Kommunalpolitik Speyer

Spendenaufruf an die Stadtratsmitglieder Bürgerbegehren Speyer

Sehr geehrte Stadtratsmitglieder, sehr geehrte Pressevertreter,

wie ihnen bekannt ist wurde unser Bürgerbegehren letzten Donnerstag im Stadtrat mehrheitlich abgelehnt.

An dieser Stelle möchten wir allen Ratsmitgliedern danken, die sich hinter unser Begehren gestellt haben und für das Begehren gestimmt haben.

Anhand der vielen Enthaltungen und der Fürstimmen ist erkennbar, dass es berechtigte Zweifel an der Auslegung der städtischen Rechtsabteilung gibt.

Wir werden, wie bereits im Vorfeld angekündigt, juristisch gegen die Ablehnung vorgehen.

Heute möchten wir sie alle auf unsere Spendenaktion aufmerksam machen welche wir gestern gestartet haben um die Kosten des Rechtsbeistands der Bürgerinitiative zu decken.

Wie bei unserer letzten Spendenaktion, werden wir nicht benötigtes Geld sowie eventuelle Rückerstattungen am Ende vollumfänglich an das Kinderhospiz Sterntaler in Dudenhofen spenden.

Sie haben jetzt die Chance, den Bürgern öffentlichkeitswirksam zu zeigen wie wichtig ihnen direkte Demokratie und Bürgerbeteiligung tatsächlich sind.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit sich anonym zu beteiligen und anders als bei Abstimmungen im Stadtrat besteht beim spenden auch kein Fraktionszwang.

Gerade die Fraktionsmitglieder der CDU, die eine Prüfung des Begehrens durch einen externen Gutachter auf Kosten der Steuerzahler beantragt haben, haben jetzt die Chance den Bürgern zu zeigen wie ernst es ihnen mit ihrem Antrag war.

Wir sind für jede Spende dankbar und sind überzeugt davon, dass die überwältigende Mehrheit der Stadtratsmitglieder bereit ist einen Beitrag für die Demokratie zu leisten.

www.paypal.com/pools/c/92SxjnLgdg

Mit freundlichen Grüßen

Bürgerinitiative Speyer kann mehr als Container, Alexander Romanski
19.03.2024

Speyer / Kommunalpolitik

Stellungnahme des Bürgerbegehren „Speyer kann mehr…“als Container bezüglich der Vorlage der Stadt Speyer zur Stadtratssitzung am 14.03.2023

Sehr geehrte Damen und Herren,

als Mitglied des Speyerer Stadtrates liegt Ihnen für die Sitzung am 14. März 2024 die Vorlage-Nr: 1844/2024 mit einer Beschlussempfehlung vor.

Zu dieser Beschlussempfehlung nehmen wir als Vertreter des Bürgerbegehrens wie folgt Stellung:

Ausgangspunkt:

Die Gemeindeordnung (GemO) regelt in § 17a Absatz 4 Satz 2. unter anderem „Das Bürgerbegehren muß die zu entscheidende Gemeindeangelegenheit in Form mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantwortende Frage und eine Begründung enthalten“. Das ist der reine Gesetzestext und für jeden Leser verständlich.“

Inhalt des Bürgerbegehrens

Wie in Ihrer Vorlage zur Beschlußfassung richtig geschrieben ist, wurde das Bürgerbegehren mit folgender Frage durchgeführt: „Sind Sie dafür, daß auf städtischen Grundstücken der Stadt Speyer Unterkünfte in Containerbauten zwecks Unterbringung von Geflüchteten errichtet werden? Ja oder Nein“

Vorlage zur Beschlussfassung Seite 2 Absatz 2 (Eindeutigkeit)

  1. Wie von dem Fachbereich 1 die Auffassung vertreten wird, muß aus dem Bürgerbegehren eindeutig hervorgehen, ob sich das Bürgerbegehren insgesamt gegen die Errichtung einer Asylunterkunft oder gegen die zentrale Unterbringung von Geflüchteten richtet
  2. Die Zielsetzung der Personen, die das Bürgerbegehren unterzeichnet haben, muß zu erkennen geben, welche Zielsetzung diese Personen verfolgen.
  3. Aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit darf kein Zweifel am Inhalt des Bürgerbegehrens bestehen. Die Fragestellung muß in jedem Falle so bestimmt sein, dass Bürger erkennen können, für was oder gegen was sie ihre Stimme abgeben und wie weit die Bindungswirkung des Bürgerentscheids nach dessen Entscheidung reicht.

