Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1754 (+ 14 ) Davon bereits genesen: 1200 Todesfälle: 27 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 182,0 ( – 33,6 ) Warnstufe: Rot
Stand: 06.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 07.01.2021
Stadtnotizen
Weihnachtsbaumentsorgung
Die EBS/SWS sammeln in der Woche ab Montag, 11. Januar 2021, jeweils am regulären Müll- und Wertstoff-Abfuhrtag die Tannenbäume ein.
Der Baum muss zum Termin 6 Uhr morgens frei von Weihnachtsschmuck am Straßenrand bereitliegen. Bitte nicht im Vorgarten hinterm Zaun aufstellen – dort wird er im Dämmerlicht eventuell nicht als Entsorgungsgut erkannt. Exemplare mit einem Stammdurchmesser über 10 Zentimeter und Längen größer 2,30 Meter können nicht verladen werden. Gegebenenfalls teilen!
Stadtwerke Speyer GmbH 07.01.2021
Verkehrsnotizen
Korngasse gesperrt
Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Korngasse auf Höhe der Maximilianstraße 81 ab Mittwoch, 13. Januar bis voraussichtlich Freitag, 29. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1740 (+ 14) Davon bereits genesen: 1186 Todesfälle: 26 ( + 1) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 215,6 ( – 21,7) Warnstufe: Rot
Stand: 05.01.2021, 14:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 06.01.2021
Stadt Speyer und Arbeiter-Samariter-Bund etablieren erneut Schnelltestangebot
Gemeinsam mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer etabliert die Stadt Speyer ein dauerhaftes und nicht-anlassbezogenes Schnelltestangebot für asymptomatische Privatpersonen sowie für bestimmte, definierte Personengruppen in den Räumlichkeiten der Jugendförderung, Seekatzstraße 5.
„Die intensiv genutzten Schnelltestangebote der Stadt und des ASB an den Weihnachtsfeiertagen bzw. zwischen Jahren haben uns gezeigt, dass ein großer Bedarf an einem solchen Angebot besteht. Die Möglichkeit präventiv und ohne Symptome oder konkreten Anlass einen Schnelltest durchführen zu lassen und sich so ein Stückchen mehr Sicherheit zu verschaffen, ist in meinen Augen ein wichtiger Baustein im Gesamtkonzept der Pandemiebekämpfung. Das ist zum Beispiel vor einem Besuch bei älteren Angehörigen oder anderen Risikopatient*innen sinnvoll“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus.
Das Schnelltestangebot startet bereits am Dienstag, 5. Januar 2020. Zwischen 17 und 19 Uhr können sich Mitarbeiter*innen von Kindertagesstätten in städtischer und freier Trägerschaft im Erdgeschoss der Jugendförderung testen lassen. Ab Donnerstag, 7. Januar 2021, folgt dann immer donnerstags ein Testangebot für Mitarbeitende der Stadtverwaltung Speyer, der Stadtwerke Speyer und der GEWO. Das erste offene Angebot, das alle Speyerer*innen wahrnehmen können, gilt am Samstag 9. Januar 2021 (Zwischen 11 und 15 Uhr) und ab dann jeden Samstag sowie ab dem 19. Januar 2021 zusätzlich jeden Dienstag zwischen 17 und 19 Uhr. Ein Nachweis darüber, dass die zu testende Person in Speyer wohnhaft ist, ist erforderlich (z.B. Personalausweis). Personen, die zwar nicht in Speyer wohnhaft sind, aber eine*n Angehörige*n in einer stationären Pflegeeinrichtung in Speyer besuchen möchten, benötigen eine Bescheinigung der Pflegeeinrichtung, einen sogenannten „Besuchsschein“, und können sich damit ebenso testen lassen. Darüber hinaus gibt es am Dienstag, 12. Januar 2021 ein Testangebot für Lehrer*innen vor einer möglichen Rückkehr in den Präsenzunterricht.
