Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Die BA fördert digitale Teilhabe

Online-Terminvereinbarung, Videokommunikation, Chatbots: Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erweitert ihre eService-Angebote und trägt zur digitalen und gesellschaftlichen Teilhabe für Bürgerinnen und Bürger bei.

Durch die Vorarbeit der letzten Jahre konnte die BA neue IT-Produkte, die Bürgerinnen, Bürger und Arbeitgeber gerade in Zeiten der Corona-Pandemie schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung stellen: zum Beispiel neu entwickelte Apps für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld oder das überarbeitete Online-Portal. Die neuen digitalen Anwendungen unterstützen in immer mehr Bereichen des Alltags. Die Kontaktaufnahme zur Agentur für Arbeit ist jetzt beispielsweise noch schneller und oftmals schon rund um die Uhr möglich.

Die Online-Terminvereinbarung wird sukzessive erweitert

Die BA erweitert im Laufe dieses Jahres kontinuierlich die Möglichkeiten der Terminbuchung um eine Online-Terminvereinbarung. Wer sich auf elektronischem Weg arbeitsuchend meldet, kann nun auch direkt seinen ersten Beratungstermin in der Agentur für Arbeit mitbuchen.
Dr. Markus Schmitz, CIO der BA: „Immer mehr Bürgerinnen und Bürger wünschen sich neben einer persönlichen und telefonischen Kontaktmöglichkeit auch einen Onlinekontakt zu Behörden, zum Beispiel, um einen Termin zu vereinbaren. Innerhalb von zwei Wochen haben wir allein über 6.000 Online-Terminbuchungen registriert. Auch werden wir allen Kundinnen und Kunden, die sich online arbeitsuchend melden, ab dem nächsten Jahr die zusätzliche Möglichkeit anbieten, online einen Termin für ein Videogespräch mit einer Arbeitsvermittlerin oder Arbeitsvermittler zu buchen.“

Die Videokommunikation ergänzt die persönliche Beratung

Mit der Videokommunikation ist ein wichtiges ergänzendes Interaktionsangebot geschaffen worden. So können sich zum Beispiel Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berufsberatung mit Jugendlichen besprechen und wichtige Informationen direkt über den Bildschirm teilen. Aber nicht nur Themen rund um Studium, Aus- und Weiterbildung finden in den terminierten Videogesprächen statt. Auch Kundinnen und Kunden mit Rehabilitations- und Teilhabebedarfen profitieren von den terminierten Videogesprächen und können sich im digitalen Beratungsraum über Themen rund um Eingliederung in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt austauschen. Im Laufe des Jahres sollen sich auch Betreuerinnen und Betreuer sowie Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetscher an den Videogesprächen beteiligen können. Der Datenschutz ist dabei zu jeder Zeit gewahrt.

Die Chatbots bieten schnelle Hilfe für jede Lebenslage

Habe ich einen Anspruch auf Grundsicherung? Wie ist der Bearbeitungsstand meines Arbeitslosengeldantrages? Steht mir der Kinderzuschlag zu? Diese und viele weitere Fragen können Kundinnen und Kunden mit einem digitalen Assistenten, einem sogenannten Chatbot, klären. Die BA hat im Zuge der Corona-Pandemie mit Nachdruck die Entwicklung dieser Chatbots vorangetrieben, um einfache Kundenfragen automatisiert beantworten können. Über 320.000 Dialoge mit einem Chatbot führten Besucherinnen und Besucher der BA-Homepage allein im Jahr 2021. Die Chatbots werden kontinuierlich weiterentwickelt und um weitere Lebenslagen ergänzt.

Deutscher Digitaltag

Trägerin des Digitaltags ist die Initiative „Digital für alle“, in der 27 Organisationen aus den Bereichen Zivilgesellschaft, Kultur, Wissenschaft, Wirtschaft, Wohlfahrt und öffentliche Hand versammelt sind. Ziel ist die Förderung der digitalen Teilhabe. Der Aktionstag bietet eine Plattform, um verschiedenste Aspekte der Digitalisierung zu beleuchten, Chancen und Herausforderungen zu diskutieren und einen breiten gesellschaftlichen Dialog anzustoßen. Nach der Premiere am 19. Juni 2020 wird der Digitaltag jährlich stattfinden. Informationen und Hintergründe zur Initiative „Digital für alle“ sowie zum Digitaltag gibt es unter: https://digitaltag.eu/
#Digitaltag

Bundesagentur für Arbeit
20.06.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung starten den Sommer der Berufsausbildung

Die duale Ausbildung ist ein attraktives Erfolgsmodell mit Zukunft. Es ist aufgrund der Corona-Pandemie gerade nicht leicht, Angebot und Nachfrage auf dem Ausbildungsmarkt zusammenzubringen. Im „Sommer der Berufsausbildung“ (#AusbildungSTARTEN) wollen die Partner der „Allianz für Aus- und Weiterbildung“ von Juni bis Oktober 2021 deshalb bei jungen Menschen und Betrieben für dieses Erfolgsmodell werben. Mit Themenaktionstagen und einer breiten Auswahl an Veranstaltungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene sollen die vielfältigen Unterstützungsangebote bekannter gemacht werden. Das gemeinsame Ziel ist, dass möglichst viele junge Menschen im Jahr 2021 ihre Berufsausbildung im Betrieb beginnen können.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die Allianz-Partner starten heute in den „Sommer der Berufsausbildung“. Mit dieser Initiative wollen wir als Allianz gemeinsam junge Menschen, deren Eltern und Betriebe dafür gewinnen, Ausbildungsverträge für das Jahr 2021/22 abzuschließen. Denn die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden. Die duale Ausbildung bietet Zukunft und Sicherheit für junge Menschen und sie ermöglicht es den Betrieben, die so dringend benötigten – zukünftigen – Fachkräfte zu finden.“

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Im ‚Sommer der Berufsausbildung‘ stehen Bund, Länder und Sozialpartner zusammen, um junge Menschen auf die passende Ausbildungsstelle zu bringen. Die Corona-Pandemie hat es ihnen auch in diesem Jahr sehr viel schwieriger gemacht, einen konkreten Eindruck von Berufen und Betrieben zu gewinnen. Das holen wir jetzt nach: Wir zeigen leistungsfähige Ausbildungszentren und nutzen innovative Formate der Berufsorientierung. Damit werden wir junge Talente überzeugen, den Start ins Ausbildungsjahr 2021 zu wagen. Ich bin von der Leistungsfähigkeit des dualen Systems überzeugt. Es ist für viele Jugendliche eine konkrete und zukunftsweisende Alternative zur Hochschule.“

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil: „Mit unserem Schutzschirm für Ausbildungsplätze kämpfen wir um jeden Ausbildungsplatz. Ein guter Start ins Berufsleben ist für Jugendliche zentral. Die sind unsere Fachkräfte von morgen. Deshalb unterstützen wir Unternehmen, die trotz Krise weiter ausbilden. Deshalb werben wir in zahlreichen Aktionstagen um Auszubildende und Ausbilder.“

Integrationsstaatsministerin Annette Widmann-Mauz: „Die duale Ausbildung ist ein Markenzeichen unseres Landes, und schafft gerade auch in wirtschaftlich schwierigen Zeiten Perspektiven. Das soll in diesem Sommer #AusbildungSTARTEN zeigen. Wichtig ist, dass alle Jugendlichen, unabhängig von ihrer sozialen und geografischen Herkunft die nötige Unterstützung beim Start in eine Ausbildung und ins Berufsleben erhalten. Das hilft jungen Menschen, ein Leben auf eigenen Beinen zu führen und sorgt gleichzeitig für den Fachkräftenachwuchs, den unsere Betriebe und Unternehmen dringend brauchen. Die Aktionstage zur „Vielfalt der dualen Ausbildung“ leisten deshalb auch einen wichtigen Beitrag für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland.“

Vorsitzender des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit, Detlef Scheele: „Ich möchte den Jugendlichen gerne Mut machen. Wir haben zurzeit fast überall mehr Ausbildungsstellen als Bewerberinnen und Bewerber. Die Chancen sind gut, auch in dieser schwierigen Zeit der Pandemie einen Start ins Berufsleben zu finden. Sie können sich bei unseren Kolleginnen und Kollegen in der Berufsberatung melden, wir sind gut erreichbar – telefonisch oder per Videochat und helfen ganz individuell. Ich möchte auch an Arbeitgeber appellieren, trotz aller Herausforderungen bei der Ausbildung aktiv zu bleiben. Wer jetzt nicht für seinen eigenen Fachkräftenachwuchs sorgt, wird nur unter erschwerten Bedingungen nach dem Ende der Pandemie Fachkräfte finden. Wir werden zusätzlich zu unseren vielfältigen Beratungs- und Vermittlungsaktivitäten im Rahmen der Aktion „Sommer der Berufsausbildung“ verschiedene Themenaktionstage veranstalten. Hier wollen wir junge Menschen und Betriebe noch einmal gezielt mite
inander vernetzen und einen weiteren Beitrag dazu leisten, dass Bewerber und Arbeitgeber auch unter den besonderen Bedingungen dieses Jahres zusammenfinden.“

Präsidentin der Kultusministerkonferenz und brandenburgische Ministerin für Bildung, Jugend und Sport, Britta Ernst: „Mit der Initiative #AusbildungStarten setzen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam ein starkes Signal für die berufliche Ausbildung. Ich möchte die unentschlossenen Schulabgängerinnen und Schulabgänger motivieren, die noch zahlreich vorhandenen Möglichkeiten und Chancen für eine Ausbildung in attraktiven und anspruchsvollen Berufen zu nutzen und als lohnenswerte Perspektive für den Berufseinstieg in den Blick zu nehmen. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen alle Wege für eine erfolgreiche Berufskarriere offen! Nicht nur durch die Angebote der beruflichen Höherqualifizierung, sondern auch direkt in die Hochschulen.“

Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Pandemie darf nicht dazu führen, dass sich der Fachkräftemangel in Deutschland noch verschärft. Ich begrüße es sehr, dass Bund und Länder, die Wirtschaft und die Sozialpartner mit dem „Sommer der Berufsausbildung“ gemeinsam intensive Anstrengungen unternehmen, um Jugendliche für eine duale Ausbildung zu begeistern. Gut ausgebildete Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind die Grundlage für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung und sichern langfristig unsere Wettbewerbsfähigkeit.“

Vorsitzende der Arbeits- und Sozialministerkonferenz Kristina Vogt: „Wir wollen noch unentschlossene Schulabgänger:innen motivieren, sich für eine duale Ausbildung in attraktiven und anspruchsvollen Berufen zu entscheiden. Mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung stehen später auch alle Wege für eine erfolgreiche Berufskarriere offen: Durch Angebote der beruflichen Höherqualifizierung, oder auch durch ein Hochschulstudium. Wir unterstützen und ergänzen den Sommer der Ausbildung im Rahmen der Aktivitäten und Vereinbarungen zusammen mit den Ausbildungspartnern auf Länderebene. Wichtig ist uns dabei sowohl die Auszubildenden als auch die Betriebe dabei gut zu unterstützen. Mit der Initiative „#AusbildungStarten“ setzen die Partner der Allianz für Aus- und Weiterbildung gemeinsam ein starkes Signal für die berufliche Ausbildung.“

ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer: „Die duale Ausbildung bietet jungen Menschen gerade in diesen ungewissen Zeiten einen guten Start in zukunftssichere und anspruchsvolle Berufe mit hervorragenden Fortbildungs- und Karrieremöglichkeiten und das auf allen Zukunftsfeldern: Für die Energie- und Mobilitätswende, den Wohnungsbau, Smart Home, den Gesundheitsbereich und für Vieles andere sind dual aus- und weitergebildete Fachkräfte unverzichtbar, um diese zu gestalten und umzusetzen. Ein Pluspunkt der dualen Ausbildung ist die persönliche Betreuung während der Ausbildung, die gerade nach den Kontakteinschränkungen der Pandemie für Jugendliche eine attraktive Perspektive und Unterstützung darstellt. Gemeinsam wollen wir mit dem ‚Sommer der Berufsbildung‘ jungen Menschen Lust auf Ausbildung machen, ihnen Sicherheit geben und Zukunftsängste nehmen und ihnen helfen, eine für sie passende Ausbildung zu finden.“

Stellvertretende DGB-Vorsitzende Elke Hannack: „Die Corona-Krise hat auch den Ausbildungsmarkt getroffen. Erstmals seit der Deutschen Einheit ist die Zahl der neuen Ausbildungsverträge unter die 500.000er-Marke gesunken, während gleichzeitig weniger junge Menschen einen Ausbildungsplatz suchen. Trotz der schwierigen Lage appellieren wir an die Jugendlichen und an die Betriebe, sich weiter für eine Ausbildung einzusetzen. Noch ist Bewegung auf dem Ausbildungsmarkt. Es lohnt sich, um jeden einzelnen Ausbildungsplatz zu kämpfen. Denn die Jugendlichen, die wir heute nicht ausbilden, fehlen in drei Jahren als Fachkräfte auf dem Arbeitsmarkt.“

Informationen zum „Sommer der Berufsausbildung“ und zur Allianz für Aus- und Weiterbildung finden Sie hier.

Bundesagentur für Arbeit
13.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

PS-Sparer der Sparkasse Vorderpfalz können sich freuen

5.000-Euro-Hauptgewinn und ein Mini One gehen an Sparkassenkunden

Glück gehabt: Ein 5.000-Euro-Hauptgewinn und ein Mini One gehen an Kunden der Sparkasse Vorderpfalz.
Foto: Fotolia.com

Bei der Juniauslosung der PS-Sparlotterie der rheinland-pfälzischen Sparkassen können sich zwei Kunden der Sparkasse Vorderpfalz über Hauptgewinne freuen. Einen 5.000 Euro Treffer verbuchte ein PS-Sparer aus Schifferstadt. Ein Mini One geht an einen Sparkassenkunden aus Maxdorf. Monatlich nehmen über 126.000 PS-Lose von Kunden der Sparkasse Vorderpfalz am PS-Los-Sparen teil. Im Juni schüttete die Sparkasse insgesamt über 62.000 Euro an ihre PS-Los-Sparer aus.

Um gewinnen zu können benötigt man ein PS-Los, das es in allen Geschäftsstellen der Sparkasse Vorderpfalz zum Preis von 5 Euro zu kaufen gibt. Vier Euro wandern auf ein Sparkonto und ein Euro beträgt der Einsatz für die Auslosung mit monatlichen Gewinnen bis zu 25.000 Euro und einem Auto. Es profitieren aber nicht nur die Gewinner der monatlichen PS-Auslosungen, denn ein Teil des Los-Einsatzes fließt wieder in die Region zurück, als Spenden an Vereine und gemeinnützige Organisationen. Weitere Informationen gibt es unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/pslose. Dort können auch PS-Lose Online gekauft werden.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Fotolia.com
13.06.2021

Kulturförderpreis: Sparkassenstiftung sucht Bewerber

Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen können sich bis zum 31. August 2021 unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bewerben

Kulturschaffende aus dem Rhein-Pfalz-Kreis aufgepasst: Die „Kulturstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz“ vergibt auch in diesem Jahr wieder den Kulturförderpreis. Sie will damit in Zeiten der Corona-Pandemie ein wichtiges Signal für die Kulturförderung senden. Der Preis ist mit 2.500 Euro dotiert und wird jährlich für eine besondere Leistung im kulturellen Bereich vergeben, die im Rhein-Pfalz-Kreis erbracht wurde. Nach Angaben der Stiftung zählen hierzu insbesondere die Bereiche der bildenden und darstellenden Kunst, der Literatur, der Musik sowie der Denkmal- und Heimatpflege. Über die Vergabe des Preises entscheidet das Kuratorium der Stiftung. Vorschläge und Bewerbungen nimmt die Sparkassenstiftung unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/kulturfoerderpreis bis zum 31. August 2021 entgegen.

Text: Sparkasse Vorderpfalz Foto: Sparkasse Vorderpfalz / Klaus Venus
13.06.2021

DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE

TOBI ist so simpel und genial – „das muss es doch schon geben!?“

  • Berührungsfrei und problemfrei drückt TOBI den Schalter für Sie
  • Erfinder sind die Hoteldirektoren Florian Schindler und Anastasios Spiriadis
  • Jetzt suchen die beiden einen Partner, der TOBI zur Marktreife führen kann
TOBI, die „Touchless Button-pressing Invention“, wird berührungsfrei durch eine einfache Handbewegung aktiviert, TOBI drückt den eigentlichen Schalter für Sie.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Tastendrücken in Corona-Zeiten – mit dem Ellbogen, mit dem Autoschlüssel oder mit dem vom Sweatshirt-Ärmel verdeckten Finger: Dem setzen die Erfinder Florian Schindler und Anastasios Spiriadis jetzt ein Ende. Die Hoteldirektoren des Radisson Blu Hotel, Mannheim und Hilton Garden Inn Mannheim haben ein kleines Gerät erfunden, das Schalter ohne Berührung drückt. Die eigene Hand muss nur in der Nähe des Schalters sein, so tun als wollte man diesen betätigen. Ein Näherungssensor versteht die Handbewegung und löst den Schalter aus. Wie sie darauf gekommen sind, liegt auf der Hand: Die beiden beobachteten die Hotelgäste, die sich in der Pandemie trotz extensiver Reinigung beim Tastendrücken unwohl fühlten. Dass Schindler und Spiriadis in nur wenigen Monaten eine Lösung anbieten konnten, hat viel mit ihrem Arbeitgeber zu tun: Die beiden Hotels gehören zur DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe, die – als Bauunternehmen gegründet – heute ein breites Portfolio im Technik-, Bauprojekt- und Servicebereich anbietet. Achim Ihrig, Mitglied der Geschäftsleitung, hat die beiden Erfinder früh ermutigt, ihre Idee patentieren zu lassen: Das Patent wurde am 27. April 2021 beantragt.

