Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)
Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg
Sonntag (21.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 ) Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )
Samstag (20.11.2021)
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 ) Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 ) Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2.
Robert-Koch-Institut (RKI) 22.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 22.11.2021
Stadt ab Montag in Warnstufe 2
Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.
Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität.
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)
Kreis, Stand 21.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6625
35
243
68
5980
577
269
206,2
206,2
325,0
197,3
156,4
Ahrweiler
Altenkirchen
6712
24
503
106
6011
595
283
219,2
219,2
370,4
245,1
83,8
Altenkirchen
Alzey-Worms
7313
57
418
143
6499
671
362
276,9
276,9
519,1
261,1
143,3
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6268
0
392
163
5346
759
330
248,1
248,1
285,1
296,8
155,2
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8124
34
215
149
7349
626
331
208,5
208,5
361,2
227,5
89,8
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4438
31
354
67
3994
377
180
159,7
157,5
254,4
178,9
73,8
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
4860
14
387
100
4338
422
180
222,7
215,5
352,5
224,1
150,1
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4531
94
188
34
4110
387
217
216,9
209,7
324,2
253,5
79,9
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2783
0
173
70
2359
354
155
251,7
251,5
457,8
316,6
48,9
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3413
0
230
77
3037
299
101
133,7
132,4
192,0
167,7
42,9
Donnersbergkreis
Germersheim
8831
0
471
133
7361
1337
717
555,8
555,7
754,3
573,3
388,2
Germersheim
Kaiserslautern
5554
0
289
87
4900
567
244
229,5
196,4
362,9
229,0
142,6
Kaiserslautern
Kusel
2915
17
231
72
2533
310
159
226,8
215,0
228,0
262,0
174,7
Kusel
Mainz-Bingen
9991
15
520
233
8942
816
345
163,1
163,0
229,3
175,0
97,7
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
9823
0
376
192
8650
981
281
130,8
130,8
179,1
146,7
74,2
Mayen-Koblenz
Neuwied
11083
110
390
202
9976
905
425
232,1
232,1
339,3
257,1
122,6
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5360
50
416
109
4501
750
275
266,0
266,0
451,4
284,3
129,2
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5324
0
406
103
4832
389
209
170,5
170,5
241,1
198,9
85,1
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
9615
42
291
237
8024
1354
475
306,9
306,9
494,7
317,2
174,9
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
5650
15
441
123
4612
915
339
306,0
306,0
535,8
308,2
175,3
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
3656
0
330
93
3034
529
291
306,6
302,6
547,8
334,2
155,0
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6127
19
317
104
5355
668
229
152,1
152,0
269,7
145,0
87,6
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2725
18
211
63
2420
242
136
224,8
224,8
320,7
250,3
138,4
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
9856
60
748
175
8992
689
311
153,3
153,3
323,7
148,1
52,4
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3277
17
79
58
2825
394
150
307,7
307,7
549,3
329,8
116,4
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5083
0
373
123
4559
401
223
223,8
209,8
370,5
209,2
161,7
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
5922
0
210
165
5341
416
139
122,6
122,6
105,6
161,7
56,3
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2713
49
233
46
2219
448
214
458,4
458,4
705,3
445,1
324,8
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
14566
77
422
346
12925
1295
510
295,6
295,5
495,9
282,7
158,2
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13454
11
614
224
12328
902
387
178,2
178,1
259,1
179,5
116,9
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2766
0
165
44
2348
374
190
356,4
356,4
586,0
399,5
166,1
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1854
0
210
61
1643
150
69
171,7
171,7
216,3
188,1
125,2
KS Pirmasens
KS Speyer
4044
18
140
95
3554
395
155
305,5
305,4
460,6
324,7
181,3
KS Speyer
KS Trier
3866
16
182
38
3511
317
110
99,4
99,3
158,1
99,0
60,0
KS Trier
KS Worms
6049
34
343
103
5352
594
294
352,3
352,3
542,2
379,8
167,6
KS Worms
KS Zweibrücken
1245
0
92
9
1097
139
93
273,5
273,4
417,4
300,4
149,5
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
216416
857
11603
4215
190857 #
21344
9378
228,8
226,7
360,2
241,2
126,3
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Donnerstag (18.11.2021) und Freitag (19.11.2021)
Germersheim 555,8; Landau 428,4; Neustadt 373,3; Südliche Weinstraße 362,9: Worms 335,5 und Rhein-Pfalz-Kreis 308,9 traurige „Spitzenreiter“, mit der höchstens Inzidenz, in RLP.
