Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Deutsch-französische Taskforce will Pandemie gemeinsam eindämmen

„Ich bin überzeugt, wir können die Pandemie in unserem grenzüberschreitend vernetzten Lebensraum nur gemeinsam eindämmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der ersten Videokonferenz der deutsch-französischen Taskforce. Hauptthema dort waren die hohen Infektionszahlen im Département Moselle. Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg und die Bundesregierung stehen in einem wöchentlichen Austausch mit dem Nachbarland Frankreich.

Die Partner wollen den rheinland-pfälzischen Entwurf für eine Grundsatzvereinbarung schnellstmöglich zur Unterschriftsreife bringen. Inhaltlich geht es um den effektiven Schutz der Bevölkerung durch Tests und vergleichbare Maßnahmen, die vor Ort zur Eindämmung des Infektionsgeschehens getroffen werden können. Dazu zählen Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen sowie ein zeitlich befristeter Lockdown. Die aktuellen französischen Maßnahmen sollen kurzfristig auch den nationalen Ebenen in Berlin und Paris für die weiteren Beratungen vorgelegt werden.

Die Sitzung wurde geleitet von Clément Beaune, Staatssekretär für Europäische Angelegenheiten im französischen Außenministerium und Michael Roth, Staatsminister für Europa im Auswärtigen Amt. Weitere Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren neben Ministerpräsidentin Malu Dreyer der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans, Jean Rottner – als Präsident der Region Grand Est, die Präfektin Josiane Chevalier sowie der französische Gesundheitsminister Olivier Véran und Staatssekretär Thomas Steffen vom Bundesministerium für Gesundheit. Darüber hinaus waren auch die Innenministerien von Deutschland und Frankreich vertreten, unter anderen mit Staatssekretär Hans-Georg Engelke, Bundesministerium des Innern und für Heimat.

„Wir sind überzeugt, dass wir es schaffen, gemeinsam mit unseren französischen Freunden alles daranzusetzen, dem Virus und der Ausbreitung von gefährlichen Mutationen Einhalt zu gebieten. Der von Rheinland-Pfalz vorgelegte Entwurf einer Grundsatzvereinbarung bietet hierbei eine gute Basis für die Balance zwischen dem notwendigen Schutz der Bevölkerung auf der einen Seite und den gerade für uns Länder so wichtigen offenen Grenzen auf der anderen Seite. Wir arbeiten mit Hochdruck daran“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

„Lichtblicke“ für Veranstaltungsbranche: Gloria Kulturpalast Landau erhält rund 25.000 Euro Landeszuwendung

Die Veranstaltungsbranche hat durch die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie viele Einschränkungen erfahren müssen. Um dem entgegenzuwirken hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz mit der Maßnahme Lichtblicke ein Programm aufgesetzt, dass den Veranstaltern im Kulturbereich unter die Arme greifen soll. Insgesamt 750.000 Euro stehen für die Maßnahme im Rahmen des 15,5 Millionen Euro umfassenden Landesprogramms „Im Fokus. 6 Punkte für die Kultur“ zur Verfügung. Zehn Projekte werden in einer ersten Förderrunde mit insgesamt 227.000 Euro von Landesseite unterstützt. Eines dieser Projekte ist die Veranstaltungsreihe „Gloria Reopening“ im Gloria Kulturpalast in Landau, die im Rahmen von „Lichtblicke“ mit 24.985 Euro gefördert wird. Kulturminister Konrad Wolf überreichte die Landeszuweisung in Landau.

„Besonders die Veranstaltungsbranche im Kulturbereich braucht unsere Unterstützung. Sie gehörte zu den ersten, die in der Corona-Pandemie die Türen schließen musste. Mit der Förderung von Veranstaltungen entstehen Auftrittsmöglichkeiten für Kulturschaffende aber auch Aufträge für die Veranstaltungswirtschaft und die Clubs im Land“, so Kulturminister Konrad Wolf. „Genau das erreichen wir auch bei der Veranstaltungsreihe ‚Gloria Reopening‘ in Landau, die Künstlerinnen und Künstlern spartenübergreifend Auftrittsmöglichkeiten bietet. Wir haben Sehnsucht nach dem kulturellen Leben und freuen uns darauf, dass Kulturveranstalter wieder ihre Türen öffnen, ob digital, hybrid oder vielleicht in naher Zukunft auch wieder live.“

„Nach über einem Jahr Stillstand ist das Projekt „Lichtblicke“ der (!) Startschuss für die Wiedereröffnung. Wir können unseren Gästen endlich wieder ein abwechslungsreiches Programm bieten und auch die Neuerungen mit dem Umbau unserer Säle präsentieren“, so Peter Karl, Betreiber des Gloria Kulturpalast in Landau.

Das ehemalige Gloria-Kino in Landau in der Pfalz wurde 2011 in eine Kulturstätte, den Gloria Kulturpalast umgewandelt, der sich durch sein vielseitiges Kulturprogramm auszeichnet. Die im Rahmen von „Lichtblicke“ geförderte Veranstaltungsreihe Gloria „Reopening“ hat ein vielfältiges Programm mit Auftritten von Künstlerinnen und Künstlern aus den Bereichen Comedy, Theater und Zauberkunst im Angebot. Alle Veranstaltungen sind in einem hybriden Format, also live mit Publikum geplant. Sie werden aber auch als digitales Format aufgezeichnet. Bei der Planung wurde berücksichtigt, dass alle Künstlerinnen und Künstler oder deren Agenturen oder Produzenten einen Rheinland-Pfalz-Bezug haben.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium für Wissenschaft, Bildung und Kultur
24.02.2021

Hubig/Bätzing-Lichtenthäler/Wissing: 23 Millionen Euro für Rheinland-Pfalz – Neue Vereinbarung zwischen Land und dem Bund zur Beruflichen Orientierung und Ausbildungsunterstützung

Was kommt nach der Schule? Ausbildung? Studium oder doch erst ein freiwilliges Soziales Jahr? Diese und viele weitere Fragen stellen sich Jugendliche und ihre Eltern am Ende der Schullaufbahn. Bei diesen Entscheidungen zur Berufswahl werden sie unterstützt von ihren Schulen sowie der Bundesagentur für Arbeit, Ausbildungsberaterinnen und -beratern von Kammern und weiteren Partnerinnen und Partnern aus Wirtschaft und Gesellschaft.

In seiner heutigen Sitzung hat der Ministerrat das Ministerium für Bildung und die Ministerien für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Demografie sowie für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau beauftragt, eine Vereinbarung mit dem Bund zur Umsetzung der Initiative „Bildungsketten“ zu unterzeichnen. Diese sieht vor, die verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen im Bereich der Berufsorientierung weiterzuentwickeln und eng zu verzahnen. Die Vereinbarung umfasst die Jahre 2021 bis 2026 und bildet die Grundlage für die Auszahlung von Fördermitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von rund 23 Millionen Euro. Weitere Unterzeichner sind das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz bereits ein umfassendes und bundesweit beachtetes System der Beruflichen Orientierung. Es freut mich sehr, dass wir jetzt die Chance nutzen, dieses System in enger Zusammenarbeit mit den Partnerinnen und Partnern auf Bundes- und Landesebene weiterzuentwickeln. Dass wir zu den ersten Bundesländern gehören, die eine solche Vereinbarung unterzeichnen, unterstreicht, wie wichtig uns das Thema ist“, erklärte Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig, die die Verhandlungen geführt hatte.

Wirtschaftsminister Volker Wissing betonte: „Die Berufswahlentscheidung ist zentral für Jugendliche. Unser Ziel ist es, die duale Ausbildung zu stärken. Damit das gelingt, müssen junge Frauen und Männer wissen, welche Möglichkeiten es für sie gibt.“ Eines der Projekte, das dabei helfe, seien die Feriencamps in den überbetrieblichen Ausbildungsstätten der Kammern. „Hier können Jugendliche angeleitet verschiedene Berufsfelder erkunden, sich praktisch in der Werkstatt ausprobieren und dabei ihre Talente entdecken“, so der Minister. Auch die Coaches für betriebliche Ausbildung oder die Ausbildungsbotschafter, die an Schulen gehen und als Jungmeister oder Gesellen den Jugendlichen sehr authentisch und praxisnah von der Ausbildung berichten, seien wichtige Projekte zur Stärkung der dualen Ausbildung. 