TOBI haben sie die Box getauft, „Touchless Button-pressing Invention“ erläutert Anastasios Spiriadis die Abkürzung mit einem Augenzwinkern: „Wir mussten unserem Kind ja einen Namen geben.“ Das Kind ist eine Idee, eine Erfindung, geboren inmitten der Corona-Pandemie. „Auch wenn wir COVID-19 hoffentlich bald hinter uns haben, wird der Kampf gegen Viren eine große Herausforderung bleiben – und TOBI ein wichtiger Hygiene-Helfer.“ Als Prototyp gibt es TOBI bereits, aber noch nicht als marktfähiges Produkt. Denn dafür suchen Spiriadis und sein Miterfinder Florian Schindler jetzt einen Partner, einen Experten, der TOBI zur Marktreife führen kann. Einen Fahrstuhl mit dem Ellbogen rufen, das Parkticket mit dem Autoschlüssel ziehen, den Leergut-Bon mit über die Finger gezogenem Ärmel ausgeben lassen? Diesem wenig hygienischen Treiben soll die kleine TOBI-Box, die direkt über der viel genutzten Taste angebracht ist, ein Ende setzen. Und so funktioniert TOBI: Nähert man sich mit der Hand, löst TOBIs Sensor einen kleinen Hebel aus, der die Taste für einen drückt. Berührungsfrei, problemfrei wird der Fahrstuhl gerufen, das Parkticket gezogen oder der Getränkebon ausgelöst.

Hochfrequentierte „Touch-Points“ wie Aufzugsknöpfe sind Hotspots für Viren, in Pandemiezeiten müssen diese alle ein bis zwei Stunden desinfiziert werden. Das verursacht enorme Zusatzkosten: Ein Hotel mittlerer Größe muss für die Reinigung beispielsweise im Schnitt 12 Euro ausgeben – und das pro Taste! Da kommt einiges zusammen.

Der Markt bietet zahlreiche Methoden, wie man hochfrequentierte Schalttasten ohne Berührung drücken kann, von einfallsreichen Gadgets über Fußschalter bis hin zu Smartphone-Apps, um den Fahrstuhl ins richtige Stockwerk zu schicken. Eines sind all diese Ideen jedoch nicht: simpel.

Hoteldirektor und Erfinder Florian Schindler mit dem TOBI-Prototyp.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

TOBI – so einfach wie genial

TOBI ist simpel und so einfach wie genial: Einfach konstruiert, einfach angebracht, einfach einzusetzen: Ein kleines Gerät, dessen Bewegungssensor die Mechanik aktiviert und einen Knopf drückt. Nicht mehr als eine Druckfeder, ein Bolzen, ein Akku, ein Motor und ein Bewegungssensor verbergen sich in dem vier Zentimeter großen Würfel. Die Magie steckt in der Steuerungsplatine, die TOBI für unzählige Nutzungen einsatzfähig macht und damit mehr Sicherheit bietet für Mitarbeiter, Gäste und Kunden in Hotels, Seniorenheimen, Pflegeeinrichtungen und Kliniken, an Flughäfen, Bahnhöfen und auf Passagierschiffen, in Bürogebäuden, Einkaufszentren und öffentlichen Gebäuden.

Gerade in Zeiten einer Pandemie ist es eine Herausforderung, das Bedienen von Tastern und Schaltern in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln wie Bussen, Zügen und Flugzeugen hygienisch zu gestalten und mit einem besonders hohen Reinigungs- und Desinfektionsaufwand verbunden. Die Pandemie hat uns vor Augen geführt, wie schnell man sich in öffentlichen Gebäuden plötzlich unsicher fühlt. Das eigene Zuhause wurde zwangsweise zum Daueraufenthaltsraum.

Wenn jetzt das Leben sukzessive wieder in den öffentlichen Raum zurückkehrt, stehen Unternehmen vor der Frage, wie sie das Vertrauen der Menschen zurückgewinnen. In Sachen Gebäudetechnik geht es eindeutig um das Vertrauen in die Infrastruktur. Mitarbeiter und Kunden sollen sich wieder sicher und wohl fühlen. Ein Teil dieser Lösung ist, die Interaktion mit der Infrastruktur kontaktlos zu gestalten. In Bestandsgebäuden ist dies jedoch nur mit großem Aufwand umsetzbar. Um die berührungslose Steuerung von Tastern oder Schaltern zu ermöglichen, müssten die herkömmlichen mechanischen Pendants durch elektronische mit Fernsteuerfunktion oder Sensoren für eine berührungslose Ansteuerung ersetzt werden. Dies erfordert oft den Ausbau bereits installierter mechanischer Taster und Schalter und die Installation neuer elektronischer Alternativen – ein umständliches, langwieriges und vor allem kostenintensives Unterfangen. Darüber hinaus müssten die Ersatzschalter so angepasst werden, dass sie die mechanischen in Größe und Form exakt ersetzen können; und trotzdem bleibt es häufig eine Herausforderung, Ersatzschalter zu finden, die kompatibel sind und die gleiche Funktionalität und Bauform aufweisen, unabhängig davon, dass Zulassungen möglicherweise erneut beantragt werden müssen.

Die Erfinder von TOBI haben sich zur Aufgabe gemacht, eine berührungslose Schaltvorrichtung zu entwickeln, die mit nahezu jedem bestehenden Schalter oder Taster kompatibel ist und keine technischen Umbauten an den bestehenden Schaltern notwendig macht. In der Prototyp-Version bringt ein Akku TOBI zum Laufen und wird mit doppelseitigem Klebeband, das etwa in der Autoindustrie verwendet wird, befestigt. So ist eine feste Haftung garantiert, aber auch das Ablösen – wenn notwendig – problemlos machbar.

Die Patent-Anmeldung

Die zum Patent angemeldete Lösung ist ein kleines Gerät zur mechanischen beziehungsweise elektromagnetischen Kraftübertragung auf einen Taster oder Schalter. Dieses beinhaltet in einem Gehäuse ein elektrisches Stellelement, einen Akku oder einen Anschluss an eine externe Stromversorgung sowie einen berührungslosen Sensor, der beim Auslösen den Taster oder Schalter drückt. Dabei kann das elektrische Stellelement ein Elektromotor, ein Elektromagnet oder der Erzeuger für ein elektromagnetisches Feld sein.

Beim ersten Prototyp von TOBI wird der mechanische Schalter von einem kleinen Stift gedrückt, der auslöst, sobald man mit der Hand in die Nähe von TOBI kommt. Dabei wird explizit die direkte menschliche Interaktion, beziehungsweise die Berührung eines Tasters oder Schalters fast eins zu eins ersetzt. Nicht vorgesehen ist – Stichwort: Einfachheit – das Auslösen des mechanischen Schalters über ein Computernetzwerk, etwa mittels Smartphone-App.

Hoteldirektor und Erfinder Anastasios Spiriadis hält den TOBI-Prototyp in Händen.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Wie TOBI funktioniert sehen Sie im Video unter www.dus.de/tobi

Mit TOBI wird es erstmals möglich, Taster und Schalter in Gebäuden mit Publikumsverkehr kostengünstig und zuverlässig berührungslos bedienbar zu gestalten, ohne das größere technische Umbauten notwendig sind. Kleine Geräte, die einem beim Knöpfedrücken helfen, gibt es zwar schon – doch keines ist wie TOBI. Während die existierenden Hilfsmittel für zu Hause gedacht sind und primär über eine App gesteuert werden – etwa um aus der Ferne das Schließen der Jalousien auszulösen – ist TOBI die Business-Lösung für Taster und Schalter, die täglich von hunderten und tausenden Menschen bedient werden. Die Patentanmeldung wurde am 27. April 2021 beim Patentamt eingereicht, eine Zulassung erwarten die Erfinder bis zum Jahresende 2021.

Im Hotelgeschäft sind Florian Schindler und Anastasios Spiriadis Vollprofis. Ihre beiden Häuser Radisson Blu Hotel, Mannheim und Hilton Garden Inn Mannheim wurden gerade von Tripadvisor, der weltgrößten Reiseplattform, jeweils mit einem 2021 Traveller’s Choice Award ausgezeichnet, weil sie zu den 10 Prozent der beliebtesten Hotels weltweit gehören. Das Ingenieurswissen der beiden hielt sich bislang jedoch in Grenzen. Auf dieses Wissen konnten sie allerdings mit Unterstützung von Geschäftsleitungsmitglied Achim Ihrig problemlos innerhalb der DIRINGER & SCHEIDEL Unternehmensgruppe zurückgreifen. Ein Tochterunternehmen – die Pipetronics GmbH & Co. KG – baut nämlich sogar Roboter. Diese werden zwar für die Sanierung von Rohren eingesetzt, trotzdem waren Schindler und Spiriadis dort an der richtigen Stelle. Geschäftsführer Markus Lämmerhirt und sein Sohn Anton haben sich TOBI angenommen und mit Kollegen die Vision von Schindler und Spiriadis verwirklicht, wenngleich sie zunächst sehr verwundert waren, denn „die Idee ist so simpel – das muss es doch schon geben!?“

Markus Lämmerhirt erläutert: „Florian Schindler und Anastasios Spiriadis hatten genaue Vorstellungen. Das hat natürlich sehr geholfen, dass wir ihre Ideen auch in eineinhalb Monaten umsetzen konnte.“ Anton Lämmerhirt ergänzt: „Die mechanischen Konstruktionen werden bei uns im Haus vorgenommen, unter anderem mit Hilfe zweier CNC-Maschinen am Hauptsitz Stutensee. Auch Programmierungen werden entweder bei uns durchgeführt oder an einen Partner vergeben.“ Pipetronics, mit rund 90 Mitarbeitern an fünf Standorten in Deutschland und der Schweiz, ist einer der führenden Hersteller für Kanalsanierungs-Roboter. „Diese arbeiten jedoch mit Lagesensoren und einer Kamera für den Bediener, die Arbeit mit Näherungssensoren war für uns dann doch neu.“

Der Prototyp von TOBI, der „Touchless Button-pressing Invention“.
Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH

Partner gewinnt mehr als eine Lizenz

Jetzt soll TOBI „erwachsen“ werden. Um ihre Erfindung zur Marktreife zu bringen, setzen Florian Schindler und Anastasios Spiriadis auf einen starken Partner mit Forschungs-, Fertigungs- und Marketing-Kapazitäten. „Darüber hinaus muss sicherlich die Nutzung weiter erforscht werden, insbesondere, auf welche Anwendungsmöglichkeiten man sich zuerst konzentrieren will. Die Möglichkeiten sind unendlich“, so Schindler, „auch weil es weltweit Schalter gibt, die durch TOBI touchless werden könnten.“

Eine Frage, die künftige Partner sicherlich ebenfalls früh beantworten wollen, ist die Stromversorgung. In der Patentanmeldung ist das Laden des Akkus durch eine Ladebuchse am Gehäuse vorgesehen, möglich ist aber auch der zusätzliche Einsatz von Solarzellen, um die Akkuzeiten zu verlängern, oder gar eine vollständig externe Stromversorgung.

Ebenso eröffnet sich die Möglichkeit, TOBI in ein Computer-Netzwerk, vorzugsweise mittels WLAN, einzubinden – nicht zur Steuerung des Bedienelements, sondern zur Übermittlung etwa von Informationen zur Wartung, vom Ladezustand des Akkus bis zur Anzahl von Betätigungen.

„Zudem haben sich gerade aus der COVID-19-Pandemie für die Industrie viele Fragestellungen ergeben, für die wir zumindest eine Antwort haben“, ergänzt Spiriadis. Er denkt dabei sowohl an die Gebäudetechnik- als auch an die Transportbranche. „Im öffentlichen Nahverkehr gibt es ebenfalls unzählige Touch-Points“, so Schindler: „Ich bin mir fast sicher, dass Kommunen als ÖPNV-Betreiber bald an die Hersteller herantreten werden und Lösungen verlangen.“

Die etwas fernere Zukunft von TOBI könnte ein Baukasten-Stecksystem sein. „Die Idee ist, mehrere TOBIs in Reihe zu schalten, mit Akkus in den Zwischenräumen, um mechanische Schalter, die in einer Reihe angeordnet sind, bedienen zu können, wie etwa die Stockwerk-Anwahl im Fahrstuhl. Solche Bedienknöpfe haben meist den gleichen Abstand. Da kommt es auf die genaue Einstellung der Sensoren an“, erläutert Schindler.

Zusammenfassend verspricht Anastasios Spiriadis: „Wer mit uns eine Partnerschaft eingeht, der erhält viel mehr als eine Lizenz. In der Unternehmensgruppe bieten sich zahlreiche Möglichkeiten, TOBI im Rahmen von Pilotprojekten auszuprobieren – vom Einsatz in Hotels über Einkaufszentren bis hin zu Seniorenheimen. Jetzt hoffen die beiden zunächst, einen starken Partner in der Industrie zu finden – etwa einen auf Gebäudetechnik oder Medizintechnik spezialisierten Mittelständler oder auch einen größeren Hersteller von elektronischen Systemen – um TOBI und seine Nachfolger auf Herz und Nieren unter Realbedingungen testen zu können.

Mehr Informationen zu TOBI im Internet unter www.dus.de/tobi.

Text: DIRINGER & SCHEIDEL UNTERNEHMENSGRUPPE Foto: Johannes Vogt für ARIVA Hotel GmbH
13.06.2021

BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland

Beschäftigte meist wegen Psyche krankgeschrieben

Speyer – Die Beschäftigten in Speyer waren im Jahr 2020 öfter krankgeschrieben als im Bundesdurchschnitt. Das geht aus repräsentativen Daten der Krankenkasse BARMER hervor. Für ihre Analysen hat die BARMER die Arbeitsunfähigkeitsmeldungen der bei ihr versicherten Erwerbspersonen aus Rheinland-Pfalz anonymisiert ausgewertet. Der Krankenstand in der Stadt lag bei 5,0 Prozent (Land: 5,0 Prozent, Bund: 4,9 Prozent). „Das bedeutet, dass an einem durchschnittlichen Kalendertag von 1.000 Beschäftigten 50 arbeitsunfähig gemeldet waren“, erläutert Thorsten Tapenko, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Speyer.

Auf jeden Beschäftigten mit Wohnsitz in Speyer entfielen rechnerisch 18,1 gemeldete Arbeitsunfähigkeitstage (Land: 18,3 Tage, Bund: 18,0 Tage). Jeder Beschäftigte in der Stadt meldete sich im Durchschnitt 1,1 (Land und Bund: 1,1) Mal arbeitsunfähig. Tapenko sagt: „Hauptursache für die Krankschreibungen in Speyer waren psychische Erkrankungen wie Depressionen.“ Psychische Erkrankungen verursachten bei jedem Beschäftigten aus Speyer 4,5 Tage von Arbeitsunfähigkeit.

Es folgen Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems wie etwa Rückenschmerzen (3,4 Tage), Atemwegserkrankungen wie zum Beispiel akute Infektionen der Atemwege, Bronchitis oder Erkältungsschnupfen (2,7 Tage) und Verletzungen wie Bänderrisse oder Verstauchungen (1,9 Tage). Probleme mit dem Muskel-Skelett-System, psychische Leiden, Atemwegserkrankungen und Verletzungen waren die vier häufigsten Ursachen für Krankmeldungen in Speyer.

„Der Corona-Alltag hat viele Beschäftigte körperlich und seelisch an ihre Grenzen gebracht. Arbeitgeber sollten auch in Zeiten von Corona auf betriebliches Gesundheitsmanagement setzen und damit besonders Krankheiten bei ihren Mitarbeitern vorbeugen, die durch die Pandemielage begünstigt werden“, sagt Tapenko. In der Corona-Pandemie sei das Training im Verein oder Fitnessstudio kaum möglich gewesen. Bewegungsmangel fördere Rückenschmerzen und könne zu den Fehlzeiten wegen Problemen am Muskel-Skelett-System beigetragen haben.

In Zeiten von Kontaktsperren seien Fahrrad fahren, Lauftraining, Spaziergänge und aktive Pausen mit Übungen für die Rückenfitness gute Möglichkeiten, um sitzende Tätigkeiten auszugleichen. „Corona hat zudem viele Beschäftigte durch Kurzarbeit und Homeoffice isoliert und psychisch belastet. Besonders in Branchen mit körperlicher Belastung dürften Kurzarbeit und Lockdown wiederum zu weniger Verletzungen geführt haben“, sagt Tapenko.

