Rhein-Pfalz-Kreis

Geflügelpest: Erhöhte Gefahr durch mobilen Handel

Das Landesuntersuchungsamt (LUA) rät Geflügelhaltern in Rheinland-Pfalz aktuell zur Vorsicht beim Kauf von Tieren für ihre Bestände. Die Geflügelpest (Vogelgrippe) grassiert seit Monaten bei Wildvögeln, aber auch Bestände mit Hausgeflügel waren in Deutschland zuletzt immer wieder von der Tierseuche betroffen. Nun steht ein mobiler Händler aus Delbrück im Kreis Paderborn im Verdacht, Tiere aus einem mittlerweile als infiziert bestätigten Bestand in mehreren Bundesländern angeboten und die Erkrankung dadurch weiterverbreitet zu haben.

Mobile Händler verkaufen ihre Tiere auf legale Weise direkt vom LKW herunter. Sie bieten sie an zuvor festgelegten Verkaufsstellen wie Markplätzen oder Autobahnparkplätzen an. Rheinland-Pfalz ist nach jetzigem Kenntnisstand nicht vom aktuellen Fall betroffen; die Dokumentation des Händlers ist allerdings unvollständig.

Tierhalter im Land, die in den vergangenen Wochen Geflügel von mobilen Händlern aus dem Kreis Paderborn gekauft haben, sollten sich deshalb vorsorglich mit dem Veterinäramt ihrer Kreisverwaltung in Verbindung setzen. Das gilt insbesondere, wenn ihre Tiere Krankheitssymptome wie Atemnot, Apathie, Flüssigkeitsansammlungen an der Kopfregion, Durchfall oder einen Abfall der Eiproduktion zeigen oder es sogar zu vermehrten Todesfällen kommt.

Bei einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Bestand mit Hühnern oder Puten können innerhalb weniger Tage alle Tiere erkranken und sterben. Enten und Gänse erkranken oft weniger schwer, bei milden Verläufen kann die Krankheit übersehen werden. Wird die Seuche allerdings nachgewiesen, müssen alle Tiere getötet werden, um die weitere Ausbreitung zu verhindern.

Vogelzug im Gange: Auf Biosicherheit im Betrieb achten

Die Geflügelhalter im Land sollten zudem weiter konsequent auf die einschlägigen Biosicherheitsmaßnahmen in ihren Betrieben achten, da der saisonale Vogelzug weiter im Gange ist. Zugvögel fliegen im Frühjahr aus wärmeren Regionen zurück nach Norden und machen unterwegs Rast. Auch sie könnten den Erreger der Geflügelpest in sich tragen und bei Kontakt auf Hausgeflügel übertragen. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag in einen Bestand verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
07.04.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Rhein-Pfalz-Kreis

Stark gegen Stress – Resilienztraining mit Kindern

Resilienz als seelische Widerstandskraft bei Belastungen und Stresserleben lässt sich mit Kindern effektiv trainieren. In diesem Online-Workshop der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises am 14. April 2021 von 9 bis 15 Uhr erhalten Interessierte wissenswerte Informationen zur Resilienz-Forschung und zum Schutzfaktoren-Konzept im Kindesalter. Angesprochen sind Lehrer*innen, Erzieher*innen, (Sozial-)Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen, Coaches und Trainer*innen, die mit Kindern im Vorschul- bzw. Grundschulalter arbeiten oder diese begleiten, ebenso wie interessierte Eltern.

Sie lernen vielfältige praktische Übungen kennen, die Kinder stärken, erfolgreich mit Konflikten und herausfordernden Situationen umzugehen. Methoden zur Förderung der Resilienzfaktoren, Selbstwirksamkeit, Selbststeuerung, soziale Kompetenz, Selbst- und Fremdwahrnehmung, Umgang mit Stress und Problemlösen werden im Seminar vorgestellt und teilweise selbst erprobt. Die kindgerechten Übungen können leicht „zwischendurch“ oder im Rahmen eines Resilienz-Konzepts im pädagogischen Alltag eingesetzt werden.

Zur Teilnahme wird ein Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse benötigt. Die Gebühr beträgt 57 Euro ab acht Teilnehmer*innen bzw. 79 Euro wenn sechs oder sieben Personen angemeldet sind. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de (Kursnummer F508096Z01) oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags).

Mit Hochsensibilität achtsam leben oder hochsensible Kinder begleiten

An zwei Abenden können Interessierte sich bei der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises über Hochsensibilität bei Erwachsenen bzw. speziell bei Kindern informieren. Die Veranstaltungen finden online statt.

Sind Ihnen Lärm und grelles Licht schnell zu viel? Benötigen Sie regelmäßig Rückzug aus der lauten und hektischen Welt? Haben Sie intensive Gefühle und sehr viel Phantasie? Hochsensibilität ist eine besondere Charaktereigenschaft, sehr „fein“ wahrzunehmen und zu fühlen. Diese Begabung kann unseren Alltag vielfältig bereichern. Gleichzeitig stellt uns solche Feinsinnigkeit immer wieder vor Herausforderungen und braucht unseren besonderen Schutz vor Reizüberflutung. Erfahren Sie am Dienstag, 20. April 2021, von 18.30 bis 20.45 Uhr mehr darüber, was Hochsensibilität ist und wie Sie damit achtsam und erfüllt leben können (Kursnummer F106001A01).

