Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Sanktionen im Jahr 2021 weiter auf niedrigem Niveau

  • Zahl der Sanktionen im vergangenen Jahr auf niedrigem Niveau leicht gestiegen
  • Rund 97 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Scheele: Begrüßen Reformen, brauchen aber Handhabe für sehr geringe Minderheit

Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im vergangenen Jahr 193.729 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen, 22.618 mehr als im Jahr 2020. Die Zahl der Leistungsminderungen liegt aber weiterhin erheblich unter dem Niveau vor der Pandemie. Im Jahr 2019 wurden noch 806.811 Minderungen ausgesprochen.

Der Rückgang gegenüber dem Jahr 2019 resultiert vor allem aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2019 und den Folgen der Pandemie. Einerseits wurde der Arbeitsmarkt zeitweise sehr belastet und die Zahl an Vermittlungsvorschlägen und Qualifizierungen sank. Andererseits gab es durch die Schutzverordnungen mehr telefonische und weniger persönliche Beratungen. Telefonische Beratungstermine werden ohne Rechtsfolgen verschickt, ein mögliches Versäumnis bleibt dann folgenfrei. Deswegen sank der Anteil der Minderungen für Terminversäumnisse, der sonst stets bei 75 Prozent liegt, auf rund 52 Prozent.

Im vergangenen Jahr mussten 3,1 der Prozent der Leistungsberechtigten mit mindestens einer Sanktion belegt werden. Umgekehrt heißt das, 97 von 100 Menschen kommen mit Sanktionen nicht in Berührung.

Regierung plant Sanktionsmoratorium

Die von der Bunderegierung geplanten befristeten Ausnahmeregelungen sollen im Sommer 2022 in Kraft treten und bis zum Ende des Jahres gelten. Aktuell ist geplant, dass ab dann keine Minderungen ausgesprochen werden, wenn beispielsweise eine Arbeit oder eine Maßnahme verweigert wird. Für Terminversäumnisse ohne wichtigen Grund müssten aber weiterhin Minderungen ausgesprochen werden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, begrüßt die Reformvorschläge zum Bürgergeld und die darin geplanten Änderungen der Sanktionsregeln: „Wir begrüßen die Reformen zu Sanktionen, brauchen aber eine Handhabe gegen die kleine Gruppe, die sich sonst entzieht. Die große Mehrheit der Menschen, die von den Jobcentern auf ihrem Weg in Arbeit unterstützt werden, kommt mit Sanktionen gar nicht in Berührung. Es ist für unsere Arbeit kontraproduktiv, die Miete zu kürzen oder Jugendliche anders zu behandeln als Erwachsene. Ebenso wichtig ist, dass wir besondere Härten berücksichtigen und Sanktionen vorzeitig beenden können. Für eine sehr geringe Minderheit aber brauchen wir auch weiterhin eine Handhabe, wenn sie zum Beispiel Beratungsgespräche ohne Grund versäumen – weil wir sonst den Kontakt zu ihnen verlieren und ihnen nicht mehr helfen können.“

Bundesagentur für Arbeit
11.04.2022

Verwaltungsrat stellt personelle Weichen für die Zukunft

Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute in Nürnberg die notwendigen Beschlüsse für eine Neuaufstellung des Vorstands gefasst.

Das Gremium schlägt der Bundesregierung vor, Andrea Nahles als künftige Vorsitzende des Vorstands der BA sowie Vanessa Ahuja und Dr. Katrin Krömer als künftige Mitglieder des Vorstands der BA zu benennen.

Diese Entscheidungen sind notwendig, weil der bisherige Vorstandsvorsitzende Detlef Scheele am 31. Juli 2022 und das für Personal und Finanzen zuständige Vorstandsmitglied Christiane Schönefeld am 30. September 2022 in Ruhestand gehen. Vorstandsmitglied bleibt der für Regionen verantwortliche Daniel Terzenbach.

Die vom Verwaltungsrat vorgeschlagenen Vorstandsmitglieder müssen noch durch die Bundesregierung benannt und durch den Bundespräsidenten ernannt werden. Das neue Vorstandsteam wird dann mit dem Ausscheiden von Frau Schönefeld im Oktober vollständig an Bord sein.

