Heidelberg

Wünsche erfüllen in Heidelberg – ganz einfach mit dem „Heidelberger DankeSchein“

Rund 130 Akzeptanzstellen im Stadtgebiet

Der „Heidelberger DankeSchein“ vereint die ortsansässigen Einzelhändler, Gastronomiebetriebe und
Dienstleister in Heidelberg in einem lokalen Gutscheinsystem. Mit einer Karte, die in jedes Portemonnaie
passt, kann man die ganze Vielfalt der Stadt Heidelberg verschenken – vom Friseurbesuch bis zur
Kinovorstellung, von der neuesten Mode bis hin zum leckeren Abendessen. Indem man den Heidelberger
DankeSchein verschenkt oder selbst nutzt, hilft man dabei, die Attraktivität der Einkaufsstadt Heidelberg zu
fördern und zu erhalten.

Gutscheinverkauf ab 31. Mai im Onlineshop und ab 07. Juni in ausgewählten Betrieben im Stadtgebiet

Kommenden Montag, den 31. Mai 2021, startet der Verkauf des Heidelberger DankeScheins im Onlineshop
unter www.vielmehr.heidelberg.de. Käuferinnen und Käufer erhalten den Gutschein nach dem Kauf im PDF-Format per E-Mail zugesendet und können ihn digital oder ausgedruckt verschenken.
Ab Montag, den 07. Juni, kann der Gutschein dann auch im attraktiven Scheckkartenformat in ausgewählten
Betrieben und Einrichtungen in Heidelberg erworben werden. Eine Übersicht der Unternehmen, bei denen
man die Gutscheine kaufen oder einlösen kann, ist ebenfalls auf www.vielmehr.heidelberg.de zu finden.

DankeSchein ist immer das richtige Geschenk

Die neuen Geschenkgutscheine können bei rund 130 teilnehmenden Händlern, Gastronomen und
Dienstleistern in Heidelberg eingelöst werden. Somit kann man die bunte Vielfalt der Heidelberger
Geschäftswelt verschenken und gleichzeitig die lokalen Betriebe vor Ort unterstützen. „Durch seine Flexibilität
ist der DankeSchein also immer das richtige Geschenk – egal, zu welchem Anlass! Ob für große Feiern wie
eine Hochzeit, ein Jubiläum, zum Geburtstag oder einfach nur als kleine Aufmerksamkeit. Durch die große
Auswahl an Akzeptanzstellen findet jeder Beschenkte genau das, was ihm gefällt“, so Nikolina Visevic vom
Citymarketingverein Pro Heidelberg.

Pro Heidelberg ist Betreiber des lokalen Gutscheins und arbeitet in Kooperation mit der Stadt Heidelberg bereits seit der Dankeschein-Initiative der Stadt an dem Projekt.

„Wir freuen uns sehr, dass die Aktion so großen Anklang findet bei den Heidelberger Gewerbetreibenden. Das liegt vor allem auch an der Dankeschein-Initiative der Stadt Heidelberg, durch die viele teilnehmende Betriebe bereits mit der notwendigen Technik vertraut sind“, erklärt Susanne Schaffner, Vorsitzende bei Pro Heidelberg. „Mit rund 130 teilnehmenden Akzeptanzstellen haben wir von Beginn an eine große Vielfalt an Einlöse-Möglichkeiten und wir hoffen, dass noch viele weitere Betriebe dazukommen werden.“

Interessierte Betriebe und Einrichtungen sind herzlich eingeladen, sich der Aktion anzuschließen. Anmeldung und weitere Informationen bei Pro Heidelberg unter Telefon 06221 4040700 oder per E-Mail an
info@proheidelberg.de.

Pro Heidelberg Citymarketingverein
30.05.2021

Zweiter Öffnungsschritt tritt ab Samstag in Kraft

Sinkende Inzidenzwerte ermöglichen weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen

In der Stadt Heidelberg tritt am Samstag, 29. Mai 2021, der zweite Öffnungsschritt der Corona-Landesverordnung in Kraft. Damit gehen weitere Lockerungen, aber auch neue Öffnungen einher. Möglich wurde das, weil die 7-Tages-Inzidenz über einen Zeitraum von 14 Tagen seit dem ersten Öffnungsschritt am 15. Mai 2021 weiter gesunken ist. Das zuständige Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises hat hierzu am heutigen Freitag die formal notwendige Bekanntmachung veröffentlicht. Danach gelten ab dem morgigen Samstag in Heidelberg folgende neue Regelungen nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg:

  • Die Gastronomie darf eine Stunde länger bis 22 Uhr öffnen
  • Schwimmbäder sowie Wellnessbereiche und Saunen im Innenbereich dürfen öffnen (jeweils mit Personenbegrenzungen bzw. maximalen Gruppengrößen)
  • Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport darf in Sportanlagen, -stätten und -studios auch im Innenbereich ausgeübt werden (mit Personenbegrenzungen)
  • Spitzen- und Profisportveranstaltungen sind im Innen- und Außenbereich mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern möglich
  • Tanz- und Ballettschulen sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen können Angebote für Gruppen von bis zu 20 Schülerinnen und Schülern machen
  • Kulturveranstaltungen (in Theater, Opern- und Kulturhäusern, Kinos und ähnliche) sind innen mit bis zu 100 Personen und im Außenbereich mit bis zu 250 Personen möglich
  • Lehrveranstaltungen an Hochschulen und Akademien dürfen mit bis zu 100 Personen in geschlossenen Räumen stattfinden

Für alle Einrichtungen gilt grundsätzlich die Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontaktdatenerhebung sowie die Einhaltung der Abstandsregeln. In allen Einrichtungen sind Obergrenzen der zulässigen Teilnehmerzahl (Personen- oder Flächenbegrenzung) vorgesehen. Der Zutritt ist nur für Personen mit einem Test-, Impf- oder Genesenen-Nachweis möglich. Mehr Informationen gibt das Land Baden-Württemberg auf seiner Internetseite. Ein Überblick der Öffnungsschritte findet sich hier.

Heidelbergs Ordnungsbürgermeister Wolfgang Erichson sagt dazu: „Wir alle freuen uns sehr, dass die stetig sinkenden Inzidenzwerte uns den nächsten Öffnungsschritt ermöglichen. Vor allem die Wiederaufnahme der Lehrveranstaltungen an den Universitäten ist für uns in Heidelberg ein ganz wichtiger Schritt. Jeder sollte diese erweiterten Freiheiten genießen. Dennoch möchte ich daran erinnern, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist und dies immer mit Abstand und unter Einhaltung der geltenden Corona-Regeln geschehen sollte. Nur so können wir alle längerfristig von den Lockerungen profitieren.“

Die Stadt Heidelberg bittet auswärtige Besucherinnen und Besucher, Schnelltestangebote vor Ort an ihrem Wohnort zu nutzen, um Warteschlangen an Schnellteststationen in Heidelberg möglichst zu vermeiden. Eine Übersicht über alle Schnelltest-Angebote in Heidelberg gibt es auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/testen.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Bahnstadt: Großbäume werden verpflanzt

Transport der Linden erfolgt in der Nacht

In der Bahnstadt werden in der Nacht von Montag auf Dienstag, 7. bis 8. Juni 2021, drei Großbäume ausgepflanzt und an einen neuen Standort an der Promenade versetzt. Die Linden sind rund 12 Meter hoch und wachsen auf den Baufeldern zwischen Czernyring und Grüner Meile gegenüber des Einkaufszentrums Westarkaden. Dort entsteht künftig das neue Kopernikusquartier mit über 200 Wohnungen. Um die Bäume zu erhalten, lässt die Stadt Heidelberg sie von einer Fachfirma mittels einer Spezialmaschine versetzen, an die Promenade westlich des Stellwerks 8 im Bereich der Kumamoto Straße. Die Linden sind gesund und vital, so dass sie hoffentlich gut am neuen Standort anwachsen. Um einen schonenden Umzug zu garantieren, kommt dabei die größte hydraulische Spatenmaschine in Deutschland zum Einsatz: eine 25-Tonnen-Pflanzmaschine mit einem Spatendurchmesser von drei Metern. Zunächst werden die Bäume zur Transportvorbereitung beschnitten und mittels der Pflanzmaschine in einer technisch aufwändigen Aktion gesichert. Dabei wird der circa drei Meter breite Wurzelballen mit einzelnen hydraulisch angetriebenen Spatenblättern umstochen und umschlossen. Der gesamte Baum wird dann in die Waagerechte gedreht und zwischen 1 und 4 Uhr, während der Betriebspause der rnv-Straßenbahnen, unter der Oberleitung hindurch gefahren. Hierfür wird die Oberleitung aus Sicherheitsgründen stromfrei geschaltet. Anschließend werden die Bäume wieder aufgerichtet, zu ihrem neuen Standort gefahren und eingepflanzt.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Heidelberger Kultursommer: Kulturstiftung des Bundes gibt grünes Licht

Sommerfestival „Lust4Live“ vom 9. bis 18. Juli

Die Stadt Heidelberg, die Heidelberg Marketing GmbH und das Theater und Orchester Heidelberg realisieren gemeinsam ein Sommerfestival in der Stadt. Das Vorhaben wird von der Kulturstiftung des Bundes mit bis zu 500.000 Euro unterstützt, wie diese am Mittwoch, 26. Mai 2021, bekanntgab. Vom 9. bis 18. Juli 2021 wird es unter dem Titel „Lust4Live“ an verschiedenen Orten in der Stadt Open-Air-Bühnen geben, die von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern verschiedener Sparten sowie von Kultureinrichtungen bespielt werden. Die Veranstaltungen sollen kostenfrei sein. Veranstalter ist die Heidelberg Marketing GmbH. Das Gesamtprogramm wird von einer Kommission kuratiert, die sich zusammensetzt aus dem künstlerischen Leiter und Intendanten des Theaters und Orchesters Heidelberg Holger Schultze, Dramaturgin Lene Grösch, Dr. Andrea Edel, Leiterin des städtischen Kulturamtes, Cora Malik, Leiterin des Karlstorbahnhofs, und Uschy Szott, Mitarbeiterin im Haus der Jugend. Die Künstler*innenversammlung erhält ein eigenes Programmfenster, das sie frei kuratieren kann. Unabhängige Kulturveranstalter tragen auf eigenen kleinen Bühnen ihr Programm bei.

