Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 29.07.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 19.090 (+ 47)
Davon bereits genesen: 17.433
Todesfälle: 120 (+ 2)
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 579,4
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 6,58

Die Stadtverwaltung entnimmt die tagesaktuellen Meldedaten der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchnugsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.07.2022

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Folgende Infektionszahlen liegen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden und die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer für Freitag, 29.07.2022 vor:

LK/SK/GemeindeGesamtDifferenz zur letzten MeldungAktuelle FälleGenesenVerstorbenDifferenz zur letzten Meldung
_AH66165
Altrip2086394197220
Beindersheim117827610993
Birkenheide8283417834
Bobenheim-Roxheim32401125529769
Böhl-Iggelheim28917160271615
Dannstadt-Schauernheim2402516222346
Dudenhofen23108195209223
Fußgönheim7801357405
Großniedesheim415433382
Hanhofen10244869371
Harthausen1283499117212
Heßheim9786709017
Heuchelheim383273551
Hochdorf-Assenheim119518111113
Kleinniedesheim351-1263223
Lambsheim22811015821185
Limburgerhof290917189270218
Maxdorf21655110202233
Mutterstadt430911261401038
Neuhofen20835123194614
Otterstadt10603659923
Rödersheim-Gronau10552629894
Römerberg37188327337516
Schifferstadt690517420644342
Waldsee1887310917726
LK Rhein-Pfalz-Kreis49782139326546226291
SK Frankenthal16279319411524989
SK Ludwigshafen57688125291754331440
SK Speyer1909047153717433120
Summe:1428393428660133239940

Quelle: SurvNet@RKI & Sormas (Fälle)

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
28.07.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

(Stand 29. Juli 2022, 12 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 2.748 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 49.254 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie. Seit gestern wurden 108 neue Fälle registriert. Die Gesamtzahl der Todesfälle beträgt 214 seit Beginn der Pandemie.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr
infizierte Personen
Leider an
oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg640415990
 Hagenbach2018114188717
 Neuburg891588258
 Scheibenhardt161221390
 Summen3710235345025
WörthMaximiliansau228512621536
 Schaidt624485760
 Wörth, Stadt3861209364210
 Büchelberg275172571
 Summen7045400662817
VG KandelErlenbach189151740
 Freckenfeld534185151
 Kandel3122175293314
 Minfeld501304710
 Steinweiler679256522
 Vollmersweiler655600
 Winden400163831
 Summen5490284518818
VG JockgrimHatzenbühl12545911923
 Jockgrim2877211264323
 Neupotz725346883
 Rheinzabern189410817824
 Summen6750412630533
VG RülzheimHördt1016639512
 Kuhardt769407281
 Leimersheim922598612
 Rülzheim3313186311116
 Summen6020348565121
VG BellheimBellheim3237141306135
 Knittelsheim385353500
 Ottersheim682396430
 Zeiskam942379023
 Summen5246252495638
Germersheim + So 8674439820530
 Summen8674439820530
VG LingenfeldFreisbach404213821
 Lingenfeld2183158201312
 Lustadt11685811037
 Schwegenheim11948611062
 Weingarten661226381
 Westheim709336679
 Summen6319378590932
      
 Endsummen49254274846292214

Kreisverwaltung Germersheim
29.07.2022

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Nach aktuellem Stand (28.07.2022, 11:18 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 134 weitere Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 50.855 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße bekannt. 49.043 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 260 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell haben sich in zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau neue Fälle des Coronavirus bestätigt.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 5.195 Personen (4.964 davon gesundet, 22 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 7.548 Personen (7.257 davon gesundet, 43 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 5.902 Personen (5.701 davon gesundet, 33 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 5.207 Personen (5.012 davon gesundet, 32 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 4.198 Personen (4.052 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 2.472 Personen (2.383 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 4.347 Personen (4.199 davon gesundet, 31 verstorben)
  • Stadt Landau: 15.986 Personen (15.475 davon gesundet, 76 verstorben)

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen Fallzahlen für ganz Rheinland-Pfalz sind beim Landesuntersuchungsamt unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
22.07.2022

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 29.07.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit dem letzten Berichtstag gibt es 3.763 neue bestätigte Corona-Fälle, 0 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 627,6 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 738,6). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,58 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 7,30).

Kreis, Stand 29.7.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
vorherigen Berichtstag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler3769481733105352072382502667384,7384,7232,8522,5256,86,58Ahrweiler
Altenkirchen4080774978150375793078710834550,0550,0366,3720,2378,36,58Altenkirchen
Alzey-Worms44270172106320840261380110971202839,2839,0641,91069,3557,46,58Alzey-Worms
Bad Dürkheim40832170909231372753326957983719,5719,4557,3923,8497,46,58Bad Dürkheim
Bad Kreuznach5924414565421353653537814261493898,3898,2636,41163,7628,76,58Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich3337373802119309842270635441563,5555,5415,8729,8380,26,58Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld27896110580154252482494595621736,1714,6497,6934,2570,46,58Birkenfeld
Bitburg-Prüm280267249656261111859421530420,8407,6340,2558,5222,46,58Bitburg-Prüm
Cochem-Zell203862428699188961391314437509,9509,5333,8685,3337,46,58Cochem-Zell
Donnersbergkreis2646360477121245501792511584676,5670,0469,3854,2510,56,58Donnersbergkreis
Germersheim492541081065214467812259831957644,2644,1478,5798,2468,06,58Germersheim
Kaiserslautern44824210686168405384118111612321049,7901,9673,91442,1654,16,58Kaiserslautern
Kusel2264743429115206131919540626770,3730,9513,01001,5566,66,58Kusel
Mainz-Bingen75051171115529667466728916022029757,4756,9563,4958,5529,46,58Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz74372247103723468807533110791221502,4502,4300,1647,4378,76,58Mayen-Koblenz
Neuwied5443486701266504733695823949449,4449,4305,1582,1319,16,58Neuwied
Rhein-Hunsrück36701102638141337882772704788680,8680,8403,6916,3464,46,58Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis38330134746123349283279785898640,4640,4436,7857,2410,26,58Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis49782139820291462263265721776465,9465,9298,9658,7250,76,58Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.36737105936182340122543741867668,9668,9423,5888,8457,96,58Südliche Weinstr.
Südwestpfalz29396130624146263102940664879699,6690,9463,1940,3468,26,58Südwestpfalz
Trier-Saarburg4701496582135433393540836928555,4554,8353,8733,9364,46,58Trier-Saarburg
Vulkaneifel238585628894217442020423575699,3699,1437,3904,3528,86,58Vulkaneifel
Westerwaldkreis70717117146124266202427311931947588,2588,2412,5739,5432,66,58Westerwaldkreis
KS Frankenthal16280302818915250941225228461,5461,5204,7587,1411,06,58KS Frankenthal
KS Kaiserslautern35982157806235327712976941918944,2886,4588,21206,6632,06,58KS Kaiserslautern
KS Koblenz4021391491187368643162569771501,8501,8316,8624,3372,26,58KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.161593347369150541036244345522,7522,6297,0631,5438,56,58KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen576911251271440543342917722679418,4418,4225,4550,5288,56,58KS Ludwigshafen
KS Mainz80531223146325973446682614921833687,2686,6424,5800,8582,66,58KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.178744545865162971512382558716,6716,5439,5951,1515,46,58KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens120736236610111027945253269629,7629,5461,5838,9412,66,58KS Pirmasens
KS Speyer1909047359120174331537294395579,4579,4241,3718,1543,96,58KS Speyer
KS Trier347684636760321162592496705448,2447,9294,4525,3363,96,58KS Trier
KS Worms30699128912157281782364634784759,7759,7523,7948,5567,46,58KS Worms
KS Zweibrücken10989512342998641096243323714,7714,3350,6958,9523,46,58KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz138445737632562759141273625 #1049182572130272627,6621,9417,5806,7443,76,58Rheinland-Pfalz

