Schwetzingen

Nach Brand im Hotel Atlanta: Ab März temporäre Unterbringung der betroffenen Flüchtlinge in ehemaliger Flüchtlingsunterkunft in Hockenheim

Die Stadt Schwetzingen wird ab März 2020 ein Gebäude in der Industriestraße 4 in Hockenheim nutzen, um dort die vom Brand im Hotel Atlanta betroffenen Flüchtlinge unterzubringen. Das zweistöckige Gebäude wurde bereits durch den Rhein-Neckar-Kreis als Flüchtlingsunterkunft genutzt, und bietet dadurch ideale Voraussetzungen für eine Zwischennutzung. Die Stadt Schwetzingen wird das Gebäude befristet für die Dauer von sechs Monaten anmieten.

Für die Stadt Schwetzingen dankt Bürgermeister Matthias Steffan seinem Hockenheimer Kollegen Thomas Jakob-Lichtenberg sowie dem Eigentümer des Gebäudes für die schnelle und pragmatische interkommunale Hilfe. „Das Gebäude in der Industriestraße ist in einem ausgezeichneten Zustand. Damit ist es uns möglich, den rund 70 vom Brand im Hotel Atlanta betroffenen Geflüchteten eine adäquate Unterkunft anzubieten, bis die bereits begonnenen Renovierungsarbeiten im Hotel Atlanta beendet sind und wir dort die Anschlussunterbringung wieder aufnehmen können“, zeigte sich Bürgermeister Steffan erleichtert. Viele der Flüchtlinge seien auch bereits in Ausbildung oder berufstätig und unter anderem auch in Hockenheimer Unternehmen untergekommen. Eine Unterbringung in Hockenheim bedeute daher auch wie bisher kurze Wege zu Schulen und Arbeitsstätten.

Die Betreuung der Flüchtlinge vor Ort in Hockenheim wird durch Personal der Stadt Schwetzingen (unter anderem durch den Integrationsbeauftragten der Stadt Schwetzingen Markus Liu-Wallenwein) erfolgen. Ausländerrechtlich verbleiben die Flüchtlinge in der Zuständigkeit der Ausländerbehörde Schwetzingen.

Das für die Anschlussunterbringung genutzte Hotel Atlanta war durch einen Brand im August 2019 unbewohnbar geworden. Auslöser war ein technischer Defekt an einer Elektroleitung. Die Bewohner konnten zunächst kurzfristig im Ankunftszentrum im Patrick-Henry-Village in Heidelberg untergebracht werden. Seit Oktober 2019 sind sie in der als Erstaufnahmeeinrichtung genutzten Tompkins-Kaserne in Schwetzingen untergebracht. Die Stadt kommt mit der jetzt gefundenen Lösung auch der nachhaltigen Bitte des Landes nach, die Flüchtlinge dauerhaft wieder kommunal unterzubringen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

Aus dem Gemeinderat am 29. Januar 2020

Karlsruher Straße: Gemeinderat vergibt Sanierungsarbeiten / Feststellung der Jahresrechnung 2018

Haushalt: Guter Abschluss für 2018

Die Jahresrechnung für das Jahr 2018 fällt erfreulich aus, sind sich Oberbürgermeister Dr. Pöltl und die Vertreter der Fraktionen gemeinsam mit Stadtkämmerer Manfred Lutz-Jathe einig.

Der Gesamthaushalt 2018 – es war der letzte nach dem kameralen System – beträgt 81.037.925,13 EUR. Davon entfallen 70.376.736,02 EUR auf den Verwaltungshaushalt und 10.661.189,11 EUR auf den Vermögenshaushalt.

Die Zuführung an den Vermögenshaushalt beläuft sich auf sehr beachtliche 9.336.684,73 EUR. Die Zuführung zur Allgemeinen Rücklage auf 7.840.918,10 EUR.

Neue Schulden wurden keine aufgenommen. Die städtischen Schulden betragen zum Stichtag 31. Dezember 2018 5.596.775,83 EUR, umgerechnet 260 EUR pro Kopf. 

Die allgemeine Rücklage beträgt 22.945.387,83 EUR. Damit übersteigt zum Jahresende 2018 die Allgemeine Rücklage mit 22,9 Mio. EUR die tatsächliche Verschuldung mit 5,6 Mio. EUR um 17,3 Mio. EUR. Sie steht für die anstehen-den größeren Maßnahmen der nächsten Jahre als Deckung zur Verfügung.