Bürgermeister Wolfgang Erichson, Dezernent für Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft: „Nach einer langen Phase des Wartens und Entbehrens werden endlich wieder Live-Auftritte von freischaffenden Heidelberger Künstlerinnen und Künstlern in Heidelberg möglich. Es freut mich sehr, dass unser Zuschussantrag bei der Kulturstiftung des Bundes erfolgreich war und wir nun ein vielfältiges Sommerbühnenprogramm realisieren können. Damit können wir vielen der in Heidelberg lebenden freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern aller Sparten – zur Freude der Bürgerinnen und Bürger – die Möglichkeit geben, sich zu präsentieren.“

Mathias Schiemer, Geschäftsführer der Heidelberg Marketing GmbH: „Wir freuen uns, ein Teil des Ganzen zu sein und wir werden mit unserem Team die Verantwortung des Veranstalters übernehmen. Meine Event-Mannschaft wird dafür Sorge tragen, dass die Auftretenden einen professionellen Auftritt erhalten, den sie verdient haben. Gerade nach oder während dieser lähmenden Zeit der Pandemie. Wir freuen uns für jeden, der wieder sein Können zeigen kann!“  

Holger Schultze, Intendant des Theaters und Orchesters Heidelberg: „In Heidelberg leben besonders viele hervorragende freischaffende Künstler*innen aller Sparten, mit denen das Theater und Orchester Heidelberg sehr gerne und bei vielen Gelegenheiten zusammenarbeitet. Ich freue mich darauf, ein reichhaltiges Bühnenprogramm mit vielen Mitwirkenden der Heidelberger Künstlerszene zu gestalten, das die Vielfalt der Kunstproduktion in Heidelberg präsentiert.“

Zehn Tage lang werden zwei Bühnen an öffentlichen Plätzen sowie kleine Bühnen von Kulturveranstaltern Kunst-Akteurinnen und -Akteuren eine künstlerische Plattform geben. Hinzu kommt eine mobile Pop-up-Bühne als Kultur-Truck, der im Verlauf des Festivals verschiedene Stadtteile Heidelbergs besucht. Jede der beiden festen Bühnen hat einen eigenen inhaltlich-künstlerischen Schwerpunkt – von Klassik über zeitgenössische Musik bis hin zu darstellender Kunst, Literatur und Film –, während die mobile Bühne einen Cross-Over-Kontrapunkt bildet. Auf allen Bühnen werden professionelle freie Künstlerinnen und Künstler auftreten sowie Beiträge der öffentlichen und freien Kultureinrichtungen zu erleben sein.

„Künstler*innenversammlung“ unterstützt das Vorhaben

Im November 2020 wurde vom Kulturamt Heidelberg die bundesweit erste „Künstler*innenversammlung“ für freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten ins Leben gerufen. Seitdem hat sich die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ vielfach getroffen, Kunstprojekte entwickelt und eigene Sprecher installiert, die die Interessen der freischaffenden Künstler vertreten. Bei der Erstellung des Zuschussantrags war die Heidelberger „Künstler*innenversammlung“ beteiligt. Es wurde ein Open Call verschickt, auf den sich zahlreiche freischaffende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten Heidelbergs gemeldet haben, die am Sommerbühnenprogramm mitwirken möchten.

Weitere Informationen zum Programm, zu den Festivalorten und weitere Details werden demnächst bekannt gegeben. Die Künstler und Kultureinrichtungen, die sich auf den Open Call hin beim Kulturamt gemeldet haben und deren Beiträge in den Zuschussantrag an die Kulturstiftung des Bundes aufgenommen wurden, werden von Heidelberg Marketing kontaktiert. Von telefonischen Nachfragen ist daher bitte abzusehen.

Gemeinsame Presseinformation der Stadt Heidelberg, der Heidelberg Marketing GmbH und des Theaters und Orchesters Heidelberg
30.05.2021

Stadt sucht Pflegefamilien für Kinder

Das Kinder- und Jugendamt der Stadt Heidelberg sucht derzeit wieder Familien oder Paare, die bereit und in der Lage sind, einem Kind in Notsituationen vorübergehend oder auf Dauer ein Zuhause zu geben. Die Eltern der Kinder zwischen null und sechs Jahren befinden sich in schwierigen Lebenssituationen oder Krisen. In Einzelfällen ist eine Rückkehr des Kindes in seine Familie nicht mehr möglich. Eine Pflegefamilie sollte Krisenerfahrung und Lebensfreude besitzen sowie das Interesse, eine Herausforderung anzunehmen. Die Stadt bietet eine individuelle und ausführliche Begleitung durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestellenvermittlung und -betreuung sowie eine finanzielle Vergütung. Nähere Auskünfte erhalten Interessierte bei Katie Gackenheimer, Telefon 06221 58-37770, sowie im Internet unter www.heidelberg.de/pflegekinder.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Wasserversorgungsbeiträgen ist da

Beiträge sind unzulässig, wenn Vorteil länger als 20 Jahre besteht / Heiß: „Endlich Rechtsklarheit“

Das Bundesverfassungsgericht hat in Sachen Wasserversorgungsbeiträge ein Urteil gefällt. Demnach ist die nachträgliche Erhebung nicht mehr zulässig, wenn der Vorteil – also die Möglichkeit zum Wasseranschluss – seit 20 Jahren oder länger besteht. Solche Beiträge müssen rückerstattet werden. Entschieden wurde damit eine seit 2015 anhängige Verfassungsbeschwerde aus einer anderen Gemeinde in Baden-Württemberg, in der nachträglich Wasserversorgungsbeiträge erhoben wurden. Das Urteil ist auf die Heidelberger Situation übertragbar.

Die Stadt Heidelberg hat 2010 die zuvor privatrechtlich organisierte Wasserversorgung auf eine öffentlich-rechtliche Finanzierung umgestellt und eine Beitragssatzung erlassen. Auf deren Basis musste sie Ende 2014, nach Aufforderung durch die Gemeindeprüfungsanstalt, für rund 1.300 Grundstücke nachträglich einen Wasserversorgungsbeitrag festsetzen. Dies betraf unbebaute Grundstücke, aber auch Garagen und Stellplatzgrundstücke mit einem Wasseranschluss oder einer Anschlussmöglichkeit. Insgesamt wurden rund 3.100 Beitragsbescheide versendet. Gegen etwas mehr als die Hälfte wurde Widerspruch erhoben. Zunächst hatte die Stadt von der Vollstreckung abgesehen, um das Urteil des Bundesverfassungsgerichts abzuwarten, 2019 musste sie aber nach damals geltender Rechtslage die Beiträge einfordern.

Das jetzige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ordnet die Lage neu. Eine Beitragserhebung mehr als 20 Jahre, nachdem ein Vorteil entstanden ist, verstoße gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes: „Je weiter dieser Zeitpunkt bei der Beitragserhebung zurückliegt, desto mehr verflüchtigt sich die Legitimation zur Erhebung solcher Beiträge“, so das Bundesverfassungsgericht in seiner Urteilsbegründung.

„Wir haben lange auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gewartet“, so Finanzbürgermeister Hans-Jürgen Heiß: „Jetzt haben die Betroffenen und auch wir als Stadt endlich Rechtsklarheit: Wenn die Anschlussmöglichkeit seit 1994 oder länger bestand, ist der Wasserversorgungsbeitrag unzulässig. Wir werden deshalb dem Gemeinderat vorschlagen, allen Betroffenen die Beiträge zurückzahlen – unabhängig davon, ob sie Widerspruch eingelegt haben oder nicht. Auch alle offenen Widersprüche, die eine Anschlussmöglichkeit jünger als 1994 betreffen, werden wir nochmal gründlich prüfen, ob andere Gründe für eine Abhilfe vorliegen. Die Bearbeitung wird allerdings etwas Zeit brauchen, hierfür bitte ich alle Betroffenen um etwas Geduld.“

Ergänzend:

Informationen zu den Rechtsgrundlagen sowie allgemeine Informationen zum Wasserversorgungsbeitrag finden Sie unter www.heidelberg.de/wasserbeitrag.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Rathaus, Bürgerämter und Verwaltungsgebäude der Stadt für Publikumsverkehr geöffnet

Maskenpflicht sowie Abstands- und Hygienevorgaben in allen Gebäuden

Die niedrigen Corona-Infektionszahlen in Heidelberg ermöglichen die Wiederöffnung des Rathauses und der weiteren städtischen Verwaltungsgebäude für den Publikumsverkehr. Die Ämter und Dienststellen der Stadt Heidelberg stehen Bürgerinnen und Bürgern damit ab sofort auch wieder ohne vorherige Terminvereinbarung für persönliche Vorsprachen zur Verfügung. Termine sind möglich. Anliegen können weiterhin auch telefonisch und per E-Mail mit den städtischen Ämtern und Dienststellen geklärt werden sowie über die Online-Formulare auf der städtischen Internetseite www.heidelberg.de/formulare.

Bürgerämter, Führerscheinstelle und Kfz-Zulassungsstelle

Die Bürgerämter sind bereits seit mehreren Wochen für den Publikumsverkehr geöffnet. Für die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle können online Termine unter https://tevis-online.heidelberg.de/ vereinbart werden („Bürgerdienste“ anklicken). Bürgerinnen und Bürger ohne Terminvereinbarung müssen hier mit längeren Wartezeiten rechnen. Es muss mit Wartezeiten gegebenenfalls auch vor dem Dienstgebäude gerechnet werden. Die Bürgerämter sind bis Freitag, 4. Juni, täglich in der Zeit zwischen 12 und 13 Uhr geschlossen. Ab Montag, 7. Juni 2021, sind die Bürgerämter wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet.

Maskenpflicht, Hygiene- und Abstandsvorschriften in allen Gebäuden

In allen städtischen Gebäuden gilt eine Maskenpflicht. Die Hygiene- und Abstandsvorschriften sind einzuhalten. Ein Test-, Impf- oder Genesenennachweis ist für den Zutritt nicht erforderlich.

Weitere Informationen wie etwa Kontaktdaten gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.heidelberg.de/coronavirus > „Bürgerservice in Zeiten von Corona“, auf den Internetseiten der einzelnen Ämter und Dienststellen sowie telefonisch über die städtische Corona-Informationshotline 06221 321 8212 und beim Bürgerservice unter 06221 58-10580.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Parkraumbewirtschaftungszonen in Handschuhsheim werden überarbeitet

Wegen des hohen Parkdrucks im Ortskern von Handschuhsheim hat die Stadt Heidelberg seit
1. Februar 2017 die Parkraumbewirtschaftung eingeführt. Ziel war es insbesondere, das Parken von Pendlerinnen und Pendlern zu unterbinden, damit Anwohnerinnen und Anwohnern mehr Parkraum zur Verfügung steht. In der Folge hat die Stadtverwaltung einen Verdrängungseffekt in den Norden Handschuhsheims festgestellt. Um den erhöhten Parkdruck auch hier zu regulieren, wurde die Parkraumbewirtschaftungszone zum 1. Juli 2019 ausgeweitet. Seither gelten in Handschuhsheim drei Zonen (H1–H3). Die Festlegung dieser Zonen wurde in einer Arbeitsgruppe unter Beteiligung der Bürgerschaft und von Mitgliedern des Bezirksbeirates erarbeitet.

