Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Haftbefehle gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung in Vollzug gesetzt

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

Karlsruhe – Die Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof haben in den vergangenen beiden Tagen (7. und 8. Dezember 2022) die Haftbefehle gegen die deutschen Staatsangehörigen

  • Michael F.
  • Paul G.
  • Norbert G.
  • Markus H.
  • Matthias H.
  • Ruth L.
  • Birgit M.-W.
  • Andreas M.
  • Thomas M.
  • Harald P.
  • Heinrich XIII P. R.
  • Alexander Q.
  • Frank R.
  • René R.
  • Melanie R.
  • Ralf S.
  • Wolfram S.
  • Thomas T.
  • Marco v. H.
  • Rüdiger v. P.
  • Christian W. und Peter W.

sowie gegen die russische Staatsangehörige

  • Vitalia B.

in Vollzug gesetzt.

Die Beschuldigten waren am 7. Dezember 2022 festgenommen und sodann beim Bundesgerichtshof vorgeführt worden (vgl. Pressemitteilung Nr. 66 vom 7. Dezember 2022).

In diesem Zusammenhang hatte die Bundesanwaltschaft auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs die deutschen Staatsangehörigen

  • Maximilian E. und
  • Frank H.

ebenfalls am 7. Dezember 2022 in Italien und Österreich festnehmen lassen. Auslieferungsverfahren wurden eingeleitet.

Lesen Sie hierzu auch: Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung sowie Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA), Dr. Ines Peterson Staatsanwältin beim BGH
09.12.2022

Razzia in der Reichsbürgerszene / Polizei nimmt 25 Verdächtige fest

Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung sowie Durchsuchungsmaßnahmen in elf Bundesländern bei insgesamt 52 Beschuldigten

Beispielbild eines Sondereinsatzkommandos (SEK) – Bild dient lediglich der Visualisierung

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat in den frühen Morgenstunden des heutigen Tages (7. Dezember 2022) auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs 22 mutmaßliche Mitglieder sowie drei mutmaßliche Unterstützer einer terroristischen Vereinigung festnehmen lassen.

Bei den mutmaßlichen Vereinigungsmitgliedern handelt es sich um die deutschen
Staatsangehörigen

  • Maximilian E.
  • Michael F. Paul
  • G. Norbert
  • G. Markus
  • H. Frank
  • H. Matthias
  • H. Ruth
  • L. Birgit
  • M.-W. Andreas
  • M. Thomas
  • M. Harald
  • P. Heinrich XIII
  • P. R. René
  • R. Melanie
  • R. Ralf
  • S. Wolfram
  • S. Thomas
  • T. Marco v. H.
  • Rüdiger v. P.
  • Christian W. und Peter W.

Als mutmaßliche Unterstützer festgenommen wurden

  • die russische Staatsangehörige Vitalia B.
  • der deutsche Staatsangehörige Alexander Q.
  • und der deutsche Staatangehörige Frank R.
Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen, Sachsen, Thüringen sowie in einem Fall in Österreich (Kitzbühel) und in Italien (Perugia). Zeitgleich haben dort und in anderen Bundesländern (Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland) richterlich angeordnete Durchsuchungsmaßnahmen in bislang über 130 Objekten begonnen. Diese Maßnahmen dauern an. Sie richten sich auch gegen weitere 27 Beschuldigte. Zudem werden Räumlichkeiten von nichttatverdächtigen Personen durchsucht.

Im Einzelnen:

A. Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB) oder im Falle von Vitalia B., Alexander Q. und Frank R. eine solche Vereinigung unterstützt (§ 129a Abs. 5 S. 1 StGB) zu haben. Die mutmaßlichen Vereinigungsmitglieder Heinrich XIII P. R. und Rüdiger v. P. sollen als Rädelsführer agiert haben (§ 129a Abs. 4 StGB).

Die Haftbefehle gehen im Wesentlichen von folgendem Sachverhalt aus:

Die festgenommenen Beschuldigten gehören zu einer spätestens Ende November 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Den Angehörigen der Vereinigung ist bewusst, dass dieses Vorhaben nur durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten verwirklicht werden kann. Hierzu zählt auch die Begehung von Tötungsdelikten. Die Beschuldigten verbindet eine tiefe Ablehnung der staatlichen Institutionen und der freiheitlich demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland, die im Laufe der Zeit bei ihnen den Entschluss hat wachsen lassen, sich an ihrer gewaltsamen Beseitigung zu beteiligen und hierfür in konkrete Vorbereitungshandlungen einzutreten.

