Haßloch

Nothilfefonds für notleidende Vereine

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 06.05.2020 einen Nothilfefonds für notleidende Vereine beschlossen. Die Höhe des Hilfsfonds beläuft sich auf insgesamt 10.000 €. Die Mittel sollen Vereinen zur Verfügung stehen, die momentan besonders schwer von der COVID-19Pandemie betroffen sind. „Auch das Land Rheinland-Pfalz hat ein Schutzschild mit einem Umfang von 10 Millionen Euro für Vereine und Organisationen aufgestellt. Der Nothilfefonds der Gemeinde Haßloch ist ein ergänzendes Hilfsangebot“, so der zuständige Beigeordnete und Vereinsdezernent Claus Wolfer. Ein Antrag auf Landesförderung schließt die Inanspruchnahme des gemeindeeigenen Nothilfefonds nicht aus.

Grundsätze der Gewährung:

  • Antragsteller müssen entsprechend den allgemeinen Voraussetzungen der Richtlinien zur Förderung der Vereine und der Jugendarbeit vom 15.07.2015 förderfähig sein.
  • Antragsteller müssen gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sein und dürfen erst nach dem 11. März 2020 durch die Corona-Pandemie in finanzielle Notlage gekommen sein. Weiterhin dürfen die Mittel des Fonds ausschließlich und unmittelbar nur für die steuerbegünstigten Zwecke des Antragstellers eingesetzt werden.
  • Das Programm ist subsidiär angelegt. Das bedeutet unter anderem, dass der Antragsteller zunächst alle eigenen Möglichkeiten wie etwa der vollständige Verbrauch von Ansparungen oder Rücklagen zur Bewältigung der Krise ausschöpfen muss.
  • Förderfähig sind insbesondere anfallende laufende Kosten, wie Mieten, Pachten, Betriebskosten (Energie, Wasser,…), Kosten für Kredite/Darlehen, vertraglich gebundene Honorare sowie unabwendbare Instandhaltungen/Investitionen.
  • Auszahlungen aus dem Fonds erfolgen zunächst als zinsloses Darlehen. Die Laufzeit des Darlehensvertrages sollte grundsätzlich nicht länger als 5 Jahre betragen.
  • Das Darlehen kann in besonderen Einzelfällen später in einen Zuschuss umgewandelt werden. Hierfür ist dann ein besonders begründeter Antrag in der Zukunft erforderlich. Einen Anspruch auf Umwandlung besteht nicht.

Bei der Verteilung des Fonds wird auf folgende Kriterien besonders Rücksicht genommen:

  • Jugendarbeit
  • Mitgliederzahlen
  • eigene Vereinsanlagen

Anträge sollten bis zum 25.05.2020 bei der Gemeinde gestellt werden, damit Auszahlungen aus dem Hilfsfonds schnellstmöglich erfolgen können.

Ansprechpartner bei der Gemeinde ist Herr Andreas Rohr. Hilfsanträge mit entsprechender Begründung können unter der E-Mail Adresse andreas.rohr@hassloch.de formlos eingereicht werden.

Informationen zum Schutzschild des Landes sind online über www.wir-tun-was.de abrufbar.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Einwohnerbefragung zum Neubau des Haßlocher Badeparks

Entwurfsplanung des neu gestalteten Badeparks Haßloch

Zur Zukunft des Badeparks wird erneut eine Einwohnerbefragung durchgeführt. Dafür hat sich der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. Februar 2020 mehrheitlich ausgesprochen. Die Haßlocher sollen bei der Befragung über die vom Architektenbüro Bremer und Bremer erarbeitete Entwurfsplanung zum Neubau des Badeparks abstimmen. Die Details zur Durchführung der Einwohnerbefragung wurden bei der Gemeinderatssitzung am 06. Mai 2020 festgelegt und sehen wie folgt aus:

