Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 05.08.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 19.480 (+ 25)
Davon bereits genesen: 17.962
Todesfälle: 122 (+ 2)
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 356,7
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 6,41

Die Stadtverwaltung entnimmt die tagesaktuellen Meldedaten der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchnugsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
05.08.2022

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Folgende Infektionszahlen liegen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden und die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer für Freitag, 05.08.2022 vor:

LK/SK/GemeindeGesamtDifferenz zur letzten MeldungAktuelle FälleGenesenVerstorbenDifferenz zur letzten Meldung
_AH762274
Altrip2120185201421
Beindersheim118415211293
Birkenheide836407924
Bobenheim-Roxheim3277519530739
Böhl-Iggelheim2952161277615
Dannstadt-Schauernheim2449314023036
Dudenhofen23411155216323
Fußgönheim785267545
Großniedesheim422129393
Hanhofen1038619761
Harthausen129876121012
Heßheim9995739197
Heuchelheim3881213661
Hochdorf-Assenheim12167611373
Kleinniedesheim3541223293
Lambsheim2323215321655
Limburgerhof29464176275218
Maxdorf21951108205433
Mutterstadt43614227409539
Neuhofen212010118198814
Otterstadt10695310133
Rödersheim-Gronau10664310194
Römerberg3778286347616
Schifferstadt70687435659142
Waldsee1916410118096
LK Rhein-Pfalz-Kreis5057753291447370293
SK Frankenthal16530248631557790
SK Ludwigshafen5844467270255300442
SK Speyer1948023139617962122
Summe:1450311677875136209947

Quelle: SurvNet@RKI & Sormas (Fälle)

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
05.08.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

(Stand 5. August 2022, 12 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 2.313 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 49.760 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie. Seit gestern wurden 84 neue Fälle registriert. Die Gesamtzahl der Todesfälle beträgt 214 seit Beginn der Pandemie.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr
infizierte Personen
Leider an
oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg646286180
 Hagenbach2044100192717
 Neuburg902528428
 Scheibenhardt164171470
 Summen3756197353425
WörthMaximiliansau230810321996
 Schaidt631445870
 Wörth, Stadt3905171372410
 Büchelberg280132661
 Summen7124331677617
VG KandelErlenbach195181770
 Freckenfeld541205201
 Kandel3156134300814
 Minfeld503234800
 Steinweiler681206592
 Vollmersweiler653620
 Winden409193891
 Summen5550237529518
VG JockgrimHatzenbühl12644312183
 Jockgrim2936206270723
 Neupotz743407003
 Rheinzabern192010218144
 Summen6863391643933
VG RülzheimHördt1027499762
 Kuhardt775417331
 Leimersheim937638722
 Rülzheim3338142318016
 Summen6077295576121
VG BellheimBellheim3256109311235
 Knittelsheim388243640
 Ottersheim680306500
 Zeiskam949319153
 Summen5273194504138
Germersheim + So 8745348836730
 Summen8745348836730
VG LingenfeldFreisbach407163901
 Lingenfeld2204132206012
 Lustadt11724511207
 Schwegenheim12067811262
 Weingarten672286431
 Westheim711216819
 Summen6372320602032
      
 Endsummen49760231347233214

Kreisverwaltung Germersheim
05.08.2022

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Nach aktuellem Stand (04.08.2022, 10:37 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 97 weitere Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 51.428 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße bekannt. 49.375 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 260 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell haben sich in zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau neue Fälle des Coronavirus bestätigt.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 5.248 Personen (5.025 davon gesundet, 22 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 7.653 Personen (7.348 davon gesundet, 43 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 5.954 Personen (5.733 davon gesundet, 33 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 5.258 Personen (5.049 davon gesundet, 32 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 4.244 Personen (4.070 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 2.505 Personen (2.408 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 4.407 Personen (4.217 davon gesundet, 31 verstorben)
  • Stadt Landau: 16.159 Personen (15.525 davon gesundet, 76 verstorben)

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen Fallzahlen für ganz Rheinland-Pfalz sind beim Landesuntersuchungsamt unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
04.08.2022

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Datenstand vom 05.08.2022, 14:10 Uhr

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit dem letzten Berichtstag gibt es 2.510 neue bestätigte Corona-Fälle, 12 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 407,8 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 627,6). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 6,41 pro 100.000 Einwohner (vor einer Woche: 6,58).