Leider aber die gesamte Metropolregion sehr stark betroffen. Sollte Speyer auch am Samstag 2 der Leitindikatoren mit 2 erfüllen gilt Warnstufe 2!
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.003 ( + 49 ) Davon hospitalisiert: 134 ( + 4 ) Davon bereits genesen: 3.529 ( + 7 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 291,7 ( + 47,3 )
Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 3.954 ( + 11 ) Davon hospitalisiert: 134 ( unverändert ) Davon bereits genesen: 3.522 ( + 15 ) Todesfälle: 95 ( unverändert ) Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 244,4 ( – 53,2 )
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.
Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.
Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.
Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.
Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 1.
Robert-Koch-Institut (RKI) 20.11.2021
Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 1
Staatskanzlei Rheinland-Pfalz 20.11.2021
Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt
Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.
„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“
Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes. Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.
Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.
In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.
Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.
Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.
Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News 20.11.2021
Fallzahlen für Rheinland-Pfalz
Kreis, Stand 19.11.2021
Laborbestätigt, seit Beginn der Pandemie
Gemeldet, die letzten 7 Tage
Landkreis
Gesamt
Differenz zum Vortag
Hospitali-siert
Verstor-ben
GenesenA
aktuelle FälleB
Gesamt
Inzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz
+USAFD
<20 Jahre
20-59 JahreE
≥ 60 Jahre
Ahrweiler
6550
55
242
68
5947
535
225
172,4
172,4
272,3
172,6
119,1
Ahrweiler
Altenkirchen
6678
76
503
106
5963
609
279
216,1
216,1
358,0
239,1
91,4
Altenkirchen
Alzey-Worms
7217
56
418
143
6457
617
284
217,3
217,2
376,4
206,5
130,1
Alzey-Worms
Bad Dürkheim
6259
75
391
163
5280
816
348
261,6
261,6
306,7
313,5
159,7
Bad Dürkheim
Bad Kreuznach
8056
39
214
149
7297
610
286
180,2
180,1
295,8
197,3
85,8
Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich
4392
33
352
67
3956
369
150
133,1
131,2
205,5
149,1
65,3
Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld
4821
56
385
99
4310
412
191
236,3
228,7
331,8
239,2
180,1
Birkenfeld
Bitburg-Prüm
4437
9
187
34
4073
330
153
152,9
147,9
239,2
165,8
73,0
Bitburg-Prüm
Cochem-Zell
2782
39
173
70
2329
383
154
250,1
249,9
457,8
313,3
48,9
Cochem-Zell
Donnersbergkreis
3413
21
230
77
3018
318
122
161,5
160,0
234,7
193,9
64,4
Donnersbergkreis
Germersheim
8831
156
471
133
7284
1414
717
555,8
555,7
754,3
573,3
388,2
Germersheim
Kaiserslautern
5554
72
289
87
4833
634
244
229,5
196,4
362,9
229,0
142,6
Kaiserslautern
Kusel
2893
37
231
72
2517
304
150
214,0
202,8
211,7
244,5
170,4
Kusel
Mainz-Bingen
9891
44
520
233
8860
798
328
155,1
155,0
221,9
170,4
83,1
Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz
9823
76
376
192
8601
1030
355
165,3
165,3
234,6
185,6
88,1
Mayen-Koblenz
Neuwied
10893
60
389
202
9904
787
327
178,6
178,6
262,3
187,9
110,0
Neuwied
Rhein-Hunsrück
5276
54
416
108
4454
714
235
227,3
227,3
355,8
247,8
120,0
Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis
5305
53
406
103
4802
400
190
155,0
155,0
222,9
177,9
80,0
Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis
9520
202
288
237
7954
1329
478
308,9
308,9
518,8
318,5
164,3
Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.