BARMER Landesvertretung Rheinl.-Pfalz/Saarland
13.06.2021

Zurich Gruppe Deutschland

Planet Hero Award: Zurich sucht Projekte zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes

Die Zurich Gruppe Deutschland lobt gemeinsam mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann den ersten „Planet Hero Award“ zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes aus. Der Award wird ab 2021 jährlich für besonders herausragende Initiativen verliehen, die dazu beitragen, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, die CO2-Emission zu senken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen.

Zurich setzt mit dem „Planet Hero Award“ ein weiteres Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz und will überzeugende Nachhaltigkeitsinitiativen würdigen und fördern.

Köln – Die Zurich Gruppe Deutschland lobt gemeinsam mit Weltumsegler und Klima-Botschafter Boris Herrmann den ersten „Planet Hero Award“ zur Verbesserung des Umwelt- und Klimaschutzes aus. Der Award wird ab 2021 jährlich für besonders herausragende Initiativen verliehen, die dazu beitragen, die Klimaerwärmung auf 1,5 Grad zu beschränken, die CO2-Emission zu senken, Biodiversität zu fördern oder die Ozeane zu schützen.

Bürger, Schulen, Universitäten, Vereine und Non-profit-Institutionen sind eingeladen am Wettbewerb teilzunehmen. Die Teilnehmenden sind aufgerufen, die besten und wirkungsvollsten Projekte und Initiativen zum Umwelt- und Klimaschutz, die sie maßgeblich unterstützen, vorzustellen. Laufende Projekte sollten bereits erste belegbare Erfolge vorweisen können.

Gemeinsam mit Boris Herrmann, der mit dem Versicherer erst kürzlich eine Nachhaltigkeits-Partnerschaft vereinbart hat, und den anerkannten Expertinnen und Experten aus dem Bereich Klimaschutz Dr. Peter Landschützer (Ozeanograph Max Planck Institut für Meteorologie), Dr. Katharina Reuter (Geschäftsführerin BNW Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft) und Rebecca Freitag (Klimaaktivistin, ehm. UN Jugend-Delegierte), wird Zurich drei Gewinner küren.

Den Gewinnern winken beim Planet Hero Award jährlich attraktive Fördergelder, die – auch hier zählt Nachhaltigkeit – pro ausgezeichnete Initiative über einen Zeitraum von drei Jahren zur Verfügung gestellt werden, um laufende Projekte auszubauen oder weiterzuentwickeln. Die drei Gewinner-Projekte erhalten je nach Umfang der Initiative einen Förderbetrag in Höhe von 100.000 Euro, 60.000 Euro oder von 30.000 Euro.

Die besten Umwelt- und Klima-Initiativen werden Mitte November 2021 im Rahmen der Verleihung des Planet Hero Awards in Köln ausgezeichnet. Bis zum 30. September 2021 können sich Teilnehmende über einen Online-Fragebogen um den ersten Planet Hero Award bewerben.

Anmeldung zur Teilnahme und weitere Informationen unter: www.zurich.de/planethero

Sonderpreis für gemeinnütziges Klima-Engagement

Neben der Auszeichnung für die „Beste Umwelt- und Klima-Initiative“ wird es auch einen Zurich Sonderpreis geben, der Personen, gemeinnützige Vereine oder Institutionen, die besonders das gemeinnützige Klima-Engagement in den Fokus stellen, auszeichnet. Der Sonderpreis wird von der Jury ohne vorherige Bewerbung verliehen auf Basis von Vorschlägen der Zurich Mitarbeitenden, Zurich Vermittlern und mit Zurich kooperierenden Maklern und ist mit einem Fördergeld von 15.000 Euro ausgeschrieben.

Nachhaltigkeit: fester Bestandteil der Unternehmensstrategie

Der Versicherer Zurich hat das Ziel erklärt, zu einem der nachhaltigsten Unternehmen der Welt zu werden. Entsprechend wurden unterschiedliche Nachhaltigkeitsinitiativen fest in der Unternehmensstrategie verankert. Bereits im Jahr 2019 hat sich Zurich als erste Versicherungsgesellschaft zur Einhaltung der UN- Verpflichtung zur Begrenzung des globalen Temperaturanstiegs auf 1,5 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau (UN Global Compact Business Ambition Pledge) verpflichtet. Das Unternehmen will bis spätestens 2050 treibhausgasneutral werden.

„Wir gehen beim Thema Nachhaltigkeit in die Offensive und ermutigen und unterstützen unsere Kunden, Partner und Mitarbeitenden darin, nachhaltiger zu werden und die mit dem Klimawandel verbundenen Risiken zu reduzieren. Wir tragen zur Bekämpfung des Klimawandels bei, indem wir uns in unseren Rollen als Unternehmen und Arbeitgeber, Versicherer und Risikomanager, Investor und Berater und als Teil der Gesellschaft, in der wir leben und arbeiten, konsequent auf Klimaneutralität und CO2-Reduktion ausrichten“, so Dr. Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland. „Mit dem ‚Planet Hero Award‘ wollen wir ein weiteres Zeichen für den Umwelt- und Klimaschutz setzen und überzeugende Initiativen würdigen und fördern.“

„Beim Wettrennen gegen den Klimawandel braucht es das Engagement jedes Einzelnen. Mit dem ‚Planet Hero Award‘ wollen wir gemeinsam besonders klimafördernde Initiativen hervorheben, sie unterstützen und so kreative Köpfe ermutigen, ihre Ideen in die Tat umzusetzen. Denn nur durch Taten können wir das Wettrennen gegen den Klimawandel am Ende auch gewinnen“, betont Boris Herrmann.

Zurich Gruppe Deutschland
13.06.2021

Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH

Luisenpark sucht Gastronom für „Neue Parkmitte“

Der Luisenpark Mannheim wird derzeit zeitgemäß und nachhaltig weiterentwickelt. Die Stadtpark Mannheim gGmbH als Betreiberin von Mannheims größter Parkanlage gestaltet dabei ein Areal von 3,6 Hektar im Parkzentrum für Besucher neu: Die „Neue Parkmitte“ mit Unterwasserwelt, großer begehbarer Freiflugvoliere sowie einem Habitat für Pinguine mit Berg- und Flusslandschaft. Besucher*innen können sich auf sehr offen gestaltete Erlebnisräume im Innen- und Außenbereich und ganz neue Arten der Tierbegegnung freuen. Aktuell sucht die Stadtpark Gesellschaft für diesen Bereich einen kreativen Gastronomen als Pächter.

Neues Parkrestaurant in natürlicher, schwebend leichter Architektur

Die Entwürfe sehen Gebäude vor, die wie leichte, verglaste Pavillons aussehen und mit organisch geformten, weit ausragenden Vordächern, die unter den Baumkronen liegen, Schutz vor Regen und Sonne bieten – ein wichtiger Aspekt hinsichtlich der ganzjährigen Nutzbarkeit des Luisenparks. Die geschwungene, am Vorbild der Natur orientierte Architektur mit ihren fast schwebend anmutenden Dächern umspielt die bestehende Parklandschaft, ohne sie zu dominieren. Durch die angedachten großflächigen Verglasungen gehen Innen- und Außenräume fließend ineinander über und erzeugen ein Gefühl der Transparenz und Durchlässigkeit.
Gastronom gesucht

Für den Bereich Neue Parkmitte im Herzen des Luisenparks sucht die Stadtpark Gesellschaft aktuell einen Betreiber im Rahmen einer dauerhaften Verpachtung ab April 2023.
Geplant ist ein Quick-Casual-Restaurant mit 150 Plätzen und separatem Raum für Veranstaltungen mit 80 Plätzen. Großzügige Außensitzbereiche und ein angeschlossener Kiosk ergänzen das Angebot.
Auch eine Bewirtung von kulinarischen Sonder-Veranstaltungen im Aquarium im Untergeschoss des Zentralgebäudes der Neuen Parkmitte soll angeboten werden.
Das Konzept für Kulinarik und Gestaltung sollte multikulturell ausgerichtet werden, reflektierend auf das weltoffene Mannheim und seine Menschen mit vielfältigen kulturellen Hintergründen.

Interessierte Gastronomen sind aufgefordert, Ihre formlose Interessensbekundung bis zum 19.6.2021 bei der Stadtpark Gesellschaft an die Mailadresse vergabe@stadtpark-mannheim.de einzureichen.
Die Stadtpark Gesellschaft freut sich über zahlreiche Bewerber!

Infokästen

Stadtpark Mannheim gemeinnützige GmbH
13.06.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Landesregierung veröffentlicht 22. CoBeLVO: bademaxx startet in die Sommer-Saison

bademaxx-Freibad öffnet am 11. Juni, Sauna am 25. Juni

„Das bademaxx-Freibad kann am 11. Juni geöffnet werden. Eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht nicht“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur 22. Corona-Bekämpfungsversordnung (CoBeLVO) der Landesregierung, die am 1. Juni veröffentlicht wurde. „Ich freue mich sehr, dass wir auch in Speyer in die Freibadsaison starten können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bademaxx ohne deren Mithilfe eine Öffnung nicht möglich wäre, betonte Seiler. Sie appellierte an die Besucherinnen und Besucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Einhaltung der Regeln, damit diese Herausforderung für alle Beteiligten gut bewältigt werden könne. 

Das Betriebs- und Hygienekonzept für das Freibad werde derzeit an die Vorgaben der Landesregierung angepasst und mit der Infektionsschutzbehörde der Stadt Speyer abgestimmt, ergänzte Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), Betreiber des Sport- und Erlebnisbades bademaxx. Das Betriebskonzept sehe wieder eine Öffnung in zwei Zeitspannen (vormittags 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr) vor. „Damit nach wie vor die Abstandsregeln eingehalten werden können, sind maximal 500 Personen pro Zeitspanne möglich“, erklärte Bühring. Der Zutritt sei wie bereits in der letzten Saison mittels Online-Tickets möglich, die ab 8. Juni über die bademaxx-Homepage und die MeinSpeyer-App gebucht werden könnten. Badegäste, die nicht Internet-fähig seien, könnten die Tickets mittels ec-Karte im Kundenzentrum der SWS in der Industriestraße erwerben. Die Eintrittspreise seien im Vergleich zum Vorjahr unverändert (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro). „Durch die Online-Buchung sind Kontaktdatenverfolgung und Plausibilitätsprüfung möglich, die in der aktuellen Bekämpfungsversordnung gefordert werden“, betonte der SWS-Geschäftsführer.

Überraschend ermöglicht die Landesregierung in der 22. CoBeLVO auch die Öffnung von Saunaeinrichtungen. Ursprünglich war die gemeinsame Öffnung von Hallenbädern und Saunen zu einem späteren Zeitpunkt geplant. „Wir können die bademaxx-Sauna am 25. Juni öffnen“, sagte Bühring dazu. Der Besuch werde von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für einen Komplettpreis von 15,00 Euro möglich sein. Im Gegensatz zum Freibad werde für den Eintritt in die Sauna eine Testpflicht bzw. ein Impfnachweis bestehen. Während der Zeitspanne könnten 70 Personen die Sauna besuchen. Auch hier müsste noch das Betriebs- und Hygienekonzept angepasst werden, so Bühring. Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

Über die Öffnung von Hallenbädern wurde in der neuen Verordnung noch nicht entschieden. „Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die SWS schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Stadtwerke wegen Brückentags geschlossen

Am Freitag, 04.06.2021, bleiben die Stadtwerke in der Industriestraße geschlossen. Der Abfallwirtschaftshof am Sonnenberg ist Freitag und Samstag regulär in Betrieb. Die Grünabfallcontainer stehen am 05.06.2021 von 8.00 bis 13.00 Uhr im Welfenweg und in der Seilerbahn.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
03.06.2021

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Mai 2021

Erste Zeichen der Besserung

„Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Mai: -84.000 auf 2.687.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -126.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2021 mit 2.687.000 um 84.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 15.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 126.000 verringert. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der Mai 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von gut 450.000 Arbeitslosen bzw. 1,0 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Mai bei 3.492.000 Personen. Das waren 90.000 weniger als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Mai für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,61 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist die Zahl im März 2021 erstmals seit November, als die erneuten Eindämmungsmaßnahmen Wirkung zeigten, wieder gesunken.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 231.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis März 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 38.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März nach Hochrechnungen der BA um 16.000 auf 33,63 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im März mit 6,90 Millionen 347.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahr
esmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Mai waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 19.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2021 um 4 Punkte auf 108 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Mai 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 6 Punkten.

Geldleistungen

870.000 Personen erhielten im Mai 2021 Arbeitslosengeld, 153.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.924.000. Gegenüber Mai 2020 war dies ein Rückgang von 97.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Mai 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 367.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 33.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 177.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 234.000 im Mai noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter: https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.06.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer

Corona-bedingte Ausnahme verlängert: Kurzfristige Beschäftigung ist 2021 für 4 Monate möglich

Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten.

Verdienst spielt keine Rolle

Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Aber: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die Beschäftigung den Lebensunterhalt sichert, also berufsmäßig ausgeübt wird.

Verlängerung wegen Corona-Pandemie

Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Die erneute Verlängerung soll den Personalwechsel in den Betrieben und die Mobilität von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie reduzieren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Für Steuererklärung 2020: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe

Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.

Bescheinigung online oder telefonisch anfordern

Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.

Steuererklärung wird einfacher

Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.

Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen

Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.06.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Sparkassen-App ist erneut Testsieger

Sparkassenvorstand Oliver Kolb betont: „Die Sparkassen-App ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Die App der Sparkassen ist Testsieger bei „Börse Online“. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Die Prüfer haben 22 bankeigene wie auch bankenunabhängige Banking-Apps unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-App war klarer Testsieger bei den Punkten „Sicherheit“, „Nutzerfreundlichkeit“ und auch beim „Kundenservice“. Nur beim „Angebot“ mussten sich die Sparkassen mit dem fünften Platz begnügen.

„Wir freuen uns, dass die Sparkassen-App die Tester überzeugen konnte. Wiederholte Top-Platzierungen bei zahlreichen unabhängigen Tests zeigen die umfangreiche Qualität dieser App. Sie ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“, sagt Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Privatkundengeschäft. „Das positive Urteil der Tester zeigt uns, dass dieser wichtige Zugangsweg unserer Multi-Kanal-Strategie in Sachen Qualität und Sicherheit überzeugt. Vom Abfragen des Kontostandes oder Prüfen der Umsätze über Foto-, Termin- oder Echtzeitüberweisung bis hin zum Einbinden von Depots oder auch Konten anderer Kreditinstitute – all dies leistet die multibankfähige Sparkassen-App“, so Kolb weiter.

Die Testergebnisse wurden über Befragungen und Mystery-Callling bzw. –Mailing ermittelt. Zudem wurden alle Internetseiten und Social-Media-Auftritte analysiert. In der Kategorie „Angebot“ etwa untersuchten die Tester verfügbare Überweisungsarten, Sprachfunktion und die Möglichkeit, seine Kundendaten anzupassen. Der gesamte Test kann auf der Homepage bei „Börse Online“ nachgelesen werden.

Über die Sparkasse Vorderpfalz

Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.

Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus

Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Unterstützung für Sportler im Rhein-Pfalz-Kreis

Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz schüttet 3.500 Euro aus

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 die Breiten- und Spitzensportentwicklung in Vereinen sowie begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis“.
Foto: Sparkasse Vorderpfalz

Vier Sportlerinnen und Sportler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis profitieren von der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz und schüttet Erträge in Höhe von 3.500 Euro aus. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es keine Übergabeveranstaltung geben. Die Stiftung wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen. Unterstützt wird Nastasja Schunk (Tennis Bundeskader / Ludwigshafen), Leoni Horton (Trampolinsport Landeskader / Mutterstadt), Jonas Kriesamer (Leichtathletik Leistungssport / Schifferstadt) und Florian Haas (Goju-Ryu Nationalteam / Karateverein Schifferstadt).

Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis. Darüber hinaus unterstützt die Sparkassenstiftung in dieser Zielgruppe Sportveranstaltungen, lobt Geld- und Sachpreise für herausragende sportliche Leistungen aus, ermöglicht die Teilnahme an Wettbewerben und gibt Zuschüsse für die Trainingsarbeit“.

Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet

Alle Vereine, Initiativen und Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Sportprojekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung erneut entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.

Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz

Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz unterstützen auf vielseitige Art lokale und regionale Projekte. Eine der fünf Stiftungen ist die Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie wurde 2003 gegründet, hat ein Stiftungskapital von 500.000 Euro und fördert die Breiten- und Spitzensportentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis. Im Kuratorium der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz sind Landrat Clemens Körner (Vorsitzender), Thomas Traue (stellv. Vorsitzender), Ilona Volk, Hans-Dieter Schneider, Alfons Wiebelskircher, Volker Knörr, Harald Löffler, Klaus Lenz, Dieter Rieger, Maurice Kuhn sowie Erwin Fischer. Dem Vorstand der Stiftung gehören Ulli Sauer, Olaf Maurus und Konrad Reichert an. Weitere Informationen zu den fünf Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz: www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen.

