Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)
Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 ) Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 ) Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 ) Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 20.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 20.11.2021
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
Kreis, Stand 19.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6550
55
242
68
5947
535
225
172,4
172,4
272,3
172,6
119,1
Ahrweiler
Altenkirchen
6678
76
503
106
5963
609
279
216,1
216,1
358,0
239,1
91,4
Altenkirchen
Alzey-Worms
7217
56
418
143
6457
617
284
217,3
217,2
376,4
206,5
130,1
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6259
75
391
163
5280
816
348
261,6
261,6
306,7
313,5
159,7
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8056
39
214
149
7297
610
286
180,2
180,1
295,8
197,3
85,8
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4392
33
352
67
3956
369
150
133,1
131,2
205,5
149,1
65,3
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
4821
56
385
99
4310
412
191
236,3
228,7
331,8
239,2
180,1
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4437
9
187
34
4073
330
153
152,9
147,9
239,2
165,8
73,0
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2782
39
173
70
2329
383
154
250,1
249,9
457,8
313,3
48,9
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3413
21
230
77
3018
318
122
161,5
160,0
234,7
193,9
64,4
Donnersbergkreis
Germersheim
8831
156
471
133
7284
1414
717
555,8
555,7
754,3
573,3
388,2
Germersheim
Kaiserslautern
5554
72
289
87
4833
634
244
229,5
196,4
362,9
229,0
142,6
Kaiserslautern
Kusel
2893
37
231
72
2517
304
150
214,0
202,8
211,7
244,5
170,4
Kusel
Mainz-Bingen
9891
44
520
233
8860
798
328
155,1
155,0
221,9
170,4
83,1
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
9823
76
376
192
8601
1030
355
165,3
165,3
234,6
185,6
88,1
Mayen-Koblenz
Neuwied
10893
60
389
202
9904
787
327
178,6
178,6
262,3
187,9
110,0
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5276
54
416
108
4454
714
235
227,3
227,3
355,8
247,8
120,0
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5305
53
406
103
4802
400
190
155,0
155,0
222,9
177,9
80,0
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
9520
202
288
237
7954
1329
478
308,9
308,9
518,8
318,5
164,3
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
5635
100
441
123
4519
993
402
362,9
362,9
602,1
369,1
220,5
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
3629
47
330
92
2999
538
284
299,2
295,3
534,8
332,0
142,9
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6084
69
317
104
5308
672
235
156,1
156,0
241,7
148,8
113,0
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2691
30
210
63
2398
230
116
191,8
191,7
281,8
223,6
98,8
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
9796
68
747
175
8928
693
306
150,9
150,9
334,1
145,2
42,2
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3247
74
79
58
2806
383
143
293,3
293,3
506,2
329,8
95,9
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5083
52
373
123
4550
410
223
223,8
209,8
370,5
209,2
161,7
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
5922
29
210
165
5325
432
173
152,6
152,6
153,1
195,3
68,8
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2664
62
233
46
2175
443
200
428,4
428,4
705,3
422,2
259,8
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
14452
178
418
346
12842
1264
455
263,7
263,7
436,7
258,3
132,6
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13365
48
612
224
12230
911
403
185,6
185,5
248,1
194,1
118,9
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2757
55
165
44
2329
384
199
373,3
373,3
648,7
410,9
166,1
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1845
7
210
61
1627
157
63
156,8
156,8
201,9
183,0
95,8
KS Pirmasens
KS Speyer
4003
49
138
95
3529
379
148
291,7
291,6
405,8
320,9
174,8
KS Speyer
KS Trier
3842
22
182
38
3486
318
100
90,4
90,3
152,7
83,7
63,8
KS Trier
KS Worms
6007
77
342
103
5322
582
280
335,5
335,5
499,0
375,3
146,2
KS Worms
KS Zweibrücken
1243
20
92
9
1090
144
93
273,5
273,4
417,4
294,6
158,9
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
214856
2200
11580
4212
189302 #
21342
9039
220,5
218,5
341,8
233,8
122,7
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Mittwoch (17.11.2021)
Germersheim 494,6; Südliche Weinstraße 336,7; Landau 310,6 traurige „Spitzenreiter“, gefolgt von Speyer, mit der 4. höchstens Inzidenz in RLP.. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Warnstufe 2 steht unmittelbar bevor!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.943 ( + 35 ) Davon hospitalisiert: 134 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.507 ( + 6 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 297,6 ( + 43,4 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 18.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 18.11.2021
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz: Stadt stellt „Wartezimmer“ bereit
Am Donnerstag, 18. Oktober 2021 steht der Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz in Speyer auf dem Berliner Platz zur Verfügung. Von 9.00 bis 17.00 Uhr können alle Bürger*innen kostenlos neben Erst- und Zweitimpfungen auch Booster-Impfungen erhalten. Letzteres gilt für den Fall, dass die Zweitimpfung bereits sechs Monate bzw. bei einer Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson vier Wochen zurückliegt.
