Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Den richtigen Ausbildungsberuf finden und durchstarten mit #AusbildungKlarmachen

Jugendliche haben am Ausbildungsmarkt in diesem Jahr gute Chancen – müssen diese aber auch ergreifen: Unter #AusbildungKlarmachen bietet die BA online einen leichten Einstieg in die berufliche Orientierung und Ausbildung.

Eine Berufsausbildung steht am Anfang einer attraktiven Karriere. #AusbildungKlarmachen ist die Internetseite, auf der Jugendliche alles für Ihren Weg zum richtigen Ausbildungsplatz finden. Wer noch nicht weiß, in welche Richtung es gehen soll, nutzt das Erkundungstool Check-U.

Mit Check-U finden die Jugendlichen in vier Tests zu Fähigkeiten, sozialen Kompetenzen, beruflichen Vorlieben und Interessen schnell heraus, wo ihre Stärken und Interessen liegen. Influencerinnen und Expertinnen und Experten erklären, warum eine Ausbildung richtig und wichtig ist. Bewerbungstipps helfen für eine erfolgreiche Bewerbung und ein FAQ gibt Antworten auf die Fragen, die alle vor dieser wichtigen Entscheidung haben. Wer zu Veranstaltungen oder Ausbildungsmessen will, findet diese im interaktiven Kalender. Und das sind nur einige der Angebote auf #AusbildungKlarmachen.

Für eine gelungene und nachhaltige Berufswahl sollten die Jugendlichen die Angebote der Berufsberatung nutzen. Denn derzeit sind noch 291.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Gleichzeitig haben 182.000 Bewerberinnen und Bewerbern noch keine Ausbildungsstelle oder Alternative. Der Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen an allen der BA gemeldeten betrieblichen Ausbildungsstellen liegt mit 63 Prozent höher als in den Vorjahren.

Die Angebote erreichen Jugendliche unter der Seite https://www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen

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Bundesagentur für Arbeit
09.05.2022

Neue Vorständin: Vanessa Ahuja hat ihre Arbeit in Nürnberg aufgenommen

Vanessa Ahuja ist seit dem 1. Mai 2022 offiziell im Amt.
Am 2. Mai 2022 hat sie ihre Arbeit in der Nürnberger Zentrale der Bundesagentur für Arbeit (BA) aufgenommen.

Die 53-jährige Arbeitsmarktexpertin wechselt aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach Nürnberg und wird in ihrem Ressort „Leistungen und Internationales“ unter anderem die Umsetzung des geplanten Bürgergeldes verantworten. Auch die Fachkräftezuwanderung sowie die Leistungen der Familienkasse fallen in den Zuständigkeitsbereich der neuen Vorständin.

Mit Vanessa Ahuja besteht der Gesamtvorstand der BA nunmehr erstmals aus vier Mitgliedern.

In den kommenden Monaten wird es weitere Wechsel an der Spitze der Nürnberger Behörde geben. Nach Vorschlag des Verwaltungsrats vom 8. April 2022 und bereits erfolgter Zustimmung im Bundeskabinett wird Andrea Nahles nach der offiziellen Ernennung durch den Bundespräsidenten im August auf Detlef Scheele als Vorsitzende des Vorstands der BA folgen. Scheele geht Ende Juli in den Ruhestand.

Im Oktober nimmt mit Dr. Katrin Krömer ein weiteres neues Vorstandsmitglied ihre Arbeit auf. Dr. Katrin Krömer folgt auf Christiane Schönefeld, die ebenfalls in den Ruhestand wechselt.

Daniel Terzenbach, bereits seit 2019 amtierender Vorstand, komplettiert das neue Spitzenteam der Bundesagentur für Arbeit.

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Bundesagentur für Arbeit
06.05.2022

Gemeinsame Pressemitteilung – Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung starten den „Sommer der Berufsausbildung“

Die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ starten in diesem Jahr erneut ihren „Sommer der Berufsausbildung“. Der Bundeskanzler, Olaf Scholz, begrüßt die Allianz in einer Videobotschaft.

Die Kampagne richtet sich an Jugendliche, Eltern und Betriebe. In zahlreichen Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene werden von Mai bis Oktober wichtige Themen aufgegriffen: Berufsorientierung, Attraktivität der Ausbildung, Vielfalt der Talente und Nachvermittlung.

