Stadtnotizen & Verkehrsnotizen Speyer

Stadtnotizen:

Mit allen Sinnen genießen: Besondere Aktionen auf der Speyerer Herbstmesse

Vom 21. bis 31. Oktober 2022 findet die 775. Speyerer Herbstmesse auf dem Festplatz statt. Die Besucher*innen erwartet dabei nicht nur eine große Zahl an attraktiven Fahrgeschäften und kulinarischen Köstlichkeiten, sondern auch ganz besondere Aktionen, für die man sich schon jetzt anmelden kann.

Am Samstag, 22. Oktober 2022, 18 Uhr, lädt der Speyerer Kochverein Cooking Kids Club e.V. Zu einem Preis von 25 Euro pro Person zu einer kulinarischen Reise im Dunkeln auf die Herbstmesse ein, bei der alle Teilnehmenden die Gelegenheit haben, ihre eigenen Sinne ganz neu zu entdecken. Das ausgeklügelte Menü, das auf Wunsch auch vegetarisch oder vegan serviert wird, muss beim Dinner in the Dark unter völligem Verzicht auf den Sehsinn auf ungewohnte Weise erschmeckt werden. Sind Sie bereit, sich überraschen zu lassen?

Wer lieber nicht auf den Sehsinn verzichten und stattdessen eine grandiose Aussicht über Speyer genießen möchte, ist bei der Weinprobe auf dem Riesenrad am Montag, 31. Oktober 2022, 18 Uhr, genau richtig. Für einen Preis von 44 Euro pro Person nehmen Winzer Patrick Lagas und der Cooking Kids Club e.V. die Teilnehmenden mit zu einem Genusserlebnis der besonderen Art – und das in luftiger Höhe. Erfreuen Sie sich an fünf erlesene Weine in außergewöhnlicher Atmosphäre und lassen Sie sich in den Gondeln des Riesenrads verschiedene Köstlichkeiten, zubereitet von den Kindern des Cooking Kids Club e.V., reichen.

Anmeldungen für beide Veranstaltungen sind ab sofort per E-Mail an veranstaltungen@stadt-speyer.de möglich.

Heute schon an Weihnachten denken

Auch der Speyerer Weihnachtsmarkt wirft bereits seine Schatten voraus. Für diesen sucht die Stabsstelle für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Veranstaltungen einen Weihnachtsmann oder eine Weihnachtsfrau, der oder die Freude daran hätte, Kindern verschiedene Geschichten vorzulesen.
Bewerbungen nimmt Heidi Jester unter der E-Mail-Adresse heidi.jester@stadt-speyer.de entgegen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Speyer 24/7 News
04.10.2022

34. CoBeLVO tritt am 1. Oktober in Kraft – BA.1 und BA.4-5 Impfstoff in Speyerer Impfstelle verfügbar

Zum 1. Oktober 2022 wird die 34. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz in Kraft treten.  
Mit der 34. CoBeLVO werden die landesrechtlichen Regelungen an das Bundes-Infektionsschutzgesetz angepasst.        
Im Wesentlichen werden die aktuellen Regelungen fortgeführt und die Test- und Maskenpflicht als zentrale Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung in ausgewählten Bereichen wie Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen oder beispielsweise im Personennah- oder fernverkehr beibehalten.

„Auch wenn die Ausgangslage gegenüber den beiden vergangenen Jahren eine sehr viel bessere ist, werden die Infektionszahlen in den Herbst- und Wintermonaten wieder steigen. Insbesondere vulnerable Personengruppen gilt es zu schützen, weshalb ich nur appellieren kann, die Corona-Schutzimpfung vor Beginn der kalten Jahreszeit aufzufrischen. Die ersten Impfstoffe, die auch vor einer Infektion mit den Omikron-Varianten schützen, sind inzwischen zugelassen. Im Vergleich zu den bisherigen mRNA-Impfstoffen können sie gegenüber den Omikron-Varianten eine verbesserte Antikörperantwort und gegenüber dem ursprünglichen Coronavirus eine gleichbleibend gute Antikörperantwort erzielen“, ruft Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler dazu auf, sich und andere mit einer Booster-Impfung zu schützen.

Die STIKO empfiehlt ab 12 Jahren grundsätzlich eine Auffrischungsimpfung (dritte Impfung), vorzugsweise mit einem Omikron-adaptierten bivalenten mRNA-Impfstoff (BA.1 und BA. 4-5). Eine vierte Impfung wird bestimmten Personengruppen wie Personen ab 60 Jahren oder mit einem erhöhten Risiko für schwere Krankheitsverläufe empfohlen.

Als vollständig geimpft gelten ab dem 1. Oktober 2022 nur Personen, die drei Impfungen erhalten haben.

Corona-Schutzimpfungen werden weiterhin in der Kommunalen Impfstelle der Stadt Speyer in Kooperation mit dem DRK Kreisverband Speyer in der Spitalgasse 1 verimpft.

Es sind Erst-, Zweit- und Boosterimpfungen möglich. Für die Impfungen stehen die Vakzine von BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung. Neben dem BioNTech BA.1 Impfstoff ist seit dem 22. September 2022 auch der BA.4-5 Impfstoff in der Speyerer Impfstelle verfügbar.

Eine Impfung ist derzeit ohne Termin möglich, allerdings wird empfohlen, sich bereits jetzt unter www.impfen.rlp.de zu registrieren, um eine besserer Planbarkeit zu gewährleisten.

Weitere Informationen zu den Corona-Schutzimpfungen in der Kommunalen Impfstelle sowie die aktuelle Corona-Bekämpfungsverordnung sind unter www.speyer.de/corona abrufbar.

Die Regelungen im Überblick finden sich auf der Homepage des Landes Rheinland-Pfalz unter www.corona.rlp.de

Stadtverwaltung Speyer
30.09.2022

Drastische Mehrkosten für Parkplatz und Wohnmobilstellplatz: SWS-Aufsichtsrat stimmt Verschiebung zu

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Speyer (SWS) ist in der Sitzung am Donnerstagabend der Empfehlung der Geschäftsführung gefolgt, die Baumaßnahmen „Öffentlicher Parkplatz“ in der Straße am Neuen Rheinhafen“ und „Wohnmobilstellplatz“ in südlicher Richtung davon in das Jahr 2024 zu verschieben.