Aufgrund der vorhergesagten Witterungsverhältnisse stellt die Stadt Speyer am Donnerstag neben Zelten zwei Linienbusse der DB Regio AG zur Verfügung, die für die 15-minütige Wartezeit im Anschluss an die Impfung genutzt werden können. Diese sollen den Impflingen nicht nur Schutz vor Nässe, sondern auch die Möglichkeit bieten, sich aufzuwärmen und die empfohlene Ruhezeit nach der Impfung wahrzunehmen.
Die Stadtverwaltung bittet darum, die Parksituation vor Ort und die Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (16.11.2021)
Germersheim 455,8; Südliche Weinstraße 351,1; Landau 340,6 und Worms 313,9 traurige „Spitzenreiter“ in RLP. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen.
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.908 ( + 28 ) Davon hospitalisiert: 133 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.501 ( + 11 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 254,2 ( + 17,7 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 17.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 17.11.2021
Ausweitung der Teststrategie in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege
Die Stadt wird in Kooperation mit dem Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) Speyer in den Räumlichkeiten der Jugendförderung ab dem 17. November 2021 PCR-Testungen für Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege in städtischer wie freier Trägerschaft anbieten. Diese Maßnahme stützt sich auch auf die Änderung der Absonderungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 11. November 2021.
„Ich begrüße die Regelung zur umfassenden PCR-Testung im Infektionsfall in Kindertagesstätten und Einrichtungen der Kindertagespflege. Da bei einrichtungsbezogenen Infektionen unverzügliches Handeln gefordert ist, wollen wir mit dem niedrigschwelligen Testangebot schnellstmöglich agieren können“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler den Entschluss. „Zugleich möchte ich an die umliegenden Gebietskörperschaften appellieren, ebenfalls Testmöglichkeiten zu schaffen bzw. wieder hochzufahren. Nur mit einem flächendeckenden Angebot an leicht zugänglichen Impf- und Teststellen kann das Infektionsgeschehen eingedämmt werden“, so die Stadtchefin weiter.
Die Stadt hatte bislang bereits bei Infektionsfällen in ihren Einrichtungen auch den Kontaktpersonen eine kostenfreie PCR-Testung angeboten – unabhängig davon, ob geimpft/genesen oder nicht – um zu verhindern, dass das Virus weitergegeben wird. Aufgrund der Häufung der Infektionsfälle wurden zuletzt aber die Kapazitäten der mobilen Test-Teams überstrapaziert.
Das kostenfreie Angebot in der Seekatzstraße 5 richtet sich an Kinder und Mitarbeiter*innen der genannten Einrichtungen, die positiv auf das Coronavirus getestet wurden, sowie an die Kinder und Fachkräfte innerhalb der Gruppe oder Einrichtung, in der die Infektion aufgetreten ist.