Anja Piel, Vorsitzende des Verwaltungsrats und Mitglied im DGB Bundesvorstand, erklärte zu den heute getroffenen Entscheidungen: „Wir als Verwaltungsrat sind sehr froh, mit den heutigen Personalentscheidungen der Bundesregierung in Ergänzung zu Daniel Terzenbach drei ausgewiesene Arbeitsmarktexpertinnen zur Benennung vorschlagen zu können. Die BA steht in den nächsten Jahren auch weiterhin vor großen Herausforderungen. Die Bewältigung der Corona-Krise die Folgen des Krieges in der Ukraine, die Gestaltung des Strukturwandels und der Transformationsprozesse sind nur einige Themen. Für diese Herausforderungen bedarf es eines motivierten und kompetenten Vorstandsteams, das gemeinsam mit dem Verwaltungsrat und den Sozialpartnern die Zukunft am Arbeitsmarkt gestaltet.“

Christina Ramb, stellv. Vorsitzende des Verwaltungsrats und Mitglied in der Hauptgeschäftsführung der BDA, ergänzte: „Digitalisierung, demographische Entwicklung und Fachkräftesicherung fordern die BA schon jetzt erheblich – nicht nur auf dem Arbeitsmarkt, sondern auch intern. Zusammen mit dem Verwaltungsrat hat der aktuelle Vorstand intensiv daran gearbeitet, die BA bei Personal, IT, Infrastruktur und Finanzen zukunftsfest aufzustellen und bei Vermittlung und Beratung immer besser zu werden. Dies gilt es aufzugreifen und konsequent umzusetzen. Die im Koalitionsvertrag fixierten Vorhaben werden das Aufgabenportfolio zusätzlich erweitern. Die BA ist aber auch gefragt, um Geflüchtete aus der Ukraine zu unterstützen, wenn diese in Deutschland Arbeit suchen möchten. Für all dies braucht es breite fachliche Kompetenzen und Führungserfahrung. Das bringen die künftigen Vorstandsmitglieder mit. Damit ist ein reibungsloser Übergang an der Spitze der BA sichergestellt.“

Bundesagentur für Arbeit
08.04.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Karsamstag keine Annahme von Abfällen

Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße ist am Osterwochenende samstags geschlossen. Wie im Müllkalender eingetragen stehen auch die Grünabfallcontainer erst am 23. April in der Wimphelingstraße und Im Lammsbauch.

Stadtwerke Speyer GmbH
14.04.2022

bademaxx: Öffnungszeiten über Ostern

Karfreitag, 15.04.202210 bis 20 Uhr
Karsamstag, 16.04.202210 bis 22 Uhr
Ostersonntag, 17.04.2022geschlossen
Ostermontag, 18.04.202210 bis 20 Uhr

Wir bitten um Beachtung:

  • Aqua-Gymnastik findet auch an Karfreitag statt.
  • An Ostermontag „Gemischte Sauna“, da Feiertag!

bademaxx – Das Sport- und Erlebnisbad in Speyer
Geibstraße 3
67346 Speyer
Tel. 06232/625-1500
www.bademaxx.de

Stadtwerke Speyer GmbH
08.04.2022

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

Auftakt zur Sozialwahl 2023: Wahlausschuss hat sich konstituiert

Am 31. Mai 2023 finden die nächsten Sozialwahlen statt. Auftakt für die Wahl bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz war bereits heute: Unter der Leitung von Geschäftsführer Matthias Förster hat sich der Wahlausschuss konstituiert. Er bereitet für den rheinland-pfälzischen Rentenversicherungsträger die Sozialwahlen im nächsten Jahr vor.

Der Wahlausschuss

Dem Wahlausschuss gehören ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Sozialpartner an. Er entscheidet unter anderem über die Zulassung von Vorschlagslisten mit Kandidatinnen oder Kandidaten für die Wahl zur Vertreterversammlung, dem „Parlament“ der DRV Rheinland-Pfalz.

Sozialwahlen 2023 – 51 Millionen Menschen wahlberechtigt

Die Sozialwahlen sind nach Bundestags- und Europawahlen die drittgrößten Wahlen in Deutschland. Bundesweit sind 51 Millionen Menschen wahlberechtigt. Sie finden alle sechs Jahre in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Unfallversicherung statt. Bei den Sozialwahlen 2023 ändert sich einiges: Die Vorschlagslisten können unter erleichterten Voraussetzungen eingereicht werden und neue Dokumentationspflichten sorgen für mehr Transparenz. Um den Anteil von Frauen in den Vertreterversammlungen und Vorständen der Renten- und Unfallversicherungsträger zu erhöhen, sollen Frauen bei der Aufstellung einer Vorschlagsliste zu mindestens 40 Prozent berücksichtigt werden.

