Schwetzingen

Vollsperrung der Friedrich-Ebert-Straße ab 29. März – Buslinien 711 + 716 werden umgeleitet

Ab Montag, 29. März 2021, wird die Friedrich-Ebert-Straße von der Einmündung der Walter-Rathenau-Straße bis zur Hausnummer 50 (Einbahnstraße) für den motorisierten Verkehr gesperrt. Grund sind erforderliche Arbeiten an der Kanalisation im Zusammenhang mit dem dortigen Neubau der FLÜWO. Der Autoverkehr wird über die Walter-Rathenau-Straße umgeleitet. Fußgänger können den gegenüberliegenden Gehweg nutzen. Die betroffenen Buslinien 711 + 716 werden über die Grenzhöfer Straße/ Mannheimer Straße umgeleitet. Die Haltestelle Friedrich-Ebert-Straße in Fahrtrichtung Mannheim entfällt. Ersatzweise wird die Haltestelle Mannheimer Landstraße angefahren.

Die Sperrung dauert voraussichtlich bis Samstag, 10. April 2021. Die Anwohner/innen werden gesondert über die Maßnahme informiert. Die Stadt bittet alle Verkehrsteilnehmer/innen um Beachtung und Verständnis

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 21. April 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 21. April 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail:  generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.03.2021

Stadtwerke stellen Wasser in den Kleinen Krautgärten wieder an

Die Stadtwerke Schwetzingen stellen das Wasser in der Gartenanlage „Kleine Krautgärten“ am Montag, dem 5. April 2021 wieder an. Die Pächter der Gärten werden gebeten, die im Winter geöffneten Wasseranschlüsse kurz vorher wieder zu schließen.

Stadtwerke Schwetzingen
23.03.2021

Schwetzingen

„Aus dem Gemeinderat am 10. März 2021

Corona-Pandemie: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Hauptsatzung wird geändert

Um künftig Gemeinderats- und Ausschusssitzungen auch in Form einer Videositzung zu ermöglichen, ergänzte der Gemeinderat die Hauptsatzung um einen neuen § 3a. Der Landtag hatte dazu zuvor § 37a der Gemeindeordnung geändert. Weiterhin gilt, dass die Gemeindeordnung Präsenzsitzungen verlangt. Sollte dies aus schwerwiegenden Gründen nicht ordnungsgemäß möglich sein, darf nur über „Gegenstände einfacher Art“ Beschluss gefasst werden; Wahlen dürfen zum Beispiel nicht durchgeführt werden. Bei öffentlichen Sitzungen muss eine zeitgleiche Übertragung von Ton und Bild in einen öffentlich zugänglichen Raum erfolgen, um den Öffentlichkeitsgrundsatz nach § 35 GemO zu wahren. 

Der Beschluss erfolgte mehrheitlich (18 Ja, 2 Nein, 6 Enthaltungen)

Wegen Corona-Pandemie bedingten Schließungen: Stadt erlässt Gebühren für Kindergärten und außerschulische Betreuung

Wegen der Corona-Pandemie waren die Kindergärten und Schulen vom 16. Dezember 2020 bis 22. Februar 2021 geschlossen. Die Stadt erlässt Eltern daher die Gebühren für nicht geleistete Betreuungsstunden für den Zeitraum vom 11. Januar bis 22. Februar 2021 für den Kindergarten Spatzennest sowie für die außerschulische Betreuung. Auch die Gebühren für Kindergärten, Krippen und für die Kindertagespflege in sonstiger Trägerschaft werden den Eltern von den jeweiligen Einrichtungen erstattet. Die Stadt gleicht den konfessionellen und sonstigen Trägern den durch den Gebührenerlass entstandenen Verlust aus. Die Gebühren für die außerschulische Betreuung werden ab dem 22. Februar 2021 nur anteilig in Höhe von 50 Prozent erhoben, da die Betreuung durch das Wechselunterrichtsmodell nur an den Präsenztagen genutzt werden kann. Die Essensgebühren werden für die Zeiträume, in denen keine Betreuung stattgefunden hat, anteilig zurückerstattet. Durch diesen Gebührenerlass entstehen geschätzte Kosten in Höhe von 255.000 EUR. Das Land übernimmt 80 % dieser Kosten, so dass auf die Stadt Schwetzingen noch ein Anteil von ca. 51.000 EUR entfällt.

Gemeinsamer Gutachterausschuss komplett

Der Gemeinderat beschloss Ende 2019 die Einrichtung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Bezirk Schwetzingen ab dem 01.03.2020. Als letzte der zehn beteiligten Städte und Gemeinden trat die Gemeinde Oftersheim mit Wirkung zum 24.01.2021 diesem Gremium bei. Für die Gemeinde Oftersheim werden jetzt Susanne Barisch und Gregor Imo in das Gremium bestellt. Für Brühl wird Hans Faulhaber als Nachrücker für den zum 31.12.2020 ausgeschiedenen Bruno Ganz nachrücken. Die Amtszeit für die ehrenamtlichen Gutachter Susanne Barisch und Gregor Imo beginnt am 24.01.2021 und endet am 29.02.2024. Die Amtszeit für den ehrenamtlichen Gutachter Hans Faulhaber beginnt rückwirkend zum 01.01.2021 und endet ebenfalls am 29.02.2024.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“: 2. Satzungsänderung

Mit dem städtebaulichen Erneuerungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wurde die Stadt 2011 in das Bund–Länder Sanierungsprogramm DSP (Städtebaulicher Denkmalschutz) aufgenommen. Ziel der städtebaulichen Erneuerung ist der Erhalt und die Umnutzung der Wagenrichthalle II, die Schaffung von Verkehrs- und Freiflächen wie Geh- und Radwegen sowie die denkmalgerechte Sanierung des Pförtnerhauses. Mit der 2. Satzungsänderung wird die Einbeziehung des gemeindeeigenen Radweges zwischen Wagenrichthalle II und Decathlon ermöglicht. Dadurch sind alle notwendigen Ordnungsmaßnahmen nach den Städtebauförderungsrichtlinien des Landes voll förderungsfähig.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Spoleto Straße bleibt weiterhin für den Verkehr voll gesperrt

Bis längstens zum 28. Februar 2022 bleibt die Spoleto Straße in Höhe Hausnummer 4 voll für den motorisierten sowie den Fuß-Verkehr gesperrt. Grund sind die dortigen Bauarbeiten zur Gemeinschaftsschule.Eine Durchfahrt/ -gang Richtung Plankstadter Straße und Oftersheim und in die Gegenrichtung ist weiterhin auch nicht für Radfahrer/innen und Fußgänger/innen möglich. Nur die Zufahrt bis zum bellamar Parkplatz bleibt für Schwimmbadgäste weiterhin bestehen. Grund sind die Bauarbeiten an der Schimper Gemeinschaftsschule. Die bestehenden Verkehrsregelungen rund um die Baustelle haben weiterhin Bestand.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Besuch in der Stadtbibliothek seit 10.03.21 nach Terminvergabe wieder möglich

Seit dieser Woche bietet die Stadtbibliothek das so genannte „click & meet“ Angebot an, d.h. der Besuch und die Medienausleihe sind nach vorheriger telefonischer Terminabsprache (Tel.: 06202 /87271) wieder möglich.

Da die Anzahl der Besucher/innen begrenzt ist, erhalten die Besucher/innen ein Zeitfenster von ca. 20 Minuten. Zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten werden die Kontaktdaten der Besucher/innen notiert (Ausweisnummer, Datum und Uhrzeit).

Das bisherige „click & collect“ bleibt erhalten.  So können auch weiterhin Medien bestellt und kontaktlos in einem Korb vor der Bibliothek abgeholt werden.

Alternativ kann zur kontaktfreien Rückgabe auch weiterhin der Medienrückgabekasten genutzt werden, der sich hinter der Gittertür vor der Eingangstür zur Bibliothek befindet.

Das Angebot gilt vorbehaltlich steigender Inzidenzzahlen und wird jeweils den aktuellen Entwicklungen angepasst.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Stadt ersetzt drei Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke

Drei junge Ahornbäume auf der Carl-Theodor-Brücke sind so stark von einem Pilz befallen, dass die Stadtgärtnerei sie am 10.03.2021 gegen drei gesunde Jungbäume austauschet hat. Die Bäume stehen in der Verlängerung der Bushaltestelle vor der Einfahrt ins Kaufland Parkhaus.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Wochenmarkt findet am 17. März auf dem Schlossplatz statt

Der Wochenmarkt muss am Mittwoch, 17. März, von seinem angestammten Platz auf den Kleinen Planken auf den nördlichen Schlossplatz verlegt. Grund für die Verlegung ist die Moblile Impfaktion für die über 80-Jährigen im Lutherhaus während dieser Zeit.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

„Touristinformation bis 22. März für Publikumsverkehr geschlossen

Die Touristinformation bleibt noch bis Montag, 22. März 2021, für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Kolleg/innen sind weiterhin wochentags telefonisch (87-400) und per E-Mail (touristinfo@schwetzingen.de) erreichbar. In den Außenfächern  und in den Prospektständern sind auch Infomaterial und Broschüren erhältlich.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Corona-Virus

„Stadt Schwetzingen bietet über 80-Jährigen eine Corona-Impfung durch mobile Impfteams im Lutherhaus an

Schwetzingen ist bei dieser Vor-Ort-Impfaktion Vorreiter im Rhein-Neckar-Kreis / Anschreiben an alle potenziell 1.415 Impfberechtigten wurden verschickt

Nachdem das Sozialministerium des Landes Baden-Württemberg am 3. März das Impfangebot um lokale Impfaktionen für über 80-Jährige erweitert hat, können nun auch Kommunen ohne Impfzentrum ihre Impfberechtigten vor Ort in der Kommune durch Mobile Impfteams impfen lassen.

Der Rhein-Neckar-Kreis hatte bereits Anfang Februar bei den Kreiskommunen vorab angefragt,  ob Interesse an einer Vor-Ort-Impfung des betroffenen Personenkreises besteht. In Abstimmung mit Oberbürgermeister Dr. René Pöltl und der evangelischen Kirchengemeinde, bekundete Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel dann direkt das Interesse Schwetzingens im Lutherhaus solch eine Vor-Ort-Impfaktion anzubieten. Auch die Kirchengemeinde war sofort bereit, für diese Aktion das Lutherhaus für mehrere Tage zur Verfügung zu stellen.

