Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im Februar 2024

Trotz Spuren der anhaltenden Wirtschaftsschwäche robust

Nürnberg – „Das schwache konjunkturelle Umfeld dämpft den insgesamt robusten Arbeitsmarkt. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen im Februar zu und die Nachfrage der Unternehmen nach neuen Arbeitskräften gibt nach“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: +8.000 auf 2.814.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +194.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist im Februar 2024 um 8.000 auf 2.814.000 gestiegen. Auch saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen gegenüber dem Vormonat zugenommen, und zwar um 11.000. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 194.000 höher. Die Arbeitslosenquote lag im Februar 2024 wie im Januar bei 6,1 Prozent. Gegenüber dem Vorjahresmonat hat sich die Quote um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,1 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die neben der Arbeitslosigkeit auch Arbeitsmarktpolitik und kurzfristige Arbeitsunfähigkeit umfasst, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 15.000 gestiegen. Sie lag im Februar 2024 bei 3.643.000 Personen. Das waren 161.000 mehr als vor einem Jahr, davon 37.000 Staatsangehörige aus der Ukraine.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten wurde vom 1. bis einschließlich 25. Februar für 58.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt, deutlich mehr als zum vergleichbaren Zeitpunkt im Vormonat.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2023 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der BA in diesem Monat für 175.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt, nach 186.000 im November und 162.000 im Oktober.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2024 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 54.000 gestiegen. Mit 45,81 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 235.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist von November auf Dezember 2023 saisonbereinigt um 19.000 gestiegen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 214.000 auf 34,92 Millionen Beschäftigte zugenommen, wobei der Anstieg allein auf ausländischen Staatsangehörigen beruht. 7,61 Millionen Personen hatten im Dezember 2023 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 145.000 mehr als im Vorjahresmonat. Davon waren 4,20 Millionen ausschließlich und 3,41 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt.

Arbeitskräftenachfrage

Im Februar waren 706.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 72.000 weniger als vor einem Jahr. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – sank im Februar 2024 um 1 Punkt auf 114 Punkte. Im Vergleich zum Vorjahresmonat verzeichnet der BA-X einen Rückgang von 12 Punkten.

Geldleistungen bei Arbeitslosigkeit und Hilfebedürftigkeit

941.000 Personen erhielten im Februar 2024 Arbeitslosengeld, 104.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.987.000. Gegenüber Februar 2023 war dies ein Anstieg um 66.000 Personen. 7,3 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Für das neue Berichtsjahr 2023/24 sind bislang 4.000 mehr Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen liegt 11.000 unter dem Vorjahreswert. Nach wie vor gibt es mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt noch sehr stark in Bewegung.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
29.02.2024

Sparkasse Vorderpfalz

Unterstützung für Menschen in finanziellen Schwierigkeiten: Sparkasse Vorderpfalz setzt Zeichen mit 66.100 Euro Spende für Schuldnerberatungsstellen

Schuldnerberatung ist ein wichtiger Bestandteil des Verbraucherschutzes. Mit 66.100 Euro unterstützt die Sparkasse Vorderpfalz die Arbeit der Schuldnerberater in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto: Fotolia

Ludwigshafen / Speyer / Rhein-Pfalz-Kreis – Die Sparkasse Vorderpfalz hat erneut ihre Verbundenheit mit der Region unter Beweis gestellt, indem sie eine Spende in Höhe von insgesamt 66.100 Euro für die Schuldnerberatungsstellen in ihrem Geschäftsgebiet bereitgestellt hat. Diese Unterstützung ermöglicht es Menschen in finanzieller Notlage, kompetente Beratung und Lebenshilfe zu erhalten und somit ihre wirtschaftliche Situation zu verbessern.

„Als Sparkasse Vorderpfalz ist es uns ein Herzensanliegen, unsere Verantwortung als regional verwurzeltes Finanzinstitut wahrzunehmen und den Verbraucherschutz sowie die Schuldnerberatung nachhaltig zu unterstützen“, betont Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz. Die Schuldnerberatungsstellen in Ludwigshafen werden dabei mit 41.440 Euro unterstützt und 24.700 Euro fließen nach Speyer und in den Rhein-Pfalz-Kreis.

„Eine verlässliche Unterstützung in schwierigen Zeiten“

„Institutionelle Schuldnerberatung ist ein bedeutender Bestandteil des Verbraucherschutzes. Sie bietet Menschen in finanzieller Notlage eine wichtige Anlaufstelle, um kompetente Beratung und Lebenshilfe zu erhalten“, erklärt Kolb weiter. Die Sparkassen spielen eine einzigartige Rolle, indem sie als einzige Bankengruppe aktiv zur Finanzierung der Schuldnerberatung beitragen. „Unser Ziel ist es, den Menschen in unserer Region ein verlässlicher Partner auch in schwierigen finanziellen Situationen zu sein und sie auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Lösung zu begleiten“, ergänzt Kolb.

Prävention als zentraler Ansatz

Neben der direkten Unterstützung von Schuldnerberatungsstellen legt die Sparkasse Vorderpfalz auch großen Wert auf Prävention. Bei jeder Kreditvergabe wird eine umfassende und verantwortungsvolle Beratung durchgeführt, die die finanzielle Belastbarkeit des potenziellen Kreditnehmers berücksichtigt. „Wir sehen es als unsere Verantwortung an, unsere Kunden vor möglichen finanziellen Risiken zu schützen und sie bei der sicheren Nutzung von Krediten zu unterstützen“, erklärt Kolb.

Weitere finanzielle Bildung im Fokus

Die Sparkasse Vorderpfalz engagiert sich nicht nur in der Schuldnerberatung, sondern setzt sich auch weiterhin für eine umfassende finanzielle Bildung ein. In Zusammenarbeit mit dem Beratungsdienst der Sparkassen-Finanzgruppe „Geld und Haushalt“ werden Informationen zu verschiedenen Finanzthemen bereitgestellt. Unter www.geldundhaushalt.de finden Interessierte Bestellmöglichkeiten für Broschüren und Planungshilfen sowie Online-Angebote. Die Ratgeber von „Geld und Haushalt“ sind für alle Bürgerinnen und Bürger sowie gemeinnützige Einrichtungen kostenfrei zugänglich.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia
01.03.2024

Selfmade Energy, eine Marke der TiRo CheckEnergy GmbH

Speyer im Selfmade Energy SolarAtlas Q4/2023: 86 neu installierte Photovoltaikanlagen im vierten Quartal 2023

Speyer – Im vierten Quartal 2023 wurden in Speyer insgesamt 86 Solaranlagen neu installiert. Dies entspricht einem Zuwachs von 6,5% im Vergleich zur letzten Datenerhebung im dritten Quartal 2023. Damit liegt das Wachstum in Speyer unter dem bundesweiten Durchschnitt von 7,0% aller deutschen Städte (7,0%). Die Gesamtzahl der in Speyer installierten Solaranlagen beträgt aktuell 1.405 Anlagen – das entspricht ungefähr einer Fläche von 15 Fußballfeldern.

Die installierte Leistung in Speyer liegt damit bei insgesamt 24 Megawatt. Gemessen an der Anzahl der PV-Anlagen pro 1.000 Einwohner schafft Speyer es im Ranking der Städte auf Platz 1.472 – gemessen an der insgesamt installierten Leistung auf Rang 536. Das geht aus den offiziellen Photovoltaik-Ausbauzahlen der Bundesnetzagentur für das vierte Quartal 2023 hervor, die das Vergleichsportal für Solaranlagen Selfmade Energy jetzt erneut für 2.050 Städte ausgewertet hat.

Solarexperte Dr. Tim Rosengart, Geschäftsführer des Vergleichsportals für Solaranlagen Selfmade Energy, schätzt die Entwicklungen im vierten Quartal 2023 folgendermaßen ein:

  • “Im Jahr 2023 wurden so viele Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert wie nie zuvor: Mehr als eine Million Systeme, davon mehr als 600.000 in der für private Dachanlagen typischen Leistungsklasse zwischen zwei und 15 Kilowatt. Dieser neue Rekord zeigt einmal mehr, dass viele Hauseigentümer energetisch unabhängig werden und ihren eigenen Strom erzeugen wollen.”
  • “Obwohl im Jahr 2023 so viele Photovoltaikanlagen in Deutschland installiert wurden, wie nie zuvor, war die Nachfrage im vierten Quartal vergleichsweise schwach. Viele Hausbesitzer haben zuletzt mit der Anschaffung einer Solaranlage gewartet, weil sie sich in der zweiten Runde des KfW-Programms 442 „Solarstrom für Elektroautos“ um die attraktive Förderung bewerben wollten. Mit bis zu 10.200 Euro wurde dabei die Installation von privaten Dachanlagen, Batteriespeichern und Wallboxen gefördert. Die Mittel von 300 Millionen Euro waren in der ersten Runde im September nach nicht einmal einem Tag ausgeschöpft. Letzte Woche hat das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BDMV) für Klarheit gesorgt. Das KfW-Programm wird aufgrund der großen Lücken im Bundeshaushalt definitiv nicht fortgesetzt. Hausbesitzer, die nun leer ausgegangen sind, sollten das Beste aus der Situation machen und sich beeilen:  Viele Solarfirmen sind aufgrund der ohnehin geringeren Nachfrage im Winter und der hinausgezögerten Kaufentscheidung vieler Hausbesitzer aktuell nur schwach ausgelastet und gewähren, im Vergleich zum letzten Frühjahr, heftige Preisnachlässe von bis zu 25 Prozent.”
  • “Das Frühjahr ist die beste Zeit, um sich mit der Anschaffung einer Solaranlage zu beschäftigen: Solarfirmen sind aufgrund der geringeren Nachfrage im Winter oft nur schwach ausgelastet und haben mehr Zeit für eine ausführliche Beratung. Zudem beobachten wir, dass viele Anbieter am Ende des Winters häufiger Preisnachlässe geben als in den Sommermonaten und bereits nach wenigen Wochen installieren können. Hausbesitzer, die jetzt eine PV-Anlage kaufen, können also bereits im Sommer den größten Teil ihres Strombedarfs selbst erzeugen und werden somit energetisch unabhängig.”

Text: Selfmade Energy, eine Marke der TiRo CheckEnergy GmbH Foto: Speyer 24 NEWS, Fundus
28.02.2024

CRM – Center & Retail Management GmbH

Q 6 Q 7 Mannheim

Q6Q7.de: Neuer Look, verbesserte Navigation

  • Website-Relaunch: Optimierte Benutzerführung für schnelle Information
  • Fokus: Essenzielle Informationen bereits auf der Startseite von Q6Q7.de
  • Q 6 Q 7-Chef Hoffmann: „Neuer Maßstab für digitale Erlebniswelt im Einzelhandel“

Mannheim – Frisches Design für ein modernes Shopping-Erlebnis: Die Online-Präsenz von Q 6 Q 7 Mannheim unter www.Q6Q7.de zeigt sich jetzt in einem völlig neuen Gewand. Die umfassende Überarbeitung zielt darauf ab, Besuchern ein noch angenehmeres und effizienteres Surferlebnis zu bieten. Q 6 Q 7-Chef Hendrik Hoffmann: „Jede Besucherin und jeder Besucher wird dank der neu gestalteten Website nun noch schneller finden, wonach sie oder er sucht.“

Im Zuge des Relaunches hat das Q 6 Q 7-Team großen Wert auf ein modernes Design und eine verbesserte Menüstruktur gelegt. Die frische Optik und die intuitive Navigation der Website spiegeln das hochwertige und zeitgemäße Einkaufserlebnis wider, das Kunden auch vor Ort im Quartier Q 6 Q 7 erwartet.

Priorität Nummer 1: Optimierte Benutzerführung für schnelle Informationen. Die neue Menüleiste der Website ist klar strukturiert und ermöglicht es Besuchern, mit nur wenigen Klicks genau die Informationen zu finden, die sie suchen – sei es die Suche nach Fachärzten, die Lage des Fitnessstudios oder besondere Shopping-Angebote.

Auf dem Laufenden ist man bereits durch die Startseite von www.Q6Q7.de. Ein besonderer Fokus wurde auf die Darstellung essenzieller Informationen gelegt. Rabattaktionen, bevorstehende Events oder besondere Veranstaltungen sind nun direkt auf der Startseite ersichtlich.

Das Quartier Q 6 Q 7 in Mannheim steht für einzigartige Shopping- und Genusserlebnisse. Mit einer Vielzahl von Shops, Gastronomieangeboten und Dienstleistungen bietet es eine attraktive Mischung für jeden Geschmack und Bedarf. Durch den Website-Relaunch verstärkt Q 6 Q 7 sein Engagement, den Besuchern sowohl digital als auch vor Ort Erstklassigkeit zu bieten.

Quartier-Chef Hendrik Hoffmann, Geschäftsführer der CRM Center und Retail Management GmbH, die Q 6 Q 7 betreibt: „Wir laden alle Interessierten herzlich ein, die neue Website zu erkunden und sich selbst von den Verbesserungen zu überzeugen. Mit dem Relaunch von Q 6 Q 7 setzen wir einen neuen Maßstab für digitale Erlebniswelten im Einzelhandel. Unser Ziel war es, eine Plattform zu schaffen, die nicht nur optisch anspricht, sondern auch in Sachen Benutzerfreundlichkeit und Informationszugang neue Wege geht. Wir freuen uns, unseren Besuchern eine Website präsentieren zu können, die es ihnen einfacher denn je macht, sich über unsere Vielfalt an Angeboten zu informieren und von unseren Services zu profitieren.“

Mehr Informationen im Internet unter www.q6q7.de.

Text: CRM – Center & Retail Management GmbH / DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE Screenshot: CRM – Center & Retail Management GmbH
29.02.2024

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG

Audiotainment Südwest erweitert Führungs-Team Digital mit Sabrina Honisch als CvD der Crossmedia Digital Redaktion und Fabien Plötz als Leiter Digital Marketing und Bewegtbild

Sabrina Honisch wird Chefin vom Dienst der Crossmedia Digital Redaktion der Audiotainment Südwest
Foto: Audiotainment Südwest

Mannheim – Die Audiotainment Südwest baut das Führungs-Team Digital weiter aus. Sabrina Honisch übernimmt als Chefin vom Dienst die Koordination der Crossmedia Digital Redaktion der Audiotainment Südwest für bigFM, RPR1. und RADIO REGENBOGEN und damit die Verantwortung für die Social-Media-Kanäle der Sender und deren strategische Weiterentwicklung. Nach erfolgreichem Volontariat bei bigFM hat die gebürtige Germersheimerin, als Referentin der Geschäftsleitung in einem Consulting-Unternehmen im Bereich der Satellitenkommunikation gearbeitet und dann als Crossmedia Redakteurin für die Audiotainment Südwest.