Nach erneuter Prüfung durch das Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Heidelberg hat sich herausgestellt, dass bei allen drei Zonen die rechtlich maximal vorgeschriebene Ausdehnung einer Anwohnerparkzone von 1.000 Metern überschritten wird. Deshalb muss sie überarbeitet werden. Bis zur Umsetzung einer überarbeiteten Einteilung haben die Parkzonen jedoch rechtsbindende Wirkung und bleiben in der bisherigen Form bestehen.

Hintergrund:

Grundlegend für die Unterteilung in verschiedene Bewohnerparkzonen ist die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO). Demnach sind Bewohnerparkvorrechte „unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereichs darf […] 1000m nicht übersteigen“ (Nr. 31 der VwV-StVO zu §45 StVO).

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese gilt ab Samstag, 29. Mai, erst ab 22 Uhr

Das nächtliche Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese war in der Nacht auf Freitag, 28. Mai, erstmals in Kraft, ohne dass es zu besonderen Vorkommnissen kam. Stadt und Polizei werden das Aufenthaltsverbot auch in den kommenden Nächten eng überwachen und mit entsprechend starken Kräften vor Ort sein. Ab Samstag, 29. Mai, gibt es noch eine Änderung bei der Anfangszeit des Aufenthaltsverbots: Da die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen darf, beginnt das Verbot eine Stunde später, greift also ab 22 Uhr. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

In der Nacht von Freitag, 28. Mai, auf Samstag, 29. Mai, gilt es von 21 Uhr bis 6 Uhr. Zwischen Samstag, 29. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai, sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, dann immer zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich. Die entsprechende Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zum nächtlichen Aufenthaltsverbot ist hier abrufbar.

Stadt erlässt Allgemeinverfügung zu nächtlichem Aufenthaltsverbot auf der Neckarwiese

Die Stadt Heidelberg hat aufgrund der Ausschreitungen auf der Neckarwiese am Pfingstwochenende ein nächtliches Aufenthaltsverbot für die Neckarwiese und die Kastanienallee verfügt. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist auf der Homepage der Stadt Heidelberg bekanntgemacht worden (Link zur Verfügung). Nachfolgend dazu die wichtigsten Fragen und Antworten.

Wann gilt das Aufenthaltsverbot?

Von Donnerstag, 27. Mai, bis Montagfrüh, 31. Mai sowie von Mittwoch, 2. Juni, bis Montagfrüh, 7. Juni, und zwar immer zwischen 21 Uhr und 6 Uhr. Sollte die Stadt Heidelberg den zweiten Öffnungsschritt nach der Corona-Verordnung des Landes machen dürfen, würde das Verbot jeweils eine Stunde später, also ab 22 Uhr, greifen. Grund: Der zeitliche Beginn des Aufenthaltsverbots orientiert sich an den Schließzeiten für die Gastronomie.

Wo gilt das Aufenthaltsverbot?

Der Geltungsbereich geht von der Ernst-Walz-Brücke bis 500 Meter östlich der Theodor-Heuss-Brücke und umfasst auch die Kastanienallee.

Was ist genau verboten?

Während des Aufenthaltsverbots ist jegliches Niederlassen, Lagern oder Verweilen im Geltungsbereich verboten. Dazu gehört auch die Nutzung der Sitzbänke.

Darf ich auf der Wiese noch spazieren gehen oder mit dem Hund Gassi gehen?

Ja. Verboten ist nur der Aufenthalt. Joggen, spazieren oder den Hund ausführen ist auch während des Aufenthaltsverbots möglich.

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Verkehrsnotizen

Umbau des Czernyrings: Lückenschluss im Bereich Czernybrücke

Der Umbau des Czernyrings in der Bahnstadt schreitet zügig voran. Jetzt ist ein weiteres wichtiges Etappenziel erreicht: Der Lückenschluss im Bereich der Czernybrücke wurde fertiggestellt. Am morgigen Freitag, 28. Mai 2021, kann die Verkehrsfreigabe erfolgen. Dann stehen zwischen Czernybrücke und Wasserturm für den Autoverkehr wieder zwei Spuren pro Fahrtrichtung zur Verfügung. Auch die selbstständig geführten Radwege und Gehwege in dem Abschnitt sind fertig und können ab Freitag genutzt werden.

Die Arbeiten für den Lückenschluss liefen seit Mitte 2020. Insgesamt wurden 2.500 Quadratmeter Asphaltflächen sowie 825 Quadratmeter Pflasterflächen für den Rad- und Gehweg hergestellt. Das umfasst auch die neue Einmündung zur Maria-Mitchell-Straße, der Erschließungsstraße ins künftige Kopernikusquartier. Hinzu kommen rund hundert Meter neu verlegter Kanal, rund 3.000 Meter Leerrohre für Strom und Beleuchtung, die neue Straßenentwässerung, Ampeln, Markierungen und Beschilderung sowie zehn Baumpflanzgruben. Die Bäume selbst sollen voraussichtlich im Herbst 2022 gepflanzt werden, zusammen mit denen am Max-Planck-Ring. Insgesamt werden 47 Bäume im Czernyring und Max-Planck-Ring gepflanzt.

Mit dem Lückenschluss ist der Czernyring zwischen Czernybrücke und Hauptbahnhof in beide Richtungen durchgängig zweispurig befahrbar. Als nächstes stehen die Arbeiten im Bereich der Montpellierbrücke an: Voraussichtlich ab Ende 2021 kann mit dem Umbau der „Schere West“, also des Czernyring-Unterfliegers westlich der Montpellierbrücke begonnen werden. Dieser wird in beide Richtungen befahrbar gemacht. Auch der neue Gehweg im Czernyring entlang des künftigen Europaplatzes muss noch angelegt werden. Hiermit wird begonnen, sobald die Hochbauarbeiten auf den angrenzenden Baufeldern abgeschlossen sind. Solange muss der Geh- und Radweg auf der Südseite des Czernyrings zwischen Grüner Meile und Einsteinstraße genutzt werden. Als letzter Abschnitt erfolgt frühestens Ende 2022 der Umbau des Knotens Montpellierbrücke zwischen Gleisdreieck und Haltestelle Montpellierbrücke.

Ergänzend: www.heidelberg-bahnstadt.de

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Baustellen in und um Heidelberg – Übersicht über die Baustellen vom 31. Mai bis 6. Juni

  • Eppelheimer Straße: Auf Höhe alte Eisenbahnbrücke gesperrt, Umleitung über Henkel-Teroson-Straße.
  • Friedrich-Ebert-Anlage: Baumaßnahmen am Hölderlin-Gymnasium. Einengung der Fahrbahn auf Höhe Hausnummern 35 bis 41 bis voraussichtlich Mitte September 2021.
  • Im Bieth, Renettenweg und Weinbirnenweg: Abschnittsweise Arbeiten an der Entwässerung und Straßenoberfläche bis voraussichtlich 30. September 2021.
  • Im Bosseldorn: Wegen Leitungsarbeiten der Stadtwerke Heidelberg und Kanalarbeiten der Stadtbetriebe abschnittsweise Vollsperrung. Gehwege bleiben frei. Auto- und Radverkehr wird bis voraussichtlich Mitte Juni 2021 umgeleitet.
  • Im Neuenheimer Feld: In der Parallelstraße zur Berliner Straße wegen Kanalausbau bis voraussichtlich 2025 voll gesperrt. Umleitung von Fuß- und Radverkehr über Berliner Straße.
  • Karlsruher Straße: Sperrung der Abfahrt aus Richtung Boxberg wegen Gleisbauarbeiten. Umleitung ist ausgeschildert. Arbeiten dauern bis 1. Juni 2021. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
  • Karlsruher Straße: Auf Höhe Ortenauer Straße Gleisbauarbeiten bis 4. Juni 2021. Fahrbahn nur einspurig in beiden Richtungen. Die Straßenbahnen der Linien 23 und 24 haben einen geänderten Fahrplan.
  • Kleine Hirschgasse: Errichtung einer Bohrpfahlwand, Erneuerung der Gas- und Wasserleitungen. Anschließend Straßenbau. Vollsperrung bis voraussichtlich Dezember 2021.
  • Lutherstraße: Private Arbeiten auf Höhe Hausnummer 7, Vollsperrung der Fahrbahn. Umleitung ist ausgeschildert. Gehweg ist frei.
  • Max-Planck-Ring: Straßenbau, Bau der Gehwege und Pflanzgruben abschnittsweise bis voraussichtlich September 2022. Zufahrt über die West-Rampe möglich (Nähe Wasserturm), Zugang für Fußgängerinnen und Fußgänger über die Ost-Rampe.
  • Merianstraße: Vollsperrung der Fußgängerzone zwischen Grabengasse und Heugasse wegen Kanal- und Leitungsarbeiten. Umleitung über die Hauptstraße ist ausgeschildert. Anwohnerinnen und Anwohner erreichen zu Fuß ihre Hauseingänge. Erster Bauabschnitt bis November 2021, der zweite von Mai bis September 2022.
  • Neuenheimer Landstraße: Private Kranarbeiten in Höhe Hausnummer 22, samstags von 7 bis 11 Uhr halbseitig gesperrt mit Ampelregelung bis 26. Juni 2021.
  • Peterstaler Straße: Stützmauersanierung auf Höhe Hausnummer 93, Einmündung Mühldammweg bis voraussichtlich Mitte Juni 2021. Halbseitige Sperrung mit Ampelregelung. Ersatz-Bushaltestelle Mühldamm etwa 50 Meter bergab.
  • Pfaffengrunder Terrasse: Arbeiten für den neuen öffentlichen Platz in der Bahnstadt zwischen Gadamerplatz und Promenade bis voraussichtlich Mitte 2021.
  • Römerstraße: Im Bereich Headquarter Bau des Straßenanschlusses zum Konversionsgebiet. Bis Ende Mai 2021 Sperrung einer Fahrspur und des Gehwegs in Richtung Süden.
  • Rohrbacher Straße: Höhe Franz-Knauff-Straße Gleisbauarbeiten an der Haltestelle Weststadt/Südstadt. Vollsperrung in Fahrtrichtung Süden, Umleitung über die Römerstraße bis 31. Mai 2021. Die Buslinie 29 hat einen geänderten Fahrplan.
  • Schulbergweg: Stützmauererneuerung und Tiefbauarbeiten. Bis Oktober 2021 zwischen Karl-Christ-Straße und Friedhofweg gesperrt, Umleitung ist ausgeschildert. Bushaltestellen Schönauer Straße und Schulbergweg werden nicht bedient.