5635
100
441
123
4519
993
402
362,9
362,9
602,1
369,1
220,5
Südliche Weinstr.
Südwestpfalz
3629
47
330
92
2999
538
284
299,2
295,3
534,8
332,0
142,9
Südwestpfalz
Trier-Saarburg
6084
69
317
104
5308
672
235
156,1
156,0
241,7
148,8
113,0
Trier-Saarburg
Vulkaneifel
2691
30
210
63
2398
230
116
191,8
191,7
281,8
223,6
98,8
Vulkaneifel
Westerwaldkreis
9796
68
747
175
8928
693
306
150,9
150,9
334,1
145,2
42,2
Westerwaldkreis
KS Frankenthal
3247
74
79
58
2806
383
143
293,3
293,3
506,2
329,8
95,9
KS Frankenthal
KS Kaiserslautern
5083
52
373
123
4550
410
223
223,8
209,8
370,5
209,2
161,7
KS Kaiserslautern
KS Koblenz
5922
29
210
165
5325
432
173
152,6
152,6
153,1
195,3
68,8
KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.
2664
62
233
46
2175
443
200
428,4
428,4
705,3
422,2
259,8
KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen
14452
178
418
346
12842
1264
455
263,7
263,7
436,7
258,3
132,6
KS Ludwigshafen
KS Mainz
13365
48
612
224
12230
911
403
185,6
185,5
248,1
194,1
118,9
KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.
2757
55
165
44
2329
384
199
373,3
373,3
648,7
410,9
166,1
KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens
1845
7
210
61
1627
157
63
156,8
156,8
201,9
183,0
95,8
KS Pirmasens
KS Speyer
4003
49
138
95
3529
379
148
291,7
291,6
405,8
320,9
174,8
KS Speyer
KS Trier
3842
22
182
38
3486
318
100
90,4
90,3
152,7
83,7
63,8
KS Trier
KS Worms
6007
77
342
103
5322
582
280
335,5
335,5
499,0
375,3
146,2
KS Worms
KS Zweibrücken
1243
20
92
9
1090
144
93
273,5
273,4
417,4
294,6
158,9
KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz
214856
2200
11580
4212
189302 #
21342
9039
220,5
218,5
341,8
233,8
122,7
Rheinland-Pfalz
Anmerkungen zur Tabelle
Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.
Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.
A Genesen wurde wie folgt definiert:
a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt
c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt
Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.
B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.
C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.
D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte
E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe
# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.
Hinweise zum Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse-Südpfalz
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim informiert die Bürgerinnen und Bürger, was beim Zahlungsverkehr im Zusammenhang mit Konten der fusionierten Sparkasse Südpfalz zu beachten ist.
Hintergrund ist die Fusion der Sparkasse Germersheim-Kandel mit der Sparkasse Südliche Weinstraße zur Sparkasse Südpfalz. Daraus resultiert, dass jeder Sparkassen-Kunde eine neue IBAN sowie eine neue BIC erhält.
Im Zusammenhang mit Zahlungen an die Abfallwirtschaft bedeutet dies, dass Grundstückseigentümer mit bisherigem Konto bei der Sparkasse Germersheim-Kandel, die der Kreisverwaltung Germersheim eine Einzugsermächtigung für die Abfallgebühren erteilt haben, nichts weiter unternehmen müssen. Die bisherige IBAN der Bankverbindung wird automatisch von der Abfallwirtschaft der Kreisverwaltung auf die neue IBAN umgestellt, so dass die Abbuchungen auch zukünftig ungestört durchgeführt werden können.
Wer hingegen der Abfallwirtschaft bisher keine Einzugsermächtigung erteilt hat, sollte bei Zahlungen unbedingt die Änderungen bei der Bankverbindung (IBAN und BIC) der Abfallwirtschaft beachten.
Die neuen Kontodaten der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim bei der Sparkasse Südpfalz lauten:
IBAN: DE13 5485 0010 0020 1118 11
BIC: SOLADES1SUW
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Frühzeitige Abgabe der Fertigstellungsmeldung im Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2021
Am 21. Mai 2021 hat die Kreisverwaltung Germersheim, Sachgebiet Agrarförderung, ein bereits teilausgefülltes Formular (Anlage 2) für die Meldung der Pflanzung der beantragten Maßnahmen 2021 an alle Antragsteller versandt.