„Darüber hinaus“, so Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler, „ist es gerade in Zeiten von Corona wichtig, die Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren.“ Sie verwies dabei beispielhaft auf ESF-Projekte zur Vermeidung von Ausbildungsabbrüchen. „Die Projekte bieten kurzfristige Unterstützung an, wenn ein Ausbildungsverhältnis gefährdet ist. Falls sich ein Abbruch trotzdem nicht vermeiden lässt, zielen die Angebote darauf ab, die jungen Menschen möglichst rasch wieder in das duale Ausbildungssystem zu integrieren und ihnen so zu einem erfolgreichen Berufsabschluss zu verhelfen“.

Weitere Projekte zielen darauf ab, junge Menschen mit Flucht- und Migrationshintergrund bei der Ausbildung und Berufswahl zu unterstützen. Ein Beispiel dafür ist das Projekt „2P plus“, das Kurse zur Beruflichen Orientierung und zum Spracherwerb von Jugendlichen mit Flucht- oder Migrationshintergrund beinhaltet. Die Kurse finden an Schulen statt und sind eng mit den anderen Maßnahmen verzahnt. Ebenso setzt sich die KAUSA Servicestelle Rheinland-Pfalz für eine höhere Ausbildungsbeteiligung von Menschen mit Flucht- oder Migrationshintergrund ein. An der Finanzierung der Servicestelle werden sich neben dem Bundesbildungsministerium künftig auch die Handwerkskammern sowie das rheinland-pfälzische Wirtschaftsministerium beteiligen.

Darüber hinaus gibt es Maßnahmen zur Unterstützung der Berufsorientierung von Jugendlichen an berufsbildenden Schulen sowie an Gymnasien.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium für Bildung
24.02.2021

Dreyer: Mehr Impfungen und vorsichtige Perspektiven für Rheinland-Pfalz

Der Ministerrat hat heute Eckpunkte für die Fortgeltung der Corona-Bekämpfungsverordnung ab dem 1. März beschlossen. Darin werden die Vereinbarungen der vergangenen Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin umgesetzt und Angleichungen an die Regelungen anderer Länder vorgenommen.

„Wir haben in Rheinland-Pfalz beim Infektionsgeschehen große Fortschritte gemacht. Mein Dank dafür gilt allen Bürgern und Bürgerinnen, die dies durch ihr diszipliniertes Verhalten möglich gemacht haben. Die getroffenen Schutzmaßnahmen sind erfolgreich gewesen, aber ihre Wirkung lässt nun etwas nach, weil die Mutation stärker zum Tragen kommt. Nach dem deutlichen Rückgang der Inzidenzwerte in den vergangenen Wochen stagnieren die Zahlen nun, in einigen Bundesländern gehen sie auch wieder nach oben“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates. „Wir sehen, dass die Ungeduld in der Bevölkerung und im Handel wächst und den starken Wunsch nach Öffnungen, dafür habe ich auch großes Verständnis. Auf der anderen Seite steigt die Unsicherheit über die Entwicklungen der Mutation und dafür treffe ich Vorsorge“, so die Ministerpräsidentin.

„Wir passen deshalb jetzt nur behutsam unsere Verordnung an und werden uns bei der Bund-Länder-Schalte über grundsätzliche weitere Schritte abstimmen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Klar sei, die epidemiologische Entwicklung werde weiterhin sorgsam und gründlich beobachtet, bevor weitere Entscheidungen getroffen würden.

Änderungsverordnung zum 1. März

Ministerpräsidentin Malu Dreyer sieht einen Dreiklang aus niedrigen Infektionszahlen, guter Impf- und einer hohen Testquote, um Öffnungen möglich zu machen. Die Änderungsverordnung wird bis Ende der Woche verkündet und tritt am kommenden Montag in Kraft. „Neben der Öffnung der Frisöre als Hygieneberuf kann auch generell die Fußpflege mit Abstand und Maske nach Terminvereinbarung wieder angeboten werden. Darüber hinaus nehmen wir Anpassungen an die Regelungen in unseren Nachbarbundesländern vor: Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck können öffnen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Etliche Bundesländer hätten Gärtnereien und Gartenbaubetriebe geöffnet. Dies werde mit Einschränkungen auch in Rheinland-Pfalz ermöglicht. Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe könnten ab 1. März im Freien mit dem Verkauf starten. Dies gelte dann bei einer Beschränkung auf ein gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche der Baumärkte.

Fahrschulen können ab. 1. März in Rheinland-Pfalz wieder praktischen Unterricht, wie in den umliegenden Bundesländern bereits zulässig, anbieten. Es gilt die Maskenpflicht. Aus Gleichbehandlungsgründen und wegen der besonderen Bedeutung der außerschulischen Bildung, dürfen sodann auch Musikschulen Einzelunterricht mit Maske und Abstand anbieten. Gesangsunterricht und Unterrichtin Blasinstrumenten bleiben untersagt.

„Wir erweitern im kleinen Rahmen auch unsere „Click&Collect“ Regelungen. Ab. 1. März ist dann auch ein „Termin-Shopping“ möglich. Nach vorheriger Vereinbarung können Einzeltermine vergeben werden und immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten. Das ist zum Beispiel für Bekleidungsgeschäfte und Brautmodenläden eine Perspektive“, so die Ministerpräsidentin. Bei den Einzelterminen gelte die Maskenpflicht und die Pflicht zur Kontakterfassung. Würden mehrere Einzeltermine in Folge für einen Tag vergeben, so sei ein Zeitraum von mindestens fünfzehn Minuten zwischen Ende und Anfang der jeweiligen Termine freizuhalten, um Hygienemaßnahmen vorzunehmen und zu lüften.

Zoologische Gärten, Tierparks, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen dürfen wie im Saarland auch ihre Außenbereiche wieder öffnen. Hier seien Tickets im Voraus zu buchen. Es dürften maximal 25 Prozent der Kapazität eingelassen werden. „Wir werden diese Vorschläge heute dem Landtag übersenden. Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler wird sie dann morgen im Ausschuss zur Beratung vorstellen. Eine abschließende Beratung ist am Freitag im Ministerrat vorgesehen. Im Anschluss erfolgt die Verkündung der Verordnung“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Impfportal für Beschäftigte an Kindergärten und in der Kindertagespflege, an Grund- und Förderschulen ab Samstag geöffnet

Zur Diskussion um den Impfstoff AstraZeneca sagte die Ministerpräsidentin: „Ich bin froh, dass in Rheinland-Pfalz kein Impfstoff liegen bleibt. Der Impfstoff AstraZeneca wurde von der sehr strengen Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassen. Das heißt, er wurde erprobt, geprüft und für sehr wirksam befunden. Anders als der Biontech-Impfstoff soll er aber nicht an Menschen über 65 Jahren verimpft werden. Der zusätzliche Impfstoff hilft uns, immer schneller voranzukommen. Wir öffnen am Samstag die Anmeldung für einzelne Berufsgruppen aus der Prioritätsgruppe zwei. Keine Ampulle sollte liegen bleiben, wenn wir raus aus dem Lockdown wollen“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

„Wir haben die Grundschulen im Wechselunterricht geöffnet und unsere Kitas im Regelbetrieb bei dringendem Bedarf verzeichnen einen Anstieg der Betreuungszahl, deswegen werden wir ab Samstag, den 27. Februar das Impfportal des Landes zur Neuregistrierung für sie öffnen. Die Terminregistrierung erfolgt zunächst ausschließlich online. Der Termin wird per Email verbindlich mitgeteilt. Bereits ab dem 1. März erfolgen dann die Impfungen in den Impfzentren in einer Größenordnung von etwa 20.000 Impfungen pro Woche“, kündigte die Ministerpräsidentin an.

Neu priorisiert sind

  • 40.000 Erzieher und Erzieherinnen sowie Kindertagesväter und -mütter sowie weitere Beschäftigte in der Kindertagespflege und den Kindertagesstätten,
  • 6.000 Förderschullehrer und Förderschullehrerinnen,
  • 12.000 Grundschullehrer und -lehrerinnen sowie weitere Beschäftigte an den Grundschulen.

Hinzu kommen unter anderen noch folgende Berufsgruppen; das zuständige Ministerium wird eine detaillierte Liste dazu vorlegen:

  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko tätig sind (oder eine eigene medizinische Einrichtung sind); Hebammen, Personal in therapeutischen Praxen, Personal bei körpernahen medizinischen Dienstleistern z.B. Podologen, Personal in Rehakliniken, Personal in geriatrischen Kliniken, Mitarbeitende von Hausnotrufanbietern etc.
  • Personal im öffentlichen Gesundheitsdienst, Personal in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur. Dazu zählen auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Krematorien und Personen, die nach Sozialgesetzbuch „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ leisten.