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

SARS-CoV-2-Varianten

Bundesweite Informationen zu besorgniserregenden Virusvarianten (Variants of Concern) finden Sie im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des LUA.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.07.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 30. Kalenderwoche des Jahres 2022 ist online. Der Bericht soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Er schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden oder verstorben sind.

Die COVID-19-Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der Homepage.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.07.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 13.05.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 16.068 (+ 113)
Davon bereits genesen: 14.940
Todesfälle: 116 (unverändert)
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 331,3
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,33

Die Stadtverwaltung entnimmt die tagesaktuellen Meldedaten der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de.

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
13.05.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

(Stand 13. Mai 2022, 12:15 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 2.392 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 42.583 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie. Seit gestern wurden 45 neue Fälle registriert. Die Gesamtzahl der Todesfälle beträgt 207 seit Beginn der Pandemie.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr
infizierte Personen
Leider an
oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg520384820
 Hagenbach1737114160617
 Neuburg754646828
 Scheibenhardt12081120
 Summen3131224288225
WörthMaximiliansau194415417855
 Schaidt512484640
 Wörth, Stadt339920631849
 Büchelberg227192071
 Summen6082427564015
VG KandelErlenbach16071530
 Freckenfeld484384451
 Kandel2669186246914
 Minfeld420313890
 Steinweiler593415502
 Vollmersweiler548460
 Winden331193111
 Summen4711330436318
VG JockgrimHatzenbühl10766310103
 Jockgrim2405143223923
 Neupotz622545653
 Rheinzabern16248015404
 Summen5727340535433
VG RülzheimHördt881588212
 Kuhardt648286191
 Leimersheim751427072
 Rülzheim2861179266814
 Summen5141307481519
VG BellheimBellheim2856147267534
 Knittelsheim324203040
 Ottersheim602635390
 Zeiskam827487763
 Summen4609278429437
Germersheim + So 7702194748028
 Summen7702194748028
VG LingenfeldFreisbach366153501
 Lingenfeld187895177112
 Lustadt1006279727
 Schwegenheim1018689482
 Weingarten603585441
 Westheim609295719
 Summen5480292515632
      
 Endsummen42583239239984207

Kreisverwaltung Germersheim
13.05.2022

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Nach aktuellem Stand (13.05.2022, 10:22 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 76 weitere Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 43.435 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße bekannt. 42.121 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 245 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell haben sich in zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau neue Fälle des Coronavirus bestätigt.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 4.355 Personen (4.223 davon gesundet, 21 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 6.410 Personen (6.249 davon gesundet, 38 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 5.149 Personen (5.000 davon gesundet, 29 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 4.501 Personen (4.378 davon gesundet, 31 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 3.583 Personen (3.479 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 2.004 Personen (1.947 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 3.800 Personen (3.673 davon gesundet, 31 verstorben)
  • Stadt Landau: 13.633 Personen (13.172 davon gesundet, 72 verstorben)

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen Fallzahlen für ganz Rheinland-Pfalz sind beim Landesuntersuchungsamt unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
13.05.2022

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 13.05.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit dem letzten Berichtstag gibt es 3.439 neue bestätigte Corona-Fälle, 16 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 468,3 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 548,1). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 4,33 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 4,13).

Kreis, Stand 13.5.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
vorherigen Berichtstag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler310006354794286982208447578342,6342,6434,8397,6210,14,33Ahrweiler
Altenkirchen3301297829139299152958568679440,0440,0333,0593,8248,84,33Altenkirchen
Alzey-Worms36318184866192325503576663558507,2507,1483,4643,0278,74,33Alzey-Worms
Bad Dürkheim3319068780219312681703561619421,8421,7470,9510,4262,44,33Bad Dürkheim
Bad Kreuznach472011045641754274642807391084465,5465,5519,4552,9295,44,33Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich2752561668112251312282317414281,3277,3259,3368,4153,24,33Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld2289157534151207921948310379383,5372,3421,6470,9232,64,33Birkenfeld
Bitburg-Prüm237827241350222321500334355333,8323,4324,2411,8198,04,33Bitburg-Prüm
Cochem-Zell167025124094149411667243392394,6394,3457,8496,1210,34,33Cochem-Zell
Donnersbergkreis2124754384110195951542335458443,5439,3597,3471,6304,64,33Donnersbergkreis
Germersheim4258345961207407211655498675386,0386,0397,4471,9217,54,33Germersheim
Kaiserslautern36403117574149321924062818908769,4661,1829,41021,9316,24,33Kaiserslautern
Kusel1850949376107165191883409504583,4553,6846,8692,9285,44,33Kusel
Mainz-Bingen588907010612935334452538551256404,2404,0473,1483,8216,64,33Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz59424169794228546764520825905384,1384,1486,8455,4199,44,33Mayen-Koblenz
Neuwied4526171660251416993311555811303,1303,1333,6391,0137,04,33Neuwied
Rhein-Hunsrück29597119569129232776191230924022233,12233,02517,12673,91362,64,33Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis31016137708121278613034710784579,2579,2691,4705,1314,84,33Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis42169315708284389492936579591374,1374,1367,6480,9202,34,33Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.2374581786168225321045373367336,7336,7398,0428,3158,34,33Südliche Weinstr.
Südwestpfalz23123112578138200442941582571613,2605,6580,4790,4377,04,33Südwestpfalz
Trier-Saarburg3876693573134352443388565709375,3375,0420,4447,7214,54,33Trier-Saarburg
Vulkaneifel186938328086163892218417488689,4689,2738,6807,6489,34,33Vulkaneifel
Westerwaldkreis5571310112652365244430339741312480,2480,2605,6556,3263,64,33Westerwaldkreis
KS Frankenthal13979742248813011880168181344,6344,6333,9442,4184,94,33KS Frankenthal
KS Kaiserslautern3005591703217268932945520663521,8489,8505,8622,2327,04,33KS Kaiserslautern
KS Koblenz3220261380185296852332437513385,4385,4485,7411,4275,24,33KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.10544354056510047432137170293,5293,4358,8346,2138,04,33KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen512492621070421482782550442498256,1256,1188,8296,5223,44,33KS Ludwigshafen
KS Mainz644961371298257591885051885976407,6407,3380,4490,1214,04,33KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.14799293806314092644190242356,4356,4366,2407,1274,94,33KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens10179433519590691015295208734,3734,0951,8823,6493,64,33KS Pirmasens
KS Speyer16068113308116149401012168176331,1331,1351,0389,6220,24,33KS Speyer
KS Trier283805636260260242296330525298,2298,0256,3339,5225,14,33KS Trier
KS Worms25944139763140238371967431296516,4516,4523,7605,0343,94,33KS Worms
KS Zweibrücken8667262222776081032203217597,0596,7601,0756,7336,44,33KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz112332234392218456011026431 #912901919222464468,3464,0509,8563,4276,54,33Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

Effektivität der Impfung

Mit Hinblick auf die Abschätzung der Impfeffektivität gegen COVID-19-Erkrankungen verweisen wir auf unseren Wochenbericht.