Am Montag hat das Land Rheinland-Pfalz dem Kita- und Lehrpersonal bis 18. Januar 2021 einen einmaligen, anlasslosen und kostenlosen Schnelltest in den Landestestzentren zugesagt. Dieses betreibt in Speyer das Sankt Vincentius Krankenhaus. „Das Testzentrum leistet hervorragende Arbeit, ist aber mit den rund 100 täglich durchgeführten PCR-Tests verständlicherweise ausgelastet. Für die PoC-Antigentests müsste kurzfristig ein neues, parallellaufendes Angebot etabliert werden. Um diesen Zusatzaufwand zu vermeiden und das Testzentrum in dieser Hinsicht zu entlasten, kann sich der berechtigte Personenkreis stattdessen in der Jugendförderung testen lassen“, erklärt die Stadtchefin.
Besonders wichtig dabei ist, dass sich das Schnelltestangebot ausdrücklich nicht an symptomatische Personen und Personen der Kontaktkategorie I richtet, sondern an solche, die nicht von der Nationalen Teststrategie des Bundes für PCR-Testungen erfasst werden. Die Schnelltests sind im Vergleich zum PCR-Test weniger sensitiv und damit zur alleinigen sicheren Klärung von vermuteten oder bereits eingetretenen Infektionen nicht ausreichend. Symptomatischen und Kontaktkategorie I-Personen ist daher dringend ein PCR-Test im Testzentrum oder beim Hausarzt empfohlen, da dieser ein qualitativ aussagekräftigeres Ergebnis und höhere Sicherheit bietet.
Im Rahmen des zusätzlichen Testangebots in den Räumen der Jugendförderung werden PoC-Antigentest verwendet, die nach 15 Minuten ein Ergebnis anzeigen. Durchgeführt werden sie ausschließlich von medizinischem Fachpersonal des ASB Speyer. „Die Medizinprodukte-Abgabeverordnung sieht bei sogenannten In-Vitro-Diagnostika, welche Krankheitserreger direkt oder indirekt nachweisen können, vor, dass diese ausschließlich an medizinisches Fachpersonal abgegeben werden dürfen, da medizinische Vorkenntnisse für eine korrekte Durchführung und damit für ein aussagekräftiges Testergebnis unbedingt erforderlich sind. Ich möchte die Speyerer Bürger*innen daher dafür sensibilisieren, wie wichtig es ist, keine PoC-Antigentests im Internet zu bestellen oder irgendwo selbst zu kaufen und durchzuführen. Sie werden damit kein aussagekräftiges Ergebnis erhalten und verschwenden nur Geld“, unterstreicht Seiler.
Die Tests werden für die Bürger*innen kostenfrei angeboten – alle anfallenden Kosten trägt die Stadt Speyer. Vor Ort wird allerdings eine Spendenbox aufgestellt sein, deren Inhalt der wichtigen Arbeit des ASB zugutekommt.
„Ich bin sehr froh, dass wir erneut mit der Stadt zusammenarbeiten und ein gemeinsames Schnelltestangebot auf die Beine stellen konnten, das – und das dürfte auch überregional Vorbildcharakter haben – niederschwellig und kostenfrei einen zusätzlichen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus leistet“, betont Andreas Wiedemann, zuständiger Fachbereichsleiter des ASB Speyer .
Aktuell findet für das Schnelltestangebot in der Jugendförderung keine Terminvergabe statt und es muss vor Ort mit Wartezeiten gerechnet werden. Die Stadt arbeitet aber aktuell an einem Online-Tool zur Terminvereinbarung, das voraussichtlich bis Ende der Woche installiert werden kann. Sobald es einsatzbereit ist, wird die Stadt entsprechend informieren.
Bei einem positiven Schnelltestergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test unbedingt erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich an die bekannten AHA-Regeln zu halten. Diese gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, das Infektionsgeschehen in den Griff zu bekommen.
Stadt Speyer / Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer 05.01.2021
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1726 (+ 5) Davon bereits genesen: 1163 Todesfälle: 25 ( + 2) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 237,3 ( – 1,6) Warnstufe: Rot
Stand: 04.01.2021, 11:10 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 05.01.2021
Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern
Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof
Die Trauerhalle auf dem Friedhof ist für Trauerfeiern ab dem 11.01.2021 (2. KW) bis auf weiteres geschlossen.