Auch hochsensible Kinder erleben die Welt intensiver und detaillierter als andere Kinder, da sie ein empfindsameres Nervensystem haben. Sie sind z.B. oft sehr phantasievoll und haben ein gutes Gespür für die Stimmungen anderer. Unter zu viel Hektik und der Vielfalt von Alltagsreizen leiden sie schnell. Das bedeutet für Eltern und Erzieher*innen eine größere Herausforderung im Alltag, feinfühlig die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und passende Rahmenbedingungen zu schaffen, um nicht „in Watte zu packen“ aber auch nicht zu überfordern. Am Dienstag, 11. Mai 2021 können sich Interessierte von 18.30 bis 20.45 Uhr darüber informieren, wie sie Hochsensibilität bei einem Kind erkennen und es in seiner Entwicklung mit dieser besonderen Begabung unterstützen können (Kursnummer F105001W01).

Zur digitalen Teilnahme wird ein Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse benötigt. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags). Die Gebühr beträgt jeweils 12 Euro.

Dem Stress auf der Spur und einem Burnout vorbeugen

Viele Anforderungen, Stress und Zeitdruck belasten oft täglich unsere Seele und unseren Körper. Auch Corona macht uns auf unterschiedliche Art und Weise Stress und bringt uns an Belastungsgrenzen. Erfahren Sie am Freitag, 30. April 2021, von 18.30 bis 20.45 Uhr bei einem Vortragsseminar der Volkshochschule des Rhein-Pfalz-Kreises mehr darüber, wie Stress entsteht, was Stressoren sind und wie ein hilfreiches Stressmanagement für mehr Lebensqualität aussehen kann (Kursnummer F106013Z01). Stärken Sie mit wertvollen Impulsen Ihre Kompetenz, Stress aktiv zu bewältigen und stressigen Situationen gelassener zu begegnen.

Fragen Sie sich, bin ich „nur“ gestresst oder ist es schon mehr? Was versteht man unter einem Burnout? Wie kann es dazu kommen? Wen kann es treffen? Wie können Sie gut für sich sorgen, wenn der Druck zu groß wird? Der Begriff Burnout wird heute schnell in Zusammenhang gebracht mit einem Zuviel an Stress und Belastung im Arbeitsalltag. Damit betrachtet man aber nur einen der auslösenden Faktoren. Die Zusammenhänge, die schlussendlich zu Burnout-Symptomen führen können, sind wesentlich komplexer, als dies auf den ersten Blick scheint. Das wird schnell deutlich, wenn man den Begriff „ausbrennen“ gegen „für etwas brennen“ austauscht. „Brennt“ man für etwas, dann werden ein hohes Maß an Arbeit und Zeitdruck in der Regel nicht als belastend empfunden. Das Thema Stress und Burnout kann jeden betreffen und nicht nur vielbeschäftigte Manager, wie oft angenommen wird. So ist die alleinerziehende Mutter genauso gefährdet wie die Tochter, die sich um die pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Burnout hat nicht nur etwas mit einem „Zuviel an Arbeit“ zu tun. Wichtig ist, rechtzeitig zu erkennen, wohin man sich bewegt, damit man gegensteuern kann. Mehr erfahren Interessierte am Donnerstag, 22. April 2021, von 19.30 bis 21 Uhr bei der vhs Rhein-Pfalz-Kreis (Kursnummer F106012W01).

Beide Veranstaltungen finden online statt. Sie benötigen einen Laptop oder PC mit Internetzugang, Webcam, Lautsprecher und Mikrofon (z.B. Headset) und eine E-Mail-Adresse. Anmeldung über die Homepage der vhs Rhein-Pfalz-Kreis www.vhs-rpk.de oder telefonisch unter Tel. 06235 9573 343 (vormittags). Die Gebühr beträgt 10 bzw. 12 Euro.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis / Kreisvolkshochschule (KVHS)
07.04.2021

Corona-Virus

Covid-19 Fallzahlen vom 06.04.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen Heute verstorben gemeldet
_AH 6     6    
Altrip 217 23   177 17  
Beindersheim 95 14   80 1  
Birkenheide 80 8 1 70 2  
Bobenheim-Roxheim 262 36 1 226    
Böhl-Iggelheim 363 49 2 300 14  
Dannstadt-Schauernheim 216 13 1 199 4  
Dudenhofen 314 27   272 15  
Fußgönheim 93 22   68 3  
Großniedesheim 39 1   38    
Hanhofen 101 19   81 1  
Harthausen 163 30   121 12  
Heßheim 91 6   82 3  
Heuchelheim 25 4   21    
Hochdorf-Assenheim 78 11   66 1  
Kleinniedesheim 27 2   25    
Lambsheim 170 19 1 148 3  
Limburgerhof 362 48 3 302 12  
Maxdorf 266 12   225 29  
Mutterstadt 502 39 1 431 32  
Neuhofen 228 15   200 13  
Otterstadt 116 6   108 2  
Rödersheim-Gronau 76 8 1 66 2  
Römerberg 467 53 5 403 11  
Schifferstadt 840 95 4 724 21  
Waldsee 187 20   158 9  
             