Auch folgende Berufsgruppen zählen dazu; diese erhalten aber ein gesondertes Angebot über die jeweilige Einrichtung und müssen sich nicht registrieren:

  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen, sowie Mitarbeitende der Polizei und des Justizvollzugs.

Fast alle Zweitimpfungen in Altenheimen diese Woche erreicht

Insgesamt stehe Rheinland-Pfalz beim Impfen im Ländervergleich weiterhin sehr gut da: „Stand gestern, dem 22. Februar, wurden in Rheinland-Pfalz 312.869 Impfungen verabreicht, davon 180.953 Erstimpfungen und 131.916 Zweitimpfungen“, so Malu Dreyer. Besonders erfreulich sei es, dass noch in dieser Woche alle Zweitimpfungen durch die mobilen Impfteams in den Altenpflegeeinrichtungen abgeschlossen würden. Daran anschließend starte der zweite Durchgang von Erstimpfungen für die Bewohner und Mitarbeiter in den Heimen die in der ersten Runde noch nicht impfbereit oder impffähig waren. „Das ist ein riesiger Erfolg beim Schutz der besonders vulnerablen Gruppen“, so die Ministerpräsidentin.

Erstimpfungen von Bewohnern und Mitarbeitern von Betreuten Wohngruppen in Trägerverantwortung sowie von Tagespflegeeinrichtungen starten ab dem 1. März. Auch die Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Betreuten Wohngruppen (Pflege-Wohngemeinschaften) sowie den Tagespflegeeinrichtungen erhielten bis spätesten Ende April ein Impfangebot.

„Impfen bleibt der Schlüssel zum Ende der Pandemie. Corona verlangt uns immer noch viel zu viel ab. Unsere Fortschritte können sich sehen lassen. Es liegt an uns, dass wir diese nicht verspielen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch weiterhin an einem Strang ziehen, um dieses Virus zu besiegen und endlich wieder in ein normales Leben zurückzufinden“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Steuerliche Hilfsmaßnahmen in Milliardenhöhe zur Unterstützung in Corona-Krise

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Pandemie erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vielfältige steuerliche Hilfen. „Im Jahr 2020 haben die rheinland-pfälzischen Finanzämter insgesamt im Bereich der steuerlichen Hilfsmaßnahmen mehr als 213.800 Fälle bearbeitet. Dies entspricht einer kurzfristigen Liquiditätshilfe für die betroffenen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger von insgesamt knapp 2,3 Milliarden Euro“, sagte Finanzministerin Doris Ahnen heute in Mainz.

Die Finanzverwaltung hat schnell auf die Corona-Krise reagiert und viele der steuerlichen Hilfsmaßnahmen bereits im März 2020 implementiert. Im Bereich der Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen wurden im Jahr 2020 mehr als 154.400 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 971 Millionen Euro bearbeitet. Außerdem wurden von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern rund 11.500 Anträge auf Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung mit einem Volumen von rund 147,7 Millionen Euro bewilligt. Auch in Form von Steuerstundungen werden die rheinland-pfälzischen Unternehmen unterstützt. Von Mitte März bis Ende Dezember wurden in 40.945 Fällen rund 609,3 Millionen Euro gestundet.

„Die Zahlen für das Jahr 2020 zeigen, dass die steuerlichen Hilfsmaßnahmen gut angenommen werden und einen Beitrag dazu leisten, die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise abzufedern“, so Ahnen weiter.

Anfang Dezember haben Bund und Länder vereinbart, die steuerlichen Hilfsmaßnahmen in der Corona-Krise zu verlängern. Die Verlängerung sieht unter anderem vor, dass auch über den Jahreswechsel hinaus die von der Corona-Krise finanziell nicht unerheblich betroffenen Steuerpflichtigen bei einer Antragstellung bis zum 31.03.2021 für die bis dahin fällig werdenden Steuern Zahlungserleichterungen in Form von Stundungen und Vollstreckungsaufschüben bis zum 31.12.2021 im vereinfachten Verfahren erhalten können.

Die Finanzämter werden somit wie bisher bei der Nachprüfung der Voraussetzungen keine strengen Anforderungen stellen und auf die Erhebung von Stundungszinsen und Säumniszuschlägen verzichten.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium der Finanzen
24.02.2021

Dreyer und Bätzing-Lichtenthäler begrüßen Beschluss zur Änderung der Impfverordnung

Die Bundesregierung wird die Impfverordnung ändern und damit Erzieherinnen und Erzieher, die übrigen Beschäftigten in der Kindertagespflege sowie die Lehrerinnen und Lehrer und weitere Beschäftigte in den Grundschulen in der Impfreihenfolge priorisieren.

„Da es besonders in Kitas und Grundschulen schwierig ist, die Abstandsregeln einzuhalten und es auch nicht möglich ist, durchgehend Masken zu tragen, begrüßen wir es sehr, dass der Bund dem Vorschlag aus Rheinland-Pfalz gefolgt ist“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler nach dem entsprechenden Beschluss der heutigen Gesundheits­ministerkonferenz.

Das Land werde nun den Beschäftigten in Kitas und Grundschulen zeitnah ein Impfangebot machen. Einzelheiten dazu wird Ministerpräsidentin Malu Dreyer bei einem Pressestatement morgen nach der Sitzung des rheinland-pfälzischen Ministerrates erläutern.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Rheinland-pfälzische Initiative für mehr Testungen, Screening und Sequenzierung im Grenzraum Grand Est

Mehr Zusammenarbeit statt Grenzen schließen

„Unsere Grenzregionen sind eng miteinander vernetzt und sollen es auch in Zeiten der gemeinsamen Pandemiebekämpfung bleiben“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auf Initiative von Rheinland-Pfalz wollen die Partner in der Großregion in einem Memorandum of Understanding gemeinsame Strategien zum Testen und zum Schutz der Bevölkerung vereinbaren. Dies wurde Donnerstagabend auf dem Gipfel der Großregion zwischen den Exekutiven der Region Grand Est, Luxemburgs, der Wallonie, Ostbelgiens sowie des Saarlands und von Rheinland-Pfalz vereinbart. 

„Wir wollen das Infektionsgeschehen eindämmen, aber auch die Grenzen offen halten“, machte Ministerpräsidentin Malu Dreyer deutlich. „Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist Teil des wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Lebens in einem gemeinsamen Lebensraum. Für mich ist klar: Wir wollen eine europäische Lösung im Umgang mit Pandemie-Hotspots. Es müssen jeweils vor Ort Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ergriffen werden, unabhängig davon, ob ein Hotspot im Nachbarbundesland Nordrhein-Westfalen – wie im letzten Jahr in Gütersloh – oder in unserem Nachbarland Frankreich im Departement Moselle entsteht.“

Rheinland-Pfalz hat ein Memorandum of Understanding entworfen, in dem sich die Partner in der Großregion auf Eckpunkte eines abgestimmten und gleichgerichteten Vorgehens beim Testen und beim Screening verständigen. Beim gestrigen Treffen der Gipfelpartner wurde der Text begrüßt und wird nun finalisiert.

Drei Sprachen, vier Länder, fünf Regionen und 11,4 Millionen Menschen, das ist die Großregion. Sie erstreckt sich über eine Fläche von 64.400 km² und bietet den Rahmen für dauerhafte politische, wirtschaftliche, wissenschaftliche und kulturelle Beziehungen.

Sie besteht aus:

Deutschland: Saarland und Rheinland-Pfalz

Frankreich: Lothringen in der Region Grand Est

Luxemburg

Belgien: Wallonie, Fédération Wallonie-Bruxelles und die Deutschsprachige Gemeinschaft

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Für lebendige Innenstädte – Landesregierung startet Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“

Mit dem Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ will die Landesregierung die Kommunen unterstützen. Lockdown und Strukturwandel machen den Innenstädten zu schaffen. Die Landesregierung setzt deswegen auf neue und innovative Ideen, um die Stadtentwicklung voranzubringen. Mit neuen Förderprogrammen ist es jetzt möglich Pop-Up-Stores, Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen. Die teilnehmenden Städte können individuelle Maßnahmen entwickeln und haben damit mehr Spielraum, als bei der klassischen Städtebauförderung. Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz stellten heute gemeinsam mit der Oberbürgermeisterin und den Oberbürgermeistern der fünf Oberzentren Ludwigshafen, Mainz, Kaiserslautern, Koblenz und Trier die neuen Fördermöglichkeiten im Rahmen der Städtebauförderung vor.