Die Teststelle wird montags, mittwochs und freitags jeweils von 17.00 bis 19.00 Uhr geöffnet sein. Sie wird ergänzend zum PCR-Testzentrum des St. Vincentius Krankenhauses im ehemaligen Stiftungskrankenhaus eingerichtet.
Darüber hinaus werden in Kooperation mit der Erlich Apotheke Speyer die freiwilligen PoC-Lolli-Tests für Kinder in den Kitatagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer auch im Jahr 2022 fortgeführt.
„Es geht insbesondere darum, die Kleinsten, die noch nicht geimpft werden können, zu schützen. Zugleich soll der Kita-Betrieb möglichst aufrechterhalten werden, denn Kinder brauchen andere Kinder und dürfen nicht wiederholt die Leidtragenden der Pandemie sein. PoC-Lolli-Tests können dazu beitragen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu agieren, was in Einrichtungen von unschätzbarem Wert ist. Daher möchte ich die Eltern bitten, dieses Angebot weiterhin in Anspruch zu nehmen“, so der Appell von Bürgermeisterin und Sozialdezernentin Monika Kabs.
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Sonntag (14.11.2021)
Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich: Nach Germersheim mit einer Inzidenz von 353,5 nun auch Worms mit 317,5 über der 300er Marke. Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.847 ( + 14 ) Davon hospitalisiert: 130 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.475 ( + 14 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 197,1 ( unverändert )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 15.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 15.11.2021
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Samstag (13.11.2021)
Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (353,5), Worms (298,4), Südliche Weinstraße (277,1), Landau (246,3), Rhein-Pfalz-Kreis (242,3), Neustadt (217,6) und Ludwigshafen (204,6)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.833 ( + 17 ) Davon hospitalisiert: 130 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.461 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 197,1 (+ 17,8 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 14.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 14.11.2021
Einfach impfen lassen: Aktuelle Impfaktionen in Speyer
Die Stadtverwaltung Speyer weitet ihr Angebot an niedrigschwelligen Impfaktionen weiter aus.
Donnerstag, 18. November 2021 – Impfbus des Landes Rheinland-Pfalz auf dem Berliner Platz
Zwischen 9 und 17 Uhr ohne Termin vorbeikommen, Personalausweis vorzeigen und impfen lassen. Es stehen die Impfstoffe von Johnson & Johnson und BioNTech sowie teilweise von Moderna zur Verfügung. Geimpft werden können alle ab 12 Jahren (bis 18 mit sorgeberechtigter Person). Durchgeführt werden Erst-, Zweit- und Drittimpfungen – letztere, sofern die Zweitimpfung bereits mehr als sechs Monate zurückliegt.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Dienstag (09.11.2021)
Warnstufe 2 sehr wahrscheinlich / Gesamte Region sehr stark betroffen: Germersheim (310,8), Landau (263,5), Rhein-Pfalz-Kreis (262,4), Südliche Weinstraße (260,9), Frankenthal (244,1), Bad Dürkheim (212) sowie Neustadt (206,4)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.758 ( + 39 ) Davon hospitalisiert: 124 ( + 5 ) Davon bereits genesen: 3.404 ( + 8 ) Todesfälle: 94 ( + 1 ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 183,3 ( + 69 )
Stadtverwaltung Speyer 10.11.2021
Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (06.11. & 07.11.2021)
Gesamte Region stark betroffen: Germersheim (221,7), Rhein-Pfalz-Kreis (191,3), Südliche Weinstraße (178,7), Neustadt (178,2) Frankenthal (168,2), Pirmasens (164,3) und Landau (158,8)
Sonntag (07.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.719 ( + 3 ) Davon hospitalisiert: 119 ( + 2 ) Davon bereits genesen: 3.380 ( + 19 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 124,2 ( + 2 )
Samstag (06.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.716 ( + 15 ) Davon hospitalisiert: 117 ( + 1 ) Davon bereits genesen: 3.361 ( + 18 ) Todesfälle: 93 (unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 122,2 ( + 5,9 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 08.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 08.11.2021
27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht
Schutzmaßnahmen im Außenbereich fallen – Kontrollmaßnahmen des Vollzugsdienst mit durchwachsenem Ergebnis