LK Rhein-Pfalz-Kreis 5384 580 20 4597 207  
SK Frankenthal 1728 172 1 1507 48  
SK Ludwigshafen 8043 985 34 6752 306 2
SK Speyer 2300 262 20 1958 80  
             
Summe: 17455 1999 75 14814 641 2

Quelle: SurvNet@RKI

 _AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Aus den Einrichtungen sind uns folgende aktuelle Corona-Virus-Ausbrüche gemeldet:

  • AfA Speyer
  • Kita Lummerland Ludwigshafen

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf der Seite des Landesuntersuchungsamtes unter www.lua.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz (Datenstand vom 05.04.2021, 11:10 Uhr)

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 119.728 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 394 mehr als am Vortag (119.334). 11.588 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 11.661). 7.236 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 7.215), 3.343 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 1 mehr als am Vortag (3.342). Die landesweite Inzidenz sinkt auf 103,9. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 5.4.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler35261416446316931110479,979,92354,7
Altenkirchen369819328873013598164127,3127,32359,6
Alzey-Worms3957252421093408440151116,4116,42568,2
Bad Dürkheim3547927914131342729470,970,81944,2
Bad Kreuznach466722257127420433611773,973,91938,6
Bernkastel-Wittlich226982135721051075145,344,7926,1
Birkenfeld25821024082225924182101,398,01245,7
Bitburg-Prüm272020130222419279125126,2122,01760,6
Cochem-Zell16531133501514893557,057,0735,0
Donnersbergkreis187601525516321896181,080,21252,8
Germersheim4427252881153830482221171,3171,351143,6
Kaiserslautern299731736727262047469,859,7825,3
Kusel174931696015761134361,258,0939,0
Mainz-Bingen582013313199516645519793,293,12541,7
Mayen-Koblenz5420272171404552728308143,6143,64774,0
Neuwied642701931055476846327178,9178,94888,0
Rhein-Hunsrück29683326822634252114110,5110,52578,6
Rhein-Lahn-Kreis3180029692279829010989,189,11436,6
Rhein-Pfalz-Kreis5358151252074578573171110,6110,62757,9
Südliche Weinstr.2839030110425112249686,986,91852,0
Südwestpfalz213422277118452187275,974,92268,2
Trier-Saarburg3542112398632222346946,246,1921,2
Vulkaneifel166531425714261825895,695,6525,1
Westerwaldkreis5501254741284758615237117,4117,44475,9
KS Frankenthal17275284815011783775,975,9534,6
KS Kaiserslautern262252309924001235555,051,6726,1
KS Koblenz3571171171193098354120105,2105,21856,7
KS Landau i.d.Pf.12572138341128954698,198,1974,3
KS Ludwigshafen8002561743046741957302175,3175,346108,2
KS Mainz7567112971796834554232106,1106,13060,1
KS Neustadt a.d.W.137051013412341024992,092,0317,5
KS Pirmasens107611345090212443106,9106,9644,6
KS Speyer227934180195224772142,4142,417111,5
KS Trier211251122219291615448,448,4726,6
KS Worms307926181812620378152181,9181,91982,9
KS Zweibrücken5440624503371338,038,0328,5
Rheinland-Pfalz11972839472363343104797 #115884255103,9103,068857,5

Coronavirus SARS-CoV-2: Aktuelle Fallzahlen für Rheinland-Pfalz (Datenstand vom 04.04.2021, 11:10 Uhr) 

Die Fallzahlen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz: Seit Beginn der Pandemie gab es 119.334 laborbestätigte Infektionen im Land – das sind 527 mehr als am Vortag (118.807). 11.661 Menschen im Land sind aktuell mit dem Coronavirus infiziert (Vortag: 11.604). 7.215 Personen wurden seit Beginn der Pandemie ins Krankenhaus gebracht (Vortag: 7.188), 3.342 Personen sind im Zusammenhang mit einer Infektion gestorben – 2 mehr als am Vortag (3.340). Die landesweite Inzidenz steigt auf 106,8. Weitere offizielle Corona-Meldedaten aus Rheinland-Pfalz auf der Homepage des LUA.

