Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Corona-Fallzahlen

Mittwoch, 30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1657 (+ 51)
Davon bereits genesen: 1002
Todesfälle: 23 ( + 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 189,9 ( + 43,5)
Warnstufe: Rot

Stand: 30.12.2020, 14:43 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
31.12.2020

Terminvergabe für Corona-Schutzimpfungen ab 4. Januar 2021

Im Impfzentrum in der Stadthalle Speyer starten ab Montag, den 11. Januar 2021 die ersten Corona-Schutzimpfungen, wofür eine vorherige Terminvereinbarung zwingend erforderlich ist.

Ab Montag, den 4. Januar 2021 ist die Termin-Hotline sowie die dazugehörige Online-Terminvergabe des Landes Rheinland-Pfalz freigeschaltet. Die Terminvereinbarung hat ausschließlich telefonisch unter 0800 – 5758100 oder online unter www.impftermin.rlp.de zu erfolgen.
Gemäß der Corona-Impfverordnung des Bundes können zunächst die priorisierten Gruppen, insbesondere die über 80-Jährigen, einen Termin erhalten.

Oberstes Ziel ist es, Menschen mit sehr hohem und hohem Risiko, schwer zu erkranken oder zu versterben, vordringlich zu impfen. Daher finden bereits seit dem 27. Dezember in Rheinland-Pfalz einrichtungsbezogene Schutzimpfungen durch mobile Impfteams in Senioreneinrichtungen statt. Bis zum 13. Januar 2021 werden alle Speyerer Pflege- und Seniorenheime Impftermine durch die mobilen Teams des Deutschen Roten Kreuz erhalten.

Stadt Speyer
31.12.2020

Stadtnotiz

Erinnerung – Abfallwirtschaftshof nur noch mit Termin

Ab Samstag, 2. Januar 2021, sind Anlieferungen am Abfallwirtschaftshof nur noch mit vorheriger Anmeldung auf www.stadtwerke-speyer.de/Abfallwirtschaftshof möglich.

Das Zeitfenster von jeweils einer Stunde für 15 Fahrzeuge bitte ausnutzen! Wenn alle in den ersten fünf Minuten da sind, entsteht wieder unerwünschte Enge.

Die Entsorgungsbetriebe sind zuversichtlich, dass mit dieser Maßnahme eine Schließung der Abgabestelle vermieden werden kann. Beratung zur Anmeldung gibt es unter Telefon 06232/625-0.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Speyer 24/7 News
31.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Trotz Impf- und Abstrichzentrum in Speyer gab es für Dienstag keine aktualisierten Zahlen. Somit können wir vom Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinlandpfalz leider nur diese Zahlen übernehmen. Zumindest ist die Inzidenz damit nochmals deutlich gefallen und liegt nun nur noch knapp über der des Rhein-Pfalz-Kreises (135,8).

Speyer 24/7 News
30.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 971
Todesfälle: 21 (+/- 0)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 146,4
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
30.12.2020

Corona-Schutzimpfungen in Senioren- und Pflegeheimen bis Mitte Januar abgeschlossen

Am 28. Dezember 2020 konnten die mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes die ersten Corona-Schutzimpfungen im Speyerer Seniorenheim „Am Adenauerpark“ vornehmen.            
Wie das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie und der dafür zuständige DRK-Landesverband Rheinland-Pfalz auf Anfrage von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nun mitteilten, werden bis zum 13. Januar 2021 die übrigen Speyerer Einrichtungen Impftermine erhalten.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zeigt sich entsprechend zuversichtlich: „Ich freue mich sehr, dass die Impfungen in den Senioren- und Pflegeheime bereits Mitte Januar erfolgt sein werden. Ich bin dem Land und dem DRK angesichts der zuletzt hohen Infektionszahlen in Speyer sehr dankbar, dass die Impfungen so rasch durchgeführt werden können. Es ist schön zu sehen, dass unsere Bemühungen Früchte tragen und ich hoffe, dass sich dies auch an den Infektionszahlen bemerkbar machen wird.“

Folgende Impftermine durch mobile Teams des DRK sind geplant: Am Mittwoch, 30. Dezember 2020 wird im „Haus am Germansberg“ und im „Bürgerhospital“ geimpft. Im neuen Jahr sollen am 4. Januar 2021 in den Einrichtungen „Burgfeld“ und „Salier-Stift“ sowie am 13. Januar im „Storchenpark“ Impfungen erfolgen.

Die Termine für die Einrichtungen „St. Martha“ und „Haus Edelberg“ folgen.