SARS-CoV-2-Varianten

Vor dem Hintergrund einer nunmehr vollständigen bundesweiten Dominanz der SARS-CoV-2-Variante „Omikron“ stellen wir die landeseigene Berichterstattung zu den sogenannten „Variants of Concern“ ein. Falls weiter Interesse an den Varianten besteht, verweisen wir auf die bundesweiten Informationen dazu im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
13.05.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 19. Kalenderwoche des Jahres 2022 ist online. Der Bericht soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Der Wochenbericht erscheint heute später als üblich und künftig ohne die bisher enthaltenen Übersichten zu Impfdurchbrüchen bzw. zur Impfeffektivität.

Der Grund: Am 12. Mai 2022 teilte das Robert Koch-Institut (RKI) mit, dass es bundesweit bei der Übermittlung von Impfdaten softwarebedingt zu systematischen Fehlern gekommen ist. Nach ersten Schätzungen des RKI hätten diese eine bis zu 40 Prozent betragende Unterschätzung der Impfeffektivität zur Folge. Vor diesem Hintergrund stellt das LUA die Veröffentlichung der bislang in den Wochenberichten enthaltenen Übersichten zu Impfdurchbrüchen bzw. zur Impfeffektivität ein. Zukünftig plant das Robert Koch-Institut monatliche Publikationen zur Impfeffektivität in Deutschland, auf die wir bereits jetzt an dieser Stelle verweisen.

Die COVID-19-Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der Homepage. Der Bericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
13.05.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 19.04.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 14.297 (+ 54)
Davon bereits genesen: 12.722
Todesfälle: 114
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 429,6
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,17

Die Stadtverwaltung entnimmt die tagesaktuellen Meldedaten der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de.

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
19.04.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

(Stand 19. April 2022, 12.15 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 5.092 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 38.860 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie.

Seit vergangenem Donnerstag (14. April 2022) wurden 235 neue Fälle registriert.

Die Gesamtzahl der Todesfälle beläuft sich auf 202 seit Beginn der Pandemie.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG HagenbachBerg464833810
 Hagenbach1538290123117
 Neuburg6511115328
 Scheibenhardt10918910
 Summen2762502223525
WörthMaximiliansau171827414395
 Schaidt454454090
 Wörth, Stadt306937526877
 Büchelberg206241811
 Summen5447718471613
VG KandelErlenbach147161310
 Freckenfeld428663620
 Kandel2390351202613
 Minfeld369563130
 Steinweiler5371134222
 Vollmersweiler436370
 Winden307512551
 Summen4221659354616
VG JockgrimHatzenbühl9831548263
 Jockgrim2173315183523
 Neupotz5411084303
 Rheinzabern149318713024
 Summen5190764439333
VG RülzheimHördt7761396352
 Kuhardt605505541
 Leimersheim6911115791
 Rülzheim2561321222614
 Summen4633621399418
VG BellheimBellheim2605369220234
 Knittelsheim296352610
 Ottersheim536544820
 Zeiskam760676903
 Summen4197525363537
Germersheim + So 7355744658328
 Summen7355744658328
VG LingenfeldFreisbach345393051
 Lingenfeld1735196152712
 Lustadt954898587
 Schwegenheim9171028132
 Weingarten534584751
 Westheim570754869
 Summen5055559446432
      
 Endsummen38860509233566202

Kreisverwaltung Germersheim
19.04.2022

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Nach aktuellem Stand (19.04.2022, 10:28 Uhr) haben sich seit der letzen Meldung am Donnerstag, 14. April, 1.201 weitere Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 38.427 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße bekannt. 35.539 Personen sind gesundet. Leider müssen drei neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um einen Mann aus der Stadt Landau, einen Mann aus der Verbandsgemeinde Annweiler und eine Frau aus der Verbandsgemeinde Landau-Land, die an oder mit COVID-19 verstorben sind. Insgesamt sind 232 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell haben sich in zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau neue Fälle des Coronavirus bestätigt.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 3.805 Personen (3.510 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 5.699 Personen (5.220 davon gesundet, 36 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 4.566 Personen (4.190 davon gesundet, 27 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 4.011 Personen (3.675 davon gesundet, 29 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 3.174 Personen (2.921 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 1.761 Personen (1.622 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 3.382 Personen (3.168 davon gesundet, 29 verstorben)
  • Stadt Landau: 12.029 Personen (11.233 davon gesundet, 68 verstorben)

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen Fallzahlen für ganz Rheinland-Pfalz sind beim Landesuntersuchungsamt unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
19.04.2022

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Folgende Infektionszahlen liegen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden und die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer für Dienstag, 19.04.2022, vor:

LK/SK/GemeindeGesamtDifferenz zur letzten MeldungAktuelle FälleGenesenVerstorbenDifferenz zur letzten Meldung
_AH384533
Altrip1502102061276201
Beindersheim91511878253
Birkenheide647141065374
Bobenheim-Roxheim24372934420867
Böhl-Iggelheim220033275191015
Dannstadt-Schauernheim18182119416186-1
Dudenhofen167828186147121
Fußgönheim6207435725
Großniedesheim282950232
Hanhofen7458876562
Harthausen9501010982912
Heßheim716111115996
Heuchelheim2643422211
Hochdorf-Assenheim8747747982
Kleinniedesheim2644312321
Lambsheim16131724913604
Limburgerhof220743315187418
Maxdorf168523216143633
Mutterstadt332543308298037
Neuhofen159530175140614
Otterstadt83391476842
Rödersheim-Gronau7828567233
Römerberg264236298232816
Schifferstadt530360504475841
Waldsee14632225212056
LK Rhein-Pfalz-Kreis37398500447032649279
SK Frankenthal12527136120311238863
SK Ludwigshafen468355324176422484113
SK Speyer14299159146112724114
Summe:111059132711310988598906

Quelle: SurvNet@RKI & Sormas (Fälle)

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
19.04.2022

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 19.04.2022)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit der letzten Meldung am Samstag, 16. April, gibt es 8.970 neue bestätigte Corona-Fälle, 9 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 645,9 pro 100.000 Einwohner. Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,17 pro 100.000 Einwohner. Sie erhalten heute die Übersichten für den 17., 18. und 19. April 2022.