Fabien Plötz ist Leiter Digital Marketing und Bewegtbild der Audiotainment Südwest. Der gebürtige Ludwigsburger hat nach einer Ausbildung als Audio-Engineer an der SAE Stuttgart, eine weitere Ausbildung als Mediengestalter Bild und Ton bei bigFM absolviert, danach folgten Positionen als Video Content Producer für bigFM, sowie für die Audiotainment Südwest und ein berufsbegleitendes Studium mit dem Abschluss Bachelor Medienmanagement und Innovation an der FHM in Bielefeld. Plötz ist zu dem Brand Manager bigFM und verantwortlich für die Entwicklung der Markenidentität von bigFM.

Fabien Plötz ist Leiter Digital Marketing und Bewegtbild der Audiotainment Südwest
Foto: Audiotainment Südwest

„Ich bin sehr stolz, dass wir mit Sabrina Honisch und Fabien Plötz zwei junge talentierte und sehr ambitionierte Mitarbeiter: innen aus dem Haus auf diese Positionen bringen konnten, weil sie nicht nur im Team sondern auch mit ihrem Engagement und ihren Ideen mich und die Geschäftsleitung überzeugt haben“, sagt Andy Abel Leiter Digital der Audiotainment Südwest. „Wir sind in einem sehr spannenden Change-Prozess mit dem Umbau von Radiosendern zu digitalen Marken“, so Abel weiter.

Die Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG verantwortet Produktion und strategische Entwicklung der Radioprogramme bigFM, RPR1., RADIO REGENBOGEN und REGENBOGEN 2. Mit insgesamt 5,11 Millionen Hörer pro Tag (ma 2023 Audio II) und 11,613 Millionen Online Audio Sessions pro Monat (ma 2023 IP Audio IV) erreicht die Audiotainment Südwest Media Hörerinnen und Hörer in Baden-Württemberg, in Rheinland-Pfalz, im Saarland, in Nordrhein-Westfalen, in weiten Teilen von Hessen, in Niedersachsen, in Hamburg, in Bremen sowie in Berlin und Brandenburg.

Einfach mal reinhören!

Audiotainment Südwest GmbH & Co. KG
28.02.2024

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

665.000 Euro „Staats-Miete“ im Monat vom Job-Center für Vermieter in Speyer

Rheinland-Pfalz: Bestand an Sozialwohnungen muss bis 2030 um über 28.200 steigen

IG BAU-Appell an MdBs: „Mehr Sozialwohnungen – weniger Mietzahlungen an Vermieter“

Ein Schild, das die IG BAU in Speyer gern häufiger sehen würde: „Neubau, Umbau, Sanierung – Wohnungsbau ist immer nötig.“ Vor allem beim sozialen Wohnungsbau hätten Baustellenschilder landesweit eher Seltenheitswert: „In Rheinland-Pfalz muss der heutige Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 um über 28.200 steigen“, so die Gewerkschaft.
Foto: IG BAU / Florian Göricke

Speyer / Rheinland-Pfalz – Der Staat lässt sich die Unterstützung fürs Wohnen in Speyer einiges kosten. Er zahlt bei den Mieten kräftig mit: Rund 1.600 Haushalte mit insgesamt 2.700 Menschen in Speyer unterstützte der Staat im letzten Herbst bei den Kosten der Unterkunft (KdU). Dabei geht es um Mietzahlungen vom Job-Center für Bürgergeld-Empfänger: Allein für die Kaltmiete zahlte der Staat im letzten Oktober bei den Kosten der Unterkunft in Speyer mehr als 665.000 Euro an die Vermieter.

Das geht aus der aktuellen Statistik der Bundesagentur für Arbeit hervor, auf die die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) jetzt verweist. „Dazu kommt Monat für Monat noch einmal eine stattliche Summe fürs Wohngeld. Ebenso übernimmt der Staat über die Job-Center-Zahlungen hinaus die Kosten der Unterkunft für viele weitere Menschen, die darauf angewiesen sind: Ältere mit knapper Rente zum Beispiel“, so die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Unterm Strich gebe der Staat damit in Speyer viel Geld für Miete aus, um Menschen das Wohnen überhaupt ermöglichen zu können. „Und das, obwohl Speyer nicht gerade zu den wirklich angespannten Wohnungsmärkten zählt. Immerhin liegen die gezahlten Mieten bei den Kosten der Unterkunft hier im bundesweiten Vergleich in der unteren Hälfte des Spektrums, in dem der Staat sonst KdU-Mieten bezahlt“, so die Gewerkschaft. Dies gehe aus einer Auswertung von Daten der Bundesagentur für Arbeit hervor, die das Pestel-Institut (Hannover) im Auftrag der IG BAU gemacht hat.

„Um es klar zu sagen: Es ist richtig und wichtig, dass der Staat Wohngeld zahlt und dass er die Kosten der Unterkunft übernimmt. Noch besser sind aber Sozialwohnungen. Sie machen den Staat unabhängig von jeder Miet-Preistreiberei auf dem Wohnungsmarkt. Auf Dauer sind sie also die günstigere Lösung für die Staatskasse. Außerdem sind Sozialwohnungen die beste Mietpreis-Bremse für den Wohnungsmarkt“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Ein wichtiger Punkt, der auch für mehr Sozialwohnungen in Speyer spreche, sei die Verteilungsfrage: „Der Staat könnte dann nämlich vor allem auch Menschen leichter mit einer Wohnung versorgen, die es auf dem Wohnungsmarkt immer schwer haben: Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Schwangere, Familien mit – vor allem mehreren – Kindern. Insbesondere aber auch Behinderte, psychisch Kranke, Wohnungslose und Vorbestrafte. Sie alle hätten dann endlich bessere Chancen, wieder leichter auf dem Wohnungsmarkt in Speyer Fuß zu fassen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Die Gewerkschaft geht noch einen Schritt weiter: Die IG BAU wirft dem Staat ein „Missmanagement bei der Unterstützung fürs Wohnen“ vor. Bund und Länder hätten den sozialen Wohnungsbau seit Jahrzehnten „massiv vernachlässigt“. Das sei auch in Rheinland-Pfalz deutlich zu spüren. „Dadurch haben wir jetzt landesweit einen dramatischen Mangel an sozialem Wohnraum: Allein in Rheinland-Pfalz muss der heutige Bestand an Sozialwohnungen bis 2030 um mehr als 28.200 steigen. Bundesweit werden dann über 910.000 Sozialwohnungen mehr gebraucht“, so Rüdiger Wunderlich.

Der Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz beruft sich dabei auf eine aktuelle Studie, die das Pestel-Institut (Hannover) für das Bündnis „Soziales Wohnen“ gemacht hat. Die IG BAU engagiert sich in dem Bündnis für mehr sozialen Wohnungsbau. Weitere Partner sind der Deutsche Mieterbund (DMB), die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie (CBP) sowie zwei Verbände der Bauwirtschaft.

„Jetzt steckt der Staat in einer Sackgasse: Er kann den Menschen, die dringend eine Unterstützung beim Wohnen brauchen, keine Sozialwohnungen anbieten. Also müssen die Job-Center die Mieten auf dem freien Markt akzeptieren. Und die sind in den letzten Jahren in vielen Orten durch die Decke gegangen“, sagt Rüdiger Wunderlich.

Gegensteuern könne der Staat nur, wenn er jetzt anfange, „in die Schaffung von deutlich mehr Sozialwohnungen zu investieren“. Der Bezirksvorsitzende appelliert daher an die Bundes- und Landtagsabgeordneten in Speyer, sich für die Schaffung von Sozialwohnungen stark zu machen – bundesweit, vor allem aber auch in Rheinland-Pfalz: „Denn jede einmalige Förderung, durch die eine neue Sozialwohnung entsteht, erspart dem Staat erhebliche Summen, die er sonst auf Dauer für die Unterstützung bei der Miete ausgeben müsste. Das ist eine einfache Rechnung, die vor allem der Bund, aber auch das Land Rheinland-Pfalz spätestens dann beherrschen müssen, wenn die Sozialausgaben durch die Decke gehen: nämlich jetzt.“

Deshalb unterstützt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz die Forderung vom Bündnis „Soziales Wohnen“ nach einem bundesweiten „Sofort-Budget Sozialwohnungsbau“ von 50 Milliarden Euro. „Bund und Länder müssen jetzt Geld für den Neubau von Sozialwohnungen bereitstellen. Das gilt auch für Rheinland-Pfalz. Nur so kann die Bundesregierung es noch schaffen, ihr Versprechen nicht komplett zu brechen: Nämlich 100.000 neu gebaute Sozialwohnungen pro Jahr, die es geben soll. Und die dringend gebraucht werden“, so Rüdiger Wunderlich. Der „Booster für die Förderung des sozialen Wohnungsbaus“ müsse rasch erfolgen. Denn der Mangel an Sozialwohnungen sei „ein Akut- und kein Übermorgenproblem“.

Außerdem sollen für den Neubau von Sozialwohnungen künftig nur 7 statt – wie bisher – 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, fordert die IG BAU. „Das gibt dem Neubau von Sozialwohnungen einen Schub. Und das macht die Mieten günstiger“, sagt der Bezirksvorsitzende der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Darüber hinaus fordert die IG BAU eine „Sozial-Quote“ bei der Vergabe von Sozialwohnungen: „Ein 10-Prozent-Kontingent für benachteiligte Menschen – insbesondere auch für Menschen mit Behinderung“, so Rüdiger Wunderlich.

Die IG BAU hat weitere Informationen zu einem Sondervermögen von 50 Milliarden Euro für den sozialen Wohnungsbau ins Internet gestellt. Die Forderung dazu kann online auch unterstützt werden: https://deine.igbau.de/wohnungsbau

Text: Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-VorderpfalzFoto: IG BAU / Florian Göricke
27.02.2024

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Arbeitsmarkt im März weiter günstig / Krieg in der Ukraine wirkt sich kaum aus

„Der Arbeitsmarkt erholt sich weiter. Durch die Lockerungen und die beginnende Frühjahrsbelebung sinkt die Arbeitslosigkeit und steigt die Beschäftigung. Folgen des Krieges in der Ukraine zeigen sich in den Arbeitsmarktdaten momentan nur vereinzelt. Die Gefahren, die von einer weiteren Eskalation und beispielsweise Lieferstopps fossiler Rohstoffe ausgehen, belasten jedoch die weitere wirtschaftliche Entwicklung“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -66.000 auf 2.362.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -465.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im März 2022 im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 66.000 auf 2.362.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 18.000 abgenommen. Verglichen mit dem März des vorigen Jahres ist sie um 465.000 geringer. Im Vergleich zum März 2020 liegt sie nur noch um 27.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Februar auf März um 0,2 Prozentpunkte auf 5,1 Prozent und liegt damit 1,1 Prozentpunkte niedriger als im Vorjahresmonat. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 3,0 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 23.000 gesunken. Sie lag im März 2022 bei 3.110.000 Personen. Das waren 479.000 weniger als vor einem Jahr und 138.000 weniger als im März 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 27. März für 113.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Allerdings sind diese Daten aufgrund des kurzfristigen Inkrafttretens der gesetzlichen Sonderregelungen erheblich untererfasst.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 654.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 34.000 gestiegen. Mit 45,10 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 678.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Dezember auf Januar 2022 um 71.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Januar nach Hochrechnungen der BA um 656.000 auf 34,17 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,12 Millionen Personen hatten im Januar 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 235.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,05 Millionen ausschließlich und 3,07 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht weit überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bewegt sich im März weiter auf hohem Niveau. So waren 839.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 229.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 erhöht. Die neu gemeldeten Stellen haben dagegen saisonbereinigt um 12.000 abgenommen. Dies könnte wirtschaftliche Unsicherheiten vor allem in Folge des Ukraine-Kriegs widerspiegeln. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im März 2022 um 1 Punkt auf 135 Punkte.

Geldleistungen

744.000 Personen erhielten im März 2022 Arbeitslosengeld, 282.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.579.000. Gegenüber März 2021 war dies ein Rückgang von 355.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis März 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 313.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 9.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von ihnen hatten im März noch 188.000 junge Menschen weder einen Ausbildungsplatz noch eine Alternative gefunden. Gleichzeitig waren 443.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 28.000 mehr als vor einem Jahr. 298.000 waren von diesen noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch stark in Bewegung. Deshalb erlauben diese Zahlen nur eine vorläufige Einschätzung der Entwicklung im aktuellen Berichtsjahr.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
31.03.2022

Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 verlängert

Der Gesetzgeber hat die Verlängerung der Sonderregelungen für die Kurzarbeit bis zum 30.06.2022 beschlossen. Zur Gesetzesänderung gehört der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld, der Anspruch auf erhöhte Leistungssätze sowie die Hinzuverdienstmöglichkeiten während der Kurzarbeit.

Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. Bis zum 30.06.2022 wird zudem weiterhin auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet. Auch Beschäftigte in der Leiharbeit können unterstützt werden. Die Bezugsdauer wird für Beschäftigte, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum Ablauf des 30. Juni 2021 entstanden ist, auf bis zu 28 Monate, längstens bis zum Ablauf des 30. Juni 2022, verlängert. Das Kurzarbeitergeld wird für Beschäftigte in Kurzarbeit, die einen Lohnausfall von mindestens 50 Prozent haben, bis Ende Juni weiterhin aufgestockt. Ab dem vierten Bezugsmonat – gerechnet ab März 2020 – auf 70 Prozent (77 Prozent für Personen mit Kindern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (87 Prozent für Personen mit Kindern) des entfallenen Nettoentgelts.

Bis Ende Juni bleibt es während der Kurzarbeit weiterhin möglich, in einem seit Beginn der Kurzarbeit neu aufgenommen Minijob anrechnungsfrei hinzuzuverdienen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden für die ausgefallenen Arbeitsstunden bis maximal Juli 2023 zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit einer beruflichen Weiterbildung verbunden wird, die bestimme Voraussetzungen erfüllt.

Die wichtigsten Informationen zum Kurzarbeitergeld und zur Qualifizierung während Kurzarbeit sind auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit zusammengestellt:

Corona-Virus: Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

Förderung von Weiterbildung: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung

Bundesagentur für Arbeit
29.03.2022

70 Jahre BA: Herausforderungen im Jubiläumsjahr

Seit 70 Jahren bringt die Bundesagentur für Arbeit Menschen und Arbeit zusammen. Im Jubiläumsjahr sind die großen Aufgaben die Bewältigung der anhaltenden Corona-Pandemie, die Begleitung des Strukturwandels und Strategien gegen den zunehmenden Fachkräftemangel.

