Das Glasfaserzeitalter im Ausbaugebiet Auestraße in Speyer hat für einige Testkunden jetzt offiziell begonnen. Sie surfen mit schnellstem Highspeed-Internet.
Aktuell wurden Elke und Thomas Stumpf (Stumpf Datenelektronik) aus der Hasenpfühler Weide im neuen „PoP“ – Point of Presence – in der Straße Nachtweide/Ecke Am Rübsamenwühl angeschlossen. Der „PoP“ dient als Hauptverteiler für die beauftragten Glasfaseranschlüsse. Der Ausbau des Glasfasernetzes durch die Stadtwerke Speyer (SWS) im Ausbaugebiet Auestraße kann somit weiter durchstarten. Die ersten Kunden surfen nun bereits mit Lichtgeschwindigkeit. Die Testphase wollen die SWS nutzen, um die innovative Highspeed-Technologie auf Herz und Nieren zu prüfen.
„Diese Testphase dauert einige Wochen und ist ein wichtiger Baustein und letzter Schritt vor der eigentlichen Inbetriebnahme“, erklärt Georg Weyrich, Projektleiter bei den SWS für den Glasfaserausbau. Eigentlich wollte man mit dem Glasfaserausbau bereits weiter sein, aber auch die Arbeiten der SWS und ihren Dienstleitstern zogen sich durch die Corona-Pandemie etwas in die Länge. „Geschafft ist dennoch schon viel“, bringt es der Projektleiter auf den Punkt. „Seit dem Baustart haben wir mehr als 8.500 Meter Trasse in Speyer gebaut und 180 Hausanschlüsse hergestellt. In diese werden die Glasfasern eingebracht. Das entspricht einer Strecke vom Dom bis zum Kollersee“, veranschaulicht Weyrich die Dimensionen des Glasfaserausbaus. „Wir befinden uns auf der Zielgeraden im Ausbaugebiet Auestraße. Anschlüsse und Tests im „PoP“ sind weitere Meilensteine auf dem Weg in ein digitales Speyer“, fasst der SWS-Mitarbeiter zusammen.
Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH 18.06.2021
Sparkasse Vorderpfalz
Vereint vorangehen: Sparkasse Vorderpfalz verlost erneut 100.000 Euro an in Not geratene Vereine
Die Sparkasse Vorderpfalz vergibt wie im Vorjahr Spenden von insgesamt 100.000 Euro an gemeinnützige Empfänger, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Bewerben können sich vom 15. Juni bis 15. Juli gemeinnützige Vereine, Organisationen und Initiativen, die Kunde bei der Sparkasse Vorderpfalz sind und ihren Sitz in Ludwigshafen, Speyer oder dem Rhein-Pfalz-Kreis haben. Die Spendenempfänger werden von der Sparkasse ausgelost und erhalten eine Förderung von jeweils bis zu 2.000 Euro.
Ludwigshafen, Speyer und der Rhein-Pfalz-Kreis werden profitieren
Jutta Steinruck, Vorsitzende im Zweckverband und Verwaltungsrat der Sparkasse Vorderpfalz, und ihre Stellvertreter/in Stefanie Seiler und Clemens Körner erklären unisono: „Unsere Gesellschaft profitiert vom persönlichen Einsatz vieler Menschen in Vereinen und Initiativen vor Ort. Doch auch Unternehmen tragen Verantwortung für die Menschen, die Lebensqualität und das gesellschaftliche und kulturelle Leben in der Region. Wir freuen uns, dass die Sparkasse Vorderpfalz mit der 100.000-Euro-Spendenaktion erneut die in Not geratenen Vereine in ihrem Geschäftsgebiet in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis unterstützen wird“.
Spendenaktion soll das Ehrenamt und die Vereinsarbeit unterstützen
Sparkassen-Chef Thomas Traue betont: „Die Corona-Krise dauert auch im zweiten Jahr nach wie vor an und macht auch vor den Vereinen in unserer Region nicht halt. Viele müssen Einnahmeausfälle verkraften. Andere haben einen höheren Aufwand, weil sie sich verstärkt um Menschen kümmern, die besonders von der Corona-Pandemie betroffen sind. Die Folgen sind oftmals wirtschaftliche Schieflage, verbunden mit dem Ringen um den Fortbestand des Vereins. Eine schwierige Situation, aus der die Betroffenen nicht ohne solidarische Hilfe herauskommen. Bereits im vergangenen Jahr haben wir als regional verankerte Sparkasse schnell und unbürokratisch geholfen. Der Erfolg dieser Aktion war enorm, so dass uns die Entscheidung für eine Neuauflage in diesem Jahr leichtgefallen ist. Die Unterstützung soll aber auch ehrenamtlich und bürgerschaftlich engagierten Menschen weiterhin Mut machen: Gerade jetzt sind sie mit ihrem Engagement und ihrer Hilfsbereitschaft eine wichtige Stütze unserer Gesellschaft. Wir möchten sie mit unserer Spendenaktion unterstützen, um die Auswirkungen der Pandemie letztlich erfolgreich abmildern zu können. Denn unsere Gesellschaft lebt – insbesondere auch in dieser schwierigen Zeit – vom persönlichen Einsatz vieler Einzelner, gerade in Vereinen und Initiativen vor Ort.“
Bau-Boom hält an: 135 neue Wohnungen in Speyer gebaut
Boomende Baubranche: In Speyer wurden im vergangenen Jahr 135 neue Wohnungen gebaut – in Ein- und Zweifamilienhäusern, in Reihen- und Mehrfamilienhäusern. Das teilt die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt mit. Die IG BAU beruft sich hierbei auf aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamts. Danach flossen für den Neubau in Speyer Investitionen in Höhe von rund 20,4 Millionen Euro. „Der Boom der Branche hält schon seit Jahren an. Und es ist kein Ende in Sicht“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Der Gewerkschafter verweist auf einen wachsenden Berg genehmigter, aber noch nicht fertiggestellter Wohnungen, der zu „prall gefüllten Auftragsbüchern“ bei den Unternehmen führe: Nach einer Auswertung des Pestel-Instituts wurden in der Stadt zwischen 2011 und 2019 Baugenehmigungen für rund 220 Wohnungen erteilt, die noch gebaut werden müssen.
„Es gibt einen regelrechten Stau am Bau. Maurer, Zimmerleute und Fliesenleger arbeiten am Anschlag, um die Auftragsflut zu bewältigen. Statt Kurzarbeit und Homeoffice heißt es bei ihnen: Überstunden und Wochenendarbeit“, so Wunderlich. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert, die Beschäftigten in der Region an den guten Geschäften der Firmen fair zu beteiligen.
In der laufenden Tarifrunde setzt sich die Gewerkschaft für ein Einkommensplus von 5,3 Prozent ein. Außerdem sollen die sogenannten Wegezeiten, also die langen, meist unbezahlten Fahrzeiten zu den Baustellen, entschädigt werden. Darüber hinaus sollen die Lohnunterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland mehr als 30 Jahre nach der Wiedervereinigung überwunden werden.
„Bauleute machen einen unverzichtbaren Job: Sie schaffen dringend benötigten Wohnraum, halten Straßen und Brücken instand, bauen Gleise und errichten Windräder“, betont IG BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. Zugleich habe die Baubranche die Binnenkonjunktur im Corona-Krisenjahr 2020 entscheidend stabilisiert und einen noch stärkeren Einbruch verhindert. „Es ist überfällig, dass die Arbeitgeber diese Leistung anerkennen“, so Burckhardt. Die Beschäftigten erwarteten ein kräftiges Lohn-Plus und einen Ausgleich für die oft stundenlange Pendelei zu den Baustellen – „das ist Zeit, in der sie ihre Familie nicht sehen, um für den Chef unterwegs zu sein“.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamts wurden im vergangenen Jahr 306.376 neue Wohnungen in Deutschland fertiggestellt – ein Plus von 4,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit wurden so viele Wohnungen neu gebaut wie seit 2001 nicht mehr. Die Statistikbehörde geht zudem von bundesweit rund 780.000 genehmigten Wohnungen aus, die erst noch gebaut werden müssen. Dieser sogenannte Bauüberhang habe ein Rekordhoch erreicht. Laut Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) stieg der Umsatz der Branche im vergangenen Jahr um sechs Prozent auf 143 Milliarden Euro. Die Tarifverhandlungen zwischen der IG BAU und den Arbeitgebern gehen am 21. und 22. Juni in Mainz in die zweite Runde.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V.
Wissenswertes zu Nebenkostenabrechnung und Steuererklärung
Der VDIV Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gibt Tipps zur Abgabefrist
Eigentümer und Mieter können einzelne Ausgaben rund um ihre Wohnung steuerlich absetzen und sich einen Teil der gezahlten Nebenkosten vom Finanzamt wieder „zurückholen“. Die Jahresabrechnung ist somit für viele Steuererklärungen ein wichtiges Dokument. Doch welches Abrechnungsjahr ist für die Erstattung entscheidend?
Entstehen finanzielle Nachteile, wenn die Abrechnung bis zur Abgabefrist der Steuererklärung – in diesem Jahr der 02. August – nicht vorliegt? Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (VDIV-RPS) klärt auf. Die zuständige Hausverwaltung erstellt für das vergangene Kalenderjahr die Jahresabrechnung mit allen Einnahmen und Ausgaben der Wohnungseigentümergemeinschaft und den entfallenden Anteilen auf die einzelnen Wohneinheiten. Manchmal haben Eigentümer oder Mieter diese Kostenaufstellung bis zum gewünschten Abgabedatum ihrer selbsterstellten Steuererklärung noch nicht erhalten, da sich die Abrechnung wie aktuell in Corona-Zeiten verzögert, die finale Genehmigung seitens der Eigentümerversammlung aussteht oder die Abgabe schlicht bereits gleich zu Beginn des Folgejahres erfolgen soll. Dies sorgt gelegentlich für Unmut: viele gehen davon aus, dass beim Finanzamt beispielsweise mit der Steuererklärung 2020 auch die dazugehörige Jahresabrechnung eingereicht werden muss – doch das ist ein Irrtum.
Eigentümer oder Mieter können im steuerlichen Umgang mit den Ausgaben ihrer Wohnung grundsätzlich auswählen: Jährlich anfallende Ausgaben für Hausmeisterdienste, Gartenpflege oder Reinigungskosten können zum Teil bereits im Jahr der Vorauszahlungen steuerlich in Abzug gebracht werden, einmalige Handwerkerkosten für Reparatur-, Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen lassen sich meist jedoch erst nach dem Vorliegen der Jahresabrechnung geltend machen. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS, empfiehlt, bei der Steuererklärung nicht auf die WEG-Abrechnung des Vorjahres zu warten: „Entstanden letztes Jahr absetzbare Kosten, die beschlossene Jahresabrechnung 2020 lag aber erst nach der Abgabe der Steuererklärung vor, können Sie diese Kosten und Steuervorteile regelmäßig einfach mit der folgenden Steuererklärung im Steuerjahr 2021 geltend machen.“
Das bedeutet, dass bei Steuererklärungen derartige Ausgaben zeitversetzt eingereicht werden können, so etwa in der Steuererklärung für 2020 die Kosten von 2019, 2019 die von 2018 usw. Bei diesem Vorgehen wird die Steuererklärung ohne finanzielle Nachteile fristgerecht abgegeben und die Wartezeit auf die Jahresabrechnung entfällt. Als absetzbare Kosten zählen ausschließlich die auf die Wohneinheit entfallenden anteiligen Arbeits- und entstandenen Fahrtkosten ohne Mehrwertsteuer; Ausgaben für Material oder Verwaltungsgebühren können nicht steuerlich geltend gemacht werden. Insgesamt lassen sich 20 Prozent der gezahlten Kosten von der Steuer absetzen, maximal 1.200 Euro pro Jahr. Diese Regelung umfasst nicht allein die Jahresabrechnung, auch eigene Reparatur- und Modernisierungen in der Wohnung können regelmäßig in der Steuererklärung bei Einreichung der Rechnung und klarer Trennung von Arbeits- und Materialkosten steuerlich geltend gemacht werden.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 18.06.2021
Zurich Gruppe Deutschland
Zurich unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die UNICEF Initiative für weltweite Impfstoffversorgung
Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die weltweite COVAX Kampagne, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gerechte globale Verteilung von Covid-19-Impfstoffen zu ermöglichen, insbesondere für die ärmsten Länder und Krisenregionen.
Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der Z Zurich Foundation die weltweite COVAX Kampagne, die sich zum Ziel gesetzt hat, eine gerechte globale Verteilung von Covid-19-Impfstoffen zu ermöglichen, insbesondere für die ärmsten Länder und Krisenregionen. UNICEF und seine Partner arbeiten im Rahmen der Initiative unermüdlich am bisher größten Beschaffungs- und Lieferprogramm für Impfungen, um Gesundheits- und Sozialarbeiter an vorderster Front sowie gefährdete Menschen auf der ganzen Welt zu impfen. UNICEF stellt für COVAX seine jahrzehntelange Erfahrung bei der Beschaffung und Auslieferung von Impfstoffen sowie sein Logistiknetzwerk zur Verfügung. Die Zurich Gruppe Deutschland unterstützt gemeinsam mit der weltweiten Z Zurich Foundation diese globalen Bemühungen. Zurich Mitarbeitende, Vertriebspartner, Kunden und Kooperationspartner sind eingeladen, sich an dieser bedeutenden COVAX-Initiative zu beteiligen. Mit verschiedenen Spendenaktionen sollen über die eingerichtete Spendenseite https://www.unicef.de/spenden/covax-zurich zusätzliche Spenden generiert werden.
„Die Pandemie kann nur besiegt werden, wenn sie weltweit gleichermaßen bekämpft wird. Während das Impfthema nun auch in Deutschland an Geschwindigkeit gewonnen hat, ist es wichtig, dass wir mit diesem Engagement auch den Menschen in weniger privilegierten Regionen der Erde den Zugang zur Impfung ebnen können“, unterstreicht Carsten Schildknecht, Vorstandsvorsitzender der Zurich Gruppe Deutschland, die Bedeutung dieser Aktion.
Über die Z Zurich Foundation
Die Z Zurich Foundation ist eine gemeinnützige Stiftung mit Sitz in Zürich, die von der „Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG“ und der „Zürich Lebensversicherungs-Gesellschaft AG“ in Übereinstimmung mit Schweizer Recht gegründet wurde. Sie ist das Hauptinstrument, mit dem die Zurich Insurance Group (Zurich) ihre globale Strategie für gemeinnützige Investitionen umsetzt.
Die Z Zurich Foundation arbeitet gemeinsam mit Zurich-Mitarbeitern, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen an einer Zukunft, in der die Menschen angesichts zunehmender Klimagefahren gedeihen können, in der diejenigen unter uns, die den Stress des Lebens spüren, befähigt werden, ihre Stimme zu erheben, und in der die Ausgegrenzten in unserer Gesellschaft ihr volles Potenzial erreichen können.
UNICEF ist die größte Kinderorganisation der Welt und arbeitet an einigen der schwierigsten Orte der Welt, um die am meisten benachteiligten Kinder der Welt zu erreichen. In 190 Ländern und Territorien arbeiten sie für jedes Kind, überall, um eine bessere Welt für alle zu schaffen. Weitere Informationen über UNICEF und seine Arbeit für Kinder finden Sie unter www.unicef.org Folgen Sie UNICEF auf Twitter, Facebook, Instagram und YouTube
Über die COVAX-Einrichtung
COVAX ist die Impfstoff-Säule des Access to COVID-19 Tools (ACT) Accelerator, einer bahnbrechenden globalen Zusammenarbeit zur Beschleunigung der Entwicklung, Produktion und des gerechten Zugangs zu COVID-19-Tests, -Behandlungen und -Impfstoffen. COVAX wird gemeinsam von Gavi, der Coalition for Epidemic Preparedness Innovations (CEPI) und der WHO geleitet. Ziel ist es, die Entwicklung und Herstellung von COVID-19-Impfstoffen zu beschleunigen und einen fairen und gerechten Zugang für jedes Land der Welt zu gewährleisten. https://www.who.int/initiatives/act-accelerator/covax UNICEF leitet in Zusammenarbeit mit dem PAHO Revolving Fund die Bemühungen zur Beschaffung und Lieferung von COVID-19-Impfdosen im Namen der COVAX Facility. Diese Initiative wird die Beschaffung und Lieferung von Impfstoffen für 92 Länder mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen leiten.
