Corona / Speyer

Stadt erlässt erneut Allgemeinverfügung

Ausgangssperre und Schließung von Sportstätten nicht verlängert

Basierend auf der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz und deren 1. Änderungsverordnung vom 22. Januar 2021 hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden die aktuell gültige Allgemeinverfügung zum 31. Januar 2021 auslaufen lassen und zugleich eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg gebracht. Sie ersetzt die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 und tritt am 1. Februar 2021 in Kraft, zunächst bis einschließlich 14. Februar 2021.

In der neuen Allgemeinverfügung der Stadt wird die Ausgangssperre von 21:00 bis 5:00 Uhr ebenso aufgehoben, wie die Schließung von Sportstätten für den Profi- und Spitzensport. „Die Inzidenz in Speyer liegt seit zwei Wochen unter 100, womit ein Teilziel erreicht wurde, nämlich über einen längeren Zeitraum die Infektionszahlen stabil auf einem niedrigeren Niveau zu halten“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Beschluss, die Ausgangssperre nicht zu verlängern. „An dieser Stelle gilt mein großes Lob den Speyererinnen und Speyerern, die sich fast ausnahmslos an die nächtlichen Beschränkungen gehalten und somit dazu beigetragen haben, das Infektionsgeschehen einzudämmen. Nun gilt es, weiterhin verantwortungsbewusst zu handeln und Sozialkontakte gering zu halten – egal zu welcher Uhrzeit. Denn nach aktuellem Kenntnisstand infizieren sich nach wie vor zu viele Menschen im privaten wie im beruflichen Umfeld und tragen so das Virus weiter.“ Bei allen Maßnahmen müsse aber immer auch die Verhältnismäßigkeit im Blick behalten werden, weshalb die Allgemeinverfügung vom 8. Januar 2021 auch nicht verlängert, sondern eine neue Allgemeinverfügung erlassen wird.

In diesem Zusammenhang begrüßt es die Stadt Speyer, dass das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie die Auslegung des § 23 Abs. 3 der CoBeLVO konkretisiert hat, wie in einem heutigen Rundschreiben des Städtetages nachzulesen ist. Demnach spiele die Erreichung der Inzidenz von 50 eine maßgebliche Rolle für die Lockerung von Maßnahmen. Zum Stichtag 3. Februar 2021 mache bereits ein Inzidenzwert von über 100 daher die Abstimmung über die Landesverordnung hinausgehender zusätzlicher Schutzmaßnahmen erforderlich. „Unser Weg, die Allgemeinverfügung inklusive Ausgangsperre bis Ende Januar beizubehalten, obwohl wir schon unter 200 waren, wird damit bestätigt“, so die Stadtchefin.

Corona-Pressekonferenz am 29.01.2021
Foto: Speyer 24/7 News, mah

In der ab Montag geltenden neuen Allgemeinverfügung bleibt daher weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske in bestimmten Bereichen öffentlicher Straßen und Plätze, ergänzend zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, bestehen. In Bezug auf die Regelungen in den Senioren- und Pflegeheimen werden ebenfalls keine Lockerungen erfolgen. „Das wird uns auch immer wieder von den Einrichtungen wiedergespiegelt: Die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Beschränkungen hinsichtlich der Besuche in den Heimen tragen immens zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Denn auf diese Weise wird der organisatorische Ablauf erleichtert, sodass mehr Zeit für die Bewohnerinnen und Bewohner zur Verfügung steht“, betont Bürgermeisterin Monika Kabs. Zum Schutz der nach wie vor besonders gefährdeten Gruppen bleibt als Schutzmaßnahme auch die Schnelltestpflicht von Besucher*innen von Senioreneinrichtungen bestehen.

So betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „Wir sind davon überzeugt, dass ein wesentlicher Baustein der Pandemiebekämpfung die in Rheinland-Pfalz einmalige Teststrategie der Stadt Speyer ist. Diese umfasst einerseits die konsequente Testung von sowohl symptomatischen, als auch asymptomatischen Kontaktpersonen der Kategorie 1 in der Halle 101 sowie die Durchführung von Reihentestungen bei Clustern. Andererseits das seit Jahresbeginn bestehende kostenlose Schnelltestangebot zusammen mit dem ASB für alle Speyerer Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeiterschaft der Stadt, Stadtwerke und GEWO sowie Personen, die ihre Angehörigen in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen. Dadurch können wir mögliche unentdeckte Infektionen frühzeitig aufspüren und die Bevölkerung vor Ansteckungen und dem unentdeckten Weitertragen von Infektion schützen.“ Zudem waren und sind die stringente Quarantäne-Überprüfung, die die Stadt Speyer in ihrer Zuständigkeit übernommen hat, sowie die Kontaktnachverfolgung essentielle Schritte, um die Zahlen zu senken und Infektionsketten zu unterbrechen.

Lesen sie hier die ab 01.02.21 in Kraft tretende Allgemeinverfügung als pdf:

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mah
30.01.2021

Corona / Speyer

Oberbürgermeisterin im Austausch mit umliegenden Gebietskörperschaften hinsichtlich einer möglichen Aufhebung der Allgemeinverfügung

Sowohl die aktuell geltende 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als auch die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer sind bis zum 31. Januar 2021 befristet. Nachdem in dieser Woche Bund und Länder über Maßnahmen über den 31. Januar hinaus beraten haben, sind auch die Stadt Speyer und die umliegenden Gebietskörperschaften in den Austausch getreten, wie im kommenden Monat mit den regional getroffenen Maßnahmen weiter zu verfahren ist.