Ein allgemeiner Dank ging an den langjährigen Leiter des Kämmereiamts Manfred Lutz-Jathe, der Ende Februar aus dem aktiven Dienst ausscheiden wird.

(25 Ja, 2 Enthaltungen)

Vergabe erfolgt: Sanierung Karlsruher Straße kann beginnen

Der Gemeinderat vergab die Straßensanierungsarbeiten an die Firma Wolff & Müller Tief- und Straßenbau GmbH & Co. KG zum Angebotspreis von 3.978.621,63 EUR.

Die Sanierung umfasst neben der Straßengestaltung auch die Erneuerung der Gasleitung und der Hausanschlüsse durch die Stadtwerke Schwetzingen. Die Bietergemeinschaft BIT/Eiling wird die gesamte Baumaßnahme überwachen.

Bellamar: Jahresabschluss 2018 mit leichten Verlusten

Der Eigenbetrieb bellamar schließt das erfolgreich verlaufene Jahr 2018 mit einem vergleichsweise geringen Verlust von 64.732,54 EUR ab, den die Stadt Schwetzingen mit 36.034,72 EUR ausgleichen wird. Die restliche Summe wird aus dem Gewinnvortag getilgt.

Der Jahresabschluss wurde von PWC Falk & Co. und vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwetzingen geprüft.

(26 Ja, 1 Enthaltung)

BBPlan Hockenheimer Landstraße – 2. Offenlage

Der angepasste Entwurf für den Bebauungsplan Hockenheimer Landstraße – das Gelände liegt am südlichen Stadteingang – geht jetzt in eine 2. Offenlage. Bei der Beteiligung der Fachbehörden sind verschiedene Stellungnahmen eingegangen, die ebenso wie die Festsetzungen des neuen Einzelhandels-konzeptes in den Entwurf eingearbeitet wurden. Konkret geht es in dem vorhandenen Sondergebiet um kleinere bestandsorientierte Erweiterungen der dortigen Märkte Aldi, Lidl und dm-Drogeriemarkt, die auch in einer aktuellen Auswirkungsanalyse bestätigt wurden. Weitere Änderungen betreffen die Gastronomie im italienischen Supermarkt sowie eine Nutzung für freie Berufe und die Zulässigkeit von Büroflächen in Teilbereichen des Gebiets.

Aufgrund der städtebaulichen und funktionalen Struktur des Planstandortes und des unmittelbaren Umfeldes sowie aufgrund dessen Lage an einer Hauptverkehrsachse werden städtebauliche und verkehrliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen.

Neue Stromlieferverträge: 100 % Ökostrom und günstigere Preise

Die Stromlieferverträge für die Hirschacker-Grundschule, das Hebelgymnasium, der Nordstadtgrundschule und das Rathaus wurden zum Jahresende 2019 durch den Stromlieferanten NaturEnergie gekündigt. Der Gemeinderat stimmte jetzt dem Abschluss eines Stromliefervertrags (100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote) mit der Enercity – Stadtwerke Hannover AG zu. Durch den neuen Vertrag können gesunkene Strompreise genutzt werden.

Auch für alle anderen städtischen Objekte bezieht die Stadt bisher schon Ökostrom mit Neuanlagenquote.

Soweit nicht anders beschrieben, erfolgten die Beschlüsse einstimmig. Die komplette Sitzung sowie die Vorlagen und Beschlüsse sind auch im Internet unter http://ratsinfo.schwetzingen.de nachzulesen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

„HildaCafé“ am 6. Februar: Beschwingt durch den Nachmittag mit Elena Spitzner

Immer donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr öffnet das HildaCafé des Diakonievereins im Hebelhaus für die Schwetzinger Senior/innen seine Türen. An jedem ersten Donnerstag im Monat ist auf Einladung der Stadt Schwetzingen ein besonderer Referent zu Gast. Am 6. Februar erwartet die Besucher passend zum Frühlingsbeginn ein bunter musikalischer Strauß am Klavier mit Elena Spitzner. Mit Ihrer gewohnt humorvollen Art wird sie die Seniorinnen und Senioren zum Mitsingen und Mitschunkeln hinreißen. Gute Laune ist also Programm bei Kaffee und leckerem Kuchen.

Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen, einen kurzweiligen Nachmittag in netter Gesellschaft, bewirtet von den ehrenamtlichen Helfern der Freiwilligenagentur „Sei dabei“ zu genießen. Einlass ist ab 14:30 Uhr, um 15 Uhr beginnt das Programm wie gewohnt mit einer Begrüßung durch den Vorsitzenden des Diakonievereins Ulrich Kirchner. Das Besondere am Hildacafé ist auch, das jeder Gast nur das bezahlt was er kann, denn für die angebotenen Getränke und Speisen steht eine kleine Spendenkasse des Diakonievereins bereit. Das aktuelle Programmfaltblatt für das erste Quartal 2020 liegt an der Rathauspforte, im Generationenbüro, in der Tourist Information und in einigen Arztpraxen aus. Alle Termine stehen auch im Internet unter https://www.diakonieverein-schwetzingen.de/hildacafe.html. Bei Fragen gibt der Diakonieverein unter der Telefonnummer 06202 / 9282-14 gerne Auskunft.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

Bauprojekt FLÜWO: Straßensperrungen wegen Kanalanschlussarbeiten

Im Zuge von notwendigen Kanalanschlussarbeiten für das Bauprojekt der Firma FLÜWO wird die Friedrich-Ebert-Straße in Höhe der Hausnummer 48a von Montag, 3. Februar, bis Freitag, 7. Februar für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt.

Der Verkehr Richtung Rondell wird während dieser Zeit über die Grenzhöfer Straße und Mannheimer Straße umgeleitet. In der Woche darauf von Montag, 10. Februar, bis Freitag, 14. Februar, wird dann die Carl-Goerdeler-Straße im Bereich der Einmündung ins Rondell für den Verkehr gesperrt. Die Umleitungen sind in beiden Fällen ausgeschildert.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

Bürgersprechstunde von Oberbürgermeister Dr. René Pöltl im Februar/ März

Am Montag, 17. Februar 2020,  wird Oberbürgermeister Dr. René Pöltl wieder eine Bürgersprechstunde abhalten. Sie findet in der Zeit ab 17 Uhr im Rathaus statt. Für diesen Termin sind noch Anmeldungen möglich.

Die nächste Bürgersprechstunde findet dann am Montag, 16. März 2020, ab 17 Uhr, statt. Für diesen Termin sind ebenfalls bereits Anmeldungen möglich. Interessierte Bürger/innen können sich an Sarah Erles und Sabrina Cass, Tel. 87-201,  zwecks Terminvereinbarung wenden.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

Runder Tisch Inklusives Schwetzingen tagt wieder am 5. Februar 2020

Der nächste ‚Runde Tisch Inklusives Schwetzingen‘ findet am Mittwoch, 5. Februar 2020, von 17.00 bis 18.30 Uhr in der Volkshochschule, Raum 105, im Erdgeschoss statt. Der Raum ist barrierefrei über den Eingang Kulturzentrum erreichbar.

Thema des Runden Tisches wird neben einem Bericht zu aktuellen Themen ein Vortrag von Nicole Blem vom Generationenbüro der Stadt zum Thema:  „Social Media und Inklusion.  Foren, Chancen, Risiken“ sein. Menschen mit Behinderung haben – wie viele andere auch – den Wunsch, in sozialen Netzwerken aktiv unterwegs zu sein. Noch gibt es aber viele Barrieren, die ihnen den Zugang dazu erschweren. Hier setzt der heutige Vortrag von Nicole Blem an. Wie und in welchen Foren kann ich Informationen erhalten, austauschen und auch eigene Ideen leichter in den Social Media umsetzen.

Zudem sind die Teilnehmer/innen eingeladen, konkrete und / oder persönliche Anliegen rund um die Barrierefreiheit vorzubringen.

Hörbehinderte Personen können sich bei Nicole Blem (nicole.blem@schwetzingen.de) anmelden, damit bei Bedarf ein/e Gebärdensprachdolmetscher/in angefordert werden kann. Alle Bürger/innen mit und ohne Handicap sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Beiratsmitglieder freuen sich über reges Interesse.

Stadtverwaltung Schwetzingen
30.01.2020

Schwetzingen:

Busch statt Van Baerle beim Schwetzinger Mozartfest

Klaviertrio-Wechsel wegen Krankheit

Benannt nach dem legendären Geiger Adolf Busch, hat sich das Busch Trio zum führenden Klaviertrio seiner Generation entwickelt. Als drei eigenständige Solisten haben Omri Epstein, Mathieu van Bellen und Ori Epstein Preise bei internationalen Solowettbewerben gewonnen. Zusammengeführt durch ihre gemeinsame Leidenschaft für Kammermusik und inspiriert durch Mathieus Violine „ex-Adolf Busch” J. B. Guadagnini (Turin, 1783) feiern sie seither Erfolge und ernten Anerkennung für ihre „unbeschreibliche Ausdruckskraft”.