Alle Antragsteller, die ihre Maßnahmen bereits abgeschlossen haben, werden deshalb gebeten, die Fertigstellungsmeldung frühestmöglich bei den Kreisverwaltungen einzureichen.
Alle Bedingungen/Forderungen laut Richtlinie 2021 (Seite 13/14) und Checkliste (letzte Seite) gelten weiter uneingeschränkt. Die Anlage 2 enthält ein Anschreiben mit wichtigen Hinweisen zum Ausfüllen der Fertigstellungsmeldung, die unbedingt zu beachten sind.
Die Vorlage einer Bankbürgschaft für die Auszahlung des Zuschusses bis zum 15.10. 2021, wenn die Maßnahmen nicht bis zum 30.06.2021 fertig gestellt werden können, ist in diesem Jahr nicht möglich.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Kreisverwaltung stellt Förderantrag für „Fortschreibung Integrationskonzept“: Gesellschaftlichen Veränderungen gerecht werden
Das Integrationskonzept im Kreis Germersheim, das seit 2015 die Richtschnur für die Arbeit der Leitstelle für Integration bei der Kreisverwaltung bildet, soll angepasst und fortgeschrieben werden. Im Gegensatz zur Situation von vor sechs Jahren, geht es heute nicht mehr nur um Menschen, die aus ihren Heimatländern flüchten mussten. Das heutige Konzept richtet sich auch an Fachkräfte, die für eine Zuwanderung in den Kreis motiviert werden sollen, um entsprechende Bedarfe zu decken. Hierzu Sozialdezernent Christoph Buttweiler: „Das Integrationskonzept muss an die geänderten Rahmenbedingungen und gesellschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Nur so können wir gemeinsam mit anderen Akteuren, wie beispielsweise Wohlfahrtsverbänden oder freien Trägern, unsere Ziele erreichen.“
Mit Hilfe der Kreisverwaltung sollen die Bedingungen dafür geschaffen werden, dass individuelle soziale und wirtschaftliche Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen möglich wird. Landrat Dr. Fritz Brechtel sieht dies als „Aufgabe aller im Kreis lebenden Bürgerinnen und Bürger. Wir müssen zugewanderte Menschen in unserer Mitte willkommen heißen. Allein diese Haltung kann schon zu einer gelingenden Integration beitragen.“ Im Förderantrag heißt es im Wortlaut: „Die Gesamtgesellschaft ist aufgefordert, aufeinander zuzugehen.“
Die Maßnahmen hierfür, die nunmehr seitens des rheinland-pfälzischen Familienministeriums gefördert werden sollen, sind in erster Linie die Installation einer festen Steuerungsgruppe, die als ständige Einrichtung Lenkungsfunktion in Sachen Integration übernehmen soll. Um neben einer „Feld- und Situationsanalyse“ auch Visionen und Leitbilder erarbeiten zu können, ist angedacht, dass externe Coaches den Prozess unterstützen. Mit dem Förderantrag sollen die sich hieraus ergebenden Kosten gedeckt werden. Die beantragte Förderung liegt bei einer Größenordnung von knapp 20.000 Euro, eine Entscheidung des Ministeriums steht noch aus.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Erhöhung des Elternbeitrags für schulische Mittagsverpflegung empfohlen
An den elf kreiseigenen Ganztagsschulen, darunter zwei Gymnasien, drei Integrierte Gesamtschulen, vier Realschulen Plus und zwei Förderschulen wird eine warme Mittagsverpflegung angeboten. Nach § 85 SchulG können Eltern der Schülerinnen und Schüler, die eine Ganztagsschule besuchen, an den Aufwendungen nach § 75 Abs. 2 Nr. 5 SchulG für die Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sozial angemessen beteiligt werden.