Kreis, Stand 4.4.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 Tage
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtpro
100.000
C
pro
100.000 (+USAF)
D
Gesamt,
≥ 60 Jahre
pro
100.000,
≥ 60 Jahre
Ahrweiler3512151644631513159573,073,02252,3
Altenkirchen367910327872985607173134,3134,32769,9
Alzey-Worms393282411093382441150115,7115,62362,8
Bad Dürkheim3538227914131212769370,170,12353,5
Bad Kreuznach46454257127419532311069,569,52040,6
Bernkastel-Wittlich2261132115720971074439,138,6823,2
Birkenfeld257242408222442467693,990,91245,7
Bitburg-Prüm27009130222405273113114,1110,31449,9
Cochem-Zell16523132501514883658,758,6735,0
Donnersbergkreis1876131525516261956282,381,51252,8
Germersheim440252871153794493199154,2154,249138,0
Kaiserslautern299461736727232048075,564,6825,3
Kusel174621696015741124361,258,0939,0
Mainz-Bingen580719312199514945919592,292,22541,7
Mayen-Koblenz5393342161404534719323150,6150,64774,0
Neuwied6427821931055457865371202,9202,955100,8
Rhein-Hunsrück296531324822624259120116,3116,32888,1
Rhein-Lahn-Kreis318028296922785303127103,8103,82052,3
Rhein-Pfalz-Kreis5343371252074556580187121,0120,93166,5
Südliche Weinstr.283910301104249723810090,590,51852,0
Südwestpfalz213212277118332287275,974,92062,0
Trier-Saarburg353102398632072387046,946,8921,2
Vulkaneifel1662914257142418166108,8108,8735,1
Westerwaldkreis5476394681284729619276136,7136,75493,1
KS Frankenthal17227284814901843673,873,8427,7
KS Kaiserslautern261752309923931255858,054,41037,2
KS Koblenz3554221171193082353117102,6102,61650,4
KS Landau i.d.Pf.125541383411259648102,4102,4974,3
KS Ludwigshafen7946451743046721921295171,3171,347110,5
KS Mainz7556232951786814564248113,5113,43468,1
KS Neustadt adW13653101341233984584,584,5317,5
KS Pirmasens107511345089612942104,4104,4644,6
KS Speyer2276164180194924785168,1168,120131,2
KS Trier210701122219171685852,052,0726,6
KS Worms305317178812604368143171,2171,22191,6
KS Zweibrücken5440624501391749,749,7438,0
Rheinland-Pfalz11933452772153342104331 #116614373106,8105,872960,9

Anmerkungen zur Tabelle 

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.A Genesen wurde wie folgt definiert:a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkranktb) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkranktc) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkranktSofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen. 

Anmerkung zur Inzidenz der Menschen über 60 Jahre:

Das Risiko, durch eine SARS-CoV-2 Infektion schwer zu erkranken und daran sogar zu versterben steigt ab einem Alter von 60 Jahren sprunghaft an, so dass bei den über 85-Jährigen im Durchschnitt jeder 4. Infizierte auch daran verstirbt. Bei Abwägung der Chancen und Risiken einer schrittweisen Öffnung der Gesellschaft einerseits und dem individuellen Schutz der Gesundheit andererseits ist es daher von besonderer Bedeutung, die Ausbreitung von Infektionen in der Altersgruppe über 60 Jahren zu kontrollieren. Die gesonderte Ausweisung der 7-Tages-Inzidenz für Menschen im Alter von 60 Jahren und älter durch das Landesuntersuchungsamt gibt zusätzliche Information für die Beurteilung der Wirksamkeit und damit der Steuerung von Infektionsschutzmaßnahmen im Hinblick auf diese besonders vulnerable Gruppe. Gleichzeitig erhalten die Bürger einen weiteren Zielparameter für den Erfolg ihres gemeinschaftlichen Hygienehandelns in den Kommunen.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis / Kreisvolkshochschule (KVHS)
07.04.2021

Rhein-Pfalz-Kreis erlässt neue Allgemeinverfügung zur Ergänzung der Regelungen der 18. CoBeLVO

Wieder Ausgangsbeschränkung von 21 bis 5 Uhr

Der Rhein-Pfalz-Kreis erlässt aufgrund der gestiegenen Inzidenzzahlen nach Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens. Da die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner im Rhein-Pfalz-Kreis an drei aufeinander folgenden Tagen über 100 gestiegen ist, erlässt der Landkreis nach Einvernehmen des Landes weitere einschränkende Maßnahmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung tratt am Karfreitag, 02. April 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 12. April 2021. Die Verfügung ergänzt die 18. CoBeLVO des Landes Rheinland-Pfalz und ist zu verlängern, wenn die Inzidenz nicht an mehr als sieben aufeinander folgenden Tagen unter 100 sinkt. Die Allgemeinverfügung vom 25. März 2021 wird mit Ablauf des 01. April 2021 aufgehoben.

Nach der neuen Allgemeinverfügung ist abweichend von der 18. CoBeLVO der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands und einer Person eines weiteren Hausstands gestattet. Kinder beider Hausstände bis einschließlich sechs Jahre werden nicht eingerechnet.

Weitere einschränkende Maßnahmen:

  • Gewerbliche Einrichtungen sind geschlossen und können nur öffnen, wenn nach vorheriger Vereinbarung Einzeltermine vergeben worden sind. Dabei haben ausschließlich Angehörige eines Hausstandes zeitgleich Zutritt. Spontanes Termin-Shopping ist somit nicht mehr möglich. Abhol-, Liefer-, und Bringdienste sind nach vorheriger Bestellung weiter zulässig.
  • Von der Schließung der Einrichtungen ausgenommen sind neben den bereits bekannten Einrichtungen für den täglichen Bedarf sowie dem Großhandel auch Baumärkte, Tierbedarfsmärkte und Futtermittelmärkte, Reinigungen, Waschsalons, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gärtnereien, Gartenbaubetriebe und Gartenbaumärkte.
  • In den genannten Einrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht (medizinische Gesichtsmaske oder vergleichbarer Standard).
  • Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnliche Betriebe, die nicht medizinischen und hygienischen Gründen dienen, müssen schließen, da das Abstandsgebot gemäß 18. CoBeLVO nicht eingehalten werden kann.
  • Gastronomische Einrichtungen sind auch im Außenbereich zu schließen. Abhol-, Liefer- und Bringdienste sind aber weiter möglich.
  • Museen, Ausstellungen und Galerien sind ebenso von der Schließung betroffen. Lediglich die Außenbereiche von Tierparks o.Ä. sind abweichend von der 18. CoBeLVO für den Publikumsverkehr geöffnet, wobei eine Vorausbuchungspflicht gilt.
  • Der Proben- und Auftrittsbetrieb der Breiten- und Laienkultur wird nicht mehr möglich sein. Gleiches gilt für Gruppenangebote der Kinder- und Jugendarbeit und für den außerschulischen Musik- und Kunstunterricht.
  • Des Weiteren ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ausschließlich im Freien und maximal zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands und mit dem geltenden Abstandsgebot zulässig. Mannschaftssport und Kontaktsportarten sind damit untersagt.