Der „Sommer der Berufsausbildung“ fand im vergangenen Jahr erstmals statt und war mit über 800 Veranstaltungen und großer Resonanz in den sozialen Netzwerken sehr erfolgreich. (#AusbildungSTARTEN)

In der gegenwärtigen Situation ist es besonders wichtig, die Fachkräftebasis in Deutschland zu stärken. Die duale Ausbildung ist der Motor zur Fachkräftegewinnung. In mehr als 320 dual zu erlernenden Ausbildungsberufen können Jugendliche ihre individuellen Stärken und Talente nutzen und entwickeln, um dann in eine Zukunft mit vielfältigen Karriere- und Entwicklungsmöglichkeiten zu starten.
Mit der Aktion soll für das international bekannte deutsche Erfolgsmodell der dualen Ausbildung sowie die vielfältigen Unterstützungsangebote geworben werden. Ziel ist, dass möglichst viele junge Menschen im Jahr 2022 ihre Berufsausbildung im Betrieb beginnen können.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck: „Die duale Ausbildung bietet jungen Menschen viele spannende und anspruchsvolle Berufe, mit denen sie beispielsweise die Energiewende aktiv mitgestalten können. Im Energie- und Mobilitätsbereich, bei der Digitalisierung – überall werden gut ausgebildete Fachkräfte gesucht und die Basis hierfür liefert die duale Ausbildung. Gemeinsam wollen wir mit dem ‚Sommer der Berufsbildung‘ jungen Menschen Lust auf Ausbildung machen und ihnen helfen, ein für sie passendes Angebot zu finden. Wir brauchen eine viel intensivere Berufsberatung und wir müssen auf allen Ebenen für die duale Ausbildung werben. Die Allianz ist dafür eine gute Basis.“

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger: „Eine duale Ausbildung ist ein hervorragender Start ins Berufsleben und bietet viele Chancen: sichere Arbeitsplätze heute und sehr gute Entwicklungsperspektiven in der Zukunft. Deswegen engagiere ich mich als Bildungsministerin im Sommer der Berufsausbildung. Unsere gemeinsame Anstrengung ist enorm wichtig, denn wir brauchen schon heute dringend mehr Fachkräfte. Ich hoffe, dass möglichst viele junge Menschen noch in diesem Jahr eine Ausbildung starten!“

Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil: „Ob Werkstatt, Büro oder Backstube – eine berufliche Ausbildung ist der Start in ein spannendes Berufsleben und eröffnet gute Perspektiven für die Zukunft. Junge Menschen für eine Ausbildung zu begeistern, ist Ziel des Sommers der Berufsausbildung. Ein wichtiger Baustein dabei ist es, über die zahlreichen Ausbildungsmöglichkeiten zu informieren. Ich bin froh, dass das nach den langen Corona-Monaten jetzt wieder vor Ort in den Schulen und auf Messen mit Beratungsgesprächen durch die Arbeitsagenturen sowie Jugendberufsagenturen möglich ist. Mit dem Sommer der Ausbildung wollen wir den Schülern auch ermöglichen, durch Schülerpraktika möglichst früh Praxisluft zu schnuppern und die eigenen Stärken und Fähigkeiten im Betrieb zu erleben. So unterstützen wir die Schüler von heute dabei, die Auszubildenden von Morgen und die Fachkräfte von Übermorgen zu werden.“

Staatsministerin Reem Alabali-Radovan: „Mehr als ein Drittel aller jungen Menschen zwischen 15 und 25 Jahren in Deutschland hat eine familiäre Einwanderungsgeschichte. Selbstverständlich müssen sie die gleichen Chancen auf gute Ausbildung haben, wir müssen in allen Branchen dafür sorgen, dass die Qualifikation entscheidet, nicht Name, Aussehen oder Herkunft. Die duale Ausbildung ist ein hervorragender Einstieg in die Berufswelt. Umso wichtiger ist, dass sich die Vielfalt unserer Gesellschaft überall widerspiegelt, ob im DAX-Konzern, beim Handwerksbetrieb, im Bezirksamt oder in der Bundesverwaltung. Da müssen wir Vorbild sein und werden für den Bund mit einer Diversity-Strategie vorangehen. Damit alle die gleichen Chancen auf Einstieg und Aufstieg haben.“

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Zum Start in den ‚Sommer der Berufsausbildung‘ melden Arbeitgeber bundesweit zwar wieder deutlich mehr Ausbildungsstellen; aber die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber geht weiter zurück. Deshalb braucht es abgestimmte Initiativen der ‚Allianz für Aus- und Weiterbildung‘. Nach den schwierigen Pandemiejahren kommt es jetzt besonders darauf an, dass kein Jugendlicher am Übergang von der Schule in den Beruf verlorengeht. Unser gemeinsames Ziel ist, dass möglichst alle Jugendlichen eine nachhaltige berufliche Perspektive erhalten – und eine duale Ausbildung bietet diese in nahezu allen Berufen. Gleichzeitig leisten wir damit einen wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung in unserem Land. Wir beteiligen uns deshalb aktiv mit vielen Aktionen und Veranstaltungen am ‚Sommer der Berufsausbildung‘: Wir informieren und beraten die jungen Menschen vor Ort und digital. Auch die Betriebe unterstützen wir dabei, Jugendliche zu Fachkräften zu entwickeln. Dafür stehen wir ihnen zum Beispiel finanziell mit der Einstiegsqualifizierung oder mit der ‚Assistierten Ausbildung‘ zur Seite.“