Sparkasse Vorderpfalz
03.06.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.

„Die Balkonnutzung in Mietwohnungen“ – Was ist erlaubt?                                                                 

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Ob Trocknen der Wäsche, Hobbygärtnern, Grillen mit Freunden, Anbringen der SAT-Antenne oder kurze Zigarettenpause: Balkone oder Terrassen sind dank ihrer universellen Nutzbarkeit bei Mietern sehr beliebt. Beides zählt prinzipiell zum Wohnraum; die Nutzung ist für Mieter also mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie innerhalb der eigenen vier Wände verbunden. Sie können die Fläche problemlos für das Aufstellen von Gartenmöbeln, Bänken, Tischen oder Sonnenschirmen nutzen. Schwieriger wird es mit größeren Aufbauten wie einem Sichtschutz oder dem Anbringen von Blumenkästen außerhalb des Balkons. Ein Sichtschutz am Geländer ist in der Regel zulässig, solange er maximal bis zur Höhe des Handlaufs reicht. Blumenkästen sind grundsätzlich erlaubt, besteht jedoch durch herabfallende Gegenstände Gefahr für Passanten, kann der Vermieter das Anbringen untersagen.

Grillen ist auf Balkonen prinzipiell zulässig, solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Dennoch gilt hier das Gebot der Rücksichtnahme, da Nachbarn durch übermäßigen Rauch nicht belästigt und die Nachtruhe ab 22 Uhr unbedingt eingehalten werden sollen. „Hier darf das Maß jedoch nicht ausgereizt werden“, so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., „die Gerichte sind sich über die Dauer und Häufigkeit sehr uneinig. Es empfiehlt sich, um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, die nächste Grill-Session vorher anzukündigen.“

Anders als der Geruch von Kohle und Grillgut muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon in den meisten Fällen hingenommen werden. Rauchen auf Balkon oder Terrasse zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ein Unterlassungsanspruch durch Dritte ist in Einzelfällen jedoch nicht ausgeschlossen.

Während Großereignissen wie der in wenigen Tagen anstehenden Fußball-Europameisterschaft ist das Aushängen von Nationalflaggen oder das Schmücken mit elektrischen Lichterketten beliebt. Dazu Frank Hennig: „Grundsätzlich darf der Mieter eine Nationalflagge oder Fahne seines Lieblingsvereins am Balkon anbringen. Er sollte lediglich darauf achten, dass andere Mieter durch Verdunkelung oder Sichteinschränkung nicht belästigt oder Passanten auf der Straße nicht gefährdet werden.“ Das Anbringen einer Partylichterkette bedarf keiner vorherigen Erlaubnis des Vermieters, sofern es keinen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet. Stichwort „Optik“: Das Trocknen von Wäsche im Außenbereich stört das Erscheinungsbild. Der Vermieter kann dies jedoch nicht untersagen, besonders nicht dann, wenn die Wäsche (laut Mietvertrag) nicht in geschlossenen Räumen getrocknet werden darf. Dem Mieter ist es sogar erlaubt, auf seinem Balkon Vorrichtungen zur Trocknung anzubringen, solange damit nur eine geringfügige Substanzverletzung der Mietsache einhergeht.

Auch „Satellitenschüsseln“ mindern oft den optischen Gesamteindruck eines Wohngebäudes. Laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2013 (Az. 1 BvR 1314/11) kann Mietern jedoch nicht generell das Anbringen einer SAT-Anlage auf dem Balkon untersagt werden, da das grundrechtlich geschützte Mieterinteresse an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen (Art. 5 Abs. 1 GG) berücksichtigt werden muss. Dies gilt vor allem bei ausländischen Mietern. Im Streitfall sollte ein Gespräch stattfinden und zwischen beiden Parteien bestenfalls eine Interessenabwägung mit nachfolgender Kompromisslösung erfolgen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238 98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
03.06.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

IG BAU kritisiert Niedriglöhne in der Floristik

Geschäft mit Blumen und Pflanzen boomt: Floristinnen in Speyer sollen profitieren

Schöner Beruf, aber schlecht bezahlt: Beschäftigte in der Floristik arbeiten meist zu Niedriglöhnen, kritisiert die IG BAU – und ruft die Arbeitgeber zu Tarifverhandlungen auf.

Gartenmärkte und Blumengeschäfte erleben in der Pandemie einen Ansturm – doch wer Sträuße bindet und Pflanzen pflegt, arbeitet in Speyer meist zu Niedriglöhnen. „In der Floristik liegt der Stundenlohn für gelernte Kräfte gerade einmal bei 11,27 Euro pro Stunde. Von solchen Einkommen lässt sich kaum leben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz. Der Gewerkschafter fordert für die Beschäftigten deutlich mehr Geld. In der Branche arbeiteten überwiegend Frauen, für die die geringe Bezahlung zum Armutsrisiko werde.

„In der Corona-Zeit kaufen mehr Menschen als sonst Blumen, Topfpflanzen oder Deko, um es sich zuhause schön zu machen. Vor allem in den Gartencentern herrscht eine große Nachfrage“, betont Wunderlich. Die Firmen ignorierten die gute Wirtschaftslage aber bislang – und zogen einen Tarifabschluss für die Branche im Dezember vergangenen Jahres überraschend zurück. Danach sollten die Einkommen ab Februar um drei Prozent steigen. Für Azubis sah die Einigung ein Plus von 30 Euro pro Monat vor. Die Gewerkschaft ruft den Fachverband Deutscher Floristen (FDF) dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der bereits gefundene Kompromiss sei ein wichtiger Schritt für die Floristik heraus aus dem Niedriglohnsektor. Mittelfristig müsse sich die Bezahlung aber noch deutlich verbessern, fordert die IG BAU – „sonst finden Blumenläden & Co. bald kein Personal mehr.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
03.06.2021

Wirtschaft / Finanzen / Rente

Bundesagentur für Arbeit

Berufliche Orientierung für zu Hause

Digitale Unterrichtseinheiten unterstützen Jugendliche bei der Entdeckung ihrer Zukunftswege

In den vergangenen Monaten wurden an den Schulen in rasantem Tempo notwendigerweise neue Lehr- und Lernwege beschritten. Auch die Berufliche Orientierung wird zunehmend digitalisiert, um sie flexibel in eine hybride Unterrichtsgestaltung einbauen zu können. Um diese Entwicklung optimal zu begleiten und die Zusammenarbeit zwischen Schulen und der Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter zu intensivieren, unterstützen ab sofort 50 digitale Unterrichtseinheiten die Beteiligten. Sie sind ein weiteres Ergebnis der Zusammenarbeit der BA mit der Stiftung der Deutschen Wirtschaft (sdw).

Die hohe Bedeutung Beruflicher Orientierung tritt gerade in Pandemie-Zeiten noch deutlicher zu Tage. Es ist notwendig, Angebote zu schaffen, die auch ohne dauerhaften Präsenzunterricht funktionieren. Digital einsetzbar und einfach umzusetzen – das waren deshalb zwei Prämissen der Projektpartner für die Erstellung der Materialien „Berufliche Orientierung zu Hause – Digitale Unterrichtseinheiten für die gymnasiale Oberstufe“. Jugendliche können damit selbstständig Schritte im Berufs- und Studienwahlprozess machen, die mit schulischen Angeboten zu wirksamen Blended-Learning-Formaten kombiniert werden.

Alle 50 Unterrichtseinheiten enthalten einen Kurzüberblick für die Lehrkräfte zu Inhalten und Methoden und einen ausführlichen Arbeitsauftrag sowie verschiedene Arbeitsmaterialien für die Schülerinnen und Schüler. Verweise zu passenden Unterstützungsangeboten der BA sind ebenfalls fester Bestandteil, um die Vernetzung von Schule und Berufsberatung weiter zu stärken.

Die digitalen Unterrichtsmaterialien ergänzen das Vorhaben „Berufliche Orientierung wirksam begleiten – Unterrichtseinheiten für die gymnasiale Oberstufe“, welches die BA und die sdw gemeinsam mit den Kultus- und Bildungsministerien der Länder in den letzten drei Jahren umgesetzt haben. In 14 Bundesländern wurden passende Unterrichtseinheiten zur Beruflichen Orientierung entwickelt und auf die Bedarfe der Länder zugeschnitten.

Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit, erläutert: „In der Pandemie können unsere Berufsberaterinnen und Berufsberater kaum oder gar nicht in die Schulen, um Berufsorientierungsveranstaltungen abzuhalten. Das hat Folgen: Die Jugendlichen treten nicht wie gewohnt mit uns in Kontakt und lassen sich beraten. Eine gute Berufsorientierung ist aber ein entscheidender Schritt, um eine tragfähige Berufswahl zu treffen und anschließend erfolgreich in den Bewerbungsprozess einzusteigen. Mit den neuen digitalen Unterrichtsmaterialien unterstützen wir die jungen Menschen in dieser besonderen Zeit bei der beruflichen Orientierung. Wir bieten den Lehrkräften damit zudem nach der Pandemie ein modernes, inhaltliches Fundament für Berufsorientierung. So können die beiden wichtigen Akteure Schule und Berufsberatung gemeinsam die Jugendlichen noch effektiver bei der Berufs- und Studienwahlentscheidung begleiten.“

Dr. Arndt Schnöring, Generalsekretär der Stiftung der Deutschen Wirtschaft, ergänzt: „Gerade in unsicheren Zeiten machen sich junge Menschen intensiv Gedanken über ihre Zukunft. Mit den digitalen Unterrichtseinheiten können Lehrkräfte und Berufsberaterinnen und Berufsberater dabei auch bei fehlendem Präsenzunterricht bestmöglich unterstützen. Gleichzeitig werden neue Lernmethoden weiter etabliert und digitale Fähigkeiten gestärkt. Diese wichtigen Zukunftskompetenzen sind für das spätere Berufsleben von großer Bedeutung – ganz gleich für welchen beruflichen Weg sich die Jugendlichen am Ende entscheiden werden.“

Bundesagentur für Arbeit
22.05.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Renten bleiben stabil – Zum 1. Juli gibt es keine höheren Renten im Westen

In diesem Jahr bleiben die Renten trotz Corona-Pandemie stabil. Das heißt: Sie werden in gleicher Höhe weitergezahlt. Die Rentnerinnen und Rentner erhalten daher auch keine Rentenanpassungsmitteilung.  

Rentengarantie schützt die Renten

Jedes Jahr im Juli werden die Renten erhöht. Darauf können sich die Rentnerinnen und Rentner verlassen. Ihre Renten werden dann an die Lohnentwicklung des Vorjahres angepasst. Wegen der Corona-Pandemie sind 2020 aber die Arbeitseinkommen gesunken. Für die Renten bedeutet das: Sie können 2021 nicht erhöht werden. Über die Rentengarantie sind sie aber per Gesetz geschützt und werden nicht gekürzt.

Renten stiegen stärker als Inflation

In den vergangenen Jahren stiegen die Renten insgesamt stärker als die Inflation: Zwischen 2015 und 2020 gab es ein Rentenplus von 18 Prozent. Allein 2020 stiegen die Renten um 3,45 Prozent, während die Inflation bei 0,5 Prozent lag.

Ostrenten steigen

Nur wer Arbeitsjahre in Ost-Deutschland zurückgelegt hat, erhält 2020 für diese Zeiten eine um 0,72 Prozent höhere Rente – und dann auch eine Rentenanpassungsmitteilung. Grund dafür ist die schrittweise Angleichung der Renten in Ost und West.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
22.05.2021

Tag der Selbstverwaltung: unabhängige Stimme für gelebte Demokratie

Mit dem Tag der Selbstverwaltung am 18. Mai wird ein wichtiger Baustein der Sozialversicherung gewürdigt. Die Selbstverwaltung in der Rentenversicherung ist gelebte Demokratie. In ihr bestimmen Versicherte, Rentner und Arbeitgeber mit, wofür die Beiträge aus den Sozialabgaben verwendet werden. Ein guter Service der Rentenversicherung ist der Selbstverwaltung gerade auch in Corona-Zeiten ein sehr wichtiges Anliegen.

Bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Rheinland-Pfalz sind 150 Menschen aktiv in der Selbstverwaltung ehrenamtlich engagiert, sie sind Mitglieder in der Vertreterversammlung, den Widerspruchsausschüssen oder als Versichertenberater aktiv. Einen weiten Entscheidungsspielraum hat die Selbstverwaltung insbesondere bei den Präventions- und Rehabilitationsleistungen, die dazu beitragen, dass Menschen länger in ihrem Beruf bleiben können.

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Deutschen Rentenversicherung. Versicherte, Rentner und Arbeitgeber bestimmen alle sechs Jahre bei den Sozialwahlen, wer ihre Interessen im Parlament der Rentenversicherung vertritt. Die nächste Sozialwahl findet 2023 statt.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
22.05.2021

Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Neue Methode gegen Schimmel und Feuchteschäden bei Kulturgütern

DBU fördert Projekt zum Erhalt der Zeppelintribüne – Internationaler Museumstag am 16. Mai

Das Hochbauamt der Stadt Nürnberg hat zum Erhalt der geschichtsträchtigen Zeppelintribüne mit DBU-Förderung eine neue Methode entwickelt, durch die letztlich die Bausubstanz geschützt wird.
Foto: © Hochbauamt Stadt Nürnberg

Nürnberg – Feuchteschäden und Schimmel können national bedeutsamen Kulturgütern massiv zusetzen, so auch der Zeppelintribüne in Nürnberg. Das Hochbauamt der Stadt Nürnberg hat zu ihrem Erhalt eine neue Methode entwickelt, mit der sowohl Luftfeuchtigkeit als auch Materialfeuchten kontinuierlich gemessen werden können. Damit kann das gleichmäßige Entfeuchten einer so großen Baumasse kontrolliert werden, sodass letztlich die Bausubstanz geschützt wird. Darauf weist die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) zum Internationalen Museumstag am 16. Mai hin, die das Projekt mit rund 125.000 Euro gefördert hat. Die Steintribüne gehört zum denkmalgeschützten Bau-Ensemble des ehemaligen Reichsparteitagsgeländes und soll als authentischer Lernort und Zeitzeugnis über die NS-Zeit erhalten werden. 

Während der Umbauphase und sobald es Corona-bedingt erlaubt wird, zeigt das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände die eigens konzipierte Interimsausstellung „Nürnberg – Ort der Reichsparteitage. Inszenierung, Erlebnis und Gewalt“. Als Angebot zum Internationalen Museumstag wird eine Videoführung über das ehemalige Reichsparteitagsgelände online gestellt, die unter anderem Informationen zu Zeppelintribüne und -feld bietet.

Nutzung: Von Propaganda bis „Rock im Park“

Die Zeppelintribüne in Nürnberg ist eine zum geschichtsträchtigen früheren Reichsparteitagsgelände gehörende monumentale Steintribüne. Sie wurde 1935 bis 1937 von den Nationalsozialisten errichtet und zu Propagandazwecken für die Reichsparteitage genutzt. Nach Hitlers Schreckensherrschaft wurde das Bauwerk weiter als Zuschauertribüne bei Veranstaltungen genutzt. Am bekanntesten sind etwa die DTM-Motorsport-Rennen am Norisring und das Open-Air-Festival „Rock im Park“. Die Frage um Erhalt, Verfall oder Rückbau sorgt aufgrund des geschichtlichen Hintergrunds immer wieder für Diskussionen. So löste beispielsweise eine Teilsprengung der Kolonaden auf der Zeppelintribüne 1967 erstmalig kontroverse öffentliche Debatten aus. Der damalige Vorwurf: Ein schwieriges Stück Geschichte wolle man unter dem Vorwand der Baufälligkeit verschwinden lassen. Seit geraumer Zeit setzt die Stadt indes auf das Bewahren: „Eine Entmystifizierung und bewusste Auseinandersetzung mit der Geschichte des Geländes ist für uns wichtig“, sagt Eva Anlauft, Bauphysikerin im Hochbauamt Nürnberg. Die Stadt habe mit dem Nachlass des Hitler-Regimes, speziell mit dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände, nicht nur ein schwieriges Kulturerbe zu managen, sondern auch die Verpflichtung, es als Lernort für künftige Generationen zu erhalten. Doch die Nutzung durch mehr als 300.000 Besucherinnen und Besucher pro Jahr sowie Sonne, Regen, Frost und Wind beeinflussen den Zustand der Tribüne und der Innenräume.