Am 5. November 2021 hat das Land Rheinland-Pfalz die 27. Corona-Bekämpfungsverordnung veröffentlicht, die am Montag, 8. November 2021 in Kraft tritt und bis einschließlich 28. November 2021 gilt. Wie bereits vorab angekündigt, sieht diese für den Außenbereich in weiten Teilen keine Schutzmaßnahmen mehr vor. Nur bei Veranstaltungen im Freien, bei denen feste Plätze eingenommen werden und bei denen der Zutritt auf Basis einer Einlasskontrolle oder zuvor gekaufter Tickets erfolgt, gilt die Testpflicht und die Pflicht zur Vorhaltung eines Hygienekonzepts. Für solche Veranstaltungen gilt künftig keine Begrenzung der Teilnehmendenzahl mehr. Die Änderungen bedeuten auch, dass auf Wochenmärkten im Außenbereich künftig keine Maskenpflicht mehr gelten wird. Für den Innenbereich bleiben die bisher bekannten Regelungen unverändert bestehen.
„Wir befinden uns aktuell in der paradoxen Situation, dass bundesweit die Infektionszahlen in die Höhe schnellen und gleichzeitig Schutzmaßnahmen gelockert werden. So entsteht schnell der Eindruck, die Pandemie sei überstanden, was leider keineswegs der Fall ist. Angesichts der Infektionszahlen ist es umso wichtiger, dass die Menschen weiterhin Vorsicht walten lassen und sich rücksichtsvoll verhalten. Am wichtigsten ist jedoch, dass wir daran arbeiten, die Impfquote zu steigern. Ich appelliere daher an all jene, die bislang noch nicht gegen das Coronavirus immunisiert sind, ihre Entscheidung zu überdenken und sich impfen zu lassen. Nutzen Sie unsere vielfältigen Angebote und schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Weiterhin wurden mit der neuen Verordnung die Personenbegrenzung von einer Person pro fünf Quadratmeter Verkaufs- oder Besuchsfläche und die Personenhöchstzahl beim Aufenthalt in geschlossenen Räumen im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Auch das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im ÖPNV ist weggefallen. Nicht-geimpfte Schüler*innen und Lehrkräfte müssen sich künftig nur noch einmal zu Beginn der Schulwoche testen lassen. Für ungeimpfte Mitarbeitende von bestimmten Einrichtungen der Pflege, beispielsweise Krankenhäuser und Hospize, gilt künftig eine tägliche Testpflicht.
Ferner hat der Kommunale Vollzugsdienst in dieser Woche eine groß angelegte Gaststättenkontrolle durchgeführt, bei der sechs Beamt*innen in Zivil insgesamt 13 Gastronomiebetriebe in der Innenstadt bezüglich der Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen kontrolliert haben. Während der Großteil die Auflagen vorbildblich erfüllt hat, mussten drei Betriebe beanstandet werden, weil die Kontrolle der erforderlichen Impf- oder Testnachweise und/oder die Kontaktdatenerfassung komplett ausblieben. Seitens der Stadtverwaltung werden nun Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Die Bußgeldhöhe bemisst sich nach den Vorgaben des Landes und wird sich für die beiden Tatbestände jeweils im Bereich von 1.000 Euro bewegen.
Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.
Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.
Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.
Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.
Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:
IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
BIC: SOLADES1SUW
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021
Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden
Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“
Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“
Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen
An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.
„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.
Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.
Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.
„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.
„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.
Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“
Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden
Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten
Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.
Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.
Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.
In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.
„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.
„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.
Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:
Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim: vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim: am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Realschule plus Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Bellheim: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Lingenfeld: vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Goethe Gymnasium Germersheim: am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Europa Gymnasium Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rülzheim: am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Berufsbildende Schule Germersheim: vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Berufsbildende Schule Wörth: am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr
Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.
Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.
Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni
Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.
In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.
Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule
Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.
Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Virus
Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“
„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.
„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“
Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“
Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.
„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren
Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 22.05.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (21.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
7
176
16
Neuburg
112
0
107
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
9
347
21
Wörth
Maximiliansau
229
5
220
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
17
508
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
846
24
814
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
3
229
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
12
547
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
3
65
1
Rülzheim
284
8
270
6
Summen
531
15
508
8
VG Bellheim
Bellheim
408
13
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
7
90
0
Summen
645
21
596
28
Germersheim + So
1202
28
1156
18
Summen
1202
28
1156
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
6
241
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
103
3
91
9
Summen
780
21
736
23
Endsummen
5449
146
5178
125
Donnerstag (20.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
9
174
16
Neuburg
112
1
106
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
12
344
21
Wörth
Maximiliansau
228
7
217
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
18
507
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
845
27
810
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
5
227
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
14
545
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
4
64
1
Rülzheim
284
9
269
6
Summen
531
17
506
8
VG Bellheim
Bellheim
407
12
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
11
86
0
Summen
644
24
592
28
Germersheim + So
1201
45
1138
18
Summen
1201
45
1138
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
7
240
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
101
1
91
9
Summen
778
20
735
23
Endsummen
5444
175
5144
125
Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.
Aufsichtspflicht und
Haftung bei Kindern und Jugendlichen
Digitaler
Informationsabend für Ehrenamtliche
Der Kreisjugendring Germersheim e. V. und das Jugendamt der Kreisverwaltung Germersheim laden am Dienstag, 3. Mai 2021, von 18.30 bis 21.15 Uhr zu einem Webinar zum Thema „Aufsichtspflicht, Haftungs- und Versicherungsrecht für Jugendgruppenleiter*innen“ ein.
Bei diesem Online-Meeting
wird Rechtsanwalt Stefan Obermeier dieses komplexe Thema erörtern und
beispielsweise darlegen, wie man Risiken für das Wohl von Kindern in der
ehrenamtlichen Arbeit erkennen und was man in diesem Fall konkret tun kann.
„Wer Jugendarbeit betreibt sieht sich
häufig einem Wirrwar von gesetzlichen Regelungen und Bestimmungen gegenüber,
die es bei der Planung und Durchführung von Gruppenstunden, Freizeitaktivitäten
oder Ferienmaßnahmen mit Kindern und Jugendlichen zu beachten gilt“, betont die
1. Vorsitzende des Kreisjugendring Germersheim e.V., Natalie Dernberger.
„Fragen zu `Was gibt`s Neues, welche
Urteile wurden gefällt, welche gesetzlichen Änderungen gab es oder welche
rechtlichen Anforderungen für die Jugendarbeit unter Corona-Beschränkungen sind
zu beachten?´ werden in diesem Webinar geklärt“, so Jugenddezernent und Erster
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Er ermuntert alle Ehrenamtliche aus
Vereinen diese Online-Veranstaltung zu besuchen. „Die Risiken der persönlichen
Verantwortung von Aufsichtspersonen zu kennen und insbesondere auch
ehrenamtlich Engagierte zu schützen, ist ein wichtiges Ziel dieses Seminars“,
ergänzt die Leiterin des Jugendamtes, Denise Hartmann-Mohr.