Ergänzend: www.heidelberg.de/baustellen

Stadt Heidelberg
30.05.2021

Corona-Virus

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Montag (24.05.2021)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 151.469 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 160 mehr als am Vortag (151.309). 7.922 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 8.306). 8.661 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 8.653). 3.698 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 2 mehr als am Vortag (3.696). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 53,4. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 24.5.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler4377111894939793497960,760,7614,3
Altenkirchen4825114029844273009372,272,2820,7
Alzey-Worms4933528811746132036650,950,91130,0
Bad Dürkheim4369130114940561643929,429,449,3
Bad Kreuznach5839731513953993017748,648,61326,4
Bernkastel-Wittlich295602706127451504439,138,638,7
Birkenfeld332992909230092287187,784,91245,7
Bitburg-Prüm330521613030971783939,438,1725,0
Cochem-Zell18980145571794471422,822,8315,0
Donnersbergkreis252601946523421194154,453,928,8
Germersheim5451235812551361903527,127,112,8
Kaiserslautern382102307535282185753,846,0825,3
Kusel217601966619981122637,035,114,3
Mainz-Bingen72826354216661844811654,954,8915,0
Mayen-Koblenz7157926216066403577936,836,81117,3
Neuwied8046627612176173088647,047,0712,8
Rhein-Hunsrück3676437010034411354341,741,7618,9
Rhein-Lahn-Kreis395203389736851704637,637,6410,5
Rhein-Pfalz-Kreis6526414822460032997649,249,21327,9
Südliche Weinstr.3644036911433122186256,156,125,8
Südwestpfalz263002738323911566568,567,6927,9
Trier-Saarburg436872489440722024932,832,849,4
Vulkaneifel200221596118331083761,061,0315,0
Westerwaldkreis717818584148664738312059,459,41525,9
KS Frankenthal2097134511959873367,767,7213,9
KS Kaiserslautern3562028411131702818989,083,4726,1
KS Koblenz4430314413441241723429,829,826,3
KS Landau i.d.Pf.163901683515011032349,149,1216,5
KS Ludwigshafen10268301983229369577194112,6112,62047,0
KS Mainz981611369202893068414164,564,51632,0
KS Neustadt a.d.W.16591115381550711630,030,0529,1
KS Pirmasens13820159541250783279,579,5429,8
KS Speyer27881518325991061937,637,6213,1
KS Trier267461252925331123329,629,627,6
KS Worms4115322189377924795113,7113,71878,5
KS Zweibrücken7730739703611749,749,700,0
Rheinland-Pfalz15146916086613698139849 #7922218653,452,924220,2

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
25.05.2021

Ministerpräsidentin Dreyer/Gesundheitsminister Hoch: Rheinland-Pfalz tritt in zweite Stufe des Perspektivplans ein

Am vergangenem Freitag tratt die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Mit ihr sind weitere vorsichtige Schritte aus den pandemiebedingten Beschränkungen möglich. „Gemeinsam haben die Menschen im Land viel erreicht. Die Infektionszahlen sinken weiter. Gleichzeitig steigt die Zahl der geimpften Menschen im Land. Das macht Mut und Hoffnung und ermöglicht uns, die zweite Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz zu aktivieren und weitere vorsichtige Öffnungsschritte zu wagen“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. Das Land gehe umsichtig und zielstrebig mit großen Schritten einem positiven Sommer entgegen. „Die warmen Temperaturen treiben die Menschen nach draußen. Wir werden daher im Bereich des Sports und der Freizeitgestaltung einige Beschränkungen im Freien lockern“, so Ministerpräsidentin Malu Dreyer weiter.

„Der positive Trend der letzten Wochen verfestigt sich. Dies gilt es auszubauen und gleichzeitig nicht leichtsinnig zu werden. Das Bedürfnis nach Normalität ist bei uns allen enorm. In der aktuellen Lage mit sinkenden Inzidenz- und steigenden Impfzahlen dürfen wir auch berechtigt optimistisch auf die kommenden Wochen blicken. Dennoch lassen wir Vorsicht walten, um das Erreichte nicht leichtfertig zu verspielen“, betonte Gesundheitsminister Clemens Hoch. Trotz der guten Entwicklung blieben daher die Grundregeln wie Maskentragen, Abstand halten, Hygienevorschriften beachten und regelmäßiges Testen die Kernstrategie gegen die Corona-Pandemie. Auch die Kontaktbeschränkungen von maximal fünf Personen aus zwei Hausständen blieben zunächst bestehen.

Mit der neuen Verordnung treten folgende Änderungen in Kraft:

Bei einer Inzidenz unter 100:

  • Kultur im Freien mit maximal 100 Zuschauern auch beim Sport auf festen Plätzen sind wieder möglich. Ein vorangegangener negativer Test ist Pflicht. Die Maskenpflicht am Platz entfällt, da zwischen den Plätzen ausreichend Abstand gehalten werden muss.
  • Kontaktloser Gruppensport außen ist unter Aufsicht einer Trainerin oder eines Trainers mit maximal fünf Personen aus maximal fünf Haushalten wieder möglich.
  • Das Verbot vom Konsum alkoholischer Getränke in der Öffentlichkeit entfällt.

Bei einer Inzidenz unter 50:

  • Kulturelle und gastronomische Angebote in Innenräumen können mit entsprechendem Testkonzept und festen Plätzen wieder wahrgenommen werden.
  • Angebote auf Ausflugsschiffen sind grundsätzlich analog zu den Regelungen in der Gastronomie wieder möglich. Dabei ist die aktuelle Inzidenz „Unter 100“ oder „Unter 50“ entscheidend.

Darüber hinaus wurde die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung an die neue Version der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes angepasst, die dieser am 13. Mai 2021 erlassen hat. Neben den Ausnahmen für symptomlose geimpfte und symptomlose genesene Personen gibt es nur kleinere Anpassungen: Beispielweise können sich Einreisende aus einfachen Risikogebieten sofort „freitesten“ lassen und nicht erst nach fünf Tagen. Zudem müssen sich Kinder bis zum sechsten Geburtstag nicht auf eine Infektion mit dem Coronavirus testen lassen.

Sollte sich der positive Trend wie bisher fortsetzen, so ist ab dem 2. Juni eine dritte Stufe des Perspektivplans Rheinland-Pfalz vorgesehen, die weitere Erleichterungen im Bereich des Tourismus, der Freizeit, des Sports und der Kultur vorsieht.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
25.05.2021

Mannheim

Neue Brücke nach China: Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Center (MRNCQ) eröffnet

Dominik Widmer, Geschäftsführer der SinoSwiss Holding, Sieer Angar, Gründer und Geschäftsführender Gesellschafter der MEI WEN TI GmbH, sowie Erster Bürgermeister Christian Specht bei der Eröffnung des Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Centers
Foto: Thomas Tröster

Die Stadt Mannheim ist bekannt für ihre vielgestaltigen und lebendigen Beziehungen mit der Volksrepublik China. Zu den vielen bereits bestehenden Verbindungen kommt seit 21.05.2021 eine weitere Brücke hinzu: Das Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Center (MRNCQ).

Das MRNCQ verbindet die Europäische Metropolregion Rhein-Neckar mit der chinesischen Stadtregion Chongqing. Erster Bürgermeister Specht, der bei der virtuellen Eröffnungszeremonie die Stadt Mannheim vertrat, und die Kooperation mit Chongqing selbst angestoßen hatte, erklärte die Hintergründe: „Die Stadt Mannheim wurde als erste deutsche Stadt von der Europäischen Kommission in das Programm ‚International Urban Cooperation‘ (IUC) aufgenommen. Unser direkter Partner in der Zusammenarbeit ist die Stadt Chongqing. Chongqing ist mit 34 Millionen Einwohnern eine der größten Städte der Welt und ich konnte mir selbst ein Bild von der Dynamik der Region aber auch den ökologischen und sozialen Herausforderungen machen.“

In den vergangenen Jahren fanden zahlreiche Austausche zwischen Chongqing und Mannheim statt, insbesondere in den Bereichen Verkehr und Industrieproduktion. „Von Anfang an stand die Idee im Raum, Repräsentanzen der Städte Mannheim und Chongqing in der jeweils anderen Stadt aufzubauen“, so Specht. „Dass es nun gelungen ist, mit der Mannheimer MEI WEN TI GmbH und dem chinesischen Konzern Fenshare privatwirtschaftliche Akteure zu gewinnen, die das Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Center betreiben, freut mich außerordentlich. Es zeigt, dass wir mit unserem Ansatz, die Beziehungen nach China im engen Schulterschluss mit der regionalen Wirtschaft zu entwickeln, auf dem richtigen Weg sind.“

Das Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Center ist auf Mannheimer Seite im MAFINEX Technologiezentrum angesiedelt, auf chinesischer Seite im SinoSwiss Technopark in der Chongqing Liangjiang New Area. Sieer Angar, Partner der MEI WEN TI GmbH, skizzierte bei der virtuellen Eröffnungszeremonie die Aufgaben und Ziele des Mannheim-Rhein-Neckar-Chongqing-Centers: „Mit dem MRNCQ bauen wir, insbesondere für innovative Start-ups und KMU, eine stabile und nachhaltige Brücke zwischen der Rhein-Neckar Region und der Region Chongqing. Chinesische Start-ups werden künftig bei der Ansiedlung in Mannheim unterstützt und Unternehmen aus unserer Region können sich an dem Sino-German-Business Incubation Competition (SGBICom) beteiligen, den wir gemeinsam mit unserem chinesischen Partner Fenshare durchführen werden. Unternehmen, die diesen Wettbewerb erfolgreich absolvieren, können mit einer umfangreichen Gründungsunterstützung in China rechnen.“

Zahlreiche hochrangige Repräsentantinnen und Repräsentanten beteiligten sich an der virtuellen Eröffnungszeremonie, die live in Mannheim und Chongqing sowie weltweit über das Internet zu sehen war, darunter die Vize-Bürgermeisterin von Chongqing, Li Jie, der stellvertretende Generaldirektor der Europäischen Kommission, Normundus Popens, der deutsche Generalkonsul in Chengdu, Wolfgang Rudischhauser, der chinesische Generalkonsul in Frankfurt, Sun Congbin, und die schweizerische Generalkonsulin in Chengdu, Conny Camenzind.

Text: Stadt Mannheim Foto: Thomas Tröster
24.05.2021

Ausbau der Schulsozialarbeit vorantreiben und mehr Betreuungsplätze für Kinder schaffen

Der weitere Ausbau der Schulsozialarbeit und neue Betreuungsangebote in der Schulkindbetreuung sowie im Kita-Bereich waren Themen, mit denen sich der Bildungsausschuss, Schulbeirat, Jugendhilfeausschuss und Gesundheitsausschuss in seiner Sitzung am 20.05.2021 befasste.

