Land erlässt erste Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung – Oberbürgermeisterin Seiler mahnt zur Vorsicht bei Urlaubsreisen
Am Donnerstag, 25. Juni 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die erste Landesverordnung zur Änderung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erlassen. Sie tritt am Freitag, 26. Juni 2020 in Kraft und erweitert vor allem die bestehende Quarantäneanordnung für Reisende und Reiserückkehrer aus Risikogebieten.
„Den großen Einfluss, den das Reisen auf die Ausbreitung des Coronavirus und das Infektionsgeschehen hat, haben wir eindrucksvoll gesehen, als sich das Virus ab etwa Anfang März in Deutschland ausgebreitet hat. Ich kann daher nur eindringlich an die Vernunft jedes und jeder einzelnen appellieren: Informieren Sie sich darüber, welche Regionen Risikogebiete sind und überlegen Sie sich genau, was sie vertreten können und in welcher Form sie in diesem Jahr ihren Urlaub verbringen. Oberste Prämisse muss nach wie vor die Eindämmung des Virus sein. Wir dürfen den Erfolg, den wir uns hart und unter massiven Einschränkungen erarbeitet haben, nun nicht leichtfertig verspielen“, mahnt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Vorsicht.
Wer muss in Quarantäne?
Gemäß der geänderten Verordnung gilt für alle Personen, die sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in Rheinland-Pfalz in einem Risikogebiet aufgehalten haben, die Verpflichtung, sich unverzüglich für 14 Tage in häusliche Quarantäne zu begeben.
Was gilt als Risikogebiet?
Als Risikogebiete gelten Staaten oder Regionen innerhalb und außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, in denen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit SARS-CoV-2 besteht.
Für Staaten und Regionen außerhalb von Deutschland erfolgt die Einstufung als Risikogebiet durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundeministerium des Innern, für Bau und Heimat. Veröffentlicht wird die entsprechende Auflistung durch das Robert Koch Institut unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
Regionen innerhalb der Bundesrepublik gelten als Risikogebiet, solange dort laut der Veröffentlichungen des Robert Koch Instituts innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen auftreten. Der tägliche Lagebericht des Robert Koch Instituts kann hier abgerufen werden: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Gesamt.html
Welche Verpflichtungen haben Reisende und Reiserückkehrer?
Personen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg nach Hause zu begeben und sich dort für einen Zeitraum von 14 Tagen abzusondern. Das bedeutet, dass in dieser Zeit keinerlei Begegnungen mit Personen stattfinden dürfen, die nicht dem eigenen Hausstand angehören. Es ist nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen. Auch spazieren oder einkaufen gehen ist nicht möglich.
Weiterhin ist unverzüglich die zuständige Behörde zu kontaktieren und auf die Quarantäneverpflichtung aufmerksam zu machen. Für Bürger*innen mit Wohnort in Speyer ist das städtische Ordnungsamt (E-Mail ordnungswesen@stadt-speyer.de oder Telefon 06232/14-2469) der richtige Ansprechpartner.
Auskunft über das (Nicht-)Vorhandensein grippeähnlicher Symptome (welche, ab bzw. bis wann)
Darüber hinaus muss das Ordnungsamt auch dann unverzüglich informiert werden, wenn erst zu einem späteren Zeitpunkt innerhalb der 14-tägigen Quarantänezeit grippeähnliche Symptome auftreten.
„Alle Menschen, die aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz zurückkehren oder aus anderen Gründen einreisen, müssen sich ihrer enormen Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und ihren Mitmenschen bewusst sein. Seien Sie vernünftig, begeben Sie sich in Quarantäne und informieren Sie, wenn nötig, das Ordnungsamt. Nur so können Sie andere Menschen effektiv schützen und dazu beitragen, dass sich das Virus nicht unkontrolliert ausbereiten kann“, so der Appell der Oberbürgermeisterin.
Gibt es Ausnahmen?
Die Quarantäneverpflichtung entfällt für Reisende, die ein in Deutsch oder Englisch verfasstes ärztliches Zeugnis darüber vorlegen können, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion mit dem Coronavirus bestehen. Die dem Zeugnis zugrundeliegende Testung muss in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt worden sein und darf bei Einreise höchstens 48 Stunden alt sein.
Auch Personen, die zur Aufnahme einer mehrwöchigen Arbeitstätigkeit aus einem Risikogebiet nach Rheinland-Pfalz einreisen, sind von der Quarantäneverpflichtung ausgenommen, wenn in den ersten 14 Tagen nach ihrer Einreise geeignete Hygienemaßnahmen und Vorkehrungen zur Kontaktvermeidung ergriffen werden.