Die Gästezahl bei Beisetzungen ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren. Größere Trauergästegruppen sind zu vermeiden.
Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Bestattungstermine in Traueranzeigen.
Von den beiden vor der Trauerhalle aufgestellten Händedesinfektionsmittelspendern ist Gebrauch zu machen.
Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.
Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.
Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.
Terminvergabe über das FH-Büro, telefonisch unter 06232-14-2506
Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.
Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.
Ab Januar wird der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine angeboten werden können.
Montag bis Donnerstag: je drei Erdbestattungen um 10:00, 11.30 und 13.00 Uhr
Zusätzlich noch von Montag bis Donnerstag je zwei Urnenbeisetzungen um 14:30 und 15.30 Uhr
Freitags werden ausschließlich drei Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr
Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.
Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf das Büro von einer Person mit Maske zeitlich limitiert betreten werden.
Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus.
Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt, die Sandschale am Grab wird ohne Schippe bereitgestellt. Die Aufstellung von Kondolenzständern ist derzeit leider nicht möglich
Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232-14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.
Stadt Speyer / Standesamt 05.01.2021
Verkehrsnotiz
Kutschergasse gesperrt
Aufgrund von Kanalarbeiten im Auftrag der Entsorgungsbetriebe Speyer wird die Kutschergasse zwischen der Großen Sämergasse und der Schulergasse ab 11. Januar bis voraussichtlich 29. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr voll gesperrt.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1714 (+ 30) Davon bereits genesen: 1100 Todesfälle: 23 (+/- 0) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 266,0 (+76,1) Warnstufe: Rot
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1657 (+ 51) Davon bereits genesen: 1002 Todesfälle: 23 ( + 2) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 189,9 ( + 43,5) Warnstufe: Rot
Stand: 30.12.2020, 14:43 Uhr
Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 31.12.2020
Terminvergabe für Corona-Schutzimpfungen ab 4. Januar 2021
Im Impfzentrum in der Stadthalle Speyer starten ab Montag, den 11. Januar 2021 die ersten Corona-Schutzimpfungen, wofür eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.
Ab Montag, den 4. Januar 2021 ist die Termin-Hotline sowie die dazugehörige Online-Terminvergabe des Landes Rheinland-Pfalz freigeschaltet. Die Terminvereinbarung hat ausschließlich telefonisch unter 0800 – 5758100 oder online unter www.impftermin.rlp.de zu erfolgen. Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes können zunächst die priorisierten Gruppen, insbesondere die über 80-Jährigen, einen Termin erhalten.
Oberstes Ziel ist es, Menschen mit sehr hohem und hohem Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, vordringlich zu impfen. Daher finden bereits seit dem 27. Dezember in Rheinland-Pfalz einrichtungsbezogene Schutzimpfungen durch mobile Impfteams in Senioreneinrichtungen statt. Bis zum 13. Januar 2021 werden alle Speyerer Pflege- und Seniorenheime Impftermine durch die mobilen Teams des Deutschen Roten Kreuz erhalten.
Stadt Speyer 31.12.2020
Stadtnotiz
Erinnerung – Abfallwirtschaftshof nur noch mit Termin
Das Zeitfenster von jeweils einer Stunde für 15 Fahrzeuge bitte ausnutzen! Wenn alle in den ersten fünf Minuten da sind, entsteht wieder unerwünschte Enge.