Schwetzingen wird bei der Impfaktion Modellkommune für den gesamten Rhein-Neckar-Kreis / Vorbereitungen laufen seit Wochen / Impfberechtigte erhalten zwei konkrete Termine für die Impfungen / Impfungen starten vermutlich Ende März

Schon seit einigen Wochen laufen daher im Ordnungsamt Schwetzingen die logistischen Vorbereitungen. Aktuell werden an alle Schwetzinger Senioren/innen über 80 Jahren (bzw. an diejenigen, die bis zum 14.03.2021 das 80. Lebensjahr vollenden) Anschreiben verschickt. Damit wird der Bedarf nach einem solchen Impftermin vor Ort bei den rund 1.415 Schwetzinger Senioren abgefragt. „Wir haben ja seit Beginn der Impfaktion in den Kreisimpfzentren immer wieder von den Senioren rückgemeldet bekommen, wie schwierig das System der Terminvergabe über die Impfhotline oder das Online-Buchungssystem war,“ fasst Pascal Seidel die Rückmeldungen an die Stadt zusammen. „Daher hatten wir ja bereits Mitte Januar  unseren über 80-Jährigen Hilfestellung bei der Terminbuchung angeboten. Durch die Impfaktion Vor-Ort können wir unseren Senioren jetzt eine deutliche Erleichterung beim Impfen anbieten“, ist sich Seidel sicher. Dem Anschreiben liegt ein Rückantwortbogen bei, in dem die Senioren/innen angeben können, ob sie bereits geimpft sind, ob sie bereits einen Termin in einem der zentralen Impfzentren haben oder ob sie Interesse an einer Impfung im Lutherhaus haben. Aber Achtung: Wenn bereits Termine für eine Impfung in einem der Kreisimpfzentren bestehen oder der Impfberechtigte dort auf einer Warteliste steht, muss der Impftermin dort wahrgenommen werden. Eine Impfung im Lutherhaus ist dann aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Diese Rückmeldungen werden gesammelt und – sobald feststeht, wie viele Impfungen in Schwetzingen durch die Mobilen Impfteams durchgeführt werden können – nach Eingang der Meldungen zwei Impftermine koordiniert. Die Betroffenen erhalten dann ein Einladungsschreiben mit Nennung  der beiden konkreten Impftermine im Lutherhaus. „Im Moment gehen wir davon aus, dass wir Mitte/ Ende März mit den Impfungen im Lutherhaus starten können“, zeigt sich Pascal Seidel zuversichtlich.

Organisation liegt bei der Stadt

Die gesamte Organisation (Terminvergabe, Registrierung vor Ort, Vorerfassung der Daten der Betroffenen, Ausstattung der Räumlichkeiten) liegt in der Verantwortung der Stadt Schwetzingen. Lediglich das Impfen wird von den Mobilen Impfteams des Landes übernommen. Dies bedeutet für das Rathaus einen organisatorischen und auch finanziellen Kraftakt mit ämterübergreifender Beteiligung vieler Kollegen/innen. „Da uns die Impfung unserer über 80-Jährigen Mitbürger/innen besonders am Herzen liegt, und wir in den letzten Wochen wiederholt die Rückmeldung erhalten haben, dass sich die Erreichbarkeit der zentralen Impfzentren für diesen Personenkreis in Teilen sehr schwierig darstellt, habe ich keine Sekunde gezögert die Chance zu ergreifen, eine Vor-Ort-Impfung zu ermöglichen“, freut sich auch Oberbürgermeister Dr. René Pöltl über das tolle Angebot an die Senior/innen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
14.03.2021

Schwetzingen

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. März 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. März 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona-Pandemie derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 3. Februar 2021: Städtisches Förderprogramm „KlimaIMPULS“ verabschiedet / Marstallinnenhof wird umgestaltet 

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Förderprogamm „KlimaIMPULS“ verabschiedet

Mit dem Förderprogramm soll ein entscheidender Beitrag zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen in Schwetzingen geleistet werden. Das Programm beginnt am 1. März 2021 und hat eine Laufzeit von mindestens zwei Jahren.

Mit dem Baustein „MobilitätsIMPULS“ möchte die Stadt den Schwetzinger Bürger/innen den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität erleichtern. Unter anderem werden folgende Maßnahmen gefördert:

Die Anschaffung eines E-Lastenrades und der Erwerb einer Jahreskarte ÖPNV/ Rhein-Neckar-Ticket mit maximal je 500 Euro sowie ein Mobilitäts-Bonus bei Stilllegung des PKW in Form eines kostenlosen Rhein-Neckar-Tickets für ein Jahr oder einem Zuschuss in Höhe von 500 Euro für ein Lastenrad.

Mit dem Baustein „SolarIMPULS“ soll die Installation von Photovoltaik-Anlagen und der damit erzeugte lokale Strom gesteigert werden. Hier sieht die Stadtverwaltung unter anderem folgendes als förderfähig an:

Die Neuinstallation einer Photovoltaikanlage wird mit maximal 1.000 Euro je Anlage gefördert. Photovoltaikanlagen an Fassaden, auf Gründächern sowie kombinierte Photovoltaik/Solarthermie Kollektoren erhalten einen Investitionszuschuss von maximal 1.500 Euro. Zudem gibt es einen Zuschuss zu Batteriespeichern in Höhe von maximal 1.500 Euro. Die Neuanschaffung einer Mini-Photovoltaik-Anlage (so genannte ‚Balkonkraftwerke‘) wird einmalig mit maximal 300 Euro, höchstens mit 30% der Anschaffungskosten gefördert.

Auch die Stadtverwaltung geht mit gutem Beispiel voran und wird ein betriebliches Mobilitätsmanagement einführen, um die Mobilität der Mitarbeiter/innen zu analysieren und die Dienstfahrten und den Fuhrpark zu optimieren. Zudem wird die Verwaltung das Solarpotenzial auf öffentlichen Dächern und Fassaden ermitteln und umsetzen.

Die bisher gültigen Förderprogramme „Fassadenbegrünungsmaßnahmen“, „Dachbegrünung“, „Regenwassernutzungsanlagen zur Gartenbewässerung“ sowie „Bedarfsgesteuerte Lüftung mit Wärmerückgewinnung“ liefen zum 31.12.2020 aus und werden eingestellt.

Für die Umsetzung dieses Förderprogramms stehen im Haushaltsjahr 2021 überplanmäßig 90.000 Euro bereit. Für das Jahr 2022 werden 150.000 Euro bereitgestellt.

Verwaltungsgebäude erhalten Notstromversorgung

Um gegen Ausfälle und Schwankungen im Stromnetz gerüstet zu sein, werden die elektrischen Anlagen im Rathaus, im Bauamt sowie im Ordnungsamt mit einer Notstromversorgung ausgestattet. Den Auftrag für den Umbau der Stromversorgung und der Stromversorgungsanlage erhält die Firma Thamerus Elektrotechnik GmbH aus Mutterstadt zum Angebotspreis von 309.109,12 Euro.

Stadt gestaltet Pflanzflächen im Marstallinnenhof neu

Die Stadt plant die Umgestaltung und Verschönerung der Pflanzflächen im ehemaligen kurfürstlichen Marstallinnenhof. Die Neugestaltung wird zum einen nötig, da die bisherige Holzfassung der Pflanzbeete in weiten Teilen in marodem Zustand ist und ausgetauscht werden muss. Zum anderen weist die Stahlbetonkonstruktion der darunterliegenden Tiefgarage Schäden auf, die auch die Statik beeinträchtigen könnten. Um generell die Tiefgarage von Gewicht zu entlasten, wird nur ein Teil der Hochbeete wiederhergestellt.

Die weiteren Flächen werden niveaugleich mit den umgebenden Flächen angelegt und mit einem langlebigen Corten-Stahlband eingefasst. Die bestehende parkähnliche Struktur mit Barockarchitektur bleibt erhalten und spiegelt sich auch in der Art der Bepflanzung wider. Die Verwaltung möchte mit der Neugestaltung des Marstallinnenhofs auch den Gedanken des „Urban Gardenings“ aufgreifen. Dazu soll eine neue und größere Fläche als Nachbarschafts- und Gemeinschaftsgarten entstehen. Dazu wurde mit der Business School der Universität Mannheim ein gemeinsames Projekt entwickelt.

Da das gesamte Ensemble unter Denkmalschutz steht und das Land Baden-Württemberg Eigentümer ist, müssen die Pläne zur Umgestaltung noch mit dem Land und der Denkmalschutzbehörde des Regierungspräsidiums Karlsruhe abgestimmt werden.

Integriertes Klimaschutzkonzept: Bauamt berichtet zu ersten Umsetzungsmaßnahmen

Der Gemeinderat hatte im Jahr 2018 einstimmig das integrierte Klimaschutzkonzept beschlossen. Dafür wurde ab Juni 2019 eine halbe Personalstelle geschaffen, die bis zum 30.4.2022 vom Projektträger Jülich gefördert wird. Im Bauamt wird diese halbe Personalstelle eingesetzt, um im Bereich Gebäudeenergiemanagement gemäß den Klimaschutzzielen K4 (energetische Optimierung der öffentlichen Infrastruktur mit Einführung eines Energiemanagementsystems) die Energieverbräuche zu ermitteln. Hiermit können Einsparpotenziale in den öffentlichen Gebäuden ermittelt werden, die bei Umbau- oder Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden sollen. Darüber hinaus konnten bereits einige weitere konkrete Maßnahmen umgesetzt werden. Bei den öffentlichen Gebäuden wurde 2019 begonnen, die Gebäudeverbrauchsdaten zu erfassen. Diese sollen bis 2022 digitalisiert werden, um Einsparpotenziale zu ermitteln. Die öffentlichen Schul- und Verwaltungsgebäude wurden vermessen, um die Voraussetzungen für die Bildung von Kennzahlen (zum Beispiel Energieverbräuche pro Quadratmeter) zu schaffen. Auch die Hausmeister wurden für das Energiesparthema sensibilisiert. In verschiedenen Schulen und Turnhallen wurde die Beleuchtung klimafreundlich erneuert. Bei der Straßenbeleuchtung wurde bereits 2016 mit der Umrüstung und Austausch der Leuchtenköpfe auf energiesparende LED Technik begonnen. 2022 werden weitere Stadtteile dazu kommen. Die Fahrzeuge des städtischen Fuhrparks werden turnusmäßig mit klimafreundlicheren Antrieben ausgetauscht. Bei Nutzfahrzeugen wird auf elektrische oder andere klimafreundliche Antriebe geachtet.

Die Jahre 2020 und 2021 werden jedoch bei der Betrachtung der Umsetzung und Erreichung von Klimaschutzzielen und Terminplanungen im Hinblick auf die Covid-19 Pandemie einer besonderen Betrachtung und Bewertung bedürfen.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Landtagswahl 2021: Briefwahlunterlagen können jetzt beantragt werden

Insgesamt 15.194  Wahlberechtigte in Schwetzingen / Im Wahlkreis 40 sind 12 Wahlvorschläge zugelassen

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März 2021 laufen auch in Schwetzingen an. In Schwetzingen gibt es diesmal 15.194 Wahlberechtigte, die sich wieder auf 16 allgemeine und fünf Briefwahlbezirke verteilen. Alle Wahlberechtigten, die ihre Stimme am 14.03.2021 nicht persönlich im Wahllokal abgeben möchten, können ab sofort Briefwahlunterlagen beantragen.

In Zeiten von Corona stehen Ihnen folgende kontaktlose Antragsmöglichkeiten zur Verfügung:

  • schriftlich über den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Dieser kann per Post, Fax, Email zurückgesendet oder direkt in die Briefkästen an den Verwaltungsgebäuden der Stadt eingeworfen werden.
  • sollte die Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen, kann der Antrag auch formlos schriftlich per Post, Fax, Mail gestellt werden.
  • Online mit Mobilgeräten über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code.
  • Online über den Link auf www.schwetzingen.de.

Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.

Eine persönliche Antragstellung im Bürgerbüro ist ebenfalls nach wie vor möglich. In diesem Zusammenhang bittet die Stadt allerdings alle Besucher des Rathauses und seiner Einrichtungen weiterhin nur persönlich vorzusprechen, wenn dies tatsächlich dringend erforderlich ist. Es sind die AHA-Regeln zu beachten.

Wahlscheinantrag auch bequem per Internet beantragen – So funktioniert es:

Der Wahlscheinantrag kann auch online beantragt werden. Auf der städtischen Internetseite unter www.schwetzingen.de finden Sie dazu den Button „Briefwahlunterlagen online beantragen“. Durch einen Klick kommen Sie auf ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. In dieses Formular müssen Sie die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an matthias.jaekel@schwetzingen.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Der Versand der Briefwahlunterlagen wird voraussichtlich im Lauf der nächsten Woche beginnen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten:

Stadtverwaltung Schwetzingen, Wahlamt, Zeyherstraße 1, Zimmer 203, E-Mail matthias.jaekel@schwetzingen.de, Tel. 06202 87-241, Fax 06202 87-239

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen Foto: Stadt Landau
05.02.2021

Aktion 1000 Bäume für den Klimaschutz geht in die Verlängerung

Stadt gibt noch bis März an Vereine und Privatleute kostenlos Obstgehölze ab/ Jetzt ist die beste Pflanzzeit

Die Stadtgärterinnen Mikaela Zeuner (links) und Heike Otto übergeben die Obstbäume an die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Jutta Sturm und Kleingartenpächter Gerd Fleissig.

Die Stadt Schwetzingen beteiligt sich an der landesweiten Klimaschutzaktion ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘. Einen Baum zu pflanzen bedeutet aktiv etwas für den Klimaschutz zu tun. Denn Bäume binden Kohlendioxid (CO²) und produzieren im Gegenzug wertvollen Sauerstoff.

Ziel der Klimaschutzaktion ist, in den kommenden Monaten stadtweit rund 1000 neue Bäume anzupflanzen. Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, ist die Stadt jedoch auf die Mithilfe der Schwetzinger/innen angewiesen, da die städtische Fläche nur für die Neuanpflanzung von circa 200 Bäumen ausreicht. Dafür gibt die Stadt seit Ende des letzten Jahres kostenlos Obstgehölze an Privatleute zur Pflanzung im heimischen Garten ab. „Die Aktion kam gut an“, freut sich der Leiter der Stadtgärtnerei Bernd Kolb. „Bereits 350 Bäume haben meine Mitarbeiter/innen bislang an Schwetzinger Bürger/innen ausgegeben. Damit noch möglichst viele der restlichen 450 Bäume gepflanzt werden, läuft unsere Aktion noch bis in den März.“ Hier hofft Kolb nun auch auf die Unterstützung durch die Schwetzinger Vereine. Vereine, die auf ihren Freiflächen und Außengeländen Platz für die Pflanzung der Bäume haben, sollen sich dafür bei der Stadtgärtnerei melden.

Kleingärtnerverein pflanzt 25 Bäume

Diese Chance hat die Erste Vorsitzende des Kleingärtnervereins Schwetzingen e.V. Jutta Sturm genutzt. Sie bestellte 25 Obstbäume für den Verein. Zehn Bäume sind für Kleingärtner und deren Parzelle reserviert. Einen davon erhält Gartenpächter Gerd Fleissig. Er freut sich über einen jungen Zwetschgenbaum. Die übrigen 15 Bäume wird der Verein auf den Gemeinschaftsflächen pflanzen. Davon haben dann später alle Vereinsmitglieder etwas, ist Sturm überzeugt.

Zur Auswahl stehen verschiedene Sorten an jungen Obstbaumpflanzen, z.B. Apfel, Birne, Zwetschge oder Reineclauden. Wer einen Obstbaum haben möchte, kann im Internet unter www.schwetzingen.de/baum ein Antragsformular ausfüllen. Dort bitte den Wunschbaum und eine Alternative angeben, da von jeder Sorte nur eine gewisse Anzahl zur Verfügung steht. Über die Abgabe entscheidet daher auch die Nachfrage. Schnell sein lohnt sich also, sollte man einen ausdrücklichen Obstsortenwunsch haben.

Die Stadtgärtnerei liefert die Bäume dann bis ans Grundstück. Einpflanzen müssen die Gartenbesitzer den Baum selbst. Die Gärtner leisten aber noch Beratung und Starthilfe mit der Zugabe eines Startersets Dünger, eines Wasserspeichers und einer Pflanzanleitung.

„Wir haben bei den Bäumen bewusst auf Obstbäume gesetzt, um somit auch den Insekten ein reichhaltiges Buffet an Nahrung anzubieten. Die verschiedenen Sorten blühen auch teilweise zeitversetzt, um hier möglichst lange Nahrungsquelle für Bienen, Hummeln und andere Insekten zu bieten“, erklärt Kolb die Auswahl. Und natürlich handelt es sich hier um essbare Sorten, die nicht nur den Insekten munden sondern auch den Gärtner/innen.

Bis März ist die beste Pflanzzeit

Jetzt ist übrigens die beste Pflanzzeit. Wird es ab dem Frühling warm, benötigen die Bäume viel mehr Wasser um gut anwachsen und Wurzeln ausbilden zu können. Die Bäume können in frostfreiem Boden eingepflanzt werden. Bei Frost verwenden die Stadtgärtner einen einfach nachzumachenden Trick: Einfach Rindenmulch auf die zur Pflanzung vorgesehene Stelle im Garten aufbringen – zwei bis drei Tage warten – dann ist der Boden unter dem Rindenmulch frostfrei und kann bepflanzt werden.

Zum Hintergrund: Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat für die Jahre 2019/2020 das Ziel ausgegeben, ‚1000 Bäume in 1000 Kommunen‘ anzupflanzen. Dieser landesweiten Klimaschutzaktion hatte sich auch der Rhein-Neckar-Kreis mit seinen 54 Mitgliedskommunen angeschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Februar 2021 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Februar 2021, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der aktuell wieder steigenden Corona-Fallzahlen derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Touristinfo und alla hopp!-Anlage bis 14. Februar 2021 geschlossen

Nachdem das Land die Corona Verordnung über den 31.1.21 hinaus verlängert hat, bleibt die Touristinfo der Stadt Schwetzingen in der Dreikönigstraße bis 14.02.2021 für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen sind jedoch per Mail unter touristinfo@schwetzingen.de oder telefonisch unter 06202 87400 an den Werktagen erreichbar.

Auch die alla hopp!-Anlage in der Sternallee bleibt bis zum 14.02.2021 geschlossen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
05.02.2021

Schwetzingen

Aus dem Gemeinderat am 17. Juni 2020

Schulentwicklungsplan nimmt Entwicklung bis 2025 in den Blick / VRNnextbike wird fortgeführt

Gebührenerlass für Kitas und außerschulische Betreuung in Corona-Zeiten

Gute Nachricht für Schwetzinger Eltern: Die Stadt erlässt den Eltern aller nicht betreuten Kinder aufgrund der Corona-bedingten Schließungen und Einschränkungen für die Monate April, Mai und Juni die Gebühren für den städtischen Kindergarten Spatzennest und die Kosten der außerschulischen Betreuung. Auch die Gebühren für die Notbetreuung, erweiterte Notbetreuung und schrittweise Öffnung der Betreuung im Spatzennest und in der außerschulischen Betreuung werden für die Monate April und Mai erlassen. „Das ist ein starkes Signal für die Eltern“, sagte Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Ab Juni wird die Stadt für die tatsächlich in Anspruch genommene Betreuung im Kindergarten und den Grundschulen allerdings Gebühren je nach Betreuungsumfang erheben.
Die Gebühren für die Kindergärten, Krippen und der Kindertagespflege der sonstigen Träger sollen von diesen Trägern ebenfalls erlassen werden. Die Stadt erstattet den konfessionellen und sonstigen Trägern den nachgewiesenen Einnahmeverlust durch den Gebührenerlass, da waren sich alle Fraktionen einig.
Wie die Verwaltung errechnet hat, beläuft sich der gesamte Ausfall der Gebühren im Zeitraum April-Juni auf insgesamt 356.000 EUR, bzw. 7000 EUR in der Tagespflege und 83.000 EUR im Bereich der außerschulischen Betreuung, so Oberbürgermeister Dr. Pöltl.
Mittel zum Ausgleich dafür stehen aus der Soforthilfe des Landes für die Kommunen bereit. Dafür wurden in einer ersten Rate 146.500 EUR und in einer zweiten Rate 166.769 EUR vom Land bewilligt. Anvisiert ist eine dritte Rate von 748.000 EUR, die allerdings auch die zu erwartenden Rückgänge bei den sonstigen Steuerzuweisungen ausgleichen soll.
Laut aktueller Beschlusslage der Landesregierung soll ab 29. Juni in den Kindergärten und Grundschulen wieder eine normale Betreuungssituation stattfinden.

Schulentwicklungsplan: Schwerpunkt Grundschulen

Der Gemeinderat befasste sich mit dem aktualisierten Schulentwicklungsplan. Dieser liefert auf Grundlage der Schülerzahlen und der Einwohnerstatistik eine Übersicht der Entwicklung bis zum Schuljahr 2024/25. Die Räte hatten sich bereits im November 2019 auf einer Klausurtagung intensiv mit dem Thema Schulentwicklung, Ganztagesschule und Betreuungsformen auseinandergesetzt. Schon jetzt besteht ein grundsätzlicher Ausbaubedarf im Bereich der Kernzeit- und Hortbetreuung. Die steigenden Schülerzahlen durch Zuzug, die Inklusion sowie der Bedarf an Fachräumen erfordert einen Ausbau der Räumlichkeiten an den Schulen. Ziel ist es, die Grundschulen auf einen verbindlichen Ganztagsschulbetrieb vorzubereiten, der an einer oder mehreren Grundschulen umgesetzt werden soll. Oberbürgermeister Dr. Pöltl betonte, dass gerade die Corona Krise eindrücklich gezeigt habe, welchen wichtigen Stellenwert eine qualitativ gute und verlässliche Ganztagesbetreuung für Familien habe. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeinderat zur weiteren Entwicklung unter Einbindung der vier Grundschulen zeitnah konkrete Vorschläge zu unterbreiten.