Am Anfang ging es um den Aufbau des Landes und der Wirtschaft. Millionen Heimkehrer, Vertriebene und Geflüchtete suchten nach dem Krieg Wege in den Beruf. Nicht in allen Regionen suchten Unternehmen aber in gleichem Maß Mitarbeitende. Damit bestand ein Bedürfnis, durch eine überbezirkliche Organisation den Ausgleich an Arbeitskräften zu erreichen. Als Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung riefen diese der Bundestag und Bundesrat am 10. März 1952 ins Leben. Ging es zunächst also auch darum, für eine überregionale Vermittlung alle Arbeitsämter wieder auf einen genügend einheitlichen Nenner zu bringen, rückte mit dem beginnenden Wirtschaftswunder schon bald die Fachkräftesicherung in den Vordergrund. Es galt dabei, Gastarbeiter unter anderem aus Italien, Spanien und Portugal und der Türkei über Anwerbeabkommen für den Wirtschaftsstandort Deutschland zu gewinnen.

Die durch die Sozialpartnerschaft geprägte und selbstverwaltete heutige Bundesagentur für Arbeit hat wie in frühen Jahren später in zahlreichen Krisen und Phasen politischer Herausforderungen einen wesentlichen Beitrag auf dem Arbeitsmarkt geleistet: Die Wiedervereinigung 1990, die hohe Arbeitslosigkeit um die Jahrtausendwende, die Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 sowie die Integration Geflüchteter seit 2015 seien beispielhaft genannt. Dabei haben gerade Nähe und Verbundenheit mit den Sozialpartnern und die Orientierung an der Praxis in den Betrieben zum Gelingen beigetragen.

Auch 70 Jahre nach Gründung sorgt die BA heute für einen Ausgleich von Angebot und Nachfrage am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt. Es vollzieht sich ein tiefgreifender Strukturwandel im Land: Mit der Digitalisierung und der Dekarbonisierung der Wirtschaft steigt der Qualifizierungsbedarf. Gleichzeitig gibt es einen Fachkräftemangel. In der Pandemie, in der das Kurzarbeitergeld weiter Beschäftigungsverhältnisse sichert, ist die Transformation am Ausbildungs- und Arbeitsmarkt stärker spürbar geworden.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit: „Immer wieder hat sich die BA in den 70 Jahren ihres Bestehens entsprechend den Dynamiken am Arbeitsmarkt grundlegend neu aufgestellt. In Krisen hat sie sich als flexible Organisation erwiesen und konnte dadurch kurzfristig und entschlossen reagieren. Es gibt in ihrer Geschichte dabei Kontinuitäten: Jeder Mensch, der seine Arbeit verliert, ist abgesichert. In der Beratung und Vermittlung steht der Mensch mit seinen individuellen Interessen, Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Die wesentliche Aufgabe liegt für die BA heute darin, Menschen ein Berufsleben lang erfolgreich mit Arbeitgebern zusammenzubringen. Im Strukturwandel setzt die BA hierbei noch stärker auf die Qualifizierung Arbeitsloser und Beschäftigter. Im bevorstehenden demographischen Wandel kommt es am Arbeitsmarkt auf die Teilhabe einer möglichst großen Zahl von Erwerbspersonen an. In der Fachkräftesicherung liegt damit eine der größten Heraus
forderungen in den nächsten Jahren.“

Anja Piel, Vorstandsmitglied im Deutschen Gewerkschaftsbund und Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „Es ist das große Verdienst der BA und ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, dass viele Jugendliche und Erwachsene mit ihrer Unterstützung jedes Jahr eine schwierige Wegstrecke hinter sich bringen und schließlich einen passenden Beruf finden. Nach dem Anstieg der Langzeitarbeitslosigkeit in der Pandemie richtet die BA den Fokus für eine erfolgreiche Vermittlung in Zukunft noch stärker auf Qualifizierung. Das ist sozialpolitisch ein wichtiges Signal: Jeder Mensch hat eine gute Beschäftigung und einen fairen Lohn verdient.“

Christina Ramb, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und stellvertretende Vorsitzende des Verwaltungsrats der Bundesagentur für Arbeit: „In der Pandemie hat sich die BA einmal mehr als sehr verlässlich erwiesen. Das Kurzarbeitergeld wurde schnell und zuverlässig ausgezahlt; in Tagen großer Unsicherheit haben Unternehmen und Verbände in den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA kompetente Ansprechpartner gefunden. Dabei hat sich die Selbstverwaltung der BA – wie schon in der Wirtschafts- und Finanzkrise 2008/2009 – bewährt. Die Herausforderung der Zukunft wird die Arbeits- und Fachkräftesicherung bleiben. Hier muss die BA weiter ihren Beitrag leisten: durch Vermittlung, Beratung und Qualifizierung von Menschen, die bereits in Deutschland leben und durch die Gewinnung von Menschen aus dem Ausland. Nur so kann Deutschland wettbewerbsfähig gehalten und Wohlstand für alle gesichert werden.“

Bundesagentur für Arbeit
08.03.2022

Arbeitsmarkt im Februar 2022 – Fortgesetzte Erholung vor Beginn des Ukrainekrieges

„Bis in den Februar hat der Arbeitsmarkt seinen Aufwärtstrend fortgesetzt. Allerdings ist in den aktuellen Indikatoren der Krieg in der Ukraine noch nicht abgebildet.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -34.000 auf 2.428.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -476.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Zahl der Arbeitslosen ist im Februar 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 34.000 auf 2.428.000. Saisonbereinigt hat die Arbeitslosigkeit um 33.000 abgenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist sie um 476.000 geringer. Im Vergleich zum Februar 2020 liegt sie nur noch um 32.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von Januar auf Februar 2022 um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und liegt damit 1,0 Prozentpunkte niedriger als im Februar 2021. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,2 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 35.000 gesunken. Sie lag im Februar 2022 bei 3.174.000 Personen. Das waren 482.000 weniger als vor einem Jahr und 128.000 weniger als im Februar 2020.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 201.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Die Anzeigen stammen überwiegend aus dem Verarbeitenden Gewerbe, dem Handel und dem Gastgewerbe.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2021 zur
Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur
für Arbeit in diesem Monat für 641.000 Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme ging damit bis zum Dezember
weiter zurück.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung steigen weiter an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 80.000 gestiegen. Mit 45,07 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 636.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2021 um 82.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 603.000 auf 34,30 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,25 Millionen Personen waren im Dezember 2021 geringfügig entlohnt beschäftigt, 221.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,12 Millionen ausschließlich und 3,12 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht allein auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuem Personal bleibt im Februar auf hohem Niveau. So waren 822.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 240.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Februar 2022 um 1 Punkt auf 136 Punkte und setzt damit seinen Wachstumspfad fort.

Geldleistungen

807.000 Personen erhielten im Februar 2022 Arbeitslosengeld, 316.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.597.000. Gegenüber Februar 2021 war dies ein Rückgang von 313.000 Personen. 6,6 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2021 bis Februar 2022 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 284.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 10.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 417.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 29.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie unter https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Navigation/Statistiken/Themen-im-Fokus/Corona/Corona-Nav.html.

Bundesagentur für Arbeit
02.03.2022

Videokommunikation in der BA: Mit wenigen Klicks zum Beratungsgespräch

Mit der Videokommunikation hat die BA neben der persönlichen oder telefonischen Beratung ein ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen. Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche statt. Dieses Angebot wird auch nach Ende der Pandemie weiterbestehen.

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Die pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen haben dazu beigetragen, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) innerhalb kürzester Zeit Alternativen zur persönlichen und telefonischen Beratung in den Häusern entwickelt hat. Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden inzwischen in vielen Bereichen die Möglichkeit zur Videokommunikation dauerhaft an, beispielsweise in der Beratung zu Aus- und Weiterbildung oder zu Rehabilitations- und Teilhabebedarfen. Seit Anfang dieses Jahres können alle Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, online einen ersten Beratungstermin für ein Videogespräch buchen. Inzwischen nutzen auch rund 160 Jobcenter erfolgreich die Videokommunikation als zusätzlichen Kommunikationskanal neben der persönlichen und telefonischen Beratung.

Die Beliebtheit der Videokommunikation spiegelt sich in den Nutzerzahlen wider. Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter der BA: „Seit Herbst 2020 fanden über 150.000 Videogespräche in Agenturen und Jobcentern statt, in einer Zeit, in der persönliche Kundengespräche pandemiebedingt deutlich erschwert oder teilweise gar nicht möglich waren. Das macht zusammen über fünf Millionen Gesprächsminuten. Die Weiterempfehlungsquote von 95 Prozent belegt, dass unsere Kundinnen und Kunden das neue und moderne Interaktionsformat der Videokommunikation sehr gut annehmen und es auch nach Ende der Pandemie weiternutzen wollen.“
Die Videoberatung ist seit Ende letzten Jahres als dauerhafter Interaktionskanal in der BA verankert und wird sukzessive ausgebaut.

Mit wenigen Klicks zur Videoberatung

Die BA bietet ihren Kundinnen und Kunden eine browser- und geräteunabhängige Videokommunikation in einem digitalen Beratungsraum an. Die persönlichen Daten sind zu jeder Zeit geschützt. Beratungsgespräche werden nicht aufgezeichnet.
Nähere Informationen zur Funktionsweise und den technischen Voraussetzungen des Videotermins finden sich unter:
https://www.arbeitsagentur.de/videotermin

Bundesagentur für Arbeit
25.02.2022

„Tag der sozialen Gerechtigkeit“: Die BA setzt auf faire Migration

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) macht sich auf verschiedenen Wegen stark für einen fairen Zugang zum Deutschen Arbeitsmarkt für Menschen aus Deutschland, der EU und anderen Staaten. Gemeinsam mit ihren EURES-Netzwerkpartnern schafft sie beispielsweise ein digitales und persönliches europaweites Angebot für Arbeitssuchende und Unternehmen.

Das Europäische Mobilitätsportal von EURES mit einer integrierten Stellenbörse verbindet alle Europäischen Arbeitsverwaltungen, sowie weitere EURES-Mitglieder und EURES-Partner miteinander. Ein möglichst einfach gestalteter Zugang zum Arbeitsmarkt steht dabei im Fokus. Deutsche Unternehmen und Arbeitssuchende können dort mit Hilfe der BA ihre offenen Stellen bzw. Bewerbungsunterlagen europaweit veröffentlichen. Soziale Gerechtigkeit bei Rekrutierung und Vermittlung soll durch Transparenz unterstützt werden, z. B. mit mehrsprachigen Informationen über die Arbeitsmärkte in Europa, nationale Arbeitsregelungen und soziale Rahmenbedingungen wie durchschnittliche Entgelte.
Die BA arbeitet dabei eng mit allen EU-Mitgliedsstaaten sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz zusammen.
Zurzeit sind auf dem EURES-Portal 3 Millionen offene Stellen, 4.000 Unternehmen und 800 000 Arbeitsuchende registriert.
Mehr als 200 EURES-Akteure innerhalb der BA ermöglichen es, Informationen, Beratung, Vermittlung und Rekrutierung in Deutschland und dem europäischen Arbeitsmarkt für EU-Bürger*innen zugänglich zu machen und damit einen Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit zu leisten.

EURES Mobilitätsportal mit Jobbörse online: https://ec.europa.eu/eures/public/index_de

Hintergrund:

Die Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883 / 2004 koordiniert die Sozialversicherungssysteme der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Zusätzlich hierzu hat die Europäische Kommission das Netzwerk des Europäischen Arbeitsmarktservices (EURES) in den 1990er Jahren aufgebaut, welches heute Teil der European Labour Authority (Europäische Arbeitsmarktbehörde) ist. Die Bundesagentur für Arbeit ist Mitglied dieses Netzwerkes gemeinsam mit 14 weiteren EURES-Partnern und EURES-Mitgliedern in Deutschland. Europaweit ist das EURES-Netzwerk organisiert über Nationale Koordinierungsbüros und über 1000 EURES-Berater, die Kundinnen und Kunden die passenden Dienstleistungen anbieten, um chancengleich eine Stelle oder Personal auf dem europäischen Arbeitsmarkt zu finden.

Bundesagentur für Arbeit
18.02.2022

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Speyer/Schifferstadt: Stadtwerke planen Geothermieprojekt

Potenzielle Standorte erst nach Auswertung der geologischen Daten

Die beiden rheinland-pfälzischen Energieunternehmen Stadtwerke Speyer GmbH und Stadtwerke Schifferstadt kooperieren erneut und planen das Geothermieprojekt „Rhein-Pfalz“. Sie wollen damit die Potenziale der Erdwärme in der Region nutzen und die gemeinsamen Klimaziele einer regenerativen Wärme- und Stromerzeugung erreichen.

Schon viele Projekte rund um Energie und Klimaschutz haben die Partnerunternehmen zusammen auf den Weg gebracht. Mit dem weiteren „Baustein“ Geothermie – Erdwärme – beabsichtigen sie, die Energiewende durch eine nachhaltige, möglichst CO2-neutrale Energieversorgung voranzubringen und Anlagen zur Einspeisung der Erdwärme in ein Fernwärmeverbundnetz zu bauen und zu betreiben. Auf fossile Energieträger als Brennstoff soll dabei verzichtet werden (Dekarbonisierung der Energiegewinnung). Gerade als heimische Energiequelle kann die Geothermie zur Importunabhängigkeit von fossilen Energieträgern wie Erdgas und Erdöl beitragen.   

Die guten Voraussetzungen des Oberrheingrabens zur alternativen Energiegewinnung von Wärme und Strom möchten die Stadtwerke Speyer und die Stadtwerke Schifferstadt bei ihrem Erdwärme-Projekt erkunden. Die Energie ist rund um die Uhr verfügbar und wird dabei aus heißen Thermalwasserreservoirs in tiefen Erd- und Gesteinsschichten gewonnen. Je tiefer man in die Erde eindringt, desto wärmer wird es. Als Richtwert gilt, dass die Temperatur in Mitteleuropa pro 100 Meter um drei Grad Celsius steigt. Im Oberrheingraben liegen die Temperaturen sogar höher – in der Vorderpfalz kann mit Temperaturen von über vier Grad pro 100 Meter Tiefe gerechnet werden. Mithilfe von geothermischen Anlagen wird das Thermalwasser gefördert und die enthaltene Wärmeenergie in Strom umgewandelt und für die Wärmeversorgung genutzt.

Nach umfangreichen Prüfungen erteilte das Landesamt für Geologie und Bergbau (LGB) den beiden Stadtwerken eine Aufsuchungserlaubnis. Das Aufsuchungsfeld „Rhein-Pfalz“ hat eine Fläche von etwa 150 Quadratkilometern und umfasst Gebiete der kreisfreien Stadt Speyer, der kreisangehörigen Stadt Schifferstadt sowie des Landkreises Rhein-Pfalz bis zum angrenzenden Landkreis Bad Dürkheim.

Um bestehende seismische Daten zur Ermittlung des Untergrundes zu begutachten, wurde ein Fachunternehmen beauftragt. Aktuell wird geprüft, ob geologische Daten auch von anderen Firmen zugekauft werden können, die für einen Großteil des Feldes bereits vorliegen.   