Die Entsorgungsbetriebe sind zuversichtlich, dass mit dieser Maßnahme eine Schließung der Abgabestelle vermieden werden kann. Beratung zur Anmeldung gibt es unter Telefon 06232/625-0.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+ 17) Davon bereits genesen: 958 Todesfälle: 21 (+ 3) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 197,8 Warnstufe: Rot
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1562 (+ 32) Davon bereits genesen: 821 Todesfälle: 18 ( + 1) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0 Warnstufe: Rot
Stand: 23.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz 24.12.2020
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben in Zusammenhang mit der Corona-Impfung
Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben, in denen den Empfängern ihr angeblicher Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus mitgeteilt wird. Festgestellt wurden die täuschend echt aussehenden Schreiben zuletzt im Rhein-Pfalz-Kreis. Als Absender ist das dortige Gesundheitsamt angegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche gefälschten Schreiben auch anderswo im Land verschickt wurden. Der Betreff des Schreibens lautet „Terminbestätigung für Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2“. Es ist ein genauer Termin genannt, zu dem die Impfung angeblich stattfinden soll. Zudem enthält das Schreiben einen QR-Code. Wird dieser mit dem Smartphone gescannt, wird klar, dass es sich offensichtlich um ein gefälschtes Schreiben von Impfgegnern handelt. Sollten weitere Empfänger die gefälschten Briefe erhalten haben, werden diese gebeten, sich bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Auch vor einer Betrugsmasche in Zusammenhang mit den in Kürze beginnenden Corona-Impfungen warnt das LKA: In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall bekannt, in dem Betrüger eine Seniorin angerufen haben und sich als Mitarbeiter einer Impfstofffirma ausgaben. Sie boten der Frau ein Corona-Impfstoffpaket für 6000 Euro an. Glücklicherweise durchschaute die Frau die Masche und informierte die Polizei. Informationen zu den Corona-Impfungen bietet das Land Rheinland-Pfalz übrigens seit heute unter der Telefonnummer 0800/57 58 100 an (Montag bis Samstag 8 bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 bis 16 Uhr, Heiligabend und Silvester 8 bis 12 Uhr). Die ersten Schutzimpfungen sollen durch mobile Impfteams am kommenden Sonntag in ausgewählten Senioreneinrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende starten.
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz 24.12.2020
Stadtnotiz
Standesamt zwischen den Jahren geschlossen
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Speyerer Standesamt von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020 geschlossen bleibt. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter*innen weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Für die Bestattungsunternehmen ist ein Notdienst eingerichtet. Ab Montag, 4. Januar 2021 ist die Erreichbarkeit des Standesamtes dann wieder zu den gewohnten Zeiten gewährleistet.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1404 (+ 31) Davon bereits genesen: 692 Todesfälle: 15 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 506,3 Warnstufe: Rot
Stand: 17.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz 18.12.2020
Stadtnotizen
Stadt erlaubt Anwohner*innen kostenloses Parken auf städtischen Parkflächen und verlängert Gültigkeit von Bewohnerparkausweisen
Durch den neuerlichen harten Lockdown werden die städtischen Parkflächen aktuell nicht für Kund*innen des innerstädtischen Einzelhandels benötigt. Die Stadtverwaltung erlaubt daher den Inhaber*innen von Bewohnerparkausweisen ab sofort das kostenfreie Parken auf den sonst gebührenpflichtigen Parkflächen. Sobald der Einzelhandel wieder geöffnet ist, wird diese Regelung mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Zu beachten ist, dass der Bewohnerparkausweis sichtbar im Fahrzeug auszulegen ist und dass durch das abgestellte Fahrzeug keine Verkehrsbehinderungen verursacht werden dürfen.
Da derzeit im Rahmen der Pandemie-Bekämpfung Mitarbeiter*innen des Bürgerbüros anderweitig eingesetzt sind und das Bürgerbüro in der Industriestraße nur dringende Anfrage bearbeiten kann, behalten außerdem ausgestellte Bewohnerparkausweise für das Jahr 2020 in allen Bewohnerquartieren aufgrund der Sondersituation ihre Gültigkeit bis zum 31. März 2021.