Karin Prien, Präsidentin der Kultusministerkonferenz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Schleswig-Holstein: „Die Aussichten für einen erfolgreichen Start ins Berufsleben mit einer Ausbildung waren selten günstiger als jetzt. Für noch Unentschlossene und Ausbildungsplatzsuchende bietet der ,Sommer der Berufsausbildung‘ mit unterschiedlichen Veranstaltungsformaten umfassende Informationsmöglichkeiten, um die Vielfalt der Berufswelt und die damit verbundenen Karriereperspektiven zu entdecken.“

Friedemann Schmidt, Präsident des Bundesverbandes der Freien Berufe e. V. (BFB): „Die Betriebe in den Freien Berufen, Industrie und Handel sowie Handwerk engagieren sich trotz schwieriger Pandemiebedingungen und des Krieges in der Ukraine ungebrochen stark in der Ausbildung junger Menschen. Wir sind zuversichtlich, dass wir die Erfolgsgeschichte des ‚Sommers der Berufsausbildung‘ nach einem Plus an Neuverträgen zum 30. September 2021 in diesem Jahr zusammen fortschreiben werden. Mit den thematischen Schwerpunkten ‚Berufsorientierung‘, ‚Attraktivität der Ausbildung‘, ‚Vielfalt in der beruflichen Bildung‘ und ‚Nachvermittlung‘ sind die richtigen Handlungsfelder zur Stärkung der beruflichen Bildung festgelegt. Eine duale Ausbildung und anschließende Weiterbildung bietet jungen Menschen weiterhin beste Perspektiven und Karriereoptionen bis hin zur beruflichen Selbstständigkeit. Alle Talente sind willkommen und werden gebraucht, um die vor uns liegenden Zukunftsausgaben zu meister
n. Seien dies die Transformation, die Energie- und Mobilitätswende, die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, die Digitalisierung von Verwaltung und Wirtschaft oder der demografische Wandel. Als Ausbildungsbetriebe wollen wir die jungen Menschen ermutigen, ihren beruflichen Weg mit uns zu gehen und dafür die passende Ausbildung zu finden.“

Elke Hannack, Stellvertretende DGB-Vorsitzende: „Das beste Rezept gegen den Fachkräftemangel ist eine qualitativ hochwertige und attraktive Ausbildung. Beim Sommer der Berufsausbildung können sich junge Menschen über die große Vielfalt der Berufe informieren und Betriebe aktiv um Nachwuchs werben. Wir appellieren an beide Seiten, die Beratungs- und Informationsangebote intensiv zu nutzen. Es gibt nach wie vor ein großes Potenzial an jungen Menschen, die gerne eine Ausbildung aufnehmen würden, dafür aber eine Chance brauchen. Im Zentrum aller Anstrengungen muss deshalb ein ausreichendes Angebot an Ausbildungsplätzen und die Besetzung der Plätze stehen.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
04.05.2022

Arbeitsmarkt im April 2022

Weiter auf Erholungskurs trotz des Ukraine-Krieges

„Mit der Frühjahrsbelebung und den Lockerungen der Corona-Maßnahmen setzt sich die Erholung am Arbeitsmarkt fort. Allerdings wird die Entwicklung durch den Krieg Russlands gegen die Ukraine gebremst.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -53.000 auf 2.309.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -462.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im April 2022 im Zuge der Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 53.000 auf 2.309.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 13.000 abgenommen. Verglichen mit dem April des vorigen Jahres ist sie um 462.000 geringer. Die Arbeitslosenquote sank von März auf April um 0,1 Prozentpunkt auf 5,0 Prozent und liegt damit 1 Prozentpunkt niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 2,9 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gesunken. Sie lag im April 2022 bei 3.060.000 Personen. Das waren 471.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. April für 120.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 723.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Damit war sowohl die Inanspruchnahme von konjunktureller Kurzarbeit als auch die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wurde, zuletzt rückläufig.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 87.000 gestiegen. Mit 45,24 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 735.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Januar auf Februar 2022 um 77.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Februar nach Hochrechnungen der BA um 720.000 auf 34,24 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Februar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 257.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,04 Millionen ausschließlich und 3,08 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im April weiter auf hohem Niveau. So waren 852.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 223.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 10.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2022 um 2 auf 138 Punkte.