Die Mitglieder der Gruppierung folgen einem Konglomerat aus Verschwörungsmythen bestehend aus Narrativen der sog. Reichsbürger- sowie QAnon-Ideologie. Sie sind der festen Überzeugung, dass Deutschland derzeit von Angehörigen eines sog. „Deep State“ regiert wird. Befreiung verspricht nach Einschätzung der Mitglieder der Vereinigung das unmittelbar bevorstehende Einschreiten der „Allianz“, eines technisch überlegenen Geheimbundes von Regierungen, Nachrichtendiensten und Militärs verschiedener Staaten, einschließlich der Russischen Föderation sowie der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Vereinigung ist der festen Überzeugung, dass sich Angehörige der „Allianz“ bereits in Deutschland aufhalten und deren Angriff auf den „Deep State“ zeitnah bevorstehe.

Die Bekämpfung der verbleibenden Institutionen und Repräsentanten des Staates sowie die Absicherung der Macht sollen durch die Vereinigung und ein deutschlandweites Netz von ihr gegründeter Heimatschutzkompanien übernommen werden. Diese gewaltsame Beseitigung des demokratischen Rechtsstaats auch auf Ebene der Gemeinden, Kreise und Kommunen soll durch Angehörige eines „militärischen Arms“ durchgeführt werden. Der Vereinigung ist zwar bewusst, dass es dabei auch zu Toten kommen wird. Sie nimmt dieses Szenario aber als notwendigen Zwischenschritt zur Erreichung des von ihr angestrebten „Systemwechsels auf allen Ebenen“ zumindest billigend in Kauf.

Hierzu soll von der Vereinigung eine (militärische) Übergangsregierung gebildet werden, die nach der Vorstellung der Vereinigungsmitglieder dem klassischen Reichsbürgernarrativ entsprechend die neue staatliche Ordnung in Deutschland mit den alliierten Siegermächten des 2. Weltkriegs verhandeln soll. Zentraler Ansprechpartner für diese Verhandlungen ist aus Sicht der Vereinigung derzeit ausschließlich die Russische Föderation. Der Beschuldigte Heinrich XIII P. R. hat auch bereits Kontakt mit Vertretern der Russischen Föderation in Deutschland aufgenommen. Nach den bisherigen Ermittlungen gibt es allerdings keine Anhaltspunkte dafür, dass die Ansprechpartner auf sein Ansinnen positiv reagiert haben.

Auf der Basis dieser Ideologie haben die Beschuldigten spätestens seit Ende November des Jahres 2021 mit sich seitdem immer weiter in ihrer Intensität steigernden Vorbereitungen begonnen. Diese umfassen die Planung verwaltungsähnlicher Strukturen, die Beschaffung von Ausrüstung, die Durchführung von Schießtrainings sowie die Rekrutierung neuer Mitglieder. Zentrales Gremium der Gruppierung ist der „Rat“, dem Heinrich XIII P. R. vorsteht. Er gilt innerhalb der Vereinigung als zukünftiges Staatsoberhaupt. Als sein persönlicher Referent fungiert Thomas T. Die Mitglieder des „Rates“ haben sich seit November 2021 regelmäßig im Verbogenen getroffen, um die angestrebte Machtübernahme in Deutschland und den Aufbau eigener Staatsstrukturen zu planen. Das Gremium verfügt ähnlich wie das Kabinett einer regulären Regierung über verschiedene Ressorts, beispielsweise „Justiz“, „Außen“ und „Gesundheit“. Für die Leitung solcher Ressorts sind jedenfalls die Beschuldigten Birgit M.-W., Paul G., Ruth L., René R. und Melanie R. vorgesehen.

Angegliedert an den „Rat“ ist der „militärische Arm“. Einige seiner Mitglieder haben in der Vergangenheit aktiv Dienst in der Bundeswehr geleistet. Diesem Teil der Vereinigung obliegt es, die geplante Machtübernahme mit Waffengewalt durchzusetzen. Bewerkstelligt werden soll dies über ein bereits im Aufbau befindliches System sog. „Heimatschutzkompanien“, mithin von militärisch organisierten, in der Planung auch bewaffneten Verbänden. An der Spitze des „militärischen Arms“ steht Rüdiger v. P. Dieser hat einen Führungsstab eingesetzt, dem die Beschuldigten Maximilian E., Michael F., Frank H., Thomas M., Wolfram S., Marco v. H., Christian W. und Peter W. angehören. Der Führungsstab befasste sich unter anderem mit der Rekrutierung neuer Mitglieder, der Beschaffung von Waffen und anderen Ausrüstungsgegenständen, dem Aufbau einer abhörsicheren Kommunikations- und IT-Struktur, der Durchführung von Schießübungen sowie Plänen für die künftige Unterbringung und Verpflegung der „Heimatschutzkompanien“. In die Umsetzung dieser Maßnahmen waren auch die Beschuldigten Norbert G., Markus H., Matthias H., Harald P. und Ralf S. eingebunden.