Text: Zurich Gruppe Deutschland Foto: UNICEF 18.06.2021
Landesregierung veröffentlicht 22. CoBeLVO: bademaxx startet in die Sommer-Saison
bademaxx-Freibad öffnet am 11. Juni, Sauna am 25. Juni
„Das bademaxx-Freibad kann am 11. Juni geöffnet werden. Eine Testpflicht für Besucherinnen und Besucher besteht nicht“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur 22. Corona-Bekämpfungsversordnung (CoBeLVO) der Landesregierung, die am 1. Juni veröffentlicht wurde. „Ich freue mich sehr, dass wir auch in Speyer in die Freibadsaison starten können. Mein Dank gilt den Verantwortlichen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des bademaxx ohne deren Mithilfe eine Öffnung nicht möglich wäre, betonte Seiler. Sie appellierte an die Besucherinnen und Besucher zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Einhaltung der Regeln, damit diese Herausforderung für alle Beteiligten gut bewältigt werden könne.
Das Betriebs- und Hygienekonzept für das Freibad werde derzeit an die Vorgaben der Landesregierung angepasst und mit der Infektionsschutzbehörde der Stadt Speyer abgestimmt, ergänzte Wolfgang Bühring, Geschäftsführer der Stadtwerke Speyer (SWS), Betreiber des Sport- und Erlebnisbades bademaxx. Das Betriebskonzept sehe wieder eine Öffnung in zwei Zeitspannen (vormittags 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr, nachmittags 13:30 Uhr bis 19:30 Uhr) vor. „Damit nach wie vor die Abstandsregeln eingehalten werden können, sind maximal 500 Personen pro Zeitspanne möglich“, erklärte Bühring. Der Zutritt sei wie bereits in der letzten Saison mittels Online-Tickets möglich, die ab 8. Juni über die bademaxx-Homepage und die MeinSpeyer-App gebucht werden könnten. Badegäste, die nicht Internet-fähig seien, könnten die Tickets mittels ec-Karte im Kundenzentrum der SWS in der Industriestraße erwerben. Die Eintrittspreise seien im Vergleich zum Vorjahr unverändert (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro). „Durch die Online-Buchung sind Kontaktdatenverfolgung und Plausibilitätsprüfung möglich, die in der aktuellen Bekämpfungsversordnung gefordert werden“, betonte der SWS-Geschäftsführer.
Überraschend ermöglicht die Landesregierung in der 22. CoBeLVO auch die Öffnung von Saunaeinrichtungen. Ursprünglich war die gemeinsame Öffnung von Hallenbädern und Saunen zu einem späteren Zeitpunkt geplant. „Wir können die bademaxx-Sauna am 25. Juni öffnen“, sagte Bühring dazu. Der Besuch werde von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr für einen Komplettpreis von 15,00 Euro möglich sein. Im Gegensatz zum Freibad werde für den Eintritt in die Sauna eine Testpflicht bzw. ein Impfnachweis bestehen. Während der Zeitspanne könnten 70 Personen die Sauna besuchen. Auch hier müsste noch das Betriebs- und Hygienekonzept angepasst werden, so Bühring. Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.
Über die Öffnung von Hallenbädern wurde in der neuen Verordnung noch nicht entschieden. „Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die SWS schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.
Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH 03.06.2021
Stadtwerke wegen Brückentags geschlossen
Am Freitag, 04.06.2021, bleiben die Stadtwerke in der Industriestraße geschlossen. Der Abfallwirtschaftshof am Sonnenberg ist Freitag und Samstag regulär in Betrieb. Die Grünabfallcontainer stehen am 05.06.2021 von 8.00 bis 13.00 Uhr im Welfenweg und in der Seilerbahn.
Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH 03.06.2021
Bundesagentur für Arbeit
Der Arbeitsmarkt im Mai 2021
Erste Zeichen der Besserung
„Im Mai zeigen sich erste Anzeichen für eine umfassende Besserung am Arbeitsmarkt. Die Folgen der Corona-Krise sind immer zwar noch sehr deutlich sichtbar, werden aber etwas kleiner.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Mai: -84.000 auf 2.687.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: -126.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im Mai 2021 mit 2.687.000 um 84.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 15.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Im Vergleich zum Mai des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 126.000 verringert. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Minus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der Mai 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von gut 450.000 Arbeitslosen bzw. 1,0 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im April auf 4,6 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Mai bei 3.492.000 Personen. Das waren 90.000 weniger als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 26. Mai für 96.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl weiter deutlich nachgegeben.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis März 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 2,61 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit ist die Zahl im März 2021 erstmals seit November, als die erneuten Eindämmungsmaßnahmen Wirkung zeigten, wieder gesunken.
Erwerbstätigkeit und Beschäftigung
In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, lassen aktuell jedoch eine Aufwärtsbewegung erkennen. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im April 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,50 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 231.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis März 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 38.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im März nach Hochrechnungen der BA um 16.000 auf 33,63 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im März mit 6,90 Millionen 347.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahr esmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.
Arbeitskräftenachfrage
Im Mai waren 654.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 70.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 19.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im Mai 2021 um 4 Punkte auf 108 Punkte. Er liegt damit 17 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat Mai 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 6 Punkten.
Geldleistungen
870.000 Personen erhielten im Mai 2021 Arbeitslosengeld, 153.000 weniger als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Mai bei 3.924.000. Gegenüber Mai 2020 war dies ein Rückgang von 97.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
Von Oktober 2020 bis Mai 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 367.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 33.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 177.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 451.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 15.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 234.000 im Mai noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im Mai aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer
Corona-bedingte Ausnahme verlängert: Kurzfristige Beschäftigung ist 2021 für 4 Monate möglich
Eine kurzfristige Beschäftigung kann auch in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie länger ausgeübt werden. Zwischen März und Oktober 2021 ist sie für vier Monate oder 102 Tage möglich. Entscheidend dabei ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft der Fall, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten.
Verdienst spielt keine Rolle
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Es werden keine Beiträge zur Sozialversicherung gezahlt und somit auch keine Rentenanwartschaften erworben. Aber: Eine kurzfristige Beschäftigung liegt nicht vor, wenn die Beschäftigung den Lebensunterhalt sichert, also berufsmäßig ausgeübt wird.
Verlängerung wegen Corona-Pandemie
Kurzfristige Beschäftigungen sind grundsätzlich auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage begrenzt. Die erneute Verlängerung soll den Personalwechsel in den Betrieben und die Mobilität von Saisonarbeitskräften in der Corona-Pandemie reduzieren.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer 03.06.2021
Für Steuererklärung 2020: Rentenversicherung bescheinigt Rentenhöhe
Auch Rentner müssen bis zum 31. Juli ihre Steuererklärung für 2020 abgeben. Die Deutsche Rentenversicherung bescheinigt ihnen dazu die Höhe der Rente und der gezahlten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung im Jahr 2020. Diese Angaben können in die Steuervordrucke „Anlage R“ und „Anlage Vorsorgeaufwand“ eingetragen werden.
Bescheinigung online oder telefonisch anfordern
Wer Anfang des Jahres keine Rentenbezugsmitteilung 2020 von der Rentenversicherung erhalten hat, kann diese im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung oder unter der kostenlosen Service-Nummer 0800 1000 480 16 anfordern. Dazu braucht man nur die Versicherungsnummer. Zugeschickt wird sie dann per Post.
Steuererklärung wird einfacher
Übrigens: Die Rentenversicherung hat die Daten bereits Anfang des Jahres auch an die Finanzämter übermittelt. Für Rentenbezieher wird die Steuererklärung damit einfacher. Seit diesem Jahr müssen sie die Werte nicht mehr selbst in die entsprechenden Vordrucke eintragen. Über ihre Rentenbezugsbescheinigung wissen sie aber, was dem Finanzamt gemeldet wurde.
Nicht jeder Rentner muss Steuern zahlen
Viele Rentner müssen keine Steuern zahlen. Wer 2020 erstmals eine Rente bekommen hat, muss erst Steuern zahlen, wenn die Bruttorente höher als rund 13 700 Euro jährlich ist (bei Verheirateten sind es 27 400 Euro) oder wenn zusätzlich zur Rente noch andere Einkünfte, wie Zins- oder Mieteinnahmen, erzielt werden. Auskünfte zu steuerlichen Fragen dürfen nur die Finanzämter, Lohnsteuerhilfevereine oder Steuerberater geben.
Über die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz mit Hauptsitz in Speyer betreut 1,5 Millionen Versicherte, 80 000 Arbeitgeber und zahlt 641 000 Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation der regionale Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz, als Verbindungsstelle zu Frankreich, Luxemburg und Albanien auch bundesweit.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, Speyer 03.06.2021
Sparkasse Vorderpfalz
Sparkassen-App ist erneut Testsieger
Die App der Sparkassen ist Testsieger bei „Börse Online“. Dies gab die Sparkasse Vorderpfalz in einer Mitteilung bekannt. Die Prüfer haben 22 bankeigene wie auch bankenunabhängige Banking-Apps unter die Lupe genommen. Die Sparkassen-App war klarer Testsieger bei den Punkten „Sicherheit“, „Nutzerfreundlichkeit“ und auch beim „Kundenservice“. Nur beim „Angebot“ mussten sich die Sparkassen mit dem fünften Platz begnügen.
„Wir freuen uns, dass die Sparkassen-App die Tester überzeugen konnte. Wiederholte Top-Platzierungen bei zahlreichen unabhängigen Tests zeigen die umfangreiche Qualität dieser App. Sie ist die mobile Schaltzentrale für alle finanziellen Angelegenheiten unserer Kunden und die perfekte Ergänzung zur Internet Filiale und der Beratung vor Ort“, sagt Oliver Kolb, Vorstandsmitglied der Sparkasse Vorderpfalz und zuständig für das Privatkundengeschäft. „Das positive Urteil der Tester zeigt uns, dass dieser wichtige Zugangsweg unserer Multi-Kanal-Strategie in Sachen Qualität und Sicherheit überzeugt. Vom Abfragen des Kontostandes oder Prüfen der Umsätze über Foto-, Termin- oder Echtzeitüberweisung bis hin zum Einbinden von Depots oder auch Konten anderer Kreditinstitute – all dies leistet die multibankfähige Sparkassen-App“, so Kolb weiter.
Die Testergebnisse wurden über Befragungen und Mystery-Callling bzw. –Mailing ermittelt. Zudem wurden alle Internetseiten und Social-Media-Auftritte analysiert. In der Kategorie „Angebot“ etwa untersuchten die Tester verfügbare Überweisungsarten, Sprachfunktion und die Möglichkeit, seine Kundendaten anzupassen. Der gesamte Test kann auf der Homepage bei „Börse Online“ nachgelesen werden.
Über die Sparkasse Vorderpfalz
Die Sparkasse Vorderpfalz unterstützt ihre Kunden, Wirtschaft, Kultur und soziale Einrichtungen gleichermaßen. Sie steht für persönliche, individuelle und nachhaltige Finanzlösungen. Ihre Kunden begleitet sie, wo und wann sie es wünschen: ob persönlich in der Geschäftsstelle oder beim Kunden zu Hause, telefonisch im KundenDialogCenter unter 062159920, online unter sparkasse-vorderpfalz.de oder mobil über die Sparkassen-App oder WhatsApp. Die Zufriedenheit ihrer Kunden, die Nähe zum Berater sowie eine ergebnisoffene Beratung ist für die Sparkasse Vorderpfalz Maßstab und Antrieb zugleich.
Gesellschaftlich engagiert: Das macht die Sparkasse Vorderpfalz aus
Als öffentlich-rechtliche, kommunal getragene und regional verankerte Sparkasse gehört es zu ihrer unternehmerischen Identität, gesellschaftliches und wirtschaftliches Leben in ihrem Geschäftsgebiet zu unterstützen. Ein großer Teil der erwirtschafteten Erträge fließt wieder in Form von Spenden und Sponsoring sowie über ihre fünf selbständigen Stiftungen an Vereine, Schulen, Institutionen und ehrenamtlich wirkende Bürgerinnen und Bürger zurück. Allein im zurückliegenden Geschäftsjahr sind Fördergelder in Höhe von über 917.000 Euro geflossen. Damit hat sie in Ludwigshafen, Speyer und dem Rhein-Pfalz-Kreis 924 soziale, kulturelle, gesellschaftliche, wissenschaftliche und sportliche Projekte begleitet. Daneben ist die Sparkasse Vorderpfalz ein wichtiger Steuerzahler, Investor, Ausbilder und Arbeitgeber.
Sparkasse Vorderpfalz 03.06.2021
Unterstützung für Sportler im Rhein-Pfalz-Kreis
Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz schüttet 3.500 Euro aus
Vier Sportlerinnen und Sportler aus dem Rhein-Pfalz-Kreis profitieren von der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie ist eine von fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz und schüttet Erträge in Höhe von 3.500 Euro aus. Aufgrund der Abstands- und Hygieneregelungen wird es keine Übergabeveranstaltung geben. Die Stiftung wird die Fördergelder in den nächsten Tagen überweisen. Unterstützt wird Nastasja Schunk (Tennis Bundeskader / Ludwigshafen), Leoni Horton (Trampolinsport Landeskader / Mutterstadt), Jonas Kriesamer (Leichtathletik Leistungssport / Schifferstadt) und Florian Haas (Goju-Ryu Nationalteam / Karateverein Schifferstadt).
Ulli Sauer, Vorstandsvorsitzender der Sportstiftung, betont: „Mit ihren Fördermitteln unterstützt die Sparkassenstiftung seit 2003 begabte Nachwuchssportlerinnen und -sportler im Rhein-Pfalz-Kreis. Darüber hinaus unterstützt die Sparkassenstiftung in dieser Zielgruppe Sportveranstaltungen, lobt Geld- und Sachpreise für herausragende sportliche Leistungen aus, ermöglicht die Teilnahme an Wettbewerben und gibt Zuschüsse für die Trainingsarbeit“.
Neue Förderung möglich: Kuratorium entscheidet
Alle Vereine, Initiativen und Personen aus dem Rhein-Pfalz-Kreis haben erneut die Chance auf Förderung ihrer Sportprojekte. Förderanfragen können auf der Homepage der Sparkasse unter www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen direkt gestellt werden. Das Kuratorium wird in seiner nächsten Sitzung erneut entscheiden, welche Projekte im Sinne der Stiftung gefördert werden.
Stiftungsmanagement der Sparkasse Vorderpfalz: Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz
Die fünf selbständigen Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz unterstützen auf vielseitige Art lokale und regionale Projekte. Eine der fünf Stiftungen ist die Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz. Sie wurde 2003 gegründet, hat ein Stiftungskapital von 500.000 Euro und fördert die Breiten- und Spitzensportentwicklung im Rhein-Pfalz-Kreis. Im Kuratorium der Sportstiftung der ehemaligen Kreissparkasse Rhein-Pfalz sind Landrat Clemens Körner (Vorsitzender), Thomas Traue (stellv. Vorsitzender), Ilona Volk, Hans-Dieter Schneider, Alfons Wiebelskircher, Volker Knörr, Harald Löffler, Klaus Lenz, Dieter Rieger, Maurice Kuhn sowie Erwin Fischer. Dem Vorstand der Stiftung gehören Ulli Sauer, Olaf Maurus und Konrad Reichert an. Weitere Informationen zu den fünf Stiftungen der Sparkasse Vorderpfalz: www.sparkasse-vorderpfalz.de/stiftungen.
