Arbeitsmarkt im Dezember 2023 / Jahreszeitlich bedingter Anstieg der Arbeitslosigkeit
„Mit Beginn der Winterpause haben Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung im Dezember wie in diesem Monat üblich zugenommen. Die Beschäftigung wächst weiter und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal hat sich im Dezember nicht weiter abgeschwächt. Allerdings wurde Kurzarbeit zuletzt wieder etwas mehr in Anspruch genommen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Dezember: +31.000 auf 2.637.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +183.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist im Dezember 2023 wie jahreszeitlich üblich gestiegen, und zwar um 31.000 auf 2.637.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat um 5.000 zugenommen. Verglichen mit dem Dezember des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 183.000 höher. Die Arbeitslosenquote stieg im Dezember um 0,1 Prozentpunkte auf 5,7 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,3 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 3,0 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 11.000 gestiegen. Sie lag im Dezember 2023 bei 3.484.000 Personen. Das waren 171.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter hätte die Unterbeschäftigung nur um 126.000 über dem Vorjahreswert gelegen.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 27. Dezember für 60.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, etwas mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat. Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 179.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 150.000 im September und 111.000 im August.
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat geringfügig um 22.000 gestiegen. Mit 46,22 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 213.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von September auf Oktober 2023 saisonbereinigt um 34.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 227.000 auf 35,12 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf Ausländern beruht. 7,62 Millionen Personen hatten im Oktober 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 171.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,43 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.
Arbeitskräftenachfrage
Im Dezember waren 713.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 68.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – stieg im Dezember 2023 um 1 Punkt auf 116 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.
Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit
833.000 Personen erhielten im Dezember 2023 Arbeitslosengeld, 91.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.932.000. Gegenüber Dezember 2022 war dies ein Anstieg um 95.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Nationales Onlineportal für berufliche Weiterbildung startet am 1. Januar 2024
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal „mein NOW“ zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.
„mein NOW“ verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite Angebote. Es bietet fünf Dienste an:
Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven
Tests zur beruflichen Orientierung
Suche nach Weiterbildungsangeboten
Informationen zu Fördermöglichkeiten
Informationen zu Beratungsmöglichkeiten
„mein NOW“ bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.
Zum Start des Produktes „mein NOW“ werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW“ zu integrieren – hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.
Die erste Version von „mein NOW“ wird zum 01.01.2024 im Internet veröffentlicht. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen. Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung.
Ab dem ersten Januar ist „mein NOW“ unter www.mein-now.de zu finden.
Bundesagentur für Arbeit 22.12.2023
Sparbeitrag der Bundesagentur für Arbeit in Milliardenhöhe gefährdet Rücklagenaufbau
Nach Informationen aus Regierungskreisen erwartet die Bundesregierung im Rahmen der Etat-Einigung von der Bundesagentur für Arbeit einen Beitrag von jeweils 1,5 Milliarden Euro in 2024 und 2025 und von 1,1 Milliarden Euro in 2026 und 2027. Insgesamt sind dies über vier Jahre hinweg 5,2 Milliarden Euro. Die BA solle damit einen Teil der Mittel zurückzahlen, die sie während der Corona-Pandemie als Zuschüsse, zum Beispiel für Kurzarbeitergeld, erhalten hatte. Das schmälert deutlich die Möglichkeit eine auskömmliche Rücklage wieder aufzubauen. Damit würde die Bundesregierung zudem auf Beitragsgelder zugreifen, die von Arbeitgebern und Arbeitnehmern finanziert werden.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu: „Die Bundesagentur für Arbeit ist mit ihren Leistungen ein wichtiger Sicherheitsanker des Sozialstaats. Gerade in der Corona-Krise hat sie Großes geleistet: für die Stabilität der gesamten Gesellschaft und für die Lebensentwürfe und Erwerbsbiographien einzelner Menschen. Wenn die Ampel-Koalition jetzt den Rotstift ansetzt und Bundeszuschüsse aus der Zeit der Pandemie zurückfordert, bricht sie ein gegebenes Versprechen – und das zulasten der Beitragszahler*innen. Der Bundesagentur für Arbeit Geld wegnehmen, ist nicht Sparen, sondern das Verschieben von Problemen in die Zukunft. Die Handlungsfähigkeit der Bundesagentur lebt von der zuverlässigen Finanzierung und muss für kommende Krisen wieder eine Rücklage aufbauen. Aus dieser Verantwortung darf sich die Bundesregierung nicht verabschieden.“
Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu: „Beitragsmittel der Arbeitslosenversicherung sind kein Sparbuch. Die Bundesregierung kann nicht auf die Beitragskasse nach Belieben zugreifen. Der Bundeszuschuss an die Bundesagentur für Arbeit war notwendig, um die finanziellen Belastungen für die Gesellschaft infolge der Corona Pandemie abzufedern. Gesamtgesellschaftliche Aufgaben in schweren Krisen müssen auch gesamtgesellschaftlich getragen werden. Den Zuschuss nach Jahren in willkürlicher Höhe wieder einzufordern ist das Gegenteil von verlässlichem Regierungshandeln.“
Bundesagentur für Arbeit 14.12.2023
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Rentenfinanzen auf solidem Fundament
Vertreterversammlung tagte in Speyer
Beitragssatz und Nachhaltigkeitsrücklage bleiben stabil
Haushalt 2024 über 9,85 Milliarden Euro beschlossen
Trotz der wirtschaftlichen angespannten Lage erwartet die Deutsche Rentenversicherung am Jahresende einen Überschuss von 1,1 Milliarden Euro. Damit liegt die Nachhaltigkeitsrücklage Ende 2023 bei 1,67 Monatsausgaben. Grund sind die unerwartet stark gestiegenen Einnahmen aus Pflichtbeiträgen für Erwerbstätige.
Myriam Lauzi, Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz für die Versichertenseite, berichtete den Delegierten der Vertreterversammlung bei ihrer heutigen Sitzung in Speyer außerdem von einem voraussichtlich bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleibenden Beitragssatz und einem für 2024 erwarteten Nettorentenniveau von 48,1 Prozent.
Die Vorsitzende des Vorstandes kritisierte jedoch die von der Ampel-Koalition geplante weitere Kürzung des Bundeszuschusses um zusätzliche 600 Millionen Euro als Teil des Sparpakets für den Bundeshaushalt 2024. „Die Menschen müssen auf die Verlässlichkeit der Rentenzahlungen vertrauen können. Deshalb treten wir entschieden gegen diese Kürzungen und eine Haushaltskonsolidierung auf Kosten der Versicherten und Arbeitgeber ein“, so Lauzi.
Rentenversicherungsbericht und Gutachten des Sozialbeirats
Auch der jährliche Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung stellte mit Blick auf die Finanzentwicklung fest, dass die gesetzliche Rentenversicherung gut aufgestellt ist und weiterhin zentral für die Altersvorsorge bleibt. Das bestätigte auch das Gutachten zum Rentenversicherungsbericht des Sozialbeirats Ende November. „Zu Recht kritisiert auch das Beratergremium die beabsichtigte Kürzung des zusätzlichen Bundeszuschusses. Bundesmittel für Leistungen der Rentenversicherung dürfen nicht von der aktuellen Haushaltslage abhängig sein“, warnte Lauzi. Mit Nachdruck forderte der Sozialbeirat erneut eine Altersvorsorgepflicht für Selbstständige.
Klinikbetrieb in Mittelrhein-Klinik läuft regulär
Nach dem Brand in der Mittelrhein-Klinik im September konnte der reguläre Klinikbetrieb mit allen Therapien innerhalb weniger Tage wieder aufgenommen werden. „Das haben wir dem Zupacken und dem Organisationstalent unserer Mitarbeitenden zu verdanken“, sagte Geschäftsführerin Dr. Bettina Rademacher-Bensing. Die Brandsanierung selbst wird noch das ganze nächste Jahr dauern.
Neues Zuweisungssystem in der Reha
Das neue Zuweisungssystem, dass das Wunsch- und Wahlrecht der Patientinnen und Patienten in der Reha deutlich stärken soll, ist planmäßig zum Juli gestartet. Im Public Reporting unter www.meine-rehabilitation.de können sich die Antragstellerinnen und -steller über das Gesamtangebot aller Rehakliniken informieren. „Alle unsere vier Kliniken können hier mit überdurchschnittlich hohen Qualitätsbewertungen punkten,“ so Rademacher-Bensing. Sie berichtete auch von einem besonderen Service der DRV Rheinland-Pfalz: Unter der Telefonnummer 06232 17-2500 gibt ein Infoteam Hilfestellung für alle, die sich im Reha-Angebot orientieren möchten.
Informations- und Ausfallsicherheit: hohe Verantwortung
Da die Deutsche Rentenversicherung für rund ein Viertel der Menschen in Deutschland den Lebensunterhalt sichert, müssen die Träger als Teil der kritischen Infrastruktur konsequent ihre Informationssysteme gegen Angriffe und Ausfälle schützen. „Gegenüber unseren Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern sowie den Arbeitgebenden tragen wir eine hohe Verantwortung“, so der stellvertretende Geschäftsführer Johannes Reichert. „Um auch in Notsituationen arbeitsfähig zu bleiben oder schnell wieder zu sein, ist es zwingend erforderlich, unsere technischen und organisatorischen Vorkehrungen stetig weiterzuentwickeln und zu optimieren.“ Ein wesentlicher Erfolgsfaktor sind dabei auch die Mitarbeitenden, die in einer derzeit laufenden Sicherheitskampagne sensibilisiert werden.
Haushalt beschlossen
Beschlossen hat die Vertreterversammlung unter der Leitung von Thomas Breuer von der Versichertenseite den Entwurf des Haushalts 2024 des rheinland-pfälzischen Rentenversicherungsträgers in Höhe von rund 9,85 Milliarden Euro. Mit rund 79 Prozent stellen die Beiträge den größten Einnahmeposten dar. Sie werden auf 7,6 Milliarden Euro geschätzt. Hinzu kommen 2 Milliarden Euro durch Bundeszuschüsse. Die meisten Einnahmen gibt die DRV Rheinland-Pfalz direkt als Leistungen an ihre Versicherten weiter. Veranschlagt sind 8,1 Milliarden Euro für Renten, 651 Millionen Euro für die Krankenversicherung der Rentner und 216 Millionen Euro für Leistungen zur Rehabilitation.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 15.12.2023
Betriebe, die bisher sv.net für die Meldungen an die Sozialversicherungsträger nutzen, sollten sich rechtzeitig beim neuen SV-Meldeportal anmelden. Es ersetzt die bisherige Anwendung sv.net, die nur noch bis zum 31. Dezember 2023 uneingeschränkt zur Verfügung steht und ab 1. März 2024 komplett abgeschaltet wird.
Rechtzeitig anmelden und bis Ende 2024 kostenfrei nutzen
Für alle, die sich bis 31. März 2024 anmelden, ist die Nutzung bis Ende 2024 kostenfrei. Danach fällt eine regelmäßige Nutzungsgebühr an. Nur für Selbständige bleibt das SV-Meldeportal auch danach kostenlos.
Mehr Unterstützung für Betriebe
Das neue SV-Meldeportal unterstützt vor allem kleinere Betriebe dabei, ihre Meldepflichten gegenüber den Sozialversicherungsträgern zu erfüllen und Bescheinigungen, wie die A1-Bescheinigung bei einer Beschäftigung im Ausland, abzurufen. Es stellt Arbeitgebenden und Selbständigen bei Meldungen, Beitragsnachweisen, Bescheinigungen und Anträgen eine neue allgemein zugängliche, elektronisch gestützte Ausfüllhilfe zur Verfügung. Zusätzlich gibt es hier umfangreiche Informationen zum Thema.
Registrierung notwendig
Die notwendige Registrierung beim SV-Meldeportal erfolgt in der Regel über ein Elster-Organisationszertifikat und ein Unternehmenskonto. Ein Unternehmenskonto kann immer dann eingerichtet werden, wenn eine deutsche betriebliche Steuernummer vorhanden ist.
Informationen zum neuen SV-Meldeportal sowie ein Fragen-Antworten-Katalog gibt es auf www.sv-meldeportal.de .
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de .
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 12.12.2023
Stadtwerke Speyer GmbH
SWS: Umwelt-Stiftung lobt 10.000 Euro aus
Bewusstsein für Klimaschutz soll geschärft werden
Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2024 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 10.000 Euro ausgelobt.
„Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen“, informiert SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring über das Vorhaben der Stiftung. Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.
Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Der Kreativität der lokalen Akteurinnen und Akteure sind keine Grenzen gesetzt“, macht Wolfgang Bühring deutlich. Insbesondere freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren. Gerade in diesen herausfordernden Zeiten sei es wichtig, das Engagement für Klimaschutz, Umwelt und regenerative Energien im Blick zu behalten und weiter auszubauen, betont Wolfgang Bühring.
Bewerbungen für den Umweltpreis 2024 können mit Angaben zur Organisation, Situations- und Projektbeschreibung, Kostenplanung und zeitlichem Projektablauf bis 22. Januar 2024 abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: annika.nau@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2024/2025 umgesetzt und ein Projektbericht erstellt werden.
Sparkasse Vorderpfalz wird Gesellschafter bei S-International Baden-Württemberg Nord und erweitert ihr Angebot für Firmenkunden
Kooperation eröffnet neue Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen im Auslandsgeschäft
Die Sparkasse Vorderpfalz ist zum 1. Januar 2024 eine Kooperation mit der S-International Baden-Württemberg Nord (SIBWN) eingegangen und wurde Gesellschafter des Unternehmens. Diese Zusammenarbeit wird allen Firmen- und Unternehmenskunden der Sparkasse Vorderpfalz zugutekommen, indem sie eine professionelle und individuelle Betreuung durch eine Vielzahl von Spezialisten und Abwicklungsteams bei der SIBWN erhalten. Die Kunden haben zudem Zugang zu einem erweiterten Portfolio an Produkten und Dienstleistungen im export- und importorientierten Geschäft.
Ulli Sauer, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Firmenkundengeschäft, betont die Vorteile für die Kunden: „Die Zusammenarbeit mit S-International Baden-Württemberg Nord bietet unseren Firmenkunden eine umfassende Unterstützung in allen Fragen rund um das Auslandsgeschäft und erweitert unser Angebot an Produkten und Dienstleistungen im export- und importorientierten Geschäft. Durch die Kooperation mit S-International Baden-Württemberg Nord können wir unseren Kunden einen ganzheitlichen und maßgeschneiderten Service anbieten und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit sichern.“
Laut Sauer ist die Kooperation mit der SIBWN ein wichtiger Schritt, um den Kunden bei der internationalen Expansion zu helfen: „Internationales Geschäft ist längst keine Domäne weniger Großunternehmen, sondern auch für viele mittelständische Betriebe von großer Bedeutung. Die Globalisierung schreitet unaufhaltsam voran und Grenzen fallen. Internationale Märkte eröffnen dabei Chancen, die nicht mehr nur für große Unternehmen und Konzerne interessant sind. Um die damit verbundenen Herausforderungen erfolgreich bewältigen zu können, braucht man eine klare Strategie und einen kompetenten, erfahrenen und zuverlässigen Partner.“
Die Kooperation bietet eine professionelle und individuelle Beratung, die auf die Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten ist. Zudem bietet sie individualisierte Lösungen sowie Zugang zu Bank- und Beratungsleistungen in mehr als 100 Ländern. Die Kunden können sich auf eine schnelle, sichere und unkomplizierte Zahlungsabwicklung, attraktive Preise sowie dauerhaften Service verlassen.
Die Zusammenarbeit zwischen der Sparkasse Vorderpfalz und der S-International Baden-Württemberg Nord eröffnet somit neue Möglichkeiten für mittelständische Unternehmen und bietet neue Impulse für Auslandsgeschäfte und Investitionsvorhaben.
Sparkasse Vorderpfalz 03.01.2024
Sparkassenstiftung fördert Ludwigshafener Projekte mit 63.500 Euro
Die Sparkassenstiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. setzt ein starkes Zeichen für kulturelle und soziale Vielfalt in der Region, indem sie insgesamt 63.500 Euro für 18 Projekte und Initiativen ausschüttet.
Bekenntnis zum Gemeinwohl
Die Stiftung, mit ihrem klaren Stiftungszweck, der Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umweltschutz und Sport umfasst, ist ein verlässlicher Partner für Ludwigshafener Vereine und Initiativen. Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, unterstreicht: „Die Sparkassenstiftung versteht sich als treibende Kraft für das Gemeinwohl. Unser Ziel ist es, das soziale Leben und die kulturelle Vielfalt in Ludwigshafen zu stärken.“ Die Stiftung fördert sowohl große Projekte als auch kleine Initiativen und lädt dazu ein, sich erneut mit Projektvorhaben zu bewerben. Kolb betont: „In vielen Fällen können wir helfen.“
Vielfältige Unterstützung für Ludwigshafener Projekte
Die Bandbreite der geförderten Projekte spiegelt die Vielfalt des Engagements in Ludwigshafen wider. Dazu gehören das Gartengerätehaus für die prot. Kita im Trägerverbund Ludwigshafen, die technische Ausstattung der Jugendarbeit des Lernzirkels Ludwigshafen, das Schülerinnen-Café der Grundschule Pfingstweide und viele weitere Initiativen.
Offene Türen für Förderanfragen
Die Sparkassenstiftung ermutigt alle Vereine und Initiativen in Ludwigshafen, ihre gemeinnützigen Projekte vorzustellen. Förderanfragen können auf der Website der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen eingereicht werden. Das Kuratorium wird im Frühjahr nächsten Jahres darüber entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.
Geförderte Projekte: Vielfältige Unterstützung für Ludwigshafener Einrichtungen
Die folgenden Projekte und Initiativen erhalten Unterstützung durch die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh.:
Verbund Prot. KITAS im Kirchenbezirk Lu (Gartengerätehaus für die prot. Kita im Trägerverbund Ludwigshafen)
Lernzirkel Ludwigshafen (Technische Ausstattung der Jugendarbeit)
Förderkreis der Stadtbibliothek Lu (Anschaffung einer schalldichten Lern-Box)
Förderverein offener Kanal Lu e.V. (Medienprojekte für junge Menschen; aktivierende Medienarbeit)
LuZIE Zirkus-Projekt Zirkus Zappzarap
Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Erwachsene: Meilensteine
Helden (junger Pfalzbau)
The future is Present (junger Pfalzbau)
Nachlasserschließung und Ausstellung Dieter Straub
Pfälzer Turnzentrum (Zuschuss für Geräteanschaffung)
Reiterhof der Kinderhilfe e.V. (Voltigiergurt für das neue Voltigierpferd)
Förderverein Orgel-Kirchenmusik St. Joseph/St. Michael e.V. (Unterstützung für die laufenden Konzerte des Vereins)
Marketingverein Ludwigshafen e.V. (Unterstützung des Fasnachtsumzugs Lu-Ma 2024)
Förderverein des Beethovenchors Ludwigshafen e.V. (Beethovens 9. Sinfonie Auftaktkonzert 2024)
MKV Förderverein 2001 e.V. (Neue Uniformen für die Garde)
Förderverein der Realschule plus am Ebertpark (Schulrapp-Deine Stimme zählt)
Freundeskreis Stadtmuseum (Oldtimer der Marke Champion G 500 zur Ausstellung im Ludwigshafener Stadtmuseum)
Hintergrund zum Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh.
Die Sparkasse Vorderpfalz und ihre fünf selbständigen Stiftungen setzen sich aktiv für lokale und regionale Projekte ein. Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Ludwigshafen a. Rh. existiert seit 1985 und fördert Kunst, Kultur, Wissenschaft, Bildung, Umwelt- und Denkmalschutz sowie Sport. Mit einem Stiftungskapital von 15 Mio. Euro unterstützt sie Projekte unterschiedlicher Größe und trägt so zur kulturellen Vielfalt in Ludwigshafen bei.
Sparkasse Vorderpfalz 21.12.2023
Sparkassen erweitern Sparkassen-SchulService: Kostenlose Vorträge zur finanziellen Bildung ab Januar 2024
Die Sparkassen setzen ihr Engagement in der Förderung der finanziellen Bildung fort und bieten Schulen sowie Lehrkräften eine breite Palette an Bildungsmaterialien und kostenfreien Vorträgen an. Die öffentlich zugängliche Bildungsplattform www.sparkassen-schulservice.de bietet geprüfte Materialien zur schulischen Finanzbildung für Lehrkräfte und ist rund um die Uhr verfügbar.
Alexander Jusmann, Leiter Marketing und Kommunikation der Sparkasse Vorderpfalz, betont die Bedeutung dieses Engagements: „Im Sparkassen-SchulService stehen über 200 Unterrichtsmaterialien, Medien für 30 Unterrichtsstunden und 26 Unterrichtsthemen bereit. Mit dem neuen digitalen Lernspiel mission:decision haben Schulen ein thematisch hoch relevantes Spiel zur Verhaltensökonomik zur Hand. Das Spiel steht kostenfrei und jederzeit auf der Plattform des Sparkassen-SchulService zur Verfügung und lässt sich problemlos in den Unterricht integrieren – eine Registrierung ist nicht erforderlich. Im Spiel müssen die Jugendlichen gleichzeitig ihre Ausgaben im Auge behalten und lernen, finanzielle Entscheidungen mit einem begrenzten Budget zu treffen“.
Neues Angebot: Schulvorträge
Ab Januar 2024 wird das Angebot kostenfreier Schulvorträge erheblich erweitert. Diese Vorträge können von den Schulen kostenlos gebucht werden und richten sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II. Sie behandeln vier Themen rund um den jugendlichen Finanzalltag. Schulen können bis zu vier Vorträge im Jahr kostenfrei buchen. Die Themen umfassen den Umgang mit Geld und Finanzen, Zahlungsverkehr, sicheres Verhalten im Netz und finanzielle Vorbereitung für die Zukunft.
Spannende Themen zum Umgang mit Geld und Finanzen
Die Schulvorträge setzen an den finanziellen Alltag der Jugendlichen an und vermitteln grundlegende, lebensnahe Kompetenzen. Schulen können aus den folgenden vier Vortragsthemen für die Sekundarstufen I und II wählen. Die Vorträge sind jeweils 90 Minuten lang und können als Präsenzvorträge oder Online-Vorträge gebucht werden.
„Schlau mit Geld umgehen“
Zielgruppe: Sekundarstufe I, Klasse 7 bis 10, Alter ca. 12 bis 16 Jahre
Große Wünsche erfüllen mit kleinem Budget – wie lassen sich die eigenen Einnahmen verbessern? Dieser Vortrag informiert Jugendliche, wie sie planvoll mit ihrem Geld umgehen und Schuldenfallen vermeiden.
„Konto, Karte, Kohle – rund ums Bezahlen“
Zielgruppe: Sekundarstufe I und II, Klasse 9 bis 13, Alter ca. 14 bis 18 Jahre
Ein Taschengeldkonto hilft jungen Menschen eigenverantwortlich mit ihrem Geld umzugehen. Doch wie funktionieren Überweisungen und Lastschriften? Und was sollte beim Online- oder mobilen Bezahlen beachtet werden? Dieser Vortrag beantwortet die wichtigsten Fragen rund um den Zahlungsverkehr.
„Finanzen im Netz – mein digitaler Alltag“
Zielgruppe: Sekundarstufe I und II, Klasse 8 bis 13, Alter ca. 13 bis 18 Jahre
Als Digital Natives sind junge Menschen ganz selbstverständlich im Netz unterwegs. Doch was gilt es beim Onlineshopping zu beachten? Wie kann ich meine Daten schützen? Was ist zu tun, wenn ich gehackt wurde? Der Vortrag informiert junge Menschen, wie sie sicher im Netz agieren.
„Finanziell startklar für die Zukunft“
Zielgruppe: Abschlussklassen der Sekundarstufe I oder II, Alter ca. 15-18 Jahre
Um finanziell sicher auf eigenen Füßen zu stehen, helfen Kenntnisse zu Versicherungen, Sparverträgen, Altersvorsorge sowie zu Krediten und Schulden. Dieser Vortrag informiert, was nach Schule und Ausbildung in Sachen Finanzen wichtig ist.
Sparkasse Vorderpfalz: Ausweichquartier für Umbauphase des Sparkassenquartiers gefunden
Die Sparkasse Vorderpfalz gibt bekannt, dass für die bevorstehende Umbauphase des Sparkassenquartiers in der Wormser Straße 39 ein geeignetes und repräsentatives Ausweichquartier in der Postgalerie gefunden wurde. Die Maßnahmen sind darauf ausgerichtet, eine nahtlose Kundenbetreuung zu gewährleisten und den Umbauprozess reibungslos zu gestalten. Thomas Traue, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Vorderpfalz, hebt die Entscheidung für diesen Standort hervor: „Die Postgalerie bietet nicht nur eine zentrale Lage, sondern auch eine repräsentative Umgebung, die unseren Ansprüchen an Kundenservice gerecht wird.“
Temporäre Räumlichkeiten in der Postgalerie ab Juni 2024
Um eine kontinuierliche Erreichbarkeit und serviceorientierte Kundenbetreuung sicherzustellen, plant die Sparkasse Vorderpfalz, ab Juni 2024 temporäre Räumlichkeiten in der Postgalerie zu nutzen. Thomas Traue betont: „Unsere Kunden können sich darauf verlassen, dass wir während der Umbauphase nahtlos erreichbar bleiben. Die temporären Räumlichkeiten in der Postgalerie werden den Bedürfnissen unserer Kunden entsprechend adäquat eingerichtet.“
Aufwertung der Speyerer Innenstadt
Die Sparkasse Vorderpfalz bekräftigt ihre Verpflichtung zur Realisierung des Sparkassenquartiers in Speyer, um ihren Kunden ein modernes Banking-Erlebnis in ansprechender Umgebung zu bieten. Thomas Traue bestätigt, dass die Entwicklung des Projekts im Einklang mit dem Zeit- und Kostenplan verläuft. „Unser Ziel ist es, unseren Sparkassenkunden ein zeitgemäßes Bankerlebnis zu bieten und gleichzeitig einen Beitrag zur Attraktivität der Speyerer Innenstadt zu leisten.“
Die Neuentwicklung des Sparkassenquartiers zielt darauf ab, die umliegenden Freiflächen des 8.700 Quadratmeter großen Sparkassen-Areals aufzuwerten und zu Stadtplätzen umzugestalten. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Nutzbarkeit und Zugänglichkeit der Grünanlagen, einschließlich des Willy-Brandt-Platzes, gelegt. Ein Teil der Fläche wird für Wohnzwecke genutzt, wobei Mietwohnungen mit einer Gesamtwohnfläche von ca. 2.500 Quadratmetern geplant sind, darunter 25% für soziale Zwecke. Thomas Traue hebt hervor: „Die Neugestaltung ermöglicht eine harmonische Einbindung in die Umgebung und schafft einen Mehrwert für die Bewohner und Besucher der Speyerer Innenstadt.“
Sparkasse Vorderpfalz 14.12.2023
Sparkasse Vorderpfalz: Nikolausspende bringt 60.000 Euro für Vereine im Rhein-Pfalz-Kreis
Die Sparkasse Vorderpfalz hat zum Nikolaustag am 6. Dezember allen 30 Gemeinden und Verbandsgemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis eine Spende von jeweils 2.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Spendenaktion zielt darauf ab, gemeinnützige Vereine und Organisationen in der Region zu unterstützen. Die Auswahl der Empfänger liegt in den Händen der örtlichen Bürgermeister und Verbandsbürgermeister.
Thomas Traue, der Vorstandsvorsitzende der Sparkasse Vorderpfalz, betont die Bedeutung dieser Aktion: „Die Vorweihnachtszeit ist uns auch in diesem Jahr ein willkommener Anlass, ein großes ‚Dankeschön‘ an die gemeinnützigen Vereine und Initiativen im Rhein-Pfalz-Kreis zu sagen. Gerne unterstützen wir deren Arbeit über unser ganzjähriges Spendenengagement hinaus mit unserer traditionellen Nikolausspende in Höhe von bis zu 2.000 Euro. Damit unsere Spende genau da ankommt, wo sie gebraucht wird, können die Orts- und Verbandsbürgermeister in bewährter Weise entscheiden, welcher Verein oder welche Organisation ‚vor Ort‘ eine Spende erhalten soll.“
Traue hebt die Bedeutung des bürgerschaftlichen Engagements im Rhein-Pfalz-Kreis hervor und zeigt sich erfreut über die Möglichkeit, dieses mit der Nikolausspende zu unterstützen. „Ich bin froh, dass wir im Rhein-Pfalz-Kreis viele engagierte Menschen haben, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und die wir mit unserer Nikolausspende unterstützen können. Die Menschen und Vereine im Rhein-Pfalz-Kreis können sich auch in Zukunft auf das gesellschaftliche Engagement der Sparkasse Vorderpfalz und unserer Sparkassenstiftungen verlassen.“
Sparkasse Vorderpfalz 07.12.2023
ANSCHÜTZ + Company PR-Agentur Clever Tanken
Das Jahr der hohen Spritkosten: 2023 ist laut Clever Tanken zweitteuerstes Tankjahr
Bonn ist günstigste Tankstadt 2023
Kraftstoffpreise im Dezember: Super E10 rund 5 Cent, Diesel rund 6 Cent günstiger als im November
Super E10 im Dezember am günstigsten in Berlin, Bochum und Essen
Super E10 im Dezember am teuersten in Frankfurt am Main, Stuttgart und Hannover
Diesel im Dezember am günstigsten in Bonn, Bielefeld und Bochum
Diesel im Dezember am teuersten in Leipzig, Berlin und München
Nürnberg – Für die Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland war das vergangene Jahr eines der teuersten überhaupt. Nach Auswertungen des Verbraucherinformationsdienstes Clever Tanken kostete der Liter Super E10 im Bundesdurchschnitt 1,7937 Euro und der Liter Diesel 1,7257 Euro. Das sind die zweithöchsten Werte seit Beginn der regelmäßigen monatlichen Auswertungen von Clever Tanken im Juni 2012. Teurer waren beide Kraftstoffsorten nur im Jahr 2022. Damals kostete der Liter Super E10 im Jahresdurchschnitt 1,8645 Euro und der Liter Diesel 1,9522 Euro. „Aufatmen können die Autofahrerinnen und Autofahrer allerdings nicht. Denn mit Beginn des neuen Jahres sind die Preise durch die Erhöhung der CO2-Steuer bereits erneut gestiegen“, sagt Steffen Bock, Gründer und Geschäftsführer von Clever Tanken.
Die Kraftstoffpreise im Dezember
Die Kraftstoffpreise an deutschen Tankstellen sind im Dezember 2023 den dritten Monat in Folge gesunken. Nach der aktuellen Auswertung von Clever Tanken kostete der Liter Super E10 im vergangenen Monat rund 1,7198 Euro. Das sind etwa 5 Cent weniger als im November (1,7723 Euro).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,6946 Euro) war der Liter Super E10 im Dezember jedoch rund 3 Cent pro Liter teurer. Bei vier Tankfüllungen à 60 Liter entspricht dies Mehrausgaben in Höhe von etwa 6,05 Euro.
Ein Liter Diesel kostete im Dezember 2023 rund 1,6989 Euro. Das sind etwa 6 Cent weniger als im Vormonat (1,7622 Euro).
Im Vergleich zum Vorjahresmonat (1,8174 Euro) war der Liter Diesel im Dezember 2023 rund 12 Cent günstiger. Bei vier Tankfüllungen à 60 Liter entspricht dies einer Ersparnis von etwa 28,44 Euro.
Steffen Bock: „Die Kraftstoffpreise wurden im Dezember stark von der Entwicklung der Rohölpreise beeinflusst, die sich zeitweise in einem 6-Monatstief bewegten. Die Gründe: Konjunkturell bedingte Nachfragesorgen in den USA, China und Europa setzten die Preise stark unter Druck. Gleichzeitig erhöhten die USA und Russland ihre Rohöllieferungen. Für steigende Rohölpreise sorgten allerdings die Angriffe der Huthi-Rebellen auf Containerschiffe. Diese zwangen die großen Reedereien, ihre Schifffahrtsrouten anzupassen. Auch ein schwächerer US-Dollar sorgte für steigende Rohölpreise, da er den Einkauf von in Dollar gehandeltem Öl günstiger macht und damit die Nachfrage erhöht.“
Benzin-Diesel-Schere öffnet sich im Dezember leicht
Der Preisunterschied zwischen Super E10 und Diesel betrug im Dezember rund 0,0209 Euro pro Liter. Damit hat sich die Preisschere zwischen Benzin und Diesel gegenüber November um rund 1 Cent zugunsten von Diesel geöffnet.
Laut Steffen Bock ist nicht damit zu rechnen, dass der Dieselpreis im Januar noch deutlicher unter den Benzinpreis fallen wird, da die Nachfrage nach Heizöl saisonbedingt weiter hoch ist und sich dies auf die Preise an den Zapfsäulen auswirkt.
Die günstigsten und teuersten Tanktage im Dezember
Die beiden günstigsten Tanktage für Super E10 waren Donnerstag, der 14. Dezember, und Freitag, der 15. Dezember. An diesen beiden Tagen kostete der Liter im Bundesdurchschnitt 1,7010 Euro. Diesel war am Samstag, den 16. Dezember, mit 1,6740 Euro je Liter am günstigsten.
Am teuersten war Super E10 dagegen am Mittwoch, den 6. Dezember, mit rund 1,7540 Euro pro Liter. Am teuersten war Diesel am Freitag, den 1. Dezember, mit rund 1,7370 Euro.
Die günstigsten und teuersten Kraftstoffmonate 2023
Der günstigste Super-E10-Tankmonat des vergangenen Jahres war der Dezember mit rund 1,7198 Euro pro Liter im Bundesdurchschnitt. Auf den Plätzen zwei und drei folgten der Januar (1,7503 Euro) und der Februar (1,7603 Euro). Am teuersten war Super E10 dagegen im September (1,8840 Euro), August (1,8600 Euro) und Oktober (1,8156 Euro).
Der günstigste Tankmonat für Diesel war 2023 der Mai mit rund 1,5900 Euro pro Liter. Es folgten die Monate Juni (1,5934 Euro) und Juli (1,6440 Euro).
Am teuersten war Diesel wiederum im Januar (1,8400 Euro). Auf den Plätzen zwei und drei der teuersten Dieseltankmonate folgten der September (1,8328 Euro) und der Oktober (1,8212 Euro).
Städteranking im Dezember: Berlin erneut günstigste Super-E10-Tankstadt
Den monatlichen Clever-Tanken-Preisvergleich der 20 größten deutschen Städte gewann im Dezember erneut Berlin (1,6806 Euro) in der Kategorie der günstigsten Super-E10-Tankstädte. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Bochum (1,6831 Euro) und Essen (1,6833 Euro).
Am teuersten war Super E10 im Dezember in Frankfurt am Main (1,7491 Euro), Stuttgart (1,7286 Euro) und Hannover (1,7190 Euro).
Vier Tankfüllungen à 60 Liter Super E10 kosteten im teuren Frankfurt am Main durchschnittlich rund 419,78 Euro und damit rund 16,44 Euro mehr als im günstigen Berlin.
Zum dritten Mal in Folge zahlten Autofahrerinnen und Autofahrer im Dezember in Bonn (1,6642 Euro) am wenigsten für einen Liter Diesel. Auf den Plätzen zwei und drei der günstigsten Dieseltankstädte folgten Bielefeld (1,6701 Euro) und Bochum (1,6739 Euro).
Am teuersten war der Liter Diesel im Dezember dagegen in Leipzig (1,7328 Euro), Berlin (1,7137 Euro) und München (1,7129 Euro).
Städteranking im Jahr 2023: Günstigste Tankstadt ist Bonn
Die günstigste Super-E10-Tankstadt des Jahres 2023 ist Bonn. Rund 1,7584 Euro kostete der Liter Benzin hier im Jahresdurchschnitt. Zwischen März und Oktober belegte die Bundesstadt acht Mal in Folge den ersten Platz der günstigsten Super-E10-Tankstädte, zudem im Februar Platz zwei und im November Platz drei. Duisburg (1,7631 Euro) und Essen (1,7655 Euro) folgten im Jahr 2023 auf den Plätzen zwei und drei der günstigsten Super-E10-Tankstädte.
Am teuersten war Super E10 im vergangenen Jahr dagegen in Frankfurt am Main (1,8056 Euro), München (1,8045 Euro), Hamburg (1,8044 Euro).
Unter den drei günstigsten Dieseltankstädten schaffte es Bonn 2023 das vierte Jahr in Folge an die Spitze. 1,6820 Euro kostete der Liter hier im Jahresdurchschnitt. Im Jahresverlauf belegte Bonn elf Mal den ersten Platz. Lediglich im September rutschte die Stadt am Rhein auf den zweiten Rang.Hinter Bonn folgten im Jahr 2023 Bochum (1,7009 Euro) und Essen (1,7040 Euro).
Dagegen führten Leipzig (1,7625 Euro), Nürnberg (1,7516 Euro) und München (1,7482 Euro) die Rangliste der teuersten Dieseltankstädte 2023 an.
Wichtige Einflussfaktoren auf die Kraftstoffpreise 2023
Der Rohölpreis war 2023 der wichtigste Preistreiber an den Tankstellen. Gestützt wurde er durch die Angebotsverknappung der Opec+ bei gleichzeitig weltweit steigender Nachfrage nach dem Ende der Corona-Pandemie. Dagegen sorgten unter anderem die Leitzinserhöhungen in den USA und anderen Industrieländern zur Eindämmung der hohen Inflation sowie die vielerorts eingetrübten Konjunkturaussichten für sinkende Rohölpreise.
Ausblick 2024: höhere CO2-Steuer, weltweite Krisen und US-Präsidentschaftswahl
Ab Januar müssen sich Autofahrerinnen und Autofahrer grundsätzlich auf bundesweit steigende Kraftstoffpreise einstellen. Steffen Bock: „Am gestrigen 1. Januar 2024 ist die nächste Stufe der CO2-Steuererhöhung in Kraft getreten – und zwar deutlich stärker als noch vor vier Wochen erwartet. Das wirkt sich ab sofort und dauerhaft auf die Preise an den Zapfsäulen aus.“
Die CO2-Abgabe ist seit Jahresbeginn von 30 auf 45 Euro pro Tonne ausgestoßenes Kohlendioxid gestiegen. Sie soll den Verbrauch fossiler Brennstoffe unattraktiv machen und den Umstieg auf klimafreundlichere Alternativen anregen. Denn Ziel ist es, den CO2-Ausstoß in Deutschland bis 2030 um 55 Prozent zu senken. Die jährliche Erhöhung der 2021 eingeführten Steuer auf Benzin, Diesel, Gas, Flüssiggas und Heizöl war 2023 wegen der Energiepreiskrise ausgesetzt worden. Ursprünglich war dann für 2024 eine Erhöhung von 30 auf 40 Euro vorgesehen. Die Bundesregierung hatte Mitte Dezember jedoch eine Erhöhung auf 45 Euro beschlossen. Die Einnahmen fließen in den Klima- und Transformationsfonds (KTF), aus dem Projekte unter anderem für Klimaschutz finanziert werden.
Pro Liter Benzin und Diesel werden damit ab sofort rund 12,7 Cent beziehungsweise rund 14,2 Cent CO2-Steuer fällig. Im Vergleich zu 2023 verteuert sich der Liter Benzin damit um rund 4,3 Cent und der Liter Diesel um rund 4,7 Cent. Das sind 1,4 Cent beziehungsweise 1,6 Cent pro Liter mehr als ursprünglich geplant.
Weitere langfristige Aussagen zur Entwicklung der Kraftstoffpreise macht Steffen Bock allerdings nicht. „Der Dieselpreis wird zum Ende der Heizsaison wahrscheinlich sinken. Wie sich die Preise ansonsten entwickeln, hängt aber maßgeblich vom Ölpreis ab. Und dessen Entwicklung ist aufgrund globaler Krisen wie dem Krieg in der Ukraine und im Gaza-Streifen nicht kalkulierbar. Auch die Präsidentschaftswahlen in den USA am 5. November 2024 werden sicherlich Einfluss auf den Ölpreis und damit auf die Preise an den Zapfsäulen in Deutschland haben.“
Regelmäßiger Preisvergleich lohnt sich
Wie auch immer sich die Preise im neuen Jahr entwickeln werden: Die regionalen Preismechanismen bleiben bestehen. Deshalb sollten Autofahrerinnen und Autofahrer immer den optimalen Zeitpunkt zum Tanken finden. Steffen Bock rät Autofahrerinnen und Autofahrern daher, regelmäßig die Kraftstoffpreise über Apps, Navigationsgeräte oder das Internet zu vergleichen. iPhone-Nutzer können dies mit der App von Clever Tanken auch über CarPlay.
Autobahntankstellen sollten Autofahrer meiden, wenn dies ohne Umwege möglich ist. Denn sie sind aufgrund ihrer günstigen Lage und der geringen Konkurrenz in der näheren Umgebung oft teurer als beispielsweise Tankstellen in größeren Innenstädten.
Außerdem sollten Autofahrer beachten, dass es mancherorts bis zu sechs Preisspitzen am Tag gibt – vor allem bei Markentankstellen. Steffen Bock: „Teilweise gibt es an ein und derselben Tankstelle Unterschiede von bis zu 15 Cent pro Tag. Vergleicht man alle Tankstellen in einer Stadt, sind es auch schon mal bis zu 22 Cent innerhalb von 24 Stunden.“ Günstige Tankzeiten finden sich überall häufig zwischen 8 und 10 Uhr, 12 und 13 Uhr sowie 20 und 22 Uhr.
Mit Kreativität gegen Rassismus | Wettbewerb „Gelbe Hand“ zeichnet die besten Ideen aus
Kein Platz für Rassisten – Azubis aus Speyer können den Anti-Diskriminierungspreis gewinnen
Klare Kante gegen Rechts: In Speyer können sich Azubis und Berufsschüler bei dem Wettbewerb „Die Gelbe Hand“ jetzt klar gegen Rassismus und Diskriminierung positionieren und mit ihrer Idee sogar einen Preis gewinnen. Prämiert werden die kreativsten Ideen, die sich für ein respektvolles Miteinander und gegen Rassismus einsetzen. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin.
„Wir von der IG BAU setzen uns seit jeher gegen Rassismus und Diskriminierung jeglicher Art ein, denn auf dem Bau, in der Landwirtschaft oder in der Gebäudereinigung haben schon immer Menschen unterschiedlichster Nationen hervorragend zusammengearbeitet und das soll und muss auch so bleiben“, so Rüdiger Wunderlich. Für den Bezirksvorsitzenden der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz steht fest: „Wir schlittern gerade ungebremst in einen Fachkräftemangel und da helfen populistische Parolen überhaupt nicht weiter. Wir brauchen und schätzen unsere Kollegen, egal woher sie kommen, denn sie bereichern uns, unsere Arbeit und unser Land.“ Der Wettbewerb sei die ideale Möglichkeit, auf kreative Art und Weise auf Rassismus und Diskriminierung hinzuweisen und das Engagement junger Menschen auszuzeichnen.
Ob Website, Blog oder Kurzfilm gegen Rechts, alle Formate sind willkommen – gesucht werden bei der „Gelben Hand“ originelle Ideen und Projekte von Azubis und Berufsschülern aus Speyer, die sich kritisch mit den Themen Rassismus und Diskriminierung auseinandersetzen. Der erste Preis ist mit 1.000 Euro, der zweite mit 700 Euro und der dritte mit 500 Euro dotiert. Außerdem haben die Azubis die Chance, einen der drei Sonderpreise von je 500 Euro zu gewinnen. Einsendeschluss für die Ideen ist der 14. Januar 2024, die Preisverleihung findet im März 2024 in Saarbrücken statt. Alle Infos unter: https://www.gelbehand.de/setz-ein-zeichen/wettbewerb-aktuell
Die fünf häufigsten Betrugsmaschen und wie man sich davor schützen kann
Von Enkeltrick bis Spendenbetrug – perfide Abzocke
Betrugsmaschen sind leider weit verbreitet und werden immer perfider. Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, nimmt die fünf häufigsten „traditionelleren“ Täuschungsmethoden unter die Lupe, die leider noch immer aktuell sind. Sie klärt auf, wie man sich am besten dagegen schützen kann und was man tun sollte, wenn man selbst oder ein Familienmitglied betroffen ist.