Seit seiner Gründung 2012 ist das Trio regelmäßig zu Gast auf bedeutenden Bühnen und Festivals in ganz Europa. Sein Debut in der Wigmore Hall wurde von der Presse hoch gelobt: The Times schrieb damals „…was am meisten beeindruckte, war die mühelose Musikalität des Trios.“.

Das Trio hat seinen Sitz bei Amsterdam, wo es gemeinsam mit der Geigerin Maria Milstein (Van Baerle Trio) seit 2019 in einer Scheunenkirche aus dem Jahre 1695 ein Kammermusikzentrum für Proben, Meisterkurse, Aufnahmen und Konzerte aufbaut und betreibt.

In den vergangenen Spielzeiten war das Trio bereits auf einer China-Tournee sowie in Deutschland, Frankreich und den USA zu erleben, wo die Washington Post bei ihrem Konzert in der Phillips Collection ihre „bemerkenswerte Reife“ hervorhob. Die Höhepunkte der kommenden Spielzeit bilden Konzerte im Konzerthaus Berlin, in Amsterdams Concertgebouw und der Londoner Wigmore Hall, beim Heidelberger Frühling, in der Liederhalle Stuttgart sowie eine Tournee durch die USA.

Die Mozartgesellschaft Schwetzingen freut sich, dass trotz der Kurzfristigkeit eine solch hochkarätige Vertretung für das Van Baerle Trio gefunden werden konnte. Das Busch Trio wird neben dem geplanten Klaviertrio Nr. 2 Es-Dur von Franz Schubert das Klaviertrio G-Dur KV 564 von W. A. Mozart und Felix Mendelssohn Bartholdys Trio Nr. 1 d-Moll op. 9 darbieten.

Bereits gekaufte Tickets für die Konzert-Matinee am 29. September um 11 Uhr behalten Ihre Gültigkeit. Weitere Tickets erhältlich bei der Schwetzinger Zeitung und allen bekannten VVK-Stellen sowie online unter www.mozartgesellschaft-schwetzingen.de.

Text: Mozartgesellschaft Schwetzingen e.V. Foto: KaupoKikkas
11.09.2019

Nach Brand in Flüchtlingsunterkunft „Hotel Atlanta“: Sanierungsarbeiten begonnen

Ende August war es im ehemaligen Hotel Atlanta, welches die Stadt Schwetzingen als Anschlussunterbringung für Flüchtlinge nutzt, zu einem Brand gekommen. Vermutlich durch eine undichte Wasserleitung wurde ein Brand in der Elektrik des Hauses verursacht, wodurch unter anderem die Versorgung mit Strom und Wasser nicht mehr gegeben war. Dank der schnellen und unbürokratischen Hilfe des Landes wurden die rund 85 Bewohner des Atlanta daraufhin im Ankunftszentrum des Landes Patrick Henry Village (PHV) in Heidelberg untergebracht. Dort werden sie betreut und verpflegt, bis eine Rückkehr ins Atlanta wieder möglich ist.

Am Dienstag (10. September) begannen die Sanierungsarbeiten im Hotel Atlanta. Zunächst finden Abschottungsarbeiten statt, um den sanierungsbedürftigen Teil baulich vom restlichen nicht vom Brand in Mitleidenschaft gezogenen Teil zu trennen. Ziel ist es, bis Ende der Woche eine genaue Schadensbilanz zu ziehen um entscheiden zu können, welche Zimmer noch bewohnbar sind. Die Stadt möchte möglichst schnell die nutzbaren Zimmer wieder mit Flüchtlingen belegen, da diese durch den Umzug ins PHV teilweise längere Wege zu Schule und Arbeitsstelle zurücklegen müssen. Dann beginnen die eigentlichen Sanierungsarbeiten, um das gesamte Hotel wieder bewohnbar zu machen. Die Versicherung geht aktuell von einem Schaden im niedrigen sechsstelligen Bereich aus.

Bis zur vollständigen Sanierung können die Bewohner im Ankunftszentrum im PHV wohnen bleiben. Die Stadt dankt dem Land für die Unterstützung.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

Das Ordnungsamt informiert: Wie und wann verbrenne ich Grünschnitt ordnungsgerecht?

