Corona / Speyer

Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung

Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert

Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.

Corona-Pressekonferenz am 29.01.2021
Foto: Speyer 24/7 News, mah

In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.

So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.

Lesen sie hier die ab 01.02.21 in Kraft tretende Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mah
30.01.2021

Corona / Speyer

Stadtverwaltung setzt Beschlüsse der Änderungsverordnung zur Maskenpflicht um

Am Montag, 25. Januar 2021 ist die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft getreten und gilt bis zum 14. Februar 2021. Dies hat auch Auswirkungen auf die Verwaltungsgebäude, in denen gemäß der Landesverordnung wie auch in anderen Bereichen eine verschärfte Maskenpflicht gilt.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die vom Land beschlossenen Maßnahmen: „Wir befinden uns auf einem guten Weg, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. Jetzt gilt es, diesen Weg weiter zu bestreiten, um zu vermeiden, dass die Infektionszahlen nach einer vermeintlichen Entspannung umso rasanter in die Höhe steigen, wie es andernorts zu beobachten war.“

Da die ergänzend zur Landesverordnung vom 11. Januar 2021 erschienene Änderungsverordnung auch eine verschärfte Maskenpflicht vorsieht, sind medizinische Masken, also OP-Masken oder virenfilternde Masken wie KN95- oder FFP2-Masken, ab Mittwoch, 27. Januar 2021 in allen Gebäuden der Stadtverwaltung verpflichtend zu tragen.

Die Stadtverwaltung stellt ihren Mitarbeiter*innen kostenlos einen Grundstock an FFP-2-Masken zur Verfügung. Zudem wird in bestimmten Bereichen wie in Kindertagesstätten oder dem Kommunalen Vollzugsdienst für einen zusätzlichen Bestand an medizinischen Masken gesorgt.

Gemäß der Änderungsverordnung des Landes gilt die Pflicht zum Tragen von OP- bzw. virenfilternden Masken im Einzelhandel, Geschäften und dem ÖPNV ebenso wie bei Gottesdiensten, Abhol-, Liefer- und Bringdiensten und dem Wochenmarkt. „Gerade auch mit Blick auf die Virus-Mutante aus Großbritannien ist es wichtig, dass überall dort, wo der Abstand nicht immer eingehalten werden kann, ein größtmöglichen Schutz vor einer Infektion gewährleistet ist. Hierzu ist das Tragen einer medizinischen Maske notwendig, auch auf dem Wochenmarkt“, erklärt Stefanie Seiler.

Die 1. Änderungsverordnung zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung kann wie immer auf www.speyer.de/corona sowie auf www.corona.rlp.de nachgelesen werden.

Stadt Speyer
26.01.2021

Corona / Speyer

Oberbürgermeisterin im Austausch mit umliegenden Gebietskörperschaften hinsichtlich einer möglichen Aufhebung der Allgemeinverfügung

Sowohl die aktuell geltende 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer sind bis zum 31. Januar 2021 befristet. Nachdem in dieser Woche Bund und Länder über Maßnahmen über den 31. Januar hinaus beraten haben, sind auch die Stadt Speyer und die umliegenden Gebietskörperschaften in den Austausch getreten, wie im kommenden Monat mit den regional getroffenen Maßnahmen weiter zu verfahren ist.

„In den letzten Tagen und Wochen beobachten wir, dass die Inzidenz in Speyer kontinuierlich sinkt, was mich in Anbetracht der dramatischen Entwicklung vor Weihnachten sehr erleichtert“, äußert sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt. „Unsere initiativ vorangetriebenen Handlungsschritte, nämlich eine umfassende Teststrategie, die Quarantäneüberprüfung und ganz besonders unsere Kontaktnachverfolgungsstrategie – scheinen endlich zu greifen und ausschlaggebend dafür zu sein, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können.“

Das zeigt sich insbesondere an der Lage in den Krankenhäusern, die zwar noch immer angespannt ist, allerdings nicht mehr so wie zuletzt im Dezember 2020. Da dies einen maßgeblichen Faktor bei der Planung der nächsten Schritte darstellt, befindet sich die Stadt aktuell im Gespräch mit den umliegenden Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, ob die Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung in Betracht gezogen werden kann. 

