Germersheim & Landkreis GER

Corona-Fallzahlen aus dem Kreis Germersheim

Fallzahlen vom Mittwoch, 30.12.2020

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 535 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2492 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+38).

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 26 3 23 0
  Hagenbach 124 40 71 13
  Neuburg 60 4 53 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 223 47 160 16
Wörth Maximiliansau 126 34 91 1
  Schaidt 12 2 10 0
  Wörth, Stadt 219 51 165 3
  Büchelberg 15 1 14 0
  Summen 372 88 280 4
VG Kandel Erlenbach 7 2 5 0
  Freckenfeld 18 2 16 0
  Kandel 115 24 90 1
  Minfeld 22 4 18 0
  Steinweiler 25 4 21 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 14 0 13 1
  Summen 202 36 164 2
VG Jockgrim Hatzenbühl 32 13 19 0
  Jockgrim 101 26 73 2
  Neupotz 21 7 14 0
  Rheinzabern 66 20 45 1
  Summen 220 66 151 3
VG Rülzheim Hördt 42 4 38 0
  Kuhardt 34 5 29 0
  Leimersheim 33 8 24 1
  Rülzheim 128 30 95 3
  Summen 237 47 186 4
VG Bellheim Bellheim 229 42 164 23
  Knittelsheim 22 1 21 0
  Ottersheim 33 7 26 0
  Zeiskam 42 5 37 0
  Summen 326 55 248 23
Germersheim + So Summen 533 105 418 10
VG Lingenfeld Freisbach 32 7 24 1
  Lingenfeld 92 20 72 0
  Lustadt 58 17 41 0
  Schwegenheim 85 9 76 0
  Weingarten 55 7 47 1
  Westheim 57 31 20 6
  Summen 379 91 280 8
  Endsummen 2492 535 1887 70

Stand 30. Dezember 2020

Es gibt keine neu betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim

Kreisverwaltung Germersheim
01.01.2021

Fallzahlen vom Dienstag, 29.12.2020

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 524 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2454 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+33).

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 26 3 23 0
  Hagenbach 123 40 70 13
  Neuburg 60 5 52 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 222 48 158 16
Wörth Maximiliansau 126 36 89 1
  Schaidt 12 2 10 0
  Wörth, Stadt 216 50 163 3
  Büchelberg 15 1 14 0
  Summen 369 89 276 4
VG Kandel Erlenbach 7 2 5 0
  Freckenfeld 18 2 16 0
  Kandel 115 24 90 1
  Minfeld 20 2 18 0
  Steinweiler 24 3 21 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 14 0 13 1
  Summen 199 33 164 2
VG Jockgrim Hatzenbühl 30 14 16 0
  Jockgrim 98 24 72 2
  Neupotz 21 8 13 0
  Rheinzabern 60 14 45 1
  Summen 209 60 146 3
VG Rülzheim Hördt 42 4 38 0
  Kuhardt 33 5 28 0
  Leimersheim 32 7 24 1
  Rülzheim 125 28 94 3
  Summen 232 44 184 4
VG Bellheim Bellheim 227 40 164 23
  Knittelsheim 22 1 21 0
  Ottersheim 33 7 26 0
  Zeiskam 41 4 37 0
  Summen 323 52 248 23
 Germersheim + So Summen 525 109 406 10
VG Lingenfeld Freisbach 32 8 23 1
  Lingenfeld 89 17 72 0
  Lustadt 57 17 40 0
  Schwegenheim 85 9 76 0
  Weingarten 55 7 47 1
  Westheim 57 31 20 6
  Summen 375 89 278 8
  Endsummen 2454 524 1860 70

Stand 29. Dezember 2020

Es gibt keine neu betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim

Kreisverwaltung Germersheim
01.01.2021

Fallzahlen vom Montag, 28.12.2020

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 516 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 2421 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+81 seit der letzten Fallzahlmeldung am 23. Dezember).

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 26 3 23 0
  Hagenbach 119 36 70 13
  Neuburg 60 5 52 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 218 44 158 16
Wörth Maximiliansau 122 34 87 1
  Schaidt 11 1 10 0
  Wörth, Stadt 214 52 159 3
  Büchelberg 15 1 14 0
  Summen 362 88 270 4
VG Kandel Erlenbach 7 2 5 0
  Freckenfeld 18 2 16 0
  Kandel 115 24 90 1
  Minfeld 20 2 18 0
  Steinweiler 23 2 21 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 14 0 13 1
  Summen 198 32 164 2
VG Jockgrim Hatzenbühl 30 14 16 0
  Jockgrim 98 24 72 2
  Neupotz 19 6 13 0
  Rheinzabern 58 13 44 1
  Summen 205 57 145 3
VG Rülzheim Hördt 41 3 38 0
  Kuhardt 29 1 28 0
  Leimersheim 32 7 24 1
  Rülzheim 122 25 94 3
  Summen 224 36 184 4
VG Bellheim Bellheim 227 54 150 23
  Knittelsheim 22 1 21 0
  Ottersheim 33 7 26 0
  Zeiskam 40 3 37 0
  Summen 322 65 234 23
 Germersheim + So Summen 523 110 403 10
VG Lingenfeld Freisbach 32 9 22 1
  Lingenfeld 87 15 72 0
  Lustadt 56 16 40 0
  Schwegenheim 83 7 76 0
  Weingarten 55 7 47 1
  Westheim 56 30 20 6
  Summen 369 84 277 8
  Endsummen 2421 516 1835 70

Stand 28. Dezember 2020

Weitere Todesfälle

Leider sind fünf weitere ältere Personen an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 70.

Es gibt keine neu betroffenen Einrichtungen im Landkreis Germersheim

Kreisverwaltung Germersheim
01.01.2021

Silberne Ehrenplakette des Landkreises Germersheim verliehen

Landrat Brechtel ehrt Alois Herrmann für sein Engagement u.a. im Sportstättenbeirat und Jugendhilfeausschuss

Landrat Dr. Fritz Brechtel (rechts) überreicht Alois Herrmann (links) die Auszeichnung.

Für sein enormes ehrenamtliches Engagement zum Wohle des Landkreises hat Alois Herrmann am Montag, 7. Dezember 2020, die Ehrenplakette in Silber des Landkreises Germersheim erhalten. Überreicht wurde die Auszeichnung von Landrat Dr. Fritz Brechtel im Rahmen der Kreistagssitzung in Germersheim.

Alois Herrman war und ist sowohl im politischen als auch im sportlichen Bereich sehr engagiert.

So war er seit 1992 bis jetzt Mitglied im Sportstättenbeirat des Landkreises Germersheim und von 2002 an 18 Jahre lang Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises Germersheim.

Außerdem war er in der Ortsgemeinde Hatzenbühl von 1979 bis 1984 Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, ab 1984 10 Jahre lang Mitglied im Ortsgemeinderat und von 1989 bis 1994 1. Beigeordneter.

Darüber hinaus hat sich Alois Herrman mit großem Einsatz im sportlichen Bereich ehrenamtlich verdient gemacht. So war er beispielsweise von 1988 bis 1992 beim Sportbund Pfalz stellvertretender Sportkreisvorsitzender Landkreis Germersheim und ab 1992 bis 2020 Sportkreisvorsitzender Landkreis Germersheim. Auch beim SV Hatzenbühl, beim Schützenverein Hatzenbühl, beim TV Hayna sowie beim Südwestdeutschen Fußballverband brachte er sich mit großem Engagement ein und war bei letzterem u.a. Kreisübungsleiter-Jugend, Kreisjugendwart, Kreisvorsitzender und ist bis heute Ehren-Kreis-Vorsitzender Südpfalz.

„Herzlichen Dank“, so Landrat Brechtel, „für diesen langjährigen und unermüdlichen ehrenamtlichen Einsatz für den Sport und für die Allgemeinheit.“ Der Kreistag hatte sich in seiner letzten Sitzung einstimmig dafür ausgesprochen Alois Herrmann für sein Engagement mit der Auszeichnung zu ehren.

Kreisverwaltung Germersheim
01.01.2021

Tipps zur Christbaumentsorgung im Landkreis Germersheim

Nach Weihnachten stellt sich die Frage: Wohin mit dem nadelnden Weihnachtsbaum?

Die Kreisverwaltung Germersheim gibt hierzu einige Tipps.

Grundsätzlich können Weihnachtsbäume am Wertstoffhof Berg und der Grüngutannahmestelle Westheim kostenlos abgegeben werden.

Die Grüngutannahmestelle befindet sich am Standort des ehemaligen Wertstoffhofes Westheim und nimmt nur Grünabfälle an.

Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Berg stehen im Abfallkalender, die Annahmestelle Westheim hat die gleichen Öffnungszeiten.

Alternativ können die Christbäume aber auch ortsnah an einem der vielen Häckselplätze im Landkreis abgegeben werden. Auskunft zu den Standorten und Öffnungszeiten der von den Gemeinden betriebenen Häckselplätze erteilen die Verbandsgemeindeverwaltungen bzw. Stadtverwaltungen im Kreis.

Viele Gemeinden oder Vereine im Landkreis organisieren aber auch die Abholung der ausgedienten Tannenbäume im Rahmen einer Straßensammlung. Informationen hierzu findet man in der Regel im Amtsblatt seiner Verbandsgemeinde bzw. Stadt. Da die Weihnachtsbäume kompostiert werden, sollten sie von allem Schmuck, insbesondere von Lametta, befreit sein.

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Speyer 24/7 News
01.01.2021

Anteilige Rückzahlung von vorfinanzierten Mitteln bei der IGS Wörth möglich

Landkreis bietet der Stadt Wörth liquide Mittel an

„Der Landkreis bietet der Stadt Wörth an, aus deren vorfinanzierten Kosten an der IGS Wörth bis zu 6 Mio. Euro zurückzuzahlen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Diesen Vorschlag hat Brechtel in einem Schreiben an Wörths Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche diesem unterbreitet. „Das ist das Ergebnis der Prüfung eines Kreistagsbeschlusses zum anstehenden Kreishaushalt 2021. Es war beantragt worden, der Stadt Wörth für die kommende Hallenbadsanierung durch Bereitstellen liquider Mittel zu unterstützen“, so Kreischef Brechtel weiter.

„Aus den von Wörth gegenüber dem Landkreis vorgeleisteten Zahlungen sind bei der IGS Wörth noch nicht alle überlassenen Mittel verbaut. Es ist daher möglich, der Stadt Wörth einen solchen Vorschlag zu machen. Dann kann dort die Hallenbadsanierung mit eigenen Mittel durchgeführt werden“, konkretisiert der Landrat den Kreistagsbeschluss.

„In 2019 haben die Stadt Wörth und der Landkreis die Vorfinanzierung des städtischen Anteils und der (anteiligen) Landesförderung vereinbart. Daraufhin hat uns die Stadt Wörth 11,9 Mio. Euro überlassen“, nennt Kreiskämmerer Martin Schnerch weitere Details: „Aufgrund des bisherigen Baufortschritts hat dann der zuständige Fachbereich den Betrag ermittelt.“

Bei dem Vorschlag handelt es sich um das „10 Millionen Darlehen“, das bei der Kreistagssitzung durch die FWG ins Spiel gebracht worden war. „Dem städtischen Anteil an der Sekundarstufe I mit 16,4 Mio. Euro liegt auch eine Landesförderung von 5,2 Mio. Euro zugrunde. Im Zeitablauf eingehende Landesmittel werden weitergeleitet. Der Anteil wird vom Landkreis verzinst. Das ist klassisch eine Darlehensstruktur mit Zins und Tilgung“, erklärt Landrat Brechtel die Zusammenhänge.

„Die Zinslage hat sich seit 2019 weiter gebessert; der Landkreis könnte also bei der Verzinsung sparen. Das könnte bis zu 30.000 Euro ausmachen. Außerdem hätte die Stadt Wörth die Möglichkeit die Hallenbad-Sanierung über eigene Mittel zu finanzieren. Also eine klassische Win-Win-Situation. Wir sind gesprächsbereit und warten auf eine Rückäußerung der Stadt Wörth, ob das Geld benötigt wird oder nicht“, signalisiert Landrat Dr. Fritz Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
01.01.2021

Germersheim und Landkreis GER

Landkreis veröffentlicht Hinweise zu Veranstaltungen im Landkreis Germersheim

Landkreis Germersheim – Die Kreisverwaltung Germersheim rät dringend davon ab, in den nächsten Wochen Veranstaltungen im Landkreis Germersheim durchzuführen. „Ich richten diesen Appell zum einen an die Veranstalter, aber auch an alle Besucher von Veranstaltungen, sich gut zu überlegen, welche Veranstaltung wirklich besucht werden muss. Die Verbreitung des Coronavirus wird nicht aufzuhalten sein. Dies ist kein Grund zur Panik. Aber es ist wichtig, Zeit zu gewinnen und die Ausbreitung zu verlangsamen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und ergänzt: „Mit der Absage von Veranstaltungen können Sie einen wichtigen Beitrag dazu leisten.“

Die Kreisverwaltung Germersheim hat dazu eine Information erstellt. Diese ist unter www.kreis-germersheim.de abrufbar.

Als besondere Risiken bei Veranstaltungen werden hier u.a. aufgeführt: viele Teilnehmern aus unterschiedlichen Regionen oder Personen mit Kontakt zu Risikogebieten, geschlossene Räumen mit körperlichem Kontakt, Teilnahme von Menschen mit der Gefahr eines schwerwiegenden Infektionsverlaufes, u.a. ältere Personen, Menschen mit Vorerkrankungen, z.B. Lungen-, Herz-, Tumor-Erkrankungen.

„Es ist besonders schwierig, eine genaue Teilnehmerzahl festzulegen. Bei Vorliegen eines oder mehrerer der oben aufgeführten Kriterien empfiehlt es sich, auch bei kleinen Teilnehmerzahlen aus Vorsicht die Veranstaltung abzusagen“, rät der Landrat. „Es ist wichtig, mit Vernunft und der notwendigen Konsequenz alles zu tun, damit die Situation beherrschbar bleibt.“

Weitere Infos und Hygienehinweise gibt es auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ehrung der Preisträger von „Jugend musiziert“ – Regionalwettbewerb

Germersheim – „Nicht nur die Platzierten, sondern ihr alle seid Gewinner, denn ihr zeigt musikalische Top-Leistungen und entführt die Zuhörer in eine andere Welt“, lobte Landrat Dr. Fritz Brechtel die jungen Musikerinnen und Musiker bei der Abschlussveranstaltung zum 57. Wettbewerb „Jugend musiziert“ und 17. Regionalwettbewerb Südpfalz in der Germersheimer Stadthalle.

