Landau und Kreis LD

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Montag, 29.06.2020

Nach aktuellem Stand (29.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit der letzen Meldung am Freitag, 26. Juni, keine Veränderung der Fallzahlen ergeben. Insgesamt wurden 226 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 217 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (27 davon gesundet, 1 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 25 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
  • Stadt Landau: 74 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).

Freitag, 26.06.2020

Nach aktuellem Stand (26.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern ein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 226 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 217 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (27 davon gesundet, 1 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 25 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
  • Stadt Landau: 74 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).

Donnerstag, 25.06.2020

Nach aktuellem Stand (25.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 225 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 217 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (27 davon gesundet, 1 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 25 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
  • Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).

Mittwoch, 24.06.2020

Nach aktuellem Stand (24.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich kein weiterer Fall des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 225 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 217 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (27 davon gesundet, 1 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 25 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
  • Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).

Dienstag, 23.06.2020

Nach aktuellem Stand (23.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern keine Veränderung der Fallzahlen ergeben. Insgesamt wurden 225 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 216 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 25 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
  • Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).

Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion informiert.

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen. Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
29.06.2020

10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Stadt Landau passt Hygienekonzept für Sporthallen an Lockerungen an

Auf die Plätze, fertig, los: Die Landauer Sporthallen, wie hier an der BBS, öffnen wieder. (Quelle: Stadt Landau)

Kontaktsport darf in Gruppen von bis zu zehn Personen ausgeübt werden, die Umkleidekabinen werden geöffnet und die Bestimmungen für die Belüftung während der Trainingszeiten werden gelockert: Am Mittwoch, 24. Juni, sind die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz und mit ihr Lockerungen im Bereich Sport in Kraft getreten. Die Stadtverwaltung Landau hat ihr Hygienekonzept für die Nutzung der Sporthallen an die neue Verordnung angepasst.

Grundpfeiler des Hygienekonzepts bleiben aber die Einhaltung des Mindestabstands bei Gruppen von mehr als zehn Personen, die Sicherstellung der Nachverfolgbarkeit sowie eine Personenbeschränkung von maximal einer Person pro zehn Quadratmeter. Außerdem gilt in den Sporthallen Maskenpflicht, wobei auf der eigentlichen Sportfläche keine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Die Duschen bleiben geschlossen.

Sportdezernent Dr. Maximilian Ingenthron begrüßt die jüngste Entwicklung: „Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. Die Lockerungen bieten den Vereinen und Sportgruppen mehr Freiheit und erlauben intensivere Formen des Trainings. Deshalb setzt die Stadt die neuen Regelungen unmittelbar in Kraft. Wir wünschen den Sportlerinnen und Sportlern viele Freude und hoffen, dass bald weitere Lockerungen möglich sind.“

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Informationen zu den Öffnungszeiten des gemeinsamen Diagnosezentrums der Stadt Landau und des Landkreises SÜW

Das gemeinsame Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße auf dem Alfred-Nobel-Platz in Landau öffnet ab der kommenden Woche, beginnend mit Montag, 29. Juni, aufgrund der geringen Fallzahlen und der somit geringen Auslastung nur noch montags von 17 bis 19 Uhr.

An der Teststation in Form eines „Drive-ins“ können sich nach wie vor Personen mit dem begründeten Verdacht auf eine Infektion mit dem Corona-Virus testen lassen. Wer sich testen lassen will, benötigt weiter eine sogenannte „Laborüberweisung“ von einer Ärztin bzw. einem Arzt, etwa der Hausärztin bzw. dem Hausarzt. Bürgerinnen und Bürger, die Infekt-Anzeichen und den Verdacht haben, mit dem Corona-Virus infiziert zu sein, können auch die zentrale Telefon-Hotline 0800 99 00 400 für Patientinnen und Patienten der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen, um eine notwendige Vorabklärung zu ermöglichen.

Bürgerinnen und Bürger, die den Verdacht haben, sich mit dem Corona-Virus infiziert zu haben oder einen Abstrich außerhalb der Öffnungszeiten des Diagnosezentrums wünschen, finden auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung einen Wegweiser mit Arztsuche. Unter https://www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus/ sind u.a. Ärzte in der Nähe zu finden, die Abstriche vornehmen und auch die Telefon-Hotline der Kassenärztlichen Vereinigung.

Auch die Corona-Ambulanz auf dem neuen Messplatz ist weiterhin jeden Mittwoch in Betrieb. Die Verfahrensweise: Wer sich krank fühlt, wendet sich immer zuerst – per Telefon – an seine Hausarztpraxis. Diese entscheidet nach Abfrage der Symptome, ob die reguläre Sprechstunde besucht werden kann oder ob sich die Patientin bzw. der Patient in der Corona-Ambulanz vorstellen soll. Die Terminvereinbarung für die Corona-Ambulanz übernimmt die Hausarztpraxis. Nach einer entsprechenden Meldung setzt sich der Terminbuchungsservice der Corona-Ambulanz mit der Patientin bzw. dem Patienten telefonisch in Verbindung, bestätigt den Termin und teilt eine entsprechende Buchungsnummer mit, die bei der Einfahrt zur Corona-Ambulanz vorzuzeigen ist.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
29.06.2020

PROGROUP SPENDET 50.000 EURO FÜR CORONAHILFSPAKET „MITEINANDER IN LANDAU“

Im Rahmen eines Empfangs am Progroup Standort in Landau haben Jürgen Heindl (Vorstandsvorsitzender von Progroup, 2.v.r.) und Maximilian Heindl (Mitglied des Vorstands und Chief Development Officer, rechts) die Spende an den Oberbürgermeister der Stadt Landau, Thomas Hirsch (links), übergeben.

Für das städtische Hilfspaket „Miteinander in Landau“ spendet Progroup insgesamt 50.000 Euro. Im Rahmen eines Empfangs am Standort in Landau haben Jürgen Heindl (Vorstandsvorsitzender von Progroup) und Maximilian Heindl (Mitglied des Vorstands und Chief Development Officer) die Spende an den Oberbürgermeister der Stadt Landau, Thomas Hirsch, übergeben.

„Die Initiative ‚Miteinander in Landau‘ stellt eindrucksvoll unter Beweis, wie die Region in schweren Zeiten zusammensteht. Für uns als Teil dieser Region ist es eine Herzensangelegenheit, sie zu unterstützen“, sagte Jürgen Heindl.

Das 250.000 Euro schwere Hilfspaket „Miteinander in Landau“ wurde von der Stadt Landau geschnürt, um ergänzend zu den Corona-Soforthilfemaßnamen von Bund und Land soziale und kulturelle Einrichtungen, freie Träger, gemeinnützige Initiativen, Hilfsorganisationen und Härtefälle zu fördern.

Progroup möchte mit der Spende ihren Dank für die engagierte Arbeit der Organisationen ausdrücken, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes auf dem Gebiet der Stadt Landau einen großartigen Beitrag zur Bewältigung der CoronaKrise leisten. Deswegen gehen je 7.000 Euro des Spendenbetrages an das Technische Hilfswerk Landau, das Deutsche Rote Kreuz Kreisverband Landau, die DLRG Ortsgruppe Landau und die Freiwillige Feuerwehr Landau.

Das Engagement der Zooschule Landau möchte das Unternehmen mit 22.000 Euro ebenfalls fördern und somit die herausragende Bildungsarbeit für Kinder- und Jugendliche honorieren.

„Die Corona-Krise dauert an und es gibt zahlreiche Bereiche des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens, die in der aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen sind“, betont OB Hirsch. Gemeinsam mit den Spenden von Privatpersonen und Unternehmen hätten rund 350.000 Euro zur Verfügung gestanden, um das Miteinander in der Stadt zu stärken. „Mein besonderer Dank, sowohl im Namen der Stadt als auch im Namen der geförderten Vereine und Organisationen, gilt Progroup. Das Unternehmen zeigt mit der großzügigen Spende, wie wir in Landau alle Kräfte bündeln, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen“, so der Stadtchef.

Progroup blickt trotz der Auswirkungen der Corona-Pandemie positiv in die Zukunft. Die Produktion wurde unter der Einhaltung strengster Hygienemaßnahmen in allen Werken aufrechterhalten. Als Unternehmen der systemrelevanten Papier- und Verpackungsbranche konnte Progroup einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Herausforderungen leisten, indem die Lieferketten mit lebensnotwendigen Waren wie Medikamenten, Lebensmitteln und medizinischen Geräten weiter intakt geblieben sind.

Das Unternehmen bleibt weiter auf Wachstumskurs. Im Rahmen der aktuellen 10Jahres-Strategie sollen bis 2025 insgesamt 400 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt werden. In Landau sucht Progroup derzeit unter anderem Verstärkung in den Bereichen Marketing, Presse, Controlling, Personal und für die IT-Abteilung.

Über Progroup

Progroup AG mit Sitz in Landau, Rheinland-Pfalz ist einer der führenden Wellpappenrohpapier- und Wellpapphersteller in Europa. Seit seiner Gründung im Jahr 1991 in Offenbach/Queich verfolgt das Unternehmen eine konsequente Wachstumsstrategie, die neben der Technologieführerschaft auch auf dem Einsatz von innovativen und umweltfreundlichen Produktionstechniken basiert. Progroup betreibt in sechs Ländern Zentraleuropas Produktionsstandorte. Dazu zählen aktuell zwei Papierfabriken, elf Wellpappformatwerke, ein Logistikunternehmen und ein EBS Kraftwerk. Mit 1.293 Mitarbeitern hat das Unternehmen in 2019 einen Umsatz von rund 887 Millionen Euro erwirtschaftet.

Progroup AG
29.06.2020

EnergieSüdwest-Kundinnen und Kunden profitieren in voller Höhe von Mehrwertsteuersenkung

Die EnergieSüdwest AG wird die durch die Bundesregierung beschlossene, halbjährige Mehrwertsteuersenkung, die ab 1. Juli in Kraft tritt, voll an ihre Kundinnen und Kunden weitergeben. Für die Bereiche Strom, Gas und Wärme bedeutet das eine bis Ende des Jahres befristete Mehrwertsteuersenkung von 19 auf 16 Prozent und im Bereich Wasser von 7 auf 5 Prozent.

Der jeweilige Verbrauch in diesem Zeitraum wird geschätzt. Kundinnen und Kunden haben aber auch die Möglichkeit, EnergieSüdwest zum 31. Dezember ihren Zählerstand über das Kundenportal mitzuteilen. Dieses ist unter www.kundenportal.energie-suedwest.de zu erreichen.

Die Abschläge ab dem 1. Juli bleiben unverändert. Wer möchte, kann aber auch diese über das Kundenportal an die Mehrwertsteuersenkung anpassen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Acht neue BMW-Hybrid-Autos für die Verwaltung: Fahrzeugflotte der Stadt Landau wird klimafreundlicher

v.l.: Mike Russello von BMW, OB Thomas Hirsch und Geschäftsführer Udo Vogel bei der Übergabe der neuen städtischen Dienstfahrzeuge im Autohaus Vogel. (Quelle: Stadt Landau)

Der Fuhrpark der Stadt Landau wird moderner – und emissionsärmer. Neuzugänge der städtischen Fahrzeugflotte sind acht BMW 225xe Plug-in-Hybride, die von der Verwaltung geleast und jetzt an diese ausgeliefert wurden. Die Neuanschaffungen ersetzen in die Jahre gekommene und defekte Fahrzeuge mit Benzin-Antrieb bzw. ergänzen den bisherigen Fuhrparkbestand. Die offizielle Übergabe der neuen Hybridfahrzeuge fand im Autohaus Vogel mit OB Thomas Hirsch, Hausherr Udo Vogel und BMW-Gebietsleiter Mike Russello statt.

„Der Stadtvorstand ist sich einig, dass wir künftig nur noch Elektro- bzw. Hybridfahrzeuge für unseren städtischen Fuhrpark anschaffen und damit einen Beitrag dazu leisten, die E-Mobilität als zukunftsweisende Technologie zu unterstützen“, betont OB Hirsch. Denn: Die Elektromobilität könne dazu beitragen, die Schadstoff- und Lärmbelastung in den Städten zu verringern, ist der Stadtchef überzeugt. Knackpunkt hierfür sei eine gute Lade-Infrastruktur, die durch das fast flächendeckende Netz von Ladesäulen der EnergieSüdwest AG in Landau bereits gegeben sei, so Hirsch.

Die acht Neuanschaffungen kommen künftig beim Bauamt, dem Gebäudemanagement, dem Umweltamt und dem Jugendamt sowie beim Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb (EWL) zum Einsatz. Damit zählt der städtische Fuhrpark – ohne EWL, Feuerwehr, Zugmaschinen und Lieferwagen – nun 29 Fahrzeuge. Für kürzere Wege ohne viel „Gepäck“ stehen bei vielen Ämtern und Abteilungen aber auch Dienstfahrräder bereit.

Udo Vogel, Geschäftsführer des gleichnamigen BMW-Autohauses, freut sich, dass künftig noch mehr klimafreundliche Fahrzeuge aus seinem Haus im Stadtgebiet unterwegs sein werden. „Ein Plug-in-Hybrid verfügt über einen Verbrennungs- und einen Elektromotor – beide können das Fahrzeug eigenständig antreiben. Kürzere Strecken können somit lokal emissionsfrei und fast geräuschlos zurückgelegt werden; mit dem Verbrennungsmotor ist man kraftvoll und flexibel auf längeren Strecken unterwegs. Diese Kombination bietet den optimalen Mix aus Dynamik, Komfort und Effizienz“, erläutert Vogel die Vorteile der modernen Technologie.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Landauer Projekte gesucht: Anmeldungen für Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar ab sofort möglich

#wirschaffenwas: Unter diesem Motto steht der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar. (Quelle: Metropolregion Rhein-Neckar GmbH)

Anpacken und gemeinsam etwas bewegen: Unter dem Motto „Wir schaffen was“ startet am Samstag, 19. September, zum siebten Mal der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar, um das Ehrenamt in der Region wertzuschätzen und zu stärken. Auch in Landau können sich Vereine, Schulen, Kindertagesstätten und andere soziale Einrichtungen ab sofort mit ihren Projekten auf der Internetseite www.wir-schaffen-was.de anmelden und auf die Suche nach ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer machen.

„In den vergangenen Wochen und Monaten mussten viele Ehrenamtliche Corona-bedingt ihr Wünsche hintenanstellen und ihre Projekte pausieren. Der Freiwilligentag bietet die perfekte Gelegenheit, diese Wünsche mit vereinter Kraft und vielen ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern anzugehen. Nutzen Sie diese Gelegenheit und beteiligen Sie sich mit einer Aktion“, appelliert Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Die Teilnahme am Freiwilligentag lohnt sich für die gemeinnützigen Einrichtungen in jedem Fall“, ist die städtische Ehrenamtsbeauftragte Angelika Kemmler überzeugt. „Lange geplante Vorhaben können mithilfe der Freiwilligen an einem Tag umgesetzt werden. Gleichzeitig bietet sich eine gute Gelegenheit, die eigene Arbeit in der Öffentlichkeit zu präsentieren und langfristig neue Unterstützerinnen und Unterstützer zu gewinnen.“

Zentrale Kommunikations- und Anmeldeplattform für den Freiwilligentag ist die Webseite www.wir-schaffen-was.de. Dort können Aktionen in den Kategorien Handwerk, Kultur, Umwelt, Tiere, Ausflüge und Sonstiges eingetragen und verwaltet werden. Alle Projektanbieterinnen und Projektanbieter finden außerdem Tipps für die Planung und Durchführung sowie kostenfreie Materialien, mit denen sie vor Ort auf den Freiwilligentag und ihre geplante Aktion hinweisen können.

