DigitalPakt Schule: knapp 660.000 Euro für zehn Schulen der Stadt Speyer
Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig überreicht Förderbescheid
Mainz/Speyer – Mit einem Zuschuss in Höhe von knapp 660.000 Euro fördert das Land Rheinland-Pfalz aus den vom Bund im Rahmen des DigitalPakt Schule zur Verfügung gestellten Mitteln über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Digitalisierungsmaßnahmen an zehn Schulen der Stadt Speyer. Es handelt sich um die zweite Tranche eines Gesamtbetrages von rund 3 Millionen Euro, mit denen die 14 Schulen in Trägerschaft der Stadt Speyer begünstigt werden. Auf Basis des Antrags der Stadtverwaltung Speyer werden mit dem Zuschuss die technischen Voraussetzungen für digitales Lernen geschaffen. Die rheinland-pfälzische Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig überreichte gemeinsam mit ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link den Förderbescheid an Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Förderung im Rahmen des DigitalPakt Schule kommt den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrkräften zugute. „Unser Ziel war von Anfang an, dass unsere Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte schnelle Unterstützung erhalten. Deshalb haben wir alles dafür getan, dass die Mittel aus dem DigitalPakt so schnell wie möglich dort ankommen, wo sie gebraucht werden – nämlich in den Schulen. Zugleich haben wir immer darauf geachtet, dass diese Gelder pädagogisch sinnvoll eingesetzt werden“, so Bildungsministerin Dr. Stefanie Hubig. „Heute können wir feststellen, dass dieser Weg der richtige war. Mehr als drei Viertel der von den Schulträgern in Rheinland-Pfalz beantragten Gelder sind schon bewilligt. Die große Nachfrage zeigt: Die Träger nehmen die Aufgabe der Digitalisierung sehr ernst und werden bis zum Auslaufen des DigitalPakts 2024 alle Gelder abrufen, die ihnen zur Verfügung stehen. In Rheinland-Pfalz bleibt also kein Geld ungenutzt liegen.“
Mit dem Zuschuss sind unter anderem die Vernetzung der Schulgebäude und ein drahtloser Netzwerkzugang in den Unterrichtsräumen vorgesehen. „Um Kinder und Jugendliche gut auf unser zunehmend digitalisiertes Leben vorzubereiten, ist es wichtig, sie dazu zu befähigen, sowohl Chancen als auch Risiken digitaler Medien und Anwendungen eigenständig einschätzen zu können. Dazu gehört auch eine aktive Auseinandersetzung mit entsprechenden Werkzeugen und Lernmethoden im Schulalltag. Damit diese gelingt, muss die erforderliche technische Infrastruktur geschaffen und auf einem aktuellen Stand gehalten werden. Wir freuen uns sehr, dass wir dank der Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz die bereits vorhandene digitale Lernumgebung an den Speyerer Schulen weiter ausbauen und somit den Schülerinnen und Schülern einen zeitgemäßen Unterricht anbieten können“, bedankte sich Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Als Förderbank des Landes bearbeitet die ISB die Anträge, die 400 Träger für 1.600 Schulen in Rheinland-Pfalz stellen können. „Medienkompetenz gewinnt im Informationszeitalter immer weiter an Bedeutung. Es freut uns sehr, dass wir in Speyer einen Beitrag zur Verbesserung des medienpädagogischen Angebots an rheinland-pfälzischen Schulen leisten können“, sagte ISB-Vorstandsmitglied Dr. Ulrich Link.
Für Rheinland-Pfalz stehen im DigitalPakt Schule insgesamt rund 240 Millionen Euro an Bundesmitteln zur Verfügung, die mit dem zehnprozentigen Eigenanteil der Schulträger aufzustocken sind. Gefördert werden etwa Verkabelung, drahtloses Internet sowie digitale Anzeige-und Arbeitsgeräte.
Über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB):
Die ISB mit Sitz in Mainz ist die landeseigene Förderbank für Rheinland-Pfalz und unterstützt das Land bei der Umsetzung der Wirtschafts-, Struktur- und Wohnraumförderung. Mit Beratungsangeboten, zinsgünstigen Darlehen, Bürgschaften, Zuschüssen und Eigenkapitalfinanzierungen setzt sie ein breites Portfolio an Fördermöglichkeiten ein und bezieht hierbei auch Mittel des Landes, Bundes und der Europäischen Union ein. Die ISB arbeitet wettbewerbsneutral mit allen Kreditinstituten und Sparkassen zusammen.
Hochwasserschutz für Germersheim beginnt im Wald bei Westheim
Wo die Queich die Druslach flutet
Die Zeiten, in denen die Stadt Germersheim vor dem Rhein-Hochwasser durch Dämme, Deiche und Polder zwar geschützt, dann aber von einer überlaufenden Queich dennoch bedroht wurde, sind dank eines seit einiger Zeit verbesserten Hochwasserschutzes passé. Das hat sich erneut am vergangenen Wochenende bewahrheitet, als sich der Pegel der Queich einer kritischen Marke näherte und die entscheidenden Schleusentore im Wald bei Westheim geöffnet wurden. Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel war in seiner Funktion als Oberster Katastrophenschützer und Vorsitzender einer regionalen Arbeitsgruppe für besseren Hochwasserschutz am vergangenen Sonntag mit Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub an den neuralgischen Punkten im Kreis unterwegs, um sich persönlich ein Bild von der Hochwasser-Lage zu machen. Dazu zählte auch eine vor wenigen Jahren angelegte Flutmulde, die das Wasser der Queich durch den Wald von Weingarten, Lustadt und Westheim in den Druslach führt. Landrat Brechtel: „Im Wald bei Westheim findet ein wichtiger Teil des Hochwasserschutzes für die Stadt Germersheim statt. Wenn hier, am Beginn der Flutmulde, die Überlaufsschwelle aktiviert und geöffnet wird, fließt der Großteil des Queichwassers nicht mehr nach Germersheim, sondern stattdessen in die Druslach und wird unschädlich abgeleitet. An dieser Stelle bedanke ich mich herzlich bei den Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren und bei allen sonstigen Helfer, die seit Tagen pausenlos im Hochwasserschutz-Einsatz sind.“
Die Mitarbeitenden der Wehren sind seit Tagen vor Ort, um die Dämme und Deiche zu beobachten, Wachen zu halten und Absperrmaßnahmen vorzunehmen. Immer wieder wurden dabei auch Schaulustige beobachtet, die trotz Verbot und Warnhinweisen auf den Dämmen unterwegs waren. „Jeder Schritt auf den Deichkronen ist ein Tritt gegen die Festigkeit der Anlage. Es wird dringend darum gebeten, während des Hochwassers die Hochwassergebiete weiträumig zu meiden und vor allen Dingen keine Deichanlagen zu betreten. Sie schützen sich selbst vor einer lebensbedrohlichen Gefahr und helfen, Dämme und Deiche zu schonen“, so der gemeinsame Appell von Brechtel und Schönlaub. Trotz derzeit leicht sinkender Pegel bleibt die Gefahren- und Hochwasserlage bis mindestens Mitte dieser Woche angespannt.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Rheinhochwasser: Deichwachen seit Freitagabend
Bevölkerung soll Überschwemmungs- und Deichbereiche meiden
Die Pegel des Rheins steigen stark an, am Pegel Maxau werden bereits am Samstag, Höchststände zwischen 740 und 780 cm vorhergesagt. Die Tendenz bleibt weiter steigend. „Die Kameradinnen und Kameraden der Feuerwehren sind bereits in der Vorbereitung für mögliche Einsätze“, berichtet Landrat Dr. Fritz Brechtel und führt aus: „So werden die Feuerwehren der Rheinanlieger ab heute Abend nach und nach mit Deichwachen beginnen.“
Ab einem Pegelstand von 7,80 Meter bei
Maxau wird die Feuerwehreinsatzzentrale der Freiwilligen Feuerwehr Wörth
besetzt. Sie fungiert als Bindeglied der Feuerwehren und zur Kreisverwaltung.