Anlässlich der Preisverleihung boten die ausgewählten jungen Musikerinnen und Musiker ein facettenreiches Konzert. Gisela Krieg-Hildebrand, Organisatorin des Wettbewerbs „Jugend musiziert“ auf Südpfalzebene, lobte alle Teilnehmenden für den Mut ihr Talent in der Öffentlichkeit zu zeigen und betonte dabei, trotz anderer Möglichkeiten der Freizeitgestaltung, dass beim Erlernen eines Musikinstrumentes, junge Menschen mit vielen sozialen Kompetenzen „ausgestattet“ werden können.

Bürgermeister Marcus Schaile wünschte den Nachwuchskünstler*innen Kraft, Energie und Ausdauer um Musik weiterhin als Hobby oder sogar später als Beruf auszuüben.

Insgesamt nahmen 84 Kinder und Jugendliche am Wettbewerb „Jugend musiziert“ des Regionalausschusses Südpfalz in Germersheim teil. Der Regionalausschuss ist ein Zusammenschluss der Kommunen Stadt Neustadt, Stadt Landau und der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim, die zusammen mit der Sparkasse Germersheim-Kandel die finanziellen Voraussetzungen für diesen Wettbewerb schaffen. Die Urkunden an die Teilnehmenden der jeweiligen Kommunen überreichten Landrat Dr. Fritz Brechtel (Landkreis GER) und Marcus Schaile (Stadt Germersheim), Landrat Dietmar Seefeldt (SÜW) und Adrian Rinck (Leiter der Kreismusikschule SÜW), Christine Schiller (Kulturamt Stadt Landau) sowie Walter Kuhn (Stadtverband für Kultur e.V. Neustadt/Weinstr.).

22 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen aus dem Landkreis Germersheim. Davon qualifizierten sich sieben für die Weiterleitung zum Landeswettbewerb, außerdem gab es 19 weitere 1. Plätze und drei 2. Plätze.

Für den Landeswettbewerb empfohlen haben sich aus der Sparte „Klavier (solo)“ Carolin Arnold (Knittelsheim), Leon Dojan (Lingenfeld), Fritz Grimm und Sofie Grimm (beide Germersheim), Emma Loch (Wörth), Helena Zoe Mannherz (Neupotz) und Luna Orschel (Germersheim).

Diese jungen Künstlerinnen und Künstler werden den Landkreis Germersheim beim Landeswettbewerb, der vom 26. bis 29.03.2020 in Mainz stattfindet, vertreten.

Weitere 1. Plätze wurden in verschiedenen Sparten vergeben. Die Preisträger sind: Pauline Arnold (Knittelsheim), Nelly Bauer (Germersheim), David Baus, (Neupotz), Emil Fritsche (Germersheim), Marie Hoffmann (Hatzenbühl), Yuna-Sophie Kim (Wörth), Leopold Lange (Leimersheim), Linda Orschel (Germersheim), Enno und Lukas Pratz (Lingenfeld), Leni Ruck (Wörth) und Margarita Skurlova (Kandel).

Hervorragende 2. Plätze erreichten: Lea Hoffmann (Hatzenbühl), Jasmin-Celina Januchowski (Lustadt) und Xenia Schitz (Kandel).

Vor der Ehrung der Preisträgerinnen und Preisträger verabschiedete der Leiter der städtischen Musikschule Germersheim, Bernhard Stefan, stellvertretend für alle beteiligte Kommunen in einer Dankesrede Gisela Krieg-Hildebrand. Gisela Krieg-Hildebrand hatte seit 2004 federführend diesen Regionalwettbewerb geplant, organisiert und durchgeführt. Ihre Nachfolgerin ist Susanne Roth-Schmidt, die ebenfalls als Musiklehrerin an der städtischen Musikschule und Musikakademie Germersheim tätig ist.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021

Rheinzabern – Am Mittwoch, 08.04.2020, 19 Uhr, findet in Rheinzabern, Gaststätte „Zum Römerbad„ ein Informationsabend zur Jägerprüfung 2020/2021 statt. Im Rahmen dieser Veranstaltung werden die anerkannte Jagdschule der Kreisjagdgruppe Germersheim, die Untere Jagdbehörde sowie der Kreisjagdmeister als Vorsitzender des Jägerprüfungsausschusses über die Voraussetzungen der Zulassung zur Jägerprüfung, die Ausbildung und den Ablauf der Jägerprüfung berichten.

Bei der Jägerprüfung ist eine Schießprüfung, eine schriftliche und eine mündlich-praktische Prüfung abzulegen.

Interessierte Personen sind zu dieser Veranstaltung herzlich eingeladen. Telefonische Anmeldungen bei der Kreisverwaltung Germersheim, Untere Jagdbehörde, Tel. 07274/53 -238.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Hüpfburgschulung des Kreisjugendring Germersheim e.V.

Zeiskam – Am Dienstag, 7. April um 18 Uhr veranstaltet der Kreisjugendring Germersheim e.V. auf dem Parkplatz vor der Fuchsbachhalle (Bahnhofstraße) in Zeiskam, eine Schulung für Verbände, Vereine und sonstige Institutionen, in deren Mittelpunkt der ordnungsgemäße Umgang (Auf- bzw. Abbau) sowie versicherungsrechtliche Aspekte bezüglich der Hüpfburgausleihe stehen. Die Schulung ist zwingendes Voraussetzungskriterium, um die Hüpfburg ausleihen zu dürfen. Die Teilnehmer erhalten ein Nutzerzertifikat, das drei Jahre gültig ist. Eingeladen sind hierzu insbesondere diejenigen Verbände, Vereine und Institutionen die beabsichtigen, in naher Zukunft die Hüpfburg auszuleihen bzw. deren Nutzerzertifikat abgelaufen ist.

Die Teilnahme an dieser Schulung ist kostenlos. Es wird um eine Anmeldung im Vorfeld der Schulung gebeten. Dafür wird neben dem Namen des Teilnehmers auch dessen E-Mail Adresse und dessen Telefonnummer (bevorzugt Handy) benötigt, da es möglich ist, dass die Schulung wetterbedingt abgesagt oder kurzfristig verlegt werden muss. Anmeldungen via Telefon, Fax oder Mail für diese Veranstaltung des Kreisjugendrings Germersheim e.V. nimmt das Kreisjugendamt Germersheim entgegen. Ansprechpartner beim Kreisjugendamt Germersheim ist Mirco Leingang, Tel. 07274/53372, Telefax: 07274/5315578, E-Mail: m.leingang@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

ISB senkt Zinsen der Wohneigentumsdarlehen

Kauf oder Bau von Wohnimmobilien noch günstiger finanzieren

Mainz / Rheinland-Pfalz – Vor dem Hintergrund der nach wie vor angespannten Situation auf dem Wohnungsmarkt und des sehr niedrigen Zinsniveaus senkt die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) ab 28. Februar 2020 die Zinsen ihrer Darlehen für den Neubau, den Erwerb und die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums bei allen Laufzeiten um je 0,15 Prozent: Bei einer Laufzeit von 10 Jahren verringern sich die Zinsen auf 0,10 Prozent, bei einer 15-jährigen Laufzeit auf 0,45 Prozent und bei einer Laufzeit von 20 Jahren auf 0,7 Prozent. Darlehen mit einer Laufzeit bis zur vollständigen Tilgung werden zudem ab sofort zu lediglich 1,0 Prozent ausgereicht, somit besteht für den Enddarlehensnehmer kein Zinsänderungsrisiko. Zugleich hebt die Förderbank des Landes die Tilgungssätze von 2,2 auf mindestens 2,5 Prozent. Aufgrund von Tilgungszuschüssen, die je nach der Höhe des Haushaltseinkommens bis zu 7,5 Prozent betragen können, müssen die Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden.

Unverändert bleibt, dass die Darlehen im Nachrang ausgereicht und einkommensabhängig gewährt werden; zum Jahresbeginn wurden die Einkommensgrenzen nach oben angepasst und berechtigen weite Teile der Haushalte mit einem mittleren Einkommen. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290, auf www.isb.rlp.de und unter der Telefonnummer 06131 6172-1991.

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
10.03.2020

28. März Termin der Umweltsammlung im Kreis Germersheim

Probeweise Verlegung ins Spätjahr hat sich nicht bewährt

Landkreis Germersheim – Bei der Umweltsammlung im Landkreis Germersheim finden jedes Jahr viele Freiwillige zusammen, um die Natur von Unrat zu befreien. Letztes Jahr wurde diese Aktion auf Wunsch zahlreicher Gemeinden und Städte vom Frühjahr in den September verlegt. Dieser Termin hat sich allerdings nicht bewährt und daher findet die Umweltsammlung nun wieder im Frühjahr statt. Der diesjährige Termin der Sammlung ist Samstag, der 28. März.

Aufgrund der immer wieder auftretenden widrigen Witterungsverhältnisse, zum Teil mit Schnee, bei den Sammlungen Anfang März hatte sich die Kreisverwaltung entschlossen, dem Wunsch zahlreicher Gemeinden und der beiden Städte zu folgen und den Termin im Jahr 2019 probeweise in den September zu verlegen. Anschließend wurden die Kommunen um Stellungnahme gebeten, ob der Frühjahrstermin oder der Herbsttermin zukünftig gelten sollte. Das Ergebnis war eindeutig: 29 der insgesamt 31 Kommunen (Gemeinden und Städte) plädierten für den Termin im März. Der Grund: Bei der Sammlung im September fanden sich deutlich weniger Freiwillige. Zudem waren die Abfälle durch Pflanzenbewuchs oft schwer zu finden.

„Wir freuen uns über jeden einzelnen, der beim Sammeln mitmacht“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel Mitmachen kann einfach jeder. Dafür muss man sich nur bei seiner Orts- bzw. Verbandsgemeinde oder seiner Stadtverwaltung melden, da die Sammelaktionen in der Regel von den örtlichen Bürgermeistern organisiert werden. Nach getaner Arbeit gibt es für die ehrenamtlichen Sammlerinnen und Sammler einen zünftigen Imbiss.

„Ich danke allen, dies sich freiwillig engagieren. Ob bei der Umweltsammlung oder in anderen Bereichen, der ehrenamtliche Einsatz der Bürgerinnen und Bürger kann gar nicht ausreichend gewürdigt werden“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Ab 25. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Landkreis Germersheim – Am 25. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.

Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen direkt an der Annahmestelle Westheim oder beim Wertstoffhof an der Deponie Berg angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen Berg und Bellheim angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Wer außerhalb der Abfuhrtermine sperrigen Grünschnitt entsorgen möchte kann diesen an der Annahmestelle Westheim sowie am Wertstoffhof Berg anliefern. Sperrige Heckenabfälle aus Privathaushalten werden dort kostenlos angenommen. Heckenabfälle unter zwei Kubikmeter können auch am Wertstoffhof in Bellheim angeliefert werden. Die Annahme dort ist ebenfalls kostenlos.

Zur Information: Die Annahmestelle Westheim nimmt ausschließlich Grünabfälle an. Man findet sie am Ort des derzeit geschlossenen Wertstoffhofes Westheim mit den gleichen Öffnungszeiten wie die Wertstoffhöfe. Am Wertstoffhof Rülzheim (auf dem Betriebsgelände der Firma SUEZ) können Grünabfälle aus Platzgründen nicht angenommen werden. Nach Angaben der Kreisverwaltung halten allerdings viele Gemeinden und Städte Häckselplatze vor, an denen Heckenschnitt meist wohnortnah angeliefert werden kann.

Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

  • 25.03.2020, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg
  • 26.03.2020, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler
  • 01.04.2020, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
  • 02.04.2020, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
  • 07.04.2020, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
  • 08.04.2020, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2020/2021:

Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 16. März 2020!

Landkreis Germersheim – Noch bis zum 16. März 2020 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2020/2021 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge sind fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen im Schulsekretariat oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim abzugeben. Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration Landkreis Germersheim

Germersheim – In der konstituierende Sitzung des Beirates für Migration und Integration des Kreis Germersheim (BMI) im Februar verpflichtete der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler die anwesenden Beiratsmitglieder, zudem wurde Ziya Yüksel einstimmig zum ersten Vorsitzenden gewählt. Seine vier Stellvertreterinnen sind Olga Lenk, Marita Schunder, Yvonne van de Zande und Dr. Dorothea Fuhr. Des Weiteren gehören dem Beirat Selime Ökten, Vika Venediktova, Gürkan Pitirkan, Serkan Pitirkan, Claudia Neff-Butz, Mohammed Abujeish, Stefan Kapp, Anette Krysmansky, Matthias Joa und Dr. Saleh Bamo an. Als Delegierte zur AGARP wurden Gürkan Pitirkan und Serkan Pitirkan gewählt. „Ich gratuliere ihnen allen zu Ihrer Wahl in den Beirat für Migartion und Integration des Landkreises Germersheim und bedanke mich dafür, dass Sie bereit sind, im Landkreis Germersheim für ein kulturelles und demokratisches Miteinander einzustehen und sich aktiv zu engagieren. Eine für den Landkreis zentrale Aufgabe des Beirats wird nun u.a. die Weiterentwicklung des Integrationskonzeptes sein“, so Christoph Buttweiler.

Mit Blick auf seine Wahl und die vor ihm liegenden Aufgaben betont Yüksel: „Eines meiner Ziele ist es, gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern den besonderen Wert und die Vorteile der Vielfalt unserer Gesellschaft aufzuzeigen und nicht ständig Defizitäres zu thematisieren. Mit einem vielfältigen Team von acht Frauen, sieben Männern, jungen sowie erfahrenen Personen, Mitgliedern mit und ohne Zuwanderungsbiographie, mit verschiedenen Religionen und unterschiedlichen politischen Zugehörigkeiten lade ich alle BürgerInnen in unserem Landkreis ein, den Beirat bei seinen Aufgaben zu unterstützen, beim Prozess des Miteinanders aktiv mitzuwirken, um damit auch unseren Landkreis ein Stück weit noch lebenswerter zu gestalten.“

Die Mitglieder des Beirats betonten in der konstituierenden Sitzung: „Der Beirat ist parteipolitisch neutral und hat die Aufgabe, sich für die Förderung und Sicherung des gleichberechtigten Zusammenlebens der im Landkreis wohnenden Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen sowie für die Weiterentwicklung des kommunalen Integrationsprozesses einzusetzen und Diskriminierung und Rassismus entgegenzuwirken.“ Anfang März wird sich der Beirat zu einer Klausursitzung treffen, um die zahlreichen Themen zu sortieren und weitere Ideen für die zukünftige Arbeit zu sammeln.

