Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 14.03.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 11.040 (+ 145)
Davon bereits genesen: 9.381
Todesfälle: 108
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 991,3
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 7,11

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 6.064 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 27.996 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie.

Seit der letzten Meldung am Freitag, 11. März 2022 wurden 660 neue Fälle registriert.

Die Gesamtzahl der Todesfälle beläuft sich auf 192 seit Beginn der Pandemie.

(Stand 14. März 2022, 12.15 Uhr).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg271771940
 Hagenbach101524375517
 Neuburg436893407
 Scheibenhardt6923460
 Summen1791432133524
WörthMaximiliansau11822858925
 Schaidt3451252200
 Wörth, Stadt228547818007
 Büchelberg149421061
 Summen3961930301813
VG KandelErlenbach9426680
 Freckenfeld274712030
 Kandel1640317131211
 Minfeld222471750
 Steinweiler323722492
 Vollmersweiler3612240
 Winden199511471
 Summen2788596217814
VG JockgrimHatzenbühl6361554783
 Jockgrim1476392106222
 Neupotz314772343
 Rheinzabern10573177373
 Summen3483941251131
VG RülzheimHördt5141153972
 Kuhardt4391482901
 Leimersheim4881343531
 Rülzheim1729455126212
 Summen3170852230216
VG BellheimBellheim1874450139133
 Knittelsheim224541700
 Ottersheim4291103190
 Zeiskam5211114073
 Summen3048725228736
Germersheim + So 5958857507328
 Summen5958857507328
VG LingenfeldFreisbach266492161
 Lingenfeld130830998910
 Lustadt6891395437
 Schwegenheim7051115922
 Weingarten423513711
 Westheim406723259
 Summen3797731303630
      
 Endsummen27996606421740192

Kreisverwaltung Germersheim
14.03.2022

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 14.03.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit gestern gibt es 10.861 neue bestätigte Corona-Fälle, 7 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 1.375,8 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.371,0). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 7,11 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 7,66).

Kreis, Stand 14.3.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitalisierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler2040536538188146435674212019561624,81624,82341,12035,9621,17,11Ahrweiler
Altenkirchen20499476682126153035070183713171423,11423,11898,01741,9601,77,11Altenkirchen
Alzey-Worms21439307644171165164752170513991304,41304,01791,01542,7549,47,11Alzey-Worms
Bad Dürkheim199670587198155054264134715901012,81012,51598,51146,4502,07,11Bad Dürkheim
Bad Kreuznach28285326424160221285997273325621721,61721,52617,72050,9678,67,11Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich1685222052291117445017173015111535,31513,31986,21870,1732,17,11Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld1361433251012510930255910988021358,41318,62184,11543,6634,17,11Birkenfeld
Bitburg-Prüm1601027428850113434617162015901619,11568,42062,31902,4813,07,11Bitburg-Prüm
Cochem-Zell97401252158865393113126110722047,82046,23042,22418,2982,97,11Cochem-Zell
Donnersbergkreis1201691317968787313312699991679,91663,92268,41986,1823,77,11Donnersbergkreis
Germersheim27996661796192230654739236418731832,51832,22283,22080,11062,77,11Germersheim
Kaiserslautern20752192463126157164910165713931558,51339,22040,51801,6843,27,11Kaiserslautern
Kusel91211353569470661961686618978,5928,61758,81129,5349,37,11Kusel
Mainz-Bingen34703834803273258808550307425861453,31452,32175,51661,3601,17,11Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz3313374155221424516840321402229996,3996,31402,31203,3394,27,11Mayen-Koblenz
Neuwied30295438573232237596304240918571315,51315,51639,31648,2555,37,11Neuwied
Rhein-Hunsrück16887144530123123944370132116201277,61277,51959,51540,6461,47,11Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis18719373580116139694634175212951429,31429,31869,51703,0743,17,11Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis2795837754127423057462714211264918,2918,21023,81129,4505,67,11Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.1709224665614914288265510881142982,1982,11489,91197,0361,87,11Südliche Weinstr.
Südwestpfalz133281124991199523368699111041044,11031,21584,81291,6440,87,11Südwestpfalz
Trier-Saarburg23774315538129172776368235318171563,11561,62193,01745,0818,77,11Trier-Saarburg
Vulkaneifel93531712717559633315148610502456,62456,13809,52939,91052,77,11Vulkaneifel
Westerwaldkreis333315801078219257217391343830561695,01695,02177,12045,6758,87,11Westerwaldkreis
KS Frankenthal976715416282791717685253931076,91076,91400,31254,7568,57,11KS Frankenthal
KS Kaiserslautern1825913955317614537354612929331296,41217,01876,21493,4532,87,11KS Kaiserslautern
KS Koblenz19850375289181150964573114312231008,01008,01251,21240,5409,77,11KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.78271013345966281140459492983,2983,11361,01194,5284,27,11KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen3721750084139631777504415491381897,7897,6910,11024,5609,77,11KS Ludwigshafen
KS Mainz4218111241015247323509584382126391759,81758,42260,12014,2743,17,11KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.956302565476981811511663958,6958,51192,81095,6624,27,11KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens63844830579466916364684961164,91164,51846,01321,9589,47,11KS Pirmasens
KS Speyer1104014525110893811551503434991,3991,21173,51161,2595,77,11KS Speyer
KS Trier1777224834658130054709185014251671,61670,82208,31878,9791,57,11KS Trier
KS Worms1768917258812714333322910578691266,51266,51595,71544,4511,57,11KS Worms
KS Zweibrücken5348201641538981435306503900,0899,51352,31028,2439,37,11KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz69816610861179105110536921 #15613556384491531375,81363,21874,61627,7628,27,11Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

Effektivität der Impfung

Mit Hinblick auf die Abschätzung der Impfeffektivität gegen COVID-19-Erkrankungen verweisen wir auf unseren Wochenbericht.

SARS-CoV-2-Varianten

Vor dem Hintergrund einer nunmehr vollständigen bundesweiten Dominanz der SARS-CoV-2-Variante „Omikron“ stellen wir die landeseigene Berichterstattung zu den sogenannten „Variants of Concern“ ein. Falls weiter Interesse an den Varianten besteht, verweisen wir auf die bundesweiten Informationen dazu im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 10. Kalenderwoche 2022 ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen mit Blick auf den Impfstatus der betroffenen Personen. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.03.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 06.01.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 5.678 (+ 21)
Davon bereits genesen: 5.100
Todesfälle: 104
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 230,6
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 2,06

