Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (28.11.21)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.379 ( + 60 )
Davon bereits genesen: 3.633 ( + 26 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 476,9 ( – 11,9 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,21 (+ 0,20 )

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab dieser Woche in Kraft.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Ab dieser Woche ist die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (28.11.2021)

Kreis, Stand 28.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler699421261716160763369282,8282,8443,6275,9207,84,21Ahrweiler
Altenkirchen7127335161076225795404313,0313,0628,5321,3106,64,21Altenkirchen
Alzey-Worms7815664371446709962501383,3383,2538,9423,3207,04,21Alzey-Worms
Bad Dürkheim67778240316756061004494371,4371,3587,6369,5260,14,21Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8553312161497571833429270,2270,2481,6291,5113,84,21Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47180359694119530267236,9233,6518,6226,390,84,21Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5132284021014475556251310,5301,4670,4272,0172,64,21Birkenfeld
Bitburg-Prüm475815196364200522218217,9211,1329,5236,4111,24,21Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29780175702506402189306,9306,7515,0349,2136,94,21Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783146398148195,9194,1213,3214,9154,44,21Donnersbergkreis
Germersheim9536047413677451655713552,7552,6758,4558,6402,04,21Germersheim
Kaiserslautern58730296875056730304285,9245,7485,4302,8127,14,21Kaiserslautern
Kusel31007236742631395186265,3251,8268,7317,3187,44,21Kusel
Mainz-Bingen106293852923691971196569269,0268,8451,2283,1122,24,21Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219389101221398185,3185,3317,8192,991,24,21Mayen-Koblenz
Neuwied1155032398205102311114467255,0255,0444,8266,8115,44,21Neuwied
Rhein-Hunsrück5694384261104647937329318,2318,2605,4326,6138,44,21Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562604171034951572301245,6245,6454,9239,4136,74,21Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1040215230823783221843577372,8372,8669,9359,4212,84,21Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.63066145712449891193407367,4367,4591,9345,8277,04,21Südliche Weinstr.
Südwestpfalz40760337963185795422444,6439,1789,1464,8255,44,21Südwestpfalz
Trier-Saarburg6542363321075578857398264,4264,1476,4258,2136,14,21Trier-Saarburg
Vulkaneifel288111216632478340156257,9257,8583,1233,6128,54,21Vulkaneifel
Westerwaldkreis10364397751779226961446219,9219,9415,1212,6106,54,21Westerwaldkreis
KS Frankenthal35095083582898553178365,1365,1657,0353,9198,64,21KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234628630288289,0271,3429,4308,4161,74,21KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665430577195172,0172,0242,8198,578,24,21KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.293218239462366520156334,2334,1494,9228,2454,74,21KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15297166435348131801769561325,1325,1490,3334,8167,54,21KS Ludwigshafen
KS Mainz1406948619226126111232544250,5250,3405,2255,4126,84,21KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.310033178452447608323605,9605,8784,8646,7446,74,21KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20000212641696240146363,4363,3850,9371,1103,14,21KS Pirmasens
KS Speyer437960146973633649242476,9476,9723,8492,7304,34,21KS Speyer
KS Trier407415185383624412198178,9178,8267,2162,9157,64,21KS Trier
KS Worms6451413551035557791393470,9470,9640,7523,1253,64,21KS Worms
KS Zweibrücken136509391127229120352,9352,7567,6404,4149,54,21KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2301071121119154263197060 #2878412287299,8297,1497,8305,0168,94,21Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.


* Fehlende Werte in den übermittelten Angaben zum Impfstatus wurden altersstratifiziert auf Basis der vorhandenen Angaben geschätzt. Quelle für die Impfquote in Rheinland-Pfalz: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Coronavirus Speyer

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag & Freitag (04.11. & 05.11.2021)

Region stark betroffen; Germersheim (221,7), Landau (179,9), Rhein-Pfalz-Kreis (179), Bad Dürkheim (173,7) und Südliche Weinstraße (162,5)

Freitag (05.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.701 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 116 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 3.353 ( + 10 )
Todesfälle: 93 (unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 110,4 ( – 5,9 )

Donnerstag (04.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.683 ( + 15 )
Davon hospitalisiert: 116 ( + 2 )
Davon bereits genesen: 3.343 ( + 10 )
Todesfälle: 93 (unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 116,3 ( – 7,9 )

Stadtverwaltung Speyer
06.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 05.11.2021110,33,35,31
Donnerstag,
04.11.2021
116,33,14,89
Mittwoch, 03.11.2021124,22,24,83
Dienstag, 02.11.2021161,62,74,76
Montag, 01.11.2021193,12,23,97
Sonntag, 31.10.2021185,23,04,28
Samstag, 30.10.2021181,33,94,15

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
06.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
06.11.2021

27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht

Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis

Am 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird. Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen. 

„Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. 

Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht. 

Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.11.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Geflügelpest: Erhöhte Gefahr durch mobilen Handel

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) rät Geflügelhaltern in Rheinland-Pfalz aktuell zur Vorsicht beim Kauf von Tieren für ihre Bestände. Die Geflügelpest (Vogelgrippe) grassiert seit Monaten bei Wildvögeln, aber auch Bestände mit Hausgeflügel waren in Deutschland zuletzt immer wieder von der Tierseuche betroffen. Nun steht ein mobiler Händler aus Delbrück im Kreis Paderborn im Verdacht, Tiere aus einem mittlerweile als infiziert bestätigten Bestand in mehreren Bundesländern angeboten und die Erkrankung dadurch weiterverbreitet zu haben.

Mobile Händler verkaufen ihre Tiere auf legale Weise direkt vom LKW herunter. Sie bieten sie an zuvor festgelegten Verkaufsstellen wie Markplätzen oder Autobahnparkplätzen an. Rheinland-Pfalz ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht vom aktuellen Fall betroffen; die Dokumentation des Händlers ist allerdings unvollständig.

Tierhalter im Land, die in den vergangenen Wochen Geflügel von mobilen Händlern aus dem Kreis Paderborn gekauft haben, sollten sich deshalb vorsorglich mit dem Veterinäramt ihrer Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Das gilt insbesondere, wenn ihre Tiere Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion zeigen oder es sogar zu vermehrten Todesfällen kommt.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand mit Hühnern oder Puten können innerhalb weniger Tage alle Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken oft weniger schwer, bei milden Verläufen kann die Krankheit übersehen werden. Wird die Seuche allerdings nachgewiesen, müssen alle Tiere getötet werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Vogelzug im Gange: Auf Biosicherheit im Betrieb achten

Die Geflügelhalter im Land sollten zudem weiter konsequent auf die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben achten, da der saisonale Vogelzug weiter im Gange ist. Zugvögel fliegen im Frühjahr aus wärmeren Regionen zurück nach Norden und machen unterwegs Rast. Auch sie könnten den Erreger der Geflügelpest in sich tragen und bei Kontakt auf Hausgeflügel übertragen. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag in einen Bestand verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
07.04.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Rhein-Pfalz-Kreis

Stark gegen Stress – Resilienztraining mit Kindern

Resilienz als seelische Widerstandskraft bei Belastungen und Stresserleben lässt sich mit Kindern effektiv trainieren. In diesem Online-Workshop der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises am 14. April 2021 von 9 bis 15 Uhr erhalten Interessierte wissenswerte Informationen zur Resilienz-Forschung und zum Schutzfaktoren-Konzept im Kindesalter. Angesprochen sind Lehrer*innen, Erzieher*innen, (Sozial-)Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Coaches und Trainer*innen, die mit Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter arbeiten oder diese begleiten, ebenso wie interessierte Eltern.