Kreis, Stand 5.8.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
vorherigen Berichtstag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler3805540795108359671980362502277,4277,4109,8374,5219,56,41Ahrweiler
Altenkirchen4126564992152385082605458710354,8354,8174,8467,4276,76,41Altenkirchen
Alzey-Worms449178310982114119835086251097478,1478,0257,6613,5382,26,41Alzey-Worms
Bad Dürkheim41436162924233380283175574957431,6431,5263,5601,2264,76,41Bad Dürkheim
Bad Kreuznach60088876582155529145828421426530,4530,4288,9696,2407,26,41Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich3381352827121317321960418635370,9365,7117,4521,0275,26,41Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld28280107593154258862240373595461,5448,0200,4584,2420,36,41Birkenfeld
Bitburg-Prüm283013950458266221621255421254,9246,9122,2329,8205,06,41Bitburg-Prüm
Cochem-Zell2056331314102192811180173314280,9280,7162,1391,6176,06,41Cochem-Zell
Donnersbergkreis2693349487121250461766402511532,2527,1284,4717,9377,56,41Donnersbergkreis
Germersheim497601601073214477131833510831395,3395,3231,2516,0280,86,41Germersheim
Kaiserslautern456101087041704162938117621116716,7615,8391,11018,1437,16,41Kaiserslautern
Kusel2298930442116210581815334540476,4452,1195,4637,6387,76,41Kusel
Mainz-Bingen76106122117629869585622310331602488,4488,0280,5643,3351,86,41Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz752484410662377067543366861079319,4319,4176,6428,3221,06,41Mayen-Koblenz
Neuwied5499375701266516803047512823279,6279,6162,5361,8216,36,41Neuwied
Rhein-Hunsrück3718751650141345562490457704442,0442,0265,5610,9273,76,41Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis3889390753123359262844554785452,0452,0286,6569,3358,66,41Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis5057857836293473702915422721272,7272,7123,7342,8248,66,41Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.37225102941182353521691418741377,3377,3168,4541,2234,66,41Südliche Weinstr.
Südwestpfalz2994585627146271252674550664579,5572,3287,0775,4437,86,41Südwestpfalz
Trier-Saarburg4756866583135443863047566836376,0375,6287,3492,2223,76,41Trier-Saarburg
Vulkaneifel241464428995223811670288423476,1476,0243,0647,4341,06,41Vulkaneifel
Westerwaldkreis7155412414772426839929138371193412,7412,7195,8539,2327,86,41Westerwaldkreis
KS Frankenthal16532272919015578864151225309,7309,7204,7378,0260,36,41KS Frankenthal
KS Kaiserslautern3650370825238334702795512941513,7482,3235,3652,9404,26,41KS Kaiserslautern
KS Koblenz4067426510188380372449376569331,6331,6190,1400,2281,56,41KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.16369504746915673627178244381,3381,3160,9475,5324,86,41KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen58447731307442553032702433722250,9250,9104,3313,5235,06,41KS Ludwigshafen
KS Mainz8152497147726075523574110191492469,3468,9339,0550,7352,76,41KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.181027846467165751460220382412,7412,6177,9544,0343,66,41KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens122451937810211289854172253428,1428,0173,1635,5257,96,41KS Pirmasens
KS Speyer1948025378122179621396181294356,7356,7186,4492,7226,66,41KS Speyer
KS Trier352169036860329942162457496412,9412,7250,8496,4318,96,41KS Trier
KS Worms3104845924158287852105340634407,4407,4252,6541,3262,26,41KS Worms
KS Zweibrücken112513823529102001022262243770,6770,1467,4958,9635,56,41KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz140284425102614159581306783 #901031671225721407,8404,1220,5532,9304,26,41Rheinland-Pfalz

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

SARS-CoV-2-Varianten

Bundesweite Informationen zu besorgniserregenden Virusvarianten (Variants of Concern) finden Sie im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf der Homepage des LUA.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
05.08.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 31. Kalenderwoche des Jahres 2022 ist online. Der Bericht soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Er schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden oder verstorben sind.