Feuchtigkeit und Schimmel greifen Mauerwerk an – alte Messmethode nicht denkmalschutzkonform

Hier kommt die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) ins Spiel. „Eine unserer Aufgaben ist es, Strategien und Konzepte zur vorsorglichen Erhaltung, Sicherung und Bewahrung national bedeutender Kulturgüter zu unterstützen“, sagt Constanze Fuhrmann, Leiterin des DBU-Referats Umwelt und Kulturgüter. Bei der Zeppelintribüne liegen nach ihren Worten seit der Teilsprengung einige der Bauteile offen und sind deshalb ungeschützt vor Witterungseinflüssen. Es gebe außerdem gravierende bauliche Mängel, die durch hohe Raumluftfeuchte und Regenwasser entstanden seien. „Zudem greifen im Regenwasser gespeicherte Salze sowie Schimmel das Mauerwerk an“, sagt Fuhrmann. Das ließe sich nur in den Griff bekommen, wenn die Menge an eindringender und im Mauerwerk gespeicherter Feuchtigkeit verringert werde. Fuhrmann: „Dafür muss der Feuchtehaushalt im Inneren des Mauerwerks permanent überwacht und die Baumasse nach und nach entfeuchtet werden.“ Das Dilemma: Zur Bestimmung der Mauerwerksfeuchte werden Bohrkerne gezogen, welche anschließend auf ihren Feuchtegehalt hin untersucht werden. Doch solche wiederholten massiven Eingriffe sind mit dem Denkmalschutz nicht vereinbar.

Abtrocknungserfolge mit neuer Methode sichtbar – wichtiger Beitrag für andere Bauwerke

Ziel des Projekts war es daher zum einen, die Messsonden einer für die Feuchtemessung gängigen Methode zu optimieren – ein letztlich minimaler Eingriff. Durch automatisiertes Messen der Luftfeuchte und über entsprechende Regelungseinstellungen wird der Betrieb einer vergleichsweise kleinen Lüftungsanlage gesteuert. Feuchte Luft aus dem Inneren der Tribüne wird bei geeigneten Außenklimabedingungen über den Transportweg Luft herausgebracht. Auf diese Art und Weise kann die Baumasse die seit Jahrzehnten eingedrungene und gespeicherte Feuchtigkeit fortwährend abgeben. Bauphysikerin Anlauft ist zufrieden mit dem Entfeuchtungskonzept des jetzt abgeschlossenen Projekts: „Die neue Methode hat sich in der Praxis bewährt. Abtrocknungserfolge sind sichtbar und mit den Vergleichsmessungen in unsanierten Gebäudeteilen nachweisbar.“ Fuhrmann ergänzt: „Die neu entwickelte Methode könnte einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Schäden an Bauwerken in Zukunft nicht nur minimal-invasiv erkannt werden, sondern dass der Zustand der belasteten Gebäude auch während und nach einer Baumaßnahme kontinuierlich beobachtet werden kann.“ Das Vorhaben steht in einer Reihe von DBU-Projekten, die sich mit praxisnahen Lösungen zum Umgang mit Feuchte- und Salzbelastungen von denkmalgeschützten Gebäuden beschäftigt. Begleitet wurde das Projekt vom Stuttgarter Unternehmen TTI Technologie-Transfer-Initiative und der Firma Truebner aus Neustadt (Rheinland-Pfalz).

Text: Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) Foto: Hochbauamt Stadt Nürnberg
22.05.2021

Sparkasse Vorderpfalz

Mireille Palestini ist neue Personalratsvorsitzende

Der neu gewählte Personalrat der Sparkasse Vorderpfalz hat Mireille Palestini zur Vorsitzenden gewählt. Die Sparkassenfachwirtin engagiert sich bereits seit 8 Jahren im Personalrat der größten Sparkasse in Rheinland-Pfalz. Sie folgt auf Pia Barth, die nicht mehr für die Personalratswahl kandidierte. Stellvertreter von Mireille Palestini sind Klaus Fritzmann und Jennifer Dissinger.

Die Wahlbeteiligung von 69 Prozent sehen alle gewählten Personalratsmitglieder als Ansporn und wollen das in sie gesetzte Vertrauen durch engagierte Arbeit in der Interessenvertretung in den kommenden vier Jahren rechtfertigen. Die hohe Wahlbeteiligung mache deutlich, dass die 890 Mitarbeiter/innen der Sparkasse Vorderpfalz auch für die Zukunft auf eine starke und konsequente Interessenvertretung setzen.

Sparkasse Vorderpfalz
22.05.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

EUROSOLAR-Konferenz mit den Stadtwerken Speyer

„Energietransformation ist riesige Chance“

Vom Sonnenberg in der Franz-Kirrmeier-Straße kann ab Herbst Regionalstrom – grüner Strom aus eigenen regenerativen Anlagen der SWS – bezogen werden.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Gemeinsam mit den Stadtwerken Speyer fand in diesem Jahr die 15. Stadtwerke-Konferenz von EUROSOLAR statt. Rund 80 Fachbesucher aus der ganzen Republik tauschten sich online zu den aktuellen Chancen und Herausforderungen für Stadtwerke und der Beziehung von Industriepolitik und Energiewende aus.

In ihrem Eingangsstatement unterstrich Margit Conrad, ehemalige Staatsministerin von Rheinland-Pfalz und Vorstand von EUROSOLAR Deutschland, die Schlüsselrolle der Stadtwerke für eine gelingende Energiewende.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler eröffnete mit einem Grußwort und führte aus: „Ich bin davon überzeugt, dass die Energiewende im Besonderen in den Kommunen, also hier vor Ort, vorangetrieben werden muss. Denn Flächennutzungspläne, die Errichtung von Solaranlagen auf Gebäuden in kommunaler Trägerschaft und die Stadtwerke als kommunale Unternehmen, die der Hauptpartner der Energiewende in den Kommunen sind und sein werden, sind zentrale Eckpfeiler in der erfolgreichen und nachhaltigen Umsetzung der Energiewende. Diese herbeizuführen wird eine Kraftanstrengung, die nur gemeinsam und mit dem nötigen Gestaltungswillen zu bewältigen ist. Umso dankbarer bin ich, dass die Stadtwerke als Wegbereiter und zentraler Akteur der Klimaschutz- und Energieleitlinie unserer Stadt verlässlich an unserer Seite stehen und künftig noch stärker in die Verfahrungsweise eingebunden sind.“

Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer, hob die Bedeutung des Austauschs der Kommunalversorger untereinander hervor und betonte: „Wir wollen alles daran setzen, unsere 100%-regenerativ-Ziele in Speyer – bei Strom bis 2030, bei Wärme bis 2040 – zu erreichen. Dafür braucht es starke Partner*innen und die Menschen vor Ort, denn Klimaschutz kann nur als Gemeinschaftsaufgabe gelingen.“ Als Grundlage seien bessere politische Rahmenbedingungen für den Ausbau der Erneuerbaren Energien und schnellere Genehmigungsverfahren notwendig, um die Klimaziele zu erreichen. „Ohne die vielen Hindernisse und Blockaden könnten wir viel weiter sein, wir haben die Motivation aber nicht verloren“, sagte Bühring. Besonders die politische Rückendeckung und aktive Unterstützung durch die große Mehrheit des Speyerer Stadtrates und die Verwaltungsspitze sei gegeben und damit ein klarer Auftrag.

Die Stadtwerke wollen tatkräftig neue Projekte angehen und insbesondere im Bereich der Wärmeversorgung gemeinsam mit der Stadt agieren, so der SWS-Chef. „Wir müssen systematisch in Clustern arbeiten und je nach Bestandssituation einen optimierten Technologiemix aus Bausteinen wie Photovoltaik, Wärmepumpe, Kalter-Nahwärme, Wärmenetzen, Kraft-Wärme-Kopplung umsetzen. Energiekonzepte sind dabei der richtige Weg“, machte Bühring deutlich. Innovative Klima-Projekte zur Nutzung von Wasserstoff und Geothermie seien derzeit in Prüfung. Ab Herbst sollen umweltbewusste Kundinnen und Kunden Regionalstrom, grünen Strom aus eigenen Erneuerbaren Energieanlagen in der Region Speyer, nutzen können.

In einer aktuellen Vereinbarung zum Klimaschutz mit der Stadt Speyer wurde im März die zukünftige Zusammenarbeit zum Erreichen der Klimaschutz- und Energieziele in der Domstadt weiter konkretisiert. Beispielsweise verpflichten sich Stadt und Stadtwerke dazu, ein neues, ambitioniertes CO2-Ziel festzulegen und umzusetzen.

„Es ist uns wichtig, auf allen Ebenen eine positive Story der Energiewende zu gestalten“, schloss Bühring. Nur gemeinsam könne man es schaffen, die Herausforderung zu meistern und die Energietransformation als Chance zu begreifen.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
08.05.2021

Bundesagentur für Arbeit

Tag der Pflege: Mehr Beschäftigte in Pflegeberufen

  • Trotz Pandemie steigt die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege
  • Der Mangel an Fachkräften ist hoch
  • BA fördert Umschulungen und schließt Kooperationen über faire Migration

Mehr Beschäftigte in der Alten- und Gesundheitspflege

Die Zahl der Beschäftigten in der Alten- und Gesundheitspflege ist trotz Pandemie weiter gestiegen. Im Oktober, bis zu diesem Monat liegen derzeit Daten vor, gab es in der Gesundheits- und Altenpflege rund 1,77 Millionensozialversicherungspflichtige Beschäftigte. Das sind 43.300 mehr als ein Jahr zuvor. Das gesamte Gesundheitswesen gehört zu den wenigen Branchen, die vergangenes Jahr nicht von einem Beschäftigungsrückgang betroffen waren.

In den vergangenen fünf Jahren ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in der Pflege überdurchschnittlich um 14 Prozent gestiegen. Bezogen auf alle Beschäftigten lag der Anstieg bei acht Prozent.

Auch im Jahr 2020 mehr Beschäftigte – kein Rückgang

Den in den vergangenen Monaten diskutierten Rückgang von 9.000 Beschäftigten in der Pflege kann die BA aus den aktuell vorliegenden Daten nicht bestätigen. Zwar war die Zahl der beschäftigten Alten- und Krankenpflegekräfte in den Monaten März bis Juli 2020 minimal gesunken (-0,5 Prozent). Allerdings ist dieser saisonale Rückgang in der Krankenpflege jedes Jahr festzustellen und war überwiegend nicht durch die Pandemie bedingt. Ursache sind etwa endende Ausbildungsverhältnisse und angepasste Stellenbesetzungsprozesse vor den Sommerferien.
Bereits ab August stieg die Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wieder über das Märzniveau. Zudem lagen die Werte fortwährend über dem entsprechenden Vorjahreswert. Die Unsicherheiten des ersten Lockdown im Frühjahr 2020 haben sich in Pflegeberufen vergleichsweise gering ausgewirkt.

Fachkräfte in der Gesundheits- und Altenpflege knapp

Sowohl für Fachkräfte in der Gesundheits- als auch der Altenpflege stellt die BA einen deutlichen Fachkräftemangel fest. Auf aktuell 12.700 gemeldete Stellen für Fachkräfte in der Gesundheitspflege kommen lediglich 5.800 Arbeitslose. In der Altenpflege sind für 12.800 Stellen nur 3.600 Arbeitslose registriert. Dem gegenüber gibt es bei Altenpflegehelfern und Krankenpflegehelfern deutlich mehr Bewerber als Stellen.

Der Fachkräfteengpass ist weiterhin erheblich. Einerseits führen die demografische Entwicklung und der medizinische Fortschritt zu steigendem Bedarf an Pflegepersonal. Andererseits steigt der Anteil der älteren Beschäftigten in der Gesundheitspflege, sodass hier in den kommenden Jahren Fachkräfte ersetzt werden müssen, um Rentenabgänge zu kompensieren. Auf die Altenpflege trifft das weniger zu.

BA fördert Umschulungen und rekrutiert aus anderen Ländern

Seit dem Jahr 2015 hat die BA – unter anderem im Rahmen der „Ausbildungsoffensive Pflege“ – insgesamt 40.000 berufliche Weiterbildungen mit Abschluss in der Altenpflege und 6.000 in der Gesundheitspflege gefördert. Unterstützt wurden dabei sowohl Arbeitslose als auch Beschäftigte.

Die BA hilft zudem dabei, Fachkräfte und Auszubildende für die Pflege im Ausland zu gewinnen. In den letzten vier Jahren wurden knapp 4.600 ausgebildete Fachkräfte und 600 Auszubildende vermittelt. Ein Schwerpunkt bildet das Programm „Triple Win“. Gemeinsam mit der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) arbeitet die BA u.a. mit den Ländern Bosnien-Herzegowina, den Philippinen und Tunesien zusammen. Die BA setzt hierbei auf faire Migration und arbeitet nur mit Ländern zusammen, in denen es keinen eigenen Mangel an Pflegekräften gibt.

Text: Bundesagentur für Arbeit Foto: Diakonissen Speyer
08.05.2021

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)

EVG Rheinland-Pfalz bezieht Stellung zur Neuauflage der Ampelkoalition

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Rheinland-Pfalz lobt das Kapitel Verkehr und Infrastruktur im neuen Ampel-Koalitions-Vertrag von Rheinland-Pfalz. Vermisst wird aber der Schutz der Beschäftigten im Schienen- und öffentlichen Nahverkehr.

Die Ampelkoalition hat gut funktioniert und hat deswegen auch wieder einen klaren Regierungssauftrag erhalten. Unter der Überschrift „Mobilität für alle – Infrastruktur sichern – Klimaschutz verwirklichen – vernetzte Angebote ausbauen“ bekommen Schienenverkehr und öffentlicher Nahverkehr eine klare Priorität. Als EVG freut man sich besonders über das Bekenntnis zur starken Schiene, die Fortführung des Rheinland-Pfalz Taktes über 2030 hinaus sowie die bessere Vernetzung von Schiene und Bus.

Dazu Lars Kreer, Geschäftsstellenleiter der EVG in Mainz:

In dieser Legislaturperiode soll es endlich zum Einstieg in ein 365-Euro-Ticket für junge Menschen kommen. Die EVG Rheinland-Pfalz hat dies schon lange gefordert. Das ist ein wichtiger erster Schritt hin zu einem kostenfreien Nahverkehrsangebot. Vor allem die jungen Leute können so vom öffentlichen Nahverkehr statt Individualverkehr überzeugt werden. Wir erwarten allerdings, dass die Umsetzung möglichst zeitnah erfolgt und nicht erst zum Ende der Legislatur!

Ein Punkt kommt uns als EVG im Koalitionsvertrag allerdings zu kurz. Das Thema Sicherheit in Bus und Bahn vermissen wir im Koalitionsvertrag völlig und weisen ausdrücklich auf die Umsetzung unserer Forderungen aus der Mainzer Erklärung hin.

So müssen die Anforderungen an die Sicherheit für Fahrgäste und das Personals zukünftig eine stärkere Rolle bei Ausschreibungen spielen. Dazu gehören eine längst überfällige landesweite Erfassung aller Übergriffe in einer Datenbank, Videoaufzeichnung auch in Bussen und eine Doppelbesetzung der Nahverkehrszüge auf Risikostrecken oder in den Abend- und Nachtstunden. Denn für uns als Gewerkschaft ist die Sicherheit unserer Mitglieder in Form von Gesundheitsschutz und sichere Arbeitsplätze am wichtigsten.

Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
08.05.2021

EVG setzt bei Transdev 3,2 Prozent Lohnerhöhung durch

Die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) erzielt Tarifabschluss bei den Unternehmen der Transdev. Bei NordWestBahn, der Württembergischen Eisenbahngesellschaft, der Bayerischen Regiobahn, der Bayerischen Oberlandbahn, der Transdev Hannover, der Transdev Instandhaltung und der Transdev Service GmbH werden die Löhne in den nächsten Monaten um insgesamt 3,2 Prozent angehoben. 

Kristian Loroch, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG)
Foto: Henning Schacht

Die erste Entgelterhöhung erfolgt mit 1,4 Prozent zum 1. Dezember 2021, die zweite Erhöhung erfolgt mit 1,8 Prozent zum 1. Dezember 2022. Damit erzielte man eine deutliche Annäherung an das Branchenniveau. Angepasst oder verbessert werden zudem zahlreiche Zulagen zum 1. Januar 2022. Außerdem gibt es künftig eine Prämie für die Vermittlung von Fachwissen an Kolleginnen und Kollegen innerhalb des Unternehmens.   

Kristian Loroch, Vorstandsmitglied der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG): Wir haben in schwierigen Tarifverhandlungen bei den Unternehmen der Transdev einen für die Branche wegweisenden Tarifabschluss durchgesetzt:

Wichtig für die EVG ist, dass auch bei der Transdev der neue „Fonds für Wohnen und Mobilität“ etabliert werden konnte. Der Wo-Mo-Fonds wurde im vergangenen Jahr erstmals bei der DB AG vereinbart und soll in der gesamten Branche Anwendung finden. Der Fonds bietet Unterstützungsleistungen für EVG-Mitglieder im Bereich Wohnen und Mobilität. Ab dem 1. Januar 2023 können die Mitglieder der EVG im Hinblick auf die Arbeitszeit unterschiedliche Modelle wählen, zudem ändert sich die Abrechnung von Überstunden. 

Diese Forderungen waren für unsere Mitglieder entscheidend, insgesamt konnten wir mit dem Tarifabschluss wichtige Akzente setzen. Möglich wurde der Abschluss erst, nachdem EVG die zum Arbeitskampf und zu zahlreichen Aktionen aufgerufen hatte.