Der Beirat für Migration und Integration

Der Beirat vertritt die Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und wird alle fünf Jahre direkt von den EinwohnerInnen mit Migrationsgeschichte (Ausländische EinwohnerInnen, SpätaussiedlerInnen, DoppelstaatlerInnen, Eingebürgerte sowie die Kinder der genannten Personen) gewählt. Rechtsgrundlage dafür ist die rheinland-pfälzische Gemeindeordnung (§ 56) bzw. Landkreisordnung (§49a), die die Wahl der Beiräte für Migration und Integration vorschreibt.

Ziel des Beirates ist es, die gesellschaftliche und rechtliche Situation der MigrantInnen in Rheinland-Pfalz zu verbessern, Integration zu fördern und Diskriminierungen und Rassismus entgegenzuwirken. Die ehrenamtliche Arbeit und das gesellschaftspolitische Engagement von Zugewanderten und ihre Anerkennung durch die Gesellschaft sowie durch Institutionen zu fördern und dazu beizutragen, dass das Thema der Zuwanderung und Integration stärker in der Landes- und Kommunalpolitik Berücksichtigung findet.

Der Beirat vertritt gegenüber Kreistag, Parteien und Öffentlichkeit die besonderen Belange der zugewanderten Bevölkerung im Kreis Germersheim und arbeitet hierzu mit anderen Verbänden und Initiativen zusammen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Algen-Massenentwicklung am Sondernheimer Baggersee

Sondernheim – Im Rahmen einer Kontrolle durch das Landesamt für Umwelt wurde im Sondernheimer Baggersee eine Massenentwicklung der Burgunderblutalge und der Grünen Spanalge festgestellt. Diese Algenarten gehören zu den Cyanobakterien (Blaualgen) und können toxisch wirken.

Auch wenn die Badesaison längst noch nicht begonnen hat, kann die Massenvermehrung dieser Alge vor allem für Tiere eine Gefahr darstellen. Tiere, beispielsweise Hunde oder Pferde, die das Wasser trinken oder die Algen kauen, können Vergiftungen erleiden. In schweren Fällen können diese bis zum Tod des Tieres führen. Tierhalter sind daher zu besonderer Vorsicht aufgerufen. Es werden entsprechende Schilder mit Warnhinweisen von den Eigentümern des Sees aufgestellt.

Sobald sich die Alge wieder zurückgebildet haben, wird die Kreisverwaltung darüber informieren. Die beiden umliegenden Gewässer sind nicht betroffen.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Social Media-Kampagne des Landes für Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020

Chance für weitere Gruppen auch aus dem Landkreis Germersheim

Andernach – Das Land bietet interessierten Gruppen, Verbänden und Vereine eine weitere Möglichkeit, sich für eine Teilnahme am Festumzug beim Rheinland-Pfalz-Tag 2020 zu bewerben: Mittels der verschiedenen Social Media-Kanäle können sich Interessierte noch direkt beim Land bewerben. Darauf weist der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. hin.

Das Bewerbungsverfahren des Landkreises ist bereits abgeschlossen. Vertreten wird der Landkreis beim Festumzug von der Trachtengruppe aus Neuburg. Weitere Informationen zur Social Media-Kampagne des Landes zum Festumzug gibt es auf http://www.rlp-tag.de/.

Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V.
10.03.2020

Rheinland-Pfalz-Tag 2020 in Andernach

#TeildesZugs2020: Bewerbung für den Festumzug über Social-Media

Andernach – Am diesjährigen Rheinland-Pfalz-Tag in Andernach vom 19. bis 21. Juni 2020 erwartet die Besucherinnen und Besucher ein buntes und informatives Programm mit tollen Live-Konzerten, mit Informations- und Aktionsflächen, Ausstellungen und natürlich Wein und regionaltypischem Essen. Höhepunkt wird der große Festumzug am Sonntag, 21. Juni 2020 sein, der die Vielfalt und Lebensfreude von Rheinland-Pfalz abbildet.

Nach Abschluss des traditionellen Bewerbungsverfahrens für die Teilnahme am Festzug startet nun das Bewerbungsverfahren über die Social-Media-Kanäle des Landes. Modernes trifft Traditionelles: Gesucht werden Gruppen mit Festwagen, Fußgruppen, Vereine, Verbände oder Initiativen mit Fantasie, Kreativität und Musik, die ihr Können vor großem Publikum präsentieren möchten und mitwirken, den gesellschaftlichen Zusammenhalt des Landes zu stärken. An den Kosten für die Gestaltung eines Festwagens beteiligt sich das Land mit bis zu 1.000 Euro. Die finale Auswahl trifft eine Jury, bestehend aus Vertretern der gastgebenden Stadt Andernach, des SWR und der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Ausgewählt wird anhand der Kriterien Kreativität, Landesbezug und Originalität.

Ideen können ab sofort in Form von Fotos, Videos und kurzer Beschreibung bis zum 13. März 2020 über Facebook (Gruppe der Seite Rheinland-Pfalz-Tag: Festzug am Rheinland-Pfalz-Tag) oder Instagram (Verwendung #TeildesZugs2020) hochgeladen werden. Nach der Sitzung der Jury werden die Gewinner bekannt gegeben. Weitere Informationen gibt es auf http://www.rlp-tag.de/

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
10.03.2020

Landkreis Germersheim ist Pilotkommune im BAGSO-Projekt „Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern“

Erste Schulungen für Aktive in der Seniorenarbeit

Landkreis Germersheim – „Der Landkreis Germersheim ist die erste rheinland-pfälzische Pilotkommune im Projekt ‚Im Alter IN FORM – Gesunde Ernährung, mehr Bewegung, aktive Teilnahme in Kommunen fördern‘“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Im Januar 2020 erhielt der Landkreis von der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen für das Projekt die offizielle Teilnahmeurkunde als Pilotkommune. „Das eingereichte Konzept hat die BAGSO davon überzeugt, dass der Landkreis und alle am Projekt beteiligten Akteure es mit der Umsetzung der Gesundheitsziele für ältere Menschen auf kommunaler Ebene ernst meinen und mit Blick auf die steigende Zahl älterer Menschen wichtige Weichen für eine nachhaltige Gesundheitsförderung älterer Menschen gestellt hat“, ergänzt der für Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Seit letztem Jahr arbeitet die Kreisverwaltung Germersheim zusammen mit Akteuren der Seniorenarbeit am Thema „Gesundheitsförderung älterer Menschen in der Kommune“. „Wir im Kreis Germersheim wollen die Förderung der Gesundheit älterer Menschen zu unserer Herzenssache machen. Die Themen ausgewogene Ernährung und ausreichend Bewegung sollen in die bereits vielfältigen Angebote in den Gemeinden eingebunden werden, um Seniorinnen und Senioren zu mehr Eigenverantwortung für Ihre Gesundheit zu motivieren“, sagt Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Pflegestrukturplanung, Bereich Senioren bei der Kreisverwaltung.

Wie kann es gelingen, mehr älteren Menschen, häufig auch in ihrer Mobilität eingeschränkt oder isoliert lebend, durch sinnvolle Zusammenarbeit in den Gemeinden die Teilnahme an bestehenden oder neu zu entwickelnden Angeboten zu ermöglichen? Wie kann die Förderung des Wohlbefindens und der Lebensqualität älterer Menschen in den Kommunen gelingen? Das sind die Fragen, über die seit dem Spätherbst 2019 ca. 60 in der Seniorenarbeit Aktive in zwei Werkstatt-Treffen in Germersheim diskutierten. Die Teilnehmenden sammelten erste Ideen, wie Gesundheitsthemen in bestehende Angebote eingebunden werden können. Zudem wurden neue Projekte wie beispielsweise Mittagstische oder präventive Hausbesuche in den Gemeinden weiterentwickelt. Auf der Basis der Werkstatt-Ergebnisse wurden gemeinsame Ziele für die Verbesserung der Angebote für eine leckere und gesunde Ernährung, mehr Bewegung sowie für die soziale Teilhabe älterer Menschen vereinbart. Diese wurden zusammen mit konkreten Maßnahmen auch auf Gemeindeebene in einem Landkreiskonzept „Im Alter IN FORM – Wohnbefinden und Lebensqualität älterer Menschen fördern“ bei der BAGSO eingereicht.

Mit der Konzeption und der Teilnahme-Urkunde hat sich der Landkreis die Unterstützung und Begleitung der BAGSO bei weiteren Umsetzungsschritten bis Mitte 2021 gesichert. Landrat Fritz Brechtel und der erste Beigeordnete Christoph Buttweiler bedanken sich bei allen im Projekt Engagierten aus der offenen Seniorenarbeit und aus der Altenhilfe.

Im ersten Halbjahr 2020 werden nun Schulungen für ehren- und hauptamtliche Seniorenbetreuerinnen und-betreuer, Gruppenleitende und Angebotsplanende realisiert. Die BAGSO-Schulungen werden im Rahmen des Nationalen Aktionsplans „IN FORM – Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) gefördert und in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung Germersheim und Kooperationspartnerinnen und -partnern in Rülzheim, Neuburg und Germersheim durchgeführt.

Die nächste eintägige Schulung zur MitMachBox finden am 30. März 2020 im Caritas Altenzentrum St. Elisabeth in Germersheim statt. Interessierte wenden sich bitte an Valkana Krstev von der Geschäftsstelle Regionale Pflegekonferenz, Tel. 07274 53-279, E-Mail v.krstev@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Neues Gebäude – neuer Name: Oberstufen-Neubau der Carl-Benz-Gesamtschule Wörth eingeweiht

Wörth – Das neue Oberstufen-Gebäude der Integrierten Gesamtschule in Wörth (IGS) ist seit heute offiziell eingeweiht und übergeben. „Mit diesem modernen Schulgebäude nach neuestem Standard erhalten die Schülerinnen und Schüler hervorragende wohnortnahe Bildungs-Voraussetzungen. Dies ist ein Meilenstein für den Schulcampus Wörth und die Schullandschaft des Landkreises Germersheim – gut angelegtes Geld für die Zukunft unserer Kinder“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Der Neubau und die 2019 eingeweihte Mensa vervollständigen den Schulcampus. Der weitere Bauabschnitt, die Sanierung im Bestand, hat bereits begonnen.

Die Schule zeigt sich nicht nur in einem neuen, modernen Design, sondern hat sich zudem einen neuen Namen gegeben: Carl-Benz-Gesamtschule. Gemeinsam mit Schulleiter Jörg Engel und dem Wörther Bürgermeister Dennis Nitsche enthüllte Landrat Brechtel den neuen Schriftzug am Gebäude.

In dem neuen Gebäude befinden sich auf 2000 qm Hauptfläche 25 moderne Schulräume, darunter Fachräume für Chemie, Physik und Biologie, die Bibliothek/Mediathek sowie Lehrerstützpunkte. In geraden einmal 22 Monaten wurde das knapp 9 Mio. Euro teure Gebäude fertiggestellt. Der Landkreis Germersheim trägt davon ca. 3,14 Mio. Euro, das Land Rheinland-Pfalz 3,96 Mio. Euro und die Stadt Wörth insgesamt rund 1,8 Mio. Euro.

Die Architekten planten das Gebäude als quadratischer Kubus (30 x 30 m) über drei Geschosse, ohne Kellergeschoss, mit einem kleinen Innenhof, der Blickbeziehungen zulässt und Verbindung schafft. Es handelt sich um einen Massivbau mit tragenden Stahlbetonstützen und -wänden. Das Flachdach ist aus Stahlbeton mit extensiver Begrünung. Die Barrierefreiheit ist durch Aufzug und barrierefreiem WC gewährleistet. Beheizt wird die gesamte Schule mit Fernwärme.

„Die Carl-Benz-Gesamtschule ist damit hervorragend für die Zukunft gerüstet und bietet Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern beste Möglichkeiten für das entdeckende und kooperative Lernen. Wir freuen uns für die Schulgemeinschaft, dass wir nun den so wichtigen Schulbau für die Schülerinnen und Schüler und auch für die Lehrkräfte abschließen übergeben konnten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Schulen zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
10.03.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv008 und 2020kv009

„Einbürgerungstest, Termin 7 am Vormittag und Termin 8 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 06. April 2020, Termin 7 um 10:00 Uhr, Termin 8 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 06. März 2020.

2020kv053

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A1 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E. 04/E. 07. Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 80,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 110,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv054

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat A2 von telc“ – Kurs mit Karin Träber, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Samstag, 25.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 95,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 120,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv055

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 160,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 190,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv056

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat B2 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020, von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 170,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 200,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv057

„Deutsch Sprachprüfungszertifikat C1 von telc“ – Kurs mit Landesprüfer*in, Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E.01/E.04/E. 07, Beginn: Sonntag, 26.04.2020 von 09:00 – 16:00 Uhr, Kosten: 200,00 Euro/Person für VHS-Kursteilnehmer; Externe: 250,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: Freitag, 13. März 2020.

2020kv158

„Das Verbraucherinsolvenzverfahren – Rechtsvortrag B“ – Kurs mit Michael Münch: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Dienstag, 24.03.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv152

„Feldenkraismethode® – Kurs A“ – Kurs mit Katharina Gayer: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 01. Beginn: Samstag, 28.03.2020, 10:00 – 16:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv172

„Spanisch A1 Teil 1“ – Kurs mit Raúl Minarro Garrido: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 083. Beginn: Mittwoch, 01.04.2020, 20:00 – 21:30 Uhr. Dauer: 13 Termine, Kosten: 65,00 Euro/Person.

2020kv010 und 2020kv011

„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 04. Mai 2020, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 03. April 2020.

2020kv043

„Sprachprüfungsvorbereitung – Deutsch C1/C2“ – Kurs mit Mike Rötzel: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 07. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 08:30 – 14:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40,00 Euro/Person.

2020kv183

„Auszeit im Alltag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „OMVitalZeit“. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 15:00 – 18:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 12,00 Euro/Person.