Sie lernen vielfältige praktische Übungen kennen, die Kinder stärken, erfolgreich mit Konflikten und herausfordernden Situationen umzugehen. Methoden zur Förderung der Resilienzfaktoren, Selbstwirksamkeit, Selbststeuerung, soziale Kompetenz, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Umgang mit Stress und Problemlösen werden im Seminar vorgestellt und teilweise selbst erprobt. Die kindgerechten Übungen können leicht „zwischendurch“ oder im Rahmen eines Resilienz-Konzepts im pädagogischen Alltag eingesetzt werden.

Zur Teilnahme wird ein Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Gebühr beträgt 57 Euro ab acht Teilnehmer*innen bzw. 79 Euro wenn sechs oder sieben Personen angemeldet sind. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de (Kursnummer F508096Z01) oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags).

Mit Hochsensibilität achtsam leben oder hochsensible Kinder begleiten

An zwei Abenden können Interessierte sich bei der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises über Hochsensibilität bei Erwachsenen bzw. speziell bei Kindern informieren. Die Veranstaltungen finden online statt.

Sind Ihnen Lärm und grelles Licht schnell zu viel? Benötigen Sie regelmäßig Rückzug aus der lauten und hektischen Welt? Haben Sie intensive Gefühle und sehr viel Phantasie? Hochsensibilität ist eine besondere Charaktereigenschaft, sehr „fein“ wahrzunehmen und zu fühlen. Diese Begabung kann unseren Alltag vielfältig bereichern. Gleichzeitig stellt uns solche Feinsinnigkeit immer wieder vor Herausforderungen und braucht unseren besonderen Schutz vor Reizüberflutung. Erfahren Sie am Dienstag, 20. April 2021, von 18.30 bis 20.45 Uhr mehr darüber, was Hochsensibilität ist und wie Sie damit achtsam und erfüllt leben können (Kursnummer F106001A01).

Auch hochsensible Kinder erleben die Welt intensiver und detaillierter als andere Kinder, da sie ein empfindsameres Nervensystem haben. Sie sind z.B. oft sehr phantasievoll und haben ein gutes Gespür für die Stimmungen anderer. Unter zu viel Hektik und der Vielfalt von Alltagsreizen leiden sie schnell. Das bedeutet für Eltern und Erzieher*innen eine größere Herausforderung im Alltag, feinfühlig die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um nicht „in Watte zu packen“ aber auch nicht zu überfordern. Am Dienstag, 11. Mai 2021 können sich Interessierte von 18.30 bis 20.45 Uhr darüber informieren, wie sie Hochsensibilität bei einem Kind erkennen und es in seiner Entwicklung mit dieser besonderen Begabung unterstützen können (Kursnummer F105001W01).

Zur digitalen Teilnahme wird ein Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse benötigt. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags). Die Gebühr beträgt jeweils 12 Euro.

Dem Stress auf der Spur und einem Burnout vorbeugen

Viele Anforderungen, Stress und Zeitdruck belasten oft täglich unsere Seele und unseren Körper. Auch Corona macht uns auf unterschiedliche Art und Weise Stress und bringt uns an Belastungsgrenzen. Erfahren Sie am Freitag, 30. April 2021, von 18.30 bis 20.45 Uhr bei einem Vortragsseminar der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises mehr darüber, wie Stress entsteht, was Stressoren sind und wie ein hilfreiches Stressmanagement für mehr Lebensqualität aussehen kann (Kursnummer F106013Z01). Stärken Sie mit wertvollen Impulsen Ihre Kompetenz, Stress aktiv zu bewältigen und stressigen Situationen gelassener zu begegnen.

Fragen Sie sich, bin ich „nur“ gestresst oder ist es schon mehr? Was versteht man unter einem Burnout? Wie kann es dazu kommen? Wen kann es treffen? Wie können Sie gut für sich sorgen, wenn der Druck zu groß wird? Der Begriff Burnout wird heute schnell in Zusammenhang gebracht mit einem Zuviel an Stress und Belastung im Arbeitsalltag. Damit betrachtet man aber nur einen der auslösenden Faktoren. Die Zusammenhänge, die schlussendlich zu Burnout-Symptomen führen können, sind wesentlich komplexer, als dies auf den ersten Blick scheint. Das wird schnell deutlich, wenn man den Begriff „ausbrennen“ gegen „für etwas brennen“ austauscht. „Brennt“ man für etwas, dann werden ein hohes Maß an Arbeit und Zeitdruck in der Regel nicht als belastend empfunden. Das Thema Stress und Burnout kann jeden betreffen und nicht nur vielbeschäftigte Manager, wie oft angenommen wird. So ist die alleinerziehende Mutter genauso gefährdet wie die Tochter, die sich um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Burnout hat nicht nur etwas mit einem „Zuviel an Arbeit“ zu tun. Wichtig ist, rechtzeitig zu erkennen, wohin man sich bewegt, damit man gegensteuern kann. Mehr erfahren Interessierte am Donnerstag, 22. April 2021, von 19.30 bis 21 Uhr bei der vhs Rhein-Pfalz-Kreis (Kursnummer F106012W01).

Beide Veranstaltungen finden online statt. Sie benötigen einen Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags). Die Gebühr beträgt 10 bzw. 12 Euro.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis / Kreisvolkshochschule (KVHS)
07.04.2021

Corona-Virus

Covid-19 Fallzahlen vom 06.04.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 217 23   177 17  
Beindersheim 95 14   80 1  
Birkenheide 80 8 1 70 2  
Bobenheim-Roxheim 262 36 1 226    
Böhl-Iggelheim 363 49 2 300 14  
Dannstadt-Schauernheim 216 13 1 199 4  
Dudenhofen 314 27   272 15  
Fußgönheim 93 22   68 3  
Großniedesheim 39 1   38    
Hanhofen 101 19   81 1  
Harthausen 163 30   121 12  
Heßheim 91 6   82 3  
Heuchelheim 25 4   21    
Hochdorf-Assenheim 78 11   66 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 170 19 1 148 3  
Limburgerhof 362 48 3 302 12  
Maxdorf 266 12   225 29  
Mutterstadt 502 39 1 431 32  
Neuhofen 228 15   200 13  
Otterstadt 116 6   108 2  
Rödersheim-Gronau 76 8 1 66 2  
Römerberg 467 53 5 403 11  
Schifferstadt 840 95 4 724 21  
Waldsee 187 20   158 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5384 580 20 4597 207  
SK Frankenthal 1728 172 1 1507 48  
SK Ludwigshafen 8043 985 34 6752 306 2
SK Speyer 2300 262 20 1958 80  
             