Ebenfalls nicht in Quarantäne begeben müssen sich Menschen, die
sich im Rahmen ihrer Tätigkeit als Mitarbeiter*innen von Luft-, Schiffs-, Bahn- oder Busverkehrsunternehmen oder als Besatzung von Flugzeugen, Schiffen, Bahnen und Bussen in einem Risikogebiet aufgehalten haben,
die täglich oder für bis zu fünf Tage aus zwingend notwendigen und unaufschiebbaren beruflichen oder medizinischen Gründen in Rheinland-Pfalz einreisen,
die sich weniger als 72 Stunden in einem Risikogebiet aufgehalten haben oder die einen sonstigen triftigen Reisegrund haben; insbesondere soziale Aspekte wie etwa ein geteiltes Sorgerecht, der Besuch des nicht im eigenen Hausstand wohnenden Lebenspartners, dringende medizinische Behandlungen, Beistand oder Pflege schutzbedürftiger Personen sowie Gründe, die in Ausbildung oder Studium liegen.
Die konsolidierte Fassung der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz kann unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ im Wortlaut nachgelesen werden.
Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Mittwoch, 19. Juni 2020, hat das Land Rheinland-Pfalz die Zehnte Corona-Bekämpfungsverordnung (10. CoBeLVO)
erlassen, die weitere Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen in eine Rechtsverordnung umsetzt. Diese ersetzt die Neunte Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Mittwoch, 24. Juni 2020. Sie tritt mit Ablauf des 31. August 2020 außer Kraft.
„Ich bin froh, dass wir mit der Zehnten Corona-Bekämpfungsverordnung einen weiteren Schritt zurück zu mehr Normalität gehen. Allerdings – und das habe ich schon mehrfach angemahnt – führen uns die aktuellen Ereignisse im Kreis Gütersloh eindrucksvoll vor Augen, wie fragil dieser Erfolg ist und wie schnell es wieder notwendig sein kann, gleich mehrere Schritte zurückzugehen. Damit das nicht passiert, möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufrufen, die Gefahr, die nach wie vor vom Coronavirus ausgeht, nicht zu unterschätzen und sich weiter an die geltenden Sicherheitsmaßnahmen zu halten,“ so Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Lassen Sie uns weiterhin achtsam bleiben und Rücksicht aufeinander nehmen, damit wir uns weiterhin in die richtige Richtung bewegen“, appelliert sie weiter.
Die neue Rechtsverordnung lockert unter anderem die Auflagen für Privatfeierlichkeiten, wie Hochzeiten oder
Geburtstagsfeiern. Diese können mit maximal 75 Personen und einem zuvor eindeutig festgelegten Teilnehmerkreis wieder in angemieteten Räumlichkeiten und auf angemieteten Flächen stattfinden. Es gilt die Pflicht zur Kontakterfassung. Das Abstandsgebot und die
Maskenpflicht sollen möglichst beachtet werden.
Für öffentliche Veranstaltungen wird die maximale Teilnehmerzahl in Innenräumen auf 150 Personen erhöht, im Außenbereich auf 350.
Weiterhin sind wieder Chor- und Orchesterproben und -auftritte sowie Gemeindegesänge in Gottesdiensten erlaubt.
Bei Tätigkeiten mit erhöhtem Aerosolausstoß ist der Mindestabstand zwischen Personen auf drei Meter zu verdoppeln. Die Landesregierung empfiehlt, solche Tätigkeiten in den Außenbereich zu verlegen.
In Gruppen von maximal zehn Personen werden darüber hinaus wieder das gemeinsame sportliche Training und der Wettkampf erlaubt – auch im Bereich der Kontaktsportarten (beispielsweise Judo).
Die
einzuhaltendenspezifischen Schutzmaßnahmen für die einzelnen Bereiche können nach wie vor auf der Website des Landes Rheinland-Pfalz unter
https://corona.rlp.de/de/themen/hygienekonzepte/
nachgelesen werden.
Die Landesverordnung ist im Wortlaut unter www.speyer.de/corona in der rechten Seitenbox unter „Rechtsgrundlagen“ zu finden.
Im Tanzlokal Dance Heaven weiterhin, auf unbestimmte Zeit, kein Paartanz erlaubt
Liebe Leserinnen und Leser,
ich habe noch nie einen Leserbrief verfasst, aber heute wende ich mich an die Öffentlichkeit, weil ich verzweifelt bin und denke, dass hier etwas ziemlich falsch läuft.
Auch wenn es sich nur um eine Minderheit handelt, so sind wir doch eine Menge Freizeittänzer und Tänzerinnen, die bis zum Lockdown wegen der Corona-Pandemie an jedem Wochenende und vor Feiertagen viele schöne Stunden mit unserem Hobby, dem Tanzen, im alteingesessenen Tanzlokal Dance Heaven (früher Santa Fe) in Speyer verbracht haben. Das Dance Heaven ist weit über die Grenzen hinaus bekannt, viele Hobbytänzer fahren etliche Kilometer, um das Dance Heaven freitags und samstags zu besuchen. Das Dance Heaven ist keineswegs ein Club oder eine Discothek, sondern ein Tanzlokal, in dem sich Gäste mittleren Alters gepflegt unterhalten und tanzen. Hier wird weder exzessiv Alkohol verkonsumiert, noch ist es in sonstiger Weise mit einem Club oder einer Discothek vergleichbar.