„Der Elternanteil beträgt derzeit für jeden Schüler 3,50 Euro pro Mittagessen. An der Förderschule Sprache in Rülzheim (Grundschule) beträgt der Elternanteil 3,20 Euro pro Mittagessen. Für Eltern, die Leistungen nach dem SGB II/ALGII, Wohngeldgesetz (WoGG), Bundeskindergeldgesetz (BKGG), Asylleistungsgesetz (AsylG) oder Sozialhilfe nach SGB XII erhalten, entfällt seit August 2019 die Eigenbeteiligung. Die Kosten für die Mittagsverpflegung werden komplett vom Bund getragen und können über das Bildungs- und Teilhabe-Paket beantragt werden. Eltern mit einem geringen Einkommen können einen Zuschuss über den Sozialfond des Landes beantragen. Der Preis pro Mittagessen beträgt dann nur 1 Euro“, erläutert der Erste Kreisbeigeordnete und Schuldezernent Christoph Buttweiler in der Sitzung des Schulträgerausschusses.
Die Kosten der Mittagsverpflegung setzen sich aus den Kosten des Essenslieferanten (Caterer), den Personalkosten und den Entsorgungskosten (Essensreste) zusammen.
Mit Einführung der ersten Ganztagsschulen im Landkreis Germersheim betrug der Elterneigenanteil am schulischen Mittagessen 3 Euro, 2015 wurde er auf 3,50 Euro angepasst. Schon damals hätte der Essensgeldbeitrag auf 4,60 Euro angehoben werden müssen um die Kosten zu decken. Seither sind die Gesamtaufwendungen noch weiter gestiegen.
„Allein im Jahr 2019 beliefen sich die Gesamtkosten auf knapp 595.000 Euro. Die Erträge aus Elternbeiträgen und den Zuschüssen von Bund und Land für Eltern in „finanzieller Notlage“ dagegen machten etwas über 338.000 Euro aus. Die restlichen fast 244.000 Euro übernahm der Landkreis. Da es sowohl bei der Speiseresteentsorgung als auch bei den Wirtschaftskräften zu Preissteigerungen kam, wird der Zuschussbedarf für den Landkreis voraussichtlich erheblich ansteigen“, so Schuldezernent Christoph Buttweiler.
„Eine Nachfrage bei benachbarten Gebietskörperschaften hat ergeben, dass der Elternbeitrag im Landkreis Germersheim im Vergleich eher niedrig ist. Zur Deckung der Mehrkosten müsste der Essenpreis von derzeit 3,50 Euro auf mindestens 6,20 Euro erhöht werden“, ergänzt Norbert Pirron, Leiter des Fachbereichs Schulen, Bildung.
Buttweiler: „Dennoch empfiehlt die Verwaltung eine moderate Erhöhung des Elternanteils ab dem Schuljahr 2020/2021 von derzeit 3,50 Euro auf 4 Euro pro Mittagessen bzw. von 3,20 Euro auf 3,70 Euro pro Essen an der Förderschule Sprache in Rülzheim. Durch diese moderate Erhöhung entstehen Mehreinnahmen von rund 45.000 Euro zur Verringerung des steigenden Zuschussbedarfs.“
Die einstimmige Empfehlung des Schulträgerausschusses an Kreisausschuss und Kreistag lautet, der moderaten Erhöhung des Elternbeitrags zum schulischen Mittagessen zuzustimmen. Abschließend beraten und entschieden wird das Thema im Kreistag.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 für Schulbuchausleihe anmelden
Schulen verteilen Briefe mit Zugangsdaten
Landrat Dr. Fritz Brechtel empfiehlt, sich an der Schulbuchausleihe zu beteiligen. Kinder, die ab dem kommenden Schuljahr 2021/2022 die Klassen 5 bis 13 einer allgemeinbildenden Schule oder in den Berufsbildenden Schule (die Berufsfachschule I und II, die Höhere Berufsfachschule, das Wirtschaftsgymnasium) besuchen, können an der entgeltlichen Ausleihe teilnehmen. Um sich dafür online im Internet anzumelden, erhalten alle Eltern über die Schulen einen Brief mit den notwendigen Zugangsdaten.