„Vorsorglich bauen wir auch die Technische Einsatzzentrale in der Bienwaldhalle
in Wörth auf. Vielen Dank an die Stadt Wörth für die Bereitstellung der Halle,
die groß genug ist, um auch im Einsatz corona-konform handeln zu können“,
berichtet Kreisfeuerwehrinspekteur Mike Schönlaub. Sollte der Pegel absehbar
dauerhaft die Marke 8,80 Meter übersteigen, werden die Technische
Einsatzleitung und der Katastrophenschutzstand des Landkreises die
Einsatzleitung übernehmen.
Kreisfeuerwehrinspekteur Schönlaub und Landrat Brechtel bitten die Bürgerinnen und Bürger, die gesamten Deich- und Überschwemmungsbereiche in den nächsten Tagen zu meiden, um sich nicht in Gefahr zu bringen und mögliche Einsätze nicht zu behindern.
Miriam Spieß, zukünftige hauptamtliche kommunale Behindertenbeauftragte für den Landkreis Germersheim: „Hinhören, reflektieren, gegenseitiges Verständnis erreichen und Ansprechpartner vernetzen“
Miriam Spieß wird hauptamtliche
kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den
Landkreis Germersheim. Bereits seit über vier Jahren leitet sie die
Geschäftsstelle des Eingliederungshilfeverbundes der Region Südpfalz, die
Aufgabe als Beauftragte für die Belange von Menschen
mit Behinderungen übernimmt sie zusätzlich. „Die Belange behinderter
Menschen und deren Angehörigen sind mir aus meiner Arbeit im
Eingliederungshilfeverbund sehr vertraut. Ihre Interessen künftig auch als
Behindertenbeauftragte für den Landkreis vertreten zu können, bedeutet, mit
vielen Akteuren gemeinsam gesellschaftliche Bereiche neu zu betrachten und zu
durchdenken sowie Benachteiligungen abzubauen. Darauf und auf eine
konstruktive, zielorientierte Zusammenarbeit freue ich mich“, erklärt Miriam
Spieß.
Im Rahmen der digitalen Sozialausschuss-Sitzung
des Landkreises Ende Januar 2021 stellte der für Soziales zuständige Erste
Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler, Miriam Spieß vor. „Frau Spieß´
Arbeitsfeld umfasst einen enorm wichtigen Lebensbereich. Es geht darum,
Barrieren aller Art zu reduzieren – oder noch besser, von Anfang an zu
vermeiden. Für die Kreisverwaltung, den Kreis, Bürgerinnen und Bürger sowie
politische Gremien wird die Expertise von Frau Spieß und ihre Vernetzung mit
zum Beispiel Behindertenbeauftragten der Verbandsgemeinden und Städte eine
wichtige Komponente sein“, so Buttweiler.
Das Aufgabenspektrum von Miriam Spieß
ist groß – von der Beratung bei kommunalen Planungen über die Vernetzung
bestehender Strukturen in der Region bis hin zur Information zu Themen wie
barrierefreie Kommunikation, barrierefrei Bauen und Selbstbestimmung
behinderter Menschen. „Dabei sehe ich die Aufgabe nicht nur einseitig und nicht
nur in der Beratung“, sagt Miriam Spieß, „Es geht darum, sich über Situationen,
Abläufe und Bedarfe bewusst zu werden und gemeinsam und mit einem starken
Netzwerk, das Recht von Menschen mit Behinderungen, an allen Bereichen des
Lebens teilzuhaben, umzusetzen!“
Ihre neue Funktion als hauptamtliche
kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen für den
Landkreis Germersheim wird Miriam Spieß voraussichtlich ab 1. April 2021
wahrnehmen. Sie ist sodann erreichbar unter Tel. 07274/53-429, E-Mail:
m.spiess@kreis-germersheim.de.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Kreisverwaltung
Germersheim startet eigenen Twitter-Kanal:
Kreis-Gezwitscher über „Ein Jahr Wuhan-Rückkehrer“
Die
Kreisverwaltung Germersheim baut ihre Social-Media-Präsenz weiter aus. Nach dem
erfolgreichen Launch einer neuen Facebook-Seite und nahezu 1.200
Instagram-Followern innerhalb von fünf Monaten, pflegt die Verwaltung seit
Beginn dieser Woche unter @KreisGER auch einen eigenen Twitter-Kanal. „Da das
Interesse für den Landkreis Germersheim aus allen Bevölkerungsschichten sehr
groß ist, wollen wir mit unseren Themen künftig auch über Twitter präsent sein“,
so Germersheims Landrat Dr. Fritz Brechtel zum jetzigen Twitter-Start.
Das
Medieninteresse an der Kreisverwaltung ist generell sehr hoch. Aktuell
dominieren Fragen zum Landes-Impfzentrum in Wörth und der Schutzimpfung im
Allgemeinen. Aber auch bundesweit interessante Themen, wie die direkte
Nachbarschaft zu Frankreich, werden am Beispiel des Landkreises immer wieder
aufgegriffen. Etliche Medien erinnern sich dieser Tage an die Quarantänestation
für Wuhan-Rückkehrer, die vor einem Jahr in der Südpfalz-Kaserne in Germersheim
errichtet wurde. Dazu Landrat Brechtel: „Twitter eignet sich besonders gut, um insbesondere
Journalisten bundesweit mit Botschaften aus Germersheim zu versorgen. Wir haben
beobachtet, dass sich viele Medien dieser Kurz-Nachrichten bedienen und Themen
aufgreifen.“ Zum Start werden daher Tweets, die an die Ereignisse vor einem
Jahr erinnern, dominieren.
Die Verwaltung
beabsichtigt mehrmals wöchentlich direkt aus dem Kreishaus zu „zwitschern“ und
neben öffentlich relevanten Informationen auch Kampagnen allgemeiner Natur über
den Kurznachrichtendienst zu starten. So sollen zum Beispiel analog zu den
Veröffentlichungen auf Instagram an jedem Freitag unter #GER4Future
klimapolitische Themen aufgegriffen und mit der künftigen Twitter-Gefolgschaft
diskutiert werden.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Landeswohnraumförderung über die ISB: Zeitgemäßes Wohnen zu bezahlbaren Preisen
Deutschlandweit
steigen die Preise für Immobilien und Grundstücke, zudem sind viele bestehende
Wohngebäude in die Jahre gekommen. Damit zeitgemäßes Wohnen in Rheinland-Pfalz
für Gering- und Normalverdiener erschwinglich bleibt, unterstützt sie das Land
über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit den
Programmen der Wohnraumförderung. Antragsberechtigt sind alle Haushalte, deren
jährliches Gesamteinkommen innerhalb der im Landeswohnraumförderungsgesetz
definierten Einkommensgrenzen liegt – ein Ehepaar mit zwei Kindern ist
beispielsweise bis zu einem Jahresbruttoeinkommen von rund 82.000 Euro
förderfähig.
Den
Traum von den eigenen vier Wänden verwirklichen
Mit
dem nachrangig besicherten ISB-Darlehen Wohneigentum lässt sich die
Finanzierung der Hausbank bei Bau oder Erwerb selbst genutzter Immobilien
ergänzen und die monatliche Belastung langfristig reduzieren. Die Darlehen sind
mit Zinsfestschreibungen für wahlweise zehn, fünfzehn oder zwanzig Jahre oder
bis zur Vollrückzahlung erhältlich. So fallen derzeit bei einer zehnjährigen
Zinsfestschreibung jährliche Zinsen von 0,1 Prozent an, bis zur Vollrückzahlung
sind es niedrige 1,0 Prozent pro Jahr. Außerdem unterstützt das Land die
Rückzahlung der Darlehen mit Tilgungszuschüssen – je nach Haushaltseinkommen in
Höhe von 5,0 beziehungsweise 7,5 Prozent der Darlehenshöhe. Unter bestimmten
Voraussetzungen, beispielsweise wenn im Haushalt Menschen mit
Schwerbehinderungen leben, sind Zusatzdarlehen möglich.