Für den öffentlichen Parkplatz wären für die Verkehrsbetriebe Speyer, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), Mehrkosten von über 30 Prozent fällig geworden (Erhöhung von 206.000 Euro auf 835.000 Euro). Zwischen Neuem Rheinhafen, Jugendherberge und bademaxx-Parkplatz sollten ca. 290 Stellplätzen und eine Bushaltefläche für mehrere Fahrzeuge entstehen. Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, auf der 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden sollten. Die Kosten für das Bauvorhaben sind um über 40 Prozent gestiegen. Erforderlich wäre eine Erhöhung um 145.000 Euro auf 480.000 Euro gewesen.

„Aufgrund der extremen Kostensteigerung können wir die beiden Baumaßnahmen in diesen für uns alle wirtschaftlich schwierigen Zeiten nur verschieben“, betonte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring und erläuterte die Hintergründe: „Die ursprünglichen Kostenberechnungen beider Bauvorhaben sind vom Frühjahr 2021. Aufgrund der wirtschaftlichen Lage sind die Preise stark angestiegen. Zum Zeitverzug für Vergabe und möglichen Baubeginn beider Vorhaben kam es aufgrund der späten Erteilung der wasserbaurechtlichen Erlaubnis in Zusammenhang der gesamten Baugenehmigungsphase. Die Baugenehmigung lag erst im Frühsommer 2022 vor.“

„Es war für uns ebenfalls nicht akzeptabel, dass eine zur Erzeugung von erneuerbaren Energien vorgesehene Photovoltaikanlage für versiegelte Flächen und Parkplätze – bedingt durch Auflagen für eine aufwändige Fundamentierung im Hochwasserbereich – wirtschaftlich nicht dargestellt werden konnte“, so Bühring final.

Stadtverwaltung Speyer
30.09.2022

Baumschutzsatzung tritt in Kraft

Bäume beleben und gliedern das Landschaftsbild, sie tragen zur Verbesserung der Lebensqualität und des Kleinklimas bei, fördern die Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, dienen der Luftreinhaltung und bieten vielfältige Lebensräume sowie Zonen für Ruhe und Erholung. Damit sie diesen vielseitigen und wichtigen Funktionen auch in Zukunft nachkommen können, benötigen die Stadtbäume besonderen Schutz. Daher hat die Stadt Speyer eine Baumschutzsatzung erlassen, die zum 1. Oktober 2022 in Kraft tritt. Sie regelt, welche Bäume geschützt sind, welche Maßnahmen verboten oder zulässig sind und in ob gegebenenfalls Ausnahmen von den Regelungen ermöglicht werden können.

Von der Satzung geschützt sind, neben den Bäumen auf öffentlichen Flächen, auch alle Bäume in privaten Gärten oder auf sonstigen Grundstücken, sofern eines der folgenden Kriterien zutrifft:

  • Der Baum weist in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mindestens 80 cm (D = ca. 25 cm) auf
  • Ein mehrstämmig ausgebildeter Baum weist in einem Meter Höhe in der Summe der Stammumfänge mindestens 80 cm auf oder ein Stamm hat einen Mindestumfang von 40 cm
  • Fichten (Picea spec.), Douglasien (Pseudotsuga spec.), Lebensbäume (Thuja spec.), Scheinzypressen (Chamaecyparis spec.), Robinien (Robinia spec.) weisen in einem Meter Höhe einen Stammumfang von mehr als 120 cm auf

Generell verbietet die Satzung, geschützte Bäume zu entfernen, zu zerstören, zu beschädigen oder ihren Aufbau/Habitus wesentlich zu verändern. Eine wesentliche Veränderung des Aufbaus liegt vor, wenn an geschützten Bäumen Eingriffe vorgenommen werden, die das charakteristische Aussehen erheblich verändern oder das weitere Wachstum beeinträchtigen können. Verboten sind auch Maßnahmen und Handlungen im Wurzel-, Stamm- oder Kronenbereich geschützter Bäume, die zur Schädigung oder zum Absterben des Baumes führen können.

Nicht verboten sind Maßnahmen zur Herstellung der Verkehrssicherheit, zur Abwehr einer Gefahr für Personen und/oder zur Vermeidung bedeutender Sachschäden. Sie sind mit Bild und Text zu dokumentieren und der Stadt unverzüglich anzuzeigen.

Ausnahmen von den Schutzbestimmungen können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werde. Diese sind bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Speyer schriftlich mit Begründung zu beantragen. Dem Antrag ist ein Bestandsplan beizufügen, aus dem die auf dem Grundstück befindlichen geschützten Bäume nach Standort, Art, Höhe und Stammumfang ersichtlich sind. Die Stadtverwaltung hat ein entsprechendes Antragsformular entwickelt und unter www.speyer.de/baumschutz bereitgestellt. Dieses ist ab dem 1. Oktober 2022 freigeschaltet und abrufbar.

Im Falle einer Ausnahme ist die Antragstellerin oder der Antragsteller im Regelfall zu einem ökologischen Ausgleich durch Pflanzung von Ersatzbäumen verpflichtet.

Wird gegen die Baumschutzsatzung verstoßen, ist dies eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einem Bußgeld geahndet wird.

Für Rückfragen und Anträge steht die Untere Naturschutzbehörde  in Person von Martin Adler unter Tel. 14-2730 bzw. Martin.Adler@stadt-speyer.de zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Speyer 24/7 News
30.09.2022

Barrierefreier Ausbau der Bushaltestellen „Stadthalle“

Diese Woche starten die Bauarbeiten zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen „Stadthalle“.

Der barrierefreie Ausbau der gegenüberliegenden Bushaltestellen „Stadthalle“ erfolgt vom 5. Oktober bis voraussichtlich 30. November 2022 und erfordert Verkehrsbeeinträchtigungen.   
In dieser Zeit wird die Fahrbahn der Oberen Langgasse verengt, sodass eine Vorrangregelung angeordnet werden muss.            
Die Gerhart-Hauptmann-Straße wird im genannten Zeitraum im Einmündungsbereich an der Stadthalle für den Kfz-Verkehr voll gesperrt und als Sackgasse ausgewiesen. Der Fußverkehr kann diesen Bereich weiterhin passieren, der Radverkehr muss absteigen.

Des Weiteren ist es erforderlich, im Bereich der Stadthalle einzelne Stellplätze für die Baustelleneinrichtung und Lagerung von Baumaterialien zu sperren.        
Die Befahrbarkeit und Nutzbarkeit des Parkplatzes an der Stadthalle ist weiterhin gegeben. Die Bushaltestellen werden während der Bauphase in die Dudenhofer Straße verlagert.