Weiterer Ausbau Schulsozialarbeit

Der Bildungsausschuss hat einstimmig beschlossen, dass zum Schuljahr 2021/2022 in Mannheim sechs weitere Vollzeit-Stellenanteile in der Schulsozialarbeit neu eingerichtet oder bereits vorhandene Standorte gemäß der vom Gemeinderat beschlossenen Vergabekonzeption verstärkt werden sollen. Ziel ist es weiterhin, bis zum Jahr 2025 alle öffentlichen allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit Schulsozialarbeit zu unterstützen.
Ausgestattet mit je einer 0,75-Stelle werden die Carl-Benz-, Eberhard-Gothein-, Helene-Lange- sowie die Werner-von-Siemens-Schule, eine halbe Stelle erhält die Konrad-Duden-Schule. Aufgestockt wird die Schulsozialarbeit mit je einer halben Stelle an der Bertha-Hirsch-, Jungbuschschule, Uhlandwerkrealschule und Vogelstangschule sowie mit einem 0,25 Prozent-Stellenanteil an der Käthe-Kollwitz- und der Mozartschule.

„Gerade in der aktuellen Pandemiezeit hat sich die Schulsozialarbeit als ein wertvolles, eigenständiges Unterstützungsangebot der Jugendhilfe für die Mannheimer Kinder und Jugendliche am individuellen Schulstandort erwiesen und wurde vermehrt zu einer wichtigen Bezugsgröße im Leben der Mannheimer Schülerschaft. Gerade in Phasen der Schulschließung war dies eine sehr gute Möglichkeit mit Schüler*innen in Kontakt zu bleiben“, erläuterte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert.
Mit der Vorlage wird dem Wunsch des Gemeinderates und der Mannheimer Schullandschaft nach der Einrichtung und Verstärkung der Schulsozialarbeit Rechnung getragen und der über die kommenden Jahre beschlossene flächendeckenden Ausbau der Schulsozialarbeit an Mannheimer Schulen fortgesetzt.

Waldschule: zeitlich vorgezogener Ersatz für den C-Bau

Der Bildungsausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, dass der Ersatz für den sogenannten C-Bau an der Waldschule zeitlich vorgezogen werden soll. Final beschließt der Gemeinderat.
Die Waldschule ist aktuell als zweizügige Werkrealschule und dreizügige Realschule geführt. Für die Liegenschaften steht eine umfangreiche Sanierung oder aber ein Ersatzneubau an. Aufgrund des Zustands des sogenannten C-Baus, eines separat stehenden Gebäudes des Schulkomplexes, ist es notwendig, diesen vorrangig zu ersetzen. Um den steigenden Schülerzahlen Rechnung zu tragen, sollen dabei zusätzlich zu den vier bestehenden und zu ersetzenden Klassenräumen noch zwei weitere Klassenräume, zwei Differenzierungsräume und die notwendigen WC-Bereiche geschaffen werden. Als mögliche Varianten hierfür kommt die Stellung von Containern in Betracht, die nach Abschluss der noch anstehenden Sanierung/dem Ersatzneubau, wieder kostenaufwändig entfernt werden müssten, oder aber ein festes Gebäude. Nach einer baulichen Prüfung hat sich die Variante eines festen Gebäudes als vorteilhafter erwiesen. Auch die Schulleitung spricht sich trotz längerer Umsetzungsdauer für ein solches aus. Auf Initiative des Gemeinderates wurden bei den letzten Haushaltsberatungen für die Bau eine Million Euro für das Jahr 2023 eingestellt. Aus derzeitiger Sicht ist aber von Kosten im Gesamtvolumen von mindestens vier Millionen Euro auszugehen, die die Verwaltung dann mit diesem Beschluss einplant.

Zwei neue Gruppen für die Schulkindbetreuung auf dem Lindenhof

Der Bildungsausschuss hat einstimmig die Finanzierung von zwei Schulkind-Betreuungsgruppen in freier Trägerschaft auf dem Lindenhof beschlossen.
Mit Stand zum 16. April 2021 konnten noch 27 Schüler*innen der Diesterwegschule im Lindenhof keinen Betreuungsplatz im Hort an der Schule, Hort im Kinderhaus oder in einer Gruppe in freier Trägerschaft erhalten. Vor diesem Hintergrund bietet der Träger der bestehenden Schulkindbetreuung in der Glücksteinallee, der Caritasverband, die Einrichtung zwei weiterer Gruppen mit zusammen 30 Plätzen an. Die Räumlichkeiten des ehemaligen Bürgerdienstes in der Landteilstraße 16 können dazu ab Juni 2021 angemietet und entsprechend den Vorgaben des vorbeugenden Brandschutzes und des Verbraucherschutzes umgebaut werden.

Interims-Kita für den Platzplatz – 80.000 Euro für die Erstausstattung

Die Kinderbetreuungssituation im Stadtteil Lindenhof ist sehr herausfordernd, da es an Betreuungsplätzen fehlt. Als mittel- bis langfristige Lösung wird unter anderem die Familienheim e.G. auf ihrem Baufeld im Glückstein-Quartier ein Kinderhaus errichten. Träger wird nach aktuellem Stand die „Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH“ sein. Bis der Neubau realisiert ist, betreibt der Träger vorübergehend vier Kindergartengruppen in einer Containeranlage auf dem Pfalzplatz als Interimslösung. Die Inbetriebnahme ist ab Oktober geplant. Die Container werden von der Stadt Mannheim bereitgestellt und an Fröbel vermietet, die Ausstattung der Container ist vom Träger zu stellen. Hierfür hat dieser nun einen Investitionszuschuss für die Erstausstattung beantragt.
Der Jugendhilfeausschuss hat sich einstimmig dafür ausgesprochen, der „Fröbel Bildung und Erziehung gGmbH“ für die Interimslösung bis zur Fertigstellung des Festbaus der Kindertageseinrichtung im Glücksstein-Quartier einen Zuschuss für die Erstausstattung der Einrichtung in Höhe von maximal 80.000 Euro zu gewährten. Final entscheidet der Gemeinderat.

Eine zusätzliche Gruppe für geplantes Kinderhaus auf der Rheinau

Der Investor „PfeilProGruppe“ plant, in der Stengelhofstraße in Rheinau eine Kindertagesstätte zu errichten. Für den Bau mit drei Kindergartengruppen hatte der Gemeinderat bereits einen Pauschalzuschuss von maximal rund einer Million Euro bewilligt. Nun hat der Investor mitgeteilt, dass in Abstimmung mit dem Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt das geplante Angebot dem Bedarf entsprechend zu einem Kinderhaus mit zwei Krippengruppen und zwei Kindergartengruppen mit insgesamt 60 Ganztagesplätzen ausgebaut werden soll. Für den Bau des größeren Kinderhauses soll dem Investor zusätzlich ein Betrag von 250.000 auf dann insgesamt 1,3 Millionen Euro bewilligt werden. Der Jugendhilfeausschuss empfahl, dem mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung zuzustimmen, die letzte Entscheidung liegt beim Gemeinderat.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Sozialwirtschaftskonferenz lädt ein zum Mitmachen

Europäische Konferenz der Sozialwirtschaft am 26. und 27. Mai in Mannheim mit attraktivem Programm und internationaler Prominenz

Über 300 Organisationen aus Deutschland und anderen EU-Ländern nehmen teil, über 80 Einzelveranstaltungen, die zum Mitdiskutieren einladen, sind geplant, mehr als 450 Referierende sind dabei und über 3.300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden erwartet: Die internationale Digitalkonferenz für die Sozialwirtschaft EUSES (European Social Economy Summit), die von der Europäischen Kommission und der Stadt Mannheim ausgerichtet wird, findet am 26. und 27. Mai 2021 statt. Veranstaltungsort ist der Rosengarten in Mannheim, aus dem die virtuelle Veranstaltung mit den zahlreichen, teilweise parallel stattfindenden Workshops, koordiniert und ins Internet übertragen wird. Der EUSES soll ein Forum für den Austausch über die Rolle der Sozialwirtschaft (Social Economy) als Verstärker für die wirtschaftliche Entwicklung Europas bieten. Interessierte sind eingeladen, sich zu vernetzen sowie an einem oder mehreren der über 80 Workshops aktiv teilzunehmen.

In einer virtuellen Pressekonferenz stellten Wirtschaftsbürgermeister Michael Grötsch und die Leiterin der Wirtschaftsförderung, Christiane Ram, das Programm und die Möglichkeiten zur Teilnahme an der Konferenz am 20.05.2021 der Öffentlichkeit vor. Anna Athanasopoulou, Referatsleiterin für Sozialwirtschaft bei der EU-Kommission bei der Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU aus Brüssel, nahm ebenfalls an der Pressekonferenz teil und sprach über die Bedeutung des EUSES im Rahmen der EU-Politik und über die „Mannheim Declaration on Social Economy“ als wichtiger Baustein des Aktionsplans Sozialwirtschaft der EU.

Oberbürgermeister Dr. Kurz: „Ich bin froh und stolz, dass Mannheim Gastgeber des diesjährigen EUSES sein darf. Die Sozialökonomie wird eine wichtige Rolle in der zwingenden Veränderung zu einem nachhaltigen Wirtschaften spielen. Insofern ist für uns EUSES als weitere große europäische Konferenz in Mannheim auch ein logischer Schritt in unserer lokalen Nachhaltigkeitsstrategie.“

Wirtschaftsbürgermeister Grötsch ergänzte: „Die Konferenz bietet die Gelegenheit, darüber zu diskutieren, wie die Sozialwirtschaft dazu beitragen kann, die Wirtschaft zu gestalten, indem sie integrative Wirtschaftsmodelle für den nachhaltigen und digitalen Übergang innerhalb Europas fördert. Die Sozialunternehmen schaffen dabei Arbeitsplätze, erbringen barrierefreie Dienstleistungen, gehen umweltpolitische Herausforderungen an und stärken Gemeinschaften. Sie tragen Potenzial für sozialen Zusammenhalt und soziale Innovation – gemeinsam mit den bestehenden Strukturen der Wohlfahrtsverbände.“

Athanasopoulou betonte, dass „der EUSES ein Forum für einen vielfältigen Austausch über die Rolle der Sozialwirtschaft in Europa als Motor für nachhaltigen Aufschwung, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Inklusion bieten wird. Das kommt zur richtigen Zeit, denn wir brauchen einen Diskurs, wie die Sozialwirtschaft dazu beitragen kann, die Wirtschaft nach der COVID-Pandemie umzugestalten, den grünen und digitalen Wandel voranzutreiben und positive Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften zu erzielen“.