Sparkasse Vorderpfalz 03.06.2021
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
„Die Balkonnutzung in Mietwohnungen“ – Was ist erlaubt?
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf
Ob Trocknen der Wäsche, Hobbygärtnern, Grillen mit Freunden, Anbringen der SAT-Antenne oder kurze Zigarettenpause: Balkone oder Terrassen sind dank ihrer universellen Nutzbarkeit bei Mietern sehr beliebt. Beides zählt prinzipiell zum Wohnraum; die Nutzung ist für Mieter also mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie innerhalb der eigenen vier Wände verbunden. Sie können die Fläche problemlos für das Aufstellen von Gartenmöbeln, Bänken, Tischen oder Sonnenschirmen nutzen. Schwieriger wird es mit größeren Aufbauten wie einem Sichtschutz oder dem Anbringen von Blumenkästen außerhalb des Balkons. Ein Sichtschutz am Geländer ist in der Regel zulässig, solange er maximal bis zur Höhe des Handlaufs reicht. Blumenkästen sind grundsätzlich erlaubt, besteht jedoch durch herabfallende Gegenstände Gefahr für Passanten, kann der Vermieter das Anbringen untersagen.
Grillen ist auf Balkonen prinzipiell zulässig, solange es im Mietvertrag nicht ausdrücklich verboten wird. Dennoch gilt hier das Gebot der Rücksichtnahme, da Nachbarn durch übermäßigen Rauch nicht belästigt und die Nachtruhe ab 22 Uhr unbedingt eingehalten werden sollen. „Hier darf das Maß jedoch nicht ausgereizt werden“, so Frank Hennig, Vorstandsmitglied im Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V., „die Gerichte sind sich über die Dauer und Häufigkeit sehr uneinig. Es empfiehlt sich, um Nachbarschaftsstreitigkeiten aus dem Weg zu gehen, die nächste Grill-Session vorher anzukündigen.“
Anders als der Geruch von Kohle und Grillgut muss Zigarettenrauch vom Nachbarbalkon in den meisten Fällen hingenommen werden. Rauchen auf Balkon oder Terrasse zählt grundsätzlich zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung. Ein Unterlassungsanspruch durch Dritte ist in Einzelfällen jedoch nicht ausgeschlossen.
Während Großereignissen wie der in wenigen Tagen anstehenden Fußball-Europameisterschaft ist das Aushängen von Nationalflaggen oder das Schmücken mit elektrischen Lichterketten beliebt. Dazu Frank Hennig: „Grundsätzlich darf der Mieter eine Nationalflagge oder Fahne seines Lieblingsvereins am Balkon anbringen. Er sollte lediglich darauf achten, dass andere Mieter durch Verdunkelung oder Sichteinschränkung nicht belästigt oder Passanten auf der Straße nicht gefährdet werden.“ Das Anbringen einer Partylichterkette bedarf keiner vorherigen Erlaubnis des Vermieters, sofern es keinen Eingriff in die Bausubstanz bedeutet. Stichwort „Optik“: Das Trocknen von Wäsche im Außenbereich stört das Erscheinungsbild. Der Vermieter kann dies jedoch nicht untersagen, besonders nicht dann, wenn die Wäsche (laut Mietvertrag) nicht in geschlossenen Räumen getrocknet werden darf. Dem Mieter ist es sogar erlaubt, auf seinem Balkon Vorrichtungen zur Trocknung anzubringen, solange damit nur eine geringfügige Substanzverletzung der Mietsache einhergeht.
Auch „Satellitenschüsseln“ mindern oft den optischen Gesamteindruck eines Wohngebäudes. Laut eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 31.03.2013 (Az. 1 BvR 1314/11) kann Mietern jedoch nicht generell das Anbringen einer SAT-Anlage auf dem Balkon untersagt werden, da das grundrechtlich geschützte Mieterinteresse an der Nutzung allgemein zugänglicher Informationsquellen (Art. 5 Abs. 1 GG) berücksichtigt werden muss. Dies gilt vor allem bei ausländischen Mietern. Im Streitfall sollte ein Gespräch stattfinden und zwischen beiden Parteien bestenfalls eine Interessenabwägung mit nachfolgender Kompromisslösung erfolgen.
Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. gerne zur Verfügung: telefonisch unter 06238 98358-13 oder per Mail office@vdiv-rps.de. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. 03.06.2021
Geschäft mit Blumen und Pflanzen boomt:Floristinnen in Speyer sollen profitieren
Gartenmärkte und Blumengeschäfte erleben in der Pandemie einen Ansturm – doch wer Sträuße bindet und Pflanzen pflegt, arbeitet in Speyer meist zu Niedriglöhnen. „In der Floristik liegt der Stundenlohn für gelernte Kräfte gerade einmal bei 11,27 Euro pro Stunde. Von solchen Einkommen lässt sich kaum leben“, kritisiert Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz. Der Gewerkschafter fordert für die Beschäftigten deutlich mehr Geld. In der Branche arbeiteten überwiegend Frauen, für die die geringe Bezahlung zum Armutsrisiko werde.
„In der Corona-Zeit kaufen mehr Menschen als sonst Blumen, Topfpflanzen oder Deko, um es sich zuhause schön zu machen. Vor allem in den Gartencentern herrscht eine große Nachfrage“, betont Wunderlich. Die Firmen ignorierten die gute Wirtschaftslage aber bislang – und zogen einen Tarifabschluss für die Branche im Dezember vergangenen Jahres überraschend zurück. Danach sollten die Einkommen ab Februar um drei Prozent steigen. Für Azubis sah die Einigung ein Plus von 30 Euro pro Monat vor. Die Gewerkschaft ruft den Fachverband Deutscher Floristen (FDF) dazu auf, an den Verhandlungstisch zurückzukehren. Der bereits gefundene Kompromiss sei ein wichtiger Schritt für die Floristik heraus aus dem Niedriglohnsektor. Mittelfristig müsse sich die Bezahlung aber noch deutlich verbessern, fordert die IG BAU – „sonst finden Blumenläden & Co. bald kein Personal mehr.“
Stadtwerke rufen zu neuen Crowdfunding-Projekten auf – 20 Bäume schon gesetzt
Zahlreiche Speyerer Bürger*innen haben dafür gesorgt, dass das Klima in der Stadt nachhaltig verbessert werden kann. Sie beteiligten sich an der Aktion „Bäume für Speyer“, einem Crowdfunding-Projekt, das gemeinsam von den Stadtwerken Speyer (SWS) und der Stadt initiiert wurde. Von den eingenommenen 10.532 Euro konnten 30 Bäume angeschafft werden. Die ersten 20 sind bereits in der Erde.
Rund um die Siedlungsschule – Realschule plus und Grundschule – sind die ersten Bäume bereits zu besichtigen. Unter anderem zum Anbringen der Hinweisplaketten war am 22. April 2021 ein Vor-Ort-Termin. Apfel- und Birnbaum, zwei Spitz- und fünf Feldahorn sowie vier Mehlbeeren wurden auf dem weitläufigen Gelände gepflanzt.
Aktiv gewesen sind die Mitarbeiter*innen der Stadtgärtnerei in den zurückliegenden Wochen bereits im Spielhaus Sara Lehmann sowie in den Kindertagesstätten Seekätzchen, Löwenzahn, Mäuseburg und Pusteblume. „Die Einrichtungen konnten sich um die Bäume bewerben. Die Anzahl der Bäume variiert aufgrund der unterschiedlichen Gegebenheiten vor Ort“, erklärt Steffen Schwendy von der Stadtverwaltung Speyer. In den Kitas Schatzinsel und Mäuseburg sollen im Herbst noch zwei Esskastanien gesetzt werden. „Bei der Schulhofsanierung der Woogbachschule planen wir für den Herbst außerdem weitere Bäume ein“, kündigt die Verwaltung an. Bis dahin werden noch weitere Standorte an Schulen oder Kindergärten gesucht, die sich für das Baumpflanzen eignen. Dass sich so viele Speyerer*innen an der Aktion beteiligt haben, freut den Verantwortlichen im Fachbereich Stadtentwicklung ungemein. Der Betrag, der in Summe zusammenkam, war doppelt so hoch wie das gesteckte Ziel.
Übermitteln konnten die Unterstützer*innen ihre Geldbeträge über die Online-Plattform Speyer Crowd. Die Geldgebenden selbst hatten die Chance auf besondere Prämien, die von den SWS in Gemeinschaft mit der Stadt ausgelobt wurden und bereits im Februar verschickt wurden. „Jeder Baum in Speyer ist eine gute Investition in die Zukunft“, macht Steffen Schwendy deutlich.
Nach dem erfolgreichen Projekt „Bäume für Speyer“ haben die SWS mit ihrer Speyer Crowd eine erneute Corona-Hilfsaktion gestartet und 5.000 Euro Sonderfördermittel zur Verfügung gestellt. Initiatoren haben die Möglichkeit, ein individuelles Projekt ins Leben zu rufen und werden von den SWS unterstützt. Beteiligen können sich alle Kultur-, Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Geschäfte und Gastronomiebetriebe in Speyer. Projektideen können unter www.speyer-crowd.de/corona angelegt werden.
bademaxx in den Startlöchern
„Das bademaxx-Freibad kann geöffnet werden, sobald die Landesregierung grünes Licht gibt“, so das Fazit von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler nach der Aufsichtsratssitzung der Stadtwerke Speyer (SWS) am Montagabend. Die Öffnung sei jedoch frühestens drei Wochen nach der Freigabe möglich, da diese Zeit für die Inbetriebnahme des Bades und die Genehmigung durch das Gesundheitsamt benötigt werde. Derzeit sei nach Angaben der Landesregierung noch kein Zeitpunkt für eine Öffnung vorgesehen.
„Unsere Hygiene- und Sicherheitskonzepte haben sich bewährt und können schnell an neue Vorgaben angepasst werden“, ergänzte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Ebenso habe der Zutritt ins Freibad mittels Online-Ticket gut funktioniert und solle wieder so gehandhabt werden. Der Zugang zum Freibad sei weiterhin in zwei Zeitspannen geplant: vormittags von 8.00 bis 12.30 Uhr und nachmittags von 13.30 bis 19.30 Uhr. Die Eintrittspreise würden im Vergleich zum Vorjahr unverändert bleiben (vormittags: Erwachsene 3,30 Euro, Ermäßigte 2,20 Euro, nachmittags: Erwachsene 4,20 Euro, Ermäßigte 3,30 Euro).
„Eine Öffnung des bademaxx-Hallenbades könnte ab 28. August, dem Ende der Sommerferien angestrebt werden“, informierte Bühring. Ein Parallelbetrieb von Hallenbad und Freibad sei aufgrund der zu erwartenden unterschiedlichen Besucherbegrenzungen schwer umsetzbar. Denkbar wäre es für die Stadtwerke, schon während der Sommermonate Schwimmkurse für Kinder und Jugendliche im Freizeitbecken des Hallenbades anzubieten, die Freigabe der Landesregierung vorausgesetzt.
Auch einen Saunabetrieb könnte sich der SWS-Geschäftsführer unter Corona-Auflagen vorstellen: „Wir würden den Besuch von 14.00 bis 20.00 Uhr anbieten, für einen Komplettpreis von 15,00 Euro.“ Bereits im Oktober 2020 war die Sauna unter Pandemiebedingungen geöffnet, die erste Zeitspanne hatte sich jedoch nicht bewährt, da kaum Gäste kamen. Die Nachmittagszeiten waren überwiegend ausgebucht.
„Derzeit wird das bademaxx auf Vordermann gebracht“, ergänzte SWS-Bereichsleiter Ralf Lang. Im technischen Bereich seien ein Blockheizkraftwerk ausgetauscht, Wasseraufbereitungs- und Lüftungsanlagen gewartet, Maler-, Fliesen- und Grundreinigungsarbeiten durchgeführt worden. Zudem würden im Freibad Baumprüfungs- und Gartenarbeiten sowie die Instandhaltung der Spielgeräte anstehen. „Die 20 Voll- und Teilzeitkräfte, die im bademaxx arbeiten, sind derzeit in Kurzarbeit. Zwei bis drei Personen führen die Arbeiten aus“, so Lang.
Unter der Annahme, dass Freibad-, Hallenbad- und Saunabetrieb auch 2021 nur eingeschränkt stattfinden können, rechnen die SWS mit einem negativen Ergebnis von 2,2 Mio. Euro. 2020 war das bademaxx-Freibad von 25. Juni bis 6. September geöffnet. Pro Zeitspanne konnten 450 Besucher das Bad nutzen, täglich 900 Gäste. Insgesamt kamen 28.617 Besucher. Der Verlust wird lt. Hochrechnung bei ca. 2,6 Mio. Euro liegen.
SWS-Aufsichtsrat beschließt Wohnmobil-Stellplatz
250.000 Euro werden die Verkehrsbetriebe Speyer (VBS), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Stadtwerke Speyer (SWS), in einen Wohnmobilstellplatz an der Straße Am Neuen Rheinhafen investieren, so der Beschluss des SWS-Aufsichtsrats am 19. April 2021. „Gemeinsam mit dem neu zu errichtenden Parkplatz in der Straße Am Neuen Rheinhafen und dem bademaxx-Parkplatz wollen die Verkehrsbetriebe diesen Wohnmobilstellplatz integriert betreiben“, informierte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das Angebot sei für die Stadt Speyer aus touristischer Sicht eine große Bereicherung, zudem könnten viele Bürger*innen die Möglichkeit zur Entleerung ihrer Wohnmobil-Abwassersammelbehälter nutzen. Hier bestehe ein großer Bedarf in Speyer.
Bereits genehmigt wurden 598.000 Euro für den Ausbau des öffentlichen Parkplatzes auf dem Hafengelände. „Im südlichen Anschluss zum Parkplatz befindet sich eine Fläche von ca. 2.500 Quadratmetern, die derzeit an ein Logistikunternehmen zum Abstellen von Lkws vermietet wird“, führte SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring aus und ergänzte: „Auf der Fläche sollen 20 Stellplätze für Wohnmobile, ausschließlich zum Kurzzeitaufenthalt, errichtet werden.“ Es sei geplant, die Einfahrt durch eine Schranke zu sichern. Möglichkeiten zur Entleerung von Abwassertanks sowie zum Zapfen von Frischwasser seien vorgesehen.
„Die Tiefbauarbeiten für die beiden Maßnahmen Parkplatz und Wohnmobilstellplatz sollen aus wirtschaftlichen Gründen gemeinsam ausgeschrieben und zeitnah vergeben werden“, sagte Bühring. Der Baubeginn sei für Ende des Jahres vorgesehen, ein Betriebskonzept dazu werde noch erstellt. Zudem gäbe es Überlegungen für eine Zusammenarbeit mit einem privaten Investor für einen Wohnmobilstellplatz.
Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH 27.04.2021
Bundesagentur für Arbeit
Ausbildung auf einen Blick: Neue Internetseite bündelt Informationen und Angebote
Die Corona-Krise darf nicht zur Ausbildungs- oder Fachkräftekrise werden. Deshalb hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) zusammen mit den Partnern in der Selbstverwaltung der BA mit einer Internetplattform ein neues digitales Angebot geschaffen.
Die Website https://www.arbeitsagentur.de/m/ausbildungklarmachen/ richtet sich in erster Linie an Jugendliche. Sie bündelt übersichtlich an einem Ort alle wichtigen Informationen und Angebote rund um das Thema Ausbildung: von Tipps für die Berufswahl und dem Online-Berufserkundungstool „Check-U“ über das persönliche Gespräch mit der Berufsberatung – zum Beispiel per Videoberatung – bis hin zu mehr als 100.000 Ausbildungsplatzangeboten aus der BA-Jobbörse. In einer Veranstaltungsdatenbank finden die Jugendlichen außerdem virtuelle Ausbildungsmessen, Speed-Datings und weitere (digitale) Events in ihrer Region. Ergänzt wird das Angebot von persönlichen Erfahrungsberichten und Erfolgsgeschichten von Azubis.
