Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)

  • Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
  • Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Sonntag (21.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )

Samstag (20.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 )
Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )

Stadtverwaltung Speyer
22.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 21.11.2021305,44,46,29
Samstag, 20.11.2021279,84,76,48
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2

Robert-Koch-Institut (RKI)
22.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Stadt ab Montag in Warnstufe 2

Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

Stadt Speyer
22.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)

Kreis, Stand 21.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler662535243685980577269206,2206,2325,0197,3156,4Ahrweiler
Altenkirchen6712245031066011595283219,2219,2370,4245,183,8Altenkirchen
Alzey-Worms7313574181436499671362276,9276,9519,1261,1143,3Alzey-Worms
Bad Dürkheim626803921635346759330248,1248,1285,1296,8155,2Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8124342151497349626331208,5208,5361,2227,589,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich443831354673994377180159,7157,5254,4178,973,8Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld4860143871004338422180222,7215,5352,5224,1150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm453194188344110387217216,9209,7324,2253,579,9Bitburg-Prüm
Cochem-Zell27830173702359354155251,7251,5457,8316,648,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis34130230773037299101133,7132,4192,0167,742,9Donnersbergkreis
Germersheim8831047113373611337717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern55540289874900567244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel291517231722533310159226,8215,0228,0262,0174,7Kusel
Mainz-Bingen9991155202338942816345163,1163,0229,3175,097,7Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz982303761928650981281130,8130,8179,1146,774,2Mayen-Koblenz
Neuwied110831103902029976905425232,1232,1339,3257,1122,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5360504161094501750275266,0266,0451,4284,3129,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis532404061034832389209170,5170,5241,1198,985,1Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis96154229123780241354475306,9306,9494,7317,2174,9Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5650154411234612915339306,0306,0535,8308,2175,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz36560330933034529291306,6302,6547,8334,2155,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg6127193171045355668229152,1152,0269,7145,087,6Trier-Saarburg
Vulkaneifel272518211632420242136224,8224,8320,7250,3138,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9856607481758992689311153,3153,3323,7148,152,4Westerwaldkreis
KS Frankenthal32771779582825394150307,7307,7549,3329,8116,4KS Frankenthal
KS Kaiserslautern508303731234559401223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz592202101655341416139122,6122,6105,6161,756,3KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.271349233462219448214458,4458,4705,3445,1324,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1456677422346129251295510295,6295,5495,9282,7158,2KS Ludwigshafen
KS Mainz134541161422412328902387178,2178,1259,1179,5116,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.27660165442348374190356,4356,4586,0399,5166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1854021061164315069171,7171,7216,3188,1125,2KS Pirmasens
KS Speyer404418140953554395155305,5305,4460,6324,7181,3KS Speyer
KS Trier38661618238351131711099,499,3158,199,060,0KS Trier
KS Worms6049343431035352594294352,3352,3542,2379,8167,6KS Worms
KS Zweibrücken12450929109713993273,5273,4417,4300,4149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz216416857116034215190857 #213449378228,8226,7360,2241,2126,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)

  • Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
  • Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 )
Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 )
Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 )
Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )

Stadtverwaltung Speyer
20.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86
Sonntag, 14.11.2021197,13,25,80
Samstag, 13.11.2021197,13,35,68

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1

Robert-Koch-Institut (RKI)
20.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz

Kreis, Stand 19.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler655055242685947535225172,4172,4272,3172,6119,1Ahrweiler
Altenkirchen6678765031065963609279216,1216,1358,0239,191,4Altenkirchen
Alzey-Worms7217564181436457617284217,3217,2376,4206,5130,1Alzey-Worms
Bad Dürkheim6259753911635280816348261,6261,6306,7313,5159,7Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8056392141497297610286180,2180,1295,8197,385,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich439233352673956369150133,1131,2205,5149,165,3Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld482156385994310412191236,3228,7331,8239,2180,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm44379187344073330153152,9147,9239,2165,873,0Bitburg-Prüm
Cochem-Zell278239173702329383154250,1249,9457,8313,348,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis341321230773018318122161,5160,0234,7193,964,4Donnersbergkreis
Germersheim883115647113372841414717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern555472289874833634244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel289337231722517304150214,0202,8211,7244,5170,4Kusel
Mainz-Bingen9891445202338860798328155,1155,0221,9170,483,1Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz98237637619286011030355165,3165,3234,6185,688,1Mayen-Koblenz
Neuwied10893603892029904787327178,6178,6262,3187,9110,0Neuwied
Rhein-Hunsrück5276544161084454714235227,3227,3355,8247,8120,0Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis5305534061034802400190155,0155,0222,9177,980,0Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis952020228823779541329478308,9308,9518,8318,5164,3Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.56351004411234519993402362,9362,9602,1369,1220,5Südliche Weinstr.
Südwestpfalz362947330922999538284299,2295,3534,8332,0142,9Südwestpfalz
Trier-Saarburg6084693171045308672235156,1156,0241,7148,8113,0Trier-Saarburg
Vulkaneifel269130210632398230116191,8191,7281,8223,698,8Vulkaneifel
Westerwaldkreis9796687471758928693306150,9150,9334,1145,242,2Westerwaldkreis
KS Frankenthal32477479582806383143293,3293,3506,2329,895,9KS Frankenthal
KS Kaiserslautern5083523731234550410223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz5922292101655325432173152,6152,6153,1195,368,8KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.266462233462175443200428,4428,4705,3422,2259,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen14452178418346128421264455263,7263,7436,7258,3132,6KS Ludwigshafen
KS Mainz133654861222412230911403185,6185,5248,1194,1118,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.275755165442329384199373,3373,3648,7410,9166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1845721061162715763156,8156,8201,9183,095,8KS Pirmasens
KS Speyer400349138953529379148291,7291,6405,8320,9174,8KS Speyer
KS Trier38422218238348631810090,490,3152,783,763,8KS Trier
KS Worms6007773421035322582280335,5335,5499,0375,3146,2KS Worms
KS Zweibrücken124320929109014493273,5273,4417,4294,6158,9KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz2148562200115804212189302 #213429039220,5218,5341,8233,8122,7Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
20.11.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim

Neue Kontodaten der Abfallwirtschaft

Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz

Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.

Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.

Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.

Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.

Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:

  • IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
  • BIC: SOLADES1SUW

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021

Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.

Die Fertigstellungsmeldung kann über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt ausgefüllt werden. https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/

Daraufhin findet die Vor-Ort-Kontrolle statt, die in diesem Jahr frühzeitig beginnen soll.

Die Richtlinie ist über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz verfügbar. https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/umstrukturierung/

Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.

Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.

Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden

Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“

Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“

Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen

An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.

„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.

Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.

Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.

„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.

„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.

Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“

Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden

Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten

Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.

Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.

Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.

In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.

„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.

„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.

Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:

  • Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim:
    vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
  • Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim:
    am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr  
  • Realschule plus Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Bellheim:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Realschule plus Lingenfeld:
    vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Goethe Gymnasium Germersheim:
    am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Europa Gymnasium Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Kandel:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rheinzabern:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Integrierte Gesamtschule Rülzheim:
    am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
  • Carl-Benz-Gesamtschule Wörth:
    vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
  • Berufsbildende Schule Germersheim:
    vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
  • Berufsbildende Schule Wörth:
    am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr

Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.

Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.

Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.

Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni

Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.

In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.

Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule

Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.

Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Virus

Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“

„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.

„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“

Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“

Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.

„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021

Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren

Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der „Prio 3“ an und können sich für einen Impftermin anmelden.

Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“

Alle Informationen rund ums Thema Impfen in Rheinland-Pfalz finden sich auf https://corona.rlp.de/de/impfen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
22.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (21.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199717616
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377934721
WörthMaximiliansau22952204
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529175084
 Büchelberg311300
 Summen846248148
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23732295
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731254714
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim693651
 Rülzheim28482706
 Summen531155088
VG BellheimBellheim4081336728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam977900
 Summen6452159628
Germersheim + So 120228115618
 Summen120228115618
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25662419
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1033919
 Summen7802173623
      
 Endsummen54491465178125

Donnerstag (20.05.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg502480
 Hagenbach199917416
 Neuburg11211065
 Scheibenhardt160160
 Summen3771234421
WörthMaximiliansau22872174
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt529185074
 Büchelberg311300
 Summen845278108
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel283152653
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen495164745
VG JockgrimHatzenbühl12731213
 Jockgrim23752275
 Neupotz592543
 Rheinzabern15041433
 Summen5731454514
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt693660
 Leimersheim694641
 Rülzheim28492696
 Summen531175068
VG BellheimBellheim4071236728
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam9711860
 Summen6442459228
Germersheim + So 120145113818
 Summen120145113818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25672409
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14321401
 Weingarten1057971
 Westheim1011919
 Summen7782073523
      
 Endsummen54441755144125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?

Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.

Was bedeutet „neuer Fall“?

Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!

Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?

Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
22.05.2021