Die Stadt Speyer bittet die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Weitere Informationen und Updates zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen in Speyer sind unter www.speyer.de/barrierefreie-bushaltestellen abrufbar. Zudem erfolgen wöchentlich aktualisierte Informationen zu den Baustellen in und um Speyer im News-Ticker auf www.speyer.de/baustellen.  

Stadtverwaltung Speyer
30.09.2022

Nachhaltigkeitsinitiativen entwickeln Ideen für das Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer

Am Mittwoch, 21. September 2022, begrüßte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler rund 30 Teilnehmer*innen zum Runden Tisch Nachhaltiges Speyer: „Unser Motto lautet ‚global denken und lokal handeln‘. Wir alle können aktiv werden und zur Nachhaltigkeit beitragen.“ Die Stadtchefin freute sich, dass die Veranstaltung dank die Knabbereien des Kaufladens – Speyer unverpackt ganz ohne Verpackungsmüll auskam. Wie Nachhaltigkeit ganz praktisch funktioniert, konnte beim Messen des eigenen CO2-Fußabdruckes angeleitet durch Petra Zachmann vom Verein InSpeyered ausprobiert werden.

Im Hauptprogramm ging es darum, wie das Handlungsprogramm Nachhaltiges Speyer weiterentwickelt wird. Dr. Till Winkelmann von der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt stellte das Projekt „Global Nachhaltige Kommune Pfalz“ vor, an dem die Stadt Speyer teilnimmt. „Das Ziel ist eine starke Nachhaltigkeit. Kommunen spielen hierbei eine zentrale Rolle“, bekräftigte Winkelmann. Speyer sieht er hierbei mit seiner Nachhaltigkeitsstrategie schon auf einem guten Weg. Eine lokale Steuerungsgruppe mit Vertreter*innen aus Politik, Wirtschaft, Zivilgesellschaft und der Verwaltung soll diesen Prozess im nächsten Jahr begleiten.

Als einen wichtigen Baustein für das Handlungsprogramm stellte Nachhaltigkeitsmanagerin Sandra Gehrlein die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsbefragung vor. „Nachhaltigkeit und Klimaschutz haben an Bedeutung gewonnen“, freute sich Gehrlein über das große Interesse, sich bei Nachhaltigkeitsaktivitäten einzubringen. 429 Menschen aus Speyer hatten im Zeitraum bis zum 18. Mai Fragen zu verschiedenen Handlungsfeldern beantwortet. Mit den Fachabteilungen wurde ein erster Ausblick und Perspektiven erarbeitet. Geplant sind u.a. eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zu den Nachhaltigkeitszielen und die Fortführung des VHS-Programms mit VHS und Stadtbibliothek. Wichtige Perspektiven für die Begrünung und klimafreundliche Mobilität in der Stadt bieten der Nahverkehrsplan und die Umgestaltung des Postplatzes sowie die Klima-Strategie. Der Projektbericht mit den Ergebnissen und Ausblick zur Nachhaltigkeitsbefragung kann unter www.speyer.de/nachhaltigkeit abgerufen werden.

„Wir müssen von der Theorie ins Handeln kommen“, leitete Beigeordnete Irmgard Münch-Weinmann in den zweiten Teil der Veranstaltung ein. Im Rahmen des Podiums wurden die Ergebnisse aus den Veranstaltungen vorgestellt, die im Vorfeld stattgefunden hatten. Die Umweltdezernentin berichtete über die Mehrweg-Veranstaltung, bei der Fragen zur ab 2023 bundesweit geltenden Mehrwegangebotspflicht geklärt wurden und Mehrwegsysteme auf einer Mini-Mehrwegmesse ausgestellt waren. Im November soll ein Folgetermin mit der Wirtschaftsförderung und der Lebensmittelhygiene stattfinden. Beim Workshop „Wie fair ist Digitalisierung?“ ging es um Geschlechtergerechtigkeit. Gleichstellungsbeauftragte Lena Dunio-Özkan merkte dabei an, dass es bereits viele Angebote gibt, die allerdings noch nicht entsprechend wahrgenommen werden. Gemeinsam wurden erste Lösungsansätze entwickelt.

Als durchweg positives Erlebnis wurde das gemeinsame Klima-Frühstück im Seniorenbüro von Klimaschutzmanagerin Katrin Berlinghoff und Constanze Konder vorgestellt. Beim Frühstück wurde die Klimabilanz verschiedener Lebensmittel ganz praktisch ausprobiert. Für eine Fortführung wurden bereits Ideen gesammelt. Unter dem Titel „Müll nicht rum“ hat sich hatte sich der Jugendstadtrat mit Mülltrennung und Abfallvermeidung befasst. Bastian Bubbel berichtete über das deutsche Müllsystem und den praktischen Erfahrungen in einer Speyerer Kita. Gemeinsam mit Jugendlichen wurden dann Lösungen entwickelt wie Abfälle im Bereich Papier, Altglas, PET und Leichtverpackungen vermieden werden können. Der Jugendstadtrat wird sich auch zukünftig weiter mit Nachhaltigkeitsthemen befassen und setzt sich aktiv ein u.a. beim Dreck-weg-Tag.

Abschließend wurde in der gemeinsamen Podiumsrunde diskutiert, wie eine krisenfeste Nachhaltigkeit in Speyer gelingen kann. Als zentrale Nachhaltigkeitsziele wurden hierbei Nachhaltiger Konsum (SDG 12), Klimaschutz (SDG 13), globale Partnerschaften (SDG 16) und Geschlechtergerechtigkeit (SDG5). Eine zunehmende Bedeutung wurde auch dem Thema „Armut“ (SDG1) beigemessen.