Modernisieren
mit Rabatt
Wer
seine Wohnimmobilie rechtzeitig saniert und an heutige Standards anpasst, kann
ihren allgemeinen Wert und Komfort deutlich erhöhen, die Nutzung im Alter
ermöglichen und zukünftig Energiekosten minimieren. Für die Finanzierung von
Baumaßnahmen, die zur Einsparung von Wasser und Energie führen, die
Barrierefreiheit herstellen oder Einbrechern die Arbeit erschweren, vergibt die
ISB zinsgünstige Nachrangdarlehen, die dank großzügiger Tilgungszuschüsse nicht
komplett zurückgezahlt werden müssen. Die Höhe des Darlehens hängt von der im
Haushalt lebenden Personenzahl ab und beträgt im Fall der oben genannten
Familie maximal 60.000 Euro, die Zinsen liegen aktuell bei einer
Zinsfestschreibung von 10 Jahren bei 0,1 Prozent p.a. Je nach Jahreseinkommen
ergänzt ein Tilgungszuschuss in Höhe von bis zu 15 Prozent die Förderung.
Antragstellung
und kostenfreie Beratung
Die
Antragstellung erfolgt direkt bei der ISB. Interessierte finden unter www.isb.rlp.de und www.modernisieren-mit-rabatt.de weitere Informationen und können
unter der Telefonnummer 06131 6172-1991 einen Termin zur kostenfreien Beratung
vereinbaren.
Informationen zu den Förderprogrammen erhalten Interessierte außerdem unter www.kreis-germersheim.de oder telefonisch bei der Kreisverwaltung unter 07274-53284 und 07274-53286.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Corona
Land stimmt Vorschlag der Landräte und des OBs zu: Impf-Sonderregelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste
„Für Pflegekräfte im ambulanten Pflegedienst ist das eine sehr gute Nachricht. Wir bedanken uns beim Land, dass es unserem Vorschlag gefolgt ist und nun auch diese wichtige Berufsgruppe wie anderes medizinisches Personal die Möglichkeit bekommt, sich priorisiert bei Sonderterminen impfen zu lassen“, so die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch.
Am Donnerstag, 28. Januar 2021, haben die drei Verwaltungschefs eine entsprechende Zusage aus dem Ministerium erhalten. Darin heißt es, dass in der Online-Terminvergabe in Kürze ein Formular für die Anmeldung von Gruppen zur Verfügung gestellt werde, „mit dem sich mehrere Personen eines ambulanten Pflegedienstes anmelden können.“
Seefeldt, Hirsch und Brechtel hatten sich in den Wochen zuvor dafür stark gemacht, dass unabhängig von der Frage eines geeigneten Impfstoffs, der zu Hause verimpft werden kann, das Pflegepersonal der ambulanten Pflegedienste unbedingt in die höchste Priorität der zu Impfenden aufgenommen werden muss. „Das musste dringend geregelt werden. Das Pokerspiel, dass sich jede Fachkraft eines mobilen Pflegedienstes selbst bemühen musste, über die Hotline überhaupt einen Termin zu bekommen, war nicht akzeptabel“, so die Kommunalchefs, „Schließlich geht es hier um den beidseitigen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Pflegedienste und der hochbetagten Menschen. Ambulante Pflegekräfte werden dringend gebraucht, es ist ein hohes Versorgungsrisiko, wenn sie krankheits- oder quarantänebedingt ausfallen.“
Die Kreischefs und der Stadtchef begrüßen die neue Regelung, dass sich diese Pflegekräfte gesammelt für spezielle Impftermine anmelden können.
Hintergrund
Bei der Impfpriorität wurde den ambulanten Pflegediensten die Möglichkeit eingeräumt, sich impfen zu lassen, jedoch nicht im Verbund. Das bedeutet für diejenigen, die sich nicht sofort am 4. Januar 2021 anmelden konnten, dass sie keinen Termin bekommen haben. Jede Pflegekraft muss sich in Eigenverantwortung um einen Termin kümmern. Alleine in der Sozialstation Landau hatte das zur Folge, dass bisher lediglich 8 von 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen Impftermin erhalten haben.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Verdachtsfälle: Coronavirus-Varianten auch im Landkreis Germersheim
„Es war leider zu erwarten, jetzt
haben es erste Laboruntersuchungen bestätigt: „Auch im Landkreis Germersheim
gibt es Corona-Fälle, die nach ersten Tests vermutlich mit Mutationen des
Coronavirus infiziert sind“, teil Landrat Dr. Fritz Brechtel mit. Insgesamt
sind aktuell sieben Personen im Landkreis vermutlich mit einer mutierten
Virusvariante infiziert, sechs mit der britischen Variante, eine Person mit der
südafrikanischen oder brasilianischen Variante. Letzterer Fall muss noch näher
klassifiziert werden.
Das Gesundheitsamt ist intensiv im
Austausch mit den betroffenen Personen und mit der Kontaktnachverfolgung
beschäftigt. „Nach jetzigem Kenntnisstand sind bei Infektionen mit diesen
Virus-Mutationen keine übermäßig schweren Verläufe der Erkrankung bekannt“,
sagt Amtsarzt Dr. Christian Jestrabek. „Da sie sich aber wahrscheinlich deutlich
leichter verbreiten lassen, d.h. sich die Menschen schneller anstecken, müssen
wir besondere Vorsicht walten lassen!“
„In den letzten Wochen
konnten wir das Infektionsgeschehen im Landkreis Germersheim eindämmen. Da sich
die Virusmutationen leichter verbreiten, bitte ich alle – trotz aktuell
sinkender Infektionszahlen – besonders auf die gängigen Maßnahmen zu achten“,
so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Auch wenn es sich bisher um Verdachtsfälle
handelt, bitte ich Sie alle, halten Sie sich besonders an die AHA-Regeln. Bitte
halten Sie ausreichend Abstand, tragen Sie eine Maske und achten Sie auf den
richtigen Sitz dieser, waschen Sie sich häufig die Hände und lüften Sie
geschlossene Räume regelmäßig. Das ist das Effektivste, das wir alle beitragen
können, um das Pandemiegeschehen einzudämmen und auch den neuen Virusvarianten
keine Chance zu geben!“
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Erweiterte Maskenpflicht gilt auch in Verwaltungsgebäuden und Recyclinghöfen
Seit Montag, 25.01.21 gilt in
Rheinland-Pfalz eine ausgeweitete Maskenpflicht. Details regelt die erste Änderungsverordnung
zur 15. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Die
Kreisverwaltung weist die Bürger daher insbesondere auf die Pflicht zum Tragen
von medizinischen Masken hin. Sie gilt auch bei Terminen, die in der
Kreisverwaltung wahrgenommen werden, beispielsweise in der Zulassungsstelle und
genauso auf den Recyclinghöfen.
Unter medizinischen Masken sind
sogenannte OP-Masken oder eine Maske der Standards KN95/N95 oder FFP2 zu
verstehen. Die Kreisverwaltung bittet um Verständnis, dass die Bürger
Verwaltungsgebäude und Recyclinghöfe nur betreten können, wenn sie eine solche Maske
tragen.
In Rheinland-Pfalz gilt die erweiterte Maskenpflicht unter anderem in Ämtern, Behörden, Verwaltungen und ähnlichen Einrichtungen mit Publikumsverkehr, in gewerblichen Einrichtungen wie Einzelhandel für Lebensmittel, Drogeriemärkten, Tankstellen, Banken und Sparkassen und ähnlichem, an Haltestellen, Bahnsteigen oder Einrichtungen der Fluggastabfertigung, bei Gottesdiensten in geschlossenen Räumen sowie bei zugelassenen Angeboten von Fahrschulen. Diese Regelung ist, wie die gesamte Änderungsverordnung, zunächst bis zum Ablauf des 14.02. befristet. Auf der Internetseite corona.rlp.de sind weitere Informationen abrufbar.