Die COVID-19-Wochenberichte für Rheinland-Pfalz finden Sie hier auf der Homepage.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
04.08.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Tagesaktuelle Fallzahlen für die Stadt Speyer

(Quelle: Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz, Stand: 14.04.2022)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 14.138 (+109)
Davon bereits genesen: 12.119
Todesfälle: 114
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 693,7
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz
 (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100.000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 7,37

Die Stadtverwaltung entnimmt die tagesaktuellen Meldedaten der Internetseite des Landesuntersuchungsamtes (LUA) Rheinland-Pfalz: www.lua.rlp.de.

Stadt Speyer / LUA Rheinland-Pfalz
14.04.2022

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

(Stand 14. April 2022, 12.15 Uhr)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 5.896 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 38.625 Corona-Infektionen seit Beginn der Pandemie.

Seit gestern wurden 278 neue Fälle registriert.

Die Gesamtzahl der Todesfälle beläuft sich auf 202 seit Beginn der Pandemie.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg464993650
 Hagenbach1529320119217
 Neuburg6451205178
 Scheibenhardt10822860
 Summen2746561216025
WörthMaximiliansau170531513855
 Schaidt453524010
 Wörth, Stadt304640326367
 Büchelberg203261761
 Summen5407796459813
VG KandelErlenbach147211260
 Freckenfeld425913340
 Kandel2381408196013
 Minfeld367692980
 Steinweiler5341373952
 Vollmersweiler436370
 Winden302612401
 Summen4199793339016
VG JockgrimHatzenbühl9821688113
 Jockgrim2157349178523
 Neupotz5381264093
 Rheinzabern148722912544
 Summen5164872425933
VG RülzheimHördt7671656002
 Kuhardt602815201
 Leimersheim6781265511
 Rülzheim2534376214414
 Summen4581748381518
VG BellheimBellheim2589420213534
 Knittelsheim295382570
 Ottersheim533534800
 Zeiskam758916643
 Summen4175602353637
Germersheim + So 7318847644328
 Summen7318847644328
VG LingenfeldFreisbach343472951
 Lingenfeld1727229148612
 Lustadt9531148327
 Schwegenheim9151267872
 Weingarten531634671
 Westheim566984599
 Summen5035677432632
      
 Endsummen38625589632527202

Kreisverwaltung Germersheim
14.04.2022

Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Nach aktuellem Stand (14.04.2022, 10:30 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 241 weitere Fälle des Coronavirus (SARS-CoV-2) im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 37.226 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße bekannt. 34.981 Personen sind gesundet. Insgesamt sind 229 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Aktuell haben sich in zahlreichen Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und in der Stadt Landau neue Fälle des Coronavirus bestätigt.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 3.682 Personen (3.423 davon gesundet, 19 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: 5.550 Personen (5.134 davon gesundet, 36 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 4.371 Personen (4.104 davon gesundet, 27 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 3.882 Personen (3.649 davon gesundet, 29 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 3.067 Personen (2.862 davon gesundet, 19 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 1.693 Personen (1.581 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 3.288 Personen (3.134 davon gesundet, 29 verstorben)
  • Stadt Landau: 11.693 Personen (11.094 davon gesundet, 67 verstorben)

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen Fallzahlen für ganz Rheinland-Pfalz sind beim Landesuntersuchungsamt unter https://lua.rlp.de/de/presse/detail/news/News/detail/coronavirus-sars-cov-2-aktuelle-fallzahlen-fuer-rheinland-pfalz/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
14.04.2022

Coronavirus: Aktuelle Fallzahlen im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis

Folgende Infektionszahlen liegen der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis für die kreisangehörigen Gemeinden und die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer für Donnerstag, 14.04.2022, vor:

LK/SK/GemeindeGesamtDifferenz zur letzten MeldungAktuelle FälleGenesenVerstorbenDifferenz zur letzten Meldung
_AH341430
Altrip149217260121319
Beindersheim90461008013
Birkenheide63311374924
Bobenheim-Roxheim24081645919427
Böhl-Iggelheim216722346180615
Dannstadt-Schauernheim17971129015007
Dudenhofen1650132231406211
Fußgönheim6134725365
Großniedesheim273455218
Hanhofen73751126232
Harthausen9401014778112
Heßheim70531535466
Heuchelheim2612611991
Hochdorf-Assenheim86771197462
Kleinniedesheim2601422171
Lambsheim15961331812744
Limburgerhof216428378176818
Maxdorf166212296133333
Mutterstadt328216421282437
Neuhofen156527212133914
Otterstadt82431916312
Rödersheim-Gronau7742986733
Römerberg260617398219216
Schifferstadt524340674452841
Waldsee14411833111046
LK Rhein-Pfalz-Kreis368982995897307222791
SK Frankenthal123916215581075083
SK Ludwigshafen46303264554440351408
SK Speyer141401101906121201141
Summe:10973273514905939438842