Darauf aufbauend planen die Partnerunternehmen mit Geologen und Geophysikern die weitere Exploration und entscheiden, ob zusätzlich eigene Datenerhebungen durch Messungen durchgeführt werden müssen. Erst nach den gesamten Auswertungen sind potenzielle Standorte für eine Geothermieanlage zu ermitteln. Für die eigentliche Erschließung der Erdwärmequellen sind dann gesonderte Genehmigungsverfahren erforderlich.

Das Einbeziehen der Bürgerinnen und Bürgern sowie der beteiligten Kommunen ist beiden Unternehmen sehr wichtig. Sie werden dabei von der unabhängigen Stiftung Risiko-Dialog aus der Schweiz begleitet, die Erfahrungen in verschiedenen Geothermieprojekten vorweisen kann, selbst aber keine Position zur Geothermie vertritt.   

Im Mai sind zwei öffentliche Veranstaltungen für die Bürgerinnen und Bürger geplant, bei denen der Dialog und Austausch auf Augenhöhe im Mittelpunkt steht:

  • 09.05.2022, 19 Uhr, Stage-Center, Hasenpfühlerweide 2, 67346 Speyer
  • 24.05.2022, 19 Uhr, Paul-von-Denis-Schulzentrum (Aula der Realschule Plus), Neustückweg 2, 67105 Schifferstadt

Weitere Informationen:

www.stadtwerke-speyer.de/geothermie
www.sw-schifferstadt.de/Aktuelles/Geothermie

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: GeoBasis-DE
04.04.2022

SWS-Umweltpreis: 15.950 Euro für fünf Projekte

Ehrenwerter Einsatz für Klimaschutz in Speyer

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Gleich fünf Projekte werden von der Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt in diesem Jahr gefördert. 15.950 Euro aus dem ausgelobten Umweltpreis verteilen sich nach der Entscheidung des Stiftungsrates auf die Siedlungsschule Speyer, den Stadtteilverein Speyer-West in Kooperation mit dem Hans-Purrmann-Gymnasium, den Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule gemeinsam mit dem Edith-Stein-Gymnasium, den Miteinander e.V. und die Initiative Junge Menschen im Aufwind (JuMa).

Aus insgesamt 14 Anträgen wurden die Preisträger*innen ausgewählt. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, gleichzeitig Stiftungsratsvorsitzende, freute sich über die tolle Resonanz auf die Ausschreibung des Umweltpreises. „Diese beweist, dass die Thematik des Klima- und Umweltschutzes in unserer Stadt nicht nur angekommen ist, sondern auch zukunftsorientiert gearbeitet wird“, hob sie hervor. SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring machte deutlich: „Der Umweltpreis soll ein Anreiz für die Menschen im Netzgebiet sein, sich weiterhin und intensiver mit dem Klimawandel auseinanderzusetzen, neue Ideen zu entwickeln und diese praktisch umzusetzen.“

Mit 6.200 Euro wird JuMa unterstützt. Straffällig gewordene Menschen bekommen dort die Chance, durch gemeinnützige Arbeit etwas zum Allgemeinwohl beizutragen. Im konkreten Fall werden in Speyer-Nord Zigarettenkippen gesammelt. Diese werden später recycelt und zu Taschenaschenbechern umfunktioniert.

4.450 Euro kann der Miteinander e.V. Aussiedler Netzwerk dank der Stiftung in sein Projekt „Kinder entdecken Nachhaltigkeit“ stecken. Workshops zu den Themen erneuerbare Energien und deren elektronische Umsetzung sowie zum Klimawandel soll es geben. Dafür werden Experimentierkästen und Roboterbausätze angeschafft. Schon im laufenden Frühjahr soll die Umsetzung des Projekts beginnen.

Unter dem Motto „Vogelhochzeit“ soll sich auf dem Speyerer Friedhof etwas tun. Initiatoren sind der Verein der Freunde und Förderer der Rucksackschule Speyer in Zusammenarbeit mit dem Edith-Stein-Gymnasium. Geplant ist, die biologische Vielfalt durch das Anbringen von Nistkästen für Vögel und Fledermäuse zu verbessern. Gleichzeitig steht das Projekt für besonderen Einsatz in der Umweltbildung, was mit 3.000 Euro von der Stiftung belohnt wird.

Um das Thema Aufklärung in Umweltfragen geht es dem Stadtteilverein Speyer-West. Der Fokus liegt auf Jugendlichen, die sich mit den Bereichen Abfall und Umwelt auseinandersetzen wollen. Dazu animieren sollen Schautafeln, die im Woogbachtal und auf dem Gelände des Hans-Purrmann-Gymnasiums im Frühjahr noch aufgestellt werden. Schüler*innen des Gymnasiums werden bei der Umsetzung der mit 1.500 Euro geförderten Tafeln unterstützen.

Weitere 800 Euro werden den Klassen 3a und b der Siedlungsschule Speyer zuteil. Sie werden sich den Auswirkungen des Klimawandels widmen und auch Maßnahmen dagegen entwickeln. Die Erkenntnisse sollen zum einen in einer Schulausstellung, zum anderen für alle öffentlich sichtbar durch Plakate in der Innenstadt weitergetragen werden.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2023 können schon jetzt inklusive einer kurzen Beschreibung der Organisation und des Projekts (Situation, Idee, zeitlicher Ablauf und Kosten) abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2. 67346 Speyer, oder per E-Mail an engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: SWS – Stiftung Umwelt. Die Projekte müssen in den Jahren 2023/24 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
21.03.2022

„Wir müssen alle Flächen nutzen“

SWS investieren in Speyer-Nord in Solarenergie

Die Stadtwerke Speyer (SWS) arbeiten weiter an den Klimazielen für die Domstadt. Aktuell zeigt sich das an der Ausstattung des neuen Handelsstandortes an der Schifferstadter Straße mit einer großflächigen Photovoltaik-Anlage. Die Gesamtleistung beträgt 460 Kilowatt. 299 Tonnen Kohlendioxid werden jährlich durch die Erzeugung vor Solarstrom eingespart, der von den Mietern direkt zum Eigenverbrauch genutzt werden kann. Der Überschuss soll als Regionalstrom für interessierte Bürger*innen zur Verfügung stehen. Anfang März soll die Anlage ans Netz gehen.   

Erfreut über die großflächige Anlage äußert sich SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring: „Die Solarenergie bietet mit Abstand das größte Potenzial für erneuerbare Energien in der Stadt.“ Sie sei zuverlässig, wirtschaftlich attraktiv und komplett CO2-frei. Seine Forderung lautet daher: „Wir müssen die Solarenergie noch viel konsequenter einsetzen und alle zur Verfügung stehenden Flächen dafür nutzen.“

Die SWS übernahmen die Errichtung der Photovoltaikanlage auf dem neuen Handelsgebäude an der Schifferstadter Straße. 1.226 Module mit jeweils einer Leistung von 375 Watt – ausgerichtet nach Ost und West – produzieren insgesamt 437.000 Kilowattstunden Sonnenstrom im Jahr. Umgerechnet bedeutet das: 145 Einfamilienhäuser könnten damit versorgt werden.

„Der produzierte Strom kann direkt an die ansässigen Mieter geliefert werden“, sagt Mathias Reinhart, Teamleiter für Erneuerbare Energien bei den SWS. „Da der so genannte Direktstrom nicht das öffentliche Netz durchläuft, entfallen die Entgelte für die Netznutzung“, erklärt er. Das sei ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit der Anlage. Abgesehen davon, dass der Strom vom Dach effizient und nachhaltig produziert werde, sei die Form der Energiegewinnung günstiger als die herkömmliche Stromlieferung aus dem Netz.

Im Zusammenhang mit der Einrichtung der Photovoltaikanlage weist Mathias Reinhart auf zwei öffentliche Schnellladestationen hin, die auf dem neuen Parkplatz des Handelsstandorts entstehen sollen. Aufgrund der aktuellen Lieferzeiten geht er von einer Inbetriebnahme im August, spätestens September dieses Jahres aus. „Alle E-Fahrzeuge können dann mit dem Sonnenstrom der Solaranlage laden“, informiert Mathias Reinhart. Die Stationen haben eine Leistung von je 50 Kilowatt. Auch an Zeiten, in denen die Sonnenenergie einmal nicht ausreicht, ist gedacht. „Dann“, so der SWS-Fachmann, „wird der Strom über das öffentliche Versorgungsnetz bezogen.“ Das gelte nicht nur für die Ladestationen, sondern natürlich auch für die Mieter im Gebäude. Der nicht unmittelbar vor Ort verbrauchte Strom soll in den Pool von regenerativen Erzeugungsanlagen der SWS aufgenommen werden. Daraus können interessierte Bürger*innen grünen Strom direkt aus der Region beziehen.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Emondo
24.02.2022

Sparkasse Vorderpfalz

Bewerber für den Kulturförderpreis der Sparkassenstiftung gesucht

Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz. Interessenten können sich um den Kulturförderpreis 2022 bewerben.

Ab sofort können sich Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis um den Kulturförderpreis der „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ bewerben. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung betont: „Durch die jährliche Vergabe unseres Kulturförderpreises werden Initiativen, die aus der Vielzahl der ehrenamtlichen kulturellen Leistungen im Rhein-Pfalz-Kreis besonders herausragen, gewürdigt und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2022 entgegen“.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz vom Glück verwöhnt

Glück gehabt: Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.
Foto Klaus Venus

Vier Hauptgewinne in Höhe von insgesamt 60.000 Euro und drei MINI Cooper SE gehen an Sparkassenkunden aus Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Glücksgöttin Fortuna hat ihr Füllhorn überschwänglich bei den PS-Sparern der Sparkasse Vorderpfalz ausgeschüttet. Über einen wahren Geldsegen aus der März-Sonderauslosung können sich vier Sparkassenkunden mit Hauptgewinnen von zwei Mal 25.000 Euro und zwei Mal 5.000 Euro freuen. Zudem wurden drei MINI Cooper SE an PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz verlost.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto Klaus Venus
29.03.2022

70 Jahre WoP: Kleine Prämie – große Wirkung

Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz: „Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände“.

Unter Konrad Adenauer wurde sie eingeführt – bis heute ist sie eine Institution für deutsche Sparerinnen und Sparer: Mit der Wohnungsbauprämie (WoP) hilft der Staat jenen, die Geld für ein eigenes Zuhause zurücklegen. „Am 17. März dieses Jahres feierte die Prämie ihren 70sten Geburtstag. Doch die Grundidee ist zeitlos und heute notwendiger denn je: Die Förderung signalisiert, dass es bereits mit kleinem Einkommen gelingen kann, Vermögen aufzubauen – und sie hilft dabei auch ganz konkret“, informiert Polychronis Michailidis, Leiter Bausparen und Versicherungen der Sparkasse Vorderpfalz.

Sprungkraft für die Eigenkapitalhürde

Trotz ihres relativ geringen Volumens motiviert die Prämie vor allem junge Menschen, regelmäßig und vor allem langfristig ein paar Euro beiseite zu legen. Das ist wichtig: insbesondere mit Blick auf eine eigene Immobilie. Denn etwa 75 Prozent der Menschen wünschen sich Wohneigentum, nur rund 45 Prozent leben in den eigenen vier Wänden. Das Forschungsinstitut empirica hat festgestellt, dass der Grund für diese Diskrepanz in den meisten Fällen nicht am zu geringen Einkommen liegt, sondern am fehlenden Eigenkapital. Polychronis Michailidis erläutert: „Während die monatliche Rate einer Finanzierung dank noch vergleichsweise niedriger Zinsen oftmals gut darstellbar ist, wird das Eigenkapital zunehmend zur Hürde. Umso wichtiger ist es, dass die Wohnungsbauprämie seit 2021 deutlich verbessert wurde. Das trägt dazu bei, die Eigenkapitalbasis künftiger Wohneigentümer zu erhöhen.“

Das passende Spar-Instrument

Ein Bausparvertrag unterstützt nicht nur beim staatlich geförderten Sparen, sondern garantiert auch sichere Darlehenszinsen bei der späteren Finanzierung der eigenen vier Wände. „Wer diesen Schritt geschafft hat, ist fortan beim Wohnen sein eigener Herr und hat gleichzeitig wesentliche Weichen für die Zukunft gestellt“, so LBS-Experte Michailidis. Denn Wohneigentümer sparen mehr. Das liegt am konsequenten Sparprozess vor dem Immobilienerwerb sowie den regelmäßigen Tilgungsleistungen während der Finanzierung. Hinzu kommt: Die meisten Immobilienbesitzer behalten dieses gelernte disziplinierte Sparverhalten auch dann noch bei, wenn die Immobilie bereits abbezahlt ist. So zeigt eine Auswertung von Daten des Statistischen Bundesamtes durch empirica: Im Alter zwischen 50 und 59 Jahren verfügten Wohneigentümer mit einem monatlichen Nettoeinkommen zwischen 1.700 und 2.300 Euro durchschnittlich über ein Nettovermögen von rund 190.000 Euro – das ist gut das Fünffache gleichaltriger Mieterhaushalte aus derselben Einkommensgruppe. Diese kamen abzüglich ihrer Schulden lediglich auf ein Vermögen von knapp 36.000 Euro.

Gut zu wissen

Auch viele Haushalte mit einem höheren Bruttoeinkommen können von der Wohnungsbauprämie profitieren, denn um das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln, werden mehrere Posten vom Bruttoeinkommen abgezogen. Dazu zählen etwa bestimmte Versicherungsbeiträge, Vorsorgeaufwendungen oder auch Kinderfreibeträge. Aufschluss über die Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt der letzte Steuerbescheid. Berechnungsbeispiele gibt es im Internet unter www.lbs.de/wop.

Sparkasse Vorderpfalz
22.03.2022

Sparkassenstiftung erweitert Förderzweck

Die Kuratoriumsvorsitzende Ilona Volk betont, dass die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt seit 28 Jahren einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt leistet.

Schifferstadt – Die Stiftung der ehemaligen Stadtsparkasse Schifferstadt hat den Förderzweck ihrer Satzung erweitert. Ab sofort wird sie auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe unterstützen.

Sparkassenstiftung engagiert sich für den gesellschaftlichen Zusammenhalt

Ilona Volk, Kuratoriumsvorsitzende der Stiftung, betont: „Die Sparkassenstiftung leistet seit ihrer staatlichen Anerkennung am 7. März 1994 einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl in Schifferstadt. Sie unterstützt die breite Vielfalt bürgerschaftlichen Engagements. Gefördert werden die Bereiche Kunst und Kultur, Heimatpflege und Heimatkunde, Sport, Umwelt-, Landschafts- und Denkmalschutz sowie die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege. Ich freue mich sehr, dass wir mit der Erweiterung der Satzung, künftig auch die Bereiche Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe in Schifferstadt unterstützen werden“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Sparkassenstiftung, informiert: „Wir unterstützen Vorhaben in Schifferstadt, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Oliver Kolb, Vorstandsvorsitzender der Stiftung, informiert: „Eine Gesellschaft, die zusammenhält und an der wir alle teilhaben können: Dafür steht die Sparkasse Vorderpfalz. Und dafür stehen auch unsere Stiftung in Schifferstadt. Insbesondere auch in der Corona-Pandemie bleibt die Sparkassenstiftung mit ihrer finanziellen Unterstützung weiterhin ein verlässlicher Partner und Förderer in Schifferstadt. Wir unterstützen Vorhaben, die möglichst vielen zugute kommen. Meine Empfehlung: Bewerben Sie sich mit ihrem Projektvorhaben bei unserer Sparkassenstiftung. In vielen Fällen können wir helfen“.