Summe: 17455 1999 75 14814 641 2

Quelle: SurvNet@RKI

 _AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • AfA Speyer
  • Kita Lummerland Ludwigshafen

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes unter www.lua.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz (Datenstand vom 05.04.2021, 11:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 119.728 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 394 mehr als am Vortag (119.334). 11.588 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 11.661). 7.236 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 7.215), 3.343 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 1 mehr als am Vortag (3.342). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 103,9. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 5.4.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler35261416446316931110479,979,92354,7
Altenkirchen369819328873013598164127,3127,32359,6
Alzey-Worms3957252421093408440151116,4116,42568,2
Bad Dürkheim3547927914131342729470,970,81944,2
Bad Kreuznach466722257127420433611773,973,91938,6
Bernkastel-Wittlich226982135721051075145,344,7926,1
Birkenfeld25821024082225924182101,398,01245,7
Bitburg-Prüm272020130222419279125126,2122,01760,6
Cochem-Zell16531133501514893557,057,0735,0
Donnersbergkreis187601525516321896181,080,21252,8
Germersheim4427252881153830482221171,3171,351143,6
Kaiserslautern299731736727262047469,859,7825,3
Kusel174931696015761134361,258,0939,0
Mainz-Bingen582013313199516645519793,293,12541,7
Mayen-Koblenz5420272171404552728308143,6143,64774,0
Neuwied642701931055476846327178,9178,94888,0
Rhein-Hunsrück29683326822634252114110,5110,52578,6
Rhein-Lahn-Kreis3180029692279829010989,189,11436,6
Rhein-Pfalz-Kreis5358151252074578573171110,6110,62757,9
Südliche Weinstr.2839030110425112249686,986,91852,0
Südwestpfalz213422277118452187275,974,92268,2
Trier-Saarburg3542112398632222346946,246,1921,2
Vulkaneifel166531425714261825895,695,6525,1
Westerwaldkreis5501254741284758615237117,4117,44475,9
KS Frankenthal17275284815011783775,975,9534,6
KS Kaiserslautern262252309924001235555,051,6726,1
KS Koblenz3571171171193098354120105,2105,21856,7
KS Landau i.d.Pf.12572138341128954698,198,1974,3
KS Ludwigshafen8002561743046741957302175,3175,346108,2
KS Mainz7567112971796834554232106,1106,13060,1
KS Neustadt a.d.W.137051013412341024992,092,0317,5
KS Pirmasens107611345090212443106,9106,9644,6
KS Speyer227934180195224772142,4142,417111,5
KS Trier211251122219291615448,448,4726,6
KS Worms307926181812620378152181,9181,91982,9
KS Zweibrücken5440624503371338,038,0328,5
Rheinland-Pfalz11972839472363343104797 #115884255103,9103,068857,5

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz (Datenstand vom 04.04.2021, 11:10 Uhr) 

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 119.334 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 527 mehr als am Vortag (118.807). 11.661 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 11.604). 7.215 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 7.188), 3.342 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 2 mehr als am Vortag (3.340). Die landesweite Inzidenz steigt auf 106,8. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 4.4.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler3512151644631513159573,073,02252,3
Altenkirchen367910327872985607173134,3134,32769,9
Alzey-Worms393282411093382441150115,7115,62362,8
Bad Dürkheim3538227914131212769370,170,12353,5
Bad Kreuznach46454257127419532311069,569,52040,6
Bernkastel-Wittlich2261132115720971074439,138,6823,2
Birkenfeld257242408222442467693,990,91245,7
Bitburg-Prüm27009130222405273113114,1110,31449,9
Cochem-Zell16523132501514883658,758,6735,0
Donnersbergkreis1876131525516261956282,381,51252,8
Germersheim440252871153794493199154,2154,249138,0
Kaiserslautern299461736727232048075,564,6825,3
Kusel174621696015741124361,258,0939,0
Mainz-Bingen580719312199514945919592,292,22541,7
Mayen-Koblenz5393342161404534719323150,6150,64774,0
Neuwied6427821931055457865371202,9202,955100,8
Rhein-Hunsrück296531324822624259120116,3116,32888,1
Rhein-Lahn-Kreis318028296922785303127103,8103,82052,3
Rhein-Pfalz-Kreis5343371252074556580187121,0120,93166,5
Südliche Weinstr.283910301104249723810090,590,51852,0
Südwestpfalz213212277118332287275,974,92062,0
Trier-Saarburg353102398632072387046,946,8921,2
Vulkaneifel1662914257142418166108,8108,8735,1
Westerwaldkreis5476394681284729619276136,7136,75493,1
KS Frankenthal17227284814901843673,873,8427,7
KS Kaiserslautern261752309923931255858,054,41037,2
KS Koblenz3554221171193082353117102,6102,61650,4
KS Landau i.d.Pf.125541383411259648102,4102,4974,3
KS Ludwigshafen7946451743046721921295171,3171,347110,5
KS Mainz7556232951786814564248113,5113,43468,1
KS Neustadt adW13653101341233984584,584,5317,5
KS Pirmasens107511345089612942104,4104,4644,6
KS Speyer2276164180194924785168,1168,120131,2
KS Trier210701122219171685852,052,0726,6
KS Worms305317178812604368143171,2171,22191,6
KS Zweibrücken5440624501391749,749,7438,0
Rheinland-Pfalz11933452772153342104331 #116614373106,8105,872960,9

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis / Kreisvolkshochschule (KVHS)
07.04.2021

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO

Wieder Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gestiegen ist, erlässt der Landkreis nach Einvernehmen des Landes weitere einschränkende Maßnahmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tratt am Karfreitag, 02. April 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. April 2021. Die Verfügung ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und ist zu verlängern, wenn die Inzidenz nicht an mehr als sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinkt. Die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 wird mit Ablauf des 01. April 2021 aufgehoben.

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist abweichend von der 18. CoBeLVO der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.

Weitere einschränkende Maßnahmen:

  • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist somit nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
  • Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
  • In den genannten Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder vergleichbarer Standard).
  • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
  • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind aber weiter möglich.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Lediglich die Außenbereiche von Tierparks o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt für Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit und für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht.
  • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

Darüber hinaus wird erneut eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen.

Sonstige Regelungen der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie alle weiteren Informationen sind auf der Homepage unter www.rhein-pfalz-kreis.de einzusehen.