Der Teilnahmebetrag für die Online-Veranstaltung
beträgt 5 Euro. Anmeldung nimmt beim Kreisjugendamt Jeanette Zikko-Giessen
entgegen, Tel. 07274/53-372, E-Mail: j.zikko@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 08.04.2021
Coronavirus
Jubiläumsimpfung im Impfzentrum Wörth
Staatssekretär Dr. Thomas Gebhart gratuliert und zeigt sich zuversichtlich
Zum 25.000sten Mal wurde am Mittwoch, 7. April, im Landesimpfzentrum in Wörth eine Impfung verabreicht. Hartmut Walz aus Wörth war der Jubiläumsgast, der in Begleitung seiner Ehefrau zu seiner Erstimpfung an diesem Vormittag gekommen war. Nach dem Jubiläums-Pieks gratulierten Landrat Dr. Fritz Brechtel, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler und der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit, Dr. Thomas Gebhart, dem überraschten Jubilar. Geimpft wurde Hartmut Walz mit dem Impfstoff von Biontech. Als er im Januar seinen 80.Geburstag feiern durfte, hatte er mit Hilfe des Seniorenbeirats Wörth sofort einen Impftermin vereinbaren lassen. Der einzige Wunsch, den das Ehepaar Walz nun mit der Impfung für sich selbst verbindet: Endlich wieder sorglos mit der Familie zusammen sein.
Mehr als 850
Impfungen standen für diesen Mittwoch im Terminkalender des Impfzentrums in
Wörth. Ginge es nach den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Impfzentrums,
dürfte es gerne mehr Impfstoff und täglich viel mehr Impfungen hier in Wörth
geben: „An uns soll es nicht liegen, wir sind bereit“, so der Tenor unisono. „Natürlich
wünsche auch ich mir, wir wären schon viel weiter und es wäre zügiger
vorangegangen“, sagte Dr. Thomas Gebhart und verbreitete gleichzeitig
Zuversicht: „Ab diesem Monat wird es deutlich mehr Impfstoff geben, sodass es
endlich vorangeht und die Auslastung der Impfzentren und die Zahl der geimpften
Personen deutlich ansteigt.“
Was das Impfzentrum
in Wörth leisten kann, hat es beim „Stresstests“ vor Ostern mit rund 2.200
Impfungen pro Tag gezeigt. „Diese Tage waren toll, es war schön zu erleben, wie
die vorhandenen Kapazitäten ausgefüllt wurden“, berichtete Berthold Groß,
selbstständiger Notfallsanitäter und im Impfzentrum für die eigentliche Impfung
zuständig. „An diesen Tagen haben alle alles gegeben. Wir wissen nun, dass
unser Impfzentrum mit seinen fünf Impfstraßen im Zwei-Schicht-Betrieb etwa
2.000 Impfungen gut schafft. Das ist eine tolle Leistung. Und dabei wird so
exakt gearbeitet und kalkuliert, dass bisher nicht eine einzige Impfdose
entsorgt werden musste“, so Landrat Brechtel.
Auch an den
anderen Stationen im Impfablauf erzählen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von den vielen positive Erfahrungen mit „ihren“ Gästen. „Sie sind
unwahrscheinlich freundlich, wir erhalten viel Lob“, sagte Robert Neumeyer, der
an diesem Tag den Zugang zum Impfzentrum kontrolliert. „Es ist ein gutes
Gefühl, auf diese Weise zur Impfaktion im Land beitragen zu können!“
Mit einer Erstimpfung, einem Strauß Blumen und einer Flasche Sekt verließen Gertrud und Hartmut Walz das Impfzentrum nach etwa einer Stunde. Und sobald Hartmut Walz die Impfung gut verkraftet hat, lässt sich auch seine Frau einen Impftermin geben.
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 605 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 4482 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 50 Fälle).