Daneben finden auch Arbeitgeber, Eltern und Lehrkräfte auf der digitalen Informationsplattform Hinweise und weiterführende Links. Ausbildungsbetriebe erhalten zum Beispiel alle wichtigen Informationen zum Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ und gelangen per Link direkt zu den Förderanträgen. Lehrerinnen und Lehrer können unter anderem Materialien für den Berufsorientierungsunterricht herunterladen. Eltern finden Tipps, wie sie ihre Kinder bei der Berufswahl unterstützen können oder welche finanziellen Hilfen es gibt.
Mit einem Klick geht es auch zu den Ausbildungsseiten der Partner in der Selbstverwaltung: Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA bietet über das Netzwerk SCHULEWIRTSCHAFT auf https://www.schulewirtschaft.de/ umfangreiche Unterstützung für Lehrkräfte und Unternehmen zum Thema Berufliche Orientierung an. Die DGB-Jugend des Deutschen Gewerkschaftsbundes bietet mit „Dr. Azubi“ (www.dr-azubi.de) schnelle, anonyme und kostenlose Unterstützung bei allen Fragen rund um die Ausbildung. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) bietet mit seinem „Lehrstellenradar“ (www.lehrstellen-radar.de) den direkten Weg zum Ausbildungsplatz im Handwerk. Dort finden ausbildungsinteressierte junge Menschen noch viele weitere Informationen, beispielsweise zu Praktika, und passende Ansprechpartner aus ihrer Region.
Die Webseite wird laufend erweitert und aktualisiert.
Weiterführende Informationen:
Deutscher Gewerkschaftsbund DGB: www.dgb.de Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände BDA: www.arbeitgeber.de Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH: www.zdh.de Bundesministerium für Arbeit und Soziales: www.bmas.de
Aktuelle Statistiken zum Ausbildungsmarkt:
Aktuelle Daten u.a. zu gemeldeten Bewerber/innen und gemeldeten Ausbildungsstellen (März 2021) finden Sie hier Aktuelle Daten zur Inanspruchnahme des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ (März 2021) finden Sie hier. Alle Statistiken zum Ausbildungsmarkt finden Sie hier und unter: www.statistik.arbeitsagentur.de
Zahl der Sanktionen im letzten Jahr stark gesunken
Hauptgrund war die Corona-Pandemie
Zahl der Sanktionen im letzten Jahr deutlich gesunken
Über 95 Prozent der Leistungsberechtigten bleiben von Sanktionen unberührt
Dreiviertel aller Sanktionen entstehen durch Meldeversäumnisse
Zahl der Sanktionen gesunken – Meldeversäumnisse häufigster Grund
Die Jobcenter mussten im letzten Jahr 171.100 Sanktionen gegen erwerbsfähige Leistungsberechtigte aussprechen. Die Zahl der Leistungsminderungen ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 635.700 gesunken. Der massive Rückgang resultiert im Wesentlichen aus den Folgen der Pandemie.
Dreiviertel der Sanktionen müssen ausgesprochen werden, weil vereinbarte persönliche Termine im Jobcenter, ohne Grund versäumt werden. Wegen der Corona-Pandemie fanden viele Gespräche zum Schutz der Mitarbeitenden und der Kundinnen und Kunden online und telefonisch statt. Deswegen konnte es nicht zu Terminversäumnissen kommen. Da sich die Pandemie auch auf den Arbeitsmarkt auswirkte, gab es weniger Stellenangebote und weniger arbeitsmarktpolitische Maßnahmen konnten begonnen werden. Auch das wirkte sich auf die Anzahl der Sanktionen aus.
Weiterhin dreiviertel aller Sanktionen aufgrund von versäumten Terminen
Mit 74 Prozent entfällt wie im Vorjahr ein Großteil der Sanktionen auf Meldeversäumnisse. 127.400 solcher Sanktionen mussten die Jobcenter im letzten Jahr aussprechen, weil vereinbarte Termine ohne wichtigen Grund nicht wahrgenommen wurden. In diesen Fällen müssen die Jobcenter die Regelbedarfe für drei Monate um zehn Prozent kürzen. Für die Weigerung, eine Arbeit oder Maßnahme aufzunehmen, wurden 18.400 Sanktionen ausgesprochen.
Monatliche Sanktionsquote und Jahresverlaufsquote rückläufig; Über 95 Prozent von Sanktionen weiterhin nicht berührt
Im Jahresdurchschnitt 2020 waren pro Monat durchschnittlich 0,9 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten von einer Sanktion betroffen. Im Jahr zuvor waren es 3,1 Prozent. Im gesamten Jahr 2020 mussten 3,3 Prozent der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten mindestens einmal mit einer Sanktion belegt werden. Bei dieser jährlichen Sanktionsverlaufsquote werden die Personen addiert, denen gegenüber im Verlauf eines gesamten Jahres mindestens eine Sanktion ausgesprochen werden musste. Im Jahr 2019 waren dies 8,3 Prozent.
Workers’ Memorial Day am
28. April | Appell für mehr Arbeitsschutz
Speyer: Gedenken an verunglückte Beschäftigte
Gedenkminute
für verunglückte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ruft Beschäftigte in
Speyer dazu auf, der Menschen zu
gedenken, die bei der Arbeit ums Leben gekommen oder durch den Job erkrankt
sind. „Am internationalen Workers’ Memorial Day, dem 28. April, sollte um
12 Uhr eine Minute lang der Opfer von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
gedacht werden – ob im Betrieb, im Homeoffice oder auf der Baustelle“, sagt Rüdiger Wunderlich,
Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Die
Corona-Pandemie habe ein Bewusstsein für die Gesundheitsgefahren gerade auch am
Arbeitsplatz geschaffen. „In Zeiten hoher Infektionszahlen ist es besonders
wichtig, dass die Unternehmen ihre Beschäftigten schützen – über regelmäßige
Testangebote, medizinische Masken, Hygienestandards und Homeoffice“, so der Gewerkschafter.
In
der Bau-, Land- und Forstwirtschaft oder der Gebäudereinigung sei Heimarbeit
aber nur im Ausnahmefall möglich. Wer in diesen Branchen arbeite, trage
zugleich ein grundsätzlich höheres Unfallrisiko – etwa durch Stürze von
Gerüsten oder Verletzungen mit Häckslern. An die Firmen appelliert die IG BAU,
den Arbeits- und Gesundheitsschutz „mit höchster Priorität“ zu behandeln.
Dieser sei Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
„Auf
dem Bau ist angesichts der hohen Auftragslage aktuell besonders viel zu tun.
Die Arbeitgeber sind es den rund 460 Beschäftigten
der Branche in Speyer schuldig, sie bestmöglich vor Gefahren zu schützen“, ergänzt
Carsten Burckhardt, das für den Arbeits- und Gesundheitsschutz zuständige
Mitglied im IG BAU-Bundesvorstand.
Nach
Angaben der Berufsgenossenschaft BG BAU birgt auch der Arbeitsweg ein
erhebliches Unfallrisiko: Allein im vergangenen Jahr verunglückten bundesweit
21 Bau-Beschäftigte auf ihrem Weg zum Einsatzort tödlich.
„Zu guten Arbeitsbedingungen zählt neben dem Arbeitsschutz eine faire
Bezahlung“, so Burckhardt. In der anstehenden Tarifrunde für die Branche
Bauhauptgewerbe setzt sich die Gewerkschaft daher für ein Lohn-Plus von 5,3 Prozent
ein. Außerdem soll es eine Entschädigung der meist unbezahlten, oft
stundenlangen Wegezeiten zu den Baustellen geben.
Hohe
Corona-Infektionsgefahr für Beschäftigte in der Landwirtschaft
IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz fordert besseren Schutz von Erntehelfern
Die Industriegewerkschaft
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Rheinhessen-Vorderpfalz
hat die Einhaltung der Arbeitsschutz- und Hygienevorschriften in der
Landwirtschaft angemahnt. „Saisonbeschäftigte in der Region, die in der Ernte
und Aussaat arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko, an Covid-19 zu
erkranken. Ein Großteil der Erntehelfer ist nach wie vor in
Gemeinschaftsunterkünften untergebracht. Genauso gefährlich ist es, wenn
Beschäftigte in Sammeltransporten zu den Feldern gefahren werden“, kritisiert
IG BAU-Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.
Die Unternehmen müssten alles dafür tun, dass die Branche nicht zum
Corona-Hotspot werde. Außerdem seien verstärkte Arbeitsschutz- und
Hygienekontrollen der Behörden notwendig. Saisonbeschäftigte dürften nicht
ungeschützter sein als Menschen, die in Büros oder auf Baustellen arbeiteten.
„Mehrere Corona-Ausbrüche in
der Fleischbranche, aber auch auf Bauernhöfen haben im vergangenen Jahr
gezeigt, wie wichtig der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Pandemie ist“,
so Wunderlich. Die überwiegend aus
Osteuropa stammenden Saisonkräfte sorgten dafür, dass in den Supermärkten
Spargel, Erdbeeren und Gurken nicht ausgingen. Dabei arbeiteten sie zu
niedrigen Löhnen und häufig ohne Krankenversicherungsschutz. Nach einer neuen
Regelung können Erntehelfer in diesem Jahr 102 statt wie bislang 70 Tage lang
sozialversicherungsfrei in der Landwirtschaft arbeiten, was sie in ihrer
sozialen Absicherung schlechterstellt, kritisiert die Gewerkschaft.
Volle Auftragsbücher: 260 Baugenehmigungen im vergangenen Jahr
Wegezeit-Entschädigung und Lohn-Plus für Bauarbeiter in Speyer gefordert
Die rund 460 Bau-Beschäftigten in Speyer sollen mehr Geld
bekommen: In der anstehenden Tarifrunde für die Branche fordert die
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ein Lohn-Plus von 5,3
Prozent. Außerdem soll ein Modell für die Entschädigung der sogenannten
Wegezeit, also der langen, meist unbezahlten Fahrzeit zur Baustelle,
weiterentwickelt werden. „Der Boom der Bauwirtschaft hält trotz Pandemie an.
Nun müssen die Beschäftigten an den steigenden Umsätzen beteiligt werden“, sagt
Rüdiger Wunderlich,
Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Der Gewerkschafter verweist auf die hohe Zahl der Baugenehmigungen, die
zu weiterhin vollen Auftragsbüchern bei den Unternehmen führten. Nach Angaben
des Statistischen Bundesamtes wurde in Speyer im vergangenen Jahr der Bau von 260 Wohnungen genehmigt. Dabei
investierten Bauherren rund 60 Millionen
Euro.
„Während viele Branchen stark
von den Lockdowns und Kontaktbeschränkungen betroffen sind, laufen die Arbeiten
am Bau auf Hochtouren weiter“, sagt IG BAU-Verhandlungsführer Carsten
Burckhardt. Statt Homeoffice und Kurzarbeit seien für viele Maurer, Zimmerleute
und Straßenbauer Überstunden und Wochenendarbeit an der Tagesordnung. Dafür
hätten sie eine faire Anerkennung verdient. Nach Angaben des Zentralverbandes
des Deutschen Baugewerbes stieg der Umsatz in der Branche im vergangenen Jahr
um sechs Prozent. Auch die Aussichten für das laufende Jahr sind gut: Die
Konjunkturprognose für das Bauhauptgewerbe kletterte laut ifo-Institut im März
mit einem Plus von 2,3 Prozent auf den höchsten Wert seit Beginn der
Corona-Pandemie.
„Neben einer Lohnerhöhung
erwarten die Beschäftigten eine Entschädigung für die viele Zeit, die sie für
den Betrieb zu ihren Baustellen unterwegs sind“, so Burckhardt. Eine
Weiterentwicklung der Wegezeitenentschädigung sei überfällig. Nach einer Studie
des Pestel-Instituts legen Bauarbeiter in Deutschland im Schnitt 64 Kilometer
für die einfache Strecke zur Arbeit zurück. Jeder Vierte ist mehr als eine
Stunde zum Einsatzort unterwegs – plus Rückfahrt. Zum Vergleich: Unter allen
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern außerhalb des Bauhauptgewerbes betrifft das
nur fünf Prozent.
Die Tarifverhandlungen
zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern beginnen am 11. Mai in Berlin.
Jahresbilanz: 2.300 Streitfälle bei
der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
Rechtshilfe in Krisenzeiten für Bauleute und Reinigungskräfte in Speyer
Juristischer Beistand in
Krisenzeiten: Die Rechtsschutzexperten der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz waren im vergangenen Jahr stark gefragt.
Insgesamt 2.300 Mal kamen die
Beraterinnen und Berater der Gewerkschaft in der Region zum Einsatz. „Vom
Verdienstausfall durch Kurzarbeit über fehlende Atemschutzmasken im Job bis hin
zu Problemen bei der Kinderbetreuung – Corona hatte zahlreiche
Rechtsstreitigkeiten auch in Speyer zur Folge“, so der Bezirksvorsitzende Rüdiger Wunderlich.
Wegen
der Pandemie habe ein Großteil der Beratungen per Telefon stattgefunden. „Viele
Streitfälle gab es in der Gebäudereinigung. Beschäftigte klagten über
finanzielle Nöte wegen des niedrigen Kurzarbeitergeldes, Defizite beim
Arbeitsschutz oder nicht gezahlte Löhne in der Quarantäne“, berichtet Wunderlich. In der Baubranche sei es unter
anderem um vorenthaltene Corona-Prämien und unbezahlte Überstunden gegangen.
Ein weiterer Schwerpunkt sei das Thema Kinderbetreuung gewesen. „Bauarbeiter,
Forstbeschäftigte und Reinigungskräfte können kein Homeoffice machen. Wenn
Kitas und Schulen geschlossen sind, wird das für sie besonders zum Problem“, so
Wunderlich.
Der Gewerkschafter appelliert an Beschäftigte aus den Branchen der IG
BAU, sich auch in Pandemie-Zeiten um ihre Belange zu kümmern und die Hilfe der
Gewerkschaft zu suchen. „Arbeitgeber dürfen die Krise nicht als Vorwand nutzen,
um das Personal um seine Rechte zu bringen.“
Anspruch auf kostenlosen
Rechtsschutz haben alle Gewerkschaftsmitglieder. Weitere Infos und Termine gibt
es in den IG BAU-Büros Ludwigshafen / Mainz
(Telefon: 06 21 – 68 59 99-0) und Worms (Telefon: 0 62 41 – 5 28 56).
E.ON Auswertung: Jeder zweite Deutsche streamt regelmäßig – In diesen Städten und Kreisen ist der Streaming-Anteil deutschlandweit am größten
Hamburg, Mainz, Köln, Darmstadt und Frankfurt am Main beim Vergleich der Landkreise und kreisfreien Städte mit den höchsten Werten
Streaming boomt: Mehr als jede/r zweite Deutsche konsumiert regelmäßig Inhalte wie Videos, Musik, Podcasts oder Spiele über das Internet. Zu diesen Ergebnissen kommt eine repräsentative Civey-Umfrage für den E.ON Energieatlas, der unter https://energieatlas.eon.de abrufbar ist. Die Auswertung zeigt auch, wie sich das Streaming-Verhalten vor Ort in den Regionen unterscheidet.
Im Vergleich der 401 Landkreise und kreisfreien Städte ist der Anteil an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern in Hamburg (63,3 Prozent), Mainz (62,1 Prozent), Köln (61,6 Prozent), Darmstadt (61,0 Prozent) und Frankfurt am Main (60,7 Prozent) am größten. Wie hoch die Streaming-Nutzung in Ihrer Region ist, zeigt die nachfolgende Liste der 50 Regionen mit den größten Anteilen an Streaming-Nutzerinnen und -Nutzern.