Der Freiwilligentag der Metropolregion Rhein-Neckar wurde 2008 zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements im Dreiländereck Baden – Hessen – Pfalz ins Leben gerufen. Unter dem Motto „Wir schaffen was“ wird er seitdem alle zwei Jahre am dritten Samstag im September durchgeführt. D ist eingebettet in die bundesweite Woche des bürgerschaftlichen Engagements und war mit zuletzt 7.500 Teilnehmerinnen und Teilnehmern die bundesweit größte Veranstaltung dieser Art.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

#wiederwaslosinld: Stadt Landau zieht positives Fazit des ersten Wochenendes mit Riesenrad auf dem Rathausplatz – und weist auf flexible Öffnungszeiten hin

Das gab’s noch nie: Auf dem Landauer Rathausplatz dreht aktuell ein Riesenrad seine Runden. (Quelle: Stadt Landau)

Seit Freitag, 26. Juni, dreht auf dem Landauer Rathausplatz ein Riesenrad seine Runden – und kommt bei den Menschen sehr gut an. Am ersten Wochenende wurde die neue Attraktion hervorragend angenommen und stand trotz vorübergehend regnerischen Wetters nicht still. Die Stadt Landau und ihr Büro für Tourismus weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Öffnungszeiten – montags bis samstags von 11 bis mindestens 18 Uhr sowie sonntags von 12 bis mindestens 18 Uhr – wetter- und besucherabhängig sind und bei Bedarf bis in die späten Abendstunden verlängert werden können.

Das Riesenrad „Juwel“ der Familie Göbel ist 45 Meter hoch, verfügt über 30 Gondeln und gewährt den Mitfahrenden einen 360-Grad-Ausblick über die Dächer der Landauer Altstadt. Eine Fahrt kostet 5 Euro für Erwachsene, 3 Euro für Kinder. Das Riesenrad sowie ein Süßwaren- und ein Dampfnudelstand sind noch bis zum 16. August auf dem Rathausplatz zu finden.

Ziel der Stadt Landau ist es nicht nur, den Menschen unter Corona-gerechten Bedingungen Freude und Vergnügen zu bereiten, sondern auch, regionale Schaustellerinnen und Schausteller in der Krise zu unterstützen und zusätzliche Attraktivität für den innerstädtischen Handel zu bieten.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

30 Gondeln, 45 Meter Höhe, 360-Grad-Ausblick: Riesenrad sorgt für Freude und Vergnügen in Landauer Innenstadt – OB Hirsch: „Wollen regionale Schaustellerinnen und Schausteller sowie innerstädtischen Handel unterstützen“

Das neue „Landau Eye“ auf dem Rathausplatz in der Morgensonne. (Stadt Landau)

Als wäre es schon immer da gewesen: Das Riesenrad, das seit Freitag, 26. Juni, seine Runden auf dem Landauer Rathausplatz dreht, passt perfekt in die attraktive Innenstadt der Südpfalzmetropole. Die 45 Meter hohe Attraktion, die von einem Süßwaren- sowie einem Dampfnudelstand begleitet wird, wurde jetzt im Beisein von Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing offiziell eröffnet. Bis zum 16. August können Landauerinnen und Landauer sowie Gäste der Stadt Fahrspaß und einen 360-Grad-Ausblick auf Landau und Umgebung genießen.

„Mit dem Riesenrad, quasi dem «Landau Eye» inmitten unserer schönen Innenstadt, wollen wir regionale Schaustellerinnen und Schausteller in der aktuellen Corona-Lage etwas unterstützen und zusätzliche Attraktivität für den innerstädtischen Handel bieten“, erläutert Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der sich bereits früh dafür eingesetzt hat, Schaustellerinnen und Schaustellern eine Perspektive zu bieten. „Auf Freude und Unterhaltung sollen und wollen wir auch in schwierigen Zeiten nicht verzichten – natürlich immer unter Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln.“

„Es freut mich, zu sehen, wie die Menschen füreinander einstehen und gemeinsam Lösungen entwickeln. Sie lassen sich nicht entmutigen, packen an und werden kreativ. Das macht Mut und beeindruckt mich. Die Stadt Landau gibt den Schaustellern eine Perspektive und die Schausteller den Landauern einen ganz neuen Blick auf ihre wunderschöne Stadt“, so Wirtschaftsminister Dr. Wissing.

Gute Laune trotz schlechten Wetters, v.l.: Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing, OB Thomas Hirsch und Tourismusdezernent Alexander Grassmann bei der Eröffnung des Riesenrads auf dem Landauer Rathausplatz. (Stadt Landau)

Zur offiziellen Eröffnung des Riesenrads auf dem Rathausplatz durften auf Einladung von OB Hirsch Vertreterinnen und Vertreter von insgesamt zehn innerstädtischen Kitas ihre Runden über den Dächern der Stadt drehen – als kleines Dankeschön für die wichtige Arbeit der Erzieherinnen und Erzieher während der Corona-Krise.

Nach dem offiziellen Aus für Großveranstaltungen bis zum 31. Oktober arbeiten die Stadtverwaltung und das städtische Büro für Tourismus um Geschäftsführer Bernd Wichmann und Marktmeisterin Sonja Brunner-Hagedorn darüber hinaus an weiteren alternativen, „Corona-konformen“ Konzepten für beliebte Events wie den Herbstmarkt, das Fest des Federweißen oder den Kunsthandwerklichen Thomas-Nast-Nikolausmarkt. „Im September wollen wir statt unseres Herbstmarkts einen mobilen Freizeitpark auf dem Alten Meßplatz anbieten und für den Nikolausmarkt arbeiten wir derzeit an einem veränderten Aufbaukonzept, das Stände in der gesamten Innenstadt vorsieht“, informiert Tourismusdezernent Alexander Grassmann.

Das Riesenrad „Juwel“ der Familie Göbel, der Süßwarenstand von Gunda Ofenloch und der Dampfnudelstand von Theo Bender sind immer montags bis samstags von 11 bis mindestens 18 Uhr sowie sonntags von 12 bis mindestens 18 Uhr geöffnet. Eine Fahrt mit dem Riesenrad kostet 5 Euro für Erwachsene, 3 Euro für Kinder.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

ESW informiert: Ab Mittwoch, 1. Juli, sind Ableserinnen und Ableser der EnergieSüdwest unterwegs

Ab Mittwoch, 1. Juli, sind im Stadtgebiet Landau-Süd Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der EnergieSüdwest unterwegs, um die Strom-, Gas-, Wasser- und Wärmezähler der Haushalte abzulesen. EnergieSüdwest bittet die Kundinnen und Kunden, den Ableserinnen und Ablesern den Zutritt zu den Zählern zu ermöglichen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können sich mit einem EnergieSüdwest-Ausweis ausweisen. Außerdem tragen sie Kleidung mit EnergieSüdwest-Logo. Sie kassieren kein Geld, verlangen keine Gebühren und bieten auch keine Strom- oder Gasverträge an.

EnergieSüdwest AG
29.06.2020

Kinderbetreuung in Landau: Stadt schreibt Kindertagesstättenbedarfsplan fort – Schaffung von 180 zusätzlichen Plätzen in den kommenden Jahren geplant

Freuten sich bei der Eröffnung der neuen Kita Ponyhof im Frühjahr vergangenen Jahres über die Schaffung von 76 neuen Kitaplätzen: OB Thomas Hirsch (r.), GML-Werkleiter Michael Götz (l.) und Leiterin Carolin Weyrauch. (Quelle: Stadt Landau)

Der jahrelange landesweite Spitzenplatz bei der Kinderbetreuung zeigt es: Die Stadt Landau ist dank eines konsequenten und vorausschauenden Ausbaus von Kita-Plätzen in Sachen Kitabetreuung gut aufgestellt. Steigende Geburtenzahlen, vermehrte Zuzüge und das neue Kita-Gesetz des Landes stellen die Südpfalzmetropole jedoch vor neue Herausforderungen. Laut der aktuellen Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans müssen in den kommenden Jahren insgesamt 180 neue Plätze geschaffen werden; 33 Plätze für Kinder von 0 bis 3 Jahren und 147 Plätze für die 3- bis 6-Jährigen.

„Als familiengerechte Kommune legt die Stadt Landau großen Wert darauf, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu fördern. Ein gutes und umfangreiches Betreuungsangebot, auch schon für die Jüngsten, ist dabei unerlässlich“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. In Landau habe man gemeinsam mit den freien Trägern erhebliche Anstrengungen unternommen, um die notwendigen Betreuungsquoten für alle Kinder zu gewährleisten. Die Bedarfslage und das neue Kita-Gesetz machten es aber erforderlich, weitere Plätze zu schaffen und im Zuge des Anspruchs auf eine Über-Mittag-Betreuung auch die Verpflegungskapazitäten und die Schlafmöglichkeiten auszubauen, so der Jugenddezernent.

„Mit der Kita Ponyhof, die seit der Eröffnung im Frühjahr vergangenen Jahres 76 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder von 1 bis 6 Jahren bietet, und zahlreichen Umbau- und Umstrukturierungsmaßnahmen in unseren anderen Kitas, die zusätzliche Plätze schaffen, sind wir bereits wichtige Schritte auf diesem Weg gegangen“, so der Stadtchef weiter. Er sei zuversichtlich, dass es mit den verschiedenen im aktuellen Kindertagesstättenbedarfsplan beschriebenen Möglichkeiten gelinge, trotz der neuen Herausforderungen den Kindern in Landau auch in Zukunft die bestmöglichen Betreuungsangebote zu bieten, bekräftigt Hirsch.

Aktuell stellt die Stadt Landau 1.962 Betreuungsplätze für Kinder von 0 bis 6 Jahren zur Verfügung, davon alleine 660 Plätze für Kinder unter 3 Jahren. Mit den bereits begonnenen Erweiterungen der protestantischen Kitas Froschteich, Schützenhof sowie des Spiel- und Lernhauses können in Kürze rund 100 neue Plätze geschaffen werden.

Der gesamte Kindertagesstättenbedarfsplan mit aktuellen Zahlen, Statistiken und geplanten Maßnahmen findet sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/Stadtentwicklung.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Krone zu vergeben: Deutschlands größte Weinbau treibende Gemeinde sucht Botschafterin für besondere Amtszeit

So wie bei Manuela I. im vergangenen Jahr wird die Krönungszeremonie der Landauer Weinprinzessin 2020 leider nicht aussehen können – trotzdem wartet auf die neue Weinbotschafterin ein spannendes Amtsjahr. (Quelle: Stadt Landau)

Einmal Prinzessin sein: Dieser Wunsch kann trotz Corona-Pandemie auch in diesem Jahr für eine Landauerin in Erfüllung gehen. Deutschlands größte Weinbau treibende Gemeinde ist auf der Suche nach einer Nachfolgerin für die amtierende Weinprinzessin Manuela Konz, deren Amtszeit im Oktober endet. Ein Jahr lang darf die neue Weinbotschafterin dann die Stadt Landau, die Stadtdörfer und deren Weine repräsentieren.

„Vor der neuen Weinhoheit liegt ein ganz besonderes Amtsjahr“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. So werde bereits die Krönungszeremonie nicht wie sonst üblich auf dem Fest des Federweißen, sondern in alternativer Form stattfinden. Wie das konkret aussehen wird, werde aktuell noch erarbeitet. Die Bewerberinnen sollten daher neben Begeisterung für Wein und die Region auch ein gewisses Maß an Flexibilität und Freude an neuen Wegen mitbringen.

„Auch, wenn die aktuelle Zeit viele Ungewissheiten birgt, sind wir uns sicher, dass wir erneut eine sympathische Landauerin für dieses wichtige Amt gewinnen können, die auf charmante Weise für unsere Stadt und unsere Weine werben wird“, so Beigeordneter und Tourismusdezernent Alexander Grassmann. Die Aufgabe der Weinbotschafterin beinhalte viel mehr als nur Krönchen tragen, sie bedeute Verantwortung für das Image der Landauer Winzerinnen und Winzer sowie den Tourismus in der Südpfalzmetropole. Bewerbungen für das Amt der Landauer Weinhoheit nimmt das Büro für Tourismus ab sofort per E-Mail an touristinfo@landau.de entgegen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Stadt Landau befürchtet „Umkippen“ des Schwanenweihers – Einleitung von Queichwasser im Hochsommer nicht möglich

Zur Umgestaltung des Ostparks mit der Sanierung des Schwanenweihers als wichtigem Bestandteil fand auch eine breit angelegte Bürgerbeteiligung statt. (Quelle: Stadt Landau)

Dem Landauer Schwanenweiher droht erneut ein „Umkippen“. Wie Umweltdezernent Lukas Hartmann jetzt mitteilt, sind die Sauerstoffwerte aktuell noch stabil, dies könne sich mit steigenden Temperaturen jedoch jederzeit ändern. Hartmann macht deutlich: „Beim Schwanenweiher handelt sich de facto um ein ökologisch totes Gewässer. Sollten sich die Werte deutlich verschlechtern und der Weiher kippen, so haben wir kaum noch eine Möglichkeit, ihn wieder zu stabilisieren, solange es hochsommerlich heiß bleibt.“

Zum Hintergrund: Vor wenigen Wochen, als die Sauerstoffwerte im Schwanenweiher schon einmal kritisch waren, leitete die Stadt Landau Wasser aus der benachbarten Queich ein und verhinderte so ein „Umkippen“. Ohne Regen und aufgrund der heißen Temperaturen wird die Queich im Hochsommer aber selbst zu wenig Wasser führen. „Die Queich ist das höherwertige Gewässer“, erläutert Hartmann die geltende Gesetzeslage.

Um den Schwanenweiher auf lange Sicht ökologisch zu stabilisieren, muss dieser ausgebaggert werden. Diese umfangreiche Maßnahme ist Teil eines Sanierungskonzepts, das das städtische Umweltamt zur Neugestaltung des Ostparks erarbeitet hat. Wie Umweltdezernent Hartmann mitteilt, laufen aktuell die Gespräche mit der Kommunalaufsichtsbehörde zur Finanzierung und Förderung des Millionenprojekts. „Wenn alles perfekt läuft, können wir im kommenden Winter mit der Sanierung des Schwanenweihers beginnen“, informiert Hartmann.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Stadtbibliothek Landau unterstützt Schülerinnen und Schüler während der Sommerferien mit umfangreichem Digital-Angebot von Brockhaus

Ab sofort in der Stadtbibliothek Landau: Der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellt ab sofort seine Online-Lernhilfe Schülertraining kostenfrei bis zum Ende der Sommerferien zur Verfügung. Mit dem Angebot können Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 10 in einer sicheren, werbefreien Lernwelt Lernlücken schließen, die während der Schulschließungen der letzten Wochen entstanden sind. Mit einem gültigen Bibliotheksausweis können sie jederzeit von zu Hause aus auf das Angebot zugreifen.

Seit Wochen lernen Kinder und Jugendliche während der Corona-Krise in einem Mix aus Fern- und Präsenzunterricht und ein Ende ist nicht absehbar. Bereits jetzt ist zu erkennen, dass dies nicht überall gut funktioniert hat, und viele Kinder als Verlierer dieser Entwicklung zurückbleiben. Von verschiedenen Seiten, unter anderem Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble, war deshalb bereits der Vorschlag gekommen, die Sommerferien zum Lernen zu nutzen und Lernrückstände wieder aufzuholen. Stadtbibliothek Landau und der Wissens- und Bildungsanbieter Brockhaus stellen hierfür ab sofort das Online-Lernangebot Schülertraining bis zum Ende der Sommerferien kostenfrei zur Verfügung.

Brockhaus Schülertraining im Überblick

Das Brockhaus Schülertraining für die Fächer Deutsch, Englisch, Französisch, Latein und Mathematik hilft Schülerinnen und Schülern beim Verstehen von Unterrichtsinhalten, Schließen von Wissenslücken und Vertiefung von bereits erlerntem Stoff. Schülerinnen und Schüler wählen in dem digitalem Nachhilfe-Angebot ihr Wunschfach und -thema aus und nach einer kurzen Einführung stehen ihnen abwechslungsreiche, interaktive Übungen zur Verfügung. Von Fachexperten und Didaktikern entwickelt, fördert das Brockhaus Schülertraining neben dem Umgang mit Computer und Internet auch Lesekompetenzen, Textverständnis und eigenständiges Arbeiten.