„Besondere Situationen erfordern pragmatische Lösungen und immer da, wo wir als Stadt solche Lösungen anbieten können, wollen wir dies wie schon im Frühjahr tun. Durch die Verlängerung der Gültigkeit und die übergangsweise Ausweitung des Parkgebietes für die Bewohnerparkausweise entlasten wir die Bürgerinnen und Bürger, ebenso wie unser städtisches Personal. Gerade auch mit Blick auf die Feiertage und aufgrund der Tatsache, dass viele wieder im Home-Office arbeiten“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Stadt Speyer verlängert Allgemeinverfügung und passt Regelungen an
Basierend auf der vom Land Rheinland-Pfalz am Dienstag, 14. Dezember 2020 veröffentlichten 14. Corona-Bekämpfungsverordnung (14. CoBeLVO) hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden auch ihre Allgemeinverfügung angepasst und bis 10. Januar 2020 verlängert.
„Aufgrund der in Speyer weiterhin sehr hohen und tendenziell sogar steigenden Inzidenz, müssen wir im Rahmen unserer Allgemeinverfügung leider weiterhin Maßnahmen verfügen, die über die Regelungen des Landes hinausgehen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Hierfür bitte ich die Speyerer*innen um Verständnis und Mithilfe, um die Ausbreitung des Virus in unserer Stadt in den Griff zu bekommen und das Gesundheitssystem vor dem Kollaps zu schützen. Mir ist bewusst, dass Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperre insbesondere mit Blick auf die bevorstehenden Weihnachtstage und den Jahreswechsel bitter sind. Leider lässt uns das Infektionsgeschehen aber keine andere Wahl“, so Seiler weiter.
Die nächtliche Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt weiterhin. Für die Weihnachtsage, also vom 24. bis 26. Dezember 2020, gibt es eine Ausnahmeregelung, gemäß welcher die Ausgangsbeschränkung nur in der Zeit von 24 bzw. 0 Uhr bis 5 Uhr des Folgetags gilt. Für Silvester gibt es keine entsprechende Regelung, das heißt der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist auch am 31. Dezember 2020 nur bis 21 Uhr ohne triftigen Grund gestattet.
Mit der 14. CoBeLVO hat das Land Rheinland-Pfalz ein generelles Verbot für das Abbrennen von Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 veranlasst. Die Stadtverwaltung weist in ihrer Allgemeinverfügung ausdrücklich darauf hin, dass dies auf allen öffentlichen Straßen und Plätzen im Stadtgebiet gilt.
In vollstationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- oder Unterstützungsbedarf oder mit Behinderungen, Intensivpflege-WGs, Altenheime und Seniorenresidenzen gilt vom 15. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.
Nach wie vor regelt die Allgemeinverfügung auch eine Maskenpflicht im Freien im Bereich der Innenstadt zwischen 8 und 20 Uhr.
„In dieser kritischen Situation sind wir alle besonders gefordert, unsere sozialen Kontakte auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und die bekannten Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten – trotz der anstehenden Feiertage. Ich danke allen Speyererinnen und Speyerern schon jetzt für ihre Solidarität und das Durchhalten in dieser schwierigen Situation“, betont die Oberbürgermeisterin.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1373 (+ 53) Davon bereits genesen: 664 Todesfälle: 15 Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 502,4 Warnstufe: Rot
Stand: 16.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz 17.12.2020
Stadtnotizen
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler begrüßt Urteil des Verfassungsgerichtshofs zum kommunalen Finanzausgleich
„Ich freue mich über die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nicht zuletzt, weil ich schon länger bemängelt habe, dass die Kommunen für zu viele Pflichtaufgaben zu wenig Geld vom Land erhalten. Das führt letztlich dazu, dass die Gebietskörperschaften immer tiefer in eine Schuldenspirale geraten. Um diese Entwicklung abzufedern, müssen strenge Sparmaßnahmen eingehalten werden, die uns letztlich unsere Gestaltungsfähigkeit kosten und die dazu führen, dass an den freiwilligen Leistungen, die die Lebensqualität in unseren Städten maßgeblich steigern, gespart werden muss. Daher ist es wichtig, dass die wachsenden übertragenen staatlichen Pflichtaufgaben auch auskömmlich durch das Land finanziert werden und dass wir allgemeine Zuweisungen erhalten, mit denen wir vor Ort eigene Schwerpunkte setzen können“, führt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler aus. „Das heutige Urteil ist eine Chance dafür, dass über die Neuregelung des Landesfinanzausgleichsgesetzes bis spätestens 1. Januar 2023 endlich ein fairer Verteilerschlüssel erreicht wird, der uns Kommunen den Rücken stärkt und unsere Handlungs- und Investitionsfähigkeit sichert“, so Seiler weiter.