Die einschränkenden Maßnahmen dienen dazu, die absehbare „dritte Welle“ abzuflachen, um die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt einer nicht noch stärkeren Belastung auszusetzen.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Lesen sie hier die Begründungen zur Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
07.04.2021

Speyer / Corona

16. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes veröffentlicht

Erste vorsichtige Lockerungen  

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 16. Corona Bekämpfungsverordnung (16. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 1. März 2021 in Kraft tritt und die am 23. Februar von der Landesregierung beschlossenen Lockerungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 15. CoBeLVO und gilt bis zum 14. März 2021.

„Leider sind die ansteckenderen Virusmutanten, insbesondere die britische, inzwischen auch bei  uns angekommen und bestimmen entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mit. Mit den nun anstehenden Lockerungen ist es daher umso wichtiger, dass wir uns alle weiterhin gewissenhaft an die bekannten Schutzmaßnahmen halten. Ich verstehe, dass das außergewöhnlich gute Wetter die Menschen im Moment nach draußen zieht, aber auch dort müssen die Abstandsregeln und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.

Die erweiterte Maskenpflicht und die bekannten Kontaktbeschränkungen der 15. CoBeLVO gelten unverändert weiter.

Im Bereich des Einzelhandels kommt es ab Montag, 1. März 2021 zu moderaten Lockerungen. Demnach dürfen Blumenläden für Schnittblumen, Topfpflanzen und Grabschmuck wieder öffnen, Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubedarfe dürfen mit dem Verkauf im Außenbereich starten. Diese Regelung gilt, bei einer Beschränkung auf ein Gartencenter-typisches Sortiment aus Gleichbehandlungsgründen auch für die Außenbereiche von Baumärkten. Für den allgemeinen Kundenverkehr bleiben Baumärkte jedoch geschlossen..

Einzelhändler*innen können ab Montag außerdem ein „Termin-Shopping“ ermöglichen, bei dem nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben werden können, bei dem dann immer nur ein Hausstand das Geschäft betreten darf.  

Unter Einhaltung strenger Hygieneregeln dürfen ab Montag außerdem die Friseursalons wieder öffnen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist obligatorisch.

Außerdem dürfen Fahrschulen ab dem 1. März wieder Praxisunterricht anbieten. Auch Musikschulen dürfen wieder öffnen und Einzelunterricht durchführen. In beiden Fällen sind strenge Hygieneregeln einzuhalten.

Die rheinland-pfälzischen Grundschulen befinden sich seit dem 22. Februar wieder im Wechselunterricht mit Präsenzpflicht. Am 8. März sollen nun die fünften und sechsten Klassen folgen, alle anderen dann eine Woche später, am 15. März.

Die 16. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
28.02.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

KULTUR IM KREIS

Kreisjahrbuch 2020

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 13.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (12.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 8
Ludwigshafen 45
Speyer 11

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 41 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 3
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 6
Böhl-Iggelheim 1
Dannstadt-Schauernheim 1
Dudenhofen 3
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 2
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 1
Limburgerhof 2
Maxdorf 2
Mutterstadt 2
Neuhofen 0
Otterstadt 3
Rödersheim-Gronau 0
Römerberg 11
Schifferstadt 4
Waldsee 0

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Speyer:
St. Vincentius Krankenhaus

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  8
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 3
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 3 (Otterstadt 1, Waldsee 2)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Stand: 12.01.2021

In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Rhein-Pfalz-Kreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de einzusehen.

Insgesamt wurden uns seit gestern (11.01.) folgende Fallzahlen für die Städte genannt:

Frankenthal 9
Ludwigshafen 47
Speyer 5

Aus dem Rhein-Pfalz-Kreis wurden uns seit gestern insgesamt 21 infiziertePersonen gemeldet. Davon können auf die Gemeinden zugordnet werden:

Gemeinde Gesamt
Altrip 5
Beindersheim 0
Birkenheide 0
Bobenheim-Roxheim 4
Böhl-Iggelheim 0
Dannstadt-Schauernheim 0
Dudenhofen 1
Fußgönheim 0
Großniedesheim 0
Hanhofen 0
Harthausen 1
Heßheim 0
Heuchelheim 0
Hochdorf-Assenheim 0
Kleinniedesheim 0
Lambsheim 0
Limburgerhof 0
Maxdorf 0
Mutterstadt 1
Neuhofen 2
Otterstadt 0
Rödersheim-Gronau 2
Römerberg 1
Schifferstadt 3
Waldsee 1

Betroffene Einrichtungen mit neuen Corona-Infektionen:

Ludwigshafen:
Vitanas Senioren Centrum Am Rheinufer

Weiterhin wurden uns leider auch 15 Todesfälle aus dem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes genannt:

  • Ludwigshafen:  6
  • Frankenthal: 1
  • Speyer: 2
  • Rhein-Pfalz-Kreis: 6 (Dannstadt-Schauernheim 1, Limburgerhof 1, Mutterstadt 1, Neuhofen 2, Rödersheim-Gronau 1)

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Der Pflegestützpunkt Limburgerhof ist seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 29 02 50

britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de, 06236 4 65 00 55

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder

https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung. Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021, in Kraft getreten ist. Sie gilt bis zum Ablauf des 31. Januar 2021. Weiterhin verlängert der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der neuen 15. CoBeLVO.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis sinkt zurzeit, ist jedoch noch lange nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Die einschränkenden Maßnahmen zeigen jedoch Wirkung, so dass wir in Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer eine weitere Allgemeinverfügung erlassen, um die Verbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die im Januar gestarteten Impfungen geben uns alle große Hoffnung auf Verbesserung der Lage. Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Wir müssen alles tun, damit wir gesund bleiben“, betont Landrat Clemens Körner.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten durch die neue Landesverordnung strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200, wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern dies erforderlich erscheint. Der Rhein-Pfalz-Kreis sieht derzeit davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 154,5 auch unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 31. Januar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen. Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen.

Lesen sie hier die neue CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier die Begründungen zur neuen CoBeLVO als pdf:

Lesen sie hier das aktuelle Amtsblatt des Rhein-Pfalz-Kreises als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.01.2021

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Samstag 09.01.2021

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1777 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 1349
Todesfälle: 32 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 98,9 ( – 51,4 )
Warnstufe: Rot

Stand: 09.01.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
10.01.2021

Ab Montag: Mobile Impfungen auch durch das DRK Ortsverband Speyer

Ab dem kommenden Montag, 11. Januar 2021 wird auch der DRK Kreisverband Speyer mobile Impfungen in Speyerer Einrichtungen durchführen. Nachdem zum Impfstart im Dezember überraschenderweise nur ein mobiles Impfteam für den Großraum zur Verfügung stand, hatten sich die Oberbürgermeisterin und das DRK Speyer dafür eingesetzt, dass auch der Kreisverband ein mobiles Team stellen darf.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich angesichts der positiven Neuigkeiten erleichtert: „Ich bin sehr froh, dass das Land unserer Bitte entsprochen und den DRK Kreisverband ins Boot geholt hat. Von einem zusätzlich einsatzbereiten Team, das auch noch in der Stadt verankert ist, können wir nur profitieren“.