  • Abgestimmt wird über die Entwurfsplanung zur Erneuerung des Badeparks. Die Abstimmungsfrage lautet: „Stimmen Sie für den Neubau des Badeparks gemäß den aktuell vorliegenden Plänen?“
  • Alle Abstimmungsberechtigten können mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen.
  • Abstimmungsberechtigt sind alle Personen ab 16 Jahren mit Erstwohnsitz in Haßloch.
  • Ergänzend dazu besteht auf dem unteren Teil des Stimmzettels die Möglichkeit zur Abgabe einer optionalen Zusatzbemerkung.
  • Bis spätestens 27. Mai 2020 werden die Abstimmungsunterlagen per Post verschickt. Die Unterlagen enthalten:
    o Ein Anschreiben des Ersten Beigeordneten
    o Ein Faktenblatt zur Durchführung der Befragung
    o Ein Erklärungsblatt zur richtigen Stimmabgabe
    o Eine persönliche Erklärung (unterer Teil des Erklärungsblattes)
    o Einen amtlichen Stimmzettel
    o Einen blauen Stimmzettelumschlag
    o Einen roten Rücksendeumschlag
  • Der Rücksendeumschlag mit dem darin befindlichen Stimmzettelumschlag kann bis zum 12. Juni 2020 entweder gebührenfrei auf dem Postweg an die Gemeinde zurückgesandt, oder bei einer der insgesamt drei Abgabestellen in der Tourist-Info, im Bürgerbüro sowie im Foyer des Rathauses in eine der dort bereitgestellten Urnen eingeworfen werden.

Sollten stimmberechtigte Einwohnerinnen und Einwohner die Unterlagen bis zum 27. Mai 2020 nicht erhalten haben, sollten diese sich telefonisch unter 06324/935-241 oder per Mail an info@hassloch.de an die Gemeindeverwaltung wenden.

Was ist seit der letzten Einwohnerbefragung im Juli 2016 geschehen?

Der Gemeinderat hatte sich in seiner Sitzung am 14.12.2016 dafür entschieden, einen „Runden Tisch Badepark“ einzurichten. Seine Aufgabe war es, die künftige Weiterentwicklung des Badeparks zu beraten und die Realisierungschancen der dafür gefundenen Lösungen mit den zuständigen Stellen (Kommunalaufsicht, Innenministerium, Landesrechnungshof) abzustimmen. Im März 2017 wurde die Unternehmensberatung Altenburg beauftragt, ein Strategiekonzept zur Weiterentwicklung des Badeparks zu erarbeiten. Dieses wurde im Juni 2017 öffentlich vorgestellt.

Im September 2017 entschied der Rat, dass der Badepark erhalten und auf Basis des Strategiekonzepts von Altenburg modernisiert werden soll. Demnach soll der Fokus des zukünftigen Badeparks auf junge Familien, Senioren, Gesundheitsvorsorge, Schwimmer sowie Schulen und Vereine gerichtet werden. Mit Constrata wurde ein auf Bäderbau spezialisierter Projektsteuerer gefunden; mit der Ausarbeitung einer Vorentwurfsplanung wurde das renommierte Architekturbüro Bremer und Bremer beauftragt. Vier Umsetzungsvarianten wurden im Zuge der Vorplanung aufgezeigt. Variante drei kristallisierte sich dabei als Favorit heraus. Der Runde Tisch empfahl dem Gemeinderat im Dezember 2018 diese Variante weiter zu verfolgen. Im Februar 2019 gab der Rat grünes Licht für die Erstellung einer Entwurfsplanung zur favorisierten Variante drei. Die Entwurfsplanung liegt seit dem Spätjahr 2019 vor und war am 23. Januar und 12. Februar 2020 Beratungsgegenstand im Gemeinderat. Bei der Sitzung am 12. Februar 2020 entschied sich der Gemeinderat mehrheitlich für die Durchführung einer weiteren Einwohnerbefragung. Über die oben genannten Details zur Durchführung der Befragung wurde am 06. Mai 2020 entschieden.

Wie sieht die zur Abstimmung stehende Entwurfsplanung aus?

