Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag (11.05.2021) und Mittwoch (12.05.2021)

Mittwoch (12.05.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2733 ( + 9 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 102,8 ( – 35,6 )

Warnstufe: Rot

Stand: 12.05.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2724 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 2431
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz):  138,4 ( – 12,1 )

Warnstufe: Rot

Stand: 11.05.2021

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-12.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.05.2021

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Mittwoch, 12. Mai 2021106,8
Dienstag, 11. Mai 2021138,4
Montag, 10. Mai 2021
150,3
Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
158,2
Freitag, 7. Mai 2021
172,1
Donnerstag, 6. Mai 2021
183,9

Robert-Koch-Institut
13.05.2021

Coronavirus: Nachweis für Genesene

Schrittweise zurück zur Normalität: Bund und Länder haben Erleichterungen für Geimpfte gegen das Coronavirus und Genesene einer überstandenen Corona-Infektion geschaffen und mit Menschen gleichgesetzt, die einen aktuellen negativen Coronatest vorweisen können.

Für vollständig geimpfte Personen gilt als Vorlage der Impfausweis bzw. das Beiblatt, das nach der Impfung an die geimpfte Person ausgegeben wurde. Als vollständig geimpft gelten Personen nach Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung – beim Impfstoff Johnson&Johnson bereits 14 Tage nach der ersten Impfung.

Als genesen gelten Personen, die ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen können, welches nicht länger als 6 Monate zurückliegt. Dieses positive Testergebnis ist zunächst als Nachweis ausreichend. Weiterhin kann der Nachweis durch entsprechende Bescheinigung eines niedergelassenen Arztes oder des Gesundheitsamtes erbracht werden.

Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises und der Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer können diese Bescheinigung seit heute damit auch bei dem Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Slider/Informationen%20zum%20Coronavirus/ anfordern.

Eine Ausstellung dieses Genesenennachweises durch die Kreisverwaltung erfolgt nur auf  Antrag für Personen, bei denen innerhalb der letzten sechs Monate eine Infektion mit SARS-CoV2 durch PCR-Test nachgewiesen wurde.

Für aktuelle Fälle ist die automatische Übersendung nach entsprechender Genesung beabsichtigt.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
13.05.2021

Stellungnahme der Stadt Speyer zur Pressemeldung „GRÜNE fordern die Gleichbehandlung bei Inzidenzen“

Die Stadtverwaltung Speyer nimmt Stellung zum heute von der Stadtratsfraktion der Grünen in der Presse veröffentlichen Statement in Bezug auf die Veröffentlichung der Fallzahlen in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA). 

„Das Gesundheitsamt veröffentlicht alle Einrichtungen und Betriebe, in der eine auffällige Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus auftritt. Daher halte ich es für richtig und wichtig, die AfA hier nicht auszunehmen“, betont die zuständige Dezernentin Irmgard Münch-Weinmann.

„Der Verwaltungsstab der Stadt Speyer hat sich nach intensiver Beratung und nach mehrmaliger Kontaktaufnahme mit der zuständigen ADD und dem Integrationsministerium dazu entschlossen, die Situation in der AfA öffentlich zu thematisieren. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen dort aufgrund eines Prozederes, für das sie nichts können und auf das sie keinen Einfluss haben, stigmatisiert werden“, führt Münch-Weinmann weiter aus und bezieht sich damit auf die Tatsache, dass in der AfA wöchentlich eine nicht unerhebliche Zahl an infizierten Neuankömmlingen eintrifft, die vor Ort getestet werden und deren Ergebnisse dann in die Speyerer Statistik und Inzidenzberechnung einfließen. „Unabhängig vom Testergebnis werden Neuankommende direkt nach ihrem Eintreffen in der AfA für die Dauer von 14 Tagen separiert. So soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen ausgeschlossen werden. Dass die Fallzahlen dennoch in die Inzidenzberechnung einbezogen werden, ist gegenüber der Bevölkerung, die sich zum Großteil vorbildlich an die geltenden Regelungen hält, gegenüber den Geschäftsleuten, die um ihre Existenzen bangen und gegenüber den Asylbewerber*innen, die neu in unserer Stadt ankommen, nicht fair. Es ist unsere humanitäre Verpflichtung, dass für den Gesundheitsschutz dieser Menschen, von denen offenbar niemand weiß woher sie kommen und wie sie nach Speyer reisen, Sorge getragen wird“.