Antworten zu Punkt 1 -3 aus Sicht des Bürgerbegehrens

  1. Das Bürgerbegehren richtet sich wie aus der Frage erkennbar ausschließlich gegen die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten auf städtischen Grundstücken. Es geht klar aus der Frage hervor, dass das Ziel des Bürgerbegehrens nicht über eine zentrale Unterbringung von Geflüchteten per se diskutiert. Das Argument in der Beschlussvorlage auf Seite 3, Absatz 2 ist einfach falsch. Wir distanzieren uns von dieser Interpretation.
  2. Die Zielsetzung des Bürgerbegehrens ist klar – die Bebauung mit Containern zur Unterbringung von Geflüchteten soll verhindert werden. Die Argumentation des Bürgerbegehrens ist hinsichtlich der Unterbringung, sowie der Integration in unsere Gesellschaft als bedenklich ausformuliert. Hierzu existiert eine Studie der Konrad-Adenauer-Stiftung welche wir auf unserer Internetseite (www.buergerentscheid-speyer.de) verlinkt haben. Die Auffassung in der Beschlussvorlage, die Zielsetzung wäre nicht eindeutig, ist somit ebenso falsch.
  3. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens ist eindeutig und wurde vorab durch den renommierten Verein Mehr Demokratie e.V. überprüft. Die Bürger haben ihre Stimme zu der geplanten Containerbauweise zur Unterbringung von Geflüchteten mit Ja oder Nein abgegeben. Es muss vom objektiven Empfängerhorizont der Unterschriftsleistenden ausgegangen werden. Dazu sind im § 17a Absatz 4 Satz 2 der Gemeindeordnung keine weiteren Regeln enthalten.

Kassatorisches Bürgerbegehren

Die Auffassung – dem §17a der Gemeindeordnung im Übrigen nicht zu entnehmen – es seien keine Alternativvorstellungen zum Ratsbeschluß hinreichend konkret formuliert worden, ist schlichtweg falsch.
Sowohl in der Begründung die auf allen Unterschriftenlisten abgedruckt ist als auch in den Bürgersammlungen vor Ort (auch Stadtratsmitglieder waren anwesend und haben mitdiskutiert) sowie in der Bürgerversammlung im Judomaxx am 20. Juli 2023 wurde ausführlich über Alternativen diskutiert. Es wurde von sehr vielen Bürgern gewünscht und darauf hingewiesen, dass eine menschenwürdige Unterbringung der Flüchtlinge dezentral in festen Wohngebäuden innerhalb des Stadtgebietes klar zu bevorzugen ist. Die Unterbringung in Containern wurde als teuer, nicht nachhaltig, menschenunwürdig, und Integrationsverhindernd beschrieben. Die Bürgerinitiative hat es begrüßt, dass verschiedentlich dezentrale Unterbringungsformen verfolgt werden. Auch auf unserer Internetseite und in unserer Petition haben wir von Beginn an Alternativen benannt.

Zudem ist der in der Beschlussvorlage genannte Beschluss des OVG Koblenz vom 03.03.2017 ein Beleg dafür, dass wir die Alternativen ausreichend aufgezeigt haben. Im genannten Fall, bei dem ein Bürgerbegehren bezüglich einer straßenbaulichen Maßnahme initiiert werden sollte, forderten die Initiatoren lediglich, dass sich der Gemeinderat erneut mit der Angelegenheit befassen sollte ohne selbst eine Alternative zu benennen. Dies ist bei uns nicht der Fall.

Gesetzeswidriges Ziel

Wir sind äußerst verwundert und irritiert zu lesen, dass das Bürgerbegehren nach § 17a Abs.2 Nr.9 GemO als gesetzeswidrig eingestuft wird. Nach konsultieren des Vereins Mehr Demokratie e.V., sowie mehrerer positiv angenommenen Bürgerbegehren sehr ähnlicher Art in anderen Bundesländern, ein demokratisches Mittel zur Ermittlung einer bürgernahen Entscheidung in dieser Form versuchen abzulehnen, erscheint uns Bürgern gegenüber als arrogante Reaktion.

Seit kurzem gibt es im ganzen Land Demonstrationen auf zu mehr Demokratie. Viele von Ihnen sowie ihre Parteikollegen haben sich dem angeschlossen. Es scheint weit her damit, wenn Demokratie eben auch ein wenig unbequem und aufwendig werden kann.

Am Samstag, 9. März 2024, war unter „Patricks Woche“ für uns Speyerer Bürger in der Rheinpfalz zu lesen:

„Ähnlich könnte es werden, wenn sich Seiler in der Stadtratssitzung kommende Woche zur geplanten Zurückweisung des Bürgerbegehrens gegen Flüchtlingscontainer äußern wird. Auffällig ist: Ja, es gibt Bürgerbeteiligung – aber nach den Regeln, die die Stadt aufstellt. Und irgendwann wird in der Verwaltung dann eben entschieden und nicht mehr hin- und herdiskutiert.“
Wäre es nicht gerade in der heutigen Zeit geboten, eine wohlwollende Auslegung für ein Bürgerbegehren zu verfolgen, welches sich 7,5% der Wahlberechtigten ihrer Stadt wünschen?

Aus Gründen der Förderung unserer demokratischen Mittel, unter dem Aspekt der bürgernahen Politik und im Namen von mindestens 7,5% Speyerer Bürgerinnen und Bürger möchten wir Sie als Stadtratsmitglied bitten, der Beschlussvorlage nicht zuzustimmen und den Weg zu einem Bürgerentscheid freizugeben. Setzen sie ein Zeichen und lassen sie uns alle zusammen mehr Demokratie wagen.