Bürgermeisterin Monika Kabs spricht an dieser Stelle ihren Dank an die Pfleger*innen und Einrichtungsleitungen aus: „Sie haben in den vergangenen Wochen ungeheure Kräfte und Energien eingesetzt und sind dabei auch oft an Ihre Grenzen geraten. Für diese Leistung haben Sie meine große Anerkennung und ich wünsche Ihnen, dass Sie nun zusammen mit den Bewohnerinnen und Bewohnern und deren Angehörigen endlich etwas Licht am Ende des Tunnels sehen können.“

Stadt Speyer
30.12.2020

Geltende Beschränkungen für die Silvesternacht 2020/21

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu und auch die erste Nacht im Neuen Jahr wird pandemiebedingten Beschränkungen unterliegen. „Auch wenn es den Bürgerinnen und Bürgern schwer fallen wird, so können wir einen auch nur annähernd vergleichbaren Jahreswechsel, wie wir ihn bisher kannten und zelebriert haben, nicht gewähren. Zu groß ist die Gefahr, dass die Infektionszahlen aufgrund dieses Anlasses steigen und unsere bisherigen Kraftanstrengungen, insbesondere der letzten Wochen, zunichte gemacht werden“, verweist Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler auf das Risiko möglicher Lockerungen der zurzeit geltenden Beschränkungen. Wurden die Regelungen zu Weihnachten etwas weniger streng gehandhabt, um die Feiertage im engsten Kreis der Familie zu ermöglichen, so wird es für Silvester keine entsprechenden Lockerungen geben.

Gemäß der 14. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren nicht mitzählen. Außerdem gilt weiterhin ein generelles An- und Versammlungsverbot, also auch Treffen vor dem Haus mit mehreren Nachbarn oder Ähnliches sowie der Konsum von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit bleiben untersagt.

Für Speyer gilt entsprechend der Allgemeinverfügung der Stadt nach wie vor und noch mindestens bis zum 10. Januar 2021 eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Diese wird auch an Silvester/Neujahr nicht gelockert werden können. Nach 21 Uhr darf sich also nur noch draußen aufhalten, wer nach der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Speyer einen triftigen Grund dafür hat.

Des Weiteren ist ein generelles Abbrennverbot von Feuerwerk und Pyrotechnik auf öffentlichen Straßen und Plätzen sowie ein allgemeines Verkaufs- und Erwerbsverbot solcher gegeben. Altbestände dieser Art dürfen nur auf Privatgelände abgebrannt werden. Stadtfeuerwehrinspekteur Peter Eymann appelliert diesbezüglich an die Vernunft der Speyerer*innen: „Da die Situation in unseren Krankenhäusern nach wie vor kritisch und die Verletzungsgefahr beim Abbrennen von Pyrotechnik erfahrungsgemäß hoch ist, bitten wir darum, auf das ‚Böllern‘ in diesem Jahr zu verzichten. Bereits erworbenes Feuerwerk kann bei sachgerechter Lagerung auch bis zum kommenden Jahr problemlos aufbewahrt werden.“

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) der Stadt Speyer und die Polizei werden am 31. Dezember 2020 ab 20 Uhr ihre Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen mit verstärktem Personal mittels Streifenfahrten und -gängen durchführen. Ordnungsdezernentin Irmgard Münch-Weinmann hält dazu an, den Behörden keinen Anlass zu einem Einsatz zu geben: „Es ist definitiv nicht die Zeit, die geltenden Regeln zu missachten und somit die eigenen Bedürfnisse über das Gemeinwohl zu stellen. Es kommt auf uns alle an, durchzuhalten und vor allem zusammenzuhalten, um das neue Jahr hoffnungsvoll begrüßen zu können.“

Lesen sie hierzu auch die Regelungen und Beschränkung für die gesamte Metropolregion Rhein-Neckar-Pfalz, zu Silvester, unter:

Silvester / Corona – Speyer 24/7 News (speyer24news.com)

Stadt Speyer
30.12.2020

Silvester / Corona

Einsatzplanungen und Kontrollen an Silvester 2020

Aufgrund der andauernden Corona-Pandemie wird Silvester 2020 anders als gewohnt. Um das Infektionsgeschehen und die schnelle Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, wurden Beschränkungen durch die Landesregierung erlassen, welche durch Allgemeinverfügungen der örtlich zuständigen Städte und Kreise ergänzt wurden.

Nach der aktuell gültigen 14. Corona-Bekämpfungsverordnung ist demnach das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf öffentlichen Plätzen und Straßen am 31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021 generell verboten. Weiterhin gelten die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr in Ludwigshafen, Frankenthal, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis auch in der Silvesternacht. Das heißt, dass sich in dieser Zeit niemand ohne triftigen Grund im öffentlichen Raum aufhalten darf.

