Kommunalpolitik / Speyer

Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung für das Jahr 2023

Die Stadt Speyer hat den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2023 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan.

„Wir freuen uns sehr, dass die Haushaltsgenehmigung nun eingetroffen ist. Gerade in Anbetracht der vielfältigen Herausforderungen, die Kommunen zurzeit zu stemmen haben, stellt eine so späte Rückmeldung eine zusätzliche Belastung dar“, unterstreicht Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.    
„Wir können nun sehr positiv gestimmt sein, denn in der Gesamtschau attestiert uns die ADD, dass wir auf dem richtigen Weg sind, was sich insbesondere an der hohen finanziellen Leistungsfähigkeit in den kommenden Planungsjahren zeigt.“

Demnach weisen die Planungsjahre 2023 bis 2026 positive freie Finanzspitzen aus, die als Indikator für die finanzielle Leistungsfähigkeit einer Kommune dienen. Da es sich bei den Planungswerten lediglich um Prognosen handelt, ist eine dauernde Leistungsfähigkeit der Stadt Speyer stand jetzt noch nicht hinreichend gesichert, es zeichnet sich jedoch eine positive Tendenz ab.

Zudem konnte das Eigenkapital erneut erhöht werden: Die Schlussbilanz zum 31. Dezember 2021 weist ein Eigenkapital von rund 84.735.519 Euro aus, woraus sich eine Eigenkapitalquote von 20,28 Prozent gegenüber dem Vorjahr mit 17,19 Prozent ergibt. Das in der letzten festgestellten Bilanz ausgewiesene Eigenkapitel soll sich zum 31. Dezember 2023 auf 88.306.741 Euro und zum 31. Dezember 2026 auf 104.044.413 Euro belaufen. Demnach ist eine Überschuldung der Stadt Speyer derzeit nicht gegeben und auch mittelfristig nicht zu befürchten.

„Auch in diesem Jahr planen wir, die Liquiditätskredite zeitnah zu tilgen. Das verdeutlicht, dass die Haushaltsberatungen der letzten drei Jahre Wirkung zeigen und wir jedes Jahr vorankommen. Der nächste Schritt wird nun sein, uns intensiv mit den Fachabteilungen zu beraten und entsprechend in die Planungen einzusteigen. Denn gerade bei den Investitionen sind noch Einschränkungen zu verzeichnen, und Ziel muss es sein, so realistisch zu planen, dass die kalkulierten Investitionen mit dem Jahresabschluss deckungsgleich sind“, kündigt Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler an und betont auch: „Die Einhaltung des Konnexitätsprinzips ist dabei zwingend notwendig, da eine adäquate Erfüllung zusätzlicher öffentlicher Aufgaben ohne finanzielle Entlastung durch das Land nicht möglich ist.“

Die städtische Kämmerei nimmt nun eine genaue Prüfung der Genehmigung vor und wird die nachgeforderten Unterlagen bei der ADD einreichen.

Stadtverwaltung Speyer
25.05.2023

Corona & Stadtnotizen aus Speyer

Coronafallzahlen von Mittwoch (24.02.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 1996 ( + 3 )
Davon bereits genesen: 1841
Todesfälle: 77 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen: 45,5 ( unverändert )
Warnstufe: Orange

Stand: 23.02.2021, 14:10 Uhr

Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz
24.02.2021

Stadtnotizen

Stadt Speyer erhält Haushaltsgenehmigung

Am Dienstag, 23. Februar 2021 hat die Stadt Speyer den von der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) genehmigten Haushalt für das Haushaltsjahr 2021 erhalten. Ebenfalls genehmigt wurde der parallel eingereichte Stellenplan. 

„Ich begrüße die Genehmigung des Haushaltes, die dafür sorgt, dass wir handlungsfähig bleiben, um auch zukünftig schnell und zielgenau auf neue Entwicklungen reagieren zu können“, betont Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. „Bedingt durch die Corona-Pandemie und der mit ihr einhergehenden Herausforderungen hatten wir im letzten Jahr und werden auch in diesem Jahr deutliche Mehrausgaben haben. Dadurch, dass die Stadt Speyer aufgrund der Berechnungsmethode keinen Gewerbesteuerausgleich erhalten wird, werden wir coronabedingt anfallende Zusatzkosten zunehmend mit Geldern aus dem städtischen Haushalt decken müssen. Neben einem genehmigten Haushaltsplan ist es daher umso wichtiger – und das habe ich an dieser Stelle schon im letzten Jahr gefordert – dass die Kommunen bei der Erfüllung von Bundes- und Landesaufgaben auskömmlich finanziert werden“, so die Stadtchefin weiter. 

Die städtische Kämmerei wird in den kommenden Tagen eine genaue Prüfung der Genehmigung vornehmen und nachgeforderte Unterlagen bei der ADD einreichen. Sobald dieser Prozess abgeschlossen ist, werden weitere Erläuterungen für die Öffentlichkeit folgen.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021

Information des Standesamts Speyer zu Trauerfeiern

Trauerfeiern (TF) – Trauerhalle (TH) Friedhof:

Die Trauerhalle ist für Trauerfeiern ab dem Montag, 01. März 2021 wieder geöffnet.