Was sind die häufigsten Betrugsmaschen in Deutschland?
Enkeltrick: Betrüger geben sich als Verwandte oder Bekannte aus und bitten um finanzielle Unterstützung.
Falsche Polizeibeamte: Betrüger geben sich als Polizeibeamte aus und bieten an, Geld oder Wertsachen an einen vermeintlich sicheren Ort zu bringen.
Gewinnversprechen: Aufforderung, eine Gebühr zu zahlen, um einen angeblichen Gewinn zu erhalten.
Haustürgeschäft: Verkäufer drängt noch an der Haustür zum Kauf eines Produkts.
Spendenbetrug: Spende für einen wohltätigen Zweck, der nicht existiert.
Wie kann man sich vor Betrugsmaschen schützen?
Was zu gut um wahr zu sein erscheint, ist leider zu selten wahr. Man sollte unerwarteten Angeboten, Gewinnbenachrichtigungen oder Anfragen nach persönlichen Informationen generell erst einmal skeptisch gegenübertreten. Wie authentisch sind E-Mails, Anrufe, Nachrichten oder Besuche an der Tür? Ein kurzer Anruf bei dem Finanzinstitut oder der Organisation, die angeblich Kontakt aufnimmt, stellt sicher, ob es wirklich mit rechten Dingen zugeht. Und man sollte informiert bleiben: Lokale Behörden und Verbraucherschutzgruppen warnen über aktuelle Betrugsmaschen in der Region. Leider sind besonders ältere Menschen oft Ziel von Betrügern. Daher sollte man mit ihnen regelmäßig über das Thema sprechen.
Was tun, wenn ich selbst betroffen bin?
Wer Opfer eines Betrugs wird, sollte schnell handeln und alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Desto besser sind die Chancen, den Schaden zu minimieren und die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Also keine falsche Scham! Den Betrug umgehend bei der Polizei melden und Anzeige erstatten. Bei finanziellen Transaktionen umgehend die Bank kontaktieren, gegebenenfalls die betroffenen Konten sperren und die Kontoauszüge auf verdächtige Aktivitäten prüfen.
Wer zahlt den Schaden?
Das Vertrauen in andere Menschen ist erst mal zutiefst erschüttert, wenn man Opfer einer Betrugsmasche wird. Hinzu kommt der materielle Schaden. Zahlt die Versicherung? Da wird es ein bisschen knifflig: Wer Betrügern Geld aushändigt, hat keine Chancen, es bei der Versicherung geltend zu machen. Wer einen Dieb in gutem Glauben in die Wohnung lässt, bekommt den Verlust von der Versicherung meist nicht ersetzt. Es sei denn, man hat Trickdiebstahl bei seiner Hausratversicherung, beispielsweise wie bei der Debeka, eingeschlossen.
Debeka Allgemeine Versicherung AG 29.12.2023
Domino’s Pizza Deutschland GmbH
Domino’s präsentiert das Delivery Bike der Zukunft
Das Domino’s dxb ist die Vision einer zukünftigen Lieferflotte
Domino’s Pizza Enterprises Ltd (Domino’s) wagt sich dorthin, wo noch kein Pizzaunternehmen zuvor gewesen ist, und präsentiert ein revolutionäres neues E-Bike, welches die Welt der Essenslieferung für immer verändern könnte.
Ausgestattet mit einem eingebauten Umluftofen und einem speziell konzipierten Stoßdämpfersystem, das mit dem eines Jets mithalten kann, wurde das Domino’s dxb Delivery Bike von Experten entwickelt, um die heißeste, sanfteste und sicherste Fahrt für die kostbare Pizzaladung zu gewährleisten.
Stabilisiert durch eine weltraumtaugliche Federung, die die G-Kräfte um unglaubliche 67 Prozent reduziert, ist die Wahrscheinlichkeit von Turbulenzen für die Pizza gleich null. Sie kommt genau so frisch und heiß bei allen Kund:innen an, als ob sie eben im Store zubereitet wurde.
Das Domino’s dxb Delivery Bike verfügt über eine temperaturgesteuerte Pizzabox, die die Produkte bei 68 Grad Celsius konstant heiß hält und so für optimale Frische sorgt.
Don Meij, CEO und Managing Director bei Domino’s, gibt zu, dass das Unternehmen davon besessen ist, das Liefererlebnis für alle Kunden ständig zu verbessern und dass Domino’s bereits vieles getestet habe: von Drohnen über autonome Lieferfahrzeuge und Jet-Skis bis hin zur Lieferung mit Rentieren.
„Für uns ist es mehr als nur ein Job, die perfekte Pizza auszuliefern – es ist unsere klare Mission und tief in unserer DNA verankert“, betont Meij. „Das dxb ist der nächste aufregende Meilenstein in unserem Bestreben, sicherzustellen, dass jede Pizza in Rekordzeit bei unseren Kunden ankommt, ohne Kompromisse bei Qualität oder Geschmack einzugehen.“
Das dxb gibt dabei auch die Antwort auf ein Problem, welches in der boomenden Lieferbranche nach wie vor übersehen wird, der kritische Weg vom Store an die Haustür: Wie werden die Produkte transportiert? Wie werden die Produkte aussehen und schmecken, wenn sie am Zielort ankommen? Wie stellen wir sicher, dass die Produkte noch heiß und frisch sind?
„Alles, was wir bei Domino’s tun, ist so konzipiert, dass es geliefert werden kann, damit unsere Kunden die frisch gebackenen Pizzen bequem von zu Hause aus genießen können“, so Meij.
Die besonderen Eigenschaften des dxb und die damit einhergehende nachhaltige Lieferung ist darüber hinaus ein bedeutender Schritt zur Erreichung der Nachhaltigkeitsziele von Domino’s.
Marika Stegmeijer, Chief Environmental, Social and Governance (ESG) Officer erklärt, dass Domino’s durch die Investition in elektrische Liefermethoden seinen CO²-Fußabdruck reduzieren und eine Vorreiterrolle in Richtung einer grüneren und saubereren Zukunft einnehmen möchte.
„Unser neues E-Bike-Konzept ist ein Beweis für unser Engagement, nicht nur großartig schmeckende Pizza zu liefern, sondern auch einen positiven Einfluss auf unsere Mitarbeiter:innen, Kund:innen, Lebensmittel, Communities und natürlich unsere Umwelt zu nehmen.“
Das dxb wird global in allen 12 Märkten der Domino’s Pizza Enterprises Ltd vorgestellt.
Am 11. August, ab 14 Uhr gibt’s im Sport- und Erlebnisbad bademaxx Spiel und Spaß mit dem Zephyrus-Team für Groß und Klein. Bis 18 Uhr bringt das Team ein einzigartiges und mitreißendes Urlaubsfeeling ins bademaxx-Freibad. Die Animateurinnen und Animateure laden die ganze Familie zum Mitmachen ein und sorgen mit Spielaktionen zu Land und im Wasser für unvergessliche Momente. Mit dabei sind der kultige Seifenblasen-Spaß, Pedalo-Rennen, Rasen-Ski, Stelzen-Lauf, Hula-Hoop und vieles mehr. Besucher*innen zahlen lediglich den normalen Eintrittspreis.
Stadtwerke Speyer GmbH 08.08.2022
Geothermieprojekt Speyer/Schifferstadt
Aufsuchungserlaubnis für Lithium
Die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt wollen die Potenziale der Geothermie (Erdwärme) in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen und importunabhängigen Wärme- und Stromerzeugung erreichen. Das mineralreiche Thermalwasser im Untergrund des Oberrheingrabens bietet neben der Gewinnung von Wärme und Strom zusätzlich eine Chance, den Bodenschatz Lithium zu heben. Der Rohstoff, für den es derzeit keine Alternative in der Anwendung gibt, kommt vor allem in Batterien von Elektrofahrzeugen und mobilen Geräten wie Smartphones zum Einsatz. Gerade aufgrund der geopolitischen Marktlage ist die Nachfrage in den letzten Monaten stark angestiegen.
Die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt haben sich gemeinsam mit einem bewilligten Aufsuchungsantrag für Lithium dieses Potenzial gesichert.
„Bislang wird Lithium zum Großteil in Übersee und unter nicht selten menschenunwürdigen und umweltschädlichen Bedingungen abgebaut. Es wäre daher ein großer Gewinn, wenn es gelänge, das Alkalimetall in Deutschland unter Einhaltung aller nötigen Schutzmaßnahmen und Sozialstandards abzubauen. Der Bedarf ist riesig und wird tendenziell weiter rasant wachsen. Darüber hinaus könnten sich Deutschland und Europa damit unabhängiger von internationalen Importen machen. Wie wichtig das ist, lehrt uns sehr eindrücklich gerade die Energiekrise. Umso wichtiger ist es daher, das vorhandene Potenzial zu nutzen“, unterstreicht Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer und Aufsichtsratsvorsitzende der Stadtwerke Speyer. Auch Ilona Volk, Bürgermeisterin der Stadt Schifferstadt, ist von diesem zukunftweisenden Konzept überzeugt und weist in diesem Zusammenhang auf die sehr innovative und partnerschaftliche Zusammenarbeit der beiden kommunalen Stadtwerke in Schifferstadt und Speyer hin.
„Mit dem wachsenden Markt der Elektromobilität wird Lithium, das für die Produktion der Lithium-Ionen-Batterien benötigt wird, immer wichtiger, und im Oberrheingraben kann es umweltverträglich gewonnen werden“, sagt Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer. Das Aufsuchungsfeld für Lithium mit Namen „Materia“ entspricht dem Erlaubnisfeld „Rhein-Pfalz“ für Geothermie. Es hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der Städte Speyer, Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim. „Bevor Bohrungen zur Thermalwassererschließung beauftragt werden können, muss zunächst eine fundierte Kenntnis des geologischen Untergrundaufbaus bis in mehrere Kilometer Tiefe hergestellt werden“, informiert Gerd Baumann, stellvertretender Werkleiter der Stadtwerke Schifferstadt. Dies sei eine zwingende Voraussetzung zur Festlegung der besten Bohrziele, welche eine sichere und möglichst hohe Förderung von Thermalwässern ermöglichen. „Bereits vorhandene geologische Daten wurden aktuell vom Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) freigegeben. Derzeit läuft die Auswertung durch unsere Experten“, so Gerd Baumann. Darauf aufbauend würden Geologen und Geophysiker die weitere Erkundung des Untergrunds planen und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. „Alle Untersuchungen gelten gleichermaßen für die Gewinnung von Wärme und Strom sowie für die Förderung von Lithium“, macht Wolfgang Bühring deutlich und ergänzt: „Bis Sommer 2023 sollen die möglichen Standorte feststehen. In absehbarer Zeit planen wir mit den Stadtwerken Schifferstadt die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft für das Projekt.“
Tag der Jugend: Start in Ausbildung noch dieses Jahr möglich
Wer sich jetzt um eine Ausbildung bewirbt, hat weiter gute Chancen auf einen Ausbildungsplatz. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater bieten jungen Menschen für eine erfolgreiche Suche nach einem Ausbildungsbetrieb Orientierung und unterstützen durch eine Vermittlung.
Eine Ausbildung eröffnet jungen Menschen den Zugang zu einer sicheren und attraktiven Beschäftigung. Und nicht nur das: In der betrieblichen Praxis können sie oft konkreter etwas bewegen als in der Schule. Sie können neue Entwicklungen in einer zunehmend digitalen und nachhaltigen Wirtschaft mit vorantreiben oder zu einer sozialen Gesellschaft – in der Menschen auf Unterstützung angewiesen sind – beitragen: All das ist in einer Ausbildung möglich.
Die Chancen auf einen Ausbildungsplatz sind für die jungen Menschen in diesem Sommer weiter gut. Es gibt bundesweit momentan weit mehr freie Ausbildungsplätze als Ausbildungssuchende. Viele Unternehmen suchen weiter intensiv Bewerberinnen und Bewerber, um Fachkräfte für die Zukunft zu gewinnen. Auch wenn das Ausbildungsjahr bereits begonnen hat, können junge Menschen noch eine Ausbildung aufnehmen.
Bei den Berufsberaterinnen und Berufsberatern in den Arbeitsagenturen und Jugendberufsagenturen können sie sich zu den Ausbildungsangeboten am Wohnort und im Umkreis umfassend informieren. Ein solcher Austausch geht von individuellen Wünschen und Begabungen aus und gibt oft wichtige Impulse für Bewerbungen.
Die Ausbildungsberufe entwickeln sich ständig fort: Im Handwerk, in der IT, in Hotellerie und Gastronomie und in medizinischen Berufen zum Beispiel stehen Veränderungen auch im Zeichen von Nachhaltigkeit und Digitalisierung. Die Bundesagentur für Arbeit rät jungen Menschen anlässlich des Internationalen Tags der Jugend zum individuellen Beratungsgespräch für die berufliche Orientierung. Die Berufsberaterinnen und Berufsberater geben einen neutralen Ausblick auf die künftige Entwicklung der Berufe und Beschäftigungschancen.
Die Internetseite https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen führt zum digitalen Selbsterkundungs-Tool „Check-U“, zur Ausbildungsplatzsuche und zur Terminvergabe für die Berufsberatung – persönlich vor Ort oder per Video.
Bundesagentur für Arbeit 11.08.2022
Amtsantritt an der Spitze: Vorstandsvorsitzende Andrea Nahles nimmt Arbeit auf
Andrea Nahles hat zum 1. August 2022 den Vorstandsvorsitz der Bundesagentur für Arbeit übernommen. Sie folgt damit Detlef Scheele, der nach sieben Jahren im Vorstand der BA aus Altersgründen aus dem Amt scheidet.
Die 52-jährige war zuletzt Präsidentin der Bundesanstalt für Telekommunikation und zuvor in verschiedenen politischen Positionen tätig. Die ausgewiesene Arbeitsmarktexpertin sieht einen Schwerpunkt ihrer künftigen Arbeit in der Sicherung von Arbeits- und Fachkräftebedarfen. „Es geht immer um eins: die Arbeitslosen und Beschäftigten in Arbeit bringen beziehungsweise halten“, sagte Nahles. Die Arbeitskräfte im Inland zu mobilisieren ist ein Weg, er wird jedoch nicht ausreichen, um den Fachkräftebedarf zu decken. „Zusätzliche Erwerbsmigration ist notwendig. Wir brauchen nicht nur eine gelingende berufliche Integration. Wenn wir die Menschen hier halten möchten, dürfen wir die gesellschaftliche Integration nicht aus dem Blick verlieren“, so Nahles.
Ein anderer Schwerpunkt wird die Digitalisierung und Automatisierung sein. „Die BA ist als öffentliche Verwaltung hier schon sehr weit, aber es ist noch mehr möglich. Es geht darum, den Menschen einfache und moderne Zugänge zu Behörden zu ermöglichen und die eigenen Mitarbeitenden in der BA durch Automatisierung von Routineaufgaben zu entlasten“, sagte Nahles weiter.
Andrea Nahles war in ihrer Einarbeitungsphase, die im Mai begonnen hat, in verschiedenen Regionaldirektionen, Arbeitsagenturen und Jobcentern, um sich vor Ort ein Bild zu machen. In den Zuständigkeitsbereich der Vorstandsvorsitzenden fällt der Haushalt sowie die IT, das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung und die Strategie.
Bundesagentur für Arbeit 01.08.2022
Sparkasse Vorderpfalz
Digital und kostenfrei das Geld im Griff
Online-Haushaltsbuch unterstützt mit neuen Funktionen bei der Budgetplanung
Wer einmal angefangen hat, den eigenen Ausgaben nachzuspüren, erlebt so einige Aha-Momente. Diesen Überblick schnell zu bekommen, wird jetzt noch einfacher: mit dem neu aufgelegten Online-Haushaltsbuch „Web-Budgetplaner“ vom Beratungsdienst Geld und Haushalt, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Die neue Version unter www.web-budgetplaner.de bietet vollen Funktionsumfang auf allen Geräten von Smartphone bis Desktop-Rechner, einen Darkmode für augenschonendes Arbeiten, blitzschnelle Eingabe von Einnahmen und Ausgaben und neue Filter- und Auswertungsmöglichkeiten. Das Angebot ist mit allen Funktionen kostenfrei.
Ausgaben bequem erfassen und auswerten
Mit dem Web-Budgetplaner kann jeder seine Finanzen selbst ordnen. Regelmäßige Einnahmen und Ausgaben werden einmal erfasst und automatisch fortgeschrieben. Die täglichen Ausgaben einzugeben ist mit der neuen Version des Web-Budgetplaners schnell erledigt. Alle Buchungen können zudem selbst gewählten Kategorien und Stichwörtern zugeordnet werden. Nach ein bis drei Monaten lässt sich leicht feststellen, mit welchem Betrag z. B. Hobbys zu Buche schlagen. Auch die Ausgaben für einzelne Familienmitglieder sind mithilfe von Stichwörtern immer genau nachvollziehbar.
Datenschutz und Werbefreiheit
Auf Knopfdruck gibt es unzählige Auswertungsmöglichkeiten, die schon bei vielen Nutzern für einen Überraschungseffekt gesorgt haben. Wer daraus die richtigen Schlüsse zieht, kann viel Geld sparen. Die Daten der Nutzer werden durch verschlüsselte Seiten auf deutschen Servern sowie Anonymität bei der Registrierung geschützt. Das Angebot ist werbefrei und für jeden zugänglich. Die neue Version des „Web-Budgetplaner“ ist online: Anmeldung und Nutzung sind kostenfrei unter www.web-budgetplaner.de möglich.
Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Pexels / George Dolgikh 08.08.2022
25 Azubis starten bei der Sparkasse Vorderpfalz
Bei der Sparkasse Vorderpfalz starteten am 1. August 23 angehende Bankkaufleute sowie zwei Studentinnen des Studiengangs Bachelor of Arts (BWL Bank / BWL Finanzdienstleistung) ins Berufsleben. 16 weibliche und 9 männliche Auszubildende im Alter zwischen 16 und 25 Jahren freuen sich auf eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Ausbildung. Begrüßt wurden sie von den Sparkassenvorständen Thomas Traue, Ulli Sauer und Oliver Kolb. Mit attraktiver Ausbildung setzt die Sparkasse auf eigene Nachwuchskräfte, bildet insgesamt 56 junge Menschen aus und sucht bereits jetzt Bewerber für das kommende Jahr.
Ausbildung wird digitaler, Beratung immer wichtiger
Tatjana Kamrad, Leiterin der Personalentwicklung der Sparkasse Vorderpfalz, betont: „Die Digitalisierung und mobiles Banking tragen dazu bei, dass das Arbeitsumfeld in der Kundenberatung und damit auch die Ausbildung heute anders ist als noch vor wenigen Jahren: Die Ausbildung wird digitaler, Beratung und kommunikative Fähigkeiten immer wichtiger. Die Ausbildung bei der Sparkasse Vorderpfalz ist praxisnah, kundenorientiert und vermittelt bankfachliche Kompetenzen wie z.B. Vermögensbildung, Vorsorge, Kreditgeschäft oder Bau- und Unternehmensfinanzierung. Die jungen Menschen können ihre individuellen Stärken während ihrer Ausbildung bei uns ausspielen. In den ersten Tagen des neuen Ausbildungsjahres stehen nicht nur Bankgeheimnis, Datenschutz und Verhaltensregeln auf dem Programm. Kennenlernrunden, Workshops und Veranstaltungen rund um die Themen Kommunikation und Kundenberatung sollen die Azubis von Anfang an als Team auf ihre Ausbildung vorbereiten. Wir investieren viel in unsere Aus- und Weiterbildung, erwarten dafür aber auch Leistung“.
Nachwuchskräfte für das kommende Ausbildungsjahr gesucht
Sven Hein, Ausbildungsleiter der Sparkasse Vorderpfalz, informiert: „Für das kommende Ausbildungsjahr suchen wir bereits jetzt kreative und leistungsbereite Nachwuchskräfte, die gern im Team und mit Menschen arbeiten, die aber auch Verantwortung übernehmen und Aufgaben sowie Projekte eigenständig bearbeiten können. Interessenten – gerne auch Ausbildungs- oder Studienaussteiger – können sich bei mir telefonisch unter 0621 5992-9326 oder auf unserer Homepage unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/ausbildung informieren und direkt online bewerben. Mein Tipp: Bewerben Sie sich frühzeitig, denn die Ausbildungslätze bei der Sparkasse Vorderpfalz sind begehrt“.
YULLBE, die VR-Sensation des Europa-Park – ab Herbst in Q 6 Q 7
Michael Mack: „YULLBE GO Abenteuer sind die perfekte Ergänzung zum Einkaufsbummel“
Achim Ihrig: „Kooperation zeigt, wie Familienunternehmen dem Wettbewerb voraus sein können“
Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „YULLBE GO passt perfekt in unsere Stadt der Erfinder“
YULLBE, die Virtual-Reality-Sensation des Europa-Park, kommt nach Mannheim. In wenigen Wochen eröffnet die Attraktion in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. Im Erdgeschoss von Q 7 haben Teilnehmer ab acht Jahren (ohne Begleitung der Eltern ab zwölf Jahren) die Qual der Wahl zwischen verschiedenen YULLBE GO Erlebnissen. Ausgestattet mit einer VR-Brille können sie mit Ed und Edda den verzauberten Europa-Park erkunden, sich auf eine waghalsige Verbrecherjagd begeben oder eine Mission ins Weltall wagen. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Wir sind alle sehr glücklich, dass wir YULLBE GO für Q 6 Q 7 realisieren können.“
Mit YULLBE zieht eine Attraktion ins Quartier Q 6 Q 7 ein, die Mannheim noch nicht gesehen hat. Sagenhafte VR-Technik lässt die Teilnehmer Dinge erfahren und erleben, die jenseits der eigenen Vorstellungskraft liegen. Dabei haben Besucher selbst die Wahl, welche der spannenden Geschichten sie spielend erleben wollen. Michael Mack, Gründer von MackNeXT, die YULLBE entwickelt hat: „YULLBE kann nicht nur Geschichten erzählen, sondern sogar ganze Welten zum Leben erwecken und erlebbar machen. Dieses VR-Erlebnis setzt neue Maßstäbe.“
„Seit der Eröffnung 2016 ist es eine Maxime von Q 6 Q 7, dass wir stets neue Konzepte ausprobieren, um diese bei Erfolg dauerhaft in der Shopping-Welt zu etablieren“, erläutert Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt. „Wenig passt besser zu uns als eines der zukunftsweisenden Projekte des besten Freizeitparks der Welt. Wir freuen uns, dass es gelungen ist, den Europa-Park von unserem Standort im Herzen Mannheims zu überzeugen. YULLBE mit seinem ausgezeichneten Content auf einer innovativen Zukunftstechnologie passt perfekt in unsere Stadt der Erfinder. Ich bin davon überzeugt: Die Mannheimerinnen und Mannheimer und unsere Gäste aus der gesamten Metropolregion Rhein-Neckar werden von YULLBE begeistert sein.“
Dass man in Q 6 Q 7 dann auch Tickets für den Europa-Park selbst und die Wasserwelt Rulantica erwerben kann, wird die Quartier-Besucher umso mehr freuen. Darüber hinaus bietet der neue Store eine große Auswahl an Geschenkideen für jedes Alter und ist damit eine ideale Ergänzung zum Shoppingangebot von Q 6 Q 7.
„Mit YULLBE schreiben wir die Konzeptvielfalt von Q 6 Q 7 und unseren konsequenten Blick über den Tellerrand auf besonders unterhaltsamem Niveau fort“, so Hoffmann: „Ein ausgezeichnetes Beispiel, wie wir erfolgreich völlig neue Wege gehen, ist YouTube-Star Sally mit ihren Millionen Followern, die bei uns im Quartier in Sally‘s Flagship-Store alles finden, wonach sich der moderne Backfan sehnt.“
Dass das zukunftsweisende Projekt YULLBE – immerhin von der internationalen Freizeitpark-Industrie mit dem Brass Ring Award als innovativstes Produkt 2021 in der Kategorie ,Virtual Reality‘ ausgezeichnet – jetzt in Mannheims City Einzug halten kann, ist auch dem persönlichen Engagement der Familie Mack mit ihrem geschäftsführenden Gesellschafter des Europa-Park Michael Mack und seitens der Unternehmerfamilie von DIRINGER & SCHEIDEL dem Mitglied des Management Board Achim Ihrig zu verdanken. Ihrig: „Diese bevorstehende Kooperation ist ein Beleg dafür, wie die Zusammenarbeit von erfolgreichen Familienunternehmen dazu führen kann, dem Wettbewerb immer einen Schritt voraus zu sein. Familie Mack gibt vielfach in der Freizeitgestaltung den Takt vor, wir von DIRINGER & SCHEIDEL in der Projektentwicklung, wo wir mit Q 6 Q 7 bereits vor sechs Jahren ein Quartier eröffneten, das mit Mall, vielfältiger Gastronomie, Fitnessstudio, Hotel und Büroflächen mehr an einen ganzen Stadtteil erinnert – ein ganzheitlicher Ansatz, wie ihn Wettbewerber erst jetzt umsetzen.“ Die D&S-Tochter CRM – Center & Retail Management GmbH betreibt Q 6 Q 7. Deren Geschäftsführer Hendrik Hoffmann ergänzt: „Wir sind alle sehr glücklich, dass wir YULLBE GO für Q 6 Q 7 realisieren können.“
MackNeXT-Geschäftsführer Michael Mack freut sich über die Zusammenarbeit: „Wir bieten an unserem neuen Standort in der Metropolregion Rhein-Neckar modernste VR-Experiences für die ganze Familie. Die jeweils zehnminütigen YULLBE GO Abenteuer sind die perfekte Ergänzung zum Einkaufsbummel oder einem Besuch der vielen Restaurants in der Innenstadt. Mit Q 6 Q 7 haben wir einen hervorragenden und erfahrenen Partner an unserer Seite, sodass sich die Besucher des Quartiers künftig auf ein weiteres Highlight freuen dürfen.“
Fotograf Michael Brand hält Mannheims berühmte Ecken kunstvoll im Bild fest
Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Unterstützen gerne regionale Künstler“
Gewinnspiel: Eine von zwei Brand-Fotografien kann Ihnen gehören
In dieser Lichtstimmung haben Sie Mannheim noch nicht gesehen! Michael Brand, Fotograf aus Mannheim-Neckarau, hält die bekanntesten Ecken der Stadt im Bild fest und spielt dabei kunstvoll mit dem frühen oder späten Tageslicht – wie ein Pianist auf dem Klavier. Jetzt sind die Werke des regionalen Instagram-Stars in Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. zu sehen. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Regionale Künstler wie Michael Brand, die ihre Verbundenheit zu unserer Stadt und der Region zeigen, unterstützen wir sehr gerne.“ Die Ausstellung läuft bis zum 27. August 2022.
Das Barockschloss, der Fernmeldeturm, der Mannheimer Hafen oder auch ein Sonnenuntergang mit Blick bis in den Pfälzerwald: Mannheim aus neuen Blickwinkeln und in einem ganz besonderen Licht zu zeigen, hat Fotograf Michael Brand aus dem Stadtteil Neckarau zu seiner Passion gemacht: „Meist stehe ich mitten in der Nacht auf, um Momente einzufangen, die ohne mich womöglich verloren wären.“ So wurde die Fotografie für ihn viel mehr als „nur ein Job“: „Es ist eine Leidenschaft, für die ich lebe. Und genau das möchte ich vermitteln.“
Seine schönsten Bilder, die viele seiner Fans auch schon von Instagram (@m_brand_photography und @mannheimgram) kennen, sind jetzt im Basement von Q 6 Q 7 Mannheim – Das Quartier. zu sehen. Mit dem Mix aus regionalen, nationalen und internationalen Marken, sowie Gastronomen, Dienstleistern und Nahversorgern in architektonisch einzigartiger Kulisse schafft Q 6 Q 7 Erlebnisse für seine Kunden, für Mannheim und die Metropolregion Rhein Neckar. Die Fotografien von Michael Brand passen perfekt in diesen Mix.
Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM – Center & Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Wir sehen uns als starken Partner, treibende Kraft und Türöffner für regionale Start-ups, Künstler und kulturelle Institutionen, gestalten aktiv und nachhaltig mit und stärken so unsere Quadratestadt als attraktiven Standort in der Region. Q 6 Q 7 ist in der Innenstadt einer der wichtigsten Treffpunkte für Mannheimerinnen und Mannheimer und für unsere Gäste aus der Metropolregion Rhein-Neckar. Diese Plattform nutzen wir sehr gerne, um regionale Künstler zu unterstützen.“
Übrigens: An die Fotoausstellung ist ein Gewinnspiel gekoppelt, bei dem Q 6 Q 7-Besucher die Möglichkeit haben, bis zum 20. August 2022 zwei der elf ausgestellten Werke von Michael Brand zu gewinnen. Teilnahmebedingungen finden Sie unter q6q7.de. Die Ausstellung läuft noch bis zum 27. August 2022.
Text: DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE Foto: Michael Brand 09.08.2022
Mit Inklusionsbetrieben den Weg in den ersten Arbeitsmarkt ebnen
Menschen mit Behinderungen haben es immer noch schwerer auf dem Arbeitsmarkt als Menschen ohne Behinderungen. Schwerbehinderten Arbeitslosen gelingt es beispielsweise seltener als nicht-schwerbehinderten, eine Beschäftigung am ersten Arbeitsmarkt aufzunehmen. Anlässlich des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung am dritten Dezember ruft die Bundesagentur für Arbeit (BA) jeden dazu auf, sich aktiv für Inklusion stark zu machen, beispielsweise indem man Inklusionsbetriebe unterstützt.
Inklusionsbetriebe erfüllen einen sehr wichtigen sozialen Auftrag und übernehmen besondere gesellschaftliche Verantwortung: Sie verpflichten sich, zwischen 30 Prozent und 50 Prozent ihrer Arbeitsplätze mit besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen zu besetzen.
Eva Strobel, Inklusionsbeauftragte der BA macht auf eine rechtliche Neuerung im Vergaberecht aufmerksam: „In diesem Jahr wurden die Möglichkeiten für Bundesbehörden erweitert, Aufträge bevorzugt neben Werkstätten für behinderte Menschen auch an Inklusionsbetriebe zu vergeben. Auch Länderregelungen sehen unterschiedliche Regelungen für eine bevorzugte Vergabe an Sozialunternehmen vor. Damit werden Inklusionsbetriebe unterstützt, Arbeitsmarktbarrieren abzubauen und Menschen mit Behinderungen neue Wege in den ersten Arbeitsmarkt zu eröffnen.“
Inklusionsbetriebe bieten für Menschen mit Behinderungen Arbeitsplätze mit tariflicher oder ortsüblicher Bezahlung. Bei REHADAT sind derzeit bayernweit 93 Inklusionsbetriebe aufgelistet, bundesweit sind es 1007 Inklusionsbetriebe und zugehörige Verbände. Sie sind in vielen Branchen zu finden und bieten vielfältige Produkte und Dienstleistungen, vielfach auch für Bürgerinnen und Bürger. Wer aktiv einen Beitrag zu gelingender Inklusion leisten möchte, kann in seiner Region gezielt nach Inklusionsbetrieben schauen und auch dessen Produkte kaufen oder Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Ein Beispiel für einen Inklusionsbetrieb ist die AfB gGmbH. Sie schafft als Refurbisher durch Aufarbeitung und Verkauf gebrauchter IT- und Mobilgeräte Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung, beispielsweise auch an ihrem Standort in Nürnberg.
Rainer Hufer, Niederlassungsleitung bei AfB Nürnberg: „Mir ist es wichtig, alle Beschäftigten so einzusetzen, dass sie sich entfalten können. Das gehört zur Firmenphilosophie bei AfB, wir schauen auf die Stärken nicht auf die Schwächen. Dazu gehört nur ein kleiner Perspektivwechsel: Man darf sich nicht fragen, was einer nicht kann; man muss fragen: Was können die Leute? Was wollen sie? Worin gehen sie auf? Wenn sich unsere Mitarbeitenden wohlfühlen und nicht behindert werden, können sie Leistung bringen. Das gilt übrigens für alle Menschen, egal ob mit Behinderung oder ohne.“
In der Woche des Internationalen Tags der Menschen mit Behinderung veranstalten Arbeitsagenturen und Regionaldirektionen viele Events, in denen sie auf die Arbeitsmarktsituation der Menschen mit Behinderung aufmerksam machen und für diese sensibilisieren wollen. Je nach Pandemiegeschehen in der Region können sie auch virtuell stattfinden.
Bundesagentur für Arbeit 29.11.2021
Arbeitsagenturen führen 2G-Regel für persönliche Gespräche ein
Die Arbeitsagenturen bleiben auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin geöffnet. In den Häusern gelten zum Schutz der Kundinnen und Kunden und Kolleginnen und Kollegen die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln.
Zusätzlich setzen die Arbeitsagenturen ab Donnerstag, 25. November 2021 bundesweit die 2G-Regel um. Für persönliche Gespräche ist dann der Nachweis erforderlich, geimpft oder genesen zu sein. Es wird empfohlen, für diese persönlichen Gespräche möglichst einen Termin zu vereinbaren.
Kundinnen und Kunden, die nicht geimpft oder genesen sind oder keine Auskunft zu ihrem Status geben möchten, werden online oder telefonisch beraten oder können eine Kurzberatung an einem Notfallschalter wahrnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist auch weiterhin für alle Kundinnen und Kunden am Notfallschalter möglich.
Kundinnen und Kunden können Anliegen online erledigen
Alle Kundinnen und Kunden können auch weiterhin viele Anliegen einfach und unkompliziert über die digitalen e-Services der BA oder telefonisch erledigen.
BA-Haushalt 2022 gut aufgestellt für anstehende Aufgaben
Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit (BA) hat heute den Haushalt für das Jahr 2022 festgestellt. Die BA kann hiermit die im nächsten Jahr notwendige Unterstützung bei Ausbildung, Beschäftigung und Qualifizierung leisten.
Für das kommende Jahr hat die BA Gesamtausgaben in Höhe von knapp 38 Mrd. Euro eingeplant. Nach den Rekordausgaben in Höhe von 61 Mrd. Euro im Jahr 2020, und voraussichtlich 58 Mrd. Euro für das laufende Jahr, nähern sich die geplanten Ausgaben dem Vorkrisenniveau an. Der Rückgang wird vor allem durch die voraussichtlich sinkenden Ausgaben für die Kurzarbeit und beim Arbeitslosengeld begünstigt.
Zudem rechnet die BA mit steigenden Einnahmen. Für das Jahr 2022 werden Einnahmen von knapp 37 Mrd. Euro berechnet, ein Plus von 3,2 Prozent.
Weiterhin Defizit erwartet – keine Rücklage
Pandemiebedingt geht die BA weiterhin von einem Zuschussbedarf aus, der nach dem ersten Regierungsentwurf zum Bundeshalt 2022 durch den Bund getragen werden soll. Durch die hohen Defizite in den Jahren 2020 und 2021 ist die Rücklage in Höhe von knapp 26 Mrd. Euro aufgebraucht. Für beide Jahre zusammen wird zudem der Bund knapp 24 Mrd. Euro bereitstellen. Ab dem Jahr 2023 wird erstmals wieder ein Überschuss erwartet, sofern die Rahmenbedingungen unverändert bleiben.
Zwei Milliarden Euro für Investitionen in Weiterbildung
Investitionen in Weiterbildung und Qualifizierung bilden auch im kommenden Jahr einen Schwerpunkt und werden mit 2 Mrd. Euro im Haushalt berücksichtigt. Davon entfallen knapp 900 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten, denn der Strukturwandel und die fortschreitende Digitalisierung verändern den Arbeitsmarkt.
Junge Menschen am Übergang von Schule und Beruf kann die BA mit rund 1 Milliarde Euro fördern. Dazu zählen die Berufseinstiegsbegleitung, berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen oder die assistierte Ausbildung für Jugendliche mit besonderem Förderbedarf.
Ausgaben für Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld sinken voraussichtlich
Für das Arbeitslosengeld hat die BA rund 15,9 Mrd. Euro eingestellt, 3,2 Mrd. Euro weniger als im laufenden Jahr. Für die Leistung bei konjunktureller Kurzarbeiter sind im nächsten Haushalt 1,7 Mrd. Euro eingeplant. Im laufenden Jahr wird die BA für Kurzarbeitergeld und die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge an Arbeitgeber voraussichtlich rund 20 Mrd. Euro ausgeben. Voraussetzung ist hier, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wieder verschlechtern.
Temporär weiterhin Personalbedarfe für pandemiebedingte Mehraufwände
Der Verwaltungsrat hat zudem einem pandemiebedingten Personalbedarf von rund 3.300 Beschäftigungsmöglichkeiten zugestimmt. Damit können im Jahr 2022 in diesem Umfang vor allem temporäre Arbeitsverträge verlängert werden. Das ermöglicht der BA weiterhin, die pandemiebedingten Mehraufgaben abzufedern. So muss die BA über eine Million Abschlussprüfungen für beendete Kurzarbeit durchführen, die bis ins Jahr 2023 andauern werden.
Die Vorsitzende des Verwaltungsrats Anja Piel erklärte dazu: „Die Lage am Arbeitsmarkt scheint sich weiter zu entspannen. Dennoch stehen wir vor großen Herausforderungen – die Zahl der Menschen in Langzeitarbeitslosigkeit nimmt weiter zu, trotz aller Bemühungen verfestigt sich leider Arbeitslosigkeit, Transformation und Strukturwandel in der Wirtschaft verlangen Unternehmen und Beschäftigten in den nächsten Jahren viel ab. Der Verwaltungsrat versucht mit diesem Haushalt die Grundlage dafür zu schaffen, dass Arbeitslose wie Beschäftigte ausreichend unterstützt und gefördert werden können. Die nächste Bundesregierung muss den Arbeitsmarkt weiter aktiv unterstützen und dafür braucht die Bundesagentur absehbar Schuldenfreiheit. Die Beschäftigten der BA arbeiten auch weiterhin unter Volllast, um die Leistungsgewährung gleichzeitig mit der großen Anzahl der Abschlussprüfungen für das Kurzarbeitergeld und aller übrigen umfangreichen Aufgaben in Beratung und Vermittlung zu stemmen. Hierfür versucht der Verwaltungsrat mit diesem Haushalt auch den notwendigen personellen Rahmen zu schaffen.“
Die stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats Christina Ramb erklärte dazu: „Der heute durch den Verwaltungsrat festgestellte Haushalt stellt für eine herausfordernde Zukunft auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt die Handlungsfähigkeit der BA sicher. Für Unternehmen steht die Fachkräftesicherung wie auch der Strukturwandel in der deutschen Wirtschaft im Mittelpunkt. Hierfür sind die duale Berufsausbildung, die Zuwanderung von Fachkräften und die Weiterqualifizierung von Beschäftigten wichtige Anliegen. Diese Schwerpunkte spiegeln sich auch im Haushalt der BA wider. Die Botschaft ist: Am Eingliederungs- und Weiterbildungsbudget werden notwendige Qualifizierungen nicht scheitern. Vermittlung und Beratung werden durch personelle und organisatorische Maßnahmen gestärkt. In den Ausbau weiterer digitaler Angebote der BA wird investiert. Damit werden von der Selbstverwaltung der BA gute Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Arbeitsmarkt geschafften.“
Finanzvorstand Christiane Schönefeld: „Nach zwei Krisenjahren mit historisch hohen Ausgaben legen wir nun wieder einen Haushalt vor, der sich dem Vorkrisenniveau annähert. Wenn der Rahmen günstig bleibt, können wir ab dem Jahr 2023 wieder in kleinen Schritten eine stützende Rücklage für konjunkturelle Krisenzeiten aufbauen. Wie wertvoll unsere 26 Milliarden Euro Rücklage waren, hat die Krise deutlich gezeigt. Den Wandel am Arbeitsmarkt begleiten wir mit kraftvollen Investitionen in Qualifizierungen für Arbeitslose und Beschäftigte. Mehr als zwei Milliarden Euro stehen bereit, um Arbeitslose und Beschäftigte weiterzubilden.“
Hinweis: Der Haushalt der BA muss abschließend noch durch die Bundesregierung genehmigt werden.
Bundesagentur für Arbeit 29.11.2021
Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung blicken auf erfolgreichen „Sommer der Berufsausbildung“ zurück
Junge Menschen mit Ausbildungsbetrieben zusammenzubringen, damit sie eine #AusbildungSTARTEN – dafür haben sich die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ von Juni bis Oktober 2021 im „Sommer der Berufsausbildung“ stark gemacht. An neun thematischen Aktionstagen haben sie gezeigt, welche umfassenden Möglichkeiten zur persönlichen Entfaltung eine betriebliche Berufsausbildung bietet.
Die Aktionstage wurden durch vielfältige Veranstaltungen begleitet wie etwa Informationsevents oder Sommercamps und haben zahlreiche junge Menschen angesprochen. Insgesamt zählte der „Sommer“ rund 800 regionale Veranstaltungen und erzielte über 2 Millionen Views in den Sozialen Medien. So konnten zahlreiche Jugendliche und ihre Eltern erreicht und über die hervorragenden Berufs-, Karriere- und Verdienstmöglichkeiten einer dualen Ausbildung informiert werden. Und viele Betriebe wurden motiviert, Ausbildungsplätze anzubieten und zu besetzen.
Im „Sommer der Berufsausbildung“ ist es durch die gemeinsame Anstrengung der Allianzpartner gelungen, die berufliche und duale Ausbildung regional und bundesweit prominent in der Öffentlichkeit zu platzieren. Der Erfolg der Initiative spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen zum Ausbildungsmarkt wider: Die Betriebe von Industrie und Handel, Handwerk und Freien Berufen schlossen bis Ende September 2021 zwei Prozent mehr Ausbildungsverträge ab als im Vorjahr.