Förderanfragen können an die Sparkassenstiftung gestellt werden

Alle Vereine und Initiativen aus Schifferstadt haben die Chance auf Förderung ihrer Vorhaben und Projekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen gestellt werden. Auch Vereine und Vorhaben, die nicht so häufig im Rampenlicht stehen, können sich mit ihren Projekten um eine Förderung bewerben. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Sparkasse Vorderpfalz
14.03.2022

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Viele der 490 Baubeschäftigten in Speyer betroffen

Auf dem heimischen Bau steht es Spitz auf Knopf: Keine Maxileistung für Minilohn

Appell an heimische Bauunternehmen: „Branchenmindestlohn bis Freitag retten“

Die Preise im Supermarkt ziehen an – und auch der Mindestlohn auf dem Bau soll steigen: Ab Mai könnten viele der rund 490 Baubeschäftigten in Speyer mindestens 13,45 Euro pro Stunde verdienen – sie bekämen dann einen um 60 Cent höheren Branchenmindestlohn. Doch genau das droht jetzt an den Arbeitgebern zu scheitern. „Dann würde der Stundenlohn von Bauhelfern, Maurern, Zimmerern und Co. abstürzen – auf 9,82 Euro. Das wäre der unterste Lohnsockel, der überhaupt zulässig ist: der gesetzliche Mindestlohn“, sagt Rüdiger Wunderlich vom Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft BAU.

Der Bau warte auf ein „Ja“ der Arbeitgeber zum Branchenmindestlohn. Dazu müssten Bauindustrie und Bauhandwerk bis kommenden Freitag [Hinweis f.d. Red.: 8. April] dem Beispiel der Gewerkschaft folgen und einen Schlichterspruch zum eigenen Mindestlohn für den Bau annehmen. „Es steht Spitz auf Knopf. Der Countdown läuft“, so Rüdiger Wunderlich. Der Bezirksvorsitzende ruft die Bauunternehmen in Speyer auf, ihren Arbeitgeberverbänden „das eindeutige Signal zu geben, den Branchenmindestlohn auf dem Bau zu retten“. Andernfalls werde es auf den Baustellen eine „regelrechte Abwanderungswelle“ geben. „Kein Mensch stellt sich bei Wind und Wetter hin und schuftet körperlich hart, um lediglich den gesetzlichen Mindestlohn und damit an der untersten Lohnkante zu verdienen: Minilohn für Maxileistung – das passt nicht. Schon gar nicht bei einer Inflation, die enorm anziehe und die Preise weiter steigen lasse“, sagt Wunderlich.

Der Bau in Speyer habe volle Auftragsbücher: Für den Neubau von Wohnungen, für Energiespar-Sanierungen und für seniorengerechte Modernisierungen suchten Unternehmen schon heute händeringend Leute. Es sei ein offenes Geheimnis, dass die Branche auf Zuwanderung dringend angewiesen sei. Der Ruf nach Fachkräften aus dem Ausland werde immer lauter. „Was die Manpower angeht, steht hier eine ganze Branche mit dem Rücken zur Wand. Sollte der Bau-Mindestlohn jetzt an den Arbeitgebern scheitern, dann scheitern auch viele Neubau- und Sanierungsmaßnahmen in Speyer. Nämlich genau die, bei denen Bauarbeiter nur den Mindestlohn und nicht den fairen und deutlich höheren Tariflohn bekommen“, so Rüdiger Wunderlich. Vor allem sei der Baumindestlohn auch ein Garant für den fairen Wettbewerb der Branche.

Mit seinem Schlichterspruch zum Branchenmindestlohn habe der Präsident des Bundessozialgerichts, Rainer Schlegel, dem Bau bei der Lohnuntergrenze eine Perspektive gegeben. Er hat vorgeschlagen, den generellen Bau-Mindestlohn nicht nur ab diesem Mai, sondern auch im nächsten und übernächsten Jahr um jeweils 60 Cent zu erhöhen. Der Mindestlohn für Facharbeiter in Speyer soll, so schlägt der Schlichter vor, bis zum Ende dieses Jahres bei 15,70 Euro liegen und dann als feste Position im Tarifpaket verhandelt werden – also regulär mit den Löhnen auf dem Bau steigen.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
05.04.2022

Gewerkschafter vertritt Interessen von 1.100 Beschäftigten in der Stadt

Rüdiger Wunderlich als Chef der IG BAU in Speyer wiedergewählt

IG BAU-Bezirksvorsitzender wiedergewählt: Rüdiger Wunderlich ist als Chef des Bezirksverbands Rheinhessen-Vorderpfalz der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt für vier weitere Jahre im Amt bestätigt worden. Damit bleibt der 54-Jährige Interessenvertreter für Bauarbeiter, Reinigungskräfte und Beschäftigte aus der Land- und Forstwirtschaft auch in Speyer. Nach Angaben der Arbeitsagentur arbeiten in den Branchen der IG BAU in der Stadt aktuell rund 1.100 Menschen – 490 von ihnen im Bauhauptgewerbe und 550 in der Gebäudereinigung.

Rüdiger Wunderlich ist gelernter Isolierer und Industriemeister. Seit fast 40 Jahren ist der gebürtige Frankenthaler gewerkschaftlich in der Region aktiv, seit 2017 als IG BAU-Bezirksvorsitzender. Als frisch gewählter Betriebsrat kümmert er sich um die Belange der Beschäftigten bei der Ludwigshafener G+H Industrie Service GmbH. Ehrenamtlich engagiert sich Wunderlich als Richter am Arbeitsgericht Ludwigshafen sowie am Sozialgericht Speyer. Außerdem ist er Mitglied im Verwaltungs- und Kündigungsausschuss der Arbeitsagentur in Ludwigshafen.

„Ob auf der Baustelle, in der Reinigungsfirma oder im Malerbetrieb – den Beschäftigten sollten die Entwicklungen in ihrem Beruf und an ihrem Arbeitsplatz nicht egal sein“, sagt Wunderlich. Bessere Löhne und Arbeitsbedingungen fielen aber nicht vom Himmel. Der Gewerkschafter appelliert an die Beschäftigten, sich gemeinsam mit der IG BAU für die eigenen Belange einzusetzen. Das Handwerk in der Region sei in den nächsten Jahren auf Tausende zusätzliche Kräfte angewiesen. Fachleute sollten deshalb auf einer tariflichen Bezahlung bestehen, rät Wunderlich. Wer zu wenig verdiene, solle sich an die Gewerkschaft vor Ort wenden.

Beschäftigte müssten darüber hinaus stärker mitentscheiden, wie ihr Job in Zukunft aussehe. Ein „Riesen-Thema“ sei hier die Weiterbildung. „Viele Branchen stehen vor einem enormen Umbruch. Ob es um die klimagerechte Sanierung von Altbauten, den Waldumbau im Forst oder die Digitalisierung in der Baubranche geht – wichtig ist, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch zusätzliches Know-how für die Zukunft fit zu machen“, so Wunderlich. Neue Trends und Technologien müssten den Beschäftigten zugutekommen, statt Jobs zu gefährden. Beim Wandel der Arbeitswelt sei es unverzichtbar, dass Gewerkschaften und Betriebsräte ein entscheidendes Wort mitredeten, betont der IG BAU-Bezirksvorsitzende.

Außerdem kündigt Wunderlich an, sich in politische Debatten einzumischen: „Viele Vorhaben der Berliner Ampel-Koalition haben direkte Auswirkungen in unserer Region – von der Wohnungsbau-Offensive über die Umgestaltung der Agrarwirtschaft bis hin zur gesetzlichen Rente. Bei all diesen Themen wird sich die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz einbringen und dabei auch der Kommunal- und Landespolitik auf die Finger schauen.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
22.03.2022

500 Bau-Beschäftigte – Gewerkschaft: „Viele verdienen zu wenig“

Bauarbeiter in Speyer: Lohn-Check, notfalls Firmenwechsel

Wer auf dem Bau arbeitet, hat auch in Pandemie-Zeiten alle Hände voll zu tun. Doch nach Beobachtung der IG BAU sind viele Beschäftigte deutlich unterbezahlt. Sie sollten daher einen Lohn-Check machen und notfalls den Arbeitgeber wechseln.

Maurer & Co. oft unterbezahlt: Die rund 500 Bau-Beschäftigten in Speyer können sich über fehlende Arbeit nicht beschweren. Doch viele von ihnen verdienen deutlich weniger, als ihnen zusteht. Darauf weist die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hin – und ruft die Bauarbeiter dazu auf, im Zweifelsfall die Firma zu wechseln. „Der Bau boomt – auch in der Pandemie. Die Betriebe suchen händeringend Fachleute. Es kann nicht sein, dass in dieser Situation viele Beschäftigte um einen angemessenen Lohn gebracht werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Wer mit einer dreijährigen Ausbildung als Spezialbaufacharbeiter arbeite, müsse aktuell auf einen Stundenlohn von 21,58 Euro kommen. Carsten Burckhardt vom Bundesvorstand der IG BAU, der die Tarifverhandlungen für die Gewerkschaft geführt hat, ruft jetzt zum Lohn-Check auf: „Jeder, der weniger verdient, sollte seinem Chef Bescheid sagen und sich nicht länger unter Wert verkaufen. Im Klartext heißt das dann auch: den Betrieb wechseln.“

Nach Informationen der Gewerkschaft liegt der Durchschnittsverdienst von Bauarbeitern in Rheinland-Pfalz aktuell bei 17,61 Euro pro Stunde – 3,97 Euro weniger als der Tariflohn. „Rein rechnerisch gehen einem gelernten Straßenbauer oder Zimmerer damit pro Jahr rund 8.200 Euro durch die Lappen“, betont Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz weist darauf hin, dass jeder Anspruch auf die tarifliche Bezahlung hat, der in der Gewerkschaft ist und dessen Betrieb dem Arbeitgeberverband im Bauhandwerk oder in der Bauindustrie angehört.

Infos und Tipps zum fairen Lohn und zum Jobwechsel gibt es bei der IG BAU vor Ort unter: 06 21 – 68 59 99 – 0 und ludwigshafen@igbau.de. Ebenso im Internet: www.igbau.de/Bauhauptgewerbe.de

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
16.03.2022

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz

Beschäftigte im Gastgewerbe besonders betroffen

In der Pandemie 480 Minijobs in Speyer verloren gegangen

Gewerkschaft NGG warnt: „Geplante 520-Euro-Jobs sind nicht krisenfest“

Wenn Corona den Job kostet: In der Pandemie ist die Zahl der Minijobs in Speyer deutlich zurückgegangen. Mitte vergangenen Jahres gab es in der Stadt rund 5.900 Stellen auf 450-Euro-Basis – das sind 480 weniger als zwei Jahre zuvor (minus 8 Prozent). Besonders betroffen ist das Gastgewerbe: Hier gingen im selben Zeitraum 240 Minijobs verloren – ein Einbruch von 25 Prozent. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mit. Die NGG beruft sich hierbei auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

„450-Euro-Kräfte zählen zu den Hauptverlierern der Pandemie. Von der Küchenhilfe im Restaurant bis zur Verkäuferin an der Bäckereitheke – viele Minijobber leben in ständiger Angst, gekündigt zu werden. Dabei haben sie weder Anspruch auf das Arbeitslosen- noch auf das Kurzarbeitergeld“, kritisiert Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz. Der Gewerkschafter warnt davor, dass künftig noch mehr Menschen in solche unsicheren Jobs abrutschen könnten und damit zu prekären Bedingungen arbeiten müssten. „Wenn die Bundesregierung die Verdienstgrenze bei den Minijobs anhebt, dann dürfte das viele reguläre Arbeitsplätze verdrängen. Für die Betroffenen, zu einem Großteil Frauen, wird das zur Karrierefalle. Und spätestens im Alter ist Armut vorprogrammiert“, so Winkow.

Nach den Plänen der Berliner Ampel-Koalition sollen Minijobber künftig 520 statt wie bislang 450 Euro im Monat verdienen können – ohne dafür beispielsweise automatisch arbeitslosenversichert zu sein. Den entsprechenden Gesetzentwurf, über den der Bundestag noch im Frühjahr beraten wird, kritisiert die Gewerkschaft scharf: „Die Politik baut prekäre und krisenanfällige Stellen weiter aus, statt sie einzudämmen. Das ist ein Irrweg – gerade nach den Erfahrungen mit Corona. Viele Minijobber haben bei der Kurzarbeit in die Röhre geguckt oder ihre Stelle verloren.“

Die NGG verweist auf den Koalitionsvertrag. Darin schreiben SPD, Grüne und FDP, es müsse verhindert werden, „dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht oder zur Teilzeitfalle werden“. Die Gewerkschaft ruft deshalb die heimischen Bundestagsabgeordneten der Ampel-Koalition dazu auf, sich an dieses Versprechen zu halten und „das Gesetz auf solide Füße zu stellen“. Abhilfe könne langfristig allerdings nur eine grundlegende Reform schaffen: Für Minijobs müsse bereits ab dem ersten Euro die Sozialversicherungspflicht gelten. Erst wenn Sozialabgaben, Kranken-, Pflege- und Rentenversicherungsbeiträge gezahlt würden, könnten Beschäftigte wirksam geschützt werden.

Nach Einschätzung von NGG-Regionalchef Holger Winkow hätte dies positive Effekte vor Ort: „Die Abschaffung der Sonderregelungen für Minijobs würde dabei helfen, den Fachkräftemangel zu bekämpfen. In Speyer klagen vor allem Hoteliers und Wirte, kein Personal mehr zu finden. Aber Fachleute gewinnt man nicht, indem man kaum abgesicherte Stellen mit wenigen Wochenstunden bietet, sondern reguläre Arbeitsverträge mit Perspektive und sozialem Netz. Davon würden am Ende alle profitieren – die Beschäftigten, die Betriebe und durch höhere Einnahmen auch der Staat und die Sozialversicherungen.“

Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) Region Pfalz
21.03.2022

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Welche Regelungen gibt es bei der Gartennutzung in Mietobjekten?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ein Garten zählt bei einem angemieteten Einfamilienhaus in der Regel zum Mietobjekt, nur in Ausnahmen gibt es zwischen Vermieter und Mieter abweichende vertragliche Vereinbarungen. Die Rechtslage zur Gartennutzung in Mehrfamilienhäusern ist etwas komplizierter: Ein Mieter darf den Hausgarten nutzen, wenn dieser laut Mietvertrag ausdrücklich mit der Wohnung mitvermietet wird oder allen Mietern als Gemeinschaftsfläche zur Verfügung steht. Es gibt kein automatisches Gewohnheitsrecht, wonach ausschließlich der Mieter einer Erdgeschosswohnung den Hausgarten nutzen darf. Zudem haben einzelne Mieter nicht das Recht, einen Teil des Gartens für sich zu beanspruchen oder etwa einzuzäunen.