Geldleistungen

715.000 Personen erhielten im April 2022 Arbeitslosengeld, 212.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.563.000. Gegenüber April 2021 war dies ein Rückgang von 359.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis April 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 339.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 6.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im April noch 182.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 466.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 33.000 mehr als vor einem Jahr. 291.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke Speyer/Schifferstadt informieren über Geothermie

Große Resonanz bei Auftaktveranstaltung

Die Zeit ist reif für Geothermie. Das war die Botschaft, die die rund 100 Anwesenden bei der gemeinsamen Informationsveranstaltung der Stadtwerke Speyer und Stadtwerke Schifferstadt am 9. Mai im Stage Center in der Hasenpfühlerweide in Speyer mitnahmen. Kooperieren werden die Energieversorger auf dem Feld „Rhein-Pfalz“, für das sie drei Jahre lang eine Aufsuchungserlaubnis haben.

Das Interesse an alternativen Energieformen ist groß, wie die Resonanz auf das erste Treffen zeigte. Die Speyerer Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler wies auf die Dringlichkeit der Umsetzung des Projektes hin. „Wir wollen unabhängig werden im Bereich der Energie“, formulierte sie die Zielführung. Die Schifferstadter Bürgermeisterin Ilona Volk sieht das Geothermie-Vorhaben auf guten breiten Schultern aufgestellt und ergänzte: „Die Wärme- und Stromversorgung der Zukunft soll in kommunaler Hand bleiben.“

Geothermie, das stellte der Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, Wolfgang Bühring, heraus, ist in Speyer kein neues Thema. Anfang der 2000er-Jahre sei am ehemaligen Heizkraftwerk eine Bohrung vorgenommen und Thermalwasser gefunden worden. Allerdings stieß die ausführende Firma auch auf Erdöl und fördert dieses seither erfolgreich. „Mit der Geothermie wollen wir eine Ressource nutzen, die ideal zu unserer Fernwärme passt“, machte Wolfgang Bühring deutlich. An vorderster Stelle steht für ihn die Sicherung der Energieversorgung in der Region. Dazu gehöre – das zeige die aktuelle Lage als Folge des Angriffskriegs auf die Ukraine besonders – sich unabhängig zu machen.

In Dr. Hagen Deckert, Geschäftsführer des Instituts für geothermisches Ressourcenmanagement, hatten die Stadtwerke einen versierten Fachmann vor Ort, der umfänglich über Geothermie berichtete. Anschaulich führte er den Interessierten vor Augen, wie der Vorstoß in die Erdschichten vonstattengehen soll, welche Erfolge zu erwarten sind und welche Rolle die seismographischen Bewegungen spielen.

Die wichtigste Nachricht von Hagen Deckert: „Wir sitzen im Oberrheingraben auf dem heißesten Punkt in ganz Deutschland.“ Den Blick auf Europa gewendet, lasse sich der nur beispielsweise mit der Toskana vergleichen. Konkret bedeute das: „In 3.000 Metern Tiefe stoßen wir stellenweise bereits auf 160 Grad warmes Wasser.“

Klimafreundlichste Energieversorgung

„Das ist keine Netto-Volumenentnahme“, machte Hagen Deckert deutlich, „wir führen das Wasser, das entnommen wird, auch wieder dem Erdreich zu.“ Bei einer Förderung von 80 Litern pro Sekunde und 8.000 Betriebsstunden pro Jahr könnten im Bereich Strom etwa 8.000 Haushalte versorgt werden. Mit Wärme würden nach grober Hochrechnung des Referenten 1.300 Altbau-Einfamilienhäuser oder zirka 8.000 neue Drei-Zimmer-Wohnungen gespeist werden. „Laut einer Studie des Umweltbundesamtes ist die Geothermie aktuell die klimafreundlichste Energieversorgung“, untermauerte Hagen Deckert.

Nachdem die Aufsuchungserlaubnis erteilt wurde, geht es nun darum, heißes Wasser zu finden. Zunächst finden die geologischen Bewertungen statt. „Mitte, spätestens Ende 2023 wissen wir, wo wir bohren können“, zeigte Wolfgang Bühring auf. Erste Probebohrungen sollen dann 2024 vorgenommen werden. Die Bürger*innen müssten jedoch hinter dem Projekt stehen, machte Wolfgang Bühring deutlich, dass den Dienstleistern die Meinung der Kundinnen und Kunden wichtig ist.