Die Ergebnisse der Nachhaltigkeitsbefragung und vom Runden Tisch liefern eine Grundlage für das Handlungsprogramm, das im kommenden Jahr im Projekt „Global Nachhaltige Kommune Pfalz“ aufgestellt wird.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Stadt Speyer
23.09.2022

Rutschenturm auf Spielplatz im Woogbachtal gesperrt

Die Stadtverwaltung informiert darüber, dass derzeit der große Rutschenturm auf dem Spielplatz im Woogbachtal für die Benutzung gesperrt ist. Der 18 Jahre alte Aufstiegsturm ist in die Jahre gekommen und nicht mehr standsicher. Ein neuer Rutschenturm ist bestellt und wird voraussichtlich Anfang November montiert.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
22.09.2022

Auf Erkundungstour in Palästina – Projektkooperation mit Jericho im Blick

Bürgermeisterin Monika Kabs und Städtepartnerschaftsbeauftragte Sabrina Koob mit Wiam Erikat, der Partnerschaftsbeauftragten von Jericho.
Foto: © Stadt Speyer

Seit Montag, 29.08.22, ist Bürgermeisterin Monika Kabs zusammen mit Sabrina Koob, der Partnerschaftsbeauftragten der Stadt Speyer, unterwegs in Palästina, um Kontakte zur Stadt Jericho neu zu knüpfen, die aufgrund der pandemischen Lage in den zurückliegenden zwei Jahren abgerissen waren. Organisiert wird diese Informationsreise durch die palästinensischen Gebiete von „Engagement Global“, einem von der Bundesregierung und vom Deutschen Städtetag unterstützten Service für Entwicklungsinitiativen. Mit dabei sind kommunale Vertreter aus ganz Deutschland – aus Stendal, Bad Oldeslohe, Moers, Neuwied bis nach Speyer – also breit gefächert. Die meisten sind zum ersten Mal in Palästina und sind beeindruckt von der Gastfreundschaft und der Herzlichkeit der Menschen vor Ort.

Nach der Anreise am Montag gab es einen Vortrag der Konrad Adenauer-Stiftung zur Lage in den palästinensischen Gebieten. Am Dienstag haben sich Vertreter*innen aus den jeweiligen Projektkommunen getroffen, begleitet von einem Workshop mit möglichen Themenschwerpunkten in der weiteren Zusammenarbeit. Die beiden Speyererinnen und die Partnerschaftsbeauftragte der Stadt Jericho, Wiam Erikat, haben über mögliche Projektkooperationen gesprochen. Im Anschluss besuchte die Gruppe das Grabmal von Yasser Arafat und stattete der Altstadt von Ramallah einen Besuch ab.

Die ganze Reisegruppe vor dem Grabmal von Yassir Arafat.
Foto: © Stadt Speyer

Heute (Mittwoch, 31.08.22) geht es nach Jericho. Dort sind Gespräche mit Bürgermeister Abdelkarim Sedir geplant. In Jericho stehen darüber hinaus eine Stadtbesichtigung, der Besuch von sozialen Einrichtungen und einem Kindergarten auf dem Programm.

Stadtverwaltung Speyer
31.08.2022

Verkehrsnotizen:

Neufferstraße gesperrt

Aufgrund von Arbeiten an der Wasser-Hauptleitung im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Neufferstraße zwischen den Hausnummern 10 und 20 ab Montag, 10. Oktober bis voraussichtlich 9. November 2022 für den Verkehr voll gesperrt.

Eine Umleitung wird eingerichtet. Der Parkplatz Neufferstraße bleibt anfahrbar. Aus Richtung Zeppelinstraße wird die Einbahnstraße aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.10.2022

Hans-Purrmann-Allee gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Hans-Purrmann-Allee auf Höhe der Hausnummer 10 ab Dienstag, 4. Oktober bis voraussichtlich 28. Oktober 2022 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Eine Umleitung über die Dr.-von-Hörmann-Straße, Im Oberkämmerer und Gabelsbergerstraße wird eingerichtet.

Stadtverwaltung Speyer
30.09.2022

Lina-Sommer-Straße gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Lina-Sommer-Straße zwischen der Kreuzung Mühlweg und Kreuzung Iggelheimer Straße ab dem Montag, 12. September bis voraussichtlich Freitag, 25. November 2022 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Stadtverwaltung Speyer
08.09.2022

Wormser Landstraße halbseitig gesperrt

Aufgrund des Fernwärmeausbaus der Stadtwerke Speyer wird die Wormser Landstraße zwischen dem Hirschraben und der Siegbertstraße ab Montag, 12. September bis voraussichtlich Mittwoch, 30. November 2022 für den Durchgangsverkehr halbseitig gesperrt. Für die Dauer der Maßnahme wird im betroffenen Teilbereich der Wormser Landstraße eine Einbahnstraßenregelung in Richtung Norden eingerichtet. Eine Fahrspur aus Richtung Innenstadt kommend bleibt weiterhin befahrbar. Eine Umleitung von Norden bzw. Westen kommend wird über die Bahnhofstraße und den Hirschgraben ausgewiesen.

Für Rückfragen zu allen Sperrungen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
08.09.2022

Geänderte Verkehrsführung am Bahnübergang Schützenstraße nach Modernisierung durch die Deutsche Bahn

Wie am 13. Juli 2022 im gemeinsamen Verkehrsausschuss und Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Konversion mitgeteilt wurde, müssen im Zuge der Modernisierung des Bahnübergangs Schützenstraße die derzeit bundesweit gültigen Sicherheitsanforderungen umgesetzt werden. Hierbei gilt es, das Risiko eines Rückstaus auf den Gleisen auszuschließen.

Hierzu bestehen gemäß Planungen der Deutschen Bahn zwei Möglichkeiten: Ein sogenanntes vorgeschaltetes Lichtzeichen oder ein Verbot des Linksabbiegens mittels Verkehrszeichen. Wie sich im Verlauf der Modernisierungsarbeiten herausstellte, konnte die Deutsche Bahn das ursprünglich bevorzugte vorgeschaltete Lichtzeichen nicht wie geplant bis zur Wiederinbetriebnahme des Bahnübergangs installieren, da der Mast des vorgeschalteten Lichtzeichens aufgrund von Konflikten mit vorhandenen unterirdischen Leitungen nicht im öffentlichen Straßenraum platziert werden konnte. Bis eine Lösung zur Platzierung des Masts gefunden ist, muss demnach die Alternativvariante umgesetzt werden.

Daher ist ab sofort ein Linksabbiegen von der Schützenstraße in die Hasenstraße nicht mehr zulässig. Die Zufahrt zum Oberkämmerer-Gebiet erfolgt von Süden über die Holzstraße und die Brücke über den Gießhübelbach oder über den Bahnübergang Alte Schwegenheimer Straße.

Die Stadt Speyer bittet im Namen der Deutschen Bahn die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Stadtverwaltung Speyer
02.09.2022

Zufahrt Industriehof gesperrt

Aufgrund von Tiefbauarbeiten wird die Zufahrt Industriehof auf Höhe der Franz-Kirrmeier-Straße 19 vom 5. September bis voraussichtlich 30. Oktober 2022 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Eine Umleitung über die Auestraße –  Hasenpfühlerweide wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
31.08.2022

Mühlturmstraße gesperrt

Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der Deutschen Bahn wird der Bahnübergang in der Mühlturmstraße ab dem Samstag, 3. September bis voraussichtlich 24. Oktober 2022 für den fließenden Verkehr und für Fußgänger komplett gesperrt. Eine Fußgängerumleitung wird eingerichtet.