Stadt Speyer 17.12.2020
Online-Terminvergabe für Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof
Die Entsorgungsbetriebe Speyer wollen während des zweiten Corona-Lockdowns den Abfallwirtschaftshof diesmal für private Anlieferungen offen halten. Um die Anzahl und Dichte der Fahrzeuge im Hof auf das notwendige Minimum zu reduzieren und gleichzeitig einem gefährlichen Rückstau auf die K2 vorzubeugen, ist deshalb ab sofort eine Anmeldung über die Homepage der Stadtwerke Speyer unter www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich und nach kurzer Einführungsphase ab 2. Januar 2021 unbedingt notwendig. Im neuen Jahr sind keine unangemeldeten Anlieferungen mehr zugelassen.
Um eine hohe Flexibilität zu gewährleisten, werden vorerst Terminfenster von jeweils 60 Minuten für eine klar begrenzte Anzahl Buchende angeboten. Die Anliefernden sollten innerhalb „ihrer“ Zeitspanne – aber nicht vorher – am Abfallwirtschaftshof ankommen. Im Planungstool werden auch die Abfallarten abgefragt. So erhält man gleich noch gezielte Informationen zu Gebühren und Zahlungsweise. Buchungen können bis zu einer Stunde vorm gewünschten Termin getätigt werden, wenn noch Plätze frei sind. Sie müssen per Ausdruck oder als Mail auf dem Smartphone am Waagehaus vorgewiesen werden. Zahlungen sind ausschließlich am Automaten oder bargeldlos per EC-Karte möglich. Beim Verlassen des Fahrzeugs gilt auf dem Betriebsgelände Maskenplicht und es ist der Mindestabstand von 1,5 Metern zu Besuchern und Personal einzuhalten.
In Ausnahmefällen steht Bürgerinnen und Bürgern, denen Terminbuchungen online nicht möglich sind, das Servicepersonal am Telefon unter 06232/625-0 zur Verfügung. Es werden alle notwendigen Fragen mit den Anrufenden beantwortet und die Bestätigungsmail zum Abfallwirtschaftshof gesandt. Auch hierbei ist es wichtig, das Zeitfenster für die Anlieferung einzuhalten.
Im Sinne der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie bitten die EBS darum, die Notwendigkeit von Entsorgungsfahrten zum Abfallwirtschaftshof zum aktuellen Zeitpunkt gut zu überdenken. Das gesundheitliche Risiko für sich selbst und das AWH-Team sollte stets im Blick behalten werden.
Aufgrund von Leitungsarbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird der Eibenweg zwischen den Hausnummern 4 und 6 ab dem 5. Januar 2021 für den Durchgangsverkehr gesperrt. Die Fertigstellung der Maßnahme ist abhängig von der Asphaltverfügbarkeit und den Witterungsverhältnissen. Für die Dauer der Arbeiten wird der Eibenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.
Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1180 (+ 33) Davon bereits genesen: 543 Todesfälle: 14 (+ 1) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 407,4 Warnstufe: Rot
Stand: 11.12.2020, 14:05 Uhr
Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz 12.12.2020
Stellungnahme der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis zum Artikel in der Rheinpfalz: „Gesundheitsamt in der Kritik“:
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung und
insbesondere des Gesundheitsamtes sind über die Äußerungen der Oberbürgermeisterin
von Ludwigshafen, Jutta Steinruck, sehr verwundert und entsprechend verärgert.
Personalratsvorsitzender Swen Möller ist sich mit Landrat Clemens Körner
einig, dass die Vorwürfe haltlos und möglicherweise durch politische Interessen
motiviert sind. Hier geht es aber nicht um irgendwelche politischen
Ränkespiele, sondern um Menschenleben.