Im Fokus der Rekrutierungsbemühungen der Vereinigung standen vor allem Angehörige der Bundeswehr und Polizei. In Umsetzung dieses Ziels kam es im Sommer 2022 zumindest in Baden-Württemberg jedenfalls zu vier Treffen, anlässlich derer u.a. der Beschuldigte Rüdiger v. P. für die Gruppierung und ihre Ziele geworben hat. Im November 2022 versuchten die Beschuldigten Rüdiger v. P., Marco v. H, Michael F., und Thomas M. in Norddeutschland gezielt Polizeibeamte für die Vereinigung zu gewinnen. Im Oktober 2022 kundschafteten Angehörige des „militärischen Arms“ Bundeswehrkasernen in Hessen, Baden-Württemberg und Bayern aus, um sie auf ihre Tauglichkeit für die Unterbringung eigener Truppen nach dem Umsturz zu inspizieren.

B. Vitalia B. ist dringend verdächtig, die Vereinigung insbesondere dadurch unterstützt zu haben, dass sie dem Beschuldigten Heinrich XIII P. R. bei der Kontaktaufnahme zu Vertretern der Russischen Föderation behilflich war. Alexander Q. wird Unterstützung zur Last gelegt, weil er für die Vereinigung öffentlich in Internetforen geworben hat. Frank R. soll in die Aufgaben des „militärischen Arms“ unterstützend eingebunden gewesen sein.

C. Nach den bisherigen Ermittlungen besteht zudem der Verdacht, dass einzelne Mitglieder der Vereinigung konkrete Vorbereitungen getroffen haben, mit einer kleinen bewaffneten Gruppe gewaltsam in den Deutschen Bundestag einzudringen. Die Einzelheiten sind noch aufzuklären. Die weiteren Ermittlungen dienen auch zur Feststellung, ob der Straftatbestand der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens gegen den Bund (§ 83 Abs. 1 StGB) verwirklicht wurde.

D. Die heutigen Durchsuchungsmaßnahmen richten sich nicht nur gegen die festgenommenen Personen, sondern darüber hinaus gegen weitere 27 Beschuldigte, gegen die der Anfangsverdacht einer Mitgliedschaft oder Unterstützung in Bezug auf die verfahrensgegenständliche terroristische Vereinigung besteht.

E. Die Ermittlungen in diesem Verfahrenskomplex wurden in enger Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt, den Landeskriminalämtern in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen, dem Bundesamt für Verfassungsschutz, dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst sowie den Landesämtern für Verfassungsschutz in Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Hessen und Thüringen geführt. Für die heutigen Festnahmen und Durchsuchungsmaßnahmen sind über 3.000 Sicherheitskräfte und Polizeibeamte des Bundeskriminalamts, Spezialkräfte der Bundespolizei, der vorgenannten Landeskriminalämter sowie weitere Polizeikräfte aus Brandenburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland und Thüringen im Einsatz.

F. Die festgenommenen Beschuldigten werden heute und morgen (7. und 8. Dezember 2022) dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / Dr. Ines Peterson
07.12.2022

Erklärung zu den Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft wird heute um 14:00 Uhr über die heutigen Maßnahmen im Zusammenhang mit Festnahmen von 25 mutmaßlichen Mitgliedern und Unterstützern einer terroristischen Vereinigung (Pressemitteilung Nr. 66 vom heutigen Tage) informieren. Zu diesem Zweck wird Herr Generalbundesanwalt Dr. Frank eine Erklärung vor Medienvertretern abgeben.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / Dr. Ines Peterson
07.12.2022

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den vietnamesischen Staatsangehörigen Anh T. L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Anh T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte wurde am 15. April 2022 in Prag festgenommen und befindet sich seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 2. Juni 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Emilie R.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendliche und als Heranwachsende mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 und Nr. 16 vom 31. März 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Generalbundesanwalt: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds „Islamischer Staat (IS)

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Unterstützer

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. August 2022)

den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H. I.

in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und andere Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H. I. unterstützt haben sollen.

Ahmed H. I. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed H. I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H. I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H. I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.