Das DRK Speyer wird das mobile Impfteam des Landesverbands zur Einarbeitung am Montag bei den Impfungen im Sankt-Martha-Heim begleiten und ab dann voll einsatzfähig sein.

„Das DRK leistet seit Beginn dieser Pandemie Unglaubliches und ist für uns ein verlässlicher Partner, auf den wir bei allen neuen Herausforderungen zählen können. Das ist in unsteten Zeiten wie diesen Gold wert. Roger Munding und seinem Team gilt daher unser herzlichster Dank. Wir können nicht aufwiegen was Sie und viele andere für unsere Stadt leisten“, unterstreicht die Stadtchefin.

Gemeinsame Medien-Information der Stadt Speyer und des DRK KV Speyer
8 Januar 2021

15. CoBeLVO veröffentlicht

Allgemeinverfügung der Stadt verlängert

Am Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 11. Januar 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche im Rahmen der Bund-Länder-Beratungen verkündeten Beschlüsse in eine gültige Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 14. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 31. Januar 2021 außer Kraft. Ebenso verlängert die Stadt Speyer basierend auf der 15. CoBeLVO ihre Allgemeinverfügung.

„Die Inzidenz in Speyer sinkt seit einigen Tagen kontinuierlich, was mich hoffnungsvoll stimmt, dass die Maßnahmen nun endlich greifen und dazu geeignet sind, das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen. In einigen Tagen werden wir auch wissen, wie genau sich die Feiertage auf die Infektionszahlen auswirken. Wichtig ist, dass wir jetzt nicht nachlassen, sondern alles dafür tun, um die Zahlen weiter zu senken und sie schließlich auf niedrigem Niveau zu stabilisieren, damit die Gesundheitsämter wieder in der Lage sind, Kontakte vollständig nachzuverfolgen und das Gesundheitswesen dauerhaft entlastet wird. Das muss unser vordringlichstes Ziel sein“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Verlängerung des Winter-Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin und bis mindestens 31. Januar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem treten am Montag strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft. Demnach sind Zusammenkünfte nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Der angekündigte Bewegungsradius von maximal 15 Kilometern um den eigenen Wohnort in Städten und Kreisen mit einer Inzidenz von über 200 wurde nicht als automatisch in Kraft tretende Einschränkung in die Landesverordnung aufgenommen. Er kann aber nach Abstimmung mit dem Land von einzelnen Gebietskörperschaften erlassen werden, sofern erforderlich. Die Stadt Speyer sieht davon ab und ist inzwischen mit einer Inzidenz von 98,9 auch deutlich unter den ausschlaggebenden Wert gefallen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen für den ganzen Monat Januar. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Abiturprüfungen und sonstige nicht aufschiebbare Prüfungen können stattfinden.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer wird in ihrer bisherigen Form verlängert. Das bedeutet, dass sowohl die Maskenpflicht in der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr als auch die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Dies betrifft auch das Alkoholkonsumverbot in der Öffentlichkeit. Öffentliche und private Sportstätten müssen weiterhin geschlossen bleiben.

„Ich möchte die Speyerer*innen ermutigen weiterhin durchzuhalten, die Maßnahmen zu befolgen und solidarisch miteinander zu sein. Die kommenden Wochen werden für uns alle sicher noch einmal hart, aber die Maßnahmen zeigen Wirkung und die im Dezember bzw. Januar gestarteten Impfungen sorgen für Licht am Ende des Tunnels. Gemeinsam schaffen wir das“, so die Stadtchefin.

Die 15. CoBeLVO kann im Wortlaut unter  www.speyer.de/corona  nachgelesen werden. Sie können sie auch hier als pdf lesen:

Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Stadt Speyer
10.01.2021

Corona / Politik

Steigende Corona Infektionen

Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Es sind jetzt entscheidende Tage!

Mainz / Rheinland-Pfalz – „Die Infektionszahlen steigen auch in Rheinland-Pfalz stark. Die Lage ist ernst. Ernster, als diejenigen glauben, die sich nicht an die Schutzmaßnahmen halten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Die Gesundheitsämter führen den starken Anstieg auf große Familienfeiern zurück, wie Hochzeiten oder Partys. Im Landkreis Kaiserslautern hingegen beruht der Anstieg auf einer Nachmeldung von zahlreichen Infektionsfällen aus der US-Militärgemeinde.

„Ich bin mir sicher, keiner und keine will der Auslöser für Ansteckungen seiner Freunde, Eltern, Großeltern, Mitschülerinnen und –schüler oder Kollegen sein. Aber jedem muss klar sein: Das Corona Virus lebt davon, dass es sich von Mensch zu Mensch verbreitet. Nur wenn wir unsere Kontakte reduzieren und die AHA-Regeln befolgen, können wir das Virus ‚aushungern‘. Wir stehen in engem Austausch mit den Landräten und Oberbürgermeistern unserer Städte. Die Taskforces aus Kommune, Landesregierung und Gesundheitssektor erarbeiten entlang des Corona-Warn- und -Aktionsplans des Landes vor Ort passgenaue Maßnahmen, um die Ansteckung zu stoppen. Wir können das schaffen, wenn alle mitmachen. Das können wir am Beispiel von München oder Passau sehen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Auch wenn sie die Sehnsucht nach Normalität und Ausgelassenheit verstehe, so sei jetzt die Zeit, für größte Konsequenz gegenüber den Wenigen, die durch ihr Verhalten riskieren, dass für alle Menschen in ganz Deutschland ein Lockdown drohe. Das würde unsere Wirtschaft, die sich gerade erholt, in die Knie zwingen und Kinder und Ihre Familien überaus belasten.

Text: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Foto: SPD Rheinland-Pfalz
12.10.2020

Neue Regeln für Beherbergungen und Kontaktlisten

Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 09.10.20 die vierte Änderungsverordnung der 11. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz beschlossen. Diese berührt zwei Punkte: Regelungen zum Beherbergungsverbot sowie falsche Angaben auf Kontaktlisten zur Kontaktdaten-Nachverfolgung.

Mainz / Rheinland-Pfalz – Die Änderungen zum Beherbergungsverbot werden am kommenden Dienstag, 13. Oktober, in Kraft treten und die bisher geltenden Quarantäneregelungen für innerdeutsche Risikogebiete ersetzen. Konkret wird in der Äderungsverordnung folgendes geregelt: Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) werden Landkreise, Gemeinden oder abgegrenzte Gemeindeteile innerhalb Deutschlands bekannt gemacht, in denen ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. In der Folge dürfen Einrichtungen des Beherbergungsgewerbes keine Personen mehr zu touristischen Zwecken aufnehmen, die aus einem Gebiet anreisen oder dort ihren Wohnsitz haben, für das zum Zeitpunkt der Anreise eine Bekanntmachung auf der Internetseite der Landesregierung bestand.