Baustein ergänzt Sonne und Wind

Einen Kraftwerksbau avisierte Hagen Deckert im Jahr 2027/28. Der Großteil der Speyerer Wärmeversorgung könnten durch die Geothermie in der Region sichergestellt werden, warf Wolfgang Bühring ein und fügte an: „Das ist ein guter Baustein, um Wind und Sonne zu ergänzen.“ Gerd Baumann, stellvertretende Werkleiter der Schifferstadter Stadtwerke, ergänzte: „Die Vorbereitungen haben gezeigt, dass wir in der Lage sind, das Projekt gemeinsam umzusetzen.“

Moderiert wurde die zweistündige Veranstaltung, bei der viele Fragen aus der Bevölkerung beantwortet wurden, von Matthias Holstein, Geschäftsführer der Stiftung Risiko-Dialog.

Einen zweiten Informationsabend wird es in Schifferstadt am 24. Mai, 19 Uhr, in der Aula des Paul-von-Denis-Schulzentrums, geben.

Weitere Hinweise zum Projekt: www.stadtwerke-speyer.de/geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Klaus Venus
10.05.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe: Jetzt mitmachen

Informationen und Anmeldung unter www.sportabzeichen-wettbewerb.de

Der Sportabzeichen-Wettbewerb der Sparkassen-Finanzgruppe ist in eine neue Runde gestartet. Das teilt die Sparkasse Vorderpfalz mit. Mitmachen kann jeder. Ob Jung oder Alt, ob Menschen mit oder ohne Behinderung. Noch bis Dezember haben Bildungseinrichtungen, Vereine, Unternehmen, Behörden und auch Einzelpersonen die Chance auf viele Einzelpreise im Gesamtwert von bis zu 100.000 Euro. Das Preisgeld ist gebunden an sportbezogene Sachausgaben oder Veranstaltungen.

Sparkasse Vorderpfalz
09.05.2022

Stiftergemeinschaft der Sparkasse: Vier neue Themenstiftungen gegründet

Markus Laubscher, Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden vier neue Themenstiftungen gegründet.

Unter dem Dach der Stiftergemeinschaft der Sparkasse Vorderpfalz wurden vier neue Themenstiftungen gegründet, die Stiftung „Zu Guter Letzt – Hospizbegleitung im Rhein Pfalz Kreis“, die Stiftung „Nachwuchshandball Förderstiftung Eulen Ludwigshafen“, die „Stiftung für die Tafel Ludwigshafen“ und die „Stiftung zu Gunsten des Tierschutzvereins Ludwigshafen und Umgebung e.V.“. Mit einem Stiftungskapital von über 6 Mio. Euro führt die Sparkasse damit insgesamt 36 Einzelstiftungen und 26 Themenstiftungen für ihre Kunden.

Spenden oder Zustiftungen sind möglich

Wer die Arbeit der verschiedenen Stiftungen unterstützen und aktiv mitgestalten möchte, kann dies jederzeit durch Spenden oder Zustiftungen tun. Spenden nimmt die Sparkasse unter IBAN DE85 5455 0010 0191 4629 93 mit dem jeweiligen Stiftungsnamen als Verwendungszweck entgegen. Spendenbescheinigungen ab 300 Euro werden von der Stiftergemeinschaft ausgestellt, sofern die Adressdaten mit angeben werden. Bei Spenden darunter genügt der Kontoauszug als Nachweis für das Finanzamt.

Bürger, Unternehmen und Kommunen können sich als Stifter engagieren

Markus Laubscher, Generationenmanager der Sparkasse Vorderpfalz betont: „Als Ergänzung zu ihren eigenen fünf Stiftungen bietet die Sparkasse Vorderpfalz allen Bürgern, Unternehmen und Kommunen die Möglichkeit sich als Stifter zu engagieren. Mit professioneller Betreuung und ohne großen Verwaltungsaufwand, aber mit einem Höchstmaß an Individualität, können mit einem Kapital ab 10.000 Euro eigene Stiftungen gegründet werden. Davon profitiert nicht nur das bürgerschaftliche Engagement sowie gemeinnützige Vereine und Organisationen aus der Region sondern auch die Stifter: Die gestifteten Gelder sind erbschafts- und schenkungssteuerfrei und wirken sich steuermildernd auf die Einkommenssteuer aus. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftergemeinschaft“.

Hintergrund zu den neu gegründeten Stiftungen

Die Stiftung „Zu Guter Letzt – Hospizbegleitung im Rhein Pfalz Kreis“ wurde mit dem Ziel gegründet die palliativmedizinische Betreuung zu verbessern und mittelfristig ein stationäres Hospiz zwischen Ludwigshafen und Bad Dürkheim zu errichten.