2020kv207

Selbstverteidigung – Selbstbehauptung – für ALLE“ – Kurs mit Sascha Kimling :Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 04.04.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KHVS) Germersheim
10.03.2020

Germersheim und Landkreis GER:

Finanzierungsvereinbarung für IGS Wörth unterzeichnet

Landrat Dr. Fritz Brechtel (links) und Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche

Wörth / IGS – Pünktlich zum Beginn der Sanierungsarbeiten in den Bestandsgebäuden an der IGS Wörth haben Landrat Dr. Fritz Brechtel und Bürgermeister Dr. Dennise Nitsche die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Sanierung der Bestandsgebäude A + B unterschrieben und besiegeln damit das Zusammenwirken des Landkreises und der Stadt Wörth auf Basis der Schulentwicklungsplanung zur Schaffung einer IGS am Standort Wörth am Rhein. Die Vereinbarung bezieht sich hierbei ausschließlich auf den Übergang der Gebäude der bisherigen Realschule plus und durchzuführende Sanierungsmaßnahmen an diesen Gebäuden. Dies sind der „Hauptbau“ an der Schulstraße, der zur Grundschule Dorschberg gelegene „Mittelbau“ sowie der sich auf dem Schulhof befindliche Pavillon.

Damit trägt die Stadt 80 % der prognostizierten Gesamtkosten i. H. v. 13 Mio. Euro, soweit sie auf die Sekundarstufe 1 entfallen, der Landkreis trägt 20 % dieser Kosten. Die Investitionen, die zur Errichtung des Raumprogramms für die Sek II erforderlich sind, trägt der Landkreis alleine. Daneben beteiligt sich die Stadt an den erforderlichen Übergangsmaßnahmen, da der entstehende Raumbedarf durch das Vorhalten von Containern kompensiert wird. Das Land fördert die Baumaßnahmen mit knapp 4,3 Mio. Euro.

Zudem wurde eine Zusatzvereinbarung zur Vorfinanzierung des Gesamtinvestitionsvolumens (27,2 Mio. Euro) für die IGS Wörth unterzeichnet. Der Landkreis müsste als Schulträger hier in Vorlage treten und dafür Liquiditätskredite für die Zwischenfinanzierung aufnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen zahlt das Land die zugesagte Landesförderung i. H. v. 9,4 Mio. Euro in Teilbeträgen über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren, bisher wurden lediglich 1,23 Mio. Euro bereitgestellt. Im Gegenzug hat die Stadt Wörth Liquiditätsreserven und müsste wegen der aktuellen Zinsentwicklung so genannte Verwahrentgelte an die Banken entrichten. Das Gesamtpaket sieht vor, dass die Stadt Wörth den Eigenanteil v. 11.9 Mio. Euro vorfinanziert.

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019

US-Depot Germersheim – Änderung im Verfahren

Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Gefahrstofflager

Germersheim / Kreisverwaltung – Nachdem Verfahrensbeteiligte in der Sitzung des Kreisrechtsausschuss im November 2018 die Genehmigungspflicht des Gefahrstofflagers in Frage gestellt hatten, liegt nun die von der Kreisverwaltung zur Klärung beauftragte juristische Begutachtung vor. Sie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht. „Die Kreisverwaltung Germersheim hat damit die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werde ich mich selbstverständlich weiterhin einsetzen. Sie ist unabhängig von Zuständigkeiten zu gewährleisten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Im Jahr 2016 wurde ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim eingereicht. Dieser Antrag wurde wie vorangegangene Anträge durch die Kreisverwaltung bearbeitet. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sind das anhängige Genehmigungsverfahren sowie die beiden abgeschlossenen Verfahren verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass auch die bestehenden Genehmigungen juristisch angegriffen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im November 2018 erstmalig durch Verfahrensbeteiligte die grundsätzliche Genehmigungspflicht in Frage gestellt wurde.

„Aufgrund der Bedeutsamkeit der Frage für das laufende sowie zukünftige Verfahren war eine abschließende juristische Klärung unumgänglich“, so Landrat Brechtel, „Um eine neutrale Beurteilung zu erhalten, haben wir externen juristischen Sachverstand eingeholt. Das Ergebnis ist, dass in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Germersheim keine Genehmigung erteilt werden kann. Daher ist der Antrag abzulehnen.“

Da die Zuständigkeit für die baurechtliche Beurteilung militärischer Anlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesiedelt ist, wird das Vorhaben in deren Zuständigkeit geprüft und bearbeitet. „Die Sicherheit der Bevölkerung muss unabhängig von Zuständigkeiten jederzeit gewährleistet sein. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Landrat Dr. Brechtel, „Ich möchte aber auch klar betonen, dass die Gaststreitkräfte die materielle Verpflichtung haben, den Rechtsrahmen des Gastlandes einzuhalten, und dies unserer Kenntnis nach auch tun. Die US-Behörden waren stets bereit, alle im laufenden Verfahren geforderten Unterlagen vorzulegen. Diese auch weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft geht sogar so weit, dass die US-Behörden bereit gewesen wären, sich trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin dem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.“
Im Laufe des Verfahrens wurden beispielsweise zwei voneinander unabhängige Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen in Auftrag gegeben. Beide Fachbüros kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass von der Anlage keine erhöhte Umweltbeeinträchtigung ausgeht. Bei der militärischen Anlage handelt es sich um die Erweiterung eines Lagers von Betriebsstoffen wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, die dort gelagert, nicht aber verarbeitet werden. Im bestehenden Gebäude soll die Lagerkapazität von 70 auf 1.900 Tonnen erweitert werden.

Landrat Brechtel sieht Anpassungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen und fordert: „Militärische Anlagen müssen zukünftig im Genehmigungsverfahren generell wie gewerbliche zivile Anlagen behandelt werden. Eine unterschiedliche Handhabung ist niemandem plausibel zu erklären.“ Er kündigt an, sich diesbezüglich an den Bundesgesetzgeber zu wenden.
In Sachen US-Depot erwartet Brechtel weiterhin eine dauerhafte, regelmäßige und für Verwaltung wie auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Überwachung des US-Depots Germersheim durch das BAIUD (Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistung): „Die Einhaltung der rechtlichen und technischen Standards in der Bundesrepublik Deutschland muss stets sichergestellt sein.“

Hintergrund:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht einer Anlage richtet sich nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie nach den Anforderungen der 4. BImSchV.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen Regelungen fallen nach herrschender Meinung Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei und andere hoheitliche Einrichtungen im engeren Sinne. Für die hier vorliegende Anlage der NATO-Streitkräfte kann demnach nichts anderes gelten.

Das Gefahrstofflager dient – wie auch das gesamte US-Depot – als Anlage der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben bzw. jedenfalls entsprechender Hilfs- und Nebentätigkeiten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und damit überdies mittelbar der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Als Anlage bzw. jedenfalls als Hilfs- bzw. Nebeneinrichtung wird das Gefahrstofflager damit von der Privilegierung der 4. BImSchV erfasst. Da die 4. BImSchV konstitutiv wirkt, sind in der Verordnung nicht aufgeführte Anlagen nicht Genehmigungsbedürftig.
Die mehrfach diskutierte Frage inwieweit die Störfallverordnung anwendbar ist, wurde ebenfalls beleuchtet. Die Störfallverordnung findet übereinstemmend – aufgrund der Tatsache dass es sich vorliegend um eine militärische Anlage handelt – mit der Entscheidung des für uns zuständigen Verwaltungsgerichtes keine Anwendung. Nach § 1 Abs. 3 der Störfallverordnung gilt diese nicht für militärische Einrichtungen, Anlagen oder Lager.

Lesen sie hier die Presseinformation der U.S. Army Garrison Rheinland-Pfalz „Defense Logistics Agency (DLA) Distribution Europe als PDF:

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Kein-Gefahrstofflager.jimdo.com
04.07.2019

„In Sorge für die Region“: Stadt Landau, Landkreise SÜW und Germersheim sowie Freundeskreis der Universität Koblenz-Landau besorgt wegen Uni-Reform

v.l.: Landrat Dr. Fritz Brechtel, Uni-Freundeskreis-Vorsitzender Prof. Dr. Ulrich Sarcinelli, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt bei der gemeinsamen Pressekonferenz zur geplanten Universitätsreform.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Veränderung der Universitätslandschaft eingeleitet. Vorrangig betroffen sind die Universität Koblenz-Landau sowie die Technische Universität Kaiserslautern. Angedacht ist, die Universität Koblenz-Landau aufzuspalten – in einen selbstständigen Universitätsstandort Koblenz sowie den Campus Landau, der mit der TU Kaiserslautern zusammengeführt werden soll.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die Landräte Dietmar Seefeldt und Fritz Brechtel sehen dabei diese Probleme:

  • Für die Neuordnung von Landau und Kaiserslautern gibt es keine konkrete Vorgabe des Landes, wie das neue „Universitätsgebilde“ in der Wissenschaftslandschaft positioniert werden soll.
  • Der notwendige Prozess der Zusammenführung kommt nur sehr schleppend in Gang.
  • Die zentrale Frage, welche Rechtsnatur die Zusammenführung hat, Fusion oder Integration, ist nicht geklärt.
  • Durch den ungeordneten Start in das Verfahren wurde insbesondere am Standort Landau sehr viel Verunsicherung ausgelöst.
  • Die TU Kaiserslautern sperrt sich gegen eine Zusammenführung, weil man finanzielle Nachteile bei der Ausstattung der Uni befürchtet.
  • Um die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern zu untermauern, wird die wissenschaftliche Qualität in Landau in Frage gestellt.

All diese Faktoren führen nach Ansicht des Stadt- und der Kreischefs dazu, dass der Universitätsstandort Landau und mit ihm die gesamte Region geschwächt wird: Die Trennung der Universität Koblenz-Landau scheint nicht mehr aufzuhalten, die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern scheint ungebrochen – und am Ende droht die Südpfalz der Verlierer dieses „Planspiels ohne Plan“ zu werden, äußern die politischen Spitzen der Region, die Landräte Seefeldt und Dr. Brechtel gemeinsam mit Oberbürgermeister Hirsch, ihre Sorge. Unterstützt werden sie vom Vorsitzenden des Landauer Freundeskreises der Universität, dem früheren Vize-Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Sarcinelli.

Die Pressekonferenz, auf der die südpfälzischen Stadt- und Kreischefs ihre Sorge über die Zukunft der Universität am Standort Landau zum Ausdruck brachten, stieß auf reges Medieninteresse.

Gemeinsam erklären sie ihre „Sorge für die Region“ und stellen folgende Forderungen:

  • Die Universität in Landau ist für die gesamte Region als Wissenschaftsstandort, als Standortfaktor für die Kommunen, als Impulsgeber für die Gesellschaft und als Element in der Regionalpolitik ein zentraler Faktor. Diese Strahlkraft der Universität in die Region darf nicht gefährdet werden.
  • Dazu ist sicherzustellen, dass die Lebensfähigkeit der Universität in Landau zu jeder Zeit gewährleistet ist und dass die Universität während des Veränderungsprozesses jederzeit handlungs- und arbeitsfähig bleibt.
  • Es bedarf einer grundsätzlichen Zielvorgabe zur inhaltlichen Ausrichtung einer zusammengeführten Universität Kaiserslautern-Landau.
  • Der Veränderungsprozess muss zügig und auf Augenhöhe gestaltet werden.
  • Eine gute finanzielle Ausstattung ist Grundvoraussetzung für einen gemeinsamen Neustart der beiden Unis.
  • Die derzeitige Unterfinanzierung der Universität in Landau muss unabhängig davon umgehend ausgeglichen werden.
  • Sofern die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern bestehen bleibt, benötigt es eine Alternatividee für die Zukunft der Universität am Standort Landau. Gegebenenfalls ist die Eigenständigkeit des Standorts in Betracht zu ziehen.
  • Sowohl in Kaiserslautern wie in Landau sind die Stadt und die Region in den Veränderungsprozess mit einzubeziehen. Dabei geht es nicht um eine Beschränkung der Unabhängigkeit der Hochschulen, sondern darum, der Verwurzelung der Hochschulen in ihrem jeweiligen kommunalen Umfeld Rechnung zu tragen.
Der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau. Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant, den Standort mit der TU Kaiserslautern zusammenzulegen.

Die Repräsentanten der Südpfalz stellen fest, dass Politik und Gesellschaft der Region um Landau hinter „ihrer“ Universität stehen und sich für eine langfristige Sicherung des Wissenschaftsstandorts mit einem eigenständigen Profil einsetzen.

Landtag und Landesregierung werden aufgerufen, die gute Entwicklung der Universität in Landau nicht leichtfertig zu gefährden. Die kommunalen Repräsentanten wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Gesellschaft eine Initiative starten, um die Bedeutung der Universität in Landau für die gesamte Südpfalz zu unterstreichen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
04.07.2019

Neue Nachwuchskräfte der Kreisverwaltung Germersheim starten Beamtenlaufbahn

v.l.: Die neuen Kreisinspektoranwärterinnen Anna Hick, Monja Völkel, Lara Samtmann und Lena-Marie Werling mit Personalchef Ralph Lehr (links) und dem Personalratsvorsitzenden Clemens Puderer (rechts).

Germersheim / Kreisverwaltung – Anna Hick, Monja Völkel, Lara Samtmann und Lena-Marie Werling wurden zum 1. Juli 2019 zu Kreisinspektoranwärterinnen ernannt und sind damit in ihre Beamtenlaufbahn gestartet. Sie absolvieren nun den drei Jahre dauernden Bachelor-Studiengang „Verwaltung“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Theorieteil) und in der Kreisverwaltung Germersheim (Praxisteil). Zunächst durchlaufen die vier Nachwuchskräfte nun bis Anfang August tageweise verschiedene Fachbereiche, bevor der Theorieteil in Mayen beginnt.
Die Ernennungsurkunden überreichte Personalchef Ralph Lehr. Er hieß die Nachwuchskräfte herzlich willkommen und wünschte zusammen mit Ausbildungsleiterin Ulla Seiler-Knape und dem Personalratsvorsitzenden Klemens Puderer alles Gute und eine erfolgreiche Ausbildung.

Die Bewerbungsfrist für die Ausbildungsstellen in der Kreisverwaltung Germersheim zum 1. Juli, 1. August und 1. Oktober 2020 laufen noch bis 18. August 2019. Welche Ausbildungen möglich sind sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/Ausbildungsstellen 2020.