Wir sind weiterhin davon überzeugt:

Speyer kann mehr – als Container

Alexander Romanski, Inna Sevilla, Iwona Ehlis
10.03.2024

Speyer / Landesgartenschau 2027

Landesgartenschau 2027: Bewerbung eingereicht

Die Bewerbung für die Landesgartenschau 2027 in Speyer wurde am Freitag, 15. Oktober 2021 durch das städtische Projektteam bei der rheinland-pfälzischen Landesregierung eingereicht.

„Mit der Abgabe der Bewerbungsunterlagen wurde der entscheidende Schritt der Bewerbungsphase zur Landesgartenschau 2027 vollzogen“, freut sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

„Unsere Bewerbung zeigt eindrücklich, wie die Landesgartenschau eine Initialzündung für eine nachhaltige Stadtentwicklung darstellen kann. Denn klar ist: 2000 Jahre sind definitiv erst der Anfang“, so die Stadtchefin begeistert.

Nachdem sich der Stadtrat am 16. September 2021 auf Grundlage der Machbarkeitsstudie mehrheitlich für das eingereichte Konzept ausgesprochen hatte, wurde eine umfassende Bewerbungsbroschüre durch das städtische Projektteam sowie Vertreter*innen des Planungsbüros RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten und der Werbeagentur Runze & Casper erstellt. Diese ist auf der städtischen Homepage unter www.speyer.de/landesgartenschau2027 einzusehen.

Bevor die Entscheidung, welche Stadt den Zuschlag für die Landesgartenschau erhält, im März nächsten Jahres fallen soll, wird im November 2021 die Kommission zum Ortstermin erwartet.

Sollte sich Speyer gegen die anderen Bewerberstädte durchsetzen können, wird auch wieder die Bürgerschaft aufgerufen sein, sich in verschiedenen Veranstaltungen zur Bürgerbeteiligung einzubringen und den weiteren Prozess bis zum Beginn der Baumaßnahmen zu begleiten.

„Nur im Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern und unter Einbezug der vielen wertvollen Anregungen und Wünsche konnten wir alle relevanten Bereiche in unserem Konzept berücksichtigen und entwickeln. Die Beiträge aus der Bürgerschaft haben ebenso wie der nach wie vor gültige Stadtratsbeschluss den Weg für die heutige Abgabe der Bewerbung geebnet“, unterstreicht Stefanie Seiler.

Stadtverwaltung Speyer
17.10.2021

Bürgerbegehren gegen die geplante Landesgartenschau 2027 in Speyer

Durch Beschluss des Stadtrates vom 16.09.21 für eine Bewerbung um die Ausrichtung der Landesgartenschau wird sich die Stadt Speyer im Wettbewerb beteiligen. Wir sind weiterhin überzeugt, dass die Ausrichtung einer Landesgartenschau massive finanzielle, ökologische und soziale Folgen hat, mit denen die Stadt jahrelang zu kämpfen hätte. Daher starten wir ein Bürgerbegehren um die Gartenschau noch zu verhindern.

Die Unterschriftenlisten haben wir durch den Verein „Mehr Demokratie e.V.“ auf die formale Richtigkeit überprüfen lassen. Start der Unterschriftenaktion für ein Bürgerbegehren ist der 11.10.21. Es besteht nun ein Zeitfenster bis Jahresende die erforderlichen Unterschriften einzuholen. Die Bürgerinitiative „Keine Landesgartenschau 2027 in Speyer“ plant etwa 3.500 Unterschriften (einschließlich einer entsprechenden Reserve) zu sammeln. Damit soll die gesamte Bürgerschaft der Stadt Speyer entscheiden, ob eine solche Gartenschau in Speyer stattfinden soll. Unterschriftsberechtigt sind alle Bürger*innen der Stadt mit dem Hauptwohnsitz in Speyer. Wir planen eine entsprechende Reserve ein, um die Hürde auch dann zu nehmen, wenn die Stadt einige der eingereichten Listen aus formalen Gründen ablehnen sollte. Die Listen können auf der Homepage www.keine-lgs-speyer.de heruntergeladen werden.

Oberbürgermeisterin Steffi Seiler wird über den Sammelbeginn informiert und aufgefordert bis zum Ende der Sammelfrist die Bewerbung noch nicht einzureichen und keine Verträge zu unterzeichnen, um finanziellen Schaden von der Stadt Speyer abzuwenden.

Mit unserem Begehren möchten wir die Stadt vor einem finanziellen Abenteuer schützen, einen Verkehrsinfarkt während der Gartenschau verhindern, die Zerstörung natürlicher Ressourcen bremsen und im Hinblick auf die Folgen des Klimawandels unsere Stadt auf Klimaextreme besser vorbereiten. Dazu gehört die Offenhaltung der verbliebenen Frischluftschneisen, die Vermeidung weiterer Versiegelungen und ein neues Verkehrskonzept. Einzelne Aspekte der Planungen, wie die Entsiegelung einzelner Flächen und die Schaffung von Infrastrukturen können deutlich günstiger in Einzelprojekten realisiert werden.

Wir bitten die BürgerInnen von Speyer uns mit Ihrer Unterschrift zu unterstützen.

Bürgerinitiative Contra Landesgartenschau Speyer
17.10.2021