Quelle: SurvNet@RKI & Sormas (Fälle)

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
14.04.2022

Coronavirus SARS-CoV-2: Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

(Datenstand vom 14.04.2022, 14:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit gestern gibt es 8.665 neue bestätigte Corona-Fälle, 26 weitere Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben. Die landesweite 7-Tages-Inzidenz beträgt 1.046,8 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 1.046,5). Die landesweite 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 7,37 pro 100.000 Einwohner (Vortag: 6,62).

+++ ACHTUNG – Reduzierte Corona-Berichterstattung an den Osterfeiertagen! +++

Hinweis in eigener Sache: Die Pressestelle des LUA wird nur am Ostersamstag, den 16. April 2022, Corona-Meldedaten für Rheinland-Pfalz berichten. An Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag werden keine Daten auf die LUA-Homepage eingestellt und keine Pressemitteilungen oder Newsletter verschickt. Am Dienstag nach Ostern steht dieser tägliche Service wieder wie gewohnt zur Verfügung. Wir bitten um Verständnis.

Die Übermittlung von Meldedaten der Gesundheitsämter auf dem Dienstweg an das LUA ist davon nicht berührt, die landesweite Meldestelle für Infektionskrankheiten beim LUA ist über Ostern an allen Tagen besetzt.

Kreis, Stand 14.4.2022Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieNeue MeldefälleInzidenz der letzten 7-Tage pro 100.000CLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBLetzte
7 Tage
Gleicher Zeitraum VorwocheRheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 JahreHospitali-sierungF in RLP+USAFD
Ahrweiler283641884729222480579212301471942,7942,71115,61140,5551,07,37Ahrweiler
Altenkirchen29681454780134223987149159821061237,91237,91585,81505,9578,97,37Altenkirchen
Alzey-Worms32267353764182236028483143324231096,31096,01497,81287,6483,17,37Alzey-Worms
Bad Dürkheim2983321069920924726489812531478942,1941,91114,71088,8629,87,37Bad Dürkheim
Bad Kreuznach41832337497175317579900212923291341,11341,01627,11632,4712,67,37Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich24654272604103186375914138713231230,91213,31736,71429,8615,77,37Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld20357238523145154664746105610371306,41268,21810,91571,3637,97,37Birkenfeld
Bitburg-Prüm2191027137952181033755581919580,7562,5547,5732,0326,67,37Bitburg-Prüm
Cochem-Zell14779113228921101036776388421036,11035,31363,71298,9474,37,37Cochem-Zell
Donnersbergkreis1860016335110615175331996110041272,21260,11464,81483,0810,87,37Donnersbergkreis
Germersheim38626278894202335544870168417141305,41305,21695,21448,0773,77,37Germersheim
Kaiserslautern31863309543143230328688179521271688,31450,72342,12034,4691,37,37Kaiserslautern
Kusel162321363681021114049907419661057,01003,01319,11391,6430,37,37Kusel
Mainz-Bingen528755709832853868713903249132481177,61176,91421,91345,1716,77,37Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz53228300711226406001240219832889923,2923,2902,91207,0451,37,37Mayen-Koblenz
Neuwied4115140461123933152776016041882875,9875,9929,41089,8485,07,37Neuwied
Rhein-Hunsrück22941165553126180584757143812011390,71390,61773,71629,0787,47,37Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis27397177683117211076173125315641022,21022,21219,11238,9565,07,37Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis3689529662427930722589411281167728,9728,9618,4927,3469,87,37Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.21301147745160193461795690671622,8622,8872,5765,1260,07,37Südliche Weinstr.
Südwestpfalz19855243546128144885239107317441130,51116,51526,11332,3659,77,37Südwestpfalz
Trier-Saarburg34390252563132261258133159521281059,61058,61310,21231,2583,47,37Trier-Saarburg
Vulkaneifel158552252778311002477093711271549,01548,72176,91782,0884,67,37Vulkaneifel
Westerwaldkreis491864921195233414737480286025401410,01410,01806,51686,8660,77,37Westerwaldkreis
KS Frankenthal123926219683107511558294349603,1603,1592,4691,7458,97,37KS Frankenthal
KS Kaiserslautern26801221659193200886520121116251215,11140,71305,71415,8749,67,37KS Kaiserslautern
KS Koblenz2897818234918422860593410351465912,8912,8997,81110,9475,47,37KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.959261379628852678294259629,8629,7890,9760,8178,67,37KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen462982579554084035055409921125574,9574,9543,8654,7425,87,37KS Ludwigshafen
KS Mainz589635121227254459821272720382822938,6937,91017,11091,5487,57,37KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.1342089342611138419756355951191,21191,01349,81472,3681,47,37KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens90571203379267992166386776960,8960,51009,51169,4633,67,37KS Pirmasens
KS Speyer14138109280114121191905352377693,7693,7548,4920,6395,07,37KS Speyer
KS Trier25392180356591972756069841675889,1888,7856,11076,5450,27,37KS Trier
KS Worms237642246951321909845347971313955,0955,01078,21160,0481,57,37KS Worms
KS Zweibrücken75525520626578217443455401014,71014,11068,41253,5598,17,37KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz10004198665205745413789632 #20537442901528211046,81037,21251,11248,7567,87,37Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 18.10.2021 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