„Eine zeitnahe Lockerung der Maßnahmen wie die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in unserem Stadtgebiet halte ich angesichts der derzeitigen Entwicklung für erwägenswert“, so Stefanie Seiler. „Voraussetzung hierfür ist aber eine andauernde verhältnismäßig niedrige Inzidenz, nicht nur in Speyer, sondern auch im Umland. Wir dürfen nicht vergessen, dass es gerade einmal einen Monat her ist, seit die Inzidenz in Speyer über 500 lag – einen „Rückfall“ gilt es dringend zu vermeiden“, mahnt die Stadtchefin und verweist auf die dringende und konsequente Einhaltung der Schutznahmen und die geltenden bzw. ab Februar ergänzenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wenn wir weiterhin standhaft bleiben und so verantwortlich handeln wie bisher, bin ich zuversichtlich, dass das Infektionsgeschehen nachhaltig gemildert werden kann.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
22.01.2021

Coronafallzahlen von Donnerstag (21.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1862 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1567
Todesfälle: 44 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 77,1 ( – 4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 21.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Samstag 09.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1777 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1349
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 98,9 ( – 51,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.01.2021

Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch das DRK Ortsverband Speyer

Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

„Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und des DRK KV Speyer
8 Januar 2021

15. CoBeLVO veröffentlicht

Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter  www.speyer.de/corona  nachgelesen werden. Sie können sie auch hier als pdf lesen:

Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.01.2021

Corona / Speyer

Stadt Speyer erweitert bestehende Allgemeinverfügung

Basierend auf der 14. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sowie der am 18. Dezember 2020 veröffentlichten Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden ihre Allgemeinverfügung erweitert.

Die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer vom 19. Dezember 2020 ersetzt die Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2020. Die Regelungen gelten ab Montag, 21. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2020.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verdeutlicht den Entschluss zur Ergreifung von weiteren Maßnahmen am derzeitigen Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen: „Der regelmäßige Austausch mit den Alten- und Pflegeeinrichtungen in Speyer zeigt uns, dass die Lage sich immer weiter zuspitzt.

Bundesweit und auch in Speyer lässt sich erkennen, dass sich in vollstationären Einrichtungen und insbesondere in Seniorenheimen Infektionsketten nur schwer unterbrechen lassen, wenn sich ein*e Bewohner*in mit dem Coronavirus infiziert hat. Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, da diese Bevölkerungsgruppe ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit trägt. Da Speyer über eine hohe Dichte an Pflegeeinrichtungen verfügt und dazu in den letzten Wochen von horrenden Infektionszahlen betroffen ist, müssen wir weitere Maßnahmen erlassen.“

Gemäß der erweiterten Allgemeinverfügung gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.

Des Weiteren müssen in allen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen, soweit FFP-2 Masken in ausreichender Stückzahl in den Einrichtungen verfügbar sind. Ausnahmen können von der Einrichtungsleitung in bestimmten Fällen zugelassen werden, z.B. für Mitarbeiter*innen ohne direkten Patientenkontakt, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist. 

Darüber hinaus sind die Betreiber beziehungsweise Leitungen aller genannten Einrichtungen verpflichtet, die in den Einrichtungen tätigen Personen sowie Besucher*innen im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mittels PoCAntigen-Test zu untersuchen.

Eine Untersuchung des Personals muss dabei mindestens einmal pro Woche stattfinden, im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens zweimal pro Woche, und zwar im Abstand von mindestens drei Tagen.

Besucher*innen sind vor dem jeweiligen Besuch zu testen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.