Axel Ewen, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz VDIV-RPS): „Der Eigentümer kann über die Hausordnung oder den Mietvertrag Vorgaben über die erlaubte Art der Nutzung machen. Für die Organisation der Gartenpflege ist er grundsätzlich erst einmal selbst verantwortlich. Er kann anfallende Kosten, etwa durch den Hausmeister, jedoch als Betriebskosten auf die Mieter umlegen.“

Dies ist aber nur möglich, wenn die Flächen von diesen auch genutzt werden dürfen. Bei der Vermietung an eine einzelne Mietpartei kann der Vermieter die Gartenpflege auf diesen Mieter übertragen, allerdings darf er nicht vorschreiben, wann und wie die Gartenpflege zu erfolgen hat. Während der Mieterdauer ist der Mieter nur für die Übernahme einfacher Arbeiten (z.B. Gießen, Laubkehren) verpflichtet, der Grünschnitt von hohen Bäumen und Büschen zählt nicht dazu.

Trotzdem gilt: Mieter dürfen einen Garten nicht verwildern lassen. Bei der Gartengestaltung werden Mietern kaum Grenzen gesetzt. Sie können Blumen pflanzen, Pflanzkübel, Sandkästen oder Schaukeln aufstellen. Ohne Erlaubnis des Vermieters dürfen im Gartenbereich keine größeren baulichen Veränderungen vorgenommen werden. Hierzu zählen unter anderem das Anlegen eines Gartenteiches, die Errichtung eines Gartenhauses oder Schuppens. 

Das Entfernen von Büschen und Bäumen ist ohne Einverständnis ebenfalls unzulässig, da dies nicht zur vertraglich vereinbarten Nutzung zählt. Ist die Gartennutzung allen Mietparteien gestattet, sollten darüber untereinander – zur Stärkung des Gemeinwohls – klare Absprachen getroffen werden. Geben Mietvertrag oder Hausordnung etwa kein Grillverbot vor, dürfen Bewohner den Garten grundsätzlich auch für gelegentliche Grillabende nutzen, solange keine weiteren Mietparteien belästigt werden. Axel Ewen: „Fühlen sich Personen durch Lärm, Rauch oder Grillgeruch gestört, können die Eigentümer bei der nächsten Eigentümerversammlung die Aufnahme eines Grillverbots in die Hausordnung vorschlagen, worüber die dann anwesenden Eigentümer zu entscheiden haben.“ 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
23.03.2022

Sperrmüll – Wie entsorgt man richtig?

Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Wer ärgert sich nicht über Anwohner, deren Sperrmüll tagelang das Straßenbild verunstaltet? Wohl die meisten von uns. Aber wie wird der sperrige Müll richtig beseitigt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) informiert.

Das Thema Müllentsorgung wird je nach Satzung von Kommunen und Abfallunternehmen unterschiedlich behandelt. Allgemein zählen zum Sperrmüll Gegenstände, die aufgrund ihrer Größe nicht über die Mülltonne entsorgt werden können. Elektroschrott, umweltschädliche Stoffe (u.a. Batterien, PVC) oder Bauschutt werden aus Umweltgründen separat abgeholt. Bei Missachtung der Mülltrennung drohen überall hohe Bußgelder. Was genau zum Sperrmüll gehört und ab wann dieser zur Entsorgung an die Straße gestellt werden darf, hängt von den Kommunen oder Landkreisen ab. In vielen Regionen wird Sperrmüll oft nur noch nach Voranmeldung abgeholt. Es ist dann verboten, den Müll mehrere Tage vor den Terminen auf Straßen oder Gehwegen bereit zu stellen. Bei einem Abholtermin am Morgen ist es gestattet, den Müll dort am Vorabend zu platzieren; fallen diese Tage auf Sonn- oder Feiertage, ist selbst das in einigen Städten nicht erlaubt. Der Lageplatz an der Straße muss so gewählt sein, dass Verkehrsteilnehmer (Fußgänger, Autofahrer usw.) nur minimal eingeschränkt werden. U.a. ist auf Gehwegen ausreichend Platz freizuhalten, dass Personen mit Kinderwägen oder Rollstühlen die Stellen problemlos begehen können. In bestimmten Bereichen dürfen Vermieter auch ein Abstellverbot von Sperrmüll aussprechen, da sie im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die Sicherheit verantwortlich sind. Frank Hennig, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS über die Kosten der Sperrmüllentsorgung: „Bei kostenpflichtiger Entsorgung können die Gebühren für die Sperrmüllabfuhr bei Mehrfamilienhäusern über die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umgelegt werden. Sie sind als wiederkehrende Kosten der Müllbeseitigung umlagefähig.“

Viele Kommunen haben mittlerweile auch feste Sperrmüllsammelplätze eingerichtet. Hier wird der Müll nicht mehr abgeholt, sondern muss von den Bürgern beim kommunalen Sammelplatz abgegeben werden, wo er oft kostenfrei entsorgt wird. Achtung: Nicht alles was wie Sperrmüll aussieht, darf von Passanten für den Eigengebrauch einfach mitgenommen werden. In vielen Kommunen ist der sogenannte „Sperrmülltourismus“ verboten. Allerdings steht niemand in der Pflicht, seinen Müll rund um die Uhr zu bewachen, auch nicht im Fall, dass Nachbarn ihren Sperrmüll einfach dazustellen. Es dürfte dann allerdings schwierig sein, nachzuweisen, welche Gegenstände von einem selbst bzw. von umliegenden Bewohnern stammen. Streitfälle sind dann keine Seltenheit.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
01.03.2022

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021 hält dem Lockdown weiter stand

„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

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Haushalt der BA: Rekordausgaben im Jahr 2020

Die Folgen der Pandemie wirken sich auch auf den Haushalt der BA aus. Die BA hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme ausgegeben. Vor allem für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld stiegen die Ausgaben.

Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie

Die BA hat im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 33,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben überstiegen zudem den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2003 (56,8 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr hat die BA 33,7 Milliarden Euro eingenommen. Durch die hohen Ausgaben musste ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Knapp 20 Milliarden Euro konnten aus der Rücklage eingesetzt werden, weitere rund 7 Milliarden Euro wurden aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Diese Liquiditätshilfe wird der BA zum Jahresende 2021 erlassen.

Die Rücklage, die aus Beitragsgeldern der Arbeitgeber und Beschäftigten angespart wurde, lag insgesamt bei 25,8 Milliarden Euro. Die noch verbliebenen 6 Milliarden Euro wird die BA einsetzen, um einen Teil des Defizits im Haushalt 2021 auszugleichen. Dieser Teil der Rücklage war noch in Termingeldern angelegt und steht erst in diesem Jahr zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 wird die Rücklage aufgebraucht sein. Ins Jahr 2022 startet die BA ohne finanzielle Reserve.

Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:
„Die BA hat im letzten Jahr eine Rekordsumme eingesetzt, um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern. Die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld waren historisch hoch. In der Spitze haben wir an einem Tag mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt als im gesamten Jahr 2019. Die Ausgaben lohnen sich, denn die Kurzarbeit wirkt. Die Beschäftigten bleiben im Job und sind sofort wieder einsatzfähig, wenn die Betriebe wieder arbeiten können.
Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Beschäftigten angesparte Rücklage von knapp 26 Milliarden Euro ist jetzt goldwert und wird in dieser schwierigen Zeit sinnvoll eingesetzt.“

Vor allem steigende Ausgaben für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosgengeld

Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 waren in der Spitze bis zu 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch stiegen auch die Ausgaben auf ein historisches Hoch. Im vergangenen Jahr zahlte die BA 22,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Im Jahr 2019 waren es 157 Millionen Euro. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich finanziell zwischen 2008 und 2012 auswirkte, fielen insgesamt 8,5 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an.

Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld lagen bei 20,6 Milliarden Euro, im Jahr 2019 waren es 15 Milliarden Euro. Für das Insolvenzgeld wurden 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, im Jahr zuvor 840 Millionen Euro. Die Ursache für den Anstieg um rund 300 Millionen Euro liegt nicht in der Pandemie.

Trotz Pandemie gestiegene Investitionen in Weiterbildungen

Trotz der Einschränkungen durch die Folgen der Pandemie sind die Ausgaben für Weiterbildungen im vergangenen Jahr um 56 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 543 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten. Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu erhöhen oder den Arbeitsplatz von Beschäftigten zu sichern, denen etwa durch den Strukturwandel perspektivisch Arbeitslosigkeit drohen würde.

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Bundesagentur für Arbeit
02.03.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenberatung im Lockdown: Individuell – telefonisch – unkompliziert

Den Lockdown für den Renten-Check nutzen? Das ist bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz kein Problem. Die Experten der Auskunfts- und Beratungsstellen beraten ganz unkompliziert und individuell am Telefon. Für Versicherte und Rentner ist damit eine persönliche Beratung sicher und komfortabel von zu Hause aus möglich.

Individuelle Beratungen am Telefon

So funktioniert es: Zunächst vereinbart man bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer unter der Telefonnummer 06232 17-2881 einen Termin für eine Telefonberatung. Zur ausgemachten Uhrzeit ruft dann die Beraterin oder der Berater an und klärt alle Fragen. Das ist kein Problem, denn der Berater hat jederzeit Einblick in das Versicherungskonto.

Hilfe auch bei Anträgen

Wer einen Antrag stellen möchte, macht das zurzeit am besten online auf www.drv-rlp.de Gerne helfen die Berater auch bei Fragen zur Online-Antragstellung. Auch dazu sollte man vorher einen telefonischen Termin ausmachen. Übrigens: Wer einen Antrag nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen oder Fragen zu klären sind, kann seine Angaben jederzeit speichern und später weiter machen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Jahresmeldung für 2020 kommt, Angaben überprüfen!

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Bescheinigung über die Jahresmeldung für 2020. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2020

Weiter stabile Entwicklung trotz schwacher Konjunktur

Nürnberg / Deutschland – „Am Arbeitsmarkt zeigen sich weiterhin Spuren der konjunkturellen Schwäche. Insgesamt ist er aber stabil. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind im Februar – auch begünstigt von der milden Witterung – saisonbereinigt gesunken.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 28.02.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -30.000 auf 2.396.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +23.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von Januar auf Februar vergleichsweise kräftig um 30.000 auf 2.396.000 gesunken, was auch auf den milden Winter zurückzuführen ist. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Februar ein leichter Rückgang von 10.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 23.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt wie im Januar bei 5,3 Prozent und hat sich auch im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres nicht verändert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,4 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 verringert. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Februar 2020 bei 3.337.000 Personen. Das waren 25.000 mehr als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 18.000 erhöht. Mit 45,08 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 241.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 474.000 gestiegen. Insgesamt waren im Dezember nach hochgerechneten Angaben der BA 33,76 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von November auf Dezember ein Anstieg um 59.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften bleibt im langjährigen Vergleich hoch, gibt im Vorjahresvergleich aber weiter deutlich nach. Im Februar waren 690.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 94.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 4.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Februar 2020 um 2 auf 116 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

885.000 Personen erhielten im Februar 2020 Arbeitslosengeld, 50.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.754.000. Gegenüber Februar 2019 war dies ein Rückgang von 254.000 Personen. 6,9 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis Februar 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 334.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 23.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 424.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 23.000 weniger als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Zugang erleichtert

Kinderzuschlag jetzt einfach online beantragen

Berlin / Deutschland – Der Kinderzuschlag kann jetzt online beantragt werden – schnell und unbürokratisch, jederzeit und von überall. Die Digitalisierung dieser wichtigen Leistung erleichtert den Zugang und hilft damit, Kinder besser zu fördern und Kinderarmut zu vermeiden. Heute stellten Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey und der Leiter der Familienkasse, Karsten Bunk, in Berlin den neuen Online-Antrag vor. Er ist ein wesentlicher Baustein der Gesamtreform des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz.

Am 1. Januar 2020 ist die zweite Stufe des Starke-Familien-Gesetzes in Kraft getreten. Mehr Familien haben nun Anspruch auf Kinderzuschlag (KiZ). Abhängig von der finanziellen Situation der Familie kann dieser pro Kind bis zu 185 Euro monatlich betragen. Gering verdienende Eltern, insbesondere auch Alleinerziehende, müssen damit keine Leistungen der Grundsicherung in Anspruch nehmen. Der Weg zum Kinderzuschlag geht nun noch schneller und einfacher: mit dem neuen Online-Antrag.

So funktioniert der Kinderzuschlag online

Eltern, die bereits Kindergeld für ihre Kinder beziehen, können den KiZ ab sofort bequem im Internet beantragen, sogar von unterwegs per Smartphone oder Tablet. Unter www.kinderzuschlag.de finden sie über das Informationstool „KiZ-Lotse“ die Voraussetzungen für KiZ. Der Online-Antrag selbst erfolgt dann Schritt für Schritt durch Ausfüllen übersichtlicher Eingabefelder. Das abschließend automatisch erzeugte Antragsdokument muss aus rechtlichen Gründen derzeit noch ausgedruckt und unterschrieben an die Familienkasse der BA geschickt werden. Haben die Eltern keinen Drucker, kann der Antrag auch von der Familienkasse ausgedruckt und den Eltern per Post zur Unterzeichnung zugesandt werden.

Ein wichtiger Schritt, um noch mehr Familien den Zugang zum KiZ zu erleichtern

Mit den Verbesserungen durch das Starke-Familien-Gesetz sollen noch mehr Familien erreicht werden, in denen die Eltern arbeiten und für die es trotz kleinen oder mittleren Einkommens am Ende des Monats knapp wird. Der einfache digitale Zugang erspart ihnen den Gang in die Behörden und den zeitaufwändigen Kampf mit komplizierten Formularen. „Arbeit soll sich lohnen, denn der beste Schutz vor Kinderarmut ist immer noch, wenn Eltern arbeiten gehen und mit ihrem Einkommen auskommen. Ich freue mich besonders, dass sich der Antrag auf KiZ besonders für Alleinerziehende lohnt. Damit erhalten die Familien, die in unserem Land das höchste Armutsrisiko tragen, die nötige zusätzliche Unterstützung. Außerdem eröffnet sich mit dem KiZ-Anspruch der Zugang zu den Bildungs- und Teilhabeleistungen für die Kinder sowie zur Gebührenbefreiung in der Kita“, erklärt Familienministerin Dr. Franziska Giffey.