Da es in letzter Zeit vermehrt zu Klagen über nicht ordnungsgemäß verbrannten Grünschnitt gekommen ist, informiert das Ordnungsamt darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang das Verbrennen von Laub und Gartenabfällen zulässig ist.

Laut Verordnung des Landes (Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 30.04.1974 (GBl. S.187), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12.02.1996(GBl.S.116))  dürfenpflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, dort durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen und Kompostieren beseitigt werden. Dabei dürfen keine Geruchsbelästigungen auftreten.Diese Abfälle dürfen in Gebieten im Sinne von § 35 des BauGB (im Außenbereich) auf dem Grundstück auf dem sie anfallen, verbrannt werden, soweit sie aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht in den Boden eingearbeitet werden können. Sie müssen zur Verbrennung so weit wie möglich zu Haufen oder Schwaden zusammengefasst werden. Ein flächenartiges Abbrennen ist unzulässig.

Das Verbrennen von Abfällen anderer Art ist generell verboten und wird mit empfindlichen Strafen geahndet.

Das Verbrennen sollte aus Gründen des Tierschutzes nur in der Zeit zwischen dem 31. Oktober und dem 31. März vorgenommen werden, da man sonst Nistplätze und Brutstätten von Vögeln und Kleintieren, welche sich in den Haufen angesiedelt haben, vernichtet.

Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Der Verbrennungsvorgang ist – etwa durch Pflügen eines Randstreifens – so zu steuern, dass das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann, und dass durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung und keine erheblichen Belästigungen sowie kein gefahrbringender Funkenflug entstehen.

Die danach und nach anderen Vorschriften erforderlichen Abstände von benachbarten Grundstücken und sonstigen gefährdeten Objekten sind einzuhalten; in keinem Fall dürfen folgende Mindestabstände unterschritten werden: 200 m von Autobahnen, 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen.

Bei starkem Wind darf nicht verbrannt werden, desgleichen nicht in der Zeit zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang. Feuer und Glut müssen beim Verlassen der Feuerstelle erloschen sein. Die Verbrennungsrückstände sind alsbald in den Boden einzuarbeiten.

Das Verbrennen von größeren Mengen pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde Schwetzingen (06202/87-237, E-Mail: ortspolizei@schwetzingen.de) rechtzeitig vorher (mindestens 2 Tage) anzuzeigen. Die notwendigen Angaben zur Anmeldung sind: Grundstückseigentümer oder Pächter, Gewannname (wenn möglich mit Flurstücknummer), der Tag an dem verbrannt werden soll, sowie die Uhrzeit des geplanten Beginns.

Die Ortspolizeibehörde hat dann zur Wahrung von Sicherheit oder Ordnung die erforderlichen Anordnungen zu treffen. Das heißt, dass das Polizeirevier Schwetzingen und der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr über die Verbrennungsaktion informiert werden. Sollte diese Anmeldung unterbleiben, so wird ein eventueller Alarm der Feuerwehr für den Verursacher (Grundstückseigentümer) voll kostenpflichtig abgerechnet.

Weitere Hinweise:

Der Rauch darf Nachbarn nicht belästigen. Die Feuer dürfen keine Funken versprühen und nicht unbeaufsichtigt brennen. Um Tiere nicht zu gefährden, dürfen Zweige und Äste erst kurz vor dem Anzünden aufgeschichtet werden. Es dürfen nur trockene Abfälle verbrannt werden.

Die 10 „goldenen Regeln“ beim Abbrennen von Gartenabfällen

  • Die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 m.
  • Nur trockene und naturbelassene Gehölze verwenden.
  • Bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind kein Feuer entzünden
  • Abfälle gehören niemals ins Feuer.
  • Feuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzündern entfachen.
  • Löschmittel immer bereithalten (z. B. Wasser, Sand, Feuerlöscher).
  • Brandbeschleuniger niemals verwenden, Explosionsgefahr!
  • Die Feuerstelle stets in ausreichendem Abstand zu Gebüschen und brandgefährdeten Materialien anlegen.
  • Bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
  • Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

Notinsel – Hilfe für Kinder in Gefahrensituationen

Alltägliche Wege wie den Schulweg der Kinder sicherer machen / An dem Erfolgsprojekt beteiligen sich in Schwetzingen bereits 70 Projektpartner / Weitere Mitstreiter sind Willkommen

Seit 2006 nimmt die Stadt Schwetzingen am Projekt Notinsel teil. Ziel des Projektes ist es, ein Netzwerk von Einzelhandelsgeschäften wie Bäcker, Metzger, Friseure, Banken usw. aufzubauen, welche Kindern in Gefahrensituationen (z.B. bei Mobbing von kleineren Kindern durch größere, Verfolgung durch fremde Erwachsene oder bei ausländerfeindlich motivierter Gewalt) als erste Anlaufstelle und als Schutzraum dienen. Ungefähr 70 Geschäftsleute, Ärzte, Banken und Einrichtungen in Schwetzingen sind an diesem Projekt bereits beteiligt.