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019

Rheinland-Pfalz-Tag 2019 – Auch die Südpfalz war wieder dabei

Die Hoheiten aus dem Landkreis GER am Stand des Südpfalz Tourismus

Annweiler – Gute Stimmung herrschte trotz der Hitze am Stand des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. und bei den Hoheiten des Landkreises, die den Landkreis erneut beim Festumzug repräsentieren durften. Der Verein Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. informierte die Gäste über die zahlreichen attraktiven Ausflugs- und Freizeitmöglichkeiten in der Region. „Für uns ist der Rheinland-Pfalz Tag ein schöner Pflichttermin und eine gute Gelegenheit, den Gästen aus nah und fern unsere schöne Südpfalz näher zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, die trotz der hochsommerlichen Temperaturen den Landkreis Germersheim so engagiert vertreten haben.

Brettchen-Weben

Mit am Südpfalz-Stand dabei waren auch zwei Museen aus der Südpfalz – das Haus Leben am Strom aus Neupotz sowie das Terra-Sigillata-Museum aus Rheinzabern. Am Samstag zeigte eine römisch gekleidete Brettchen-Weberin vor Ort ihr Handwerk. Das „Brettchen-Weben“ hat noch vor der Römerzeit seinen Ursprung und wurde bis ins späte Mittelalter benutzt, um z.B. Gürtel oder Trageriemen herzustellen. Mit einem eigenen Stand vertreten war in diesem Jahr der Südpfalz Tourismus Kandel e.V., der gemeinsam mit dem AbenteuerPark Kandel und den Naturführern Pfalz e.V. Mitmachaktionen anbot.

Ein historischer Gesellschaftswagen wird von einem roten Porsche-Schlepper der Oldtimerfreunde Ottersheim e.V. gezogen.

Höhepunkt war auch in diesem Jahr der große Festzug am Sonntag. Die Hoheiten des Landkreises Germersheim, die Zeiskamer Zwiebelkönigin Sandra mit Zwiebelprinzessin Leonie, die Tabakkönigin Ann-Kathrin, Rosenprinzessin Marlene, der Bellheimer Lord Peter, das Knittelsheimer Kätzel Laura, die Druslachelfe Ola sowie das Ottersheimer Bärenkönigspaar Christine und Markus grüßten die Besucherinnen und Besucher von einem historischen Gesellschaftswagen, der von einem roten Porsche-Schlepper der Oldtimerfreunde Ottersheim e.V. gezogen wurde. Das Hoffmann-Hammer-Trio aus Neupotz trat samstags auf der Rheinland-Pfalz-Bühne auf und nutzte die Gelegenheit mit ihrem Lied „Vom Riesling zum Zander“ auch Werbung für ihre Heimat zu machen.

Hammer-Trio aus Neupotz

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019

Germersheim und Kreis GER:

Zu Gast bei der Eichenauer Heizelemente GmbH & Co. KG in Hatzenbühl

Wirtschaftsförderung Landkreis Germersheim: Weitere Station der Betriebserkundungs-Tournee2019

Ausbildungsleiter Holzinger mit Teilnehmern der Betriebserkundungs-Tournee.

Hatzenbühl / Eichenauer Heizelemte GmbH & Co. KG – An die drei Stunden verbrachte eine 15-köpfige Gruppe von Lehrern, Berufswahlkoordinatoren, Ausbildungspaten sowie von Fachkräften in der Berufsberatung und Jugendarbeit diese Woche bei der Eichenauer Heizelemente GmbH & Co. KG. Auf dem Programm im Rahmen der Betriebserkundungs-Tournee stand zunächst eine Vorstellung des Unternehmens, seiner Produkte sowie der Ausbildungsberufe.

1925 gegründet und heute als internationales Unternehmen erfolgreich, befindet sich die Eichenauer Heizelemente GmbH & Co. KG noch immer zu 100 % in Familienbesitz. Als Technologieführer im Bereich elektrischer Heiztechnik für die Hausgeräte- und Automobilindustrie ist Eichenauer dabei Spezialist für deren Entwicklung, Produktion und den Vertrieb. „Von den weltweit 520 Mitarbeitern sind 280 im südpfälzischen Hatzenbühl beschäftigt“, so Volker Bollinger, Mitglied der Geschäftsleitung.

Ausgebildet wird in den Berufen Industriekaufmann/-frau, Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik, Fachrichtung Formteile, Fachinformatiker/-in Fachrichtung Systemintegration, Fachkraft für Lagerlogistik sowie der bzw. die Maschinen- und Anlagenfahrer/-in. Über sein Duales Studium BWL mit Fachrichtung Industrial Management erzählte Student Felix Meyer: „Dass ich dabei in allen Bereichen des Unternehmens eingesetzt und somit ganzheitlich ausgebildet werde, finde ich besonders gut. Das Duale Studium kann ich als Alternative zum reinen Studium nur empfehlen.“

Nach einem Rundgang durch die Produktionsbereiche machte die Gruppe noch Station in der Lehrwerkstatt, wo Ausbildungsleiter Holzinger gewerblichen Auszubildenden Arbeitsschritte erklärte.

„Noten sind nicht alles, was zählt“, erläutert Personalerin Vanessa Hört im Austausch mit den Gästen, „wir achten auch sehr auf die soziale Kompetenz eines jeden Bewerbers. Dazu sind eine ordentliche und vollständige Bewerbungsmappe mit einem selbstgeschriebenen Anschreiben sehr wichtig, um die Hürde zum Vorstellungsgespräch nehmen zu können.“ „Eichenauer ist ein attraktiver Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb“, resümiert Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf: „Daher bin ich sehr dankbar, dass die Betriebserkundungs-Tournee heute hier in Hatzenbühl zu Gast sein durfte. Denn nur im direkten Austausch erfahren die Fachkräfte der Berufsberatung Genaueres über den Recruiting-Prozess, die Ausbildungsorganisation oder auch die besonderen zusätzlichen Leistungen des Unternehmens und können dieses Wissen eins zu eins an ihre Schüler und Schützlinge weitergeben.“

Zeitweise Verlegung des Wertstoffhofes von Westheim nach Bellheim

Annahmebedingungen und Öffnungszeiten bleiben weitgehend gleich

Westheim / Bellheim – Der Wertstoffhof Westheim wird nach Auskunft der Kreisverwaltung Germersheim ab 1. April 2019 für einen längeren Zeitraum nach Bellheim verlegt. Anlieferer finden ihn zukünftig im Bellheimer Gewerbegebiet Nord-Ost. Diese Regelung gilt solange, bis in Westheim ein neuer Wertstoffhof errichtet wird, also voraussichtlich die gesamten Jahre 2019 und 2020.

Notwendig wurde die Verlegung, weil im Rahmen der Baumaßnahmen für die neue Vergärungsanlage am Standort Westheim weitere Flächen benötigt wurden. Bereits seit Ende vergangenen Jahres findet dort ein reger Baustellenverkehr statt. „An einer solchen Baustelle ist ein geregelter und sicherer Betrieb des Wertstoffhofes nicht mehr zu gewährleisten. Für die Sicherheit aller Anlieferer wird deshalb der Standort vorübergehend verlegt“, so Landrat Dr. Brechtel.

Am Ausweich-Wertstoffhof Bellheim gelten – mit einer Ausnahme – die gleichen Annahmebedingungen wie bisher in Westheim. Auch die Öffnungszeiten bleiben gleich: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 16.15 Uhr, Samstag von 8 bis 12.45 Uhr. Einzige Änderung in den Annahmebedingungen: In Bellheim können größere Mengen an sperrigen Grünabfällen aus Platzgründen nicht angenommen werden. Dies bedeutet, dass sperrige Grünabfälle ab einer Menge über zwei Kubikmeter weiterhin am bisherigen Wertstoffhof in Westheim anzuliefern sind. Die Öffnungszeiten dort sind: Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr und von 12.45 bis 16.15 Uhr, Samstag von 8 bis 12.45 Uhr.

Landrat Dr. Brechtel bittet die Bürger um Verständnis, für die vorübergehende Verlegung des Wertstoffhofes nach Bellheim. Der Wertstoffhof Bellheim befindet sich im Gewerbegebiet Nord-Ost, ganz in der Nähe der Supermärkte Aldi und Lidl. Wer über die B9 anfährt, erreicht den Interims-Standort am besten über die Ausfahrt Bellheim-Nord. Die Adresse des Wertstoffhofes in Bellheim ist: Waldstückerring 45 in 76756 Bellheim, Tel.07274/70290.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Kindertagespflegepersonen gesucht

Landkreis Germersheim – Kinder zu betreuen, sie in ihrer Entwicklung zu unterstützen und zu fördern, kann eine sehr schöne und erfüllende Aufgabe sein. Da die Nachfrage nach einem passenden Betreuungsplatz für Kinder unter zwei Jahren und für eine Betreuung in Randzeiten immer größer wird, sucht das Kreisjugendamt Germersheim nach geeigneten Kindertagespflegepersonen. Vor allem im südlichen Teil des Landkreises (Bereich der Verbandsgemeinden Hagenbach, Jockgrim und Kandel sowie in der Stadt Wörth) steigt der Bedarf. Wenn Sie Freude an der Arbeit mit Kindern haben, diese fördern wollen und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Eltern und Fachberatungen wünschen, ausreichend Zeit und Platz sowie Organisationstalent mitbringen, könnte dies genau das Richtige für Sie sein.

Das Jugendamt Germersheim bietet in Kooperation mit dem Haus der Familie (Evangelische Familienbildungsstätte, Landau) eine Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson an. Der nächste Kurs startet im August 2019. Für eine unverbindliche Beratung dürfen Sie sich gerne an die Fachberatung Kindertagespflege des Kreisjugendamtes Germersheim wenden.

Ansprechpartnerinnen sind hier: Manuela Knäb, Katja von der Au und Stefanie Müller, Tel. 07274/53-491, E-Mail: m.knaeb@kreis-germersheim.de; k.vonderau@kreis-germersheim.de; st.mueller@kreis-germersheim.de

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Siegerehrung für zukunftsweisendes Projekt

Landrat eröffnet Ausstellung zum Realisierungswettbewerb für Neubau des Kreishauses

Die Sieger von K9 Architekten GmbH mit Landrat Fritz Brechtel

Germersheim / Deutsches Straßenmuseum – Die Sieger des europaweit ausgeschriebenen Realisierungswettbewerbs „Kreishaus in Germersheim“ stehen fest. Im Rahmen der Ausstellungseröffnung im Deutschen Straßenmuseum, Zeughausstraße, Germersheim, hat Landrat Dr. Fritz Brechtel jetzt die drei Preise und zwei Anerkennungen an die Preisträger verliehen.

Das Siegermodell

Insgesamt haben sich 19 Büros am Wettbewerb beteiligt.

Die Jury unter Vorsitz von Herrn Prof. Bredow war beeindruckt von den vielfältigen Lösungsmöglichkeiten und der Qualität der vorgelegten Entwürfe, dieses zukunftsweisende Projekt zu gestalten. Der jetzt ausgewählte Siegerentwurf setzt sich hervorragend mit der Wettbewerbsaufgabe auseinander, einen Gebäudekomplex zu entwerfen, der funktionale, planerische und städtebauliche Anforderungen erfüllt und bezahlbar bleibt. Organisation und Verfahren des Realisierungswettbewerbs oblag Hille Architekten + Stadtplaner BDA, Ingelheim.

Die Jury hat die Entwürfe unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet und nach intensiver Prüfung die Preisträger einstimmig gekürt. Die Jury vergab den ersten Preis an den Entwurf der Büros K9 Architekten GmbH mit faktorgruen Partnergesellschaft aus Freiburg. Der zweite Preis geht an Wandel Lorch Architekten, Frankfurt mit Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin, der dritte Preis an Günter Hermann Architekten, Stuttgart mit Siegmund und Winz Landschaftsarchitekten, Balingen. Die beiden Anerkennungen erhielten Assem Architekten BDA, Karlsruhe mit Ramthun Landschaftsarchitektur, Baden-Baden sowie Gerber Architekten GmbH, Dortmund.

Der Siegerentwurf fügt sich wie selbstverständlich mit einem 3 bis 4-geschossigen Gebäudeensemble in die städtebauliche Situation ein. Das Raumprogramm wird auf mehrere eigenständige Gebäudeteile aufgeteilt, die auch ohne Ideenteil sowohl räumlich als auch städtebaulich funktionieren. Das denkmalgeschützte ehemalige Offiziersgebäude wird im Osten auf unprätentiöse Weise angebaut, die denkmalgeschützte Mauer wird freigestellt und die Verbindung zum rückwärtigen Gebäude positiv herausgearbeitet. Das Gesundheitsamt ist als eigener Bau im Norden geplant. Durch den Ideenteil werden die Bestandteile zu einem harmonischen Gesamtbild zusammengefügt.

Der Flussraum der Queich wird renaturiert und aufgeweitet. Zwischen den Gebäudeflügeln entstehen U-förmige, gerahmte Grünhöfe, die differenziert ausgestaltet sind. Der Zugang zum neuen Kreishaus erfolgt direkt vom Luitpoldplatz in eine angemessene repräsentative und lichtdurchflutete Gebäudemitte mit Bezug zum „Flusshof“ und zum „Offiziershof“. Ein Café erfüllt die Scharnierfunktion zwischen Luitpoldplatz und Gebäude. Die Orientierung im Innern des Gebäudes fällt durch die Eingangshalle als Verteiler sehr leicht. Es entstehen attraktive Arbeitsplätze nach modernstem Stand der Technik. Die Flure sind unterschiedlich gestaltet und bieten definierte Warte- und Kommunikationsbereiche. Alle Räume sind barrierefrei gut angebunden.

Die Materialien und Proportionen der Neubaufassade korrespondiert hervorragend mit dem denkmalgeschützten Bestand. Die Neubaufassaden sind von einer zeitlosen Eleganz und ermöglichen durch die Rasterung eine flexible Raumeinteilung der dahinterliegenden Raumschicht.

„Der Wettbewerbssieger hat aufgrund der selbstverständlichen städtebaulichen Einfügung, der guten inneren Funktionalität in Verbindung mit einer hohen Aufenthaltsqualität sowie einer angemessenen und zeitlosen Architektursprache einen hervorragenden Beitrag zur komplexen Aufgabenstellung gemacht, was sich auch in der einstimmigen Preisgerichtsempfehlung widerspiegelt“, lobte Landrat Brechtel das Ergebnis des Realisierungswettbewerbs.