„Der Strukturwandel in unseren Städten hat schon lange vor Corona begonnen, er wird durch die Pandemie allerdings in vielen Bereichen beschleunigt. Große Kaufhausflächen werden in den Innenstädten aufgegeben, der Bedarf an Büroräumen geht zurück und die lokalen Einzelhändler sind in einer schwierigen Lage. Gleichzeitig haben die Menschen neue Anforderungen an eine lebendige Stadt mit einem Mix aus Wohnen, Kultur, Arbeit, Grünflächen und neuen digitalen Ideen. Moderne Stadtentwicklung hat also ganz viele Facetten. Als verlässlicher Partner steht die Landesregierung den Kommunen bei einer attraktiven, bürgernahen und zukunftsorientierten Stadtentwicklung zur Seite“, sagten Ministerpräsidentin Malu Dreyer und Innenminister Roger Lewentz bei der Vorstellung des Modellvorhabens, das zunächst auf die fünf Oberzentren beschränkt ist. Die klassische Städtebauförderung sei dabei ein wichtiges Instrument, sie konzentriere sich jedoch in der Regel auf bauliche Maßnahmen. Mit dem neuen Programm sei es möglich, bisher nicht förderfähige Projekte wie beispielsweise Pop-Up-Stores, das Innenstadtmarketing oder den Aufbau lokaler Online-Marktplätze zu unterstützen.

„Der Landesregierung und mir persönlich liegt die Entwicklung der Innenstädte sehr am Herzen. Sie sind nicht nur wichtige Orte der Versorgung mit Waren und Dienstleistungen, sondern das Gesicht unserer Städte. Sie prägen den Charakter eines Ortes und sind die Zentren des gesellschaftlichen Miteinanders. Die Innenstädte sind wichtige soziale Treffpunkte und Standort vieler Kultureinrichtungen, sie machen nicht zuletzt einen wichtigen Teil der Wirtschaftskraft aus und bieten vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen guten Arbeitsplatz“, betonte die Ministerpräsidentin. Sie sei sich sicher, dass die Kombination von bewährter Städtebauförderung und innovativen Projekten neuen Schwung in die Stadtentwicklung bringe.

„Das Modellvorhaben gibt bewusst keinen engen Rahmen vor, sondern ermöglicht individuelle Maßnahmen in den teilnehmenden Städten. Zugleich soll den Innenstädten dadurch kurzfristig unter die Arme gegriffen und Hilfe zur Seite gestellt werden“, so der Innenminister. Das Modellvorhaben verstehe sich als Plattform für flankierende, ergänzende oder begleitende Maßnahmen zu den bewährten Städtebauförderungsprogrammen. „Den Oberzentren stehen in den Jahren 2021 und 2022 in einem ersten Schritt insgesamt 2,5 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass die Maßnahmen in einem vorhandenen oder geplanten Städtebaufördergebiet liegen oder ein funktionaler Zusammenhang zu einem Gebiet der Städtebauförderung besteht. Die Finanzierungsbeteiligung des Landes beträgt 90 Prozent“, erläuterte Lewentz.

Beide zeigten sich überzeugt von der großen Chance, so mehr Vielfalt in die Innenstädte zu bringen. Es gebe einen Bedarf für mehr Einzelhandels- und Gastronomieangebote. Zudem bedürfe es eines breiteren Angebots für mehr Wohnen, Stadtgrün, Freizeit-, Kultur- und Bildungsrichtungen. „Wir sind der festen Auffassung, dass wir gestärkt aus der Krise hervorgehen können, wenn es uns gelingt, unsere Innenstädte für die Zukunft stark zu machen. Wichtig ist uns, dass das Förderangebot bereitsteht, wenn die Lockerungen wieder Leben in den Innenstädten ermöglichen. Das Modellvorhaben versteht sich daher auch als Hilfe im Neustart“, sagten Dreyer und Lewentz.

Mit Blick auf den Doppelhaushalt 2022/2023 ist die Ausweitung der Förderung auf die Mittelzentren geplant. Voraussetzung ist ein entsprechender Haushaltsbeschluss des Landtags.

„Innenstädte sind das Herz des urbanen Lebens und der Kristallisationsraum unserer Gesellschaft, sie sind der kulturelle und wirtschaftliche Mittelpunkt jeder Stadt. Die Corona-Krise trifft diese Zentren besonders hart. Dank der Förderung des Landes können wir dem Strukturwandel mit weiteren gezielten Maßnahmen entgegenwirken und die Innenstädte stärken und beleben. Städte haben sich bisher immer wieder neu erfunden und auch nach der Pandemie werden wir, auch dank des Modellvorhabens „Innenstadt-Impulse“, unsere Stadtzentren zukunftsfähig machen“, so der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling.

Die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zeigte sich dankbar, dass das Land das Modellvorhaben „Innenstadt-Impulse“ ins Leben gerufen hat und die Oberzentren in der ersten Runde davon profitieren können. „Unsere Innenstädte sind Herzkammern für soziales, wirtschaftliches und kulturelles Leben und Erleben. Durch das Modellvorhaben haben wir in Ludwigshafen die Chance, die Innenstadt trotz Strukturwandel weiterhin attraktiv für die Bürgerinnen und Bürger zu gestalten, neue Wege für eine lebendige City zu gehen und eine Vision und Strategie für die Zukunft zu entwickeln. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen uns, kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen und für eine Wiederbelebung zu sorgen, da die Innenstadt durch die Pandemie zusätzlich noch stärker in Mitleidenschaft gezogen worden ist.“

„Unsere Innenstädte drohen zu den großen Verlierern der Corona-Pandemie zu werden. Es bedarf einer großen gemeinsamen Kraftanstrengung, um dieser Entwicklung entgegenzuwirken. Das Hilfsprogramm der Landesregierung ist daher ein wichtiges Signal zum richtigen Zeitpunkt“, betonte der Oberbürgermeister von Kaiserslautern Klaus Weichel.

Das Geld des Landes wird entscheidend helfen, die Koblenzer Innenstadt nach dem Lockdown wieder zu neuem Leben zu erwecken. Im letzten Jahr waren wir mit unseren Kampagnen erfolgreich. Dieses Engagement brauchen Handel, Gastronomie und Hotellerie nun erneut dringend: für eine lebendige und abwechslungsreiche Vielfalt im Zentrum von Koblenz“, kommentierte der Oberbürgermeister von Koblenz, David Langner,das Modellvorhaben im Rahmen der Städtebauförderung.

Auch der Oberbürgermeister von Trier, Wolfram Leibe, zeigte sich überzeugt von den neuen Fördermöglichkeiten. „Ein Turbo für die Innenstadt, so ist das Impulsprogramm des Landes zu sehen. Es ist das richtige Zeichen zur richtigen Zeit für die Stadt-Gesellschaft. Als öffentliche Hand nehmen wir die Verantwortung wahr, die tollen Akteure in der Trierer City zu unterstützen und deren Initiativen oder Aktionen zusätzlich zu begleiten. Das Geld gibt uns als Stadt jetzt die Chance, den Innenstadt-Turbo einzulegen“, so der Oberbürgermeister.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Über eine Milliarde Euro an Darlehen und Zuschüssen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz

„Insgesamt sind in den letzten fünf Jahren über eine Milliarde Euro an Darlehen und Zuschüssen in die soziale Wohnraumförderung geflossen. Damit sind wir entscheidende Schritte für mehr bezahlbaren Wohnraum in Rheinland-Pfalz gegangen“, erklärte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen heute in Mainz am Tag vor der Bilanzveranstaltung zur bundesweiten Wohnraumoffensive.

Alleine in 2020 sei mit über 337 Millionen Euro das bislang höchste Zuschuss- und Kreditvolumen innerhalb eines Jahres für die soziale Wohnraumförderung bewilligt worden. Damit wurden insgesamt 2.848 Wohneinheiten gefördert. Besonders erfreulich sei es, dass mit 1.751 Wohneinheiten die höchste Zahl an bezahlbaren Mietwohnungen der letzten Jahrzehnte gefördert wurde. „Diese Zahlen sind der Erfolg unserer Programme zur sozialen Wohnraumförderung, die wir in den letzten Jahren kontinuierlich verbessert haben. Es ist richtig, dass eine starke soziale Wohnraumförderung Kernstück unserer Wohnungspolitik ist und auch in Zukunft bleiben wird“, betonte Ahnen. Auch die Kooperationsvereinbarungen, die das Land mit bislang fünf Städten geschlossen habe, zeigten ihre Wirkung und haben dort den geförderten Wohnungsbau angekurbelt.