Das Internetportal ist ab dem 21.05.2021 bis einschließlich 21.06.2021 geöffnet. Mit den entsprechenden Zugangsdaten können sich alle, die an der Schulbuchausleihe teilnehmen wollen, dort registrieren. Die Teilnahme ist freiwillig. Es wird um unbedingte Einhaltung dieses Anmeldezeitraums gebeten, da das Online-Portal verspätete Anmeldungen absolut nicht mehr zulässt und nachträgliche Freischaltungen ausgeschlossen sind.
Ebenso wird empfohlen die Anmeldung im Internet-Portal durchzuführen, auch wenn noch keine eindeutige Entscheidung über einen eventuellen Schulwechsel bzw. eine Versetzung des Kindes getroffen werden kann, da eine nachträgliche Freischaltung in diesem Fall ausgeschlossen ist.
In dem Portal hinterlegen die Eltern ihre Kontodaten. Von dem hinterlegten Bankkonto wird dann die Leihgebühr am 01.11.2021 abgebucht.
„Für die Eltern bedeutet das nicht nur weniger Aufwand in der Beschaffung der Schulbücher, sondern auch eine deutliche finanzielle Entlastung“, so Brechtel.
„Da nicht jeder Haushalt über einen Internetzugang und PC verfügt, haben wir an den Schulen Servicestellen eingerichtet, die die Eltern gerne bei der Anmeldung unterstützen. Wann diese zu erreichen sind, entnehmen die Eltern den Informationen, die von den Schulen versandt und verteilt wurden. Bei Vorsprache in der Servicestelle bitten wir darum, insbesondere die Bankverbindung (mit IBAN und BIC) bereit zu halten, um den Bestellvorgang reibungslos unter Beachtung des neuen SEPA-Verfahrens durchführen zu können“, erklärt Christoph Buttweiler, Erster Kreisbeigeordneter und Schuldezernent.
Die Servicestellen sind wie folgt geöffnet:
Realschule plus Geschwister-Scholl Germersheim: vom 09.06.2021 bis 11.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und vom 14.06.2021 bis 18.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Realschule plus Richard-von-Weizsäcker Germersheim: am 09.06.2021 und 16.06.2021 jeweils von 09:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Realschule plus Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Bellheim: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Realschule plus Lingenfeld: vom 07.06.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Goethe Gymnasium Germersheim: am 08.06.2021 und 15.06.2021 jeweils von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Europa Gymnasium Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Kandel: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rheinzabern: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Integrierte Gesamtschule Rülzheim: am 08.06.2021, 10.06.2021, 14.06.2021 und 17.06.2021 jeweils 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr
Carl-Benz-Gesamtschule Wörth: vom 21.05.2021 bis 21.06.2021 (nur nach telefonischer Anmeldung)
Berufsbildende Schule Germersheim: vom 08.06.2021 bis 10.06.2021 jeweils von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Berufsbildende Schule Wörth: am 09.06.2021 und 10.06.2021 von 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr und am 11.06.2021 von 07:45 Uhr bis 13:30 Uhr
Sofern ein Antragauf Gewährung vonLernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) bewilligt wurde, ist eine Anmeldung im Online-Portal nicht erforderlich, da die Kreisverwaltung diesen Schritt bereits durchgeführt hat.
Die Bestellung der Bücher erfolgt über die Schulen in Zusammenarbeit mit der Kreisverwaltung als Schulträger.
Voraussichtlich wird es bei der Rücknahme der Schulbücher vom Schuljahr 2020/2021 und bei der Ausgabe der neuen Schulbücher für das Schuljahr 2021/2022 zu Änderungen kommen. Hierzu erhalten alle Eltern noch nähere Informationen.
Weitere Informationen rund um das Thema Schulbuchausleihe gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Verlegungen bei der Abfallentsorgung wegen Feiertagen im Mai und Juni
Die Kreisverwaltung Germersheim informiert, dass es im Mai und Juni durch die Feiertage am 24. Mai (Pfingstmontag) und am 3. Juni (Fronleichnam) zu Verschiebungen bei den Müllabfuhrterminen kommen kann. Es ist durchaus möglich, dass Abfuhrtermine vorgezogen oder auch nachgefahren werden. Deshalb sollte man sich unbedingt am Abfallkalender orientieren. Dort sind die Änderungen bereits vermerkt.