Neu betroffene
Einrichtungen:
Kita „Die kleinen Strolche“ in Germersheim: Es gibt einen positiven Fall. Eine Gruppe sowie sonstige Kontaktpersonen
sind in Quarantäne.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
48
12
36
0
Hagenbach
168
14
139
15
Neuburg
100
22
74
4
Scheibenhardt
16
2
14
0
Summen
332
50
263
19
Wörth
Maximiliansau
171
19
149
3
Schaidt
40
6
34
0
Wörth, Stadt
431
62
365
4
Büchelberg
26
0
26
0
Summen
668
87
574
7
VG Kandel
Erlenbach
10
1
9
0
Freckenfeld
39
6
33
0
Kandel
227
23
201
3
Minfeld
35
1
34
0
Steinweiler
68
10
57
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
3
25
1
Summen
409
44
360
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
89
30
57
2
Jockgrim
210
22
183
5
Neupotz
45
3
39
3
Rheinzabern
131
11
117
3
Summen
475
66
396
13
VG Rülzheim
Hördt
96
8
87
1
Kuhardt
58
7
51
0
Leimersheim
53
6
46
1
Rülzheim
246
54
186
6
Summen
453
75
370
8
VG Bellheim
Bellheim
353
60
265
28
Knittelsheim
34
5
29
0
Ottersheim
81
20
61
0
Zeiskam
79
16
63
0
Summen
547
101
418
28
Germersheim + So
946
129
801
16
Summen
946
129
801
16
VG Lingenfeld
Freisbach
61
6
54
1
Lingenfeld
215
18
190
7
Lustadt
87
7
79
1
Schwegenheim
128
5
123
0
Weingarten
69
9
59
1
Westheim
92
8
75
9
Summen
652
53
580
19
Endsummen
4482
605
3762
115
Dienstag (06.04.21)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 461 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 4432 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 104 Fälle seit der letzten
Fallmeldung am 1. April 2021).
Jugendhilfeausschuss wählt neue stellvertretende Vorsitzende
Erika Fleck folgt Alois Herrmann
Erika Fleck ist neue stellvertretende Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses. Das Gremium hat sie in seiner Sitzung am Mittwoch, 17. März 2021, in diese Position gewählt. Erika Fleck folgt damit Alois Herrmann, der nach 18 Jahren sein Mitwirken im Jugendhilfeausschuss beendet hat.
Den Jugendhilfeausschuss kennt Erika Fleck bereits als Vertreterin des Sports. „Hier bleiben wir uns treu“, sagte der Vorsitzende, der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler, „Erika Fleck ist Vorsitzende des Sportkreises Germersheim und hat auch dieses Amt von ihrem Vorgänger Alois Herrmann übernommen. Ich danke Frau Fleck für ihre Bereitschaft, in dieser Position im Jugendhilfeausschuss mitzuwirken.“
Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Kreisverwaltung Germersheim/KV GER 18.03.2021
Jugendhilfeausschuss
Neues Kita-Gesetz: Konzeption für Sozialraumbudget beschlossen
Das Jugendamt hat die Vorgaben des neuen Kita-Gesetzes erfüllt und eine Konzeption für den Einsatz der Mittel aus dem Sozialraumbudget (SRB) für Kitas im Landkreis Germersheim erstellt. Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 17. März 2021 das SRB-Konzept in der abgestimmten Fassung beschlossen. Damit können die Mittel des SRB fließen.
„Das Kita-Gesetz wurde zum 1. Juli 2021 grundlegend geändert. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Jugendamtes, dass sie die neuen Vorgaben so zielgerichtet und schnell umsetzen“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.
An der Erstellung der Konzeption wurden vom Jugendamt die Mitglieder des Runden Tisches der Kita-Träger und der Kreiselternausschuss beteiligt. Anschließend wurde es mit dem Landesjugendamt abgestimmt.