Die Entwürfe, teils in Form von Plänen, teils als Modell, werden nun in einer Ausstellung im DeutschenStraßenmuseum bis einschließlich 31. März zu den Öffnungszeiten des Museum, Dienstag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr sowie Samstag und Sonntag, von 11 bis 18 Uhr gezeigt. Alle Interessierten sind eingeladen, die Ausstellung zu besuchen.

Preisträger Realisierungswettbewerb „Neubau Kreishaus“

1. Preis K9 Architekten GmbH, Freiburg, mit faktorgruen Partnerschaftsgesellschaft mbB, Freiburg, Mitarbeiter: Isaac Castro, Bogdan Shevchenko

2. Preis Wandel Lorch Architekten, Frankfurt, mit Weidinger Landschaftsarchitekten, Berlin, Mitarbeiter: Dana Pretzsch, Tianze Yu, Marcel Müller,  Ann-Sophie Glenz Berater: TSB Ingenieure, Darmstadt (Brandschutz)

3. Preis Günter Hermann Architekten, Stuttgart, mit Siegmund und Winz Landschaftsarchitekten, Balingen, Mitarbeiter: Sandra Polzer, Regina Stolz, Holger Winz

Anerkennung Assem Architekten BDA, Karlsruhe mit Ramthun Landschaftsarchitektur, Baden-Baden Mitarbeiter: Laura Müller, Alexander Koropenko, Sophie Hartmann, Bernhard Eggert, Eyleen Lorenzen

Anerkennung  Gerber Architekten GmbH, Dortmund Mitarbeiter: Gesche Gerber, Anastasiia Lytvyniuk,  Tim

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

IGS Wörth – Vorreiter in Sachen Klimaschutz

Landrat überreicht 1000 Euro als Anerkennung

IGS Wörth Scheckübergabe Schulleiter Engel und Landrat Brechtel

Wörth / IGS – „Die Schülerinnen und Schüler der IGS Wörth haben zusammen mit ihren Lehrern und Hausmeistern ein deutliches Zeichen für den Klimaschutz gesetzt. Sie haben Ideen umgesetzt, haben aktiv an wichtigen Stellen angesetzt und es so zu einer bundesweiten Anerkennung geschafft. Das ist für die Schule ein toller Erfolg und für unsere Umwelt ein eigentlich unbezahlbarere Gewinn. Danke für euren Einsatz, danke für die Unterstützung, die euch die Schule für dieses Thema zukommen lässt“, sagte Landrat Dr. Fritz Brechtel bei einem Besuch der IGS heute, Mittwoch, 20. März, und überreicht seitens des Landkreises einen Scheck über 1000 Euro an Schulleiter Jörg Engel. Der Betrag wird von der Schule wiederum für Aktivitäten in Sachen Umweltschutz eingesetzt.

IGS Wörth fifty-fifty-Projekt

Seit mehr als 15 Jahren engagiert sich die Schule im Klimaschutz aktiv und hat seitdem zahlreiche. Klimaschutz- und Energiesparmaßnahmen umgesetzt. Jetzt gehört sie zu den fünf Gewinnern eines Hauptpreises von 10.000 Euro beim Deutschen Klimapreis der Allianz Umweltstiftung 2019. Besonders lobte die Jury die 2018 durchgeführten Projekttage zur Nachhaltigkeit, bei denen die verschiedenen Klassenstufen unterschiedliche Umwelt- und Klimaschutzthemen aufbereiteten und diese dann mit Infoständen und Mitmachaktionen auf einem „Marktplatz der nachhaltigen Möglichkeiten“ der Öffentlichkeit präsentierten. Die Preisverleihung findet am 17.Mai im Allianz Forum am Pariser Platz in Berlin statt. Vormittags sind die Siegerteams im Bundeskanzleramt zu Gast.

IGS Wörth IGS Trinkflaschen

Schülerinnen und Schüler berichteten jetzt Landrat Brechtel, Schuldezernent Christoph Buttweiler, Bürgermeister Dennis Nitsche und Mitarbeitern der Kreisverwaltung von ihren umgesetzten Ideen, ihren Projekten und Vorhaben. „Modern, kreativ und kurzweilig präsentierten sich Schüler und Schule“, freute sich Landrat Brechtel, „Gerade das sehr nachhaltige Energiemanagement der Schule, welches von Lehrern und Schülern gelebt wird, wirkt sich sehr positiv aus und zeigt sich auch in den Ergebnissen des fifty-fifty-Projektes, das die Kreisverwaltung für alle Schulen anbietet. Die Schule verfolgt viele Themen mit viel Herzblut und Engagement. Danke für dieses anpackende Zeichen für den Klimaschutz und unsere Zukunft!“ Mit dem Deutschen Klimapreis will die Allianz Umweltstiftung das aktive Klimaschutz-Engagement von Schulen auszeichnen. Er wird jährlich verliehen und soll Schüler wie Lehrer dazu motivieren, sich dem wichtigen Thema Klimaschutz mit Freude und positivem Engagement zu widmen. 100 Teams an dem mit 65.000 Euro dotierten Schulwettbewerb teil. Aus allen Einsendungen schafften es 20 Beiträge in die Endrunde. Die Wettbewerbsjury ermittelte daraus die Gewinner der fünf jeweils mit 10.000 Euro dotierten Hauptpreise. Die anderen 15 erhalten einen Anerkennungspreis von 1.000 Euro.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Germersheim

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2019kv009 und 2019kv010

„Einbürgerungstest, Termin 9 am Vormittag und Termin 10 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 06. Mai  2019, Termin 9 um 10:00 Uhr, Termin 10 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: 05. April 2019.

2019kv029

„Überversichert? – Unterversichert? – Geld verschenkt! – Vortrag B“ – mit Andrea Kalt: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Termin: Montag, 15.04.2019 von 19:00 – 21:15 Uhr. Kosten: 10 Euro/Person.

2019kv164

„Xpert Business – Computerschreiben – Kurs B“ –  mit Silke Bentz: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, EDV-Raum in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Montag, 29.04.2019, 17:00 – 19:15 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 66,15 Euro/Person.

2019kv145

„Spanisch – `praktisches Lernen – aprendizaje activo´ – Kurs C“ – mit Norman Gomez-Hernández: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 084. Beginn: Donnerstag, 02.05.2019, 18:00 – 19:30 Uhr. Dauer: 7 Termine, Kosten: 35 Euro/Person.

2019kv087

„Feldenkraismethode® – Kurs B“ – mit Katharina Gayer: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Samstag, 04.05.2019, 10:00 – 16:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 40 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen zwingend erforderlich bei der Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Germersheim, Telefon 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Pfälzer Spargelgenuss – Feste und Veranstaltungen rund um das „weiße Gold“ im Landkreis Germersheim und im Rhein-Pfalz-Kreis

Genuss-Highlights der Spargelsaison 2019 im Flyer „Pfälzer Spargelgenuss“

Südpfalz / Rhein-Pfalz-Kreis – Die Südpfalz und der Rhein-Pfalz-Kreis bieten zur Spargelsaison 2019 wieder ein buntes Veranstaltungsprogramm rund um das königliche Gemüse, das keine Wünsche offen lässt. Darf es Spargelschnaps oder ein Spargelbuffet sein? Eine Wanderung oder eine Radtour zum Thema Spargel oder vielleicht auch eine Führung auf dem Spargelacker? Wollten Sie schon immer einmal selber Spargel stechen oder einen Urlaub erleben, der Sie zum Pfälzer Spargelexperten macht? Im Flyer „Pfälzer Spargelgenuss 2019“ finden Spargelliebhabern alle Angebote rund um die weißen Stangen im Landkreis Germersheim und dem Rhein-Pfalz-Kreis.

Die 24 Erzeugerbetriebe in beiden Landkreisen, die in der Übersichtskarte zu finden sind, bieten köstlichen Spargel während der Saison täglich frisch ab Hof und die Gastronomen kreieren daraus vortreffliche Gerichte. Und wer den passenden Wein zu seinem Spargelgericht sucht, wird bei den aufgeführten Weingütern garantiert fündig. Da kann man sich schon jetzt auf die Spargelzeit freuen.

Im Landkreis Germersheim wird dem Spargel alle Ehre gemacht: Der Hofmarkt Zapf, Am Holderbühl 1, 76870 Kandel bietet an den Freitagen, 26. April, 3., 10. und 17. Mai sowie 7., 14. und 21. Juni ein großes Spargelbuffet an. Anmeldungen unter Tel. 07275-9887710. Außerdem gibt es in diesem Jahr wieder ein großes Spargel- und Hoffest bei Familie Zapf. Vom 24. – 26. Mai wird hier groß gefeiert. Weitere Infos unter www.hofmarkt-zapf.de.
In Rheinzabern steigt am Dienstag, 30. April (ab 18 Uhr) und Mittwoch, 1. Mai 2019 (ab 11.30 Uhr) in Hoffmann´s Hof, An der alten Neupotzer Str. 4, ein Spargelfest mit Leckereien vom Spargel und Livemusik. Weitere Infos dazu unter www.hoffmannshof.de.
In der 1A Kochschule, Hauptstr. 89, 76756 Bellheim können Spargelliebhaber beim Kochkurs am Freitag, 3. Mai, um 18 Uhr unter Anleitung erfahrener Küchenmeister den Spargel in verschiedenen Variationen zubereiten und genießen. Anmeldung unter Tel. 07272-9870141. Weitere Informationen gibt es unter www.1a-die-kochschule.de.
Zu den Hördter Spargeltagen laden der Spargelhof Frey und der Südpfalz-Tourismus VG Rülzheim e.V. am Wochenende 4. (ab 16 Uhr) und 5. Mai (ab 11 Uhr) ein. Geboten werden u.a. Spargelgerichte sowie ein buntes Unterhaltungsprogramm. Weitere Infos unter www.suedpfalztourismus-ruelzheim.de.

Das Hotel zur Pfalz, Marktstr. 57, 76870 Kandel bietet in seinem Restaurant am Freitag, 31. Mai, ab 19 Uhr ein abendliches Spargelbuffet mit allem was das Spargel- und Genießerherz höher schlagen lässt. Auch Räucherlachs, Meeresfrüchte, kleine Rumpsteaks uvm. werden aufgetischt. Anmeldung unter Tel. 07275-98550. Weitere Infos dazu unter www.kochs.xyz

Auch in diesem Jahr können Gäste für ein Wochenende oder länger, alleine oder in der Gruppe, Spargelgenuss satt erleben. Der Südpfalz-Tourismus  Landkreis Germersheim e.V. erstellt Spargelfreunden ein individuelles Angebot für genussvolle Tage in der spargelfeinen Südpfalz. So werden Gäste zum Südpfälzer Spargelexperten!

Im Rhein-Pfalz-Kreis gibt es ebenfalls zahlreiche Veranstaltungen, die im Flyer „Pfälzer Spargelgenuss“ enthalten sind.

Erhältlich ist der Spargelflyer ab sofort beim Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. (Tel. 07274/53-300, info@suedpfalz-tourismus.de), beim Tourismusverein Rhein-Pfalz-Kreis e.V. (Tel. 0621/5909-414, info@rhein-pfalz-aktiv.de) sowie als digitales PDF-Dokument auf den Webseiten www.suedpfalz-tourismus.de und www.rhein-pfalz-aktiv.de. Der Flyer ist auch in den Büros für Tourismus in den Verbandsgemeinden des Landkreises Germersheim sowie in allen Stadt-, Verbandsgemeinde- und Gemeindeverwaltungen im Rhein-Pfalz-Kreis erhältlich.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Zu Gast bei der Kardex Produktion Deutschland GmbH in Bellheim

Wirtschaftsförderung Landkreis Germersheim: Erste Station der Betriebserkundungs-Tournee 2019

Bellheim / Kardex-Gruppe – Zwölf Auszubildende und Studenten beschäftigt die zur Kardex-Gruppe gehörende Kardex Produktion Deutschland GmbH in Bellheim aktuell, sieben weitere kommen in 2019 hinzu. Dazu gehören Maschinen- und Anlagenführer/-innen, Werkzeugmacher/-innen, Industriekaufleute, der Bachelor of Engineering im Studiengang Maschinenbau, der Bachelor of Arts im Studiengang Betriebswirtschaft, der Bachelor of Science im Studiengang Angewandte Informatik und der Bachelor of Engineering im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. „Wir sind ein gutes Beispiel dafür, dass man mit einer Ausbildung im Unternehmen so viel erreichen kann wie mit einem universitären Abschluss“, so Ausbildungsleiter Rüdiger Sinn. Zusammen mit Personalreferentin und Ausbildungsleiterin Natalie Karle gab er kürzlich gegenüber den 15 Gästen im Rahmen der Betriebserkundungs-Tournee einen ausführlichen Überblick über den Produktionsstandort. Diese waren der Einladung der Kreis-Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf gefolgt, um das Bellheimer Unternehmen genauer kennenzulernen. „Unsere Übernahmequote von Ausbildung oder Studium in ein zumeist unbefristetes Arbeitsverhältnis liegt bei 95 %“, so Sinn weiter, „Auch nach der Ausbildung bieten wir Unterstützung und Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.“ In einem Rundgang durch die Produktion bekamen die Gäste, die als Lehr- und Fachkräfte in der Berufsvorbereitung ihre Eindrücke direkt an ihre Schüler weitergeben können, einen Überblick über den Produktionsablauf und die eingesetzten Maschinen. Kardex fertigt in Bellheim auf 60.000 qm mit 350 Mitarbeitern automatisierte Lager- und Bereitstellungssysteme. Ob Kleinteilelagerung, Werkzeug- oder auch Medikamentenlagerung: Bei den Lagerlösungen liegt der Fokus von Entwicklung und Produktion stets auf Effizienz und Zuverlässigkeit für die Kunden unterschiedlichster Branchen. Die Leistungen der Kardex gehen über die reine Produktion hinaus: „Wir bieten auch den Service an den Maschinen, die in der Regel 10 bis 30 Jahre im Einsatz sind, oder realisieren Erweiterungen“, so Karle, „Weltweit sind inzwischen mehr als 100.000 Maschinen installiert.“

Während der Ausbildung steht jedem Auszubildenden pro Abteilung ein Ausbildungspate zur Seite. Durch Projekte wie der Organisation des Ausbildungsausflugs wird die Teamarbeit gefördert. Persönliche Weiterentwicklung erfährt jeder Auszubildende und Student durch einen individuellen Ausbildungsplan, ein zielorientiertes Coaching und regelmäßige Feedbackgespräche. Auch Praktika zum Reinschnuppern in Ausbildungsberufe und Unternehmen ermöglicht die Kardex. Dazu ist es erforderlich, sich rechtzeitig online zu bewerben, am besten gleich nach den Sommerferien.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie: Umtausch für alle vor Januar 2013 ausgestellten Führerscheine

Die Führerscheinstellen der Kreisverwaltungen Germersheim und Südliche Weinstraße sowie der Stadtverwaltung Landau informieren, dass der Gesetzgeber die Verpflichtung zum Umtausch bis zum 18. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine geregelt hat. Zu den Altdokumenten gehören auch jene Plastikführerscheine in Scheckkartengröße, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Sie sind unbefristet, also lebenslang gültig – was sich nach dem Umtausch ändern wird.