Tagsüber, also zwischen 5 und 21 Uhr, gelten die allgemeinen Kontaktbeschränkungen.

Die Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz werden im gesamten Zuständigkeitsbereich in der Silvesternacht verstärkt Präsenz zeigen und unterstützen die zuständigen kommunalen Ordnungsbehörden. Insbesondere öffentliche Plätze, an denen in den Vorjahren traditionell viele Feiernde zusammengekommen waren, werden verstärkt kontrolliert.

Ein Schwerpunkt der Kontrollen durch die Ordnungsämter und die Polizei liegt auf der Einhaltung der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und den ergänzend erlassenen Allgemeinverfügungen.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich über die aktuellen Vorschriften zu informieren und diese zu beachten. Bei Verstößen wird konsequent eingeschritten und diese unterbunden.

„Halten Sie sich bitte an die Regeln, damit wir gemeinsam mit Ihnen das Jahr 2021 friedlich und hoffentlich gesund begrüßen können“, lautet der gemeinsame Appell des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und der jeweiligen Stadt- bzw. Kreisspitzen.

Die vollumfänglichen Rechtsverordnungen finden Sie unter www.corona.rlp.de oder bei der für Ihren Wohnort zuständigen Verwaltung.

Stadt Speyer
29.12.2020

Anmerkung der Redaktion

Wir haben bei der Stadt Speyer extra noch einmal angefragt um Gewissheit zu folgenden Fragen zu erhalten:

Darf ich Silvester mit Freunden und Bekannten feiern?

Das dürfen sie solange sie sich an die Kontakbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten, Kinder unter 14 Jahren zählen nicht) halten. Denken sie bitte auch daran das von 21 – 5 Uhr eine Ausgangsbeschränkung in Kraft ist und sie entweder davor… oder dann im neuen Jahr ab 5 Uhr… nach Hause gehen müssen. In Badenwürttemberg ist bereits ab 20 Uhr die Ausgangsbeschränkung in Kraft.

Darf ich Feuerwerk vom Vorjahr noch abschießen?

Ja das dürfen Sie solange sie sich auf privatem Grund, sprich Gärten, Terrasse oder Balkon befinden. Auf der Straße oder Plätzen hingegen ist es verboten und mit einem Bussgeld von bis zu 500.- € belegt!

Darf ich mit Sekt (oder anderen alkoholischen Getränken) aufs neue Jahr anstossen?

Dies dürfen sie natürlich tun so lange sie sich an die Kontaktbeschränkung (maximal 5 Personen aus 2 Haushalten) halten und dies ebenfalls NICHT im öffentlichen Raum passiert. Dort herrscht Bundesweit ein Konsumverbot von Alkohol. Im eigenen Garten, Vorgarten oder auf dem Balkon hingegen ist es erlaubt.

Wir wünschen allen Leser/innen einen guten und vor allem sicheren Rutsch ins Neue Jahr. Viel Gesundheit, Glück und Zufriedenheit in 2021.

Speyer 24/7 News
29.12.2020

Corona / Speyer

Corona-Fallzahlen vom Montag, 28.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1606 (+ 17)
Davon bereits genesen: 958
Todesfälle: 21 (+ 3)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 197,8
Warnstufe: Rot

Stand: 28.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
29.12.2020

Corona

Coronafallzahlen vom Donnerstag, 24.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1563 (+ 1)
Davon bereits genesen: 844
Todesfälle: 18
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 316,4
Warnstufe: Rot

Stand: 24.12.2020, 11:30 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
25.12.2020

Übersicht der bislang bekannten Fälle in Rheinland-Pfalz (24.12.2020, 11:30 Uhr)

(Hinweis: Wenn Sie die Tabelle mit einem Desktop-PC oder Laptop aufrufen, kann es sein, dass Sie nicht alle Spalten auf Ihrem Bildschirm sehen. Sie finden am Ende der Tabelle eine Möglichkeit, um weiter nach rechts zu scrollen.)