„Um sicherzustellen, dass Besucher*innen sich vor dem Betreten einer betroffenen Einrichtung testen lassen, bietet die Stadtverwaltung Speyer Unterstützung, indem sie Personal zur Testung schulen sowie die sogenannten Schnelltests kostenfrei für das Abstreichen der Besucher*innen zur Verfügung stellen wird. Hier befinden wir uns gerade in der Abstimmung, um zu gewährleisten, dass die Durchführung von Schnelltests bereits nächste Woche reibungslos ablaufen kann“, erläutert die Stadtchefin.

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Infektionsgeschehen in unserer Stadt einzudämmen und die Bevölkerungsgruppe, die besonders schutzbedürftig ist, vor der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Einrichtung und vor schlimmen Verläufen einer potenziellen Infektion zu bewahren. Hier ist ohne Zweifel unsere Solidarität besonders gefordert.“

Lesen sie hier die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer als pdf:

Stadt Speyer
19.12.2020

Coronafallzahlen vom Samstag, 19.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1441 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 748
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 476,7
Warnstufe: Rot

Stand: 19.12.2020, 11:20 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
19.12.2020

Corona / Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona

Stadt Speyer verlängert Allgemeinverfügung und passt Regelungen an

Basierend auf der vom Land Rheinland-Pfalz am Dienstag, 14. Dezember 2020 veröffentlichten 14. Corona-Bekämpfungsverordnung (14. CoBeLVO) hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden auch ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar 2020 verlängert.

„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer*innen um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtsage, also vom 24. bis 26. Dezember 2020, gibt es eine Ausnahmeregelung, gemäß welcher die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von 24 bzw. 0 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch am 31. Dezember 2020 nur bis 21 Uhr ohne triftigen Grund gestattet.

Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.

In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt vom 15. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.

Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.

„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.

Lesen sie hier die Allgemeinverordnung als PDF:

Stadt Speyer
17.12.2020

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 16.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1373 (+ 53)
Davon bereits genesen: 664
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 502,4
Warnstufe: Rot

Stand: 16.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
17.12.2020

Stadtnotizen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich

„Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nicht zuletzt, weil ich schon länger bemängelt habe, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führt letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten. Um diese Entwicklung abzufedern, müssen strenge Sparmaßnahmen eingehalten werden, die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss. Daher ist es wichtig, dass die wachsenden übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert werden und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Das heutige Urteil ist eine Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 1. Januar 2023 endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht wird, der uns Kommunen den Rücken stärkt und unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichert“, so Seiler weiter.

Stadt Speyer
17.12.2020

Online-Terminvergabe für Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof

Die Entsorgungsbetriebe Speyer wollen während des zweiten Corona-Lockdowns den Abfallwirtschaftshof diesmal für private Anlieferungen offen halten. Um die Anzahl und Dichte der Fahrzeuge im Hof auf das notwendige Minimum zu reduzieren und gleichzeitig einem gefährlichen Rückstau auf die K2 vorzubeugen, ist deshalb ab sofort eine Anmeldung über die Homepage der Stadtwerke Speyer unter www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich und nach kurzer Einführungsphase ab 2. Januar 2021 unbedingt notwendig. Im neuen Jahr sind keine unangemeldeten Anlieferungen mehr zugelassen.

Um eine hohe Flexibilität zu gewährleisten, werden vorerst Terminfenster von jeweils 60 Minuten für eine klar begrenzte Anzahl Buchende angeboten. Die Anliefernden sollten innerhalb „ihrer“ Zeitspanne – aber nicht vorher – am Abfallwirtschaftshof ankommen. Im Planungstool werden auch die Abfallarten abgefragt. So erhält man gleich noch gezielte Informationen zu Gebühren und Zahlungsweise. Buchungen können bis zu einer Stunde vorm gewünschten Termin getätigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Sie müssen per Ausdruck oder als Mail auf dem Smartphone am Waagehaus vorgewiesen werden. Zahlungen sind ausschließlich am Automaten oder bargeldlos per EC-Karte möglich. Beim Verlassen des Fahrzeugs gilt auf dem Betriebsgelände Maskenplicht und es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Besuchern und Personal einzuhalten.