„Ich freue mich, mit dem Online-Antrag jetzt einen unbürokratischen und einfacheren Weg zum KiZ anbieten zu können,“ so Familienkassenchef Karsten Bunk. „Noch nie war es so einfach, KiZ zu beantragen. Auch das Kindergeld bekommt man bei uns schon einfach und digital. Zu allen Fragen beim KiZ und zum Online-Antrag beraten wir die Familien auch gerne. Und wenn sie keine Zeit haben, zu uns zu kommen, gerne auch ortsunabhängig mit unserer modernen KiZ-Videoberatung. Das Ganze folgt der erklärten Ausrichtung meiner Organisation: Wir helfen Familien.“

Seit einigen Wochen ist der Online-Antrag im Internet abrufbar. Bei über 850.000 Seitenaufrufen wurden der Familienkasse der BA schon 140.000 abgeschlossene Online-Anträge und 520.000 Uploads von Nachweisen zum Antrag übermittelt. Die unmittelbar zum Online-Antrag abgefragten Bewertungen der Kundinnen und Kunden zeichnen mit 4,4 von 5 möglichen „Sternen“ ein sehr positives Bild. Hinweise und Verbesserungsvorschläge sind online möglich und werden bei der fortlaufenden Optimierung des Online-Antrags berücksichtigt: So plant die Familienkasse für künftige Versionen, dass die KiZ-Antragsteller während des Ausfüllens des Online-Antrags z. B. jederzeit die Videoberatung zuschalten können, um bei Fragen unkompliziert und schnell eine persönliche Unterstützung von KiZ-Beratern zu erhalten.

Alle Informationen zum Online-Antrag mit dem KiZ-Lotsen und der Videoberatung sowie zu den Themen Kindergeld und Kinderzuschlag erhalten Sie bei Ihrer Familienkasse vor Ort oder im Internet unter www.kinderzuschlag.de und www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Beratung für Berufsanerkennung ausländischer Fachkräfte wird verbesser

Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung in Bonn eröffnet

Bonn / Deutschland – Am Montag, dem 17. Februar, eröffneten Bundesbildungsministerin Anja Karliczek, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach in Bonn die neue Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA).

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Exzellente Fachkräfte sind das Rückgrat unserer Wirtschaftskraft. In vielen Branchen werden derzeit Fachkräfte gesucht. Deshalb müssen wir unseren Blick auch ins Ausland richten. Gute Fachkräfte, die zu uns nach Deutschland kommen wollen, sind ein Gewinn für unseren Arbeitsmarkt. Aber natürlich müssen wir überprüfen, ob die Qualifikationen der Bewerber auch unseren Anforderungen entsprechen.

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung kommt daher zum richtigen Zeitpunkt. Als zentrale Anlaufstelle wird sie ein Lotse für Fachkräfte aus dem Ausland sein. Sie wird sie auf ihrem Weg durch das Anerkennungsverfahren bis zur Einreise nach Deutschland begleiten. Das entlastet auch die Anerkennungsbehörden. Dadurch sollen die Verfahren für Bewerberinnen und Bewerber aus dem Ausland schneller, transparenter und einheitlicher werden.

Wenn das Anerkennungsverfahren erfolgreich ist, nützt das nicht nur den Unternehmen, sondern bietet den Fachkräften auch eine dauerhafte Perspektive auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Mit der Einrichtung der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung leisten wir damit einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Fachkräftesicherung.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Die Bundesagentur für Arbeit hat sich in der letzten Zeit viel stärker für die Fachkräftegewinnung aufgestellt. Das ist gut und nötig. Denn ohne ausländische Fachkräfte werden wir unseren Wohlstand in Deutschland nicht erhalten können. Wir brauchen die Menschen von außerhalb. Wir können nicht einfach nur auf sie warten, sondern wir müssen auch um sie werben.

Allerdings ist auch klar: Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird nur ein Erfolg werden, wenn wir die Anerkennungsverfahren für ausländische Berufsabschlüsse effizient gestalten. Ich freue mich daher sehr, dass wir mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung einen wichtigen Beitrag leisten, um ausländische Fachkräfte so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“

BA-Vorstandsmitglied Daniel Terzenbach: „Wir freuen uns, dass wir als Bundesagentur für Arbeit mit der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung eine wichtige Aufgabe übernehmen und damit das Fachkräfteeinwanderungsgesetz unterstützen. Qualifizierte Fachkräfte im Ausland zu gewinnen, ist harte Arbeit. Wir stehen mit anderen Ländern im Wettbewerb um die besten Köpfe. Umso wichtiger ist es, den Weg nach Deutschland so reibungslos wie möglich zu gestalten. Mit der ZSBA senden wir damit auch an Fachkräfte aus dem Ausland ein klares Zeichen der Willkommenskultur.“

Die Aufgaben der Zentralen Servicestelle Berufsanerkennung:

Die Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung (ZSBA) hat am 01. Februar 2020 ihre Arbeit aufgenommen. Sie wird in dem komplexen System der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse in Deutschland eine Lotsenfunktion für Bewerberinnen und Bewerber übernehmen. Dies soll vor allem den Fachkräften helfen, die sich noch im Ausland befinden und am Anfang ihrer Arbeitssuche in Deutschland stehen. Die Servicestelle unterstützt die Fachkräfte bei der Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen für die zuständige Anerkennungsstelle, informiert über regionale Beratungs- und Qualifizierungsangebote und hilft bei der Suche nach einem Arbeitgeber. Hierdurch werden zugleich die Anerkennungsstellen entlastet und die Verfahren beschleunigt.

Die ZSBA wird für eine erste Phase von vier Jahren vom Bundesministerium für Bildung und Forschung finanziert und ist in der Zentralen Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) der Bundesagentur für Arbeit in Bonn angesiedelt.

Interessenten im Ausland können sich per Mail, Telefon oder Chat über das Fachkräfteportal www.make-it-in-germany.com melden und werden dann von Beraterinnen und Beratern der Servicestelle über das Anerkennungsverfahren weiter beraten.

Bundesagentur für Arbeit
05.03.2020

Wirtschaft & Finanzen:

Bademaxx:

Ladies Night im bademaxx

Beautiful young woman in sauna on wooden wall background

Speyer / Bademaxx – Am Montag, den 25. März 2019 findet in der Saunalandschaft des bademaxx in Speyer wieder eine lange Saunanacht statt – exklusiv für Damen. Unter dem Motto „Blütenzauber“ werden die Besucherinnen von 19 Uhr bis 23.30 Uhr mit Aufgüssen und Extras verwöhnt, die an diesem Tag in der Blockhaussauna im Garten und in der Finnischen Sauna halbstündlich stattfinden. Von 22.00 Uhr bis 23.30 Uhr ist FKK-Baden im Hallenbad möglich.

Die Gastronomie offeriert neben den üblichen Speisen und Getränken ein besonderes Angebot, und der im bademaxx ansässige Physiotherapeut Matthias Richter und sein Team bieten exklusiv zur Saunanacht Schnuppermassagen an.

Im architektonisch reizvollen Wellnessbereich des bademaxx finden Besucher drei finnische Saunen, ein Dampfbad und eine Biobad. Lounge und Ruheraum bieten ein Erlebnis für die Sinne und einen bezaubernden Blick auf den Saunagarten. Entspannen lässt es sich im charmanten Bistrobereich am offenen Kamin oder auf der weitläufigen Terrasse. Erfrischen können sich die Besucher am Eisbrunnen, unter den Erlebnisduschen, im Tauchbecken oder im Naturteich auf ganz besondere Weise.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #147693482
20.03.2019

Wasser-Spiel-Spaß für Kids im bademaxx

Speyer / Bademaxx – Jede Menge Aktionen für unsere jungen Badegäste sind wieder am Samstag, den 23. März 2019 angesagt.

Dazu gehören z. B. „Schatzkiste-Tauchen“, Staffelschwimmen und Hindernis-Parcours, um nur einige Spiele zu nennen.

Von 13.30 bis 17 Uhr laufen die vielen bunten Aktionen für unsere Wasser-Kids.

Kinder und Jugendliche dürfen ihre eigenen Bade- und Schwimmspielsachen mitbringen. Kleine und große Badegäste zahlen lediglich den regulären Eintrittspreis.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH / Bademaxx Foto: Fotolia #212142312
20.03.2019

Bundesagentur für Arbeit:


Qualität der Datenerhebung in den Jobcentern: Bundesagentur nimmt Hinweise des Bundesrechnungshofs auf

Was hat der Bundesrechnungshof geprüft?

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in seinem vorläufigen Bericht geprüft, ob die Daten, die unter anderem zur Erhebung der Arbeitslosigkeit in den Jobcentern erfasst werden, korrekt sind. Ihm sind dabei Mängel aufgefallen.
Der Bundesrechnungshof stellt etwa fest, dass „Arbeitslose“ teilweise als „Arbeitsuchende“ gekennzeichnet waren oder umgekehrt. Oder es wurden Kunden, die während Integrationskursen oder Eingliederungsmaßnahmen als „arbeitsuchend“ erfasst waren, nach Ende der Maßnahme zunächst nicht wieder in den Status „arbeitslos“ zurückgesetzt.

Der Bundesrechnungshof geht in seinem Berichtsentwurf an keiner Stelle davon aus, dass es sich um bewusste Manipulation oder systematische Fehler handeln könnte. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt die Hinweise des Bundesrechnungshofes ernst und zum Anlass, weiter an der Qualität der Datenerhebung in der Arbeitslosenstatistik zu arbeiten und die Betreuung in den Jobcentern weiter zu verbessern.

Warum kommt es zu Fehlerfassung?

Alle Daten von Kunden der Jobcenter, auch der Status, werden im Gespräch erfasst und händisch eingegeben. Der Großteil der Veränderungen des Status erfolgt dann automatisch.
Die meisten Fehler liegen dort, wo Einträge manuell verändert werden müssen. Das kann nach einer Maßnahme der Fall sein, die länger als sechs Wochen dauert und damit gesetzlich den Status „arbeitslos“ unterbricht. Automatisch generierte Wiedervorlagen erinnern die Vermittler daran, dass eine Qualifizierungsmaßnahme endet und der Kunde zu einem Gespräch eingeladen werden muss. Der Vermittler muss bei diesem Gespräch unter anderem den Status händisch aktualisieren.

Dass der Status eines Leistungsbeziehers im Datensystem falsch erfasst ist, kann verschiedene Gründe haben, es kann schlicht an einer fehlerhaften Eingabe liegen. Es gibt aber auch Sachlagen, in denen alles richtig gemacht wird und der Status dennoch vorrübergehend falsch ist. Beispiel: Ein Kunde wird zu einem Termin eingeladen, bei dem das weitere Vorgehen nach der Maßnahme beraten werden soll. Dabei wird auch der aktuelle Status festgelegt, zum Beispiel von „arbeitsuchend“ zu „arbeitslos“. Wenn der Kunde zum Termin verhindert ist, kann der Status nicht aktualisiert werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass eine Arbeitslos-Meldung nur persönlich erfolgen kann. Solange dies nicht geschieht, darf der Vermittler den Status nicht eigenmächtig verändern.

Was tut die BA, um einer fehlerhaften Erfassung besser vorzubeugen?

Zusätzliche Prüfprogramme, die Hinweise auf Unstimmigkeiten auch im Status geben können, sollen noch zuverlässiger und künftig verbindlich eingesetzt werden.
Die Jobcenter werden künftig noch intensiver in der Kundenbetreuung arbeiten, um eine möglichst nahtlose Betreuung sicherzustellen. Dafür wird die BA noch stärker in die Qualität der Arbeit der Vermittlerinnen und Vermittler investieren, zum Beispiel mit Schulungen. Nur so kann auch der Status der Kunden möglichst aktuell richtig in die Systeme eingetragen werden.

Was bedeutet das für die Statistik zum Arbeitsmarkt?

Die Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit basiert auf einer Vollerhebung. Alle Personen, die zum Stichtag den Status „arbeitslos“ in den IT-Systemen haben, werden gezählt. Eine statistische Fehlertoleranz muss allerdings bei allen Vollerhebungen berücksichtigt werden. Die Ursprungsdaten werden zu einer Statistik aggregiert und mit verschiedenen Methoden systematisch validiert. Zum Beispiel wird technisch und inhaltlich mindestens monatlich überprüft, ob der Dateneingang vollständig ist, die Daten im Vergleich zu weiteren Statistiken konsistent sind und ob Bewegungs- und Bestandsdaten zusammenpassen.
Als Teil der amtlichen Statistik ist die Statistik der BA dem Grundsatz der Qualität verpflichtet und arbeitet hier bisher und künftig konsequent an weiteren Verbesserungen. Auch wenn die absoluten Zahlen nie bis zur letzten Person korrekt sein können, und eine geringfügige Unterzeichnung der Arbeitslosenzahl vorliegen kann, geben die BA-Statistiken das Niveau und die Veränderungen und Trends korrekt wieder.
Für eine umfassende Arbeitsmarktbeobachtung ziehen wir neben der Arbeitslosigkeit auch weitere Größen heran. Das sind die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die gemeldeten Stellen. Diese sind von dem im vorläufigen Bericht genannten Sachverhalt nicht betroffen.
An den Aussagen der BA zur Arbeitsmarktentwicklung ändert sich deshalb nichts. Es bleibt bei einer sinkenden Arbeitslosigkeit und einer Arbeitslosenzahl, die derzeit die niedrigste seit der Wiedervereinigung ist.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Daniel Terzenbach neues Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit

Nürnberg / BA – Am 14.03.2019 tratt Daniel Terzenbach sein Amt als neues Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA) an. Er wurde im Oktober 2018 vom Verwaltungsrat der BA einstimmig zum Nachfolger des scheidenden Vorstands Regionen, Raimund Becker, bestimmt. Die Bundesregierung ist diesem Vorschlag des Verwaltungsrates gefolgt. Die reguläre Amtszeit eines Vorstandsmitglieds der BA beträgt fünf Jahre.

Als Vorstand Regionen sieht Daniel Terzenbach für die Bundesagentur vor allem drei Herausforderungen: das lebenslange Lernen von Beschäftigten und die Qualifizierung von Arbeitsuchenden, den sozialen Arbeitsmarkt und die Fachkräftesicherung im Kontext von Zuwanderung.
„Der Arbeitsmarkt hat sich von einem Arbeitgeber- zu einem Arbeitnehmermarkt gedreht. Damit sind die Ansprüche an uns gewachsen – die unterschiedlichen Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden müssen künftig noch mehr im Mittelpunkt unserer Arbeit stehen“, so Daniel Terzenbach.

Daniel Terzenbach wurde am 7. November 1980 in Freiensteinau geboren. Er studierte in Dortmund Diplom Social Management.
Sein beruflicher Weg in der BA begann Anfang 2006 im Jobcenter Märkischer Kreis. Hier konzeptionierte und leitete er strategische Projekte und wirkte beim Aufbau lokaler Kooperationen und überregionaler Netzwerke in den damals neu geschaffenen Strukturen des SGB II entscheidend mit.