LandkreisGesamtDifferenz
zum
Vortag
Hospita-
lisiert
VerstorbenGenesen*Aktuelle Fälle**Gemeldete***
letzte 7 Tage
pro 100.000
Gemeldete****
letzte 7 Tage
pro 100.000
(+USAF)
Ahrweiler1895149624143543692,292,2
Altenkirchen16581710222125538167,567,5
Alzey-Worms22606145491678533154,2154,1
Bad Dürkheim199331151481442503128,9128,8
Bad Kreuznach246137106291515917154,7154,6
Bernkastel-Wittlich1460814127108834579,177,9
Birkenfeld1303611938980285100,196,7
Bitburg-Prüm170874891346353130,2125,8
Cochem-Zell987175813732242164,6164,1
Donnersbergkreis1029276919723287144,7143,1
Germersheim23083679621608638105,4105,3
LK Kaiserslautern18983478271405466134,0114,5
Kusel1242181104494325588,383,6
Mainz-Bingen345343121872413953130,1130,0
Mayen-Koblenz2789912057194079293,793,7
Neuwied335477724419391371244,5244,5
Rhein-Hunsrück13801514517997366137,6137,5
Rhein-Lahn-Kreis16313515246979606217,5217,4
Rhein-Pfalz-Kreis31449424216261476257,4257,4
Südliche Weinstr.1396101073297538995,995,8
Südwestpfalz1130219826791313116,0114,4
Trier-Saarburg220051149301542628181,4181,1
Vulkaneifel970138226655289169,8169,4
Westerwaldkreis280178219471962792170,9170,8
Frankenthal9580517512429285,1283,9
KS Kaiserslautern16403592281149463186,9175,2
KS Koblenz20081376471374587135,0134,9
Landau i.d.Pfalz5671434370193110,9110,7
KS Ludwigshafen482825699626002132316,4316,5
KS Mainz5225471399039011234141,4141,2
Neustadt Weinst.75775511548198129,5129,3
Pirmasens46323656260197208,8207,9
Speyer156311218844701316,4315,1
KS Trier129718761597530792,492,2
Worms1436991141084338168,8168,6
Zweibrücken32913122626532,232,1
Rheinland-Pfalz675217993363121345848 #20460153,6152,3

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle. Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 7 Tagen verwendet.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

* Genesen wurde wie folgt definiert:
a)   nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b)   nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c)   nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

** Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

*** COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz für Rheinland-Pfalz nicht die Summe der Kreisinzidenzen ist.

**** USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
25.12.2020

Corona / Stadtnotizen Speyer

Coronafallzahlen vom Mittwoch, 23.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1562 (+ 32)
Davon bereits genesen: 821
Todesfälle: 18 ( + 1)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 360,0
Warnstufe: Rot

Stand: 23.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
24.12.2020

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben in Zusammenhang mit der Corona-Impfung

Das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz warnt vor gefälschten Schreiben, in denen den Empfängern ihr angeblicher Termin für die Impfung gegen das Corona-Virus mitgeteilt wird. Festgestellt wurden die täuschend echt aussehenden Schreiben zuletzt im Rhein-Pfalz-Kreis. Als Absender ist das dortige Gesundheitsamt angegeben. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass solche gefälschten Schreiben auch anderswo im Land verschickt wurden. Der Betreff des Schreibens lautet „Terminbestätigung für Schutzimpfung gegen SARS-CoV-2“. Es ist ein genauer Termin genannt, zu dem die Impfung angeblich stattfinden soll. Zudem enthält das Schreiben einen QR-Code. Wird dieser mit dem Smartphone gescannt, wird klar, dass es sich offensichtlich um ein gefälschtes Schreiben von Impfgegnern handelt. Sollten weitere Empfänger die gefälschten Briefe erhalten haben, werden diese gebeten, sich bei der örtlich zuständigen Polizeidienststelle zu melden. Auch vor einer Betrugsmasche in Zusammenhang mit den in Kürze beginnenden Corona-Impfungen warnt das LKA: In Nordrhein-Westfalen wurde ein Fall bekannt, in dem Betrüger eine Seniorin angerufen haben und sich als Mitarbeiter einer Impfstofffirma ausgaben. Sie boten der Frau ein Corona-Impfstoffpaket für 6000 Euro an. Glücklicherweise durchschaute die Frau die Masche und informierte die Polizei. Informationen zu den Corona-Impfungen bietet das Land Rheinland-Pfalz übrigens seit heute unter der Telefonnummer 0800/57 58 100 an (Montag bis Samstag 8 bis 22 Uhr, Sonn- und Feiertag 10 bis 16 Uhr, Heiligabend und Silvester 8 bis 12 Uhr). Die ersten Schutzimpfungen sollen durch mobile Impfteams am kommenden Sonntag in ausgewählten Senioreneinrichtungen für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Mitarbeitende starten.