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
06.01.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 802 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 12.792 mit dem Coronavirus infizierte Menschen seit Beginn der Pandemie. Seit gestern (Mittwoch, 05.01.2022) wurden 66 neue Fälle registriert. Leider gibt es zwei weitere Todesfälle. Die Gesamtzahl der Todesfälle erhöht sich somit auf 180 seit Beginn der Pandemie (Stand 6. Januar, 12.15 Uhr).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg13751320
 Hagenbach4122936716
 Neuburg218241877
 Scheibenhardt241230
 Summen7915970923
WörthMaximiliansau513194895
 Schaidt12431210
 Wörth, Stadt975818877
 Büchelberg541521
 Summen1666104154913
VG KandelErlenbach371360
 Freckenfeld12871210
 Kandel6764662010
 Minfeld932910
 Steinweiler173111602
 Vollmersweiler121110
 Winden903861
 Summen120971112513
VG JockgrimHatzenbühl310192883
 Jockgrim6847059420
 Neupotz13971293
 Rheinzabern394363553
 Summen1527132136629
VG RülzheimHördt249202272
 Kuhardt153101421
 Leimersheim215181961
 Rülzheim730756469
 Summen1347123121113
VG BellheimBellheim9183585132
 Knittelsheim10651010
 Ottersheim18341790
 Zeiskam23072203
 Summen143751135135
Germersheim + So 2983173278426
 Summen2983173278426
VG LingenfeldFreisbach13551291
 Lingenfeld563185369
 Lustadt305142856
 Schwegenheim351373122
 Weingarten26532611
 Westheim213121929
 Summen183289171528
      
 Endsummen1279280211810180

Kreisverwaltung Germersheim
06.01.2022

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 6.1.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler836267310827733547278213,1213,1276,7277,481,72,06Ahrweiler
Altenkirchen8716755691167995605296229,3229,3403,7269,555,92,06Altenkirchen
Alzey-Worms9763804911559012596215164,5164,4233,8197,658,42,06Alzey-Worms
Bad Dürkheim8602654631877747668271203,8203,7397,5219,677,62,06Bad Dürkheim
Bad Kreuznach103561052801549329873497313,1313,0481,6410,959,92,06Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich600342400755290638247219,2216,1337,6277,256,82,06Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld6055354551195570366191236,3229,4290,3319,882,62,06Birkenfeld
Bitburg-Prüm56172230465174397146145,9141,3223,2167,855,62,06Bitburg-Prüm
Cochem-Zell374747196843336327203329,7329,4696,2368,883,12,06Cochem-Zell
Donnersbergkreis466145267904224347149197,2195,4362,7217,564,42,06Donnersbergkreis
Germersheim1274014677181114241135297230,2230,2292,0286,782,62,06Germersheim
Kaiserslautern824324234410167981344504474,0407,3721,0620,771,32,06Kaiserslautern
Kusel402138282813628312137195,4185,4350,1232,959,62,06Kusel
Mainz-Bingen12802128588251113961155662313,0312,8461,0382,191,22,06Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz12859136429206112261427450209,5209,5315,3256,264,92,06Mayen-Koblenz
Neuwied14040116484217128171006304166,0166,0262,3191,263,12,06Neuwied
Rhein-Hunsrück6990374541186271601182176,0176,0233,7228,658,42,06Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis6978484651096312557259211,3211,3345,7247,477,42,06Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1350155388257120731171309199,7199,7268,0244,384,32,06Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.8705595361387901666301271,7271,7377,6354,882,02,06Südliche Weinstr.
Südwestpfalz5380444101044792484170179,1176,9260,9212,194,22,06Südwestpfalz
Trier-Saarburg81331023611117285737324215,2215,0304,8267,162,32,06Trier-Saarburg
Vulkaneifel357928244693214296130214,9214,9398,4256,959,32,06Vulkaneifel
Westerwaldkreis124989185319211549757327161,2161,2266,3177,564,22,06Westerwaldkreis
KS Frankenthal46291710573404651099203,1203,1312,4249,354,82,06KS Frankenthal
KS Kaiserslautern774223743514962131380479480,6451,2594,0622,2121,32,06KS Kaiserslautern
KS Koblenz7724732301746604946311274,3274,3364,3339,393,82,06KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.385331280583507288153327,7327,7383,6433,765,02,06KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1874889551369167461633477276,4276,4417,0314,676,82,06KS Ludwigshafen
KS Mainz16931225690234150511646965444,4444,1600,9537,791,22,06KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.423933217523826361138258,9258,8366,2331,091,62,06KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens26162124871228126471176,7176,7259,6244,036,82,06KS Pirmasens
KS Speyer5678211851045100474117230,6230,6405,8252,190,72,06KS Speyer
KS Trier526196211424505714334301,8301,6376,2370,082,52,06KS Trier
KS Worms7975534041127394469159190,5190,5271,1220,677,42,06KS Worms
KS Zweibrücken188451189161226361179,4179,3267,1225,356,12,06KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2896312602138504690258981 #2596010213249,2246,9368,0307,773,72,06Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

* Fehlende Werte in den übermittelten Angaben zum Impfstatus wurden altersstratifiziert auf Basis der vorhandenen Angaben geschätzt. Quelle für die Impfquote in Rheinland-Pfalz: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

KS = kreisfreie Stadt

Wichtiger Hinweis zu Omikron

Das LUA hat seine wöchentliche Berichterstattung zum Vorkommen von besorgniserregenden Corona-Virusmutationen (Variants of Concern (VOC)) in Rheinland-Pfalz wieder aufgenommen. Die Übersicht erscheint immer am Montagnachmittag auf der LUA-HomepageBerichtet wird wieder das Verhältnis der Corona-Virusmutationen (Verdachtsfälle und bestätigte Fälle) untereinander.Diese Form der Berichterstattung ersetzt die bisherige Aufstellung einzelner Verdachtsfälle und bestätigter Fälle der Omikron-Virusvariante an Werktagen von Montag bis Freitag.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
06.01.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 1. Kalenderwoche 2022 ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
06.01.2022

Zoo Heidelberg

2G+ gilt seit Samstag, 4.12.21, auch im Zoo Heidelberg

Neue Corona-Verordnung führt zu veränderten Regelungen

Mit Verkündung der neuen Corona-Regeln für Baden-Württemberg, ändern sich die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg erneut: Ein Besuch ist nur für Geimpfte oder Genesene mit zusätzlichem zertifiziertem Corona-Testnachweis möglich. Tickets für den Zoobesuch können weiterhin vor Ort oder online erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie alle anderen Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben bestehen. Der Zoo bittet alle Besucher, sich vor dem Zoobesuch tagesaktuell über die geltenden Regelungen zu informieren: www.zoo-heidelberg.de/coronainfo

Wer den Zootieren einen Besuch abstatten möchte muss beachten, dass ab dem 4.12. für den Zoobesuch die 2G+ Regel gilt. Foto: Zoo Heidelberg

Ab Samstag, 4. Dezember 2021, benötigt jeder Besucher beim Einlass in den Zoo Heidelberg ab sofort einen Nachweis

  • über eine abgeschlossene Corona-Impfung oder
  • über eine vollständige Genesung (nicht älter als 6 Monate)
  • sowie zusätzlich in beiden Fällen ein zertifiziertes Corona-Testergebnis, (Schnelltest nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden, keine Selbsttests)
  • Bezüglich Ausnahmen von der 2G+-Regel bittet der Zoo, sich direkt auf der Webseite des Landes unter www.baden-wuerttemberg.de zu informieren.