VRNnextbike wird in Schwetzingen fortgeführt

Der Gemeinderat stimmt der Anschlussvereinbarung zur Fortführung des Fahrradvermietsystems VRNnextbike ab dem 01.06.2020 unter Berücksichtigung des neuen, angepassten Finanzierungskonzepts mit der VRN GmbH zu. Dieses sieht Gesamtkosten für die Vertragslaufzeit ab 01.06.2020 bis 31.12.2024 in Höhe von 169.158,71 EUR vor. Durch die Zustimmung zum neuen Vertrag fallen damit Mehrkosten bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Höhe von 25.829,77 EUR an. Im Gegenzug profitiert Schwetzingen durch das so genannte Service-Level-Agreement auch von besseren Qualitätsstandards im System von VRNnextbike.
VRNnextbike wird in Schwetzingen gut genutzt. Seit Einführung des Verleihsystems in Schwetzingen im Juni 2018 konnten bis Ende 2019 rund 3.150 Ausleihen registriert werden. Ausleihen von Juni bis Dezember 2019 waren bereits um gut 66 % höher als im Vergleichszeitraum 2018. Die Stationen in der Kronenstraße, am Bahnhof und am Schlossplatz werden am häufigsten genutzt.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“ wird erweitert

Der Gemeinderat beschloss die Satzung zur 1. Erweiterung des Sanierungsgebietes „Bundesbahnausbesserungswerk Süd“. Das Sanierungsgebiet wurde 2012 festgelegt. Die von der Erweiterung betroffenen drei Flurstücke (9962, 9963 und 9967) liegen östlich unmittelbar angrenzend an die Borsigstraße, welche bislang die östliche Grenze des Sanierungsgebietes bildet. Insbesondere aus verkehrsplanerischen Gründen bietet sich die Einbeziehung der Flurstücke in das Sanierungsgebiet an. Zudem kann der Grunderwerb des Flurstücks 9962 durch die Stadt über die Städtebauförderung mit 60 % der Erwerbskosten bezuschusst werden. Darüber hinaus können gegebenenfalls weiter anfallende Kosten der Planung oder der baulichen Umsetzung der Sanierungsziele zur Förderung angemeldet werden.

Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“

Das Grundstück mit der Flurstück Nummer 1185 und 6614/1 liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „DB-Ausbesserungswerk Süd“. Um das Areal qualitativ weiterzuentwickeln, möchte der Eigentümer einen Teil der baulichen Anlagen abreißen und durch einen Neubau ersetzen sowie ein Bestandsgebäude energetisch sanieren. Das Vorhaben entspricht den Sanierungszielen und wird daher von der Stadt Schwetzingen über eine Ordnungsmaßnahmen- und eine Modernisierungsvereinbarung in Höhe von 132.350 EUR und 75.000 EUR gefördert. Diese Förderung ist an die Veräußerung eines benachbarten Flurstücks an die Stadt gekoppelt. Dieses benötigt die Stadt Schwetzingen für den Ausbau der Borsigstraße im Hinblick auf die zukünftige verkehrliche Erschließung des Areals „Ausbesserungswerk Süd“. Die Stadt erwirbt das derzeit als Parkplatz genutzte Grundstück zum Preis von 8.760 EUR.
Der Eigentümer löst den durch die voraussichtlich sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung entstehenden Ausgleichsbetrag in Höhe von 104.883,83 EUR vorzeitig ab.
Der Ausgleichsbetrag soll mit der oben genannten Förderung für die Ordnungsmaßnahmen- und die Modernisierungsvereinbarung sowie den Grundstückskauf verrechnet werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Eigentümer die notwendigen Vereinbarungen abzuschließen.

Änderung der Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen

Die überwiegend aus dem Jahr 2001 stammenden Gesellschaftsverträge der Stadtwerke Schwetzingen werden geändert. Die Verträge werden den rechtlichen Veränderungen und den veränderten Abläufen in der Energiewirtschaft angepasst. Insgesamt benötigen die Verträge keine grundlegende Neugestaltung, sondern verschiedene Anpassungen, insbesondere bei den Wertgrenzen der zustimmungspflichtigen Geschäfte und im Umgang mit dem Erdgaseinkauf und der Tarifgestaltung im Erdgas. Zudem wurde ein Passus für die Möglichkeit einer Video-/ Telefonkonferenz in Ausnahmefällen mit aufgenommen. Die Änderungen sind mit allen Mitgesellschaftern (Stadtwerke Heidelberg, MVV, EnBW) abgestimmt.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.06.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung findet wieder Vor-Ort im Generationenbüro am 17. Juli 2020 statt

Am Mittwoch, 17.  Juli 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die Wohnberatung wieder wie gewohnt im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
23.06.2020

Schwetzingen

Karlsruher Straße: Die Baustelle wechselt am 11. Juni in den zweiten Bauabschnitt

Gute Nachrichten von der Baustelle Karlsruher Straße: Die Arbeiten liegen aktuell voll im Zeitplan. Wie geplant endet am 9. Juni der erste Bauabschnitt und die Baustelle wechselt nach einer eintägigen Umbauphase am 11. Juni in den zweiten Bauabschnitt. Die Bauarbeiten wandern damit weiter nach Süden zwischen die Zufahrt zur Tiefgarage Schlossstraße und Sanitätshaus Schuh. Das bedeutet für die Verkehrsteilnehmer/innen, dass ab dem Feiertag Fronleichnam am 11. Juni die Einfahrt in die Tiefgarage Schlossstraße wieder vom Schlossplatz aus erfolgt. Das Sanitätshaus Schuh und die Forsthausstraße sind weiterhin aus Richtung Süden über die Clementine-Bassermann Straße erreichbar. Die Stadt wird die Verkehrsbeschilderung rechtzeitig entsprechend anpassen. Im zweiten Abschnitt finden auch Arbeiten für Gas- und Wasseranschlüsse statt.

Während des Wechsels des Bauabschnitts ist am Mittwoch, 10. Juni, die Ein- und Ausfahrt in die Schlossgarage für circa sechs Stunden nicht möglich. Darüber und über den anstehenden zweiten Bauabschnitt wird die Stadt alle Anwohner/innen noch schriftlich informieren.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Tabak-Kultur: Schwetzingen Teil des Sammelantrages zum Immateriellen UNESCO Kulturerbe

Neue Motivbank „Tabak“ an Bahnhofanlage installiert

Auf die Vorschlagsliste für das bundesweite Verzeichnis der Immateriellen Kulturerben der UNESCO Deutschland geschafft hat es jetzt der Antrag „Die Techniken des Tabakanbaus und Zigarrenverarbeitung am Oberrhein als jahrhundertelange Prägung von Agrar-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte sowie von Kultur, Mentalität, Brauchtum und Architektur“. Die Jury im Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst beförderte damit die gemeinsame Initiative von fünf Kommunen aus drei Landkreisen sowie Bundesländern zur weiteren Entscheidung in die Kultusministerkonferenz bzw. die Deutsche UNESCO Kommission. Hatzenbühl (Rheinland-Pfalz), Schwetzingen, Hockenheim, Heddesheim (Baden-Württemberg) und Lorsch (Hessen) sehen sich beispielhaft als „Gemeinschaften, die von dieser lebendigen Tradition geprägt sind und bei denen Menschen die Schlüsselrolle spielen“, wie es die Antragsbedingungen u.a. vorschreiben. „Wir würdigen mit dieser Antragstellung das Kulturerbe Tabakanbau und -verarbeitung als Hommage an eine wirtschaftlich und kulturell grundlegend prägende Tradition unserer Region“, fassen es die Antragsteller zusammen, die alle in der Metropolregion Rhein-Neckar beheimatet sind. Sollte es der Antrag zum Titel schaffen, denken die Initiatoren heute schon an den nächsten Schritt: eine Ausweitung des Themas, hin zu einem internationalen UNESCO-Aufnahmeantrag, gemeinsam mit zwei weiteren Nationen.

Im Rahmen der aktuellen Teilnahme am UNESCO-Antrag für Deutschland wurde in Schwetzingen die Reihe der bisherigen Motivbänke im öffentlichen Raum um die neue „Tabakbank“ ergänzt – als Zeichen für die Tabakkultur. Die neu gestaltete Bank mit Symbolcharakter wurde am 28. Mai an der Bahnhofanlage (Rondell) von Mitarbeitern des städtischen Bauhofs installiert und kann ab sofort besichtigt werden. Die Auswahl des Standortes lag auf der Hand: Dem Besucher wird vor Ort ein Blick auf die Villa Neuhaus und Villa Dussel – den ehemaligen Tabakunternehmern in Schwetzingen – gewährt. Die tabakverarbeitende Industrie war seit dem 19. Jahrhundert industrieller Motor der Stadtentwicklung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 17. Juni  2020 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 17. Juni 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona Krise derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten. Wenn bei der Beratung Pläne beurteilt und ausgewertet werden sollen, bittet die Stadt, dies bei der Anmeldung anzugeben.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Scheffelstraße noch bis 31. Juli gesperrt

Da sich die Arbeiten zur Verlegung der Gashochdruckleitung für die Stadtwerke in der Scheffelstraße aufwändiger gestalten als gedacht, bleibt die Scheffelstraße zwischen der Einmündung Heinrich-Heine-Straße und dem Kreisverkehr an der Südtangente noch bis Freitag, 31. Juli, in beide Richtungen gesperrt. Ab dem 8. Juni wandert die Baustelle dann in Richtung Kreisverkehr in den dritten und letzten Bauabschnitt. Das bedeutet, dass ab diesem Datum die Zu- und Abfahrt zum Rewe-Markt nur noch über die Hölderlinstraße möglich sein wird. Die Umleitung ist ausgeschildert.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Sportlerehrung 2020: Oberbürgermeister Dr. René Pöltl würdigt die Leistungen der Sportler per Videobotschaft

Leider war es im März aufgrund der Corona Pandemie nicht möglich, die Sportlerehrung wie gewohnt im Palais Hirsch stattfinden zu lassen. Um den Sportler/innen dennoch zu ihren Leistungen zu gratulieren und zu würdigen, wendet sich Oberbürgermeister Dr. René Pöltl in einer Videobotschaft an die Athleten und Athletinnen. So dankt er ihnen für ihre einmaligen und großartigen sportlichen Leistungen die zeigten, wie motiviert alle seien. Mit ihren Leistungen seien sie Vorbilder für die Gesellschaft und andere junge Menschen. Sie zeigten Größe im Sieg und in der Niederlage, indem sie besseren den Sieg gönnten und mit Niederlagen umgehen könnten.

Das komplette Grußwort ist abrufbar auf dem YouTube Kanal der Stadt Schwetzingen unter: https://youtu.be/I75lSWvFoqo

Oder sehen sie es sich einfach hier an:

Folgende Sportler werden in diesem Jahr geehrt:

Budo Club: Nils Thiemann, Alexander Pfau und Michael Konieczny. Golf-Club St. Leon-Rot: Amelie Paloma Podbicanin.