„Unsere Kolleginnen und Kollegen sind seit rund 9 Monaten in einer
dauerhaften Krisensituation. Sie arbeiten weit über das übliche Maß hinaus und
leisten herausragende Arbeit. In diesem Zusammenhang wurden auch hunderte
Überstunden angehäuft. Die Aussage von OB Steinruck ist verletzend und sehr
ungerecht unseren Kolleginnen und Kollegen gegenüber, die täglich mit
Engagement und Herzblut bei der Arbeit sind“, so Swen Möller.
Landrat Körner hat in den letzten Monaten mehrfach um personelle
Unterstützung für das Gesundheitsamt, das ja schließlich auch für die Städte
Ludwigshafen, Speyer und Frankenthal zuständig ist, gebeten. Als im Mai schon
klar war, welcher Personalbedarf erforderlich sein würde, kam aus dem Rathaus
in Ludwigshafen die Aussage, man könne keine acht Personen entbehren. Die
Kreisverwaltung möge sich doch selbst darum kümmern. Bis dato hat Ludwigshafen
keine Mitarbeiter/innen für die erhebliche Mehrarbeit im Gesundheitsamt zur
Verfügung gestellt.
Die Stadt Speyer hatte immerhin ab August ca. 5 Personen abgeordnet und
das Gesundheitsamt entsprechend unterstützt, wofür wir sehr dankbar sind.
Am gestrigen Abend erreichte nun Landrat Körner ein Mail von OB
Steinruck, in der sie sinngemäß anbietet, 500 Mitarbeiter/innen der
Stadtverwaltung zur Verfügung zu stellen. Und die Kreisverwaltung solle doch
bitte schön sagen, wo diese sich melden könnten. Allerdings, und das hat schon
zu erheblichem Erstaunen geführt, nur für Ludwigshafener Bürger/innen! Nicht
nur solidarisches Handeln sieht anders aus, ein vernünftiger und sinnvoller
Vorschlag ebenso. Es ist fern jeglicher Realität, Arbeitsplätze für 500 Personen
sofort aus dem Boden zu stampfen und diese auf einmal in die Nachverfolgung
einzuarbeiten.
Viel wichtiger als solche unsäglichen Diskussionen zu führen, wäre, wenn
die Stadtverwaltungen ihrer ureigenen Aufgabe nachkommen und die Kontakte
entsprechend der Rechtslage unterbinden würde. Das Problem sind nämlich nicht
die Nachverfolgungen, sondern die Kontakte und die Übertragungsintensität. Wer
gestern dem RKI-Präsidenten Prof. Wieler aufmerksam gefolgt ist, der musste
erkennen, dass wir die Kontakte deutlich reduzieren müssen. Eine vernünftige
Nachverfolgung ist bis zu maximal 50 Infizierten je 100.000 Einwohner in einer
Woche möglich. Wir sind hier aber um ein Vielfaches über dieser Zahl.
Landrat Körner schlägt vor, dass Oberbürgermeisterin Steinruck auf die Sachebene zurückkehren möchte, damit eine lösungsorientierte Diskussion mit Ergebnissen erreicht werden kann. „Wir alle sollten an einem Strang ziehen und gemeinsam mit dem Land auch eine über unsere Region hinaus einheitliche Vorgehensweise finden“, betont Landrat Körner.
Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis 12.12.2020
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler fordert in einer Stellungnahme landesweit einheitliche Maßnahmen in der Pandemiebekämpfung
„Das Infektionsgeschehen ist außer Kontrolle geraten – nicht nur in Speyer und in der Region, sondern landesweit. In enger Abstimmung mit den zuständigen Behörden auf Landesebene ergibt sich die klare Feststellung, dass nur noch einheitliche Maßnahmen, die für das ganze Land Rheinland-Pfalz zielführend sind, erlassen werden müssen. Wir befinden uns im Austausch mit dem Ministerium und der Staatskanzlei und fordern einen landesweiten Erlass zu einem Lockdown.