Stadtverwaltung Speyer
30.08.2022

Kreuzung Birkenweg / Nußbaumweg gesperrt

Wegen Kanalbauarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird der Kreuzungsbereich Birkenweg / Nußbaumweg von Montag, 29. August bis voraussichtlich 14. Oktober 2022 für den Durchgangsverkehr gesperrt.

Der Birkenweg und der Nußbaumweg werden beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Für die Dauer der Maßnahme wird eine Umleitung eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
25.08.2022

Baustellenübersicht der Stadt Speyer

Ab sofort stellt die Stadt Speyer eine neue Baustellenliste zur Verfügung, die die bisherige Kommunikation von laufenden und kommenden Baustellen erweitert und bürgerfreundlicher gestaltet.

Die bisher zur Verfügung gestellte Liste „Alle Baustellen“ führt alle Baustellen, die sich innerhalb des Speyerer Stadtgebiets befinden, stichpunktartig auf. Diese technische Liste gibt auch einen Überblick über die betroffenen Sparten wie Strom, Gas, oder Wasser.

Die nun neu hinzugekommene Liste „Wichtigste Baustellen“ beinhaltet Baustellen, von denen ein bedeutender Teil der Verkehrsteilnehmenden in Speyer signifikant betroffen ist, beispielsweise wegen ihrer lange Dauer und/oder weil wichtige Straßen im Netz betroffen sind. Es werden zusätzlich zu den Baustellen im Speyerer Stadtgebiet auch wichtige Baustellen in der näheren Umgebung aufgeführt, beispielsweise auf der B9 und B39. Darüber hinaus soll auch der in den Jahren 2023 und 2024 geplante Verkehrsversuch zum Postplatz Eingang in diese Auflistung finden. Neben dem voraussichtlichen Zeitraum und der Ursache werden auch die Umleitungen für die verschiedenen Verkehrsarten und bei Bedarf ergänzende Informationen dargestellt. Am Ende der Liste findet sich ferner eine Übersicht zu möglichen Ansprechpartner*innen.

Die neue Baustellenliste ist chronologisch sortiert, sodass die Bürger*innen auf den ersten Blick neu hinzukommende Baustellen erkennen und für ihre nächste Fahrt berücksichtigen können – ohne frustriert erst an der Baustellenabsperrung wenden müssen. Zeit- und nervenschonend für die Bürgerschaft – aber auch gut für die Umwelt, da unnötiger Verkehr vermieden wird.

Die Übersicht über die Baustellensituation wird immer freitags aktualisiert und ist unter www.speyer.de/baustellen im NEWS-TICKER zu finden.
Des Weiteren gibt es auf der Baustellenseite der Stadt Speyer wie gewohnt detaillierte Informationen zu laufenden und kommenden Großbaustellen.

Stadtverwaltung Speyer
18.03.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 )
Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)

Kreis, Stand 25.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler685893252716078709363278,2278,2452,4255,8219,53,72Ahrweiler
Altenkirchen7008745121076123778374289,7289,7499,5315,2119,33,72Altenkirchen
Alzey-Worms7620944321446607869455348,1348,0542,9361,3193,83,72Alzey-Worms
Bad Dürkheim6555753991675478910345259,4259,3341,3280,2184,83,72Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8416622161497476791399251,3251,3460,9262,6111,83,72Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich464743357684068511273242,3238,8528,3221,0110,73,72Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5012303991004398514225278,4270,2622,1244,3142,63,72Birkenfeld
Bitburg-Prüm4685153194354155495240239,9232,4345,5289,879,93,72Bitburg-Prüm
Cochem-Zell294135175702431440184298,8298,6457,8375,3102,73,72Cochem-Zell
Donnersbergkreis357449233773090407161213,1211,1234,7241,1154,43,72Donnersbergkreis
Germersheim944217847313475401768775600,7600,7827,3621,8407,53,72Germersheim
Kaiserslautern578460294874988709269253,0217,4428,8249,8142,63,72Kaiserslautern
Kusel302739235742582371156222,5211,2219,9259,1170,43,72Kusel
Mainz-Bingen1041511952823690731106558263,8263,6443,9277,6118,93,72Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz102276938019387771257448208,6208,6355,6211,0114,43,72Mayen-Koblenz
Neuwied112654939420410103958432235,9235,9379,2254,9113,63,72Neuwied
Rhein-Hunsrück5560574211104568882322311,4311,4616,0324,6113,83,72Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5548724161034901544272221,9221,9391,2232,9108,43,72Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1017116029623781761758618399,3399,3625,3414,4236,03,72Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.612511145612447581243484436,9436,9760,3444,4245,93,72Südliche Weinstr.
Südwestpfalz400385333943108801416438,3432,9782,6452,0258,43,72Südwestpfalz
Trier-Saarburg6331553311045420807281186,7186,5336,3185,789,93,72Trier-Saarburg
Vulkaneifel281831212632453302157259,5259,5466,5253,6163,13,72Vulkaneifel
Westerwaldkreis10183867661779122884440216,9216,9394,2212,6109,83,72Westerwaldkreis
KS Frankenthal34396580582864517188385,6385,6721,7382,0178,13,72KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5283453761234607553223223,8210,1347,0225,5143,33,72KS Kaiserslautern
KS Koblenz6133352111665388579241212,5212,5264,0259,390,73,72KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.286251238462286530188402,7402,7593,9296,7503,53,72KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15064140430348130611655599347,1347,1493,1370,9174,53,72KS Ludwigshafen
KS Mainz13845110619226124561163501230,7230,6369,3230,9130,83,72KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.295853178452387526232435,2435,1575,5456,5326,43,72KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens195531211641676215115286,2286,1677,8244,0147,43,72KS Pirmasens
KS Speyer427551141973600578253498,6498,6932,2458,4310,83,72KS Speyer
KS Trier397422184383544392138124,7124,6190,8114,2105,03,72KS Trier
KS Worms6324633511035454767377451,7451,7683,9473,1249,33,72KS Worms
KS Zweibrücken1333269391110214109320,6320,4517,5381,3112,13,72KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2256602571118164251193906 #2750311811288,2285,6472,2295,7161,93,72Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (26.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2570 ( + 23 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 2183
Todesfälle: 81 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 211,6 ( – 6 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 26.04.2021, 14:15 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
26.04.2021

Resonanz des Schnelltestangebots in Kalenderwoche 16

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass die Resonanz in den fünf in Kooperation mit der Stadt betriebenen Schnelltestzentren in der vergangenen Woche durchweg hoch war.