HG Oftersheim Schwetzingen: Mia Barthelmeß, Mara Becker, Annabel Bosse, Anna-Lena Braun, Antonia Brückner, Maren Büker, Chiara Cardizzaro, Nina Marmol Carmona, Florine Feurer, Lena Förste, Aylin Gedik, Ann-Kathrin Göbel, Tamara Gölitz, Nadja Grafetstetter, Karolin Kolb, Barbara Kubach, Leonie Laser, Lisa Magnus, Nina-Maria Münch, Luisa Oetzel, Denise Olbert, Isabell Peglow, Phoudsada Phondeth, Bianca Stan, Lena von Beeren, Sarah Wartenberg, Saskia Zachert

LG Kurpfalz: Malaika Mihambo, Jennifer Matern, Finn Zimmermann, Yannik Dudda, Jonas Dudda, Luca Wagner, Clara Wollschläger, Anne Braun, Cosima Danei, Maike Deckert, Martin Erle, Denise Grashof, Hannah Gieser, Eva Heimburger, Torben Herrmann, Tatjana Hoffmann, Tabea Hoffmann, Lea Hoffmann, Erwin Hube, Louisa Ludwig, Carina Meiser, Sarah Meiser, Birgit Schillinger, Greta Ziegler, Sophie Knapp

RSG: Lennart-Jan Krayer; TV 1864: Lore Eichhorn; Power Lifting: Peter Malfa und DJK Hundesport: Claus Günther

Die Urkunden, Sportlerplaketten und Kurfürstenkarten erhalten die Sportler auf postalischem Weg

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Im Juni und Juli finden keine Bürgersprechstunden im Rathaus statt

Aufgrund der aktuell noch geltenden Kontaktbeschränkungen im Rahmen der Corona-Pandemie, finden im Juni und Juli keine Bürgersprechstunden im Rathaus statt. Bürger/innen, die sich mit einem Anliegen an den Oberbürgermeister wenden möchten, können dies gerne schriftlich oder per E-Mail an oberbuergermeister@schwetzingen.de formulieren.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Oberbürgermeister Dr. René Pöltl gratuliert seiner Amtskollegin Mary Greenlaw aus der amerikanischen Partnerstadt Fredericksburg zur Wiederwahl

Große Freude beiderseits des Atlantiks: In Schwetzingens amerikanischer Partnerstadt Fredericksburg/ Virginia wurde Bürgermeisterin Mary Katherine Greenlaw am 19. Mai zum dritten Mal durch die Wähler/innen in ihrem Amt bestätigt.

Diese Nachricht wurde im Schwetzinger Rathaus mit großer Freude aufgenommen, da über die vergangenen Jahre der Freundschaft zwischen den zwei Städten auch enge persönliche Kontakte und Freundschaften entstanden sind. „Es ist schön, dass die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen unseren Städten so reibungslos weitergeführt werden kann“, betont Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Und so gratulieren er und seine Assistentinnen Sabrina Cass und Sarah Erles der neuen alten Bürgermeisterin von Herzen zu diesem Erfolg.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.05.2020

Schwetzingen

„Stadt der Zukunft“ Schule-Kunst-Projekt der 3. Grundschulklassen und Förderklassen Schwetzingens

Seit vielen Jahren bereits veranstaltet die Stadt Schwetzingen federführend Jahr für Jahr das Schule-Kunst-Projekt der 3. Grundschulklassen und Förderklassen Schwetzingens. Dieses Jahr konnte das bekannte Mannheimer Künstlerduo Sourati (Christina Laube, Mehrdad Zaeri) für die Ausführung des Projektes gewonnen werden.

In liebevoller Akribie arbeiteten sie im Frühjahr 2020 über mehrere Wochen hinweg mit den Schülerinnen und Schülern an einer Papierstadt, der „Stadt der Zukunft“ – so, wie die Kinder sie sich vorstellen. Bunte und fantasievolle Häuser, Tiere , Figuren, Schiffe, Burgen, Brücken und noch vieles mehr entstanden dabei und wurden schließlich durch das Duo Sourati im Karl-Wörn-Haus, Museum der Stadt Schwetzingen kunstvoll arrangiert, in Szene gesetzt und abschließend fotografisch dokumentiert.

Aufgrund der aktuellen Pandemielage ist insbesondere auch mit Blick auf die beengten Verhältnisse im Karl-Wörn-Haus eine reguläre Besichtigung der Ausstellung oder gar eine große Ausstellungseröffnung wie in den vergangenen Jahren undenkbar.

Daher haben sich die Verantwortlichen um Museums- und Projektleiter Lars Maurer dazu entschieden, stattdessen eine digitale Präsentation der Ausstellung vorzubereiten. Auf dem Youtube-Kanal der Stadt Schwetzingen wurde unter dem Link

ein Video veröffentlicht, innerhalb dessen Lars Maurer in die Schülerausstellung einführt und anschließend im Rahmen einer kurzen Präsentation einen gezielten Einblick in die papierne „Stadt der Zukunft“ der Schülerinnen und Schüler Schwetzingens gewährt.

Text: Stadtverwaltung Schwetzingen / Karl-Wörn-Haus, Museum der Stadt Schwetzingen Foto: © Duo Sourati: Christina Laube, Mehrdad Zaeri
07.05.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung am 20. Mai 2020 findet als telefonische Beratung statt

Am Mittwoch, 20. Mai 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die nächste kostenlose Wohnberatung zu altersgerechtem Wohnen statt. Da aufgrund der Corona Krise derzeit keine Beratung im Generationenbüro stattfinden kann, wird die Innenarchitektin Ulla Badura eine telefonische Beratung anbieten.

Das Generationenbüro bittet per E-Mail: generationenbuero@schwetzingen.de oder unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
07.05.2020

Schwetzingen

Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar 2020

Am Montag, den 27. Januar 2020, dem Internationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Holocaust und dem Nationalen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus, findet an der zentralen Gedenkstätte für die Opfer des Nationalsozialismus zwischen Hotel Adler Post und dem Schwetzinger Rathaus um 17 Uhr die Gedenkveranstaltung der Stadt Schwetzingen statt.

Schülerinnen und Schüler des Hebelgymnasiums Schwetzingen bereichern die Feierstunde mit einer gesprochenen Collage. Hierbei werden Nachrichten der vergangenen Monate über antisemitische bzw. den Holocaust verharmlosende Taten und Äußerungen den Schicksalen der Schwetzinger Juden in der NS-Zeit gegenübergestellt. Die Schülerinnen und Schüler ziehen anschließend Bilanz „was bedeutet Gedenken für mich?“.

Bürgermeister Matthias Steffan wird Worte des Gedenkens sprechen und einen Kranz niederlegen.

Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen, an der Gedenkstunde teilzunehmen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung im Generationenbüro am 19. Februar 2020

Am Mittwoch, 19.  Februar 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die erste Wohnberatung im neuen Jahr im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

Thermografie-Aktion:

Gebäude-Check per Wärmebildkamera – jetzt noch schnell anmelden!

Wie in den vergangenen Jahren bietet die AVR Energie GmbH auch für diese Heizperiode wieder einen Gebäude-Check per Wärmebildkamera an. Kostenpunkt: 129 Euro. Die Stadt unterstützt diese Aktion mit einem Zuschuss von 50 Euro. Schwetzinger Bürger/innen können den Thermografie-Gebäude-Check noch bis zum 31.01.2020 für nur 79 Euro beantragen.

Wo geht die Wärme hin?

Der Check zeigt mithilfe thermografischer Fotos Schwachstellen am Haus auf: Flächen, an denen Wärme entweicht, werden auf den Bildern der Infrarotkamera farblich dargestellt. So lassen sich Wärmebrücken, undichte Fenster und Türen, Durchfeuchtungen sowie Ursachen für Schimmelbildung erkennen. Anhand eines Ergebnisberichts können dann konkrete Energiesparmaßnahmen getroffen werden.

Nachbesprechung mit dem Energieberater

Ebenso bietet die Stadt gemeinsam mit der Klimaschutz- und Beratungsagentur Heidelberg/ Rhein-Neckar (KliBA) im Anschluss für jeden Teilnehmer eine Nachberatung an. Hier werden Maßnahmen und Fördermittel mit dem Energieberater der KliBA persönlich in den Räumlichkeiten der Stabsstelle für Klimaschutz – Heidelberger Straße 1a – besprochen.

Weitere Informationen

Die Antragsunterlagen können online unter www.schwetzingen.de/klimaschutz im Unterpunkt „Energieberatung“ heruntergeladen werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stabsstelle für Klimaschutz, Energie und Umwelt unter 06202/ 87-481.

Stadtverwaltung Schwetzingen / AVR Energie GmbH
22.01.2020

Wohngeldreform trat am 1. Januar 2020 in Kraft. Hierdurch profitieren mehr Menschen im Land von höherem Wohngeld

Mehr finanzielle Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen: Durch die Erhöhung des Zuschusses zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger werden einkommensschwache Haushalte entlastet.

In den vergangenen Jahren sind die Wohnkosten und Verbraucherpreise insbesondere in den Ballungsräumen von Baden-Württemberg deutlich gestiegen. Die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes hat dadurch mit der Zeit abgenommen. Durch die nun im Deutschen Bundestag und im Bundesrat beschlossene Erhöhung des Wohngeldes ab dem 1. Januar 2020 wird das Wohngeld wieder gestärkt und der Anstieg der Wohnkosten und Verbraucherpreise seit der letzten Reform, die am 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist, ausgeglichen.

Ein durchschnittlicher Zwei-Personen-Haushalt, der bisher schon Wohngeld bekommen hat, wird künftig statt 145 Euro rund 190 Euro monatlich erhalten. Dies entspricht einer Steigerung von rund 30 Prozent.

Gleichzeitig wird die Reichweite des Wohngeldes erhöht und der Kreis der Berechtigten erweitert. Vor allem Familien und Rentner mit geringem Einkommen werden hiervon profitieren. Nach einer Schätzung könnten etwa 20.000 zusätzliche Haushalte im Land einen Erstantrag auf Wohngeld stellen.

Neben der Anpassung der Wohngeldhöhe werden auch die Miethöchstbeträge angehoben und eine neue Mietenstufe VII für Haushalte in Kommunen mit besonders hohem Mietenniveau eingeführt.

Schließlich unterliegt das Wohngeld künftig einer Dynamisierung. Hierdurch wird es automatisch, also ohne Erfordernis einer gesetzlichen Änderung, alle zwei Jahre an die eingetretene Entwicklung der Mietpreise und der allgemeinen Lebenshaltungskosten angepasst. Die Fortschreibung stellt sicher, dass die Leistungsfähigkeit des Wohngeldes als sozialpolitisches Instrument der Wohnungspolitik erhalten bleibt.

Das Wohngeld wird als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer geleistet. Die Höhe des Wohngeldes richtet sich nach Haushaltsgröße, Einkommen und Miete bzw. Belastung. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau ermutigt Menschen mit geringerem Einkommen ausdrücklich, bei ihren zuständigen Wohngeldbehörden einen eventuellen Wohngeldanspruch prüfen zu lassen.

In Schwetzingen ist der Bereich Wohngeld im Ordnungsamt der Stadt zuständig. Ansprechpartner sind Karin Hemmerich, Tel: 06202 87-221, E-Mail: karin.hemmerich@schwetzingen.de und Michael Wachler, Tel: 06202 87-238, E-Mail: michael.wachler@schwetzingen.de .

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

10. Kurfürstlicher Weihnachtsmarkt 2020

Kunsthandwerker, Gastronomen und Künstler für das Bühnenprogramm können sich ab sofort bis zum 31. März bewerben

Die Stadt Schwetzingen veranstaltet in Kooperation mit den „Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg“ – Schloss Schwetzingen den „10. Kurfürstlichen Weihnachtsmarkt 2020“ mit Kunsthandwerkermarkt im Schloss Ehrenhof.  Der Weihnachtsmarkt findet an den vier Adventswochenenden jeweils von Donnerstag bis Sonntag auf dem nördlichen Schlossplatz (Gastronomie) und im Schloss Ehrenhof (Kunsthandwerkermarkt) statt. Die genauen Termine und Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Internetseite www.schwetzingen.de/weihnachtsmarkt .