  • Schülerinnen und Schüler lernen im eigenen Tempo und damit ohne Stress.
  • Direktes Feedback sowie Anzeigen des Lösungswegs helfen beim Aneignen des Unterrichtsstoffs.
  • Lernende bewegen sich in einer sicheren Lernumgebung mit geprüften Inhalten, die sich an den zentralen Lehrplaninhalten orientieren.
  • Durch Auswahl der Wunschmodule lernen sie gezielt und selbstbestimmt.

Das Brockhaus Schülertraining ab jetzt in Landau.

Über Brockhaus

Im Jahre 1805 von Friedrich Arnold Brockhaus in Amsterdam gegründet, war Brockhaus über zwei Jahrhunderte hinweg der Herausgeber von gedruckten Nachschlagewerken im deutschsprachigen Raum. 2002 startete Brockhaus mit der Veröffentlichung seiner ersten digitalen Enzyklopädie in ein neues Zeitalter. 2008 wurde das Unternehmen an die Bertelsmann Gruppe verkauft, im Jahr 2015 dann von der schwedischen NE Nationalencyklopedin AB übernommen, mithilfe deren digitaler Services bereits 75 % aller schwedischen Schulen unterrichten. Unter der Firmierung Brockhaus | NE GmbH stellt es sich der Herausforderung, die besten digitalen Unterrichtsmaterialien und Wissensdienste in Deutschland zu entwickeln.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz / Stadtbibliothek Landau
29.06.2020

Zum Tag der Daseinsvorsorge: EnergieSüdwest AG informiert zu Netzüberwachung und Versorgungssicherheit in Landau

Versorgung der Südpfalzmetropole mit durchschnittlich zwei Minuten Stromausfall im Jahr äußerst stabil

Zum Tag der Daseinsvorsorge informierte sich Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Mitte) bei ESW-Vorstand Dr. Thomas Waßmuth (links) und Jürgen Bach, Geschäftsführer der EnergieSüdwest Netz GmbH, über die Arbeit in der zentralen Netzleitwarte.
(Quelle: EnergieSüdwest AG)

Die Stadt Landau und der Energieversorger EnergieSüdwest AG (ESW) haben den diesjährigen Tag der Daseinsvorsorge genutzt, um über die Themen Netzüberwachung und Versorgungssicherheit zu informieren. Beim Vor-Ort-Termin in der zentralen Netzleitwarte der ESW am bundesweiten Aktionstag blickte Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich stellvertretender ESW-Aufsichtsratsvorsitzender, gemeinsam mit ESW-Vorstand Dr. Thomas Waßmuth und Jürgen Bach, Geschäftsführer der EnergieSüdwest Netz GmbH, hinter die Kulissen der Landauer Stromversorgung.

„In diesem Jahr ist der Tag der Daseinsvorsorge von ganz besonderer Bedeutung“, betonte Stadtchef Hirsch. „Im Verlauf der Corona-Krise ist sehr deutlich geworden, wie wichtig und systemrelevant die Arbeit der Frauen und Männer in der Daseinsvorsorge ist. Auch während des Lockdowns haben ESW, Stadtverwaltung sowie Entsorgungs- und Wirtschaftsbetrieb jeden Tag dazu beigetragen, dass Landau funktioniert. Wie viel Infrastruktur, Arbeitsaufwand und Know-how dafür erforderlich sind, wird beispielsweise beim Blick in die zentrale Netzleitwarte deutlich“, so Hirsch.

Die Mitarbeiter in der Netzleitwarte können beispielsweise ganz gezielt die Weihnachtsbeleuchtung in der Landauer Fußgängerzone ein und ausschalten – natürlich nur, wenn sie installiert ist.
(Quelle: EnergieSüdwest AG)

„Die Netzleitwarte ist der Ort, an dem alle für die Stromversorgung relevanten Daten zusammenfließen“, erklärte Dr. Waßmuth beim Vor-Ort-Termin. „Um die Versorgung der rund 35.000 Abnahmestellen im Netzgebiet sicherzustellen, sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ESW Tag für Tag im Einsatz.“ Auch investiere das Unternehmen dauerhaft in die Technik seiner Netze, um sicherzustellen, dass die Kundinnen und Kunden zuverlässig mit Strom versorgt werden, so der ESW-Vorstand.

Das Stromnetz der EnergieSüdwest umfasst drei Umspannwerke, 362 Transformatoren-Stationen über 1.000 Kabelverteiler und 850 Kilometer Kabel im Stadtgebiet. „In Sachen Versorgungssicherheit ist unser Netz im bundesweiten und auch im internationalen Vergleich ziemlich weit vorne“, so Jürgen Bach. So liege die durchschnittliche Strom-Unterbrechungsdauer in Deutschland bei 13,3 Minuten im Jahr, in Frankreich sogar bei 48,7 Minuten. In Landau hingegen sei eine Kundin oder ein Kunde statistisch gesehen lediglich zwei Minuten pro Jahr ohne Stromversorgung. Damit Landau diese Spitzenposition halten könne, investiere man jährlich etwa 1,5 Millionen Euro in Ausbau und Instandhaltung des Netzes.

Hintergrund: Bereits zum vierten Mal wurde der Tag der Daseinsvorsorge in Deutschland begangen. International ist der 23. Juni der „United Nations Public Service Day“. Gemeinsam mit seinen Mitgliedsunternehmen und anderen gesellschaftlichen Akteuren stellt der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) die kommunale Daseinsvorsorge in den Mittelpunkt der öffentlichen Wahrnehmung. Kommunale Unternehmen und Stadtwerke decken mit ihren Leistungen und ihrer Infrastruktur neben anderen systemrelevanten Bereichen einen großen Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge ab. Mehr Informationen zur kommunalen Daseinsvorsorge gibt es im Internet unter www.daseinsvorsorge.vku.de.

EnergieSüdwest AG
29.06.2020

Aufgrund der Corona-Krise: Kulturstadt Landau verschiebt Herausgabe des städtischen Spielplans und Vorverkaufsstart

Um auf die schwierige Situation der Veranstaltungsbranche in der Corona-Krise aufmerksam zu machen, haben sich die Stadt Landau und ihre Stadtholding auch an der bundesweiten „Night of Light“ beteiligt – hier die rot erleuchtete Jugendstil-Festhalle. (Quelle: Stadt Landau)

Die Kulturabteilung der Stadt Landau informiert, dass aufgrund der fehlenden Planungssicherheit im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie der Vorverkauf für alle städtischen Veranstaltungen vom 1. Juli auf den 1. September verschoben wird. Das betrifft zum Beispiel auch die beliebte Veranstaltung „SWR Junge Opernstars“ mit Verleihung des Emmerich-Smola-Förderpreises als Publikumsauszeichnung.

„Nach Möglichkeit wollen wir in der nächsten Spielzeit alles anbieten, was unter den gegebenen Voraussetzungen spielbar und für alle Beteiligten realisierbar ist. Eine Stadt ohne kulturelle Veranstaltungen ist am Ende ein lebloser Organismus“, betont Bürgermeister und Kulturdezernent Dr. Maximilian Ingenthron.  Die Kulturabteilung prüfe derzeit, unter welchen Umständen die geplanten Veranstaltungen realisierbar seien und stehe dazu in engem Austausch mit der Stadtholding Landau in der Pfalz GmbH als Betreiberin der städtischen Veranstaltungshäuser sowie mit den Kooperationspartnern der verschiedenen Veranstaltungen. „Wir sind im Gespräch, wie die Produktionen Corona-gerecht durchs Land reisen und hier bei uns vor Ort umgesetzt werden können. Den Spielplan wollen wir zeitnah vor Beginn der Saison in der zweiten August-Hälfte mit dem bis dahin aktuellsten Stand veröffentlichen“, erläutert Kulturabteilungsleiterin Sabine Haas den geänderten Zeitplan. Abonnentinnen und Abonnenten würden rechtzeitig vor Beginn der Spielzeit schriftlich über den neuesten Sachstand informiert.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Kostenloser Ferienpass 2020 – Weitere Angebote ergänzt – Noch Plätze frei

Insbesondere Kinder und Jugendliche sowie Familien haben in den letzten Wochen durch die Corona-Pandemie sehr gravierende Einschnitte in ihre Lebenswelt hinnehmen müssen. Die Jugendämter des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau haben versucht, attraktive Aktionen für die Sommerferien im Ferienpass 2020 zusammenzustellen. Mittlerweile sind noch weitere Angebote hinzugekommen – Plätze sind noch frei!

Die Angebotspalette erstreckt sich auf den Zeitraum vom 4. Juli bis 16. August 2020. Teilnehmen können alle ab dem Schuljahr 2020/2021 schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen aus dem Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bis zu einem Alter von einschließlich 18 Jahren.

Auf die Einschränkungen durch die Corona-Bekämpfungsverordnung sowie die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind die Angebote des Ferienpasses angepasst.

Der Ferienpass wird in Stadt und Landkreis in diesem Jahr kostenfrei abgegeben und ist ausschließlich über das Kontaktformular der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße bestellbar (www.suedliche-weinstrasse.de/de/landkreis/jugend/frm/index.php). Die Zusendung erfolgt nach Antragstellung auf dem Postweg. In der Stadt Landau ist er an allen Schulen erhältlich, bei der städtischen Jugendförderung sowie im Büro für Tourismus im Rathaus.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadtverwaltung Landau und der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße
29.06.2020

Landauer Altstadtshuttle kommt: Einführung voraussichtlich Mitte August

Soll Mitte August kommen: Der Landauer Altstadtshuttle. (Quelle: Stadt Landau)

Er ist einer der zentralen Bausteine der großangelegten Neuordnung der Landauer Innenstadtmobilität: Der Altstadtshuttle, der künftig im 20-Minuten-Takt auf dem inneren Ring verkehren soll. Wie Mobilitätsdezernent Lukas Hartmann jetzt mitteilt, soll der ticketfreie Shuttlebus voraussichtlich Mitte August, also nach dem Ende der Sommerferien, an den Start gehen. Die Einführung hatte sich aufgrund der Corona-Pandemie verzögert.  

„Aufgrund der unsicheren Situation, in der wir alle nicht wussten, wie das öffentliche Leben und auch die Nutzung des ÖPNV in den kommenden Wochen und Monaten aussehen werden, hatte ich zu Beginn der Corona-Krise vorgeschlagen, die Einführung zu verschieben“, erinnert Hartmann, der darüber informiert, dass der neue Bus nun, nachdem der Landauer ÖPNV wieder fast im Regelbetrieb fahre, von der Verwaltung bereits beauftragt worden sei.

Zum Hintergrund: Im Zuge der Neuordnung ihrer Innenstadtmobilität plant die Stadt Landau, die Fußgängerzone montags bis samstags in der Zeit von 11 bis 18:30 Uhr für Radfahrerinnen und Radfahrer zu sperren. Gleichzeitig soll rund um die Fußgängerzone ein Bereich für Radfahrerinnen und Radfahrer entstehen, etwa durch die unmittelbar bevorstehende Öffnung der König- und der Martin-Luther-Straße für den gegenläufigen Radverkehr sowie die Sperrung der Waffen- und der Reiterstraße für den motorisierten Durchgangsverkehr. Der Autoverkehr soll sich künftig vor allem auf die großen Ringstraßen sowie die Rheinstraße konzentrieren. Als Kompensation für wegfallende Parkplätze und besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen sowie Seniorinnen und Senioren soll künftig der kostenlose Altstadtshuttle zum Einsatz kommen.

„Der Altstadtshuttle wird künftig vom Alten Meßplatz, unserem zentralen, quasi nie ausgelasteten Parkplatz im Norden der Innenstadt, weitere Parkplätze entweder direkt oder fußläufig erreichbar anfahren und die Menschen dann zum Beispiel in die Königstraße bringen, die von der Umverteilung von Parkraum zugunsten des Rad- und Fußverkehrs am stärksten betroffen ist“, so Hartmann.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
29.06.2020

Germersheim und Landkreis GER

Coronavirus – Fallzahlen

Aktuell 18 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 28. Juni 2020, Stand 16 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 18
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 166

Aktuell neun bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 27. Juni 2020, Stand 18 Uhr)

Ausbruch in einer religiösen Gemeinschaft

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 9
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 157

Aktuell sieben bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 26. Juni 2020, Stand 15 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 7
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 155

Aktuell drei bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 25. Juni 2020, Stand 14Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 3
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 151

Aktuell ein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (Stand 24. Juni 2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 1
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 149

Aktuell ein bestätigter positiver Fall im Landkreis Germersheim (Stand 23. Juni 2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 1
  • Gesundete Personen: 143
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 149

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

Information zum Ausbruch in Schwegenheim – Kita ab Montag geschlossen

Mittlerweile 18 Corona-Infizierte im Kreis Germersheim

Schwegenheim – Die Zahl der mit dem Coronvirus Infizierten im Landkreis Germersheim ist inzwischen auf 18 gestiegen. Alle neuen Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim. Da unter den Neuinfizierten auch Kinder sind, die teilweise die Kindertagesstätte in Schwegenheim besucht haben, wird die Einrichtung in Absprache mit der Kita-Leitung und des Gesundheitsamt ab Montag für voraussichtlich die gesamte Woche geschlossen bleiben. „Außerdem werden wir sicherheitshalber alle Kita-Kinder testen“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel. Die Testergebnisse werden voraussichtlich bis Mitte/Ende nächster Woche vorliegen. Die Beschäftigten der Kita wurden bereits getestet. Die Ergebnisse sind erfreulicherweise alle negativ.

Das Gesundheitsamt und die Ordnungsbehörde des Kreises sind in engem Kontakt mit der Kita-Leitung und der Ortsgemeinde. Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Der aktuelle Ausbruch macht uns sehr deutlich, dass die Pandemie nicht vorüber ist. Wenige Wochen hatten wir im Landkreis Germersheim keine bekannte Infektion. Jetzt steigen die Zahlen innerhalb wenigen Tagen so deutlich an. Wir tun alles, um mögliche Infektionswege nachzuverfolgen und stoßen dabei auf sehr viel Verständnis, Offenheit und Unterstützung. Dafür danke ich allen. Ich bitte trotzdem alle Bürgerinnen und Bürger: Bleiben Sie besonders vorsichtig, tragen Sie Maske, halten Sie Abstand und schützen Sie damit sich selbst und ihre Nächsten!“

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

„Private und nicht-private Veranstaltungen gleichstellen“

Unterschiedliche Personenzahlen den Bürgern nicht erklärbar

Landkreis Germersheim / Rheinland-Pfalz – Die Kreisverwaltung Germersheim hat sich mit einem Schreiben an das Land Rheinland-Pfalz gewandt und um Änderung in puncto Veranstaltungen gebeten. In der 10. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes werden Veranstaltungen im Innenbereich mit bis 150 Personen erlaubt, im Außenbereich mit bis zu 350 Personen.

Neu ist, dass nun private Veranstaltungen konkret in der Landesverordnung geregelt sind. Hier sind demnach bei z. B. Veranstaltung einer Hochzeits- oder Geburtstagsfeier im Innenbereich und auch im Freien nur bis 75 Personen zulässig. Dazu wurde ein neues Hygienekonzept festgelegt.