Die Stadtverwaltung hatte mit einer Pressemeldung vom 20. April 2021 bereits darüber aufgeklärt, dass die Bewohner*innen der AfA in der Tat in die Speyerer Einwohnerstatistik einfließen. Das ändert jedoch nichts daran, dass die Einbeziehung dieses Clusters in die Fallzahlenstatistik enorme Auswirkungen auf die Inzidenzberechnung hat.

Dass die hohen Fallzahlen mit der Dichte an Schulen und Senioreneinrichtungen zu tun haben, mag in der Vergangenheit zugetroffen haben. Aktuell jedoch gibt es in Schulen, die sich ja ohnehin im ausschließlichen Distanzunterricht befinden, und in Senioreneinrichtungen, die weitestgehend durchgeimpft sind, kaum noch Infektionen zu verzeichnen.

Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021

Anmerkung der Redaktion:

Lesen sie hierzu auch die Antworten der ADD Trier, bezüglich der AfA Speyer, unter: Corona Speyer – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Speyer 24/7 News
13.05.2021

Impfzentrum am Donnerstag geschlossen

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Impfzentrum in der Stadthalle entgegen der letzten Mitteilung am Donnerstag (Christi Himmelfahrt) doch geschlossen bleiben muss. Leider wurde kein zusätzliches Impfstoffkontingent zur Verfügung gestellt.

Stadtverwaltung Speyer
13.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (10.05.2021)

Speyer mittlerweile nur noch mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz Rheinland-Pfalz

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2718 ( + 16 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 2404
Todesfälle: 82 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 138,4 ( – 19,8 )

Warnstufe: Rot

Stand: 10.05.2021, 14:10 Uhr

Eine größere Darstellung der Karte sehen sie hier: Karte_Stufen_2021-05-10.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Entwicklung der Inzidenz-Werte in den letzten sieben Tagen:

Sonntag, 9. Mai 2021
150,3
Samstag, 8. Mai 2021
150,3
Freitag, 7. Mai 2021
158,2
Donnerstag, 6. Mai 2021172,1
Mittwoch, 5. Mai 2021183,9
Dienstag, 4. Mai 2021
203,7
Montag, 3. Mai 2021
166,1

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
11.05.2021

Corona-Lage in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) Speyer

Wir haben an die Aufsichts- und Dienstdirektion (ADD) Trier folgen Fragen bezüglich der AfA gestellt und darauf folgende Antworten erhalten:

Wieviel Personen sind aktuell als an Corona infiziert in der AfA gemeldet ?

Derzeit haben wir insgesamt 28 Positivfälle in der AfA Speyer.

Gab oder gibt es „Hotspots“ ? 

Hotspots konnten in der Einrichtung nicht ausgemacht werden. Das Infektionsgeschehen hat sich analog zu dem in der Stadt entwickelt.

Wie wird eine mögliche Quarantäne kontrolliert… Eigenverantwortlich oder doch Stichprobenartig?

Personen die infiziert oder Kontaktpersonen ermittelt werden, werden entweder in den Quarantäne- oder Isolationsbereichen untergebracht. Diese können nur verlassen werden, um in einem separierten Außenbereich zu gelangen. So kann die angeordnete Isolation eingehalten werden. Darüber hinaus gibt es generell in der Einrichtung eine Zugangskontrolle, so dass die BewohnerInnen sich an- und abmelden müssen, wenn sie die Einrichtung verlassen. Darüber kann auch ein eventueller Verstoß gegen Quarantäne- und Isolationspflichten kontrolliert werden. Allerdings muss ganz deutlich gemacht werden, dass der große Teil der BewohnerInnen die Quarantänemaßnahmen eingehalten hat und einhält. Es gab nur ganz wenige Verstöße hiergegen.