F Für die 7-Tage-Hospitalisierungsinzidenz (Schutzwert) wird ein landesweiter Wert berichtet. Die 7-Tages-Hospitalisierungsinzidenz bestimmt sich nach der Zahl der Hospitalisierungen unter den SARS-CoV-2-Fällen mit Meldedatum innerhalb der letzten 7 Tage je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner im Land Rheinland-Pfalz. Eine Hospitalisierung ist die stationäre Aufnahme in ein Akutkrankenhaus aufgrund von COVID-19, unbekannter oder anderer bekannter Ursache.

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

KS = kreisfreie Stadt

Effektivität der Impfung

Mit Hinblick auf die Abschätzung der Impfeffektivität gegen COVID-19-Erkrankungen verweisen wir auf unseren Wochenbericht.

SARS-CoV-2-Varianten

Vor dem Hintergrund einer nunmehr vollständigen bundesweiten Dominanz der SARS-CoV-2-Variante „Omikron“ stellen wir die landeseigene Berichterstattung zu den sogenannten „Variants of Concern“ ein. Falls weiter Interesse an den Varianten besteht, verweisen wir auf die bundesweiten Informationen dazu im Wochenbericht des Robert Koch-Instituts.

Corona-Lage in Rheinland-Pfalz

Weitere Informationen und Rechtsgrundlagen finden Sie auf der zentralen Info-Plattform der rheinland-pfälzischen Landesregierung unter www.corona.rlp.de.

Weitere Meldedaten zur Corona-Pandemie

Weitere rheinland-pfälzische Meldedaten zum Coronavirus finden Sie auf www.lua.rlp.de.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.04.2022

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 13. Kalenderwoche 2022 ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen mit Blick auf den Impfstatus der betroffenen Personen. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
14.04.2022

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (25.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.275 ( + 51 )
Davon bereits genesen: 3.600 ( + 14 )
Todesfälle: 97 ( unverändert )
Sieben-Tage-Inzidenz (Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen in Speyer): 498,6 ( + 25,6 )
Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz (Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle pro 100 000 Einwohner*innen der letzten sieben Tagen in Rheinland-Pfalz): 3,72 (+ 0,29 )

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

28. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz veröffentlicht

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden.
Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt. So tritt die 28. CoBeLVO mit Ablauf des 15. Dezember 2021 außer Kraft.     
Je nach Infektionsgeschehen kann die Stadt Speyer über die Landesverordnung hinaus ergänzende Maßnahmen erlassen.

In fast allen Bereichen gilt seit dem Mittwoch, 24. November 2021 die 2G-Regelung. Davon betroffen sind u.a. Hotellerie, Schwimmbäder, Museen oder außerschulischer Kunst- und Musikunterricht.