Die Allianz für Aus- und Weiterbildung setzt sich auch nach dem Ende des „Sommers der Berufsausbildung“ für die Stärkung der dualen Ausbildung ein. Und auch die Vermittlung geht weiter: Die Lehrstellenbörsen der Kammern und die Ausbildungsbörse der Bundesagentur für Arbeit bieten noch viele attraktive Ausbildungsplatzangebote, die auf interessierte Bewerberinnen und Bewerber warten. Viele Betriebe und Unternehmen suchen noch nach ihrer Fachkraft von morgen. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die duale Ausbildung ist eine große Stärke des Standorts Deutschland. Wir müssen auch weiterhin alles daran setzen, die duale Ausbildung weiter zu stärken und mehr junge Menschen für diesen Weg zu begeistern. Der Sommer der Berufsausbildung war ein großer Erfolg. Die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung haben mit einer beeindruckenden Zahl an Veranstaltungen und Social-Media-Aktivitäten ein starkes Zeichen gesetzt. Die Allianz für Aus- und Weiterbildung wird sich auch in kommenden Monaten intensiv dafür einsetzen, den Ausbildungsmarkt weiter zu stabilisieren und die duale Ausbildung als zentrale Säule des Fachkräftenachwuchses zu stärken.“
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Es liegt mir am Herzen, dass alle Jugendlichen, die eine Ausbildung anstreben, einen Ausbildungsplatz finden, auf dem sie ihre Fähigkeiten und Stärken einsetzen können. Eine Ausbildung ist der Schlüssel zu einer gesicherten beruflichen Zukunft. Gleichzeitig sichert jeder besetzte Ausbildungsplatz, dass auch in den kommenden Jahren gut ausgebildete Fachkräfte in Handwerk und Industrie bereitstehen. Damit uns das auch im Jahr 2 der Pandemie gelingt, haben wir uns im Rahmen der Allianz für Aus- und Weiterbildung zum ‚Sommer der Berufsausbildung‘ mit seinen vielfältigen Aktionen zusammengeschlossen. Mit dem Erfolg unserer gemeinsamen Arbeit können wir zufrieden sein. Als einen nachhaltigen Beitrag des Bundesbildungsministeriums habe ich im Oktober das digitale Berufsorientierungsportal berufenavi.de gestartet, das jetzt und in Zukunft für die Jugendlichen einen umfassenden und verlässlichen Einstieg in die Berufsorientierung und Ausbildun gsplatzsuche ermöglicht.“
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Ausbildung ist die beste Investition in die Zukunft. Dazu müssen wir junge Menschen bei ihrem Start ins Berufsleben unter-stützen und mit Unternehmen zusammenbringen. Die gemeinsame Aktion hat gezeigt, dass das auch unter Corona-Bedingungen möglich ist. Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern‘ leisten wir außerdem finanzielle Hilfe, damit die Ausbildung auch in diesen wirtschaftlich schwierigen Zeiten weitergehen kann. Die Förderung kann jetzt noch beantragt werden. Deshalb rufe ich alle Firmen auf, auszubilden und dabei auch die Ausbildungsprämien zu nutzen.“
Staatsministerin für Integration Annette Widmann-Mauz: „Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland müssen wir junge Menschen für eine duale Ausbildung begeistern und unsere Unternehmen und Betriebe unterstützen. Das haben wir mit dem ‚Sommer der Berufsausbildung‘ und dem Start des Programms ‚Ausbildungsplätze sichern‘ getan. Wichtig ist, hierbei alle Jugendlichen in den Blick zu nehmen, mit oder ohne Einwanderungsgeschichte. Denn Vielfalt ist ein echter Faktor für Innovation und sichert unserer Wirtschaft den Fachkräftenachwuchs, den sie dringend braucht!“ Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele: „In diesem Jahr sind wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ ungewöhnliche Wege gegangen, um junge Menschen beim Start in die Ausbildung zu unterstützen. Über den Sommer verteilt haben wir unterschiedlichste Aktionen veranstaltet, damit Jugendliche und Betriebe auch in diesem Jahr zusammenkommen. Jungen Menschen, die auch nach dem offiziellen Ausbildungsbeginn noch nichts gefunden haben, möchte ich unbedingt Mut machen. Es ist auch jetzt noch nicht zu spät für den Ausbildungsstart. Wichtig ist, dass Jugendliche sich für einen Beruf anhand ihrer Stärken und Interessen entscheiden. Und bei dieser wichtigen Entscheidung steht die Berufsberatung der Arbeitsagentur jungen Menschen mit Rat und Tat zur Seite.“
BDA-Präsident Dr. Rainer Dulger: „Die Wirtschaft hat im Sommer der Berufsausbildung Vollgas gegeben. Die vielfältigen Aktionen, um Jugendliche und ihre Eltern für eine Ausbildung zu begeistern, haben eine beindruckende Reichweite erzielt. In der Berufsorientierung gibt es insbesondere bei der Vernetzung der Schulen aber noch Nachholbedarf. Hier müssen wir gemeinsam mit den Partnern der Allianz für Aus- und Weiterbildung ansetzen. Die Wirtschaft lässt auch nach dem „Sommer der Berufsausbildung“ in ihrem Ausbildungsengagement nicht nach. Denn gerade jetzt sind Fachkräfte als Herzstück jedes Unternehmens ein wichtiger Motor für den wirtschaftlichen Aufschwung trotz und nach Corona. Wichtig ist: Eine Ausbildung kann nicht nur im August oder September begonnen werden, sondern noch über das Jahresende hinaus.“
Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Der Sommer der Berufsbildung hat die Bedeutung der Dualen Ausbildung noch einmal in den Vordergrund gestellt. Wir dürfen aber nicht nachlassen in unseren Anstrengungen, allen ausbildungs-interessierten jungen Menschen einen Ausbildungsplatz anzubieten. Noch immer bleiben zu viele junge Menschen unversorgt und sind auf Übergangsmaßnahmen angewiesen. Deshalb lohnt es sich, weiter um jeden Ausbildungsplatz zu kämpfen. Dem vielfach beklagten Fachkräftemangel lässt sich aber nur mit guter Ausbildung begegnen. Die Corona-Ausbildungsstudie der DGB-Jugend hat die drängenden Probleme der Auszubildenden aufgezeigt und gibt wichtige Impulse für die Verbesserung der Qualität in der Ausbildung.“
Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Britta Ernst: „Wir dürfen nicht in unseren Anstrengungen nachlassen, die vielfältigen und hochdifferenzierten Angebote der beruflichen Bildung, die allen Jugendlichen und jungen Erwachsenen offen stehen, wieder stärker in das öffentliche Bewusstsein zu stellen. Gerade auch mit Blick auf die attraktiven und krisenfesten Karriereperspektiven, die eine berufliche Ausbildung bietet, gilt es, über den „Sommer der Berufsausbildung“ hinaus, die Angebote zur beruflichen Orientierung in und auch außerhalb von Schule zielgruppenadäquat zu intensivieren und dazu neue Informations- und Veranstaltungsformate auch im sozialen Umfeld der Jugendlichen zu nutzen.“
Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz, Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Das System der dualen Ausbildung stellt das Fundament für eine zukünftige Fachkräftesicherung dar. Gut ausgebildete Menschen werden in den Betrieben dringend gebraucht. Vor diesem Hintergrund genießt die duale Ausbildung eine hohe Priorität in den Ländern. Dies spiegelt sich gerade auch in der Vielzahl der Maßnahmen von Partnern der Bündnisse, Allianzen und Pakte in den Ländern, die den Sommer der Ausbildung der Allianzpartner hervorragend ergänzt haben. Nordrhein-Westfalen zum Beispiel hat im Juni unter der Dachmarke „Ausbildung jetzt!“ des Ausbildungskonsens NRW eine Aktionswoche gestartet, in deren Rahmen mit vielfältigen Beratungsangeboten für Jugendliche und Eltern, Hotlines, Social Media Plattformen und einer Kampagne für Praktika im Handwerk erfolgreich angesprochen wurden.“
Vorsitzende der Arbeit- und Sozialministerkonferenz, Kristina Vogt: „Der „Sommer der Berufsausbildung“ hat die Bedeutung und Werthaftigkeit der Berufsausbildung für Deutschland hervorgehoben. Dies war ein wichtiges Zeichen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie. Vielfältige Akteur*innen haben die Chancen, die eine Ausbildung bietet, aufgezeigt. Bündnisse wurden erneuert, Sonderaktionen durchgeführt, Maßnahmen zur Stabilisierung des Ausbildungsmarktes ausgebaut und kreative Anspracheformate genutzt. Viele jungen Menschen und Betriebe konnten erreicht werden. Eine Berufsausbildung ist die beste Existenzsicherung und bietet unterschiedliche Berufsbilder und Karrierewege. Für die Bewältigung der zukünftigen Herausforderungen und der notwendigen Transformation unserer Lebens- und Arbeitswelt ist eine moderne Berufsausbildung ein Kernelement zur Mitgestaltung. Wichtig ist nun, nicht nachzulassen und Zugangswege sowie Förder- und Unterstützungssysteme immer wieder transparent zu machen, aber auch Verbesserungspotenziale zu erschließen.“
Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie unter: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de.
Bundesagentur für Arbeit 29.11.2021
Ausbildungsmarktbilanz 2020/21: Ausbildungsmarkt weiter stark von der Pandemie geprägt, aber Aufhellung sichtbar
„Die Lage am Ausbildungsmarkt war 2020/21 weiter stark von der Corona-Krise geprägt. Die Ergebnisse bleiben trotz einer Aufhellung noch sehr deutlich hinter denen vor der Pandemie zurück und wir stehen weiterhin vor großen Herausforderungen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, bei der Vorstellung der Bilanz des Berufsberatungsjahres 2020/21 und appellierte: „Bewerberinnen und Bewerber sollten nicht aufgeben, sich weiter bewerben und sich dabei auch für Ausbildungsberufe jenseits ihres Traumberufes öffnen. Die Betriebe sollten ihren Blick auf die Kandidatinnen und Kandidaten erweitern, die zunächst vielleicht nicht einhundert Prozent der Anforderungen erfüllen. Wir unterstützen im Rahmen der Nachvermittlungsaktivitäten weiterhin aktiv, dass noch möglichst viele Betriebe und Bewerber zusammenfinden.“
Von Oktober 2020 bis September 2021 wurden den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern in gemeinsamen Einrichtungen insgesamt 511.300 Berufsausbildungsstellen gemeldet. Das waren 19.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der überwiegende Teil sind betriebliche Ausbildungsstellen; sie verzeichnen ein Minus von 17.700 auf 496.800.
Seit Beginn des Beratungsjahres am 1. Oktober 2020 haben insgesamt 433.500 Bewerberinnen und Bewerber die Ausbildungsvermittlung der Agenturen und der Jobcenter bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle in Anspruch genommen. Das waren 39.400 weniger als im Vorjahr.
Das deutliche Minus auf der Bewerberseite ist vor allem durch die eingeschränkten Zugangswege zur Berufsberatung zu erklären, die durch digitale Angebote nicht vollständig ersetzt werden konnten. Deshalb dürfte die gemeldete Bewerberzahl das tatsächliche Ausbildungsinteresse nur unzureichend widerspiegeln.
In der Bilanz gab es auch in diesem Beratungsjahr rechnerisch mehr gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen als gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Bundesweit kamen auf 100 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen rein rechnerisch 87 gemeldete Bewerberinnen und Bewerber. Da sich jedoch viele Bewerberinnen und Bewerber aufgrund der Pandemiemaßnahmen nicht gemeldet haben, dürfte diese Gegenüberstellung die Marktlage aus Bewerbersicht etwas günstiger zeichnen als sie tatsächlich war.
Neben den bereits aus den Vorjahren bekannten regionalen, berufsfachlichen und qualifikatorischen Ungleichgewichten hat die Corona-Pandemie auch im Berichtsjahr 2020/21 den Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt deutlich beeinträchtigt. So sind sowohl die Anteile der unversorgten Bewerberinnen und Bewerber als auch die der unbesetzten Ausbildungsstellen deutlich ungünstiger ausgefallen als vor der Pandemie.
Insgesamt waren am 30. September 2021 noch 63.200 unbesetzte Ausbildungsstellen zu vermitteln. Gegenüber dem Vorjahr waren das 3.200 mehr. Besetzungsschwierigkeiten traten insbesondere in Hotel- und Gaststättenberufen, in Berufen in Lebensmittelherstellung und -verkauf, in der Gesundheitstechnik sowie in Bauberufen auf.
Zeitgleich waren 24.600 Bewerberinnen und Bewerber noch unversorgt. Damit blieben 6 Prozent der gemeldeten Bewerberinnen und Bewerber ohne Ausbildungsstelle oder alternatives Angebot.
Bis Ende September 2021 haben 199.500 Bewerberinnen und Bewerber eine Berufsausbildung begonnen, 16.600 weniger als im Vorjahr. Das entsprach einem Anteil von 46 Prozent. 16 Prozent wichen auf einen weiteren Schulbesuch, ein Praktikum oder ein Studium aus und 2 Prozent auf eine geförderte Qualifizierung wie eine Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Einstiegsqualifizierung. Weitere 8 Prozent haben eine Arbeit aufgenommen, 2 Prozent engagieren sich in gemeinnützigen sozialen Diensten, und 5 Prozent haben sich arbeitslos gemeldet. Von 13 Prozent der Bewerberinnen und Bewerber liegt keine Rückmeldung zum Verbleib vor.
Neben den unversorgten Bewerberinnen und Bewerbern sind 43.200 junge Menschen zum 30. September zwar in eine Alternative eingemündet, haben aber ihren Vermittlungswunsch in eine duale Ausbildung dennoch aufrechterhalten. Ihre Zahl liegt im Vergleich zum Vorjahr um 5.700 niedriger.
Um diese und die noch unversorgten Bewerberinnen und Bewerber mit den noch unbesetzten Ausbildungsstellen zusammenzubringen, werden die Vermittlungsaktivitäten bis mindestens Ende des Jahres fortgesetzt. Außerdem melden sich in den nächsten Wochen noch junge Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen (wieder) auf der Suche nach einer Ausbildung sind. Auch Betriebe melden erfahrungsgemäß Ausbildungsstellen, die (wieder) frei geworden sind.
Weitergehende statistische Informationen finden Sie im Internet unter statistik.arbeitsagentur.de > Themen im Fokus > Bildung.
Bundesagentur für Arbeit 29.11.2021
Der Arbeitsmarkt im Oktober 2021 – Weiter positive Entwicklung
„Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sinken kräftig, Beschäftigung und die Nachfrage der Unternehmen nach neuem Personal nehmen zu und Kurzarbeit ist weiter rückläufig. Die Folgen der Corona-Krise auf dem Arbeitsmarkt sind zwar noch sichtbar, werden aber kleiner“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Oktober: -88.000 auf 2.377.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -383.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der Herbstbelebung hat sich die Zahl der Arbeitslosen im Oktober 2021 gegenüber dem Vormonat kräftig verringert, und zwar um 88.000 auf 2.377.000. Saisonbereinigt hat sie damit um 39.000 abgenommen. Gegenüber dem Oktober des vorigen Jahres ist sie um 383.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 5,2 Prozent, 0,8 Prozentpunkte niedriger als im Oktober 2020. Der Anstieg der Arbeitslosenzahl aufgrund der Corona-Krise ist zwar noch nicht vollständig wieder ausgeglichen, wird aber zunehmend kleiner. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote lag im September bei 3,2 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Oktober bei 3.138.000 Personen. Das waren 397.000 weniger als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Oktober für 93.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis August 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 760.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme geht damit weiter zurück. Im April 2020 hatte sie mit knapp 6 Millionen den Höhepunkt erreicht.
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im September 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 31.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 267.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August um 33.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im August nach Hochrechnungen der BA um 490.000 auf 33,97 Millionen Beschäftigte gestiegen. Die geringfügig entlohnte Beschäftigung erholt sich ebenfalls weiter von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Im August betrug ihre Zahl 7,23 Millionen. Saisonbereinigt bedeutet das einen merklichen Anstieg von 26.000 gegenüber dem Vormonat.
Arbeitskräftenachfrage
Die Nachfrage nach neuem Personal steigt im Oktober leicht auf hohem Niveau. So waren 809.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 206.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 13.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Oktober 2021 um 2 Punkte auf 126 Punkte. Er liegt damit 29 Punkte über dem Wert von Oktober 2020. Der BA-X übertrifft auch den Wert vom März 2020, also dem letzten Berichtsmonat, bevor die Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf dem Arbeitsmarkt sichtbar wurden.
Geldleistungen
711.000 Personen erhielten im Oktober 2021 Arbeitslosengeld, 339.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Oktober bei 3.673.000. Gegenüber Oktober 2020 war dies ein Rückgang von 156.000 Personen. 6,8 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
„Riestern“ – aber richtig: – Eigenbeitrag in richtiger Höhe – Staatliche Zulagen sichern
Wer mit einem Riestervertrag zusätzlich fürs Alter vorsorgt, erhält dazu staatliche Zulagen. Wichtig dabei ist, die eigene Sparleistung in richtiger Höhe zu zahlen und die Zulagen rechtzeitig zu beantragen.
Zulagen vom Staat
Beim Riestervertrag gibt es vom Staat eine Grundzulage in Höhe von 175 Euro und Zulagen für jedes Kind in Höhe von 300 Euro, bzw. 185 Euro, wenn das Kind vor 2008 geboren ist. Damit die Zulagen in voller Höhe gezahlt werden, ist ein eigener Mindestbeitrag erforderlich. Ansonsten gibt es die Zulagen nur anteilig.
Mindestbeitrag hängt vom Einkommen ab
Der Mindestbeitrag beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens des Vorjahres, abzüglich der staatlichen Grundzulage und der Kinderzulagen. Ein Beispiel: Eine Riestersparerin hatte 2020 30 000 Euro Jahreseinkommen. Für den Riestersparvertrag sind 4 Prozent davon als eigener Beitrag zu zahlen, also 1 200 Euro. Davon sind abzuziehen: 175 Euro Grundzulage und 600 Euro für zwei Kinderzulagen (je 300 Euro für ihre beiden 2010 und 2012 geborenen Kinder). Der eigene Sparbeitrag beträgt dann noch mindestens 425 Euro, um die Zulagen in voller Höhe zu erhalten. Da sich die Höhe des Einkommens immer wieder ändert, sollte man regelmäßig prüfen, ob man den Eigenbeitrag noch in der richtigen Höhe zahlt. Übrigens: Geringverdiener müssen eventuell nur einen Eigenbeitrag von 60 Euro zahlen, um die volle Zulage zu erhalten. Zahlen sie weniger, bekommen auch sie die Zulage nur anteilig.
Dauerzulagen-Antrag macht es einfacher
Riestersparer mit Dauerzulagen-Antrag haben es einfacher: Denn hier beantragt der Anbieter der Riesterrente jedes Jahr die Zulage für den Sparer. Der Sparer sollte seinen Anbieter aber immer informieren, wenn sich zum Beispiel bei Einkommen, Kindergeld oder durch Arbeitslosigkeit etwas an seinem Jahreseinkommen geändert hat.
Wer seine Zulagen selbst beantragt, muss diese innerhalb von zwei Jahren nach dem jeweiligen Beitragsjahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragen. Wer also die Zulagen für 2019 noch nicht beantragt hat, sollte dies unbedingt noch bis Ende 2021 tun.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 29.11.2021
Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) beschloss in seiner Sitzung am 25. November 2021 eine Gesamtinvestitionssumme von 18,2 Mio. Euro für das Jahr 2022.
4,3 Mio. Euro davon setzen die SWS in den Sparten Strom, Erdgas und Wasser für die Erweiterung und Erneuerung ihrer Netze, Anlagen und Hausanschlüsse ein. „Dabei hat – wie bereits in den Vorjahren – die Trinkwasserversorgung Priorität“, informierte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Für die Planung der dritten Aufbereitungsstufe des Wasserwerks Nord sollen 650.000 Euro investiert werden. Der Bau der Anlage soll ab 2023 erfolgen. Zum Hintergrund erläuterte Bühring: „Wir müssen das Wassergewinnungsgebiet Nord aus Redundanzgründen sowie Schonung der bereits vorhandenen Brunnen kurz- bis mittelfristig weiter erschließen.“ Ein neuer Brunnen sei im Herbst bereits fertig gestellt worden, ein weiterer werde Mitte 2022 in Betrieb gehen. Durch die Aufbereitungsanlage könne schließlich eine größere Wassermenge im Gewinnungsgebiet Nord gleichzeitig aufbereitet werden. Stefanie Seiler, Aufsichtsratsvorsitzende der SWS, nannte den Klimawandel mit immer häufigeren Hitzeperioden und Auswirkungen auf die Trinkwassergewinnung mit als Grund für die bereits getätigten und bevorstehenden Investitionen. „Auch in Zukunft wollen wir in Speyer eine sichere Trinkwasserversorgung von bester Qualität garantieren“, so Seiler.
1,8 Mio. Euro werden in den Bereich Fern- und Nahwärmeversorgung investiert.
Um das Großprojekt Smart City Speyer voranzubringen, wird auch 2022 in Telekommunikationsinfrastruktur investiert. 4,7 Mio. Euro sollen für Vermarktung und Ausbau des Clustergebiets Nord (rund um den Bussardweg) und weitere Gebiete, die nach Nachfrage priorisiert werden, eingesetzt werden. Für Gewerbetreibende und Einrichtungen außerhalb des Clusters stehen 650.000 Euro zur Verfügung. Zusätzliche Investitionen zur Optimierung der digitalen Infrastruktur in der Domstadt sind mit dem WLAN-Ausbau in der Innenstadt – besonders für Marktplatz, Jugendtreffs und Tourist-Sammelplätze – sowie dem Ausbau der LoRaWan-Funkstrecke geplant.
4,8 Mio. Euro setzen die SWS 2022 für den Ausbau der Photovoltaik ein. 3,9 Mio. Euro davon sollen in drei Freiflächen-Photovoltaikanlagen investiert werden. Eine Anlage ist am Standort Müllberg – zu der bereits bestehenden Freiflächenanlage – vorgesehen, um den Stromeigenbedarf der Kläranlage auf Dauer zu hundert Prozent zu decken. Bei den beiden anderen Anlagen handelt es sich um eine schwimmende PV-Anlage auf einem Baggersee im regionalen Umfeld von Speyer sowie um eine Anlage auf dem Hallendach eines Speyerer Industrieunternehmens. Die Anlagen waren bereits im Investitionsplan 2021 vorgesehen, konnten wegen der aktuellen Genehmigungslage nicht realisiert werden. „Die solare Stromerzeugung bietet das mit Abstand größte erneuerbare Erzeugungspotenzial in Speyer“, sagte Wolfgang Bühring. Photovoltaik sei zuverlässig, CO2-frei und wirtschaftlich attraktiv. „Wir müssen die Solarenergie nur viel konsequenter einsetzen und zur Verfügung stehende Flächen dafür nutzen“, untermauerte Stefanie Seiler. Nur so könnten die ambitionierten Klimaschutzziele erreicht werden.
Auch soll die Elektroladeinfrastruktur in Speyer weiter ausgebaut werden. 500.000 Euro sind im Planansatz 2022 vorgesehen für Normal-, Schnellladepunkte sowie private und öffentliche Ladekonzepte. „51 Normalladepunkte, elf Schnellladepunkte und drei Ladestationen für E-Bikes und Pedelecs betreiben die SWS derzeit in Speyer und Otterstadt“, informierte der SWS-Geschäftsführer. Bei kaum einer anderen rheinland-pfälzischen Stadt sei ein so dichtes E-Ladenetz vorhanden. Stefanie Seiler ergänzte: „Mit dem Ausbau der E-Ladeinfrastruktur schaffen wir eine wichtige Voraussetzung für die Weiterentwicklung der elektro-mobilen Zukunft.“
Die Investitionen für das Sport- und Erlebnisbad bademaxx liegen bei 99.200 Euro.
Die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine 100%ige Tochtergesellschaft der SWS, investieren ca. 1,3 Mio. Euro in Stadtverkehr, Hafen und Parkraumbewirtschaftung. 1,0 Mio. Euro davon sind für die Errichtung eines öffentlichen Parkplatzes mit Busparkspur zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz mit 165 Parkplätzen vorgesehen. In südlicher Nähe dazu soll ein Stellplatz für 20 Wohnmobile errichtet werden.
Stadtwerke Speyer GmbH 29.11.2021
Seit 24. November 2 G – Regelung im Bademaxx
Entsprechend der 28. CoBeLVO (Coronabekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz) ist ein Besuch des Bademaxx nur noch mit 2 G (Geimpft oder Genesen) möglich.
29.11.2021
Erlöse aus Entenrennen verteilt
Starke Teilnehmerzahl beim SWS-Event
2.424 Euro erbrachte der Verkauf von 1.212 Enten Nerzi Friese, die im September zur Altstadtfest-Zeit im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS), an der Hallenbad-Kasse im bademaxx sowie an allen acht Schaustellerständen im Domgarten verkauft wurden. Da ein Wettschwimmen auf dem Speyerbach und das traditionelle Altstadtfest leider nicht möglich waren, gingen die Enten unter die Fotomodels und ließen sich badend zu Hause und auf Urlaubsreisen ablichten. 115 tolle Fotos gingen bei den SWS, Organisatorin des Events, ein. Die zehn besten Fotos wurden bereits prämiert. Das zweite Entenrennen ohne das reale Speyerer Altstadtfest war auch beim Spendensammeln ein großer Erfolg. Soziale Einrichtungen und Vereine konnten sich mit der Beschreibung anstehender Projekte für eine Spende aus diesem Topf bei den SWS bewerben, die die Summe auf die bewährten 3.000 Euro aufstockten.
Die Entscheidung ist gefallen. Die Realschule plus Siedlungsschule freut sich über 1.000 Euro für die Anschaffung von zwei Kindergokarts für den Außenbereich. Mit 800 Euro unterstützen die „Nerzi-Friese-Enten“ die THW Helfervereinigung Speyer. Dort werden für die Jahresabschlussfeier – unter Einhaltung der Corona-Auflagen – für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die Gelder benötigt. Mehrere Wochen mit inzwischen über 11.000 Einsatzstunden wurden durch die Ehrenamtlichen im Ahrtal erbracht. Weitere 800 Euro gehen an die Soziale Anlaufstelle Speyer (SAS), die den Zuschuss für Lebensmittel für bedürftige Menschen einsetzt. Der Förderverein „Freunde der Stadtbibliothek Speyer e. V.“ bekommt 400 Euro, um eine Bücherkiste für Seniorinnen und Senioren anzuschaffen. Ab Januar soll es einen Lesekreis am Vormittag geben, für den sich die Verantwortlichen eine „Starterkiste“ wünschen, die aus einer Mischung von unterhaltsamen Romanen, Büchern in Großdruck und Gedichten bestehen soll.
Stadtwerke Speyer GmbH 29.11.2021
Wieder mehr Besucher*innen ins bademaxx
Wertkarten und Gutscheine einlösbar
Seit Dienstag, 2. November 2021 gelten neue Regeln für den Eintritt in das Sport- und Erlebnisbad bademaxx in der Speyerer Geibstraße. Damit verbunden ist das Bestreben des Betreibers, den Stadtwerke Speyer, weitere Schritte in Richtung Normalität zu gehen und durch die überwiegende Umstellung auf die 2G+-Regel mehr Bade- und Saunagäste in die Einrichtung zu lassen.
Ausgenommen von dieser Regel sind für das Hallenbad die Wochentage Montag bis Freitag, da dann auch Schulen und Vereine trainieren sowie Kurse stattfinden. In dieser Zeitspanne bleibt die 3G-Regel bestehen, die besagt, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen, geimpft, genesen oder getestet, die Einrichtung betreten darf. Bei der 2G+-Regel sind unbegrenzte Besucherzahlen möglich, zu denen ein gewisses Kontingent an negativ getesteten Personen hinzukommen kann (z. B. 25 Personen bei Warnstufe 1). Diese Kontrolle ist beim Einlass von Vereins-, Schul- und Kursgruppen nicht möglich, da der Zutritt außerhalb des Online-Buchungssystems abgewickelt wird. Im Saunabereich gilt die 2G+-Regel grundsätzlich ab 2. November.
Zusätzlich zur Online-Ticketbuchung, die sich in den letzten Monaten bewährt hat, besteht ab diesem Datum die Möglichkeit für vollständig Geimpfte und Genesene, Tickets an der Bad-Kasse zu erwerben. Wertkarten und Gutscheine können dort ebenso eingelöst werden. Voraussetzung für den bademaxx-Eintritt ohne Online-Ticket ist die Nutzung der Luca-App, um die Kontaktdatenerfassung sicherzustellen. Negativ getestete Personen (mit Nachweis) können Tickets weiterhin nur online kaufen.
Stadtwerke Speyer GmbH 29.11.2021
SWS: Neue Website
Ganz aktuell haben die Stadtwerke Speyer (SWS) ihre neu gestaltete Unternehmenswebsite veröffentlicht. Durch eine durchdachte Struktur und klare Nutzerführung sind die relevantesten Informationen für alle Zielgruppen jetzt noch schneller auffindbar. Darüber hinaus ist die Website geräteunabhängig – sowohl mobil als auch am Desktop – intuitiv zu bedienen und punktet mit einem frischen Design mit modernisiertem Marken-Farbkonzept.
Vertriebsrelevante Unterseiten wurden als sogenannte Onepager konzipiert: Nutzer*innen finden zu einem Thema, zum Beispiel Stromtarife, alle Informationen auf einer Seite – dies erspart ihnen Klicks und fördert die Übersichtlichkeit. Zu Beginn der Seite gelangt man über den Tarifrechner schnell und übersichtlich online zum Wunschtarif.
„Kundenorientierung ist unser höchstes Ziel. Unsere Kundinnen und Kunden stehen mit ihren Bedürfnissen im Mittelpunkt unserer Arbeit. Mit unserem neuen Online-Auftritt gehen wir diesen Weg konsequent weiter und bieten den Website-Besucherinnen und -Besuchern eine positive Nutzungserfahrung und ansprechend aufbereitete Inhalte mit Mehrwert“, so SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring.
Planspiel Börse: Teams aus Ludwigshafen derzeit an der Spitze
Zur Spielmitte des diesjährigen Planspiel Börse stehen viele Depots der 132 Spielgruppen der Sparkasse Vorderpfalz im Plus. Nach sechs Wochen Spielzeit hat dort die Spielgruppe „extendo“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen die Nase vorne. Plus 20,36 Prozent bedeuten einen vorläufigen Depotgesamtwert von stattlichen 60.180,49 Euro. Gefolgt von der Spielgruppe „FinanzministeriumsSchrecken“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 59.907,47 Euro sowie der Spielgruppe „Oelimperium“ vom Max-Planck-Gymnasium Ludwigshafen und einem Depotwert von 57.126,58 Euro. Beim Nachhaltigkeitswettbewerb führt aktuell die Gruppe „Maßgeschneiderter Anzug“ vom Theodor-Heuss-Gymnasium Ludwigshafen mit einem Plus von 13,42% und einem Nachhaltigkeitsertrag von 4.344,65 Euro.
Doch noch ist nichts entschieden. Schon eine einzige gut durchdachte Kaufentscheidung kann ausreichen, um den Vorsprung der anderen innerhalb weniger Handelsstunden aufzuholen. Es bleibt also bis Spielende am 28. Januar 2022 spannend. Denn ganz wie an der realen Börse bekommen die Teilnehmenden beim Planspiel Börse die Dynamik des Aktienmarktes zu spüren. Wer hier Erfolg haben möchte, muss täglich Kurse beobachten, Meldungen lesen, Wertpapiere und Firmen im Auge behalten und Entscheidungen treffen.
Mit 50.000 Euro fiktivem Startkapital üben die Jugendlichen die Geldanlage in Wertpapieren und erhalten so kostenlos und ohne Risiko einen Einblick in wirtschaftliche Zusammenhänge und die Funktion der Börse. Doch nicht nur der strategisch kluge Einsatz des fiktiven Startkapitals steht im Vordergrund – das Planspiel Börse möchte die Teilnehmenden auch für einen verantwortungsvollen Umgang mit Geld sensibilisieren. Zum Spielende am 28. Januar 2022 werden alle Depots miteinander verglichen und die Siegerteams ermittelt. Die erfolgreichsten Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Sparkasse Vorderpfalz erhalten Geldpreise im Gesamtwert von 2.100 Euro und Teams mit dem höchsten Nachhaltigkeitsertrag zusätzlich 600 Euro. Auf Bundesebene werden die besten Teams zur Siegerehrung nach Frankfurt eingeladen.
Sparkasse Vorderpfalz 29.11.2021
PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz können sich freuen
Vier 5.000-Euro-Hauptgewinne und ein Mini One gehen an Sparkassenkunden
Bei der Novemberauslosung der PS-Sparlotterie der rheinland-pfälzischen Sparkassen können sich fünf Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Hauptgewinne freue. 5.000-Euro-Treffer verbuchten PS-Sparer aus Mundenheim, Maxdorf, Oppau und Dudenhofen. Ein Mini One im Wert von 18.000 Euro geht an Sparkassenkunden aus Bobenheim-Roxheim. Monatlich nehmen über 125.000 PS-Lose von Kunden der Sparkasse Vorderpfalz am PS-Los-Sparen teil. Im November schüttete die Sparkasse insgesamt über 70.000 Euro an ihre PS-Los-Sparer aus.
Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.
Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden zwei neue Themenstiftungen gegründet, die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ sowie die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“. Beide Stiftungen möchten die Situation für Patienten und Angehörige verbessern. Mit einem Stiftungskapital von über 5,5 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 36 Einzelstiftungen und 21 Themenstiftungen für ihre Kunden. Darunter auch die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“, die Hilfestellung und Unterstützung für betroffene Familien anbietet.
Hintergrund zu den neu gegründeten Stiftungen
Die „Stiftung zur Unterstützung der Krebsforschung und – behandlung“ hat es sich zur Aufgabe gemacht die Arbeit der Deutschen Krebshilfe von Mildred Scheel zu unterstützten. Ziel der Stiftung ist es, Krebskrankheiten in allen Erscheinungsformen zu bekämpfen und neben der Unterstützung von Patienten und deren Angehörigen vor allem auch die Forschung zu fördern.
Die „Stiftung zur Unterstützung von Kinderkrebspatienten“ setzt sich für die Deutsche Kinderkrebsstiftung ein. Die Stiftung ist darauf ausgerichtet krebskranken Kindern und deren Familien zu unterstützen, Projekte zur Verbesserung der Heilungschancen zu finanzieren und dabei auch Reha und soziale Maßnahmen anzubieten, wie z.B. das Wildpiraten Camp für krebskranke Kinder im Heidelberger Stadtwald.
Die „Stiftung zur Förderung des Projekts Mama / Papa hat Krebs“ bietet einen sozialen Beitrag um Kindern von Krebspatienten ein Ansprechpartner bzw. eine Auszeit zu bieten, damit deren Ängste und Sorgen die eigentlichen Krebspatienten nicht zusätzlich belasten. Dies hilft beiden Seiten und fördert die Heilungschancen der Betroffenen. Mit dieser Stiftung wird dabei hauptsächlich die Krebsgesellschaft RLP mit deren Beratungszentrum Ludwigshafen unterstützt.
Spenden oder Zustiftungen möglich
Wer die Arbeit der verschiedenen Krebs-Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN: DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem jeweiligen Stiftungsnamen als Verwendungszweck entgegen. Spendenbescheinigungen ab 300 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt, sofern die Adressdaten mit angeben werden. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.
Hintergrund zur Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz
Als Ergänzung zu ihren eigenen fünf Stiftungen bietet die Sparkasse Vorderpfalz allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit sich als Stifter zu engagieren. Mit professioneller Betreuung und ohne großen Verwaltungsaufwand, aber mit einem Höchstmaß an Individualität, können mit einem Kapital ab 10.000 Euro eigene Stiftungen gegründet werden. Davon profitiert nicht nur das bürgerschaftliche Engagement sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen aus der Region sondern auch die Stifter: Die gestifteten Gelder sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei und wirken sich steuermildernd auf die Einkommenssteuer aus. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft.
Sparkasse Vorderpfalz 29.11.2021
365 Tage das Geld im Griff
Broschüre „Mein Haushaltskalender 2022“ vereint Kalender und Haushaltsbuch. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.
Wann kommt das nächste Gehalt? Zum Ende des Monats schauen viele Menschen noch einmal genauer in den Kalender, um abzuschätzen, ob das Geld noch bis zum nächsten Gehaltseingang reicht. Aber ein Kalender eignet sich nicht nur für den Check, wann das Geld eingeht oder die allgemeine Termin- und Ferienplanung. Mit dem Haushaltskalender von Geld und Haushalt lassen sich parallel auch tägliche Ausgaben und Zahlungstermine festhalten – ein Mix aus Haushaltsbuch und Kalender in einem Heft, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.
Durch die Kombination aus Terminplaner und Haushaltsbuch gelingt es leichter, den Überblick über die täglichen Ausgaben zu behalten. Sowohl der Wocheneinkauf, als auch Geburtstagsgeschenke oder die Stromabschlagszahlung finden Platz in dem Heft – und geben Aufschluss darüber, ob das Geld zum Monatsende knapp wird oder noch die eine oder andere Ausgabe drin ist. Im besten Fall enthüllt der Haushaltskalender auch die Stellen, an denen langfristig Geld eingespart werden kann.
Abseits des Alltags müssen ab und an auch die großen Geldthemen besprochen werden. Viele Paare und Familien scheuen sich jedoch davor, weil Streit und Spannungen vorprogrammiert scheinen. Der Haushaltskalender beinhaltet deshalb auch zwei Beiträge, die zeigen, wie solche Gespräche gelingen können – zwei Experten geben dazu im Interview Tipps und wertvolle Ratschläge. Heraustrennbare Übersichten zu Ferienterminen und Notfallnummern machen den Kalender darüber hinaus zu einem wertvollen Alltagsbegleiter.
Der Haushaltskalender wird vom Beratungsdienst Geld und Haushalt der Sparkassen-Finanzgruppe herausgegeben. Die Broschüre kann kostenfrei nach Hause bestellt werden: Online unter www.haushaltskalender.de oder telefonisch unter 030 – 204 55 818.
Sparkasse Vorderpfalz 29.11.2021
Geld für Schuldnerberatungsstellen in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis
Sparkasse Vorderpfalz unterstützt die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet mit 73.450 Euro
Institutionelle Schuldnerberatung ist heute ein fester und wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Menschen in finanzieller Notlage erhalten dort kompetente Beratung und Lebenshilfe. Mit einer Spende von insgesamt 73.450 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz erneut die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet. Wie in den Vorjahren wird damit die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen (46.000), Speyer (9.450) und dem Rhein-Pfalz-Kreis (18.000) gefördert. Die Sparkassen leisten als einzige Bankengruppe einen Beitrag zur Finanzierung der Schuldnerberatung. Dabei sind sie, gemessen an ihrem Marktanteil, deutlich seltener als andere Kreditinstitute Gläubiger überschuldeter Haushalte.
Dem Problem der Überschuldung begegnet die Sparkasse Vorderpfalz nicht nur durch die aktive Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen, sondern auch durch vielfältige Präventionsmaßnahmen, mit dem Ziel, ihre Kunden vor der „Schuldenfalle“ zu bewahren. So gehe beispielsweise jeder Kreditvergabe eine ausführliche und verantwortungsvolle Beratung voraus, die insbesondere die finanzielle Belastbarkeit des potentiellen Kreditnehmers berücksichtige. Weitere Informationen zu Finanzthemen gibt es auch beim Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe „Geld und Haushalt“. Im Internetportal unter www.geldundhaushalt.de finden sich Bestellmöglichkeiten für Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote. Die Ratgeber von „Geld und Haushalt“ sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Einrichtungen kostenfrei, teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit.
Lohn-Plus für Dachdecker in Speyer – „Auf Tariflohn pochen“
2,1 Prozent mehr Einkommen / gute Auftragslage im Handwerk
Lohn-Plus für die Jobs ganz oben: Wer in Speyer im Dachdeckerhandwerk arbeitet, hat jetzt mehr Geld. Fachleute erhalten seit Oktober einen Stundenlohn von 19,52 Euro – ein Plus von 2,1 Prozent. Damit stehen bei einem Dachdeckergesellen am Monatsende knapp 70 Euro mehr auf dem Lohnzettel, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mitteilt.
Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz, spricht von einem „verdienten Plus“ und rät den Beschäftigten in der Region, sich nicht mit dem deutlich niedrigeren Branchenmindestlohn von 14,10 Euro zufrieden zu geben. „Viele Dachdeckerbetriebe suchen händeringend nach Personal. Keine Fachkraft sollte sich unter Wert verkaufen und deshalb auf den Tariflohn pochen“, so der Gewerkschafter. Einen Anspruch auf tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied der Arbeitgeberinnung ist.
Die IG BAU verweist zugleich auf die gute Wirtschaftslage in dem Handwerk. „Getrieben durch den Bau-Boom und die hohe Nachfrage nach neuen, klimafreundlichen Dächern quellen die Auftragsbücher vieler Unternehmen über. Die Dachdeckermeister sind gut beraten, ihre Beschäftigten fair zu bezahlen und im Betrieb zu halten“, unterstreicht Wunderlich.
Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul 29.11.2021
Mehr Geld für 50 Maler und Lackierer in Speyer
Lohn-Plus für die Arbeit mit Pinsel und Tapezierrolle: Die rund 50 Maler und Lackierer in Speyer streichen mehr Geld ein. Fachkräfte kommen nun auf einen Stundenlohn von 17,51 Euro – 2,1 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit und rät den Beschäftigten in der Region, die letzten Lohnabrechnungen zu prüfen. Bereits ab der Mai-Abrechnung müsse das Plus auf dem Konto sein, erklärt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Es gebe aber immer wieder Chefs, die um eine Lohnerhöhung gern einen Bogen machten. Wer bislang leer ausgegangen sei, solle sich deshalb an die Gewerkschaft wenden und die Lohnerhöhung rückwirkend einfordern, empfiehlt die IG BAU.
„Die Bauwirtschaft brummt – auch in Zeiten der Pandemie. Davon profitieren die Malerbetriebe. Jetzt bekommen die Beschäftigten endlich einen fairen Anteil an der guten Umsatzentwicklung“, so Wunderlich. Fachleute mit Gesellenbrief sollten sich nicht unter Wert verkaufen und auf der Bezahlung nach Tarif bestehen. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb in der Malerinnung ist.
Zudem sind die Mindestlöhne im Maler- und Lackiererhandwerk gestiegen. Gelernte Kräfte müssen aktuell mindestens 13,80 Euro pro Stunde bekommen – ein Plus von 2,2 Prozent. Beschäftigte ohne Ausbildung haben Anspruch auf einen Stundenlohn von 11,40 Euro (plus 2,7 Prozent). „Diese Löhne sind aber nur eine absolute Untergrenze. Gerade mit Blick auf die aktuelle Hochkonjunktur im Baunebengewerbe sollten Fachleute auf dem deutlich höheren Tariflohn bestehen“, betont die IG BAU.
Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Ferdinand Paul 29.11.2021
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
Verschlossene Eingangstüren in Mehrfamilienhäusern
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. warnt vor versperrten Fluchtwegen
Die Zahl der Wohnungseinbrüche ist in den Herbst- und Wintermonaten besonders hoch. Neben Bewohnern, Besuchern, Handwerkern, der Post und Paketdiensten können auch viele ungebetene Gäste ein Gebäude betreten. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV RPS) warnt Bewohner von Mehrfamilienhäusern jedoch, die Haustür abzuschließen und begründet dies mit einem versperrten Fluchtweg im Katastrophenfall.
Viele Hausordnungen schreiben das Verschließen der Haupteingangstür zwischen 22 und 6 Uhr aber noch immer vor. Dieser gut gemeinte Schutz vor Einbrechern stellt im Brandfall eine erhebliche Gefahr dar; der Fluchtweg wird versperrt und die Fluchtzeit so deutlich erhöht. Angelika Neubauer, Vorstandsmitglied im VDIV RPS: „Wir warnen davor, sich und Mitbewohnern den oft einzigen Fluchtweg ins Freie zu blockieren. Niemand denkt in einer Notsituation an den Hausschlüssel, der Rauch schränkt zusätzlich die Sicht ein. So wird eine verschlossene Tür schnell zu einer tödlichen Falle. Der Schutz vor Einbrechern darf nicht auf Kosten des Fluchtweges gehen.“
Für den Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. steht bei einer Interessensabwägung die Sicherheit der Bewohner im Gefahrenfall klar über dem materiellen Schaden eines möglichen Wohnungseinbruches. Technische Lösungen helfen, beide Interessen miteinander zu verbinden: Sogenannte Panikschlösser lassen sich von Innen ohne Schlüssel öffnen, von der Außenseite bleiben sie verschlossen. Bewohner gelangen also nur mit Schlüssel in das Haus, im Falle eines Brandes steht die Tür weiter als sicherer Fluchtweg ins Freie zur Verfügung.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 29.11.2021
Was tun bei Graffitischmierereien an Hauswänden von Wohnanlagen?
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf
Graffiti und Schmierereien an Hauswänden verunstalten das optische Erscheinungsbild von Wohnanlagen. Im Schadensfall herrscht oft Unklarheit: Wer trägt die Kosten für die zeitaufwändige Beseitigung? Lassen sich Ausgaben für die Reinigung auf den Mieter umlegen? Sind Graffitischmierereien ein berechtigter Mangel für eine eventuelle Mietminderung? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) liefert Antworten auf diese Fragen und informiert am Beispiel von Mehrfamilienhäusern über das richtige Vorgehen bei Graffitischäden.