Die Nachweißkontrolle findet zentral am Zoo-Eingang statt, um den Besuchern anschließend auf dem Zoogelände ein möglichst unbeschwertes und sicheres Zooerlebnis zu ermöglichen.

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Zoo Heidelberg
08.12.2021

Guten Freunden schenkt man einen Zoobesuch

Aktion: Dauerkarte plus gratis Tageseintritt noch bis Weihnachten

Der frische Bambus schmeckt den Roten Pandas besonders gut. Mutter und Sohn genießen die frischen Zweige.
Foto: Zoo Heidelberg

Wie aktiv der kleine Rote Panda, der im Herbst geboren wurde, inzwischen wohl ist? Welche Neuigkeiten gibt es aus der Vogelwelt des Zoos? Und wie kommen die vier jungen Asiatischen Elefantenbullen Tarak, Yadanar, Ludwig und Namsai miteinander aus? Antworten auf diese Fragen lassen sich bei einem Besuch im Zoo Heidelberg finden – am besten in Begleitung mit einem Lieblingsmenschen! Die tierischen Zoobewohner entdecken und beobachten oder die Atmosphäre im winterlichen Zoo genießen: Zu zweit noch schöner.

Noch bis einschließlich Freitag, 24.12.21, gibt der Zoo Heidelberg als vorweihnachtliches Geschenk zu jeder neuen Dauerkarte ein Tagesticket für Erwachsene gratis dazu. So können die neuen Dauerkarten-Besitzer einem Freund oder einem Familienmitglied ebenfalls eine Freude machen. Die Freikarte ist bis Ende 2022 gültig und kann an einem beliebigen Tag eingesetzt werden. Also einfach mal seinen Lieblingsmenschen mitnehmen und gemeinsam einen erholsamen Tag im Zoo Heidelberg verbringen.

Geschickt pflückt ein Regenbogen-Tukan die schmackhaften Beeren von den Zweigen.
Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Anlässe für schöne Erlebnisse im Zoo Heidelberg gibt es genug: Der kleine Panda hat sich im Herbst prächtig entwickelt. Er ist viel mit seiner Mutter unterwegs oder genießt den frischen, leckeren Bambus. Wer einen Blick nach oben in den großen Nussbaum wagt, sieht die Pandas im Winter besonders gut: In der kahlen Baumkrone klettert der Nachwuchs mutig über jeden Ast. Von Zeit zu Zeit lassen es die Pandas gemütlicher angehen: Dann kuschelt sich der Kleine nah an seine Mutter und holt sich seine persönlichen Schmuse-Einheiten ab.

Frische Farben sind mit den zwei Regenbogen-Tukanen in die Vogelwelt des Zoos eingezogen. Die Vögel mit dem schwarzen Gefieder und dem bunten, leuchtenden Schnabel wohnen in einer Voliere in der Nähe der Faultiere. Beeindruckend ist, wie sie mit ihrem großen Schnabel ganz vorsichtig die Beeren von den Zweigen zupfen, um die kleinen Früchte genüsslich zu verspeisen.

Die Asiatischen Elefanten Ludwig und Namsai beim Kräftemessen.
Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Ganz in der Nähe der Tukane, auf der Elefantenanlage, üben sich die jungen Asiatischen Elefantenbullen in spielerischen Rangeleien. Schließlich muss klar sein, wer von den vier grauen Riesen der Stärkste ist. Der neue im Bunde, Namsai, der im Mai 2021 nach Heidelberg kam, kommt mit den drei anderen gut zurecht und hat seinen Platz in der Dickhäuter-Gemeinschaft gefunden.

Wer sich etwas Zeit nimmt und die Tiere im Zoo Heidelberg ein paar Minuten aufmerksam beobachtet, kennt sicherlich noch viele weitere Gründe, warum man guten Freunden mal einen Zoobesuch schenken sollte!

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: (1) Zoo Heidelberg; (2 & 3) Petra Medan/Zoo Heidelberg
08.12.2021

Futterbälle, Papageienschaukel & Co.

Eine Tierische Wunschliste für den Zoo Heidelberg zum Weihnachtsfest

Weihnachtsgeschenke für die Zootiere: Für die Tiger steht beispielsweise eine Schubber-Bürste auf der tierischen Wunschliste Liste. Ob dieser Wunsch wohl in Erfüllung geht?
Foto: Heidrun Knigge/Zoo Heidelberg

Es ist schon fast Tradition geworden, die tierische Wunschliste für den Zoo Heidelberg: In den vergangenen Wochen hat das Zoo-Team mit viel Sorgfalt Geschenkideen für die aktuelle Weihnachts-Wunschliste zusammengestellt. Die Wünsche, die darauf zu finden sind, werden für die Arbeit im Zoo benötigt – zum Beispiel für das tägliche Training, eine abwechslungsreiche Gehege-Gestaltung oder für notwendige Reparaturen auf dem gesamten Gelände. Wer den Zoo auf diese Weise unterstützen möchte, kann online ein Weihnachtsgeschenk auswählen: www.zoo-heidelberg.de/wunschliste. Das Zoo-Team und die tierischen Bewohner freuen sich über jeden Wunsch, der in Erfüllung geht!

Zoodirektor Dr. Klaus Wünnemann und sein Team hoffen, dass die Wunschliste in diesem Jahre wieder viel Zuspruch unter den Zoo-Freunden erhält. „In den vergangenen Jahren ist die Wunschliste für uns sehr wichtig geworden. Das Geld, das wir dadurch einsparen, können wir sehr gut an anderer Stelle für laufende Kosten oder Projekte z. B. für die Gorillaanlage einsetzen. Insbesondere im letzten Jahr war die Hilfsbereitschaft der Menschen sehr hoch. Diese Wertschätzung für unsere Arbeit mit den Tieren motiviert das gesamte Team, immer das Beste für unsere Tiere und Besucher zu geben“, sagt Dr. Wünnemann.

Damit der Zoo Heidelberg seinem Auftrag, die Menschen für Tiere, Natur und Technik zu begeistern, gut nachkommen kann, sind neben der Tierpflege viele andere Bereiche, wie Garten, Handwerk, Zoo-Akademie oder Service und Verwaltung essentiell. Schließlich müssen die Pflanzen auf der Parkanlage und in den Tiergehegen gepflegt, Geräte und Anlagen gewartet oder Materialien für die unterschiedlichen Bildungsangebote zusammengestellt werden. Daher stehen auch Dinge auf der Liste, die nicht direkt für die Tiere gedacht sind, für die Arbeit im Zoo aber sehr wichtig sind. Akku-Flex oder Bohrhammer werden für praktische Arbeiten benötigt:  Damit gehen Reparaturen leichter von der Hand oder die Geräte helfen bei der Einrichtung der Tiergehege. Abwechslung in den Tieranlagen gibt es mit Futterbällen, Papageienschaukeln oder Wasserkanister. Die Robben lieben es, wenn beim Spielen leckere Fische aus den großen Wasserkanistern fallen. Exotische Gewürze, wie Zimt oder Kurkuma, sind eine willkommene Beschäftigung für feine Raubtiernasen und Holzhäuser oder Weidentunnel bieten für die Meerschweinchen, Ratten und Kaninchen genug Platz zum Spielen und Ruhen.  