Kreisverwaltung Germersheim 02.02.2021
Fallzahlen aus dem Kreis Germersheim
Montag, 01.02.2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 239 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3074 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+22 seit Freitag).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG
Hagenbach
Berg
29
0
29
0
Hagenbach
137
1
121
15
Neuburg
68
0
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
247
1
228
18
Wörth
Maximiliansau
136
2
133
1
Schaidt
15
1
14
0
Wörth,
Stadt
258
11
243
4
Büchelberg
21
3
18
0
Summen
430
17
408
5
VG Kandel
Erlenbach
9
2
7
0
Freckenfeld
28
1
27
0
Kandel
149
13
133
3
Minfeld
29
4
25
0
Steinweiler
39
6
33
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
19
1
17
1
Summen
274
27
243
4
VG
Jockgrim
Hatzenbühl
36
4
32
0
Jockgrim
136
8
123
5
Neupotz
27
3
21
3
Rheinzabern
82
9
71
2
Summen
281
24
247
10
VG
Rülzheim
Hördt
63
9
54
0
Kuhardt
47
8
39
0
Leimersheim
43
4
38
1
Rülzheim
164
12
148
4
Summen
317
33
279
5
VG Bellheim
Bellheim
269
10
233
26
Knittelsheim
25
2
23
0
Ottersheim
42
4
38
0
Zeiskam
44
0
44
0
Summen
380
16
338
26
Germersheim
+ So
639
47
582
10
Summen
639
47
582
10
VG
Lingenfeld
Freisbach
37
3
33
1
Lingenfeld
177
55
118
4
Lustadt
63
3
59
1
Schwegenheim
103
3
100
0
Weingarten
59
3
55
1
Westheim
67
7
54
6
Summen
506
74
419
13
Endsummen
3074
239
2744
91
Freitag, 29. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 245 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3052 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+23).
Weitere Todesfälle
Leider sind drei weitere Personen
an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle
damit auf 91.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Faustina in Rheinzabern: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in
Quarantäne.
Donnerstag, 28. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 255 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3029 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).
Weitere Todesfälle
Leider sind zwei weitere Personen
an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle
damit auf 88.
Neu betroffene Einrichtungen:
Kita Albertino in Jockgrim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Kontaktpersonen befinden sich in
Quarantäne.
Mittwoch, 27. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 251 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3013 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Weiterer
Todesfall
Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19
verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 86.
Dienstag, 26. Januar 2021
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 312 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 2998 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+15).
Aktuell 21 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 16. Juli 2020, Stand 15 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 21
Gesundete Personen: 172
Bislang leider verstorbene Personen: 6
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199
Aktuell 26 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 15 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 26
Gesundete Personen: 167
Bislang leider verstorbene Personen: 6
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199
Die beiden seit gestern neuen Fälle stehen im Zusammenhang mit dem Ausbruch in Schwegenheim. Außerhalb des bekannten Personenkreises sind im Bereich Schwegenheim bislang keine weiteren Fälle aufgetreten. Durch diese neuen Fälle hat sich die Infektionslage in Schwegenheim nicht geändert.
Aktuell 27 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 15. Juli 2020, Stand 13 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 27
Gesundete Personen: 167
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 199
Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 14. Juli 2020, Stand 13 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 36
Gesundete Personen: 156
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197
Aktuell 36 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 13. Juli 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 36
Gesundete Personen: 156
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 197
Aktuell 47 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 10. Juli 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 47
Gesundete Personen: 141
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 193
Aktuell 46 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 09. Juli 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 46
Gesundete Personen: 141
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 192
Aktuell 42 bestätigte positive Fälle im Landkreis Germersheim (Stand 08. Juli 2020, Stand 14 Uhr)
Die Übersicht aus dem Landkreis Germersheim:
Derzeit positiv getestete Personen: 42
Gesundete Personen: 141
Bislang leider verstorbene Personen: 5
Gesamtzahl positiv getestete Personen (seit Ausbruch): 188
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
Gesundheitsamt informiert
über aktuelle Quarantäneregeln bei Reiserückkehrern
Einreisende aus Risikogebieten: 14 Tage Quarantäne
Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Germersheim weist
darauf hin, dass bei Urlaubsreisen grundsätzlich das Risiko einer Ansteckung
und von anschließenden Quarantänemaßnahmen besteht. Die Landesregierung
Rheinland-Pfalz hat eine Quarantänepflicht für alle Einreisenden aus
Risikogebieten im In- und Ausland beschlossen. Danach sind Personen, die aus
einer Risikoregion nach Rheinland-Pfalz einreisen, verpflichtet, sich
unverzüglich nach der Einreise bei ihrem zuständigen Gesundheitsamt zu melden
und in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben. Quarantäne bedeutet in der Wohnung bleiben, keine
Einkäufe, nicht zur Arbeit gehen, kein Spazierengehen, kein Empfang von Besuch.
Zusätzlich auch Absonderung, wenn möglich, von Personen im eigenen Hausstand,
die keine Reiserückkehrer sind.
Die Quarantäne- und Meldepflicht gilt nicht für Personen auf
der Durchreise. Die Quarantäne- und Meldepflicht kann zudem entfallen, wenn
Menschen aus einem Risikogebiet einen negativen Corona-Test vorlegen können,
der bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für eine Infektion und keine Symptome
vorliegen. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden
sein und muss in Deutsch oder Englisch vorgelegt werden.
Sollten binnen 14 Tagen nach Einreise Symptome auftreten,
die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten, ist trotz negativen
Testergebnisses unverzüglich der Hausarzt/ die Hausärztin zu kontaktieren oder
dies mit dem Gesundheitsamt zu besprechen.
Corona-Pandemie: Stadt Landau, Landkreis Südliche Weinstraße und Landkreis Germersheim sagen südpfalzweiten Mobilitätstag ab – Veranstaltung für 2021 geplant
Ob die Reaktivierung stillgelegter Bahnstrecken, der Ausbau des
ÖPNV, die Förderung von Radschnellwegen oder verschiedene gemeinsame
Straßenausbauprojekte in der Region: Eine funktionierende Mobilität über Stadt-
oder Landkreisgrenzen hinaus ist nicht nur wichtiges Zukunftsthema, sondern
auch eine Frage der interkommunalen Zusammenarbeit. Aus diesem Grund hatten
Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der Landrat des Landkreises Südliche
Weinstraße, Dietmar Seefeldt, und Landrat Dr. Fritz Brechtel aus Germersheim
gemeinsam für diesen Herbst einen südpfalzweiten Mobilitätstag geplant, bei dem
Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker der Region und interessierte
Bürgerinnen und Bürger mit zuständigen Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplanern
ins Gespräch kommen sollten. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie haben sich
die Verwaltungschefs dazu entschlossen, den Austausch ins kommende Jahr zu
verschieben.
„Die Bedeutung von Mobilitätsfragen nimmt in der Gesellschaft ständig zu. Klimawandel, Lebensqualität, Erreichbarkeit – auch für die Südpfalz hat Mobilität eine Querschnittsfunktion“, sind Hirsch, Seefeldt und Dr. Brechtel überzeugt. „Bei dem von uns geplanten Mobilitätstag in der Jugendstil-Festhalle, bei dem wir gemeinsam mit Verkehrsminister Dr. Volker Wissing über aktuelle Projekte informieren und Anregungen dazu aufnehmen wollten, hätte vor allem der persönliche Austausch im Vordergrund gestanden. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden, die Veranstaltung in das kommende Jahr zu verlegen“, so die Verwaltungschefs. Neben Verkehrsminister Dr. Wissing wären als Referenten unter anderem Vertreter des Verkehrsverbunds Rhein-Neckar, des Landesbetriebs Mobilität und des Zweckverbands Schienenpersonennahverkehr RLP Süd zu Gast gewesen. Der neue Termin für den südpfalzweiten Mobilitätstag im Jahr 2021 und das entsprechende Programm werden zu gegebener Zeit bekanntgegeben.
Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim 17.07.2020
Neues Konzept in Rülzheim: Corona-Ambulanz nicht öffentlich zugänglich
Jockgrim – Die Corona-Ambulanz im Bürgerhaus Jockgrim ist wie bekannt geschlossen, da sich die Fallzahlen trotz der jüngsten Ereignisse um lokale Infektionen im Umfeld der Gemeinde Schwegenheim auf einem niedrigen Niveau eingepegelt haben. Die Kreisverwaltung hat dennoch beschlossen am Konzept einer „Corona Ambulanz“ festzuhalten und daher Räume in der Gemeinde Rülzheim angemietet. Das Konzept am Standort Rülzheim unterscheidet sich allerdings von den Vorgaben, die in Jockgrim galten, da die Kassenärztliche Vereinigung keine Ärzte für deren Weiterbetrieb abstellt. Landrat Dr. Fritz Brechtel bestätigt: „Die Corona-Ambulanz ist nur zu vereinbarten Terminen geöffnet. Aktuell kommen nur Personen, die vom Gesundheitsamt eingewiesen werden. Wir wissen also ganz genau, wann welche Personen zu den vereinbarten Zeiten erscheinen. Die ambulante Behandlung beziehungsweise Testung von Bürgerinnen und Bürgern, die Symptome verspüren oder sich aus sonstigem Grund testen lassen wollen, liegt weiterhin in der Zuständigkeit der Hausärzte.“
Ein Team aus freiwilligen Helfenden steht in Rülzheim auf Abruf zur Verfügung, um vom Gesundheitsamt angeordnete Abstriche von Personen zu nehmen, die im Verdacht stehen mit Corona infiziert zu sein. Der Zugang erfolgt von einem großen Parkplatz aus über eine barrierefreie Rampe, die Adresse der Ambulanz wird den zu testenden Personen persönlich mitgeteilt. Getestet werden hier in erster Linie Menschen, die beispielsweise Teil einer größeren Umfeld-Untersuchung sind. „Es besteht kein Anlass zur Sorge, dass sich Personen mit Symptomen in der Gemeinde bewegen und dabei andere Menschen anstecken. Das neue Rülzheimer Konzept wird dem weitestgehend vorbeugen. Außerdem bitten wir die Bevölkerung weiterhin, sich an die inzwischen bewährten Abstands-, Hygiene- und Alltagsmasken-Regeln zu halten, die einen sehr guten Schutz für sich selbst und andere bieten“, mahnt Brechtel weiterhin zur Vorsicht, trotz der aktuell im Landkreis entspannten Lage- mit Ausnahme der bekannten Situation in Schwegenheim.
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
Vierte Interkulturelle Woche im Landkreis Germersheim – Aktionen bitte melden
Die bundesweite Interkulturelle Woche steht
2020 erneut unter dem Motto „Zusammen leben, zusammen wachsen“.
Der Landkreis Germersheim beteiligt sich
bereits seit vier Jahren an der Interkulturellen Woche, die dieses Jahr vom 27.
September bis 4. Oktober 2020 stattfindet und den „Welttag des Migranten und
Flüchtlings“ am 2. Oktober mit einschließt.
„Die Kreisverwaltung Germersheim engagiert sich
für eine offene und solidarische Gesellschaft und gegen Segregation,
Diskriminierung und Rassismus. Die Teilnahme an der Interkulturellen Woche war
für uns, wie auch schon in den vergangenen Jahren, selbstverständlich. Schon
seit längerem bereiten die Mitarbeiterinnen der Leitstelle Integration die
Teilnahme an der Interkulturellen Woche so vor, dass sie unter den erschwerten
Covid-19-Bedingungen stattfinden kann. Jetzt laden wir alle Schulen,
Einrichtungen, Vereine, Träger, Initiativen, Gemeinden, Ehrenamtliche, Einzelpersonen
und sonstige Akteure im Landkreis Germersheim ein, sich mit Aktionen für
Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien daran zu beteiligen. Ideen dazu
gibt es auf der Homepage www.interkulturellewoche.de“,
so Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Dezernent für Jugend,
Soziales und Schulen.
Angesichts Covid-19 sind mögliche
Veranstalterinnen und Veranstalter in diesem Jahr allerdings vor besondere
Herausforderungen gestellt, wie das Einhalten der rechtlichen Rahmenbedingungen
zur Bekämpfung der Pandemie oder das Entwickeln neuer kreativer Ideen und
Veranstaltungsformate, z.B. auf digitalen Wegen.
Gleichzeitig und umso wichtiger ist die
Durchführung der Projekte und Aktionen, um Isolation zu durchbrechen und
(virtuelle) Räume für Begegnung und Austausch in der Bevölkerung des
Landkreises zu schaffen und zu fördern sowie Themen wie Migration, Integration
und Teilhabe aufzugreifen, anzusprechen und erlebbar zu machen; mit dem Ziel
zum Kennenlernen, Austauschen, Netzwerken, Weiterbilden, Begegnen und das
Zusammenleben mitzugestalten.
Auch dieses Jahr wird die Kreisverwaltung Germersheim die Aktionen mit einem jeweiligen Zuschuss von bis zu 500 Euro unterstützen. Fragen hierzu beantwortet gerne die Leitstelle für Integration unter 07274/53-487 oder integration@kreis-germersheim.de. Dort gibt es auch nähere Informationen zur Aktion im Landkreis Germersheim.
Anmeldeschluss für die Teilnahme an der
Interkulturellen Woche als Veranstalter ist der 15.08.2020.
Weitere Informationen zur
bundesweiten Interkulturellen Woche finden Interessierte unter www.interkulturellewoche.de.
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen
Das neue Programm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen“ des Bundes ist am 10. Juli 2020 gestartet. Darauf weist die Wirtschaftsförderin des Landkreises Germersheim, Maria Farrenkopf, hin.
Anträge können ausschließlich über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.
Die aktuellsten Informationen zu dem Programm
sind auf der Corona-Infoseite der ISB zusammengestellt. All jene, die noch
keinen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer haben, finden auf dieser Seite
einen Link zur Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, die wiederum einen
speziellen Steuerberater-Suchdienst bereithält. Ebenfalls wird man fündig
bezüglich Wirtschaftsprüfer, die im Berufsregister der Wirtschaftsprüferkammer
zusammengeführt sind.
Zielgruppen
der neuen Überbrückungshilfe des Bundes sind die kleinen und mittelständischen
Unternehmen, Solo-Selbständigen und Angehörigen der Freien Berufen. Diesen kann
bis August 2020 eine weitergehende Liquiditätshilfe gewährt werden, sofern sie unmittelbar
oder mittelbar durch Corona-bedingte Auflagen oder Schließungen betroffen sind.
Das Programm dient dazu, zur Existenzsicherung beizutragen.
Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Gülay Yuvaci zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.
1992
begann Gülay Yuvaci bei der Kreisverwaltung Germersheim ihre Ausbildung zur
Verwaltungsfachangestellten. Seit Beendigung ihrer Ausbildung 1995 ist sie im
Fachbereich 41 – Ordnung, Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz tätig, zunächst
im Bereich Ausländerbehörde, ab 2017 im Bereich Einbürgerungen und Kommunalaufsicht.
Zusätzlich hat Gülay Yuvaci erfolgreich den Angestelltenlehrgang II zur Verwaltungsfachwirtin
besucht. Seit Dezember 2019 ist Gülay Yuvaci zusätzlich Teamleiterin im Bereich
Ausländerbehörde und stellvertretende Fachbereichsleiterin „Ordnung,
Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“.