Da eine komplette Kameraüberwachung der Straßenfront aus Datenschutzgründen verboten und der Nutzen auch durchaus zweifelhaft ist, haben Eigentümer wenig Handhabungsmöglichkeiten, sich vor derartigen Sachbeschädigungen zu schützen. Allein das nächtliche Ausleuchten des Gebäudes oder eine Teilbegrünung von Hauswänden erweisen sich in der Praxis oft als unzureichend, um Sprayer abzuschrecken. Da die Gebäudeversicherung nicht automatisch für die Regulierung der Schäden aufkommt, muss die Eigentümergemeinschaft die anfallenden Kosten in der Regel selbst übernehmen. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „In den seltensten Fällen können die Verursacher von der Polizei ermittelt und für den verursachten Schaden zur Rechenschaft gezogen werden. Trotzdem ist es wichtig, die Beschädigung durch Beweisbilder zu dokumentieren, die Schadenssumme zu beziffern und den Fall zur Anzeige zu bringen. Anschließend sollten die Betroffenen die Schmierereien zeitnah beseitigen, um nicht weitere Nachahmer anzuziehen.“ Empfehlenswert ist bei der Wandgestaltung der Einsatz besonders strapazierfähiger Lacke und Oberflächen, Graffitifarbe lässt sich mit Lösungsmitteln so schneller entfernen, ohne den Anstrich oder die Hauswand erheblich zu beschädigen.
Vermieter dürfen entstehende Ausgaben für die Graffitibeseitigung nicht ohne weiteres über die Betriebskostenabrechnung an ihre Mieter weitergeben. Umlagefähig sind laufende und regelmäßig anfallende Abgaben, beispielsweise für Reinigungen, Hausmeisterservice oder Winterdienst. Da die Entfernung von „Graffitikunst“ an Hauswänden in der Regel nicht regelmäßig anfällt, gilt sie als nicht umlagefähige Erhaltungsmaßnahme. Markus Herrmann: „Vereinzelt gestatten Gerichte die Kostenweitergabe derartiger Graffitibeseitigung, wenn sie in bestimmten Problemstadtteilen immer wieder anfallen. Dann muss die Graffitibeseitigung im Mietvertrag aber auch explizit aufgeführt werden, etwa unter „sonstige Betriebskosten“ im Sinne von § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung. Dabei gilt zu unterscheiden, ob der Schaden mit einer einfachen Reinigung der Hauswand behoben werden kann, oder – etwa bei einer Beschädigung der Bausubtanz – weitere Reparaturmaßnahmen notwendig sind. Ist der Schaden umfangreicher, handelt es sich um Instandsetzungskosten, die Ausgaben sind dann von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.“
Bei übermäßiger Graffitischmiererei können Mieter im Einzelfall einen Mietmangel geltend machen und von ihrem Vermieter eine Beseitigung fordern, da dieser laut Mietvertrag regelmäßig neben dem Wohnraum auch gemeinschaftlich genutzte Bereiche wie Hauseingang und Fassade in einem ordnungsgemäßen Zustand halten muss. Eine hilfreiche Bewertungsgrundlage spielen dafür teilweise die Wohnlage (gehobene Wohngegend oder sozialer Brennpunkt), der Mietpreis, die Bestimmungen im Mietvertrag und der allgemeine Erhaltungszustand des Gebäudes bei Übergabe des Mietverhältnisses. Besonders in Problembezirken oder im Innenstadtbereich werden Schmierereien aufgrund ihrer Häufigkeit oft nicht sofort beseitigt. Da die Wohnbereiche nicht betroffen sind, rechtfertigt Graffitikunst in diesen Gebieten vielfach keine Mietminderung. Sollte allerdings ein guter Erhaltungszustand der Fassade im Mietvertrag aufgeführt sein, hat der Mieter bei einem nicht vertragsgemäßen Zustand möglicherweise Anspruch auf die Beseitigung. Wird diese vom Vermieter verweigert, ist eine eventuelle Mietminderung in gehobenen Wohnlagen einfacher durchsetzbar als in sozialen Problemgebieten, wo Sprayereien an Hauswänden, Stromkästen, Brücken oder Unterführungen leider oftmals „zum Alltag“ gehören.
Einzelne Kommunen bekämpfen diese zunehmende Art des Vandalismus mit eigenen „Anti-Graffiti“-Konzepten, stellen Sprayern legale Graffitiflächen zur Verfügung oder bieten Anwohnern unbürokratische Unterstützung bei der Beseitigung. Für den Erhalt eines optisch ansprechenden Stadtbildes beauftragen sie in Einzelfällen sogar spezielle Reinigungsteams, die illegale Schmierereien nach Beauftragung schnell und fachmännische entfernen. Die anfallenden Einsatzkosten müssen die Eigentümer – je nach Gemeinde – dann zum Teil nur anteilig übernehmen.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 29.11.2021
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Koalitionsvertrag zeigt, Druck der EVG wirkt: Integrierter Bahn-Konzern bleibt!
Kommentierung des aktuellen Koalitionsvertrages von Bündnis 90/Die Grünen, FDP und SPD. Ralf Damde, Mitglied des Bundesvorstandes der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) und EVG-Landesvorsitzender Saarland:
Der Koalitionsvertrag zeigt, dass EVG wirkt! Der unermüdliche Druck der EVG mit bundesweiten Protesten und die Kundgebungen in beispielsweise Saarland, Nürnberg und Berlin gegen eine Zerschlagung der Bahn haben sich ausgezahlt. Im Koalitionsvertag steht schwarz auf weiß: „Wir werden die Deutsche Bahn AG als integrierten Konzern inklusive des konzerninternen Arbeitsmarktes im öffentlichen Eigentum erhalten.“ Der Einsatz und auch die Unterstützung der Verkehrsministerin und SPD-Vorsitzenden im Saarland, Anke Rehlinger, führte zu diesem erfolgreichen Ergebnis.
Die Vernunft hat gesiegt – Arbeitsplätze und der interne Arbeitsmarkt bleiben erhalten. Die Infrastruktureinheiten DB Station und Service und DB Netz werden zu einer gemeinwohlorientierten Infrastruktursparte zusammengelegt. Die künftigen Gewinne der Infrastruktur verbleiben dann in der neuen Infrastruktureinheit. All das sind Schritte in die richtige Richtung und wir werden als EVG die weiteren Entwicklungen und Umsetzungen aktiv begleiten.
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) 29.11.2021
DGB gegen Trennung von Netz und Betrieb, die integrierte Bahn muss erhalten bleiben!
Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Südwest hat auf der 5. ordentlichen Bezirkskonferenz des DGB Rheinland-Pfalz/Saarland einen Initiativantrag gegen die beabsichtige Zerschlagung des DB Konzerns beschlossen. Der Antrag kam initiativ aufgrund der aktuellen Debatte zur Trennung von Netz und Betrieb durch den Vorstoß von FDP und GRÜNEN in den aktuellen Koalitionsverhandlungen.
Dazu Lars Kreer, EVG-Geschäftsstellenleiter Mainz:
Die Delegierten aller DGB Gewerkschaften schlossen sich einstimmig dem Antrag an. Dies zeigt, die Gewerkschaften stehen im Südwesten zusammen. Wir werden eine mögliche Trennung von Netz und Betrieb bei der Deutschen Bahn nicht hinnehmen. Die Trennung ist und bleibt unsere rote Linie!
Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) 29.11.2021
„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.
Arbeitskräftenachfrage
Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.
Geldleistungen
988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt
Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.
Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.
Beschäftigtenqualifizierung weiterhin auf hohem Niveau
Demografischer Wandel, Strukturwandel und Digitalisierung machen die Qualifizierung von Beschäftigten immer wichtiger. Die BA kann die Betriebe dabei durch Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt fördern.
„Die regelmäßige Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig zu einem wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor und unabdingbar, wenn es darum geht, die Transformation gut zu meistern. Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert also unmittelbar in die Zukunft seines Unternehmens“, so Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Als Bundeagentur für Arbeit haben wir inzwischen vielfältige gesetzliche Möglichkeiten, um die Betriebe dabei mit Beratung und verschiedenen Instrumenten noch besser zu unterstützen.“, so Scheele. Trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen haben im letzten Jahr knapp 30.000 Beschäftigte eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im Jahr davor waren es rund 35.000 Beschäftigte. Der Rückgang fällt damit deutlich geringer aus als man hätte erwarten können. Dass weniger Beschäftigte eine durch die BA geförderte Weiterbildung begonnen haben, erklärt sich durch die Pandemie und ist eine der Folgen der Lockdowns. Denn eine Umstellung auf alternative Durchführungsformen war nicht allen Bildungsanbietern sofort möglich. 16.000 dieser Beschäftigten waren Männer, 13.600 von ihnen Frauen. Sie bildeten sich hauptsächlich zur Fachkraft für Pflege fort, gefolgt von den Fahrzeugführern im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Fachkraft für Pflege“ werden seit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung alle Pflegefachkräfte zusammengefasst, z.B. Alten- und Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu Pflegefachkräften bildeten sich knapp 8.600 Personen, hauptsächlich Frauen, fort. In der Mehrzahl der Fälle waren es beschäftigte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehehelfer, die eine solche Weiterbildung begonnen haben.
In der Fahrzeugführung im Straßenverkehr wollten sich knapp 6.000 Personen, hauptsächlich Männer, fortbilden. Der stärker werdende Online-Handel während der Pandemie könnte zu höheren Bedarfen an Fahrzeugführern geführt haben. Auch im Vorjahr belegten die Pflegeausbildungen einen absoluten Spitzenplatz. Die Pflegefachkräfte lagen mit gut 12.000 Personen vorn, allerdings gefolgt von den Kaufleuten für Verkehr und Logistik.
Damit es attraktiver wird, auch Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, hat der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Sozialversicherungsbeiträge sowie Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden. Die BA empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice ihrer regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.
Hintergrund:
Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde die Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber gestärkt. Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert und mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (verkündet am 28.05.2020) nochmals deutlich gestärkt.
Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht Arbeitgebern seit 01.01.2021 Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.
Mit dem Sammelantragsverfahren verbunden ist eine deutliche Vereinfachung des gegenwärtigen komplexen Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung im Rahmen der Individualförderung bei der Beschäftigtenqualifizierung („ein Antrag – eine Bewilligung“).
Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit in § 106a SGB III zum 01.01.2021 neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III entkoppelt. Dies ist neben dem finanziellen Anreiz der hälftigen Erstattung von SV-Beiträgen mit einer nochmaligen Erleichterung des Antragsverfahrens verbunden. Unter den Voraussetzungen des § 106a Abs.2 SGB III werden auch die Lehrgangskosten bezuschusst.
Bundesagentur für Arbeit 03.05.2021
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Rentenversicherung schickt Versicherungsnummer zu
Wichtige Post für Berufsstarter
Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von
der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung
oder ein duales Studium.
Versicherungsnummer
gilt ein Leben lang
Mit diesem Brief erhalten sie ihren
Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer.
Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu
überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin
nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere
Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die
Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto
festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.
Sozialversicherungsausweis
kommt automatisch
Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht
selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.
Was tun bei Verlust
oder Arbeitgeberwechsel?
Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem
Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer
den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen
Arbeitgeber vorlegen.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 03.05.2021
„Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung. Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.
„Beschäftigte
müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“
Speyer: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte
Sie kümmern
sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um
die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Speyer
nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es
vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den
dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen,
so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei
denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten
der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für
Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer rund 520
Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Der Arbeits-
und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Wunderlich.
Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am
Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend
Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene
berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske
kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere
Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst
aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend
behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Wunderlich. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“
„Drive-in“ für begründete Corona-Verdachtsfälle: Stadt Landau sowie Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße richten Diagnosezentrum ein
Landau – Die Stadt Landau sowie die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße haben auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau ein gemeinsames Diagnosezentrum eingerichtet, in dem sich Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus ab Dienstag, 17. März, testen lassen können. Die Teststation in Form eines „Drive-ins“ wird wochentags von 16 bis 20 Uhr betrieben. Gemeinsam mit dem Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium, Dr. Thomas Gebhart, haben sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt heute vor Ort ein Bild von der Einrichtung gemacht.
„Wir werden es nur gemeinsam schaffen, die
Corona-Infektion zu beherrschen“, sind die drei Verwaltungschefs überzeugt. Das
interkommunale und aus allen Richtungen gut erreichbare Diagnosezentrum auf dem
Neuen Messegelände in Landau sei ein wichtiger Baustein, um die
niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie die Kliniken zu entlasten und damit die
Infrastruktur in der Südpfalz zu sichern. „Die Einrichtung der Station wurde
möglich durch die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten und durch die professionelle
Unterstützung der Katastrophenstäbe, der Gesundheitsämter, des DRK, der
Krankenhäuser und der Ärzteschaft in der Region – dafür unser herzliches
Dankeschön“, so Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt.
Die südpfälzischen Verwaltungschefs und der Parlamentarische
Staatssekretär nutzten die Gelegenheit auch noch einmal, um an die Bevölkerung
zu appellieren, mitzuhelfen, die Ausbreitung der Infektion so zu verlangsamen,
dass das Gesundheitssystem diese bewältigen könne. „Angesichts der Ausbreitung
des neuartigen Virus ist jetzt einmal mehr Solidarität in der Gesellschaft
gefragt, um damit vor allem die Älteren und chronisch Kranken zu schützen“,
erneuerte Dr. Gebhart seinen Appell. Hirsch, Dr. Brechtel und Seefeldt
ergänzten: „Wir alle sowie unsere Verwaltungen erhalten unzählige Anfragen, ob
diese oder jene Veranstaltung nicht vielleicht doch stattfinden kann – wir
können diese unmöglich alle beantworten. Die zentrale Faustregel lautet aber:
Alles, was an sozialen Kontakten nicht zwingend notwendig ist, ist zu
unterlassen! So retten wir Leben.“
Wer sich im neuen Diagnosezentrum testen
lassen will, benötigt dafür zwingend eine Überweisung von einer Ärztin bzw.
einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Weiterhin gilt: Bevor eine
Praxis aufgesucht wird, sollte eine telefonische Anmeldung erfolgen! Der Schein
muss von einer symptomfreien Person abgeholt werden. Ebenfalls wichtig: Auf dem
Schein sollte die Telefonnummer bzw. E-Mail-Adresse der Patientin bzw. des
Patienten vermerkt sein. Mit der Überweisung kann dann die Teststation auf dem
Neuen Messplatz mit dem Auto angefahren werden. Zusätzlich zum
Überweisungsschein muss die Patientin bzw. der Patient zur Identifikation ihren
Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Die Testung erfolgt im
„Drive-in“-Verfahren, d.h., die zu testende Person bleibt im Auto sitzen. Das
Testergebnis kann zwei Tage später bei der Hausärztin bzw. dem Hausarzt
abgeholt werden. Gegebenenfalls erfolgt die Mitteilung auch durch das zuständige
Gesundheitsamt.
Die Durchführung eines Tests ist streng an
bestimmte Kriterien gebunden: Getestet wird nur, wer aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist UND Symptome aufweist, oder wer nachweislich Kontakt zu einer
positiv auf das Corona-Virus getesteten Person hatte – und das für mindestens
15 Minuten und in einem Abstand von unter zwei Metern.
Wer keinen Überweisungsschein hat bzw. sich
nicht ausweisen kann, wird abgewiesen. Auch wer zu Fuß kommt, wird abgewiesen.
Personen, die nicht mit dem Auto zur
Teststation fahren oder sich fahren lassen können, werden gebeten, die 116 117
zu wählen und erhalten dann einen Hausbesuch.
Die Gesundheitsämter Landau-Südliche Weinstraße und Germersheim weisen unterdessen noch einmal darauf hin, dass Rückkehrerinnen und Rückkehrer aus Risikogebieten, etwa Österreich und Italien, auch bei Symptomfreiheit eine 14-tägige häusliche Quarantäne einhalten sollten. In dieser Zeit sollte insbesondere der Kontakt zu besonders gefährdeten Menschen unterbleiben. Alle Risikogebiete finden sich tagesaktuell auf www.rki.de, der Internetseite des Robert-Koch-Instituts.
Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau 16.03.2020
Coronavirus: Allgemeinverfügung an Landeserlass angepasst – Veranstaltungen von mehr als 75 Personen untersagt
Ludwigshafen – Im Zuge der fortlaufenden Verbreitung des Coronavirus hat die Stadt Ludwigshafen ihre Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen verschärft. Die Stadtverwaltung untersagt Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Menschen. Damit setzt sie einen Erlass des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie um.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 16.03.2020
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Jobcenter und Arbeitsagenturen sind weiter für die Kunden da
Telefon- und Online-Zugang werden intensiviert und ausgebaut
Persönliche Kontakte werden reduziert
Nürnberg / Deutschland – Um in der aktuellen Lage die wichtigsten Dienstleistungen erbringen zu können, konzentrieren sich die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) auf die Bearbeitung und Bewilligung von Geldleistungen.
Dafür schaffen wir die Voraussetzungen, dass diese Fragen und Anliegen auch ohne persönlichen Kontakt geklärt werden können, damit wir diese Kontakte minimieren können. So wollen wir einen Beitrag zum Gesundheitsschutz und zum Eindämmen der Pandemie leisten und gleichzeitig die Zahlung von Geldleistungen wie Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld in dieser schwierigen Lage sicherstellen.
Aufgrund der aktuellen Lage haben wir für alle Kundinnen und Kunden von Jobcentern (gemeinsame Einrichtungen) und Arbeitsagenturen folgende Informationen:
1. Persönliche Vorsprachen:
Die Möglichkeit zum persönlichen Kontakt in unseren Dienststellen bleibt für Notfälle bestehen. Eine Arbeitslosmeldung kann auch telefonisch erfolgen. Ein Antrag auf Grundsicherung kann formlos in den Hausbriefkasten der Dienststelle eingeworfen werden.
Alle persönlichen Gesprächstermine entfallen ohne Rechtsfolgen. Sie müssen diese Termine *nicht* absagen, Sie müssen diesbezüglich auch nicht anrufen.
Sie können Anträge formlos per Mail oder über unsere eServices (www.arbeitsagentur.de/eServices) stellen oder in den Hausbriefkasten einwerfen. Es entstehen Ihnen keine Nachteile, wenn Sie nicht persönlich vorsprechen.
Bitte kommen Sie wirklich nur im Notfall in die Dienststelle.
2. Anliegen telefonisch klären – auch die Arbeitslosmeldung
Die persönliche Vorsprache bei Arbeitslosmeldung in den Arbeitsagenturen entfällt vorläufig. Sie können die Meldung telefonisch vornehmen.
Wir werden so schnell wie möglich zusätzliche Telefonnummern in den Städten und Regionen schalten und sie darüber sowohl über unsere Internetseiten als auch über die überregionale und regionale Presse informieren.
Da wir unsere telefonischen Kapazitäten aufgrund des erwarteten sehr hohen Anrufaufkommens auch technisch verstärken müssen und dies einige Tage in Anspruch nehmen wird, kann unsere Erreichbarkeit vereinzelt eingeschränkt sein.
3. Keine finanziellen Nachteile, die Leistungsgewährung wird sichergestellt
Wenn jetzt Termine entfallen oder persönlicher Kontakt nicht möglich ist, entstehen für unsere Kundinnen und Kunden keine finanziellen Nachteile. Wir agieren so gut es geht in diesen schwierigen Zeiten unbürokratisch und flexibel, so dass die Versorgung aller Menschen, die auf die Geldleistungen von Jobcenter oder Arbeitsagentur angewiesen sind, sichergestellt ist.
Dies gilt auch für die Auszahlung von Kindergeld und Kinderzuschlag.
Unsere Arbeitsfähigkeit ist sichergestellt. Die sichere Auszahlung von Geldleistungen hat für uns oberste Priorität.
Bundesagentur für Arbeit 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona 15.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle in Mannheim steigt auf 44
Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit bis heute Nachmittag, 14.03.2020, 17 Uhr, sieben weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 44. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben.
Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Ansprache von Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger
In einer Video-Botschaft richtet sich der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz an die Bürgerinnen und Bürger.
3. Betreuung für Schulkinder und Kitakinder von Eltern in „systemrelevanten Berufen“
Mannheim richtet Not-Kinderbetreuung für Eltern ein, die beide in kritischer Infrastruktur arbeiten – Notangebot startet Dienstag, den 17.03.
Am Montag sind in Mannheim bis auf wenige Ausnahmen noch alle Schulen und Kindertagesstätten (Kitas) geöffnet. Die Landesregierung hat die Schließung der Schulen und Kindertagesstätten erst ab Dienstag verfügt, um den Eltern so die Möglichkeit zu geben, sich mit ihren Arbeitgebern abzustimmen und die Betreuung zu klären. Zudem sollen die Schulen die Möglichkeit haben, die Schülerinnen und Schüler durch Übergabe von Material und Hinweisen auf die Phase des Selbststudiums in den nächsten vier Wochen vorzubereiten. Eltern mit Kindern in Kindertagesstätten, die den Montag nicht für die angesprochenen Klärungen benötigen, werden gebeten, ihre Kinder schon morgen zu Hause zu lassen.
Die Stadt Mannheim bietet ab Dienstag, 17.03. eine dezentrale Not-Kinderbetreuung für Eltern an, die beide oder alleinerziehend in sogenannten systemrelevanten Berufen arbeiten. Dazu gehören insbesondere die Gesundheitsversorgung, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst, etc.), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur in den Bereichen Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV und Entsorgung sowie die Versorgung mit Lebensmitteln.
Eltern, die in diesen Bereichen arbeiten und deren Kinder bisher in eine Mannheimer Einrichtung zur Kinderbetreuung gehen – sei es Krippe, Kindergarten, Hort, Schule oder Schulkindbetreuung – können ihre Kinder weiter in die selbe Einrichtung mit gleichem Zeitumfang schicken. Die Stadt Mannheim wird für die Notbetreuung alle ihre Einrichtungen und die Schulen offenhalten.
Gleichzeitig befindet sich die Stadt mit den freien Trägern im Austausch und trägt an diese die Bitte heran, ebenso zu verfahren. Die Eltern müssen für die Betreuung ein Formular ausfüllen, das sie in den Einrichtungen abgeben, sowie ihre „systemrelevante Tätigkeit“ innerhalb von drei Tagen nachweisen (Kopie aus dem Arbeitsvertrag oder Bestätigung des Arbeitgebers). Das Formular kann auf der Homepage der Stadt abgerufen werden unter LINK und liegt auch in den jeweiligen Einrichtungen bereit.
Kindertagespflege (KTP)
Für Eltern, die im Bereich kritischer Infrastruktur arbeiten und ihre Kinder bisher durch Kindertagespflege betreuen ließen, deren Angebot jetzt entfällt, wird die Stadt ein Ersatzangebot bereitstellen. Plätze für dieses Ersatzangebot werden über eine eigens eingerichtete Kinder-Notbetreuungs-Hotline der Stadt vergeben.
Die Kinder-Notbetreuungshotline ist ab Montag, 16.03, ab 12 Uhr, unter der Telefonnummer 0621 -293-5656 freigeschaltet. Vor 12 Uhr ist die Hotline nicht freigeschaltet und erreichbar! Sie ist am Montag von 12 bis 20 Uhr sowie Dienstag bis Freitag von 7 bis18 Uhr besetzt.
Auswärtige Eltern, die in Mannheim in kritischer Infrastruktur arbeiten und in deren Heimatgemeinde kein Notbetreuungsangebot vorhalten, können sich ebenfalls an die Kinder-Notbetreuungs-Hotline wenden.
Corona-Virus: Stadt Landau erlässt neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen – Betrieb von Diskotheken, Clubs und Kinos wird untersagt
Dringender Appell von OB Hirsch: „Nicht alles, was nicht verboten ist, ist auch erlaubt oder gut!“ – Soziale Kontakte sollen möglichst vermieden werden
Landau – Um das Corona-Virus einzudämmen, hat die Stadt Landau zusätzlich zur landesweiten Ankündigung von Freitag, Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu verbieten, eine neue Allgemeinverfügung zur Schließung von Freizeiteinrichtungen erlassen. Abgestimmt mit den Städten der Pfalz ist seit Montag, 16. März, der Betrieb von Spielhallen, Tanzschulen, Shisha-Bars, Vergnügungsstätten, Fitness- und Gymnastikstudios, Saunen, Indoorspielplätzen, Diskotheken, Musikclubs, Theatern und Kinos untersagt. Auch die Innenbereiche zoologischer Anlagen bleiben geschlossen, also das Reptilium oder im Fall des Zoos das Warmhaus. Die Außenbereiche des Zoos sind weiter für Besucherinnen und Besucher geöffnet.
Gastronomiebetriebe und
Hotels bleiben ebenfalls geöffnet, allerdings müssen Tische zur Bewirtung
mindestens zwei Meter Abstand voneinander haben und es dürfen höchstens vier
Personen gleichzeitig an einem Tisch sitzen.
Die Regelungen gelten zunächst bis einschließlich 10. April.
Oberbürgermeister Thomas
Hirsch macht deutlich, dass diese Vorsichtsmaßnahmen unumgänglich seien, um die
Verbreitung des Virus einzudämmen bzw. zu verlangsamen. „In Deutschland haben
wir noch ein kleines Zeitfenster, um uns auf die Wucht der Infektion
vorzubereiten und je mehr wir soziale Kontakte einschränken, desto langsamer
wird die Ausbreitung voranschreiten“, so Landaus Stadtchef. Und: Nicht alles,
was nicht verboten sei, sei auch erlaubt oder gut, betont der OB mit Nachdruck.
„Jede und jeder von uns hat jetzt Verantwortung für ihre bzw. seine Mitmenschen;
wir müssen Sozialkontakte zurücknehmen und alle Veranstaltungen, die nicht
zwingend notwendig sind, absagen.“ Die Stadt könne nicht jede Veranstalterin
und jeden Veranstalter persönlich schriftlich informieren, so Hirsch – in
dieser besonderen Situation sei jede und jeder Einzelne gefragt, sich zu
informieren und entsprechend im Sinne des Gemeinwohls zu handeln.
Erfreulich: Vereine wie der SV Landau West haben begonnen, Einkäufe für Seniorinnen und Senioren zu organisieren und auch Landauer Nachbarschaften pflegen telefonische Kontakte. OB Hirsch dankt allen, die sich aktuell so für ihre Mitmenschen engagieren. „Soziale Wärme trotz sozialer Distanz: Das brauchen wir in diesen schweren Zeiten“, so der Stadtchef. Weitere Informationen finden sich in den sozialen Netzwerken oder unter www.landau-west.de.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: (1) Bundesregierung; (2) Stadt Landau in der Pfalz 16.03.2020
Coronavirus: Weitere Fälle im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Landkreis Südliche Weinstraße / Landau – Im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben sich neun weitere Fälle des Coronavirus (COVID-19) bestätigt. Fünf Personen stammen aus der Verbandsgemeinde Herxheim, vier Personen aus der Verbandsgemeinde Edenkoben und eine Person aus der Stadt Landau.
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über
die Infektion informiert.
Nach aktuellem Stand gibt es momentan im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße insgesamt
zehn Personen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden; neun im
Landkreis Südliche Weinstraße, eine Person aus der Stadt Landau.
Bürgertelefon: Unter der 06341/940 555 erhalten Bürgerinnen und Bürger des Kreises SÜW und der Stadt Landau Informationen rund um das richtige Verhalten. Das Bürgertelefon erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 12:30 Uhr, Samstag und Sonntag von 10 bis 12:30 Uhr.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz und des Landkreises Südliche Weinstraße 16.03.2020
Betrieb in der Thermen & Badewelt Sinsheim wird ab 16. März 2020 eingestellt
Sinsheim / Thermen & Badewelt – In Anbetracht der aktuellen Situation und der damit verbundenen Gesamtentwicklung in Bezug auf COVID-19 hat sich die Thermen & Badewelt Sinsheim in Absprache mit den zuständigen Behörden, zu einer Einstellung des Gästebetriebes ab 16. März 2020 entschlossen. Somit endete der reguläre Betrieb der Thermen & Badewelt Sinsheim am 15. März 2020 um 22 Uhr bis auf Weiteres.
„Wir sehen uns in der Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und deren Familien sowie auch unseren Gästen. In den letzten Tagen und Wochen standen wir in einem sehr engen und konstruktiven Austausch mit den verantwortlichen Behörden, bei denen wir uns an dieser Stelle für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement bedanken wollen. Mit der Schließung möchten wir unseren Beitrag zur Eindämmung von COVID-19 in dieser schwierigen Zeit leisten“ so Stephan Roth, Geschäftsleiter der Thermen & Badewelt Sinsheim.
Wir werden die Öffentlichkeit und unsere Gäste informieren, wenn der Termin der Wiedereröffnung bekannt ist.
Badewelt Sinsheim GmbH 16.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim 14.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Risikogebiet
Fragen und Antworten Allgemeinverfügung
1. Dem Gesundheitsamt Mannheim wurden seit Freitag bis Samstagnachmittag, 14.03.2020, 9 weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 37. Alle nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Eine der nachgewiesen infizierten Personen ist an der Friedrichsfeldschule beschäftigt. Wie vom Kultusministerium angeordnet, bleiben alle Schulen ab kommenden Dienstag bis nach den Osterferien geschlossen. Die Friedrichsfeldschule bleibt aus organisatorischen Gründen bereits am kommenden Montag, 16.03., geschlossen. Nahezu alle Infektionsketten sind nachvollziehbar. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen. insbesondere im Bereich der sog. vulnerablen Gruppen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2. Risikogebiete
Das Robert-Koch-Institut hat nun auch das Bundesland Tirol in Österreich sowie Madrid, Spanien, in die Liste der Risikogebiete aufgenommen:
Coronavirus: Landkreis untersagt Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern
Landkreis Germersheim – Im gesamten Land und damit auch im Landkreis Germersheim sind ab sofort Veranstaltungen ab einer zu erwartenden Teilnehmerzahl von mehr als 75 Personen untersagt. Das hat der Landkreis Germersheim per Allgemeinverfügung erlassen. Mit dieser Verfügung setzt der Landkreis die Maßnahmen des Landes Rheinland-Pfalz im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus SARSCoV-2 (COVID-19) um. Diese Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 10. April 2020.
Es finden nur noch zwingend
notwendige Veranstaltungen mit einer Obergrenze von 75 Personen statt. Dies
gilt auch für private Veranstaltungen. Damit soll die Ausbreitung verlangsamt
und insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder
geschwächtem Immunsystem geschützt werden. „Es gilt jetzt ganz besonders,
diesen Personenkreis zu schützen. Aus diesem Grund bitte ich Sie alle
eindringlich, diese Verfügung zu beachten und zudem alle sozialen Kontakte auf
ein Minimum zu beschränken“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Durch den vorherrschenden
Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und
durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es
zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen kann.
Bei größeren Menschenansammlungen
lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs
an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen. Dafür spricht die
heterogene, nicht vollständig zu überblickende Zusammensetzung und Herkunft der
Teilnehmenden sowie die zu befürchtende Durchmischung und Nähe der
Teilnehmenden. Darüber hinaus ist bei einer höheren Teilnehmerzahl eine
vollständige und zuverlässige Erfassung der persönlichen Daten, für eine
etwaige Rückverfolgung der Teilnehmenden, nur schwer zu gewährleisten.
Kreisverwaltung bittet alle Rückkehrer
aus Skigebieten in Österreich, Italien und der Schweiz zuhause zu bleiben
Bei Symptomen beim Hausarzt anrufen
Bürgertelefon ab Montag länger erreichbar
Landkreis Germersheim / Südpfalz – Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und der steigenden Infektionszahlen bei Rückkehrern aus dem Skiurlaub schließt sich das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim der Bitte und dringenden Empfehlung von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn an, Rückkehrer aus Österreich, Italien und der Schweiz mögen bitte freiwillig 14 Tage in häusliche Quarantäne gehen. Der Minister twitterte: „Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in Italien, in der Schweiz oder in Österreich waren: Vermeiden Sie unnötige Kontakte und bleiben Sie 2 Wochen zu Hause – unabhängig davon, ob Sie Symptome haben oder nicht.“
Die
Kreisverwaltung bitte dringend darum, dieser Empfehlung zu folgen. Rückkehrer,
die Symptome entwickeln, sollen sich bitte umgehend telefonisch bei ihrem Hausarzt melden.
„Unser Augenmerk muss weiterhin vor allem darauf liegen, die Infektionsgeschwindigkeit und die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, um unser Gesundheits-, Sozial- und Verwaltungssystem nicht zu überlasten und die Schwachen und Vorerkrankten unserer Gesellschaft nicht in eine vermeidbare Gefahr zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er appelliert die Bürgerinnen und Bürger nach ihren Möglichkeiten zu Schutz ihrer Mitmenschen beizutragen: „Bitte haben Sie Verständnis, halten Sie sich an die Hygienetipps und vermeiden Sie nicht dringend notwendige soziale Kontakte. Ich bitte Sie insbesondere hier im Namen derer, die einer besonderen Gefährdung durch eine Ansteckung ausgesetzt sind.“
Bürgertelefon – Erreichbarkeit ausgeweitet
Das Bürgertelefon der
Kreisverwaltung Germersheim ist unter der
Telefonnummer 07274/53-131 erreichbar.
Seit Montag, 16. März 2020, wird die Erreichbarkeit des Bürgertelefons ausgeweitet. Dieses ist ab Montag zu folgenden Zeiten erreichbar:
Montag bis
Mittwoch: Donnerstag 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
Haßloch / 1. FC 08 – Liebe Mitglieder und Freunde des 1. FC 08 Haßloch,
aufgrund der aktuellen Entwicklung bei der Coronakrise hat der Gesamtvorstand des 1. FC 08 Haßloch in einer Sondersitzung am 14. März einstimmig folgendes beschlossen:
Der gesamte Spiel- und Sportbetrieb wie auch der Trainingsbetrieb bei allen drei Sportarten Fußball, American Football und Cheerleading wird ab sofort bis auf weiteres eingestellt. Dies gilt für den Senioren- wie auch Jugendbereich gleichermaßen.
Das 08-Clubheim bleibt bis auf weiteres geschlossen. Alle Aktivitäten im Clubhaus wie Seniorentanz („Tanz für Junggebliebene“), Clubabende des 1. Skatclubs Haßloch und 08-Stammtische werden bis auf weiteres eingestellt.
Mit diesem Beschluss kommt der Verein seiner Verantwortung für die Mitglieder, Freunde und Gäste nach. Motiv ist, unsere Mitglieder und Gäste zu schützen und dazu beizutragen, dass sich die Situation nicht weiter verschärft.
Wir bitten unsere Mitglieder und Freunde um Verständnis für diese Maßnahme. Sobald es die Situation zulässt, diesen Beschluss aufzuheben, wird der Verein in gewohnter Weise alle informieren.
Jürgen Hurrle 1. Vorsitzender 1. FC 08 Haßloch 16.03.2020
Bistum
lädt Gläubige zum Angelus-Gebet füreinander ein
Glocken in den Gemeinden läuten morgens, mittags und abends – Bischof Wiesemann: „Wir verbinden uns zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft“
Speyer – Während die Gottesdienste im Bistum Speyer aufgrund des Corona-Virus vorerst ausgesetzt sind, lädt Bischof Karl-Heinz Wiesemann die Gläubigen zum Angelus-Gebet füreinander ein: „Wir wollen uns dreimal täglich zu einer bistumsweiten Gebetsgemeinschaft verbinden. Dabei wollen wir besonders an die Menschen denken, die am Corona-Virus erkrankt sind. Zugleich gilt das Gebet den Ärzten und Pflegekräften, die die Erkrankten medizinisch betreuen.“
Seit Sonntag, den 15. März, werden in den Kirchen des Bistums Speyer dreimal täglich die Kirchenglocken läuten. „Morgens zwischen 6 und 7 Uhr – die Uhrzeit variiert in den einzelnen Gemeinden – , mittags um 12 Uhr und abends um 18 Uhr“, erläutert Generalvikar Andreas Sturm. Das Läuten ist das Zeichen zum gemeinsamen Gebet. „Die Gläubigen können dabei den Text des Angelus-Gebets verwenden oder ihren Bitten in freier Form Ausdruck geben.“
Das Angelus-Gebet hat in der katholischen Kirche eine lange
Tradition. Im Jahr 1274 sprach der heilige Bonaventura zum ersten Mal die
Empfehlung aus, am Abend dreimal das „Ave Maria“ zu beten. Vom Kloster
Montecassino in Italien ist bereits Ende des 13. Jahrhunderts belegt, dass dort
morgens und abends unter Glockengeläut das „Ave Maria“ gebetet wurde.
Papst Johannes XXII. griff diese Tradition 1318 auf: Er ordnete an, dass die
Gläubigen jeden Abend beim Läuten auf die Knie fallen und Maria dreimal grüßen
sollen. 1571 legte Papst Pius V. das Angelus-Gebet in der heutigen Form fest. Wie
die Mönche im Stundengebet beteten, sollte der „Engel des Herrn“ allen
Christen die Möglichkeit geben, in beständiger Form Maria zu grüßen und Gott um
seinen Schutz zu bitten. Seitdem betet die Kirche dreimal täglich den
„Engel des Herrn“. Morgens soll dabei an die Auferstehung Christi
gedacht werden, mittags an sein Leiden und am Abend an Jesu Menschwerdung. Das
Gebet besteht auch heute noch aus drei „Ave Maria“, die jeweils von
einem biblischen Vers eingeleitet werden, einem Gebet für die Verstorbenen und
dem abschließenden Gebet. Das Gebet ist benannt nach seinen ersten Worten.
Das
Angelus-Gebet
Der Engel des Herrn brachte Maria die Botschaft, und
sie empfing vom Heiligen Geist.
Gegrüßet seist du, Maria, voll der Gnade, der Herr ist
mit dir. Du bist gebenedeit unter den Frauen, und gebenedeit ist die Frucht
deines Leibes, Jesus. Heilige Maria, Mutter Gottes, bitte für uns Sünder, jetzt
und in der Stunde unseres Todes. Amen.
Maria sprach: „Siehe, ich bin die Magd des Herrn; mir
geschehe nach deinem Wort.“
Gegrüßet seist du, Maria, …
Und das Wort ist Fleisch geworden und hat unter uns
gewohnt.
Gegrüßet seist du, Maria, …
Bitte für uns, heilige Gottesmutter, dass wir würdig
werden der Verheißung Christi.
Lasset uns beten: Allmächtiger Gott, gieße deine Gnade in
unsere Herzen ein. Durch die Botschaft des Engels haben wir die Menschwerdung
Christi, deines Sohnes, erkannt. Lass uns durch sein Leiden und Kreuz zur
Herrlichkeit der Auferstehung gelangen. Darum bitten wir durch Christus, unsern
Herrn. Amen
Speyer – Das Land Rheinland-Pfalz hat am Freitag, 13. März 2020 umfassende Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen. Gemäß der erlassenen Allgemeinverfügung können nur noch zwingend notwendige Veranstaltungen mit weniger als 75 Teilnehmer*innen durchgeführt werden. Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmer*innen dürfen nicht mehr stattfinden. Darüber hinaus wird ab Montag, 16. März 2020 der reguläre Schul- und Kitabetrieb eingestellt.
„Ich bin froh, dass es jetzt eine rechtsverbindliche Vorgabe des Landes Rheinland-Pfalz gibt, die Unsicherheiten beseitigt und eine einheitliche Vorgehensweise im Land garantiert“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Unser oberstes Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und ein Abflachen beziehungsweise eine Verzögerung des Höhepunkts der Pandemie zu erreichen, um das Gesundheitssystem zu entlasten“. Darüber hinaus gelte es nun, die städtische Infrastruktur und Handlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten.
„Insbesondere die Versorgung von älteren Mitmenschen und jenen mit ernsthaften Vorerkrankungen oder alleinstehenden Menschen, die sich aufgrund von Quarantänemaßnahmen nicht mehr selbst versorgen können, müssen wir sicherstellen,“ erklärt die Stadtchefin. Um dies zu gewährleisten werde sich die Verwaltung um den Aufbau eines Versorgungs- und Einkaufsdienstes bemühen.
Im Laufe des Freitages hat der Krisenstab der Stadt Speyer wiederholt in unterschiedlichen Konstellationen getagt, um über die jeweils neusten Entwicklungen und geeignete weitere Maßnahmen zu beraten.
Die Oberbürgermeisterin wird am Montag eine Telefonkonferenz mit den Fraktionsvorsitzenden der Stadtratsfraktionen einberufen und besprechen, wie weiter mit Stadtrat-, Ausschuss- und Beiratssitzungen verfahren wird.
Um die vom Land Rheinland-Pfalz in Aussicht gestellte Notbetreuung in Kitas und Schulen sorgfältig zu planen und zu steuern, bleiben am Montag, 16. März 2020 zunächst alle Einrichtungen komplett geschlossen. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis. Weiter Informationen folgen sobald die Rahmenbedingungen feststehen.
Aufgrund der Allgemeinverfügung müssen die Frühjahrsmesse und der für den 5. April 2020 geplante verkaufsoffene Sonntag abgesagt werden. Die Stadtchefin bedauert die Absage, betont aber, dass das potentielle Ansteckungs- und Verbreitungsrisiko nach den jüngsten Entwicklungen nicht vertretbar sei.
Da für ältere Menschen eine Infektion mit dem Corona-Virus besonders gefährlich ist, empfiehlt die Verwaltung Besuche in Alten- und Pflegeeinrichtungen bis auf weiteres auf notwendige Sozialkontakte zu reduzieren und wird am Montag eine Allgemeinverfügung zur Besucherregelung erlassen.
Die Stadt plant, ab Montag ein erweitertes Bürgertelefon einzurichten, um Fragen rund um Betreuungsmöglichkeiten, Öffnungszeiten und Veranstaltungen zu beantworten. Darüber hinaus wird der Publikumsverkehr in allen städtischen Dienststellen eingeschränkt. Eine persönliche Vorsprache ist nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Die neusten Informationen zur Situation in Speyer finden Sie unter: www.speyer.de/corona
Weitere Informationen zur aktuellen Lage in Rheinland-Pfalz stellt das Land unter www.corona.rlp.de zur Verfügung.
Stadtverwaltung Speyer 16.03.2020
Bekämpfung Coronavirus: Landesregierung beschließt Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus: Wir handeln entschlossen!
Rheinland-Pfalz – „Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt uns vor Herausforderungen, die es so noch niemals gab. Deshalb möchte ich zunächst voranstellen: Für uns stehen Schutz und die Gesundheit der Bürger und Bürgerinnen an erster Stelle. Die Lage ist ernst, deswegen handeln wir entschlossen. Wir wollen, dass Sie wissen: Es gibt keinen Grund zur Panik. Rheinland-Pfalz ist gut vorbereitet. Ziel all unserer Maßnahmen ist die Ausbreitung zu verlangsamen. Unsere Maßnahmen orientieren sich jeweils am aktuellen Stand der Wissenschaft, und wir sind im ständigem Austausch mit den Expertinnen und Experten. Diese haben seit gestern eine neue Einschätzung vorgenommen. Deshalb hat sich das Kabinett heute außerplanmäßig getroffen, um eine Gesamtstrategie zur Bekämpfung des Coronavirus zu beschließen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates.
Bund, Länder, Kommunen und alle beteiligten Stellen arbeiten entschlossen daran, die Ausbreitung des Virus einzudämmen und gleichzeitig auf eine höhere Zahl von erkrankten Menschen eingestellt zu sein. „Gemeinsam
müssen wir dafür sorgen, dass besonders gefährdete, ältere und hochbetagte Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen geschützt werden. Jeder Bürger und jede Bürgerin sei dazu aufgerufen, wo immer es möglich ist, Sozialkontakte einzuschränken.