Seit 2009 gestaltete er in der Zentrale die Aufstellung und die Geschäftspolitik der BA in einer sich wandelnden Arbeitswelt mit, insbesondere die Strategie zum sich verändernden Fachkräftepotential der Zukunft. Im Oktober 2015 wurde er – neben seinen Aufgaben als obere Führungskraft in der Unternehmenssteuerung – vom Vorstand mit dem wichtigen Aufgabenbereich der Arbeitsmarktintegration geflüchteter Menschen betraut.

Seit 2017 ist er Geschäftsführer in der Zentrale der Bundesagentur für Arbeit und dort verantwortlich für den Bereich „Qualität – Umsetzung – Beratung“.

Terzenbach ist verheiratet und hat ein Kind.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Der Arbeitsmarkt im Februar 2019 -– Positive Entwicklung trotz konjunktureller Abschwächung

Nürnberg / Deutschland – „Die Arbeitslosigkeit ist zurückgegangen, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bleibt auf Wachstumskurs, und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern auf einem sehr hohen Niveau. Der Arbeitsmarkt bleibt damit robust gegenüber der konjunkturellen Abschwächung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: -33.000 auf 2.373.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -173.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist von Januar auf Februar um 33.000 auf 2.373.000 gesunken. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den Februar ein Rückgang um 21.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr waren 173.000 weniger Menschen arbeitslos gemeldet. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 5,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sie sich um 0,4 Prozentpunkte verringert. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Personen in entlastenden arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 12.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Februar 2019 bei 3.314.000 Personen. Das waren 199.000 weniger als vor einem Jahr.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sind weiter gestiegen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 79.000 erhöht. Mit 44,79 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 477.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist im Vergleich zum Vorjahr um 708.000 gestiegen. Insgesamt waren im Dezember nach hochgerechneten Angaben der BA 33,32 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von November auf Dezember ein Anstieg um 76.000.

Arbeitskräftenachfrage

Der Personalbedarf bleibt zum Jahresbeginn anhaltend hoch. Im Februar waren 784.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 20.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen leicht um 1.000 Stellen erhöht. Der Stellenindex der BA (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Arbeitskräften in Deutschland – blieb im Februar 2019 unverändert bei 255 Punkten. Er liegt damit 3 Punkte über dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

837.000 Personen erhielten im Februar 2019 Arbeitslosengeld, 6.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 4.014.000. Gegenüber Februar 2018 war dies ein Rückgang von 249.000 Personen. 7,4 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2018 bis Februar 2019 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 356.000 Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 7.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Gleichzeitig waren 447.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 18.000 mehr als vor einem Jahr. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Bundesweites Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung wird weiter ausgebaut

Mainz – Die gesetzlichen Krankenkassen arbeiten seit 2016 mit der Bundesagentur für Arbeit, dem Deutschen Landkreistag und dem Deutschen Städtetag zusammen, um die gesundheitliche Situation von arbeitslosen Menschen zu verbessern. Die Partner verbinden Arbeitsförderung und Gesundheitsförderung, indem sie u. a. speziell auf die Bedarfe arbeitsloser Menschen abgestimmte Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote entwickeln und bereitstellen.

Gemeinsames Ziel der Kooperationspartner auf Bundes- wie auf kommunaler Ebene ist es, die gesundheitsbezogene Lebensqualität von arbeitslosen Menschen zu verbessern und das Bewusstsein für die physische und psychische Gesunderhaltung zu stärken. Dies kann die Chancen auf einen Wiedereinstieg in das Berufsleben erhöhen.
Jobcenter und Arbeitsagenturen sensibilisieren arbeitslose Menschen in gesundheits-orientierten Beratungsgesprächen für die eigene Gesundheit und motivieren sie, auf freiwilliger Basis spezifische Gesundheitsförderungs- und Präventionsangebote des GKV-Bündnisses für Gesundheit zu nutzen. Jobcenter, Arbeitsagenturen, Krankenkassengemeinschaft und weitere kommunale Partner wie Gesundheitsamt, (Sport-)Vereine bis hin zu Arbeitsloseninitiativen unterstützen die Menschen so mit niedrigschwelligen und nachhaltigen Angeboten.

Der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele, betont: „Gesundheitliche Probleme sind häufig eine Hürde für die erfolgreiche Integration in Arbeit. Zugleich wissen wir, dass Arbeitslosigkeit selbst zu einer gesundheitlichen Belastung für die Menschen werden kann. Deshalb freuen wir uns, dass das freiwillige Angebot in unseren Arbeitsagenturen und Jobcentern so gut angenommen wird, dass wir es nun ausweiten können. Damit können wir künftig noch mehr Kundinnen und Kunden dabei unterstützen, ihre Gesundheit zu stärken und damit verbunden ihre Beschäftigungschancen zu erhöhen.“
An 129 Standorten in allen 16 Bundesländern wird das Vorhaben bereits umgesetzt. In 2019 wird es eine weitere Ausweitung auf neue Standorte geben.

„Mit der Kooperation gehen wir gemeinsam wichtige Schritte, um das Präventionsgesetz mit Leben zu füllen, und leisten einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen“, erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes. „Wie die ersten Ergebnisse der Begleitevaluation zeigen, wird das Programm sowohl in den Jobcentern und Arbeitsagenturen als auch von den arbeitslosen Menschen gut angenommen. Was uns besonders freut: An nahezu allen Standorten haben Jobcenter und Krankenkassen ein regionales Steuerungsgremium gebildet; in vielen arbeiten hier auch bereits weitere Partner vor Ort mit. Diese Vernetzung ermöglicht es, den arbeitslosen Menschen passgenaue Maßnahmen zum Erhalt ihrer Gesundheit anzubieten.“

Die Beigeordnete des Deutschen Landkreistages, Dr. Irene Vorholz, erläutert: „Oft haben Langzeitarbeitslose gesundheitliche Probleme, die einer Integration in Arbeit im Wege stehen. Dem wirken die Jobcenter frühzeitig entgegen, beispielsweise im Rahmen von Präventionsprojekten zur Gesundheitsförderung. Die kommunalen Jobcenter und die gemeinsamen Einrichtungen in den Landkreisen und kreisfreien Städten sind daher ideale Partner der Krankenkassen. Gemeinsam geht es uns darum, die Fördermöglichkeiten für diese Menschen zu verbessern und die Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung weiter voranzutreiben. Deshalb engagiert sich der Deutsche Landkreistag gern in diesem wichtigen Projekt.“

„Wer immer wieder krank ist, hat ein größeres Risiko seinen Arbeitsplatz zu verlieren. Dauerhafte Erkrankungen hindern Betroffene oft, neue berufliche Perspektiven zu ergreifen“, erklärt Helmut Dedy, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. „Deshalb ist es ein großer Gewinn, sowohl die Gesundheit von Menschen zu verbessern als auch die Chancen am Arbeitsmarkt mit in den Blick zu nehmen. Das Modellprojekt bietet einen leichten und freiwilligen Zugang zu Präventions- und Gesundheitsangeboten in immer mehr Kommunen im ganzen Land. Das ist ein erfolgreicher Beitrag, um Menschen neue Chancen zu eröffnen.“

Hintergrundinformationen:

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen zur Weiterentwicklung und Umsetzung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten. Das Projekt zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung in der kommunalen Lebenswelt geht zurück auf ein 2014 entwickeltes und an sechs Standorten erprobtes Modellprojekt des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesagentur für Arbeit (BA). Aufbauend auf den gewonnenen Erfahrungen wurde der Ansatz seit 2016 im Rahmen des GKV-Bündnisses für Gesundheit weiterentwickelt.

Das Projekt wird von der Krankenkassengemeinschaft sowie den Jobcentern und Arbeitsagenturen entsprechend ihrer jeweiligen gesetzlichen Zuständigkeit finanziert. Für die Projektkoordination an den Standorten und die Angebote der Gesundheitsförderung und Prävention wurden seitens der GKV in den Jahren 2016 bis Ende 2018 knapp fünf Mio. Euro ausgegeben. Für die weitere Umsetzung des Programms einschließlich der wissenschaftlichen Begleitforschung stellt das GKV-Bündnis für Gesundheit jährlich über acht Mio. Euro bereit.
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) übernimmt im Rahmen der Beauftragung durch den GKV-Spitzenverband die bundesweite Koordination des Programms und betreut den Evaluationsprozess. Sie unterstützt die krankenkassenseitigen bzw. beauftragten Federführungen in den Regionen. Die GKV-Mittel für das Programm werden aus dem Budget getragen, das die Krankenkassen der BZgA gemäß § 20a Abs. 3 SGB V für Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten zur Verfügung stellen.

Umsetzung des Projektes in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz wird das Programm derzeit an zwölf Standorten umgesetzt. Krankenkassenseitig beauftragte Federführerin der 2017 gestarteten Umsetzung mit den beteiligten Jobcentern ist die Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e. V. Das Projekt ist auch in das Netzwerk „Gesunde Kommune“ zur Umsetzung der Landesrahmenvereinbarung eingebunden. Aus dieser Vernetzung ergeben sich konkrete landesweite Angebote wie z. B. ein Ernährungsangebot für arbeitslose Menschen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, das ab 2019 über das Ernährungsministerium ergänzend finanziert wird. An allen Standorten werden Kurse zu Themen wie Bewegung, gesunde Ernährung und Stressbewältigung angeboten. Hinzu kommen weitere Maßnahmen in Zusammenarbeit mit kommunalen Partnern. Insgesamt sind 120 Institutionen der Arbeitsförderung aktiv in das Projekt eingebunden.

Bundesagentur für Arbeit
20.03.2019

Sparkasse Vorderpfalz:

Sparkassengeschäftsstelle „Im Erlich“ unter neuer Leitung

Patrick Szot übernimmt ab 25. März die Leitung der Speyerer Geschäftsstelle „Im Erlich“ der Sparkasse Vorderpfalz

Speyer – Patrick Szot (24) übernimmt ab 25. März die Leitung der Speyerer Geschäftsstelle „Im Erlich“ der Sparkasse Vorderpfalz. Er tritt die Nachfolge von Arnd Millutat an, der künftig das Team der Individualkundenbetreuer in der Hauptstelle Speyer verstärken wird.

„Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen, die mich als Leiter der Geschäftsstelle erwarten“ betont Patrick Szot. Gemeinsam mit dem bekannten Geschäftsstellenteam setzt er auf vertrauensvolle Zusammenarbeit und ganzheitliche Beratung. „Die Zufriedenheit unserer Kunden wird im Mittelpunkt meiner Arbeit stehen. Ob Vermögensaufbau, Altersvorsorge, Versicherungen, Kredit oder Immobilienerwerb: Wir beraten persönlich, fair und ergebnisoffen. Den Dialog mit unseren Kunden werden wir intensivieren und weiter ausbauen“, verspricht Patrick Szot.

Sparkasse Vorderpfalz
20.03.2019

Sparkassen-Mitarbeiterstiftung unterstützt Tafel-Arbeit in Ludwigshafen und Speyer

Ludwigshafen/Speyer – Die Mitarbeiter der Sparkasse Vorderpfalz haben sich festgelegt. Mit den diesjährigen Erträgen ihrer Mitarbeiterstiftung und weiterer Mitarbeiterspenden soll die Arbeit der Tafel Ludwigshafen (1.000) und der Tafel Speyer (500 Euro) unterstützt werden. Marcus Laubscher vom Stiftungsbeirat der Mitarbeiterstiftung betont: „Freiwilliges Engagement ist das Herzstück der Tafel-Arbeit. Nur mit dem Einsatz und Elan vieler freiwilliger Helferinnen und Helfer schaffen es die Tafeln in Ludwigshafen und Speyer Tag für Tag bedürftigen Menschen in akuten Notsituationen zu helfen und ihnen ein Stück sozialer Teilhabe zu ermöglichen. Diese wichtige und wertvolle Arbeit verdient unser aller Anerkennung, Lob und Unterstützung“.

Die Mitarbeiterstiftung wurde 2013 von Mitarbeitern der Sparkasse Vorderpfalz gegründet. Seit dieser Zeit haben die Mitarbeiter rund 30.000 Euro Stiftungskapital eingebracht. Ziel der Mitarbeiterstiftung ist es, Kunden und Organisationen im Geschäftsgebiet der Sparkasse zu unterstützen. Über die Mittelverwendung entscheidet jährlich der Stiftungsbeirat: Ursula Roos, Vasiliki Avramidou, Holger Hipp, Ingo Kattengell und Marcus Laubscher. Regelmäßige Spendenaufrufe des Stiftungsbeirates unter den Mitarbeitern helfen das jährliche Spendenbudget der Stiftung – zusätzlich zu den Stiftungserträgen – zu erhöhen. Die Mitarbeiterstiftung der Sparkasse Vorderpfalz ist seit ihrer Gründung Vorreiter in der Sparkassen-Finanzgruppe. Sie agiert unabhängig von den umfangreichen Stiftungs-, Spenden- und Sponsoringgeldern der Sparkasse und deren eigenen Sparkassenstiftungen.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: S24N, dak
20.03.2019

Mit einem Praktikum Einblick in die Arbeitswelt erhalten

Sven Hein, Ausbildungsleiter der Sparkasse Vorderpfalz: „Schülerinnen und Schüler können sich für die Herbstferien noch für freie Praktikumsplätze bei der Sparkasse Vorderpfalz bewerben“.

Vorderpfalz / Sparkasse – Für die Herbstferien gibt es noch freie Praktikumsplätze bei der Sparkasse Vorderpfalz. Während der Oster- und Sommerferien sind bereits alle Plätze vergeben.

„Mal ausgiebig reinschnuppern in den Beruf“ ist nicht nur erlaubt, sondern ausdrücklich erwünscht bei der Sparkasse Vorderpfalz. Schülerinnen und Schüler können dort ein ein- oder zweiwöchiges Praktikum absolvieren. Interessenten können sich auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/karriere über das Praktikum informieren und bis 31. März bewerben.

„Der Nutzen eines Praktikums ist für beide Seiten groß“, findet Sven Hein, Ausbildungsleiter der Sparkasse Vorderpfalz. „Die Schüler erhalten während ihres Praktikums einen Einblick in die Berufspraxis, übernehmen einfache Serviceaufgaben und können dabei schon mal eine gute ‚Visitenkarte’ hinterlassen. Viele junge Leute nutzen das Praktikumsangebot der Sparkasse Vorderpfalz als Vorbereitung auf ihre Berufswahl. Noch ein Vorteil: Mit einem Praktikum bei der größten Sparkasse in Rheinland-Pfalz erhöhen sich die Chancen bei der Bewerbung um einen Ausbildungsplatz,“ betont Hein.

Sparkasse Vorderpfalz
20.03.2019