Bürgerinnen und Bürger können diese unterschiedliche Festlegung von zugelassenen Personenzahlen im Innenbereich/Außenbereich von Veranstaltungen zu privaten Veranstaltungen nicht nachvollziehen und erwarten von der Kreisverwaltung klärende Aussagen dazu. „Wir, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung, wollen verlässliche Ansprechpartner der Bürgerinnen und Bürger sein. Die aktuellen Regelungen für Veranstaltungen erschließen sich uns nicht, weshalb wir dringend um Erläuterung bzw. um Änderung und Angleichung der Personenzahlen bitten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter. Aus Sicht der Kreisverwaltung müsste es doch möglich sein, dass bei Veranstaltungen generell die gleichen Vorgaben und Hygienekonzepte gelten. Die großen Unterschiede in den Personenzahlen zwischen privat und nicht-privat seien nicht erklärbar. „Die vorgeschlagenen Änderungen wären gleichzeitig ein Beitrag zur Vereinfachung der Regeln, der Transparenz und der Akzeptanzerhöhung“, so Landrat Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

Walderlebnispfad Ottersheim – Projekt der UN Dekade „Biologische Vielfalt“

v.l.: Kurt Garrecht (Vorsitzender Naturschutzverband Südpfalz), Gerald Job (Ortsbürgermeister Ottersheim), Dr. Fritz Brechtel (Landrat, Kreis Germersheim)  /  Auszeichnung – Skulptur (Holzbaum)

Ottersheim – Der Walderlebnispfad Ottersheim des Naturschutzverbandes Südpfalz ist offizielles Projekt der UN-Dekade „Biologische Vielfalt“. Dr. Fritz Brechtel, Landrat des Kreises Germersheim, gratulierte zu dieser Auszeichnung und überreichte am Freitag die Ernennungsurkunde an Christiane Hilsendegen und Walter Frey. Die beiden engagierten Naturschützer haben bereits 2004 den Pfad errichtet und pflegen seither den Weg im Ottersheimer Gemeindewald.

Die Auszeichnung wird an vorbildliche Projekte verliehen, die sich in besonderer Weise für die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Deutschland einsetzen. Von Beginn an verfolgten Hilsendegen und Frey einen naturpädagogischen Ansatz: So können Menschen jeden Alters auf dem knapp zwei Kilometer langen Pfad biologische Vielfalt mit allen Sinnen erfahren und erleben. Hierzu werden Forscher-Rucksäcke zur Verfügung gestellt, die mit zahlreichen Materialien, Lupen oder Ferngläsern zur Bestimmung von Bäumen, Pilzen und Insekten bestückt sind. Ein zu selbstständigem Handeln motivierender Laufzettel und eine „Suche“-Liste animieren zu forschendem Lernen. Die Präsentations- und Motivationsweise zur Beschäftigung mit der biologischen Vielfalt haben die UN-Dekade-Fachjury nachhaltig beeindruckt. Mit diesem vorbildlichen Projekt werde ein „deutliches Zeichen für das Engagement zur Erhaltung biologischer Vielfalt in Deutschland gesetzt“, so die Juroren.

Der Walderlebnispfad Ottersheim des Naturschutzverbandes Südpfalz ist offizielles Projekt der UN-Dekade „Biologische Vielfalt“

Neben der offiziellen Urkunde und einem Auszeichnungsschild wurde einen „Vielfalt-Baum“ überreicht, der symbolisch für die Naturvielfalt steht. Ab sofort wird das Projekt auch auf der Webseite der UN-Dekade in Deutschland unter www.undekade-biologischevielfalt.de vorgestellt. „Ein breit verankertes Bewusstsein für den Wert von Biodiversität ist ein wichtiger Baustein unserer Gesellschaft. Mit der Auszeichnung dieses vorbildlichen Projektes wird der Blick nicht nur nach Ottersheim, sondern auch auf die Naturvielfalt in unserem Landkreis gelenkt“, freut sich Brechtel über die Auszeichnung dieses Modellprojektes.

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

Landrat Brechtel begrüßt Einigung über Zweiten Rheinbrücke

Ein Meilenstein für die weitere Entwicklung unserer gemeinsamen Region

Wörth / Karlsruhe – Landrat Dr. Fritz Brechtel begrüßt die Einigung der Streitgegner zum Bau der Zweiten Rheinbrücke.

„Dies ist ein Meilenstein für die weitere Entwicklung unserer gemeinsamen Region“, so Landrat Brechtel in einer ersten Stellungnahme.

Demnach stimmten die Stadt Karlsruhe, das Land Baden-Württemberg und der Naturschutzverband BUND nach der Verhandlung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg der gütlichen Beilegung auf Vorschlag des Gerichtes zu.

Die Einigung sieht für die neue Brücke zwischen Wörth und Karlsruhe unter anderem einen Geh- und Radweg vor, eine Machbarkeitsstudie für ein neues ÖPNV-Konzept und verbesserten Naturschutz. Außerdem soll die neue Brücke und die Anbindung an die B36 gemeinsam in Betrieb genommen werden.

„Für unsere Region ist diese Einigung die beste Nachricht, die man sich vorstellen kann. All diese Vorschläge entsprechen auch unseren Zielen und Beschlusslagen“, so der Germersheimer Landrat und Mitglied im Vorstand der TechnologieRegion Karlsruhe, Dr. Fritz Brechtel. „Damit ist die Realisierung der dringend benötigten Zweiten Rheinbrücke in greifbare Nähe gerückt.“

Als regelrechten Meilenstein bewertet Landrat Brechtel die Tatsache, dass alle Beteiligten vor Gericht sich auf diesen Vorschlag geeinigt haben. „Damit haben wir die Chance, dass sich die verschiedenen Meinungsbildner unserer gemeinsame Region, sowohl als Südpfalz, aber auch als TechnologieRegion Karlsruhe, vereint hinter diesen Vorschlag stellen und gemeinsam an der Realisierung arbeiten, damit wir nicht nur die Verkehrsinfrastruktur verbessern, sondern auch unseren Öffentlichen Personen-Nahverkehr, unsere Radwege, unseren Naturschutz und gleichzeitig die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger bestmöglichst entlasten. Da alle Streitgegner dem Vorschlag des Gerichtes zustimmen, hat diese Einigung das Potential, neue, bislang blockierte Kräfte in unserer Region freizusetzen und gemeinsam im Sinne einer positiven nachhaltigen Entwicklung zu bündeln“, so Landrat Brechtel.

Der Landrat dankt allen Beteiligten für diese Einigung und appelliert an alle, sich nun zügig für die Umsetzung dieses Vorschlages einzusetzen. „Damit alle in naher Zukunft auch die Chance haben, die positiven Auswirkungen dieses Vorschlages auch in der Realität zu genießen“, so Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

Badeverbot am Baggersee Johanniswiesen

Jockgrim – Die Kreisverwaltung weist daraufhin, dass am Baggersee Johanniswiesen in Jockgrim eine Grenzwertüberschreitung an Colibakterien festgestellt wurde und damit das Baden im gesamten See verboten ist.

Die Probe wurde vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung vorgenommen. Die Analyse der Gewässerprobe durch das Landesuntersuchungsamt hat 4074 KBE/100 ml (koloniebildende Einheiten) ergeben. Der Grenzwert liegt bei 1800 KBE/100 ml.

Die untere Wasserbehörde des Landkreises Germersheim hat die Verbandsgemeinde Jockgrim darüber informiert, dass entsprechende Warnschilder aufzustellen sind. Das Baden ist an diesem Gewässer zurzeit verboten.

Kreisverwaltung Germersheim
29.06.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Weiterbestehen der Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte

Rhein-Pfalz-Kreis – Anlässlich der seit 23. Juni 2020 geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:

Durch die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, welche nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen.

Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie die Notwendigkeit von „gruppenbezogen besonderen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“ (so § 21 der 10. CoBeLVO)

Die Risikogebiete sind vor jeder Einreise von neuen Arbeitskräften zu überprüfen, da sich diese teilweise täglich ändern können. Sollten Erntehelfer aus einem Risikogebiet einreisen, so sind die bekannten Maßnahmen, wie z.B. die 14-tägige Absonderung, zu treffen.

Aktuelle Infos sind abrufbar unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Wirtschaft%20&%20Verkehr/Landwirtschaft%20&%20Wein/Saisonarbeit/

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

In der Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof findet aktuell kein Unterricht statt.

Limburgerhof / Rudolf-Wihr-Realschule plus – Hintergrund der Maßnahme ist, dass im Anschluss einer Zeugnisausgabe eines Abschlussjahrgangs eine anwesende Schülerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Alle Schüler dieses Jahrgangs sowie alle Lehrkräfte sind nunmehr auf eine mögliche Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse kann kein Unterricht stattfinden, da alle verfügbaren Lehrkräfte von der Situation betroffen sind.

In Hinblick auf die in Schwegenheim, Landkreis Germersheim, festgestellte Zunahme von positiven Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch Auswirkungen auf das Kreisgebiet und/oder die Stadt Speyer haben wird. Der Rhein-Pfalz-Kreis steht dazu in engen Kontakt mit dem Landrat der Kreises Germersheim und der Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer, durch die Gesundheitsämter der Kreise wurden notwendige Maßnahmen bereits ergriffen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in beiden Fällen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche

Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim

Kleinniedesheim / Schloss – Emil Orlik (1870-1932) war der Chronist seiner Epoche, porträtierte in Zeichnung, Radierung, Holzschnitt oder Lithographie viele bekannte Zeitgenossen und hielt bedeutende Ereignisse in Politik und Kultur in den verschiedenen graphischen Techniken fest. Eine aus Wiener, Darmstädter und Speyerer Sammlungen zusammengetragene Ausstellung im Schloss Kleinniedesheim erinnert jetzt an den vor 150 Jahren geborenen Künstler, der mit seinen Konterfeis der bedeutendsten Protagonisten seiner Zeit zum Porträtisten der Gesellschaft des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts wurde. Zu sehen sein werden in der Schau im Schloss Kleinniedesheim Bildnisse aus Orliks Hand u. a. von Max Slevogt, Gerhard Hauptmann, Hermann Bahr, Oskar Loerke, Ferdinand Hodler oder Hans Thoma.

„Orliks Grazie (nimmt) den Menschenkopf wie einen Ball und spielt mit ihm ein souveränes Spiel. Wirft ihn hoch und fängt ihn wieder auf. Schnellt ihn hierher und dorthin und schlägt Funken aus seinem Material. (…) Mit lachendem Ernst wird sein Geheimnis erraten, blitzmäßig durchschaut, aus genialem Instinkt ergründet. Ein paar Linien genügen, das Wesenhafte zu beschwören, (…) mit untrüglicher Sicherheit wird der Charakter des Menschen aufgespießt. (…) Das Wort Karikaturen genügt hier nicht. Es sind heitere Psychologien, ins Formale projiziert.“ So beschrieb der Kunstkritiker Max Osborn im Vorwort die im „Verlag Neue Kunsthandlung“ in Berlin 1920 erschienene Sammlung von 95 Porträts Emil Orliks, in der dieser die Köpfe der zeitgenössischen „Größen“ aus Kultur, Wissenschaft und Politik aufs Papier gebracht hatte.

Der Künstler Emil Orlik, der zu den besten Porträtisten des zwanzigsten Jahrhunderts zählt und dessen Bildniszeichnungen die bekanntesten Zeitungen und Zeitschriften im Berlin der Zwischenkriegszeit schmückten, hatte schon während des Weltkrieges Porträt-Skizze und -Karikatur zu neuer Blüte gebracht; es folgten ihm Kollegen wie Rudolf Grossmann, Emil Stumpp, Max Oppenheimer (genannt Mopp) oder Benedikt Fred Dolbin, die – wie auch Orlik – in Berlin ein gutes Auskommen hatten. Denn nach den entbehrungsreichen Nachkriegsjahren und der Inflation entwickelte sich die Reichshauptstadt zu jener Metropole, mit der man heute die „Goldenen Zwanziger Jahre“ verbindet. Die Presse der Stadt wirkte in dieser Zeit wie ein gewaltiger Magnet, der gierig Talente und Könner anzog. Mosse, Ullstein und Scherl, die drei großen Zeitungskonzerne Berlins, standen in fruchtbarem Wettbewerb.

Hatten die Zeitungen während der Inflation aus Geldmangel weitgehend auf Illustrationen verzichtet, drängten jetzt die bildlichen Elemente stark in die Blätter, schärfte die auflockernde und stimulierende Wirkung des Bildes die Konkurrenz. Da die technischen Möglichkeiten der photographischen Reproduktion noch sehr beschränkt waren, bot sich Zeichnern bei den 45 Morgen-, 2 Mittags-, 14 Abendzeitungen und zahlreichen Illustrierten in Berlin ein weites Betätigungsfeld, entwickelte sich diese Kunstform zu einem typischen Produkt der zwanziger Jahre.

Im Gegensatz zu vielen seiner zeichnenden Kollegen war Emil Orlik durch seine Lehrtätigkeit als Professor an der Kunstgewerbeschule in Berlin finanziell abgesichert und deshalb nicht ausschließlich von den Zeitungsredaktionen abhängig. So konnte er seinem Begehren, in verblüffender Schnelligkeit und oftmals unbemerkt von allen Anwesenden das Naturell des Dargestellten in charakteristischen Linien zu erfassen, aus „bloßem“ Interesse und künstlerischer Leidenschaft folgen.

Orlik galt, so sein Schüler Gerhard Ulrich, „als Inbegriff quirliger, weltoffener Betriebsamkeit, ein Unverwüstlicher und Unentwegter, der nichts auslassen kann und – wie man sagt – auf jeder Hochzeit tanzen muß.“ Als „Kopfjäger“, der seine „Opfer“, die Größen seiner Zeit, Maler, Schauspieler, Schriftsteller und Politiker mit dem Stift auf dem Zeichenblock einfing, nutzte er dazu jede sich bietende Gelegenheit: So lauerte er an vielen Orten in Berlin; etwa im „Romanischen Café“, in den Salons des Berliner Westens, auf Vernissagen oder in den Theatern der Stadt.

Die eingefangenen zeichnerischen Impressionen übertrug er dann vielfach in druckgraphische Techniken. Zu Beginn der 1920er Jahre schloss sich Orlik mit Künstlerfreunden – dem zeitweise in der Pfalz lebenden Max Slevogt, Bernhard Pankok sowie dem Sammler und druckgraphikverrückten Zahnarzt Josef Grünberg – zur Gesellschaft für graphische Versuche SPOG (zusammengesetzt aus den Anfangsbuchstaben ihrer Namen) zusammen, in der die vier Kumpane Tage und Nächte damit verbrachten, auf dem Gebiet der Druckgraphik zu experimentieren.

Emil Orliks Porträts sind in der Art ihrer Ausführung und im Einsatz der zeichnerischen Mittel höchst unterschiedlich angelegt. Bei manchen genügen ein paar scheinbar rasch hingeworfene Striche, um das Charakteristische der dargestellten Person zu erfassen und herauszustellen, so dass sie fast karikaturenhaft wirken. Anderen ist das Bemühen anzusehen, mit sorgsamer, detailgenauer Herausarbeitung verschiedenster Details ein Höchstmaß an Realismus zu erreichen. Betrachtet man heute die „Köpfe“ Emil Orliks, dieses Porträtisten des geistigen Lebens seiner Zeit, lebt die Kulturgeschichte der mitteleuropäischen Kunstmetropolen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in graphischen Bildnissen wieder auf. (Oliver Bentz)

Biographie Emil Orlik:

1870 als Sohn eines Prager jüdischen Schneidermeisters geboren, studierte Orlik von 1889 bis 1893 an der privaten Malschule Heinrich Knirrs in München und an der Akademie der Bildenden Künste München. 1894 kehrte er nach Prag zurück, wo er sich 1897 endgültig mit einem eigenen Atelier etablierte. Entscheidend für seine weitere künstlerische Entwicklung wurde eine Ostasienreise nach Japan von 1900 bis 1901. 1904 zog er nach Wien um. Er war von 1899 bis 1905 Mitglied der Wiener Secession.

Ein Ruf als Professor an die Staatliche Lehranstalt des Berliner Kunstgewerbemuseums zum Leiter der Graphik-Klasse, ließ ihn bereits ein Jahr später nach Berlin übersiedeln. Unter seinen Schülern finden sich bekannte Namen wie George Grosz oder Hannah Höch. Seit 1906 war Orlik Mitglied der Berliner Secession und beteiligte sich an deren Ausstellungen. Berlin blieb bis zu Orliks Tod sein Wohnort, von dort aus unternahm er fast jährlich Reisen nach Südeuropa, Frankreich, die Schweiz und Asien. Er starb am 28. September 1932 in Berlin.