70 Prozent der Familien mit Kindern streamen
Der Auswertung zufolge geben 54,9 Prozent der Bundesbürgerinnen und -bürger an, mindestens einmal wöchentlich übers Netz zu streamen. Familien mit Kindern nutzen solche Angebote mit 70 Prozent überdurchschnittlich häufig. Und auch in den einzelnen Altersgruppen zeigen sich große Unterschiede: Bei den 18- bis 29-Jährigen ist die Streaming-Quote am höchsten, hier sind es rund acht von zehn Befragten. Bei älteren Befragten ist der Anteil etwas geringer (50 bis 64 Jahre: 49,4 Prozent; 65 und älter: 31,1 Prozent).
Die beliebtesten Streaming-Inhalte sind Videos, sie werden von 70,6 Prozent der Befragten mindestens einmal wöchentlich abgerufen. Danach folgen Musik, (49,5 Prozent), Podcasts (22,4 Prozent) und Spiele (11,2 Prozent). Rund ein Viertel der Befragten konsumiert die Inhalte „zwei bis drei Stunden“ täglich. „Mehr als fünf Stunden“ streamt nur jeder 20.
Streaming-Quote in den Stadtstaaten besonders hoch
Regional unterscheidet sich der Anteil der Streaming-Nutzerinnen und -Nutzer teils deutlich: Überdurchschnittlich groß ist die Verbreitung auf Bundesland-Ebene in den Stadtstaaten Hamburg (63,3 Prozent), Berlin (58,2 Prozent) und Bremen (57,1 Prozent). Generell lässt sich ein Stadt-/Land-Gefälle erkennen: Befragte aus dicht besiedelten Gebieten streamen oft grundsätzlich häufiger als Umfrage-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer aus Regionen mit geringerer Bevölkerungsdichte.
Schleswig-Holsteiner Nutzer würden „grüne“ Anbieter am häufigsten bevorzugen
E.ON hat außerdem ermittelt, wie nachhaltig Streaming-Nutzende in Deutschland orientiert sind. Auf die Frage, ob sie Anbieter bevorzugen würden, wenn diese für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energie nutzen würden, antworteten 44,4 Prozent der Streaming-Fans mit „Ja“. Im regionalen Vergleich platziert sich Schleswig-Holstein hierbei an der Spitze der Bundesländer (50,8 Prozent). Auf den Plätzen zwei und drei folgen Baden-Württemberg (50,3 Prozent) und Hamburg (49,2 Prozent).
Die Details zu den Umfrage-Ergebnissen rund ums Thema Streaming finden Sie im E.ON Energieatlas: https://energieatlas.eon.de.
Top 50 Landkreise/kreisfreie Städte mit dem bundesweit höchsten Anteil an Streaming-Nutzern:
Landkreis/Kreisfreie Stadt
Anteil Streaming-Nutzer
Kreisfreie Stadt Hamburg
63,3%
Kreisfreie Stadt Mainz
62,1%
Kreisfreie Stadt Köln
61,6%
Kreisfreie Stadt Darmstadt
61,0%
Kreisfreie Stadt Frankfurt am Main
60,7%
Kreisfreie Stadt Wolfsburg
60,6%
Landkreis Friesland
60,3%
Kreisfreie Stadt München
60,1%
Kreisfreie Stadt Baden-Baden
60,0%
Landkreis Trier-Saarburg
59,8%
Landkreis Goslar
59,7%
Kreisfreie Stadt Freiburg im Breisgau
59,7%
Kreisfreie Stadt Coburg
59,6%
Kreisfreie Stadt Braunschweig
59,0%
Landkreis Ahrweiler
59,0%
Kreisfreie Stadt Osnabrück
58,9%
Kreisfreie Stadt Aschaffenburg
58,9%
Landkreis Wittmund
58,8%
Kreisfreie Stadt Mannheim
58,8%
Kreisfreie Stadt Würzburg
58,8%
Landkreis Mayen-Koblenz
58,5%
Kreisfreie Stadt Kaiserslautern
58,5%
Kreisfreie Stadt Wuppertal
58,4%
Kreisfreie Stadt Leipzig
58,4%
Landkreis Wesermarsch
58,3%
Kreisfreie Stadt Bremen
58,3%
Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald
58,3%
Kreisfreie Stadt Berlin
58,2%
Landkreis Göttingen
58,1%
Landkreis Bad Dürkheim
58,1%
Städteregion Aachen
58,0%
Ennepe-Ruhr-Kreis
58,0%
Kreisfreie Stadt Speyer
58,0%
Landkreis Mainz-Bingen
58,0%
Kreisfreie Stadt Stuttgart
58,0%
Kreisfreie Stadt Bochum
57,9%
Kreisfreie Stadt Dortmund
57,9%
Landkreis Hameln-Pyrmont
57,8%
Landkreis Lüchow-Dannenberg
57,8%
Kreisfreie Stadt Düsseldorf
57,8%
Hochtaunuskreis
57,8%
Kreisfreie Stadt Trier
57,8%
Landkreis Miesbach
57,7%
Kreisfreie Stadt Rostock
57,7%
Kreisfreie Stadt Lübeck
57,6%
Kreisfreie Stadt Ludwigshafen am Rhein
57,6%
Landkreis Northeim
57,5%
Region Hannover
57,5%
Landkreis Neuwied
57,5%
Landkreis Kassel
57,4%
Bodenseekreis
57,4%
Hintergrund:
Das Marktforschungsunternehmen Civey befragte für den „Streaming-Atlas“ im Februar 2021 unterschiedlich große Stichproben. Um den Anteil der Streaming-Nutzer zu ermitteln, wurden insgesamt 30.000 Bundesbürger befragt. Die Ergebnisse sind auf Ebene des Bundes, der Bundesländer und der Landkreise und kreisfreien Städte repräsentativ. Die Fragestellung lautete: „Streamen Sie mindestens einmal pro Woche Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja“, „Nein“, „Weiß nicht“.
Um Inhalte / Dauer des Konsums zu ermitteln, wurden 1.000 Personen befragt, die regelmäßig streamen. Die Fragestellungen lauteten: „Welche dieser Inhalte streamen Sie mindestens einmal pro Woche?“ / „Wie viele Stunden streamen Sie täglich Inhalte über das Internet (z.B. Videos, Musik, Podcasts oder Spiele)?“
Für das Nachhaltigkeits-Ranking wurden insgesamt 7.500 Personen, die regelmäßig streamen, befragt. Die Ergebnisse sind auf Bundes- und Landesebene repräsentativ für Personen, die regelmäßig Inhalte über das Internet streamen. Die Fragestellung lautete: „Würden Sie Streaming-Anbieter bevorzugen, die für die Bereitstellung ihrer Angebote ausschließlich erneuerbare Energien nutzen?“ Antwortmöglichkeiten: „Ja, auf jeden Fall“, „Eher ja“, „Unentschieden“, „Eher nein“, „Nein, auf keinen Fall“. Die „Ja“-Antwortmöglichkeiten wurden für die Auswertung zusammengefasst.
E.ON SE 27.04.2021
Maimarkt Mannheim
„Maimarkt Spezial“ Bauen – Umwelt – Energie im Juni kann nicht stattfinden
Wir haben sehr gehofft und
unverdrossen geplant, jetzt steht allerdings fest: Der „Maimarkt Spezial“ Bauen
– Umwelt – Energie vom 23. bis 27. Juni 2021 kann nicht stattfinden.
Aufgrund der anhaltend
hohen Infektionszahlen ist es für die Stadt Mannheim und für uns als Mannheimer
Ausstellungsgesellschaft absehbar, dass eine Veranstaltung wie der „Maimarkt
Spezial“ zum geplanten Zeitpunkt nicht durchgeführt werden kann.
Es ist nach wie vor
unklar, wann die dritte Corona-Welle bricht und wir können nicht riskieren,
dass für unsere Aussteller Kosten entstehen. Wir bedauern dies sehr! Sehr gerne
hätten wir Ausstellern und Besuchern eine schöne Messe ermöglicht.
Dennoch macht sich das Team unbeirrt an die Planungen für den nächsten Maimarkt Mannheim: Dieser findet vom 30. April bis zum 10. Mai 2022 statt.
Herzlichen Dank für Ihre Verbundenheit!
MAG Mannheimer Ausstellungs-GmbH 27.04.2021
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V
Die außerordentliche Eigentümerversammlung
Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V klärt auf
In der Regel findet mindestens einmal jährlich eine Eigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft statt. Tagungsordnungspunkte der immer nicht öffentlichen Versammlung sind etwa die Diskussion über Nutzung und Erhaltung des Gemeinschaftseigentums, Entscheidungen über bauliche Veränderungen, die Verabschiedung von Nachforderungen und neuen Vorauszahlungen sowie die Bestellung (oder Abberufung) des Verwalters und ggfs. seine Entlastung für das letzte Wirtschaftsjahr. In begründeten Sonderfällen kann es darüber hinaus auch zu weiteren Versammlungen kommen. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) erklärt, welche Themen die Einberufung einer zusätzlichen Veranstaltung rechtfertigen und welche gesetzlichen Aspekte es dabei zu beachten gilt. In Ausnahmen kann es innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft notwendig werden, kurzfristig über elementare Themen zu diskutieren und damit nicht bis zur nächsten regulären Versammlung zu warten. Um dringende Beschlüsse zeitnah herbeizuführen, muss zu diesem Zweck eine außerordentliche Versammlung aller Eigentümer einberufen werden. Das Wort „außerordentlich“ unterstreicht bei derartigen Versammlungen das Ziel, keine alltäglichen Anliegen (Ruhestörungen, ausbleibende Reinigungsdienste o.ä.) zu behandeln; im Blickpunkt stehen ausschließlich Themen von besonderer Brisanz und Wichtigkeit, die schnelle Entscheidungen aller Beteiligten verlangen. Versammlungsgegenstand sind beispielsweise plötzlich eintretende Beschädigungen am Gemeinschaftseigentum (u.a. Mängel an Fassade, Dach oder Leitungen), deren fachgerechte Beseitigung, sowie die Einleitung weiterer Maßnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden in der Zukunft. Die Versammlung thematisiert in diesem Zusammenhang auch rechtliche und finanzielle Folgen, unter anderem die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei Gebäudeschäden, die Kostenübernahme zur Schadensregulierung und die damit verbundene Notwendigkeit einer möglichen Sonderumlage. Auch Schwierigkeiten mit der zuständigen Verwaltung, sei es durch eine zögerliche Umsetzung von Beschlüssen oder anderweitige Punkte, können Gegenstand einer außerordentlichen Eigentümerversammlung sein. Axel Ewen, Vorstandsmitglied im VDIV-RPS: „Alle Beteiligten sollten immer abwägen, ob das jeweilige Anliegen eine Einberufung zwingend notwendig macht. In der Regel ist eine außerordentliche Versammlung mit Aufwand für die Eigentümer und die Verwaltung, sowie erheblichen Kosten verbunden. Das beginnt bei der Anmietung von Tagungsräumen und der Anreise der Teilnehmer zum Veranstaltungsort, reicht bis zu den anfallenden Verwaltergebühren für die Vorbereitung, Organisation und Durchführung einer zusätzlichen Versammlung. Geht es um die Abwendung und Regulierung von Schäden am Gemeinschaftseigentum, macht eine außerordentliche Eigentümerversammlung allerdings oftmals Sinn, da eine alternative Entscheidungsfindung per Umlaufbeschluss – je größer die WEG ist – selten zu einem zufriedenstellenden Ergebnis führt. Hier wäre nämlich grundsätzlich immer die Zustimmung ALLER Miteigentümer in Textform erforderlich.“ Die Befugnis für die Einberufung einer außerordentlichen Versammlung hat die jeweils bestellte Verwaltung oder bei deren Untätigkeit alternativ – falls vorhanden – der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates. Auch auf Verlangen von mehr als 25 % aller Eigentümer ist zu einer zusätzlichen Versammlung einzuberufen. Der organisatorische Ablauf im Vorfeld entspricht dem Verfahren einer regulären Versammlung: Die Einladung hat in Textform zu erfolgen, die Einladungsfrist von drei Wochen darf auch nur bei besonderer Dringlichkeit verkürzt werden. Am Versammlungstag übernimmt die jeweilige Verwaltung die Leitung der Veranstaltung, sofern die Eigentümer nichts anderes beschließen. Zur Beschlussfähigkeit ist seit dem 01.12.2020 keine Mindestanwesenheit der Eigentümer – persönlich oder per Vollmacht – erforderlich. Sämtliche Entscheidungen sind von der zuständigen Verwaltung in einer Niederschrift und zusätzlich in der Beschlusssammlung festzuhalten. Werden auf einer außerordentlichen Versammlung Beschlüsse, beispielsweise bezüglich dringend einzuleitender Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen, ist es im nächsten Schritt die Aufgabe des Verwalters, die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten und die Koordination der ordnungsgemäßen Durchführung zu übernehmen. Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz-Saarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.
Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 27.04.2021
Küchentreff
Küchen-Schütz unterstützt Sponsoring-Aktion für neue Kindergarten-Küche
Initiiert wurde die Aktion von Sally Özcan
Mit vereinten Kräften für die Kleinsten: Auf Initiative der bekanntesten deutschen Influencerin für Kochen und Backen, Sally Özcan („Sallys Welt“), bekommt der Kindergarten Don Bosco in Waghäusel eine neue Einbauküche. Während nobilia und Bosch die Küche bzw. die Elektrogeräte sponserten, hat KüchenTreff-Mitglied Küchen-Schütz die Küche kostenlos montiert.
Zustande kam die Aktion durch den Küchenverband KüchenTreff, bei dem Küchen-Schütz Mitglied ist: Sally Özcan macht sich als Testimonial für die KüchenTreff- Jubiläumskampagne „25 Küchen für den guten Zweck“ stark. Bei den Gesprächen kam heraus, dass in ihrer Heimat, der Kreisstadt Waghäusel in Baden-Württemberg, ebenfalls Bedarf an einer neuen Küche bestand. Sally Özcan, die in Deutschland den erfolgreichsten YouTube-Kanal zum Thema Kochen und Backen betreibt, hat selbst zwei Töchter, die den Kindergarten Don Bosco besuchen. Dort legt man großen Wert auf gesunde Ernährung und möchte dem Nachwuchs schon früh Freude am gesunden Kochen und Essen vermitteln. Ein Engagement, das definitiv unterstützenswert ist, wie auch Benjamin Schütz von Küchen-Schütz aus dem benachbarten Schwegenheim fand: „Als wir davon hörten, haben wir nicht gezögert und unsere Hilfe angeboten. Wir haben einen Ort geschaffen, an dem die Kinder sich wohlfühlen, kreativ sein können und Spaß am Kochen und gesunder Ernährung erleben – alles Werte, die uns als Küchenstudio-Betreiber am Herzen liegen und die wir daher gern unterstützen.“
Um dem Kindergarten eine kulinarische Früherziehung zu ermöglichen, wurde kurzerhand von allen beteiligten Partnern diese Sponsoring-Aktion ins Leben gerufen. Im November letzten Jahres begannen die Planungen, Anfang dieses Jahres wurde die Küche montiert – und jetzt können die Kinder im Kindergarten Don Bosco in einer hellen, bunten und modernen Küche das Kochen lernen.
Die Sponsoring-Aktion findet losgelöst von der aktuell laufenden KüchenTreff-Jubiläumsaktion statt. Zum 25-jährigen Bestehen hat KüchenTreff nämlich die Aktion „25 Küchen für den guten Zweck“ gestartet (www.25guteTaten.de). Dort können sich wohltätige Institutionen und Vereine noch bis Ende Juni für eine Küche im Wert von 10.000 Euro bewerben. Das Los entscheidet dann über den Gewinner.