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
24.12.2020

Stadtnotiz

Standesamt zwischen den Jahren geschlossen

Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass das Speyerer Standesamt von Montag, 28. Dezember 2020 bis einschließlich Mittwoch, 30. Dezember 2020 geschlossen bleibt. In dieser Zeit sind die Mitarbeiter*innen weder telefonisch noch per E-Mail zu erreichen. Für die Bestattungsunternehmen ist ein Notdienst eingerichtet. Ab Montag, 4. Januar 2021 ist die Erreichbarkeit des Standesamtes dann wieder zu den gewohnten Zeiten gewährleistet.

Stadt Speyer
24.12.2020

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Dienstag, 22.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1530 (+ 17)
Davon bereits genesen: 803
Todesfälle: 17
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 403,5
Warnstufe: Rot

Stand: 22.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
23.12.2020

Unterstützungskräfte für Senioren- und Pflegeeinrichtungen dringend gesucht

Aufgrund der derzeit großen Belastung der Senioren- und Pflegeeinrichtungen sucht die Stadt Speyer dringend weitere Kräfte, um die Einrichtungen zu unterstützen. „Es fehlt an diesen Stellen schlicht an Personal, um den großen Herausforderungen der Pandemie vollumfänglich entgegenwirken zu können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Da wir wissen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schon jetzt an ihre körperlichen sowie psychischen Grenzen kommen, sind wir dringend auf Unterstützung angewiesen.“ 

Der Aufruf richtet sich vor allem an alle Bürger*innen, die über medizinische oder pflegerische Sachkenntnisse verfügen. Gesucht werden Personen, die eine Ausbildung im Pflege- oder Gesundheitsbereich absolviert haben, die sich bereits in Altersteilzeit oder im Ruhestand, in Elternzeit, im Studium oder in Ausbildung befinden oder die eine berufliche Auszeit genommen haben.

Hierzu zählen:

  • Altenpfleger/in
  • Altenpflegehelfer/in
  • Krankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Krankenpfleger/in)
  • Pflegehelfer/in (Gesundheits- und Krankenpflegehelfer/in)
  • Kinderkrankenpfleger/-schwester (Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in)
  • Fachkraft zur Pflegeassistenz
  • Arzthelfer/in / Medizinische/r Fachangestellte/r (MFA)
  • Zahnarzthelfer/in (ZMFA)
  • Operationstechnische/r Assistent/in (OTA)
  • Heilerziehungspfleger/in
  • Logopäde/in
  • Ergotherapeut/in
  • Physiotherapeut/in

Die Freiwilligen werden im stationären Pflegebereich eingesetzt, wobei es nicht um Pflege im klassischen Sinne geht, sondern vor allem um die Durchführung von PoC-Antigentests, die sogenannten Schnelltests.

Die Rückmeldungen werden in einem Pflegepool gesammelt und an die entsprechenden Stellen weitervermittelt, um im Bedarfsfall auf geeignete Kräfte zurückgreifen zu können. Jede Anfrage und freiwillige Meldung wird auf die jeweiligen Einsatzmöglichkeiten genau geprüft sowie darauf geachtet, dass ältere Unterstützungskräfte keinem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt werden. Nach der Vermittlung können die Helfer*innen eine mögliche Vergütung oder Aufwandsentschädigung mit dem Träger klären, bei dem sie eingesetzt sind. 

Darüber hinaus sind auch Personen, die nicht aus einem medizinischen oder pflegerischen Berufszweig stammen, eingeladen, zu helfen. So können neben der Hilfe für zu Hause lebende Senior*innen bei der Erledigung von Einkäufen oder einem Telefonbesuchsdienst, wie es bereits im Frühjahr der Fall war, nun auch die Seniorenheime unterstützt werden. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, Briefe für Senior*innen zu schreiben oder vorzulesen, sich die Zeit für ein Gespräch zu nehmen oder gemeinsam eine Partie Karten zu spielen – kurzum, das Personal in den Punkten zu unterstützen, für die gerade wenig Zeit zur Verfügung steht. Aber auch in anderen Bereichen wie der Essensausgabe werden dringend helfende Hände gesucht. 

Bürgermeisterin Monika Kabs weist auf die seelischen und auch körperlichen Folgen der Pandemie hin: „Gerade jetzt, wo die Besuchszeiten in den Alten- und Pflegeeinrichtungen stark begrenzt wurden, sehen wir, wir sehr viele der Bewohner*innen darunter leiden. Deshalb möchte ich alle, die sich durch diesen Aufruf angesprochen fühlen, dringend bitten sich bei uns zu melden“, appelliert die Sozialdezernentin an die Bürger*innen. 