Ich spreche bestimmt nicht nur für mich, sondern auch für viele andere Menschen, dass uns das Tanzen während der letzten 3 Monate sehr gefehlt hat. Deswegen war die letzte Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz über die Corona-Bekämpfung ein kleiner Lichtblick. In dieser wurde festgelegt, dass Tanzschulen unter bestimmten Hygienemaßnahmen wieder öffnen dürfen. Dies hat dazu geführt, dass auch der Inhaberin des Dance Heaven seitens der Stadt Speyer, wenn auch anfangs nur mündlich, eine Zusage gemacht wurde, dass sie wieder öffnen darf, selbstverständlich unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen, und zwar sowohl für Tanzschulen als auch für die Gastronomie. Es sollte mit festem Tanzpartner getanzt, und die üblichen Abstände eingehalten werden.
Wir hatten uns alle sehr gefreut, dass es wieder losgeht. Natürlich wollten wir auch alle die entsprechenden Vorgaben einhalten und die Lockerung nicht gefährden. Nun wurde am letzten Montag, 5 Tage bevor es wieder los gehen sollte, diese Zusage widerrufen. Alle Vorbereitungen umsonst.
Ich/wir sind erschüttert über diese Nachricht und sehr traurig darüber, dass uns das Tanzen weiterhin verboten werden soll. Dabei weiß doch jeder, dass Tanzen gesund ist für Körper, Geist und Seele. Und ein gutes Immunsystem ist doch gerade jetzt der beste Schutz!
Daher meine Bitte an die Verantwortlichen der Stadt Speyer, die Entscheidung nochmals zu überdenken und den Mut zu haben, ihren Mitbürgern zu ermöglichen, ihr Hobby ausüben zu können und gleichzeitig durch Freude und Bewegung ihrer Gesundheit etwas Gutes zu tun.
Bitte nutzen Sie Ihr behördliches Ermessen und stimmen Sie der Öffnung unserer Tanzlokalität unter den gesetzlichen Auflagen zu!!
Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Freitag (05.06.2020)
Nach
aktuellem Stand (05.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern keine Veränderung
der Fallzahlen ergeben. Insgesamt wurden 222
Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an
das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 216
Personen sind gesundet*. 5 Personen
sind verstorben.
Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).
Donnerstag (04.06.2020)
Nach
aktuellem Stand (04.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern keine Veränderung
der Fallzahlen ergeben. Insgesamt wurden 222
Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an
das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 216
Personen sind gesundet*. 5 Personen
sind verstorben.
Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).
Mittwoch (03.06.2020)
Nach aktuellem Stand (03.06.2020, 12:00 Uhr) hat sich seit gestern keine Veränderung der Fallzahlen ergeben. Insgesamt wurden 222 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Landau/Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 216 Personen sind gesundet*. 5 Personen sind verstorben.
Verbandsgemeinde Annweiler: 12 Personen (12 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:11 Personen (11 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 40 Personen (40 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Herxheim: 28 Personen (26 davon gesundet, 1 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 22 Personen (20 davon gesundet, 2 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 14 Personen (14 davon gesundet)
Verbandsgemeinde Offenbach: 22 Personen (22 davon gesundet)
Stadt Landau: 73 Personen (71 davon gesundet, 2 verstorben).
Alle ermittelbaren Kontaktpersonen werden über die Infektion
informiert.
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen
häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der
häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen
in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Diese Fälle gelten für das Gesundheitsamt als abgeschlossen.
Personen in Gesundheitsberufen dagegen – etwa Ärzte oder Altenpfleger – werden
erst als abgeschlossene Fälle gezählt, wenn diese einen negativen Abstrich
hatten, da diese erst dann wieder arbeiten dürfen.
Das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der
Stadt Landau ist montags bis freitags,
von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr, unter der Telefonnummer 06341/940-555 erreichbar. Am Wochenende und an gesetzlichen Feiertagen ist das
Bürgertelefon nicht besetzt.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau 08.06.2020
Gemeinsames Bürgertelefon
des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wird in Standby
versetzt
Das gemeinsame
Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau wird ab Montag,
8. Juni in Standby versetzt. Aufgrund der geringen Nachfrage, ist derzeit kein
Betrieb mehr erforderlich. In den letzten Tagen gab es im Schnitt nicht mehr
als zehn Anrufe. Diese werden nun wieder in den Fachabteilungen bearbeitet.