Landrat
Dr. Fritz Brechtel dankte Gülay Yuvaci für ihr langjähriges Engagement und
wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen
sich der Leiter des Dezernats 4 Holger Mahlein, der Leiter des Fachbereichs „Ordnung,
Kommunalaufsicht, Katastrophenschutz“ Marc Leppla, Personalchef Ralph Lehr und
der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
25-jähriges
Dienstjubiläum von Ingrid Lindner
Landrat Dr. Fritz Brechtel gratulierte Ingrid Lindner zu ihrem 25-jährigen Dienstjubiläum.
Nach
ihrem Studienabschluss als M.A. in Soziologie und Romanistik an der Universität
Mannheim und Heidelberg war Ingrid Lindner zunächst einige Zeit als Freie
Mitarbeiterin bei einer Zeitung sowie als Dozentin für Spanisch und Deutsch bei
der KVHS Ludwigshafen und der VHS Speyer tätig, bevor sie ab 1995 als Sozialplanerin
bei der Stadtverwaltung Speyer beschäftigt war.
Mitte
1997 kam Ingrid Lindner dann zur
Kreisverwaltung Germersheim in den Fachbereich 21 „Jugendhilfe“. Dort war
Ingrid Lindner im Bereich Jugendhilfeplanung in Teilzeit eingesetzt, seit 2015
zusätzlich war sie Dozentin für Deutsch als Fremdsprache und Alphabetisierung.
Ab 2019 war Ingrid Lindner weiterhin im Bereich Jugendhilfeplanung sowie zusätzlich
im Projekt „InProcedere“ in der Leitstelle Integration beschäftigt. Seit
Februar 2020 ist Ingrid Lindner nun komplett im Bereich Leitstelle Integration
tätig.
Landrat
Dr. Fritz Brechtel dankte Ingrid Lindner für ihr langjähriges Engagement und
wünschte ihr weiterhin alles Gute. Den Glückwünschen und dem Dank schlossen
sich Dezernent Christoph Buttweiler, Fachbereichsleiterin „Jugendhilfe“ Denise Hartmann-Mohr,
Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
Ökologische Vorrangflächen für Futternutzung frei
Aufgrund
der starken Trockenheit im Frühjahr und der damit verbundenen Futterknappheit
wird für das gesamte Land
Rheinland-Pfalz die Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) zugelassen.
Darauf weist die Agrarförderung der Kreisverwaltung Germersheim hin.
Ab 16.07.2020 dürfen brachliegende Flächen nach Artikel
46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Nutzcode 062) in
Verbindung mit § 25 Abs. 2 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung durch
Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden:
Flächen
mit Zwischenfrüchten-ÖVF / Untersaaten-ÖVF dürfen im Jahr der Antragstellung
lediglich mit Schafen und Ziegen beweidet werden (§ 31 Abs. 3 der
Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Im Jahr nach der Antragstellung gilt
§ 5 Abs. 6 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser
Regelung ist lediglich das Beweiden (mit Tieren) dieser Flächen zulässig. Eine
Ausnahmeregelung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung oder das Beweiden
(mit Tieren) im Antragsjahr erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Die
Futternutzung von Winterzwischenfrüchten als Nachbau nach Leguminosen-ÖVF
richtet sich ausschließlich nach § 5 Abs. 6 der
Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung. Nach Satz 2 dieser Regelung ist
lediglich das Beweiden (mit Tieren, d. h. auch mit Rindern, Pferden, etc.)
dieser Flächen zulässig (auch im Antragsjahr). Eine Ausnahmeregelung, die eine
Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht
zulässig.
Bei
Zwischenfrüchten/Untersaaten, welche nicht als ÖVF angemeldet wurden, bzw.
Winterzwischenfrüchten als Nachbau von Leguminosen, welche nicht als ÖVF
angemeldet wurden, ist eine Beweidung oder Schnittnutzung zulässig.
Für
Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für
Honigpflanzen (Nutzcode 065 und 066) genutztes Land angemeldet wurden, ist ab
1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine
Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen
erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.
Nach
§ 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist
eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen/Feldrändern und Streifen
von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums
nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.)
immer erlaubt.
Ein
Antrag zur Futternutzung von ökologischen Vorrangflächen ist bei der
Kreisverwaltung Germersheim einzureichen.
Weitere
Informationen zur Antragstellung sind bei Frau Heid, Tel. 07274/53-257, erhältlich.
Kreisverwaltung Germersheim 17.07.2020
Jägerprüfung erfolgreich abgelegt
Acht Jungjäger
und eine Jungjägerin haben im Landkreis Germersheim die Jägerprüfung
erfolgreich abgelegt und ihren ersten Jagdschein erhalten.
Seit
vergangenem September haben ehrenamtliche Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim
Landesjagdverband Rheinland-Pfalz die angehenden Jäger und die angehende
Jägerin an vielen Lehrgangstagen sowie Schießstandterminen auf die Prüfung
vorbereitet. Die frischgebackenen Jäger lobten die vielseitige und interessant
gestaltete Ausbildung der Kreisgruppe und die Kompetenz der Ausbilder.
Im ersten Teil der Jägerprüfung mussten die Jungjäger/in ihr Können im Schießen mit Schrot, Kugel und Kurzwaffe auf stehende und bewegliche Ziele zeigen. Danach stand die landeseinheitliche schriftliche Prüfung an. Hierbei sind in jedem von sechs Sachgebieten jeweils 20 Fragen zu beantworten. Nach bestandener schriftlicher Prüfung folgte wenige Tage danach die mündlich-praktische Prüfung im Forsthof Schaidt. Dieser letzte Prüfungsteil beinhaltet neben Sachwissen auch das praktische Können, wie beispielsweise der Umgang mit der Waffe auf der Jagd, das Aufbrechen von Wild sowie Kenntnisse über Pflanzen, Tiere und Wildkrankheiten.
Alle
Prüfungsabschnitte wurden von den Prüflingen mit Bravur gemeistert und sie
können sich nun über die bestandene Prüfung und den Erhalt ihrer Zeugnisse und
Jagdscheine freuen.
Die
Prüfung wurde von einer Kommission aus sechs ehrenamtlich berufenen Prüfern
unter dem Vorsitz des Kreisjagdmeisters Jochen Geeck durchgeführt. Dieser
beglückwünschte die sichtlich erleichterten Prüflinge zur bestandenen Prüfung.
Auch der
bei der Kreisverwaltung Germersheim für das Jagdwesen zuständige
Kreisbeigeordnete Michael Braun gratulierte der Jungjägerin und den Jungjägern
und lobte die hochqualifizierte Ausbildung. „Gerade auch unter der weiter
drohenden Afrikanischen Schweinepest ist die verantwortungsvolle Jagdausübung
für die Gesellschaft und den Naturschutz unentbehrlich“, so Kreisbeigeordneter
Braun: „Für die nächste Jägerprüfung 2021 stehen bereits 15 Interessierte in
den Startlöchern und warten auf den Beginn der Ausbildung im August. Darüber
freuen wir uns, denn dies spricht für eine gute Ausbildung und ist wohl das
größte Lob für die Ausbilder der Kreisgruppe Germersheim.“
Darlehen in Höhe von über zwei Millionen Euro und knapp 420.000 Euro Tilgungszuschuss für bezahlbares Wohnen in Speyer
Übergabe der Förderzusage durch Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen und ISBVorstandssprecher Ulrich Dexheimer
Speyer – Mit einem Darlehen in Höhe von über zwei Millionen Euro fördert das Land RheinlandPfalz über die Investitions- und Strukturbank RheinlandPfalz (ISB) den Neubau von 20 Mietwohnungen in der Petronia-Steiner-Straße in Speyer. Da die Förderung einen Tilgungszuschuss von rund 420.000 Euro beinhaltet, muss das Darlehen nicht komplett zurückgezahlt werden. Insgesamt entstehen im Rahmen des Bauvorhabens des Gemeinnützigen Siedlungswerkes Speyer 59 Wohnungen. Die rheinland-pfälzische Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen überreichte gemeinsam mit Ulrich Dexheimer, Sprecher des Vorstandes der ISB, im Beisein der Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Förderzusage an den Geschäftsführer Gerhard Müller.