Helfer*innen für den medizinischen als auch nichtmedizinischen Bereich füllen das Anmeldeformular unter www.speyer.de/helfen aus oder können sich alternativ per E-Mail an seniorenhilfe@stadt-speyer.de melden. Als Ansprechpartnerinnen stehen Ute Brommer von der Speyerer Freiwilligenagentur (ehrenamt@stadt-speyer.de) und Ria Krampitz vom Seniorenbüro der Stadt Speyer (ria.krampitz@stadt-speyer.de) zur Verfügung.

Stadt Speyer
23.12.2020

Stadt Speyer bittet um aktive Mithilfe bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen durch die Betroffenen

Die Stadtverwaltung Speyer hat dem Gesundheitsamt im Rahmen der Amtshilfe Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt, um im Bereich der Kontaktnachverfolgung Unterstützung bieten zu können.

„Mit diesem wichtigen Schritt befinden wir uns auf dem richtigen Weg, Infektionsketten schnellstmöglich zu erkennen und entsprechend zügig reagieren und handeln zu können. Um diesen Weg zu Ende gehen zu können, sind wir aber auf die Mithilfe der betroffenen Bürgerinnen und Bürger angewiesen, wie uns auch noch mal der intensive Austausch mit unserem medizinischen Fachberater aufgezeigt hat“, verdeutlicht die Stadtchefin.

So sollen Personen, die als Kontaktpersonen der Kategorie I gelten, aber keine Symptome aufweisen, am fünften Tag der Quarantäne einen Termin im örtlichen Testzentrum vereinbaren.

Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Testergebnis von der Quarantänepflicht weder befreit noch die Quarantänezeit verkürzt, sondern dazu dient, gegebenenfalls weitere mit Corona Infizierte aufzuspüren und somit das Risiko einer weiteren Verbreitung des Virus maßgeblich zu verringern. 

Symptomatische Kontaktpersonen sollten sofort ihre*n Hausärzt*in kontaktieren, um dort direkt getestet zu werden oder um an das zuständige Testzentrum weitervermittelt zu werden.

„Bei der Nachverfolgung von Kontaktpersonen zählt jeder Tag. Sie ist seit Beginn der Pandemie eine zentrale Säule der Bekämpfungsstrategie, weshalb es wichtig ist, dass sich die Betroffenen aktiv und gewissenhaft an der Test- und Kontaktnachverfolgungsstrategie beteiligen. So leisten sie einen wertvollen Beitrag zur Pandemiebekämpfung“, zeigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Relevanz dieser Verfahrensweise auf.

Das Testzentrum in der Halle 101 ist von Montag bis Freitag jeweils zwischen 14 und 18 Uhr geöffnet.
Eine vorherige telefonische Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich. Diese kann von montags bis freitags von 9 bis 13 Uhr unter der Telefonnummer 06232 – 133 100 erfolgen.

Stadt Speyer
23.12.2020

Corona Speyer / Stadtnotizen

Coronafallzahlen vom Montag (21.12.2020)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1509 (+ 30)
Davon bereits genesen: 788
Todesfälle: 17 ( + 2)
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 415,3
Warnstufe: Rot

Stand: 21.12.2020, 14:05 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
22.12.2020

Stadt Speyer ermöglicht kostenfreie Schnelltests für Besucher*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen

Infolge der hohen Infektionszahlen in Speyer sind leider auch verschiedene Alten- und Pflegeeinrichtungen besonderen Belastungen ausgesetzt. Die Stadt Speyer hat daher entschieden, ein kostenfreies Angebot an sogenannten Schnelltestungen für Besucher*innen von Senioren- und Pflegeeinrichtungen zu schaffen, das den jeweiligen Einrichtungen über die Weihnachtsfeiertage Entlastung bieten soll und den Besuch der Angehörigen auch unter den derzeit hohen Sicherheitsvorkehrungen ermöglicht.

„Die Anforderungen in den Einrichtungen sind für das Personal kaum noch zu bewältigen, weshalb trotz größtmöglicher Anstrengungen die Mitarbeiter*innen ihre körperlichen und psychischen Grenzen stoßen“, bedauert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Daher wird die Stadt Speyer über die Weihnachtsfeiertage für Besucher*innen von stationären Senioren- und Pflegeeinrichtungen kostenfreie Schnelltests ermöglichen. Wir leisten damit einen Beitrag zum Schutz der Bewohner*innen und des Personals. Zugleich kann jede und jeder, der dies möchte, seine Angehörigen besuchen“, so die Stadtchefin weiter.

Das Schnelltestzentrum wird vom 24. bis 26. Dezember 2020 jeweils von 9.30 bis 13 Uhr im kleinen Saal der Stadthalle für Besucher*innen von oben genannten Einrichtungen geöffnet sein. Um sich dort kostenlos testen lassen zu können, erhalten die Betroffenen zuvor in der jeweiligen Einrichtung eine Bescheinigung, einen sogenannten „Besucherschein“. Mit diesen ist dann ein Besuch im Schnelltestzentrum möglich, wobei Wartezeiten entsprechend einzuplanen sind.