Text: Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) Foto: Henning Schacht
08.05.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Anhaltende Frühjahrsbelebung reduziert Arbeitslosigkeit

„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

Geldleistungen

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Beschäftigtenqualifizierung weiterhin auf hohem Niveau

Demografischer Wandel, Strukturwandel und Digitalisierung machen die Qualifizierung von Beschäftigten immer wichtiger. Die BA kann die Betriebe dabei durch Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt fördern.

„Die regelmäßige Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig zu einem wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor und unabdingbar, wenn es darum geht, die Transformation gut zu meistern. Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert also unmittelbar in die Zukunft seines Unternehmens“, so Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Als Bundeagentur für Arbeit haben wir inzwischen vielfältige gesetzliche Möglichkeiten, um die Betriebe dabei mit Beratung und verschiedenen Instrumenten noch besser zu unterstützen.“, so Scheele.
Trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen haben im letzten Jahr knapp 30.000 Beschäftigte eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im Jahr davor waren es rund 35.000 Beschäftigte. Der Rückgang fällt damit deutlich geringer aus als man hätte erwarten können.
Dass weniger Beschäftigte eine durch die BA geförderte Weiterbildung begonnen haben, erklärt sich durch die Pandemie und ist eine der Folgen der Lockdowns. Denn eine Umstellung auf alternative Durchführungsformen war nicht allen Bildungsanbietern sofort möglich.
16.000 dieser Beschäftigten waren Männer, 13.600 von ihnen Frauen. Sie bildeten sich hauptsächlich zur Fachkraft für Pflege fort, gefolgt von den Fahrzeugführern im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Fachkraft für Pflege“ werden seit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung alle Pflegefachkräfte zusammengefasst, z.B. Alten- und Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu Pflegefachkräften bildeten sich knapp 8.600 Personen, hauptsächlich Frauen, fort. In der Mehrzahl der Fälle waren es beschäftigte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehehelfer, die eine solche Weiterbildung begonnen haben.

In der Fahrzeugführung im Straßenverkehr wollten sich knapp 6.000 Personen, hauptsächlich Männer, fortbilden. Der stärker werdende Online-Handel während der Pandemie könnte zu höheren Bedarfen an Fahrzeugführern geführt haben.
Auch im Vorjahr belegten die Pflegeausbildungen einen absoluten Spitzenplatz. Die Pflegefachkräfte lagen mit gut 12.000 Personen vorn, allerdings gefolgt von den Kaufleuten für Verkehr und Logistik.

Damit es attraktiver wird, auch Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, hat der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Sozialversicherungsbeiträge sowie Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden.
Die BA empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice ihrer regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Hintergrund:

Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde die Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber gestärkt. Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert und mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (verkündet am 28.05.2020) nochmals deutlich gestärkt.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht Arbeitgebern seit 01.01.2021 Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.

Mit dem Sammelantragsverfahren verbunden ist eine deutliche Vereinfachung des gegenwärtigen komplexen Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung im Rahmen der Individualförderung bei der Beschäftigtenqualifizierung („ein Antrag – eine Bewilligung“).

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit in § 106a SGB III zum 01.01.2021 neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III entkoppelt. Dies ist neben dem finanziellen Anreiz der hälftigen Erstattung von SV-Beiträgen mit einer nochmaligen Erleichterung des Antragsverfahrens verbunden. Unter den Voraussetzungen des § 106a Abs.2 SGB III werden auch die Lehrgangskosten bezuschusst.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenversicherung schickt Versicherungsnummer zu

Wichtige Post für Berufsstarter

Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung oder ein duales Studium.

Versicherungsnummer gilt ein Leben lang

Mit diesem Brief erhalten sie ihren Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.

Sozialversicherungsausweis kommt automatisch

Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.

Was tun bei Verlust oder Arbeitgeberwechsel?

Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
03.05.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Neue Solidarität nach Pflanzaktion

Stadtwerke rufen zu neuen Crowdfunding-Projekten auf – 20 Bäume schon gesetzt

Ein Spitzahorn für die Siedlungsschule. Steffen Schwendy (Stadt Speyer) beim Anbringen der Hinweisplakette „Bäume für Speyer“.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Zahlreiche Speyerer Bürger*innen haben dafür gesorgt, dass das Klima in der Stadt nachhaltig verbessert werden kann. Sie beteiligten sich an der Aktion „Bäume für Speyer“, einem Crowdfunding-Projekt, das gemeinsam von den Stadtwerken Speyer (SWS) und der Stadt initiiert wurde. Von den eingenommenen 10.532 Euro konnten 30 Bäume angeschafft werden. Die ersten 20 sind bereits in der Erde.

Rund um die Siedlungsschule – Realschule plus und Grundschule – sind die ersten Bäume bereits zu besichtigen. Unter anderem zum Anbringen der Hinweisplaketten war am 22. April 2021 ein Vor-Ort-Termin. Apfel- und Birnbaum, zwei Spitz- und fünf Feldahorn sowie vier Mehlbeeren wurden auf dem weitläufigen Gelände gepflanzt.

Aktiv gewesen sind die Mitarbeiter*innen der Stadtgärtnerei in den zurückliegenden Wochen bereits im Spielhaus Sara Lehmann sowie in den Kindertagesstätten Seekätzchen, Löwenzahn, Mäuseburg und Pusteblume. „Die Einrichtungen konnten sich um die Bäume bewerben. Die Anzahl der Bäume variiert aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“, erklärt Steffen Schwendy von der Stadtverwaltung Speyer. In den Kitas Schatzinsel und Mäuseburg sollen im Herbst noch zwei Esskastanien gesetzt werden. „Bei der Schulhofsanierung der Woogbachschule planen wir für den Herbst außerdem weitere Bäume ein“, kündigt die Verwaltung an. Bis dahin werden noch weitere Standorte an Schulen oder Kindergärten gesucht, die sich für das Baumpflanzen eignen. Dass sich so viele Speyerer*innen an der Aktion beteiligt haben, freut den Verantwortlichen im Fachbereich Stadtentwicklung ungemein. Der Betrag, der in Summe zusammenkam, war doppelt so hoch wie das gesteckte Ziel.

Übermitteln konnten die Unterstützer*innen ihre Geldbeträge über die Online-Plattform Speyer Crowd. Die Geldgebenden selbst hatten die Chance auf besondere Prämien, die von den SWS in Gemeinschaft mit der Stadt ausgelobt wurden und bereits im Februar verschickt wurden. „Jeder Baum in Speyer ist eine gute Investition in die Zukunft“, macht Steffen Schwendy deutlich.

Nach dem erfolgreichen Projekt „Bäume für Speyer“ haben die SWS mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion gestartet und 5.000 Euro Sonderfördermittel zur Verfügung gestellt. Initiatoren haben die Möglichkeit, ein individuelles Projekt ins Leben zu rufen und werden von den SWS unterstützt. Beteiligen können sich alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Projektideen können unter www.speyer-crowd.de/corona angelegt werden.

bademaxx in den Startlöchern

Die Freigabe der Landesregierung zur bademaxx-Öffnung in noch nicht in Sicht. Mitarbeiter Simon Mayer beim Spritzen der Beckenumrandung im Sommer 2020.
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

„Das bademaxx-Freibad kann geöffnet werden, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Speyer (SWS) am Montagabend. Die Öffnung sei jedoch frühestens drei Wochen nach der Freigabe möglich, da diese Zeit für die Inbetriebnahme des Bades und die Genehmigung durch das Gesundheitsamt benötigt werde. Derzeit sei nach Angaben der Landesregierung noch kein Zeitpunkt für eine Öffnung vorgesehen.

„Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und können schnell an neue Vorgaben angepasst werden“, ergänzte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Ebenso habe der Zutritt ins Freibad mittels Online-Ticket gut funktioniert und solle wieder so gehandhabt werden. Der Zugang zum Freibad sei weiterhin in zwei Zeitspannen geplant: vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise würden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro).

„Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die Stadtwerke, schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.

Auch einen Saunabetrieb könnte sich der SWS-Geschäftsführer unter Corona-Auflagen vorstellen: „Wir würden den Besuch von 14.00 bis 20.00 Uhr anbieten, für einen Komplettpreis von 15,00 Euro.“ Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.

„Derzeit wird das bademaxx auf Vordermann gebracht“, ergänzte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Im technischen Bereich seien ein Blockheizkraftwerk ausgetauscht, Wasseraufbereitungs- und Lüftungsanlagen gewartet, Maler-, Fliesen- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem würden im Freibad Baumprüfungs- und Gartenarbeiten sowie die Instandhaltung der Spielgeräte anstehen. „Die 20 Voll- und Teilzeitkräfte, die im bademaxx arbeiten, sind derzeit in Kurzarbeit. Zwei bis drei Personen führen die Arbeiten aus“, so Lang.

Unter der Annahme, dass Freibad-, Hallenbad- und Saunabetrieb auch 2021 nur eingeschränkt stattfinden können, rechnen die SWS mit einem negativen Ergebnis von 2,2 Mio. Euro. 2020 war das bademaxx-Freibad von 25. Juni bis 6. September geöffnet. Pro Zeitspanne konnten 450 Besucher das Bad nutzen, täglich 900 Gäste. Insgesamt kamen 28.617 Besucher. Der Verlust wird lt. Hochrechnung bei ca. 2,6 Mio. Euro liegen.

SWS-Aufsichtsrat beschließt Wohnmobil-Stellplatz

Foto: AdobeStock – blattwerkstatt

250.000 Euro werden die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), in einen Wohnmobilstellplatz an der Straße Am Neuen Rheinhafen investieren, so der Beschluss des SWS-Aufsichtsrats am 19. April 2021. „Gemeinsam mit dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Straße Am Neuen Rheinhafen und dem bademaxx-Parkplatz wollen die Verkehrsbetriebe diesen Wohnmobilstellplatz integriert betreiben“, informierte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das Angebot sei für die Stadt Speyer aus touristischer Sicht eine große Bereicherung, zudem könnten viele Bürger*innen die Möglichkeit zur Entleerung ihrer Wohnmobil-Abwassersammelbehälter nutzen. Hier bestehe ein großer Bedarf in Speyer.

Bereits genehmigt wurden 598.000 Euro für den Ausbau des öffentlichen Parkplatzes auf dem Hafengelände. „Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, die derzeit an ein Logistikunternehmen zum Abstellen von Lkws vermietet wird“, führte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring aus und ergänzte: „Auf der Fläche sollen 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden.“ Es sei geplant, die Einfahrt durch eine Schranke zu sichern. Möglichkeiten zur Entleerung von Abwassertanks sowie zum Zapfen von Frischwasser seien vorgesehen.

„Die Tiefbauarbeiten für die beiden Maßnahmen Parkplatz und Wohnmobilstellplatz sollen aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden“, sagte Bühring. Der Baubeginn sei für Ende des Jahres vorgesehen, ein Betriebskonzept dazu werde noch erstellt. Zudem gäbe es Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit einem privaten Investor für einen Wohnmobilstellplatz.

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH
27.04.2021

Bundesagentur für Arbeit

Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote

Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden.
Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen.

Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten und Erfolgsgeschichten von Azubis.

Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen.
Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materialien für den Berufsorientierungsunterricht herunterladen. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt.

Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung:
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf https://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstützung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Berufliche Orientierung an.
Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anonyme und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung.
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-radar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Menschen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region.

Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert.

Weiterführende Informationen:

Deutscher Gewerkschaftsbund DGB: www.dgb.de
Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: www.arbeitgeber.de
Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de

Aktuelle Statistiken zum Ausbildungsmarkt:

Aktuelle Daten u.a. zu gemeldeten Bewerber/innen und gemeldeten Ausbildungsstellen (März 2021) finden Sie hier
Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (März 2021) finden Sie hier.
Alle Statistiken zum Ausbildungsmarkt finden Sie hier und unter: www.statistik.arbeitsagentur.de

Allianz für Aus- und Weiterbildung: www.aus-und-weiterbildungsallianz.de

Zahl der Sanktionen im letzten Jahr stark gesunken

Hauptgrund war die Corona-Pandemie

  • Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
  • Über 95 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
  • Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse

Zahl der Sanktionen gesunken – Meldeversäumnisse häufigster Grund

Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 gesunken. Der massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie.

Dreiviertel der Sanktionen müssen ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter, ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden online und telefonisch statt. Deswegen konnte es nicht zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus.

Weiterhin dreiviertel aller Sanktionen aufgrund von versäumten Terminen

Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.

Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig; Über 95 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt

Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2020 mussten 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal mit einer Sanktion belegt werden. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2019 waren dies 8,3 Prozent.

Bundesagentur für Arbeit
27.04.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz

Workers’ Memorial Day am 28. April | Appell für mehr Arbeitsschutz

Speyer: Gedenken an verunglückte Beschäftigte

Bauarbeiter können kein Homeoffice machen – und tragen auch ohne Pandemie ein erhöhtes Risiko, im Job zu erkranken oder zu verunglücken. Die IG BAU fordert mehr Anstrengungen beim betrieblichen Arbeitsschutz.

Gedenkminute für verunglückte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft Beschäftigte in Speyer dazu auf, der Menschen zu gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch den Job erkrankt sind. „Am internationalen Workers’ Memorial Day, dem 28. April, sollte um 12 Uhr eine Minute lang der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gedacht werden – ob im Betrieb, im Homeoffice oder auf der Baustelle“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Die Corona-Pandemie habe ein Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren gerade auch am Arbeitsplatz geschaffen. „In Zeiten hoher Infektionszahlen ist es besonders wichtig, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten schützen – über regelmäßige Testangebote, medizinische Masken, Hygienestandards und Homeoffice“, so der Gewerkschafter.

In der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder der Gebäudereinigung sei Heimarbeit aber nur im Ausnahmefall möglich. Wer in diesen Branchen arbeite, trage zugleich ein grundsätzlich höheres Unfallrisiko – etwa durch Stürze von Gerüsten oder Verletzungen mit Häckslern. An die Firmen appelliert die IG BAU, den Arbeits- und Gesundheitsschutz „mit höchster Priorität“ zu behandeln. Dieser sei Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

„Auf dem Bau ist angesichts der hohen Auftragslage aktuell besonders viel zu tun. Die Arbeitgeber sind es den rund 460 Beschäftigten der Branche in Speyer schuldig, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen“, ergänzt Carsten Burckhardt, das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand. 

Nach Angaben der Berufsgenossenschaft BG BAU birgt auch der Arbeitsweg ein erhebliches Unfallrisiko: Allein im vergangenen Jahr verunglückten bundesweit 21 Bau-Beschäftigte auf ihrem Weg zum Einsatzort tödlich. „Zu guten Arbeitsbedingungen zählt neben dem Arbeitsschutz eine faire Bezahlung“, so Burckhardt. In der anstehenden Tarifrunde für die Branche Bauhauptgewerbe setzt sich die Gewerkschaft daher für ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent ein. Außerdem soll es eine Entschädigung der meist unbezahlten, oft stundenlangen Wegezeiten zu den Baustellen geben.

Hohe Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft

IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert besseren Schutz von Erntehelfern

Die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.

„Mehrere Corona-Ausbrüche in der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“, so Wunderlich. Die überwiegend aus Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.

Volle Auftragsbücher: 260 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr

Wegezeit-Entschädigung und Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer gefordert

Bauarbeiter haben auch in Krisenzeiten viel zu tun. Sie sollen jetzt an den steigenden Umsätzen der Branche beteiligt werden, fordert die IG BAU.

Die rund 460 Bau-Beschäftigten in Speyer sollen mehr Geld bekommen: In der anstehenden Tarifrunde für die Branche fordert die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle, weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an. Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.

Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde in Speyer im vergangenen Jahr der Bau von 260 Wohnungen genehmigt. Dabei investierten Bauherren rund 60 Millionen Euro.

„Während viele Branchen stark von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der Corona-Pandemie.

„Neben einer Lohnerhöhung erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das nur fünf Prozent.

Die Tarifverhandlungen zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern beginnen am 11. Mai in Berlin.

Jahresbilanz: 2.300 Streitfälle bei der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz

Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte in Speyer

Fragen rund um das Thema Kurzarbeit sorgten für volle Terminkalender bei den Rechtsschutzexperten der IG BAU.

Juristischer Beistand in Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz waren im vergangenen Jahr stark gefragt. Insgesamt 2.300 Mal kamen die Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche Rechtsstreitigkeiten auch in Speyer zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich.

Wegen der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Wunderlich. In der Baubranche sei es unter anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen. Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter, Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so Wunderlich.

Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen, um das Personal um seine Rechte zu bringen.“

Anspruch auf kostenlosen Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt es in den IG BAU-Büros Ludwigshafen / Mainz (Telefon: 06 21 – 68 59 99-0) und Worms (Telefon: 0 62 41 – 5 28 56).