Versammlungsverbote um die Ausbreitung zu verlangsamen und vulnerable Personen zu schützen
Auch wenn der Krankheitsverlauf in der Mehrzahl leicht verlaufen kann, müssen wir massiv Vorsorge treffen, um die verwundbaren Personengruppen zu schützen. Daher werden Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmenden
mit Ausnahme des Besuchs von Bildungseinrichtungen ab 16. März 2020, 8.00 Uhr verboten. Das gilt zunächst bis Ostern
Dem liegt zugrunde, dass es durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 über Tröpfchen, z.B. durch Husten, Niesen, und durch teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen zu Übertragungen
von Mensch-zu-Mensch kommen kann. Rheinland-Pfalz grenzt an mehrere Risikogebiete bzw. besonders betroffene Gebiete (im Norden Kreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen, im Süden an das Departement Grand Est), in denen die Krankheit besonders häufig auftritt.
Bei größeren Menschenansammlungen lässt sich die Gefahr einer Virusübertragung angesichts des aktuellen Verlaufs an Infektionen mit SARS-CoV-2 nicht sicher beurteilen.
Regulärer Schulbetrieb wird befristet eingestellt; Notfallbetreuung wird sichergestellt
Aus diesem Grund haben wir auch beschlossen:
Ab Montag, dem 16.3.2020, bleiben die Schulen und Kindergärten bis zum Ende der rheinland-pfälzischen Osterferien am 17. April 2020 für einen regulären Betrieb geschlossen.
Eltern werden gebeten, ihre Kinder – wenn möglich – nicht in die Schulen und Kindertagesstätten zu schicken. Es wird eine Notfallbetreuung eingerichtet.
Förderschulen, an denen überwiegend Schülerinnen und Schüler mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen unterrichtet werden, können nicht geschlossen werden. Dies ergibt sich aus der komplexen
Beeinträchtigung und der Tatsache, dass bei einer Schließung dieser Schulen die medizinische-pflegerische Versorgung seitens der Eltern nicht sichergestellt werden kann. Die Schulaufsicht wird mit diesen Schulen unmittelbar Kontakt aufnehmen und zusammen mit
dem jeweiligen Gesundheitsamt über die notwendigen Standards im Zusammenhang mit der Infektionshygiene beraten.
Für Lehrkräfte besteht weiterhin Dienst und Anwesenheitspflicht. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen,
nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie der ADD, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen. Sie erfüllen ihre Dienstpflicht am häuslichen Arbeitsplatz.
Am kommenden Montag, 16.3.2020, wird an allen Schulen des Landes eine Dienstbesprechung zur Organisation des Notbetriebs durchgeführt. Ein Hinweis zu den zu besprechenden Punkten wird von der Schulaufsicht unterstützend
zur Verfügung gestellt. Lehrkräfte, insbesondere die aktuell nicht in der Notfallbetreuung eingesetzt werden, sind für die Organisation von Lernmaterialien verantwortlich.
Die zuständigen Schulaufsichtsbeamten und –beamtinnen werden sich kurzfristig mit den Schulen in Verbindung setzen.
Für Kinder, bei denen Bedarf für eine Betreuung besteht, wird eine Notfallbetreuung eingerichtet. Die Notfallbetreuung wird an allen Schulen sichergestellt, die nicht durch Einzelverfügung geschlossen wurden. Gleiches
gilt für den Bereich der Kitas.
Abiturprüfungen und sonstige Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durchgeführt. Allen Schülerinnen und Schüler wird ermöglicht, ihre Prüfung durchzuführen, ggf. auch zu einem späteren Zeitpunkt.
Die Prüfungen für das mündliche Abitur starten nicht, wie geplant, am kommenden Montag, sondern finden in der Woche vom 23.3.2020 statt.
Die Schulen erhalten Vorgaben zur Gestaltung der Prüfungssituation.
Soweit Schülerinnen und Schüler in der Notfallbetreuung in den Schulen sind, wird dort ein an die Situation angepasstes pädagogisches Angebot stattfinden.
Für alle anderen Schülerinnen und Schüler muss eine Versorgung mit Lernmaterialien zum häuslichen Studium organisiert werden. Diese kann über digitale oder analoge Unterstützungsangebote erfolgen.
Erzieherinnen und Erzieher sind gehalten, weiterhin zum Erhalt der Notfallbetreuung in ihren jeweiligen Einrichtungen anwesend zu sein. Personen, die in diesen Einrichtungen arbeiten und für die aufgrund einer
Vorerkrankung ein erhöhtes Risiko einer COVID-19 Infektion besteht, sollen, nach Rücksprache mit ihren Ärztinnen und Ärzten sowie in Abstimmung mit ihrem Dienstherrn, in dieser Zeit nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz erscheinen.
Für Kinder von Eltern, die nicht in der Lage sind, eine häusliche Betreuung sicherzustellen, wird eine Notbetreuung im Rahmen der bisherigen Öffnungszeiten in den Kitas sichergestellt.
Verstärkung Intensivbetten
Wir treffen alle notwendigen Vorkehrungen, damit unsere Krankenhäuser gut auf die Versorgung schwer erkrankter Menschen vorbereitet sind. Unsere Krankenhäuser sind gut aufgestellt. Am Montag werden Ministerpräsidentin
Malu Dreyer und Ministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler mit den zuständigen Krankenhausträgern darüber sprechen, wie planbare Eingriffe, die medizinisch nicht unbedingt notwendig sind, verschoben werden können, damit möglichst viele Ressourcen für die Behandlung
von Corona-Patienten vorgehalten werden können. Hierzu gehört auch die Schulung und Verstärkung des Personals wie auch die Anschaffung von notwendigem Material.
Eine Abfrage des Gesundheitsministeriums hat ergeben, dass in den Gesundheitsämtern der Kommunen zusätzliche Kräfte benötigt würden. Wir sehen die personelle Situation in den Gesundheitsämtern, dort werden wir
unterstützen. Das Ministerium steht hierzu mit der Landesärztekammer im Austausch und es wurden bereits pensionierte Ärzte angeschrieben. Des Weiteren läuft eine Ausschreibung zur Gewinnung von fortgeschrittenen Medizinstudierenden zwecks Unterstützung, beispielsweise
bei den diversen Hotlines.
Auch um die Kapazitäten an der Hotline des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116117) erweitern zu können, sind bereits Vorkehrungen getroffen worden. In den Leitstellen Mainz und Landau wird derzeit die technische
Infrastruktur für weitere 22 Arbeitsplätze geschaffen, die im Bedarfsfall für eine landesweite Kapazitätserweiterung sorgen. Zudem werden die Lehrgänge an der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule des Landes ab sofort ausgesetzt. Die Einsatzkräfte werden
in den Kommunen gebraucht. Das Aussetzen gemeinsamer Seminare mit Teilnehmenden aus dem gesamten Land soll auch dazu beitragen, die Ausbreitungswege weiter zu reduzieren.
Wirtschaftsfördernde Maßnahmen und Stundung der Steuerschuld
Der Ministerrat begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung heute ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt hat. Die Landesregierung wird gleichermaßen alle notwendigen Maßnahmen vornehmen, um
die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Rheinland-Pfalz dauerhaft sicherzustellen.
Im Wirtschaftsministerium wurde eine Stabsstelle Unternehmenshilfe eingerichtet. Diese ist Ansprechpartner für Unternehmen, die aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus mit wirtschaftlichen Problemstellungen konfrontiert
sind. Gemeinsam mit der ISB und der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz wird das Finanzministerium sicherstellen, dass kurzfristig Bürgschaften und Liquiditätshilfen für Unternehmen zur Verfügung gestellt werden, um wirtschaftliche Schäden im Zuge der Corona-Krise
zu minimieren.
Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus aus Mannheim
Bestätigte Fälle von 19 auf 28 Personen angestiegen
Mannheim – Mit Blick auf die vorgestern auf Bundes- und gestern auf Landesebene eingeleitete deutliche Erweiterung der Maßnahmen zur Verlangsamung der Ausbreitung der Corona-Infektion, hat die Stadt Mannheim weitreichende Entscheidungen getroffen. Insbesondere hat sich die Stadt Mannheim am Freitag, 13. März 2020, entschieden, einen Teil ihrer öffentlichen Einrichtungen zu schließen.
Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz bittet um Verständnis für die Schließungen und Einschränkungen: „Die von den Fachstellen und medizinischen Experten als notwendig gesehene drastische Reduzierung sozialer Kontakte ist nur durch weitreichende Maßnahmen zu erreichen. Die weitgehende Einstellung des öffentlichen Lebens für die nächsten vier Wochen ist erforderlich, um Zeit zu gewinnen und das öffentliche Gesundheitssystem zu entlasten.“
„Vor allem die Schließung der Kindertagesstätten und Schulen werden für viele Eltern, aber auch für Betriebe eine große Herausforderung sein. Hier setze ich auf das Verständnis der Arbeitgeber und darauf, dass gemeinsame Lösungen wie z.B. Arbeit im Home-Office gefunden werden können.“
Die Stadt Mannheim betont, dass die Entscheidungen nicht getroffen wurden, weil das Gefahrenpotenzial gestiegen sei. Bei den inzwischen 28 bestätigten Corona-Infizierten in unserer Stadt kann nahezu durchgehend der Infektionsweg nachvollzogen werden, die Krankheitsverläufe sind bisher mild. Nur ein Infizierter war in stationärer Behandlung!
Die allgemeinen Dienstleistungen und Hilfen für einzelne Bürgerinnen und Bürger werden aufrechterhalten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung werden alles tun, um die zentralen Aufgaben des öffentlichen Dienstes sicherzustellen.
Aufrechterhalten wird der öffentliche Nahverkehr, insbesondere zur Sicherstellung des Berufsverkehrs.
1.Folgende Allgemeinverfügung hat die Stadt Mannheim erlassen:
Keine Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern
Bei der Durchführung von Veranstaltungen und Versammlungen ergeben sich neue Vorgaben: Bis auf weiteres dürfen diese eine Größe von 50 Personen nicht mehr überschreiten. Dies gilt sowohl für öffentliche als auch für private Veranstaltungen, sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen. Veranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl unter 50 müssen bei der Ortspolizeibehörde der Stadt Mannheim im Vorfeld angezeigt werden.
Zudem wird der Betrieb von Gastronomieeinrichtungen aller Art verboten – ausgenommen sind Speiselokale sowie Betriebe, in denen überwiegend Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle oder zum Mitnehmen abgegeben oder ausgeliefert werden.
Kinos, Clubs und Discotheken, Saunen, Spielhallen, Indoorspielplätze und Prostitutionsstätten bleiben ebenfalls geschlossen.
Als grundsätzlich unproblematisch werden Aktivitäten im Freien angesehen, bei denen kein enger Körperkontakt stattfindet.
Die Allgemeinverfügung gilt ab Sonntag, 15. März 2020 und steht auch auf der städtischen Homepage zur Verfügung:
2.Die Stadt Mannheim schließt folgende Einrichtungen
a.Bereiche Bildung, Jugend, Kindertagesstätten
Gemäß Vorgabe des Kultusministeriums bleiben alle Schulen, Horte und Kindertagesstätten der öffentlichen Hand und der freien Träger ab kommendem Dienstag bis zum Ende der Osterferien geschlossen.
Auch wird es keine Schulraumüberlassungen sowie die Überlassungen von Turn- und Sporthallen in Schulen in diesem Zeitraum geben.
Das Sozialministerium und die Stadt Mannheim empfehlen Großeltern bzw. ältere Menschen nicht zur Kinderbetreuung einzusetzen.
Kindertagespflege
Auch die Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen ist von der Schließung betroffen. Ebenso Kindertagespflege im Haushalt der Tagespflegeperson. Kindertagespflege im Haushalt der Eltern kann weiterlaufen, da dort in der Regel nur die Kinder einer Familie betreut werden.
Angebot für besondere Berufsgruppen
Für Eltern aus Berufsgruppen, die für die medizinische und öffentliche Infrastruktur relevant sind (wie z.B. Medizin, Polizei, Feuerwehr) wird die Stadt trotz der Schließungen eine Betreuung für Kinder von Geburt bis zum Ende des Grundschulalters anbieten. Über die detaillierte Regelung wird gesondert zeitnah informiert.
Besonders angesprochen sind dabei nicht nur Kräfte in Einrichtungen, sondern auch Pflegekräfte in der häuslichen Betreuung von Pflegebedürftigen.
Die Zentralbibliothek und die Zweigstellen der Stadtbibliothek bleiben geöffnet. Einzelne Angebote werden ggf. reduziert oder entfallen, ebenso wie auch Veranstaltungen.
Geschlossen wird ebenso die Musikschule ab Dienstag.
Gleiches gilt für Einrichtungen der Abteilung Jugendförderung sowie die Jugendhilfe-Einrichtungen der Freien Träger und somit alle Jugendhäuser und –treffs.
Ebenso schließen die Mannheimer Abendakademie und Tochtergesellschaften ab Montag (keine Bedeutung für Betreuung von Kindern).
b.Sportstätten:
Geschlossen werden ab Sonntag
•Hallenbäder (Herschelbad, Gartenhallenbad Neckarau, Hallenbad Seckenheim, Hallenbad Vogelstang, Hallenbad Waldhof-Ost)
•Sporthallen (Sporthalle am Boehringer Dreieck, Herbert-Lucy-Halle, GBG-Halle am Herzogenried, Leichtathletikhalle, Sporthalle Schwetzingerstadt, Lilli-Gräber-Halle, Rhein-Neckar-Sporthalle)
•Eissporthallen (Eissportzentrum Herzogenried, Nebenhallen SAP Arena Nord und Süd)
•Stadien (Seppl-Herberger-Stadion, Rhein-Neckar-Stadion, Carl-Benz-Stadion)
c.Kultureinrichtungen
•Die städtischen Museen und das Planetarium schließen ab Sonntag.
•Die Veranstaltungen der Alten Feuerwache wurden unmittelbar abgesagt.
•Das Congress Center Rosengarten ist geschlossen.
•Bereits gestern, 12. März 2020, wurde entschieden, dass das Nationaltheater Mannheim bis Sonntag, 19. April 2020, seinen Spielbetrieb einstellt.
d.Die SeniorenTreffs sind geschlossen.
3.Weitere Maßnahmen:
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In Krankenhäusern sind in der Regel keine Besuche mehr möglich. Für Pflegeheime gelten Besuchsbeschränkungen. In Pflegeheimen darf jeweils nur ein/e Angehörige/r pro Tag für eine Stunde den Bewohner bzw. die Bewohnerin besuchen.
Bei stark nachgefragten Dienstleistungen wird in städtischen Bürogebäuden durch eine Eingangskontrolle geregelt, dass sich im Gebäude keine Schlangen in Wartebereichen bilden.
Maßnahmen für vorerkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden getroffen.
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer reduziert Besucherzahlen im Krankenhaus
Aufgrund der aktuellen Situation ändert das Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer ab Samstag, den 14.3.2020, seine Besucherregelungen. Zudem finden bis auf Weiteres keine Vorträge, Informationsveranstaltungen, Kreißsaalführungen oder Elternschul-Kurse statt.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um die Besucherzahlen auf ein Minimum zu reduzieren und so Patienten und Mitarbeitende zu schützen, gelten für die Speyerer Klinik ab Samstag geänderte Besuchszeiten. Ein Besuch ist nur noch zwischen 16 bis 18 Uhr möglich und auf einen Besucher pro Patient beschränkt. Außerdem werden künftig alle Besucher wie bereits die ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten durch die vor dem Haupteingang aufgestellten Container geleitet und kurz befragt, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte. „Bei Erkältungssymptomen oder anderen Anzeichen für eine Infektion sollten Angehörige unbedingt auf den Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura.
Zudem finden aktuell keine medizinischen Vorträge, Informationsveranstaltungen oder Kreißsaalführungen statt. Die Elternschule Speyer hat ihr Kursprogramm zunächst bis einschließlich 19. April abgesagt.
Diakonissen Speyer 14.03.2020
Schutzmaßnahmen aktualisiert
Coronavirus: Empfehlungen für die kirchlichen Handlungsfelder
Speyer (lk) – Angesichts der neusten staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) hat die Evangelische Kirche der Pfalz ihre Empfehlungen aktualisiert. Demnach gilt das Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 75 Personen auch für Gottesdienste. Dennoch sollen die Kirchengebäude zumindest während der üblichen Gottesdienstzeiten für Gebet und seelsorgerliche Begleitung geöffnet sein.
Davon unabhängig empfiehlt der Landeskirchenrat die grundsätzliche Verschiebung der anstehenden Konfirmationen. Konzerte und Veranstaltungen sowie regelmäßige Zusammenkünfte von Gruppen und Kreisen sollen den Empfehlungen gemäß abgesagt werden.
14.03.2020
Kindertagesstätten ab Montag geschlossen: Stadt bietet Notbetreuung an
Ludwigshafen – Aufgrund des Beschlusses des rheinland-pfälzischen Ministerrates schließt die Stadt Ludwigshafen am Rhein ab Montag, 16. März 2020, ihre Kindertagesstätten für den regulären Betrieb bis zum Ende der Osterferien, 17. April 2020.
Alle Eltern, die
ihre Kinder zu Hause betreuen können oder betreuen lassen können, werden
gebeten, die Kinder nicht in die Kindertagesstätten zu schicken.
Für Eltern, die keine andere Betreuungsmöglichkeit haben oder diese nicht kurzfristig organisieren können, sowie Eltern, die in Bereichen arbeiten, die für die Aufrechterhaltung öffentlicher Dienstleistungen unbedingt erforderlich sind (Gesundheit, Versorgung, bestimmte Teile des öffentlichen Dienstes), bietet die Stadt in Abstimmung mit den Freien Trägern ab Montag in allen städtischen Kindertagesstätten eine Notbetreuung an. Dorthin können ausnahmsweise am Montag Kinder gebracht werden, die sowohl städtische Kitas als auch Kitas der Freien Träger besuchen. Ab Dienstag, 17. März, wollen auch die Freien Träger eine Notbetreuung anbieten.
Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Historisches Museum der Pfalz vorübergehend geschlossen
Speyer / Historisches Museum – Als Maßnahme gegen den Corona-Virus wird das Historische Museum der Pfalz vom 14. März 2020 an bis auf weiteres geschlossen.
Die angekündigten Veranstaltungen entfallen und sollen zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Ausbreitungsgeschwindigkeit des Corona-Virus zu verlangsamen, damit unser Gesundheitssystem in der Lage ist, die Krise zu bewältigen. Diese Maßnahme erfolgt analog zum Vorgehen in den Einrichtungen des Bezirksverbands Pfalz.
Historisches Museum der Pfalz Speyer 14.03.2020
Schließung von Schulen und Kindertagesstätten ab kommenden Montag
Rhein-Pfalz-Kreis – Nachdem die Länder Bayern, Baden-Württemberg (ab 17.03.20), Saarland und aktuell Nordrhein-Westfalen ab kommenden Montag, 16. März 2020, flächendeckende Schulschließungen aufgrund des Coronavirus beschlossen haben, ist auch das Land Rheinland-Pfalz diesem Entschluss gefolgt.
Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist daher darauf hin, dass aufgrund der Entscheidung des Landes Rheinland-Pfalz auch die Schulen und Kindertagesstätten im Landkreis ab Montag, 16. März 2020 bis zum Ende der rheinlandpfälzischen Osterferien (17.04.2020), geschlossen sein werden.
Die ab Montag geplanten Prüfungen für das mündliche Abitur werden erst in der Woche ab dem 23. März 2020 stattfinden.
Von
der Schließung der Schulen sind auch die Kurse der Kreisvolkshochschule und der
Unterricht der Kreismusikschule betroffen. Ebenso geschlossen werden auch die
Kreisporthallen sowie alle Hallenbäder inklusive Saunen im Rhein-Pfalz-Kreis.
Landrat Clemens Körner bittet die Bürgerinnen und Bürger sowie alle Lehrerinnen und Lehrer, Eltern und Kinder um Verständnis für diese Maßnahmen, die zum Schutz der Risikopatienten erfolgen und unser Gesundheitssystem handlungsfähig halten soll. Die Ausbreitung des Virus lässt sich nicht mehr verhindern, soll jedoch so langsam wie nur möglich erfolgen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 14.03.2020
TSV-Trainingsbetrieb wird eingestellt
Speyer / TSV – Aufgrund der aktuellen Lage und der sich weiter abzeichnenden Entwicklung des Coronavirus hat der Vorstand des TSV Speyer einstimmig beschlossen, ab sofort und bis auf Weiteres jeglichen Trainingsbetrieb und Kurse in und auf allen von Abteilungen des Vereins genutzten Sporthallen-/anlagen einzustellen. Die Entscheidung erfolgt in sportlicher und sozialer Verantwortung gegenüber allen Mitgliedern.
Weitere Infos zu gegebener Zeit auf der TSV-Homepage unter „www.tsvspeyer.de“
Vielen Dank für Ihr/Euer Verständnis. Der Vorstand
TSV Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Maßnahmen des Bistums Speyer
Bistum Speyer sagt alle öffentlichen Gottesdienste und andere Veranstaltungen ab – Regelungen gelten auch für den Speyerer Dom – Erstkommunionfeiern sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden – Gottesdienste medial mitfeiern
Speyer – Das Bistum Speyer hat angesichts der Ausbreitung des Coronavirus an seine Pfarreien und Einrichtungen weitere Handlungsanweisungen gegeben. Schon in den vergangenen Tagen hatte das Bistum alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Pfarreien und Einrichtungen über vorbeugende Hygienemaßnahmen und weitere Handlungsanweisungen informiert.
Das Bistum sagt alle öffentlichen Gottesdienste ab. In einem heutigen Schreiben heißt es: „Mit sofortiger Wirkung wird die Feier von Gottesdiensten eingestellt. Die Priester des Bistums sind aufgerufen alleine, stellvertretend für die Gemeinden die Heilige Messe zu feiern und für die Gläubigen zu beten. Die Gläubigen werden von der Erfüllung der Sonntagspflicht befreit.“
Bischof Wiesemann erklärt dazu: „Die Maßnahmen, die wir als Bistum beschlossen haben, sind Ausdruck unserer Verantwortung für die Gläubigen und die Gesellschaft. Uns leitet die Sorge um den Schutz aller Menschen, vor allem derer, die einer Risikogruppe angehören. Somit ist die Sonntagspflicht bis auf weiteres aufgehoben. Auch wenn wir vorerst keine öffentlichen Gottesdienste feiern, ist es mir als Bischof sehr wichtig, dass wir auch weiterhin unseren seelsorglichen Auftrag wahrnehmen. Daher bleiben unsere Kirchen offen als Orte, in denen Menschen ihre Anliegen vor Gott tragen und von ihm Stärkung erfahren können. Ich rufe dazu auf, dass wir uns im Gebet verbinden: mit allen Kranken und ihren Angehörigen, mit Ärzten und Pflegenden und mit allen, die Sorge tragen für das Wohlergehen der Menschen in unserem Land.“
Die Absage gilt auch für alle pfarrlichen Veranstaltungen. Erstkommunionfeiern in den Pfarreien sollen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Die Kirchen im Bistum bleiben als Ort des Gebetes geöffnet. Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Diese Regelungen gelten zunächst bis 31. März 2020.
Angebote an die Gläubigen:
Informationen zu Alternativen für den Gottesdienstbesuch, zu Gottesdienstübertragungen in den Medien, Andachten und spirituelle Impulse findet man auf der Homepage im Bistum Speyer.
Als Angebot an die Gläubigen wird am Sonntag, 15. März, um 10 Uhr eine Messfeier von Bischof Dr. Karl-Heinz Wiesemann über auf die Homepage des Bistums mit zu feiern sein. Anschließend stehen in einer digitalen Gesprächsrunde per Livestream Vertreterinnen und Vertreter des Bistums für Fragen bis 12 Uhr zur Verfügung.
Klöster und Ordensgemeinschaften werden weiterhin in ihrer Klausur Gottesdienste feiern.
Schutzmaßnahmen vor Covid-19 im Dom
Bereits seit Beginn der ersten Krankheitsfälle von Covid-19 in Deutschland sind Bistum und Domkapitel darum bemüht, die Besucher des Doms zu schützen. Das Weihwasser wurde vor einigen Tagen aus den Becken entfernt und auch die Ausgabe von Audioguides wird seit zwei Wochen verzichtet. Ab sofort werden keine Gottesdienste mehr im Dom gefeiert. Für das persönliche Gebet bleibt die Kathedrale jedoch bis auf Weiteres geöffnet. Schilder an allen Eingängen und die Homepage des Doms informieren die Gläubigen über die aktuelle Situation.
Auch die Dommusik handelt vorausschauend und hat, wenn auch „schweren Herzens“, die anstehenden Konzerte abgesagt und den Probenbetrieb eingestellt. „So traurig es auch ist – wir werden aus gegebenem Anlass schweren Herzens die anstehenden Konzerte unserer Reihe ‚Cantate Domino‘ absagen“, teilte Domkapellmeister Markus Melchiori mit. Als weitere Maßnahme wird der gesamte Domsingschul-Betrieb auf unbestimmte Zeit ausgesetzt. Das bedeutet auch, dass die Chöre an Ostern nicht singen werden. „Das heißt, es finden für alle Chorgruppen keine Proben, keine Auftritte in Gottesdiensten und Konzerten, keine Stimmbildung und kein Instrumentalunterricht statt“, erklärte Melchiori.
Im touristischen Dombetrieb wird laufend überprüft, welche Maßnahmen zum Schutz von Besuchern und Mitarbeitern getroffen werden können. Die um diese Jahreszeit ohnehin geringen Besucherzahlen haben sich weiter verringert, so dass bei einem Besuch des Doms derzeit keine Gefährdung auszugehen scheint. Dennoch ist Personen, die zum Kreis der besonders Gefährdeten gehören, von einem Besuch abzuraten.
Hinweis:
Fortlaufend aktualisierte Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus werden auf der Homepage des Bistums www.bistum-speyer.de veröffentlicht. Hier finden Sie auch die jeweiligen Schreiben an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Einrichtungen im Bistum.
Für Fragen aus den Pfarreien gibt es eine Hotline: Tel. 06232/102414, die zu den folgenden Zeiten erreichbar ist.
Samstag, 9.00 – 12.00 Uhr
Sonntag, 11.00 – 13.00 Uhr
Ab Montag, 16.03.2020, 9.00 – 17.00 Uhr
Bistum Speyer 14.03.2020
Persönliche Vorsprache nur noch nach Terminvereinbarung
Speyer – Aus aktuellem Anlass sind Vorsprachen bei sämtlichen Dienststellen der Stadtverwaltung Speyer zum Schutz der Bürger*innen und Mitarbeiter*innen nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Termine können entweder telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Die Stadtverwaltung bittet die Bürgerinnen und Bürger darum, diese Möglichkeit nur in wirklich dringenden Angelegenheiten wahrzunehmen und nur dann, wenn sie selbst keine Krankheitssymptome zeigen. Ziel ist es, größere Menschenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden und so die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler appelliert an die Bevölkerung und die Medien, keine unbestätigten Informationen zu verbreiten. Die
Stadt Speyer informiert in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises und dem Land Rheinland-Pfalz unter
www.speyer.de/corona über die aktuelle Lage.
Bitte nutzen Sie zur Terminvereinbarung folgende Kontaktmöglichkeiten:
Alle anderen Abteilungsrufnummern und Funktionspostfächer können auf www.speyer.de unter Rathaus/Verwaltung/Verwaltungsgliederung abgerufen werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadt aktualisiert Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus im gesamten Bundesgebiet und auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen ausgeweitet. Damit folgt die Stadtverwaltung den aktuellen bundespolitischen Empfehlungen. Die aktualisierte Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 200 Menschen. Mit der Festlegung der Personenzahl auf 200 hat die Stadt Ludwigshafen unter anderem die Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Öffentlichen Personennahverkehrs im Blick.
Für alle anderen
Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu
bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen
und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Aus infektionsmedizinischen Gründen sollte gemäß den Empfehlungen der Fachleute
des Klinikums auf Veranstaltungen beziehungsweise Ansammlungen bereits ab einer
Anzahl von 100 Personen verzichtet und jene abgesagt werden.
Die Stadtverwaltung bittet die
Bürger*innen um Verständnis, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen alle
größeren Veranstaltungen in der Stadt bis Ende Juni abgesagt werden müssen.
Details dazu folgen in der kommenden Woche.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Darüber hinaus gibt die
Stadtverwaltung die nachfolgenden Hinweise zu Einschränkungen bei den Bereichen
Bürgerdienste, Straßenverkehr, Öffentliche Ordnung, Stadtkasse und Finanzen
bekannt: Ab Montag, 16. März 2020, sind dort persönliche Vorsprachen nur
eingeschränkt oder nicht mehr möglich.
Standesamt
Eheschließungen werden
weiterhin durchgeführt. Es liegen Anwesenheitslisten aus, in denen sich die
Gäste der Trauungen einzutragen haben. Das Standesamt behält sich vor, die
Gästezahl für Eheschließungen bei Bedarf zu begrenzen.
Das Standesamt bittet die
Bürger*innen, bei der Anforderung von Personenstandsurkunden auf persönliche
Vorsprachen zu verzichten und dies dafür auf dem Postweg oder per E-Mail
durchzuführen.
Straßenverkehr
Persönliche Vorsprachen sind
beim Bereich Straßenverkehr in der Achtmorgenstraße nur noch nach vorheriger
Terminvereinbarung möglich.
Terminabsprache zur Zulassungsstelle für Fahrzeuge in dringenden Fällen telefonisch unter 0621 504-2490 und ansonsten über die Behördennummer 115, die städtische Internetseite www.ludwigshafen.de (Bürgerservice > Onlineservices > Zulassungsstelle) sowie über die E-Mail-Adresse zulassungsstelle@ludwigshafen.de.
Zulassung für Personen: Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr unter der Rufnummer 0621 504-2407 und unter der E-Mail-Adresse fuehrerscheinstelle@ludwigshafen.de unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Bürgerbüro Achtmorgenstraße:
Terminvereinbarungen unter Telefon 0621 504-3860 von Montag bis Freitag von 8
bis 12 Uhr unter Angabe des Namens, der Anschrift, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse Termine.
Stadtkasse
Die Stadtkasse ist für
Publikumsverkehr bis auf Weiteres geschlossen.
• Bareinzahlungen und
Kautionszahlungen in bar sind nicht möglich.
Die Bankverbindungen der Stadtverwaltung Ludwigshafen sind auf www.ludwigshafe.de (unter Bürgernah > Bürgerservice > Bankverbindung) einsehbar.
Kontaktaufnahme ist telefonisch
oder per E-Mail mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen möglich, deren Kontaktdaten
auf der Rückseite der jeweiligen Zahlungserinnerung aufgeführt sind.
Für allgemeine Anliegen ist die Stadtkasse unter Telefon 0621 504-3021 sowie unter der Faxnummer 0621 504-3323 und per E-Mail an 2-12@ludwigshafen.de zu erreichen.
Bürgerdienste
Der Bereich Bürgerdienste führt
ab sofort keine Passüberträge mehr durch und nimmt bis auf Weiteres auch keine
Verpflichtungserklärungen für Einladungen von Personen aus dem Ausland auf.
Notfälle sind von diesen Regelungen ausgenommen. Zudem werden keine
Aufenthaltstitel mehr verlängert oder erteilt. Damit sich die davon betroffenen
Personen nicht illegal im Bundesgebiet aufhalten oder ihre Arbeitsstelle
verlieren, erfolgt die gebührenfreie und langfristige Ausstellung von
Fiktionsbescheinigungen.
Öffentliche Ordnung
Öffnungszeiten
• Fundbüro dienstags von 8 bis 12 Uhr
• Gewerbemeldestelle donnerstags von 8 bis 12 sowie von 14 bis 17 Uhr
• Gaststättenabteilung und Waffenbehörde montags zwischen 8 und 12 Uhr.
Steuerverwaltung
Kontaktaufnahme ist telefonisch oder per E-Mail möglich. Kontaktdaten sind auf der Rückseite der jeweiligen Steuer- und Abgabenbescheide aufgeführt. Das Verwaltungssekretariat ist täglich von 8 bis 12 Uhr unter Telefon 0621 504-3022 erreichbar. Stundungsbeantragungen: Kontakt über Jutta Ratajski für die Nachnamensbuchstaben A bis L, Telefon 0621 504-2234 und E-Mail jutta.ratajski@ludwigshafen.de; für Nachnamensbuchstaben M bis Z, Nicole Merz, Telefon 0621 504-2267 und E-Mail nicole.merz@ludwigshafen.de.
Bereich Immobilien
Die Sachbearbeiter*innen können telefonisch oder per E-Mail erreicht werden. Weitere Informationen sind auf www.ludwigshafen.de (Rathaus > Verwaltung > Dezernat 2 > 2-13 Immobilien) verfügbar. Allgemeine Anliegen: Telefon 0621 504-3023, Fax 0621 504-3821 und E-Mail 2-13@ludwigshafen.de.
Kein Infostand zum Equal Pay Day
Das für Dienstag, 17. März 2020, 11 bis 14 Uhr, geplante Informationsangebot zum Equal Pay Day in der Rhein-Galerie findet nicht statt. Das haben die Veranstalterinnen, die Gleichstellungsstellen der Stadt und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie der Business and Professional Women Club Mannheim Ludwigshafen (BPW) entschieden. Grundlage sind die von der Stadt Ludwigshafen getroffenen Vorsorgemaßnahmen aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland. Die Stadt hat ab 12. März 2020 einen Teil ihrer Einrichtungen geschlossen und Dienstleistungen eingeschränkt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 14.03.2020
Ahnen und Wissing begrüßen umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft
Berlin / Mainz / Deutschland – Die Bundesregierung hat am Freitag (13.03.2020) ein umfassendes Hilfspaket für die Wirtschaft vorgestellt. Dieses sieht unter anderem einen unbegrenzten Garantierahmen des Bundes für die Kreditprogramme der KfW, eine erhebliche Erweiterung der Möglichkeiten der Bürgschaftsbanken, Erleichterungen bei der Kurzarbeit sowie Steuererleichterungen bei Vorauszahlungen und Stundungen vor. Finanzministerin Doris Ahnen und Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing begrüßen diese umfassenden Sofortmaßnahmen. Das milliardenschwere Hilfspaket sei aus ihrer Sicht ein entscheidender Beitrag, um die Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland dauerhaft sicherzustellen.
„Aufgrund der Ausbreitung des Corona-Virus sehen sich viele Unternehmen in Rheinland-Pfalz vor wirtschaftliche Herausforderungen und Probleme gestellt. Insbesondere die Anhebung des Höchstbetrags für Bürgschaften
der Bürgschaftsbanken von 1,25 Millionen auf 2,5 Millionen Euro ist ein wichtiges wirtschaftspolitisches Signal, um vor allem kleine und mittlere Unternehmen bei der Bewältigung der Herausforderungen durch das Corona-Virus zu unterstützen. Wir begrüßen es,
dass die Bundesregierung hier zusammen mit den Ländern schnell und konsequent handelt. Wo immer es erforderlich ist, werden wir umgehend alle notwendigen Instrumente bereitstellen, um die Auswirkungen des Corona-Virus auf die rheinland-pfälzische Wirtschaft
abzufedern“, erklärten Ahnen und Wissing. Neben der Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH stehe den Unternehmen auch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) zur Seite. In jedem Fall sollten sich Unternehmen bei drohenden Liquiditätsengpässen
frühzeitig an ihre Hausbank wenden.
Die Bürgschaftsbank Rheinland-Pfalz GmbH vergibt Bürgschaften und Garantien zur Besicherung von Krediten und Beteiligungen für kleine und mittlere Unternehmen, wenn anderweitige bankübliche Sicherheiten nicht ausreichend vorhanden sind. Bund und Länder übernehmen dabei anteilig einen Teil des Risikos der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften. Der Höchstbetrag für Bürgschaften lag bisher bei 1,25 Millionen Euro und wurde jetzt durch das Bundeswirtschaftsministerium auf 2,5 Millionen Euro angehoben. Das Land hebt für seinen Haftungsanteil ebenso wie der Bund den Höchstbetrag auf 2,5 Millionen Euro an.
Für Bürgschaften, die über dem Höchstbetrag der Bürgschaftsbank von 2,5 Mio. € liegen, können die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) sowie das Land Rheinland-Pfalz Bürgschaften übernehmen. Als Sofortmaßnahme hat die ISB eine Anlaufstelle sowie eine telefonische Beratungs-Hotline zu diesem Thema eingerichtet. Die ISB stellt eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge sicher.
„Vom Corona-Virus betroffene Unternehmen können zudem bei ihrem Finanzamt Anträge auf die Herabsetzung von Vorauszahlungen sowie auf Billigkeitsmaßnahmen, wie zum Beispiel Stundung oder Erlass der Steuerforderung oder Vollstreckungsaufschub, stellen. Wir haben unsere Finanzämter sensibilisiert, bei der Entscheidung entsprechender Anträge das zur Verfügung stehende Ermessen großzügig anzuwenden“, erklärte Finanzministerin Doris Ahnen. Weitere Maßnahmen werden derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz 14.03.2020
Coronavirus – Weitere positive Fälle im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim gibt es zwei neu bestätigte positive Fälle (Stand Freitag, 13 Uhr).
Insgesamt sind damit derzeit 4
bestätigte Fälle bekannt. Beide Personen wohnen in unterschiedlichen Orten im
Süden des Landkreises. Sie und ihre Familien befinden sich bis auf Weiteres in
häuslicher Quarantäne.
In beiden Fällen handelt sich um
Reiserückkehrer aus einem Risikogebiet. Aufgrund von Symptomen wurden die
Betroffenen vom Hausarzt/-ärztin untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt
des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt
angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises finden Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 9 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr (donnerstags bis 18 Uhr), Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Landrat Brechtel: Notbetreuung an Kitas und Schulen sicherstellen!
Germersheim & Landkreis Germersheim – „Seit Freitagvormittag kursiert die Information, dass das Land Rheinland-Pfalz alle Schulen und Kitas schließen wird. Klar ist, dass nicht alle Eltern eine Betreuung ad hoc sicherstellen können. Daher hat die Kreisverwaltung aktuell alle Schulen und Kitas bzw. deren Träger darauf hingewiesen, dass eine Notbetreuung eingerichtet werden muss“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.
Wir gehen davon aus, dass das Land
mit den Kommunen konkrete Kriterien hierfür erarbeitet.
Bereits heute Vormittag haben sich Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der gesamten Region und entlang der Grenze zu Frankreich mit einem Brief an Ministerpräsidentin Malu Dreyer gewandt und zum Schutz der Bevölkerung die Schließung von Schulen und Kindertagesstätten gefordert. „Vor allem zur Unterbrechung von Übertragungswegen und zur Verlangsamung der Erkrankungswelle halten wir diese Maßnahme für unbedingt erforderlich“, so Landrat Brechtel. „Dennoch müssen wir eine Betreuung anbieten für all jene, die ansonsten ihre Kinder nicht betreuen können. Wichtig ist außerdem, dass das mündliche Abitur durchgeführt werden kann.“
Kreisverwaltung Germersheim 14.03.2020
Erster bestätigter Corona-Fall in Speyer – Person isoliert und stabil
Speyer – In Speyer ist erstmalig eine Person positiv auf das neuartige Coronavirus (SARS-CoV-2) getestet worden, die sich in Ischgl zum Skifahren aufgehalten hat. Das Ergebnis liegt seit Freitagvormittag, 13. März 2020, vor. Die Behörden haben umgehend die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Die Person, die in der Verwaltung der Stadt Speyer arbeitet, befindet sich ebenso wie ihre unmittelbaren Kontaktpersonen in häuslicher Quarantäne, der Gesundheitszustand ist stabil. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat die weiteren Kontaktpersonen bereits ermittelt und wird weitere Maßnahmen ergreifen.
„Es ist unser vordringlichstes Anliegen, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und mögliche Infektionsketten zu unterbrechen.
Die schnelle und besonnene Reaktion aller Beteiligten zeigt, dass die Maßnahmen greifen und wir gut vorbereitet sind“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Der betroffenen Person wünsche ich eine schnelle und vollständige Genesung“, so Seiler weiter.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten
zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes.
Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00
Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Auch das Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat eine Hotline eingerichtet. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger unter der Telefonnummer
0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr. Weitere Informationen finden Sie hier.
Der Notruf 112 sollte auch weiterhin nur in Notsituationen wie akuter Atemnot genutzt werden.
Stadtverwaltung Speyer 14.03.2020
Coronavirus: Stadtwerke Speyer geschlossen
Speyer / Stadtwerke – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern.
Wegen der aktuellen Gesundheitslage bleiben die Stadtwerke Speyer (SWS) ab Montag, 16. März vorsorglich bis auf Weiteres geschlossen (Verwaltung und Kundenzentrum in der Industriestraße).
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen. Zudem geht es maßgeblich um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit.
Anliegen sind weiterhin telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Kundenportal der SWS möglich. Der Bereitschaftsdienst ist rund um die Uhr erreichbar. Der Abfallwirtschaftshof in der Franz-Kirrmeier-Straße bleibt zunächst geöffnet. Details sind im Internet unter www.stadtwerke-speyer.de zu finden. In dringenden Fällen wenden sich Kunden zu den regulären Öffnungszeiten unter Tel. 06232/625-0 an die SWS.
Stadtwerke Speyer GmbH 14.03.2020
Coronavirus: bademaxx bleibt geschlossen
Speyer / Bademaxx – Gemeinsam mit der Stadt Speyer ist es unser Ziel, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus zu verzögern. Wegen der aktuellen Gesundheitslage müssen wir das bademaxx ab Samstag, 14. März vorsorglich bis auf Weiteres schließen.
Wie Schulen, Kindergärten, Hochschulen sind Bäder/Saunen ein öffentlicher, geschlossener Raum, über den Krankheitserreger übertragen werden können. Zum Schutz unserer Bade- und Saunagäste sowie Mitarbeiter müssen wir diese Maßnahmen ergreifen.
Gemeindeverwaltung sagt vorerst alle gemeindeeigenen Veranstaltungen ab
Haßloch – Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat am Mittwoch die Coronaerkrankung zum Pandemiefall erklärt. Die Bundeskanzlerin hat am Donnerstag einen Appell an die Bevölkerung gerichtet, alle nicht notwendigen Veranstaltungen abzusagen. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim und das Gesundheitsamt raten dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen.
Die Lage ändert sich nahezu täglich und die Entwicklung der Infektionszahlen in Deutschland unterliegt derzeit einer Dynamik, die darauf hinweist, dass sich das Virus weiter verbreitet. Daher hat sich die Gemeindeverwaltung Haßloch dazu entschieden, alle gemeindeeigenen Veranstaltungen vorerst abzusagen. „Es geht dabei nicht um das Schüren von Panik, sondern um die Gewinnung von Zeit. Es ist dringend erforderlich, dass jeder das Mögliche tut, um die weitere Ausbreitung des Coronavirsus zumindest zu verlangsamen, um unser Gesundheitssystem nicht über die Leistungsgrenzen hinaus zu beanspruchen“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer.
Meyer betont auch, dass sich die Verantwortlichen diese Entscheidung nicht leicht gemacht hätten – dass diese aber unbedingt notwendig sei, um das Virus einzudämmen. „Unser Beitrag, auf Veranstaltungen zu verzichten, dient darüber hinaus auch dem Schutz der älteren und gesundheitlich schwächeren Mitbürger, bei denen eine Ansteckung zu einem schweren Krankheitsverlauf führen kann“.
Konkret betrifft die Entscheidung folgende Veranstaltungen:
15.03.2020: Sommertagsumzug durch den Ortskern
15.03.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
15.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
16.03.2020: Infoveranstaltung KlimawandelAnpassungsCoach im Kulturviereck
17.03.2020: Internationales Frauen-Frühstück der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Versammlungsraum der Feuerwehr
18.03.2020: Auftaktveranstaltung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans im Kulturviereck
21.03.2020: Vortrag „Jede*r für Gleichberechtigung“ der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten im Blaubär
26.03.2020: Leseabend in französischer Sprache in der Gemeindebücherei
26.03.2020: Demenz-Partner – Basisschulung im Kulturviereck
26.03.2020: Abschlussveranstaltung zum Girls’Day der ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
29.03.2020: Theaterfahrt für Senioren in den Pfalzbau nach Ludwigshafen
05.04.2020: Suiseki-Ausstellung im Kulturviereck
07.04.2020: Anwohnerforum Industriegebiet Süd
09.05.2020: Konzert für Senioren im Hannah-Arendt-Gymnasium
20.05.2020: Seniorenausflug der Gemeinde
Schließung von Kitas und Schulen:
Um das Coronavirus einzudämmen, haben inzwischen mehrere Bundesländer die Schließung von Schulen und Kitas beschlossen.