GOOS COMMUNICATION GmbH & Co. KG 27.04.2021
Remax Germany
Immobilieneigentümer: Übergangsregelung zum Energieausweis bis 30. April 2021 nutzen
Verbrauchsausweise werden teurer / Immobilieneigentümer können jetzt Kosten sparen / Rechtliche Vorgaben zur Energietransparenz auch für Immobilieninserate verschärft / Bußgelder möglich
Leinfelden-Echterdingen – Immobilieneigentümer ohne gültigen Energieausweis für ihr Bestandsgebäude können bis Ende April eine Übergangsfrist nutzen. Diese ermöglicht es ihnen, einen für zehn Jahre gültigen Nachweis nach den bisherigen Vorgaben der alten EnEV zu beschaffen – und so Kosten zu sparen. Denn: Anfang November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten und hat die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. „Immobilieneigentümer, die keinen gültigen Energieausweis besitzen, können von einer Übergangsregelung profitieren. Dabei gibt es jedoch Unterschiede, welcher Typ für welches Gebäude Pflicht ist“, sagt Samina Julevic, COO des Immobilienmaklernetzwerks Remax Germany.
Ein gültiger Energieausweis ist seit 2008 Pflicht für fast alle Wohn- und Nichtwohngebäude, die verkauft oder vermietet werden sollen. Verschiedene Gesetzesnovellen haben seitdem nachjustiert, um mögliche Schlupflöcher zu schließen und Energiewerte transparenter auszuweisen. „Dass der Gesetzgeber jetzt die Daumenschrauben ordentlich anzieht, bedeutet für Immobilieneigentümer, dass sie an einem gültigen Energieausweis nicht mehr vorbeikommen. Ausnahmen sind selten und gelten nur für Gebäude, die nicht regelmäßig bewohnt und beheizt werden“, erklärt Julevic und rät verunsicherten Eigentümern, gegebenenfalls einen Makler hinzuzuziehen.
Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Kosten variieren und steigen
Wer einen Energieausweis für seine bestehende Immobilie beschaffen will, kann zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis wählen. Während der Bedarfsausweis mit 400 bis 500 Euro zu Buche schlägt, kostet der Verbrauchsausweis bisher nur rund 25 bis 100 Euro. „Ab dem 1. Mai 2021 wird der Verbrauchsausweis jedoch teurer, daher sollten Immobilienbesitzer jetzt handeln“, sagt Julevic. Der Verbrauchsausweis ist allerdings nur dann zulässig, wenn das Gebäude mindestens fünf Wohnungen umfasst, der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Gebäude nach der Wärmeschutzordnung von 1977 errichtet oder nachgerüstet wurde. Diese Ausweisvariante war bisher nur deshalb günstiger, weil sie weniger aussagekräftig war. So wies der Verbrauchsausweis bisher für Wohngebäude nur die Verbrauchswerte von Heizung und Warmwasser aus. Ab Mai 2021 soll er aber zudem Treibhausemissionen und damit den CO2-Fußabdruck nachweisen – etwa durch Vor-Ort-Begehungen oder anhand geeigneter Fotos.
Umfangreicher Bedarfsausweis
Der Bedarfsausweis dagegen ist laut Remax die umfangreichere Variante des Energieausweises und bei Bestandsgebäuden Pflicht, wenn sie weniger als fünf Wohnungen haben, der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht erreicht wurde. Für ihn ermitteln zertifizierte Fachleute wie Bauingenieure, Architekten oder Energieberater den Gesamtenergiebedarf des Gebäudes anhand verschiedener Faktoren wie Dämmschicht, Heizung oder Fenstern. „Diese Werte sind objektiver, denn sie zeigen den Energieverbrauch unabhängig vom Heizverhalten der Vorbewohner – der Bedarfsausweis ermöglicht so einen objektiven Vergleich mit anderen Immobilien“, erklärt Julevic. Wer seine Immobilie möglichst transparent und wettbewerbsorientiert verkaufen möchte, sollte deshalb auf den Bedarfsausweis ausweichen.
Verschärfte Gesetzeslage bei Immobilieninseraten
Einen Makler als Fachmann zu engagieren, lohnt sich nicht nur für den Verkauf oder die Vermietung der Immobilie selbst. „Auch bei der Beschaffung des Energieausweises können Makler für Immobilienbesitzer eine Hilfe sein, wenn sie in der Zukunft verkaufen oder vermieten wollen“, sagt Julevic. Besonders mit den weiteren Änderungen nach dem GEG lohne sich ein Gang zum Profi: „Denn das neue Gesetz beinhaltet auch zahlreiche neue Regelungen, was die Angaben in Immobilieninseraten betrifft. So müssen nun bestimmte Angaben aus dem Energieausweis in die Anzeige übernommen werden, sonst drohen Bußgelder.“
Remax Germany eröffnet Büro in Rülzheim
Remax Pro Partner berät Immobilienkunden in Rülzheim und der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe / 3 Makler, 1 Marketing- und 1 Accounting-Spezialist / Aufstockung auf 10 Makler geplant
Leinfelden-Echterdingen – Das Immobilienmaklernetzwerk Remax Germany hat soeben ein Büro im rheinland-pfälzischen Rülzheim eröffnet. Inhaber und Geschäftsführer der an der Mittleren Ortsstraße 70 gelegenen, 75 Quadratmeter großen Niederlassung ist Daniel Wessa. Gemeinsam mit Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa und drei Mitarbeitern betreut er Immobilienverkäufer und -käufer in der 8.300-Einwohner-Stadt sowie in der Region Germersheim, Speyer und Karlsruhe.
Daniel Wessa, Büroinhaber und Geschäftsführer des neuesten Remax-Ablegers, erklärt zur Büroeröffnung: „Rülzheim zeichnet sich durch eine stabile wirtschaftliche Entwicklung aus. Unter anderem wegen der ansässigen und sich neu ansiedelnden Unternehmen besteht ein großer Wohnraumbedarf.“
Co-Geschäftsführerin Sabina Wessa ergänzt: „Trotz des Wunsches nach natürlichem und ländlichem Wohnen sehen wir wegen des Mangels an Objekten und Bauland im Umland zunehmend eine Entwicklung in Richtung städtische Innenverdichtung, also in bestehende Grundstücke in zweiter Reihe.“
Beste Schülerfirma aus Rheinland-Pfalz heisst Ceaseless
Wiederverwendbare und waschbare Reinigungspads aus Bio-Baumwolle – damit hat das JUNIOR Unternehmen ceaseless heute beim digitalen Landesentscheid in Rheinland-Pfalz den Titel gewonnen. Die Schülerinnen und Schüler überzeugten die Jury aus Bildungs- und Wirtschaftsvertretern. ceaseless wird Rheinland-Pfalz im Juni beim Bundeswettbewerb vertreten, wenn Deutschlands beste Schülerfirma gekürt wird.
Geschäftsidee und -bericht, Jury-Interview und Videopräsentation – beim Landeswettbewerb werden die Schülerfirmen in diesen vier Kategorien bewertet. Ausgezeichnet wird das Unternehmen mit dem stimmigsten Gesamtkonzept. Dazu zählt auch der Entwicklungsprozess der Jugendlichen, ihr Umgang mit Herausforderungen im Team und die Fähigkeit, potenzielle Kunden und Investoren zu begeistern. In Rheinland-Pfalz hatten sich von 13 JUNIOR expert Schülerfirmen nach einem Vorentscheid fünf Unternehmen für den Wettbewerb qualifiziert.
Beim virtuellen Event setzte sich ceaseless vom Franziskus-Gymnasium Nonnenwerth in Remagen gegen die anderen Finalisten durch. „Wir haben gar nicht damit geplant, da wir sehr starke Konkurrenz hatten. Aber wir sind sehr sehr froh, dass wir das Ding gerockt haben!“, so Anna Glaser, Vorstandsvorsitzende von ceaseless, live in der Preisverleihung. Der Sieg qualifiziert die Jugendlichen für die Teilnahme beim Bundeswettbewerb am 15. Juni 2021.
Auf dem zweiten Platz landete ReWood aus Bad Kreuznach mit der Geschäftsidee, alte Weinkisten und Korken wiederzuverwenden und daraus individuell gestaltete Pinnwände und Tabletts anzufertigen (BBS Wirtschaft). Über Platz drei freute sich TechnikTaskForce aus Mainz mit ihrem Dienstleistungsangebot „Support und Wartung der Schultechnik“ (Bischöfliche Willigis-Schulen).
„Das Engagement der Schülerinnen und Schüler ist beachtlich und man merkt schnell: Sie alle haben Freude daran, etwas Eigenes auf die Beine zu stellen. Diese Erfahrungen sind prägend für ihr ganzes Leben. Und wer weiß, vielleicht entscheidet sich die eine oder der andere später tatsächlich für eine Unternehmensgründung. Dass die jungen Wettbewerberinnen und Wettbewerber das Zeug dazu haben, haben sie mit ihrer Schülerfirma bereits bewiesen“, sagte der rheinland-pfälzische Wirtschaftsminister Dr. Volker Wissing.
Text: Institut der deutschen Wirtschaft Köln JUNIOR gemeinnützige GmbH Foto: Schülerfirma ceaseless 27.04.2021
Viele Berufspendler trotz Pandemie / „Teurer Wohnraum mitverantwortlich“
20.200 Menschen pendeln zum Arbeiten von außerhalb nach Speyer
Wenn
Lebenszeit im Stau verloren geht: Auch in Zeiten von Lockdown und Homeoffice
bleibt die Zahl der Pendler in Speyer auf einem hohen Level. Im vergangenen
Jahr kamen rund 20.200 Menschen zum Arbeiten regelmäßig von außerhalb in die Stadt.
Darauf macht die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam. Die Gewerkschaft
beruft sich dabei auf eine Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Demnach sank
die Zahl der sogenannten Einpendler nach Speyer geringfügig um 0,8 Prozent
im Vergleich zum Vorjahr.
Zu den Hauptursachen
für die anhaltend großen Pendelströme zählt nach Einschätzung der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
der teure Wohnraum in den Städten. „Nach jahrelangen Mietsteigerungen können
sich viele Beschäftigte das Leben am Arbeitsort nicht mehr leisten. Ihnen
bleibt als Alternative oft nur stundenlange Fahrerei mit dem Auto oder der
Bahn“, so Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. In der Baubranche seien weite
Anfahrtswege besonders verbreitet. Es dürfe aber nicht sein, dass Bauarbeiter,
die in den Ballungsräumen Wohnungen bauten, sich diese selbst nicht mehr
leisten könnten.
Die
IG BAU fordert deshalb mehr Anstrengungen bei der Schaffung bezahlbaren
Wohnraums. „Deutlich mehr Wohnungen, die sich in den Städten auch Gering- und
Normalverdiener leisten können, sind ein entscheidender Beitrag, um die
Pendler-Zahlen zu verringern“, sagt Wunderlich.
Dafür müsse die Politik klare Vorgaben machen, etwa indem kommunale Grundstücke
nicht an den Meistbietenden verkauft würden, sondern an Bauherren, die sich zu
bezahlbaren Mieten verpflichteten. Beim sozialen Wohnungsbau müssten die
staatlichen Fördermittel massiv aufgestockt werden und einmal gebaute
Sozialwohnungen dauerhaft preisgebunden bleiben.
Dass Menschen in der Nähe ihres Arbeitsplatzes wohnen können, sei nicht nur eine soziale, sondern auch eine ökologische Frage: „Weniger Pendelei bedeutet für die Betroffenen mehr Zeit für die Familie, Freunde und Hobbys. Gleichzeitig kann ein erheblicher Teil der CO2-Emissionen im Verkehrssektor eingespart werden“, so Wunderlich weiter. Nach Angaben der Arbeitsagentur verließen im vergangenen Jahr bundesweit vier von zehn sozialversicherungspflichtig Beschäftigten auf dem Weg zur Arbeit die Grenzen ihrer Stadt oder ihres Landkreises. Damit erreichte die Zahl der Fern-Pendler trotz Pandemie einen Höchststand von 13 Millionen.
Frauentag am 8.
März | IG BAU kritisiert „Karrierefalle Minijob“
Frauen in Speyer besonders stark von Folgen der Pandemie betroffen
Sie kümmern
sich stärker um Haushalt und Kinder, haben niedrigere Einkommen und müssen
häufiger um ihren Job fürchten: Anlässlich des Internationalen Frauentags am
8. März hat die Gewerkschaft IG BAU vor einem Rückschritt bei der
Gleichberechtigung in Folge der Corona-Pandemie in Speyer gewarnt.
„Insbesondere Minijobs werden in der Krise zunehmend zur Karrierefalle“,
kritisiert Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der
Arbeitsagentur sind aktuell 61 Prozent der insgesamt rund 5.900 geringfügig
entlohnten Arbeitsverhältnisse in Speyer in Frauenhand. In der Gebäudereinigung
liegt der Frauenanteil bei den 450-Euro-Stellen sogar bei 76 Prozent.
„Geringfügig
Beschäftigte gehen nicht nur beim Kurzarbeitergeld leer aus. Sie sind auch
häufiger von Entlassungen betroffen“, so Wunderlich. Die IG BAU plädiert dafür,
die Minijobs in der jetzigen Form abzuschaffen und sozialversicherungspflichtig
zu machen. Eine Anhebung der Verdienstgrenze auf 600 Euro, wie sie einige
Arbeitgeberverbände fordern, liefe hingegen auf einen Ausbau prekärer
Arbeitsverhältnisse hinaus.
Zudem stehe
das Ehegatten-Splitting einer echten Gleichberechtigung am Arbeitsmarkt im Weg.
„Durch hohe Abzüge in der Steuerklasse 5 bleibt vielen Frauen nur wenig vom
Bruttoverdienst. Das führt auch zu geringen Arbeitslosenansprüchen und Einbußen
beim Elterngeld“, kritisiert Wunderlich. Die Politik müsse das Thema in diesem
Wahljahr anpacken und eine Reform der Einkommenssteuer voranbringen.
Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
verweist zugleich auf die gestiegene Belastung von Frauen in der Pandemie. „In
Zeiten geschlossener Kitas und Schulen bleibt die Kinderbetreuung nach wie vor
meist an den Frauen hängen. Hinzu kommen die Arbeit im Haushalt und die Pflege
von Angehörigen“, unterstreicht Wunderlich. Neben besseren politischen
Rahmenbedingungen sei hier auch ein gesellschaftliches Umdenken nötig. „Männer,
die beruflich etwas zurücktreten, können der Partnerin helfen, den nächsten
Karriereschritt zu gehen und Lasten in der Familie fairer zu verteilen.“
Nach einer repräsentativen Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung ist die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen im Zuge der Corona-Krise stärker gesunken als die von Männern. Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten Frauen demnach im Durchschnitt fünf Stunden pro Woche weniger als Männer in einem bezahlten Job. Im Herbst 2020 betrug die Differenz bei Erwerbstätigen mit betreuungsbedürftigen Kindern elf Stunden pro Woche. Zwei Drittel der befragten berufstätigen Frauen mit Kindern gab an, in der Partnerschaft den größeren Teil der Kinderbetreuung zu übernehmen. Sieben Prozent sahen die Hauptverantwortung bei ihrem Partner, 27 Prozent sprachen von einer Gleichverteilung der Sorgearbeit.
One Click & Meet – die einzigartige Erleichterung für die Terminvereinbarung im Einzelhandel
Wir freuen uns sehr, Ihnen die bahnbrechend einfache Lösung der Terminvereinbarung für den Einzelhandel vorstellen zu dürfen!
Nach Click & Collect darf der Einzelhandel seit dieser Woche in Rheinland-Pfalz Termine vereinbaren, um die Kunden wieder persönlich im Geschäft begrüßen zu können. Andere Bundesländer werden vielleicht bald folgen.
So sind weitere Corona-Lockerungen möglich und der Pandemie wird dennoch kein neuer Nährboden, durch zu viele Personen geboten.