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
27.04.2021

E.ON

E.ON Auswertung: Jeder zweite Deutsche streamt regelmäßig – In diesen Städten und Kreisen ist der Streaming-Anteil deutschlandweit am größten

  • Hamburg, Mainz, Köln, Darmstadt und Frankfurt am Main beim Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Werten

Streaming boomt: Mehr als jede/r zweite Deutsche konsumiert regelmäßig Inhalte wie Videos, Musik, Podcasts oder Spiele über das Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Civey-Umfrage für den E.ON Energieatlas, der unter https://energieatlas.eon.de abrufbar ist. Die Auswertung zeigt auch, wie sich das Streaming-Verhalten vor Ort in den Regionen unterscheidet.

Im Vergleich der 401 Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anteil an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern in Hamburg (63,3 Prozent), Mainz (62,1 Prozent), Köln (61,6 Prozent), Darmstadt (61,0 Prozent) und Frankfurt am Main (60,7 Prozent) am größten. Wie hoch die Streaming-Nutzung in Ihrer Region ist, zeigt die nachfolgende Liste der 50 Regionen mit den größten Anteilen an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern.

70 Prozent der Familien mit Kindern streamen

Der Auswertung zufolge geben 54,9 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger an, mindestens einmal wöchentlich übers Netz zu streamen. Familien mit Kindern nutzen solche Angebote mit 70 Prozent überdurchschnittlich häufig. Und auch in den einzelnen Altersgruppen zeigen sich große Unterschiede: Bei den 18- bis 29-Jährigen ist die Streaming-Quote am höchsten, hier sind es rund acht von zehn Befragten. Bei älteren Befragten ist der Anteil etwas geringer (50 bis 64 Jahre: 49,4 Prozent; 65 und älter: 31,1 Prozent).

Die beliebtesten Streaming-Inhalte sind Videos, sie werden von 70,6 Prozent der Befragten mindestens einmal wöchentlich abgerufen. Danach folgen Musik, (49,5 Prozent), Podcasts (22,4 Prozent) und Spiele (11,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten konsumiert die Inhalte „zwei bis drei Stunden“ täglich. „Mehr als fünf Stunden“ streamt nur jeder 20.

Streaming-Quote in den Stadtstaaten besonders hoch

Regional unterscheidet sich der Anteil der Streaming-Nutzerinnen und -Nutzer teils deutlich: Überdurchschnittlich groß ist die Verbreitung auf Bundesland-Ebene in den Stadtstaaten Hamburg (63,3 Prozent), Berlin (58,2 Prozent) und Bremen (57,1 Prozent). Generell lässt sich ein Stadt-/Land-Gefälle erkennen: Befragte aus dicht besiedelten Gebieten streamen oft grundsätzlich häufiger als Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.

Schleswig-Holsteiner Nutzer würden „grüne“ Anbieter am häufigsten bevorzugen

E.ON hat außerdem ermittelt, wie nachhaltig Streaming-Nutzende in Deutschland orientiert sind. Auf die Frage, ob sie Anbieter bevorzugen würden, wenn diese für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energie nutzen würden, antworteten 44,4 Prozent der Streaming-Fans mit „Ja“. Im regionalen Vergleich platziert sich Schleswig-Holstein hierbei an der Spitze der Bundesländer (50,8 Prozent). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Baden-Württemberg (50,3 Prozent) und Hamburg (49,2 Prozent).

Die Details zu den Umfrage-Ergebnissen rund ums Thema Streaming finden Sie im E.ON Energieatlas: https://energieatlas.eon.de.

Top 50 Landkreise/kreisfreie Städte mit dem bundesweit höchsten Anteil an Streaming-Nutzern:

Landkreis/Kreisfreie StadtAnteil Streaming-Nutzer
Kreisfreie Stadt Hamburg63,3%
Kreisfreie Stadt Mainz62,1%
Kreisfreie Stadt Köln61,6%
Kreisfreie Stadt Darmstadt61,0%
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main60,7%
Kreisfreie Stadt Wolfsburg60,6%
Landkreis Friesland60,3%
Kreisfreie Stadt München60,1%
Kreisfreie Stadt Baden-Baden60,0%
Landkreis Trier-Saarburg59,8%
Landkreis Goslar59,7%
Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau59,7%
Kreisfreie Stadt Coburg59,6%
Kreisfreie Stadt Braunschweig59,0%
Landkreis Ahrweiler59,0%
Kreisfreie Stadt Osnabrück58,9%
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg58,9%
Landkreis Wittmund58,8%
Kreisfreie Stadt Mannheim58,8%
Kreisfreie Stadt Würzburg58,8%
Landkreis Mayen-Koblenz58,5%
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern58,5%
Kreisfreie Stadt Wuppertal58,4%
Kreisfreie Stadt Leipzig58,4%
Landkreis Wesermarsch58,3%
Kreisfreie Stadt Bremen58,3%
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald58,3%
Kreisfreie Stadt Berlin58,2%
Landkreis Göttingen58,1%
Landkreis Bad Dürkheim58,1%
Städteregion Aachen58,0%
Ennepe-Ruhr-Kreis58,0%
Kreisfreie Stadt Speyer58,0%
Landkreis Mainz-Bingen58,0%
Kreisfreie Stadt Stuttgart58,0%
Kreisfreie Stadt Bochum57,9%
Kreisfreie Stadt Dortmund57,9%
Landkreis Hameln-Pyrmont57,8%
Landkreis Lüchow-Dannenberg57,8%
Kreisfreie Stadt Düsseldorf57,8%
Hochtaunuskreis57,8%
Kreisfreie Stadt Trier57,8%
Landkreis Miesbach57,7%
Kreisfreie Stadt Rostock57,7%
Kreisfreie Stadt Lübeck57,6%
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein57,6%
Landkreis Northeim57,5%
Region Hannover57,5%
Landkreis Neuwied57,5%
Landkreis Kassel57,4%
Bodenseekreis57,4%

Hintergrund:

Das Marktforschungsunternehmen Civey befragte für den „Streaming-Atlas“ im Februar 2021 unterschiedlich große Stichproben. Um den Anteil der Streaming-Nutzer zu ermitteln, wurden insgesamt 30.000 Bundesbürger befragt. Die Ergebnisse sind auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise und kreisfreien Städte repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Streamen Sie mindestens einmal pro Woche Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“.

Um Inhalte / Dauer des Konsums zu ermitteln, wurden 1.000 Personen befragt, die regelmäßig streamen. Die Fragestellungen lauteten: „Welche dieser Inhalte streamen Sie mindestens einmal pro Woche?“ / „Wie viele Stunden streamen Sie täglich Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“

Für das Nachhaltigkeits-Ranking wurden insgesamt 7.500 Personen, die regelmäßig streamen, befragt. Die Ergebnisse sind auf Bundes- und Landesebene repräsentativ für Personen, die regelmäßig Inhalte über das Internet streamen. Die Fragestellung lautete: „Würden Sie Streaming-Anbieter bevorzugen, die für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energien nutzen?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja, auf jeden Fall“, „Eher ja“, „Unentschieden“, „Eher nein“, „Nein, auf keinen Fall“. Die „Ja“-Antwortmöglichkeiten wurden für die Auswertung zusammengefasst.

E.ON SE
27.04.2021

Maimarkt Mannheim

„Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie im Juni kann nicht stattfinden

Wir haben sehr gehofft und unverdrossen geplant, jetzt steht allerdings fest: Der „Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 kann nicht stattfinden.

Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen ist es für die Stadt Mannheim und für uns als Mannheimer Ausstellungsgesellschaft absehbar, dass eine Veranstaltung wie der „Maimarkt Spezial“ zum geplanten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann.

Es ist nach wie vor unklar, wann die dritte Corona-Welle bricht und wir können nicht riskieren, dass für unsere Aussteller Kosten entstehen. Wir bedauern dies sehr! Sehr gerne hätten wir Ausstellern und Besuchern eine schöne Messe ermöglicht.

Dennoch macht sich das Team unbeirrt an die Planungen für den nächsten Maimarkt Mannheim: Dieser findet vom 30. April bis zum 10. Mai 2022 statt.

Herzlichen Dank für Ihre Verbundenheit!

MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH
27.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V

Die außerordentliche Eigentümerversammlung

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V klärt auf

In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Tagungsordnungspunkte der immer nicht öffentlichen Versammlung sind etwa die Diskussion über Nutzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, die Verabschiedung von Nachforderungen und neuen Vorauszahlungen sowie die Bestellung (oder Abberufung) des Verwalters und ggfs. seine Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr. In begründeten Sonderfällen kann es darüber hinaus auch zu weiteren Versammlungen kommen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) erklärt, welche Themen die Einberufung einer zusätzlichen Veranstaltung rechtfertigen und welche gesetzlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt. In Ausnahmen kann es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig werden, kurzfristig über elementare Themen zu diskutieren und damit nicht bis zur nächsten regulären Versammlung zu warten. Um dringende Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, muss zu diesem Zweck eine außerordentliche Versammlung aller Eigentümer einberufen werden. Das Wort „außerordentlich“ unterstreicht bei derartigen Versammlungen das Ziel, keine alltäglichen Anliegen (Ruhestörungen, ausbleibende Reinigungsdienste o.ä.) zu behandeln; im Blickpunkt stehen ausschließlich Themen von besonderer Brisanz und Wichtigkeit, die schnelle Entscheidungen aller Beteiligten verlangen. Versammlungsgegenstand sind beispielsweise plötzlich eintretende Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum (u.a. Mängel an Fassade, Dach oder Leitungen), deren fachgerechte Beseitigung, sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden in der Zukunft. Die Versammlung thematisiert in diesem Zusammenhang auch rechtliche und finanzielle Folgen, unter anderem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Gebäudeschäden, die Kostenübernahme zur Schadensregulierung und die damit verbundene Notwendigkeit einer möglichen Sonderumlage. Auch Schwierigkeiten mit der zuständigen Verwaltung, sei es durch eine zögerliche Umsetzung von Beschlüssen oder anderweitige Punkte, können Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Alle Beteiligten sollten immer abwägen, ob das jeweilige Anliegen eine Einberufung zwingend notwendig macht. In der Regel ist eine außerordentliche Versammlung mit Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung, sowie erheblichen Kosten verbunden. Das beginnt bei der Anmietung von Tagungsräumen und der Anreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, reicht bis zu den anfallenden Verwaltergebühren für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer zusätzlichen Versammlung. Geht es um die Abwendung und Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, macht eine außerordentliche Eigentümerversammlung allerdings oftmals Sinn, da eine alternative Entscheidungsfindung per Umlaufbeschluss – je größer die WEG ist – selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Hier wäre nämlich grundsätzlich immer die Zustimmung ALLER Miteigentümer in Textform erforderlich.“  Die Befugnis für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung hat die jeweils bestellte Verwaltung oder bei deren Untätigkeit alternativ – falls vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. Auch auf Verlangen von mehr als 25 % aller Eigentümer ist zu einer zusätzlichen Versammlung einzuberufen. Der organisatorische Ablauf im Vorfeld entspricht dem Verfahren einer regulären Versammlung: Die Einladung hat in Textform zu erfolgen, die Einladungsfrist von drei Wochen darf auch nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden. Am Versammlungstag übernimmt die jeweilige Verwaltung die Leitung der Veranstaltung, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen. Zur Beschlussfähigkeit ist seit dem 01.12.2020 keine Mindestanwesenheit der Eigentümer – persönlich oder per Vollmacht – erforderlich. Sämtliche Entscheidungen sind von der zuständigen Verwaltung in einer Niederschrift und zusätzlich in der Beschlusssammlung festzuhalten. Werden auf einer außerordentlichen Versammlung Beschlüsse, beispielsweise bezüglich dringend einzuleitender Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen, ist es im nächsten Schritt die Aufgabe des Verwalters, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Koordination der ordnungsgemäßen Durchführung zu übernehmen. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
27.04.2021

Küchentreff

Küchen-Schütz unterstützt Sponsoring-Aktion für neue Kindergarten-Küche

Initiiert wurde die Aktion von Sally Özcan

So sah die „in die Jahre gekommene“ alte Küche aus.

Mit vereinten Kräften für die Kleinsten: Auf Initiative der bekanntesten deutschen Influencerin für Kochen und Backen, Sally Özcan („Sallys Welt“), bekommt der Kindergarten Don Bosco in Waghäusel eine neue Einbauküche. Während nobilia und Bosch die Küche bzw. die Elektrogeräte sponserten, hat KüchenTreff-Mitglied Küchen-Schütz die Küche kostenlos montiert.

In dieser neuen Traumküche macht das Kochen und Backen wieder Spaß.

Zustande kam die Aktion durch den Küchenverband KüchenTreff, bei dem Küchen-Schütz Mitglied ist: Sally Özcan macht sich als Testimonial für die KüchenTreff- Jubiläumskampagne „25 Küchen für den guten Zweck“ stark. Bei den Gesprächen kam heraus, dass in ihrer Heimat, der Kreisstadt Waghäusel in Baden-Württemberg, ebenfalls Bedarf an einer neuen Küche bestand. Sally Özcan, die in Deutschland den erfolgreichsten YouTube-Kanal zum Thema Kochen und Backen betreibt, hat selbst zwei Töchter, die den Kindergarten Don Bosco besuchen. Dort legt man großen Wert auf gesunde Ernährung und möchte dem Nachwuchs schon früh Freude am gesunden Kochen und Essen vermitteln. Ein Engagement, das definitiv unterstützenswert ist, wie auch Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus dem benachbarten Schwegenheim fand: „Als wir davon hörten, haben wir nicht gezögert und unsere Hilfe angeboten. Wir haben einen Ort geschaffen, an dem die Kinder sich wohlfühlen, kreativ sein können und Spaß am Kochen und gesunder Ernährung erleben – alles Werte, die uns als Küchenstudio-Betreiber am Herzen liegen und die wir daher gern unterstützen.“

Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus Schwegenheim zögerte nicht als er von dem Projekt hörte.

Um dem Kindergarten eine kulinarische Früherziehung zu ermöglichen, wurde kurzerhand von allen beteiligten Partnern diese Sponsoring-Aktion ins Leben gerufen. Im November letzten Jahres begannen die Planungen, Anfang dieses Jahres wurde die Küche montiert – und jetzt können die Kinder im Kindergarten Don Bosco in einer hellen, bunten und modernen Küche das Kochen lernen.

Sally Özcan, deren beide Töchter ebenfalls den Kindergarten besuchen, freut sich über das gelungene Ergebnis.

Die Sponsoring-Aktion findet losgelöst von der aktuell laufenden KüchenTreff-Jubiläumsaktion statt. Zum 25-jährigen Bestehen hat KüchenTreff nämlich die Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ gestartet (www.25guteTaten.de). Dort können sich wohltätige Institutionen und Vereine noch bis Ende Juni für eine Küche im Wert von 10.000 Euro bewerben. Das Los entscheidet dann über den Gewinner.

Sally Özcan gemeinsam mit dem ganzen Küchenstudio Team bei der Arbeit

GOOS COMMUNICATION GmbH & Co. KG
27.04.2021

Remax Germany

Immobilieneigentümer: Übergangsregelung zum Energieausweis bis 30. April 2021 nutzen

Verbrauchsausweise werden teurer / Immobilieneigentümer können jetzt Kosten sparen / Rechtliche Vorgaben zur Energietransparenz auch für Immobilieninserate verschärft / Bußgelder möglich

Leinfelden-Echterdingen – Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen. Denn: Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. „Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist“, sagt Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany.

Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen. „Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden“, erklärt Julevic und rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen

Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro. „Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln“, sagt Julevic. Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war. So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.

Umfangreicher Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern. „Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien“, erklärt Julevic. Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.

Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten

Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen“, sagt Julevic. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi: „Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“

Remax Germany eröffnet Büro in Rülzheim

Remax Pro Partner berät Immobilienkunden in Rülzheim und der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe / 3 Makler, 1 Marketing- und 1 Accounting-Spezialist / Aufstockung auf 10 Makler geplant

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer sowie Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa.
Foto: Remax

Leinfelden-Echterdingen – Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany hat soeben ein Büro im rheinland-pfälzischen Rülzheim eröffnet. Inhaber und Geschäftsführer der an der Mittleren Ortsstraße 70 gelegenen, 75 Quadratmeter großen Niederlassung ist Daniel Wessa. Gemeinsam mit Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa und drei Mitarbeitern betreut er Immobilienverkäufer und -käufer in der 8.300-Einwohner-Stadt sowie in der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe.

Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer des neuesten Remax-Ablegers, erklärt zur Büroeröffnung: „Rülzheim zeichnet sich durch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung aus. Unter anderem wegen der ansässigen und sich neu ansiedelnden Unternehmen besteht ein großer Wohnraumbedarf.“

Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa ergänzt: „Trotz des Wunsches nach natürlichem und ländlichem Wohnen sehen wir wegen des Mangels an Objekten und Bauland im Umland zunehmend eine Entwicklung in Richtung städtische Innenverdichtung, also in bestehende Grundstücke in zweiter Reihe.“

Weitere Informationen: www.remax.de/propartner-ruelzheim

Remax Germany
27.04.2021

IW Junior

Beste Schülerfirma aus Rheinland-Pfalz heisst Ceaseless

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle – damit hat das JUNIOR Unternehmen ceaseless heute beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen. Die Schülerinnen und Schüler überzeugten die Jury aus Bildungs- und Wirtschaftsvertretern. ceaseless wird Rheinland-Pfalz im Juni beim Bundeswettbewerb vertreten, wenn Deutschlands beste Schülerfirma gekürt wird.