Anmerkung der Redaktion:

Bei aktuell 232 aktiven Coronapositiven Fällen in Speyer gesamt ist somit der Anteil der AfA 12,07 %. Also lägen wir auch ohne diese Einrechnung, allen Unkenrufen zum Trotze, über dem Inzidenzwert von 100.

Speyer 24/7 News
11.05.2021

Allgemeinverfügung verlängert – Impfzentrum am Donnerstag geöffnet

Da die Sieben-Tage-Inzidenz der Stadt Speyer leider weiterhin deutlich über 100 liegt, wird die geltende Allgemeinverfügung, die in der Hauptsache die Maskenpflicht in der Innenstadt regelt, bis einschließlich 31. Mai 2021 verlängert.

„Glücklicherweise sinkt die Inzidenz in Speyer tendenziell. Wir befinden uns zwar auf einem guten Weg, haben aber leider immer noch mit hohen Fallzahlen und einer damit einhergehenden hohen Inzidenz zu kämpfen. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen, die Allgemeinverfügung nochmal zu verlängern“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Ich hoffe, dass sich der Trend fortsetzt und sich die Fallzahlen in den kommenden Tagen und Wochen auf einem möglichst niedrigen Niveau stabilisieren. Sollte das der Fall sein, werden wir die Allgemeinverfügung zum Ende des Monats auslaufen lassen“, stellt die Stadtchefin in Aussicht.

Die Stadtverwaltung informiert weiterhin, dass das Impfzentrum in der Stadthalle am kommenden Donnerstag trotz des anstehenden Feiertags geöffnet bleibt. Personen, die sich auf die Warteliste haben setzen lassen, können also auch an Christi Himmelfahrt kurzfristig angerufen und ins Impfzentrum gerufen werden, um als Nachrücker*in kurzfristig eine Impfung zu erhalten.

„Ich möchte noch einmal darum bitten, dass Personen, die einen Impftermin über das Land im Impfzentrum erhalten haben, diesen aber nicht wahrnehmen können oder wollen, nicht nur über die Website oder die Hotline des Landes absagen, sondern sich insbesondere bei kurzfristig abgesagten Terminen auch direkt im Impfzentrum Speyer melden. Das erleichtert uns die Abläufe vor Ort ungemein“, betont Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Peter Eymann.

Stadtverwaltung Speyer
11.05.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Donnerstag & Freitag (22.04. & 23.04.2021)

Freitag (23.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2547 ( + 31 )
Davon bereits genesen: 2137
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 217,6 ( + 17,8 )
Warnstufe: Rot

Stand: 23.04.2021, 14:10 Uhr

Sehen sie hier die Karte in höherer AuflösungKarte_Stufen_2021-04-23.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Donnerstag (22.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2516 ( + 18 )
Davon bereits genesen: 2111
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 199,8 ( – 1,9 )
Warnstufe: Rot

Stand: 22.04.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.04.2021

Umsetzung der Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes: Notbetreuung in Kindertagesstätten 

Der Bundestag und der Bundesrat haben die Erweiterung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen, sodass landesrechtliche Anpassungen der Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) erforderlich sind, woraus sich auch Auswirkungen auf die Kindertagesstätten in freier und kommunaler Trägerschaft ergeben.

Nach den neuen Regelungen des IfSG vom 22. April 2021 wird in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert von 165 überschreitet, am übernächsten Tag das reguläre Betreuungsangebot ausgesetzt und eine Notbetreuung eingerichtet. Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter dem Schwellenwert von 165, treten die Maßnahmen am übernächsten Tag wieder außer Kraft.

„Auch wenn eine Notbetreuung durch die neuen Regelungen gesichert ist, möchte ich die Eltern dringend bitten, so weit es möglich ist, ihre Kinder zu Hause zu betreuen. Mit einer aktuellen 7-Tage-Inzidenz von 217,6 und den zuletzt gehäuften Infektionsfällen in Kitas müssen die Kontakte eingeschränkt werden, um das Ansteckungsrisiko mit dem Coronavirus zu reduzieren, wo immer es geht. Wir wissen, dass die Lage für viele Familien eine riesige Herausforderung ist, aber wir müssen solidarisch sein“, richtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ihren Appell an die Eltern.