Die geförderten Wohnungen sind für die Dauer von 15 Jahren zweckgebunden. Einziehen darf nur, wessen Haushaltseinkommen innerhalb des im Landeswohnraumförderungsgesetz definierten Rahmens liegt. „Es ist unsere Verantwortung, zur Versorgung der Bürgerinnen und Bürger mit gutem und bezahlbarem Wohnraum in ganz Rheinland-Pfalz mit aller Kraft beizutragen. Die soziale Wohnraumförderung ist das Kernstück unserer Wohnungspolitik, um bezahlbaren Wohnraum in guter baulicher Qualität für generationengerechtes und barrierefreies Wohnen auszuweiten. Flankiert wird die Wohnraumförderung unter anderem durch Kooperationsvereinbarungen, die wir auch mit Speyer geschlossen haben. Diese Vereinbarungen sollen dazu beitragen, dass bei neuen Baugebieten eine Sozialquote von mindestens 25 Prozent festgelegt wird“, sagte Finanz- und Bauministerin Ahnen.
Vermietet werden die geförderten Wohnungen im Einstieg zu einer Nettokaltmiete von sieben Euro im Monat – der durchschnittliche Quadratmeterpreis lag im ersten Halbjahr 2019 in Speyer laut Statistischem Landesamt bei 8,97 Euro. „So sehr wir uns darüber freuen, dass Speyer offensichtlich für viele als Wohnort attraktiv ist, so möchten wir doch auch, dass sich alle Menschen unabhängig vom Geldbeutel hier niederlassen können. Das Siedlungswerk ist schon lange Jahre ein verlässlicher Partner und ich freue mich daher sehr, dass auch beim Bauvorhaben am Priesterseminar der Fokus auf bezahlbarem Wohnraum liegt“, sagte Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler zur Wohnungsmarktsituation ihrer Heimatstadt.
Alle Wohnungen werden barrierefrei errichtet, der Einzug der Mieterinnen und Mieter ist zum Sommer 2021 geplant. Neben den 59 eigenen Mietwohnungen errichtet das Siedlungswerk in der Nachbarschaft auch 16 familienfreundliche Doppelhaushälften, 74 Eigentumswohnungen sowie 30 Mietwohnungen, die an die örtliche Baugenossenschaft veräußert wurden. Von diesen 30 Wohnungen werden 10 Wohnungen ebenfalls öffentlich gefördert. Außerdem entsteht auf dem Gelände ein hausärztliches Versorgungszentrum, das von einem Speyerer Arzt errichtet wird, sowie ein weiteres Wohngebäude des Siedlungswerks, in das eine PflegeWohngemeinschaft integriert werden soll, die vom Caritasverband betreut wird. „Mit einem Investitionsvolumen von rund 55 Millionen Euro handelt es sich um das größte Projekt, das vom Gemeinnützigen Siedlungswerk in seinem über 70-jährigen Bestehen bisher durchgeführt wurde. Damit entsteht Wohnraum für 500 bis 600 Menschen in Speyer Süd“, erklärte Müller.
Im vergangenen Jahr konnten 75 Wohneinheiten in Höhe von rund 8,7 Millionen Euro in Speyer gefördert werden. „Die ISB als Förderbank des Landes begleitet regelmäßig Wohnbauprojekte privater wie gewerblicher Investoren. Wir freuen uns sehr, ein weiteres Mal guten und bezahlbaren Wohnraum in Speyer zu schaffen“, erläuterte Dexheimer.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 20.02.2020
Nächste Jugendleiterausbildung im April/Mai in Kandel
Wer die Jugendleiter/innen-Card
(JuleiCa) erwerben möchte, hat dazu im April/Mai Gelegenheit. In bewährter
Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring Germersheim e.V. bietet das
Kreisjugendamt Germersheim dieses Seminar an. Anmelden können sich
Interessierte ab 16 Jahren, die entweder bereits in der Jugendarbeit aktiv sind
oder sich künftig ehrenamtlich in einem Verein engagieren möchten.
„Die Teilnehmer/innen erhalten im
Rahmen der Schulung grundlegende Informationen, die zur Durchführung von
Freizeiten oder bei der Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen wichtig sind“,
so der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Christoph Buttweiler.
Inhalte sind daher u.a. die Aufsichtspflicht und Haftung, Konfliktmanagement
und Kommunikation sowie das Anleiten von Gruppenspielen.
„Neben der Vermittlung
theoretischer Grundlagen werden auch viele Praxissituationen eingeübt um den
Ehrenamtlichen die Umsetzung in den Gruppenleiter-Alltag zu erleichtern“,
betont der Jugenddezernent.
Die Mühen der Ausbildungen und des
gesellschaftlichen Engagements sollen sich nach Buttweilers Meinung aber auch
lohnen. Neben den Anregungen für die Jugendarbeit erhalten deshalb alle
Teilnehmer/innen als Qualifikationsnachweis die bundesweit anerkannte und
legitimierte Jugendleiter/innen-Card „JuleiCa“, die mit vielen regionalen und überregionalen
Vergünstigungen verbunden ist.
Die Schulung in den Räumen des Jugendzentrum Kandel findet am 03.04. und 04.04.20, am 24.04. und 25.04.20 sowie am 16.05.20 statt. An den Freitagsterminen beginnt die Schulung jeweils ab 18 Uhr. Die Seminargebühr beträgt 35 Euro pro Person. Zum Erwerb der „JuleiCa“ ist die Teilnahme an allen Seminartagen erforderlich. Anmeldung beim Kreisjugendamt Germersheim, Jeanette Zikko-Giessen Tel. 07274/ 53 372, E-Mail: j.zikko@kreis-germersheim.de
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Sternsinger zu Besuch im Kreishaus
An Heilige Drei Könige,
6. Januar, waren die Sternsinger der Pfarrei Seeliger Paul Josef Nardini
Germersheim und den zugehörigen Orten im Kreishaus zu Besuch. Mit dem
Kreidezeichen „20*C+M+B+20“ brachten die Mädchen und Jungen in den Gewändern
der Heiligen Drei Könige den Segen „Christus segne dieses Haus“ an und
sammelten für Not leidende Kinder in aller Welt. „Ich freue mich, dass es
Kinder und Jugendliche gibt, die sich aktiv für andere Kinder in Not einsetzen“,
dankte der Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler den Sternsingern für
ihr Engagement und überreichte ihnen eine Spende sowie als kleine süße
Anerkennung Schokoküsse.
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Die Südpfalz
präsentiert sich am Pfalz-Stand auf der Tourismusmesse CMT in Stuttgart
Der Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. präsentiert die Region auch in diesem Jahr vom 11. bis 19. Januar am gemeinsamen Pfalz-Stand auf der Messe Caravan, Motor und Touristik (CMT) in Stuttgart.
Der
Pfalzstand ist seit vielen Jahren eine feste Größe auf der Messe, die mit
jährlich mehr als 200.000 Besuchern als eine der größten touristischen
Publikumsmessen der Welt gilt. Auf einer Fläche von 80 Quadratmetern präsentiert
sich die Pfalz.Touristik mit 15 Partnerorganisationen aus der Region.
Zusätzlich gibt es einen Pfalzstand beim Sonderwochenende „Fahrrad- und
Wanderreisen“.