Die Ausstellung:

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche
Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim
Großniedesheimer Str. 1, 67259 Kleinniedesheim
Eröffnung: Die Ausstellung wird in einem Filmbeitrag auf youtube vorgestellt werden, der ab 21. Juli 2020, dem 150 Geburtstag Emil Orliks, online sein wird.
Dauer: bis 23. August 2020
Öffnungszeiten: jeweils sonntags von 13.00 – 17.00 Uhr
Kurator: Dr. Oliver Bentz

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

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Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
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Grundsätzliches zum 1. FCK von Alexis Bug

Kulturbüro Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Corona – Virus Speyer

Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Donnerstag, 4. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 10. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 23. Juni 2020 außer Kraft.

„Die kommende Woche in Kraft tretenden Lockerungen sind ein Erfolg, den wir der bisher stringenten Durchsetzung der Abstands- und Hygienemaßnahmen zu verdanken haben. Gerade deshalb ist es wichtig, dass wir uns aufgrund der guten Entwicklung der Infektionszahlen, nicht in falscher Sicherheit wiegen“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Wir müssen achtsam bleiben, um den hart erarbeiteten Erfolg, der nach wie vor sehr fragil ist, nicht zu gefährden“, so die Stadtchefin weiter. 

Im Zuge der neuen Rechtsverordnung werden die kontaktbeschränkenden Maßnahmen gelockert. Demnach ist es ab dem 10. Juni 2020 erlaubt, dass sich im öffentlichen Raum bis zu zehn Personen, unabhängig von der Anzahl der Hausstände, oder mehr als zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenfinden. Darüber hinaus sind Veranstaltungen im Innenbereich wieder mit bis zu 75 Personen möglich, im Außenbereich mit bis zu 250 Personen. Ermöglicht wird außerdem die Öffnung von Hallenbädern, Saunen und Wellnessangeboten, Messen, Freizeitparks und Bordellen. Auch Chor- und Orchesterproben können wieder stattfinden. Weiterhin können die Innenanlagen von Zoos und Tierparks geöffnet werden und Zirkusse und Spezialmärkte dürfen wieder im Innenbereich stattfinden. Auf Camping- und Wohnmobilstellplätzen wird die Benutzung von gemeinschaftlichen Sanitäreinrichtungen ermöglicht. 

Bus- und Schiffsreisen können, anders als zunächst geplant, ebenfalls bereits ab 10. Juni 2020 wieder durchgeführt werden.

Außerdem entfällt die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen während des Sitzens in Kinos, Theatern und ähnlichen Einrichtungen sowie die Reservierungspflicht in der Gastronomie.

Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Schutzmaßnahmen sowie die allgemein bekannten Abstands- und Hygieneregeln, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat die für die verschiedenen Bereiche geltenden Hygienekonzepte ergänzt und unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ veröffentlicht.

Über Eröffnungstermine des Bademaxx sowie der Seen und Badegewässer auf Speyerer Gemarkung werden die Stadtwerke und die Stadtverwaltung Speyer gesondert informieren. (Lesen sie hierzu unseren Artikel unter: https://speyer24news.com/?p=27666)

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Lesen sie hier die 9. Corona-Bekämpfungsverordnung (9. CoBeLVO)

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay
06.06.2020

Coronavirus – Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 87 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 83 Keine Veränderung
Todesfälle: 2 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 31 + 5 im Vergleich zum Vortag
Stand: 06.06.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
06.06.2020

Speyer / Corona-Virus

Corona Fallzahlen aus Speyer

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 84
Davon bereits genesen: 81
Todesfälle: 2
Personen in Quarantäne: 8
Stand: 26.05.2020, 15:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
27.05.2020

Achte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Montag, 25. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Achte Corona-Bekämpfungsverordnung (8. CoBeLVO) erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 27. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 9. Juni 2020 außer Kraft.

„Mit den ab morgen geltenden Lockerungen gehen wir wieder einen großen Schritt zurück in Richtung des Alltags, den wir vor der Corona-Pandemie gewohnt waren. Die Schnelligkeit, mit der das nun geschieht, ist trügerisch, denn wir dürfen nicht vergessen, dass der Kampf gegen das Virus noch nicht ausgestanden ist und weiterhin ein Infektionsrisiko besteht“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Umso wichtiger ist es, dass wir uns alle unserer Verantwortung füreinander bewusst werden, Rücksicht nehmen und uns an die geltenden Abstands- und Hygienemaßnahmen halten“, so die Stadtchefin weiter. 

Gemäß der neuen Rechtsverordnung ist ab Mittwoch, 27. Mai 2020 wieder Sport in Innensportanlagen, beispielsweise in Fitnessstudios und Tanzschulen, erlaubt. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt. Weiterhin dürfen Kinos, Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen wieder öffnen. Der Einsatz eines Chores oder ähnlicher Tätigkeiten, die wegen besonderer körperlicher Anstrengung zu verstärktem Aerosolausstoß führen, ist untersagt. Darüber hinaus dürfen im Außenbereich wieder Veranstaltungen mit maximal 100 Personen stattfinden. Für die Gastronomie wird der bislang verbotene Thekenverkauf erlaubt. Zirkusse und Spezialmärkte, wie etwa Flohmärkte, dürfen wieder durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden. Auch Spielhallen und Spielbanken können wieder öffnen.

Für alle Bereiche gelten dabei strenge und spezifische Abstands- und Hygienevorgaben, die zwingend einzuhalten sind. Das Land Rheinland-Pfalz hat für jeden Bereich ein gesondertes Konzept erarbeitet. Zu finden sind diese gesammelt unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/.

Die angekündigte Öffnung von Freibädern kann in Speyer, wie bereits angekündigt, nicht zum 27. Mai 2020 erfolgen. Die Stadtwerke Speyer, Betreiber des bademaxx, arbeiten aktuell an der Umsetzung der Hygieneauflagen und werden sobald als möglich einen konkreten Eröffnungstermin nennen.

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden.

Oder lesen sie die 8 Corona Bekämpfungsverordnung hier als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
27.05.2020

„Bisherige Erfolge nicht aufs Spiel setzen“

Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten aus der Pfalz appellieren an Bevölkerung

Bei der Eindämmung der Coronavirus-Pandemie sind wichtige Etappenziele erreicht worden – und immer mehr Öffnungen und Lockerungen möglich. Seit 13. Mai sind die Restaurants mit Einschränkungen wieder geöffnet, Hotels und Ferienwohnungen folgten in dieser Woche, auch für Kulturbetriebe gibt es eine Perspektive. Das Land Rheinland-Pfalz hat hierzu einen Stufenplan vorgestellt. Die Landräte Hans-Ulrich Ihlenfeld (Landkreis Bad Dürkheim), Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dr. Fritz Brechtel (Landkreis Germersheim), Rainer Guth (Donnersbergkreis), Ralf Leßmeister (Landkreis Kaiserslautern), Otto Rubly (Landkreis Kusel), Dietmar Seefeldt (Landkreis Südliche Weinstraße), Dr. Susanne Ganster (Landkreis Südwestpfalz), sowie die Oberbürgermeister Jutta Steinruck (Ludwigshafen), Martin Hebich (Frankenthal), Stefanie Seiler (Speyer), Marc Weigel (Neustadt a.d.W.), Thomas Hirsch (Landau), Klaus Weichel (Kaiserslautern), Markus Zwick (Pirmasens), Dr. Marold Wosnitza (Zweibrücken) und die Polizeipräsidenten Thomas Ebling (Rheinpfalz) und Michael Denne (Westpfalz) begrüßen diese schrittweise Rückkehr zur „neuen Normalität“, sagen aber auch klar: „Die bisherigen Erfolge dürfen nicht aufs Spiel gesetzt werden. Wir sind alle weiterhin gefordert, um mit Rücksicht und Geduld die Pandemie weiter zu bekämpfen.“

In der Gesamtbetrachtung sind die Zahlen der Neuinfektionen in der Pfalz momentan relativ stabil. „Alle Bürgerinnen und Bürger tragen hierzu erheblich bei. Sie halten Abstand, tragen Maske, verringern Ihre Sozialkontakte. In den letzten Wochen haben wir alle große Anstrengungen unternommen, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen – mit Erfolg. Nun ist es wichtig, dass wir auch weiterhin alles dafür tun, die Abstände einhalten, Maske tragen und trotz der Lockerungen unsere Kontakte einschränken. Herzlichen Dank an Sie alle, dass Sie sich an die Regeln halten und Verständnis haben“, erklären die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten. „Dank Ihrer Umsicht und Ihrer Geduld sind nun immer mehr Lockerungen möglich. Das freut uns alle. Doch wir dürfen nicht vergessen: Die Pandemie ist noch nicht vorbei.“ Es sei wichtig, dass die schon erfolgten und geplanten Öffnungen in den nächsten Wochen nicht zu einem deutlichen Anstieg der Infektionen führen. „Nehmen Sie darum bitte auch weiterhin Rücksicht, damit wir diesen ersten Erfolg nicht gefährden. Vermeiden Sie große Ansammlungen und verzichten Sie auch im Privaten auf Treffen in großer Runde.“

Es gelten weiterhin die wichtigen Hygieneregeln: Abstand halten, häufiges und gründliches Händewaschen und Maske tragen. Kurz lässt sich dies unter der Formel „AHA“ – Abstand, Hygieneregeln, Alltagsmaske – zusammenfassen. Die Oberbürgermeister, Landräte und Polizeipräsidenten bekräftigen: „Bitte benutzen Sie eine Maske nicht nur dort, wo sie Pflicht ist, sondern immer, wenn sich Menschen auf engem Raum begegnen und in Kontakt mit anderen Menschen treten.“ Wer sich krank fühlt, sollte einen Arzt kontaktieren: „Sie können sich auch bei kleinsten Krankheitszeichen testen lassen, nehmen Sie diese Möglichkeit bitte wahr. Helfen Sie mit, die Pandemie einzudämmen und bleiben Sie gesund!“

Gemeinsame Presseerklärung der Landkreise Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Germersheim, Donnersbergkreis, Kaiserslautern, Kusel, Südwestpfalz, Südliche Weinstraße sowie der Städte Frankenthal, Ludwigshafen, Speyer, Neustadt a.d.W., Landau, Kaiserslautern, Pirmasens, Zweibrücken und der Polizeipräsidien Rheinpfalz und Westpfalz
27.05.2020

Speyer

Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Freitag, 15. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzen. Diese ersetzt die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Montag, 18. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 26. Mai 2020 außer Kraft.

„Die beschlossenen Lockerungen können wir nur umsetzen und durchhalten, wenn die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Ich appelliere daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die weiterhin geltenden Einschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen zu halten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.  

Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder Touristen und Privatreisende empfangen. Auch Camping-, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wenn die Gäste ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen. Betreiber*innen entsprechender Einrichtungen müssen sicherstellen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gäste und Mitarbeiter*innen haben in den öffentlich zugänglichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Mitarbeiter*innen können Ausnahmen gelten, soweit und sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise durch das Anbringen einer Spuckschutzvorrichtung. Desinfektionsmittel ist zur Verfügung zu stellen. Außerdem besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Gemeinsame Beherbergungseinheiten (z.B. Zimmer, Ferienwohnung) dürfen nur von Personenkonstellationen bezogen werden, die gemäß der Bestimmungen zum Kontaktverbot erlaubt sind.

Außerdem öffnen Internetcafés unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien.

Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zeitplan für weitere Öffnungen und Lockerungen herausgegeben. Demnach sollen die Kitas in Rheinland-Pfalz in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet werden. Das heißt, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Anfang Juni soll dann zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden. Am Mittwoch, 20. Mai 2020 will das Land entsprechende Leitlinien vorlegen.

In den Schulen finden eine Notbetreuung und Präsenzunterricht mit Auflagen und in eingeschränktem Rahmen statt. Wie bereits mitgeteilt, werden am 25. Mai und am 8. Juni 2020 weitere Klassenstufen in den Unterricht zurückkehren.

Die weiteren angekündigten Öffnungen im Überblick:

Mittwoch, 27. Mai 2020

  • Sport in Innensportanlagen, z.B. in Fitnessstudios oder Tanzschulen, kann unter spezifischen Auflagen wieder stattfinden. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt.
  • Kinos können unter Auflagen wieder öffnen.
  • Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen dürfen unter spezifischen Auflagen wieder öffnen. Zunächst dürfen keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
  • Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 100 Personen stattfinden.
  • Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte) dürfen durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden. 
  • Spielhallen und Spielbanken können unter Auflagen wieder öffnen.

Mittwoch, 10. Juni 2020

  • Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 250 Personen stattfinden.
  • Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 75 Personen stattfinden.
  • Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen geöffnet werden.
  • Camping ist nun auch wieder möglich, wenn keine eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
  • Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
  • Innenbereiche von Tierparks und Zoos können wieder geöffnet werden.
  • Zirkusse und Spezialmärkte können unter Auflagen wieder im Innenbereich stattfinden.

Mittwoch, 24. Juni 2020

  • Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 150 Personen stattfinden.
  • Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können unter Auflagen wiederaufgenommen werden. Bei der Zielauswahl sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu beachten.
  • Zu den vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Öffnung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, haben die Stadtwerke Speyer am gestrigen Freitag eine gesonderte Pressemeldung herausgegeben. (Anmerkung der Redaktion: Diese liegt aktuell leider noch nicht vor.)

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Mittwoch, 27. Mai 2020 angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass neuer Verordnungen durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.

Lesen sie hier die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
16.05.2020

Coronafallzahlen aus Speyer

Freitag 15.05.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 84 Keine Veränderung
Davon bereits genesen: 74 Keine Veränderung
Personen in Quarantäne: 19 + 1 im Vergleich zum Donnerstag

Stand: 15.05.2020, 15:00 Uhr

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: pixabay.com
16.05.2020

Germersheim und Landkreis GER

Coronafallzahlen aus dem Landkreis Germersheim

Aktuell 19 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (15. Mai2020, Stand 14 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 19
  • Gesundete Personen: 122
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 20 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (14. Mai2020, Stand 12 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 20
  • Gesundete Personen: 121
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Aktuell 23 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (13. Mai2020, Stand 13 Uhr)

Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:

  • Derzeit positiv getestete Personen: 23
  • Gesundete Personen: 118
  • Bislang leider verstorbene Personen: 5
    • Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 146

Kreisverwaltung Germersheim
16.05.2020

Appell für klare und faire Regeln und Formulierungen

Missverständnisse vermeiden und frühzeitige Kommunikation mit den Verwaltungen

Klare Regelungen in den Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes, eindeutige Hinweise zur Auslegung und eine schnelle und enge Kommunikation mit den Ordnungsbehörden und Verwaltungsspitzen – das fordern die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), „um landesweit einheitlich, bürgerfreundlich und eindeutig agieren zu können! Das Wirrwarr in den Interpretationen muss ein Ende haben!“

Von wegen „Rolle rückwärts“: „Gerne hätten wir schon vor Tagen diese Rolle vorwärts gemacht“, reagieren Landräte und Oberbürgermeister auf Unterstellung aus politischen Kreisen, die Verwaltungen würden die Corona-Bekämpfungsverordnungen des Landes nicht ausreichend prüfen und damit in die sowieso schon angespannte Lage der Gastronomen Unruhe bringen. „Im Interesse der Gastronomen – und im Interesse vieler anderer Berufsfelder – wäre es, wenn in den Landesverordnungen klare und verständliche Regelungen getroffen würden, die nicht unterschiedlich interpretierbar sind. Auch den Aspekt der Gleichbehandlung sollte das Land intensiver berücksichtigen“, so die Verwaltungschefs, „Seit Beginn der Corona-Pandemie sind die Kreis- und Stadtverwaltungen landesweit damit beschäftigt, Verordnungen auszulegen und unzählige Rückfragen wegen Unklarheiten an das Land zu richten. Antworten lassen gerne auf sich warten. Wie sollen die Verwaltungen da schnell, rechtssicher und vor allem im Sinne der Bürgerinnen und Bürger entscheiden? Und wenn sie dann bürgerfreundlich handeln, haut uns das Land auf die Finger.“

Das Thema Thekenbewirtung bringen die Verwaltungsspitzen dabei als ein Beispiel an, das in besonderer Weise für Unverständnis sorgt. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Landesregierung hier schneller nachsteuert und auch den Gastronomiebetrieben mit Thekenbewirtung, wie beispielsweise Hütten, die Öffnung gestattet. Wir sind aber zuversichtlich, dass diese Schieflage erkannt ist und beim Land bereits daran gearbeitet wird, die Verordnung zu konkretisieren.“

Die Kreis- und Stadtchefs haben dabei durchaus eine vorsichtige, schrittweise Öffnung im Blick und verweisen insbesondere auf Hygienemaßnahmen, wehren sich aber gegen eine Ungleichbehandlung, die seitens der Ordnungsämter nicht zu kommunizieren ist. Auch in anderen Bereichen gab es landesweit seitens der Verwaltungen großen Rückkopplungsbedarf mit dem Land, „und selbst dann wurden dort unterschiedliche Aussagen getroffen“, berichten die Landräte und der Oberbürgermeister. Darunter waren Themen wie Autokonzerte oder Spielplatzöffnung, die Fragen, was sind Sportanlagen, was Freizeitanlagen. Ganz aktuell liegen auch wieder unterschiedliche Antworten zum Thema Thekenbewirtung vor.