Bürgermeisterin Monika Kabs ergänzt: „Gerade für Familien aus systemrelevanten Berufsgruppen und Familien, die dringend auf Unterstützung angewiesen sind, muss eine zuverlässige Betreuung der Kinder gewährleistet sind. Daher appelliere auch ich an Sie, liebe Eltern, eine verantwortungsbewusste Entscheidung zu treffen, und danke Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis in dieser schwierigen Lage.“

Gemäß dem Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung (Landesjugendamt) vom Freitag, 23. April 2021 muss der Bedarf für eine Notbetreuung, wie es beispielsweise der Fall ist, wenn die Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, von den Eltern und den sorgeberechtigten Personen glaubhaft dargelegt werden. Ein schriftlicher Nachweis ist nicht erforderlich.

Stadt Speyer
24.04.2021

Corona-Fälle in der AfA

Laut Mitteilung der ADD sind aktuell 38 mit COVID-19 infizierte Personen in der AfA Speyer.

ADD
24.04.2021

Stadt Speyer und der DRK Kreisverband Speyer etablieren neues Schnelltestangebot in Postgalerie

Statt Steaks gibt es Schnelltests im Restaurant des neuen Amedia Hotels in der Postgalerie.

Am Freitag, 23. April 2021 startete nach einem erfolgreich durchgeführten Probelauf in der Postgalerie, Postplatz 1 (Zugang über den Eingang des Amedia Plaza) ein zusätzliches Schnelltestangebot.

Künftig können sich dort alle Bundesbürger*innen täglich zwischen 10 und 18 Uhr mittels PoC-Antigenschnelltest auf das Coronavirus testen lassen.
Das Angebot gilt auch am Wochenende sowie an Feiertagen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht notwendig.

In Verbindung mit einem in diesem Schnelltestzentrum durchgeführten Schnelltest, dessen Ergebnis positiv ausfällt, ist ein anschließender PCR-Test direkt vor Ort möglich.

Stadt Speyer
24.04.2021

Corona, Fallzahlen und Verordnungen in Speyer

Corona-Fallzahlen

Mit einer Inzidenz von 367,9 der traurige Spitzenreiter in Rheinland-Pfalz, die Stadt Speyer.

Montag, 16.11.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 522 (+ 57 zu Freitag)
Davon bereits genesen: 206
Todesfälle: 2
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 367,9
Warnstufe: Rot

Stand: 16.11.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
17.11.2020

Stadt plant Allgemeinverfügung

Ausweitung der Maskenpflicht und Einschränkung der Besuchsregelungen

Ab 18.11.2020 ab dem Postplatz bis zum Domplatz sowie in allen Seitenstraßen Pflicht zu tragen, eine Alltags Mund-Nasen-Maske.

Die Stadt Speyer plant in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden am 17. November 2020 eine Allgemeinverfügung zur Verminderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV2) zu erlassen. Die neuen Regelungen sollen ab Mittwoch, 18. November 2020, in Kraft treten und liegen den zuständigen Landesbehörden derzeit zur Zustimmung vor. „Leider ein notwendiger Schritt angesichts der steigenden Infektionszahlen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Gegenstand der Allgemeinverfügung soll die Verpflichtung sein, eine Mund-Nasen-Bedeckung zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr im Bereich folgender öffentlicher Straßen und Plätze zu tragen:

  • Maximilianstraße einschließlich Domplatz und Postplatz, Korngasse sowie folgende Seitenstraßen: Karmelitergasse bis Ecke Große Gailergasse, Schulplätzel, Roßmarktstraße bis Ende Hellergasse, Antoniengasse, Karlsgasse, Heydenreichstraße bis Ecke Kutschergasse/Hellergasse, Kutschergasse, Rosengasse, Kleine Sämergasse, Große Sämergasse, Schulergasse, Schustergasse, Grasgasse, Flachsgasse, Schrannengasse, Salzgasse, Bechergasse, Wormser Gäßchen, Ledergäßchen, Krautgäßchen, Eichgäßchen, Predigergasse, Kornmarkt, Neugasse, Wormser Straße zwischen Maximilianstraße und Willy-Brandt-Platz, Gutenbergstraße, Luzerngasse, Löffelgasse und Löffelgassenparkplatz.