Wer nun neugierig geworden ist, schaut sich die Wunschliste online an und kann gleich einen Wunsch reservieren. Unter www.zoo-heidelberg.de/wunschliste sind alle Geschenkideen aufgelistet. Das Zoo-Team hat die Wünsche sorgfältig ausgewählt, sodass sie den Anforderungen für den Einsatz im Zoo optimal entsprechen. Jeder Wunsch auf der Liste ist mit dem entsprechenden Link zum Artikel hinterlegt. Die Wünsche-Erfüller bestellen diesen Artikel über den Link selbst und lassen ihn anschließend direkt an den Zoo liefern. Die genaue Versandadresse ist angegeben. Eines ist sicher: Über jeden Wünsch, der in Erfüllung geht, freut sich das gesamte Zoo-Team!

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Heidrun Knigge/Zoo Heidelberg
08.12.2021

Raus aus dem Winterschlaf – ab in die Zoo-Akademie!

Winter-Programm für Tüftler, Forscher & Tierfreunde im Zoo Heidelberg

Auch an kalten Tagen ist es im Zoo spannend. Das Team der Zoo-Akademie im Zoo Heidelberg hat sich einiges einfallen lassen und ein tolles Programm für die kommende Winterzeit aufgestellt.
Foto: Zoo Heidelberg

Einige Tiere im Zoo Heidelberg bereiten sich auf die kalte Jahreszeit vor: Sie fressen sich Speck an, werden ruhiger und bauen sich ein gemütliches Winterquartier. In der Zoo-Akademie im Zoo Heidelberg ist an Winterschlaf jedoch nicht zu denken! Das gesamte Team hat ein spannendes Angebot rund um die Themen Tiere, Natur und Technik auf die Beine gestellt. In den Weihnachtsferien finden unterschiedliche Workshops statt und ab sofort kann man im Techniklabor sogar seinen Geburtstag feiern.

Bei den Workshops in den Weihnachtsferien entdecken Kinder ab 6 Jahren die Natur im Zoo: Fliegen, hüpfen oder klettern – jede Tierart hat die für sich perfekte Bewegung entwickelt. Wer wissen will, warum das so ist und die ein oder andere Fortbewegungsart der Tiere selbst ausprobieren möchte, ist im Workshop Fliegen, schwimmen, sprinten – Bewegungen im Tierreich richtig.

Wie intelligent sind Schweine und welche natürlichen Verhaltensweisen haben Hühner? Der Workshop Tiere auf dem Bauernhof vermittelt spielerisch Wissen über die unterschiedlichen Nutztiere und zeigt gleichzeitig die Bedeutung dieser Tiere für unser alltägliches Leben auf.

Beim Workshop Hölzerne Kletteraffen im Techniklabor erhalten Teilnehmer die Gelegenheit, mit Holz und Naturmaterialien zu arbeiten und zu lernen, wie man mit Säge, Bohrer und Hammer richtig umgeht. Dabei sind der Kreativität keine Grenzen gesetzt: Die eigenen Kletteraffen können massig wie die Gorillas oder schlank wie die Gürtelvaris werden!

Wieso Plastik nicht immer zum Wegwerfen sein muss, ist Thema beim Workshop Kann Plastik grün sein – Mein erster 3D-Druck. Viele Kunststoffe haben tolle Eigenschaften, die man in dieser Zusammensetzung nicht in der Natur findet und umgekehrt können wir Menschen tierische Erfindungen nutzen, um die Kunststoffe stabiler zu machen. Besonders anschaulich wird dies beim Erstellen eines eigenen 3D-Designs, das danach mit einem 3D-Drucker ausgedruckt wird

Im Workshop Robo-Hamster – Vorräte für den Stromausfall hat es unser kleiner Roboter genauso eilig wie die Feldhamster vor der Tür, um gut durch den Winter zu kommen. Er muss möglichst viele Akkus „hamstern“, die von den Solarstationen in seinem Revier aufgeladen wurden. Wer kann am besten vorsorgen und vor allem rechtzeitig in den Bau zurückfinden?

Wer im Winter Geburtstag hat, kann einen ganz besonderen Tag im Zoo verbringen: Ab sofort gibt es im Techniklabor für Kinder von 7 bis 14 Jahren die Chance auf eine spannende Geburtstagsfeier mit Robotern, 3D-Druckern und jeder Menge Werkzeug. Termine können flexibel vereinbart werden. Weiterhin können ebenfalls die erlebnisreichen Rundgänge durch den Zoo als Kindergeburtstag gebucht werden. Dabei entdecken die Geburtstagskinder mit ihren Gästen das Leben der Zootiere. Tierische Anschauungsmaterialien wie Federn oder Felle machen die Tour durch den Zoo richtig spannend.

Veranstaltungsübersicht, Tickets & Co.

Die Workshops richten sich je nach Thema an Schüler ab sechs bzw. ab neun Jahren, finden vormittags statt und dauern zwischen drei bis vier Stunden. Tickets für die einzelnen Angebote gibt es ab 20 Euro. Geburtstage oder geführte Rundgänge können täglich nach Vereinbarung stattfinden. Eine komplette Übersicht zu den Workshops in den Weihnachtsferien ist online unter: www.zoo-akademie.org/de/freie-workshop-plaetze-im-winter zu finden. Buchungen oder Anfragen bitte per Mail an akademie@zoo-heidelberg.de.

Für die Teilnahme an den Programmen der Zoo-Akademie im Zoo Heidelberg gilt ein Hygienekonzept, das unter anderem eine begrenzte Gruppengröße, Maskenpflicht in den Innenräumen ab dem Alter von sechs Jahren und Abstand erfordert. Bitte informieren Sie sich vor Ihrem Besuch unter www.zoo-akademie.org über die aktuell geltenden Corona-Regeln. Sollten Veranstaltungen aufgrund der Pandemie nicht stattfinden können, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen rückerstattet. Angemeldete Teilnehmer werden rechtzeitig über eventuelle Änderungen informiert.

Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg
08.12.2021

2G-Regel für den Zoobesuch seit 17.11.21

Alarmstufe führt zu veränderten Regelungen im Zoo Heidelberg

Mit 2G in den Zoo: Der junge Panda entdeckt gemeinsam mit seiner Mutter das Gehege.
Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Mit Verkündung der Alarmstufe für Baden-Württemberg, ändern die Zutrittsregelungen für den Zoo Heidelberg: Ein Besuch ist nur für Geimpfte oder Genesene möglich. Tickets für den Zoobesuch oder das Heidelberger Zoo-Leuchten können weiterhin vor Ort oder online erworben werden. Maskenpflicht und Abstandsregeln sowie alle anderen Hygiene- und Verhaltensregeln bleiben bestehen. Der Zoo bittet alle Besucher, sich vor dem Zoobesuch über die aktuell geltenden Regelungen zu informieren: www.zoo-heidelberg.de/coronainfo

Mit Eintreten der Alarmstufe benötigt jeder Besucher beim Einlass in den Zoo Heidelberg ab sofort einen Nachweis über

  • eine abgeschlossene Corona-Impfung, oder
  • eine vollständige Genesung (nicht älter als 6 Monate)

Ausgenommen von den 2G-Beschränkungen sind generell Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre sowie Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für diese ist in der Regel ein Antigen-Schnelltest ausreichend. Nicht-immunisierte Schülerinnen und Schüler erhalten stattdessen gegen Vorlage ihres Schülerausweises beziehungsweise eines geeigneten Dokuments, aus dem sich die Schülereigenschaft ergibt, Zugang. Alle Ausnahmen sind unter  https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/faq-corona-verordnung/ einzusehen.

Für den Besuch des Heidelberger Zoo-Leuchtens gelten die gleichen Regeln wie für den Zoobesuch am Tag. Die Nachweißkontrolle findet zentral am Zoo-Eingang statt, um den Besuchern anschließend auf dem Zoogelände ein möglichst unbeschwertes und sicheres Zooerlebnis zu ermöglichen. „Wir nehmen unsere Verantwortung, die wir gegenüber den Besuchern und Mitarbeitern haben sehr ernst und möchten den Zoobesuch so sicher wie möglich gestalten. Besonders im Winter sind die Innenräume für die Menschen von Bedeutung – und wenn sie nur kurz für eine kleine Pause zum Aufwärmen genutzt werden. Nur mit einer konsequenten 2G-Regelung direkt am Eingang können wir diese Räume unseren Besuchern zugänglich machen,“ sagt Zoodirektor Dr. Klaus Wünnemann. Auch im Winter ist ein Zoobesuch interessant: Die Roten Pandas sind im lichter werdenden Geäst des Nussbaums, wo das Jungtier seine ersten Kletterversuche startet, besonders gut zu entdecken. Fröhlich Farbtupfer an grauen Wintertagen bieten die leuchtend orange-roten Kuba-Flamingos auf dem großen See. Gleich nebenan sind die vier jungen Elefantenbullen Tarak, Ludwig, Yadanar und Namsai auch bei kalten Temperaturen auf der Anlage beim Raufen zu sehen.

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg
08.12.2021

Küken trägt Krönchen

Zuchterfolg bei den Victoria-Krontauben im Zoo Heidelberg

Erstmalig gibt es im Zoo Heidelberg Nachwuchs bei den Victoria-Krontauben.
Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Eine schöne Nachricht aus dem Vogelrevier: Am 13. Oktober 2021 ist im Zoo Heidelberg erstmalig eine junge Victoria-Krontaube geschlüpft. Das nun vier Wochen alte Küken entwickelt sich gut. Es ist prächtig herangewachsen und kann von den Zoobesuchern gut im Nest beobachtet werden. Wie seine Eltern trägt es bereits ein Krönchen – nur eben eine Nummer kleiner. Das für Krontauben charakteristische Kopfgefieder zieht sich wie eine Fächerkrone von der Stirn bis zum Nacken. Mit diesem Zuchterfolg beteiligt dich der Zoo Heidelberg nun aktiv am Erhaltungszuchtprogramm für die größte lebende Taubenart der Welt.

Erstmalig gibt es im Zoo Heidelberg Nachwuchs bei den Victoria-Krontauben.
Foto: Petra Medan/Zoo Heidelberg

Anfang September 2021 hatten die Eltern aus Zweigen und Blättern ein Nest gebaut, und 28 Tage lang das Ei bebrütet. Kurz nach dem Schlupf war von der kleinen Taube noch nicht viel zu sehen: Das Nest befindet sich in der Außenvoliere, und bei den niedrigen Temperaturen wurde das noch nackte Küken ständig im Gefieder der Eltern gewärmt. „Anfangs waren wir etwas besorgt, ob diese späte Brut gut geht, denn Tauben sind manchmal etwas nachlässig bei der Jungtieraufzucht. Wärmen die Altvögel das Küken nicht ausreichend, kann es in einer kalten Herbstnacht schnell erfrieren“, berichtet Vogelkurator Dr. Eric Diener. „Zum Glück waren unsere Sorgen unbegründet, denn die Eltern kümmern sich vorbildlich um das Jungtier. Sie halten sogar ihre neugierigen Mitbewohner, die Papua-Hornvögel, vom Nest fern.“ Wer den kleinen, gekrönten Nachwuchs selbst beobachten möchte, macht einen Abstecher zu den Vogelvolieren gleich neben dem Elefantenhaus. Mit ein bisschen Glück, guckt das Küken munter aus dem Nest hervor.

Gemeinsam haben die beiden Elternvögel mit Zweigen und Gräsern auf einem Ast ein gemütliches, warmes Nest gebaut und das Ei darin rund einen Monat lang bebrütet. Als Nisthilfe diente ein Weidenkörbchen. Jetzt kümmern sie sich gut um den Nachwuchs.
Foto: Petra Stein/Zoo Heidelberg

Seit Herbst 2019 hält der Zoo Heidelberg Victoria-Krontauben, das Pärchen sitzt jedoch erst seit 2020 zusammen in der Voliere. Dieser erste Zuchterfolg zeigt, dass es bei den beiden Tauben gefunkt hat und sich das Paar sich in ihrer Voliere sehr wohl fühlt. Die Victoria-Krontaube wird bis zu 2,5 kg schwer und ist damit die größte lebende Taubenart der Welt. In ihrer ursprünglichen Heimat, den Regenwäldern Neuguineas, sinken die Bestände aufgrund von Lebensraumzerstörung, z. B. zur Anlage von Palmölplantagen. In europäischen Zoos existiert ein Zuchtprogramm zur Erhaltung dieser Vogelart, an dem sich der Zoo Heidelberg hoffentlich auch in den kommenden Jahren mit weiterem Nachwuchs aktiv beteiligen wird.