Die Entwurfsplanung sieht einen Abriss der kompletten Halle vor, lediglich der Keller soll erhalten bleiben. Es soll ein einstöckiger kompakter Neubau entstehen, in dem ein 25-MeterSchwimmerbecken mit vier Bahnen, ein Multifunktionsbecken mit Hubboden für Kurse und Wassergymnastik sowie ein Kinderbereich mit verschiedenen Spiel- und Erlebniskomponenten untergebracht werden sollen. Ebenfalls Teil des Baus sind ein Ganzjahresbecken sowie ein Saunabereich. Auch eine Gastronomie sowie ein komplett neuer Umkleide- und Sanitärbereich sollen Einzug halten. Das Freibad soll – ausgenommen das Kinderaußenbecken – unverändert bleiben. Die Kosten für eine Umsetzung der Entwurfsplanung belaufen sich auf rund 16,7 Millionen Euro. Die Entwurfsplanung kann online über die Homepage der Gemeindeverwaltung www.hassloch.de eingesehen werden.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Auch Haßloch unterzeichnet deutsch-französischen Solidaritätsaufruf

„Die Grenzen schließen sich, aber nicht unsere Herzen!“: So steht es in dem deutschfranzösischen Solidaritätsaufruf, den jetzt auch der Erste Beigeordnete und Partnerschaftsdezernent der Gemeinde Haßloch, Tobias Meyer, unterzeichnet hat. Gemeinsam mit inzwischen fast 300 anderen Amtsträgerinnen und Amtsträgern aus dem Elsass und der Pfalz wird darin an den Wert der deutsch-französischen Freundschaft erinnert und der Zusammenhalt in der Coronakrise beschworen.

Die Gemeinde Haßloch pflegt eine enge Beziehung zu seiner französischen Partnerstadt Viroflay. Beide Kommunen feiern im kommenden Jahr das 60-jährige Bestehen der Partnerschaft. Ursprünglich wollte eine Haßlocher Delegation am 08. Mai 2020 nach Viroflay reisen, um an der Zeremonie zum Gedenken an die Opfer des Zweiten Weltkrieges teilzunehmen. Am 08. Mai hat sich in diesem Jahr die Kapitulation der Wehrmacht zum 75. Mal gejährt. Das Datum markiert das Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa und wird als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus gefeiert. In Frankreich ist der 08. Mai daher ein landesweiter Feiertag. „Gerne hätten wir das Gedenken begleitet, doch vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie war ein persönlicher Besuch nicht möglich. Dennoch waren wir in Gedanken bei unseren französischen Freunden“, so der Erste Beigeordnete Tobias Meyer. Auch die vorübergehende Schließung der Grenzen werde an der Verbundenheit nichts ändern.

Initiatoren des deutsch-französischen Solidaritätsaufrufs sind der Birkenhördter Bürgermeister Matthias Ackermann und sein Kollege René Richert aus der französischen Gemeinde Riedseltz. Die Unterzeichnerinnen und Unterzeichner wollen damit ein deutliches Zeichen der Solidarität und der grenzüberschreitenden Freundschaft und Zusammenarbeit aller Verantwortungsträgerinnen und -träger in den an der Grenze liegenden Gebietskörperschaften setzen. Hintergrund waren Beobachtungen und Erfahrungen, wonach vornehmlich französische Pendler, die auf der Fahrt zu ihrem Arbeitsplatz in Deutschland mitunter lange Wartezeiten an der Grenze in Kauf nehmen mussten. Darüber hinaus mehrten sich die Berichte von Franzosen, die sich Anfeindungen und Denunziationen ausgesetzt sahen, wenn sie nach der Arbeit auf der deutschen Seite getankt oder eingekauft haben. „Frankreich und Deutschland werden auch die Coronakrise meistern. Als Partner, als Freunde. Kein Virus wird diese Freundschaft zerstören!“, heißt es abschließend in dem gemeinsamen Solidaritätsaufruf.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Die Haßlocher Tourist-Information öffnet wieder

Im Zuge der ersten Lockerungen für das Gastgewerbe öffnet die Haßlocher TouristInformation ab Montag, 18. Mai 2020, wieder ihre Türen. Geöffnet ist Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:30 Uhr sowie Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, die allgemein gültigen Hygienebestimmungen einzuhalten. Dazu zählen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie das Desinfizieren der Hände. Ein Desinfektionsständer ist in der Tourist-Information aufgestellt. Der Counter ist mit einer entsprechenden Trennvorrichtung ausgestattet. Das Team der Tourist-Information bittet um Verständnis, dass immer nur eine Person eintreten darf. Die im Außenbereich wartenden Gäste sollten 1,50 m Abstand einhalten.