Dies soll dazu dienen, dass an sogenannten „engen Bereichen“ in der Innenstadt der Abstand von 1,5 Metern gewahrt werden kann. Ein pauschaler Erlass für den öffentlichen Bereich ist aufgrund der Verhältnismäßigkeit nicht möglich und daher auch nicht vorgesehen.

  • Bei der Erwachsenenbildung, beruflichen Bildung oder Weiterbildung und in privaten Bildungseinrichtungen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung auch im Unterricht zu tragen.
  • Außerdem soll es Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen an jedem in der Zeit zwischen 23:00 Uhr und 06:00 Uhr untersagt werden alkoholhaltige Getränke abzugeben.
  • Darüber hinaus soll für Alten- und Pflegeheime eine Zutrittsbeschränkung gelten, wonach Bewohner*innen pro Tag nur noch Besuch von einer Person für eine Besuchszeit von einer Stunde erhalten dürfen.

Die übrigen Regelungen der 12. Corona-Bekämpfungsverordnung (12. CoBeLVO) sowie weitergehende Regelungen in Hygienekonzepten (§ 1 Abs. 9 der 12. CoBeLVO) bleiben unberührt.

„Leider sind die Fallzahlen in Speyer derzeit so hoch, dass wir mittlerweile die meisten Neuinfektionen in Rheinland-Pfalz zu verzeichnen haben. Wir nehmen die Lage sehr ernst und wollen mit der Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen erlassen, um die Zahlen zu senken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. So schlagen sich unter anderem die Infektionen in der Aufnahmeeinrichtung für Asylbegehrende (AfA) wie auch eine große Anzahl an Infektionen in Seniorenheimen und auch in Schulen in dem aktuellen Inzidenzwert von 367,9 nieder (Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner*innen in den letzten sieben Tagen). Zudem wurden vom zuständigen Gesundheitsamt des Rhein-Pfalz-Kreises in der vergangenen Woche etliche Fälle nacherfasst. Obwohl die Stadt Kenntnisse von den oben genannten Hot-Spots hat, bleibt das Infektionsgeschehen nach Auskunft des Gesundheitsamtes leider weiterhin sehr diffus.

Auch die erneute Inbetriebnahme des Abstrichzentrums in der Halle 101 hat zahlreiche asymptomatische Fälle aufgedeckt. „Diese Strategie und das verstärkte Testen ist mit Sicherheit der richtige Weg, denn auf diese Weise können Infektionsfälle rechtzeitig erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden. Dass das Infektionsgeschehen in den vergangen Tagen so rapide angestiegen ist, hat uns gezeigt, dass es höchste Zeit ist zu reagieren und Maßnahmen zu ergreifen, die kurze Entscheidungswege erfordern und dennoch effektiv sind“, so die Stadtchefin.

Da auch Kindertagesstätten immer mehr Infektionsfälle verzeichnen müssen, wird für die Kindertagesstätten in kommunaler Trägerschaft die Verpflichtung und in freier Trägerschaft die Empfehlung ausgesprochen, feste, voneinander getrennte Gruppen zu bilden, um den Kontakt zwischen Kindern und pädagogischen Fachkräften zu reduzieren und folglich das Infektionsrisiko SARS-CoV-2 in Kindertageseinrichtungen zu reduzieren. Bürgermeisterin Monika Kabs konstatiert: „Dieser Schritt ist uns nicht leicht gefallen, da wir uns bewusst sind, dass damit voraussichtlich der tägliche Betreuungsumfang reduziert werden wird, was für viele Familien eine Herausforderung darstellt. Ziel ist es aber, die Betreuung der Kinder in Kindertagesstätten aufrecht zu erhalten, weshalb ich die Eltern um Verständnis bitte, die eingeleiteten Maßnahmen als Risikominimierung anzusehen. Wenn die Maßnahmen wirken und die Zahlen sinken, werden wir die Betreuung umgehend wieder anpassen.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
17.11.2020