Für den Kunsthandwerkermarkt im Schloss Ehrenhof können Sie sich als Anbieter von weihnachtlichen Artikeln, Advents-, Weihnachts-, und Christbaumschmuck, Holzschnitzwaren oder als Handwerker mit Vorführung wie Töpfer, Glasbläser, Perlendreher, Holzschnitzer, Schleifer, Korbflechter usw. bewerben.  

Eigene Zelte, Hütten oder Verkaufsstände sind nicht zugelassen. 

Gerne können Sie sich auch für das gastronomische Angebot auf dem nördlichen Schlossplatz und als Künstler, Band und Walking Act für das Bühnenprogramm bewerben. Ihre Bewerbungen mit spezifischen Angaben des Warenangebotes und der Bühnendarbietungen mit aktuellen Fotos senden Sie bitte bis spätestens Montag, den 31.03.2020 an:

TOURISTINFORMATION Schwetzingen
Dreikönigstraße 3
68723 Schwetzingen
touristinfo@schwetzingen.de

Stadtverwaltung Schwetzingen
22.01.2020

Schwetzingen

Ausstellung: Die Welt um 1500 – Aufbruch und Wandel

Letzte öffentliche Führung und Workshopangebot

Am Donnerstag, den 9. Januar 2020, führt Kurator Volker Ziegler von den Kurpfälzer Figurenfreunden um 18:30 Uhr ein letztes Mal durch die Ausstellung. Eintritt und Führung sind kostenlos. Um vorherige, verbindliche Anmeldung per Telefon oder E-Mail wird gebeten (06202/87-468 | info@schwetzingenmuseum.de).

Am Freitag, den 10. Januar 2020, richtet Linda Obhof vom Stadtmuseum Bretten einen Praxisworkshop im Karl-Wörn-Haus aus, der unter dem Titel „Textilien um 1500: Handspinnen für Anhänger“ mit der Mode und ihrer Herstellung in der Frühen Neuzeit vertraut macht. Der Workshop beginnt um 18:30 und endet gegen 21:30; er richtet sich gezielt an Erwachsene ohne Vorkenntnisse. Die Teilnahme ist kostenlos; die Teilnehmerzahl ist auf maximal 10 Personen begrenzt. Eine verbindliche Anmeldung per Telefon oder E-Mail (06202/87-468 | info@schwetzingen-museum.de) ist Voraussetzung für eine Teilnahme am Workshop.

Stadtverwaltung Schwetzingen / Karl-Wörn-Haus, Museum der Stadt Schwetzingen
26.12.2019

Aus dem Gemeinderat am 18. Dezember 2019

Haushaltssatzung 2020 verabschiedet

Lärmaktionsplan geht in die Bürgerbeteiligung/ Generalplanungs-leistungen zur Sanierung Rothackersches Haus vergeben/ Einzelhandelskonzept wird fortgeschrieben

In der letzten Gemeinderatssitzung des Jahres verabschiedete das Gremium Stadtrat Michael Franz, der seinen beruflichen Wirkungskreis zukünftig weit außerhalb Schwetzingens haben wird und deshalb seine Gemeinderatstätigkeit niederlegt. Oberbürgermeister Dr. René Pöltl dankte Michael Franz für seinen Einsatz im Gremium mit den Worten: „Sein Sachverstand wird uns oft fehlen“, und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft.

Haushalt 2020 mit großer Mehrheit beschlossen

„Schwierige Planung mit dem Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), dadurch fehlende Erfahrungswerte, aber insgesamt haben wir einen solide finanzierten Haushalt“, fasste Oberbürgermeister Pöltl den vorliegenden Haushaltsplan für 2020 zusammen. Auch die Fraktionen hatten ihre liebe Mühe in dem ca. 800 seitigen Haushaltsplan den Überblick zu behalten, wie in den Stellungnahmen deutlich wurde.

Der Haushaltsplan für 2020 weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von 59.106.000 EUR und ordentliche Aufwendungen von 63.399.000 EUR auf und schließt im Ergebnis somit mit einem veranschlagten Fehlbetrag von 4.293.000 EUR ab. Im Finanzhaushalt sind Investitionen von 14,9 Mio. EUR vorgesehen, davon 7,6 Mio. EUR für Baumaßnahmen. 1,5 Mio. EUR sind für den Erwerb von Grundstücken und 3,9 Mio. EUR für Investitionsfördermaßnahmen z.B. für nichtstädtische Kindergärten eingestellt. Der Finanzmittelbestand reduziert sich in 2020 um 14,2 Mio. EUR.

Die Schwerpunkte des Haushalts 2020 werden unter anderem auf der Sanierung der Karlsruher Straße (5 Mio. EUR), Investitionen bei der Feuerwehr (250.000 EUR), Gebäudesanierungen, Planungen zur Sanierung der Hofapotheke (300.000 EUR) und des Rothackerschen Hauses, der Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen, dem Ausbau der S-Bahn Haltepunkte (800.000 EUR) und der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Capitol/Herzogstraße (200.000 EUR) und südliches Ausbesserungswerk liegen. Schwetzingen werde zudem in den kommenden Jahren enorme Investitionen in die Infrastruktur, die Kindebetreuung und Bildung tätigen müssen, was nur mit erheblichen finanziellen Summen zu schaffen sein wird. Gebühren- und Steuererhöhungen sowie die Aufnahme von Krediten sind nicht vorgesehen. Der voraussichtliche Schuldenstand zum Jahresende 2020 beträgt voraussichtlich 4,1 Mio. EUR.

(23 Ja, 2 Enthaltungen)

Wirtschaftsplan bellamar

Mit einem Verlust von knapp 340.000 EUR plant das bellamar im Wirtschaftsplan für das kommende Jahr 2020. Dieser enthält Einnahmen von 3.536.650 EUR, davon 1,45 Mio. EUR Umsatzerlöse, denen Ausgaben von 3.877.093 EUR gegenüberstehen.  Die Kreditermächtigung beträgt 206.015 EUR.  Im Vermögensplan sind 1.246.043 EUR veranschlagt, im Investitionsplan 475.000 EUR. 300.000 davon fließen in den Bau einer Dampfsauna und die Sanierung der Innensauna. Nicht verbrauchte Ansätze aus 2019 in Höhe von 240.000 EUR werden ins Jahr 2020 übertragen. 190.000 EUR betreffen die noch nicht abgeschlossene Automatisierung der Filteranlage im Freibad und 50.000 EUR das neue Blockheizkraftwerk. Die Jahresabschlussprüfung 2018 wird zum Angebotspreis von 4.300 EUR netto erneut an die Firma Falk & Co KG vergeben.

Lärmaktionsplanung wird mit aktuellen Verkehrsdaten fortgeschrieben

Die Stadt Schwetzingen plant eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. „Zu diesem sehr komplexen Thema wollen wir schon in Kürze in Dialog mit der Bürgerschaft treten“, so Oberbürgermeister Dr. Pöltl. Er kündigte für den 16. Januar dazu eine Bürgerinformation im Josefshaus an. Bereits 2008 wurde die Lärmaktionsplanung für Schwetzingen beschlossen und in den folgenden Jahren entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Mittlerweile liegen aktualisierte Lärmdaten vor. Dementsprechend sollen nun auf der Basis eines neu erstellten Gutachtens weitere Strategien entwickelt werden, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung zu reduzieren. Der Gemeinderat hat das Ergebnis des Gutachtens zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung angenommen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG beauftragt. Das Gutachten wird vom 16. Januar bis zum 13. Februar 2020 in der Rathauspforte für die Bürger/innen öffentlich ausgelegt. In diesem Zeitraum werden auch Behörden und Träger öffentlicher Belange gehört.

Hier mehr zum Lärmaktionsplan: https://ratsinfo.schwetzingen.de/bi/info.php

Rothackersches Haus: Generalplanungsleistung wurde vergeben

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe der Generalplanungsleistungen zur Sanierung und Neunutzung des Rothackerschen Hauses in Höhe von 2.147.908,71 EUR an die Bietergemeinschaft Fischer Architekten / rebuild.in group zu. Der Gemeinderat hatte in seiner Sitzung im Februar dieses Jahres die Sanierung des Hauses und dessen künftige Nutzung als öffentlich zugängliches Spargel- und Stadtmuseum beschlossen.

Pfaudler Areal: Stadt bewirbt sich für Förderprogramm des Bundes

Mit dem Bundesprogramm zur Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus sollen investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer nationaler bzw. internationaler Wahrnehmbarkeit, mit sehr hoher fachlicher Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder mit hohem Innovationspotenzial gefördert werden. Die Stadt Schwetzingen wird sich für die Förderung von Investitionen in nationale Projekte des Städtebaus – Projektaufruf 2020 bewerben. Gegenstand der Bewerbung ist das Pfaudler-Areal.

Einzelhandelskonzept und Leitbild Schwetzingen-Plankstadt-Oftersheim

Das überarbeitete Einzelhandelskonzept wird als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen. Zuvor wurde den Abwägungsvorschlägen zu den eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange aus der Offenlage zugestimmt. Nach 2009 haben Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim erneut eine Fortschreibung der gemeinsamen Einzelhandelsuntersuchung auf den Weg gebracht, um die Entwicklung des Einzelhandels auch weiterhin sinnvoll zu steuern. Grundsätzlich sollen damit insbesondere die Entwicklung der zentralen Innenstadt im Bereich der wichtigen Innenstadtbranchen geschützt werden, aber auch für die Kommune insgesamt wichtige Angebote, die z.B. wegen fehlender Flächen in der Innenstadt nicht verwirklicht werden können, in anderen etablierten Lagen gesichert werden können.

Zustimmung gab es zuvor auch für das fortgeschriebene Leitbild zur Steuerung des Einzelhandels in Schwetzingen, Plankstadt und Oftersheim, das sich speziell mit der Nahversorgung der drei Nachbarn befasst. Das in der Federführung des Nachbarschaftsverbandes Heidelberg-Mannheim, dem Träger der Flächennutzungsplanung für das Gebiet der Mitgliedsgemeinden, erstellte Leitbild kommt in gemeinsamer Einschätzung mit den drei Gemeinden zu dem Ergebnis, dass sich die Zusammenarbeit in dieser Form außerordentlich bewährt hat. Auf Seite 2 des Berichts heißt es: „Seit 2009 – also im Laufe von 10 Jahren – wurden die Ziele der Einzelhandelssteuerung durchweg gut erreicht. Es kam zu einer deutlichen Stärkung der Nahversorgung in Oftersheim, die Einkaufssituation in Schwetzingen ist weiter vielfältig und attraktiv und in Plankstadt ist die Entwicklung eines neuen größeren Einkaufsstandorts absehbar. Gleichzeitig gab es keine relevanten Entwicklungen, die mit dem interkommunalen Leitbild nicht in Einklang stehen. Aus Sicht der örtlichen Verwaltungen wird das Leitbild durchweg positiv bewertet und gilt als wichtige Grundlage für eine geordnete Einzelhandelsentwicklung.“

Schwetzingen wird zentrale Gutachterausschussstelle für den Bezirk Schwetzingen-Hockenheim

Die gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten und Aufgaben der kommunalen Gutachterausschüsse haben in den zurückliegenden Jahren drastisch zugenommen. Dadurch ist auch die Stadt Schwetzingen gezwungen, eine interkommunale Lösung zu finden, um die rechtssichere Arbeit des Gutachterausschusses zu garantieren. Daher wird der bisherige Gutachterausschuss der Stadt zum 29. Februar 2020 aufgelöst. Zum 1 März 2020 tritt Schwetzingen dann dem gemeinsamen Gutachterausschuss bei. Dieser setzt sich aus Vertretern aller zehn beteiligter Kommunen im Bezirk Schwetzingen-Hockenheim zusammen. Für die Stadt Schwetzingen werden Evelyn Strunck, Max Brenner und Karl Rupp als Vertreter in das Gesamtgremium entsandt. Die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird bei der Stadt Schwetzingen sein. Die Stadt wird dafür eine Sachbearbeiterstelle in Vollzeit und eine Assistenzstelle in Teilzeit einrichten.