Infomaterial und Prospekte in der offenen Auslage können gerne mitgenommen werden. Bereits angefasste und durchgeblätterte Prospekte sollten nicht wieder zurückgelegt werden. Zur Verfügung stehen darüber hinaus das übliche Sortiment der Leisböhler Weine und Gläser sowie Haßloch-Gutscheine, Schlemmerblöcke und vieles mehr. Es ist EC-Karten- und Barzahlung möglich. Außerdem werden in der Tourist-Informationen vorübergehend auch Wertstoffsäcke ausgegeben.

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020

Care-App hält Einzug in kommunale Kindertagesstätten

Care ist eine mehrteilige App, welche die Kommunikation zwischen Eltern, Erzieher/innen und Kita-Leitung vereinfacht. Ganz gleich, ob für Neuigkeiten und Eindrücke aus der Kita oder die Interaktion der Eltern untereinander – mit der Nutzung der App soll das Miteinander einfacher, effizienter und verlässlicher werden. In der kommunalen Kindertagesstätte „Haus Kunterbunt“ wird die App noch in diesem Monat in einen Testlauf starten und soll langfristig in allen kommunalen Kindertagesstätten der Gemeinde Haßloch zum Einsatz kommen.

Das Team der Kita „Haus Kunterbunt“ ist bereits im vergangenen Jahr beim Besuch der Didacta (Fachmesse für das gesamte Bildungswesen) auf die App aufmerksam geworden und zeigte sich vom Konzept und dem Nutzen der App nachhaltig überzeugt. „In erster Linie soll über die App ein reger und unkomplizierter Kommunikationsaustausch stattfinden“, erklärt Einrichtungsleiter Simon Schmidt die Vorteile. Demnach lassen sich Terminkalender synchronisieren sowie Rücklaufzettel, Elternbriefe und Aushänge unkompliziert verschicken. Darüber hinaus haben Eltern die Möglichkeit, ihre Kinder über die App krank zu melden. Ebenso können sie der Einrichtungsleitung kurzfristig mitteilen, dass das Kind beispielweise früher abgeholt wird und nicht Mama oder Papa, sondern Oma oder Opa die Abholer sind. „Die App soll dabei keinesfalls das persönliche Gespräch ersetzen, doch es ist im hektischen Alltag nicht immer einfach, zueinander zu finden. Daher ist gerade bei Terminerinnerungen, Krankmeldungen und Abholzeiten die App eine unkomplizierte und schnelle Kommunikationsalternative“, so Schmidt weiter.

„Der Datenschutz spielt hierbei eine zentrale Rolle“, sagt der zuständige Dezernent und Beigeordnete Claus Wolfer. Daher greift man auch nicht auf eine simple WhatsApp-Gruppe zurück, sondern auf eine App, die den Datenschutz gemäß der Europäischen Datenschutzgrundverordnung garantiert. Dazu zählt beispielsweise das zweigeteilte Anmeldeverfahren, bei denen Eltern sowohl digital als auch persönlich identifiziert werden. Auf diese Weise erhalten nur solche Eltern Zugriff auf die App, die der Kita persönlich bekannt sind.

In der Kita „Haus Kunterbunt“ ist die Vorbereitungsphase abgeschlossen, sodass die App weitestgehend startklar ist. In einem ersten Schritt werden jetzt die Eltern durch die KitaLeitung über die App informiert und haben die Möglichkeit, sich entsprechend anzumelden. Nach erfolgter Information und Anmeldung soll die App voraussichtlich Ende Mai in den Praxisbetrieb gehen und erste Infos über die App ausgetauscht werden. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme soll die App auch in den anderen kommunalen Kindertagesstätten zum Einsatz kommen.

Der Download und die Nutzung der App ist für die Eltern komplett kostenlos. Die Gemeindeverwaltung zahlt für die Nutzung in allen kommunalen Kindertagesstätten einen Betrag von rund 250 Euro pro Monat.

Die App wurde mit mehreren Kooperationskindertagesstätten in Hamburg und BadenWürttemberg entwickelt und ist inzwischen in ganz Deutschland nutzbar. Weitere Informationen zur Nutzung der App und über den Einsatz in den Haßlocher Kitas erhalten Eltern direkt von der jeweiligen Einrichtungsleitung. Eine erste Informationsübersicht bietet aber auch die Homepage www.care-app.de

Gemeindeverwaltung Haßloch
16.05.2020