Seit Mitte
März konnten Bürgerinnen und Bürger
das gemeinsame Bürgertelefon des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt
Landau für Fragen zum Coronavirus nutzen. Über 3.300 Anrufe wurden seitdem entgegen genommen und dadurch
die Fachabteilungen entlastet.
Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerinfotelefons kamen aus verschiedenen
Fachgebieten und haben sich zur Vorbereitung auf diesen Dienst fachlich
intensiv vorbereitet. Unter anderem wurden sie durch das DRK Bellheim geschult.
Landrat
Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch bedankten sich bei den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement: „Schnell haben
sich viele Freiwillige gefunden und ihre Bereitschaft zur Mitarbeit erklärt. Im
Schichtbetrieb haben sie bei dieser sicherlich nicht einfachen Tätigkeit
unterstützt. Es war beeindruckend zu sehen, wie sich die Kolleginnen und
Kollegen fachlich kundig gemacht und sich bei jedem einzelnen Anruf freundlich
und kompetent eingebracht haben, damit nach Möglichkeit jedem Anfragenden
weitergeholfen werden konnte“.
Bei Bedarf kann das Bürgertelefon jederzeit den Betrieb kurzfristig wieder aufnehmen. Informationen zum Thema Coronavirus sind auf der Homepage des Landkreises Südliche Weinstraße www.suedliche-weinstrasse.de und auf der Homepage der Stadt Landau www.landau.de zu finden. Bei Fragen zum Coronavirus sind Auskünfte ebenfalls beim Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums unter der Telefonnummer 030/346 465 100 und beim Bürgertelefon der Landesregierung Rheinland-Pfalz unter der Telefonnummer 0800/575 8100 erhältlich.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau 08.06.2020
Erleichterung in Landau: Kein Bomben-Blindgänger in der Königstraße
Bei dem Verdachtspunkt, der vor wenigen Wochen auf einer
Baustelle in der Landauer Königstraße gefunden worden war, handelt es sich
nicht um einen Bomben-Blindgänger. Das hat am Sonntag, 7. Juni, die Freilegung
durch den Kampfmittelräumdienst ergeben. Die Experten förderten stattdessen
kleinere Eisenteile und Ziegelbruch zu Tage.
Zuvor war bei Sondierungsarbeiten auf der Baustelle eine
Anomalie im Boden gefunden worden. Bei Oberbürgermeister Thomas Hirsch und
Ordnungsdezernent Lukas Hartmann ist die Erleichterung groß, dass sich der
Verdacht auf einen Bomben-Blindgänger nicht bestätigt hat. „Unser Dank gilt dem
Kampfmittelräumdienst für die fachmännische Durchführung der Freilegung, den
Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und städtischem Ordnungsamt für die
Begleitung sowie den Expertinnen und Experten der BASF für Beratung und
Unterstützung im Vorfeld.“
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
Achtung, Diskriminierungsgefahr: Corona-Schutzmaßnahmen können Barrieren für Menschen mit Behinderung mit sich bringen – Landaus Bürgermeister Dr. Ingenthron und städtischer Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Leidner rufen zu Solidarität und Hilfsbereitschaft auf
Nach wie vor gilt in Rheinland-Pfalz als
Schutzmaßnahme zur Eindämmung der Corona-Pandemie die Maskenpflicht: Beim
Einkaufen, in Bussen und Bahnen sowie an Haltestellen müssen Mund und Nase
bedeckt werden. Doch es gibt auch Menschen, die ohne Maske unterwegs sein
dürfen, nämlich, weil es ihnen wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen
Gründen nicht möglich ist, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Doch das scheint
nicht überall bekannt zu sein. Wie die Landesantidiskriminierungstelle und der
Landesbeauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung, Matthias Rösch,
jetzt mitteilen, haben sich die Diskriminierungsbeschwerden von Menschen mit
Behinderung in den vergangenen Wochen gehäuft. Aus Unwissenheit oder Sorge vor
einem Bußgeld sei ihnen das Betreten von Geschäften untersagt worden, weil sie
keine Maske getragen oder den Mindestabstand nicht eingehalten hätten.
Landaus Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und
der städtische Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderung Maik
Leidner weisen in diesem Zusammenhang auf ein Merkblatt des Landes hin, das
Ladeninhaberinnen und -inhaber zu diesem Thema informieren soll, und rufen die
Landauerinnen und Landauer dazu auf, sich in der Krise solidarisch und
hilfsbereit zu zeigen.
„Maske tragen und Mindestabstand einhalten – so
heißt aktuell immer noch die Devise, damit sich das Corona-Virus nicht weiter
ausbreitet. Aber nicht alle Menschen in unserer Stadt können diese Gebote
umsetzen“, sagt Bürgermeister und Sozialdezernent Dr. Ingenthron. So seien zum
Beispiel Menschen mit Hörbehinderungen durch eine Maske in der Kommunikation
eingeschränkt und für blinde oder sehbehinderte Menschen könne die Einhaltung
des Mindestabstands ein Problem sein.