Schülerfirma ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Geschäftsidee und -bericht, Jury-Interview und Videopräsentation – beim Landeswettbewerb werden die Schülerfirmen in diesen vier Kategorien bewertet. Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu zählt auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern. In Rheinland-Pfalz hatten sich von 13 JUNIOR expert Schülerfirmen nach einem Vorentscheid fünf Unternehmen für den Wettbewerb qualifiziert.

Beim virtuellen Event setzte sich ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen gegen die anderen Finalisten durch. „Wir haben gar nicht damit geplant, da wir sehr starke Konkurrenz hatten. Aber wir sind sehr sehr froh, dass wir das Ding gerockt haben!“, so Anna Glaser, Vorstandsvorsitzende von ceaseless, live in der Preisverleihung. Der Sieg qualifiziert die Jugendlichen für die Teilnahme beim Bundeswettbewerb am 15. Juni 2021.

Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle, das Siegerprodukt der Schülerfirma Ceaseless.
Foto: Schülerfirma ceaseless

Auf dem zweiten Platz landete ReWood aus Bad Kreuznach mit der Geschäftsidee, alte Weinkisten und Korken wiederzuverwenden und daraus individuell gestaltete Pinnwände und Tabletts anzufertigen (BBS Wirtschaft). Über Platz drei freute sich TechnikTaskForce aus Mainz mit ihrem Dienstleistungsangebot „Support und Wartung der Schultechnik“ (Bischöfliche Willigis-Schulen).

„Das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist beachtlich und man merkt schnell: Sie alle haben Freude daran, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Diese Erfahrungen sind prägend für ihr ganzes Leben. Und wer weiß, vielleicht entscheidet sich die eine oder der andere später tatsächlich für eine Unternehmensgründung. Dass die jungen Wettbewerberinnen und Wettbewerber das Zeug dazu haben, haben sie mit ihrer Schülerfirma bereits bewiesen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.

Text: Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH Foto: Schülerfirma ceaseless
27.04.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im März 2021

Frühjahrsbelebung trotz steigender Infektionszahlen

„Im März gab es am Arbeitsmarkt eine spürbare Frühjahrsbelebung – und das, obwohl die Infektionen steigen und die Einschränkungen für einige Wirtschaftsbereiche nach wie vor bestehen. Insgesamt zeigt der Arbeitsmarkt aber weiter sehr deutliche Spuren der nun seit einem Jahr andauernden Krise.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im März: -77.000 auf 2.827.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +492.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der einsetzenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen mit 2.827.000 um 77.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 8.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent. Im Vergleich zum März des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 492.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 1,1 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Februar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im März bei 3.624.000 Personen. Das waren 344.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. März für 197.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Januar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Januar für 2,85 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, steigt seit November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Februar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 13.000 gesunken. Mit 44,35 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 754.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Januar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 4.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Januar nach Hochrechnungen der BA um 96.000 auf 33,51 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Januar mit 6,87 Millionen um 560.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Gut zwei Fünftel des Rückgangs gingen auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im März waren 609.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 82.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 12.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im März 2021 um 4 Punkte auf 102 Punkte. Er liegt damit 11 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.031.000 Personen erhielten im März 2021 Arbeitslosengeld, 183.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im März bei 3.905.000. Gegenüber März 2020 war dies ein Anstieg von 89.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis März 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 323.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 46.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 197.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 415.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 32.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 260.000 im März noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im März aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.04.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Früher in Rente und ohne Abschläge? – Mit freiwilligen Beiträgen Abschläge ausgleichen

Wer früher in Altersrente gehen möchte, muss mit Abschlägen bei der Rente rechnen. Mit zusätzlichen freiwilligen Beiträgen kann man Abschläge ausgleichen. Möglich ist dies bereits ab dem 50. Lebensjahr.

2020 haben Versicherte der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz rund 7,3 Millionen Euro an zusätzlichen Beiträgen eingezahlt – so viel wie noch nie. Das zeigt das große Vertrauen in die Rentenversicherung – gerade in Krisenzeiten. Hinzu kommt, dass der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung mit 18,6 Prozent vergleichsweise günstig ist.

Beraten lassen

Wer plant, früher in Altersrente zu gehen und die Abschläge auszugleichen, sollte sich persönlich beraten lassen. Einen Beratungstermin gibt es auch in Zeiten von Corona telefonisch direkt bei einer der Auskunfts- und Beratungsstellen in Speyer, Kaiserslautern, Mainz, Bad Kreuznach,Trier, Koblenz oder Andernach.

Zusätzliche Beiträge erhöhen die Rente

Wichtig: Auch wenn sich die Pläne ändern und die Altersrente erst später beginnen sollte, gehen die zusätzlich gezahlten Beiträge nicht verloren. Im Gegenteil: Sie erhöhen die spätere Rente. Außerdem können sie als Aufwendungen für die Altersvorsorge bei der Steuer geltend gemacht werden. Konkrete Auskünfte erteilen Lohnsteuerhilfevereine, Steuerberater oder Finanzämter.

So hoch sind die Abschläge

Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns betragen die Abschläge 0,3 Prozent der Rente. Wer also ein Jahr früher in Rente geht, muss einen Abschlag von 3,6 Prozent in Kauf nehmen. Bis zu 14,4 Prozent der Rente können es maximal sein. Dies gilt dann für die gesamte Zeit des Rentenbezugs und eine anschließende Hinterbliebenenrente. Nur noch die Regelaltersrente und die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren gibt es ohne Abschläge.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
03.04.2021

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.

Nachgefragt: „Welche Nebenkosten sind umlagefähig?“

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Jeder Vermieter stellt sich bei der Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnung die Frage: Welche Kosten lassen sich über die Nebenkostenabrechnung auf den Mieter umlegen? Eine genaue Definition liefert die Betriebskostenverordnung (BetrKV): §2 beinhaltet eine Aufzählung mit 17 Punkten, die als umlagefähige Betriebskosten anerkannt sind.

Dazu zählen unter anderem die Gebühren der Wasserversorgung, Heizkosten, die Schornstein- und Straßenreinigung, Müllabfuhr oder die Allgemeinbeleuchtung. Die umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag entweder detailliert aufgeführt oder im Vertrag auf §2 der Betriebskostenvereinbarung verwiesen werden. Voraussetzung für die Nebenkostenberechnung ist eine nach § 556 I BGB entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag – ist diese nicht vorhanden, gelten Nebenkosten als mit der Miete abgegolten. 

Bei speziellen Wohnformen besteht die Möglichkeit, den Katalog der umlagefähigen Kosten über §2 Nr. 17 BetrKV zu erweitern. „Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass viele der regelmäßigen und wiederkehrenden Kosten auf die Mieter umgelegt werden können. Dazu zählt auch die anfallende kommunale Grundsteuer“, so Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS. Verwaltungs- oder Instandhaltungszahlungen sind im Gegensatz zu den Betriebskosten keine regelmäßig anfallenden Kosten. Eine gültige Definition findet sich in §26 II der Berechnungsverordnung (BV).

Lässt der Vermieter beispielsweise alte Dachziegel durch neue ersetzen oder aufgrund eines Sturmschadens beschädigte Ziegel erneuern, sind dies gemäß §1 II 2 BetrKV keine Betriebskosten, da das Gesetz den Vermieter verpflichtet, die Mietsache im vertragsgemäßen Zustand zu erhalten. 

Weitgehend anerkannt ist, dass der Vermieter Klein- und Schönheitsreparaturen auf Mieter umlegen darf. Solche sogenannten Bagatellschäden innerhalb der Wohnung können dem Mieter angelastet werden, wenn die Beseitigung einen Betrag von etwa 50,00 bis 75,00 Euro nicht überschreitet. Fallen mehrere Bagatellschäden an, sollten die jährlichen Kosten nicht mehr als rund 8 Prozent der Miete ausmachen.

Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. der Einbau einer neuen Heizungsanlage, obliegen hingegen immer dem Vermieter. Nach einer derartigen Modernisierung ist er allerdings berechtigt, die Miete zu erhöhen. Nach Erhalt der Nebenkostenabrechnung sollte der Mieter diese mit seinen im Mietvertrag aufgeführten Nebenkosten überprüfen und die umlagefähigen Kosten nach § 2 BetrKV betrachten. Findet der Mieter hier keine entsprechenden Regelungen zu einem Kostenpunkt, ist dieser nicht umlagefähig und der Mieter kann gegen seine Nebenkostenabrechnung Widerspruch einlegen. 

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
03.04.2021

One Click & Test – die einfache click & TEST Lösung für Corona Tests

Nach „One Click & Meet“ – dem erfolgreichen Terminvereinbarungstool für den Einzelhandel – etablieren die beiden Macher, Benedikt Daller und Markus Fograscher, nun die bahnbrechend einfache Lösung der Schnelltest-Terminvereinbarung.

One click & TEST“. In vielen Bereichen sind nun Schnelltests Pflicht und auch Unternehmen sollen die Mitarbeiter regelmäßige Testangebote machen.

One Click and TEST“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung für Corona Tests. Natürlich wird dabei die politische Lage im Blick behalten und der Termin-Assistent immer aktuell gehalten.

One Click & TEST“ ist DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung für PflegeheimeApotheken und Unternehmen in jeder Größe.

Werfen Sie einen Blick darauf: www.clickandtest.de

Schluss mit der Zettelwirtschaft! Die Registrierung dauert weniger als 2 Minuten!

Die Macher:

v.l.: Benedikt Daller und Markus Fograscher

Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.

Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.

Die beiden Macher von „One Click & Meet“ & „One Click & TEST“  haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für Einzelhandel und Corona-Testungen zu erleichtern.

Blackwing GmbH
03.04.2021

Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Februar 2021 hält dem Lockdown weiter stand

„Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Kurzarbeit sichert weiter in großem Umfang Beschäftigung und verhindert Arbeitslosigkeit. Einzelne Branchen spüren die Folgen des Lockdowns, insgesamt erholt sich die Beschäftigung aber.“ sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.904.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +509.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 6,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Mit 2.904.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen geringfügig um 4.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote lag wie im Januar bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Februar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 509.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Februar bei 3.692.000 Personen. Das waren 359.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. Februar für 500.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das seit November höhere Niveau der Anzeigen ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der gestiegenen Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Dezember für 2,39 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,36 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 739.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Dezember 2020 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 64.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 52.000 auf 33,69 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügige Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Dezember mit 7,01 Millionen um 529.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im Februar waren 583.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 107.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 verringert. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Februar 2021 unverändert bei 97. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.092.000 Personen erhielten im Februar 2021 Arbeitslosengeld, 203.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.867.000. Gegenüber Februar 2020 war dies ein Anstieg von 108.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis Februar 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 294.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 40.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege versperrt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. Gleichzeitig waren 387.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 37.000 weniger als vor einem Jahr. Hier spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Der Ausbildungsmarkt ist im Februar aber noch sehr stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Weitere Informationen zu Auswirkungen der wirtschaftlichen Einschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt finden Sie hier.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter.

Haushalt der BA: Rekordausgaben im Jahr 2020

Die Folgen der Pandemie wirken sich auch auf den Haushalt der BA aus. Die BA hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme ausgegeben. Vor allem für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld stiegen die Ausgaben.

Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie

Die BA hat im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 33,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben überstiegen zudem den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2003 (56,8 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr hat die BA 33,7 Milliarden Euro eingenommen. Durch die hohen Ausgaben musste ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Knapp 20 Milliarden Euro konnten aus der Rücklage eingesetzt werden, weitere rund 7 Milliarden Euro wurden aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Diese Liquiditätshilfe wird der BA zum Jahresende 2021 erlassen.

Die Rücklage, die aus Beitragsgeldern der Arbeitgeber und Beschäftigten angespart wurde, lag insgesamt bei 25,8 Milliarden Euro. Die noch verbliebenen 6 Milliarden Euro wird die BA einsetzen, um einen Teil des Defizits im Haushalt 2021 auszugleichen. Dieser Teil der Rücklage war noch in Termingeldern angelegt und steht erst in diesem Jahr zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 wird die Rücklage aufgebraucht sein. Ins Jahr 2022 startet die BA ohne finanzielle Reserve.

Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:
„Die BA hat im letzten Jahr eine Rekordsumme eingesetzt, um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern. Die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld waren historisch hoch. In der Spitze haben wir an einem Tag mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt als im gesamten Jahr 2019. Die Ausgaben lohnen sich, denn die Kurzarbeit wirkt. Die Beschäftigten bleiben im Job und sind sofort wieder einsatzfähig, wenn die Betriebe wieder arbeiten können.
Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Beschäftigten angesparte Rücklage von knapp 26 Milliarden Euro ist jetzt goldwert und wird in dieser schwierigen Zeit sinnvoll eingesetzt.“

Vor allem steigende Ausgaben für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosgengeld

Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 waren in der Spitze bis zu 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch stiegen auch die Ausgaben auf ein historisches Hoch. Im vergangenen Jahr zahlte die BA 22,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Im Jahr 2019 waren es 157 Millionen Euro. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich finanziell zwischen 2008 und 2012 auswirkte, fielen insgesamt 8,5 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an.

Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld lagen bei 20,6 Milliarden Euro, im Jahr 2019 waren es 15 Milliarden Euro. Für das Insolvenzgeld wurden 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, im Jahr zuvor 840 Millionen Euro. Die Ursache für den Anstieg um rund 300 Millionen Euro liegt nicht in der Pandemie.

Trotz Pandemie gestiegene Investitionen in Weiterbildungen

Trotz der Einschränkungen durch die Folgen der Pandemie sind die Ausgaben für Weiterbildungen im vergangenen Jahr um 56 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 543 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten. Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu erhöhen oder den Arbeitsplatz von Beschäftigten zu sichern, denen etwa durch den Strukturwandel perspektivisch Arbeitslosigkeit drohen würde.

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Bundesagentur für Arbeit
02.03.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenberatung im Lockdown: Individuell – telefonisch – unkompliziert

Den Lockdown für den Renten-Check nutzen? Das ist bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz kein Problem. Die Experten der Auskunfts- und Beratungsstellen beraten ganz unkompliziert und individuell am Telefon. Für Versicherte und Rentner ist damit eine persönliche Beratung sicher und komfortabel von zu Hause aus möglich.

Individuelle Beratungen am Telefon

So funktioniert es: Zunächst vereinbart man bei der Auskunfts- und Beratungsstelle in Speyer unter der Telefonnummer 06232 17-2881 einen Termin für eine Telefonberatung. Zur ausgemachten Uhrzeit ruft dann die Beraterin oder der Berater an und klärt alle Fragen. Das ist kein Problem, denn der Berater hat jederzeit Einblick in das Versicherungskonto.

Hilfe auch bei Anträgen

Wer einen Antrag stellen möchte, macht das zurzeit am besten online auf www.drv-rlp.de Gerne helfen die Berater auch bei Fragen zur Online-Antragstellung. Auch dazu sollte man vorher einen telefonischen Termin ausmachen. Übrigens: Wer einen Antrag nicht in einem Zug ausfüllen kann, weil zum Beispiel noch Unterlagen fehlen oder Fragen zu klären sind, kann seine Angaben jederzeit speichern und später weiter machen.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Jahresmeldung für 2020 kommt, Angaben überprüfen!

Bis spätestens Ende April erhalten alle Arbeitnehmer von ihren Arbeitgebern die Bescheinigung über die Jahresmeldung für 2020. Darin sind der Verdienst und die Dauer der Beschäftigung bescheinigt. Da aus diesen Daten später die Rente berechnet wird, empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, alle Angaben genau zu prüfen und die Jahresmeldung gut aufzubewahren.

Wichtig für die spätere Rente

Wichtig sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Versicherungsnummer, Dauer der Beschäftigung und Bruttoverdienst. Wer hier Fehler entdeckt, sollte sich unbedingt an seinen Arbeitgeber wenden und die Jahresmeldung berichtigen lassen. Denn falsche Angaben können bares Geld kosten und eine zügige Berechnung der späteren Rente erschweren.

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
02.03.2021

Wirtschaft & Finanzen

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im Januar 2021

Robuste Entwicklung trotz Lockdown

„Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung.
Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
01.02.2021

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

„Beschäftigte müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“

Speyer: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte

Gebäudereinigerinnen leisten durch ihre Arbeit einen Beitrag gegen die Infektionsgefahr in Betrieben, Büros und Behörden. Dennoch bleiben sie oft auf den Kosten für den eigenen Gesundheitsschutz sitzen, bemängelt die zuständige Gewerkschaft IG BAU.

Sie kümmern sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Speyer nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen, so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer rund 520 Beschäftigte in der Gebäudereinigung.

Der Arbeits- und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Wunderlich. Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend behoben werden.

Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Wunderlich. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
01.02.2021