In der vom Pflegedienst Handermann und Schäfer betriebenen Schnellteststation auf dem Berliner Platz haben sich von Montag bis Sonntag 312 Personen testen lassen. Dabei fiel kein Test positiv aus. Auf dem Festplatz hat die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. am Samstag und Sonntag insgesamt 305 testwillige Speyerer*innen und Besucher*innen der Domstadt versorgen. Zwei Tests fielen positiv aus. In der vom Deutschen Roten Kreuz Kreisverband Speyer betriebenen und vergangenen Freitag neu eröffneten Schnellteststation in der Postgalerie wurden von Freitag bis Sonntag insgesamt 225 Personen schnellgetestet. Es gab kein positives Testergebnis. Der Arbeiter-Samariter-Bund hat von Montag bis Samstag bei insgesamt 740 Personen PoC-Antigentests durchgeführt. Positive Ergebnisse wurden nicht festgestellt. Arbeitsmedizinerin Dr. Stephanie Grabs und ihr Team testeten im Stiftungskrankenhaus in der Spitalgasse am Dienstag und Donnerstag 125 Personen. Auch hier gab es keine positiven Ergebnisse.

Das Corona-Schnelltest-Zentrum der Johanniter -Unfall-Hilfe e.V. auf dem Festplatz Speyer, eines von mittlerweile 5 Testzentren in Speyer.

Zusammengefasst wurden in Kalenderwoche 16 in allen fünf mit der Stadt Speyer assoziierten Testzentren 1.707 PoC-Antigenschnelltests durchgeführt. Dabei wurden zwei positive Testergebnisse festgestellt.

Sehen sie hier, in Facebook, ein Kurzvideo eines Schnelltests

Text: Stadt Speyer Foto & Video: Speyer 24/7 News
26.04.2021

Bundesinfektionsschutzgesetz in Kraft getreten – 19. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Am Samstag, 24. April 2021 ist das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes in Kraft getreten, das die sogenannte „Bundesnotbremse“ und damit bundeseinheitliche Regelungen zur Eindämmung des Coronavirus einführt. Basierend darauf hat das Land Rheinland-Pfalz die 19. Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die ebenfalls am Samstag in Kraft tritt. Die Regelungen der Bundesnotbremse gelten in Städten und Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt. Liegt der Wert darunter, gelten die Landesregelungen.

„Ich hoffe, dass die Bundesnotbremse nun zu etwas mehr Übersichtlichkeit in den Corona-Schutzmaßnahmen führt. Gerade mit der engen Anbindung unserer Stadt an die Metropolregion Rhein-Neckar bestanden oft Unsicherheiten, welche Regelungen nun wo gelten. Dennoch hätte ich mir gewünscht, dass die Kommunen, die das Infektionsgeschehen vor Ort am besten kennen und einschätzen können, mehr Mitspracherecht und einen eigenen Entscheidungsrahmen hätten“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Mit Blick auf das inzwischen ausschließliche Auftreten der B.1.1.7.-Mutation in unserer Stadt wäre eine stringente Testpflicht, die einen PCR-Test mit gleichzeitiger Sequenzierung zum Nachweis von Mutationen zwingend vorschreibt dringend notwendig “, so die Stadtchefin weiter.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz sieht in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz über 100 – das betrifft auch die Stadt Speyer – vor, dass sich ein Haushalt höchstens mit einer weiteren Person treffen darf. Kinder unter 14 Jahren werden weiterhin nicht mitgerechnet.  

Außerdem gilt ab dem 24.04.21 aufgrund der hohen Inzidenz gemäß der Bundesregelung auch in Speyer eine allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr. Das eigene Grundstück darf in dieser Zeit nur in begründeten Ausnahmefällen verlassen werden. Bewegung an der frischen Luft bleibt bis 24 Uhr möglich, allerdings nur alleine.

Da die Stadt Speyer auch den für Schulen und Kitas festgelegten Grenzwert von 165 überschreitet, wechseln die Schulen schon am Montag, 26. April 2021 in den ausschließlichen Distanzunterricht – Ausnahmen gibt es ausschließlich für Abschlussklassen. Sinkt der Inzidenzwert unter 165 und ist damit Präsenz- bzw. Wechselunterricht wieder möglich, besteht für Schüler*innen die Pflicht, zweimal wöchentlich einen negativen Selbsttest nachzuweisen, wenn sie am Präsenzunterricht teilnehmen möchten. Auch die Kitas bieten ab Montag nur noch eine Notbetreuung an. Die Stadt Speyer hat darüber bereits gestern in einer Pressemeldung ausführlich berichtet.

Weiterhin darf der Einzelhandel, der nicht zum erweiterten täglichen Bedarf gehört nur noch Abholung („Click and Collect“) anbieten, bis die Inzidenz wieder stabil unter 150 liegt. Bei einer Inzidenz zwischen 100 und 150 ist dann wieder Terminshopping („Click and Meet“) mit Dokumentationspflicht und negativem Schnelltest möglich.

Medizinische und ähnliche Dienstleistungen sowie Friseur und Fußpflege sind, solange die Inzidenz über 100 liegt, nur mit FFP2-Maske und bei Vorlage eines tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) negativen Schnelltests möglich. Gemäß der vom Land Rheinland-Pfalz schon Anfang April beschlossenen Ausnahmen von der Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte, sind Personen, deren zweite Corona-Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt und die keine typischen COVID-19-Symtome zeige, von der Testpflicht ausgenommen. Ein Impfnachweises muss beispielsweise durch Vorlage des Impfpasses erbracht werden.

Die Gastronomie bleibt weiterhin geschlossen. Lieferdienst und Abholung bis 22 Uhr sind möglich. Sinkt die Inzidenz auf einen Wert zwischen 50 und 100, darf die Außengastronomie mit vorheriger Terminvereinbarung und bei Vorlage negativer Schnelltests durch die Gäste wieder öffnen.

Gemäß der Bundesnotbremse ist bei einer Inzidenz von über 100 Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt. Kontaktloser Gruppensport ist ausschließlich für Kinder und Jugendliche zwischen 5 und 14 Jahren erlaubt.

Im Öffentlichen Personennahverkehr gilt außerdem eine verschärfte Maskenpflicht, gemäß welcher nur noch FFP2-Schutzmasken zulässig sind, keine OP-Masken mehr.