Dafür gelten einige Ausnahmen. Analog zu den bisherigen innerdeutschen Quarantäneregeln werden zunächst Bürgerinnen und Bürger aus Rheinland-Pfalz davon ausgenommen sein – sprich ein Beherbergungsverbot für sie wird es in Rheinland-Pfalz nicht geben. Ausgenommen sind darüber hinaus Personen, die über ein ärztliches Zeugnis verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorhanden sind, und dieses der zuständigen Behörde vorlegen. Die Testung darf höchstens 48 Stunden vor der Anreise vorgenommen worden sein. Die zuständigen Behörden können außerdem in begründeten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen zulassen, soweit dies aus epidemiologischer Sicht, insbesondere unter Berücksichtigung des jeweils aktuellen Infektionsgeschehens, vertretbar ist und der Zweck der Verordnung nicht beeinträchtigt wird.

Grundlage für die Neuregelung ist die Einigung eines Großteils der Bundesländer mit dem Bund auf eine einheitliche innerdeutsche Beherbergungsregelung. Grundsätzlich gilt die neue Verordnung in Rheinland-Pfalz ausnahmslos für touristische Beherbergungen. Private Besuche sowie Reisen aus beruflichen Gründen sind davon ausgenommen.  Des Weiteren bleiben auch die bestehenden Regelungen für das Ausland von der Änderungsverordnung unberührt. Es gelten somit auch die existierenden Ausnahmeregelungen für Luxemburg weiter.

Darüber hinaus beinhaltet die vierte Änderungsverordnung auch Neuregelungen im Bereich der Kontaktlisten: Von Samstag, 10. Oktober, an gilt, dass falsche Angaben in Kontaktlisten zur Nachverfolgung von Corona-Infektionen mit einem Bußgeld von 150 Euro bewährt sind. Das Bußgeld hat derjenige zu entrichten, der die falschen Angaben gemacht hat. Die Höhe des Regelbußgeldes solle deutlich machen, dass ein Verstoß gegen die Maskenpflicht auch fahrlässig sein könne, Falschangaben aber vorsätzlich gemacht werden und daher einen größeren Unrechtsgehalt aufweisen.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
12.10.2020

Gesundheit / Corona-Virus (Covid 19)

Elfte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft

Rheinland-Pfalz / Speyer – Am Mittwoch, 16. September 2020, tritt die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung (11. CoBeLVO) in Kraft, die weitere, moderate Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzt und einen verbindlichen Rahmen für die Durchführung von Weihnachtsmärkten festlegt. Sie ersetzt die zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung und tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2020 außer Kraft.

„Die steigende Zahl an Corona-Infektionen in Zusammenhang mit der Urlaubszeit und den Reiserückkehrer*innen hat uns gezeigt, wie wichtig es nach wie vor ist, die gängigen Hygieneregeln zu beachten. Gerade mit Blick auf den anstehenden Herbst und die damit einhergehende Erkältungssaison kann ich nur an die Bürger*innen appellieren, weiterhin Rücksicht aufeinander zu nehmen und gemeinsam an der Eindämmung des Virus zu arbeiten. Jede und jeder von uns kann seinen Teil dazu beitragen“, so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Die elfte Corona-Bekämpfungsverordnung bringt ein paar moderate Lockerungen mit sich, die uns einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität bringen – allerdings ohne unsere hart erarbeiteten Erfolge zu gefährden“, resümiert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich und bietet damit wieder mehr Möglichkeiten, insbesondere für Sport- und Kulturveranstaltungen. Im Außenbereich dürfen unter Einhaltung der Hygienerichtlinien demnach wieder Veranstaltungen mit bis zu 500 Personen, im Innenbereich mit bis zu 250 Personen stattfinden. Eine Ausnahme gibt es im Bereich von Sportveranstaltungen: Sind feste Tribünenkapazitäten vorhanden, können mit Hygienekonzept bis zu zehn Prozent der Plätze belegt werden.

Im Bereich des Einzelhandels darf demnach künftig pro fünf Quadratmeter Verkaufsfläche eine Kundin bzw. ein Kunde zugelassen werden und damit insgesamt doppelt so viele wie bisher.

Weihnachtsmärkte können auf Grundlage der 11. CoBeLVo durchgeführt werden, allerdings in abgewandelter Form – beispielsweise in einem abgegrenzten Areal („Weihnachtsdörfer“) oder indem die Buden der Schausteller*innen großräumig in der Stadt verteilt werden. Die Stadt Speyer prüft derzeit die Durchführung eines kleineren Weihnachtsmarktes im unteren Domgarten, weil dort mehr Schausteller*innen die Möglichkeit zur Teilnahme hätten, als das bei einer verstreuten Aufstellung durch die Stadt möglich wäre. Analog zu den Hygienevorgaben für die sogenannten „mobilen Freizeitparks“ sind dann Maßnahmen wie Einzäunung und Kontaktdatenerfassung notwendig.

Weiterhin ändern sich mit dem Ablauf des heutigen Tages die Regelungen zu kostenlosen Corona-Tests für Reiserückkehrer*innen. Für Personen, die aus Nicht-Risikogebieten einreisen, endet die kostenlose Testmöglichkeit. Einen Anspruch auf Kostenübernahme haben Reiserückkehrer*innen aus Nicht-Risikogebieten demnach nur noch, wenn ein konkreter Anlass vorliegt – wenn sie also Symptome haben oder durch ihren Beruf, beispielsweise im Gesundheitswesen, besonders gefährdet sind. Einreisende aus einem durch das Robert Koch-Instituts als solches klassifizierte Risikogebiet haben innerhalb von 72 Stunden nach Einreise weiterhin Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Test sowie auf einen Wiederholungstest fünf bis sieben Tage nach Ersttestung. Die Tests kann man beim Gesundheitsamt, an entsprechenden Teststationen am Flughafen, Bahnhof oder anderen Knotenpunkten oder beim niedergelassenen Arzt durchführen lassen.

Die bereichsspezifischen Schutzmaßnahmen und Hygienekonzepte können unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/  eingesehen werden.