Am Dienstag, den 22. Dezember 2020 findet neben der Testung von Mitarbeiter*innen von Schulen und Kindertagesstätten, die sich hierzu vorab freiwillig anmelden konnten, eine Schulung der Stadt Speyer statt, um einen reibungslosen Ablauf der Testungen während der Feiertage zu gewährleisten. Geschult werden ehrenamtliche Helfer*innen der Blaulicht-Familie sowie städtisches Personal, das sich für diesen Zweck zur Verfügung gestellt hat und über die entsprechende Qualifikation verfügt. Denn die Testungen mit PoC-Antigentests, die ein Ergebnis nach 15 Minuten anzeigen, können ausschließlich von Personen mit rettungsdienstlicher oder medizinischer Vorausbildung durchgeführt werden. Bei einem positivem Testergebnis ist bei der betroffenen Person ein PCR-Test erforderlich und sie muss sich unverzüglich in Quarantäne begeben. Es ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass ein negatives Ergebnis nicht davon befreit, sich in den Einrichtungen mit FFP2-Masken aufzuhalten sowie die AHA-Regeln einzuhalten. Dies gelten weiterhin und sind unabdingbar, wenn es darum geht, die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen.

„Der Schutz der Bewohner*innen in Senioren- und Pflegeeinrichtungen steht für uns an oberster Stelle, denn diese Einrichtungen sind von der Pandemie besonders schwer getroffen“, betont Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs. „Bund und Länder haben hier eindeutig zu lange gezögert, entsprechende Maßnahmen zu treffen, weshalb wir es als unsere Pflicht ansehen, hier zu protegieren.“ Die Stadt Speyer wird deshalb alles dafür tun, um die Einrichtungen bestmöglich zu unterstützen.

Stadt Speyer
22.12.2020

Stadtnotizen

Auszeichnung für die Sportler*in des Jahres ist abgesagt

Die Verleihung des Ehrenpreises für die Sportler*innen des Jahres 2020 sowie die Vergabe des Mannschaftspreises und des Nachwuchspreises der Stadt Speyer müssen pandemiebedingt leider abgesagt werden.

In diesem Jahr sieht man sich allerorts mit außergewöhnlichen Umständen konfrontiert, auch und gerade im Bereich des Sports. Dies führte eine weitreichende Entscheidung herbei: die Absage der Auszeichnung durch den Ehrenpreis, die für Anfang März 2021 vorgesehen war.

„Wir haben uns intensiv mit der Wahl für die Sportler*innen des Jahres für 2020 befasst und wollten durch die Verleihung insbesondere in diesem schwierigen Jahr den Aktiven eine zusätzliche Motivation liefen“, so Bürgermeisterin und Sportdezernentin Monika Kabs. „Jedoch herrschen zurzeit keine vergleichbaren Bedingungen, da der coronabedingte Trainings- und Wettkampfbetrieb die jeweiligen Sportarten unterschiedlich trifft. Insgesamt hätten viele Athlet*innen keine Möglichkeit wahrnehmen können, sich mit Wettkampfleistungen öffentlich zu präsentieren“, erläutert Monika Kabs.

Da diese Ungleichmäßigkeit der Wettbewerbsbedingungen dem Ehrenpreis nicht gerecht geworden wäre, fiel letztendlich die Entscheidung, die renommierte Speyerer Auszeichnung und im Zuge dessen auch die Verleihung des Mannschafts- und Nachwuchspreises ein Jahr auszusetzen.

Seit der ersten Ehrenpreisverleihung für den Sportler des Jahres 1972 ist dies ein Novum, denn bisher wurde die Auszeichnung ohne Unterbrechung vergeben.

Erster Preisträger war der Boxer und Speyerer Urgestein Hans Freistadt (1. Boxclub Speyer). Zwei Jahre später wurde mit Henny Sohn erstmalig auch eine Sportlerin vom Judo-Sport-Verein geehrt. Neben vielen anderen verdienten Sportler*innen erhielten jüngst Alicia Bohn (Rudergesellschaft) und Peter Rudolph (Wassersportverein Speyer) diese Ehrung.