Das Konferenzprogramm lockt mit vielen aktuellen Themen und spannenden Rednerinnen und Rednern. Neben politischen Größen, wie den drei EU-Kommissaren Maroš Šefčovič, Nicolas Schmit und Thierry Breton, dem OECD-Generalsekretär Angel Gurría sowie Mannheims Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz werden weitere Persönlichkeiten aus der Social Economy Keynotes sprechen. Darunter sind unter anderem der Profisportler und Sozialunternehmer Wladimir Klitschko, der Wirtschaftsphilosoph Anders Indset, der Vorsitzende der größten Kooperative der Welt, Mondragon aus Spanien, Inigo Ucin, die Geschäftsführerin der Banca Ethica, Anna Fasano, und der Präsident der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, Ulrich Lilie.

Die inhaltlichen Schwerpunkte des EUSES konzentrieren sich auf drei Dimensionen: Digitalisierung der Sozialwirtschaft, (soziale) Innovation, länder- und sektorübergreifende Zusammenarbeit. Eine Ausstellung unter anderem mit Mannheimer Akteuren der Social Economy und ein entspanntes Abendprogramm zur Vernetzung rundet die zweitägige Konferenz ab. „Besonders freut mich, dass wir einige Mannheimer „Best Practice“ Beispiele aus der Sozialwirtschaft und der lokalen Wohlfahrt haben werden, die sich auf der Plattform präsentieren“, kündigt Ram an.

Die Ergebnisse der Digitalkonferenz werden in die so genannte „Mannheim Declaration on Social Economy“ einfließen. Die Teilnehmenden des EUSES können sich an der Bewertung der Ergebnisse der Declaration aktiv beteiligen. Oberbürgermeister Dr. Kurz wird die Ergebnisse der Abstimmung in der Abschlussveranstaltung am 27.05. vorstellen. Die Declaration wird anschließend der Europäischen Kommission als Beitrag zum „Social Economy Action Plan“ übergeben.

Info: Werden Sie Teil der „Mannheim Declaration on Social Economy“ und bringen Sie Ihre Ideen ein. Unter folgendem Link finden Sie das EUSES-Programm sowie Informationen zu allen Themen und prominenten Teilnehmerinnen und Teilnehmern: https://www.euses2020.eu/programme/. Um Anmeldung wird gebeten. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Der EUSES ist eine gemeinsame Veranstaltung der Stadt Mannheim und der Europäischen Kommission unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend. Der Kongress wird vom COSME Programm der Europäischen Union gefördert.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Beginn der Bauarbeiten im ersten Bauabschnitt zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes der Stadt Mannheim

Alles neu macht der Mai und somit starteten die Bauarbeiten zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes der Stadt Mannheim durch die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) und die Stadt Mannheim planmäßig ab Mai 2021. Mit dem gemeinsamen Bauvorhaben wird der am Hauptbahnhof gelegene Willy-Brandt-Platz fit für die Zukunft sowie bereit für die 2023 stattfindende Bundesgartenschau in Mannheim gemacht.

Der nun begonnene erste Bauabschnitt, der voraussichtlich bis Herbst 2021 andauern wird, umfasst den westlichen Bereich entlang der Gebäude der L15–Quadrate sowie den Austausch der Lichtstelen durch eine neue Beleuchtung auf der Ostseite bei der Buswendeschleife.

Mit der Herstellung der ersten ca. 2.000 m² Pflasterfläche von insgesamt ca. 9.000 m², werden neben dem neuen Pflasterbelag – durch den Einbau von Fahrradständern, moderner Sitzgelegenheiten, zeitgemäßer Beleuchtungsmasten und den Pflanzungen zusätzlicher Bäume – bereits einige prägende Gestaltungselemente am Bahnhofsvorplatz umgesetzt.

Der nächste bauliche Meilenstein wird am Hauptbahnhofsvorplatz im Sommer 2021 folgen. Die rnv plant im August 2021 die ehemalige Fußgängerunterführung der Borelly-Grotte mit Flüssigbeton zu verfüllen, um im kommenden Jahr ein viertes Gleis zur Stadtbahn- und Bushaltestelle MA Hauptbahnhof legen zu können. Seitens der Bauherren erfolgt hierzu eine separate Anrainer-Informationsveranstaltung.

Zur Baumaßnahme

Von Mai 2021 bis Ende 2024 wird die Baumaßnahme in drei Bauabschnitten umgesetzt. Mit dem ersten Bauabschnitt von Mai 2021 bis Oktober 2021 beginnt der Umbau des Willy-Brandt-Platzes auf der westlichen Platzhälfte. Der zweite Bauabschnitt, der von Anfang 2022 bis Frühjahr 2023 zur Baustelle wird, umfasst die Kapazitätserweiterung der Bus- und Stadtbahnhaltestelle Mannheim Hauptbahnhof und erfolgt in intensiver Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen Stadt Mannheim und rnv. Der dritte Bauabschnitt, der für Frühjahr bis Ende 2024 geplant ist, beinhaltet Arbeiten an der Buswendeschleife auf der östlichen Platzseite. Aufgrund des engen Zeitplans zur Fertigstellung der ÖPNV Maßnahme bis zur BUGA 2023 sind die ersten beiden Bauabschnitte eng abgestimmt.

Weitere Informationen zur Baumaßnahme erhalten Interessierte über die Internetseite: www.bahnhofsvorplatz-ma.de/

Text: Stadt Mannheim Foto: rnv GmbH
24.05.2021

Waldhof: Sondierungsarbeiten an zweitem Bombenverdachtspunkt

Die Sondierungsarbeiten an dem zweiten Bombenverdachtspunkt im Mannheimer Stadtteil Waldhof werden voraussichtlich in zwei Wochen fortgesetzt. Das haben die Experten der Kampfmittelräumfirma mitgeteilt. Für Anwohnerinnen und Anwohner besteht an dieser Stelle keine Gefahr.

Die Sondierungsarbeiten im „Freier Weg“ mussten am Mittwochnachmittag witterungsbedingt eingestellt werden.
Zuvor war bereits ein weiterer in diesem Bereich verorteter Verdachtspunkt von den Experten untersucht worden, dort bestätigte sich der Verdacht auf einen möglichen Blindgänger jedoch nicht.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Stadtbibliothek: Pfingstferien im virtuellen Bibliothekslabor

Freie Plätze im Pfingstferienprogramm der Bibliothekspädagogik der Stadtbibliothek Mannheim

Die Pfingstferien stehen vor der Tür und das beliebte Ferienprogramm des N³Bibliothekslabors hat noch freie Plätze im pandemiebedingt virtuellen Angebot:

3D-Druck-Werkstatt

Wie ein 3D-Drucker funktioniert, welche Programme man dafür benötigt und wie eigene Vorlagen gestaltet werden können, steht auf dem Programm der 3D-Druckwerstatt am Donnerstag, 27. Mai, 10 bis 12 Uhr, für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 13 Jahren.
Natürlich wird das Vorgestellte und Gelernte auch gleich gemeinsam ausprobiert und ein kleines Objekt kann selbst entworfen werden, das nach dem Kurs ausgedruckt wird.

Programmier-Werkstatt mit Calliope mini

Der Calliope mini ist ein Einplatinencomputer, den genutzt werden kann, um mit Hilfe von Code und Hardware Probleme zu lösen, Ideen umzusetzen oder einfach um lustige Projekte zu verwirklichen. Bei der Programmier-Werkstatt am Freitag, 28. Mai, 9 bis 12 Uhr, für Kinder und Jugendliche zwischen 10 und 14 Jahren mit Vorkenntnissen, werden gemeinsam Möglichkeiten ausgelotet und spielerisch ausprobiert.

Die Veranstaltungen finden digital über die Plattform BigBlueButton statt, das Formular zur Voranmeldung ist hier zu finden.

Die Teilnahme ist kostenlos, vorab wird ein Pfand in Höhe von 5 Euro fällig, das nach der Teilnahme zurückerstattet wird. Die Teilnahmeinformationen werden nach Anmeldung und geleistetem Pfand übermittelt.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Mannheim steigt aufs Fahrrad: Aktion Stadtradeln geht in die vierte Runde

71.717 erradelte Kilometer im Auftaktjahr 2018, 245.990 Radkilometer im Jahr 2019 und 461.836 Kilometer im vergangenen Jahr: STADTRADELN, die internationale Kampagne des Klima-Bündnis, bei der sich die Stadt Mannheim seit 2018 beteiligt, vergrößert sich rasant. Die vierte Runde wird am Montag, 14. Juni, eingeläutet. Drei Wochen lang – bis zum Sonntag, 4. Juli, sind die Bürgerinnen und Bürger wieder aufgerufen, für den Klimaschutz in die Pedale zu treten und ihren Alltag möglichst CO2-neutral zu bestreiten. Die Aktion wird gemeinsam vom Fachbereich Geoinformation und Stadtplanung und der Klimaschutzagentur Mannheim betreut.

STADTRADELN selbst ist ein Wettbewerb: Teams bestehend aus Personen, die in Mannheim wohnen oder arbeiten, einem Verein angehören oder eine (Hoch-)Schule besuchen – also Unternehmen, Vereine, Schulklassen, Familien sowie Freundeskreise – sollen in dem Zeitraum ihr Fahrrad so oft wie möglich beruflich und privat nutzen und dabei Radkilometer sammeln. Wer beispielsweise die meisten Gesamtkilometer als Team erradelt oder welches Team die meisten erradelten Kilometer pro Teammitglied vorweist, gewinnt Preise im Wert von bis zu 500 Euro. Neben anderen Gewinnkategorien werden unter allen Teilnehmenden weitere attraktive Preise verlost.

Doch STADTRADELN ist kein bitterernster Wettkampf. Vielmehr stehen der Spaß am Radfahren, die Gemeinschaft mit anderen Gleichgesinnten und der Wunsch, einen eigenen Beitrag für den Klimaschutz zu leisten, im Vordergrund. In dem Zeitraum ist auch dieses Jahr, wenn es die Corona-Regelungen zulassen, wieder ein buntes Rahmenprogramm vorgesehen, wie zum Beispiel die beliebten RadCHECKS oder FreeBikeTouren.

Eine Anmeldung ist ab sofort möglich unter www.stadtradeln.de/mannheim. Wer als Einzelperson teilnehmen möchte, hat die Möglichkeit dem „Offenen Team – Mannheim“ beizutreten. Die erradelten Kilometer können ebenfalls auf der genannten Homepage erfasst oder über die STADTRADELN-App hochgeladen werden. Auch mehrere Dienststellen der Stadtverwaltung Mannheim werden sich an der Aktion beteiligen.