Zu den wesentlichen Änderungen im Kita-Gesetz gehört das bisherige Personalbemessungssystem. Ist es bisher maßgeblich durch unterschiedliche Gruppenkonstellationen in den Kitas geprägt, wird es künftig durch ein platzbezogenes Personalbemessungssystem ersetzt. Zudem erhält der Kreis finanzielle Zuweisungen zusätzlich z.B. auch für Personal, das die jeweilige Einrichtung aufgrund ihres sozialen Umfeldes (Sozialraum) benötigt. „Ziel der konzeptionellen Überlegungen ist es, Chancen, Herausforderungen und Probleme von Kindern in Kindertagesbetreuung beim Aufwachsen in einem Sozialraum zu ermitteln. Der Blick einer Kita richtet sich nicht nur auf die Kinder, sondern auch auf die Familien und das Umfeld der Kita als neue Aufgabenstellungen für die Arbeit der Fachkräfte“, erläuterte Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Kreisjugendamtes.
Christoph Buttweiler ergänzte: „Mit dem Sozialraumbudget kann im Landkreis Germersheim voraussichtlich das bisher bewilligte Zusatzpersonal berücksichtigt werden, mit dem bisher besondere Bedarfe z.B. für den differenzierten Bildungs- und Erziehungsauftrag für Kinder mit einem besonderen Betreuungsbedarf, für Kinder mit Migrationshintergrund, einrichtungsbezogene Besonderheiten oder Kita-Sozialarbeit und auch Vermittlung der französischen Sprache abgedeckt wurden.“
Die Mittel aus dem SRB umfassen für den Landkreis Germersheim ein Gesamtvolumen von rund 2.470.000 Euro, wovon das Land bis zu 60% trägt und die verbleibenden 40% aus Kita-Träger-, Gemeinden- und Kreisanteilen getragen werden. Für das SRB ist eine jährliche Steigerung in Höhe von 2,5% vorgesehen.
Kreisverwaltung Germersheim 18.03.2021
Kreis fördert Projekt „Helden-Club“ des VfR Sondernheim
Der VfR Sondernheim e.V. erhält für das Projekt „Helden-Club“, dem Bau eines Jugendraums, einen Zuschuss von bis zu 10.000 Euro für die Baukosten und bis zu 2.050 Euro für die Erstausstattung, jedoch nicht mehr als 50% der aufgewandten Kosten. Das hat der Jugendhilfeausschuss gemäß den Kreisrichtlinien beschlossen.
„Wenn auch das Miteinander in vielen Bereichen des Lebens zumindest zeitweise zum Erliegen gekommen ist, die Pandemie wird uns irgendwann nicht mehr im Griff haben. Dann sind die Vereine und die vielen Engagierten, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen, wieder zentraler Bestandteil der Gesellschaft. Dafür braucht es natürlich auch den passenden äußeren Rahmen, wie hier entsprechende Jugendräume“, sagte der für Kinder, Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler. Im Landkreis Germersheim werden nach den „Richtlinien zur Förderung der Jugendarbeit im Landkreis Germersheim“ der Bau, die Anmietung oder der Erwerb und die Ausstattung von Jugendräumen und Jugendheimen bezuschusst.
„Der VfR 1926 Sondernheim e.V. betreibt seit Jahrzehnten eine erfolgreiche Kinder- und Jugendarbeit. Neben den Sportanlagen gibt es bis jetzt keine geeigneten Räume, die für die Jugendarbeit zur Verfügung stehen“, erläuterte Buttweiler.
Auf dem vereinseigenem Gelände will der Verein einen Jugendraum errichten. Der VfR-Förderverein „Bolzplatzhelden“ unterstützt mit großem finanziellem Aufwand und ehrenamtlichen Engagement das Projekt „Helden-Club. Ein umgebauter Wohn-Container soll eine Begegnungsstätte für die ca. 200 sportbegeisterten Minderjährigen sein. Der Verein rechnet mit 20.000 Euro für die Errichtung des Containers und 4.100 Euro für die Erstausstattung.
Kreisverwaltung Germersheim 18.03.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Mittwoch (17.03.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 379 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3914 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 53 Fälle).
Weiterer Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder
mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf
108.
Neu betroffene
Einrichtungen:
Kita Wirbelwind in Hatzenbühl: Eine
Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen sind in Quarantäne.