Die 19. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
26.04.2021

Corona Speyer

Coronafallzahlen vom Montag (12.04.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 2367 ( + 16 zum Vortag und + 24 gegenüber Freitag )
Davon bereits genesen: 1993
Todesfälle: 80 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz): 174,0 ( +15,8 gegenüber Freitag )
Warnstufe: Rot

Stand: 12.04.2021, 11:10 Uhr

Speyer, auch nach dem Wochenende, mit der 4. höchsten Inzidenz in ganz RLP
Sehen sie hier die Karte in höherer Auflösung: Karte_Stufen_2021-04-12.jpg (2480×3507) (rlp.de)

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
13.04.2021

Durchgeführte Schnelltests am Wochenende in Speyer

Im neuen Schnelltestzentrum der Johanniter-Unfall-Hilfe auf dem Festplatz am:

Samstag, 10. April 2021 136 Personen getestet wurden, davon 1 positiv und 135 negativ und am

Sonntag, 11. April 2021 124 Personen, davon 1 positiv und 123 negativ.

Im Schnelltestzentrum des ASB in der Seekatzstraße wurden am Samstag, 10. April 2021 338 Personen getestet – alle waren negativ.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

18. CoBeLVO verlängert und geändert – neue Absonderungsverordnung – Ausnahmen von Test- und Absonderungspflicht für Geimpfte

Am Samstag, 10. April 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 18. CoBeLVO bis einschließlich 25. April 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz am vergangenen Samstag eine neue Absonderungsverordnung erlassen, die am Montag in Kraft tritt und bis zum 10. Mai 2021 gilt.

Die Absonderungsverordnung wurde um einen Passus zu „Selbsttests“ ergänzt. Demnach müssen Personen, deren Selbsttest auf das Coronavirus ein positives Ergebnis aufweist, einen PoC-Antigentest (Schnelltest) durch geschultes Personal vornehmen lassen. Ist das Ergebnis positiv, hat sich die betreffende Person unverzüglich in Absonderung zu begeben.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verweist auf die Problematik, die sich aus dieser Regelung ergibt: „Indem bei einem positiven Selbsttest kein PCR-, sondern lediglich ein PoC-Antigentest erforderlich ist, wird die Ermittlung von Virusmutanten maßgeblich erschwert. Eine Testung auf Mutation ist nur mittels PCR-Testung möglich – fällt diese weg, fließt weder der Infektionsfall noch die potentielle Ermittlung einer Mutation in die Statistik ein und erzeugt somit eine Lücke in der Bewertung des Infektionsgeschehens.“      
Die Stadt Speyer ist diesbezüglich in Kontakt mit dem Land getreten, um eine Überarbeitung dieser Regelung anzuregen.

Gemäß der geänderten Absonderungsverordnung sind außerdem Ausnahmen von der Pflicht zur Absonderung von Hausstandsangehörigen und sogenannten „engen Kontaktpersonen“ vorgesehen. So unterliegen vollständig geimpfte Personen, deren zweite Impfung 14 Tage zurückliegt und die keine typischen Symptome einer Coronavirus-Infektion aufweisen, nicht länger der Absonderungspflicht – es sei denn, sie sind Patient*innen oder Bewohner*innen von stationären Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen.       
Zusätzlich sind für diese Personen Ausnahmen von der Absonderungspflicht nach Einreise aus einem Risikogebiet, das nicht Virusvariantengebiet ist, vorgesehen.

Die 2. Änderungsverordnung der 18. CoBeLVO umfasst insbesondere Ausnahmen für vollständig geimpfte und zugleich symptomlose Personen. So sind geimpfte und symptomfreie Personen von der gemäß Verordnung vorgesehenen Testpflicht, wie bei der Inanspruchnahme bestimmter körpernaher Dienstleistungen oder bei Besuch der Außengastronomie, befreit.
Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz ist dem Betreiber der entsprechenden Einrichtung in schriftlicher oder digitaler Form vorzulegen.

Die Stadt Speyer befindet sich mit dem Land im Austausch, wie ein solcher digitaler Impfnachweis konkret aussehen soll.

Des Weiteren können Landkreise und kreisfreie Städte, die als Modellkommune RLP anerkannt sind, bei einer 7-Tages-Inzidenz unter 50 in Abstimmung mit dem Gesundheits­ministerium Allgemeinverfügungen erlassen, die Regelungen wie weitergehende Öffnungen enthalten.
Die Stadt Speyer, deren Inzidenz aktuell bei 174,0 liegt und noch nicht als Modellkommune RLP fungiert, ist von dieser Regelung derzeit nicht betroffen.

Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in Kindertagesstätten und die dortige Maskenpflicht konkretisiert: Die Kinderbetreuung soll grundsätzlich in festen Angeboten und bei konstanten Personalzuordnungen erfolgen. Zu den einzuhaltenden Hygieneregelungen zählt die Maskenpflicht in der Einrichtung einschließlich des Außengeländes nunmehr auch während der pädagogischen Interaktion mit den betreuten Kindern.

Stadtverwaltung Speyer
13.04.2021

Corona-Virus Speyer

17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht

Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.

„Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst  bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen. 

Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt  auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.

Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 47,5 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.

Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben – die sogenannte Notbremse greift.

Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist  dann wieder möglich.

Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.

„Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.

Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:

  • Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr 
  • Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr 
  • Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
  • Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr 

Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.03.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Speyer / Corona

15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes und Allgemeinverfügung der Stadt bis 7. März 2021 verlängert

Am Freitagabend, 12. Februar 2021, hat das Land Rheinland-Pfalz die Gültigkeit der 15. Corona Bekämpfungsverordnung mittels der 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO bis einschließlich 7. März 2021 verlängert und die geltenden Regeln in einigen Punkten angepasst. Basierend darauf hat die Stadt Speyer auch ihre Allgemeinverfügung bis zu diesem Zeitpunkt verlängert.

„Ich hätte mir gewünscht, dass sich Bund und Länder bei ihren Beratungen am Mittwoch auf einen einheitlichen Stufenplan verständigt hätten. Nach Wochen des harten Lockdowns benötigen die Bürger*innen und allen voran die Inhaber*innen und Beschäftigten der zahlreichen nach wie vor geschlossenen Branchen Perspektiven. Gleichzeitig müssen wir mit Bedacht vorgehen, denn obwohl die Zahlen sinken, sorgen die Virus-Mutanten für die realistische Gefahr, dass die Infektionszahlen schnell wieder steigen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Zur weiteren wirkungsvollen Eindämmung des Coronavirus wurden die Regelungen der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung grundsätzlich verlängert. Die erweiterte Maskenpflicht sowie die Kontaktbeschränkungen gelten demnach unverändert weiter.