Begeisterte Handballfans der Eulen Ludwigshafen haben die Stiftung „Nachwuchshandball Förderstiftung Eulen Ludwigshafen“ gegründet. Das Nachwuchskonzept der Handball Leistungszentrums Friesenheim Hochdorf und das Leitbild der Eulen sind die Basis für die Stiftung um junge, talentierte Spieler aus der Region an die Anforderungen im Spitzenhandball heran zu führen und ihnen die Chance zu geben sich im Bundesligahandball zu beweisen.

Leere Regale, Flüchtlinge aus der Ukraine und steigende Nahrungsmittelpreise sorgen für einen großen Andrang bei der Tafel in Ludwigshafen. Um die technische Ausstattung der Organisation zu erhalten und Zukäufe von Lebensmitteln zu ermöglichen, wurde von einer Privatperson die „Stiftung für die Tafel Ludwigshafen“ gegründet.

Die „Stiftung zu Gunsten des Tierschutzvereins Ludwigshafen und Umgebung e.V.“ wurde gegründet um neue Förderer zu gewinnen und damit die umfangreiche Tätigkeit des Tierschutzvereins dauerhaft zu sichern.

Sparkasse Vorderpfalz
04.05.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Einkommen deutlich gestiegen / 490 Bau-Beschäftigte in der Stadt

Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer: „Jetzt Tarif-Check machen“

Zupackende Arbeit besser bezahlt: Die Löhne für Bauarbeiter sind deutlich gestiegen. Die IG BAU rät den Beschäftigten, jetzt einen Lohn-Check zu machen – und sich nicht unter Wert zu verkaufen.
Foto: IG BAU | Tobias Seifert

Mehr Kies auf dem Bau: Die Löhne für Bauarbeiter in Speyer steigen deutlich. Ein gelernter Maurer kommt jetzt auf einen Stundenlohn von 22,06 Euro und hat damit am Monatsende gut 80 Euro mehr als bisher (plus 2,2 Prozent) im Portemonnaie. Darauf weist die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin. Die Gewerkschaft appelliert an die rund 490 Bau-Beschäftigten in der Stadt, ihren aktuellen Lohnzettel zu prüfen. „Auf der April-Abrechnung, die bis Mitte Mai kommt, muss das Plus auftauchen. Wer zu wenig bekommt, soll sich an die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz wenden“, rät Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Außerdem sollten Zimmerleute, Betonbauer & Co. auf die anstehende Einmalzahlung von 400 Euro achten, die mit dem Mai-Lohn ausgezahlt wird.

Selbst in Zeiten globaler Krisen seien die Auftragsbücher der heimischen Baufirmen gut gefüllt, so der Gewerkschafter. „Es gibt also keinen Grund, sich unter Wert zu verkaufen. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, den Tariflohn zu bekommen“, empfiehlt Wunderlich. Wer dagegen nur den gesetzlichen Mindestlohn von 9,82 Euro pro Stunde verdiene, dem rät die Gewerkschaft, sich dringend bei einer neuen Firma einen neuen Job auf dem Bau zu suchen.

Die Arbeitgeber hätten gerade erst den deutlich höheren Branchen-Mindestlohn scheitern lassen. „Damit können sie jetzt tatsächlich auch Bauarbeitern maximale Leistung für einen minimalen Lohn abverlangen. Das muss sich aber keiner gefallen lassen. Wer auf dem Bau zupackt, ist nach wie vor eine gesuchte Kraft und hat mehr verdient.“ Die IG BAU weist darauf hin, dass Gewerkschaftsmitglieder, deren Betrieb im Arbeitgeberverband ist, einen festen Anspruch auf eine tarifliche Bezahlung haben.

Das Fazit der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz: „Die schwere und stark gefragte Arbeit auf dem Bau muss anständig bezahlt werden. Fachleute, die mit weniger als 22,06 Euro nach Hause gehen, sollten also das Gespräch mit dem Chef suchen und im Zweifelsfall den Betrieb wechseln“, so Wunderlich. Weitere Infos und Tipps gibt es bei der Gewerkschaft vor Ort. Ebenso online per Video unter: https://igbau.de/Tarif-Ticker-Bau-West.html. Und per Tarif-Hotline: 069 / 957 37 584.