„Niemand soll in unserer Stadt deshalb
ausgeschlossen oder beschimpft werden. Wir appellieren an das Verständnis und
die Rücksichtnahme der Landauerinnen und Landauer“, ergänzt Leidner. „Allen
Ladenbesitzerinnen und Ladenbesitzern, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern
und allen Mitarbeitenden legen wir das Merkblatt des Landes ans Herz. Es ist
eine gute Hilfestellung, die aufzeigt, welche Ausnahmen von den Maßnahmen und
Pflichten bei der Eindämmung der Corona-Pandemie möglich sind.“
Das Informationsblatt der Landesantidiskriminierungsstelle und des Landesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung ist auch auf der Internetseite der Stadt Landau unter www.landau.de/menschenmitbehinderung bei „Aktuelle Informationen“ zu finden. Bei Fragen können sich Bürgerinnen und Bürger an Maik Leidner (0 63 41/ 13 50 14/maik.leidner@landau.de) wenden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
Auf Entdeckungstour durch die Südpfalzmetropole: Büro für Tourismus der Stadt Landau bietet seit Samstag, 6. Juni, wieder Stadtführungen an
Eine Führung durch Landaus Parkanlagen, ein spannender Nachtausflug für Kinderdetektivinnen und Kinderdetektive oder bei einer Fahrradtour auf den Spuren Vaubans gemeinsam die Festungsstadt Landau erkunden? Das und vieles mehr geht jetzt wieder bei den beliebten Stadtführungen, die das städtische Büro für Tourismus (BfT) anbietet. Nach der Corona-bedingten Pause starten die Gästeführerinnen und Gästeführer wieder mit ihrem Programm; los ging es am Samstag, 6. Juni, mit einer historischen Stadtführung und einem gemeinsamen Spaziergang durch Landaus Ringstraßen.
Die Führungen des Landauer Festungsbauvereins durch die unterirdischen Gänge des Festungswerks Lunette 41, die für gewöhnlich von März bis November jeden Samstag angeboten werden, können aufgrund der beengten Verhältnisse in den Tunnelanlagen zunächst noch nicht stattfinden.
Wichtig: Aufgrund der Hygienebestimmungen und der Vorschriften zur Kontaktnachverfolgungen ist für die Führungen eine vorherige Anmeldung beim Büro für Tourismus unter der Telefonnummer 0 63 41/13 83 05 oder per E-Mail an touristinfo@landau.de zwingend erforderlich. Die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist auf 10 Personen begrenzt.
Eine Übersicht über alle Termine in den kommenden
Wochen findet sich auf der städtischen Internetseite unter www.landau.de/stadtführungen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
Landaus OB Hirsch begrüßt Konjunktur- und Zukunftspaket der Bundesregierung – Stadtchef sieht Bund und Land weiter in der Pflicht, Altschuldenfrage zu klären
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, zugleich
stellvertretender Vorsitzender des Städtetags Rheinland-Pfalz, begrüßt das
Konjunktur- und Zukunftspaket, auf das sich die Spitzen der Großen Koalition
gestern auf Bundesebene geeinigt haben. Besonders erfreulich: Die Kommunen in
Deutschland sollen für Ausfälle bei den Gewerbesteuereinnahmen entschädigt
werden. „Das hilft uns auch in Landau, wo wir von Einbußen in Höhe von mehr als
10 Millionen Euro alleine bei der Gewerbesteuer ausgehen“, so Hirsch. In der
Frage der Altschulden-Entlastung für die Kommunen, für die auf Bundesebene jetzt
keine Lösung gefunden wurde, sieht der Stadtchef Bund und Land weiter in der
Pflicht.
„Die Förderprogramme für Digitalisierung, Klimaschutz und
Infrastruktur stellen gute Möglichkeiten für kommunale Investitionen dar, die
wir in Landau auch nutzen werden“, so Hirsch weiter. „Vieles dazu passt zu
unseren strategischen Planungen.“ Der Stadtchef hat bereits die einzelnen
Dezernate beauftragt, mögliche Ansatzpunkte zu sondieren. Für eine Entlastung
der kommunalen Haushalte sorgten dabei auch die Mehrwertsteuerabsenkung und die
erhöhten Bundesleistungen im Sozialbereich, erläutert der OB. Dass auch im
Bereich Kitas und Schulen zusätzliche Förderungen aufgelegt werden, freut
Hirsch besonders.