Trotzdem sollen die Maßnahmen nun moderat gelockert werden. Am 22. Februar werden die Klassen 1 bis 4 der rheinland-pfälzischen Grundschulen in den Präsenzunterricht zurückkehren. Je nach den individuellen Voraussetzungen der jeweiligen Klassen zum Teil in voller Klassenstärke und zum Teil im Wechselunterricht. Die bekannten AHA+L-Regeln gelten weiterhin.

In einem weiteren Schritt dürfen Friseurbetriebe ab 1. März unter strengen Hygieneauflagen wieder öffnen – zu nennen ist hier insbesondere die Pflicht zur vorherigen Terminvereinbarung sowie zum Tragen einer medizinischen Maske für Kund*innen und Personal.

Mit der Verlängerung der städtischen Allgemeinverfügung bleibt die Maskenpflicht in der Innenstadt weiter gültig. „Die Maskenpflicht ist eine unserer stärksten Waffen im Kampf gegen die Pandemie. Daher werden wir sie auch beibehalten. Das gilt insbesondere mit Blick auf hoffentlich mögliche Öffnungen von Einzelhandel und Gastronomie im März“, erklärt die Stadtchefin.

Weiterhin beibehalten werden auch die Besuchsbeschränkungen für Senioren- und Pflegeeinrichtungen sowie die Pflicht zur Vorlage eines negativen PoC-Antigentests. „Es ist einfach noch nicht an der Zeit in diesem Bereich an Lockerungen zu denken“, führt Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs aus. „Die Bewohner*innen solcher Einrichtungen sind die am stärksten gefährdete Gruppe in dieser Pandemie. Sie müssen wirksam geschützt werden, bis in allen Einrichtungen ausreichend Impfschutz besteht“, ergänzt sie.

Die 2. Änderungsverordnung zur 15. CoBeLVO und die aktuelle Allgemeinverfügung der Stadt Speyer können im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
14.02.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Samstag 09.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1777 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1349
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 98,9 ( – 51,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.01.2021

Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch das DRK Ortsverband Speyer

Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

„Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und des DRK KV Speyer
8 Januar 2021

15. CoBeLVO veröffentlicht

Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter  www.speyer.de/corona  nachgelesen werden. Sie können sie auch hier als pdf lesen:

Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.01.2021

Corona / Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Corona

Stadt Speyer verlängert Allgemeinverfügung und passt Regelungen an

Basierend auf der vom Land Rheinland-Pfalz am Dienstag, 14. Dezember 2020 veröffentlichten 14. Corona-Bekämpfungsverordnung (14. CoBeLVO) hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden auch ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar 2020 verlängert.

„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer*innen um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtsage, also vom 24. bis 26. Dezember 2020, gibt es eine Ausnahmeregelung, gemäß welcher die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von 24 bzw. 0 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch am 31. Dezember 2020 nur bis 21 Uhr ohne triftigen Grund gestattet.

Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.

In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt vom 15. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.

Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.

„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.

Lesen sie hier die Allgemeinverordnung als PDF:

Stadt Speyer
17.12.2020

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 16.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1373 (+ 53)
Davon bereits genesen: 664
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 502,4
Warnstufe: Rot

Stand: 16.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
17.12.2020

Stadtnotizen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich

„Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nicht zuletzt, weil ich schon länger bemängelt habe, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führt letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten. Um diese Entwicklung abzufedern, müssen strenge Sparmaßnahmen eingehalten werden, die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss. Daher ist es wichtig, dass die wachsenden übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert werden und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Das heutige Urteil ist eine Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 1. Januar 2023 endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht wird, der uns Kommunen den Rücken stärkt und unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichert“, so Seiler weiter.

Stadt Speyer
17.12.2020

Online-Terminvergabe für Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof

Die Entsorgungsbetriebe Speyer wollen während des zweiten Corona-Lockdowns den Abfallwirtschaftshof diesmal für private Anlieferungen offen halten. Um die Anzahl und Dichte der Fahrzeuge im Hof auf das notwendige Minimum zu reduzieren und gleichzeitig einem gefährlichen Rückstau auf die K2 vorzubeugen, ist deshalb ab sofort eine Anmeldung über die Homepage der Stadtwerke Speyer unter www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich und nach kurzer Einführungsphase ab 2. Januar 2021 unbedingt notwendig. Im neuen Jahr sind keine unangemeldeten Anlieferungen mehr zugelassen.

Um eine hohe Flexibilität zu gewährleisten, werden vorerst Terminfenster von jeweils 60 Minuten für eine klar begrenzte Anzahl Buchende angeboten. Die Anliefernden sollten innerhalb „ihrer“ Zeitspanne – aber nicht vorher – am Abfallwirtschaftshof ankommen. Im Planungstool werden auch die Abfallarten abgefragt. So erhält man gleich noch gezielte Informationen zu Gebühren und Zahlungsweise. Buchungen können bis zu einer Stunde vorm gewünschten Termin getätigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Sie müssen per Ausdruck oder als Mail auf dem Smartphone am Waagehaus vorgewiesen werden. Zahlungen sind ausschließlich am Automaten oder bargeldlos per EC-Karte möglich. Beim Verlassen des Fahrzeugs gilt auf dem Betriebsgelände Maskenplicht und es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Besuchern und Personal einzuhalten.

In Ausnahmefällen steht Bürgerinnen und Bürgern, denen Terminbuchungen online nicht möglich sind, das Servicepersonal am Telefon unter 06232/625-0 zur Verfügung. Es werden alle notwendigen Fragen mit den Anrufenden beantwortet und die Bestätigungsmail zum Abfallwirtschaftshof gesandt. Auch hierbei ist es wichtig, das Zeitfenster für die Anlieferung einzuhalten.

Im Sinne der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bitten die EBS darum, die Notwendigkeit von Entsorgungsfahrten zum Abfallwirtschaftshof zum aktuellen Zeitpunkt gut zu überdenken. Das gesundheitliche Risiko für sich selbst und das AWH-Team sollte stets im Blick behalten werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News
17.12.2020

Verkehrsnotizen

Eibenweg gesperrt

Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Eibenweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 ab dem 5. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist abhängig von der Asphaltverfügbarkeit und den Witterungsverhältnissen. Für die Dauer der Arbeiten wird der Eibenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadt Speyer
17.12.2020