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz Foto: IG BAU | Tobias Seifert
12.05.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Richtiger Umgang mit der Abrechnungsspitze beim Verkauf von Wohnungen

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf:

Wer kennt es nicht: kommt es bei Wohnungen im Laufe eines Jahres zu einem Mieterwechsel, werden Verbrauchswerte (Wasser, Heizung) zum Übergabetag abgelesen und die umlagefähigen Nebenkosten beiden Parteien mit der Jahresabrechnung für die jeweilige Mietdauer in Rechnung gestellt. Doch wie verhält es sich bei einem Eigentümerwechsel mit Guthaben und Nachzahlungen rund um die Jahresabrechnung? Haftet der Verkäufer für Fehlbeträge oder ist der Neueigentümer verantwortlich?

Als „Abrechnungsspitze“ wird im Wohnungseigentumsrecht der Betrag bezeichnet, der sich ergibt, wenn der Abrechnungssaldo der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben die nach dem Wirtschaftsplan für diese Wohneinheit zu leistenden Beträge übersteigt. Nach dem Verkauf einer Eigentumswohnung ist der Verkäufer, der seinen monatlichen Zahlungsverpflichtungen aus dem Wirtschaftsplan nachgekommen ist, jedoch nicht automatisch für eine Nachzahlung verantwortlich; auch steht ihm ein eventuelles Guthaben nicht mehr automatisch zu. Dr. Oliver Martin, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.: „Kommt es beispielsweise im Frühjahr zu einem Eigentumswechsel, die Jahresabrechnung für das letzte Kalenderjahr liegt aber erst im Sommer vor, ist klar geregelt, dass alle Verpflichtungen in den Verantwortungsbereich des Neueigentümers übergehen, wenn er zum Tag der Beschlussfassung über diese Jahresabrechnung im Grundbuch als neuer Eigentümer eingetragen ist.“

Das Datum der Eintragung im Grundbuch ist somit ausschlaggebend: Der Veräußerer ist bis zum Eintragungstag für monatliche Hausgeldzahlungen oder Fehlbeträge verantwortlich oder profitiert von möglichen Guthabenbeträgen aus der Jahresabrechnung. Ab der Grundbucheintragung des Erwerbers übernimmt dieser alle Hausgeldzahlungen sowie eventuelle Nachzahlungen aus dem vorherigen Wirtschaftsjahr. Resultieren aus den Einzahlungen des Voreigentümers und den tatsächlich entstandenen Kosten des Abrechnungszeitraums positive Differenzbeträge, erhält der Erwerber diese als Gutschrift – auch wenn er die Zahlungen selbst gar nicht geleistet hat. Auch werden Abrechnung und Einladung zur Eigentümerversammlung ausschließlich an den im Grundbuch eingetragenen Eigentümer verschickt. „Dies führt bei dem Käufer, der so eine Nachzahlung zu leisten hat, aber nicht minder bei einem Verkäufer, der weder ein Guthaben ausgezahlt, noch eine Jahresabrechnung übermittelt bekommt, meist zu völligem Unverständnis und regen Nachfragen bei den Verwaltern“, so der Jurist Dr. Oliver Martin, „umso wichtiger ist es dem Verwalter das Datum der Eigentumsumtragung im Grundbuch (nicht das der Auflassungsvormerkung) schnellstmöglich mitzuteilen“.

Natürlich können beide Parteien individuelle Vereinbarungen über den Umgang mit der Abrechnungsspitze und hinsichtlich der Übermittlung einer Kopie der Jahresabrechnung treffen. Da Immobilien jedoch nicht personen- sondern objektbezogen verwaltet werden, ist der beauftragte Immobilienverwalter für die Bearbeitung eventueller Nebenabsprachen nicht verantwortlich. Er richtet sich in der Korrespondenz immer ausschließlich an den aktuellen Eigentümer der Wohneinheit.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238/98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de.

Text: Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. Foto: Speyer 24/7 News
02.05.2022

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Anhaltende Frühjahrsbelebung reduziert Arbeitslosigkeit

„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

Geldleistungen

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Beschäftigtenqualifizierung weiterhin auf hohem Niveau

Demografischer Wandel, Strukturwandel und Digitalisierung machen die Qualifizierung von Beschäftigten immer wichtiger. Die BA kann die Betriebe dabei durch Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt fördern.