Zu Veranstaltungen im Innenbereich und zu körpernahen Dienstleistungen haben demnach nur noch geimpfte und genesene Erwachsene oder diesen Personen gleichgestellte Personen Zugang. Dies ist ebenso bei Veranstaltungen im Außenbereich mit festen Plätzen und Einlasskontrollen der Fall.

Standesamtliche Trauungen und Bestattungen hingegen sind von der 2G-Regelung ausgenommen.

Ausnahmen von dieser Regelung bestehen außerdem für Minderjährige. Nicht geimpfte, genesene oder diesen gleichgestellte Minderjährige unterliegen stattdessen der Testpflicht. Kinder bis drei Monate nach Vollendung ihres 12. Lebensjahres gelten als geimpft/genesen.

Nicht geimpfte oder genesene Schüler*innen müssen sich für die Teilnahme am Präsenzunterricht zweimal in der Woche testen lassen.

Für Sitzungen kommunaler Gremien gilt die Testpflicht sowie die Pflicht zum Tragen einer Maske bis zum Platz.

Darüber hinaus besteht die 3G-Pflicht am Arbeitsplatz für Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen in allen Arbeitsstätten, bei der Personenbeförderung sowie für Studierende an Hochschulen.

Sofern eine Testpflicht besteht, kann diese nur noch durch professionelle Schnell- oder PCR-Tests, nicht aber anhand von Selbsttests nachgewiesen werden.

Personen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können und über eine entsprechende ärztliche Bescheinigung sowie einen aktuellen Schnelltest oder PCR-Test verfügen, werden geimpften/genesenen Personen gleichgestellt.

Eine ausführliche Darstellung der neuen Regelungen finden Sie auf www.corona.rlp.de sowie auf www.speyer.de/corona.

Die 28. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden.
Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10.00 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16.00 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 06232 141312 zur Verfügung.

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktuelle Corona-Regeln in Speyer:

Das bisher geltende Warnstufensystem des Landes Rheinland-Pfalz anhand der drei Leitindikatoren „7-Tage-Inzidenz“, „7-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ und „Anteil Intensivbetten“ wird nicht fortgeführt.

Mit der 28. Corona-Bekämpfungsverordnung (28. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 23. November 2021 gilt nunmehr allein die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz als Maßstab für die Einschätzung der aktuellen Entwicklung der Aus- und Belastung des Gesundheitssystems in Rheinland-Pfalz und damit für die erforderlichen Schutzmaßnahmen.

Die Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz zeigt an, wie viele Erkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Sie misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit Covid-19-Erkrankung je 100.000 Einwohner*innen im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf das Land Rheinland-Pfalz. Als Hospitalisierungsfall wird die Krankenhausaufnahme zur stationären Behandlung gezählt.

Die Erforderlichkeit derzeitiger und weiterer Maßnahmen wird mindestens alle vier Wochen geprüft und in der darauf beruhenden Landesverordnung festgelegt.

Je nach Infektionsgeschehen gelten für die Stadt Speyer darüber hinaus ergänzende Maßnahmen.
Die entsprechenden Allgemeinverfügungen stehen auf dieser Seite zur Verfügung.

Die wichtigsten Regelungen, die landesweit und somit auch in Speyer aktuell gelten, finden Sie in folgendem Überblick. Alle Regelungen im Detail sind auf der Seite des Landes Rheinland-Pfalz in einer Übersicht zusammengefasst.

Stadtverwaltung Speyer
26.11.2021

Aktuelle landesweite Regelungen

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Donnerstag (25.11.2021)