Aber wie löst man die Terminvereinbarungen administrativ, wenn man doch seinem eigentlichen Berufsfeld, dem Verkauf nachgehen möchte? „One Click and Meet“ liefert eine absolut anwenderfreundliche, extrem einfache Lösung der Online Terminvereinbarung.
Vom kleinen Schmuckladen bis hin zum großen Kaufhaus ist „One Click & Meet“ DIE perfekte Lösung der Terminvereinbarung.
Benedikt Daller, 34 Jahre, Betriebswirt und Geschäftsführer von Daller Tracht.
Markus Fograscher, 36 Jahre, Diplom Wirtschaftsinformatiker und Geschäftsführer Blackwing GmbH.
Die beiden Macher von „One Click & Meet“ haben es sich zum Ziel gesetzt, die Terminvereinbarung für den Einzelhandel zu erleichtern. Die Anmeldung einfachst gestaltet und in 2 Minuten erledigt. Kunde und Inhaber erhalten umgehend eine Bestätigung des Termins via E-Mail.
Einzelhändler müssen den „One Click & Meet“ Link nur an ihre Kunden schicken und Online veröffentlichen. Außerdem wird automatisch ein Ausdruck für das Schaufenster generiert, der sogar eine spontane Terminvereinbarung ermöglicht.
Podiumsdiskussion zur Energiewende in Rheinland-Pfalz – mit SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring
Die Landesgruppe Rheinland-Pfalz im Verband kommunaler Unternehmen (VKU) lädt zur Podiumsdiskussion zur Umsetzung der Energiewende in Rheinland-Pfalz ein. Die Kandidat*innen der im Landtag vertreten Parteien werden mit dem Vorsitzenden der VKU-Landesgruppe Rheinland-Pfalz, Wolfgang Bühring, über die Strategien zur Umsetzung der Energiewende diskutieren.
Termin:
Mittwoch, 24. Februar 2021
18:00 – 19:30 Uhr
Teilnehmer*innen:
Christian Baldauf (Spitzenkandidat CDU)
Roger Lewentz (SPD)
Anne Spiegel (Spitzenkandidatin Bündnis 90/Die Grünen)
Daniela Schmitt (Spitzenkandidatin FDP)
Michael Frisch (Spitzenkandidat AfD)
Wolfgang Bühring (Stadtwerke Speyer GmbH und VKU-Landesgruppenvorsitzender)
IG BAU will Rechte von Arbeitnehmervertretern stärken
Wettbewerb: In Speyer werden Vorzeige-Betriebsräte gesucht
Engagierte
Betriebsräte gesucht: Arbeitnehmervertreter, die sich in Speyer während der
Coronakrise besonders um die Belange von Beschäftigten verdient machen, sind
preisverdächtig. Noch bis Ende April können sie sich um den Deutschen
Betriebsräte-Preis 2021 bewerben. Dazu hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt
(IG BAU) aufgerufen. „Von der Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über
einen wirksamen Gesundheitsschutz im Job bis hin zum Umgang mit einer drohenden
Insolvenz – die Arbeit von Betriebsräten ist wichtiger denn je“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich.
Die
Gewerkschaft appelliert zugleich an Beschäftigte in der Stadt, eine
Arbeitnehmervertretung zu gründen, wo es bislang keine gibt. „Gerade in der
Baubranche mit vielen kleinen Handwerksunternehmen ist in puncto Mitbestimmung
noch viel Luft nach oben. Beschäftigte sollten sich aus Angst vor dem Chef aber
nicht um ihr Recht bringen lassen und eine Vertretung wählen“, so Wunderlich.
Ein Betriebsrat kann bereits in Firmen ab fünf Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern gegründet werden und bringt nicht nur Beschäftigten, sondern auch
Unternehmen viele Vorteile.
Nach Angaben
des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) wurden zuletzt 41 Prozent
der Beschäftigten in Westdeutschland von einem Betriebsrat vertreten. In der
Bauwirtschaft liegt die Quote bei lediglich 15 Prozent.
Außerdem ruft die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz die
Bundestagsabgeordneten aus der Region dazu auf, das von Arbeitsminister
Hubertus Heil (SPD) vorgelegte „Betriebsrätestärkungsgesetz“ zu unterstützen.
Der Entwurf sieht vor, dass Beschäftigte, die eine Betriebsratswahl
vorbereiten, schwerer kündbar sind. Nach Beobachtung der IG BAU werden Initiativen
zur Gründung von Betriebsräten häufig mit allen Mitteln blockiert – mit zum
Teil harten persönlichen Folgen für die engagierten Beschäftigten, die um ihren
Arbeitsplatz fürchten müssten.
Laut Gesetzentwurf sollen
Arbeitnehmervertreter zudem bei Themen wie dem mobilen Arbeiten und Künstlicher
Intelligenz mehr Mitsprache erhalten. Obwohl das Vorhaben im Berliner
Koalitionsvertrag vereinbart worden war, stieß es zuletzt auf den Widerstand
der Union.
Der Deutsche Betriebsräte-Preis steht unter der Schirmherrschaft des Bundesarbeitsministeriums und ist eine Initiative der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“. Die Auszeichnung wird seit 2009 verliehen und zeichnet engagierte Interessenvertretungen unabhängig von Branche und Betriebsgröße aus. Bewerbungsschluss für den Preis ist in diesem Jahr der 30. April. Weitere Infos online unter: www.betriebsraetepreis.de.
Lohnuntergrenze für Dachdecker in Speyer gestiegen
Mehr Geld im Handwerk:
Für die Dachdecker aus Speyer gilt eine neue tarifliche Lohnuntergrenze.
Gelernte Kräfte haben seit 1. Januar Anspruch auf einen Mindestverdienst
von 14,10 Euro pro Stunde – 3,7 Prozent mehr als bisher. Das teilt die IG
BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit – und
ruft Beschäftigte in der Region zum Lohn-Check auf. „Auf der aktuellen
Lohnabrechnung muss das Plus auftauchen. Wer leer ausgeht, sollte sich an die
Gewerkschaft wenden“, so Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich.
Die IG BAU appelliert
zugleich an Fachkräfte, auf dem deutlich höheren Tariflohn zu bestehen. Dieser
liegt bei 19,12 Euro pro Stunde. „Trotz Pandemie laufen die Arbeiten im
Dachdeckerhandwerk auf Hochtouren. Hier sollte sich niemand unter Wert
verkaufen“, sagt Wunderlich. Anspruch auf
die tarifliche Bezahlung haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied in
der Dachdeckerinnung ist.
Außerdem bleibt die
tarifliche Altersvorsorge in der Branche bestehen. „Die Unternehmen wollten bei
der Zusatzrente sparen. Die Folgen für Dachdecker, die wegen der harten körperlichen
Arbeit nur selten bis zum gesetzlichen Rentenalter durchhalten und nur auf
geringe Altersbezüge kommen, wären fatal gewesen. Jetzt müssen Arbeitgeber
sogar einen höheren Rentenbeitrag zahlen“, erklärt IG BAU-Bundesvorstandsmitglied
Carsten Burckhardt. Für Beschäftigte sei damit die tarifliche Extra-Rente von
94 Euro pro Monat gesichert.
Auch die Vergütungen für Azubis sind zum Januar gestiegen. Sie kommen jetzt auf 780 Euro im ersten, 940 Euro im zweiten und 1.200 Euro im dritten Ausbildungsjahr.
Dramatische Lage im Gastgewerbe: Großteil der Beschäftigten in Speyer in Kurzarbeit
Angesichts weiterhin geschlossener Restaurants, Cafés und Hotels in Speyer macht die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) auf die wachsende Notlage der Beschäftigten aufmerksam – und fordert die Einführung eines Mindest-Kurzarbeitergeldes von 1.200 Euro im Monat. Die NGG geht davon aus, dass die Kurzarbeit aktuell erneut die Ausmaße des Lockdowns vom Frühjahr vergangenen Jahres angenommen hat. Damals meldeten 101 gastgewerbliche Betriebe in Speyer Kurzarbeit an – das sind 74 Prozent aller Betriebe der Branche in der Stadt.
Die Zahl der Köchinnen, Kellner und
Hotelfachleute in Kurzarbeit stieg im April 2020 auf 580. Dies geht aus einer Sonderauswertung der Bundesagentur für
Arbeit hervor. Nach Angaben des Ifo-Instituts waren im Januar 2021 bundesweit
56 Prozent aller Beschäftigten des Gastgewerbes in Kurzarbeit. Zum Vergleich:
In der Gesamtwirtschaft lag die Quote bei lediglich 7,8 Prozent.
„Im Unterschied zu anderen Branchen dauert
der derzeitige Lockdown für die Gastronomie und Hotellerie immerhin schon seit Anfang
November. Die Beschäftigten wissen nicht mehr, wie sie noch ihre Miete bezahlen
sollen. Ihre letzten Reserven sind längst aufgebraucht. Und es könnten noch
Monate vergehen, bis Hotels und Gaststätten wieder öffnen“, sagt Holger Winkow, Geschäftsführer
der NGG-Region Pfalz. „Wegen
ohnehin niedriger Löhne und fehlender Trinkgelder spitzt sich die Lage der
Beschäftigten auch in Speyer dramatisch zu. Ohne schnelle und
unbürokratische Hilfe drohen den Menschen existentielle Probleme“, betont Winkow.
Zusammen mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat die NGG deshalb Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Koalitionsspitzen in einem offenen Brief aufgefordert, ein branchenübergreifendes Mindest-Kurzarbeitergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Monat einzuführen. Am 11. Februar debattiert auch der Deutsche Bundestag über das Thema. Außerdem haben ver.di und die NGG eine Online-Petition zum Mindest-Kurzarbeitergeld gestartet. Weitere Infos unter: https://www.ngg.net/mindest-kug „Wenn die Politik Unternehmen mit enormen Steuermitteln unterstützt, um eine Pleitewelle zu verhindern, dann muss auch genug Geld für die da sein, die jetzt jeden Cent zweimal umdrehen müssen“, sagt Holger Winkow. Gerade in kleineren Pensionen und Gaststätten in der Region verdienten viele Beschäftigte kaum mehr als den gesetzlichen Mindestlohn. Eine Kellnerin, die in Vollzeit zum Mindestlohn arbeitet, kommt im ersten Bezugsmonat auf nur 728 Euro Kurzarbeitergeld (ledig, ohne Kinder, Kirchensteuer), so die NGG. Selbst nach der Erhöhung auf 80 Prozent des Einkommens, wie sie nach sieben Monaten Kurzarbeit greift, bleiben nur 971 Euro im Monat.
NGG-Region Pfalz 15.02.2021
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
Bis 31. März: Freiwillige Beiträge für 2020 zahlen
Freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für
2020 können noch bis zum 31. März gezahlt werden. Die Höhe des freiwilligen
Beitrags kann jeder selbst wählen zwischen dem Mindestbeitrag von monatlich
83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von monatlich 1 283,40 Euro. Auf der
Überweisung sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der
Zeitraum, für den die Beiträge bestimmt sind, anzugeben.
Warum es sich lohnen
kann
Wegen des günstigen Beitragssatzes in der gesetzlichen
Rentenversicherung kann es für Selbstständige, Hausfrauen und Personen, die
nicht rentenversicherungspflichtig sind, interessant sein, freiwillige Beiträge
zu zahlen. Denn diese werden auf Mindestversicherungszeiten angerechnet und können
die spätere Rente erhöhen. Auch können sie steuerlich absetzbar sein.
Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz, über das kostenfreie Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de.
Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 15.02.2021
„Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Januar alles in allem weiter in einer robusten Verfassung. Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie hinterlassen aber Spuren.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Januar: +193.000 auf 2.901.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +475.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,4 Prozentpunkte auf 6,3 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Im Zuge der Winterpause ist die Arbeitslosigkeit von Dezember auf Januar deutlich gestiegen. Mit 2.901.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen um 193.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich verringert. Die Arbeitslosenquote stieg im Januar um 0,4 Prozentpunkte auf bei 6,3 Prozent. Im Vergleich zum Januar des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 475.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Dezember auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im Januar 2021 bei 3.679.000 Personen. Das waren 354.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. Januar für 745.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen seit November ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis November zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im November für 2,26 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, stieg im November mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen aber wieder an.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Dezember saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 10.000 gestiegen. Mit 44,68 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 756.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis November reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 57.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im November nach Hochrechnungen der BA um 74.000 auf 33,89 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Im Januar waren 566.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 102.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 1.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im Januar 2021 um einen Punkt auf 98 Punkte. Er liegt damit 19 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.179.000 Personen erhielten im Januar 2021 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Januar bei 3.819.000. Gegenüber Januar 2020 war dies ein Anstieg von 65.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Januar coronabedingt mit 77.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 73.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Januar noch unversorgt und weitere 23.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 12.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Am Ende des Nachvermittlungszeitraums befanden sich 14.000 Bewerberinnen und Bewerber in einer Berufsausbildung. Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen 11 Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Januar des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um 8 Prozent.
„Beschäftigte
müssen Maske oft aus eigener Tasche zahlen“
Speyer: IG BAU kritisiert fehlende Schutzmasken für Reinigungskräfte
Sie kümmern
sich um die Hygiene in Büros, Schulen und Krankenhäusern – müssen sich aber um
die eigene Gesundheit Sorgen machen: Nach Einschätzung der IG
Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) stehen einem Großteil der Reinigungskräfte in Speyer
nicht genügend kostenlose Atemschutzmasken zur Verfügung. Immer wieder komme es
vor, dass Reinigungsfirmen beim Arbeitsschutz knausern und Beschäftigte den
dringend benötigten Mund-Nasen-Schutz aus der eigenen Tasche bezahlen müssen,
so die Gewerkschaft. „Es kann nicht sein, dass ausgerechnet die Menschen, bei
denen das Einkommen kaum für Miete und Lebensunterhalt reicht, auf den Kosten
der beruflich genutzten Masken sitzen bleiben. Besonders schwer ist es für
Teilzeitkräfte und Minijobber. Das muss sich schnell ändern“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender
Rüdiger Wunderlich. Nach Angaben der Arbeitsagentur gibt es in Speyer rund 520
Beschäftigte in der Gebäudereinigung.
Der Arbeits-
und Gesundheitsschutz zähle zu den Fürsorgepflichten des Arbeitgebers, betont Wunderlich.
Daran dürfe nicht gespart werden – „das Tragen einer Atemschutzmaske ist
aktuell Pflicht und erst recht notwendig, wenn Beschäftigte sich am
Arbeitsplatz einer erhöhten Infektionsgefahr aussetzen“. Die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz
ruft die Reinigungsfirmen in der Region dazu auf, umgehend für ausreichend
Atemschutzmasken zu sorgen, am besten nach dem FFP2-Standard. „Betroffene
berichten davon, dass sie bislang – wenn überhaupt – nur eine einfache OP-Maske
kostenlos bekommen. Wenn es nach dem Arbeitgeber geht, soll die dann mehrere
Tage halten. Wer den Mundschutz mehrmals täglich wechselt, muss dafür selbst
aufkommen“, berichtet der Gewerkschafter. Dieser Missstand müsse dringend
behoben werden.
Wichtig sei, dass die Firmen die besten Masken für die Sicherheit der Beschäftigten zur Verfügung stellen und über den richtigen Gebrauch der sogenannten Aerosol-Filter informierten. „Vom Verformen des Nasenclips bis hin zum Aufsetzen mit vier Fingern, damit die Maske an der Haut abschließt – hierfür sollte es im Betrieb eine Anleitung geben“, so Wunderlich. Aus Sicht der IG BAU muss für das Tragen der Atemschutzmaske der Erschwerniszuschlag im Rahmentarifvertrag gezahlt werden. „Viele Firmen verweigern diese Zulage. Wer stundenlang unter einer Maske körperlich schwer arbeitet, hat den Lohnaufschlag verdient.“
Speyer – 30 Bäume können in der Stadt Speyer gepflanzt werden. Zu verdanken ist das den Speyerer Bürger*innen, die die gemeinsame Crowdfunding-Aktion „Neue Bäume für Speyer“ der Stadt und der Stadtwerke Speyer (SWS) unterstützt haben. Bis Ende des Jahres 2020 kamen 10.532 Euro zusammen – doppelt so viel, wie als Zielbetrag festgelegt worden war.