Stadt Speyer
22.12.2020

Corona / Speyer

Coronafallzahlen vom Sonntag, 20.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1479 (+ 38)
Davon bereits genesen: 766
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 516,2
Warnstufe: Rot

Stand: 20.12.2020, 12:45 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
21.12.2020

Corona / Speyer

Stadt Speyer erweitert bestehende Allgemeinverfügung

Basierend auf der 14. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz sowie der am 18. Dezember 2020 veröffentlichten Zweiten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Aufnahmen, Besuchs- und Ausgangsrechte sowie Testungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe hat die Stadt Speyer in Abstimmung mit den zuständigen Landesbehörden ihre Allgemeinverfügung erweitert.

Die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer vom 19. Dezember 2020 ersetzt die Allgemeinverfügung vom 15. Dezember 2020. Die Regelungen gelten ab Montag, 21. Dezember 2020 bis zunächst 10. Januar 2020.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler verdeutlicht den Entschluss zur Ergreifung von weiteren Maßnahmen am derzeitigen Infektionsgeschehen in Pflegeeinrichtungen: „Der regelmäßige Austausch mit den Alten- und Pflegeeinrichtungen in Speyer zeigt uns, dass die Lage sich immer weiter zuspitzt.

Bundesweit und auch in Speyer lässt sich erkennen, dass sich in vollstationären Einrichtungen und insbesondere in Seniorenheimen Infektionsketten nur schwer unterbrechen lassen, wenn sich ein*e Bewohner*in mit dem Coronavirus infiziert hat. Dies kann fatale Folgen für die Betroffenen haben, da diese Bevölkerungsgruppe ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder gar tödlichen Verlauf der Krankheit trägt. Da Speyer über eine hohe Dichte an Pflegeeinrichtungen verfügt und dazu in den letzten Wochen von horrenden Infektionszahlen betroffen ist, müssen wir weitere Maßnahmen erlassen.“

Gemäß der erweiterten Allgemeinverfügung gilt weiterhin die verbindliche Regelung, dass jede*r Bewohner*in täglich nur ein*e Besucher*in für die Dauer einer Stunde empfangen darf. Härte- und Sterbefälle sind hiervon ausgenommen.

Des Weiteren müssen in allen Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen Mitarbeiter*innen sowie Besucher*innen mindestens eine FFP2-Maske ohne Ventil tragen, soweit FFP-2 Masken in ausreichender Stückzahl in den Einrichtungen verfügbar sind. Ausnahmen können von der Einrichtungsleitung in bestimmten Fällen zugelassen werden, z.B. für Mitarbeiter*innen ohne direkten Patientenkontakt, wenn dies aus medizinischen Gründen angezeigt ist. 

Darüber hinaus sind die Betreiber beziehungsweise Leitungen aller genannten Einrichtungen verpflichtet, die in den Einrichtungen tätigen Personen sowie Besucher*innen im Hinblick auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 oder eine Erkrankung an COVID-19 mittels PoCAntigen-Test zu untersuchen.

Eine Untersuchung des Personals muss dabei mindestens einmal pro Woche stattfinden, im Rahmen eines Ausbruchsgeschehens zweimal pro Woche, und zwar im Abstand von mindestens drei Tagen.

Besucher*innen sind vor dem jeweiligen Besuch zu testen. Ein positiver Antigentest muss durch eine unmittelbar danach entnommene PCR-Untersuchung verifiziert oder entkräftet werden.

„Um sicherzustellen, dass Besucher*innen sich vor dem Betreten einer betroffenen Einrichtung testen lassen, bietet die Stadtverwaltung Speyer Unterstützung, indem sie Personal zur Testung schulen sowie die sogenannten Schnelltests kostenfrei für das Abstreichen der Besucher*innen zur Verfügung stellen wird. Hier befinden wir uns gerade in der Abstimmung, um zu gewährleisten, dass die Durchführung von Schnelltests bereits nächste Woche reibungslos ablaufen kann“, erläutert die Stadtchefin.

Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs ergänzt: „Wir setzen alle Hebel in Bewegung, um das Infektionsgeschehen in unserer Stadt einzudämmen und die Bevölkerungsgruppe, die besonders schutzbedürftig ist, vor der Ausbreitung des Coronavirus in ihrer Einrichtung und vor schlimmen Verläufen einer potenziellen Infektion zu bewahren. Hier ist ohne Zweifel unsere Solidarität besonders gefordert.“

Lesen sie hier die erweiterte Allgemeinverfügung der Stadt Speyer als pdf:

Stadt Speyer
19.12.2020

Coronafallzahlen vom Samstag, 19.12.2020

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1441 (+/- 0)
Davon bereits genesen: 748
Todesfälle: 15
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 476,7
Warnstufe: Rot

Stand: 19.12.2020, 11:20 Uhr

Landesuntersuchungsamt RheinlandPfalz
19.12.2020