Seit dem 19. Januar 2013 werden Führerscheine für 15 Jahre befristet. Mit dem Führerscheinumtausch sollen die Vorgaben der EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden, sodass bis Anfang 2033 alle Führerscheine in den EU-Staaten einheitlich werden. Das neue Dokument ist fälschungssicherer, zudem ist eine Registrierung in einem zentralen Register sichergestellt.

Bis zu welchem Zeitpunkt ein Umtausch erfolgen muss, ergibt sich aus nachfolgender Tabelle.
Die Führerscheinstellen rechnen insbesondere in der Anfangszeit mit einem deutlich erhöhten Antragsaufkommen. Auf Grund der vorgesehenen Staffelung des Umtauschs ist aber keine Eile geboten. Mitzubringen sind die bisherige Fahrerlaubnis, ein Ausweisdokument und ein neues, biometrisches Passfoto. Die Umstellungsgebühr beträgt 24 Euro. Eine Prüfung der Eignung durch ärztliche Gutachten oder die Ablegung von Prüfungen ist mit dem Austausch nicht verbunden. Weitere Informationen bieten die Internetseiten der Stadt Landau und der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße.

I.  Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 – 1958 19.01.2022
1959 – 1964 19.01.2023
1965 – 1970 19.01.2024
1971 und später 19.01.2025

II. Führerscheine, die ab dem 01. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001 19.01.2026
2002 – 2004 19.01.2027
2005 – 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 – 18.01.2013 19.01.2033

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: S24N, dak
26.03.2019

Landesweiter Probealarm

Warn-App KATWARN testet wieder am 1. April

Rheinland-Pfalz – Der nächste Probealarm des elektronischen Warn- und Informationssystems KATWARN wird am Montag, 1. April 2019, 11 Uhr, ausgelöst. Dreimal jährlich erfolgt ein Probealarm mit dem Katastrophenwarnsystem KATWARN:

  • am ersten Montag im April um 11 Uhr durch die Landkreise und kreisfreien Städte,
  • am ersten Montag im August um 11 Uhr durch die Integrierten Leitstellen bzw. um 11.15 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz und
  • am ersten Montag im Dezember um 11 Uhr durch das Land Rheinland-Pfalz

Wenn also die Mobiltelefone klingeln, gibt es keinen Grund zur Beunruhigung, da es sich lediglich um einen Test handelt. Überprüft wird die Funktionsfähigkeit der „Warnung der Bevölkerung“. KATWARN wird im Bereich der Integrierten Leitstelle Landau mit den Landkreisen Germersheim, Südliche Weinstraße und Südwestpfalz sowie den Städten Landau, Pirmasens und Zweibrücken eingesetzt. Das System ist eine Ergänzung zu den bestehenden Informationswegen.

Bei Gefahrensituationen wie Hochwasser, Großbränden oder Industrieunfällen ist es mit KATWARN zusätzlich zu den etablierten Warnungen durch Polizei, Feuerwehr sowie Fernsehen und Rundfunk möglich, den Bürgerinnen und Bürgern per Smartphone-App Warnungen und Verhaltenshinweise zu geben. Außerdem übermittelt die Anwendung Warnungen zu „extremen Unwettern“ des Deutschen Wetterdienstes. Im Ernstfall wird über KATWARN darüber informiert, wie sich die Bürgerinnen und Bürger verhalten sollen.

Die Anmeldung und Nutzung des Warnsystems mit Smartphone oder Handy ist freiwillig und kostenlos. Das Besondere an diesem System: KATWARN sendet Warnungen ortsgenau, d.h. nur an die Nutzer, die wirklich betroffen sind. Dafür nutzt es eine spezielle Ortungsfunktion der Smartphones, die sich auch bei ausgeschalteter App im Hintergrund aktualisiert.

Die „KATWARN“-App steht kostenlos zur Verfügung:

  • für das iPhone im App Store
  • für Android Phones im Google Play Store
  • für Windows Phones im Windows Store

Alternativ bietet KATWARN kostenlose Warnungen mit eingeschränkter Funktonalität auch per SMS/E-Mail zum Gebiet einer registrierten Postleizahl. SMS an Servicenummer 0163/7558842: „KATWARN 12345 mustermann@mail.de“ (für Postleizahl 12345 und optional Email). Weitere Informationen zum Warnsystem KATWARN unter www.katwarn.de.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Gemeinsames Schreiben der Landräte Körner, Seefeldt und Brechtel:

„Land soll einheitliche Lösungen zur Reduzierung von Schwarzwild anbieten“

Südpfalz – „Das vom Land empfohlene Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen ist in wesentlichen Punkten nicht zielführend und teilweise nicht oder nur schwer umsetzbar. Wir erwarten einen koordinierenden und konkreten Beitrag des Landes“, so die Landräte Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße). In einem gemeinsamen Schreiben wenden sie sich an Ministerin Ulrike Höfken und weisen auf Schwachstellen hin, die sich im Rahmen zahlreicher Gespräche der Runden Tische „Schwarzwild“ in den Landkreisen gezeigt haben.

In dem Handlungsprogramm setzt sich das Land lediglich für eine Umsetzung seiner Empfehlungen auf örtlicher Ebene ein, was nach Ansicht der drei Landräte nicht zu einer einheitlichen Vorgehensweise führt. Aus diesem Grund haben derzeit die rheinland-pfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte völlig unterschiedliche Ansätze einen Anreiz für die Reduzierung von Frischlingen zu schaffen, die von dem Modell der Jagdsteuerreduzierung, der Reduzierung oder dem Verzicht auf Untersuchungsgebühren bis zur Gewährung einer Abschussprämie reichen. „Das Ziel, die Schwarzwildbestände auf eine den landeskulturellen Verhältnissen angepasste Bestandsdichte zu bringen, wird so nicht gefördert“, so Seefeldt, Brechtel und Körner.

Die Landräte verweisen in diesem Zusammenhang auf das Land Baden-Württemberg, das ein finanzielles Maßnahmenpaket geschnürt hat, um Präventionsmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest aus Landesmitteln zu fördern. Um einen Anreiz für die verstärkte Bejagung von Wildschweinen zu schaffen, erstattet unser Nachbarbundesland den Jägern beispielsweise einen Pauschalbetrag als Kostenersatz für die Trichinenuntersuchung als Vorsorgemaßnahme zur Afrikanischen Schweinepest.

Eine solche Steuerung auf Landesebene erwarten die Landräte auch für Rheinland-Pfalz.  Es bedarf hier nach deren fester Überzeugung eines koordinierten Vorgehens auf Landesebene. „Einheitliche, rechtssichere und für alle gleichermaßen gültige Regelungen müssen seitens des Landes daher umgehend getroffen werden“, erklären die drei Landräte.

Gemeinsam suchen die Landkreise Rhein-Pfalz-Kreis, Germersheim und Südliche Weinstraße Wege zur Bekämpfung der Gefahren, die von dem enorm hohen Wildschweinbestand in Rheinland-Pfalz ausgehen: „Wir sind hier einer Empfehlung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten gefolgt. Die Beratung und Umsetzung haben in wesentlichen Punkten jedoch Fragen und Ungereimtheiten aufgeworfen. Wir fordern zum Schutz von Mensch und Tier die entsprechende Unterstützung des Landes“, so die Landräte Brechtel, Seefeldt und Körner.

Lesen Sie hier das Schreiben im Originaltext:

Handlungsprogramm zur Reduzierung überhöhter Schwarzwildbestände und zur Absenkung des Risikos einer Ausbreitung von Tierseuchen für das Jagdjahr 2018/2019

Runde Tische Schwarzwild der Landkreise Südliche Weinstraße, des Rhein-Pfalz-Kreis und des Landkreises Germersheim

Sehr geehrte Frau Staatsministerin Höfken,

wie Sie wissen, haben unsere Landkreise unter Beteiligung von Interessenvertretern aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Behörden, Jägerschaft und Jagdrechtsinhabern „Runde Tische Schwarzwild“ gebildet, um über Maßnahmen zur Regulierung der Schwarzwildpopulation zu diskutieren.

Die Landkreise sind hier einer Empfehlung Ihres Hauses gefolgt, weil man sich im gemeinsamen Engagement der Akteure vor Ort Vereinbarungen und Lösungsansätze zur Schwarzwildproblematik versprochen hat. Auf Ihr Schreiben an die Kreisverwaltungen und kreisfreien Städte vom 22.05.2017 nehmen wir Bezug.

Im Rahmen der Sitzungen dieser Runden Tische wurden insbesondere die Empfehlungen, die sich aus dem o.g. Handlungsprogramm ergeben regelmäßig behandelt. Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass uns aus dem Kreis dieser Runden Tische berichtet wird, dass man bei der Beratung und Umsetzung wesentlicher Punkte auf der Stelle tritt.

Einige Empfehlungen Ihres Hauses begegnen auch rechtlichen Bedenken unserer Verwaltungen bei der Umsetzung. Dies gilt insbesondere für die Überlegung der Aussetzung/Aufhebung oder Reduzierung der Gebühren für Trichinenuntersuchungen bei Frischlingen. Derzeit haben die rheinlandpfälzischen Landkreise und kreisfreien Städte völlig unterschiedliche Ansätze einen Anreiz für die Reduzierung von Frischlingen zu schaffen, die von dem Modell der Jagdsteuerreduzierung, der Reduzierung oder dem Verzicht auf die Trichinengebühren bis zur Gewährung einer Abschussprämie reichen. Gleiches gilt auch für entsprechende Maßnahmen auf Länderebene. Eine besondere Relevanz besteht im Rhein-Pfalz-Kreis noch im Hinblick auf die Erstattung der Entsorgungskosten bei Befall von Schwarzwild mit dem Duncker`schen Muskelegel. Da bei einem Befall die erlegten Tiere kostenpflichtig durch die Jäger entsorgt werden müssen (Kosten aktuell 63,57 €) ist es schwieriger die Jäger zur vermehrten Jagd auf Wildschweine zu motivieren.

Die Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim haben sich wegen der rechtlichen Bedenken, die bei einem vollständigen Verzicht von Trichinengebühren bestehen, für das Modell einer Rückerstattung dieser Gebühren entschieden, mit der ein hohes Maß an bürokratischem Aufwand für die Jägerschaft verbunden ist. Wir befürchten, dass damit der gewünschte Anreiz, den wir alle erreichen möchten, verloren geht und die Maßnahme deshalb wenig zielführend ist. Des Weiteren ist auch diese Variante in rechtlicher Hinsicht nicht völlig unumstritten.

Wir bitten das Ministerium in diesem Zusammenhang daher um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Hat Ihr Haus die Empfehlung zur Aussetzung/Aufhebung oder Reduzierung der Gebühren für Trichinenuntersuchungen bei Frischlingen vor der Verkündung dahingehend überprüft, ob die Landkreise und kreisfreien Städte auf diese Gebühren verzichten dürfen? Gegebenenfalls bitten wir unter Einbeziehung der etwaigen rechtlichen Überlegungen um Mitteilung, wie Ihr Haus zu diesem Ergebnis gekommen ist.
  • Wie Sie wissen, birgt das in weiten Landesteilen von Rheinland-Pfalz enorm hohe Schwarzwildvorkommen ein großes Risiko in sich. So steigt nicht nur die Gefahr eines Ausbruchs von Tierseuchen, insbesondere die der Klassischen und Afrikanischen Schweinepest, sondern auch die Wildschadensproblematik im Bereich der Landwirtschaft und dem Weinbau verschärft sich. Die Ausbreitungstendenz der Wildschweine hält weiter an und Verkehrsunfälle mit Schwarzwildbeteiligung sind, wie Sie gleichfalls wissen, äußerst gefährlich.
  • Aus welchem Grund wird angesichts dieser Gefahrenlage seitens des Ministeriums nicht auf eine einheitliche, für ganz Rheinland-Pfalz gültige Regelung, wie dies z.B. in Baden-Württemberg praktiziert wird, hingewirkt? Regionale Besonderheiten können unseres Erachtens hier kein ausreichendes Argument darstellen.
  • Welche Maßnahmen schlagen Sie den Landkreisen und kreisfreien Städten vor, wenn sich mit den derzeitigen Mitteln der gewünschte Erfolg nicht einstellt?
  • Warum leistet das Land Rheinland-Pfalz angesichts der zunehmenden Bedrohung durch die Afrikanische Schweinepest nicht selbst einen finanziellen Beitrag für Verkehrsschildersätze, deren Anschaffung Ihrerseits ebenfalls in dem betreffenden Handlungsprogramm empfohlen wird? Wir bitten angesichts der landesweiten Bedeutung dieser Problematik um Prüfung, ob die Anschaffung von Schildersätzen nicht auch mit Landesmitteln erfolgen kann.

Auch die Empfehlung Ihres Hauses auf einen Verzicht der Hundesteuer für Jagdhunde erscheint kaum realisierbar.

Für die Jägerschaft würde dieser Punkt zwar in der Tat eine symbolische Anerkennung darstellen, wenn man die ausgebildeten Jagdhunde der Jäger von der Hundesteuer befreien würde. Da in dieser Hinsicht aber eine einheitliche Abstimmung mit allen Gemeinden unserer Landkreise hergestellt werden müsste, lässt sich diese Absicht nicht umsetzen.

Der Einnahmeausfall bei den einzelnen Gemeinden wäre bei einer geschätzten Anzahl von z.B. 150 Jagdhunden im Landkreis Germersheim aber eigentlich sehr gering.

Wie Sie sicher wissen, ergibt sich aus dem Landesjagdgesetz eine gesetzliche Verpflichtung für die Jagdausübungsberechtigten ( Jagdpächter ) einen brauchbaren Jagdhund für den Jagdbezirk vorzuhalten. Der eigentliche Zweck der Hundesteuer liegt aber wohl eher darin, dass damit die Anzahl von Hunden einer Gemeinde geregelt werden soll. Diese Zweckbestimmung läuft bei Jagdhunden, die man verpflichtend vorhalten muss, ins „Leere“.