Auch in Rheinland-Pfalz bleiben ab Montag, 16.03.2020, Schulen und Kindertagestätten geschlossen. Die Maßnahme gilt bis zum Ende der Osterferien am 17.04.2020. In Haßloch betrifft das neben sämtlichen Schulen und Kindertagesstätten auch die Musikschule.
Es wird Regelungen zur Notbetreuung geben. Wie Maßnahmen zur Notbetreuung aussehen können, wird vom Land noch kommuniziert.
Über die Umsetzung vor Ort werden wir im Laufe des Wochenendes auf unserer Homepage
www.hassloch.de informieren.
Schulsporthallen ab Montag geschlossen:
Nachdem das Land Rheinland-Pfalz mitgeteilt hat, dass alle Schulen und Kindertagesstätten ab Montag geschlossen bleiben,
hat der Landkreis Bad Dürkheim beschlossen, ab Montag auch alle Schulturnhallen bei kreiseigenen Schulen zu schließen. Das betrifft in Haßloch die Turnhallen des Hannah-Arendt-Gymnasiums und der Siebenpfeiffer-Realschule Plus sowie der Gottlieb-Wenz-Schule.
Auch die Gemeindeverwaltung befürwortet die Entscheidung des Landkreises und überträgt diese auf die in eigener Schulträgerschaft
stehenden Turnhallen der Schillerschule und Ernst-Reuter-Schule.
„Wir bedauern die Umstände für Vereine und andere Gruppen, sehen die Schließung aber als folgerichtig in der aktuellen
Situation. Jeder Einzelne steht in der Verantwortung, die Ausbreitung des Virus einzudämmen“, so der Beigeordnete und zuständige Vereinsdezernent Claus Wolfer.
Sitzungen der gemeindlichen Gremien sollen nach jetzigem Planungsstand weiterhin abgehalten werden. Eine nächste Sitzung (Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschuss) findet am 19. März 2020 im Ratssaal des Rathauses statt.
Die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde, Christine Steinmetz, weist darauf hin, dass Sie ihre persönlichen Sprechstunden dienstags und mittwochs im Foyer des Rathauses vorerst pausieren lässt, telefonisch aber als Ansprechpartnerin unter 0152/0794 6932 zur Verfügung steht.
Ob mit weiteren Einschränkungen zu rechnen ist, können wir Stand heute (13.03.2020) nicht sagen. Wir werden bei Änderungen entsprechend informieren.
Gemeindeverwaltung Haßloch 14.03.2020
Allgemeinverfügung der Stadt Schwetzingen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten und besonders von der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 betroffenen Gebieten
Beschränkung
des Besuchs von
Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Nr.
1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind
sowie
von stationären Einrichtungen für
Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen sowie von
einem Anbieter verantwortete ambulant betreute Wohngemeinschaften nach dem
Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG)
Personen,
die sich in einem Risikogebiet oder einem besonders betroffenen Gebiet
entsprechend der jeweils aktuellen Festlegung durch das Robert Koch-Institut
(RKI) aufgehalten haben und am 26.02.2020 oder später von dort zurückgekehrt
sind, dürfen für einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr aus dem Risikogebiet
oder des besonders betroffenen Gebiets folgende Einrichtungen nicht betreten:
Einrichtungen
nach § 23 Absatz 3 Nr. 1 und Nr. 3 bis 5 IfSG (Krankenhäuser, Vorsorge- und
Rehabilitationseinrichtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare
medizinische Versorgung erfolgt, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken und
Behandlungs- oder Versorgungseinrichtungen, die mit einer der in den Nummern 1
bis 6 genannten Einrichtungen vergleichbar sind.
Stationäre
Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf oder mit
Behinderungen sowie von einem Anbieter verantwortete ambulant betreute
Wohngemeinschaften nach dem Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG).
Ausreichend
ist, dass die entsprechende Festlegung der Gebiete durch das RKI innerhalb der
14-Tage-Frist erfolgt.
Die
Risikogebiete und besonders betroffene Gebiete sind unter
www.rki.de/ncov-risikogebiete tagesaktuell abrufbar.
Ausnahmen
von den unter Ziff. 1 getroffenen Anordnungen können für nahestehende Personen
(z.B. im Rahmen der Sterbebegleitung oder zur Begleitung eines erkrankten
Kindes) sowie Personen, deren Zutritt aus beruflichen Gründen notwendig ist, im
Einzelfall unter Auflagen zugelassen werden.
Von
der Regelung unter Ziff. 1 nicht erfasst ist das Personal in den dort genannten
Einrichtungen. Zur Aufrechterhaltung des Pflegebetriebs kann diese
Personengruppe nach Abwägung und Risikobewertung die berufliche Tätigkeit in
den genannten Einrichtungen unter Beachtung von Schutzmaßnahmen fortsetzen.
Wenn
eine nach Ziffer 1 verpflichtete Person minderjährig ist, so hat derjenige für
die Einhaltung der diese Person treffende Verpflichtung zu sorgen, dem die
Sorge für diese Person zusteht. Die gleiche Verpflichtung trifft Betreuerinnen
oder Betreuer einer von der Verpflichtung nach Ziffer 1 betroffenen Person,
soweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen zu deren Aufgabenkreis gehört. Sie
sind unter Berücksichtigung der Voraussetzungen in Ziffer 1 verpflichtet, keine
Betreuungsangebote in Anspruch zu nehmen.
Die
Anordnung gilt sofort ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung.
Auf
die Bußgeldvorschrift des § 73 Abs. 1a Nr. 6 IfSG wird hingewiesen.
II.
Angesichts
der sich dynamisch entwickelnden Lage bei COVID-19 Erkrankungen besteht die
Notwendigkeit, weitergehende kontaktreduzierende Maßnahmen zur Beeinflussung
der Ausbreitungsdynamik zu ergreifen, um besonders vulnerable Gruppen wie z.B.
alte und kranke Menschen zu schützen. Aufgrund des vorherrschenden
Übertragungswegs (Tröpfcheninfektion) ist eine Übertragung von Mensch zu
Mensch, z.B. durch Husten, Niesen, auch durch mild weitgehende ohne
einschlägige Symptome erkrankte Personen leicht möglich. Derzeit gehen
bestätigte Fälle der Erkrankung an COVID-19 in Baden-Württemberg vor allem auf
Kontakte von Personen zurück, die sich in Risikogebieten und besonders
betroffen Gebieten aufgehalten haben. Daher ist es aus der Sicht des
Infektionsschutzes notwendig die unter den Ziffer I dieser Verfügung
aufgeführten Regelungen zu treffen.
Die
Maßnahme dient folglich dazu, die Ausbreitung des Erregers einzudämmen sowie
den Schutz vulnerabler Personengruppen sicherzustellen. Darüber hinaus tragen
die Maßnahmen für die erfassten Einrichtungen auch zur Aufrechterhaltung der
Versorgungskapazitäten bei.
In
den unter Ziff. I. 1. genannten Einrichtungen werden vielfach Personen betreut,
die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise
gesundheitlich gefährdet wären. Zum Schutz dieser besonders vulnerablen
Personengruppen stellt die Beschränkung des Zugangs für Reiserückkehrer aus
Risikogebieten oder besonders betroffenen Gebieten eine geeignete und
erforderliche Schutzmaßnahme dar. Neben der Vermeidung von Einträgen des
Erregers wird auch die medizinische Versorgung unterstützt. Die Erkrankung des
betreuenden und medizinischen Personals wird verringert.
Die
Festlegung des Betretungsverbotes auf einen Zeitraum von 14 Tagen seit Rückkehr
aus dem Risikogebiet bzw. dem besonders betroffenen Gebiet ergibt sich aus den
Erkenntnissen des Robert-Koch-Institutes zur Spannweite der Inkubationszeit (1
bis 14 Tage).
Die
Anordnung tritt am auf die Bekanntgabe folgenden Tag in Kraft. Sie ist nicht
befristet. Bei entsprechender erneuter Risikoeinschätzung wird die
Allgemeinverfügung aufgehoben.
Die
Anordnung ist gem. § 28 Abs. 3 i. V. m. § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen
diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim
Ordnungsamt der Stadt Schwetzingen, Zeyherstraße 1, 68723 Schwetzingen,
Widerspruch erhoben werden. Die Widerspruchsfrist ist auch gewahrt, wenn der
Widerspruch innerhalb der genannten Frist bei der Widerspruchsbehörde,
Regierungspräsidium Karlsruhe, Schloßplatz 1-3, 76137 Karlsruhe, eingelegt
wird.
Schwetzingen, den 13.
März 2020
Dr. René Pöltl
Oberbürgermeister
Hinweis:
Diese Allgemeinverfügung einschließlich Begründung kann bei der Stadt Schwetzingen im Bürgerbüro zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Stadtverwaltung Schwetzingen 14.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 19
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat am Donnerstagabend (12.03.2020) fünf weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 19.
In zwei der Fälle handelt es sich um Familienangehörige – den 1967 geborenen Vater und 1999 geborenen Bruder – eines Teilnehmers der Skifreizeit in Südtirol, Trentino, aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind. Beide befanden sich als enge Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung und wurden, nachdem sie leichte Krankheitsanzeichen zeigten, auf das Virus getestet. Der Test erbrachte bei beiden den labordiagnostischen Nachweis.
Auch in den anderen drei Fällen handelt es sich um Rückkehrer aus Skigebieten: Eine 1962 geborene Frau, die zum Skifahren in Ischgl war und grippeartige Symptome mit Husten entwickelte, einen 1985 geborenen Mann, der aus dem Skiurlaub in St. Anton zurückkehrte und leichte Krankheitsanzeichen zeigte sowie eine 1968 geborene Frau, die zum Skifahren in Südtirol war und milde Krankheitsanzeichen hat. Alle drei wurden auf das Virus getestet, der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis. Für alle drei wurde nun häusliche Isolation angeordnet.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Aktuelle Informationen zum Coronavirus
Schifferstadt – Die Stadtverwaltung bestätigt, dass die Kreisordnungsbehörde sieben Personen in Schifferstadt auf Hinweis des Gesundheitsamtes ab heute bis 21. März unter häusliche Quarantäne gestellt hat. Eine männliche Person wurde positiv auf den Erreger SARS-CoV-2 getestet; die weiteren sechs Personen gelten als Kontaktpersonen der Kategorie I.
Absage von Veranstaltungen
Um das Infektionsrisiko zu minimieren und die Bürgerinnen und Bürger vor einer Corona-Ansteckung zu schützen, hat die Stadtverwaltung sich dafür entschieden, den Vortrag von Patricia Küll am Donnerstag, 12. März sowie die Kleidertauschparty am Freitag, 13. März abzusagen. Wer eine Eintrittskarte für den Vortrag gekauft hat, kann sich das Geld in der Stadtbücherei zurückerstatten lassen. Auch zur Absage der Aktion „Sauberes Schifferstadt“ am Wochenende sieht sich die Verwaltung gezwungen. Sie wird zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Des Weiteren finden vorerst keine Seniorennachmittage in der Adlerstube mehr statt und auch die Bürgerbus-Fahrten werden vorübergehend ausgesetzt. Die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Besucherinnen und Besucher liege den Verwaltungs-Mitarbeitenden sehr am Herzen – daher hoffe man auf Ihr Verständnis. Ob weitere Veranstaltungen abgesagt werden, wird in den nächsten Tagen und in Rücksprache mit der Kreisverwaltung besprochen.
Telefonanruf statt persönlicher Besuch
Um die Ausbreitung der
Infektion weiter einzuschränken, bittet die Stadtverwaltung darum, vorläufig
auf persönliche Besuche im Rathaus zu verzichten. Bei dringenden Fragen ist die
Telefonzentrale unter der Nummer 06235 / 440 erreichbar. Die Mitarbeiterinnen stellen
die Anrufer dann an den entsprechenden Ansprechpartner durch.
Weitere Informationen
Auf der Startseite der städtischen Website www.schifferstadt.de finden Interessierte aktuelle, ausführliche Informationen und Neuigkeiten zum Coronavirus.
Stadtverwaltung Schifferstadt 13.03.2020
Weiterer bestätigter Fall von Coronavirus – nun aus der Stadt Frankenthal
Frankenthal / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein weiterer bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Frankenthal geliefert.
Der
48-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes werden nun ermittelt.
Auch
dieser Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung.
Über weitere Fallzahlen aus dem Bereich des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer, werden wir künftig auf der Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises veröffentlichen.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Behördliches Verbot des Maimarktes in Mannheim
Mannheim – Wir haben am Donnerstag, den 12.03.2020, um 14:25 Uhr eine Verfügung vom Ordnungsamt der Stadt Mannheim – Fachbereich Sicherheit und Ordnung – erhalten. Darin wird entschieden, dass der diesjährige Maimarkt verboten wird, die Veranstaltung abzusagen ist und die Teilnehmer unverzüglich zu informieren sind. Dieser Verfügung leisten wir hiermit Folge.
Wir bedauern diese Entwicklung sehr. Gleichzeitig steht auch für uns der Schutz der Gesundheit von Besuchern, Ausstellern und Mitarbeitern an erster Stelle.
Der nächste Maimarkt findet vom 24. April bis 4. Mai 2021 statt.
Weitere Informationen folgen, wir bitten hierzu vorerst noch um Ihre Geduld.
MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 12.3.2020
Mannheim – Das Nationaltheater Mannheim stellt ab Freitag, 13. März 2020 bis Sonntag, 19. April 2020 seinen Spielbetrieb ein. Führungen, Begleitprogramme sowie Veranstaltungen an anderen Spielorten sind davon ebenfalls betroffen. Die dafür zuständigen Fachbereiche der Stadt Mannheim haben das Nationaltheater Mannheim sorgfältig nach den Maßstäben des Robert-Koch-Instituts geprüft. Danach wäre auch zum jetzigen Zeitpunkt ein Spielbetrieb zwar teilweise möglich gewesen. Die Absage eines Teils der Veranstaltungen ist weder organisatorisch noch in der Kommunikation sinnvoll zu gestalten. Mit dieser Maßnahme wird darüber hinaus auf das konkrete Publikumsverhalten reagiert. Das Nationaltheater Mannheim schließt sich damit den Entscheidungen zu den Staatstheatern in Baden-Württemberg an. Das Vorgehen ist ebenso mit dem Theater Heidelberg abgestimmt.
Weitere Informationen und organisatorische Hinweise finden Sie auf der Homepage des Nationaltheaters: www.nationaltheater-mannheim.de
Der Verkauf für die Vorstellungen ab Montag, 20. April 2020 läuft weiter wie gewohnt.
Stadt Mannheim 13.03.2020
ALLGEMEINVERFÜGUNG
der Stadtverwaltung Speyer zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) und Einführung einer Anzeigepflicht von Veranstaltungen und Versammlungen vom 12.03.2020
Speyer – Aufgrund von § 16 und § 28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist i.V.m. § 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes (IfSGDV) vom 10. März 2010 (GVBl. 2010, 55), zuletzt geändert durch § 7 des Gesetzes vom 15.10.2012 (GVBl. S. 341) erlässt die Stadtverwaltung Speyer als zuständige Behörde folgende
ALLGEMEINVERFÜGUNG
Öffentliche Veranstaltungen und Versammlungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besuchern, welche auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, sind ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag untersagt.
Öffentliche Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl unter 1.000 Besuchern, welche ab dem auf die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung folgenden Tag auf dem Gemeindegebiet der Stadt Speyer durchgeführt werden, haben zwingend die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu den Infektionsschutzmaßnahmen betreffend die Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“. (Quelle: www.rki.de) Vom Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises wird darüber hinaus gefordert, dass Name, Adresse, Telefonnummer/Handynummer, E-Mail-Adresse und das zuständige Gesundheitsamt ermittelt und bereitgehalten werden. Diese Angaben sind bis 4 Wochen nach Ende der Veranstaltung aufzubewahren und auf Verlangen der jeweils zuständigen Gesundheitsbehörden herauszugeben.
Der jeweilige Veranstalter von Veranstaltungen und Versammlungen nach Ziffer 2 hat gegenüber der Stadt Speyer –Fachbereich 2– Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung, die jeweilige Veranstaltung anzuzeigen und mindestens 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn zu bestätigen, ob und wie die o.g. Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, in Bezug auf Teilnehmer, Art und Ort der Veranstaltung eingehalten werden. Sonstige Genehmigungs- und Anzeigepflichten nach anderen Rechtsvorschriften (z.B. Versammlungsrecht) bleiben hiervon unberührt.
Die Anzeige nach Ziffer 3 muss die folgenden Daten enthalten:
a. Veranstalter (Name, Anschrift, Telefon)
b. Veranstaltungsort, -zeit und -dauer
c. erwartete Teilnehmerzahl
d. erwartete Zusammensetzung der Teilnehmer (Altersstruktur, regionale Herkunft)
e. Art der Veranstaltung (öffentlich, geschlossen, unter freiem Himmel)
f. Vollständige Risikoanalyse nach den Kriterien des Robert Koch-Instituts gemäß der Anlage 1, dort die Ziffern (1), (2) und (3).
5.) Die Anzeige nach Ziffer 2-4 hat schriftlich an
Stadtverwaltung Speyer
Fachbereich 2 – Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
6.) Erfolgt die Durchführung der Veranstaltung ohne Einhaltung der Festlegungen unter Nummer 1 bis 5, haftet der Veranstalter für alle durch die Verletzung seiner Pflichten resultierenden Folgen. Bei Verstoß gegen Ziff. 1 dieser Allgemeinverfügung kann ein Bußgeld gem. § 73 Abs. 1a Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 IfSG in Höhe von bis zu 25.000 EUR festgesetzt werden. Wer den Verstoß vorsätzlich begeht, wird gem. § 74 IfSG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
7.) Diese Verfügung gilt an dem auf die Bekanntmachung folgenden Tage als bekannt gegeben (§ 1 LVwVfG i.V.m. § 41 Abs. 3 u. 4 VwVfG) und gilt unbefristet. Sie erlischt, sobald eine gleichgerichtete Rechtsverordnung gem. § 32 IfSG durch das fachlich zuständige Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz erlassen wird.
8.) Die Regelungen dieser Allgemeinverfügung können jederzeit ganz oder teilweise aufgehoben und/oder widerrufen bzw. mit weiteren Nebenbestimmungen versehen werden.
Begründung
Die angeordneten Maßnahmen ergehen auf Grund der derzeitigen Risikobewertung des Robert Koch Instituts zu dem neuen Coronavirus (SARS-CoV-2). Danach handelt es sich auf globaler Ebene um eine sich sehr dynamisch entwickelnde und ernst zu nehmende Situation, mit zum Teil schweren und auch tödlichen Krankheitsverläufen. Mit weiteren Fällen, Infektionsketten und Ausbrüchen muss in Deutschland gerechnet werden.
Veranstaltungen mit einer großen Anzahl an Besuchern können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von größeren Veranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Auf Messen, Kongressen oder Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweiligen Verantwortlichen eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt dabei den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort.
Die Stadt Speyer hat sich aufgrund der aktuellen Lage und der Empfehlung des Bundesgesundheitsministers dazu entschieden, Veranstaltungen mit einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher zu untersagen. Veranstaltungen unter einer erwarteten Gesamtbesucherzahl ab 1.000 Besucher können grundsätzlich, bei Beachtung der in dieser Anordnung enthaltenen Auflagen, weiterhin durchgeführt werden.
Dabei sollten vor allem folgende Maßnahmen entsprechend den Empfehlungen des Robert-KochInstituts („Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“) durch den Veranstalter getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung zu verringern:
Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes.
Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfhygiene.
Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren.
Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen.
Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome.
Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten.
Veranstaltungen verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Speyer (Postanschrift: Maximilianstraße 100, 67346 Speyer) zu erheben.
Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt werden. In diesem Fall ist das elektronische Dokument, versehen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstegesetz (VDG) vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2745), in der jeweils geltenden Fassung, an folgende Mailadresse zu richten: stv-speyer@poststelle.rlp.de.
Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu finden Sie im Internet unter www.speyer.de → Impressum → Rahmenbedingungen für elektronische Kommunikation
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Widerspruch gegen diese Allgemeinverfügung gemäß § 16 Abs. 8 IfSG keine aufschiebende Wirkung hat.
Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht in 67433 Neustadt an der Weinstraße, Robert-Stolz-Straße 20, gemäß § 80 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) vom 21.01.1960 (BGBl. I S. 17) die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise anordnen. Dieser Antrag ist schon vor Erlass einer Entscheidung des Stadtrechtsausschusses Anfechtungsklage zulässig. Er wäre gegen die Stadt Speyer, vertreten durch die Oberbürgermeisterin, zu richten. Er müsste den Antragsteller und den Antragsgegner sowie den Streitgegenstand bezeichnen. Die zu einer Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollten angegeben werden. Die Anordnung, gegen die sich der Antrag richtet, sollte in Urschrift oder Abschrift beigefügt werden.
Speyer, 12.03.2020
Stadtverwaltung Speyer
gez. Stefanie Seiler
Oberbürgermeisterin
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Veranstaltungsabsagen in Speyer
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage hat sich die Stadt Speyer zur Absage der folgenden Veranstaltungen entschieden:
Norwegen. Schweden. Finnland – Eine Multimedia-Show von Cornelia Greverus und Friedrich Goyert
Dienstag, 31. März 2020, 19 Uhr im Vortragsaal der Villa Ecarius
Fahrradbasar in der Kita WoLa
Sonntag, 29. März 2020, 14 Uhr in der Kita WoLa
Die Stadtverwaltung bittet hierfür um Verständnis.
Stadtverwaltung Speyer 13.03.2020
Recht auf freie Religionsausübung mit dem Recht auf Gesundheit abwiegen
Coronavirus: Landeskirche gibt Hinweise für die Handlungsfelder in der Kirchengemeinde – Keine generelle Absage von Gottesdiensten
Speyer (lk) – Angesichts der staatlichen Maßnahmen gegen die weitere Ausbreitung des Coronavirus (SARS-Co V-2) sieht Kirchenpräsident Christian Schad Christen in der Pflicht, „vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um das Infektionsrisiko auch in Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen zu minimieren.“ Ebenso wolle man dazu beitragen, „dass auch weiterhin die begrenzten medizinischen Ressourcen in ausreichendem Maß zur Verfügung stehen“, betonte der Kirchenpräsident. Für eine generelle Absage von Gottesdiensten sieht er zurzeit jedoch keinen Anlass.
Der Ausbruch der Corona-Epidemie ist nach Auffassung des Kirchenpräsidenten ein Geschehen, das unter den Bedingungen einer globalen Welt nicht auszuschließen sei. Die gegenwärtige Machtlosigkeit gegen das Virus erinnere nicht nur an die Zerbrechlichkeit menschlichen Lebens, „sie erschüttert auch unsere zum Teil ungebrochene Wissenschaftsgläubigkeit: als ob der Mensch alles könne und alles im Griff habe“, sagte Schad.
Gerade in Zeiten der Sorge seien das gemeinsame Gebet, das Hören auf Gottes Wort und die Bitte um seinen Schutz und Segen umso wichtiger und stärkender, erklärte der Kirchenpräsident. Der Gottesdienst sei für Protestanten der Ort, „an dem Menschen Gott begegnen können, wo Gott uns seinen Zuspruch zukommen lässt, auch wenn das Abendmahl nur mit Brot oder gar nicht gefeiert wird“, sagte Schad. Dort wo ein Gottesdienst abgesagt werden müsse, könne die Kirche dennoch für das Gebet geöffnet und seelsorgerliche Gespräche angeboten werden.
Für Gottesdienste und Veranstaltungen mit hohen Teilnehmerzahlen, zum Beispiel bei Konfirmationen oder den Karfreitags- und Ostergottesdiensten, könnten am selben Tag zwei Gottesdienste angeboten werden, um die Zahl der Besuchenden in einem Gottesdienst zu minimieren und die Möglichkeit eines ausreichenden Abstandes zwischen den Teilnehmenden zu gewährleisten, schreibt der Kirchenpräsident an die Pfarrerschaft und die Presbyterinnen und Presbyter. Bei Konfirmationsgottesdiensten solle zusätzlich die Teilnahme auf die Patinnen und Paten sowie die engsten Familienangehörigen der Konfirmandinnen und Konfirmanden beschränkt werden.
Falls Trauerfeiern in kommunalen Räumlichkeiten derzeit nicht durchführbar sind, besteht nach Auffassung von Kirchenpräsident Schad „die Möglichkeit, hier als Alternative unsere weitaus größeren Kirchengebäude zur Verfügung zu stellen – selbstverständlich unter Beachtung der genannten Vorsichtsmaßnahmen.“
Das Recht auf freie Religionsausübung müsse in den für alle schwierigen Zeiten mit dem Recht auf Gesundheit und körperliche Unversehrtheit abgewogen werden, sagte Kirchenpräsident Schad. Daher gelte ein besonderes Augenmerk auch der Sorge für ältere und kranke Menschen. „Wir wollen sozialer Ausgrenzung, die nicht der medizinisch gebotenen Quarantäne dient, entgegentreten und dem genannten Personenkreis sowie deren Angehörigen im Rahmen unserer Möglichkeiten seelsorgerlich beistehen“, so der Kirchenpräsident. Frauen und Männern, die sich in den Gesundheitsdiensten Tag und Nacht um erkrankte und pflegebedürftige Menschen kümmerten, gelte die Fürbitte.
13.03.2020
Stadt Ludwigshafen schränkt Besuchsrecht in Alten- und Pflegeheimen aufgrund der Corona-Pandemie ein
Ludwigshafen – Ältere Menschen, besonders jene, die bereits an Krankheiten leiden, sind besonders durch das neuartige Corona-Virus gefährdet. Um diese Menschen besser zu schützen, hat die Stadt Ludwigshafen auf Empfehlung des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises eine Verfügung mit sofortiger Wirkung für Pflegeeinrichtungen und Altenheime auf dem Gemeindegebiet der Stadt Ludwigshafen erwirkt. Darin ist geregelt, dass folgende Personen als Besucher*innen bis zum Erlass einer anderslautenden oder einer aufhebenden Verfügung Alten- und Pflegeheime nicht betreten dürfen: Personen, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in einem Gebiet aufgehalten haben, welches das Robert Koch Institut (RKI) als „Risikogebiet“ oder als „Besonders betroffene Gebiete in Deutschland“ bezeichnet; Personen, die mit einer an Covid-19 erkrankten Person direkten Kontakt hatten; Personen mit Fieber; Personen, die an akuten respiratorischen Symptomen (Husten, Atemnot) leiden; Personen, die ein positives Testergebnis für das neue Corona-Virus haben; Personen, die von einem Gesundheitsamt als Kontaktperson eingestuft worden sind und Personen, denen die häusliche Quarantäne durch das Gesundheitsamt oder einen Arzt empfohlen wurde.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 13.03.2020
Diagnosezentrum
Südpfalz
Landkreise Südliche
Weinstraße und Germersheim und die Stadt Landau errichten gemeinsame
Anlaufstelle
Südpfalz – Die Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße sowie die Stadt Landau errichten ein gemeinsames zentrales Diagnosezentrum, in dem sich Personen mit einem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus künftig testen lassen können. „Wir haben uns entschieden, unsere Kräfte zu bündeln und zusammen für die Bürgerinnen und Bürger der Südpfalz ein aus allen Richtungen gut erreichbares Diagnosezentrum aufzubauen“, teilen die Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und der Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.
In der nächsten Woche wird das Diagnosezentrum in
Betrieb genommen. Derzeit läuft die konkrete Umsetzung, d.h. der Aufbau der
Infektstation. Als Standort wurde das Neue Messegelände (Alfred-Nobel-Platz) in
Landau als besonders geeignet ausgewählt. „Es liegt am Rande der Stadt, ist
sehr gut über die Autobahn erreichbar und bietet die notwendige Infrastruktur“,
so der Oberbürgermeister und die Landräte.
Vorgesehen ist, das Diagnosezentrum als Drive-in zu
betreiben. „Auf diese Weise verringern wir das Risiko einer Übertragung des
Virus deutlich“, so Seefeldt, Hirsch und Brechtel. „Das muss weiterhin eines
unsere wichtigen Ziele sein: Die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen!“
Patienten aus Landau und den Landkreisen Südliche
Weinstraße und Germersheim mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen oder Fieber
können sich nach Inbetriebnahme in dem Diagnosezentrum Südpfalz nach
telefonischer Anmeldung vorstellen, d.h. einen Rachenabstrich machen lassen.
Voraussetzungen sind eine akute Erkrankung der Atemwege und ein Kontakt mit
einem als infiziert bestätigten Menschen oder ein Aufenthalt in einem
Risikogebiet.
Sobald das Diagnosezentrum einsatzbereit ist, wird eine
Information der Medien und Öffentlichkeit erfolgen. Darin werden auch weitere
Details zum Anmeldeverfahren mitgeteilt.
„Leider gibt es noch keine Aussage von Land oder Kassenärztlicher Vereingung zur Übernahme der anfallenden Kosten. Sowohl mit dem Innenministerium des Landes wie auch mit der Kassenärztlichen Vereinigung haben wir Kontakt aufgenommen. Unabhängig von einer finalen Klärung dieser Frage, werden wir das Diagnosezentrum in Betrieb nehmen – für unsere Bürgerinnen und Bürger in der gesamten Südpfalz und zur Entlastung unserer niedergelassenen Ärzte und der Kliniken“, versichern Oberbürgermeister Thomas Hirsch, Landrat Dr. Fritz Brechtel und Landrat Dietmar Seefeldt. „Wir danken schon jetzt allen Ärzten und dem ganzen Personal des Gesundheitswesens für ihren Einsatz“.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 13.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus im Rhein-Pfalz-Kreis
Schifferstadt / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Schifferstadt geliefert.
Der
57-jährige Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise in einem
Risikogebiet mit dem Virus angesteckt und befindet sich nun in häuslicher
Quarantäne. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat alle
möglichen Kontaktpersonen ermittelt. Enge Kontaktpersonen werden ebenso
häuslich abgesondert.
Landrat Clemens Körner betont, dass das Gesundheitsamt den positiv getesteten Fällen mit Hochdruck nachgeht, um eine weitere Verbreitung des Coronavirus weitgehend zu unterbinden. Die allgemeinen Hygieneempfehlungen, die auch bei infektiösen Atemwegserkrankungen anzuwenden sind, wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette, sind unbedingt zu beachten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 13.03.2020
Absage Corona-Virus: Jubiläumswochenende und Vorstellungen
Speyer – Aufgrund der aktuellen Lage sowie auf Empfehlung der Stadt Speyer hat sich das Kinder- und Jugendtheater dazu entschlossen, alle Vorstellungen ab dem 16.03.2020 bis auf Weiteres abzusagen.
Dies betrifft vor allen Dingen auch unser großes Geburtstags-Jubiläum „30 Jahre Kinder- und Jugendtheater“ vom 20. – 22.03.2020.
Zu gegebenem Zeitpunkt möchten wir unser Jubiläum sowie die betroffenen Veranstaltungen gerne nachholen.
Hierzu geben wir rechtzeitig die Termine bekannt. Die nächste öffentliche Vorstellung nach dem 16.03. wird voraussichtlich erst wieder der Sonntag, 26. April 2020 sein.
Wir halten Sie weiterhin auf dem Laufenden.
Kinder- und Jugendtheater Speyer e. V. 13.03.2020
Um das Corona-Virus
einzudämmen: Stadt und Stadtholding Landau schließen Freizeitbad LA OLA – Jugendstil-Festhalle
wird für Veranstaltungen gesperrt
Landau – Mit der Ausweisung des benachbarten Elsasses als Risikogebiet für das neuartige Corona-Virus verschärft sich auch die Lage in der Südpfalz weiter. Stadt und Stadtholding Landau haben gemeinsam entschieden, das Freizeitbad LA OLA ab Sonntag, 15. März, zu schließen und vorgezogene Reinigungswochen durchzuführen. Diese finden sonst in den Sommermonaten statt. Die Wiedereröffnung des Bads erfolgt nach Lage.
Weiter finden im Großen Saal
der Jugendstil-Festhalle ab Freitag, 13. März, keine Veranstaltungen mehr
statt. In enger Abstimmung mit den umliegenden Städten und Landkreisen, etwa
der Stadt Neustadt, die ihren Saalbau ebenfalls für Veranstaltungen gesperrt
hat, erlässt die Stadt Landau eine entsprechende ordnungsbehördliche Verfügung.
Auch hier wird nach Lage entschieden, wann wieder Veranstaltungen stattfinden
können.
Oberbürgermeister und
Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch betont, dass sich die
Verantwortlichen diese Entscheidungen nicht leicht gemacht hätten – dass diese
aber unbedingt notwendig seien, um das Virus einzudämmen. „Ein Blick nach
Italien reicht, um den Ernst der Lage beurteilen zu können“, macht Landaus
Stadtchef deutlich. „Oberste Priorität ist es nun, die Schwächsten in der
Gesellschaft zu schützen und ich danke allen, die das erkannt haben und mit der
notwendigen Rücksicht und Vorsicht Verständnis zeigen“, so Hirsch. Er
appelliert in diesem Zusammenhang an alle Veranstalterinnen und Veranstalter, Veranstaltungen,
die nicht unbedingt notwendig sind, abzusagen.
In enger Abstimmung in der Region arbeitet die Stadt Landau aktuell auch am Aufbau eines Diagnostikzentrums, bereitet Notfallpläne vor und wägt die Durchführbarkeit eigener Veranstaltungen ab. Die Checkliste zur Risikobewertung von öffentlichen Veranstaltungen, die auch die Stadt Landau nutzt, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 13.03.2020
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim -12.3.20
1) Aktuelle Fallzahlen 2) Schutz vulnerabler Gruppen 3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf 14
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute vormittag (12.03.2020) zwei weitere Fälle von nachgewiesenen Coronavirus-Infektionen an das Landesgesundheitsamt gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf 14.
In den beiden Fällen handelt es sich um eine 1974 geborene Frau sowie ihr 2009 geborenes Kind, die beide Teilnehmer der Skigruppe waren, die in Südtirol, Trentino gewesen war und aus der bereits weitere bestätigte Fälle bekannt sind.
Beide befanden sich als Kontaktpersonen bereits in häuslicher Isolierung. Die Frau zeigte milde Erkältungsanzeichen und wurde auf das Virus getestet. Der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Kind zeigte keine Symptome, wurde aber als sehr enge Kontaktperson ebenfalls getestet, der Test erbrachte auch bei ihm den labordiagnostischen Nachweis.
Die Frau ist bei einem ambulanten Pflegedienst beschäftigt. Das Gesundheitsamt ermittelt nun die von ihr in der vergangenen Woche betreuten Personen und begleitet diese eng. Die Mitarbeitenden des Pflegedienstes, die keine Kontaktpersonen sind, werden nun vom Gesundheitsamt noch einmal gezielt zum Thema Hygiene- und Infektionsschutz beraten. „Die gepflegten Personen gehören einer besonders schutzwürdigen Gruppe an, daher gilt diesen nun unser ganz besonderes Augenmerk und unsere Aufmerksamkeit“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes, Dr. Peter Schäfer.
Das Kind besuchte in der vergangenen Woche, bevor Südtirol als Risikogebiet eingestuft wurde, eine Mannheimer Grundschule sowie den zugehörigen Hort an der Schule. Für alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe, Lehrende der Klasse sowie Kinder und Mitarbeitende der Hortgruppe, die an den entsprechenden Tagen die Schule und den Hort besucht hatten, wurde eine 14tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Für alle anderen Schüler*innen und Beschäftigten, die keinen engen Kontakt zu dem Kind hatten, gilt kein erhöhtes Infektionsrisiko. Sie können die Schule und den Hort wie gewohnt besuchen. Derzeit besteht aus Sicht des Gesundheitsamtes kein Anlass, die gesamte Schule zu schließen.
Die Eltern wurden bereits informiert. Bis alle Kontaktpersonen ermittelt sind, bleiben vorsorglich alle Schüler*innen der entsprechenden Klassenstufe heute vom Unterricht befreit. Bei den ermittelten Kontaktpersonen ist eine Testung zum Erregernachweis aus medizinischer Sicht nicht begründet, solange keine Krankheitssymptome vorliegen. Personen, die mit den Kontaktpersonen Umgang hatten oder haben, unterliegen keinen Einschränkungen.
Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Schutz vulnerabler Gruppen: Besonders schutzwürdige Menschen im Blick
Die bisherigen Erkenntnisse über das neuartige Corona-Virus zeigen, dass besonders über 60-jährige Menschen und chronisch Kranke gefährdet sind. Zu den häufigsten Erregern, die Infektionen der Lunge auslösen können, gehören auch Pneumokokken und Keuchhusten (Pertussis) sowie Influenza-Viren. Das Gesundheitsamt empfiehlt daher allen Menschen, die zu der vulnerablen Gruppe gehören, die entsprechenden Impfungen. Eine bereits mit einem Krankheitserreger befallene Lunge kann auch noch von einem zweiten (oder dritten) Erreger – hier dem Coronavirus – angegriffen werden. Dabei würde es sich um eine Komplikation handeln, die die Behandlung sehr erschweren würde und den Patienten/die Patientin besonders gefährden würde. Um diese Komplikation zu vermeiden, sollte gegen Pneumokokken, Keuchhusten und Influenza geimpft werden.
Hygienefachkräfte des Gesundheitsamtes suchen die Seniorenheime und Behinderteneinrichtungen in der Stadt auf und beraten die Träger, Mitarbeitenden und Bewohner*innen entsprechend zu Hygienethemen und vorbeugendem Infektionsschutz. Eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Corona-Virus zu reduzieren, kann auch die Anpassung der Besuchszeiten in den Seniorenheimen sein. In den Krankenhäusern wurden unter anderem bereits die allgemeinen Besucherregeln angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der (vorerkrankten) Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer – Terminkorrektur Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 20. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Hierdurch soll in der aktuellen Situation das Kontaktrisiko für die Besucherinnen und Besucher im recht engen Foyer des Veranstaltungsraums minimiert werden. Denn gerade eine Sportlerehrung lebt in der Regel von einer engen Kommunikation. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Stadt Mannheim 13.03.2020
Gemeinsame Erklärung der Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und der Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises
Die Oberbürgermeister der Städte Mannheim und Heidelberg und die Landräte des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises geben folgende gemeinsame Erklärung zu den vom Stadtvorstand der Stadt Ludwigshafen, Mittwoch, 11.3.2020, angeordneten Maßnahmen ab:
Derzeit besteht keine Veranlassung von der bundeseinheitliche Regelungen, den Empfehlungen des Robert-Koch-Institues sowie den Vorgaben der Landesregierung Baden-Württemberg abzuweichen. Diese sind fachlich begründet und der jetzigen Situation angemessen.
Von besonderer Bedeutung in dieser Situation ist ein abgestimmtes und einheitliches Vorgehen der verantwortlichen Entscheidungsträger.
Die Behörden und Einrichtungen der Städte Mannheim, Heidelberg, des Rhein-Neckar-Kreises und des Neckar-Odenwald-Kreises bleiben bleiben daher grundsätzlich geöffnet.
Aktuelle Information zu Corona in Mannheim – 11.03.2020
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischen Betriebe
Risikogebiete
Hinweise für Schulen und Kitas
1) Fallzahlen: Zahl der nachgewiesenen Fälle steigt auf zwölf
Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute (11.03.2020) einen weiteren Fall einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion bestätigt. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf zwölf.
In dem Fall handelt es sich um einen 1956 geborenen Mann, der als Kontaktperson zu einem bei einem auswärtigen Gesundheitsamt bekannten bestätigten Fall nach einem Skiurlaub in Südtirol bereits in häuslicher Isolierung war. Er zeigte leichte Krankheitsanzeichen und wurde auf das Virus getestet, der labordiagnostische Test erbrachte den Nachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
2.) Landesverordnung zu Veranstaltungen – Absage sämtlicher Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern
Im Vorgriff auf die zu erlassende Rechtsverordnung hat das baden-württembergische Gesundheitsministerium angewiesen, Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bzw. Zuschauern aus infektiologischer Sicht abzusagen. Damit wird die bereits am Montag von der Stadt Mannheim festgelegte Linie verbindlich.
Schon seit Anfang der Woche bespricht die städtische Versammlungsbehörde mit Veranstaltern, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können, das weitere Vorgehen.
Die Stadt bewertet aktuell individuell sämtliche Veranstaltungen der kommenden Wochen, für die weniger als 1000 Teilnehmer angemeldet sind. Hier liegt das Augenmerk unter anderem auf der Veranstaltungsörtlichkeit (beispielsweise Frischluftzufuhr, Abstand der Gäste untereinander), aber insbesondere auch auf den zu erwartenden Besucherinnen und Besuchern: Handelt es sich um besonders risikoanfällige oder ältere Personen? Sind die Tickets personalisiert, so dass sich auch im Nachhinein nachvollziehen lässt, wer an der Veranstaltung teilgenommen hat? – Das sind nur einige der zu betrachtenden und zu beurteilenden Aspekte, die sich an den Richtlinien des Robert-Koch-Instituts orientieren. Die Einschätzungen erfolgen stets unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit.
Im Rahmen der Gespräche mit den Veranstaltern soll auch geprüft werden, ob die betreffenden Veranstaltungen unter 1000 durch infektionshygienische Maßnahmen oder weitere Auflagen wie zeitliche Verschiebungen doch noch ermöglicht werden können.
Die Weisung des Gesundheitsministeriums sichert ein landesweit einheitliches Vorgehen und gibt auch der Stadt Mannheim die nötige Rechtssicherheit. Heute erhielt die Stadt zunächst die Weisung des Ministeriums, die bis zum Erlass der angekündigten Rechtsverordnung gilt, die im Laufe der Woche erwartet wird.
Das Spiel Waldhof-Uerdingen am Freitag, 13. März, wurde durch den DFB auf nach Ostern verlegt.
3) Veranstaltungen der Stadt Mannheim und städtischer Betriebe
Sportlerehrung der Stadt Mannheim: Verschiebung in den Sommer Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft.
Nach eingehenden Beratungen hat sich die Stadt Mannheim deshalb entschieden, die Sportlerehrung, die am Freitag, 13. März 2020, stattfinden sollte, in den Sommer 2020 zu verschieben. Bezüglich eines Ersatztermins wird zu entsprechender Zeit informiert.
Veranstaltungen der Reiss-Engelhorn-Museen (REM) Die Reiss-Engelhorn-Museen nehmen ihre Verantwortung für die Gesundheit und Sicherheit ihrer Besucher und Mitarbeiter sehr ernst und möchten zugleich einer weiteren Verbreitung des Coronavirus vorbeugen. Um dies zu gewährleisten, wird in den Reiss-Engelhorn-Museen das Veranstaltungsprogramm anhand der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) und der Stadt Mannheim täglich überprüft und neu bewertet.
Absage der Eröffnungsfeier „Yesterday – Tomorrow“ am Samstag, den 14. März 2020 Aus diesem Grund haben die Reiss-Engelhorn-Museen die Eröffnungsfeierlichkeiten für die Sonderausstellung „Marc Erwin Babej: Yesterday – Tomorrow“, die für Samstag, den 14. März 2020 geplant waren, abgesagt. Die Veranstaltung richtete sich an geladene Gäste, die bereits postalisch über die Absage informiert wurden. Erwartet wurden mehr als 500 Gäste.
Durchführung des aktuellen Veranstaltungsprogramms
Weitere Veranstaltungen, die sich an die Öffentlichkeit richten, wie Führungen, Vorträge, Kulturabende oder das Kinderprogramm, werden nach Prüfung der genannten Kriterien derzeit regulär durchgeführt.