Die Landesverordnung kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ nachgelesen werden. Oder lesen sie Sie hier als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
17.09.2020

Corona-Virus

Weitere Lockerungen dank Disziplin und Rücksichtnahme möglich

Speyer / Rheinland-Pfalz – Das Land Rheinland-Pfalz hat aufgrund der konstant niedrigen Infektionszahlen am Dienstag, 14. Juli 2020, die zweite Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO) erlassen. Durch die Änderungsverordnung, die ab dem 15. Juli 2020 gilt, werden weitere Lockerungen im Bereich der Gastronomie und des Breitensports möglich. Zudem werden die Kitas ab August wieder in der Regelbetrieb zurückkehren. Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler freut sich über die gemachten Fortschritte, betont aber auch: „Die weiteren Lockerungen sind das Ergebnis von viel Disziplin und gegenseitiger Rücksichtnahme. Das Coronavirus ist noch lange nicht besiegt und wir dürfen bei unseren Schritten zurück in ein Leben mit dem Virus nicht nachlässig und unvorsichtig werden. Sonst werden die gemeinsamen Anstrengungen über kurz oder lang umsonst gewesen sein.“

Gemäß der zweiten Landesverordnung zur Änderung der zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung ergeben sich ab Mittwoch, 15. Juli 2020, folgende neue Regelungen:

  • Sport: Das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf sind in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig (dies gilt auch für den Kontaktsport). Dabei gilt die Pflicht zur Kontakterfassung.
  • Gastronomie: Die bisherige Begrenzung der „Sperrzeiten“ von 5:00 Uhr bis 24.00 Uhr entfällt. Der Thekenbetrieb und der Aufenthalt von Gästen an der Theke sind unter Beachtung der geltenden Abstands- und Kontakterfassungsregelungen erlaubt.
  • Kita: Ab August werden die Kitas in kommunaler und freier Trägerschaft zum Regelbetrieb übergehen. Der Übergang vom gegenwärtigen eingeschränkten Betreuungsangebot in den Regelbetrieb kann bereits ab Inkrafttreten dieser Verordnung erfolgen. In Speyer werden die Kitas nach den Sommerferien ab dem 17. August 2020 in den Regelbetrieb zurückkehren. Die Rückkehr zum Regelbetrieb ist maßgeblich vom Infektionsgeschehen allgemein und in der jeweiligen Kita abhängig.

Die geltenden Abstands- und Hygienerichtlinien sind weiterhin einzuhalten. Wo vorgeschrieben, sind außerdem Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen und die Kontaktdaten zu erfassen. Wo die Möglichkeit besteht, sollen Zusammenkünfte vorzugsweise im Freien abgehalten werden. Personen mit Symptomen einer Atemwegsinfektion (insbesondere Husten, Erkältungssymptomatik, Fieber) sollen möglichst zu Hause bleiben und sich weder im öffentlichen Raum bewegen noch ohne telefonische Voranmeldung in eine Arztpraxis oder ein Krankenhaus gehen. Auch die freiwillige Nutzung der Corona-Warn-App wird empfohlen, um im Ansteckungsfall oder bei einem Kontakt mit einer infizierten Person die Kontaktdaten schneller ermitteln zu können und die Infektionsketten zu unterbrechen.

Die einzuhaltenden spezifischen Hygienekonzepte für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/ nachgelesen werden.

Die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung, die bis zum 31. August 2020 gilt, ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.

Oder lesen sie hier die konsolidierte zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf:

Stadtverwaltung Speyer
15.07.2020

Rhein-Pfalz-Kreis

10. Corona-Bekämpfungsverordnung: Weiterbestehen der Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte

Rhein-Pfalz-Kreis – Anlässlich der seit 23. Juni 2020 geltenden Erleichterungen für die Bauern und Landwirte möchte die Kreisordnungsbehörde des Rhein-Pfalz-Kreises auf folgendes hinweisen:

Durch die 10. Corona-Bekämpfungsverordnung ist es nun möglich, dass Saisonkräfte, welche nicht aus einem Risikogebiet kommen, keine 14-tägige Quarantäne mehr einhalten müssen.

Die Kreisordnungsbehörde möchte aber auch darauf aufmerksam machen, dass die Meldepflicht für Saisonarbeitskräfte ebenso weiterhin gilt wie die Notwendigkeit von „gruppenbezogen besonderen betrieblichen Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung außerhalb der Arbeitsgruppe“ (so § 21 der 10. CoBeLVO)

Die Risikogebiete sind vor jeder Einreise von neuen Arbeitskräften zu überprüfen, da sich diese teilweise täglich ändern können. Sollten Erntehelfer aus einem Risikogebiet einreisen, so sind die bekannten Maßnahmen, wie z.B. die 14-tägige Absonderung, zu treffen.

Aktuelle Infos sind abrufbar unter https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/Wirtschaft%20&%20Verkehr/Landwirtschaft%20&%20Wein/Saisonarbeit/

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

In der Rudolf-Wihr-Realschule plus Limburgerhof findet aktuell kein Unterricht statt.

Limburgerhof / Rudolf-Wihr-Realschule plus – Hintergrund der Maßnahme ist, dass im Anschluss einer Zeugnisausgabe eines Abschlussjahrgangs eine anwesende Schülerin positiv auf COVID-19 getestet wurde. Alle Schüler dieses Jahrgangs sowie alle Lehrkräfte sind nunmehr auf eine mögliche Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen der Testergebnisse kann kein Unterricht stattfinden, da alle verfügbaren Lehrkräfte von der Situation betroffen sind.

In Hinblick auf die in Schwegenheim, Landkreis Germersheim, festgestellte Zunahme von positiven Fällen kann nicht ausgeschlossen werden, dass dies auch Auswirkungen auf das Kreisgebiet und/oder die Stadt Speyer haben wird. Der Rhein-Pfalz-Kreis steht dazu in engen Kontakt mit dem Landrat der Kreises Germersheim und der Oberbürgermeisterin der Stadt Speyer, durch die Gesundheitsämter der Kreise wurden notwendige Maßnahmen bereits ergriffen.

Über aktuelle Informationen zum Infektionsgeschehen in beiden Fällen werden wir Sie auf dem Laufenden halten.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
29.06.2020

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche

Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim

Kleinniedesheim / Schloss – Emil Orlik (1870-1932) war der Chronist seiner Epoche, porträtierte in Zeichnung, Radierung, Holzschnitt oder Lithographie viele bekannte Zeitgenossen und hielt bedeutende Ereignisse in Politik und Kultur in den verschiedenen graphischen Techniken fest. Eine aus Wiener, Darmstädter und Speyerer Sammlungen zusammengetragene Ausstellung im Schloss Kleinniedesheim erinnert jetzt an den vor 150 Jahren geborenen Künstler, der mit seinen Konterfeis der bedeutendsten Protagonisten seiner Zeit zum Porträtisten der Gesellschaft des ersten Drittels des 20. Jahrhunderts wurde. Zu sehen sein werden in der Schau im Schloss Kleinniedesheim Bildnisse aus Orliks Hand u. a. von Max Slevogt, Gerhard Hauptmann, Hermann Bahr, Oskar Loerke, Ferdinand Hodler oder Hans Thoma.