Text: Tiergarten Heidelberg gGmbH Foto: (1 & 2) Petra Medan/Zoo Heidelberg ; (3) Petra Stein/Zoo Heidelberg
08.12.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (28.11.21)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.379 ( + 60 )
Davon bereits genesen: 3.633 ( + 26 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 476,9 ( – 11,9 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,21 (+ 0,20 )

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab dieser Woche in Kraft.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Ab dieser Woche ist die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (28.11.2021)

Kreis, Stand 28.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler699421261716160763369282,8282,8443,6275,9207,84,21Ahrweiler
Altenkirchen7127335161076225795404313,0313,0628,5321,3106,64,21Altenkirchen
Alzey-Worms7815664371446709962501383,3383,2538,9423,3207,04,21Alzey-Worms
Bad Dürkheim67778240316756061004494371,4371,3587,6369,5260,14,21Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8553312161497571833429270,2270,2481,6291,5113,84,21Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47180359694119530267236,9233,6518,6226,390,84,21Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5132284021014475556251310,5301,4670,4272,0172,64,21Birkenfeld
Bitburg-Prüm475815196364200522218217,9211,1329,5236,4111,24,21Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29780175702506402189306,9306,7515,0349,2136,94,21Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783146398148195,9194,1213,3214,9154,44,21Donnersbergkreis
Germersheim9536047413677451655713552,7552,6758,4558,6402,04,21Germersheim
Kaiserslautern58730296875056730304285,9245,7485,4302,8127,14,21Kaiserslautern
Kusel31007236742631395186265,3251,8268,7317,3187,44,21Kusel
Mainz-Bingen106293852923691971196569269,0268,8451,2283,1122,24,21Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219389101221398185,3185,3317,8192,991,24,21Mayen-Koblenz
Neuwied1155032398205102311114467255,0255,0444,8266,8115,44,21Neuwied
Rhein-Hunsrück5694384261104647937329318,2318,2605,4326,6138,44,21Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562604171034951572301245,6245,6454,9239,4136,74,21Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1040215230823783221843577372,8372,8669,9359,4212,84,21Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.63066145712449891193407367,4367,4591,9345,8277,04,21Südliche Weinstr.
Südwestpfalz40760337963185795422444,6439,1789,1464,8255,44,21Südwestpfalz
Trier-Saarburg6542363321075578857398264,4264,1476,4258,2136,14,21Trier-Saarburg
Vulkaneifel288111216632478340156257,9257,8583,1233,6128,54,21Vulkaneifel
Westerwaldkreis10364397751779226961446219,9219,9415,1212,6106,54,21Westerwaldkreis
KS Frankenthal35095083582898553178365,1365,1657,0353,9198,64,21KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234628630288289,0271,3429,4308,4161,74,21KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665430577195172,0172,0242,8198,578,24,21KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.293218239462366520156334,2334,1494,9228,2454,74,21KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15297166435348131801769561325,1325,1490,3334,8167,54,21KS Ludwigshafen
KS Mainz1406948619226126111232544250,5250,3405,2255,4126,84,21KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.310033178452447608323605,9605,8784,8646,7446,74,21KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20000212641696240146363,4363,3850,9371,1103,14,21KS Pirmasens
KS Speyer437960146973633649242476,9476,9723,8492,7304,34,21KS Speyer
KS Trier407415185383624412198178,9178,8267,2162,9157,64,21KS Trier
KS Worms6451413551035557791393470,9470,9640,7523,1253,64,21KS Worms
KS Zweibrücken136509391127229120352,9352,7567,6404,4149,54,21KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2301071121119154263197060 #2878412287299,8297,1497,8305,0168,94,21Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.


* Fehlende Werte in den übermittelten Angaben zum Impfstatus wurden altersstratifiziert auf Basis der vorhandenen Angaben geschätzt. Quelle für die Impfquote in Rheinland-Pfalz: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag & Samstag (26.11. & 27.11.21)

Samstag (27.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.617 ( + 10 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 455,3 ( – 33,5 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 ( unverändert )

Freitag (26.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( + 44 )
Davon bereits genesen: 3.607 ( + 7 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 488,8 ( – 9,8 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Weitere SARS-CoV-2-Fälle im Seniorenstift Bürgerhospital

Im Seniorenstift Bürgerhospital wurde bei aktuellen PCR-Testungen festgestellt, dass weitere sechs Bewohner sowie vier weitere Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Insgesamt sind damit 14 Bewohner und neun Mitarbeitende des Seniorenzentrums SARS-CoV-2 positiv. Der Großteil der Betroffenen hat weiterhin keine oder nur leichte Krankheitssymptome. Ein positiv getesteter Bewohner wurde ins Krankenhaus verlegt, allerdings ist keine intensivmedizinische Versorgung notwendig.

Vom Infektionsgeschehen sind nach wie vor alle drei Wohnbereiche der Einrichtung betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt und die Beratungs- und Prüfbehörde hatten bereits ein Besuchsverbot zunächst bis Donnerstag, 02.12.2021 verhängt.

Diakonissen Speyer
28.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Samstag (27.11.2021)

Kreis, Stand 27.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler697354258716131771383293,5293,5474,4279,0219,54,01Ahrweiler
Altenkirchen7094115161076190797383296,7296,7545,3318,2109,24,01Altenkirchen
Alzey-Worms7749284351446668937451345,0344,9487,4374,6196,44,01Alzey-Worms
Bad Dürkheim6695444031675556972412309,8309,7449,3318,0223,64,01Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8522432161497533840433272,8272,7491,9291,5115,84,01Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47184359694098551287254,7251,1557,7240,3102,24,01Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5104184001004449555244301,9293,0649,7261,9172,64,01Birkenfeld
Bitburg-Prüm474344195364184523212211,9205,2334,9234,590,34,01Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29789175702482426189306,9306,7515,0349,2136,94,01Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783136408158209,2207,2234,7228,0163,04,01Donnersbergkreis
Germersheim9536047413676881712713552,7552,6758,4558,6402,04,01Germersheim
Kaiserslautern58730296875048738304285,9245,7485,4302,8127,14,01Kaiserslautern
Kusel30938236742610409179255,3242,3260,6305,7178,94,01Kusel
Mainz-Bingen105918552923691571198605286,0285,8490,2299,6125,44,01Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219388781253444206,7206,7348,1215,5105,14,01Mayen-Koblenz
Neuwied1151843396204101891125435237,5237,5410,5249,5108,24,01Neuwied
Rhein-Hunsrück5656474261104620926303293,0293,0552,3307,3120,04,01Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562654171034936587301245,6245,6454,9239,4136,74,01Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis10250030023782601753487314,7314,7556,5304,4183,34,01Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.62452845612449231198402362,9362,9612,3349,4245,94,01Südliche Weinstr.
Südwestpfalz407620337963162818422444,6439,1789,1464,8255,44,01Südwestpfalz
Trier-Saarburg6506553321065510890383254,4254,2441,4256,9126,84,01Trier-Saarburg
Vulkaneifel287018216632468339163269,5269,4592,8256,9123,64,01Vulkaneifel
Westerwaldkreis10325287741779195953469231,2231,2417,7223,1125,14,01Westerwaldkreis
KS Frankenthal3459080582883518134274,9274,9463,2285,5137,04,01KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234626632288289,0271,3429,4308,4161,74,01KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665423584231203,7203,7274,5243,384,44,01KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.291413239462349519167357,7357,7544,4247,3471,04,01KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen151310434348131361647443256,7256,7355,0278,4128,04,01KS Ludwigshafen
KS Mainz1402164619226125561239564259,8259,5416,2264,6134,74,01KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.306752178452430592290544,0543,9669,7589,7406,64,01KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20005212641692244146363,4363,3850,9371,1103,14,01KS Pirmasens
KS Speyer43190142973617605231455,3455,2855,5424,0272,04,01KS Speyer
KS Trier405933185383590431196177,1177,0256,3166,0150,14,01KS Trier
KS Worms6410193541035517790366438,5438,5579,1489,0245,04,01KS Worms
KS Zweibrücken136569391119237120352,9352,7567,6404,4149,54,01KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz228986784118864260196009 #2871711938291,3288,6479,0298,3163,44,01Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 )
Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)