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom 17. 18. & 19.04.2022

Kreis, Stand 19.4.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler2877761473922429443917771434595,5595,5597,4729,0392,33,17Ahrweiler
Altenkirchen2995125378513423986583110071697780,1780,1874,1982,1385,93,17Altenkirchen
Alzey-Worms32592767681822582065909391682718,4718,2994,6839,2315,93,17Alzey-Worms
Bad Dürkheim303044417032092650835879001333676,7676,5864,1786,0413,03,17Bad Dürkheim
Bad Kreuznach4232536750917534625752513132205827,1827,0887,51021,7483,03,17Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich2518131760510420391468610371208920,3907,11252,41115,8411,43,17Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld206430523145165493949636939786,8763,8933,1984,6412,83,17Birkenfeld
Bitburg-Prüm221173437951192912775390578389,8377,6366,7491,8218,93,17Bitburg-Prüm
Cochem-Zell150109322992122332685404650656,1655,6829,7815,9327,63,17Cochem-Zell
Donnersbergkreis19076455354106164482522671965888,3879,81123,51016,6536,33,17Donnersbergkreis
Germersheim388611978942023524134187891654611,6611,5632,7693,8443,33,17Germersheim
Kaiserslautern3223634354314325474661910311784969,7833,21206,41197,9440,23,17Kaiserslautern
Kusel16595323368102132483245599811854,4810,81148,11062,6396,23,17Kusel
Mainz-Bingen53434473985286427191042915412393728,5728,1809,7853,1452,83,17Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz536644367122264487485647451785346,9346,9302,7472,6159,23,17Mayen-Koblenz
Neuwied4184615161323935385622213091575714,8714,8692,8923,4380,43,17Neuwied
Rhein-Hunsrück232281995541261912239806171431596,7596,7812,5666,6359,93,17Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis278253276851192277149357521436613,5613,5659,6789,2307,03,17Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis373832386302793264944556481152418,7418,7329,8538,5276,03,17Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.213640745160198121392313688282,5282,5418,4344,0110,23,17Südliche Weinstr.
Südwestpfalz200541995471291540445215941310625,8618,1828,3760,4340,53,17Südwestpfalz
Trier-Saarburg3508227556413428079686910611662704,8704,2753,2882,7350,53,17Trier-Saarburg
Vulkaneifel16473311277831258138099619651588,71588,42011,71942,1850,13,17Vulkaneifel
Westerwaldkreis50123554120223344351553918512642912,6912,61067,71133,4419,13,17Westerwaldkreis
KS Frankenthal125236819986112391198131296268,7268,7269,3329,8164,43,17KS Frankenthal
KS Kaiserslautern270522016591952191349446811362683,3641,5823,4748,5463,03,17KS Kaiserslautern
KS Koblenz29239261349184247054350433868381,9381,9395,9478,6184,53,17KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.96070379628979566125282267,8267,7358,8311,9113,73,17KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen468242349824114225041636511122377,3377,3259,2465,5281,63,17KS Ludwigshafen
KS Mainz59355243123325549913918712272143565,1564,7545,7681,1279,43,17KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.1368425434361120591564466632874,2874,1983,61034,8572,63,17KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens9143863379271311920233595579,9579,8533,6701,6427,33,17KS Pirmasens
KS Speyer1429754282114127221461218352429,6429,6449,7496,6304,33,17KS Speyer
KS Trier25853138358592114346517251106655,1654,8643,4803,9296,43,17KS Trier
KS Worms2393342697132202663535530952635,0635,0696,2784,7309,53,17KS Worms
KS Zweibrücken7585332062660781481166422488,2487,9550,9571,9317,83,17KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz10132397737206715428850253 #1575582647144111645,9640,0725,3784,3355,03,17Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 18.4.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler28716134473922404545799441475723,5723,5751,1884,7464,63,82Ahrweiler
Altenkirchen29698178113423885567910081954780,9780,9865,8963,8424,03,82Altenkirchen
Alzey-Worms32516076818225492684210411934796,4796,21093,6930,6355,73,82Alzey-Worms
Bad Dürkheim2986306992092650031547391429555,6555,5686,9655,7335,43,82Bad Dürkheim
Bad Kreuznach41958049917534465731815142149953,7953,61056,01185,0526,93,82Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich248644860410320213454810241250908,7895,81286,61059,6445,53,82Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld20643052314516476402289210021103,61071,21396,21367,3551,63,82Birkenfeld
Bitburg-Prüm22083037951191812851487684486,7471,5451,8613,8278,03,82Bitburg-Prüm
Cochem-Zell14917022892120592766500716812,0811,4991,81041,1376,53,82Cochem-Zell
Donnersbergkreis186210351106162002315512876677,8671,3803,5765,1459,03,82Donnersbergkreis
Germersheim3866408942023524132218681620672,8672,7798,9745,3451,53,82Germersheim
Kaiserslautern318930543143254746276119819271126,8968,21526,91375,8455,73,82Kaiserslautern
Kusel162720368102131473023419886597,7567,2741,0768,6272,63,82Kusel
Mainz-Bingen52961098328542719995716772677792,8792,3924,3891,6529,43,82Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz5322807112264435286507712021359,0359,0345,5478,1163,83,82Mayen-Koblenz
Neuwied41695061123935273618313991561763,9763,9724,2973,1439,93,82Neuwied
Rhein-Hunsrück2302905531261901738866381311617,0617,0711,6722,3393,73,82Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis2749806851192276146186791494554,0553,9582,2695,4312,23,82Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis37145226272793236345037541249487,2487,2432,9616,5307,63,82Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.213640745160197971407471556425,2425,2607,2512,5186,63,82Südliche Weinstr.
Südwestpfalz1985505461281531744105921532623,7616,0867,4745,4337,43,82Südwestpfalz
Trier-Saarburg348078956413427928674511392084756,6755,9798,7938,7398,93,82Trier-Saarburg
Vulkaneifel1616202778312380369983010491372,11371,81768,71655,2751,23,82Vulkaneifel
Westerwaldkreis495690119523343656568019212773947,1947,11226,91129,6441,13,82Westerwaldkreis
KS Frankenthal12455419984111771194197351404,1404,1420,1470,5280,83,82KS Frankenthal
KS Kaiserslautern2685106591932191347458441418846,9795,0946,9968,5536,43,82KS Kaiserslautern
KS Koblenz2897803491842452142733951028348,4348,3327,3440,2181,43,82KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.96070379628975570196238419,8419,8606,3486,9154,33,82KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen46590119764114195042296651265385,4385,4276,1458,1316,53,82KS Ludwigshafen
KS Mainz591120122725449914894414012482645,3644,7647,7763,9336,93,82KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.13430034261120581311358619671,6671,5732,4787,5463,83,82KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens905703379271001865203713505,3505,1461,5625,3353,63,82KS Pirmasens
KS Speyer142436282114126601469243364478,9478,9394,8588,2343,23,82KS Speyer
KS Trier2571558356592099346637961278719,2718,9692,5890,7315,13,82KS Trier
KS Worms2389106971322009036695721090685,4685,4745,5848,4335,33,82KS Worms
KS Zweibrücken755202062660301496180468529,4529,1584,3635,4327,13,82KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz1005502373206165420845322 #1547602806747523684,8678,6781,0825,0380,53,82Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 17.4.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler2858215473922364848429541421731,2731,2790,6901,6441,35,80Ahrweiler
Altenkirchen296972781134234996064135521461049,71049,71302,81295,8484,95,80Altenkirchen
Alzey-Worms32516110768182252337101131221811003,71003,41398,71153,3469,85,80Alzey-Worms
Bad Dürkheim29863069920926214344010541493792,5792,3933,2926,8515,75,80Bad Dürkheim
Bad Kreuznach419580499175338547929190023941196,91196,81365,61476,6654,75,80Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich248160604103198974816122012811082,71067,21570,41259,6513,65,80Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld206430523145162194279105010011299,01261,01686,51596,5645,45,80Birkenfeld
Bitburg-Prüm22083137951190263006563782562,7545,1526,2714,8309,25,80Bitburg-Prüm
Cochem-Zell1491721228921184529806276391018,21017,41316,01279,3474,35,80Cochem-Zell
Donnersbergkreis186210351106159902525604725799,6792,0881,7924,9544,85,80Donnersbergkreis
Germersheim386640894202349553507147417251142,61142,41504,61245,1704,85,80Germersheim
Kaiserslautern318930543143248736877152821091437,21234,91946,31752,4585,95,80Kaiserslautern
Kusel162720368102127973373637850908,6862,21164,41179,0379,15,80Kusel
Mainz-Bingen5296109832854182910847218831001034,41033,71246,31173,8645,15,80Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz53228071122643526947611641998541,9541,9491,8724,4261,25,80Mayen-Koblenz
Neuwied416953061123934706675017081791932,7932,7903,81192,4517,45,80Neuwied
Rhein-Hunsrück2302905531261874241619741368942,0941,91141,71129,5526,05,80Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis27498068511922459492011481726936,6936,51082,61148,3516,05,80Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis3712392627279320414803859994555,1555,1463,8708,6358,25,80Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.2136430745160197261478618681557,8557,8780,7680,9240,35,80Südliche Weinstr.
Südwestpfalz1985505461281513045978081739851,3840,71160,9991,8507,75,80Südwestpfalz
Trier-Saarburg347189356413427585699914062122934,0933,11019,41146,0493,55,80Trier-Saarburg
Vulkaneifel1616202778312009407097410661610,21609,82138,01915,4889,65,80Vulkaneifel
Westerwaldkreis495692361195233434315905242325331194,61194,61540,21424,8561,05,80Westerwaldkreis
KS Frankenthal124512319984110781289232289475,9475,9495,5542,9349,35,80KS Frankenthal
KS Kaiserslautern268510659193215685090111415641117,81049,31205,71289,6712,85,80KS Kaiserslautern
KS Koblenz2897803491842421245826381030562,7562,6559,6710,7275,25,80KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.96079379628953592256280548,4548,3742,4661,9178,65,80KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen4657986976411416194549779949451,4451,4360,7527,1360,75,80KS Ludwigshafen
KS Mainz591120122725449027983118782704864,9864,2923,31019,4424,15,80KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.134300342611193314365685741065,51065,41245,21297,3618,55,80KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens905703379270421923278844692,0691,7649,0849,1486,35,80KS Pirmasens
KS Speyer1423754282114125721551281304553,8553,7449,7695,2375,65,80KS Speyer
KS Trier256572356592077748218611363778,0777,6774,3950,1356,45,80KS Trier
KS Worms23891566971321993338267091247849,5849,5924,21030,4455,75,80KS Worms
KS Zweibrücken755202062659501576250534735,3734,9767,9906,9439,35,80KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz1005129860206165420833898 #1658113639249547888,0879,91037,61066,8483,15,80Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