Die Aktion wird vom ADFC Mannheim, dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, den Reiss-Engelhorn-Musseen, Radsport Altig, Basement Bikes, Zweirad & Motor-Technik Schreiber, Fahrradtaschen Zimmer sowie von Free Walking Tour Mannheim unterstützt.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Im Gestaltungsbeirat auf den Weg gebracht: Neue charaktervolle Halle für den Inline-Sportclub auf dem Waldhof

Der Inline-Sportclub Mannheim e.V. (ISC) plant eine neue Halle auf der Sportanlage am Speckweg im Waldhof zu bauen. Die Inlinehockey-Sportler, die bislang im Eisstadion im Friederichspark spielten, benötigen eine neue Trainingsstätte. Gemeinsam mit dem Mannheimer Gestaltungsbeirat hat der Verein die Baupläne weiterentwickelt.

Geplant und erstellt wird der Hallenneubau von Zapf Gewerbebau GmbH, Sinsheim. Ziel der Überarbeitung war das im ersten Entwurf noch eher uniforme Erscheinungsbild der Fassade stärker zu gliedern und im Rahmen der Möglichkeiten anspruchsvoll zu gestalten. Dabei sollte der Bezug zum Außenraum durch Setzung präziser Öffnungen, Materialität und Gestaltung thematisiert werden. Dies ist nun gelungen. Neben der Photovoltaikanlage auf dem Dach wurden auch gemeinsam Möglichkeiten der Dach- und Fassadenbegrünung thematisiert. „Insgesamt ist das Projekt auf einem guten Weg, für die Mannheimerinnen und Mannheimer ein starker Ort mit Identität und Charakter zu werden“, konnte Baubürgermeister Ralf Eisenhauer zum Ende der Beratung testieren.

Der Gestaltungsbeirat der Stadt Mannheim berät als unabhängiges Sachverständigengremium die Stadtverwaltung bei allen Bauvorhaben, die aufgrund ihrer Größenordnung, Lage oder Bedeutung im Stadtbild prägend in Erscheinung treten. Er setzt sich aus 5 Expertinnen und Experten der Fachsparten Architektur, Stadt- und Freiraumplanung zusammen. Aktuell sind als Mitglieder berufen: Ramona Buxbaum (Darmstadt), Ina Laux (München), Axel Lohrer (München), Prof. Ludwig Wappner (München/Karlsruhe) und Gerhard Wittfeld (Aachen).

Die jüngste Sitzung fand erneut pandemiebedingt als Videokonferenz statt, es standen insgesamt acht zu beratende Hochbauprojekte auf der Tagesordnung. Die 54. Sitzung des Gestaltungsbeirats war geprägt von Wiedervorlagen, 6 der 8 Projekte wurden nach der gemeinsamen Diskussion in der letzten Sitzung wieder vorgestellt. Eisenhauer erläutert: „Dabei zeigte sich der Erfolg des fruchtbaren Dialoges. Alle wiedervorgelegten Projekte konnten vom Gestaltungsbeirat nun zur weiteren Umsetzung empfohlen werden.“

Der nächste Gestaltungsbeirat tagt am 15.7.2021.

Text: Stadt Mannheim Visualisierung: ISC Mannheim e.V; Zapf Gewerbebau GmbH
24.05.2021

Sperrung der Tunnelstraße

  • Sperrung der Tunnelstraße für den motorisierten Verkehr ab Do., 27. Mai 2021
  • Sperrung der Hauptbahnhofsunterführung (Südseite HBF) für den fußläufigen Verkehr ab voraussichtlich Mitte Juni 2021 bis Ende Februar 2022
  • Sperrung der Tunnelstraße für den Durchgangsverkehr ab voraussichtlich März 2022

Die Mannheimer Parkhausbetriebe GmbH (MPB) baut auf der Südseite des Hauptbahnhofs ein neues Fahrradparkhaus das gleichzeitig als sogenanntes „Zugangsbauwerk“ eine barrierefreie Zuwegung zur Hauptbahnhofsunterführung – als Wegeführung zwischen dem Lindenhof und der Innenstadt sowie zu den Bahngleisen – gewährleisten wird. Die Bauarbeiten am Zugangsbauwerk haben bereits Ende 2020 begonnen und werden voraussichtlich bis Ende 2022 andauern. Im Zuge des Baufortschritts verändern sich ab Ende Mai 2021 die Verkehrswege für den Fuß-, Rad- und Autoverkehr im Umgebungsbereich des Hauptbahnhofes. Zur grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Verkehrsfrequenzen zwischen der Mannheimer Innenstadt und dem Lindenhof, wurde seitens der Stadt Mannheim in Kooperation mit der MPB, der Bundespolizei und dem Bahnhofsmanagement der Deutschen Bahn, für die jeweiligen Verkehrssparten, Verkehrswege- und Umleitungskonzepte erarbeitet. Diese stellen sich wie folgt dar:

Sperrung der Tunnelstraße (Suezkanal) für den motorisierten Verkehr ab Do., 27.Mai 2021

Die Tunnelstraße wird in der Nacht von Mittwoch, 26. Mai auf Donnerstag, 27. Mai 2021 für den motorisierten Verkehr vollständig gesperrt. Der Fuß- und Radverkehr sowie Einsatz- und Rettungsfahrzeuge können die Tunnelstraße weiterhin uneingeschränkt nutzen. Außerdem bleibt die Zufahrt zum Parkhaus in der Tunnelstraße erhalten.

PKW-Umleitungen

Der Autoverkehr Richtung Lindenhof, wird über eine ausgeschilderte knapp 4 Kilometer lange Umleitung geführt. Hier: Bismarckstraße – Reichskanzler-Müller-Straße – Schwetzinger Straße – Helmut-Kohl-Straße (Südtangente). Der Autoverkehr Richtung Norden kann weiterhin über die Helmut-Schmidt-Brücke fahren. Die Umleitungsbeschilderungen werden zeitnah eingerichtet.
Mit Sperrung der Tunnelstraße für den Autoverkehr, errichtet die MPB auf der westlichen Seite des Hauptbahnhofs (auf der Höhe Revier Bundespolizei) eine Behelfstreppe, damit Fußgänger*innen von der Gleisanlage oder vom Bahnhofsvorplatz direkt in die Tunnelstraße gelangen können.

Sperrung der Hauptbahnhofsunterführung (Südseite HBF) für den fußläufigen Verkehr

Ab voraussichtlich Mitte Juni 2021 bis Ende Februar 2022 wird die Hauptbahnhofsunterführung für den fußläufigen Durchgangsverkehr, direkt am Zugangsbereich auf der Lindenhofseite, für mehrere Monate vollständig gesperrt. Ersatzweise wird für den Fußverkehr eine Umleitungsführung durch die Tunnelstraße mit entsprechender Hinweisbeschilderung eingerichtet. Von Seiten des Hauptbahnhofs bleibt die Zuwegung zu den Gleisen als Sackgasse erhalten. Sämtliche Gleise sind wie gewohnt erreichbar. Eine barrierefreie Zuwegung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Lindenhof ist grundsätzlich durch die Tunnelstraße gewährleistet. Mobilitätseingeschränkten Personen steht durch die Nutzung des ÖPNV (Haltestelle MA-Hauptbahnhof – Haltestelle MA-Hauptbahnhof Süd) eine barrierefreie Verkehrsverbindung zwischen dem Hauptbahnhof und dem Lindenhofplatz zur Verfügung.

Sperrung der Tunnelstraße für den Durchgangsverkehr ab voraussichtlich März 2022

Ab März 2022 bis voraussichtlich Ende 2024 startet die Deutsche Bahn mit erforderlichen Sanierungsarbeiten im Gleisbereich. Die Tunnelstraße wird ab diesem Zeitpunkt für sämtliche Durchgangsverkehre vollständig gesperrt. Die Zufahrt zum Parkhaus in der Tunnelstraße bleibt weiterhin erhalten. Eine erforderliche Umleitungsbeschilderung für den Fuß- und Radverkehr wird entsprechend eingerichtet.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Mobiles Grünes Zimmer® für mehr Grün in der Neckarstadt

Das Mobile Grüne Zimmer® kommt in die Neckarstadt. An drei verschiedenen Standorten zeigt das Zimmer in den Sommermonaten, welche Bedeutung Grün für eine verdichtete Innenstadt hat. Die Stadt Mannheim will mit dieser Aktion für mehr Grün in der Stadt werben, auf die Notwendigkeit frühzeitiger Anpassung an die Folgen des Klimawandels aufmerksam machen sowie über die städtischen Klimaschutz-Aktivitäten im Quartier informieren. Ein Mobiles Grünes Zimmer® ist ein offener Container mit Pflanzwänden und Sitzflächen. Drei Monate wird das Zimmer die Gelegenheit bieten, sich eine kleine innerstädtische Verschnaufpause im Grünen zu gönnen. Bereits 2018 war das Zimmer in Mannheim zu Besuch und hat viel Zuspruch von Bürger*innen erhalten.

„Im Mobilen Grünen Zimmer können Sie mitten in der Stadt Grün erleben. Davon brauchen wir besonders in Mannheim mehr, denn sie steigern unser Wohlbefinden ganz individuell und für uns alle unser Stadtklima. Förderprogramme können das unterstützen, machen Sie also mit, damit unsere Stadt noch lebenswerter wird“, führt Bürgermeisterin Prof. Dr. Diana Pretzell aus. Seit Juli 2016 fördert die Stadt Maßnahmen zur Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen.

Stadtweit werden durch den Fachbereich Klima, Natur, Umwelt in Kooperation mit der Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH sowie MVV Regioplan GmbH zahlreiche Projekte und Maßnahmen realisiert, um die Themen Klimaschutz, Energiewende und Klimafolgenanpassung nachhaltig in den Lebensalltag der Mannheimer Bürger*innen zu integrieren.