Ahmed H. I. wird im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
16.08.2022

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Anklage wegen mutmaßlicher geheimdienstlicher Agententätigkeit u.a. erhoben

Düsseldorf – Die Bundesanwaltschaft hat am 3. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen den deutschen Staatsangehörigen Aziz A. wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) und Verstoßes gegen das Waffengesetz (§ 34 Abs. 1 Satz 1, § 52 Abs. 3 Nr. 7 WaffG) erhoben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Aziz A. ist ein Bekannter des gesondert verfolgten Ali D. Letztgenannter sammelte im Auftrag türkischer Nachrichtendienste spätestens ab Sommer 2021 in Deutschland Informationen unter anderem über Mitglieder und Unterstützer der Bewegung des islamischen Predigers Gülen. Um Gleichgesinnte für Ausspähmaßnahmen zu gewinnen, trainierte Ali D. auch auf Schießständen. Zu seinen Trainingspartnern gehörte Aziz A. Dieser erklärte sich im August 2021 gegenüber Ali D. bereit, für den türkischen Geheimdienst Informationen zu beschaffen. Im September 2021 benannte Aziz A. dem Ali D. zwei mutmaßliche Gülen-Anhänger und übermittelte zu einem von ihm weitere Daten. Überdies verkaufte Aziz A. an Ali D. Munition für einen gemeinsamen Besuch eines Schießstandes. Aziz A. befindet sich auf freiem Fuß.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 17. März 2022 Anklage gegen Ali D. vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 29 vom 13. April 2022). Dieser wurde inzwischen rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr neun Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
12.08.2022

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anklage wegen des Brandanschlages auf eine Asylbewerberunterkunft am 19. September 1991 in Saarlouis erhoben

(Koblenz / Saarlouis) – Die Bundesanwaltschaft hat am 21. Juli 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz Anklage gegen

den deutschen Staatsangehörigen Peter S.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht des Mordes, des versuchten Mordes zum Nachteil von 20 Menschen sowie der Brandstiftung mit Todesfolge und mit versuchter Todesfolge (§§ 211, 212 Abs. 1, §§ 307 Nr. 1, 306 Nr. 2 a. F., §§ 22, 23 Abs. 1 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Peter S. besuchte am späten Abend des 18. September 1991 eine Gaststätte in Saarlouis, wo er sich mit rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda austauschte. Die Gesprächsteilnehmer machten deutlich, dass sie die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutheißen würden.

Nach Schließung der Gaststätte begab sich der Angeschuldigte in den frühen Morgenstunden des 19. September 1991 zu einem Wohnheim für Asylbewerber in der Saarlouiser Straße, um dort aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus einen Brand zu legen. Er betrat das Gebäude, goss im Treppenhaus des Erdgeschosses aus einem Kunststoffkanister Benzin aus und entzündete es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit im gesamten Treppenhaus aus und erfasste im Flur des Dachgeschosses einen 27-jährigen ghanaischen Staatsangehörigen. Dieser erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchvergiftung, die noch am Tattag zu seinem Tod führten. Zwei weitere Hausbewohner konnten sich nur durch Sprünge aus dem Fenster retten und trugen dadurch Knochenbrüche davon. Den übrigen 18 Bewohnern gelang es, sich unverletzt in Sicherheit zu bringen.

Der Angeschuldigte wurde am 4. April 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. im Übrigen Pressemitteilungen Nr. 18 und 19 vom 4. April 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
03.08.2022

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / Terror

Anklage u.a. wegen eines mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffs in einem Fernzug der Deutschen Bahn erhoben

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Juni 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den palästinensischen Volkszugehörigen Abdalrahman A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall der gefährlichen Körperverletzung (§ 211 Abs. 2, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, § 22, 23 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. Zusätzlich werden ihm Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

  1. Abdalrahman A. weist eine radikal-islamische Gesinnung auf. Spätestens im September 2021 fasste er den Entschluss, einen Beitrag zum weltweiten Jihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten. Dazu näherte er sich am Morgen des 6. November 2021 im Fernzug der Deutschen Bahn ICE 928 von Passau nach Nürnberg von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgastes und stach diesem mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich. Sodann versetzte er einem in demselben Wagen sitzenden anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf. Einem dritten zu Hilfe eilenden Mann fügte der Angeschuldigte Schnittverletzungen an der Stirnseite und am rechten Handrücken zu. Anschließend lief Abdalrahman A. in den angrenzenden Wagen und stach dort einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel sowie mindestens zweimal in den Brust- und Bauchbereich. Das erste, zweite und vierte Opfer erlitten durch die Angriffe zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefährliche Verletzungen.
  2. Unmittelbar nach diesem Vorfall bezeichnete sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank. Am 7. November 2021 wurde er auf Grund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen. Dort schlug er am Morgen des 20. Dezember 2021 aus radikal-islamischen Motiven einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal schmerzhaft ins Gesicht.
  3. Am Morgen des 3. Januar 2022 stieß Abdalrahman A. in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Alsdann hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.

Nach den Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Abdalrahman A. nicht an einer psychischen Erkrankung leidet. Vor diesem Hintergrund befindet er sich seit dem 21. Januar 2022 in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. Januar 2022, der am 2. Mai 2022 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 a) GVG) am 11. März 2022 an sich gezogen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.07.2022