Wir empfehlen den Verzicht auf Nennung der Trauerfeier- und Bestattungstermine in Traueranzeigen.

Die Gästezahl ist auf den engsten Angehörigen- und Familienkreis zu reduzieren (max. 20 Personen). Die Trauerhalle ist mit insgesamt 20 Stühlen bestuhlt, die in einem einzuhaltenden Mindestabstand von zwei Metern stehen. Es gibt keine Stehplätze für weitere Gäste. Die Empore und der Arkadenbereich sind gesperrt. Livemusik und Gesang ist bei TF in der TH nicht gestattet.

Die Trauerhalle darf nur von objektiv gesunden Gästen betreten werden.

Beim Betreten der Trauerhalle ist von den angebotenen Händedesinfektionsmittelspendern Gebrauch zu machen.

Anlieferung von Blumen und Trauerdekoration darf nur von Befugten bis 09.00 Uhr erfolgen. Der Aufenthalt Im Innenhof und TH-Bereich ist ausschließlich den Bestattungsinstituten und deren Mitarbeiterschaft für die jeweils nächsten TF und Beisetzung erlaubt. Die Öffnung der Türen zur Trauerhalle für Gäste erfolgt erst ca. 10 Min. vor Beginn der Trauerfeier.

Das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP 2-Maske) ist Voraussetzung für das Betreten der Verwaltungsgebäude durch Besucher.

Die med. Maske muss beim Betreten und Verlassen der Trauerhalle und auch während der Trauerfeier nach Einnahme des Sitzplatzes und im Sitzen getragen werden.

Das Kontaktformular (je Gast ein Vordruck) ist von den mitkommenden Gästen der Trauergesellschaft im Voraus auszufüllen und mitzubringen. Ohne dieses Kontaktformular ist ein Betreten der Trauerhalle nicht möglich. Dieses Kontaktformular wird chronologisch in Ordnern abgeheftet, aufbewahrt und dann nach Ablauf einer Frist von vier Wochen vernichtet.

Auch im Freien während des Trauerzugs und bei der Beisetzung am Grab empfehlen wir dringend das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Darüber hinaus sind die Mindestabstandregeln von 1,50 m auch im Freien auf dem gesamten Friedhof zu beachten.

Hygieneschutzmaßnahmen: Weihwasserkessel werden nur noch für Geistliche bereitgestellt und die Sandschale am Grab ohne Schippe. Das Aufstellen von Kondolenzständern bzw. die Auslage von Kondolenzlisten ist derzeit leider nicht möglich.

Reservierungen von Bestattungsterminen sind nur über das FH-Büro möglich, nicht mehr selbstständig durch die Bestattungsinstitute.

Urnenbeisetzungen können zeitlich geschoben werden und unter Beachtung der gesetzlichen Frist von drei Monate durchgeführt werden.

Erdbestattungen werden unter Berücksichtigung der Bestattungsfrist von maximal zehn Tagen vorgezogen.

Seit Januar 2021 wurde der Bestattungsterminkalender geändert, so dass mehr Bestattungstermine pro Woche angeboten werden können.

Montags bis Donnerstag: je 3 Erdbestattungen um 10.00, 11.30 und 13.00 Uhr

Zusätzlich noch von Montags bis Donnerstag je 2 Urnenbeisetzungen um 14.30 und 15.30 Uhr

Freitags werden ausschließlich 3 Urnenbeisetzungen angeboten: 09.30, 10.30 und 11.30 Uhr

Friedhofsbesucher und sonstige Kunden werden über das seitliche Fenster des Friedhofsbüros bedient.

Nur in notwendigen Ausnahmefällen darf von max. 2 befugten Personen mit medizin. Maske das Büro zeitlich limitiert betreten werden.

Für Grabaussuchtermine bitten wir zwingend vorher einen Termin zu vereinbaren und sich zuvor über das Internet unter www.Speyer/Rathaus&Verwaltung/Standesamt/Friedhof/Grabformen ausführlich über die verschieden Grabarten für Urnenbeisetzungen und Erdbestattungen mit allen Gebühren zu informieren. Diese liegen auch in Papierform im Friedhofsbüro (Hertrichweg 2a), dem Standesamt (Große Himmelsgasse 10) und bei den Speyerer Bestattungsinstituten zur Mitnahme aus. Wir bitten Grabaussuchtermin immer mit dem FH-Büro zeitlich im Voraus abzustimmen.

Das Standesamt Speyer dankt für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Für Rückfragen stehen wir Ihnen telefonisch unter 06232 / 14-2506 sowie per Mail unter standesamt@stadt-speyer.de bzw. friedhof@stadt-speyer.de gerne zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
24.02.2021