Widerstand während nicht angemeldeter Versammlung

Aufgrund unserer Nachfragen bei der Polizeiinspektion Speyer und dem Polizeipräsidium Speyer erhielten wir folgende Antwort:

Sehr geehrter Herr Kemmerich,

vielen Dank für Ihre Anfrage, welche uns von der PI Speyer zugeleitet wurde. Aufgrund der Veröffentlichung des Videos haben wir uns entschlossen eine etwas ausführlichere Pressemeldung dazu zu veröffentlichen. Diese können Sie hier abrufen: ▷ POL-PPRP: Widerstand während nicht angemeldeter Versammlung | Presseportal

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Ghislaine Wymar

Pressestelle

POLIZEIPRÄSIDIUM RHEINPFALZ

Widerstand während nicht angemeldeter Versammlung

Nachtrag zu https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117696/5123820

(Speyer) – Im Zuge der polizeilichen Einsatzmaßnahmen anlässlich einer nicht angemeldeten Versammlung in Speyer am 17.01.2022, leisteten ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige aus Speyer während der Personalienfeststellung Widerstand. Diese Zwangsmaßnahme wurden von Unbeteiligten gefilmt und in den sozialen Medien veröffentlicht. In diesen kurzen Videosequenzen sind allerdings nur Teile und nicht der gesamte Geschehensablauf ersichtlich.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand sollte eine Gruppe von circa sieben Personen im Bereich der Maximilianstraße/Flachsgasse kontrolliert werden, da diese während der nicht angemeldeten Versammlungen keinen Mund-Nasen-Schutz trugen und keine Mindestabstände einhielten. Beim Erblicken der Polizei ergriffen ein 62-Jähriger und eine 53-Jährige die Flucht. Der polizeilichen Aufforderung stehen zu bleiben, kamen die beiden Personen nicht nach und flüchten zu Fuß in die Maximilianstraße, wo sie von Einsatzkräften gestellt wurden. Zur Fixierung mussten die Personen zu Boden gebracht werden. Gegen die anschließende Fesselung wehrten sie sich mit Tritten und Schlägen. Darüber hinaus beleidigten sie die Einsatzkräfte mehrfach.

Bei der Anwendung unmittelbaren Zwangs gegen Personen befindet sich die Polizei regelmäßig in einem Spannungsfeld. Auf der einen Seite ist die Durchsetzung einer polizeilichen Maßnahme mit unmittelbarem Zwang für Außenstehende oft schwer nachvollziehbar, insbesondere, wenn man als Unbeteiligter auf kurze Handyvideos in sozialen Medien stößt. Auf der anderen Seite muss die Polizei zur Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags auch Maßnahmen durchsetzen, notfalls zwangsweise.

Die Polizei darf unmittelbaren Zwang nur einsetzen, wenn sie gesetzlich dazu ermächtigt ist und sie die Maßnahmen nicht auf andere Weise durchsetzen kann. Dies ist beispielsweise zur Feststellung der Identität möglich, in dem eine Person fixiert und durchsucht wird. Gegen den 62-Jährigen und die 53-Jährige wurden Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und wegen Beleidigung eingeleitet. Die eingesetzten Polizeikräfte wurden durch die Widerstandshandlung nicht verletzt.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
18.01.2021

Lesen Sie auch Polizeiliche Einsatzmaßnahmen anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“, in diesem ist auch besagter Videoclip verlinkt.

Polizeiliche Einsatzmaßnahmen anlässlich sogenannter „Montagsspaziergänge“

(Präsidialbereich Rheinpfalz) – Am Montagabend (17.01.2022) fanden in den Orten Neustadt a.d. Weinstraße, Bad Dürkheim, Bad Bergzabern und Kandel angemeldete Versammlungen von Kritikern der Corona-Maßnahmen statt. An diesen Versammlungen nahmen rund 1130 Personen (600 in Neustadt, 365 in Bad Dürkheim, 70 in Bad Bergzabern, 95 in Kandel) teil.

Bei angemeldeten Gegenversammlungen in Speyer und Neustadt a.d. Weinstraße versammelten sich insgesamt 230 Personen (200 In Speyer, 30 in Neustadt). Darüber hinaus kam es in Neustadt an der Weinstraße zu einer spontanen Gegendemonstration, an welcher 15 Personen teilnahmen. Alle angemeldeten Versammlungen und die spontane Versammlung verliefen friedlich und störungsfrei.

Daneben wurde auf verschiedenen Plattformen erneut dazu aufgerufen, sich öffentlich zu treffen, um ein Zeichen gegen die Corona-Maßnahmen zu setzen. Nach unseren vorbereiteten Einsatzkonzepten waren wir mit einer Vielzahl von Polizeikräften an relevanten Orten präsent. Dabei stellten wir mehrere Kleingruppen fest, die dennoch dem Aufruf gefolgt waren. Insgesamt konnten so rund 1300 Personen als sogenannte „Spaziergänger“ festgestellt werden. Die überwiegende Anzahl der Personen hielt sich an die Regelungen der aktuellen Corona-Bekämpfungsverordnung und hielt erforderliche Mindestabstände ein oder trug eine Mund-Nasen-Bedeckung.