„Viel Vertrauensverlust und Diskussion könnten wir uns sicherlich auch sparen, indem die Verwaltungen vor Ort, die letztendlich mit den Verordnungen des Landes umgehen müssen, frühzeitiger eingebunden werden. Hilfreich wäre es auch, wenn das Land seine Verordnungen nicht freitags oder vor Feiertagen veröffentlichen würde, sodass wir alle noch die Chance hätten, Rückfragen zu stellen und Klärungsbedarf anzumelden. Daher nochmals die Bitte an das Land, enger mit den Verwaltungen zu kommunizieren, um so Missverständnissen vorzubeugen. Wir bedanken uns vorab dafür“, so Hirsch, Brechtel und Seefeldt abschließend.

Die Südpfalz macht A-H-A: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim werben mit Großplakaten für Abstand, Hygiene und Alltagsmaske

v.l.: OB Hirsch, Landrat Seefeldt und Landrat Dr. Brechtel bei der Vorstellung der neuen Plakat-Kampagne. (Quelle: Stadt Landau)

Abstand, Hygiene und Alltagsmaske: So lautet das Gebot der Stunde im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Die Stadt Landau sowie die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben eine gemeinsame, großangelegte Plakat-Kampagne ins Leben gerufen, um sich bei der Bevölkerung für deren Vorsicht und Rücksicht in den vergangenen Wochen zu bedanken – und um für die Einhaltung der geltenden Abstands- und Hygieneregeln zu werben.

„Im Kampf gegen das Corona-Virus hat es Lockerungen gegeben, die uns allen guttun“, sagen Oberbürgermeister Thomas Hirsch (LD), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (GER). „Aber: Wenn wir die bisher erzielten Erfolge nicht gefährden wollen, müssen wir weiter vorsichtig sein – das gilt jetzt sogar noch mehr als in den Wochen des kompletten «Lockdowns». Das schulden wir nicht nur uns selbst und unseren Mitmenschen, sondern auch den Geschäften, Restaurants und Hotels in unserer Region. Denn wenn die Infektionskurve wieder ansteigt, werden sie wohl erneut schließen müssen. Wir müssen nun alle zusammenhalten, stark sein, zueinanderstehen – dann gelingt es uns, gemeinsam gut durch diese Krise zu kommen“, sind sich die Verwaltungschefs einig.

Gemeinsam sich und andere schützen? Das geht am besten mit der sogenannten A-H-A-Formel, für die Stadt und Landkreise auf den neuen, großformatigen Plakaten werben.

  • A steht für Abstand halten.
  • H steht für Hygieneregeln beachten.
  • A steht für Alltagsmaske tragen. 

Die Plakat-Kampagne wurde in Zusammenarbeit mit der Agentur magma design studio aus Karlsruhe und dem Walsheimer Fotografen Jacksenn entwickelt. Die großformatigen Plakate, die an rund 100 Standorten in der Region zu sehen sind, zeigen ein Model mit Alltagsmaske vor einer typisch südpfälzischen Kulisse und werben mit dem Slogan „Schutz für uns alle“.

„Wir danken den Südpfälzerinnen und Südpfälzern für ihre Geduld und ihr Verständnis, ihre Vorsicht und Rücksichtnahme, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft in den zurückliegenden Wochen“, betonen Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel. „Die Krise hat uns trotz der erforderlichen ‚sozialen Distanz‘ näher zusammenrücken lassen und gezeigt, wie ausgeprägt der Gemeinschaftssinn in unserer Region ist. Passen Sie auf sich auf und bleiben Sie gesund!“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße sowie der Stadt Landau Foto: Stadt Landau
16.05.2020

Corona-Pandemie/Thekenverkauf

Landräte und Oberbürgermeister fordern klare und faire Regelungen im Sinne der Bürgerinnen und Bürger – Gemeinsames Schreiben an Landesregierung

Könnte so schön sein wenn auch wieder Thekenverkauf in der Gastronomie gestattet wäre, hier die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

„Es ist inhaltlich nicht nachvollziehbar und gefährdet obendrein Existenzen, dass die neue Landesverordnung den sogenannten Thekenverkauf in der Gastronomie (Selbstbedienung) nicht zulässt. Das Land muss dringend den Regelungswirrwarr beenden und landesweit einfache, klare und faire Regelungen schaffen!“ Dazu fordern Landrätin Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz), die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) die Landesregierung in einem gemeinsamen Schreiben auf.

Blick auf die Schoppenwiese des Weinland Meckenheim

Die Verwaltungschefs weisen darauf hin, dass in Rheinland-Pfalz mit verschiedensten Maßnahmen erfolgreich gegen die Ausbreitung des Coronavirus gekämpft wird: „Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch Unternehmen, Selbstständige, Handel, Gastgewerbe etc. tragen unter Gefährdung ihrerwirtschaftlichen Existenz durch Einhaltung der beschlossenen Beschränkungen dazu bei.“ Ein an die Infektionslage angepasstes Vorgehen erachten auch Ganster, Brechtel, Hirsch und Seefeldt als zielführend und sinnvoll. Jedoch sei nicht nachvollziehbar, dass Gaststätten , Restaurants und Kneipen mit Bedienung an Tischen wieder öffnen dürfen, dass bei Eisdielen, Bäckereien, Metzgereien und anderen Verkaufsständen über die Theke verkauft werden darf, nicht jedoch in Gaststätten oder Pfälzerwaldhütten. Denn die neue Landesverordnung verbietet weiterhin den sogenannten Thekenverkauf (Selbstbedienung). „Die Hütten- und Gaststättenkultur in der Südpfalz ist etwas Besonderes und ein wichtiger Teil der touristischen Infrastruktur und unserers Selbstverständnisses. Gerade die Hütten, die oft von Ehrenamtlichen betrieben werden, haben Ideen und Konzepte entwickelt, die den hygienerechtlichen Anforderungen durchaus entsprechen. Würde man den Thekenverkauf in der Gastronomie weiterhin verbieten, so wäre dies ungerecht und würde zahlreiche Existenzen gefährden.“

„Pfälzer Teller“ mit einem passenden „Schoppe“

In ihrem Schreiben führen die vier Verwaltungschefs Beispiele auf, wie ein Konzept für Thekenverkauf aussehen könnte:

  • Bestellung und Ausgabe erfolgen beispielsweise an zwei unterschiedlichen Fenstern bzw. Theken, die über einen entsprechenden Spuckschutz verfügen. Die geltenden Abstandsregeln werden analog zu den Richtlinien im Kassenbereich von Supermärkten über Markierungen/Kennzeichnungen und entsprechende Hinweise sichergestellt.
  • Die Abholung der Speisen erfolgt nach erfolgter Anmeldung vom zugewiesenen Platz aus z.B. über einen Pager, so dass jeweils nur ein Gast an die Ausgabestelle kommt. Diese Pager werden nach jedem Gast desinfiziert. Die Geschirrrückgabe erfolgt zentral, ohne Kontakt zwischen den Personen.
  • Bei anderen können die Gäste warten, bis ihre Tischnummer aufgerufen wird und ebenfalls nur einzeln an die Theke gehen.

Für die Verwaltungen waren die Ausführungen in der 6. Corona-Bekämpfungsverordnung nicht schlüssig und wurden daher von Ihnen in Teilen zunächst aus Gerechtigkeitsgründen und im Sinne der Gastronomen ausgelegt. „Leider ist das Land bisher dieser Auslegungsmöglichkeit nicht gefolgt. Im Gegenteil: Uns und der Öffentlichkeit wurde vom Land mitgeteilt, dass ein Thekenverkauf selbstverständlich nicht möglich sei“, zeigen sich Hirsch, Seefeldt, Ganster und Brechtel verständnislos und appellieren an das Land , „im Sinne der Gastronomen und der Gleichbehandlung eindringlich, die bisherige Haltung nochmals zu überdenken und für die Regionen einfache, klare und faire Regeln zu schaffen, diese zu konkretisieren und den Betrieb von Hütten und Biergärten – natürlich unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen – auch im Rahmen der Selbstbedienung zuzulassen.“

Text: Gemeinsame Medieninformation der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie der Stadt Landau Foto: Speyer 24/7 News, dak
16.05.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Vorbereitungskurse zu den telc-Deutschsprachprüfungen

Zu den jeweiligen telc-Deutschsprachprüfungen bietet die Kreisvolkshochschule Germersheim Vorbereitungskurse an.

Inhalte sind die Prüfungsdurchführung auf der Basis zentraler Aufgabenstellungen nach veröffentlichten Kriterien der telc-GmbH. Die Prüfungsthemen umfassen den gesamten Alltag. In der schriftlichen Prüfung werden Hör-, Schreib- und Leseverständnis geprüft. In der mündlichen Prüfung werden dem Niveau entsprechenden Sprachkenntnisse und Ausdruck abgefragt.

Für Niveau A1/A2

2/20kv063      Samstag, 26. September 2020, 08:30 – 11:30 Uhrzur Prüfung am 10.10.2020

2/20kv069      Samstag, 05. Dezember 2020, 08:30 – 11:30 Uhr    zur Prüfung am 12.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 20,00 €

Für Niveau B1/B2

1/20kv198      Sonntag, 14. Juni 2020, 08:30 – 12:15 Uhr                zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv064      Samstag, 26. September 2020, 12:00 – 15:45 Uhr   zur Prüfung am 11.10.2020

2/20kv070      Samstag, 05. Dezember 2020, 12:00 – 15:45 Uhr    zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 25,00 €

Für Niveau C1/C2

1/20kv197      Samstag, 13. Juni 2020, 08:30 – 14:30 Uhr               zur Prüfung am 27.06.2020

2/20kv071      Sonntag, 06. Dezember 2020, 08:30 – 14:30 Uhr     zur Prüfung am 13.12.2020

Kursgebühr: je Kurs 40,00 €

Anmeldung und weitere Informationen bei der KVHS-Geschäftsstelle Germersheim:

07274- 53 334 / – 53 382

vhs@kreis-germersheim.de

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

DEUTSCH – Sprachprüfungen von Telc

Die KVHS-Germersheim bietet vom Juni bis Dezember 2020 folgende telc-Deutschsprach-prüfungen an. Eine persönliche Anmeldung mit Personalausweis ist dazu in der KVHS-Geschäftsstelle, Ritter von Schmauß-Str. (Seiteneingang der Berufsbildenden Schule, UG) erforderlich! Bitte Termin vereinbaren.

– A1

1/20kv053             Sonntag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv065             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv072             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 80,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 110,00 €/externe Teilnehmer

– A2

1/20kv054             Samstag, 28. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 22.05.2020

2/20kv066             Samstag, 10. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 04.09.2020

2/20kv073             Samstag, 12. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 95,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 120,00 €/externe Teilnehmer

– B1

1/20kv058             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv067             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv074             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 160,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 190,00 €/externe Teilnehmer

– B2

1/20kv059             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv068             Sonntag, 11. Oktober 2020               Anmeldeschluss am 28.08.2020

2/20kv075             Samstag, 13. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 30.10.2020

Prüfungsgebühr: 170,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 200,00 €/externe Teilnehmer

– C1

1/20kv060             Samstag, 27. Juni 2020                      Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv076             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

– C2

1/20kv061             Samstag,27. Juni 2020                       Anmeldeschluss am 15.05.2020

2/20kv077             Samstag, 19. Dezember 2020           Anmeldeschluss am 06.11.2020

Prüfungsgebühr: 200,00 €/VHS-Kursteilnehmer; 250,00 €/externe Teilnehmer

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten: Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
16.05.2020

Corona-Pandemie

Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Am Freitag, 8. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die für ganz Rheinland-Pfalz weitere Lockerungen der Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus festlegt. Diese ersetzt die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung. Sie gilt ab Mittwoch, 13. Mai 2020 und tritt mit Ablauf des 24. Mai 2020 außer Kraft.

„Durch die strengen Einschränkungen der letzten Wochen ist es gelungen, die Infektionskurve auf ein verträgliches Maß abzuflachen. Geschafft haben wir das nur durch die Mithilfe und das Verständnis der Bevölkerung. Das ermöglicht nun weitere Lockerungen. Um die Infektionszahlen weiter niedrig zu halten, ist es aber gerade jetzt umso wichtiger, die Abstands- und Hygienerichtlinien konsequent einzuhalten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und appelliert damit an das Verantwortungsbewusstsein jedes und jeder Einzelnen. 

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

Ab Mittwoch, 13. Mai 2020

– darf die Innen- und Außengastronomie von 06.00 bis 22.00 Uhr wieder geöffnet werden. Dabei müssen stets strenge Abstands- und Hygienevorgaben sowie die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Beispielsweise besteht eine Dokumentationspflicht für Gästebewegungen sowie eine Pflicht zur Vorreservierung. Die genauen durch das Land Rheinland-Pfalz erlassenen Vorgaben sind dem beigefügten Dokument zu entnehmen.

– dürfen weitere Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege unter Einhaltung strenger Hygienevorgaben und nach vorheriger Terminvereinbarung öffnen, beispielsweise Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Piercing- und Tattoostudios.

– dürfen Fahrschulen wieder öffnen.

– dürfen öffentliche und private Bildungseinrichtungen wieder öffnen.

– sind wieder Tagesausflugsschifffahrten möglich.

– dürfen Campingplätze für Dauercamper mit eigenen Sanitäreinrichtung und Wohnmobilstellplätze geöffnet werden.

– ebenso öffnen dürfen Museen, Ausstellungen und Galerien.

– darf der Trainingsbetrieb im Breiten– und Freizeitsport wieder starten, soweit die Ausübung im Freien unter Einhaltung des Mindestabstands erfolgt.

In allen Bereichen sind die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Auch über die in der Verordnung festgelegten Situationen hinaus ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum dringend empfohlen.

Außerdem werden ab Mittwoch, 13. Mai 2020 die geltenden Kontaktbeschränkungen gelockert. Demnach dürfen sich dann Angehörige eines Haustandes mit einem weiteren Hausstand treffen.

In einer Pressemeldung hat das Land Rheinland-Pfalz bereits weitere Öffnungen für Montag, 18. Mai 2020 angekündigt. Laut Ankündigung dürfen dann Hotelbetriebe, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder für touristische Zwecke öffnen. Darüber hinaus starten dann die Berufsbildenden Schulen in Abhängigkeit von den schulischen Abschlussprüfungen mit den Unter – bzw. Mittelstufen.