Ausstellungshäuser weiterhin regulär geöffnet
Eine Auswirkung auf den Besuch der einzelnen Ausstellungen im Museum Weltkulturen und Museum Zeughaus gibt es derzeit nicht. Die Ausstellungen sind regulär geöffnet. Relevante Hands-on-Bereiche wie die Virtuelle-Brillen-Station in der Ausstellung „Reconsidering Icons“ werden regelmäßig gereinigt und desinfiziert. Die Risikobewertung wird von den Reiss-Engelhorn-Museen täglich neu geprüft.
Über Änderungen und Absagen von Veranstaltungen oder über die Änderung der Öffnungszeiten informieren die Reiss-Engelhorn-Museen auf ihrer Website unter http://www.rem-mannheim.de.
4) Risikogebiete: Neue Gebiete in RKI-Liste aufgenommen
Informationen zum Coronavirus im Hinblick auf Veranstaltungen
Speyer – Veranstaltungen mit vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern können zu einer schnelleren Verbreitung des Coronavirus beitragen, da eine Übertragung auf viele Personen möglich ist. Im Falle einer Ausbreitung erschweren Massenveranstaltungen die Rückverfolgung und die Ermittlung von Kontaktpersonen. Im Einzelfall kann daher das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation gerechtfertigt sein.
Oberstes Ziel ist es, zum Schutz der Bevölkerung die Infektionswege zu unterbrechen und damit die Ausbreitung des Coronavirus hinauszuzögern.
Die Stadt Speyer folgt daher der Empfehlung des Landes Rheinland-Pfalz und den Vorgaben des Robert-Koch-Institutes und wird alle Veranstaltungen, zu denen mehr als 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwartet werden, bis auf weiteres absagen.
Eine ordnungsrechtliche Allgemeinverfügung der Stadt zur Durchführung des Infektionsschutzgesetzes folgt am Donnerstag, 12. März 2020.
Auch bei Veranstaltungen mit einer kleineren Teilnehmeranzahl kann eine Absage bzw. eine Verlegung des Termins/der Veranstaltung erfolgen, wenn:
es sich um einen Teilnehmerkreis mit besonderem Risiko (ältere Menschen, Personen mit Vorerkrankungen oder Immungeschwächte) handelt oder
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Risikogebieten erwartet werden oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit Körperkontakt stattfindet (etwa Tanzveranstaltungen oder unbestuhlte Konzerte) oder
die Veranstaltung in geschlossenen Räumen mit schlechter Belüftung stattfindet Bei allen Veranstaltungen sind die vom Robert Koch-Institut veröffentlichten Empfehlungen „Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen“ streng zu prüfen.
Die Stadt Speyer rät allen Veranstaltern dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen durchzuführen. Wir appellieren zum Schutz der Bevölkerung an das Verantwortungsbewusstsein und bitten darum, bereits geplante Veranstaltungen bis auf weiteres abzusagen bzw. zu verschieben, sollte eines der oben genannten Kriterien zutreffen.
Bei allen Veranstaltungen gilt: Vorsicht ist besser als Nachsicht.
Ungeachtet dessen werden die Bevölkerung und die Medien gebeten, die Ereignisse realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren. Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Coronavirus: Stadt Ludwigshafen ergreift weitere Vorsichtsmaßnahmen
OB Steinruck: Zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt
Ludwigshafen – Aufgrund der weiter anhaltenden Verbreitung des Coronavirus in Deutschland hat die Stadt Ludwigshafen am Mittwoch 11. März 2020, aus Vorsorgegründen entschieden, einen Teil ihrer Einrichtungen zu schließen. Zudem wird es ab Donnerstag, 12. März 2020, 8 Uhr, Einschränkungen bei städtischen Dienstleistungen und Servicestellen geben. Ziel dieser weitreichenden Vorsichtsmaßnahmen ist es, die Verbreitung des Virus durch das frühzeitige und konsequente Unterbrechen möglicher Infektionsketten einzudämmen.
Gemeinsam mit Medizinern und
Hygienespezialisten des Klinikums sowie dem Gesundheitsamt hat sich der
Ludwigshafener Stadtvorstand unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta
Steinruck auf ein Bündel präventiver, also vorsorglicher Maßnahmen zum Schutz
der Bürger*innen sowie der Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung verständigt.
Sie alle dienen dazu, größere Ansammlungen von Menschen zu vermeiden.
Menschenansammlungen werden als eine wesentliche Ursache für die Verbreitung
des Coronavirus angesehen. Aus diesem Grund werden u.a. Sporthallen, Bäder,
Bibliotheken und kulturelle Einrichtungen wie Museen und Theater geschlossen.
Die Stadtverwaltung reagiert damit auch auf den ersten bestätigen Fall eines
mit dem Coronavirus infizierten Menschen in Ludwigshafen.
Zudem gibt es seit Dienstagabend einen Verdachtsfall in der Kindertagesstätte Karl-Krämer-Straße. Die Kita ist derzeit geschlossen. Die Verwaltung erwartet das Testergebnis.
„Wir haben
uns sehr genau überlegt, welche Schritte wir nun gehen wollen und Maßnahmen
gegeneinander abgewogen. Es gibt keinen Grund für größte Besorgnis oder gar für
Panik. Deutschland – und ein so starker Standort wie Ludwigshafen – ist auf
viele schwierige Situationen vorbereitet. Wir unternehmen aktuell angemessene
Schritte, um eine weitere Verbreitung des Virus auch bei uns einzudämmen. Das
ist zum jetzigen Zeitpunkt der richtige Schritt. Wir müssen dafür sorgen, dass
keine unnötigen Infektionsketten entstehen. Denn genau das könnte zu einer
Zunahme der Erkrankungen führen. Dies gilt es im Interesse der Gesundheit
unserer Bürger*innen sowie auch unseres öffentlichen Gesundheitssystems und der
dort arbeitenden Menschen und auch unserer Verwaltung zu verhindern. Mit
unseren Maßnahmen leisten wir einen Beitrag, in der derzeitigen Lage wichtige
Zeit zu gewinnen. Diese Ziele hat auch die Bundeskanzlerin heute im Anschluss
an Konsultationen mit ihren europäischen Partnern so formuliert. Wir alle – und
eben auch als Kommune – sind gehalten, die Infektionsrisiken zu minimieren.
Dazu tragen wir durch abgestimmte und durchdachte Maßnahmen bei“, erläuterte
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Die OB bittet Bürger*innen um Verständnis dafür, dass Dienstleistungen der Verwaltungen teilweise eingeschränkt sind oder bestimmten Restriktionen unterliegen. „Öffentliche Aufgaben und Funktionen, die von grundlegender Bedeutung für die Allgemeinheit sind, werden selbstverständlich weiter erfüllt.
Das steht außer Frage.
Dienstleistungen rund um den Bürgerservice werden erbracht. Hier bitten wir
darum, Regularien, wie wir sie nun vorsorglich festgelegt haben, einzuhalten.
Aber dort, wo wir durch Einschränkungen von Services aktuell einen Beitrag zum
Infektionsschutz leisten können, machen wir das. Die kommenden Tage wird uns
alle etwas Geduld abnötigen, die wir aber im Interesse der allgemeinen
Gesundheit gerne aufbringen sollten“, betont die OB.
Jutta Steinruck dankte den
ärztlichen Ratgebern und Partnern aus Klinikum und Gesundheitsamt sowie den
Mitarbeiter*innen der Gesundheitsbehörden und –einrichtungen sowie den
zahlreichen sachbefassten Mitarbeiter*innen aus der Stadtverwaltung für deren
großes Engagement und die vertrauensvolle Zusammenarbeit. „Als politische Verantwortliche brauchen wir
die wissenschaftliche Sicht und den fundierten Ratschlag, die kritische
Reflexion und das Abwägen mit Expert*innen, um solide und begründete
Entscheidungen zu treffen“, betont die OB.
Nachdem das erfolgt sei, habe
sich die Stadt zu folgenden Vorsorgemaßnahmen entschieden:
Folgenden Einrichtungen bleiben bis auf Weiteres geschlossen
Kultureinrichtungen
Stadtbibliothek einschließlich der Stadtteilbibliotheken
Theater im Pfalzbau
Wilhelm-Hack-Museum
Stadtmuseum
Rudolf-Scharpf-Galerie
Schillerhaus Oggersheim
Musikschule
Kulturzentrum DasHaus
Ernst Bloch Zentrum
Kinder- und Jugendeinrichtungen
Alle offenen Kinder- und Jugendeinrichtungen der Stadt einschließlich der Einrichtungen der Bürgerinitiativen
Schullandheim Ramsen
Sportanlagen und Schwimmbäder
Schulsporthallen und Bezirkssportanlagen für den Vereinsbetrieb (Ausnahme Schulsport).
Leichtathletikhalle (Ausnahme Schulsport)
Südwest-Stadion
Hallenbad Süd
Hallenbad Oggersheim
Soziales
Soziale Stadt Büros
Abteilung Wohngeld
Schuldnerberatungsstelle
Drogenberatung, Goethestraße 12
Stadthaus Nord – Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Senioren
Seniorentreffs und Seniorenzentren
Seniorenförderung Walzmühle: Öffnungszeiten vorerst nur Donnerstag 9 bis 12 Uhr
Beschäftigungsförderung
Kleidertreffs
Volkshochschule Anmeldung geschlossen Sprachberatung geschlossen Alle Kurse und Veranstaltungen werden abgesagt Prüfungsrelevante Kurse finden statt
Es finden keine Trauerfeiern mehr statt
Das Haus der Naturpädagogik ist geschlossen, der Wildpark bleibt geöffnet
Die Liste wird gegebenenfalls aktualisiert
Für weitere Bürgerfragen ist
unter der Rufnummer 0621 504-6000 ein Informationstelefon geschaltet. Über
dieses Informationstelefon können sich die Bürger*innen über die
Vorsorgemaßnahmen wie zum Beispiel Schließungen informieren.
Coronavirus – Weiterer positiver Fall
im Landkreis Germersheim bestätigt
Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der zweite positive Fall bestätigt. Der betroffene Mann und die Ehepartnerin befinden sich bis auf weiteres in häuslicher Quarantäne. Das Ehepaar war aus Südtirol zurückgekehrt und war von Anfang an zuhause geblieben. Aufgrund von Symptomen wurde der Betroffene vom Hausarzt untersucht und getestet. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach Infektionsschutzgesetzt angeordnet.
Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 12.03.2020
Corona-Virus: Gedenkveranstaltung zum Bombenangriff auf die Stadt Landau, Premiere des Fugger-Glött-Films und zwei „FrauenZimmer“-Veranstaltungen werden verschoben bzw. abgesagt
Landau – Die interne Risikoeinschätzung anhand der Empfehlungen des Gesundheitsamts Landau-Südliche Weinstraße in Bezug auf das Corona-Virus führt dazu, dass die Stadt Landau drei geplante Veranstaltungen absagt. Die Gedenkstunde für die Opfer des Bombenangriffs auf das Stadtgebiet im Zweiten Weltkrieg, die für den 16. März geplant war, soll auf den 8. Mai verschoben werden, dem Jahrestag der Kapitulation der deutschen Wehrmacht. Der Vortrag zum Equal-Pay-Day am 17. März und das Damencafé am 25. März, beides Veranstaltungen im Rahmen der Reihe „FrauenZimmer“ der städtischen Gleichstellungsstelle, finden nicht statt.
Ebenso weist die Stadt
Landau darauf hin, dass die für den 15. März geplante Premiere des
Dokumentarfilms „Theodor Graf Fugger von Glött – Deserteur oder
Freiheitskämpfer?“ des Ehepaars Knauf im Universum-Kinocenter abgesagt wurde.
Die Veranstaltung soll nachgeholt werden.
Die Stadt Landau versucht auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Die entsprechende Checkliste zur Risikoeinschätzung, mit der auch die Stadtverwaltung arbeitet, findet sich im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 12.03.2020
Erster bestätigter Fall von Coronavirus in der Stadt Ludwigshafen
Ludwigshafen / Rhein-Pfalz-Kreis – Ein erster bestätigter Fall einer Erkrankung am Coronavirus hat das Testergebnis eines Bürgers aus Ludwigshafen geliefert.
Der
Mann hatte sich offensichtlich bei einer Auslandsreise mit dem Virus
angesteckt. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises hat als
vorbeugende Maßnahmen beschlossen, den Mann unter häuslicher Quarantäne zu
stellen.
Die
Kontaktpersonen des Mannes wurden ermittelt und an die zuständigen
Gesundheitsämter weitergeleitet. Kontaktpersonen im Zuständigkeitsbereich des
Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gibt es nicht.
Der Mann befindet sich bereits auf dem Weg der Besserung
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 12.03.2020
Aktuelle Informationen zur Lage in Mannheim
Inhalt :
Aktuelle Fallzahlen
Landesverordnung zu Veranstaltungen
Diagnosestützpunkt eingerichtet
Aktuelle Fallzahlen
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Dienstag (10.03.2020) keine weiteren bestätigten Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit beträgt die Zahl der nachgewiesenen Fälle in Mannheim weiterhin elf.
Veranstaltungen
Die Stadt Mannheim hat mit Blick auf Großveranstaltungen wie gestern angekündigt mit Veranstaltern Kontakt aufgenommen, um Veranstaltungen über 1000 Teilnehmern in der Regel abzusagen. Die Ankündigung des Gesundheitsministeriums eine verbindliche Verordnung dazu zu erlassen, begrüßt der Mannheimer Oberbürgermeister und Präsident des baden-württembergischen Städtetags Peter Kurz ausdrücklich. „Rechtssicherheit und Einheitlichkeit des Vorgehens sind für diese weitreichenden Eingriffe notwendig. Die Ankündigung entspricht der von gestern festgelegten Linie. Eine Verordnung in dieser Frage ist von den Kommunen gewünscht.„
Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum
Das Universitätsklinikum Mannheim (UMM) richtet ab Mittwoch, 11. März, einen Coronavirus Diagnose-Stützpunkt in mehreren speziell ausgestatteten Containern im Park des UMM-Campus ein. Die Zuweisung erfolgt ausschließlich über das Info-Telefon des Gesundheitsamts Mannheim, Telefon 0621-293-2253. Das Universitätsklinikum teilt dazu mit: „Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie sich mit SARS-CoV-2 infiziert haben, können dort getrennt von anderen Patienten auf das neuartige Coronavirus getestet werden. Der neue Coronavirus Diagnose-Stützpunkt liegt zentral und gut erreichbar im Park der Universitätsmedizin Mannheim direkt neben Haus 22.
Zuweisung über Info-Telefon des Gesundheitsamts
Personen mit begründetem Verdacht auf eine SARS-CoV-2-Infektion erhalten vom Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, ein Passwort, mit dem sie sich im Diagnose-Stützpunkt melden. Mit dem Passwort können sie auch über die Einfahrt in der Röntgenstraße auf den UMM-Campus fahren und ihr Auto nach Einweisung durch den Sicherheitsdienst in unmittelbarer Nähe zum Stützpunkt abstellen. Wer weiter außerhalb parkt oder zu Fuß kommt, findet zahlreiche Hinweisschilder und auf den Boden aufgesprühte Markierungen, die den besten Weg von den Eingängen zum Stützpunkt weisen. Die Öffnungszeiten des Coronavirus Diagnose-Stützpunkts können beim Info-Telefon des Mannheimer Gesundheitsamts, 0621/293-2253, erfragt werden.
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass nach Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) als begründete Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN am neuartigen Coronavirus erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Das Universitätsklinikum führt die Tests auf SARS-CoV-2 im hauseigenen Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene selbst durch. Dazu wird mit einem Wattestab ein Abstrich aus Rachen und Nase entnommen, der dann nach bestimmten, eindeutigen Abschnitten der Virus-DNA durchsucht wird. Das Testergebnis liegt in der Regel innerhalb eines Tages vor und kann telefonisch mit einem individuellen Kennwort abgerufen werden. In der Zwischenzeit können die Getesteten nach Hause zurückkehren, wenn sie keine größeren gesundheitlichen Beeinträchtigungen verspüren. Bis zum Testergebnis sollten sie aber den Umgang mit anderen Menschen soweit als möglich reduzieren, um nicht selbst zu einer Infektionsquelle zu werden.“
Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hatte in der vergangenen Woche zur Erfüllung ihres Sicherstellungsauftrages abhängig von der jeweiligen Ressourcenverfügbarkeit empfohlen, in jedem Landkreis eine zentrale Anlauf- und Abstrichstelle zur Testung des neuartigen Corona-Virus einzurichten. Wenn dies nicht möglich ist, könnten auch andere Alternativen wie beispielsweise sogenannte „Drive-In-Corona-Abstrich-Konzepte“ in Betracht kommen.
„Mit dem Diagnose-Stützpunkt am Universitätsklinikum haben wir hier in Mannheim nun in kürzester Zeit die beste empfohlene Lösung eingerichtet“, betont Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert. Er weist noch einmal drauf hin, dass die Einrichtung nur begründeten Verdachtsfällen, die über das Info-Telefon zugewiesen werden, vorbehalten ist.
Coronavirus: Stadt erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung
Ludwigshafen – Die Stadt Ludwigshafen hat wegen der fortdauernden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region die Richtlinien zur Durchführung öffentlicher Veranstaltungen gemäß den Empfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums ergänzt und aktualisiert. Die neue Allgemeinverfügung untersagt Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ab einer erwarteten Teilnehmerzahl von 1.000 Menschen. Für alle anderen Veranstaltungen gilt weiterhin, dass der Veranstalter sicherzustellen und zu bestätigen hat, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Die aktualisierte Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Internetseite www.ludwigshafen.de einsehbar.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 12.03.2020
Informationen zum Coronavirus
Speyer – Auf Anregung des medizinischen Fachberaters der Stadt Speyer, Dr. Peter Wresch, fand am Freitag, 6. März 2020, ein Austauschgespräch zum aktuellen Sachstand in Sachen Coronavirus zwischen Vertreterinnen und Vertretern der Speyerer Krankenhäuser, der niedergelassenen Ärzteschaft und der Rettungsdienste sowie der Stadtverwaltung und der Feuerwehr Speyer statt.
„Alle betroffenen Stellen sind vorbereitet und die Gesundheitsversorgung der Stadt ist sichergestellt. Um die Zusammenarbeit zwischen
den Institutionen noch besser aufeinander abzustimmen, wird sich der besagte Teilnehmerkreis jede Woche zu einem Austauschtermin treffen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Infolge der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium für Veranstaltungen sei auf die Allgemeinen Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen des Robert-Koch-Instituts hingewiesen, die auf der Homepage der Stadt Speyer einzusehen und dieser Medieninfo beigefügt sind. Ebenso hat der Landkreis Südliche Weinstraße eine einfache Checkliste für Veranstaltungen entworfen, die wir nach Rücksprache ebenso online stellen und hiermit weiterleiten dürfen. Die Stadt Speyer ist hierzu aber auch in Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises, um bei Bedarf und Lage entsprechende Anordnungen für Veranstaltungen auf den Weg zu bringen.
Es gibt nach wie vor weder in der Stadt noch im Kreis Verdachtsfälle. Die Bevölkerung wird ebenso wie die Medien gebeten, die Ereignisse
realistisch einzuordnen und Ruhe zu bewahren.
Die Einhaltung von Hygienemaßnahmen wie Händehygiene, Nies- und Hustenetikette sowie Abstandhalten zu Erkrankten gelten nach wie vor.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten zeigen und sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß der Liste des Robert-Koch-Instituts aufgehalten
haben bzw. Kontakt zu einem nachgewiesen an Corona erkrankten Patienten hatten.
Personen, die Sorge haben, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, wenden sich bitte an die 116117, die Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Von unangekündigten Besuchen in Krankenhäusern oder Arztpraxen ist dringend abzuraten. Für Fragen besorgter Mitbürger*innen hat das Land eine kostenfreie Hotline eingerichtet, die von Montag bis Donnerstag, 9:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 9:00 bis 12:00 Uhr unter Tel. 0800-575 81 00 erreichbar ist.
Lesen sie hier die Risikoeinschätzungen für Großveranstaltungen als pdf:
Coronavirus: Stadt folgt Landesempfehlungen zum Umgang mit Veranstaltungen
Mannheim – Nach der neuen Lagebeurteilung und den daraus resultierenden Handlungsempfehlungen des Bundesgesundheitsministeriums und des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg sowie unter Berücksichtigung der Empfehlung des Robert-Koch-Instituts für den Umgang mit Veranstaltungen, hat die Stadt Mannheim insbesondere die für die kommenden zwei Wochen angemeldeten Veranstaltungen geprüft. Sie wird mit den Veranstaltern in Kontakt treten, deren Veranstaltungen angesichts der Ausbreitung des Coronavirus nicht wie geplant stattfinden können.
Das Mannheimer Gesundheitsamt orientiert sich grundsätzlich an den Empfehlungen des Gesundheitsministeriums Baden-Württemberg, Veranstaltungen in einer Größenordnung von mehr als 1000 Teilnehmern abzusagen. Dies erfolgt aufgrund der dynamischen Entwicklung der Infektionszahlen in Baden-Württemberg und der Region Rhein-Neckar sowie der Tatsache, dass aktuell nicht mehr alle Infektionsfälle im Einzelfall zurückverfolgt werden können. Aktuell gibt es in Frankreich und damit in unmittelbarer Nähe Baden-Württembergs weitere Infektions-Hotspots.
Die Stadt Mannheim hatte bereits in der letzten Woche begonnen, sich auf Basis der derzeitigen Lage und der Hinweise des Robert-Koch-Instituts eine Übersicht zu verschaffen und die Veranstaltungen einzelfallbezogen entsprechend der aktuellen Empfehlungen zu prüfen. Unter Beachtung der Grundsätze der Verhältnismäßigkeit ist die Stadt damit in der Lage, sich kurzfristig und gezielt an diejenigen zu wenden, deren Veranstaltungen als kritisch zu bewerten sind.
Folgende Kriterien des Robert-Koch-Instituts kommen bei der Bewertung von Veranstaltungen zur Anwendung:
Zusammensetzung der Teilnehmer (u.a. Herkunft, Symptome, Risikogebiete)
Art der Veranstaltung (Interaktionen wie bspw. Tanzen)
Ort der Veranstaltung (Mannheim und die dortige aktuelle Situation, geschlossener Raum oder im Freien )
Zudem gilt die aktuelle Empfehlung der genannten Ministerien, die Teilnehmerzahl auf 1000 zu beschränken.
Fragen der Kostenrückerstattung sind mit dem jeweiligen Veranstalter zu klären.
Mit Stand Montagabend 19 Uhr ist für diese Woche bereits der dreitägige Mittelaltermarkt im Herzogenriedpark mit seinen geschätzt 15.000 Besucherinnen und Besuchern abgesagt.
Bezüglich publikumsintensiver Sportevents wie zum Beispiel Fußballspiele der 1., 2. und 3. Liga, Eishockey- oder Handballspiele stehen die kommunalen Spitzenverbände (z.B. Deutscher Städtetag) in Kontakt mit den zuständigen Verbänden des Sports. Eine bundesweite Regelung wird hier erwartet.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf elf
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Montag (09.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf elf.
In einem Fall handelt es sich um eine 1952 geborene Frau, die in Kontakt mit einer Person stand, bei der eine Corona-Infektion bereits nachgewiesen wurde und bekannt ist. Die Frau stand bereits in häuslicher Isolation. Sie zeigte Anzeichen eines grippalen Infekts und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Im zweiten Fall handelt es sich um einen 1996 geborenen Mann, der mit der Skigruppe, aus der bereits zwei nachgewiesene Corona-Fälle bekannt sind, aus Südtirol, Trentino nach Mannheim zurückkehrte. Als Kontaktperson befand er sich in häuslicher Isolation. Er entwickelte grippeartige Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet. Der Test erbrachte den labordiagnostischen Nachweis.
Das Gesundheitsamt ermittelt nun weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Stadt Landau gibt Veranstalterinnen und Veranstaltern Checkliste an die Hand – Deutsch-Französischer Bauernmarkt und Lätare-Umzug werden abgesagt – OB Hirsch: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“
Landau / LK Landau / LK Südliche Weinstraße – Auf allen Ebenen und eng abgestimmt mit dem Landkreis Südliche Weinstraße versucht die Stadt Landau die Verbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Veranstalterinnen und Veranstalter werden aus diesem Grund gebeten, kritisch die Notwendigkeit geplanter Veranstaltungen zu hinterfragen. Dazu weist die Stadt jetzt auch erneut auf eine Checkliste zur Risikoeinschätzung bei Veranstaltungen hin, die vom gemeinsamen Gesundheitsamt von Stadt und Kreis erarbeitet wurde und die im Internet unter www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php zu finden ist.
Die
Stadt Landau wendet die dort angegeben Kriterien auch auf ihre eigenen
Veranstaltungen an. Aus diesem Grund hat der Stadtvorstand entschieden, sowohl
den Lätare-Umzug durch die Innenstadt am 22. März als auch den Deutsch-Französischen
Bauernmarkt samt Verkaufsoffenem Sonntag am 29. März abzusagen. Bei beiden
Veranstaltungen kommen viele Menschen auf engstem Raum zusammen – und das
zumindest im Fall des Bauernmarkts bzw. des Verkaufsoffenen Sonntags aus einem
großen Einzugsbereich. Auch die Ausstellungseröffnung des Wettbewerbs zum neuen
Stadtquartier Südwest am 12. März und die erste Veranstaltung von „Ihre Fragen
an den Oberbürgermeister“ am 14. März in Arzheim entfallen. Über die
Durchführung weiterer Veranstaltungen entscheidet die Verwaltung von Fall zu
Fall und gibt eventuelle Absagen baldmöglichst bekannt.
„Vorsichtsmaßnahmen schränken uns ein, helfen aber, die Infektionslage möglichst gut zu bewältigen“, betont OB Thomas Hirsch. Auch wenn eine Infektion mit dem neuen Erreger nach heutigem Kenntnisstand in aller Regel kaum über übliche Erkältungssymptome hinausreiche, so gelte es doch, die flächendeckende Ausbreitung einzudämmen – um die Schwächsten in der Gesellschaft zu schützen und die Ressourcen des Gesundheitssystems zu schonen, so Hirsch. Landaus Stadtchef ist sich bewusst, dass viele Menschen angesichts der Dynamik der Ereignisse verunsichert seien. Dies sei auch verständlich, weiß Hirsch. Er bittet aber: „Vorsicht und Rücksicht: Ja. Panik: Nein.“ Die aktuellen Risikogebiete und viele weitere Informationen rund um das Corona-Virus können jederzeit auf den Internetseiten www.rki.de bzw. www.infektionsschutz.de abgerufen werden. Zusätzlich zum überregionalen Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministerium, das unter 030/346 465 100 zu erreichen ist, haben Stadt Landau und Landkreis Südliche Weinstraße ein eigenes, regionales Bürgertelefon unter 0 63 41/94 05 55 eingerichtet. Dieses ist montags bis donnerstags von 10 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16 Uhr sowie freitags von 10 bis 12:30 Uhr geschaltet.
Stadt Landau in der Pfalz 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf neun
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurden am Sonntag (08.03.2020) zwei weitere bestätigte Coronavirus-Fälle gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf neun.
In einem Fall handelt es sich um eine 1974 geborene Frau, die der Skigruppe angehörte, die in Südtirol, Trentino, gewesen war und aus der bereits ein anderer nachgewiesener Fall einer Corona-Infektion bekannt ist. Nach ihrer Rückkehr zeigte sie leichte Krankheitsanzeichen, wurde auf das Virus getestet und befindet sich seitdem in häuslicher Isolation. Die Frau ist in einer städtischen Kindertagesstätte beschäftigt und besuchte die Einrichtung an einem Tag in dieser Woche, bevor die häusliche Isolation angeordnet wurde.
Alle an diesem Tag im Kinderhaus betreuten Kinder und tätigen Mitarbeitenden gelten als Kontaktpersonen, sie sind dem Gesundheitsamt bereits alle namentlich bekannt. Für sie wurde eine 14-tägige häusliche Isolation ab dem letzten Kontakttag angeordnet. Diese ist nicht für Familienmitglieder der betroffenen Kinder oder Mitarbeitenden erforderlich, sie können regulär ihren Beschäftigungen nachgehen. Alle Kinder und Personen, die an dem entsprechenden Tag nicht anwesend waren, können grundsätzlich weiterhin betreut werden bzw. arbeiten, für sie besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Am morgigen Montag bleibt das Kinderhaus aus organisatorischen Gründen geschlossen, um die weitere Betreuung für diese Kinder vorzubereiten. Die Familien und Mitarbeitenden wurden im Lauf des heutigen Nachmittags bereits persönlich informiert. Besondere oder weitergehende Maßnahmen sind für das Kinderhaus nicht erforderlich.
Im zweiten Fall handelt es sich um eine 1999 geborene Frau, die Schülerin einer beruflichen Schule in Mannheim ist. Sie zeigte unspezifische Krankheitssymptome und wurde auf das Virus getestet, der Test erbrachte nun den labordiagnostischen Nachweis. Der Ansteckungsweg ist nach derzeitigem Stand noch nicht bekannt und wird vom Gesundheitsamt ermittelt. Sie hat den Unterricht seit den Faschingsferien nicht besucht. Besondere Maßnahmen an der Schule sind daher nicht erforderlich, für andere Schüler und Lehrende besteht kein erhöhtes Infektionsrisiko. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Entwarnung: Alle Tests negativ – derzeit kein Hinweis auf eine SARS-CoV-2 Infektionen nach Schülerreisen nach Südtirol
Landkreis Germersheim – „Gute Nachrichten: Alle Ergebnisse der Freitag genommenen Abstriche sind negativ. Das heißt, alle Rückkehrer der Schülerreise sind nicht mit dem Coronavirus infiziert. Ich freue mich für die Betroffenen über das Ergebnis und danke allen für ihr Verständnis“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Die
Betroffenen und auch alle anderen Rückkehrer sind neben den mündlichen
Erläuterungen durch den Amtsarzt mit einem Schreiben über den weiteren Ablauf
informiert worden. Alle
Rückkehrer bleiben 14 Tage in häuslicher Absonderung. Alle anderen Schülerinnen
und Schüler, die nicht in der Reisegruppe waren, sind von diesen Maßnahmen
nicht betroffen. Der Unterricht findet für diese uneingeschränkt weiter statt.
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hatte gestern bei acht Personen einer aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe Abstriche genommen. Diese wurden auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren untersucht. Die Abstriche wurden entnommen, da Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt wurde und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten waren. „Die Abstriche wurden als besondere Vorsichtsmaßnahme entnommen“, erklärt Landrat Brechtel.
Kreisverwaltung Germersheim 10.03.2020
Aktualisierung: Zahl der bestätigten Corona-Virus-Fälle in Mannheim steigt auf sieben
Mannheim – Beim Gesundheitsamt Mannheim wurde am Samstag (07.03.2020) ein weiterer bestätigter Coronavirus-Fall gemeldet. Damit erhöht sich die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim auf sieben.
Bei dem neuen Fall handelt es sich um einen 1967 geborenen Mann, der mit einer Skigruppe im Risikogebiet Südtirol, Trentino, gewesen war. Nach seiner Rückkehr zeigte er leichte grippeartige Symptome und wurde auf das Virus getestet. Seitdem befindet er sich in häuslicher Isolation.
Der labordiagnostische Nachweis bestätigte nun den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die engen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Alle wichtigen Hinweise zum Corona-Virus allgemein, der Situation in Mannheim sowie Handlungsempfehlungen sind unter http://www.mannheim.de/corona abrufbar.
Stadt Mannheim 10.03.2020
Corona-Virus: Sechster bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat Freitagabend, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf sechs.
Bei dem Fall handelt es sich um einen 63jährigen Mann, der nach einem Urlaub in Südtirol am Sonntag mit leichten Krankheitssymptomen erkrankte. Deshalb hielt er sich seither zuhause auf. Der labordiagnostische Nachweis bestätigte den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit die Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Der Fall steht nach derzeitiger Kenntnis nicht in Zusammenhang mit den anderen bereits bekannten und bestätigten Fällen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt, arbeiten dabei eng zusammen.
Absage zugesagt: Demonstrationen am 07. März 2020 in Jockgrim
Jockgrim – Die drei für Samstag, 07.03.2020, angemeldeten Versammlungen in Jockgrim werden nach dringender Empfehlung der Kreisverwaltung durch die Veranstalter selbst abgesagt. Die Kreisverwaltung hatte die dringende Empfehlung ausgesprochen, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu minimieren. Im Gespräch mit Landrat Dr. Fritz Brechtel haben alle drei Anmelder Verständnis signalisiert und dem Landrat zugesichert, dass sie ihre Veranstaltungen absagen. Landrat Dr. Fritz Brechtel bedankt sich bei allen Veranstaltern und bei den Teilnehmenden für ihre Einsicht und ihr Verständnis.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Verdachtsfälle nach Schülerreisen
nach Südtirol
Landkreis Germersheim – Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim hat Donnerstagnachmittag (06.03.2020) bei acht Personen einer heute aus Südtirol zurückgekehrten Schülergruppe der IGS Kandel Abstriche genommen. Diese werden nun auf den Coronavirus hin untersucht. Mit den Ergebnissen wird morgen gerechnet. Die Abstriche wurden entnommen, da Italien Südtirol inzwischen zum Risikogebiet erklärt hat und zudem bei diesen acht Personen milde Erkältungszeichen aufgetreten sind. Dies dient einer besonderen Vorsichtsmaßnahme. Ein nachweislicher Kontakt zu einer infizierten Person liegt nicht vor.
Alle Personen, die sich in dem Reisebus befunden haben, bleiben nun als besondere Vorsichtsmaßnahme für 14 Tage in freiwilliger häuslicher Absonderung. Über die Ergebnisse der Abstriche werden die Reisenden durch das Gesundheitsamt informiert.
Kreisverwaltung Germersheim 07.03.2020
Corona-Virus: Fünfter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Das Gesundheitsamt Mannheim hat heute, 6. März, beim Landesgesundheitsamt einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf fünf.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 35jährige Frau, die an der Universität studiert und in Kontakt mit einer der bereits nachgewiesenen vier infizierten Personen stand. Sie befindet sich seit Mittwoch in häuslicher Absonderung, nachdem sie als enge Kontaktperson des zuvor bestätigten Falles identifiziert worden war. Da sie leichte Krankheitsanzeichen zeigte, erfolgte der Abstrich, im Ergebnis bestätigte der Test den Virusnachweis. Das Gesundheitsamt ermittelt derzeit weitere Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne.
Unter den engen Kontaktpersonen sind auch Studierende und Beschäftigte der Universität. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für wenige Personen, die in direktem und länger anhaltendem Kontakt mit den nachgewiesen Infizierten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierenden und Angehörigen der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Stadt erlässt Richtlinien für Veranstaltungen
(Ludwigshafen) – Aufgrund der anhaltenden Verbreitung des Coronavirus auch in der Region hat die Stadt Ludwigshafen Richtlinien zur Durchführung für alle öffentlichen Veranstaltungen in einer Allgemeinverfügung festgelegt. Demnach dürfen nur noch öffentliche Veranstaltungen durchgeführt werden, bei denen der Veranstalter sicherstellt und bestätigt, dass diese gemäß den jeweils gültigen und aktuellen Hinweisen und Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) durchgeführt werden.
Der Koordinierungsstab der Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck hat das Vorgehen am heutigen Freitag, 6. März 2020, gemeinsam mit Medizinern und Hygienespezialisten des städtischen Klinikums sowie dem Gesundheitsamt festgelegt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 07.03.2020
Coronavirus: die Lage in Heidelberg
(Heidelberg) – Das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat am Freitagmorgen, 6. März 2020, zwei weitere Personen in der Stadt Heidelberg bestätigt, bei denen der Coronavirus (COVID-19) nachgewiesen wurde. Damit liegt die Zahl der bestätigten Coronavirus-Fälle im Stadtgebiet Heidelberg nun bei vier. Bei den beiden neuen Fällen handelt es sich um bereits bekannte Kontaktpersonen (Ehefrau und Neffe) des am Mittwoch, 4. März, positiv getesteten Reiserückkehrers aus Südtirol. Die Ehefrau stand bereits seit Urlaubsrückkehr unter freiwilliger Quarantäne; der Neffe hat bis zum Auftreten erster leichter Symptome die Schule besucht. Der Neffe ist Schüler am Heidelberger Helmholtz-Gymnasium. Der Schulbetrieb muss nicht eingestellt werden. Bis das Gesundheitsamt die direkten Kontaktpersonen ermittelt hat, ist die gesamte Kursstufe, die der Schüler besucht hat, aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Die Schulleitung hat diese Entscheidung in enger Abstimmung mit dem Gesundheitsamt getroffen.
Das Robert Koch-Institut
(RKI) hat am späten Donnerstagabend, 5. März, nun auch Südtirol in Norditalien
in die Liste der Risikogebiete aufgenommen. Das Sozialministerium
Baden-Württemberg gibt für Reise-Rückkehrer aus Risikogebieten folgende
Hinweise:
Wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem
Risikogebiet waren, vermeiden Sie – unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte
und bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause.
Waren Sie in einem der Risikogebiete und bekommen
Sie innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber,
Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall, so vermeiden Sie alle nicht
notwendigen Kontakte, bleiben Sie zu Hause und beachten Sie die Husten- und
Niesetikette. Kontaktieren Sie das zuständige Gesundheitsamt – für Heidelberg
ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30
bis 21 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Hatten Sie während Ihrer Italienreise innerhalb
der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten, so
kontaktieren Sie bitte umgehend das zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von
Symptomen. Für Heidelberg ist das Gesundheitsamt
des Rhein-Neckar-Kreises zuständig und täglich von 7.30 bis 21 Uhr unter der
Telefonnummer 06221 522-1881 erreichbar.
Das
Kultusministerium hat am Freitagmorgen ebenfalls darüber informiert, dass alle
Personen an Schulen und Kindergärten, die aktuell oder in den vergangenen 14
Tagen aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, zu Hause bleiben sollen. Die
14 Tage sind aufgrund der lnkubationszeit jeweils ab dem Zeitpunkt der Rückkehr
zu zählen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt gehabt haben mit
einer anderen Person, die in diesem Zeitraum aus einem Risikogebiet
zurückgekehrt ist, können hingegen weiter uneingeschränkt am Schul- bzw.
Kita-Betrieb teilnehmen, sofern sie keine Symptome zeigen.
Die
Stadtverwaltung Heidelberg hat die Regelung analog für ihre Beschäftigten
übernommen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den vergangenen 14 Tagen
aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind, bleiben demnach zu Hause. Bislang
betraf das nur fünf Personen. Durch die Einstufung von Südtirol als
Risikogebiet durch das RKI wird sich die Zahl sicherlich verändern.
Vor dem Hintergrund des Coronavirus wird auch die Ehrung von Heidelbergs Sportlerinnen und Sportler des Jahres nicht wie geplant am 20. März 2020 im Casino der Stadtwerke Heidelberg stattfinden. Die Sportlerehrung durch die Stadt Heidelberg und den Sportkreis Heidelberg wird verschoben und zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Der Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben.
Stadt Heidelberg 07.03.2020
Hinweis des Gesundheitsamts zur Meldung des Sozialministeriums zur Einstufung von Südtirol als Risikogebiet: Test nur in begründeten Verdachtsfällen sinnvoll!
Das Gesundheitsamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts als Verdachtsfälle nur Personen gelten, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND sich in den letzten zwei Wochen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Krankheitssymptome zeigen UND Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll!. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen.
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt.
Jeder Bürger und jede Bürgerin kann durch die Beachtung folgender allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten.
Diese Hinweise finden Sie auch zum Download als Poster auf der Serviceseite der Stadt unter: http://www.mannheim.de/Corona
Gemeinsame Pressemeldung der Stadt Mannheim mit der Universitätsmedizin Mannheim (UMM), dem Theresienkrankenhaus und dem Diakonissenkrankenhaus
GEMEINSAM GUT GERÜSTET – ABGESTIMMTES VORGEHEN GEGEN DAS NEUARTIGE CORONAVIRUS
(Mannheim) – Um einzelne Infektionen mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV2) früh zu erkennen und eine weitere Ausbreitung in Mannheim einzudämmen, steht der Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt in engem Austausch mit den Mannheimer Krankenhäusern. „Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen über ausreichende Möglichkeiten und Kapazitäten, Menschen mit begründetem Verdacht auf eine Corona-Infektion zu untersuchen. Sie sind gut vorbereitet“, erklärt Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt nach einem gestrigen Treffen mit Vertreter*innen aller Mannheimer Krankenhäuser.
Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts (RKI) gelten als begründete Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie bei einer Erkältung zeigen, und sich in den vergangenen 14 Tagen in einem Risikogebiet gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder in den vergangenen 14 Tagen Kontakt zu einer (durch Laboruntersuchung) nachgewiesen an SARS-CoV2 erkrankten Person hatten. Eine Testung ist daher primär für diese Personen vorgesehen. Wer keine Symptome hat und lediglich in einem Gebiet war, in dem Erkrankungsfälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall.
Eine stationäre Behandlung von nachgewiesen mit dem neuartigen Coronavirus infizierten Patient*innen ist übrigens nicht zwingend erforderlich. Nach individueller Rücksprache mit dem Gesundheitsamt kann bei milden Krankheitsverläufen auch eine häusliche Absonderung ausreichen.
Maßnahmen in den Krankenhäusern
Die Mannheimer Krankenhäuser verfügen beispielsweise aufgrund von „Grippewellen“ über weitreichende Erfahrung und Kapazitäten für den Umgang mit größeren Zahlen an infektiösen Patientinnen. Durch bauliche oder organisatorische Maßnahmen haben sich alle Mannheimer Kliniken darauf eingestellt, Verdachtsfälle sowie Menschen mit bestätigten Infektionen räumlich von anderen Patientinnen und Besucherinnen zu isolieren, um Ansteckungen von Anfang an zu vermeiden. Umfassende Infektionsschutz- und Hygiene-Informationen an Mitarbeiterinnen, Patientinnen und Besucherinnen gehören ebenfalls zu den Maßnahmen.
Aufgrund des neuartigen Coronavirus wurden unter anderem die allgemeinen Besu-cherregeln in den Krankenhäusern angepasst: Die allgemeinen Besuchszeiten wurden von 15 bis 19 Uhr verkürzt. Personen mit Erkältungssymptomen oder ansteckenden Erkrankungen sind als Besucher*innen zum Schutz der Patient*innen nicht zugelassen. Kinder unter zwölf Jahren sollten möglichst auch nicht zu Besuch in die Krankenhäuser kommen. Auch das ist eine vorbeugende Maßnahme, um die Wahrscheinlichkeit für ein Weitertragen des neuartigen Coronavirus zu reduzieren. Die Verantwortlichen der Krankenhäuser bitten hier um Verständnis. Die Mannheimer Kliniken und das Gesundheitsamt stehen in kontinuierlichem Austausch zu allen das neuartige Coronavirus betreffenden Fragen der medizinischen Versorgung im stationären Bereich und in Notfällen.
Informationstelefon für Bürger*innen
Aufgrund des hohen Informationsbedürfnisses der Mannheimer Bürger*innen hat die Stadt ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Hier können auch begründete Verdachtsfälle für eine mögliche Infektion mit dem neuartigen Coronavirus erkannt werden, für die eine entsprechende Testung in Mannheim dann gesichert ist.
Wichtige aktuelle Informationen sind zudem auf der Internet-Serviceseite http://www.mannheim.de/corona zusammengestellt. Dort ist unter anderem die Liste des RKI mit den Risikogebieten hinterlegt.
Stadt Mannheim 07.03.2020
Kontaktpersonen der vier Infizierten werden ermittelt und betreut
(Mannheim) – In den bereits bekannt gegebenen vier bestätigten Fällen von Corona-Infektionen im Mannheim ermittelt das Gesundheitsamt derzeit die möglichen Kontaktpersonen, nimmt Kontakt mit diesen auf und begleitet diese während der häuslichen Quarantäne. Unter den Infizierten befindet sich auch eine Person, die an der Universität Mannheim studiert und sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat. Die Person befindet sich seit Anfang der Woche in häuslicher Isolation.