Im Rahmen der Erstellung eines energetischen Quartierskonzeptes für die Neckarstadt-West wurde der energetische Status-Quo des Quartiers erhoben, Entwicklungsszenarien hin zu einer Klimaneutralität entwickelt sowie konkrete Maßnahmen für mehr Klimaschutz und Klimafolgenanpassung in der Neckarstadt-West in einem Beteiligungsprozess mit Bürger/innen entwickelt. Mannheim muss einiges unternehmen, um sich aktiv dem Klimaschutz zu widmen und den Folgen des Klimawandels zu begegnen. „Das ins Leben gerufene Sanierungsmanagement „Neckarstadt-West auf Klimakurs“ möchte den Stadtteil und seine Akteur/innen dabei unterstützen, die Neckarstadt-West klimafit zu machen. Dafür werden Beratungsleistungen und Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Projekten angeboten, die mit Klima und Energie im Stadtteil zu tun haben“, erläutert Dr. Katharina Rensing, Leiterin des Fachbereichs Klima, Natur, Umwelt der Stadt Mannheim. Dr. Alexander Kuhn, Geschäftsführer der MVV Regioplan ergänzt: „Das Sanierungsmanagement setzt die im energetischen Quartierskonzept gemeinsam definierten Maßnahmen in der Neckarstadt-West um und kann nun als koordinierende Schnittstelle auf eine breite Basis an Initiativen, Netzwerken und Multiplikatoren zurückgreifen: eine gute Voraussetzung zur gemeinsamen Erreichung der Klimaschutzziele.“

Durch Fördermittel des EU-Projekts SONNET (Social Innovation in Energy Transitions) und der KfW zur energetischen Stadtsanierung wurde das Sanierungsmanagement „Neckarstadt-West auf Klimakurs“ errichtet und ein breiter Beteiligungsprozess gestartet.

„Insbesondere die städtischen Förderprogramme zur energetischen Sanierung, der Solarbonus und die Förderung von Begrünungsmaßnahmen sollen zukünftig noch stärker in der Neckarstadt-West Anwendung finden“, sagt Agnes Schönfelder, Geschäftsführerin der Klimaschutzagentur Mannheim. Die Klimaschutzagentur betreut die städtischen Förderprogramm und berät Interessierte.

Die Aktion des Mobilen Grünen Zimmers® findet in Kooperation mit der Lokalen Stadterneuerung (LOS) und dem Quartiermanagement Neckarstadt-West statt. Der erste Standort des Mobilen Grünen Zimmers® wird der Platz vor der Paul-Gerhardt-Kirche sein (17.05.-14.06.21). Die Evangelische Kirchengemeinde ist mit dem „Grünen-Gockel“-Umweltengagement im Klimaschutz tatkräftig aktiv und unterstützt die Aktion der Stadt Mannheim mit Open-Air Gottesdiensten, Gebeten und Musik.
Wer Projektideen hat, um seinen Stadtteil klimafit zu machen, kann auf Mannheim Gemeinsam Gestalten vorbeischauen: (https://www.mannheim-gemeinsam-gestalten.de/dialoge/neckarstadt-west-auf-klimakurs#uip-1).

Die Stadt Mannheim möchte jeden Interessierten herzlich einladen, das Mobile Grüne Zimmer® zu besuchen und sich inspirieren zu lassen, wie jede*r Einzelne etwas für mehr Stadtgrün und stärkeren Klimaschutz tun kann.

Diese drei Partner*innen bilden das Sanierungsmanagement-Team „Neckarstadt-West auf Klimakurs“:

  • Die Abteilung Klimaschutz des Fachbereichs Klima, Natur, Umwelt entwickelt und koordiniert die stadtweite Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsstrategie der Stadt.
  • Die Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH berät zu allen Fragen rund ums Energiesparen in den eigenen vier Wänden und motiviert die Bürger*innen mit Aktionen und Projekten, den eigenen Lebensstil klimafreundlich und nachhaltig zu gestalten.
  • Die MVV Regioplan GmbH unterstützt kommunale Auftraggeber*innen mit integrierten Planungsansätzen auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Stadt.

Weitere Informationen:

Abhängig von lokalen Inzidenzwerten sowie den Bundes- und Landesregelungen kann eine Bespielung des Mobilen Grünen Zimmers® stattfinden. Wenn Sie/Ihre Organisation/Ihr Verein daran interessiert sind, können Sie sich bei Claudia Weimer (c.weimer@mvv-regioplan.de, 0621 8767511) melden.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Lesewichtel – Die virtuelle Vorlesestunde der Stadtbibliothek

Ein virtuelles Lesevergnügen für Eltern und angehende Bücherwürmer im Alter von zwei bis vier Jahren bietet die Stadtbibliothek Mannheim mit den Lesewichteln. Am

Mittwoch, 26. Mai, 15 Uhr,

lesen die Vorleser*innen Caroline Gallicchio und Renate Kolb das Bilderbuch „Paul und Opa fahren Rad“ von Karsten Teich aus dem Gerstenberg-Verlag vor. In der Veranstaltung wird gemeinsam gespielt und gebastelt.

Die Veranstaltung ist kostenlos und dauert etwa eine halbe Stunde, eine vorherige Anmeldung unter E-Mail: stadtbibliothek.kinderbibliothek@mannheim.de oder Telefon: 0621/ 293-8916 ist erforderlich.

Die Veranstaltung wird über das Webkonferenz-Tool BigBlueButton stattfinden. Teilnehmer*innen erhalten nach Anmeldung die Zugangsdaten.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Corona-Virus

446. Aktuelle Meldung zu Corona 23.05.2021

Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 16.030

Dem Gesundheitsamt wurden bis Nachmittag, 23.05.2021, 16 Uhr, 16 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 16.030.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv mit einem PCR-Test getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 14.697 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 1.037 akute Infektionsfälle.
Das Gesundheitsamt appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, sich auch bei geringen Krankheitszeichen wie Schnupfen, Husten oder leichtem Fieber sofort testen zu lassen.

Sollte ein Selbsttest durchgeführt worden sein, weist das Gesundheitsamt darauf hin, dass, bei einem positiven Ergebnis, die Verpflichtung besteht, unverzüglich einen PCR-Test zur Bestätigung des Ergebnisses durchführen zu lassen. Ein PCR-Test kann nach vorheriger Rücksprache in einer niedergelassenen Praxis, in einer Schwerpunktpraxis oder einem Testzentrum mit PCR-Testangebot erfolgen. Bis zum Erhalt des Ergebnisses besteht entsprechend der Vorgabe des Landes in der Corona Verordnung Absonderung die Empfehlung, sich in häusliche Absonderung zu begeben und Kontakte bestmöglich zu vermeiden. Damit helfen Sie aktiv, eventuelle Infektionsketten mit einer Weiterverbreitung des Virus zu unterbrechen.
Ist der PCR-Test ebenfalls positiv, muss man sich unverzüglich in häusliche Absonderung begeben. In einem solchen Fall greifen die Absonderungspflichten aus der CoronaVO Absonderung.

Informationen dazu unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/gesundheit-pflege/gesundheitsschutz/infektionsschutz-hygiene/informationen-zu-coronavirus/faq-selbsttest/

Für die Stadt Mannheim ist die vom Robert Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzzahl entscheidend.
Inzidenzzahl für den Stadtkreis Mannheim ist unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen: Erste Öffnungsstufe ab Pfingstsonntag

Bekanntmachung gemäß Infektionsschutzgesetz

Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 100 vom 21.05.21 der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende Bekanntmachung.

Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (21.05.2021: 93,4; 20.05.2021: 86,3; 19.05.2021: 87,2; 18.05.2021: 83,7; 17.05.2021: 90.5). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.
Die Rechtswirkung des § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG tritt am Sonntag, den 23.05.2021 ein.
Damit treten an diesem Tag die Maßnahmen des § 28b Absätze 1 und 3 IfSG (sog. Bundesnot-bremse) außer Kraft. Stattdessen gelten die Regelungen zur 1. Öffnungsstufe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO.

Mannheim, den 21.05.2021

Dr. Peter Schäfer
Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt

Stadt Mannheim
24.05.2021

Unterschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen: Erste Öffnungsstufe ab Pfingstsonntag

Unterschreitet eine Region an fünf Werktagen in Folge die Grenze der Inzidenz von 100, tritt die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft und weitere Öffnungsschritte sind entsprechend der Vorgaben des Landes möglich. Das RKI hat am 21. Mai, eine 7-Tage Inzidenz von 93,4 für den Stadtkreis Mannheim gemeldet. (https://corona.rki.de). Das Gesundheitsamt hat daher heute bekannt gemacht, dass die Inzidenz im Stadtgebiet Mannheim an fünf aufeinander folgenden Werktagen die Schwelle von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern an sieben Tagen unterschritten hat. Maßgeblich für die Zählweise sind hierbei die vom Robert-Koch-Institut (RKI) veröffentlichten Zahlen, die jeweils am Tag nach der Veröffentlichung des Landesgesundheitsamts veröffentlicht werden. Erste Öffnungsschritte sind danach frühestens am übernächsten Tag, also am Pfingstsonntag, 23. Mai, 0:00 Uhr möglich.

Die Öffnungen sind hier nachzulesen:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/

Die Öffnungsstufen für Stadt- und Landkreise mit einer stabilen 7-Tage-Inzidenz unter 100 auf einen Blick.

Weitere Informationen finden sich hier: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/sichere-oeffnungsschritte-bei-sinkenden-inzidenzen/

Indem die sogenannte „Bundesnotbremse“ außer Kraft tritt, entfallen zugleich die Ausgangsbeschränkungen und es gelten gelockerte Kontaktbeschränkungen. Demnach sind ab Sonntag Treffen im öffentlichen oder privaten Raum von zwei Haushalten mit maximal fünf Personen möglich, Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Sollten die Inzidenzwerte an drei aufeinander folgenden Tagen wieder die Schwelle von 100 überschreiten, greift die „Bundesnotbremse“ erneut und die erste Öffnungsstufe entfällt wieder. Hierbei zählen Inzidenzschwellenüberschreitungen an Sonn- und Feiertagen mit. Die Überschreitung wäre wiederum ortsüblich bekannt zu machen und die Rechtswirkungen treten am übernächsten Tag ein.

Stadt Mannheim
24.05.2021

Bekanntmachung gemäß Infektionsschutzgesetz

Bekanntmachung der Unterschreitung des Schwellenwertes 100 vom 21.05.21 der Stadt Mannheim

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 28b Absatz 2 Satz 1 Infektionsschutzgesetzes (IfSG), § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) jeweils in den zur Zeit geltenden Fassungen für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende Bekanntmachung.

Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 100 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten (21.05.2021: 93,4; 20.05.2021: 86,3; 19.05.2021: 87,2; 18.05.2021: 83,7; 17.05.2021: 90.5). Maßgeblich ist der vom Robert-Koch-Institut veröffentlichte Inzidenzwert.
Die Rechtswirkung des § 28b Absatz 2 Satz 1 IfSG tritt am Sonntag, den 23.05.2021 ein.

Damit treten an diesem Tag die Maßnahmen des § 28b Absätze 1 und 3 IfSG (sog. Bundesnot-bremse) außer Kraft. Stattdessen gelten die Regelungen zur 1. Öffnungsstufe nach § 21 Absatz 1 Satz 1 CoronaVO.

Mannheim, den 21.05.2021

Dr. Peter Schäfer
Leiter Fachbereich Jugendamt und Gesundheitsamt

Aktuelle Rechtsvorschriften

Stadt Mannheim
24.05.2021