Darüber hinaus wird erneut eine Ausgangsbeschränkung zwischen 21 und 5 Uhr erlassen. Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung oder Unterkunft ist in dieser Zeit untersagt. Ausnahmen von dieser Regelung gelten nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes wie die Ausübung beruflicher Tätigkeiten, (akute) medizinische oder tierärztliche Versorgungsleistungen oder der Besuch des Partners oder der Partnerin.

Auch Verkaufsstätten müssen ab 21 Uhr geschlossen sein. Zudem dürfen Tankstellen, Kioske, Einzelhandelsgeschäfte oder Supermärkte in der Zeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen.

Sonstige Regelungen der aktuellen Landesverordnung bleiben unberührt. Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises sowie alle weiteren Informationen sind auf der Homepage unter www.rhein-pfalz-kreis.de einzusehen.

Die einschränkenden Maßnahmen dienen dazu, die absehbare „dritte Welle“ abzuflachen, um die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt einer nicht noch stärkeren Belastung auszusetzen.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Lesen sie hier die Begründungen zur Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
07.04.2021

Rhein-Pfalz-Kreis

Coronavirus – Fallzahlen

Freitag, 29.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden uns seit gestern 64 Fälle im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 181 68 1 104 9
Beindersheim 74 12   61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 198 52   146  
Böhl-Iggelheim 290 17 1 262 11
Dannstadt-Schauernheim 188 18   168 2
Dudenhofen 275 30   233 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23   80 9
Heßheim 63 9   51 3
Heuchelheim 17 4   13  
Hochdorf-Assenheim 60 7 1 52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 139 35 1 102 2
Limburgerhof 258 65 2 185 8
Maxdorf 242 29   189 24
Mutterstadt 424 37 2 358 29
Neuhofen 186 40 1 140 6
Otterstadt 104 7   95 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 66   281 9
Schifferstadt 670 69 1 588 13
Waldsee 145 9   129 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4283 646 10 3484 153
SK Frankenthal 1325 203 19 1085 37
SK Ludwigshafen 6417 993 31 5189 235
SK Speyer 1912 159 4 1709 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  29.01.2021
SK Ludwigshafen 2
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 1
Summe: 3

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Heßheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
LU Pflege Mundus Seniorenresidenz

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Donnerstag, 28.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 82 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 68   102 9
Beindersheim 74 12 1 61 1
Birkenheide 54 7   46 1
Bobenheim-Roxheim 197 54 4 143  
Böhl-Iggelheim 289 18 1 260 11
Dannstadt-Schauernheim 188 19 1 167 2
Dudenhofen 275 34 4 229 12
Fußgönheim 53 9   42 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 112 23 3 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 17 4 1 13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 7   18  
Lambsheim 138 36 3 100 2
Limburgerhof 256 67 7 181 8
Maxdorf 242 30 4 188 24
Mutterstadt 423 39 1 355 29
Neuhofen 185 43 1 136 6
Otterstadt 104 8 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 12   48 2
Römerberg 356 70 7 277 9
Schifferstadt 668 76 3 579 13
Waldsee 145 12   126 7
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4271 678 42 3441 152
SK Frankenthal 1304 197 4 1070 37
SK Ludwigshafen 6385 999 28 5153 233
SK Speyer 1908 167 6 1697 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  28.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 2
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Waldsee, Böhl-Iggelheim

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Mittwoch, 27.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 72 Fälle seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73   97 9
Beindersheim 73 12   60 1
Birkenheide 54 7 1 46 1
Bobenheim-Roxheim 193 52 3 141  
Böhl-Iggelheim 288 19 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 53 10 1 41 2
Großniedesheim 35 3   32  
Hanhofen 66 11   55  
Harthausen 109 20 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 3   13  
Hochdorf-Assenheim 59 6   52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 135 33 1 100 2
Limburgerhof 247 60 13 179 8
Maxdorf 237 25   188 24
Mutterstadt 422 40 2 353 29
Neuhofen 184 47   131 6
Otterstadt 103 7 1 94 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 349 65 2 275 9
Schifferstadt 665 77 6 575 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4226 665 32 3411 150
SK Frankenthal 1300 199 10 1064 37
SK Ludwigshafen 6357 1014 20 5112 231
SK Speyer 1901 165 10 1692 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  27.01.2021
SK Ludwigshafen 5
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 0
Summe: 5

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Es sind seit gestern keine Meldungen von Einrichtungen mit neuen Cov19-Erkrankungen eingegangen.