„Richtig ist auch, dass die Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum nur im Zusammenwirken aller am Wohnungsmarkt beteiligten Akteure bewältigt werden kann. Deswegen haben wir im Jahr 2015 das landesweite Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen gegründet, das inzwischen von 22 Institutionen getragen wird. Alle Beteiligten haben sich mit ihren Ideen, Konzepten und Projekten eingebracht. Neben der sozialen Wohnraumförderung sind im Bündnis die Verfügbarkeit von Bauland und dessen Nutzbarmachung zentrale Handlungsfelder, um der Knappheit an bezahlbarem Wohnraum effektiv und dauerhaft zu begegnen“, so die Ministerin weiter. Insbesondere in Regionen mit anhaltend hoher Wohnraumnachfrage sei es von entscheidender Bedeutung, dass genügend Flächen für die benötigten Wohnungsbauvorhaben entwickelt werden. Die kürzlich gestartete Baulandinitiative „Gut wohnen in der Region!“ werde hierzu einen wichtigen Beitrag leisten.

Zur Entwicklung von Grundstücken, die sich im öffentlichen Eigentum befinden, habe sich das Instrument der Konzeptvergabe bewährt. „Konzeptvergaben, also die Vergabe öffentlicher Grundstücke nach dem besten Nutzungskonzept und nicht nach dem höchsten Preis, sind ein wirksames Instrument, das den Kommunen zur Verfügung steht, wenn sie Baugrundstücke nach eigenen Kriterien sozial gerecht und nachhaltig veräußern oder in Erbpacht vergeben wollen“, sagte Ahnen. Das Land unterstütze Kommunen in einem Modellprojekt, die dieses Instrument nutzen. Insgesamt sieben Kommunen erhalten eine Förderung aus Mitteln des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ mit jeweils bis zu 25.000 Euro pro Verfahren. Ende des Jahres sollen diese Modellprojekte evaluiert werden.

„Neben der Bezahlbarkeit von Wohnen widmen wir uns in der Wohnungspolitik natürlich immer auch neuen und aktuellen Fragestellungen, zum Beispiel welche Auswirkungen das vermehrte Arbeiten im Homeoffice auf das Wohnumfeld hat. Hier erwarten wir die Ergebnisse einer Studie mit konkreten Handlungsempfehlungen für das zweite Halbjahr 2021“, ergänzte Ahnen.

Wichtiger Partner des Landes sind die Kommunen. Zwei aktuelle Beispiele zeigen, wie eine Zusammenarbeit zwischen Land und Kommunen funktionieren kann und wie mit unterschiedlichen Instrumenten mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.

In Mainz wird auf dem „Heiligkreuz-Viertel“ ein neues Stadtquartier mit einer Sozialquote entwickelt. „Es ist für uns von großer Bedeutung, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote vereinbart wird. Denn damit wird die soziale Wohnraumförderung in den Fokus der Bauherren gerückt und es entsteht mehr bezahlbarer Wohnraum. Im ‚Heiligkreuz-Viertel‘ haben wir bereits 243 bezahlbare Mietwohnungen mit ISB-Darlehen in Höhe von insgesamt rund 28,6 Millionen Euro und Tilgungszuschüssen in Höhe von rund 6,5 Millionen Euro gefördert. Weitere Förderungen in diesem Gebiet werden folgen“, sagte Ahnen. Aus Mitteln des Programms „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ wurden in diesem Gebiet auch Baugemeinschaften gefördert. Neben dem Engagement des Landes im Bereich der sozialen Wohnraumförderung werden auch innovative Ideen und Projekte gefördert. So wurden im Heiligkreuz-Viertel Baugemeinschaften mit Mitteln aus dem Programm „Experimenteller Wohnungs- und Städtebau“ unterstützt.

Der Mainzer Oberbürgermeister Michael Ebling freut sich über das große Engagement des Landes bei der Wohnraumförderung: „Mainz ist als Wohn- und Arbeitsort sehr beliebt und wächst stetig. Die größte Herausforderung der kommenden Jahre bleibt deshalb weiterhin die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten und das bedeutet bauen, bauen, bauen. Allein im Heilig-Kreuz-Viertel werden in den nächsten Jahren rund 2.000 neue Wohnungen entstehen, darunter ein großer Anteil öffentlich geförderter Wohnungen. Damit dies gelingt, brauchen wir starke Partner an unserer Seite. Ohne die deutliche Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz, wie beispielsweise über die Kooperationsvereinbarung zur Stärkung des geförderten Wohnungsbaus, hätte die Landeshauptstadt sich nicht auf diesen Weg machen können. Mithilfe der Landesförderung haben unsere Anstrengungen im Bereich des bezahlbaren Wohnens in den letzten Jahren einen bemerkenswerten Schub erhalten. Seit dem Jahr 2014 steigt die Zahl der geförderten Wohnungen in Mainz kontinuierlich an. Als einzige Stadt im Rhein-Main-Gebiet ist uns hier die Trendwende gelungen.“

In Landau wurden mit Konzeptvergabeverfahren Grundstücke im öffentlichen Eigentum gezielt für mehr bezahlbaren Wohnraum nutzbar gemacht. „Wir unterstützen die Kommunen bei einer aktiven Boden- und Liegenschaftspolitik. Die Stadt Landau zeigt mit dem Projekt ‚Wohnpark am Ebenberg‘ vorbildlich, wie mithilfe von Konzeptvergabeverfahren und finanzieller Unterstützung durch das Land eine Konversionsfläche nachhaltig entwickelt werden kann und neuer bezahlbarer Wohnraum entsteht“, so die Ministerin.

„Mit dem Wohnpark Am Ebenberg ist ein attraktives und planerisch sehr gut gestaltetes Wohnquartier entstanden, dessen Entwicklung in vielen Dingen zukunftsweisend war“, betont Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Die Konzeptvergabe von Grundstücken gilt landes- und inzwischen auch bundesweit als vorbildlicher Weg der zukunftsfähigen Quartiersentwicklung und ist damit ein echtes Landauer Erfolgsmodell, auf das wir stolz sind“, so der Stadtchef. „Wir haben unsere Hausaufgaben zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bislang sehr gut gemacht und sind uns in Landau einig, dass dies auch weiter als Zukunftsaufgabe im Mittelpunkt der Anstrengungen von Politik und Verwaltung stehen muss.“

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz / Ministerium der Finanzen Foto: Speyer 24/7 News
24.02.2021

Wirtschaft

Eduard Pestel Institut

Aktuelle Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer

Kein Wohnraum für Geringverdiener – die Mieten für einfache
Wohnungen stiegen 3,2-mal so stark wie die Lebenshaltungskosten

Neues Siegel als „Sozial-Kompass“ für den Wohnungsmarkt: „MEINFAIRMIETER“

Ein inzwischen typisches Bild
Foto: „MEINFAIRMIETER“

Speyer auf dem „Wohn-Prüfstand“ für Haushalte mit niedrigen Einkommen: Die vom Job-Center übernommenen Mieten für Single-Haushalte stiegen innerhalb von gut sechs Jahren (März 2014 bis August 2020) um 21,2 Prozent, während die Verbraucherpreise in diesem Zeitraum nur um 6,5 Prozent zulegten.

„Bei den Mieten wird oft rausgeholt, was rauszuholen ist. Dabei bauen Vermieter auf die Job-Center‘ als ‚zuverlässige Zahlstelle‘. Diese übernehmen zwar nur die Kosten für Wohnungen ‚einfachen Standards‘. Auf genau diese Wohnungen sind aber nicht nur Hartz-IV-Empfänger angewiesen, sondern eben auch die vielen anderen Haushalte mit niedrigen Einkommen“, sagt der Leiter des Pestel-Instituts, Matthias Günther. „Das Angebot an günstigen Wohnungen sei rar. Gerade Neuvermietungen nutzten viele Vermieter, um Maximalmieten zu erzielen“. Um eine bessere Orientierung bei Wohnungsangeboten zu bekommen, gibt es jetzt ein Mieter-Gütesiegel: „MEINFAIRMIETER“ prüft als Wohnungsmarkt-Label insbesondere die soziale Verantwortung von Vermietern. Matthias Günther hat die Gründung des Gütesiegels mit initiiert. Mehr Informationen unter: www.meinfairmieter.de.