„Die regelmäßige Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig zu einem wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor und unabdingbar, wenn es darum geht, die Transformation gut zu meistern. Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert also unmittelbar in die Zukunft seines Unternehmens“, so Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Als Bundeagentur für Arbeit haben wir inzwischen vielfältige gesetzliche Möglichkeiten, um die Betriebe dabei mit Beratung und verschiedenen Instrumenten noch besser zu unterstützen.“, so Scheele.
Trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen haben im letzten Jahr knapp 30.000 Beschäftigte eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im Jahr davor waren es rund 35.000 Beschäftigte. Der Rückgang fällt damit deutlich geringer aus als man hätte erwarten können.
Dass weniger Beschäftigte eine durch die BA geförderte Weiterbildung begonnen haben, erklärt sich durch die Pandemie und ist eine der Folgen der Lockdowns. Denn eine Umstellung auf alternative Durchführungsformen war nicht allen Bildungsanbietern sofort möglich.
16.000 dieser Beschäftigten waren Männer, 13.600 von ihnen Frauen. Sie bildeten sich hauptsächlich zur Fachkraft für Pflege fort, gefolgt von den Fahrzeugführern im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Fachkraft für Pflege“ werden seit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung alle Pflegefachkräfte zusammengefasst, z.B. Alten- und Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu Pflegefachkräften bildeten sich knapp 8.600 Personen, hauptsächlich Frauen, fort. In der Mehrzahl der Fälle waren es beschäftigte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehehelfer, die eine solche Weiterbildung begonnen haben.

In der Fahrzeugführung im Straßenverkehr wollten sich knapp 6.000 Personen, hauptsächlich Männer, fortbilden. Der stärker werdende Online-Handel während der Pandemie könnte zu höheren Bedarfen an Fahrzeugführern geführt haben.
Auch im Vorjahr belegten die Pflegeausbildungen einen absoluten Spitzenplatz. Die Pflegefachkräfte lagen mit gut 12.000 Personen vorn, allerdings gefolgt von den Kaufleuten für Verkehr und Logistik.

Damit es attraktiver wird, auch Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, hat der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Sozialversicherungsbeiträge sowie Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden.
Die BA empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice ihrer regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Hintergrund:

Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde die Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber gestärkt. Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert und mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (verkündet am 28.05.2020) nochmals deutlich gestärkt.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht Arbeitgebern seit 01.01.2021 Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.

Mit dem Sammelantragsverfahren verbunden ist eine deutliche Vereinfachung des gegenwärtigen komplexen Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung im Rahmen der Individualförderung bei der Beschäftigtenqualifizierung („ein Antrag – eine Bewilligung“).

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit in § 106a SGB III zum 01.01.2021 neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III entkoppelt. Dies ist neben dem finanziellen Anreiz der hälftigen Erstattung von SV-Beiträgen mit einer nochmaligen Erleichterung des Antragsverfahrens verbunden. Unter den Voraussetzungen des § 106a Abs.2 SGB III werden auch die Lehrgangskosten bezuschusst.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenversicherung schickt Versicherungsnummer zu

Wichtige Post für Berufsstarter

Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung oder ein duales Studium.

Versicherungsnummer gilt ein Leben lang

Mit diesem Brief erhalten sie ihren Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.

Sozialversicherungsausweis kommt automatisch

Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.

Was tun bei Verlust oder Arbeitgeberwechsel?

Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
03.05.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke-Kundenzentrum: Ab 4. Mai wieder geöffnet

Ab Montag, 4. Mai 2020 wieder regulär geöffnet

Speyer / Stadtwerke-Kundenzentrum – Ab Montag, 4. Mai ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS) in der Industriestraße 23 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Kunden werden weiterhin darum gebeten, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Kunden sollen das Kundenzentrum nur einzeln betreten und den örtlichen Anweisungen folgen. In den Räumlichkeiten dürfen nur zwei Personen bedient werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Vor dem Eintritt sollen die Hände desinfiziert werden, ein entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Ausdrücklich weisen die Stadtwerke auf die Maskenpflicht hin (Mund-Nasen-Bedeckung). Nur mit Maske ist der Zutritt möglich.

Öffnungszeiten:

  • Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr
  • Do: 7.30 bis 18.00 Uhr
  • Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Telefon: 06232/625-3200
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de
Kundenportal: www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal

Stadtwerke Speyer GmbH
02.05.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

578 Anträge bis Ende April

Lockdown in Speyer: Mehr als jede dritte Firma in Kurzarbeit

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

Speyer – Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Speyer hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 578 der insgesamt 1.598 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 52 Firmen. Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Winkow. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Winkow. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das in Speyer wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Winkow deutlich.

Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Winkow.

Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

450 Beschäftigte in der Baubranche – Mindestlohn zum April gestiegen

Speyer: 12,55 Euro ist neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter

Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer & Co. gestiegen.

Speyer – Maurer mit mehr Mindestlohn: Für die rund 450 Bauarbeiter in Speyer gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Know-how mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 39 Baufirmen in Speyer müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Wunderlich. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Wegen der Corona-Krise stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 30.04.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

In Anzeigen zu Kurzarbeit genannte Personenzahl

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich

In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020