Selbstverwaltung bei der DRV Rheinland-Pfalz

Vertreterversammlung und Vorstand bilden die Selbstverwaltung der DRV Rheinland-Pfalz. Die 30 Sitze der Vertreterversammlung teilen sich Vertreterinnen und Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern je zur Hälfte. Ebenso sind die zwölf Sitze des Vorstandes paritätisch besetzt. Die Mitglieder von Vertreterversammlung und Vorstand treffen grundlegende Entscheidungen in den Bereichen Rehabilitation, Finanzen, Organisation, Personal und Bau.

Informationen zur Sozialwahl 2023

Fragen beantwortet das Büro des Wahlausschusses der DRV Rheinland-Pfalz, Eichendorffstraße 4 – 6, 67340 Speyer (Tel. 06232 17-2283, selbstverwaltung@drv-rlp.de). Weitere Informationen rund um die Sozialwahlen gibt es auf www.drv-rlp.dewww.soziale-selbstverwaltung.dewww.bmas.de/Sozialversicherungswahlen.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
11.04.2022

Früher in Altersrente und ohne Abschläge?

Mit Sonderzahlungen Abschläge ausgleichen 2022 besonders günstig

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen rechnen. Mit Sonderzahlungen ab dem 50. Lebensjahr kann man diese ausgleichen. In diesem Jahr ist das zu besonders günstigen Bedingungen möglich.

Denn um einen Entgeltpunkt bei der späteren Rente auszugleichen, sind 2022 zwischen 500 bis 600 Euro weniger zu zahlen als noch 2021. Grund dafür: Wegen der Corona-Pandemie sind die diesjährigen Berechnungswerte im Vergleich zu 2021 gesunken.

Besondere Rentenauskunft nötig

Wer plant, vorzeitig in Altersrente zu gehen und Abschläge auszugleichen, benötigt von der Rentenversicherung eine besondere Rentenauskunft. Diese informiert über alles, was man zum Ausgleich von Abschlägen wissen muss. Auch sollte man eine allgemeine Rentenauskunft anfordern, damit man weiß, ab wann Anspruch auf eine Altersrente besteht. Beide Rentenauskünfte können online auf www.drv-rlp.de angefordert werden.

Beraten lassen

Zusätzlich sollte man sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin bei einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach, Trier, Koblenz oder Andernach kann man telefonisch direkt bei der Beratungsstelle vereinbaren.

Höhere Rente und mögliche Steuerersparnis

Auch wenn sich die Pläne ändern und man doch nicht früher in Altersrente gehen sollte, gehen die Sonderzahlungen nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente.
Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte hierzu erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und auch für eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren Wartezeit gibt es ohne Abschläge.

Versicherte nutzen Sonderzahlungen

Übrigens: 2021 haben 536 Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 9,6 Millionen Euro an Sonderzahlungen geleistet.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
07.04.2022

Stellvertretender Geschäftsführer Charles Hall verlässt die DRV Rheinland-Pfalz

Der stellvertretende Geschäftsführer Charles Hall wird die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz zum 30. April verlassen und sich neuen beruflichen Herausforderungen stellen. Ab 1. Mai wird er als Direktor die Geschäfte einer öffentlich-rechtlichen Klinikgruppe im süddeutschen Raum führen.

Der 51jährige Betriebswirt Charles Hall ist seit 1998 bei der DRV Rheinland-Pfalz und seit 1. Dezember 2020 deren stellvertretender Geschäftsführer. Zuvor hatte er die vier eigenen Reha-Kliniken der DRV Rheinland-Pfalz gut und sicher durch die Corona-Pandemie geführt. In seine Amtszeit als Mitglied der Geschäftsleitung fallen mit dem erfolgreichen Abschluss der Digitalisierung im Kerngeschäft und der bisher planmäßig verlaufenen Umsetzung der Grundrente zwei wegweisende Großvorhaben.