Am Montag, 25. Mai 2020 sollen dann die allgemeinbildenden Schulen  mit den dritten Klassen der Grundschulen sowie den fünften und sechsten Klassen der Orientierungsstufe starten. Zwei Wochen später, am Montag, 8. Juni 2020, kehren dann alle übrigen Klassen an die Schulen zurück. Den genauen Plan zu den Schulöffnungen entnehmen Sie bitte beigefügter Datei. Der Unterricht wird mindestens bis zu den Sommerferien weiter im Wechsel zwischen Präsenz- und Fernunterricht stattfinden. 

Auch die Kitas sollen noch vor den Sommerferien für alle Kinder – wenn auch nur eingeschränkt, z.B. tage- oder stundenweise – öffnen. Die Kita-Spitzen, das Bildungsministerium und das Landesamt Soziales, Jugend und Versorgung sind gerade dabei hierzu gemeinsame Leitlinien für eine schrittweise Öffnung zu erarbeiten. 

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Montag, 18. Mai angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass einer neuen Corona-Bekämpfungsverordnung durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.

Lesen sie hier die sechste Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz als pdf:

Lesen sie hier den Stufenplan zur Aufnahme des Schulunterrichts als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
10.05.2020

Speyer / Corona

Stadt begrüßt weitere behutsame Lockerungen – Spielplätze ab Sonntag geöffnet

Auf Grundlage der Ergebnisse der Telefonschaltkonferenz zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsident*innen hat das Land Rheinland-Pfalz am späten Donnerstag, 30. April 2020, die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen. Die am 2. Mai 2020 in Kraft tretende Landesverordnung sieht weitere Öffnungsmaßnahmen vor, wonach unter anderem alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Größe und Spielplätze wieder öffnen dürfen.

„Ich begrüße die weiteren behutsamen Lockerungen, die das Ergebnis einer umsichtigen Abwägung zwischen Gesundheitsschutz, Freiheitsrechten, wirtschaftlichen Auswirkungen und sozialer Teilhabe sind. Besonders freut es mich, dass wir in Speyer ab Sonntag die Spielplätze wieder öffnen können und somit auch die Interessen der Familien und der Kleinsten in unserer Gesellschaft Berücksichtigung gefunden haben“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Uns muss bei allen Öffnungsmaßnahmen aber bewusst sein, dass diese nur möglich sind, wenn sich weiterhin alle Bürgerinnen und Bürger an die wichtigen Hygiene- und Abstandsregelungen halten. Die Gefahr, die vom Coronavirus ausgeht, ist noch lange nicht gebannt. Das zeigt auch der erste Todesfall einer in Speyer gemeldeten Person am Donnerstag. Abstand einhalten, auf die Hygiene achten und Kontakte reduzieren sind nach wie vor die Gebote der Stunde“, gibt die Stadtchefin zu bedenken.

Die für Speyer wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können alle Verkaufsstellen des Groß- und Einzelhandels unabhängig von ihrer Verkaufsfläche öffnen. Die Betreiber müssen die gebotenen und von der Stadt vorgegebenen Hygienemaßnahmen erfüllen und sicherstellen, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen grundsätzlich eingehalten werden kann. Zudem sind Maßnahmen zur Steuerung des Zutritts zu ergreifen, wobei bis 800 qm Verkaufsfläche eine Person pro 10 qm Fläche zulässig ist, ab 801 qm eine Person pro 20 qm. Entsprechend ergibt sich die maximale Zahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Verkaufsstelle aufhalten dürfen. Die Mitarbeiter*innen müssen ebenso wie die Kund*innen eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Friseure und Fußpflegeeinrichtungen unter der Einhaltung von Hygieneregelungen wieder öffnen. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Mitarbeiter*innen und Kund*innen ist ebenso verpflichtend wie die Begrenzung des Zutritts, also eine Person pro 10 qm Fläche. Eine Unterschreitung des Mindestabstands zur Durchführung der Tätigkeit wird unter diesen Voraussetzungen zugelassen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, ist Musikunterricht, ausgenommen Gesangsunterricht, einzeln oder zu zweit wieder möglich. Wie bereits veröffentlicht wird die Musikschule der Stadt Speyer im Laufe der Woche unter den dargestellten Auflagen wieder öffnen und Unterricht anbieten können. Auch Volkshochschulen und sonstige öffentliche und private Bildungseinrichtungen können bei Einhaltung des „Hygieneplans-Corona für die Schulen in Rheinland-Pfalz“ ihre Tätigkeit bei Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern wieder aufnehmen.
  • Ab Montag, 4. Mai 2020, können Gottesdienste unter strengen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen stattfinden. Die von den Religionsgemeinschaften vorgelegten umfangreichen Schutzkonzepte sind in der Landesverordnung nachzulesen.
  • Ab Montag, 11. Mai 2020, können Museen, Ausstellungen und Galerien bei Vorlegung eines Hygienekonzepts wieder öffnen. Das Land wird hierzu in der kommenden Woche entsprechende Gespräche führen.
  • Bereits ab Sonntag, 3. Mai 2020, öffnet die Stadt Speyer alle Spielplätze im Stadtgebiet. Die Öffnung erfolgt ohne gesonderte Auflagen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen wird dringend empfohlen eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, der Mindestabstand von 1,5 Metern ist zwingend einzuhalten. Für Kinder, die auf dem Spielplatz spielen, wird eine Unterschreitung des Mindestabstands zugelassen. Eltern und erwachsenen Begleitpersonen sind aber dazu aufgerufen, die Kinder entsprechend zu sensibilisieren und Kontakte mit fremden Kindern soweit es geht zu minimieren, falls möglich zu unterlassen. Der Kommunale Vollzugsdienst der Stadt Speyer wird die Spielplätze im Rahmen seiner Möglichkeiten kontrollieren, ein vollumfängliche und dauerhafte Kontrolle ist bei der Vielzahl an Spielplätzen in Speyer nicht realisierbar.

Mit Blick auf die Spielplätze sagt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler: „So sehr ich mich darüber freue, dass die Spielplätze wieder öffnen und wir Kindern ein Stück Normalität zurückgeben, so sehr muss ich auch an die Eltern und erwachsenen Begleitpersonen appellieren: Wir können die Spielplätze nur dann öffnen, wenn alle ihre eigene Verantwortung wahrnehmen. Schützen Sie sich, Ihre Kindern und Ihre Umgebung. Zeigen Sie Verständnis füreinander und seien Sie umsichtig.“

Ob weitere Öffnungsmaßnahmen, besonders in der (Außen-)Gastronomie möglich sind, wird am 6. Mai 2020 in einer weiteren Telefonschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern beraten. Großveranstaltungen wie z.B. Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauer*innen, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens 31. August 2020 untersagt. Eine genaue Definition von Seiten des Landes, welche kleineren privaten oder öffentlichen Veranstaltungen möglich sind, steht derzeit aufgrund der noch immer bestehenden Unsicherheit im Hinblick auf das Infektionsgeschehen noch aus.

Die Fünfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ eingesehen werden. Sie tritt mit Ablauf des 17. Mai 2020 außer Kraft.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
02.05.2020

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Coronafallzahlen aus Speyer

  • Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 65
  • Davon bereits genesen: 39
  • Personen in Quarantäne: 56

Stand: 24.04.2020, 13:00 Uhr

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Konkretisierung zur Verordnung zur Maskenpflicht des Landes Rheinland-Pfalz

Ab Montag, 27.04.2020 gilt eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Einzelhandel und auf Wochenmärkten

Ab Montag, 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die Verpflichtung beim Einkaufen in allen Supermärkten und Verkaufsstellen des Einzelhandels, beim Einkaufen auf dem Wochenmarkt und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Die Verpflichtung gilt für Mitarbeiter*innen, Kund*innen und Besucher*innen. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres und Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist. Dies ist durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Ausnahmen bestehen ebenso für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Geschäften, wenn anderweitige geeignete Schutzmaßnahmen, beispielsweise ein sogenannter Spuckschutz, vorhanden sind.

Die Stadtverwaltung Speyer weist darauf hin, dass Kontrollen unangekündigt durch den Kommunalen Vollzugsdienst erfolgen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wilder Müll im Stadtgebiet nimmt zu – Appell an Rücksichtnahme und Eigenverantwortung

Seit am vergangenen Montag die ersten Lockerungen der Einschränkungen im Kampf gegen das Coronavirus in Kraft getreten sind, dominieren immer mehr wild entsorgte Einwegverpackungen das Stadtbild. Plastikeisbecher, Polystyrolboxen, Einmalgeschirr und Pizzakartons finden viel zu oft nicht mehr ihren Weg in den heimischen oder öffentlichen Mülleimer. Das sieht nicht nur unschön aus, sondern beschert denjenigen Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung, die den fremden Müll aufsammeln müssen, einen nicht unerheblichen Mehraufwand. Die Stadtverwaltung Speyer appelliert daher an alle Konsument*innen, ihr Verhalten zu überdenken sowie an die Verkaufsstellen des Einzelhandels, die diese Verpackungen in den Umlauf bringen, sich ihrer Verantwortung für die Umwelt bewusst zu werden und in Sachen Müllentsorgung aktiv auf ihre Kundschaft einzuwirken. 

„Wir wissen, dass durch die Schließung der Gastronomiebetriebe für den Vor-Ort-Verzehr mehr Einmalverpackungen verbraucht und ausgegeben werden als zuvor. Trotz allem kann und darf es nicht sein, dass der städtische Baubetriebshof fast drei Stunden damit beschäftigt ist, die Rheinpromenade auf Höhe der Franz-Kirrmeier- und Hafenstraße, von achtlos weggeworfenem Verpackungsmüll zu säubern“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Denken Sie über mögliche Alternativen nach und nehmen Sie, sollte ein Mülleimer schon überfüllt sein, ihren Verpackungsmüll einfach noch ein Stück weiter mit. Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild haben wir nur, wenn jede und jeder Einzelne das eigene Verhalten reflektiert“, appelliert die Stadtchefin weiter an die Bürger*innen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes im Bereich des Sports

Am 17. April 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Vierte Corona-Bekämpfungsverordnung (4. CoBeLVO) erlassen, die für Individualsport im Freien, beispielsweise für Rudern, Segeln, Tennis, Golf, Reiten, Luftsport etc., Lockerungen vorsieht, die die Ausführung der Sportarten ermöglichen sollen. Das Land stellt die Nutzung der Freiluft-Sportstätten allerdings unter den Genehmigungsvorbehalt der jeweiligen Träger der Sportstätten. Die Stadtverwaltung Speyer als Träger bereitet die Öffnung der Anlagen aktuell intensiv vor und erarbeitet ein Hygienekonzept.

„Ich kann den Wunsch der Sportlerinnen und Sportler, die schnellstmöglich wieder in ihr gewohntes Training einsteigen wollen, sehr gut nachvollziehen“, betont Sportdezernentin Monika Kabs. „Der Gesundheitsschutz muss jedoch nach wie vor oberste Priorität haben. Um ein Hygienekonzept zu erarbeiten und dieses auch umsetzen zu können, haben wir uns dazu entschlossen, die Sportstätten erst Anfang Mai zu öffnen. Das gibt uns auch die Chance die nächste Besprechung zwischen Bund und Ländern, die am 30. April 2020 stattfinden soll, abzuwarten“, so die Bürgermeisterin weiter.

Es gilt zu beachten, dass die 4. CoBeLVO ausschließlich Lockrungen für Freiluftsportarten vorsieht, nicht jedoch für Hallensport. Auch muss zwischen Individualsport und Mannschaftsport differenziert werden. Für den Mannschaftssport sieht die Landesverordnung zumindest im Breiten- und Amateursport keine Lockerungen vor. Für den Profi- und Spitzensport wurden in der Landesverordnung separate Ausnahmen geschaffen. Diese gelten primär für olympische und paraolympische Bundeskaderathlet*innen sowie für Profimannschaften der ersten und zweiten Bundesliga aller Sportarten. Das Vorhandensein eines ersten und zweiten Ligabetriebs alleine bedeute dabei nicht, dass die Sportler*innen von den erlassenen Lockerungen Gebrauch machen können. Es müsse sich auch um eine Mannschaft handeln, welche aus professionellen Sportler*innen – also solchen, die ihre Sportart tatsächlich als Beruf ausüben – besteht.

Die Stadtverwaltung bittet bei allen Sportler*innen um Verständnis, dass die Vorbereitung eines Hygienekonzepts Zeit in Anspruch nimmt. Nur so kann dem Gesundheitsschutz ausreichend Rechnung getragen und eine geordnete und durchdachte Öffnung der Sportstätten gewährleistet werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtverwaltung öffnet schrittweise für den Publikumsverkehr

Die Stadtverwaltung Speyer öffnet ihre Dienststellen schrittweise ab Montag, 4. Mai 2020 für den Publikumsverkehr. Für die Sicherheit der Besucher*innen und Mitarbeiter*innen wird derzeit ein Hygienekonzept erarbeitet.

„Wir möchten nach und nach den gewohnten Service für unsere Bürgerinnen und Bürger wiederherstellen, gleichzeitig aber dafür sorgen, dass sich sowohl unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Besucherinnen und Besucher in unseren Dienstgebäuden gut geschützt fühlen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Mit der Einführung der Maskenpflicht ab Montag, 27. April 2020 im Öffentlichen Personennahverkehr und beim Einkaufen, wird das Tragen einer einfachen Mund-Nasen-Maske auch zur Voraussetzung beim Betreten städtischer Dienstgebäude.

Die Stadtverwaltung wird im Laufe der nächsten Woche darüber informieren, wie der Zugang zu den Dienstgebäuden und notwendige Terminvergaben künftig organisiert werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Wochenmarkt seit Samstag auf dem Festplatz – kostenloses Parken für Kund*innen und Beschicker*innen

Aufgrund des beschränkten Platzangebots auf dem Königsplatz findet der Samstagsmarkt seit Samstag, 25. April 2020 auf dem Festplatz statt. Die Verlegung bis zunächst 30. Mai 2020 ist nötig, weil nur so gewährleistet werden kann, dass sich die Kund*innen jeweils in 1,5 Meter Abstand zueinander bewegen und diesen Mindestabstand auch in den Warteschlangen einhalten können.

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass Besucher*innen und Beschicker*innen während der üblichen Markzeiten kostenlos auf dem Festplatz parken können. Diese Regelung gilt, solange der Markt auf dem Festplatz stattfindet.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadtvorstand fordert Konzept zur Öffnung von Spielplätzen

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin Monika Kabs fordern seitens der Landesregierung ein Konzept zur alltagstauglichen und schrittweisen Öffnung von Spielplätzen. „Es ist an der Zeit, dass wir die Familien und die Kleinsten in unserer Gesellschaft stärker in den Blick nehmen und ihnen allmählich wieder mehr Freiräume zum Spielen und für ausreichend Bewegung schaffen. Besonders für Familien in kleinen Wohnungen und ohne Garten wird die Situation mehr und mehr zur Belastung. Wir müssen hier Perspektiven bieten“, betont Oberbürgermeisterin Seiler.

Auch Bürgermeisterin Kabs ist davon überzeugt, dass ein solcher Schritt notwendig ist: „Über die Kleinsten in unserer Gesellschaft wird zurzeit einfach verfügt. Es ist wichtig zu bedenken, welche physischen und psychischen Folgen die weitgehende Isolation der 14 Millionen Kinder – darunter fast 4 Millionen Kleinkinder – in Deutschland hat und welchen Preis wir gesellschaftlich auf Dauer unter Umständen dafür zahlen müssen“.