Kreis, Stand 25.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler685893252716078709363278,2278,2452,4255,8219,53,72Ahrweiler
Altenkirchen7008745121076123778374289,7289,7499,5315,2119,33,72Altenkirchen
Alzey-Worms7620944321446607869455348,1348,0542,9361,3193,83,72Alzey-Worms
Bad Dürkheim6555753991675478910345259,4259,3341,3280,2184,83,72Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8416622161497476791399251,3251,3460,9262,6111,83,72Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich464743357684068511273242,3238,8528,3221,0110,73,72Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5012303991004398514225278,4270,2622,1244,3142,63,72Birkenfeld
Bitburg-Prüm4685153194354155495240239,9232,4345,5289,879,93,72Bitburg-Prüm
Cochem-Zell294135175702431440184298,8298,6457,8375,3102,73,72Cochem-Zell
Donnersbergkreis357449233773090407161213,1211,1234,7241,1154,43,72Donnersbergkreis
Germersheim944217847313475401768775600,7600,7827,3621,8407,53,72Germersheim
Kaiserslautern578460294874988709269253,0217,4428,8249,8142,63,72Kaiserslautern
Kusel302739235742582371156222,5211,2219,9259,1170,43,72Kusel
Mainz-Bingen1041511952823690731106558263,8263,6443,9277,6118,93,72Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz102276938019387771257448208,6208,6355,6211,0114,43,72Mayen-Koblenz
Neuwied112654939420410103958432235,9235,9379,2254,9113,63,72Neuwied
Rhein-Hunsrück5560574211104568882322311,4311,4616,0324,6113,83,72Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5548724161034901544272221,9221,9391,2232,9108,43,72Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1017116029623781761758618399,3399,3625,3414,4236,03,72Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.612511145612447581243484436,9436,9760,3444,4245,93,72Südliche Weinstr.
Südwestpfalz400385333943108801416438,3432,9782,6452,0258,43,72Südwestpfalz
Trier-Saarburg6331553311045420807281186,7186,5336,3185,789,93,72Trier-Saarburg
Vulkaneifel281831212632453302157259,5259,5466,5253,6163,13,72Vulkaneifel
Westerwaldkreis10183867661779122884440216,9216,9394,2212,6109,83,72Westerwaldkreis
KS Frankenthal34396580582864517188385,6385,6721,7382,0178,13,72KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5283453761234607553223223,8210,1347,0225,5143,33,72KS Kaiserslautern
KS Koblenz6133352111665388579241212,5212,5264,0259,390,73,72KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.286251238462286530188402,7402,7593,9296,7503,53,72KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15064140430348130611655599347,1347,1493,1370,9174,53,72KS Ludwigshafen
KS Mainz13845110619226124561163501230,7230,6369,3230,9130,83,72KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.295853178452387526232435,2435,1575,5456,5326,43,72KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens195531211641676215115286,2286,1677,8244,0147,43,72KS Pirmasens
KS Speyer427551141973600578253498,6498,6932,2458,4310,83,72KS Speyer
KS Trier397422184383544392138124,7124,6190,8114,2105,03,72KS Trier
KS Worms6324633511035454767377451,7451,7683,9473,1249,33,72KS Worms
KS Zweibrücken1333269391110214109320,6320,4517,5381,3112,13,72KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2256602571118164251193906 #2750311811288,2285,6472,2295,7161,93,72Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)

  • Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
  • Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Sonntag (21.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )

Samstag (20.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 )
Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )

Stadtverwaltung Speyer
22.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 21.11.2021305,44,46,29
Samstag, 20.11.2021279,84,76,48
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2

Robert-Koch-Institut (RKI)
22.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Stadt ab Montag in Warnstufe 2

Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

Stadt Speyer
22.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)

Kreis, Stand 21.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler662535243685980577269206,2206,2325,0197,3156,4Ahrweiler
Altenkirchen6712245031066011595283219,2219,2370,4245,183,8Altenkirchen
Alzey-Worms7313574181436499671362276,9276,9519,1261,1143,3Alzey-Worms
Bad Dürkheim626803921635346759330248,1248,1285,1296,8155,2Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8124342151497349626331208,5208,5361,2227,589,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich443831354673994377180159,7157,5254,4178,973,8Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld4860143871004338422180222,7215,5352,5224,1150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm453194188344110387217216,9209,7324,2253,579,9Bitburg-Prüm
Cochem-Zell27830173702359354155251,7251,5457,8316,648,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis34130230773037299101133,7132,4192,0167,742,9Donnersbergkreis
Germersheim8831047113373611337717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern55540289874900567244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel291517231722533310159226,8215,0228,0262,0174,7Kusel
Mainz-Bingen9991155202338942816345163,1163,0229,3175,097,7Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz982303761928650981281130,8130,8179,1146,774,2Mayen-Koblenz
Neuwied110831103902029976905425232,1232,1339,3257,1122,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5360504161094501750275266,0266,0451,4284,3129,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis532404061034832389209170,5170,5241,1198,985,1Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis96154229123780241354475306,9306,9494,7317,2174,9Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5650154411234612915339306,0306,0535,8308,2175,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz36560330933034529291306,6302,6547,8334,2155,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg6127193171045355668229152,1152,0269,7145,087,6Trier-Saarburg
Vulkaneifel272518211632420242136224,8224,8320,7250,3138,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9856607481758992689311153,3153,3323,7148,152,4Westerwaldkreis
KS Frankenthal32771779582825394150307,7307,7549,3329,8116,4KS Frankenthal
KS Kaiserslautern508303731234559401223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz592202101655341416139122,6122,6105,6161,756,3KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.271349233462219448214458,4458,4705,3445,1324,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1456677422346129251295510295,6295,5495,9282,7158,2KS Ludwigshafen
KS Mainz134541161422412328902387178,2178,1259,1179,5116,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.27660165442348374190356,4356,4586,0399,5166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1854021061164315069171,7171,7216,3188,1125,2KS Pirmasens
KS Speyer404418140953554395155305,5305,4460,6324,7181,3KS Speyer
KS Trier38661618238351131711099,499,3158,199,060,0KS Trier
KS Worms6049343431035352594294352,3352,3542,2379,8167,6KS Worms
KS Zweibrücken12450929109713993273,5273,4417,4300,4149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz216416857116034215190857 #213449378228,8226,7360,2241,2126,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (17.11.2021)

Germersheim 494,6; Südliche Weinstraße 336,7; Landau 310,6 traurige „Spitzenreiter“, gefolgt von Speyer, mit der 4. höchstens Inzidenz in RLP.. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Warnstufe 2 steht unmittelbar bevor!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.943 ( + 35 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.507 ( + 6 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 297,6 ( + 43,4 )

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
18.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit

Am Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.

Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Informationen zu aktuellen Impfaktionen sind der städtischen Homepage unter www.speyer.de/impfaktionen-speyer zu entnehmen.

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 17.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler646974238675905497219167,8167,8281,1168,0107,4Ahrweiler
Altenkirchen6557764961065943508240185,9185,9299,7204,086,3Altenkirchen
Alzey-Worms7114414131436407564286218,8218,7455,7202,190,2Alzey-Worms
Bad Dürkheim6062493891635237662267200,7200,7259,2227,2130,1Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7965452141497254562269169,5169,4292,4186,071,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich432138347673921333121107,4105,9195,7110,551,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld473837382994293346150185,6179,6241,9188,9150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm439034185344058298137136,9132,4223,2146,862,5Bitburg-Prüm
Cochem-Zell271530172702302343141229,0228,8524,5238,263,6Cochem-Zell
Donnersbergkreis336641225773004285107141,6140,3170,7172,972,9Donnersbergkreis
Germersheim858917246813172191239638494,6494,5–*–*–*Germersheim
Kaiserslautern543167288874775569176165,5141,6287,5168,480,6Kaiserslautern
Kusel282844229722508248128182,6173,0122,1238,7132,1Kusel
Mainz-Bingen9799605132338810756325153,6153,6202,4175,083,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9690983731908556944298138,7138,7196,7152,180,4Mayen-Koblenz
Neuwied10777623892029868707347189,5189,5270,8194,4129,8Neuwied
Rhein-Hunsrück5176584121084423645201194,4194,4286,8226,789,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5218494041034779336157128,1128,1177,4150,464,5Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis92667228323778941135368237,8237,8395,1241,7134,8Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5461674341234479859373336,7336,7607,2354,8158,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz351260322922976444225237,1234,0417,4274,2100,3Südwestpfalz
Trier-Saarburg5977513091035301573229152,1152,0182,2150,1136,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26412620963237820085140,5140,5252,7153,564,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9650497441748874602251123,7123,7292,4105,447,3Westerwaldkreis
KS Frankenthal3162287757278432197199,0199,0301,6233,375,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4989743671234535331171171,6160,9282,3184,077,2KS Kaiserslautern
KS Koblenz5860292081645292404153134,9134,9142,5163,375,1KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.256529231462159360145310,6310,6556,8304,3162,4KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14202110412345127791078366212,1212,1374,8199,8104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz132627361022312173866394181,5181,3270,1184,8109,0KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.264817163442311293131245,8245,7387,2304,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18302220661161315664159,3159,3230,7188,181,0KS Pirmasens
KS Speyer394335134953507341151297,6297,5438,7317,0181,3KS Speyer
KS Trier3795171793834702879283,183,1136,379,256,3KS Trier
KS Worms5886313361015291494245293,6293,6480,6341,273,1KS Worms
KS Zweibrücken119613909107211561179,4179,3200,3190,6149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2110501878114514199188150 #187017808190,5188,7290,1208,298,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (16.11.2021)

Germersheim 455,8; Südliche Weinstraße 351,1; Landau 340,6 und Worms 313,9 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.908 ( + 28 )
Davon hospitalisiert: 133 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.501 ( + 11 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 254,2 ( + 17,7 )

Stadtverwaltung Speyer
17.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
17.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
17.11.2021

Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege

Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.

„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.

Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.

Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.

Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.

Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.

„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Stadt Germersheim
14.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 16.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler639517237675877451184141,0141,0202,0152,691,1Ahrweiler
Altenkirchen6481214931065928447220170,4170,4295,5184,271,1Altenkirchen
Alzey-Worms7073724091436388542281215,0214,9443,8202,184,9Alzey-Worms
Bad Dürkheim6013533881635226624265199,2199,2250,6213,5150,6Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7920822141497246525247155,6155,6261,4172,267,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich4283243476739043129786,184,9151,784,251,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld470110382994280322161199,2192,7269,6214,0138,8Birkenfeld
Bitburg-Prüm435638183344049273128127,9123,7186,0144,959,1Bitburg-Prüm
Cochem-Zell268531172702284331141229,0228,8495,9241,573,3Cochem-Zell
Donnersbergkreis33251322577300224688116,5115,4163,5131,064,4Donnersbergkreis
Germersheim841711046612971991089588455,8455,71399,1258,7184,5Germersheim
Kaiserslautern536429288874769508147138,3118,3235,6145,762,0Kaiserslautern
Kusel278413228722507205106151,2143,3146,6180,5110,8Kusel
Mainz-Bingen9739805112338791715296139,9139,9180,5158,579,8Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9592393731908533869255118,7118,7181,6129,561,8Mayen-Koblenz
Neuwied10715573882029848665333181,8181,8282,3176,0128,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5118264111084408602181175,0175,0260,2209,470,7Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5169354031034767299135110,1110,1218,3114,841,3Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis91945928223778711086394254,6254,6456,9257,1126,4Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5394754291224465807389351,1351,1617,4370,9172,4Südliche Weinstr.
Südwestpfalz345245322912972389198208,6205,9339,1250,688,2Südwestpfalz
Trier-Saarburg5926253081035260563215142,8142,7164,6142,5129,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26152620963237018272119,0119,0204,1126,864,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9601347441748853574254125,2125,2261,0111,162,5Westerwaldkreis
KS Frankenthal3134107757277230599203,1203,1398,5205,175,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4915293661234532260120120,4112,9205,9129,947,8KS Kaiserslautern
KS Koblenz5831452081645279388142125,2125,2132,0150,571,9KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.253637230462150340159340,6340,6606,3338,6170,5KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen140923941134412757991346200,5200,5355,0186,0104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz1318910060622312152814378174,1174,0267,4181,887,2KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.263142163442305282128240,1240,1408,1285,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18081120461161113648119,5119,5158,6132,281,0KS Pirmasens
KS Speyer390828133953501312129254,2254,2351,0271,2168,4KS Speyer
KS Trier3778171793834592819484,984,9158,173,163,8KS Trier
KS Worms5855543341015283471262313,9313,9492,9379,864,5KS Worms
KS Zweibrücken118310909106510954158,8158,7217,0167,5112,1KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2091721436114134194187663 #173157334178,9177,3312,8181,692,0Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
17.11.2021