Unter den Kontaktpersonen sind auch einige wenige Studierende und Beschäftigte der Universität, die bereits informiert wurden. Das Gesundheitsamt Mannheim hat in Abstimmung mit den übergeordneten Landesbehörden eine sorgfältige Risikobewertung vorgenommen und für fünf Personen, die in direktem Kontakt mit dem Indexpatienten standen, häusliche Quarantäne angeordnet.
Für alle anderen Studierende und Angehörige der Universität besteht kein erhöhtes Risiko einer Infektion. Derzeit besteht auch keine Veranlassung für weitergehende Maßnahmen oder gar eine Einstellung des Betriebs an der Universität.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden, die Universität sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Coronavirus: Dorschbergschule darf Montag wieder Schulbetrieb aufnehmen – Virus bei Angehörigen nicht nachgewiesen
Wörth / Dorschbergschule – „Die Angehörigen des mit dem Coronavirus Infizierten in Wörth am Rhein waren zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infiziert. Die Tests vom Mittwoch waren bei allen Angehörigen negativ. Das bedeutet, dass keine Gefahr bestand, dass eine Infektion vorhanden war. Die Kinder waren somit zum Zeitpunkt des Schulbesuchs nicht infektiös“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Für die Dorschbergschule bedeutet dies, dass ab Montag der Schulbetrieb wieder regulär aufgenommen wird. Die Angehörigen, also auch die Kinder des mit dem Coronavirus Infizierten, bleiben jedoch weiterhin zuhause in Quarantäne. Sie gehen erst wieder zur Schule, wenn auch im Verlauf der Quarantäne kein Nachweis des Virus erfolgt.
„Die
Schulschließung war seitens der Kreisverwaltung eine besondere Vorsichtsmaßnahme.
Herzlichen Dank an alle, die die Entscheidung, die Schule vorübergehend zu
schließen, mitgetragen haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis!“, so Landrat Dr.
Fritz Brechtel. „Es war eine Frage der Zeit, dass auch im Landkreis Germersheim
der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es keinen Grund zur Panik. Ich bitte
Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und
informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat
Dr. Fritz Brechtel.
Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Corona-Virus: Vierter bestätigter Fall in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg gerade veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt heute, 4. März 2020, einen weiteren nachgewiesenen Coronavirus-Fall in Mannheim bestätigt. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim steigt damit auf vier.
Bei dem Fall handelt es sich um eine 33jährige Frau, die in der vergangenen Woche aus dem Risikogebiet Teheran, Iran, nach Mannheim gekommen ist. Nachdem sie leichte Krankheitssymptome zeigte, erfolgte gestern der Abstrich. Seitdem befindet sie sich in häuslicher Absonderung. Im Ergebnis bestätigte der Test nun den Virusnachweis.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen.
Es besteht nach den ersten vorliegenden Informationen keine Verbindung zu den drei bereits bekannten Fällen in Mannheim.
Stadt Mannheim 05.03.2020
Coronavirus – Erster positiver Fall im
Landkreis Germersheim bestätigt
Wörth / Landkreis Germersheim – Im Landkreis Germersheim ist der erste positive Fall seit dem 4. März 2020 bestätigt. Die betroffene Person und ihre Familie sind in häuslicher Quarantäne in ihrer Wohnung in der Stadt Wörth am Rhein. Das Gesundheitsamt des Landkreises Germersheim hat diese Quarantäne nach §30 Infektionsschutzgesetzt angeordnet. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen läuft.
Ein Kind der
nachweislich infizierten Person besucht die Dorschberggrundschule in Wörth am
Rhein. Um eine besondere Vorsicht walten zu lassen, werden aktuell weitere
Testungen bei der gesamten betroffenen Familie durchgeführt. Landrat Dr. Fritz
Brechtel betont: „Bei diesen Angehörigen sind bisher keine Krankheitszeichen
festgestellt worden. Aus besonderer Vorsicht wird die gesamte
Dorschberggrundschule ab morgen geschlossen. Wir bitten alle Betroffenen für
Verständnis.“
An allen
anderen Schulen im Kreis findet unverändert Schulunterricht statt. Auch die
Kindertagesstätten bleiben geöffnet.
Sind alle
weiteren Testungen der Angehörigen negativ, kann die Dorschbergschule zeitnah
wieder geöffnet werden. Dies entscheidet dann der Amtsarzt des Gesundheitsamtes
Landkreis Germersheim. Die Kinder der betroffenen Familie bleiben bis auf
weiteres zuhause und zeigen bisher keine Symptome.
Ein weiteres
Kind besucht eine Schule in Karlsruhe. Das zuständige Gesundheitsamt ist
informiert. Dieses wird über weitere Maßnahmen vor Ort entscheiden.
Der DRK
Kreisverband hat speziell für Personen, die sich in Quarantäne befinden, eine
Hotline eingerichtet. Diese Hotline ist für die betroffenen Personen jederzeit
erreichbar. Besetzt ist die Hotline mit Einsatzkräften aus dem Bereich der
sozialen Betreuung oder der psychosozialen Notfallversorgung besetzt. „Die
psychosoziale Betreuung in dieser besonderen Situation ist damit
gewährleistet“, so Landrat Brechtel.
„Es war eine Frage der Zeit, dass
auch im Landkreis Germersheim der Virus nachgewiesen wird. Dennoch gibt es
keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie weiterhin bedacht, halten
Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über
zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle
Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage
interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, der
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes
zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise
und Antworten auf häufig gestellte Fragen.
„Die Ausbreitung des Corona-Virus ist
nach meiner Einschätzung nur zu verlangsam, nicht mehr aufhaltbar“, betont der
Wörther Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche. „Das ist jedoch keinerlei Grund zur
Panik, für Hamsterkäufe oder anderen Unfug. Wir haben eine neue Krankheit, mit
deren Existenz wir leben müssen, zumindest bis Impfstoffe dagegen entwickelt
wurden. Die meisten Menschen bemerken die Erkrankung kaum. Ein Risiko besteht
ausschließlich für Menschen mit geschädigtem Immunsystem oder bestehenden schwerwiegenden
Erkrankungen. Unser Gesundheitssystem ist darauf ausgelegt, die optimale
Versorgung zu gewährleisten.“
Die Informationen zum Thema Coronavirus auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Außerdem ist in der Kreisverwaltung ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 05.03.2020
Wichtige Informationen zum Coronavirus – Bürgertelefon für den Rhein-Pfalz-Kreis eingerichtet
Rhein-Pfalz-Kreis – Gemäß den Angaben des Robert-Koch-Instituts breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus. Aktuell sind zum 03.03.2020 noch keine Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis nachweislich am Coronavirus erkrankt.
Da die Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern beim Gesundheitsamt des
Rhein-Pfalz-Kreises zurzeit zunehmen, hat sich die Kreisverwaltung dazu
entschlossen, ein Bürgertelefon einzurichten. Dieses erreichen Bürgerinnen und
Bürger unter der Telefonnummer 0621 5909 5800 von Montag bis Donnerstag von 9
bis 12 Uhr und 13 bis 16 Uhr, freitags von 9 bis 12 Uhr.
Weiterhin möchte die Kreisverwaltung darauf aufmerksam machen, dass die Homepage des Rhein-Pfalz-Kreises tagesaktuell interessante und wichtige Informationen zum Coronavirus bereitstellt. Auch auf den Seiten des Robert-Koch-Institutes, der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes sind Informationen zum Virus, allgemeine Verhaltensweisen, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellte Fragen zu erhalten.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 05.03.2020
Infotelefon eingerichtet
Mannheim / Baden-Württemberg – Der Verwaltungsstab der Stadt Mannheim hat heute getagt, um im Rahmen der Pandemieplanung relevante Fragen gemeinsam mit den für Fragen des Infektionsschutzes wichtigen Akteuren vom Gesundheitsamt bis zur Katastrophenschutzbehörde zu erörtern. Derzeit gibt es in Mannheim keine weiteren, über die drei bereits bekannten Fälle hinausgehenden, bestätigten Verdachtsfälle von Corona-Infektionen.
Infotelefon eingerichtet
Um auf das hohe Informationsbedürfnis der Bürger*innen zu reagieren, hat die Stadt ab sofort ein Infotelefon eingerichtet: Die Telefonnummer 0621-293 2253 ist montags bis sonntags von 7.30 bis 19.00 Uhr besetzt. Wichtige Informationen liefert zudem die Internet-Serviceseite www.mannheim.de/corona. Neben allgemeinen Hinweisen zum Corona-Virus werden die Anrufer*innen auch informiert, für wen eine Testung sinnvoll ist: Gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts gelten als Verdachtsfälle nur Personen, die Krankheitssymptome wie z.B. Erkältungskrankheiten, zeigen UND in den letzten zwei Wochen in einem RISIKOGEBIET gemäß Liste des RKI aufgehalten haben oder Kontakt zu einem NACHGEWIESEN an Corona erkrankten Patienten hatten. Nur für diesen Personenkreis ist eine Testung vorgesehen und sinnvoll. In allen anderen Fällen ist die Wahrscheinlichkeit einer Infektion mit dem Virus als sehr gering einzustufen. Wer lediglich in einem Gebiet war, in dem Corona-Fälle aufgetreten sind, oder Kontakt mit einer Person hatte, die in einem Risikogebiet war, gilt nicht als Verdachtsfall!
„Dennoch kann jeder Bürger und jede Bürgerin durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“; appelliert Gesundheitsbürgermeister Dirk Grunert und empfiehlt folgende allgemeine Empfehlungen einzuhalten: Abstand beim Husten und Niesen halten, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden, den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen vermeiden und auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung zu verzichten. Nach wie vor ist jedoch der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. Deshalb rät Dr. Peter Schäfer, Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt: „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“.
Derzeit besteht kein Anlass für das Schließen von öffentlichen Einrichtungen. Hinweise für Schulen und Kitas sowie Rückkehrer aus dem Italienurlaub geben das Kultus- und Sozialministerium auf seiner Homepage.
Stadt Mannheim 04.03.2020
Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus
Speyer bereitet sich auf Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor
Am Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus Speyer gibt es bisher keine Patienten, die mit dem Coronavirus infiziert sind oder bei denen der Verdacht einer Infektion besteht. Dennoch bereitet sich die Speyerer Klinik auf die zu erwartende Zunahme an Corona-Infizierten in der Region vor und richtet eine Anlaufstelle für die Ersteinschätzung von Patienten vor dem Krankenhaus-Haupteingang ein.
Speyer / Diakonissen-Stiftungs-Krankenhaus – Um einer Übertragung in Wartebereichen vorzubeugen, hat sich die Klinikleitung entschieden, alle ambulanten und stationär aufzunehmenden Patienten bis auf Weiteres in einem Container vor dem Haupteingang einer kurzen Befragung zur Ersteinschätzung, ob ein Risiko für eine Coronavirusinfektion vorliegen könnte, zu unterziehen. Die Patienten ohne Risiko können danach wie gewohnt durch den Haupteingang in das Krankenhaus gehen. Patienten mit einem Risiko für eine Coronavirusinfektion erhalten einen Mund-Nasen-Schutz, werden um das Haus geleitet und in einem in Containern eingerichteten gesonderten Wartebereich in Empfang genommen. „Diese neue Patientenlenkung ist eine Vorsichtsmaßnahme zum Schutz unserer Patienten“, betont der Ärztliche Direktor Dr. Dirk Jentschura und appelliert an die Bevölkerung, sich bei einem Infektionsverdacht zunächst telefonisch an das örtliche Gesundheitsamt, den Hausarzt oder den ärztlichen Notdienst unter der Telefonnummer 116117 zu wenden.
Um sich und andere zu schützen, weist Krankenhaushygieniker Dr. Thomas Kienbaum auf einfache, aber sehr wirksame Hygienemaßnahmen zur Vorbeugung von Infektionen hin, wie beispielsweise regelmäßiges Händewaschen, richtiges Verhalten bei Husten und Niesen sowie ein Mindestabstand von erkälteten Personen von einem Meter. Die Hygienetipps der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seien hier ein hilfreicher Leitfaden, so Kienbaum. Zudem sollten Angehörige und Freunde bei Schnupfen, Husten, Halskratzen, Fieber, Durchfall oder anderen Anzeichen für eine Infektion auf einen Patientenbesuch im Krankenhaus verzichten.
Diakonissen Speyer 04.03.2020
Drei bestätigte Fälle von Corona-Virus in Mannheim
Mannheim – Wie das Sozialministerium Baden-Württemberg am Samstagabend veröffentlichte, hat das Landesgesundheitsamt Samstag, 1. März 2020, drei nachgewiesene Coronavirus-Fälle in Mannheim bestätigt.
Im ersten Fall handelt es sich um einen 68-jährigen Mann, der Kontakt zu der infizierten Person aus dem Rhein-Neckar-Kreis hatte, die am vergangenen Mittwoch aus dem Skiurlaub in Südtirol nach Deutschland zurückkehrte. Der Mannheimer befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Absonderung. Der Infizierte zeigt bislang keine Krankheitsanzeichen, es geht ihm gut, er bleibt in häuslicher Quarantäne.
Der zweite Infizierte, ein 23-jähriger Mann aus Mannheim, hatte Kontakt zu einem bereits bestätigten Fall in Nordrhein-Westfalen. Auch er befand sich als Kontaktperson bereits in häuslicher Quarantäne. Der Patient hat leichte grippale Symptome und bleibt in häuslicher Absonderung.
Beim dritten Fall handelt es sich um einen 53jährigen Mannheimer, der von einer Reise aus dem Risikogebiet Ghom im Iran zurückgekehrt ist. Er befand sich seitdem in häuslicher Absonderung. Der Patient befindet sich im Theresienkrankenhaus und wird isoliert von den anderen Patientinnen und Patienten behandelt. Er zeigt Anzeichen einer Lungenentzündung.
In allen drei Fällen geht das Gesundheitsamt möglichen weiteren Kontaktpersonen nach, diese werden entsprechend informiert und begleitet.
Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten eng zusammen.
Hinweise für Italien-Rückkehrer*innen sowie Schulen und Kitas
Mannheim – „Bislang haben wir glücklicherweise nach wie vor keinen bestätigten Corona-Verdachtsfall bei uns in Mannheim“, betont der Leiter des Gesundheitsamtes Dr. Peter. „Falls dieser jedoch eintreten sollte, sehen wir uns im Rahmen der Pandemieplanung gut vorbereitet. Derzeit besteht kein Anlass für die Schließung von Einrichtungen oder die Absage von Veranstaltungen. Jede*r Bürger*in kann jedoch durch die Beachtung allgemeiner Hygienemaßnahmen einen Beitrag zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen leisten“:
Allgemeine Hygienemaßnahmen:
Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung der Weiterverbreitung von Coronavirus-Erkrankungen (COVID 19) sind allgemeine Hygienemaßnahmen wie Abstand halten beim Husten und Niesen, dabei Armbeuge vor Mund und Nase halten, die Hände regelmäßig mit Wasser und Seife waschen, Berührungen von Augen, Nase und Mund vermeiden. Vermeiden Sie den Kontakt zu offensichtlich erkrankten Personen. Verzichten Sie auf das Händeschütteln zu Begrüßung und Verabschiedung. Diese Maßnahmen schützen auch vor einer Übertragung der derzeit noch sehr stark zirkulierenden Grippeviren oder anderer Auslöser von Erkältungskrankheiten.
Mit dem Ende der Faschingsferien in Baden-Württemberg werden viele Rückkehrer*innen aus Norditalien erwartet, wo sich derzeit Coronavirus-Fälle häufen. Besonders betroffen sind dort aktuell folgende Risikogebiete: Die Region Lombardei sowie die Stadt Vo im Bezirk Padua. Die aktuelle Liste der Risikogebiete findet sich auf den Internetseiten des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html
Hinweise für Schulen und Kitas, Eltern, Lehrer*innen, Pädagogische Fachkräfte – Mitteilung des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg vom 28. 02.2020
Wichtige
Informationen und Hygiene-Hinweise gesammelt auf der Homepage des Landkreises –
Ab Montag Bürgertelefon für den Landkreis Germersheim eingerichtet
Landkreis Germersheim – Der Coronavirus breitet sich weltweit weiter aus. Noch ist im Landkreis Germersheim keine Person am nachweislich am Coronavirus erkrankt (Stand Freitag, 28. Februar 2020, 12 Uhr).
„Auch wenn niemand ausschließen, dass auch hier Erkrankungen auftreten, gibt es keinen Grund zur Unruhe. Ich bitte Sie, bleiben Sie bedacht, halten Sie sich an die Hygieneregeln und informieren Sie sich vor allem nur über zuverlässige Quellen“, appelliert Landrat Dr. Fritz Brechtel. Für alle Bürgerinnen und Bürger hat der Landkreis Germersheim auf der Homepage interessante und wichtige Informationen u.a. des Robert-Koch-Institutes, des Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und des Auswärtigen Amtes zusammengetragen, darunter allgemeine Informationen zum Virus, Hygiene-Hinweise und Antworten auf häufig gestellten Fragen.
Die Informationen auf der Homepage des Landkreises erreichen Interessierte direkt über www.kreis-germersheim.de/coronavirus. Ab Montag ist in der Kreisverwaltung zudem ein Bürgertelefon besetzt. Dieses erreichen Bürgerinnen und Bürger Montag bis Donnerstag von 10 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, Freitag 10 bis 13 Uhr, Telefonnummer 07274/53-131.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weiterhin kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Am Dienstagabend (25.02.2020) wurde bei einem Patienten in Baden-Württemberg eine Infektion mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) nachgewiesen. Das ist die erste bestätigte Infektion im Land. In Mannheim gibt es auch weiterhin bis Mittwoch (26. Februar) keinen bestätigten Fall der Virusinfektion.
Gesundheitsminister Manne Lucha mahnt zur Besonnenheit: „Baden-Württemberg hat sich schon früh auf diesen Fall eingestellt. Alle beteiligten Stellen arbeiten eng und intensiv zusammen.“ Personen, die sich einem Risikogebiet aufgehalten haben oder Kontakt mit einer an dem neuen Coronavirus erkrankten Person hatten, und bis 14 Tage nach der Rückkehr bzw. dem Kontakt grippeartige Krankheitssymptome entwickeln, sollten sich bei einem Arzt melden: „Nehmen Sie unter Hinweis auf den Aufenthalt im Risikogebiet telefonisch Kontakt zu Ihrem Hausarzt oder dem kassenärztlichen Notdienst auf“, so das Ministerium.
Menschen, die nach ihrer Einreise aus Gebieten, in denen COVID-19-Fälle vorkommen, innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Rückkehr Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollen
unnötige Kontakte vermeiden,
nach Möglichkeit zu Hause bleiben,
beim Husten und Niesen Abstand zu anderen Menschen halten beziehungsweise in die Armbeuge niesen oder husten,
nach Möglichkeit nur ein Taschentuch benutzen, das sofort entsorgt wird,
regelmäßig und gründlich Hände mit Wasser und Seife waschen,
Berührungen von Nase, Augen und Mund vermeiden,
nach telefonischer Anmeldung unter Hinweis auf die Reiseregion einen Arzt aufsuchen. Erste Anlaufstelle ist der zuständige Hausarzt oder Kinderarzt!
Für alle Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline für Rat suchende Bürgerinnen und Bürger eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werktags zwischen 9 und 16 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555.
Wie kann man sich jetzt vor akuten Atemwegsinfektionen schützen?
Auch beim Gesundheitsamt Mannheim ist die Vermeidung von akuten Atemwegsinfektionen derzeit ein sehr gefragtes Thema. „Vor dem Ausbruchsgeschehen mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV2 machen sich auch in Mannheim viele Menschen verständlicherweise Sorgen und wollen sich bestmöglich schützen“, so der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer. Dennoch ist derzeit der Erreger der echten Grippe, das Influenzavirus, weiterhin der gefährlichste Erreger von akuten Atemwegsinfektionen in Deutschland. „Eine Grippe-Impfung ist auch jetzt noch der effektivste Weg, sich vor akuten Atemwegsinfektionen zu schützen“, rät Dr. Peter Schäfer.
Besonders empfiehlt das Robert-Koch-Institut allen Personen über 60, chronisch kranken Menschen aller Altersstufen und Medizin- und Pflegepersonal eine Impfung als wichtigste Schutzmaßnahme gegen die Grippe. Außerdem gibt es eine allgemeine Impfempfehlung für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Die Grippe-Impfung schützt jedoch nicht vor „normalen“ Erkältungen, die landläufig als „grippaler Infekt“ bezeichnet werden und zeitgleich „Hochsaison“ haben. Sie schützt auch nicht gegen Infektionen mit SARS-CoV2. Allerdings haben Personen, die gegen Grippe geimpft sind, ein geringeres Risiko, zeitgleich an mehreren Erregern von Atemwegsinfektionen zu erkranken.
Was passiert, falls es in der Region Mannheim einen bestätigten Fall des Corona-Virus gibt?
Nach einem positiven Ergebnis eines Tests auf Corona-Viren würde der Patient, der Krankheitssymptome zeigt, in eine Klinik eingeliefert und dort isoliert von den übrigen Patient*innen untergebracht und behandelt werden. Das zuständige Gesundheitsamt würde dann in enger Abstimmung mit dem Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz des Landes am Landesgesundheitsamt die Kontaktpersonen des Patienten ermitteln und entsprechende Schutzmaßnahmen veranlassen. Das bedeutet, dass enge Kontaktpersonen häuslich abgesondert werden. Sobald eine Kontaktperson Symptome entwickelt, wird sie ebenfalls in einem Krankenhaus isoliert. Alle beteiligten Ärzte, Kliniken und Gesundheitsbehörden arbeiten dabei eng zusammen.
Vorbereitung / Maßnahmen zum Infektionsschutz des Landes
Das Zusammenwirken der Gesundheitsbehörden beim Auftreten von Infektionskrankheiten ist in Baden-Württemberg gut eingespielt, betont das Landesgesundheitsamt. Die Behörden sind gut vorbereitet, das nationale und weltweite Geschehen wird aufmerksam beobachtet. Es besteht ein ständiger Austausch mit den Bundesbehörden und den anderen Bundesländern, um ein einheitliches Vorgehen zu gewährleisten. Alle relevanten Akteure im Land sind sensibilisiert und mit den wesentlichen aktuellen Informationen versorgt. Eine wichtige Rolle kommt den in Praxen und Kliniken tätigen Ärzten zu, da sich ein Krankheitsverdacht in der Regel bei der Anamnese und Untersuchung von Patienten ergibt.
Um eine zeitnahe Diagnostik zu gewährleisten, hat das Land die eigenen Laborkapazitäten inzwischen ausgebaut. So können ab sofort Proben von begründeten Verdachtsfällen in Absprache mit dem Gesundheitsamt im Labor des Landesgesundheitsamtes untersucht werden.
Berlin / Deutschland / Italien – Das Robert-Koch-Institut informiert zum COVID-19-Geschehen in Italien: Mit Stand vom 24.02.2020 meldet Italien einen sprunghaften Anstieg der Fallzahlen von COVID-19 aus mehreren Regionen: Neben drei bereits bekannten importierten Fällen in der Region Lazio, die jeweils einen Bezug zu China hatten, kommen aktuell zahlreiche Fälle v.a. in der Lombardei und in Venezien vor.
Reisende, die mit einer in Italien an COVID-19 erkrankten Person einen persönlichen Kontakt hatten, sollten sich umgehend an ihr Gesundheitsamt wenden. Alle anderen Reisenden aus italienischen Regionen mit COVID-19-Erkrankungsfällen, die innerhalb von 14 Tagen nach Rückreise Fieber, Husten oder Atemnot entwickeln, sollten nach telefonischer Anmeldung und unter Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen. Zudem sollten diese Personen unnötige Kontakte vermeiden, nach Möglichkeit zu Hause bleiben, beim Husten und Niesen Abstand halten oder sich wegdrehen und sich die Armbeuge oder ein Taschentuch, das sie sofort entsorgen, vor Mund und Nase halten. Auch die Hände regelmäßig und gründlich mit Wasser und Seife zu waschen, ist zu empfehlen.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Quarantäne für China-Rückkehrer in Germersheim beendet
Landrat dankt allen Beteiligten für ihr Engagement und das gute Zusammenspiel
Germersheim – Die Quarantäne für die 124 in der Germersheimer Südpfalz-Kaserne verbliebenen China-Rückkehrer ist seit Sonntag beendet. Nach einer dritten Beprobung und einem ärztlichen Check wurde bei keinem der Gäste und keinem der Helfer des Deutschen Roten Kreuzes das Coronavirus nachgewiesen. Es besteht kein Verdacht für eine Infektion mit Sars-CoV-2 gemäß Infektionsschutzgesetz. Die 124 Rückkehrer und 22 Einsatzkräfte des Deutschen Roten Kreuzes gelten somit nicht als ansteckungsverdächtig. „Der Amtsarzt unseres Gesundheitsamtes der Kreisverwaltung Germersheim konnte die Quarantäne-Verfügung für alle Personen aufheben. Noch am Sonntag haben sich die China-Rückkehrer auf die Reise zu ihren persönlichen Zielorten begeben. Ich bin sehr froh, dass die Quarantäne ein so glückliches Ende genommen hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.
Zwei Wochen hatten die insgesamt 146 Rückkehrer und Einsatzkräfte auf einem abgeriegelten Gelände in einem neu errichteten Gebäude innerhalb der Südpfalzkaserne verbracht. Dreimal wurden in dieser Zeit Rachenabstriche genommen und ins Landesuntersuchungsamt zur Beprobung gebracht. Die Betreuung der Rückkehrer innerhalb der Quarantänezone hatte das Deutsche Rote Kreuz mit 22 Freiwilligen übernommen. Im Hintergrund im Einsatz waren zahlreiche weitere Helfer der Bundeswehr sowie Ehrenamtliche auch aus Organisationen aus dem Landkreis Germersheim. „Als Leiter der Kreisverwaltung, die für die Durchführung der Quarantäne nach § 30 Infektionsschutzgesetz von Anfang bis Ende Verantwortung getragen hat, möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken: Danke an alle, die in dieser besonderen Situation im Einsatz waren – egal ob ehrenamtlich oder hauptamtlich“, betont Landrat Brechtel. Das Zusammenwirken der verschiedenen Organisationen habe sehr gut funktioniert: „Besonders möchte ich die hervorragende Kooperation mit der Bundeswehr hervorheben. Sie und die Kräfte des DRK haben gemeinsam mit unserer medizinischen Schiene alles getan, damit diese herausfordernde Aufgabe und Zeit gut gemeistert und zu einem glücklichen Ende geführt werden konnte.“
Landrat Brechtel betont auch, „dass die Bewältigung dieser neuartigen und komplexen Aufgabe nur möglich war, weil alle Beteiligten hervorragend gemeinsam zusammengearbeitet und sich dabei über die Maßen zeitlich und fachlich eingesetzt haben. Die Verantwortung wurde angenommen, es gab einen großen Einsatzwillen von Hauptamtlichen, auch in Amtshilfe, und auch von zahlreichen Ehrenamtlichen, alle haben sich in unglaublichem Maße engagiert.“
Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium Dr. Thomas Gebhart: „Ich freue mich sehr, dass die Rückkehrer aus Wuhan gesund zu ihren Familien zurückkehren können. Die Quarantäne war für alle Beteiligten nicht einfach. Aber sie war notwendig zum Schutze aller. Mein Dank gilt allen, die das möglich gemacht haben. Aber mein Dank gilt auch den Bürgerinnen und Bürgern von Germersheim, die diese Situation so gelassen mitgetragen haben. Wir haben gezeigt: Wenn es darauf ankommt, arbeiten Bund, Länder und Kommunen Hand in Hand, um die Bevölkerung zu schützen.“
Der Kommandeur des Luftwaffenausbildungsbataillons und Standortältester des Standorts Germersheim, Oberstleutnant Peter Eckert im Rückblick: „Es ist bemerkenswert und einzigartig was die Angehörigen des Standortes und des Luftwaffenausbildungsbataillons in den letzten Wochen geleistet haben. Ich bin stolz auf dieses Team und dessen bemerkenswerte Leistungsfähigkeit. Ebenso hervorragend gestaltete sich auch die Zusammenarbeit mit Landkreis, Stadt, DRK sowie allen anderen Beteiligten. Als Luftwaffe war es uns ein aufrichtiges Bedürfnis, alles für das Wohlergehen der Rückkehrer aus Wuhan zu tun und Ihnen diese besondere Situation so angenehm wie irgend möglich zu gestalten. Die vergangen zwei Wochen waren für uns alle besonders und herausfordernd und deshalb freut es uns umso mehr, dass wir unsere Gäste heute aus der Quarantäne entlassen durften. Wir wünschen allen eine gute Heimreise und für die Zukunft alles erdenklich Gute. Danke nochmals an alle für diese außerordentliche und hervorragende Teamleistung und das bemerkenswerte Zeichen der Geschlossenheit!“
„Wir sind glücklich, dass die Isolation der Rückkehrer und Helfer in Germersheim aufgehoben werden konnte. Die Belastung für alle Beteiligten war enorm groß. Mein Dank gilt allen insgesamt rund 120 Helfern des DRK, die jeden Tag mit beispiellosem Engagement im Einsatz waren, ganz besonders den 22 Freiwilligen in der Kaserne. Es war eine großartige Leistung, 14 Tage lang die Betreuung der 124 Rückkehrer zu übernehmen und mit ihnen isoliert zu leben“, sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter am Sonntag. Unter der Leitung des Generalsekretariats des Deutschen Roten Kreuzes seien an dem Einsatz auch der Verband der Schwesternschaften vom DRK sowie die DRK-Landesverbände Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Berliner Rotes Kreuz, Brandenburg, Hessen, Nordrhein, Saarland, Sachsen, Schleswig-Holstein und der DRK-Bezirksverband Frankfurt/Main beteiligt gewesen.
Die gesamte Zeit war geprägt von einem guten Zusammenspiel unterschiedlicher Organisationen und Einrichtungen: dem Luftwaffenausbildungsbataillon der Bundeswehr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim, der Kreisverwaltung Germersheim, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, der Stadt Germersheim, dem Deutschen Roten Kreuz, der Polizei, dem Malteser Hilfsdienst, dem Technischen Hilfswerk, der Feuerwehr, der Deutschen Lebensrettungsgesellschaft, benachbarten Kreisverwaltungen, dem Robert-Koch-Institut, dem Landesuntersuchungsamt, den Krankenhäusern und dem Ärztlichen Dienst der Bundeswehr.
Kreisverwaltung Germersheim 04.03.2020
Weitere
Medieninformation aus der Quarantäne-Einrichtung erst nach Vorliegen der
nächsten Testergebnisse
Germersheim – Am Freitag, 14. Februar 2020, wird es eine weitere Beprobung der China-Rückkehrer und der DRK-Helferinnen und Helfer geben, denn bis zum Ende der Quarantänezeit ist nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis des Virus´ erfolgt. Mit den Ergebnissen ist frühestens Samstagabend zu rechnen. Selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis wird am Sonntag eine ärztliche Untersuchung aller in der Quarantäne befindlichen Personen stattfinden. Erst danach kann über eine Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Gute
Nachrichten aus der Quarantäne-Einrichtung: Alle Ergebnisse der Beprobung von
Montag sind negativ
Germersheim – Alle Proben, die am Montag von den China-Rückkehrern in der Quarantäne-Einrichtung in der Südpfalzkaserne in Germersheim genommen wurden, sind negativ. Bei keinem der 122 Rückkehrerinnen und Rückkehrern und den 22 Helferinnen und Helfern des Deutschen Roten Kreuzes im Quarantänebereich wurde das neue Coronavirus nachgewiesen. Die Testergebnisse geliefert hat das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz.
Am Freitag wird es noch eine
weitere Beprobung geben. Denn auch wenn es mit zunehmender Dauer immer
unwahrscheinlicher wird, dass das Virus noch nachgewiesen wird, ist es bis zum
Ende der Quarantänezeit nicht auszuschließen, dass doch noch ein Nachweis
erfolgt.
Mit den Ergebnissen ist
frühestens Samstagabend zu rechnen. Eine mögliche Aufhebung der Quarantäne erfolgt nach den Richtlinien des Robert Koch
Institutes. Demnach folgt selbst nach einem wiederholt negativen Ergebnis am
Sonntag eine ärztliche Untersuchung. Erst danach kann überhaupt über eine
Aufhebung der Quarantäne entschieden werden.
Momentan zeigen sich alle Beteiligten erleichtert über das aktuelle negative Ergebnis der aktuellen Beprobung. Sowohl die Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, die Vertreter der Bundeswehr, des Landkreises und der Stadt Germersheim sowie die Ministerien sind optimistisch und schauen zuversichtlich auf ein Ende der Quarantänezeit für die China-Rückkehrer und die Helferinnen und Helfer in der Quarantänezone.
Kreisverwaltung Germersheim 14.02.2020
Corona-Virus: Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet
Gemeinsame Pressemeldung des Sozialministeriums und Landesgesundheitsamts
Mannheim / Stuttgart / Baden-Württemberg – In der Region Mannheim gibt es auch weiterhin keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren-Infektionen. Das Landesgesundheitsamt hat nun eine Hotline für Bürger*innen zu dem Thema eingerichtet.
Gesundheitsminister Lucha und Regierungspräsident Reimer betonen, dass die Gesundheitsbehörden im Land gut auf das neuartige Coronavirus vorbereitet und das Risiko für Bevölkerung gering seien. In einer gemeinsamen Pressemitteilung des Ministeriums und Landesgesundheitsamtes heißt es dazu:
„Ab sofort können sich Bürgerinnen und Bürger werktags zwischen 9:00 und 16:00 Uhr unter der Telefonnummer 0711/904-39555 mit Fragen zum neuartigen Coronavirus an eine eigens eingerichtete Hotline des Landesgesundheitsamts (LGA) Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart wenden. „Wir haben Verständnis für das große Informationsbedürfnis der Menschen. Da die Flut an Meldungen sowie teilweise bewusste Falschinformationen in den Sozialen Netzwerken zu Verunsicherungen führen, haben wir die Hotline beim Landesgesundheitsamt eingerichtet“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Mittwoch (5. Februar) in Stuttgart.
„Neben der Hotline für Bürgerinnen und Bürger informieren wir über das Coronavirus selbstverständlich auch über unsere Internetseiten, die wir regelmäßig aktualisieren“, sagte der Stuttgarter Regierungspräsident Wolfgang Reimer, in dessen Behörde das Landesgesundheitsamt (LGA) angesiedelt ist. Reimer erklärte außerdem, dass im Falle eines bestätigten Falls das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz beim Landesgesundheitsamt die zentrale Koordination im Land übernehme und die Gesundheitsämter vor Ort als „Task Force“ unterstütze. „Schon jetzt sind die Expertinnen und Experten beim LGA rund um die Uhr für die Gesundheitsämter erreichbar“, so Reimer.
In Baden-Württemberg wurden bislang keine Erkrankungen am Coronavirus festgestellt. Im Labor des LGA wurden bisher 84 Proben vorsorglich untersucht – alle waren negativ. „Aktuell befinden sich neun Personen in Baden-Württemberg, die Kontakt zu einer infizierten Person aus Bayern hatten, vorsorglich für 14 Tage – die Inkubationszeit – in häuslicher Absonderung. Bisher sind alle bei diesen Personen durchgeführten Tests auf das Coronavirus negativ ausgefallen“, erklärte die Leiterin des LGA, Dr. Karlin Stark.
Das Erkrankungsrisiko für die Bevölkerung in Deutschland wird vom Robert-Koch-Institut in Berlin weiterhin als gering eingestuft. Die Lage ist jedoch dynamisch, sodass sich diese Einschätzung kurzfristig durch neue Erkenntnisse ändern kann. Ausführliche Informationen zum Krankheisterreger, zum Verbreitungsgebiet, den Infektionsschutzmaßnahmen bei Verdachtsfällen und weitere Hinweise können auf der Internetseite des Robert Koch-Instituts abgerufen werden. Dort steht auch eine umfangreiche Fragen-und-Antworten-Liste zur Verfügung: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html
Sozialministerium und Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 08.02.2020
Bisher kein Coronavirus bei Rückkehrern in Germersheim nachgewiesen
Südpfalz Kaserne Germersheim – Das mit Spannung erwartete Ergebnis der Beprobung aller China-Rückkehrer liegt nun vor. Es ist sehr erfreulich. Bei keinem der in der Südpfalz Kaserne in Germersheim untergebrachten Rückkehrer konnte bisher das Coronavirus nachgewiesen werden. Landrat und Kommandeur überbrachten die freudige Nachricht an die Gäste und die Helfer des Roten Kreuzes im Quarantänebereich, wo die Nachricht mit großer Erleichterung und Freude aufgenommen wurde.
Das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, das die
Untersuchung durchgeführt hat, weist allerdings darauf hin, dass es für eine
Entwarnung noch viel zu früh sei. Das Virus könne noch bis zum Ende der
Quarantänezeit auftreten. Dennoch ist die rheinland-pfälzische
Gesundheitsministerin zuversichtlich: „Das Ergebnis ist eine gute
Ausgangsbedingung dafür, dass die Quarantäne hoffentlich wie vorgesehen beendet
werden kann.“ Der Landrat des Landkreises Germersheim, Dr. Brechtel ergänzte:
“Ich bin sehr erleichtert. Das ist in erster Linie für die Rückkehrer ein
beruhigendes Ergebnis, aber auch für alle Beteiligten, die sich um die Menschen
kümmern.“
Die Gesundheitsbehörden sehen eine weitere Testung in der nächsten Woche und am Ende der vorgesehenen Quarantänezeit vor. Sie dienen dazu, mögliche Infektionen frühzeitig zu erkennen, infektionshygienische Maßnahmen zu unterstützen und den Rückkehrern in der Quarantäne Sicherheit zu geben.
Frankfurt / Germersheim – Am 01. Februar 2020 wurden 115 Personen, die zuvor aus Wuhan, China, zurückgeholt wurden, vom Flughafen Frankfurt nach Germersheim in Quarantäne gebracht. Hier befindet sich die zentrale Unterbringung für die Rückkehrer. Die Unterbringung erfolgte nach den üblichen, für diese Situationen vorgegebenen Verfahrensweisen unter den Vorgaben des zuständigen Amtsarztes des Landkreises Germersheim. Die Betreuung erfolgte durch das Deutsche Rote Kreuz.
Am
Morgen des 02. Februars 2020 erhielt die örtliche Einsatzleitung in Germersheim
die Information, dass zwei Personen in Frankfurt positiv auf das Corona-Virus
getestet wurden. Es ist der Fall eingetreten, wofür die Einrichtung dieser
Schutzzone erfolgt ist. Die betroffenen Personen haben diesen Befund gefasst
aufgenommen und wurden isoliert. Als weitere Maßnahme werden die Personen mit
einem Infektionsschutzkrankentransportwagen durch das Deutsche Rote Kreuz in
das Uniklinikum Frankfurt gefahren.
Für das am Standort Germersheim eingesetzte militärische wie zivile Personal, sowie für die ehrenamtlichen Helfer vom Deutschen Roten Kreuz und die Bevölkerung besteht kein Grund zur Sorge.
Gemeinsame Pressemitteilung der Luftwaffe, dem Deutschem Roten Kreuz, dem Landkreis und der Stadt Germersheim 02.02.2020
„Bundeswehrstandort
ist gut vorbereitet“
„Keine
Gefahr für Anwohner“
„Es kommen ausschließlich Personen in Germersheim in Quarantäne, die keine Krankheitssymptome aufweisen“
Südpfalz Kaserne Germersheim – Ca. 130 deutsche Staatsbürger werden aus der vom Coronavirus betroffenen chinesischen Provinz Hubei von der Bundesregierung zurück nach Deutschland geflogen. Nach ihrer Landung in Frankfurt sollen diese Personen in der Südpfalzkaserne in Germersheim für 14 Tage unter Quarantäne gestellt werden. Über diese Entscheidung des federführend zuständigen Bundesministeriums für Gesundheit wurden Landrat Dr. Fritz Brechtel, Bürgermeister Marcus Schaile und der Beigeordnete der Stadt Germersheim, Dr. Sascha Hofmann, gestern informiert.
Am Bundeswehrstandort in der
Südpfalzkaserne wurden alle notwendigen Vorkehrungen getroffen, damit die
ankommenden Menschen hier optimal versorgt und untergebracht werden können. Die
Behörden vor Ort unterstützen die Kräfte am Bundeswehrstandort und das federführende
Bundesgesundheitsministerium und stehen in einem ständigen Austausch.
Landrat Dr. Fritz Brechtel und Dr. Sascha Hofman betonen, dass ausschließlich deutsche Staatsbürger hier vorübergehende untergebracht werden, die bisher keinerlei Krankheitssymptome aufweisen. Für die Bevölkerung besteht keine Gefahr einer Ansteckung. Bei der Maßnahme handelt es sich um eine reine Vorsichtsmaßnahme.
Kreisverwaltung Germersheim 31.01.2020
Bisher kein Fall von Corona-Infektionen in Mannheim
Mannheim – Inzwischen gibt es die ersten Nachweise der neuen Lungenkrankheit in Deutschland. In der Region Mannheim gibt es hingegen bislang keinen vermuteten oder bestätigten Fall von Corona-Viren.
Sofern es Verdachtsfälle gibt, sind diese dem Gesundheitsamt zu melden. Ein Verdacht auf eine Erkrankung liegt nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vor allem in zwei Fällen vor:
Zum einen, wenn ein Mensch eine akute Infektion der unteren Atemwege wie zum Beispiel eine Lungenentzündung hat und bis maximal 14 Tage vor dem Erkrankungsbeginn in einem Risikogebiet – etwa in Wuhan in China – war.
Als Verdachtsfall wird auch eingestuft, wenn die Person nur Symptome wie Husten hat, aber in direktem Kontakt mit einem Erkrankten bis maximal 14 Tage vor Erkrankungsbeginn war.
Gemäß Infektionsschutzgesetz besteht eine Arzt- und Labormeldepflicht für das Auftreten einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit sowie den Nachweis von Coronaviren. In Verdachtsfällen gemäß o.g. Definition werden entsprechende Tests (in der Regel Abstriche aus Nase oder Rachen und, wenn möglich, eine Probeentnahme aus den unteren Atemwegen) durchgeführt.
Vorsichtsmaßnahmen (Prävention)
Aufgrund der derzeitigen Grippesaison auf der Nordhalbkugel kommt es zu zeitgleichem Auftreten von Erkrankungen durch Influenza-Viren, die ähnliche Symptome wie Coronaviren hervorrufen. Vor einer Erkrankung an saisonaler Influenza können Sie sich durch eine Impfung schützen. Eine Influenza-Impfung trägt dadurch auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle einer Infektion durch Corona-Viren bei.
Zur Vermeidung einer Infektion wird folgendes Verhalten empfohlen:
Achten Sie auf eine gute persönliche Hygiene, insbesondere auf regelmäßiges richtiges Händewaschen.
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit Personen, die an Atemwegserkrankungen leiden.
Husten und nießen Sie in ein Taschentuch oder in die Ellenbeuge.
Falls Sie Fieber, Husten oder Atemschwierigkeiten haben, gehen Sie zum Arzt – dies gilt insbesondere, nach Aufenthalt in den Ausbruchsgebieten oder engem Kontakt mit einer Person aus dem Ausbruchsgebiet.
Verlauf meist mild
Eine Impfung oder eine spezielle Therapie zur Behandlung der Erkrankung gibt es nicht, die Symptome können aber mit Medikamenten abgemildert werden. Nach derzeitiger Einschätzung von Experten verläuft die neuartige Lungenkrankheit offenbar in den meisten Fällen mild, möglicherweise sogar ohne Symptome. Vor allem bei älteren Patienten mit schweren Vorerkrankungen kann die Erkrankung auch schwer verlaufen bis hin zu Todesfällen.