„Die aktuelle Krise hat zu einer dramatischen Veränderung
der Einnahmesituation in den Städten geführt – dies trifft die hoch
verschuldeten rheinland-pfälzischen Kommunen besonders hart“, so Hirsch. Mit
Blick auf die Stadt Landau sagt der OB: „Das von der Bundesregierung
geschnürte, umfangreiche Konjunkturpaket wird uns dabei helfen, die
finanziellen Einbußen und die Mehrausgaben zur Krisenbewältigung abzufedern. Dementsprechend
werden wir im Rahmen unseres Nachtragshaushalts nachsteuern müssen und
gegebenenfalls auch die Prioritäten hinsichtlich geplanter Maßnahmen
verschieben“, wagt Hirsch einen Ausblick.
Was die Altschuldenfrage angeht, sieht Landaus Stadtchef
seine Befürchtungen bestätigt, dass es nicht gut war, Altschuldenproblematik
und Konjunkturprogramm zu vermischen. „Besser wäre es gewesen, die
Altschuldenfrage früher zu lösen. In einer Zeit, in der es uns wirtschaftlich
besser ging – und nicht jetzt, wo wir uns in der größten Wirtschaftskrise seit
der Nachkriegszeit befinden.“ Hirsch betont, dass das Land nach der Verfassung für
die Finanzausstattung der rheinland-pfälzischen Kommunen verantwortlich sei und
sieht aus diesem Grund vor allem Mainz weiter in der Pflicht, die Altschuldenproblematik
zu lösen – alleine oder gemeinsam mit dem Bund.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
23 Termine, 120 Künstlerinnen und Künstler und jede Menge Livemusik: Stadt Landau zieht positives Fazit des LandauLivestreams
Nach knapp zwei Monaten hat die Stadt Landau ihren
LandauLivestream beendet – und zieht ein positives Fazit. Anfang April war das
gemeinsame Format der städtischen Kulturabteilung und der Stadtholding Landau
in der Pfalz GmbH gestartet. Das Ziel: Regionalen Musikerinnen und Musikern
eine Plattform bieten und diese auch finanziell in der Corona-Krise
unterstützen. „Pop, Rock, Jazz, Chanson, Reggae, Klassik: Es gab nichts, was es
beim LandauLivestream nicht gab“, blickt Oberbürgermeister und
Stadtholding-Geschäftsführer Thomas Hirsch gerne zurück. „Das digitale Format
hat gezeigt, wie vielfältig die Musikszene in der Stadt Landau und in der
Region ist – und diese Vielfalt auch mit wenigen Klicks in die heimischen
Wohnzimmer gebracht.“
Der LandauLivestream in Zahlen: An 23 Terminen
traten 28 Gruppen bzw. Solistinnen und Solisten auf. Insgesamt standen rund 120
Künstlerinnen und Künstler auf der Bühne der Jugendstil-Festhalle. Die
gestreamten Live-Konzerte wurden insgesamt rund 96.000 Mal auf Facebook und bei
YouTube aufgerufen.
Alle Musikerinnen und Musiker erhalten eine Aufwandsentschädigung; zudem wurden Spendengelder über spezielle Unterstützertickets generiert, die ebenfalls den Künstlerinnen und Künstlern zugutekommen. Die Tickets sind auch jetzt noch unter www.ticket-regional.de/landau-livestream zu haben.
Die Stadt Landau freut sich über viel positives
Feedback für die digitale Reihe – nicht nur von den Zuschauerinnen und
Zuschauern, sondern auch von den Musikerinnen und Musikern: „Diese Serie der
Livestreams ist wirklich klasse. Wir als Musiker sind sehr, sehr dankbar dafür.
Aus den Zuschauerreaktionen konnten wir gut erkennen, wie sehr diese
Veranstaltung geschätzt wird und wie sehr man doch Livekonzerte schmerzlich
vermisst.“ (Joachim „Joe“ Strubel von den Hard’n’Heavy Godz) und „Ich richte
ein herzliches Dankeschön an die Stadt Landau aus. Es ist nicht
selbstverständlich, dass die Künstler in der Region so unterstützt werden, wie
es jetzt mit diesem LandauLivestream geschieht.“ (Alexander Wiss von Acoustic
Vibration)
„Digitale Streaming-Formate können keine
Live-Konzerte ersetzen, sie sorgen jedoch dafür, dass Kulturfans in der
Corona-Krise nicht komplett auf Live-Events verzichten müssen und dass die
Künstlerinnen und Künstler in der Region während des «Shutdowns»
Auftrittsmöglichkeiten hatten. Neben der Aufwandsentschädigung und dem Erlös
durch die Unterstützertickets profitieren die Beteiligten auch durch ein tolles
Video in hoher Qualität“, zieht Kulturabteilungsleiterin Sabine Haas Bilanz,
die federführend für den LandauLivestream verantwortlich zeichnete. Haas‘ Dank
gilt dem großartigen Technikteam der Stadtholding mit Johannes Klement an der
Spitze für „Supersound und Bild“ sowie Jeffrey Deubler, der als Vertreter der
freien Landauer Kulturszene mit an Bord war.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
Alljährliche Standsicherheitskontrolle auf den Landauer Friedhöfen
Die Grabsteine auf den Landauer Friedhöfen werden
auch in diesem Jahr auf Standsicherheit geprüft. Von Montag, 8. Juni, bis Mittwoch,
10. Juni, führt ein Bausachverständiger die alljährliche
Standsicherheitskontrolle durch. Diese ist von der
Gartenbau-Berufsgenossenschaft zwingend vorgeschrieben.