Für die Selbstverwaltung der DRV Rheinland-Pfalz erklärt Vorstandsvorsitzende Myriam Lauzi: „Der Entschluss von Charles Hall kam für uns überraschend, aber wir respektieren ihn selbstverständlich. Charles Hall danken wir für seine engagierte Arbeit und wünschen ihm für seine berufliche Zukunft alles Gute.“ Die Selbstverwaltung wird jetzt eine Nachfolgeregelung vorbereiten. Bis dahin wird Geschäftsführer Matthias Förster die bisherigen Aufgaben von Charles Hall wahrnehmen.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
06.04.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

In fünf Jahren Schäden in rheinland-pfälzischen Wäldern ums 30-Fache gestiegen

Stürme, Dürre, Schädlinge: Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert mehr Forstpersonal

Forstleute am Limit: Stürme, Trockenheit und Schädlinge machen nicht nur den Bäumen in der Region extrem zu schaffen, sondern führen auch zu einer Überlastung derer, die in der Forstwirtschaft arbeiten. Darauf macht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz aufmerksam – und fordert deutlich mehr Personal für die Branche. „Vom Forstwirt bis zur Revierleiterin – die Beschäftigten haben in Rheinland-Pfalz alle Hände voll zu tun, um die massiven Schäden der letzten Jahre zu beseitigen. Gleichzeitig kümmern sie sich darum, die Wälder der Zukunft anzulegen, damit sie für den Klimawandel gewappnet sind“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Im Wald spiele sich seit Jahren ein „regelrechtes Drama“ ab. „An den Bäumen zeigt sich schon jetzt, welche Folgen extreme Wetterereignisse und damit der Klimawandel haben“, so Wunderlich. Der Gewerkschafter verweist auf Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Danach mussten allein im Jahr 2020 rund sechs Millionen Kubikmeter Schadholz aus den rheinland-pfälzischen Wäldern geholt werden – 30 Mal mehr als noch fünf Jahre zuvor. Dabei entfielen 98 Prozent aller Schäden auf Nadelhölzer wie Fichten und Kiefern, die besonders anfällig für Hitze und Insektenbefall sind.

Der Forst sei eine Schlüsselbranche in puncto Klimaschutz. „Nachhaltig angelegte Wälder – mit gemischten Baumarten statt Monokulturen – kompensieren Millionen Tonnen CO2. Außerdem liefern sie Holz, das als klimafreundlicher Rohstoff gerade auf dem Bau immer stärker gefragt ist. Und schließlich sind die Wälder auch Erholungsorte für die Menschen“, betont Wunderlich.

Doch ohne zusätzliches Personal dürfte sich die Lage in den kommenden Jahren weiter zuspitzen, warnt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. Die Gewerkschaft ruft die Waldbesitzer in der Region dazu auf, sich dringend um mehr Fachleute zu kümmern: „Egal ob im Privatwald, im kommunalen Forst oder im Landesbetrieb – nur mit deutlich mehr qualifizierten Beschäftigten wird die Mammutaufgabe Waldumbau zu schaffen sein“, macht Wunderlich deutlich. Entscheidend seien hierbei faire Einkommen und gute Arbeitsbedingungen. Azubis müssten nach ihrer Ausbildung übernommen werden. „Gerade junge Menschen gehen fürs Klima auf die Straße. Demos sind wichtig, aber es braucht auch Menschen, die Bäume pflanzen und Wälder pflegen“, so Wunderlich weiter.

In einer Umfrage der Forstgewerkschaft unter bundesweit 1.300 Beschäftigten der Branche gaben fast neun von zehn Befragten an, dass es im Betrieb nicht genügend Mitarbeiter gebe, um die anfallende Arbeit zu schaffen. 70 Prozent berichteten davon, durch die Arbeit „emotional ausgelaugt“ zu sein. „Hinzu kommt, dass ein großer Teil der Beschäftigten in den nächsten Jahren aus dem Berufsleben ausscheidet, ohne dass ausreichend Nachwuchskräfte in Sicht sind“, sagt Wunderlich.

Nach Einschätzung der IG BAU sind bundesweit 11.000 Forstbeschäftigte zusätzlich nötig, um die aktuellen Aufgaben zu bewältigen. Das entspricht einer Erhöhung des aktuellen Personalschlüssels um einen Beschäftigten pro 1.000 Hektar Wald. Insgesamt gibt es in Deutschland 11,4 Millionen Hektar Wald. Weitere Infos im Netz unter: https://igbau.de/WALD-KLIMA-SCHUTZ-Kampagne-Unsere-Forderungen.html

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
12.04.2022

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

One Click & TEST“ ist DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung für PflegeheimeApotheken und Unternehmen in jeder Größe.

Werfen Sie einen Blick darauf: www.clickandtest.de

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021