Durchgangsweg zum Schlossplatz wird zum „Weg der Hofmusik“

Der Gemeinderat beschloss die Benennung des Verbindungsweges zwischen Schlossplatz und Rotem Haus zum „Weg der Hofmusik“. Mit der Umbenennung wird Bezug auf die musikalische Bedeutung des Areals genommen. So war im denkmalgeschützten Roten Haus über 200 Jahre das Gasthaus „Zum Rothen Haus“ untergebracht, in dem 1763 die Familie Mozart bei ihrem Besuch in Schwetzingen Herberge bezog. Im Palais Hirsch ist heute die Forschungsstelle Hofmusik beheimatet und in der Mitte des Verbindungsweges steht seit September 2019 die „HörBar – ein Paradies für Tonkünstler“. (24 Ja, 1 Nein)

Neufassung der Richtlinien zur Förderung der Städtepartnerschaften

Das Privatgymnasium hat im Sommer 2019 erstmals einen Schüleraustausch mit dem Petöfi Sándor Gymnasium der Partnerstadt Pápa organisiert. Für das Jahr 2020 sind sowohl ein Gegenbesuch als auch der nächste Austausch geplant. Um auch dem Privatgymnasium hierfür eine Förderung analog der Schulen in städtischer Trägerschaft zu gewähren, wurden die Richtlinien zur Förderung der Partnerschaften der Stadt Schwetzingen entsprechend ergänzt.

Jährlicher Zuschuss für die Tournee-Oper

Der Verein „Tournee-Oper Mannheim e.V.“ hat seinen Sitz nach Schwetzingen verlegt und wird daher seinen Namen anpassen. Der Verein, der sich zum Ziel gesetzt hat insbesondere junges Publikum für die klassische Musik und Oper zu begeistern, erhält künftig einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 3.000 Euro.

Hans-Peter Müller dankt zum Jahresabschluss

Zum Ende des Sitzungsjahres war es auch dieses Jahr an SPD-Stadtrat Hans-Peter Müller, sich stellvertretend für alle im Gremium bei Stadt und Bürgerschaft für das Engagement in 2019 zum Wohle der Stadt zu bedanken. Seine Ansprache an die Mitstreiter im Gremium stand – vor dem Hintergrund der Kommunalwahlen 2019 und der veränderten Zusammensetzung des Rates – unter dem Motto „Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg“. Dank sachlicher und konstruktiver Zusammenarbeit, so Müller, seien wieder viele Projekte in die die Wege geleitet worden. Dabei hob er den Stellenwert der Einbindung der Bevölkerung durch Bürgerbeteiligung hervor. Im Gedenken an die 2019 verstorbenen ehemaligen Stadträte Heinz Ackermann und Dr. Hans-Joachim Förster rief er zu einer Gedenkminute auf.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Fortschreibung der Lärmaktionsplanung in Schwetzingen

Bürgerveranstaltung und Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Stadt Schwetzingen plant eine Fortschreibung der Lärmaktionsplanung auf Basis der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG. Bereits 2008 wurde die Lärmaktionsplanung für Schwetzingen beschlossen und in den folgenden Jahren entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Mittlerweile liegen aktualisierte Lärmdaten vor. Dementsprechend sollen nun auf der Basis eines neu erstellten Gutachtens weitere Strategien entwickelt werden, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung zu reduzieren.

Der Gemeinderat der Stadt Schwetzingen hat am 18.12.2019 in öffentlicher Sitzung das Ergebnis des Gutachtens zur Fortschreibung der Lärmaktionsplanung angenommen und die Verwaltung mit der Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG beauftragt.

Info-Veranstaltung im Josefshaus am 16.01.2020

Das Gutachten wird am 16.01.2019 um 19:00 in einer öffentlichen Veranstaltung durch die Stadtverwaltung Schwetzingen im Josefshaus, Schlossstr. 8 in Schwetzingen, vorgestellt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind dazu herzlich eingeladen. Durch den Abend führen Oberbürgermeister Dr. René Pöltl, Bürgermeister Matthias Steffan, die Stabsstelle Klimaschutz, Energie und Umwelt sowie die Hupfer Ingenieure GmbH.

Auslage des Gutachtens im Rathaus

Die Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit findet in der Zeit vom 16.01.2020 bis einschließlich 13.02.2020 im Rathaus Schwetzingen, Hebelstr. 1, an der Pforte im Erdgeschoss zu den allgemeinen Öffnungszeiten statt. Die Öffnungszeiten sind Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8:00 – 12:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr. Außerdem sind die Unterlagen ab 16.01.2020 im Internet unter http://www.schwetzingen.de/bauleitplanung einsehbar.

Stellungnahmen der Bürger und Bürgerinnen bis 13.02.2020

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Dies ist schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder per E-Mail an klimaschutz@schwetzingen.de möglich. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über das Gutachten unberücksichtigt bleiben.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Steuerbescheide für 2020 werden verteilt

Anfang Januar 2020 erhalten Haus- und Grundstückseigentümer sowie Hundehalter die Steuerbescheide für 2020.

Grundsteuerbescheid aufbewahren

Die Grundsteuerbescheide gelten in der Regel für mehrere Jahre. Nur bei Eigentumswechsel oder Änderung des Steuerbetrages wird ein neuer Grundsteuerbescheid erstellt.

Die Steuerbescheide müssen daher aufbewahrt werden. Die Hebesätze von 400 % bei der Grundsteuer B und 300 % bei der Grundsteuer A bleiben unverändert. Die Bescheide werden ab dem 09.01.2020 zugestellt.

Infos für Hundehalter

Für die Hundehalter gilt: Die grünen Hundemarken mit der Aufschrift 2019-2021 sind weiterhin gültig. Bei Verlust kann bei der Steuerabteilung für 5 Euro eine Ersatzmarke angefordert werden. Es besteht Meldepflicht, d.h. Hundebesitzer, die ihre Hunde nicht an- und abmelden, begehen eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Die Bescheide werden ab dem 09.01.2020 zugestellt.

Gewerbesteuerhebesatz bleibt unverändert

Bei der Gewerbesteuer werden keine Jahresbescheide erstellt. Hier gelten die zuletzt ausgestellten Bescheide. Der Hebesatz bei der Gewerbesteuer beträgt unverändert 380 Prozent.

Vergnügungssteuer

Bei der Vergnügungssteuer werden ebenfalls keine Jahresbescheide erstellt.

Auskünfte erteilt das Kämmereiamt, Rathaus, Zimmer 114, Michael Reich, Tel. 06202 /87-145 oder Nicole Holler, Tel. 06202/87-154.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Bürgerbüro erst am 11. Januar 2020 geöffnet

Aufgrund der Feiertage öffnet das Bürgerbüro im Januar nicht am ersten Samstag des Monats (4. Januar), sondern erst am Samstag den 11. Januar 2020. Die Öffnungszeiten sind wie gewohnt von 09.00 bis 12.00 Uhr.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Einladung zum Neujahrsempfang der Stadt Schwetzingen am 3. Januar 2020

Kostenlose Einlass-Karten sind seitdem 16. Dezember an der Rathauspforte erhältlich

Zu dem am Freitag, 3. Januar 2020 um 19:00 Uhr im Lutherhaus stattfindenden Neujahrsempfang lädt die Stadt Schwetzingen alle interessierten Bürgerinnen und Bürger recht herzlich ein. Einlass ist nur mit Einladungskarte möglich. Die kostenlosen Karten hierfür sind an der Pforte des Rathauses, Hebelstr. 1, seitdem 16.12.2019 erhältlich.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Nächste kostenlose Wohnberatung im Generationenbüro am 15. Januar 2020

Am Mittwoch, 15.  Januar 2020, findet von 9.30 – 10.30 Uhr die erste Wohnberatung im neuen Jahr im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
26.12.2019

Ein gutes Neues! Auf Europa!

Mozartgesellschaft Schwetzingen lädt zum traditionellen Neujahrskonzert ins Rokokotheater

Ein philharmonisches Feuerwerk unter dem Motto „Europa“ präsentiert am Neujahrsabend die Philharmonie Baden-Baden. Dirigent Pavel Baleff und seine Musiker gehen auf eine Reise quer durch unseren großartigen Kontinent. Johan Severin Svendsens „Norwegischer Künstlerkarneval“ steht ebenso auf dem Programm wie die „Rumänischen Tänze“ von Bela Bartok, Jules Massenets Ballettmusik und Melodien der italienischen Oper. Und selbstverständlich darf Johann Strauss am 1. Januar nicht fehlen!

In der Philharmonie Baden-Baden, deren Wurzeln bis ins Jahr 1460 und deren musikalische Gäste von Enrico Caruso, über Igor Strawinsky bis hin zu Richard Strauss reichen, spielen heutzutage Musiker aus 16 Nationen. Die gemeinsame Sprache ist die Musik, betont Arndt Joosten, Orchestermanager und Conferencier des Konzertes, der mit gewohntem Witz und Nonchalance durch den Abend führen wird. Als Solist wird der österreichische Trompeter Christoph Schiestl zu hören sein.

1. Januar 2020, 19.30 Uhr Rokokotheater, Schloss Schwetzingen
Euro 46,10 / 41,70 / 36,20 / 17,50
50% Ermäßigung für Schüler und Studenten

Vorverkauf:

Schwetzinger Zeitung sowie bei allen reservix-Vorverkaufsstellen
Tickethotline: 01806 – 700733
Online: www.reservix.de

www.mozartgesellschaft-schwetzingen.de

Mozartgesellschaft Schwetzingen e.V.
26.12.2019

Schwetzingen:

Stadtwerke stellen Wasser in Kleingärten ab

Die Stadtwerke Schwetzingen stellen das Wasser in der Gartenanlage „Kleine Krautgärten“ am Freitag, den 08. November 2019 ab. Die Pächter der Gärten werden gebeten, nach diesem Termin die Wasseranschlüsse zu öffnen, damit keine Frostschäden an den Leitungen entstehen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Runder Tisch Inklusives Schwetzingen tagt wieder am 6. November 2019

Der nächste ‚Runde Tisch Inklusives Schwetzingen‘ findet am Mittwoch, 6. November 2019, von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Volkshochschule, Raum 105, im Erdgeschoss statt. Der Raum ist barrierefrei über den Eingang Kulturzentrum erreichbar.