In Ausnahmefällen steht Bürgerinnen und Bürgern, denen Terminbuchungen online nicht möglich sind, das Servicepersonal am Telefon unter 06232/625-0 zur Verfügung. Es werden alle notwendigen Fragen mit den Anrufenden beantwortet und die Bestätigungsmail zum Abfallwirtschaftshof gesandt. Auch hierbei ist es wichtig, das Zeitfenster für die Anlieferung einzuhalten.

Im Sinne der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bitten die EBS darum, die Notwendigkeit von Entsorgungsfahrten zum Abfallwirtschaftshof zum aktuellen Zeitpunkt gut zu überdenken. Das gesundheitliche Risiko für sich selbst und das AWH-Team sollte stets im Blick behalten werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News
17.12.2020

Verkehrsnotizen

Eibenweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Eibenweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 ab dem 5. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist abhängig von der Asphaltverfügbarkeit und den Witterungsverhältnissen. Für die Dauer der Arbeiten wird der Eibenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
17.12.2020

Speyer / Corona-Bekämpfung

Stadt Speyer erlässt erneut Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer erlässt in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 5. Dezember 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2). Die neuen Regelungen, die insbesondere eine nächtliche Ausgangsbeschränkung sowie Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen betreffen, treten ab Montag, 7. Dezember 2020, in Kraft und gelten zunächst bis zum 20. Dezember 2020

Grund hierfür ist die stetige Zunahme eines diffusen Infektionsgeschehens, das nicht mehr nur alleine auf die sogenannten Hotspots in Pflege- und Senioreneinrichtungen in Speyer zurückzuführen ist. In Abstimmung mit der Landesregierung, dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen, in der die Inzidenzwerte seit Wochen sehr hoch sind. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt die konstruktive Zusammenarbeit innerhalb der Region im Kampf gegen die Pandemie. „Wir müssen alle Kraftanstrengungen unternehmen, um gemeinsam das Infektionsgeschehen einzudämmen“, so die Stadtchefin.
Gegenstand der Allgemeinverfügung der Stadt Speyer ist neben der bereits bestehenden Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung in der Innenstadt, eine nächtliche Ausgangsbeschränkung von 21:00 bis 5:00 Uhr am Folgetag. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Gassigehen (eine Person).

Folglich dürfen auch alle Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) nur zwischen 5:00 Uhr und 21:00 Uhr geöffnet sein. Hinzu kommt ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit sowie eine Verschärfung der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum, wonach sich Angehörige eines Hausstandes nur noch mit höchstens zwei Personen aus einem weiteren Hausstand treffen dürfen. Die Kontrollen erfolgen durch den Kommunalen Vollzugsdienst der Stadt Speyer.

Hintergrund der Maßnahmen ist das weiterhin sehr diffuse Infektionsgeschehen in der Region, das ein einheitliches, gemeinsames Vorgehen nötig macht. Private Treffen und Feiern (die insbesondere in den Abend- bzw. Nachtstunden stattfinden) sollen damit weiter reduziert werden, da gerade hier zahlreiche Infektionen auftreten. 
Des Weiteren werden Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen umgesetzt, wie schon Mitte November von der Stadt zum Schutz der Bewohner*innen und der Pflegekräfte gefordert wurden. Demnach sind Besuche nur noch für eine Person für eine Stunde pro Tag gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. 
 Die übrigen Regelungen der 13. Corona-Bekämpfungsverordnung (13. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 13. CoBeLVO) bleiben unberührt.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler betont: „Wir bewegen uns nun wieder innerhalb des Stufenplans, der von der Stadt Speyer bereits im lokalen Pandemiekonzept von August vorgesehen war und leider nötig war. Auch wenn die Maßnahmen drastisch sind und insbesondere für Bewohnerinnen und Bewohner von Alters- und Pflegeeinrichtungen sowie deren Angehörige belastend sein können, lassen uns die alarmierend hohen Infektionszahlen keine andere Wahl.“