Effektivität der Impfung

Mit Hinblick auf die Abschätzung der Impfeffektivität gegen COVID-19-Erkrankungen verweisen wir auf unseren Wochenbericht.

SARS-CoV-2-Varianten

Vor dem Hintergrund einer nunmehr vollständigen bundesweiten Dominanz der SARS-CoV-2-Variante „Omikron“ stellen wir die landeseigene Berichterstattung zu den sogenannten „Variants of Concern“ ein. Falls weiter Interesse an den Varianten besteht, verweisen wir auf die bundesweiten Informationen dazu im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
19.04.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 15. Kalenderwoche 2022 ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen mit Blick auf den Impfstatus der betroffenen Personen. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
19.04.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (28.11.21)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.379 ( + 60 )
Davon bereits genesen: 3.633 ( + 26 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 476,9 ( – 11,9 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,21 (+ 0,20 )

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab dieser Woche in Kraft.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Ab dieser Woche ist die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
29.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (28.11.2021)

Kreis, Stand 28.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler699421261716160763369282,8282,8443,6275,9207,84,21Ahrweiler
Altenkirchen7127335161076225795404313,0313,0628,5321,3106,64,21Altenkirchen
Alzey-Worms7815664371446709962501383,3383,2538,9423,3207,04,21Alzey-Worms
Bad Dürkheim67778240316756061004494371,4371,3587,6369,5260,14,21Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8553312161497571833429270,2270,2481,6291,5113,84,21Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47180359694119530267236,9233,6518,6226,390,84,21Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5132284021014475556251310,5301,4670,4272,0172,64,21Birkenfeld
Bitburg-Prüm475815196364200522218217,9211,1329,5236,4111,24,21Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29780175702506402189306,9306,7515,0349,2136,94,21Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783146398148195,9194,1213,3214,9154,44,21Donnersbergkreis
Germersheim9536047413677451655713552,7552,6758,4558,6402,04,21Germersheim
Kaiserslautern58730296875056730304285,9245,7485,4302,8127,14,21Kaiserslautern
Kusel31007236742631395186265,3251,8268,7317,3187,44,21Kusel
Mainz-Bingen106293852923691971196569269,0268,8451,2283,1122,24,21Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219389101221398185,3185,3317,8192,991,24,21Mayen-Koblenz
Neuwied1155032398205102311114467255,0255,0444,8266,8115,44,21Neuwied
Rhein-Hunsrück5694384261104647937329318,2318,2605,4326,6138,44,21Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562604171034951572301245,6245,6454,9239,4136,74,21Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1040215230823783221843577372,8372,8669,9359,4212,84,21Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.63066145712449891193407367,4367,4591,9345,8277,04,21Südliche Weinstr.
Südwestpfalz40760337963185795422444,6439,1789,1464,8255,44,21Südwestpfalz
Trier-Saarburg6542363321075578857398264,4264,1476,4258,2136,14,21Trier-Saarburg
Vulkaneifel288111216632478340156257,9257,8583,1233,6128,54,21Vulkaneifel
Westerwaldkreis10364397751779226961446219,9219,9415,1212,6106,54,21Westerwaldkreis
KS Frankenthal35095083582898553178365,1365,1657,0353,9198,64,21KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234628630288289,0271,3429,4308,4161,74,21KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665430577195172,0172,0242,8198,578,24,21KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.293218239462366520156334,2334,1494,9228,2454,74,21KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15297166435348131801769561325,1325,1490,3334,8167,54,21KS Ludwigshafen
KS Mainz1406948619226126111232544250,5250,3405,2255,4126,84,21KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.310033178452447608323605,9605,8784,8646,7446,74,21KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20000212641696240146363,4363,3850,9371,1103,14,21KS Pirmasens
KS Speyer437960146973633649242476,9476,9723,8492,7304,34,21KS Speyer
KS Trier407415185383624412198178,9178,8267,2162,9157,64,21KS Trier
KS Worms6451413551035557791393470,9470,9640,7523,1253,64,21KS Worms
KS Zweibrücken136509391127229120352,9352,7567,6404,4149,54,21KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2301071121119154263197060 #2878412287299,8297,1497,8305,0168,94,21Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.