Das Siegel sei ein „Sozial-Kompass für den Wohnungsmarkt“ – und für weite Teile der Bevölkerung relevant: Fast ein Viertel der Beschäftigten arbeitet nach Angaben des Pestel-Instituts bundesweit im Niedriglohnsektor: Vom Mindestlohnbezieher über Alleinerziehende bis hin zu Rentnern, die ihre kleine Rente mit einem Minijob aufbesserten. „Der Staat agiert inzwischen mangels eigener Wohnungen als Mietentreiber, weil er Mieten akzeptieren muss, bei denen viele Vermieter offensichtlich die Schmerzgrenze ausreizen“, so Matthias Günther.

Aber auch unter den Vermietern macht sich zunehmend Unmut breit. Vor allem die vielen noch vorhandenen Wohnungsgesellschaften in öffentlichem Eigentum und die Genossenschaften fühlen sich zu Unrecht in der Schublade der „gierigen Vermieter“ wieder.

„Wie alle anderen Unternehmen müssen auch Wohnungsunternehmen Gewinne erzielen, um langfristig bestehen zu können. Die Umsetzung jedes Mieterhöhungsspielraums ist dabei aber nicht nötig. Gerade beim Grundbedürfnis Wohnen kann der Grundsatz, dass der Gebrauch von Eigentum zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen soll, nicht stark genug betont werden“, so Günther.

Auch hinter der Wohnungsmarkt-Analyse für Speyer steht das Gütesiegel „MEINFAIRMIETER“, das vom Pestel-Institut durch dessen Leiter, Matthias Günther, mit initiiert wurde. Faire Vermieter, ob öffentlich, genossenschaftlich oder privat, müssen für die Wohnungssuchenden erkennbar sein. In der Schaffung von Markttransparenz wird ein Schwerpunkt der Arbeit des Gütesiegels gesehen. „Aber natürlich werden wir auch wohnungspolitische Forderungen wie etwa die dringend notwendige Stärkung des Sozialwohnungsbestandes und die Verbesserung der Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau insgesamt im Fokus haben“, betonen die Gründer des Gütesiegels. Denn letztlich hat eine unzureichende Wohnungspolitik dazu geführt, dass Ende 2019 in Speyer gut 600 Wohnungen oder 2,4 Prozent des Wohnungsbestands fehlten.

Pestel-Institut (Hannover)
08.02.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

Der Ablauf einer konfliktfreien Wohnungsübergabe

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. informiert

Die Übergabe einer Wohnung bei Auszug birgt für Vermieter und Mieter oft Konfliktpotential. Hauptgründe sind Uneinigkeit über die Definition des Wohnungszustands oder die Bewertung möglicher Schäden am Mietobjekt. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) gibt einen kompakten Überblick, welche Punkte die Vertragspartner rund um die Wohnungsübergabe immer beachten sollten.

Kommt es zur Kündigung, gilt es zunächst einmal einen passenden Übergabetag für das Mietobjekt zu terminieren, an dem Vermieter und Mieter bestenfalls persönlich anwesend sind. Sollte eine Person am Tag der Wohnungsübergabe verhindert sein, hat diese die Möglichkeit, sich vertreten zu lassen. In vielen Fällen übernimmt die Wohnungsübergabe für die Vermieterseite auch die zuständige Hausverwaltung oder gelegentlich der Hausmeister der Wohnanlage. Der Mieter ist berechtigt, dem Eigentümer eigene Terminwünsche zu unterbreiten, kann aber auch einen Terminvorschlag des Vermieters annehmen. Er ist dabei jedoch nicht verpflichtet, einem früheren Übergabetag als dem letzten Kalendertag des Kündigungsmonats zuzustimmen. Eine einvernehmliche Einigung, etwa durch eine verringerte Mietzahlung und damit einen früheren Auszugs- und Übergabetermin, ist natürlich jeder Zeit möglich.

Zur Renovierung und Durchführung von Schönheitsreparaturen bei Auszug ist der Mieter nur verpflichtet, wenn diese Punkte im Mietvertrag detailliert aufgeführt sind. Markus Herrmann, geschäftsführender Vorstand im VDIV-RPS: „Grundsätzlich kann der Eigentümer von seinem Mieter nicht immer die komplette Renovierung aller Wohnräume fordern. Nur wenn starke Abnutzungen an Wänden oder Tapeten sichtbar sind, müssen diese von Mieterseite behoben werden. Hat der Mieter die Wohnung unrenoviert übernommen und Schäden existierten bereits zum Einzugsdatum, muss er Schönheitsreparaturen oder eine möglicherweise geforderte Komplettrenovierung nicht auf eigene Kosten durchführen. Allerdings ist der Mieter verpflichtet, eigenständig bunt gestrichene Wände wieder in eine neutrale Ausgangsfarbe zu versetzen.“

Allgemeine Abnutzungserscheinungen, beispielsweise an Laminat oder Teppichboden, stellen keinen Schaden dar, der Mieter haftet nur bei über den natürlichen Verschleiß hinausgehenden Mängeln. Hat er während der Mietzeit selbst kleinere bauliche Veränderungen vorgenommen, etwa Kabelkanäle an den Wänden verlegt oder Raumteiler integriert, muss er diese entfernen und die Wohnung zum Übergabedatum wieder in den Ursprungszustand versetzen.

Kam es zu Neuanschaffungen wie einer Küche oder eines Einbauschrankes, kann der Mieter dem Eigentümer oder potentiellen Nachmietern eine mögliche Übernahme anbieten. Eine Übernahmeverpflichtung besteht allerdings nicht.

Zum vereinbarten Übergabetermin sollten alle von Mieterseite vorgenommenen Reparaturen abgeschlossen und die Wohnung völlig leer, besenrein und bestenfalls in einem ordnungsgemäßen Zustand sein. Um Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt der VDIV-RPS die Anfertigung eines detaillierten Übergabeprotokolls. Dieses ist zwar gesetzlich nicht vorgeschrieben, erfüllt im Interesse beider Vertragsparteien aber den Zweck, den Zustand der Wohnung am Übergabetag schriftlich festzuhalten, Schäden und Mängel klar zu dokumentieren und – sollte es bei keiner Einigung vor Gericht gehen – ein gutes Beweismittel auf der Hand zu haben.

Markus Herrmann: „Für die Begehung der Wohnräume sollten sich Vermieter und Mieter auf alle Fälle die nötige Zeit nehmen. Werden Schäden festgestellt, etwa eine gesprungene Fliese im Bad oder größere Mängel an der Einbauküche, sind diese schriftlich festzuhalten. Ein Vermerk wie „Kleiner Kratzer am Küchenschrank“ wäre unzureichend, wir raten immer zu einer eindeutigen Schadensdokumentation bestenfalls mit Belegfoto. Je detaillierter beide Parteien vorgehen, desto weniger Ärger gibt es bei der Kostenregulierung. Im Idealfall einigen sich Vermieter und Mieter direkt und notiert das Ergebnis gleich im Protokoll.“

Geprüft werden sollten am Übergabetag die Funktionsfähigkeit von mitvermieteten Elektrogeräten, Wasserhähnen, der Zustand von Wänden, Fenstern, Türen und Bodenbelägen. Auch eine Begehung vorhandener Kellerräume ist ratsam; nicht selten „vergessen“ Mieter hier Unrat und Sperrmüll, der anschließend teuer entsorgt werden muss. Die Beteiligten halten die Zustände der Räumlichkeiten zusammen mit den abgelesenen Zählerständen im Protokoll und idealerweise ergänzend mit Belegfotos fest, ebenso die Rückgabe aller zum Einzug ausgehändigten Schlüssel. Anschließend ergänzen sie das Dokument um wichtige Eckdaten, wie das Übergabedatum mit Uhrzeit, die Namen der anwesenden Personen und die zukünftige Kontaktmöglichkeit – sie ist wichtig, um den ehemaligen Mieter auch nach Beendigung des Mietverhältnisses weiter zu erreichen. Vermieter und Mieter erhalten dann jeweils ein unterschriebenes Protokoll für ihre Unterlagen.

Sind vom Mieter verursachte und zur Übergabe nicht behobene Schäden vorhanden, darf der Eigentümer diese von Handwerkern fachgerecht beheben lassen und die entstandenen Kosten seinem Mieter in Rechnung stellen, beziehungsweise den Betrag von der hinterlegten Mietkaution abziehen. Werden am Übergabetag keinerlei Mängel am Mietobjekt festgestellt, erhält der Mieter seine Kaution zeitnah zurückerstattet, der Einbehalt eines Teils der Kautionssumme wäre dann nur für eine mögliche Nebenkostennachzahlung zulässig. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
08.02.2021

Speyer

Darlehen in Höhe von über zwei Millionen Euro und knapp 420.000 Euro Tilgungszuschuss für bezahlbares Wohnen in Speyer

Übergabe der Förderzusage durch Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen und ISBVorstandssprecher Ulrich Dexheimer

Speyer – Mit einem Darlehen in Höhe von über zwei Millionen Euro fördert das Land RheinlandPfalz über die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) den Neubau von 20 Mietwohnungen in der Petronia-Steiner-Straße in Speyer. Da die Förderung einen Tilgungszuschuss von rund 420.000 Euro beinhaltet, muss das Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden. Insgesamt entstehen im Rahmen des Bauvorhabens des Gemeinnützigen Siedlungswerkes Speyer 59 Wohnungen. Die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der ISB, im Beisein der Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Förderzusage an den Geschäftsführer Gerhard Müller.