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Dienstag, 26.01.2021

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis übermittelt eine Übersicht der Infektionszahlen aus ihrem Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes. In den Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamtes Rhein-Pfalz-Kreis gehören neben dem Landkreis auch die Städte Ludwigshafen, Frankenthal und Speyer.

Insgesamt wurden im Rhein-Pfalz-Kreis, Frankenthal, Ludwigshafen und Speyer 66 Fälle im Zeitraum seit gestern gemeldet.

LK/SK/Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Heute neu infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
_AH 6     6  
Altrip 179 73 1 97 9
Beindersheim 73 12 1 60 1
Birkenheide 53 6   46 1
Bobenheim-Roxheim 190 50 1 140  
Böhl-Iggelheim 287 18 1 259 10
Dannstadt-Schauernheim 187 18   167 2
Dudenhofen 271 30   229 12
Fußgönheim 52 12   38 2
Großniedesheim 35 3 2 32  
Hanhofen 66 11 2 55  
Harthausen 108 19 1 80 9
Heßheim 63 10   51 2
Heuchelheim 16 4   12  
Hochdorf-Assenheim 59 6 1 52 1
Kleinniedesheim 25 8   17  
Lambsheim 134 32 2 100 2
Limburgerhof 234 48 2 178 8
Maxdorf 237 27 1 186 24
Mutterstadt 420 38   353 29
Neuhofen 184 47 1 131 6
Otterstadt 102 8 1 92 2
Rödersheim-Gronau 62 13   47 2
Römerberg 347 63 4 275 9
Schifferstadt 658 72   573 13
Waldsee 145 16   123 6
           
LK Rhein-Pfalz-Kreis 4193 644 21 3399 150
SK Frankenthal 1290 193 15 1060 37
SK Ludwigshafen 6335 1012 25 5097 226
SK Speyer 1891 156 5 1691 44

_AH: Personen mit Hauptwohnsitz außerhalb des Zuständigkeitsbereiches des Gesundheitsamts aber mit fehlerhaften Meldekreis „LK Rhein-Pfalz-Kreis“. Es wird geprüft, ob diese noch nachträglich richtig zugeordnet werden können.

Die Todeszahlen:

  26.01.2021
SK Ludwigshafen 3
SK Frankenthal 0
SK Speyer 0
LK Rhein-Pfalz-Kreis 3
Summe: 6

Die betroffenen Gemeinden im Rhein-Pfalz-Kreis:

Schifferstadt 2x, Neuhofen

Die Einrichtungen (Krankenhäuser & Pflege) mit Anz. neuer Cov19 Meldungen:

Lage Typ Name
RPK Limburgerhof Pflege Caritas Altenzentrum St. Bonifatius

Weiterhin sind die Zahlen der mit dem Coronavirus infizierten Personen seit Beginn des Ausbruchs und die aktuellen Zahlen sind auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie unter www.msagd.rlp.de oder www.corona.rlp einzusehen.

Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis weist darauf hin, dass es zu Differenzen durch zeitlich versetzte Eingabezeiten zu den Zahlen des Landesuntersuchungsamtes bzw. des Robert-Koch-Institutes kommen kann.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Neue Corona-Bekämpfungs-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO) sowie neue Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises

Nachdem das Land Rheinland-Pfalz seine 15. Corona Bekämpfungsverordnung (15. CoBeLVO) bereits am vergangenen Montag verlängert hat, wird auch der Rhein-Pfalz-Kreis seine Allgemeinverfügung – basierend auf der 15. CoBeLVO – bis einschließlich 14. Februar 2021 verlängern.

Die Verlängerung des Lockdowns bedeutet, dass alle derzeit geschlossenen Geschäfte und Einrichtungen weiterhin bis mindestens 14. Februar 2021 geschlossen bleiben müssen.

Außerdem sind Zusammenkünfte weiterhin nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Hausstands und einer weiteren Person erlaubt. Kinder bis einschließlich sechs Jahren sind von der Regelung ausgenommen.

Weiterhin entfällt die Präsenzpflicht an Schulen bis Mitte Februar 2021. Neben einer Notbetreuung wird in diesem Zeitraum Fernunterricht angeboten. Nicht aufschiebbare Prüfungen finden jedoch statt.

Die Allgemeinverfügung des Rhein-Pfalz-Kreises wird in ihrer bisherigen Form verlängert und gilt ebenso bis zum 14. Februar 2021. Das bedeutet, dass die Ausgangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr weiterhin gelten. Davon weiterhin ausgenommen sind 

  • die Ausübung beruflicher Tätigkeiten,
  • Handlungen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum erforderlich sind,
  • die Inanspruchnahme akut notwendiger medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  • der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts im jeweiligen privaten Bereich, 
  • die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen, die Begleitung Sterbender und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen sowie
  • Handlungen zur Versorgung von Tieren einschließlich Ausführen (eine Person).

Auch die Verkaufsstätten (inklusive Gastronomie) müssen spätestens ab 21 Uhr geschlossen sein. Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit ist weiterhin verboten. Öffentliche und private Sportstätten bleiben geschlossen.