„Orliks Grazie (nimmt) den Menschenkopf wie einen Ball und spielt mit ihm ein souveränes Spiel. Wirft ihn hoch und fängt ihn wieder auf. Schnellt ihn hierher und dorthin und schlägt Funken aus seinem Material. (…) Mit lachendem Ernst wird sein Geheimnis erraten, blitzmäßig durchschaut, aus genialem Instinkt ergründet. Ein paar Linien genügen, das Wesenhafte zu beschwören, (…) mit untrüglicher Sicherheit wird der Charakter des Menschen aufgespießt. (…) Das Wort Karikaturen genügt hier nicht. Es sind heitere Psychologien, ins Formale projiziert.“ So beschrieb der Kunstkritiker Max Osborn im Vorwort die im „Verlag Neue Kunsthandlung“ in Berlin 1920 erschienene Sammlung von 95 Porträts Emil Orliks, in der dieser die Köpfe der zeitgenössischen „Größen“ aus Kultur, Wissenschaft und Politik aufs Papier gebracht hatte.

Der Künstler Emil Orlik, der zu den besten Porträtisten des zwanzigsten Jahrhunderts zählt und dessen Bildniszeichnungen die bekanntesten Zeitungen und Zeitschriften im Berlin der Zwischenkriegszeit schmückten, hatte schon während des Weltkrieges Porträt-Skizze und -Karikatur zu neuer Blüte gebracht; es folgten ihm Kollegen wie Rudolf Grossmann, Emil Stumpp, Max Oppenheimer (genannt Mopp) oder Benedikt Fred Dolbin, die – wie auch Orlik – in Berlin ein gutes Auskommen hatten. Denn nach den entbehrungsreichen Nachkriegsjahren und der Inflation entwickelte sich die Reichshauptstadt zu jener Metropole, mit der man heute die „Goldenen Zwanziger Jahre“ verbindet. Die Presse der Stadt wirkte in dieser Zeit wie ein gewaltiger Magnet, der gierig Talente und Könner anzog. Mosse, Ullstein und Scherl, die drei großen Zeitungskonzerne Berlins, standen in fruchtbarem Wettbewerb.

Hatten die Zeitungen während der Inflation aus Geldmangel weitgehend auf Illustrationen verzichtet, drängten jetzt die bildlichen Elemente stark in die Blätter, schärfte die auflockernde und stimulierende Wirkung des Bildes die Konkurrenz. Da die technischen Möglichkeiten der photographischen Reproduktion noch sehr beschränkt waren, bot sich Zeichnern bei den 45 Morgen-, 2 Mittags-, 14 Abendzeitungen und zahlreichen Illustrierten in Berlin ein weites Betätigungsfeld, entwickelte sich diese Kunstform zu einem typischen Produkt der zwanziger Jahre.

Im Gegensatz zu vielen seiner zeichnenden Kollegen war Emil Orlik durch seine Lehrtätigkeit als Professor an der Kunstgewerbeschule in Berlin finanziell abgesichert und deshalb nicht ausschließlich von den Zeitungsredaktionen abhängig. So konnte er seinem Begehren, in verblüffender Schnelligkeit und oftmals unbemerkt von allen Anwesenden das Naturell des Dargestellten in charakteristischen Linien zu erfassen, aus „bloßem“ Interesse und künstlerischer Leidenschaft folgen.

Orlik galt, so sein Schüler Gerhard Ulrich, „als Inbegriff quirliger, weltoffener Betriebsamkeit, ein Unverwüstlicher und Unentwegter, der nichts auslassen kann und – wie man sagt – auf jeder Hochzeit tanzen muß.“ Als „Kopfjäger“, der seine „Opfer“, die Größen seiner Zeit, Maler, Schauspieler, Schriftsteller und Politiker mit dem Stift auf dem Zeichenblock einfing, nutzte er dazu jede sich bietende Gelegenheit: So lauerte er an vielen Orten in Berlin; etwa im „Romanischen Café“, in den Salons des Berliner Westens, auf Vernissagen oder in den Theatern der Stadt.

Die eingefangenen zeichnerischen Impressionen übertrug er dann vielfach in druckgraphische Techniken. Zu Beginn der 1920er Jahre schloss sich Orlik mit Künstlerfreunden – dem zeitweise in der Pfalz lebenden Max Slevogt, Bernhard Pankok sowie dem Sammler und druckgraphikverrückten Zahnarzt Josef Grünberg – zur Gesellschaft für graphische Versuche SPOG (zusammengesetzt aus den Anfangsbuchstaben ihrer Namen) zusammen, in der die vier Kumpane Tage und Nächte damit verbrachten, auf dem Gebiet der Druckgraphik zu experimentieren.

Emil Orliks Porträts sind in der Art ihrer Ausführung und im Einsatz der zeichnerischen Mittel höchst unterschiedlich angelegt. Bei manchen genügen ein paar scheinbar rasch hingeworfene Striche, um das Charakteristische der dargestellten Person zu erfassen und herauszustellen, so dass sie fast karikaturenhaft wirken. Anderen ist das Bemühen anzusehen, mit sorgsamer, detailgenauer Herausarbeitung verschiedenster Details ein Höchstmaß an Realismus zu erreichen. Betrachtet man heute die „Köpfe“ Emil Orliks, dieses Porträtisten des geistigen Lebens seiner Zeit, lebt die Kulturgeschichte der mitteleuropäischen Kunstmetropolen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in graphischen Bildnissen wieder auf. (Oliver Bentz)

Biographie Emil Orlik:

1870 als Sohn eines Prager jüdischen Schneidermeisters geboren, studierte Orlik von 1889 bis 1893 an der privaten Malschule Heinrich Knirrs in München und an der Akademie der Bildenden Künste München. 1894 kehrte er nach Prag zurück, wo er sich 1897 endgültig mit einem eigenen Atelier etablierte. Entscheidend für seine weitere künstlerische Entwicklung wurde eine Ostasienreise nach Japan von 1900 bis 1901. 1904 zog er nach Wien um. Er war von 1899 bis 1905 Mitglied der Wiener Secession.

Ein Ruf als Professor an die Staatliche Lehranstalt des Berliner Kunstgewerbemuseums zum Leiter der Graphik-Klasse, ließ ihn bereits ein Jahr später nach Berlin übersiedeln. Unter seinen Schülern finden sich bekannte Namen wie George Grosz oder Hannah Höch. Seit 1906 war Orlik Mitglied der Berliner Secession und beteiligte sich an deren Ausstellungen. Berlin blieb bis zu Orliks Tod sein Wohnort, von dort aus unternahm er fast jährlich Reisen nach Südeuropa, Frankreich, die Schweiz und Asien. Er starb am 28. September 1932 in Berlin.

Die Ausstellung:

Der „Kopfjäger“: Emil Orlik – Porträtist seiner Epoche
Ausstellung zum 150. Geburtstag des Künstlers im Schloss Kleinniedesheim
Großniedesheimer Str. 1, 67259 Kleinniedesheim
Eröffnung: Die Ausstellung wird in einem Filmbeitrag auf youtube vorgestellt werden, der ab 21. Juli 2020, dem 150 Geburtstag Emil Orliks, online sein wird.
Dauer: bis 23. August 2020
Öffnungszeiten: jeweils sonntags von 13.00 – 17.00 Uhr
Kurator: Dr. Oliver Bentz

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