Angehörige oder mit der Pflege der Grabstätten
betraute Personen können an der Überprüfung teilnehmen und den genauen Termin
bei der Friedhofsverwaltung unter 0 63 41/13 32 51 erfragen. Sollten sich
Beanstandungen ergeben, werden die Nutzungsberechtigten der Grabmale
schriftlich benachrichtigt.
In diesem Zusammenhang weist die Friedhofsverwaltung
darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten für die Standsicherheit des
Grabsteins und den sicheren Zustand der Grabanlage verantwortlich sind. Sie
haften bei Unfällen und Schäden in Folge mangelnder Standsicherheit.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 08.06.2020
„Miteinander in Landau“: Stadtverwaltung unterstützt Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie freie Kulturszene mit mehr als 200.000 Euro aus örtlichem Hilfspaket – Weitere Förderrunde geplant
„Es ist das Miteinander, das uns stark macht. Nur so
können wir die Krise überwinden.“ Mit diesen Worten betonte Landaus
Oberbürgermeister Thomas Hirsch in seiner Ansprache zum diesjährigen
Stadtgeburtstag, wie wichtig das bürgerschaftliche Engagement und der
Zusammenhalt in der Stadt ganz besonders in der aktuellen Situation seien. Um
das Ehrenamt, Organisationen und Initiativen sowie die freie Kulturszene in
dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, hatte die Stadt Landau vor einigen
Wochen das 250.000 Euro schwere Hilfspaket „Miteinander in Landau“ geschnürt.
Gemeinsam mit Spenden von Unternehmen und Privatpersonen standen zur Förderung
rund 350.000 Euro zur Verfügung; insgesamt konnten 57 Anträge bewilligt und
rund 210.000 Euro an Unterstützungsgeldern ausgezahlt werden.
„Die Corona-Krise dauert an und es gibt zahlreiche
Bereiche des kulturellen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens, die in der
aktuellen Situation auf Unterstützung angewiesen sind“, betont OB Hirsch. „Es
war uns wichtig, zusätzlich zu den überörtlichen Hilfen und Förderungen
passgenaue Lösungen für unsere Stadt zu finden und wir haben uns aus diesem
Grund dafür entschieden, einen Teilbetrag aus der Sonderzahlung des Landes zur
Unterstützung bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie schnell, zielgenau und
direkt weiterzugeben, um so das Miteinander in der Stadt zu stärken.“ Sein
besonderer Dank gelte auch den Unternehmen und Privatpersonen, die mit ihren
Spenden das Volumen des Programms noch einmal deutlich aufgestockt hätten.
„In der ersten Förderrunde konnten wir fast zwei
Drittel des Budgets auszahlen, um so den akuten Finanzbedarf abzufedern und
unsere kommunalen Daseinsstrukturen zu stabilisieren“, so der Stadtchef. „Mit
den übrigen Mitteln wollen wir zu einem späteren Zeitpunkt nochmals punktuelle
Unterstützungsmöglichkeiten anbieten“, lautet der Vorschlag von OB Hirsch, den
er dem Hauptausschuss in dessen Sitzung am 9. Juni zusammen mit dem
Controllingbericht zum Hilfsprogramm vorlegen wird.
Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz tritt in Kraft
Am Freitag, 15. Mai 2020 hat das Land Rheinland-Pfalz die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung erlassen, die die bereits in einer Pressemeldung angekündigten Lockerungen in eine Rechtsverordnung umsetzen. Diese ersetzt die Sechste Corona-Bekämpfungsverordnung und gilt ab Montag, 18. Mai 2020. Sie tritt mit Ablauf des 26. Mai 2020 außer Kraft.