Mit einem „Notinsel-Aufkleber“ und mit entsprechenden Plakaten zeigen diese Projektpartner, dass Kinder in Notsituationen unmittelbar Hilfe erfahren und geschützt werden. Dabei sollen die Notinsel Partner keinesfalls psychologische Beratung leisten, sondern „nur“ eine Hilfskette in Gang setzen, die die Benachrichtigung der Eltern, der Polizei oder ähnliches beinhaltet.

Durch dieses Projekt soll das Bewusstsein für Kinder in der Öffentlichkeit gefördert werden und gleichzeitig eine Abschreckung potenzieller Täter erfolgen. Erfahrungen aus anderen Städten zeigen, dass die Notinseln eine breite Akzeptanz in der Bevölkerung finden und von den Kindern in Notsituationen tatsächlich aufgesucht werden.

Eltern können durch Mithilfe zum Gelingen des Projektes beitragen

Damit möglichst alle Kinder von diesem Projekt profitieren können, ist die Mithilfe der Eltern gefragt. Gerade bei immer wiederkehrenden Wegen wie dem Schulweg ist folgendes wichtig: Legen Sie den genauen Schulweg zusammen mit Ihrem Kind fest. Zeigen Sie Ihrem Kind die Notinseln auf dem Schulweg (diese sind anhand des Notinsel-Aufklebers im Schaufenster zu erkennen). Auch in der Innenstadt und in einigen Außenbezirken sind Notinseln eingerichtet. Machen Sie Ihr Kind ebenfalls auf diese Anlaufstellen aufmerksam.  Auf der Internetseite www.notinsel.de ist auch der Schulwegplaner verfügbar. Nach Auswahl des gewünschten Ortes wird die Karte angezeigt. Diese kann in jeder beliebigen Zoomstufe ausgedruckt werden, um die wichtigen Routen der Kinder entlang der Notinseln zu planen.

Auch eine Notinsel-App ist im App-Store und bei Google Play verfügbar.

Wenn Sie der Meinung sind, dass entlang des Schulweges Ihres Kindes eine weitere Notinsel eingerichtet werden sollte, wenden Sie sich an das Generationenbüro (generationenbuero@schwetzingen.de, Tel: 06202-87 494).

Schwetzinger Gewerbetreibende, die auch Notinsel-Partner werden möchten, können sich ebenfalls an das Generationenbüro wenden. Initiator des Projektes ist die Stiftung Hänsel + Gretel aus Karlsruhe.

Stadtverwaltung Schwetzingen
11.09.2019

Schwetzingen:

Nach Brand im Hotel Atlanta: Bewohner kommen vorübergehend in PHV unter

Durch einen Brand im ehemaligen Hotel Atlanta, eine Einrichtung der Anschlussunterbringung der Stadt Schwetzingen, ist das Gebäude vorübergehend nicht benutzbar. Insbesondere ist die Versorgung mit Strom und Wasser aktuell nicht möglich.

In Abstimmung zwischen der Stadt Schwetzingen und dem Regierungspräsidium Karlsruhe können die ca. 85 Bewohner zunächst für 14 Tage im Ankunftszentrum des Landes Patrick Henry Village (PHV) in Heidelberg unterkommen und werden auch dort verpflegt. Darüber haben Bürgermeister Matthias Steffan und Ordnungsamtsleiter Pascal Seidel die Betroffenen direkt informiert. Sie danken alle Einsatzkräften von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst für die schnelle Hilfe und den reibungslosen Ablauf.

Wie auch die Polizei mitgeteilt hat, sind die Untersuchungen zur Brandursache noch nicht abgeschlossen. Wahrscheinlich lag aber ein technischer Defekt an einer Wasserleitung vor, die einen Brand in der Elektrik verursacht hat.

Stadtverwaltung Schwetzingen
27.08.2019