„In den letzten Tagen und Wochen beobachten wir, dass die Inzidenz in Speyer kontinuierlich sinkt, was mich in Anbetracht der dramatischen Entwicklung vor Weihnachten sehr erleichtert“, äußert sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zum aktuellen Infektionsgeschehen in der Stadt. „Unsere initiativ vorangetriebenen Handlungsschritte, nämlich eine umfassende Teststrategie, die Quarantäneüberprüfung und ganz besonders unsere Kontaktnachverfolgungsstrategie – scheinen endlich zu greifen und ausschlaggebend dafür zu sein, das Infektionsgeschehen eindämmen zu können.“

Das zeigt sich insbesondere an der Lage in den Krankenhäusern, die zwar noch immer angespannt ist, allerdings nicht mehr so wie zuletzt im Dezember 2020. Da dies einen maßgeblichen Faktor bei der Planung der nächsten Schritte darstellt, befindet sich die Stadt aktuell im Gespräch mit den umliegenden Gebietskörperschaften im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes des Rhein-Pfalz-Kreises, ob die Aufhebung der jeweiligen Allgemeinverfügung in Betracht gezogen werden kann. 

„Eine zeitnahe Lockerung der Maßnahmen wie die Aufhebung der Ausgangsbeschränkung in unserem Stadtgebiet halte ich angesichts der derzeitigen Entwicklung für erwägenswert“, so Stefanie Seiler. „Voraussetzung hierfür ist aber eine andauernde verhältnismäßig niedrige Inzidenz, nicht nur in Speyer, sondern auch im Umland. Wir dürfen nicht vergessen, dass es gerade einmal einen Monat her ist, seit die Inzidenz in Speyer über 500 lag – einen „Rückfall“ gilt es dringend zu vermeiden“, mahnt die Stadtchefin und verweist auf die dringende und konsequente Einhaltung der Schutznahmen und die geltenden bzw. ab Februar ergänzenden Bestimmungen der Corona-Bekämpfungsverordnung. „Wenn wir weiterhin standhaft bleiben und so verantwortlich handeln wie bisher, bin ich zuversichtlich, dass das Infektionsgeschehen nachhaltig gemildert werden kann.“

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
22.01.2021

Coronafallzahlen von Donnerstag (21.01.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1862 ( +5 )
Davon bereits genesen: 1567
Todesfälle: 44 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 77,1 ( – 4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 21.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
22.01.2021

Corona / Speyer

Fallzahlen vom Freitag (04.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 956 (+ 31)
Davon bereits genesen: 354
Todesfälle: 8 (+ 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 322,4
Warnstufe: Rot

Stand: 04.12.2020, 14:00 Uhr

Kreisgesundheitsamt Rhein-Pfalz-Kreis
05.12.2020

Stadt Speyer: Corona-Maßnahmen

Ausgangsbeschränkung ab 07.12.2020

Zu den beabsichtigten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen fand am Freitag ein konstruktiver Austausch der Landesregierung mit dem Rhein-Pfalz-Kreis und den kreisfreien Städten Ludwighafen, Speyer und Frankenthal statt. Es wurde ein gemeinsames Vorgehen für die Region besprochen und vorgesehen.

Im Einvernehmen mit der Landesregierung wird die Stadt Speyer per Allgemeinverfügung eine Ausgangsbegrenzung in den Nachtstunden von 21.00 Uhr bis 5.00 Uhr, eine allgemeine Ladenöffnungszeit in der Zeit von 5.00 Uhr bis 21.00 Uhr und ein Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit verkünden. Des Weiteren ist eine Verschärfung der Kontaktbegrenzung im öffentlichen Raum auf Personen eines Hausstands und zwei weitere Personen aus einem weiteren Hausstand vorgesehen. Außerdem soll eine Besucherbegrenzung in Seniorenheimen gelten. Besuche sollen auf maximal 1 Person pro Tag für den Zeitraum von 1 Stunde begrenzt sein.

Die Stadt Speyer wird nach Erlass des Landes die Regelungen per Allgemeinverfügung am Montag, 7. Dezember 2020 in Kraft setzen. Alle Regelungen sollen bis Sonntag, 20. Dezember 2020 gelten.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020

Anmerkung der Redaktion: Eine Ausgangsbeschränkung ist so bereits in Ludwigshafen und Mannheim in Kraft. Am Montag folgen neben Speyer, noch Frankenthal sowie der gesamte Rhein-Pfalz-Kreis.

Dienstbetrieb der Stadtverwaltung wird erneut beschränkt – Funktionsfähigkeit bleibt gewährleistet

Aufgrund der hohen Infektionszahlen in der Stadt und der gesamten Region Vorderpfalz wird die Stadtverwaltung Speyer wie schon im Frühjahr ihren Dienstbetrieb ab Montag, 7. Dezember 2020, einschränken. Die Anwesenheit in den Dienstgebäuden wird auf das unbedingt erforderliche Maß beschränkt, die Funktionsfähigkeit und Erreichbarkeit bleibt gewährleistet. „Die Zahl der sozialen Kontakten und damit die Ansteckungsgefahr muss auch am Arbeitsplatz minimiert werden“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert an alle Arbeitgeber der Region, überall dort wo möglich, ebenfalls auf verstärktes Home-Office zu setzen.

„Die besonders kritische Situation in Speyer verlangt jetzt nach besonderen Maßnahmen. Als Chefin der Verwaltung muss ich auch meiner Fürsorgepflicht gegenüber meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Rechnung tragen und flexibles Arbeiten ermöglichen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs“, erläutert die Oberbürgermeisterin diesen Schritt. Dadurch, dass sich ein Teil der Mitarbeiter*innen dauerhaft im Home-Office befindet oder sich zu Hause auf Abruf bereit hält, bleibt die Funktionsfähigkeit der Stadtverwaltung gewährleistet werden. Die Regelung gilt bis zum 20. Dezember 2020.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
05.12.2020