„Wir sehen das Projekt als Chance, im gemeinschaftlichen Miteinander das Stadtklima zu optimieren“, betont SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring. Die jüngsten Bürger*innen würden im Besonderen davon profitieren, denn sie könnten den Bäumen beim Wachsen zusehen. Apfel- und Birnbäume, Hainbuchen, Esskastanien, Feldahorn, Maulbeere und Mandelbäume sollen in Speyerer Schulen und Kindertagesstätten Plätze finden. „Wir haben aus den jeweiligen Einrichtungen viele begeisterte Rückmeldungen erhalten. Die Kinder freuen sich darauf, bei der Pflanzung ihrer Bäume zu helfen, sie zu pflegen und wachsen zu sehen. Dabei lernen und erfahren sie ganz praktisch die Bedeutung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz“, berichtet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler. Das untermauert Wolfgang Bühring, der verdeutlicht: „Selbst kleine Spenden können helfen, ein großes Werk umzusetzen.“ Gesammelt wurden die Geldbeträge per Crowdfunding über die Online-Plattform Speyer Crowd, die die SWS zum 1. Dezember gestartet hatten. Pro eingegangener Spende legte das Energieversorgungsunternehmen 10 Euro drauf, was unterm Strich einen Zuschuss von 1.200 Euro bedeutete. Auch andere Projekte, die einen gemeinnützigen Zweck für Speyer erfüllen, können auf der Plattform vom SWS-Fördertopf profitieren.
Wer sich mit einem Betrag beteiligt hat, erhält entsprechend gestaffelte Prämien. Diese reichen von einer Baumpatenschafts-Urkunde (10 Euro) sowie Klimatüten in S (20 Euro), M (50 Euro) und L (100 Euro) bis zu einer Führung durch den Speyerer Stadtwald mit Förster Volker Westermann inklusive eines Überraschungspakets (250 Euro). Diese sind im Frühjahr oder Sommer – abhängig von der Corona-Situation – vorgesehen. In den Präsenten sind je nach Spendenhöhe Koch- und Backkalender, bienenfreundliches Saatgut, Öko-Kugelschreiber, Fairtrade-Schokolade, Speyerer Gold-Honig, Gemüsebeutel, Mehrwegkaffeebecher, Emil-Glasflasche und LED-Leuchte zu finden.
Noch im Januar sollen alle Spender*innen benachrichtigt werden, die Pakete im Februar bei ihnen eintreffen. Die Baumpflanzungen durch die Mitarbeiter*innen des städtischen Fachbereichs Stadtentwicklung, Abteilung Grünflächen werden im Frühjahr umgesetzt. Verfolgen können Interessierte die Fortschritte der Baumpflanzaktion auf den SWS-Social-Media-Kanälen Facebook und Instagram.
Einstiegsverdienst
steigt um insgesamt elf Prozent
Gebäudereinigung: Lohn-Plus für 520 Beschäftigte in Speyer
Speyer – Lohn-Plus für Reinigungskräfte: Die 520 Beschäftigten, die in Speyer in der Gebäudereinigung arbeiten, bekommen im neuen Jahr deutlich mehr Geld. Die Lohnuntergrenze in der Branche steigt von derzeit 10,80 Euro auf 11,11 Euro pro Stunde. In zwei weiteren Stufen klettert der Einstiegsverdienst bis zum Jahr 2023 um insgesamt elf Prozent auf dann zwölf Euro, wie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) mitteilt.
„Die
Corona-Pandemie hat gezeigt, wie sehr es auf Sauberkeit und Hygiene in
Krankenhäusern, Schulen und Büros ankommt. Für ihre Arbeit unter erschwerten
Bedingungen erhalten die Beschäftigten nun eine faire Anerkennung“, sagt Rüdiger Wunderlich von der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Der neue Tarifvertrag, den die Gewerkschaft mit den Arbeitgebern ausgehandelt
habe, bedeute für Reinigungskräfte einen „großen Schritt heraus aus dem Niedriglohnsektor“.
Zugleich
profitieren Fachkräfte: Beschäftigte in der OP-Reinigung kommen auf ein Plus
von 8,7 Prozent bis zum übernächsten Jahr. Glas- und Fassadenreiniger erhalten
insgesamt 7,6 Prozent mehr und verdienen nach der dritten Tariferhöhung 15,20
Euro pro Stunde. Darüber hinaus gibt es für Gewerkschaftsmitglieder einen
tariflichen Weihnachtsbonus.
Bezirksvorsitzender Wunderlich rät den Reinigungskräften in der
Region, ihre Januar-Lohnabrechnung zu prüfen. „Gerade wer in der untersten
Lohngruppe arbeitet, sollte genau hinschauen.“ Weitere Infos gibt es bei der IG
BAU vor Ort.
Kurzarbeit stabilisiert, Arbeitslosigkeit nimmt saisonbereinigt weiter ab
Nürnberg / Deutschland – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Dezember gestiegen – aber nicht so stark wie sonst in diesem Monat. Die Anzeigen für Kurzarbeit haben wieder zugenommen – jedoch nur in begrenztem Umfang. Die Nachfrage der Betriebe stabilisiert sich auf einem niedrigeren Niveau.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Dezember: +8.000 auf 2.707.000
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +480.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,9 Prozent
Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit
Die Arbeitslosigkeit ist von November auf Dezember geringer angestiegen als sonst üblich. Mit 2.707.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 8.000 höher als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 37.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 480.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote liegt im Dezember wie im November bei 5,9 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum Dezember des vorigen Jahres ein Plus von einem Prozentpunkt. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im November auf 4,4 Prozent. Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 28.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im Dezember 2020 bei 3.534.000 Personen. Das waren 363.000 mehr als vor einem Jahr.
Kurzarbeit
Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 28. Dezember für 666.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Das höhere Niveau der Anzeigen im November und Dezember ist auf die erneuten Eindämmungsmaßnahmen infolge der zunehmenden Infektionszahlen zurückzuführen.
Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Oktober zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Oktober für 1,99 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hat nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen.
Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im November saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 3.000 gesunken. Mit 44,87 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 734.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Oktober reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 59.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Oktober nach Hochrechnungen der BA um 109.000 auf 33,86 Millionen Beschäftigte gesunken.
Arbeitskräftenachfrage
Zum Jahresende stagniert die Arbeitskräftenachfrage im Zuge der Eindämmungsmaßnahmen. Im Dezember waren 581.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 105.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 5.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im Dezember 2020 unverändert bei 99 Punkten. Er liegt damit 18 Punkte unter dem Vorjahreswert.
Geldleistungen
1.061.000 Personen erhielten im Dezember 2020 Arbeitslosengeld, 294.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Dezember bei 3.796.000. Gegenüber Dezember 2019 war dies ein Anstieg von 57.000 Personen. 7,0 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.
Ausbildungsmarkt
In der Nachvermittlungszeit am Ausbildungsmarkt für einen sofortigen Ausbildungsbeginn waren von Oktober bis Dezember coronabedingt mit 73.000 rund 12.000 junge Menschen mehr auf Ausbildungssuche als im letzten Jahr. Dem standen 72.000 gemeldete betriebliche Ausbildungsstellen gegenüber, 8.000 mehr als im Vorjahr. 33.000 Bewerberinnen und Bewerber und damit knapp die Hälfte waren im Dezember noch unversorgt und weitere 24.000 suchten trotz Alternative weiterhin eine Ausbildungsstelle. Gleichzeitig waren knapp 17.000 Ausbildungsstellen noch unbesetzt. Für das neue Berichtsjahr 2020/21 sind bislang aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen zehn Prozent weniger Bewerberinnen und Bewerber gemeldet als im Dezember des Vorjahres. Die Zahl der Ausbildungsstellen unterschreitet des Vorjahreswert um acht Prozent.
Jahresrückblick 2020 – Arbeitsmarkt wegen Corona-Krise stark unter Druck
Nürnberg / Deutschland – „Der Einbruch am Arbeitsmarkt vom Frühjahr wirkt noch nach. Die Folgen der Corona-Pandemie und der Maßnahmen zu ihrer Eindämmung sind weiterhin sehr deutlich sichtbar. Die stabilisierende Wirkung der Kurzarbeit hat jedoch Beschäftigung gesichert und eine höhere Arbeitslosigkeit verhindert.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020: 2.695.000
Veränderung gegenüber 2019: +429.000
Arbeitslosenquote im Jahresdurchschnitt gegenüber Vorjahr: +0,9 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent
Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung coronabedingt gestiegen
Bereits zu Beginn des Jahres 2020 wirkte die schwächere Konjunktur einer weiteren positiven Entwicklung bei der Arbeitslosigkeit entgegen, die die Vorjahre geprägt hatte. Ab März 2020 haben als Folge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung zugenommen. Nach den Lockerungen der Maßnahmen erholte sich der Arbeitsmarkt im weiteren Jahresverlauf zwar, dennoch erhöhte sich die Arbeitslosenzahl im Jahresdurchschnitt 2020 in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2.695.000 Menschen. Die Unterbeschäftigung, die z.B. Personen in Maßnahmen der Arbeitsmarktpolitik und in kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit mitzählt, stieg ebenfalls, wenn auch nicht im selben Umfang an. Dies ist überwiegend darauf zurückzuführen, dass die Teilnahme an arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen lockdownbedingt nur eingeschränkt möglich war und z.B. Arbeitsunfähigkeitsmeldungen durch die geänderten Arbeitsabläufe in den Agenturen und Jobcentern nicht im üblichen Maße erfasst werden konnten. Im Jahresdurchschnitt lag die Unterbeschäftigung bei 3.519.000, 319.000 mehr als 2019.
Noch nie zuvor befanden sich so viele Menschen in Kurzarbeit
Mit dem Beginn des Lockdowns im März stieg die Kurzarbeit binnen kürzester Zeit auf ein historisches Niveau. Der bisherige Höchststand wurde im April mit knapp 6 Millionen Personen in Kurzarbeit erreicht, das entspricht 18 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. In der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/09 lag der Höchststand bei 1,4 Millionen. Anders als damals beanspruchten im Frühjahr 2020 nicht nur überwiegend Unternehmen des Verarbeitenden Gewerbes, sondern in hohem Maße auch Dienstleistungsbetriebe, z.B. das Hotel- und Gastgewerbe, konjunkturelle Kurzarbeit. In der Spitze bezogen 63 Prozent der Beschäftigten im Gastgewerbe und 27 Prozent im Verarbeitenden Gewerbe konjunkturelles Kurzarbeitergeld. Im Laufe des Jahres, parallel zu den Lockerungen im Sommer, ging der Trend wieder zurück zu den produzierenden Betrieben. Bei einem durchschnittlichen Arbeitsausfall von etwa 38 Prozent hat der Einsatz von Kurzarbeit rechnerisch Arbeitsplätze für rund eine Million Beschäftigte gesichert und deren (vorübergehende) Arbeitslosigkeit verhindert.
Auch Arbeitskräftenachfrage hat unter Lockdown gelitten
Dennoch ließen sich Entlassungen nicht vermeiden. Sowohl auf die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung als auch auf die geringfügige Beschäftigung wirkten sich die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie in der Spitze jeweils in einem Minus von rund einer halben Million Beschäftigter aus. Mit den Lockerungen in Sommer und Herbst entspannte sich die Situation jedoch zusehends. Auch die Zahl der gemeldeten Stellen gab im April stark nach. Im Laufe des Sommers setzte eine leichte Erholung ein, die zum Jahresende hin abflachte.
Bundesagentur für Arbeit reagiert flexibel auf die Herausforderungen
Die Pandemie wirkte sich auch auf die Arbeit der BA aus. Mit dem Lockdown im März erreichten die Anträge auf Kurzarbeit binnen weniger Wochen historisches Ausmaß. Statt sonst rund 700 bearbeiteten in der Spitze bis zu 11.500 Beschäftigte Anträge auf Kurzarbeitergeld.
Da persönliche Gespräche nicht möglich waren, verlagerte die BA das Beratungsgeschäft auf Telefon und Internet. Statt 4.000 sicherten nun bis zu 18.000 Beschäftigte die telefonische Beratung.
Die BA hat zudem das Online-Angebot binnen kurzer Zeit ausgebaut. Durch den erweiterten eService, Videotelefonie oder eine App für Kurzarbeit können viele Anliegen heute von zu Hause erledigt werden.
Gute Nachrichten für Familien mit kleinen Einkommen: Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag um 20 Euro auf 205 Euro pro Kind und Monat.
Hintergrund ist, dass die Bundesregierung regelmäßig das monatliche sächliche Existenzminimum für Kinder anpasst. Dies ist die Basis für den Kinderzuschlag und wird ab dem ersten Januar 2021 angehoben. Daraus ergibt sich auch ein höherer Kinderzuschlag. Die Grundlage für diese Regelung wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz geschaffen.
Kinderzuschlag können Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse erhalten, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt.
Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Hier finden sich auch weitere Informationen zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Außerdem kann der Antrag auf Kinderzuschlag direkt online ausgefüllt und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag steht ab Januar 2021 ein erweitertes Angebot zur Videoberatung bequem von zuhause aus zur Verfügung.
Bundesagentur für Arbeit 28.12.2020
Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt
IG BAU
kritisiert „Minimal-Angebot“ der Arbeitgeber
Mehr Geld für 60 Maler und Lackierer in Speyer gefordert
Maler sollen mehr Geld
einstreichen: Angesichts der trotz Corona-Pandemie guten Auftragslage im Maler-
und Lackiererhandwerk fordert die IG BAU ein Lohn-Plus für die rund 60 Beschäftigten der Branche in Speyer.
„Die Bauwirtschaft brummt selbst in der Krise. Davon profitieren auch die
Malerbetriebe. Jetzt sollen die Handwerker einen fairen Anteil an den guten
Geschäften erhalten“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender
der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz.
Die Gewerkschaft verlangt in der laufenden Tarifrunde eine Lohnerhöhung von 5,4
Prozent.
Bislang hätten die Arbeitgeber jedoch nur ein
„Minimal-Angebot“ von 0,8 Prozent vorgelegt, kritisiert IG
BAU-Verhandlungsführer Carsten Burckhardt. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der
Beschäftigten, die kein Homeoffice machen können und täglich auf der Baustelle
unter erschwerten Corona-Bedingungen die Knochen hinhalten.“ 2020 sei – trotz
Pandemie – ein sehr erfolgreiches Jahr für die Branche. Nach Angaben des
Statistischen Bundesamtes stieg der Umsatz im Maler- und Lackiererhandwerk im
zweiten Quartal des Jahres um 15 Prozent gegenüber dem Vorquartal.
Auch die Auftragslage für die nächsten Monate ist nach
Beobachtung der IG BAU überaus robust. „Eine echte Wertschätzung der
Beschäftigten sieht anders aus“, so Bezirksvorsitzender
Wunderlich mit Blick auf das Angebot der
Arbeitgeber. Daran ändere auch die vorgeschlagene Corona-Prämie nichts, die bei
lediglich 70 Euro liegen soll.
Die Gewerkschaft ruft die Arbeitgeber dazu auf, bei der nächsten Tarifverhandlung ein Angebot vorzulegen, das der Wirtschaftslage in der Branche entspricht. Am 1. Dezember gehen die Verhandlungen in die dritte Runde. Weitere Infos bekommen Beschäftigte bei der IG BAU-Service-Hotline unter 0391 / 4085 222.