Des Weiteren bleiben die Beschränkungen beim Besuch von Alters- und Pflegeeinrichtungen bestehen. Demnach sind Besuche nur für eine Person für eine Stunde pro Tag und nur mit Maske gestattet. Sterbebegleitungen sind von dieser Regelung ausgenommen. Die Einrichtungen dürfen von Personen mit einer Absonderungspflicht nach der CoBeLVO nicht betreten werden.

„Die Inzidenzzahl im Rhein-Pfalz-Kreis ist immer noch nicht auf einem Level, das uns beruhigen könnte. Unser Ziel ist es, den Inzidenzwert in Richtung max. 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner sinken zu lassen, um die Infektionsherde besser erkennen und die Verbreitung des Virus eindämmen zu können. In Absprache mit den umliegenden Städten Ludwigshafen und Frankenthal werden wir die Allgemeinverfügung verlängern. Ich halte nichts davon zu früh zu lockern, das wäre ein falsches Signal einer nicht vorhandenen Sicherheit.  Ein Auf und Ab zwischen Lockerungen und Einschränkungen führen zu Verwirrungen und Unmut in der Bevölkerung. Ich bin mir bewusst, dass die Verlängerung der Maßnahmen die Bürgerinnen und Bürger stark in ihrem Leben einschränken. Aber die im Moment auftretenden und noch nicht einzuschätzenden Mutationen erfordern weiterhin unsere Geduld und Einsicht. Ich appelliere daher an alle Bürgerinnen und Bürger des Rhein-Pfalz-Kreises weiterhin durchzuhalten und nicht nachzulassen. Unsere Gesundheit ist unser höchstes Gut und die gilt es zu schützen“, betont Landrat Clemens Körner.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Pflegestützpunkte seit 2021 unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar

Zum Jahreswechsel haben die Pflegestützpunkte in Rheinland-Pfalz ein neues EDV-System erhalten. Aus diesem Grund sind die Fachkräfte in den Pflegestützpunkten unter neuen E-Mail-Adressen erreichbar.

Aus dem Punkt zwischen „pflegestuetzpunkte“ und „rlp“ wurde ein Minuszeichen:

Auf die telefonische Erreichbarkeit der Pflegestützpunkte hat die Systemumstellung keine Auswirkungen.

Die Pflegestützpunkte sind seit dem 01. Januar 2021 wie folgt erreichbar:

Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim elke.pohlmann@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Böhl-Iggelheim manfred.krueger@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim clemens.dietz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Lambsheim mechthild.bopp-mohrbacher@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof elisabeth.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Limburgerhof britta.schwarz@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt desiree.urban@pflegestuetzpunkte-rlp.de
Pflegestützpunkt Schifferstadt claudia.schoeneberger@pflegestuetzpunkte-rlp.de

Die Kontaktdaten aller rheinland-pfälzischen Pflegestützpunkte findet man auf der Homepage des Sozialportals Rheinland-Pfalz unter

www.pflegestuetzpunkte.rlp.de oder https://sozialportal.rlp.de/aeltere-menschen/pflegestuetzpunkte/

Die 135 Pflegestützpunkte im Land sind zentrale Anlaufstellen für Beratungen und Informationen rund um die Pflege. Sie bieten eine kostenfreie, individuelle, unabhängige und trägerübergreifende Beratung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen an.

Die Mitarbeiter der Pflegestützpunkte beraten bei Fragen zur Finanzierung von Pflege und helfen bei Anträgen. Hier können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger aus Mutterstadt, Limburgerhof und der VG Rheinauen vertraulich, kostenlos und neutral zu Themen rund um die Pflege beraten lassen.

Der Pflegestützpunkt stellt kompetente Beratung aus einer Hand sicher und koordiniert alle Formen der Versorgung.

Ziel ist es, die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern, sodass sie möglichst lange in ihrer häuslichen Umgebung bleiben können. Die Pflegeberater zeigen die verschiedenen regionalen Hilfen vor Ort auf und geben Informationen dazu. Die Beratung kann im Pflegestützpunkt oder zu Hause stattfinden.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Online-Seminar: Nutzung von Solarenergie – auf Dach, Balkon oder Fassade

Fast die Hälfte aller Dächer in Ludwigshafen und im Rhein-Pfalz-Kreis eignen sich für die Nutzung von Solarenergie. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach erzeugt Strom, der selbst genutzt und dessen Überschuss ins Netz eingespeist werden kann. Aber welche Bedingungen müssen vorliegen und wie erfährt man, ob sich die Energieerzeugung auf dem Dach lohnt?

Am Montag, 22. Februar 2021, 18 Uhr, laden die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Klimaschutzmanagerinnen von Stadt Ludwigshafen und des Rhein-Pfalz-Kreises sowie die Volkshochschule zu einem Online-Seminar ein. Matthias Unnath, Energieberater der Verbraucherzentrale, erklärt die Technik und die Grundregeln für den sinnvollen Einsatz von Photovoltaik auf dem Dach. Ellen Schlomka, Klimaschutzkoordinatorin der Stadt Ludwigshafen, erläutert anschließend die Funktionsweise und Benutzung des Solarkatasters und dessen Wirtschaftlichkeitsrechners. Hiermit können Hausbesitzer erkennen, inwieweit ihr Gebäude für die Nutzung von Solarenergie geeignet ist und ab wann sich die Anlage amortisiert.