Die geförderten Wohnungen sind für die Dauer von 15 Jahren zweckgebunden. Einziehen darf nur, wessen Haushaltseinkommen innerhalb des im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Rahmens liegt. „Es ist unsere Verantwortung, zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gutem und bezahlbarem Wohnraum in ganz Rheinland-Pfalz mit aller Kraft beizutragen. Die soziale Wohnraumförderung ist das Kernstück unserer Wohnungspolitik, um bezahlbaren Wohnraum in guter baulicher Qualität für generationengerechtes und barrierefreies Wohnen auszuweiten. Flankiert wird die Wohnraumförderung unter anderem durch Kooperationsvereinbarungen, die wir auch mit Speyer geschlossen haben. Diese Vereinbarungen sollen dazu beitragen, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote von mindestens 25 Prozent festgelegt wird“, sagte Finanz- und Bauministerin Ahnen.

Vermietet werden die geförderten Wohnungen im Einstieg zu einer Nettokaltmiete von sieben Euro im Monat – der durchschnittliche Quadratmeterpreis lag im ersten Halbjahr 2019 in Speyer laut Statistischem Landesamt bei 8,97 Euro. „So sehr wir uns darüber freuen, dass Speyer offensichtlich für viele als Wohnort attraktiv ist, so möchten wir doch auch, dass sich alle Menschen unabhängig vom Geldbeutel hier niederlassen können. Das Siedlungswerk ist schon lange Jahre ein verlässlicher Partner und ich freue mich daher sehr, dass auch beim Bauvorhaben am Priesterseminar der Fokus auf bezahlbarem Wohnraum liegt“, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Wohnungsmarktsituation ihrer Heimatstadt.

Alle Wohnungen werden barrierefrei errichtet, der Einzug der Mieterinnen und Mieter ist zum Sommer 2021 geplant. Neben den 59 eigenen Mietwohnungen errichtet das Siedlungswerk in der Nachbarschaft auch 16 familienfreundliche Doppelhaushälften, 74 Eigentumswohnungen sowie 30 Mietwohnungen, die an die örtliche Baugenossenschaft veräußert wurden. Von diesen 30 Wohnungen werden 10 Wohnungen ebenfalls öffentlich gefördert. Außerdem entsteht auf dem Gelände ein hausärztliches Versorgungszentrum, das von einem Speyerer Arzt errichtet wird, sowie ein weiteres Wohngebäude des Siedlungswerks, in das eine PflegeWohngemeinschaft integriert werden soll, die vom Caritasverband betreut wird. „Mit einem Investitionsvolumen von rund 55 Millionen Euro handelt es sich um das größte Projekt, das vom Gemeinnützigen Siedlungswerk in seinem über 70-jährigen Bestehen bisher durchgeführt wurde. Damit entsteht Wohnraum für 500 bis 600 Menschen in Speyer Süd“, erklärte Müller.

Im vergangenen Jahr konnten 75 Wohneinheiten in Höhe von rund 8,7 Millionen Euro in Speyer gefördert werden. „Die ISB als Förderbank des Landes begleitet regelmäßig Wohnbauprojekte privater wie gewerblicher Investoren. Wir freuen uns sehr, ein weiteres Mal guten und bezahlbaren Wohnraum in Speyer zu schaffen“, erläuterte Dexheimer.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
20.02.2020

Landau:

Hochsommerliche Temperaturen in Landau und der Südpfalz: Verstärkte Wässerung junger Bäume durch städtischen Bauhof und externe Unternehmen – Stadt ruft Bürgerinnen und Bürger zur Mithilfe auf

Hochsommerliche Temperaturen in Landau und der Südpfalz: Bäume freuen sich bei der Trockenheit über jeden Tropfen Wasser.

36 Grad und es wird noch heißer: Die Hundstage haben Deutschland voll im Griff und auch in Landau und der Südpfalz sind für die nächsten Tage weiterhin hochsommerliche Temperaturen gemeldet. Was für die meisten Landauerinnen und Landauer Schwimmen gehen, Grillen und einen Eiskaffee auf dem Rathausplatz genießen bedeutet, stellt Gärtnerinnen und Gärtner vor große Herausforderungen. Die Bäume und Grünanlagen lechzen nach Wasser und so hat die städtische Grünflächenabteilung neben dem Bauhof noch zahlreiche weitere Firmen damit beauftragt, in erster Linie die jungen Bäume im Stadtgebiet zu wässern, die sich aufgrund ihres noch nicht so weit ausgebildeten Wurzelwerks nicht ausreichend selbst versorgen können.

„Mit dem Klimawandel müssen wir uns auf zunehmend trockenere und heißere Sommer einstellen“, erklärt die Leiterin der städtischen Grünflächenabteilung, Sabine Klein. „Sehr starke Regenfälle, wie sie im Sommer bei lokalen Gewittern häufig zu beobachten sind, fließen hauptsächlich oberirdisch ab. Das Wasser hat also keine Zeit, in den Boden einzudringen. Leider ist ein richtiger Landregen, der die Böden mal wieder richtig durchnässen könnte, nicht in Sicht. Vielmehr sollen die kommenden Tage noch heißer werden.“ Die Stadt freue sich daher über jeden Engagierten, der den Bäumen oder Grünanlagen vor seiner Haustür etwas Gutes tun möchte und ihnen Wasser gibt. Dabei seien für einen Jungbaum, je nach Größe, 100 bis 150 Liter Wasser pro Woche ein gutes Maß. Die Kleinsträucher kämen mit rund 30 bis 50 Liter pro Wässerung aus.

Im Klimaanpassungskonzept, das derzeit unter Federführung des städtischen Umweltamts erstellt wird und in der zweiten Jahreshälfte verabschiedet werden soll, spielen innerstädtische Bäume aufgrund ihrer postiven Auswirkungen auf das Stadtklima eine besonders wichtige Rolle. Neben dem kühlenden Effekt, der durch die Verdunstungsleistung der Blätter entsteht, wird die Aufheizung von Straßen, Parkplätzen und Gebäuden durch den Baumschatten reduziert sowie die Qualität der Luft durch Reduzierung von Staub und die Anreicherung mit Sauerstoff verbessert.

Stadt Landau in der Pfalz
25.07.2019

Landesweiter Probealarm:

Warn-App KATWARN testet wieder am 5. August 2019

Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Stadt Landau kündigen den nächsten Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN an für

Montag, 5. August, 11:00 Uhr.

Die KATWARN-Nutzer im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau werden am 5. August den Hinweis „KATWARN Probealarm – gültig ab sofort!“ erhalten.

Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN:

  • am ersten Montag im April um 11:00 Uhr durch die Landkreise und kreisfreien Städte,
  • am ersten Montag im August um 11:00 Uhr durch die Integrierten Leitstellen bzw. um 11:15 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz und
  • am ersten Montag im Dezember um 11:00 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz.

Wenn also die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung, da es sich lediglich um einen Test handelt. Der Probebetrieb dauert 60 Minuten und wird in allen Kommunen der Südlichen Weinstraße und in der Stadt Landau geschaltet. Überprüft wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“.

KATWARN wird im Bereich der Integrierten Leitstelle Landau mit den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie den Städten Landau, Pirmasens und Zweibrücken eingesetzt. Das System ist eine Ergänzung zu den bestehenden Informationswegen.

Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit KATWARN zusätzlich zu den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgerinnen und Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise zu geben. Außerdem übermittelt die Anwendung Warnungen zu „extremen Unwettern“ des Deutschen Wetterdienstes. Im Ernstfall wird über KATWARN darüber informiert, wie sich die Bürgerinnen und Bürger verhalten sollen.

Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert.

Die „KATWARN“-App steht kostenlos zur Verfügung:

  • für das iPhone im App Store
  • für Android Phones im Google Play Store
  • für Windows Phones im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/Email zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/7558842: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleizahl 12345 und optional Email).