Der Speyerer Stadtvorstand appelliert daher eindringlich an die Landesregierung, diese Problematik in den Fokus zu rücken und Familien eine Perspektive zu bieten. „Die Kinder sind die kleinen Helden des Alltags. Sie stecken derzeit oft zurück und arrangieren sich mit vielen Einschränkungen, obwohl sie teilweise noch gar nicht verstehen, warum diese Maßnahmen getroffen werden mussten. Ihnen sind wir als Erwachsene und als politische Entscheidungsträger verpflichtet. Es gilt jetzt, unter weiterer Berücksichtigung des nach wie vor eminent wichtigen Gesundheitsschutzes, wieder ein Stück Normalität herzustellen“, sind sich Oberbürgermeisterin und Bürgermeisterin einig. Darüber hinaus sei Eltern durchaus eine realistische Einschätzung der Situation auf Spielplätzen zuzutrauen: „Wir setzen darauf, dass Eltern sich nicht in Gruppen auf Spielplätzen verabreden, gut besuchte Anlagen meiden und darauf achten, dass ihre Kinder die geltenden Regeln einhalten“.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt informiert über sukzessive Öffnung der Schulen

Das Land Rheinland-Pfalz hat über die schrittweise Wiedereröffnung der Schulen entschieden. Demnach können zunächst die Schüler*innen Abschlussklassen und qualifikationsrelevanten Jahrgänge der allgemeinbildenden sowie berufsbildenden Schulen, die im nächsten Schuljahr ihre Prüfungen ablegen, und die vierte Klasse der Grundschule zurück in die Schule. Der Unterricht wird unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen stattfinden, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebotes durch reduzierte Lerngruppengrößen. Alle Schüler*innen werden vom Land mit einer wiederverwendbaren Alltagsmaske und die Stadt als Schulträger mit Desinfektionsmittel ausgestattet. Für alle anderen schulpflichtigen Kinder werden weiterhin Notbetreuungen angeboten und wie bisher alternative Unterrichtsangebote zur Verfügung gestellt.

„Die sukzessive Wiedereröffnung der Schulen stellt uns vor große Herausforderungen. Auf allen Ebenen wird momentan auf Hochtouren gearbeitet, um einen sicheren und geordneten Schulstart zu ermöglichen“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Dabei ist ganz klar, dass wir zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie im Zuge der sukzessiven Öffnung der Schulen auf die Mithilfe und das Verständnis der Schülerinnen und Schüler angewiesen sind. In diesem Sinne möchte ich an alle Kinder und jungen Erwachsenen appellieren: Haltet euch an die Hygiene- und Abstandsregeln, tragt wenn möglich eine Mund-Nasen-Maske und schützt damit euch, eure Mitschülerinnen und Mitschüler und eure Familienangehörigen“, so die Stadtchefin weiter.

 „Die größte Planungsherausforderung stellt für uns aktuell der Bereich der Schülerbeförderung dar, weil es hier besonders schwierig sein wird, die Einhaltung des Mindestabstands zu gewährleisten und gleichzeitig die benötigten Kapazitäten vorzuhalten“, ergänzt Bürgermeisterin und Schuldezernentin Monika Kabs. Auch sie setzt auf Eigenverantwortung: „Ich hoffe, dass sich viele Schülerinnen und Schüler das gute Wetter zu Nutze machen und den Schulweg alleine mit dem Fahrrad zurücklegen werden.“

Konkret bedeutet die schrittweise Öffnung der Schulen, dass ab dem 27. April 2020 die Prüfungsvorbereitungen bzw. der Unterricht für folgende Klassenstufen beginnt:

–          12. Jahrgangsstufe der G8-Gymnasien

–          Kollegs und Abendgymnasien

–          12. Jahrgangsstufe der Realschulen Plus und Fachoberschulen

–          13. Jahrgangsstufe der Beruflichen Gymnasien

–          Höhere Berufsfachschulen

–          Berufsfachschulen II

–          Fachschulen Oberstufe (für die Altenpflege und Altenpflegehilfe gibt es eine gesonderte Regelung)

–          3. Ausbildungsjahr der Berufsschulen

–          Dreijährige Berufsfachschulen

Am 4. Mai 2020 beginnt dann der Unterricht für folgende Klassen und Jahrgangsstufen:

–          4. Klassen der Grundschulen

–          Jahrgangsstufe 11 der Realschulen Plus (Fachoberschulen), Klassenstufen 11 und 10 der Realschulen Plus

–          Jahrgangsstufen 12 und 11 sowie Klassenstufe 10 der G9-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 der G8-Gymnasien

–          Jahrgangsstufen 11 und 10 sowie Klassenstufen 10 und 9 der Integrierten Gesamtschulen

–          Klassenstufen 10 und 9 der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen

–          Jahrgangsstufe 12 der Beruflichen Gymnasien

–          Alle Berufsvorbereitungsjahre und Berufsfachschulen I

Der Präsenzunterricht der genannten Klassen- und Jahrgangsstufen soll möglichst nach dem bekannten Stundenplan erfolgen – Anpassungen des Stundenplans können allerdings nötig werden. Um den vorgeschriebenen Abstand von 1,5 Metern einhalten zu können, werden die Klassen und Lerngruppen in der Regel aufgeteilt werden müssen. Nach derzeitigem Stand sollen die Lerngruppen nicht größer als 15 Schüler*innen sein. Der Unterricht findet dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zuhause statt.

Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass Lehrkräften und Schüler*innen, die selbst oder deren Angehörige des eigenen Haushalts an schweren Krankheiten leiden und die damit eine erhöhtes Risiko für einen schweren COVID-19-Krankheitsverlauf haben, empfohlen wird, zuhause zu bleiben. Lehrkräfte über 60 Jahren können auf freiwilliger Basis Unterricht halten.

Das Land Rheinland-Pfalz hat einen umfangreichen Hygieneplan für die Schulen in Rheinland-Pfalz erarbeitet, welcher Informationen zur persönlichen Hygiene, Raumhygiene, Hygiene im Sanitärbereich, zum Infektionsschutz in den Pausen, zur Wegeführung, zu Konferenzen und Versammlungen sowie zur Meldepflicht enthält. Diese kann unter www.speyer.de/hygieneplan_schulen abgerufen werden.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

„Speyer hält zusammen“ – Stadt legt umfangreiches Soforthilfeprogramm auf

Bedingt durch die Corona-Pandemie stehen Wirtschaft und Gesellschaft in unserem Land und weltweit vor einer harten Bewährungsprobe. Das Herunterfahren des öffentlichen Lebens in Deutschland bedroht vielfach die wirtschaftliche Existenz von Unternehmen und wirkt sich gravierend auf den Arbeitsmarkt sowie das gesellschaftliche und kulturelle Leben aus.

Schon zu Beginn der Krise hat sich die Stadt Speyer ihrer Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger sowie die ansässigen Unternehmen aktiv gestellt und frühzeitig wichtige Maßnahmen ergriffen. Nachdem die Stadt kürzlich eine Sonderzahlung des Landes Rheinland-Pfalz in Höhe von 1.264.775 Euro zur Unterstützung bei der Bewältigung der Corona-Pandemie erhalten hat, hat der Stadtvorstand beschlossen, davon einen Teilbetrag in Höhe von bis zu 250.000 Euro in ein neues Soforthilfeprogramm unter dem Titel „Speyer hält zusammen“ zu investieren. Unter Koordination von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler sollen die Gelder in Form von städtischen Zuschüsse an besonders von der Krise betroffene Bereiche des örtlichen kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens zielgenau weitergegeben werden.

„Obwohl EU, Bund und Länder in einem beispiellosen Verfahren und mit enormer Geschwindigkeit breit angelegte Hilfspakete auf den Weg gebracht haben, bestehen nach wie vor Förderlücken“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Es ist mir wichtig diese zu schließen und mit dem städtischen Soforthilfepaket insbesondere diejenigen Projekte, Vereine und Initiativen zu unterstützen, die in dieser Krisensituation gesellschaftlich enorm wichtige und unterstützenswerte Arbeit leisten, aber über die bisher aufgelegten Programme keine finanzielle Unterstützung erhalten können“, führt die Stadtchefin weiter aus.

Der Stadtrat wird in seiner Sitzung am Donnerstag, 23. April 2020 über das Hilfsprogramm entscheiden. Dessen Zustimmung vorausgesetzt werden anschließend zeitnah wichtige Details festgelegt und Formulare erarbeitet, um eine unkomplizierte Online-Antragsstellung zu ermöglichen.

Folgende Bereiche sollen insbesondere über das städtische Hilfsprogramm gefördert werden:

• gemeinnützige ehrenamtliche Initiativen, die sich stadtweit für Hol-, Bring- oder Lieferdienste für besonders von der Pandemie betroffene Menschen engagieren

(pauschal je 1.250 Euro) sowie

• ehrenamtliche Vereine aus dem Bereich des Sports, der Kultur oder dem Sozialen, die insbesondere durch neue, nicht-kommerzielle Angebote ihr bisheriges Angebot im Gebiet der Stadt Speyer verändert anbieten und einen Beitrag zur Bewältigung der Krise leisten. Für beide Maßnahmen stehen insgesamt 35.000 Euro zur Verfügung.

• Organisationen wie DRK, DLRG und andere, die im Rahmen des Zivil- und Bevölkerungsschutzes auf dem Gebiet der Stadt Speyer umfangreiches Material und ehrenamtliche Helfer*innen vorhalten, zur Verbesserung der Ausrüstung pauschal je 5.000 Euro. Den gleichen Betrag erhält die Freiwillige Feuerwehr Speyer. Maximal werden 25.000 Euro bereitgestellt.

• Für die SEG (Schnelleinsatztruppe) der Stadt Speyer, das Praxisnetz Vorderpfalz (PRAVO) sowie weiteren Hilfsorganisationen, die zentral an der Pandemiebekämpfung mitwirken stehen 10.000 Euro zur Verfügung.

• Ausweitung des Sommer-Ferienbetreuungsangebotes der Stadt, um mehr Kindern eine pädagogische Betreuung zu ermöglichen, sofern der Zeitpunkt dies aus Sicht des Infektionsschutzes zulässt, in Höhe von 10.000 Euro. Alternativ für sonstige pädagogische Zusatzangebote der Jugendförderung.

• Für Organisationen und freie Träger im Handlungsfeld häusliche Gewalt, die durch die professionelle Beratungstätigkeit in Zeiten der Krise besonders gefordert sind oder sonstige Hilfsangebote für Familien in Höhe von insgesamt 50.000 Euro.

• Für Vereine und Initiativen in der freien Kulturszene, die ihren Wirkungskreis in Speyer haben und nicht bereits über sonstige Soforthilfeprogramme bezuschusst werden und durch die Corona-Krise betroffen sind, in Höhe von 50.000 Euro. Darüber hinaus hat die Stadt die Kampagne „Speyer.Kultur.Support“ erarbeitet, ein Soforthilfeprogramm für Solo-Selbstständige im Kulturbereich.

• Digitale und sonstige geeignete ehrenamtliche Ersatzprojekte in den Bereichen Kultur, Sport und Medientechnik können auf Antrag gefördert werden. Hierfür werden 20.000 Euro bereitgestellt.

• Stadtmarketing Speyer zur Belebung und Förderung des Handels (beispielsweise Fortentwicklung des Stadtmarkenprozesses, Weihnachtsaktionen, Werbeaktionen oder ähnliches) in Höhe von 25.000 Euro.

• Zur Förderung und Belebung des Handels sowie des öffentlichen Lebens werden für Inhabergeführte Geschäfte, Start-ups sowie ortsansässige Schausteller*innen 50.000 Euro bereitgestellt.

• Sonstige nicht vorhergesehene Härtefälle in Höhe von 20.000 Euro nach Einzelfallprüfung.

Darüber hinaus wird die Verwaltung ergänzend zu Spenden aufrufen, um das Hilfsprogramm auf Grundlage der Gemeinnützigkeit möglichst in seiner Wirkung noch zu verstärken.

Sobald Details und Antragsmöglichkeiten zur Verfügung stehen, wird die Stadtverwaltung die Öffentlichkeit darüber in Kenntnis setzen und die Informationen auf www.speyer.de zur Verfügung stellen.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Stadt ruft zum Tragen von Mund-Nase-Masken auf – Dank an Spender*innen aus Speyer und Fernost

v.l.: Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann präsentieren die Masken

Die Stadt Speyer ruft alle Bürger*innen dazu auf, überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann, Mund-Nase- oder Behelfsmasken zu tragen. Dies ist besonders beim Einkauf im Lebensmittelmarkt, im Einzelhandel und auf dem Wochenmarkt, sowie im ÖPNV der Fall. „Selbstgenähte Mund-Nase-Masken sind eine gute Ergänzung zu den nach wie vor unabdingbaren Hygienemaßnahmen und Abstandsregelungen, besonders dann, wenn etwa im Supermarkt eine große Anzahl an Personen zusammenkommt. Durch das Tragen schütze ich meine Umgebung vor einer möglichen unentdeckten Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und zeige damit, dass ich für meine Umgebung Sorge trage“, so die Stadtchefin. Zertifizierte Schutzmasken sollten hingegen nach wie vor den Menschen vorbehalten werden, die im medizinischen Bereich tätig sind und diese dringend benötigen.

Dem Aufruf der Stadtverwaltung zum Spenden von Mundschutz und zum Nähen von Mund-Nasen-Masken Anfang April folgten viele Speyer*innen, aber auch ehemalige Gäste der Stadt aus der Provinz Guandong, und spendeten bis heute 250 selbstgenähte Masken, 1.400 Schutzmasken aus Asien und 50 Meter Stoff zur Herstellung von Masken. „Die Resonanz und die Solidarität innerhalb der Bevölkerung ist groß und darüber freue ich mich sehr“, erklärt auch Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die zusammen mit dem designierten Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann die 400 Masken aus der Provinz Guandong und 1.000 Masken des vietnamesischen Restaurants Loixua aus Speyer freudig entgegen nahm. Die Schutzmasken aus China sind ein Geschenk von hohen Beamt*innen aus Guandong, die im Jahr 2018 im Rahmen einer vierwöchigen Weiterbildung an der Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer waren und mit der Spende ihre Dankbarkeit für die damalige Gastfreundschaft zum Ausdruck bringen.

Die Verteilung der insgesamt 1.650 Masken erfolgt über die Stadt an ausgewählte Institutionen sowie an die Feuerwehr Speyer, das Abstrichzentrum und die Corona-Ambulanz. Weiterhin hat die Stadt 1.500 selbstgenähte Mund-Nasen-Masken in Auftrag gegeben, um damit die Erstversorgung der Mitarbeiter*innen der Verwaltung und weiterer städtischer Unternehmen sicher zu stellen. Die ortsansässigen Schneidereien freuen sich auch über weitere Aufträge aus der Privatwirtschaft und von Speyerer Bürger*innen. Eine Übersichtsliste mit allen Speyerer Schneidereien, die selbstgenähte Masken anbieten und verkaufen, gibt es auf www.speyer.de/verkaufsstellen_masken.

Auch alle (Hobby-)Näher*innen sind nach wie vor aufgefordert, Mund-Nasen-Masken aus Baumwolle anzufertigen, für sich selbst, für Familienangehörige oder Freunde. Das Sankt Vincentius Krankenhaus Speyer hat eine Nähanleitung und Hygieneregeln für den korrekten und sicheren Gebrauch von Mund-Nasen-Schutzmasken erarbeitet. Das Dokument kann unter www.speyer.de/schutzmaske heruntergeladen und ausgedruckt werden.  

„Wenn wir alle einfache Masken tragen und gleichzeitig drauf achten, Abstand zu halten und regelmäßig unsere Hände waschen, können wir uns gegenseitig schützen und einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leisten“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, die gerade auch mit Blick auf die Lockerungen im Einzelhandel dringend zum Tragen von Masken aufruft.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Verkehrsnotizen

Kapuzinergasse gesperrt

Aufgrund einer Kranstellung wird die Kapuzinergasse auf Höhe der Nummer 19 vom 04.05.2020 bis voraussichtlich 31.05.2020 für den Individualverkehr voll gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Telefonnummern 14-2492, 14-2739 und 14-2682 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020

Albert-Einstein-Straße gesperrt

Wegen Verbauarbeiten wird die Albert-Einstein-Straße auf Höhe der Hausnummer 1 A bis 2 ab 04.05.2020 bis voraussichtlich 09.05.2020 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Straße wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter den Rufnummern 14-2739, 14-2682  oder 14-2492 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
27.04.2020