„Die beschlossenen Lockerungen können wir nur umsetzen und durchhalten, wenn die Infektionszahlen weiterhin auf einem niedrigen Niveau bleiben. Ich appelliere daher eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger, sich weiterhin an die weiterhin geltenden Einschränkungen und kontaktreduzierenden Maßnahmen zu halten“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Ab Montag, 18. Mai 2020 dürfen Beherbergungsbetriebe wie beispielsweise Hotels, Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Jugendherbergen wieder Touristen und Privatreisende empfangen. Auch Camping-, Wohnmobilstellplätze und ähnliche Einrichtungen dürfen wieder zu touristischen Zwecken öffnen, wenn die Gäste ihre eigenen Sanitäranlagen nutzen. Betreiber*innen entsprechender Einrichtungen müssen sicherstellen, dass in allen öffentlich zugänglichen Bereichen der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird. Gäste und Mitarbeiter*innen haben in den öffentlich zugänglichen Bereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Für Mitarbeiter*innen können Ausnahmen gelten, soweit und sofern andere geeignete Schutzmaßnahmen ergriffen wurden, beispielsweise durch das Anbringen einer Spuckschutzvorrichtung. Desinfektionsmittel ist zur Verfügung zu stellen. Außerdem besteht eine Reservierungs- oder Anmeldepflicht unter Angabe der Kontaktdaten. Gemeinsame Beherbergungseinheiten (z.B. Zimmer, Ferienwohnung) dürfen nur von Personenkonstellationen bezogen werden, die gemäß der Bestimmungen zum Kontaktverbot erlaubt sind.
Außerdem öffnen Internetcafés unter Einhaltung der Abstands- und Hygienerichtlinien.
Darüber hinaus hat das Land Rheinland-Pfalz einen Zeitplan für weitere Öffnungen und Lockerungen herausgegeben. Demnach sollen die Kitas in Rheinland-Pfalz in einer erweiterten Notbetreuung geöffnet werden. Das heißt, dass alle Kinder, deren Eltern es wünschen, die Kita besuchen können. Anfang Juni soll dann zu einem eingeschränkten Regelbetrieb zurückgekehrt werden. Am Mittwoch, 20. Mai 2020 will das Land entsprechende Leitlinien vorlegen.
In den Schulen finden eine Notbetreuung und Präsenzunterricht mit Auflagen und in eingeschränktem Rahmen statt. Wie bereits mitgeteilt, werden am 25. Mai und am 8. Juni 2020 weitere Klassenstufen in den Unterricht zurückkehren.
Die weiteren angekündigten Öffnungen im Überblick:
Mittwoch, 27. Mai 2020
Sport in Innensportanlagen, z.B. in Fitnessstudios oder Tanzschulen, kann unter spezifischen Auflagen wieder stattfinden. Wettkampfsituationen oder -simulationen bleiben untersagt.
Kinos können unter Auflagen wieder öffnen.
Theater, Konzerthäuser, Opern und Kleinkunstbühnen dürfen unter spezifischen Auflagen wieder öffnen. Zunächst dürfen keine Chöre, Gesänge oder ähnliche Tätigkeiten mit erhöhtem Infektionsrisiko stattfinden.
Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 100 Personen stattfinden.
Zirkusse und Spezialmärkte (z.B. Flohmärkte) dürfen durchgeführt werden, sofern sie im Freien stattfinden.
Spielhallen und Spielbanken können unter Auflagen wieder öffnen.
Mittwoch, 10. Juni 2020
Veranstaltungen dürfen im Außenbereich wieder mit maximal 250 Personen stattfinden.
Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 75 Personen stattfinden.
Messen können in einem ersten Schritt mit Auflagen geöffnet werden.
Camping ist nun auch wieder möglich, wenn keine eigenen Sanitäranlagen zur Verfügung stehen.
Freizeitparks dürfen wieder öffnen.
Innenbereiche von Tierparks und Zoos können wieder geöffnet werden.
Zirkusse und Spezialmärkte können unter Auflagen wieder im Innenbereich stattfinden.
Mittwoch, 24. Juni 2020
Veranstaltungen im Innenbereich dürfen wieder mit maximal 150 Personen stattfinden.
Reisebus- und Schiffsreisen sowie Gruppenfreizeiten können unter Auflagen wiederaufgenommen werden. Bei der Zielauswahl sind die Reisewarnungen des Auswärtigen Amts und die Einschränkungen des Reiseverkehrs zu beachten.
Zu den vom Land Rheinland-Pfalz angekündigten Öffnung von Schwimmbädern, Saunen und ähnlichen Einrichtungen, haben die Stadtwerke Speyer am gestrigen Freitag eine gesonderte Pressemeldung herausgegeben. (Anmerkung der Redaktion: Diese liegt aktuell leider noch nicht vor.)
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass für die Umsetzung der ab Mittwoch, 27. Mai 2020 angekündigten Lockerungen zunächst der Erlass neuer Verordnungen durch das Land Rheinland-Pfalz erforderlich ist.
Lesen sie hier die Siebte Corona-Bekämpfungsverordnung als pdf:
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 84 Keine Veränderung Davon bereits genesen: 74 Keine Veränderung Personen in Quarantäne: 19 + 1 im Vergleich zum Donnerstag