Da Sie im Handlungsprogramm Schwarzwild anregen auf die Hundesteuer für Jagdhunde zu verzichten, bitten wir um Mitteilung, warum das Land Rheinland-Pfalz eine entsprechende Regelung nicht selbst trifft. Die Rechtsgrundlage zur Erhebung der Hundesteuer findet sich im Kommunalabgabengesetz. Wir gehen davon aus, dass es dem Land Rheinland-Pfalz nicht verwehrt ist, eine solche Regelung des Hundesteuergesetzes selbst zu treffen. Dies würde dann auch eine einheitliche Handhabung im Land garantieren.

Falls Sie diese Möglichkeit sehen, bitten wir um Mitteilung, ob Sie hier eine entsprechende Initiative ergreifen werden.

Eine weitere Empfehlung aus dem Handlungsprogramm richtet sich an die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, welche Ihrer Ansicht nach die Jagdausübungsberechtigten bei der Bejagung durch Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur (Schussschneisen, Hochsitze etc.) unterstützen sollten.

Sie erklären, dass sich dafür einsetzen, dass die Förderrichtlinien in Bezug auf die Anlage von Schussschneisen auf landwirtschaftlichen Flächen praxisgerechter ausgestaltet werden.

Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam machen, dass es die Landwirte regelmäßig versäumen schon bei Abgabe Ihres Förderantrages für die betreffenden Flächen den hier einschlägigen Code 177 anzugeben. Wird im Förderantrag als Kulturart jedoch nur Mais angegeben kann eine Änderung nur noch bis 15.05 erfolgen. Ansonsten ist die Anlage einer Schussschneise wohl nicht mehr möglich. Da es für die Landwirte im Rahmen Ihres Förderantrages unserer Kenntnis nach unschädlich ist, ob tatsächlich eine Schussschneise angelegt wird oder nicht, bitten wir um Prüfung, ob dieser Code 177 in dieser Hinsicht nicht generell hinterlegt werden kann.

Wir bitten Sie daher, sich mit dem zuständigen Ministerium in Verbindung zu setzen. Wir sind der Auffassung, dass eine solche Maßnahme äußerst sinnvoll wäre. Diese Möglichkeit sollte daher Ihrerseits geprüft werden. Wir wären Ihnen sehr verbunden, wenn Sie uns über das Ergebnis Ihrer Prüfungen informieren würden.

Wir sind der festen Überzeugung, sehr geehrte Frau Staatsministerin, dass allein die Verkündung von Empfehlungen gegenüber den Landkreisen und kreisfreien Städte kein ausreichendes Mittel zur Bekämpfung der Gefahren darstellt, die von dem enorm hohen Wildschweinbestand in unserem Bundesland ausgehen. Es bedarf in diesem Zusammenhang eines koordinierten Vorgehens auf Landesebene. Neben den Bedrohungen, die von Tierseuchen ausgehen, sind aber auch die weiteren Gefahrenpotenziale, wie z.B. die Gefahr für den Straßenverkehr zunehmend relevant und geraten in den Focus der Öffentlichkeit. Ein lokales und isoliertes Vorgehen der Landkreise und kreisfreien Städte hinsichtlich der Gefahrenvorsorge ist unseres Erachtens nicht zielführend. Dies zeigen auch die Ergebnisse der Runden Tische unserer Landkreise, die einen koordinierenden Beitrag des Landes erwarten.

Wir bitten Sie, sehr geehrte Frau Staatsministerin, Überlegungen anzustellen, wie bzw. welche Beiträge auf Landesebene geleistet werden können. Da hinsichtlich der von uns vorgetragenen Aspekte bereits eine große Unzufriedenheit bei den Runden Tischen vorherrscht, wären wir für eine rasche Beantwortung unseres Schreibens dankbar, da wir die Mitglieder möglichst schnell informieren möchten.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Dr. Fritz Brechtel Dietmar Seefeldt Clemens Körner

Landrat des Landkreises Landrat des Landkreises Landrat des Landkreises Germersheim Südliche Weinstraße Rhein-Pfalz-Kreis

Gemeinsame Pressemeldung der Landkreise Germersheim, Südliche Weinstraße und des Rhein-Pfalz-Kreises
26.03.2019

Ab 27. März wieder Abfuhr der Heckenabfälle

Am 27. März beginnt im Landkreis Germersheim wieder die Abfuhr der sperrigen Grünabfälle im Rahmen einer Straßensammlung.

Landkreis Germersheim – Zum Heckenschnitt gehören gebündelte Gartenabfälle zwischen 0,5 und 2 Metern Länge. Wegen der Kompostierbarkeit sollte dabei verrottbares Bindematerial verwendet werden.

Wurzelwerke sowie Baumstämme mit einem Durchmesser über 10 cm können bei der Straßenabholung nicht mitgenommen werden. Sie müssen an den Wertstoffhöfen (außer Rülzheim) angeliefert werden. Ihre Entsorgung ist gebührenpflichtig, da sie noch vorbehandelt werden müssen.

Beistellungen in Plastiksäcken, Kartons etc., die mit kleinerem Schnittgut gefüllt sind, werden nicht mit der Heckensammlung erfasst. Sie können über die Biotonne bzw. den Papiersack für Bioabfall entsorgt werden. Die nächstgelegenen Verkaufsstellen für die Papiersäcke sind im Abfallkalender zu finden. Die Säcke haben ein Volumen von 120l und kosten 2,30 Euro pro Stück. Nichtsperrige Grünabfälle wie z.B. kleineres Schnittgut, Laub oder Rasenschnitt werden jederzeit gegen Gebühr an den Wertstoffhöfen (außer Rülzheim) angenommen, für die privaten Nutzer einer Biotonne ist die Anlieferung sogar kostenlos.

Infos über die lokalen Heckensammelorte und Öffnungszeiten gibt es bei der jeweiligen Verwaltung oder im jeweiligen Amtsblatt bzw. Stadtanzeiger.

Allgemeine Informationen zum Thema Abfallentsorgung im Kreis Germersheim können unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft abgerufen werden.

Die Abfuhrtermine für Heckenabfälle:

  • 27.03.2019, Bezirk 6: Leimersheim, Neupotz, Rheinzabern 1 und 2, Jockgrim 1 und 2, Hatzenbühl 28.03.2019, Bezirk 5: Germersheim 1, 2, 3 und 4, Sondernheim 1 und 2, Lingenfeld 1 und 2.
  • 03.04.2019, Bezirk 1: Zeiskam, Lustadt 1 und 2, Bellheim 1, 2 und 3, Freisbach, Weingarten, Schwegenheim, Westheim.
  • 04.04.2019, Bezirk 2: Ottersheim, Knittelsheim, Hördt, Kuhardt, Rülzheim 1 und 2.
  • 10.04.2019, Bezirk 3: Wörth 1und 2, Maximiliansau 1 und 2, Hagenbach 1 und 2, Scheibenhardt, Berg, Neuburg.
  • 11.04.2019, Bezirk 4: Steinweiler, Erlenbach, Winden, Kandel 1 und 2, Minfeld, Freckenfeld, Schaidt, Büchelberg, Vollmersweiler.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019

Am Tag der Deutschen Einheit in Berlin

Herbstferien-Wohngemeinschaft für junge Menschen ab 15 Jahren

Germersheim / Berlin – Jugendliche sind nicht an Politik interessiert? „Von wegen! Die Erfahrungen aus den bisherigen bildungspolitischen Reisen des Kreisjugendamtes Germersheim zeigen ein anderes Bild“, betont Erster Kreisbeigeordneter und Jugenddezernent Christoph Buttweiler. Deshalb veranstaltet das Kreisjugendamt bereits zum 15. Mal und immer auf Einladung eines Bundestagabgeordneten, in diesem Jahr von Thomas Hitschler (SPD), eine 7-tägige bildungspolitische Fahrt in die Bundeshauptstadt Berlin. Angesprochen sind Jugendliche und junge Erwachsene ab 15 Jahre, die von der lebendigen Stadt Berlin bereits fasziniert sind oder diese gerne kennenlernen möchten. Die Fahrt findet in den Herbstferien vom 28. September bis 5. Oktober 2019 statt.

Bei individuellen Besuchen im Bundestag, Bundesrat und neu eröffneten Bundesnachrichtendienst gewinnen die Teilnehmer Einblicke in die politische Praxis und Gremienarbeit. Neben dem Berlin von heute stehen die Geschehnisse des „alten“ Berlins im Blickpunkt, bspw. der Besuch der Gedenkstätten „Bernauer Straße“, „Hohenschönhausen“ oder „Deutscher Widerstand“.

Gemeinsam geht es mit dem Fahrrad zu einer aktiven Stadtrundfahrt und einer Street Art Tour mit anschließendem Graffiti-Workshop. Fest gesetzt ist zudem der Besuch des Impro-Theaters in der „Berliner Kabarett Anstalt. Natürlich bleibt auch Zeit, die Stadt auf eigene Faust zu erkunden. Die Teilnehmergruppe wird als zeitlich befristete Wohngemeinschaft, d.h. in Mehrbettzimmern und Wohnküche in dem Tagungshaus „Alten Feuerwache“, zusammenleben. Die Platzanzahl ist begrenzt, daher lohnt sich eine schnelle Anmeldung.

Das Angebot auf einen Blick:

  • Termin: Samstag, 28. September ab 8:00 Uhr bis Samstag, 5. Oktober am frühen Abend
  • Teilnehmerbeitrag: 300 Euro, Inhaber*innen der Jugendleiter*innen-Card ermäßigt
  • Leistungen: An- und Abreise mit der Deutschen Bahn ab Bahnhof Germersheim, Übernachtungen mit Frühstück, ein 7-Tage-Ticket für S- & U-Bahn, alle Eintrittsgelder des offiziellen Programms, Betreuung der Gruppe.

Anmeldung und Informationen ab sofort beim Kreisjugendamt Germersheim, Jeanette Zikko-Giessen, E-Mail j.zikko@kreis-germersheim.de, Tel. 07274/53-372.

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: S24N, dak
26.03.2019

In den Ruhestand verabschiedet

Bei der Verabschiedung: Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Ricarda Rerich (4. von links).

Germersheim / Kreisverwaltung – 47 Jahre war Ricarda Rerich in der Kreisverwaltung Germersheim tätig, nun wurde sie von Landrat Dr. Fritz Brechtel im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet.

Ricarda Rerich kam 1972 nach ihrem Schulabschluss zur Kreisverwaltung Germersheim, wo sie auch die Angestelltenprüfung ablegte. Zunächst war sie in der Verkehrsabteilung tätig, bis sie 1984 in den Bereich Verwaltungspolizei und dann 1991 in die Geschäftsstelle des Kreisrechtsausschusses wechselte. In der Stabstelle S3 – Recht war sie nahezu 28 Jahre lang tätig.

Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Ricarda Rerich für ihr langjähriges Engagement und wünschte ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute. Die leitende staatliche Beamtin Tanja Koch, der Leiter der Stabstelle S3 Holger Mahlein, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer schlossen sich dem Dank und den guten Wünschen an.

Landräte und Bürgermeister überschreiten Grenzen

Wanderung unter dem Motto „Darum Europa!“ am 18. Mai 2019 – Bürgerinnen und Bürger sind herzlich zur gemeinsamen Wanderung eingeladen

Südpfalz / Wissembourg (F) – In diesem Jahr gehen acht Landräte und Bürgermeister aus dem südlichen Rheinland-Pfalz gemeinsam über Grenzen und laden die Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, mit Ihnen gemeinsam zu wandern. Die Landräte Dr. Fritz Brechtel (Germersheim), Clemens Körner (Rhein-Pfalz-Kreis), Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße), Dr. Susanne Ganster (Südwestpfalz) Hans-Ulrich Ihlenfeld (Bad Dürkheim) und Ralf Leßmeister (Kaiserslautern) sowie die Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau) und Marc Weigel (Neustadt) organisieren dazu eine Sternfahrt über die Grenze Deutschlands nach Wissembourg im benachbarten Frankreich. Von dort aus startet eine gemeinsame Wanderung. Um nochmals auf die anstehende Europa- und Kommunalwahl aufmerksam zu machen, findet die Grenzwanderung zusammen mit den dortigen französischen Kollegen am Samstag, 18. Mai 2019, statt.

Mit Bussen geht es aus dem jeweiligen Gebietskörperschaften nach Wissembourg. Wenn alle Beteiligten gegen 10.30 Uhr eingetroffen sind, startet die ca. einstündige Wanderung entlang der Lauter über Weiler nach St. Germanshof im Landkreis Südwestpfalz. Dort gibt es eine kleine Pause, wer möchte kann sein Vesper einnehmen, ein kleiner Snack wird auch angeboten. Unterwegs erfahren die Mitwandernden am Europadenkmal viel Wissenswertes. Anschließend fahren die Wanderer mit den Bussen nach Niederbronn Les Bains und nehmen an den Feierlichkeiten zur Eröffnung der frisch sanierten Jugendbegegnungsstätte teil. Geplant ist auch ein Besuch der Kriegsgräberstätte Niederbronn. Die Heimreise wird gegen 16 Uhr angetreten.

Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreis Germersheim, die mitwandern möchte, können sich bis 3. Mai 2019 bei der Kreisverwaltung Germersheim, E-Mail: buero-landrat@kreis-germersheim.de, Tel. 07274/53-190, anmelden. Zustiegsmöglichkeiten in den Bus aus dem Landkreis Germersheim wird es in Germersheim und Kandel geben. Für die Busfahrt fällt ein Entgelt in Höhe von 5 Euro an.

Im letzten Jahr sind die drei Landräte Dr. Fritz Brechtel, Dietmar Seefeldt und Clemens Körner zum ersten Mal gemeinsam im Bereich Hanhofen, Gommersheim und Schwegenheim über ihre Grenzen gewandert. Mit dabei waren viele interessierte Bürgerinnen und Bürgern, die die Schönheit der Region erleben wollten. Die Idee schlug Wellen und so entstand der verbindende Gedanke, in diesem vergrößerten Kreis und gemeinsam mit französischen Nachbarn zu wandern und den europäischen Gedanken zu leben.

Kreisverwaltung Germersheim
26.03.2019