Thema des Runden Tisches wird der Rückblick auf die Begehung der Karlsruher Straße und die aktuellen Entwicklungen dort sein. Im Rahmen des Jahresthemas „barrierefreies Bauen“ gibt es einen Überblick zum Thema: „Von der baulichen Barrierefreiheit zur Inklusion – Ansätze für mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderung“. Zudem wird es einen Ausblick auf das Jahresthema 2020 „Verkehr und Mobilität“ geben.

Hörbehinderte Personen können sich bei Nicole Blem (nicole.blem@schwetzingen.de) anmelden, damit bei Bedarf ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in angefordert werden kann. Alle Bürger/innen mit und ohne Handicap sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Beiratsmitglieder freuen sich über reges Interesse.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Störung Phoneguide „Schwetzingen hören“

Aufgrund einer telefonischen Störung im Bereich des mobilen Phoneguides „Schwetzingen hören“ (z. B. bei der neu eröffneten Installation „Hörbar“),  können aktuell diverse Sehenswürdigkeiten unter der Telefonnummer:

06202-5781-plus der gewünschten Kennziffer, derzeit nicht abgerufen werden. Wir bitten dies zu entschuldigen und arbeiten mit Hochdruck daran, dass diese Fehlermeldung baldmöglichst behoben wird.

Die ebenfalls auf den Tafeln abgebildeten QR-Codes sind jedoch voll funktionsfähig und können für die Informationswiedergabe nach wie vor genutzt werden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Altersgerecht Umbauen – gewusst wie!

Letzte kostenlose Wohnberatung in diesem Jahr findet am 20. November 2019 im Generationenbüro statt

Am Mittwoch, 20. November 2019, findet von 9.30 – 10.30 Uhr wieder zum letzten Mal in diesem Jahr die Wohnberatung im Generationenbüro der Stadt Schwetzingen, Schlossplatz 4, statt.  Die „Wohnberatung“ für altersgerechtes Wohnen beinhaltet das Angebot für Mieter, Vermieter und Hausbesitzer, den Wohnungsbestand zu analysieren und konkrete Hinweise für sachgerechte und zukunftsorientierte Anpassungsmaßnahmen zu geben. Die Beratung findet im Generationenbüro statt. Die Vermeidung von Barrieren, der Komfort, die Bequemlichkeit und die Nutzungsbedürfnisse stehen dabei im Vordergrund. Die Maßnahmen können sich auf den Einbau von Treppenliften und barrierefreien Bädern beziehen oder auch auf die Änderung von Grundrissen, der elektrischen Ausstattung, von Griffen, Geländern und Rampen.  Auch Gärten und die Umgebung können mit einbezogen werden.

Die Analyse der jeweiligen Wohnsituation erfolgt anhand von Leitfäden und Checklisten um sicher zu stellen, dass alle relevanten Punkte angesprochen werden. Dabei findet auch eine Beratung zu möglichen finanziellen Fördermitteln statt. Die kostenlose Erstberatung erfolgt durch Frau Ulla Badura, Innenarchitektin und Fachkraft für zukunftsorientiertes Wohnen. Das Generationenbüro bittet unter der Telefonnummer  06202/87-492 oder -493 um Voranmeldung.

Im Dezember findet keine Wohnberatung statt. Die Termine für 2020 werden zeitnah in der Presse veröffentlicht.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Vortrag: „Das Bayreuther Festspielhaus“

Dr. Markus Kiesel, der gebürtige Mannheimer und in Heidelberg lebende Herausgeber der viel gelobten Abhandlung „Das Richard Wagner Festspielhaus Bayreuth“, hält am 7.11.19, um 18.30 Uhr, in den Räumen der Volkshochschule Schwetzingen einen Vortrag zu jenem Meilenstein in der Gattungsgeschichte der Theaterarchitektur. Der Referent blickt mit zahlreichen Bildern in, vor, hinter und unter das Gebäude und seine Geschichte – und er streift in diesem Zusammenhang auch die familiären Abgründe der Familie. Er wird darüber berichten, dass das Festspielhaus ohne architekturgeschichtliche Vorbilder und ohne Nachfolge blieb, was bei der kulturhistorischen Bedeutung seines Erbauers Richard Wagners erstaunlich ist. Was dem Besucher auf den ersten Blick heute als authentisches Theatergebäude aus dem 19. Jahrhundert erscheint, ist bei näherem Hinschauen eine Synthese aus Tradition und lebendigster Theatergeschichte. Aus einem Provisorium wurde ein moderner Theaterbetrieb, der dauerhaft funktionsgerecht ausgebaut ist, ohne dass sich der Charakter des Hauses wesentlich verändert hätte. Darüber hinaus repräsentiert der Bau in einzigartiger Weise Ideengeschichte, Architekturgeschichte, Werkgeschichte, Rezeptionsgeschichte und nicht zuletzt Wagners Verhältnis zu Architektur.

-> 7.11..2019, 18.30 Uhr, Volkshochschule Schwetzingen, Eintritt frei

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Kommunalwahlen in der Partnerstadt Pápa/Ungarn

Bei den Kommunalwahlen setzte sich der bisherige Bürgermeister Dr. Tamás Áldozó am Sonntag (13.10.19) mit 48,77% (Fidesz-KDNP) gegen Attila Gröber von der Oppositionskoalition (45,69%) und den unabhängigen Kandidaten Sándor Martin (5,53%) durch. Die Wahlbeteiligung lag bei 44,87%. Dem ebenfalls neu gewählten 14köpfigen Gemeinderat gehören nun 7 neue Mitglieder an, Fidesz hat die Mehrheit behalten.

Lesen sie hier das Gratulationsschreiben von Oberbürgermeister Dr. Rene Pöltl als pdf:

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019

Aus dem Gemeinderat am 16. Oktober 2019

Enorme Anstrengungen im Bereich des Ausbaus der Kindergartenplätze

  • Oberbürgermeister René Pöltl bringt Haushalt für 2020 ein /
  • Kulturausschuss wird zum beratenden Kultur- und Bildungsausschuss

Die Umstellung des Haushalts auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) zum Jahreswechseln 2018/19 und die daraus resultierende Doppik stellen die Stadt vor Herausforderungen. Da die Erfahrungen damit fehlen, sei eine Prognose sowohl für das laufende Haushaltsjahr 2019 wie für das anstehende Haushaltsjahr 2020 schwierig. Dies machte Oberbürgermeister Pöltl in der Sitzung deutlich. Der Haushaltsplanentwurf für 2020 weist im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge von 57.042.000 EUR und ordentliche Aufwendungen von 63.853.500 EUR auf und schließt im Ergebnis somit mit einem zunächst veranschlagten Fehlbetrag von 6.811.500 EUR ab.

Die Schwerpunkte des Haushalts 2020 werden unter anderem auf der Sanierung der Karlsruher Straße, Investitionen bei der Feuerwehr, Gebäudesanierungen, Planungen zur Sanierung der Hofapotheke und des Rothackerschen Hauses, der Umsetzung weiterer Klimaschutzmaßnahmen, dem Ausbau der S-Bahn Haltepunkte und der städtebaulichen Entwicklung im Bereich Capitol und südliches Ausbesserungswerk liegen. Schwetzingen werde zudem in den kommenden Jahren enorme Investitionen in die Infrastruktur, die Kindebetreuung und Bildung tätigen müssen, was nur mit erheblichen finanziellen Summen zu schaffen sein wird. Nach den Vorberatungen im Verwaltungsausschuss am 23. Oktober und in der Gemeinderatssitzung im November soll der Haushalt in der Sitzung am 18. Dezember verabschiedet werden.

Bedarfsgerechter Ausbau der Kinderbetreuung

Die Kinderzahlen bleiben in Schwetzingen unverändert hoch. Nachdem in den vergangenen Jahren insbesondere der Krippenbereich (Plätze für Kinder unter drei Jahren, U3) ausgebaut wurde, zeigt sich jetzt im Bereich für Kinder über drei Jahre bis zum Schuleintritt ein wachsender Bedarf. Für diese Altersgruppe existieren zurzeit 684 Plätze. Um dem steigenden Bedarf Rechnung zu tragen und die Betreuungsplätze auf dann insgesamt 808 Plätze auszubauen, hat die Verwaltung jetzt ein weiteres Bündel an Maßnahmen geschnürt.

Beschlossen wurde der Ausbau an Plätzen im Kindergarten St. Josef, eine Änderung der Angebotsstruktur als Ganztagesbetrieb im Kindergarten St. Pankratius sowie die Einrichtung einer dem Waldorfkindergarten zugeordneten weiteren Waldgruppe. Während sich die Erweiterung des Zwergenschlösschens im Anwesen Moltkestraße 19 bereits in der Umsetzung befindet, müssen der Ausbau des städtischen Kindergartens Spatzennest sowie die Erweiterung des Bonhoeffer Kindergartens durch Ankauf und Umbau des Gustav-Adolf-Hauses im Hirschacker noch weiter untersucht werden. Insgesamt stehen hier in den nächsten Jahren Investitionsmaßnahmen in einer Größenordnung von bis zu 5 Mio. EUR an.

Neue Hauptsatzung

Durch die Neufassung der Hauptsatzung werden die Schul-, Kindergarten- und sozialen Angelegenheiten auf den jetzt noch beratenden Kulturausschuss übertragen, welcher zum dann beschließenden Kultur- und Bildungsausschuss aufgewertet wird. Die kulturellen Angelegenheiten, die Städtepartnerschaften sowie Stadtmarketing und Tourismus werden als Aufgaben beibehalten. Neben Schul- und Kindergartenangelegenheiten sollen alle sozialen Angelegenheiten, insbesondere Senioren-, Familien- und Jugendthemen, behandelt werden.

Der Verwaltungsausschuss wird weiterhin für Vereinsangelegenheiten zuständig sein, da es sich hier insbesondere um finanzielle Belange handelt. Auch Ehrungen und Benutzungsordnungen (z.B. Sporthallen oder Grillhütte) sowie Fragen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung werden weiterhin im Verwaltungsausschuss behandelt.

Neue Nutzungsbedingungen und – Gebühren für das Kulturzentrum

Nach Vorgabe des Rechnungsprüfungsamtes hat die Verwaltung die Nutzungsbedingungen für das Kulturzentrum in Qualität und Umfang angepasst und damit klarer geregelt. Die Nutzungsentgelte werden nicht erhöht.

Die Stadt Schwetzingen zahlt im Interkommunalen Kostenausgleich für Schwetzinger Kinder, die einen Kindergartenplatz in einer anderen Gemeinde innerhalb des Rhein-Neckar-Kreises in Anspruch nehmen, eine Ausgleichszahlung. Auf dieser Grundlage steht der Gemeinde Plankstadt für das Jahr 2018 eine Zahlung in Höhe von 20.203,91 EUR zu. Da die dafür veranschlagten Haushaltsmittel für 2019 bereits erschöpft sind, stimmt der Gemeinderat dieser überplanmäßigen Ausgabe zu.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.10.2019