Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Anhaltende Frühjahrsbelebung reduziert Arbeitslosigkeit

„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

Geldleistungen

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Beschäftigtenqualifizierung weiterhin auf hohem Niveau

Demografischer Wandel, Strukturwandel und Digitalisierung machen die Qualifizierung von Beschäftigten immer wichtiger. Die BA kann die Betriebe dabei durch Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt fördern.

„Die regelmäßige Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig zu einem wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor und unabdingbar, wenn es darum geht, die Transformation gut zu meistern. Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert also unmittelbar in die Zukunft seines Unternehmens“, so Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Als Bundeagentur für Arbeit haben wir inzwischen vielfältige gesetzliche Möglichkeiten, um die Betriebe dabei mit Beratung und verschiedenen Instrumenten noch besser zu unterstützen.“, so Scheele.
Trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen haben im letzten Jahr knapp 30.000 Beschäftigte eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im Jahr davor waren es rund 35.000 Beschäftigte. Der Rückgang fällt damit deutlich geringer aus als man hätte erwarten können.
Dass weniger Beschäftigte eine durch die BA geförderte Weiterbildung begonnen haben, erklärt sich durch die Pandemie und ist eine der Folgen der Lockdowns. Denn eine Umstellung auf alternative Durchführungsformen war nicht allen Bildungsanbietern sofort möglich.
16.000 dieser Beschäftigten waren Männer, 13.600 von ihnen Frauen. Sie bildeten sich hauptsächlich zur Fachkraft für Pflege fort, gefolgt von den Fahrzeugführern im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Fachkraft für Pflege“ werden seit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung alle Pflegefachkräfte zusammengefasst, z.B. Alten- und Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu Pflegefachkräften bildeten sich knapp 8.600 Personen, hauptsächlich Frauen, fort. In der Mehrzahl der Fälle waren es beschäftigte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehehelfer, die eine solche Weiterbildung begonnen haben.

In der Fahrzeugführung im Straßenverkehr wollten sich knapp 6.000 Personen, hauptsächlich Männer, fortbilden. Der stärker werdende Online-Handel während der Pandemie könnte zu höheren Bedarfen an Fahrzeugführern geführt haben.
Auch im Vorjahr belegten die Pflegeausbildungen einen absoluten Spitzenplatz. Die Pflegefachkräfte lagen mit gut 12.000 Personen vorn, allerdings gefolgt von den Kaufleuten für Verkehr und Logistik.

Damit es attraktiver wird, auch Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, hat der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Sozialversicherungsbeiträge sowie Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden.
Die BA empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice ihrer regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Hintergrund:

Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde die Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber gestärkt. Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert und mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (verkündet am 28.05.2020) nochmals deutlich gestärkt.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht Arbeitgebern seit 01.01.2021 Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.

Mit dem Sammelantragsverfahren verbunden ist eine deutliche Vereinfachung des gegenwärtigen komplexen Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung im Rahmen der Individualförderung bei der Beschäftigtenqualifizierung („ein Antrag – eine Bewilligung“).

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit in § 106a SGB III zum 01.01.2021 neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III entkoppelt. Dies ist neben dem finanziellen Anreiz der hälftigen Erstattung von SV-Beiträgen mit einer nochmaligen Erleichterung des Antragsverfahrens verbunden. Unter den Voraussetzungen des § 106a Abs.2 SGB III werden auch die Lehrgangskosten bezuschusst.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenversicherung schickt Versicherungsnummer zu

Wichtige Post für Berufsstarter

Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung oder ein duales Studium.

Versicherungsnummer gilt ein Leben lang

Mit diesem Brief erhalten sie ihren Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.

Sozialversicherungsausweis kommt automatisch

Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.

Was tun bei Verlust oder Arbeitgeberwechsel?

Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
03.05.2021