Weitere Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn.de.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße Foto: Fraunhofer-Institut für Offene Kommunikationssysteme
25.07.2019

Landauer „Punktlandung“ bei der Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum: Bedarf an neu gebauten Wohnungen bis 2020 laut bundesweiter Statistik zu 103 Prozent gedeckt – OB Hirsch will weiter nachhaltig und zukunftsorientiert Wohnraum entwickeln

Ein historischer Tag für den Wohnungsbau in Landau: In der ersten Jahreshälfte 2019 fiel mit dem Spatenstich im Guldengewann der offizielle Startschuss für das erste Projekt des städtischen Wohnungsneubaus zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum.

Die dringende Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum ist nicht nur eine Landauer Herausforderung, sondern beschäftigt Kommunen und ganz besonders Metropolen vielerorts in Deutschland. Die Tageszeitung DIE WELT stellt in ihrer Online-Ausgabe eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft vor, die die Wohnungsnot in allen deutschen Städten und Landkreisen vergleicht und dazu die Zahl an fertiggestellten Wohnungen im Verhältnis zum Bedarf setzt. In Landau wird demnach in den Jahren 2016 bis 2020 der Bedarf an neu gebauten Wohnungen zu 103 Prozent gedeckt.

„Wir in Landau haben unsere Hausaufgaben zur Schaffung von (bezahlbarem) Wohnraum bislang offensichtlich sehr gut gemacht“, kommentiert Oberbürgermeister Thomas Hirsch diese „Punktlandung“ bei der Bedarfsorientierung. Bis zum Jahr 2030 stehe weiter die Zahl von insgesamt 2.500 zusätzlichen Wohnungen in der Kernstadt und den Stadtdörfern als Ziel, so der Stadtchef. „Auch im Stadtvorstand und in der neuen Klima-Koalition im Stadtrat sind wir uns einig, dass die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum neben dem Kampf gegen den Klimawandel, dem weiteren Ausbau der sozialen Infrastruktur und der Gestaltung einer zeitgemäßen Mobilität als Zukunftsaufgabe im Mittelpunkt der Anstrengungen von Politik und Verwaltung stehen muss.“ Auch weiterhin gelte es, die Stadt Landau mit Maß und Ziel, nachhaltig und zukunftsorientiert sowie am Bedarf ausgerichtet zu entwickeln, verdeutlicht der OB und erinnert an bereits erfolgte bzw. angestoßene Maßnahmen für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Dazu zähle die Wohnrauminitiative „Landau baut Zukunft“, zu der auch die Gründung einer Wohnungsbaugesellschaft gehöre, die erfolgreich praktizierte Konzeptvergabe von Grundstücken, die Quote für den sozial geförderten Mietwohnungsbau und die landesweit vorbildliche Förderung von Baugemeinschaften.

Als Vorsitzender des rheinland-pfälzischen Städtetags macht Landaus Stadtchef auch deutlich, dass besonders die Städte die Last des verstärkten Zuzugs aus dem In- und Ausland zu tragen hätten. Auch der WELT-Artikel stellt dies in den Fokus und spricht von einem „globalen Megatrend“ zur „Verstädterung“. Landaus OB betont in diesem Zusammenhang besonders auch die Notwendigkeit, den ÖPNV zur Pflichtaufgabe zu machen, um die bessere Vernetzung mit den umliegenden Regionen besser gestalten zu können.

Der komplette DIE WELT-Artikel mit Zahlen zu allen deutschen Städten und Landkreisen findet sich unter www.welt.de/finanzen/immobilien/article197267671.

Stadt Landau in der Pfalz
25.07.2019

Für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: Stadt Landau baut alle Fußgängerquerungen barrierefrei aus – Zusätzliche Überquerungshilfen in der Zweibrücker Straße

Für mehr Teilhabe am gesellschaftlichen Leben: In der Stadt werden alle Kreuzungen und Übergänge barrierefrei ausgebaut.

Ob Senior mit Rollator, Radfahrerin, Vater mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrerin oder sehbeinträchtiger Verkehrsteilnehmer: Sie alle sollen in Landau Kreuzungen und Fußgängerquerungen noch sicherer überqueren können. Aus diesem Grund werden in der Stadt alle Kreuzungen und Übergänge barrierefrei ausgebaut. In einem vom städtischen Beauftragten für Menschen mit Behinderung und dem Stadtbauamt abgestimmten Ausbauprogramm sind zunächst etwa 200 Punkte im Stadtgebiet für die Umgestaltung vorgesehen.

Im Rahmen der Arbeiten werden Bordsteine abgesenkt und taktile Blindenleitplatten eingebaut. Die Umsetzung hat mit dem Umbau der ersten fünf Kreuzungen im Nordring begonnen und soll bis Juli 2020 abgeschlossen sein. Die Maßnahmen orientieren sich an den Festlegungen des Mobilitätskonzepts. Die Kosten betragen 380.000 Euro.

„Barrierefreiheit ist für uns nicht nur ein gesetzlicher Auftrag, sondern eine echte Herzensangelegenheit“, betont Oberbürgermeister und Sozialdezernent Thomas Hirsch. Als Vorsitzender des Beirats für Menschen mit Beeinträchtigungen wisse er um die Anliegen und Bedarfe insbesondere mit Blick auf den innerstädtischen Verkehr. „Es freut mich sehr, dass wir den Wünschen unseres Beirats entsprechen können, der das Thema barrierefreie Mobilität stets forciert und sich mit großem Engagement für die Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen einsetzt“, so der Stadtchef.

„Barrierefreie Mobilität ist für Menschen mit Behinderung entscheidend, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, und auch Anspruch zahlreicher weiterer Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer. Wir wollen und werden dafür die Voraussetzungen schaffen“, betont auch Bürgermeister und Verkehrsdezernent Dr. Maximilian Ingenthron. Aus diesem Grund sei er überzeugt, dass die Stadt mit dem barrierefreien Ausbau einen maßgeblichen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrssituation, zu gleichberechtigter Teilhabe und zu mehr Sicherheit leiste, so Dr. Ingenthron.

Zusätzlich zum zuvor genannten Ausbauprogramm befindet sich auch der barrierefreie Ausbau der Zweibrücker Straße in vollem Gange. Hier wird neben der Absenkung der Bordsteine und dem Einbau von Blindenleitplatten auch der Fuß- und Radweg zwischen Goethepark und Robert-Koch-Straße als eine der Hauptverbindungsstrecken zwischen Süd- und Innenstadt durch eine beidseitige Verbreiterung auf jeweils 2,50 Meter verbessert. Zusätzlich wird westlich und östlich des Einmündungsbereichs Robert-Koch-Straße je eine Überquerungshilfe installiert.

Stadt Landau in der Pfalz
25.07.2019

Unentgeltlich, aber unbezahlbar: Musikalische Goetheparkplaudereien am Sonntag, 28. Juli, zum Thema „Soziales Engagement in Landau“

Unentgeltlich, aber unbezahlbar: Am Sonntag, 28. Juli, dreht sich bei den Musikalischen Goetheparkplaudereien alles um das soziale Engagement in Landau.

Das Ehrenamt hat viele Gesichter und bildet auch in Landau den oft zitierten Kitt, der die Gesellschaft zusammenhält. Am Sonntag, 28. Juli, dreht sich bei den Musikalischen Goetheparkplaudereien alles um das soziale Engagement in der Stadt. Moderator Dr. Hans-Jürgen Blinn lädt ab 11 Uhr an die Konzertmuschel im Landauer Goethepark. Die pfälzische Liedermacherin Martina Gemmar übernimmt den musikalischen Part der Veranstaltung.

Als Gäste empfängt Dr. Blinn Hans-Jürgen Büssow vom Repair-Café des Seniorenbüros, Karin Coordes vom Verein Pulse of Europe, Iruna Müller vom Arbeitskreis Klimastreik der Landauer Universität, den Geschäftsführer des Vereins Südstern, Armin Schowalter, Marius Seiler von der Umweltgruppe der Universität sowie Christian Zainhofer, Landesvorsitzender des Kinderschutzbunds.

Der Eintritt zu den Musikalischen Goetheparkplaudereien ist wie immer frei. Für die Bewirtung bei der städtischen Sommerreihe sorgen das Weingut Wambsganß aus Dammheim und die Familie Kulenderarajah; Technik und Beschallung liegen in den Händen von Andreas Folz. Unterstützt wird die Reihe von der Sparkasse Südliche Weinstraße.

Stadt Landau in der Pfalz
25.07.2019