Angesichts der extrem hohen Inzidenzzahlen sehe ich keine andere Möglichkeit, als das gesellschaftliche Leben komplett herunterzufahren – und zwar nicht nur hier in der Region, sondern in ganz Rheinland-Pfalz. Wir brauchen an dieser Stelle klare Vorgaben, denn wie Ministerpräsidentin Malu Dreyer bin ich davon überzeugt, dass der Lockdown Light gescheitert ist.
In der Debatte um die Kontaktnachverfolgung müssen wir alle nun einen kühlen Kopf bewahren, um bestmögliche Entscheidungen zu treffen. Bei allen internen Diskussionen gilt es jetzt, gemeinsam zu agieren und Lösungen zu finden. Es steht außer Frage, dass die Mitarbeiter*innen des Gesundheitsamtes zur Zeit eine Herkulesaufgabe stemmen und außerordentliche Arbeit leisten. Die Belastung ist angesichts der hohen Infektionszahlen aber einfach zu hoch.
Die Städte ohne eigenes Gesundheitsamt haben das große Problem, dass ihnen wichtige Informationen fehlen. Es geht dabei insbesondere um das Wissen, welche Fälle sich hinter der täglichen Statistik des Landesuntersuchungsamts verbergen und wann welcher Test in die Statistik einfließt. Personen, die sich nicht im örtlichen Testzentrum oder durch das mobile Abstrichteam des DRK getestet werden, fallen durch unser Raster. Wir wissen nicht, wer wann wo getestet wird, wann welches Ergebnis vorliegt, aus welchem Arbeitsumfeld diese Person stammt und wo sie sich vielleicht angesteckt haben könnte. Diese Informationen sind aber essentiell, um rechtzeitig eingreifen, die Quarantäneverpflichtung überprüfen und Testungen veranlassen zu können. Wir tappen an dieser Stelle wirklich im Dunkeln. Diese Informationslücke muss daher unbedingt geschlossen werden, die Städte müssen umfassend eingebunden werden – und zwar jetzt. Das sind wir unseren Bürger*innen, für die wir Verantwortung tragen, schuldig.
Leider sind aber auch unsere Entscheidungsbefugnisse begrenzt. Wir als Stadt können und dürfen alleine keine Maßnahmen erlassen. Für alle Einschränkungen, die über die Corona-Landesverordnung hinausgehen, benötigen wir das Einverständnis des Landes. Für örtliche Reihentestungen in Einrichtungen benötigen wir die Beauftragung durch das Gesundheitsamt. Deshalb muss es nun, andere Bundesländer machen es vor, klare und landesweit einheitliche Regelungen geben, damit wir wieder eine Chance haben, vor die Lage zu kommen und die Kontaktnachverfolgung vollumfänglich und schnell durchzuführen.“
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 12.12.2020
Stadtnotiz
Feuerwehr Speyer befindet sich in Schutzstufe 4.1
Die Feuerwehr Speyer befindet sich seit Montag, 7. Dezember in Schutzstufe 4.1. Das bedeutet, dass nun am Standort der Feuerwehr in der Viehtriftstraße neben einem Löschfahrzeug für den Brandschutz zusätzlich auch eine Drehleiter und ein Tanklöschfahrzeug stationiert sind. Außerdem können dort nun 24 Stunden am Tag Alarme ausgelöst werden, sodass die Wehr verstärkt ausrückt.
Die Stadt Speyer bittet die Anwohner*innen im Fall einer erhöhten Lärmbelastung um ihr Verständnis.
Stadt Speyer 12.12.2020
Verkehrsnotiz
Parkflächen rund um die Gedächtniskirche gesperrt
Wegen eines Gottesdienstes der Evangelischen Kirche der Pfalz in der Gedächtniskirche sind die Parkflächen rund um die Gedächtniskirche (Barth.-Weltz-Platz und Schwerdstraße) am Sonntag, 13. Dezember 2020 von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr für den Individualverkehr gesperrt. Monatsparkscheininhaber dürfen an diesem Tag ebenfalls nicht ihre Fahrzeuge dort abstellen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 12.12.2020