Kreis, Stand 25.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000CInzidenz Hospitalisierung in RLPF
/100.000 +USAFD
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler685893252716078709363278,2278,2452,4255,8219,53,72Ahrweiler
Altenkirchen7008745121076123778374289,7289,7499,5315,2119,33,72Altenkirchen
Alzey-Worms7620944321446607869455348,1348,0542,9361,3193,83,72Alzey-Worms
Bad Dürkheim6555753991675478910345259,4259,3341,3280,2184,83,72Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8416622161497476791399251,3251,3460,9262,6111,83,72Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich464743357684068511273242,3238,8528,3221,0110,73,72Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld5012303991004398514225278,4270,2622,1244,3142,63,72Birkenfeld
Bitburg-Prüm4685153194354155495240239,9232,4345,5289,879,93,72Bitburg-Prüm
Cochem-Zell294135175702431440184298,8298,6457,8375,3102,73,72Cochem-Zell
Donnersbergkreis357449233773090407161213,1211,1234,7241,1154,43,72Donnersbergkreis
Germersheim944217847313475401768775600,7600,7827,3621,8407,53,72Germersheim
Kaiserslautern578460294874988709269253,0217,4428,8249,8142,63,72Kaiserslautern
Kusel302739235742582371156222,5211,2219,9259,1170,43,72Kusel
Mainz-Bingen1041511952823690731106558263,8263,6443,9277,6118,93,72Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz102276938019387771257448208,6208,6355,6211,0114,43,72Mayen-Koblenz
Neuwied112654939420410103958432235,9235,9379,2254,9113,63,72Neuwied
Rhein-Hunsrück5560574211104568882322311,4311,4616,0324,6113,83,72Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5548724161034901544272221,9221,9391,2232,9108,43,72Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis1017116029623781761758618399,3399,3625,3414,4236,03,72Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.612511145612447581243484436,9436,9760,3444,4245,93,72Südliche Weinstr.
Südwestpfalz400385333943108801416438,3432,9782,6452,0258,43,72Südwestpfalz
Trier-Saarburg6331553311045420807281186,7186,5336,3185,789,93,72Trier-Saarburg
Vulkaneifel281831212632453302157259,5259,5466,5253,6163,13,72Vulkaneifel
Westerwaldkreis10183867661779122884440216,9216,9394,2212,6109,83,72Westerwaldkreis
KS Frankenthal34396580582864517188385,6385,6721,7382,0178,13,72KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5283453761234607553223223,8210,1347,0225,5143,33,72KS Kaiserslautern
KS Koblenz6133352111665388579241212,5212,5264,0259,390,73,72KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.286251238462286530188402,7402,7593,9296,7503,53,72KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen15064140430348130611655599347,1347,1493,1370,9174,53,72KS Ludwigshafen
KS Mainz13845110619226124561163501230,7230,6369,3230,9130,83,72KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.295853178452387526232435,2435,1575,5456,5326,43,72KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens195531211641676215115286,2286,1677,8244,0147,43,72KS Pirmasens
KS Speyer427551141973600578253498,6498,6932,2458,4310,83,72KS Speyer
KS Trier397422184383544392138124,7124,6190,8114,2105,03,72KS Trier
KS Worms6324633511035454767377451,7451,7683,9473,1249,33,72KS Worms
KS Zweibrücken1333269391110214109320,6320,4517,5381,3112,13,72KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2256602571118164251193906 #2750311811288,2285,6472,2295,7161,93,72Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Aktueller COVID-19-Wochenbericht für Rheinland-Pfalz jetzt online

Der neue COVID-19-Wochenbericht des Landesuntersuchungsamtes (LUA) für die 47. Kalenderwoche ist online. Der Bericht erscheint immer donnerstags und soll dazu beitragen, die Corona-Lage in Rheinland-Pfalz differenziert bewerten zu können. Diesen und alle weiteren Wochenberichte als PDF sowie die zugehörigen Daten im Excelformat finden Sie auf der Homepage des LUA.

Der COVID-19-Wochenbericht schlüsselt die von den rheinland-pfälzischen Gesundheitsämtern erfassten und übermittelten Corona-Fälle beispielsweise nach Altersgruppen und Impfstatus auf; außerdem unterscheidet er die Fälle danach, ob Personen „mit“ oder „aufgrund von“ Corona ins Krankenhaus eingeliefert wurden, auf der Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind. Er gibt zudem Aufschluss darüber, wie alt die Menschen sind, die an einer Corona-Erkrankung litten, und wie schwer ihre Erkrankung war.

Ein wesentlicher Bestandteil des Wochenberichts ist die Abschätzung der Impfeffektivität. Dazu betrachten die Epidemiologinnen und Epidemiologen des LUA die Corona-Fälle des gesamten Jahres sowie der zurückliegenden Wochen dahingehend, ob Personen vollständig geimpft waren oder nicht. Ausgewertet werden diejenigen Fälle, bei denen Angaben zu Symptomen vorliegen, die hospitalisiert wurden, auf einer Intensivstation behandelt wurden oder verstorben sind.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
26.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021