Besucher
können sich hier umfassend über alle Urlaubs- und Freizeitangebote der Region,
Neuheiten wie den „Pfälzer Spargelgenuss 2020“ und „Radel ins Museum 2020“ oder
die aktuellen Termine von Weinfesten und Raderlebnistagen informieren. Ein
besonderes Augenmerk wird auf den barrierefreien Tourismus unter dem Label „Die
Pfalz – komfortabel und barrierefrei“ gelegt. Dazu hat die Pfalz.Touristik eine
36-seitige DIN A4 Broschüre mit über 110 auf Barrierefreiheit geprüfte
Betriebe, Ausflugsziele, Sehenswürdigkeiten und weitere Angebote herausgegeben.
Für 2020 ist außerdem ein begleitendes Marketingprogramm für das Zukunftsthema
des barrierefreien Tourismus vorgesehen; die Präsentation auf der CMT bildet
den Auftakt der Maßnahmen. Auf der CMT können Interessierte alle Broschüren in
Ruhe anschauen und mitnehmen.
Für
Besucher ist die Messe täglich von 10 bis 18 Uhr geöffnet, der Pfalz-Stand
befindet sich in Halle 8, Nr. D 74. Der Satellitenstand am ersten Wochenende
(11. + 12.1.) befindet sich in Halle 9, Nr. B51.
Weitere Informationen sowie verschiedene Broschüren gibt es beim Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V., Luitpoldplatz 1, 76726 Germersheim, Tel. 07274/53-300, www.suedpfalz-tourismus.de oder Pfalz-Touristik e.V., Martin-Luther-Str. 69, 67433 Neustadt / Weinstraße, Tel. 06321/3916-0, www.pfalz.de.
Kreisverwaltung Germersheim 13.01.2020
Wohnraumförderung Rheinland-Pfalz: mehr Haushalte
antragsberechtigt
Land passte zum 1. Januar 2020 Einkommensgrenzen bei Eigentums- und Mietwohnungsbauprogrammen an
Viele der rheinland-pfälzischen Haushalte sind für die
Landesprogramme der Wohnraumförderung, die die Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) abwickelt, antragsberechtigt – und ab sofort steigt ihr
Anteil weiter: Denn die Einkommensgrenzen, die sich nach der Gesamtzahl der im
Haushalt lebenden Erwachsenen sowie Kinder richten, wurden zum 1. Januar 2020
erweitert.
Von der Anpassung profitieren zum einen
Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer, die eine selbst genutzte
Wohnimmobilie bauen, kaufen oder modernisieren wollen: Nun kann beispielsweise
eine Familie mit zwei Kindern mit einem jährlichen Gesamthaushaltseinkommen bis
zu circa 82.000 Euro brutto ein zinsgünstiges, fest verzinstes ISB-Darlehen
beantragen, das dank Tilgungszuschüssen nicht komplett zurückgezahlt werden
muss.
Zum anderen steigt durch die Änderung die Zahl der
Menschen, die Anspruch auf eine öffentlich geförderte Wohnung haben: Je
nachdem, ob eine solche für Haushalte mit niedrigen oder mittleren Einkommen
gefördert wurde, sind beispielsweise Alleinerziehende mit zwei Kindern bis zu einem
jährlichen Bruttoeinkommen von circa 62.000 Euro beziehungsweise circa 70.000
Euro grundsätzlich einzugsberechtigt.
Die je nach Haushaltsgröße geltenden Einkommensgrenzen und weitere Informationen gibt es bei der Kreisverwaltung Germersheim, Herr Heinrich Kindler, 07274/53290 bzw. h.kindler@kreis-germersheim.de und auf wohnraumfoerderung-isb.de.
Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) 13.01.2020
Kreisvolkshochschule Germersheim:
Neues Semester
startet mit vielfältigem Programm
KVHS-Gesamtprogramm 1. Halbjahr online und gedruckt erhältlich
Das neue Programm der
Volkshochschulen im Landkreis Germersheim ist erhältlich. Das Programmheft
umfasst über 700 Veranstaltungen in den Fachbereichen Gesellschaft, Beruf,
Sprachen, Gesundheit, Kultur, Grundbildung – Schulabschlüsse und dem
VHS-Spezial.
Der Fachbereich EDV
Computeranwendungen umfasst Kurse zum Erwerb von PC-Kenntnissen, Grundkurse und
Anwendungen in Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, PowerPoint sowie Kurse
zum Thema Internet. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf Senioren, die einen
Einstieg machen möchten, gelegt.
Eine gute Kommunikation
wird vermittelt in Rhetorikkursen mit Themen wie „Kommunikationskompetenzen“
oder „Schöne Flipcharts – Visualisierung für Beruf, Bildung und Beratung“.
Weitere Angebote orientieren sich am Berufsleben, wie z. B.
„Präsentationstraining – erfolgreich und authentisch präsentieren“, oder
„Business Knigge“. Ebenso werden für die Qualifikation von Mitarbeiter/innen
Inhouse-Schulungen angeboten.
Im Bereich Gesundheit
ist bei den Volkshochschulen im Landkreis vieles aufgelistet, unter anderem:
Entspannungs-, Atmungs- und Bewegungstechniken, Autogenes Training, Yoga,
Feldenkraismethode, QiGong, Meditation, Klangschalen-Erfahrung, Pilates,
Gymnastik für spezielle Personengruppen, Waldbaden, Nordic Walking und Themen
rund ums gesunde Kochen.
Die Sparte „Kultur“
beinhaltet kreatives Betätigen mit verschiedenen Materialien wie Tonen, Nähen,
Malen, etc. sowie Musik- und Literaturkurse. Das Thema „Fotografie“ bietet eine
Einführung in digitale Fotografie sowie Bildbearbeitung.
Mit dem Schlagwort „Gesellschaft“
ist der vielgestaltigste Bereich umschrieben, der verschiedene Interessen des
täglichen Lebens umfasst, von geschichtlichen und rechtlichen Themen über
Verbraucherfragen und Umweltthemen. Pädagogische und psychologische Kurse, länder-
und heimatkundliche Themen sowie Studienfahrten finden hier ihren Platz
Sprachkurse gibt es im
Landkreis auf verschiedenen Niveaus in den Sprachen Arabisch, Deutsch,
Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Türkisch. Zudem werden telc-Sprachzertifikate
ab dem neuen Halbjahr auch in Deutsch C2 abgenommen.
Neue Grundbildungskurse
für Menschen mit Lese-, Schreib- und Rechenschwierigkeiten beginnen im Januar,
ein Einstieg ist jederzeit möglich.
Das Programmheft wirft
außerdem einen Blick auf die Veranstaltungen der PAMINA-VHS in Wissembourg, dem
Verbund von Volkshochschulen in der PAMINA-Region.
Anmeldungen nehmen alle
Volkshochschulen im Landkreis ab sofort entgegen. Wer sich über das gesamte
Angebot informieren möchte, kann das Programmheft in allen Verbandsgemeindeverwaltungen,
der Kreisverwaltung, in Banken und Sparkassen sowie Buchhandlungen kostenlos
abholen oder im Internet nachlesen unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Nähere Informationen gibt es bei der Geschäftsstelle in der Kreisvolkshochschule Germersheim, Telefon 07274-53334 oder per E-Mail vhs@kreis-germersheim.de.
Kurse, Vorträge, Veranstaltungen
Es wird darauf hingewiesen, dass zu
allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlichist. Kontaktadressen sind am
Ende des Textes zu finden.
2020kv039
„Deutsch A1 / A2 – mit Schwerpunkt Sprechen – 14tägig –
für Schichtarbeiter (gerade Woche) – am Vormittag“ – Kurs mit Katharina Lederle: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke
Paradeplatz, Seiteneingang der
Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle.
Beginn: Freitag, 24.01.2020, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 55,00 Euro/Person.
Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.deoder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.
Bitte beachten Sie unsere
Öffnungszeiten:
Montag
bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag:
13:30 bis 18:00 Uhr,
Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.