Für die Teilnahme benötigen Interessierte einen Computer mit Internetzugang und Lautsprecher. Ideal ist ein Kopfhörer. Über einen Chat können auch Fragen gestellt werden. Weitere Informationen und den Link zum Web-Seminarraum bekommen Teilnehmende nach der Anmeldung unter www.vhs-lu.de oder unter 0621/504-2238.

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021

Ausbruch der Geflügelpest / Vogelgrippe im Rhein-Pfalz-Kreis

Erlass einer allgemeinen Aufstallungspflicht

Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bei verendeten Vögeln den Ausbruch der Geflügelpest (H5N8, auch bekannt als Vogelgrippe) in einem Vogelpark in Bobenheim-Roxheim festgestellt. Daraufhin hat das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung zur Aufstallung von Geflügel zum Schutz gegen die Geflügelpest erlassen, die am Mittwoch, 27. Januar 2021 in Kraft tritt.

Das Veterinäramt des Rhein-Pfalz-Kreises hat den Betrieb umgehend gesperrt und führt weitere Untersuchungen durch. Um eine Verbreitung des Virus zu verhindern, wurden bereits am Freitag alle Vögel des Vogelparks aufgestallt.

Die nun erlassene Aufstallungspflicht gilt für das Gebiet der Gemeinde Bobenheim-Roxheim, die Gemeinden Neuhofen, Altrip, Waldsee, Otterstadt und Römerberg sowie die kreisfreien Städte Frankenthal (Pfalz), Ludwigshafen am Rhein und Speyer. Für alle Bestände mit gehaltenen Vögeln – wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse – gilt die Haltung in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung). Der Kontakt zwischen Geflügel und Wildvögeln sollte unbedingt verhindert werden.

Der Risikobewertung wurde dabei zugrunde gelegt, dass Teile des Rhein-Pfalz-Kreises, sowie der genannte Städte, Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel sind und dass in diesem Gebiet mehrere Flüsse und mehrere Feuchtgebiete vorhanden sind. Da mit weiteren Einträgen des Virus durch Wildvögel – wie auch in anderen Regionen Deutschlands geschehen – gerechnet werden muss, sind die Geflügelbestände vor der Infektion mit dem Virus zu schützen.

Alle Geflügelhalter in den genannten Gemeinden und Städten, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Flügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinäramt der Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis anzuzeigen.

Hygienemaßnahmen zum Schutz vor Vogelgrippe

Das Landesuntersuchungsamt rät angesichts der sich ausbreitenden Vogelgrippe allen Geflügelhaltern im Land, ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und einen direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln unbedingt zu verhindern. Mit diesen Maßnahmen kann der Eintrag der Viren verhindert werden:

  • Geflügel darf nur an Stellen gefüttert werden, die für Wildvögel unerreichbar sind. Ebenso ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Futter, Einstreu und Dinge mit denen Geflügel in Berührung kommt, geschützt gelagert werden müssen.
  • Oberflächenwasser, das für Wildvögel zugänglich ist und mit Kot verschmutzt sein kann, darf nicht zum Tränken benutzt werden.
  • Grünfutter von Wiesen, auf denen Wasservögel grasen oder rasten ist ungeeignet. Ebenso ungünstig ist das Verfüttern von Speiseresten und Eierschalen.
  • Um Mäuse und Ratten fernzuhalten muss der Futtervorrat unter Verschluss gehalten werden. Schadnager müssen bekämpft werden, denn sie übertragen zahlreiche Krankheitserreger.
  • Im Stall sollte stalleigene Kleidung (Kittel/Overall) statt Straßenkleidung getragen werden. Besonders wichtig sind Gummistiefel oder -clogs, die ausschließlich im Stall getragen werden und dortbleiben. Eine Desinfektion des Schuhwerks ist optimal.
  • Fremde Personen sollten den Stall momentan nur mit triftigem Grund betreten und nur mit Schutzkleidung. Vor dem Betreten und nach dem Verlassen des Stalls sollten die Hände gewaschen und desinfiziert werden.
  • Nur wenn es wirklich nötig ist, sollten Gerätschaften anderer Geflügelhalter geliehen werden. Vor der Abgabe müssen sie gereinigt und desinfiziert werden.
  • Den Kontakt zu fremdem Geflügel sollte man aktuell ebenso vermeiden wie den Kauf oder Tausch neuer Tiere unter Züchterkollegen. Lässt sich ein Neubesatz nicht umgehen, sollten Neuankömmlinge für mehrere Tage in Quarantäne.
  • Katzen können die Erreger übertragen und müssen deshalb von allen Vogelhaltungen ferngehalten werden.

Hintergrund:

Seit Oktober 2020 breitet sich die Geflügelpest massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus. Zuletzt sind nun auch zunehmend Geflügelbestände betroffen. Die Klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza (Vogelgrippe). Sie wird durch sehr virulente Stämme aviärer Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 hervorgerufen. Die Krankheit ist ansteckend und verläuft bei Hausgeflügel meist mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen. Bei dem derzeitigen Seuchenzug gibt es keinen Hinweis, dass dieser Erreger H5N8 für den Menschen gefährlich ist. Fleisch kann ohne Bedenken weiterhin verzehrt werden.

Lesen sie hier die Allgemeinverfügung als pdf:

Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis
01.02.2021