* Fehlende Werte in den übermittelten Angaben zum Impfstatus wurden altersstratifiziert auf Basis der vorhandenen Angaben geschätzt. Quelle für die Impfquote in Rheinland-Pfalz: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfquoten-Tab.html

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
29.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Freitag & Samstag (26.11. & 27.11.21)

Samstag (27.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.617 ( + 10 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 455,3 ( – 33,5 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 ( unverändert )

Freitag (26.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.319 ( + 44 )
Davon bereits genesen: 3.607 ( + 7 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 488,8 ( – 9,8 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 4,01 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Weitere SARS-CoV-2-Fälle im Seniorenstift Bürgerhospital

Im Seniorenstift Bürgerhospital wurde bei aktuellen PCR-Testungen festgestellt, dass weitere sechs Bewohner sowie vier weitere Mitarbeitende mit SARS-CoV-2 infiziert sind. Insgesamt sind damit 14 Bewohner und neun Mitarbeitende des Seniorenzentrums SARS-CoV-2 positiv. Der Großteil der Betroffenen hat weiterhin keine oder nur leichte Krankheitssymptome. Ein positiv getesteter Bewohner wurde ins Krankenhaus verlegt, allerdings ist keine intensivmedizinische Versorgung notwendig.

Vom Infektionsgeschehen sind nach wie vor alle drei Wohnbereiche der Einrichtung betroffen. Das zuständige Gesundheitsamt und die Beratungs- und Prüfbehörde hatten bereits ein Besuchsverbot zunächst bis Donnerstag, 02.12.2021 verhängt.

Diakonissen Speyer
28.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Weihnachtsmarkt schließt ab sofort ab 18 Uhr – 2G-Regel ab kommender Woche

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens und der wiederholten Feststellung von Verstößen gegen die Hygieneauflagen, hat der Verwaltungsstab der Stadt Speyer entschieden, dass der Weihnachtsmarkt ab sofort und bis auf Weiteres bereits um 18 Uhr schließt.

„Gerade in der aktuellen Situation, ist es äußerst wichtig, dass die geltenden Hygieneauflagen eingehalten werden. Leider haben wir bei unsere Kontrollen insbesondere in den Abendstunden festgestellt, dass dies vermehrt nicht der Fall war. Es war viel los auf dem Weihnachtsmarkt, größere Personengruppen standen ohne Abstand und Maske beisammen und die 3G-Regelung wurde ebenso vielfach nicht eingehalten. Daher haben wir uns entschieden, die Öffnungszeiten weiter zu begrenzen“, erklärt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist auch der Kunsthandwerkermarkt betroffen, der von Freitag bis Sonntag im Rathausinnenhof stattfindet uns ebenfalls generell nur bis 18 Uhr geöffnet hat.

„Ich möchte an alle Speyererinnen und Speyerer sowie an alle Besucherinnen und Besucher appellieren, sich auf dem Weihnachtsmarkt an die Regeln zu halten und, wo immer möglich, Maske zu tragen. Wir bekommen leider gerade wieder äußerst eindrucksvoll vor Augen geführt, dass die Pandemie noch nicht vorbei ist. Es liegt jetzt an uns allen, uns gegenseitig zu schützen, um den Kollaps unseres Gesundheitssystems zu vermeiden und zu zeigen, dass wir verantwortungsvoll mit der Pandemie umgehen“, führt Seiler weiter aus.

Weiterhin wird in der kommenden Woche die Allgemeinverfügung der Stadt Speyer zur Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes angepasst und die 2G-Regel auf dem gesamten Weihnachtsmarkt eingeführt. Die Stadtverwaltung wird zu gegebener Zeit über die Veröffentlichung und das Inkrafttreten der überarbeiteten Allgemeinverfügung informieren.

Stadtverwaltung Speyer
28.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Samstag (27.11.2021)

Kreis, Stand 27.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler697354258716131771383293,5293,5474,4279,0219,54,01Ahrweiler
Altenkirchen7094115161076190797383296,7296,7545,3318,2109,24,01Altenkirchen
Alzey-Worms7749284351446668937451345,0344,9487,4374,6196,44,01Alzey-Worms
Bad Dürkheim6695444031675556972412309,8309,7449,3318,0223,64,01Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8522432161497533840433272,8272,7491,9291,5115,84,01Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich47184359694098551287254,7251,1557,7240,3102,24,01Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5104184001004449555244301,9293,0649,7261,9172,64,01Birkenfeld
Bitburg-Prüm474344195364184523212211,9205,2334,9234,590,34,01Bitburg-Prüm
Cochem-Zell29789175702482426189306,9306,7515,0349,2136,94,01Cochem-Zell
Donnersbergkreis36220234783136408158209,2207,2234,7228,0163,04,01Donnersbergkreis
Germersheim9536047413676881712713552,7552,6758,4558,6402,04,01Germersheim
Kaiserslautern58730296875048738304285,9245,7485,4302,8127,14,01Kaiserslautern
Kusel30938236742610409179255,3242,3260,6305,7178,94,01Kusel
Mainz-Bingen105918552923691571198605286,0285,8490,2299,6125,44,01Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz10324038219388781253444206,7206,7348,1215,5105,14,01Mayen-Koblenz
Neuwied1151843396204101891125435237,5237,5410,5249,5108,24,01Neuwied
Rhein-Hunsrück5656474261104620926303293,0293,0552,3307,3120,04,01Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis562654171034936587301245,6245,6454,9239,4136,74,01Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis10250030023782601753487314,7314,7556,5304,4183,34,01Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.62452845612449231198402362,9362,9612,3349,4245,94,01Südliche Weinstr.
Südwestpfalz407620337963162818422444,6439,1789,1464,8255,44,01Südwestpfalz
Trier-Saarburg6506553321065510890383254,4254,2441,4256,9126,84,01Trier-Saarburg
Vulkaneifel287018216632468339163269,5269,4592,8256,9123,64,01Vulkaneifel
Westerwaldkreis10325287741779195953469231,2231,2417,7223,1125,14,01Westerwaldkreis
KS Frankenthal3459080582883518134274,9274,9463,2285,5137,04,01KS Frankenthal
KS Kaiserslautern538103771234626632288289,0271,3429,4308,4161,74,01KS Kaiserslautern
KS Koblenz617302111665423584231203,7203,7274,5243,384,44,01KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.291413239462349519167357,7357,7544,4247,3471,04,01KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen151310434348131361647443256,7256,7355,0278,4128,04,01KS Ludwigshafen
KS Mainz1402164619226125561239564259,8259,5416,2264,6134,74,01KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.306752178452430592290544,0543,9669,7589,7406,64,01KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens20005212641692244146363,4363,3850,9371,1103,14,01KS Pirmasens
KS Speyer43190142973617605231455,3455,2855,5424,0272,04,01KS Speyer
KS Trier405933185383590431196177,1177,0256,3166,0150,14,01KS Trier
KS Worms6410193541035517790366438,5438,5579,1489,0245,04,01KS Worms
KS Zweibrücken136569391119237120352,9352,7567,6404,4149,54,01KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz228986784118864260196009 #2871711938291,3288,6479,0298,3163,44,01Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
28.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 )
Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)