Die Personen verteilten sich auf folgende Orte:

  • Annweiler: 40
  • Bad Bergzabern: 160
  • Bellheim: 260
  • Dannstadt-Schauernheim: 15 Personen
  • Frankenthal: 100 Personen
  • Germersheim: 15
  • Grünstadt: 60 Personen
  • Haßloch: 46 Personen
  • Deidesheim: 6 Personen
  • Landau: 350 Personen
  • Ludwigshafen: 75 Personen
  • Maxdorf: 48 Personen
  • Mutterstadt: 49 Personen
  • Rülzheim: 8
  • Schifferstadt: 42 Personen
  • Speyer: 30 Personen

Von 29 Personen wurde die Identität festgestellt und es wurden sechs Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Darüber hinaus wurden drei Strafanzeigen gefertigt. In Landau wegen des Verdachts der Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole (Deutschlandflagge mit Bananenabbildung), in Speyer leisteten zwei Personen Widerstand bei der Personalienfeststellung und beleidigten Polizeikräfte (ein privates Facebookvideo hierzu können sie auf Facebook sehen: Facebook) und in Mutterstadt wurde eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (Verdacht der Leitung einer nicht angemeldeten Versammlung) eingeleitet.

Im Einsatz waren rund 250 Kräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz und des Polizeipräsidiums Einsatz, Logistik und Technik.

Polizeipräsidium Rheinpfalz
18.01.2021

Mehrere tausend Menschen zu „Montagsspaziergängen“ und Gegendemonstrationen in der Region friedlich unterwegs; vorläufige Bilanz

(Mannheim / Heidelberg / Rhein-Neckar-Kreis) – Zum wiederholten Mal versammelten sich in Mannheim, Heidelberg und vielen Städten und Gemeinden des Rhein-Neckar-Kreises eine Vielzahl von Menschen, um gegen die aktuellen Corona-Maßnahmen zu demonstrieren. Demgegenüber stand auch eine Vielzahl von Menschen, die gegen die „Montagsspaziergänger“ und für mehr Solidarität demonstrierte.

Insgesamt wurden ca. 3.800 Teilnehmer in 17 Städten und Gemeinden gezählt, davon rund 2.800 „Montagsspaziergänger“ und über 1.000 Gegendemonstranten. Zum Teil skandierten jeweiligen Gruppierungen Parolen, eine direkte Konfrontation blieb jedoch aus, bzw. wurde durch Einsatzkräfte der Polizei bereits im Vorfeld verhindert.

Unter dem allgemeinen Motto der „Montagspaziergänger“ wurde eine Versammlung auf dem Toulonplatz in Mannheim bei der Versammlungsbehörde der Stadt Mannheim angemeldet. Hierzu trafen sich dort rund 150 Teilnehmer zu Rede- und Musikbeiträgen.

Unabhängig von dieser Versammlung formierten sich zunächst mehrere Kleingruppen in den Planken, die sich schließlich am Plankenkopf zu einer Formation von rund 300 Menschen in der Spitze versammelten, um vom Friedrichsring zum Luisenring und wieder zurück zu ziehen.

Drei Personen wurden dabei als „Lenker“ der Demonstration ausgemacht, die die Menschenmenge gezielt leiteten und animierten, Teile des Verkehrs während des Demonstrationsverlaufs aktiv zu behindern. Gegen diese drei Personen wurden Verfahren wegen des Verdachts, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, eingeleitet.

In Heidelberg „spazierten“ rund 500 Teilnehmer durch die Innenstadt. Bei zwei Gegenversammlungen auf dem Bismarckplatz und auf dem Marktplatz wurden rund 130 Personen gezählt.

Alle weiteren Städte und Gemeinden folgen in einer tabellarischen Übersicht, unterteilt in „Spaziergänger“/Gegenversammlung.

  • Sinsheim: 460/0
  • Wiesloch: 300/70
  • St. Leon-Rot: 150/0
  • Sandhausen: 40/0
  • Leimen: 20/0
  • Walldorf: 15/0
  • Bammental: 150/0
  • Mauer: 45/0
  • Schriesheim: 140/500
  • Hemsbach: 60/0
  • Weinheim: 35/0
  • Ladenburg: 60/200
  • Hockenheim: 60/0
  • Neulußheim: 70/0
  • Schwetzingen: 180/150

Vier Straftaten wurden registriert, sowohl gegen die drei bereits erwähnten Männer wegen des Verdachts, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben und gegen einen weiteren Mann wegen des Verdachts der Beamtenbeleidigung. Insgesamt wurden sieben Personalien festgestellt und ein Platzverweis erteilt.

Die Einsatzmaßnahmen vor Ort begannen gegen 18 Uhr und endeten gegen 21.30 Uhr.

Polizeipräsidium Mannheim
18.01.2021