„Der regelmäßige Austausch mit den Kliniken und Senioreneinrichtungen hat mir noch einmal ganz deutlich gezeigt, dass die Situation mehr als prekär ist. Und zwar nicht nur in Speyer, sondern in der ganzen Region. Die Einrichtungsleitungen haben um klare Vorgaben und Unterstützung der Politik gebeten und nur gemeinsam werden die hohen Infektionszahlen senken können. Es sind weiterhin alle Speyererinnen und Speyerer gefordert, ihre sozialen Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren sowie die AHA-Regeln einzuhalten“, so die Stadtchefin weiter, die zugleich allen Bürger*innen für ihr Verständnis und ihre Solidarität in dieser schwierigen Situation dankt.

Lesen sie hier die neue Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.12.2020

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (17.11.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 533 (+ 11)
Davon bereits genesen: 207
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 352,0
Warnstufe: Rot

Stand: 17.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
18.11.2020

Allgemeinverfügung zur 12. CoBeLVO vom 16.11.2020

Gemäß § 28 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1385) geändert worden ist i.V.m. § 22 der Zwölften Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (12. CoBeLVO) vom 30. Oktober 2020, zuletzt geändert durch die Erste Landesverordnung zur Änderung der Zwölften CoronaBekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 6. November 2020 i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341), erlässt die Stadtverwaltung Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden folgende

Allgemeinverfügung

Die Stadt Speyer ist nach den im Betreff genannten Rechtsvorschriften zuständige Behörde und gibt bekannt, dass:

1.

Abweichend von § 1 Abs. 2 Satz 1 der 12. CoBeLVO gilt im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr auch im Freien die Verpflichtung, eine Mund-NasenBedeckung zu tragen:

Ab hier gilt, von 8:00 – 20:00 Uhr, eine allgemeine Maskenpflicht.

Maximilianstraße einschließlich Domplatz, Geschirrplätzel und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Kopfgäßchen, Schlitzergasse, Schustergasse bis Ecke Kutschergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

2.

Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

3.

Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.

4.

Die übrigen Regelungen der 12. CoBeLVO sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

5.

Diese Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben (§ 1 Absatz 1 Landesverwaltungsverfahrensgesetz – LVwVfG – in Verbindung mit § 41 Absatz 4 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG). Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und gilt zunächst bis zum 15.12.2020.

6.

Der vollständige Text der Allgemeinverfügung mit Begründung kann im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Große Himmelgasse 10, 67346 Speyer nach vorheriger telefonischer Terminabsprache sowie auf der Homepage der Stadt Speyer eingesehen werden.

7.

Verstöße gegen die Ziffern 1 bis 3 dieser Verfügung können gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu € 25.000 geahndet werden.

8.

Weitere Maßnahmen zur Durchsetzung bleiben vorbehalten.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe schriftlich, zur Niederschrift oder in elektronischer Form Widerspruch bei der Stadt Speyer, Maximilianstraße 100, 67346 Speyer erhoben werden.

Bei der virtuellen Poststelle stv-speyer@poststelle.rlp.de kann der Widerspruch per E-Mail erhoben werden, sofern diese mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz versehen ist. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass ein Widerspruch per E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur unzulässig ist.

Der Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung hat gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung. Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, RobertStolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Diese Allgemeinverfügung sollte in Abschrift beigefügt werden.

Stadtverwaltung Speyer, 16.11.2020

Stefanie Seiler

Oberbürgermeisterin

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: (1) Speyer 24/7 News; (2) Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP
18.11.2020