Kreis, Stand 25.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler685893252716078709363278,2278,2452,4255,8219,53,72Ahrweiler
Altenkirchen7008745121076123778374289,7289,7499,5315,2119,33,72Altenkirchen
Alzey-Worms7620944321446607869455348,1348,0542,9361,3193,83,72Alzey-Worms
Bad Dürkheim6555753991675478910345259,4259,3341,3280,2184,83,72Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8416622161497476791399251,3251,3460,9262,6111,83,72Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich464743357684068511273242,3238,8528,3221,0110,73,72Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5012303991004398514225278,4270,2622,1244,3142,63,72Birkenfeld
Bitburg-Prüm4685153194354155495240239,9232,4345,5289,879,93,72Bitburg-Prüm
Cochem-Zell294135175702431440184298,8298,6457,8375,3102,73,72Cochem-Zell
Donnersbergkreis357449233773090407161213,1211,1234,7241,1154,43,72Donnersbergkreis
Germersheim944217847313475401768775600,7600,7827,3621,8407,53,72Germersheim
Kaiserslautern578460294874988709269253,0217,4428,8249,8142,63,72Kaiserslautern
Kusel302739235742582371156222,5211,2219,9259,1170,43,72Kusel
Mainz-Bingen1041511952823690731106558263,8263,6443,9277,6118,93,72Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz102276938019387771257448208,6208,6355,6211,0114,43,72Mayen-Koblenz
Neuwied112654939420410103958432235,9235,9379,2254,9113,63,72Neuwied
Rhein-Hunsrück5560574211104568882322311,4311,4616,0324,6113,83,72Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5548724161034901544272221,9221,9391,2232,9108,43,72Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1017116029623781761758618399,3399,3625,3414,4236,03,72Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.612511145612447581243484436,9436,9760,3444,4245,93,72Südliche Weinstr.
Südwestpfalz400385333943108801416438,3432,9782,6452,0258,43,72Südwestpfalz
Trier-Saarburg6331553311045420807281186,7186,5336,3185,789,93,72Trier-Saarburg
Vulkaneifel281831212632453302157259,5259,5466,5253,6163,13,72Vulkaneifel
Westerwaldkreis10183867661779122884440216,9216,9394,2212,6109,83,72Westerwaldkreis
KS Frankenthal34396580582864517188385,6385,6721,7382,0178,13,72KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5283453761234607553223223,8210,1347,0225,5143,33,72KS Kaiserslautern
KS Koblenz6133352111665388579241212,5212,5264,0259,390,73,72KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.286251238462286530188402,7402,7593,9296,7503,53,72KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15064140430348130611655599347,1347,1493,1370,9174,53,72KS Ludwigshafen
KS Mainz13845110619226124561163501230,7230,6369,3230,9130,83,72KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.295853178452387526232435,2435,1575,5456,5326,43,72KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens195531211641676215115286,2286,1677,8244,0147,43,72KS Pirmasens
KS Speyer427551141973600578253498,6498,6932,2458,4310,83,72KS Speyer
KS Trier397422184383544392138124,7124,6190,8114,2105,03,72KS Trier
KS Worms6324633511035454767377451,7451,7683,9473,1249,33,72KS Worms
KS Zweibrücken1333269391110214109320,6320,4517,5381,3112,13,72KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2256602571118164251193906 #2750311811288,2285,6472,2295,7161,93,72Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)

  • Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
  • Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Sonntag (21.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )

Samstag (20.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 )
Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )

Stadtverwaltung Speyer
22.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 21.11.2021305,44,46,29
Samstag, 20.11.2021279,84,76,48
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2

Robert-Koch-Institut (RKI)
22.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Stadt ab Montag in Warnstufe 2

Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

Stadt Speyer
22.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)

Kreis, Stand 21.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler662535243685980577269206,2206,2325,0197,3156,4Ahrweiler
Altenkirchen6712245031066011595283219,2219,2370,4245,183,8Altenkirchen
Alzey-Worms7313574181436499671362276,9276,9519,1261,1143,3Alzey-Worms
Bad Dürkheim626803921635346759330248,1248,1285,1296,8155,2Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8124342151497349626331208,5208,5361,2227,589,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich443831354673994377180159,7157,5254,4178,973,8Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld4860143871004338422180222,7215,5352,5224,1150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm453194188344110387217216,9209,7324,2253,579,9Bitburg-Prüm
Cochem-Zell27830173702359354155251,7251,5457,8316,648,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis34130230773037299101133,7132,4192,0167,742,9Donnersbergkreis
Germersheim8831047113373611337717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern55540289874900567244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel291517231722533310159226,8215,0228,0262,0174,7Kusel
Mainz-Bingen9991155202338942816345163,1163,0229,3175,097,7Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz982303761928650981281130,8130,8179,1146,774,2Mayen-Koblenz
Neuwied110831103902029976905425232,1232,1339,3257,1122,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5360504161094501750275266,0266,0451,4284,3129,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis532404061034832389209170,5170,5241,1198,985,1Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis96154229123780241354475306,9306,9494,7317,2174,9Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5650154411234612915339306,0306,0535,8308,2175,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz36560330933034529291306,6302,6547,8334,2155,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg6127193171045355668229152,1152,0269,7145,087,6Trier-Saarburg
Vulkaneifel272518211632420242136224,8224,8320,7250,3138,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9856607481758992689311153,3153,3323,7148,152,4Westerwaldkreis
KS Frankenthal32771779582825394150307,7307,7549,3329,8116,4KS Frankenthal
KS Kaiserslautern508303731234559401223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz592202101655341416139122,6122,6105,6161,756,3KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.271349233462219448214458,4458,4705,3445,1324,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1456677422346129251295510295,6295,5495,9282,7158,2KS Ludwigshafen
KS Mainz134541161422412328902387178,2178,1259,1179,5116,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.27660165442348374190356,4356,4586,0399,5166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1854021061164315069171,7171,7216,3188,1125,2KS Pirmasens
KS Speyer404418140953554395155305,5305,4460,6324,7181,3KS Speyer
KS Trier38661618238351131711099,499,3158,199,060,0KS Trier
KS Worms6049343431035352594294352,3352,3542,2379,8167,6KS Worms
KS Zweibrücken12450929109713993273,5273,4417,4300,4149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz216416857116034215190857 #213449378228,8226,7360,2241,2126,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (17.11.2021)

Germersheim 494,6; Südliche Weinstraße 336,7; Landau 310,6 traurige „Spitzenreiter“, gefolgt von Speyer, mit der 4. höchstens Inzidenz in RLP.. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Warnstufe 2 steht unmittelbar bevor!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.943 ( + 35 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.507 ( + 6 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 297,6 ( + 43,4 )

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
18.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit

Am Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.

Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.

Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.

Informationen zu aktuellen Impfaktionen sind der städtischen Homepage unter www.speyer.de/impfaktionen-speyer zu entnehmen.

Stadtverwaltung Speyer
18.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 17.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler646974238675905497219167,8167,8281,1168,0107,4Ahrweiler
Altenkirchen6557764961065943508240185,9185,9299,7204,086,3Altenkirchen
Alzey-Worms7114414131436407564286218,8218,7455,7202,190,2Alzey-Worms
Bad Dürkheim6062493891635237662267200,7200,7259,2227,2130,1Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7965452141497254562269169,5169,4292,4186,071,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich432138347673921333121107,4105,9195,7110,551,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld473837382994293346150185,6179,6241,9188,9150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm439034185344058298137136,9132,4223,2146,862,5Bitburg-Prüm
Cochem-Zell271530172702302343141229,0228,8524,5238,263,6Cochem-Zell
Donnersbergkreis336641225773004285107141,6140,3170,7172,972,9Donnersbergkreis
Germersheim858917246813172191239638494,6494,5–*–*–*Germersheim
Kaiserslautern543167288874775569176165,5141,6287,5168,480,6Kaiserslautern
Kusel282844229722508248128182,6173,0122,1238,7132,1Kusel
Mainz-Bingen9799605132338810756325153,6153,6202,4175,083,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9690983731908556944298138,7138,7196,7152,180,4Mayen-Koblenz
Neuwied10777623892029868707347189,5189,5270,8194,4129,8Neuwied
Rhein-Hunsrück5176584121084423645201194,4194,4286,8226,789,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5218494041034779336157128,1128,1177,4150,464,5Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis92667228323778941135368237,8237,8395,1241,7134,8Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5461674341234479859373336,7336,7607,2354,8158,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz351260322922976444225237,1234,0417,4274,2100,3Südwestpfalz
Trier-Saarburg5977513091035301573229152,1152,0182,2150,1136,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26412620963237820085140,5140,5252,7153,564,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9650497441748874602251123,7123,7292,4105,447,3Westerwaldkreis
KS Frankenthal3162287757278432197199,0199,0301,6233,375,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4989743671234535331171171,6160,9282,3184,077,2KS Kaiserslautern
KS Koblenz5860292081645292404153134,9134,9142,5163,375,1KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.256529231462159360145310,6310,6556,8304,3162,4KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14202110412345127791078366212,1212,1374,8199,8104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz132627361022312173866394181,5181,3270,1184,8109,0KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.264817163442311293131245,8245,7387,2304,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18302220661161315664159,3159,3230,7188,181,0KS Pirmasens
KS Speyer394335134953507341151297,6297,5438,7317,0181,3KS Speyer
KS Trier3795171793834702879283,183,1136,379,256,3KS Trier
KS Worms5886313361015291494245293,6293,6480,6341,273,1KS Worms
KS Zweibrücken119613909107211561179,4179,3200,3190,6149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2110501878114514199188150 #187017808190,5188,7290,1208,298,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
18.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (16.11.2021)

Germersheim 455,8; Südliche Weinstraße 351,1; Landau 340,6 und Worms 313,9 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.908 ( + 28 )
Davon hospitalisiert: 133 ( + 1 )
Davon bereits genesen: 3.501 ( + 11 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 254,2 ( + 17,7 )

Stadtverwaltung Speyer
17.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68
Freitag, 12.11.2021179,33,65,86
Donnerstag, 11.11.2021159,64,75,93
Mittwoch, 10.11.2021183,34,85,62

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
17.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
17.11.2021

Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege

Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.

„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.

Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.

Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.

Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.

Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.

„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Stadt Germersheim
14.11.2021

Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer

Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.

Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz

Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Staatskanzlei RheinlandPfalz
14.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 16.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
HospitalisiertVerstorbenGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler639517237675877451184141,0141,0202,0152,691,1Ahrweiler
Altenkirchen6481214931065928447220170,4170,4295,5184,271,1Altenkirchen
Alzey-Worms7073724091436388542281215,0214,9443,8202,184,9Alzey-Worms
Bad Dürkheim6013533881635226624265199,2199,2250,6213,5150,6Bad Dürkheim
Bad Kreuznach7920822141497246525247155,6155,6261,4172,267,9Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich4283243476739043129786,184,9151,784,251,1Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld470110382994280322161199,2192,7269,6214,0138,8Birkenfeld
Bitburg-Prüm435638183344049273128127,9123,7186,0144,959,1Bitburg-Prüm
Cochem-Zell268531172702284331141229,0228,8495,9241,573,3Cochem-Zell
Donnersbergkreis33251322577300224688116,5115,4163,5131,064,4Donnersbergkreis
Germersheim841711046612971991089588455,8455,71399,1258,7184,5Germersheim
Kaiserslautern536429288874769508147138,3118,3235,6145,762,0Kaiserslautern
Kusel278413228722507205106151,2143,3146,6180,5110,8Kusel
Mainz-Bingen9739805112338791715296139,9139,9180,5158,579,8Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz9592393731908533869255118,7118,7181,6129,561,8Mayen-Koblenz
Neuwied10715573882029848665333181,8181,8282,3176,0128,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5118264111084408602181175,0175,0260,2209,470,7Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5169354031034767299135110,1110,1218,3114,841,3Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis91945928223778711086394254,6254,6456,9257,1126,4Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5394754291224465807389351,1351,1617,4370,9172,4Südliche Weinstr.
Südwestpfalz345245322912972389198208,6205,9339,1250,688,2Südwestpfalz
Trier-Saarburg5926253081035260563215142,8142,7164,6142,5129,1Trier-Saarburg
Vulkaneifel26152620963237018272119,0119,0204,1126,864,2Vulkaneifel
Westerwaldkreis9601347441748853574254125,2125,2261,0111,162,5Westerwaldkreis
KS Frankenthal3134107757277230599203,1203,1398,5205,175,3KS Frankenthal
KS Kaiserslautern4915293661234532260120120,4112,9205,9129,947,8KS Kaiserslautern
KS Koblenz5831452081645279388142125,2125,2132,0150,571,9KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.253637230462150340159340,6340,6606,3338,6170,5KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen140923941134412757991346200,5200,5355,0186,0104,7KS Ludwigshafen
KS Mainz1318910060622312152814378174,1174,0267,4181,887,2KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.263142163442305282128240,1240,1408,1285,380,2KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens18081120461161113648119,5119,5158,6132,281,0KS Pirmasens
KS Speyer390828133953501312129254,2254,2351,0271,2168,4KS Speyer
KS Trier3778171793834592819484,984,9158,173,163,8KS Trier
KS Worms5855543341015283471262313,9313,9492,9379,864,5KS Worms
KS Zweibrücken118310909106510954158,8158,7217,0167,5112,1KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2091721436114134194187663 #173157334178,9177,3312,8181,692,0Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
17.11.2021