Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. erhoben

Düsseldorf – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Aziz A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 34 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Aziz A. ist ein Bekannter des gesondert verfolgten Ali D. Letztgenannter sammelte im Auftrag türkischer Nachrichtendienste spätestens ab Sommer 2021 in Deutschland Informationen unter anderem über Mitglieder und Unterstützer der Bewegung des islamischen Predigers Gülen. Um Gleichgesinnte für Ausspähmaßnahmen zu gewinnen, trainierte Ali D. auch auf Schießständen. Zu seinen Trainingspartnern gehörte Aziz A. Dieser erklärte sich im August 2021 gegenüber Ali D. bereit, für den türkischen Geheimdienst Informationen zu beschaffen. Im September 2021 benannte Aziz A. dem Ali D. zwei mutmaßliche Gülen-Anhänger und übermittelte zu einem von ihm weitere Daten. Überdies verkaufte Aziz A. an Ali D. Munition für einen gemeinsamen Besuch eines Schießstandes. Aziz A. befindet sich auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 17. März 2022 Anklage gegen Ali D. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 13. April 2022). Dieser wurde inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
12.08.2022

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / Terror

Anklage u.a. wegen eines mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffs in einem Fernzug der Deutschen Bahn erhoben

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Juni 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den palästinensischen Volkszugehörigen Abdalrahman A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall der gefährlichen Körperverletzung (§ 211 Abs. 2, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, § 22, 23 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. Zusätzlich werden ihm Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

  1. Abdalrahman A. weist eine radikal-islamische Gesinnung auf. Spätestens im September 2021 fasste er den Entschluss, einen Beitrag zum weltweiten Jihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten. Dazu näherte er sich am Morgen des 6. November 2021 im Fernzug der Deutschen Bahn ICE 928 von Passau nach Nürnberg von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgastes und stach diesem mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich. Sodann versetzte er einem in demselben Wagen sitzenden anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf. Einem dritten zu Hilfe eilenden Mann fügte der Angeschuldigte Schnittverletzungen an der Stirnseite und am rechten Handrücken zu. Anschließend lief Abdalrahman A. in den angrenzenden Wagen und stach dort einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel sowie mindestens zweimal in den Brust- und Bauchbereich. Das erste, zweite und vierte Opfer erlitten durch die Angriffe zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefährliche Verletzungen.
  2. Unmittelbar nach diesem Vorfall bezeichnete sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank. Am 7. November 2021 wurde er auf Grund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen. Dort schlug er am Morgen des 20. Dezember 2021 aus radikal-islamischen Motiven einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal schmerzhaft ins Gesicht.
  3. Am Morgen des 3. Januar 2022 stieß Abdalrahman A. in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Alsdann hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.

Nach den Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Abdalrahman A. nicht an einer psychischen Erkrankung leidet. Vor diesem Hintergrund befindet er sich seit dem 21. Januar 2022 in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. Januar 2022, der am 2. Mai 2022 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 a) GVG) am 11. März 2022 an sich gezogen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.07.2022