In diesem Zusammenhang gibt die Kreisverwaltung den Tipp, den Terminservice „Denkdran“ der Abfallwirtschaft zu nutzen. Hier erhält man seine persönlichen Abfuhrtermine (inkl. Verlegungen) ganz einfach per Mail zugeschickt.
Daneben können die Abfuhrtermine auch als ICS Export (iCal) in die elektronischen Kalender integriert werden. Beide Service-Angebote sind auf der Homepage der Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim abrufbar unter www.abfallwirtschaft-germersheim.de/online-service/abfall-kalender.html
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Werkstattbereich der BBS Wörth zieht während Sanierungszeit in ehemalige Bienwaldschule
Der Werkstattbereich der Berufsbildenden Schule am Schulstandort Wörth zieht für die Dauer der Sanierungsarbeiten in das ehemalige Gebäude der Bienwaldschule um. Das hat der Schulträgerausschuss in seiner Sitzung am 11. Mai 2021 beschlossen.
Im Zuge der Generalsanierung des Schulgebäudes der Berufsbildenden Schule am Standort Wörth wird für die Dauer der Sanierungsarbeiten (2 bis 3 Jahre) ein Ausweichquartier oder Container benötigt. „Die Bauarbeiten im Werkstattbereich sollen im Spätjahr 2021 beginnen. Als Ausweichquartier bietet sich das leerstehende Gebäude der Bienwaldschule an. Bei einem Umzug in das dortige Erdgeschoss kann der fachpraktische Unterricht im Metallbereich in das Gebäude der Bienwaldschule ausgelagert werden. Die Smart Factory bleibt während der Sanierungsarbeiten von außen zugänglich“, so Schuldezernent und Erster Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. Ein weiterer Vorteil: Das ehemalige Schulgebäude der Bienwaldschule ist für die Schülerinnen und Schüler fußläufig erreichbar. „Das ermöglicht einen reibungsloser Unterrichtsbetrieb, da die Lehrkräfte sowie die Schülerinnen und Schüler in den Pausen zwischen den beiden Gebäuden wechseln können“, so Schulleiter Alexander Ott.
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Virus
Inzidenzwert sinkt erstmals nach 100 Tagen wieder unter 50er-Marke: „Hoffnungsschimmer für Kultur, Gastronomie und Handel“
„Seit Donnerstag ist der Inzidenzwert auf unter 50 gesunken. Dies ist ein Lichtblick für unseren Kreis und eröffnet Erleichterungsperspektiven für Kultur, Gastronomie, Handel, Sport – und für uns alle“, so Landrat Fritz Brechtel. „Es ist auf den Tag genau 100 Tage her, dass wir im Kreis Germersheim Inzidenzwerte von unter 50 gemessen haben. Am 7. Januar dieses Jahres lag der Wert bei 51,2, einen Tag später mit 26,4 auf einem noch niedrigeren Niveau – und am 9. Januar sind die Zahlen direkt wieder nach oben, auf einen Inzidenzwert von über 100 geschnellt. So lange hat es nun also gedauert, bis wir wieder diesen Stand erreichen durften. Das gibt endlich wieder Anlass zu leichter Hoffnung.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich über den offiziellen Inzidenzwert, den das Robert-Koch-Institut (RKI) heute veröffentlicht hat und der für die regionalen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Coronapandemie von ausschlaggebender Bedeutung ist, sichtlich erleichtert. Das RKI hat am 20. Mai 2021 für den Landkreis Germersheim einen Inzidenzwert von 44,2 ermittelt. Das Landesuntersuchungsamt in Rheinland-Pfalz, das die Werte tagesgenau misst und am Abend schließlich an das RKI meldet, hat für den heutigen Tag mit 36,4 erneut einen Wert von unter 50 gemeldet.
„Wenn wir es schaffen fünf Werktage unter dieser 50er-Schwelle zu sein, dann dürfte am übernächsten Tag die Innengastronomie wieder öffnen und auch Kulturangebote oder Konzerte könnten unter Auflagen wieder stattfinden. Das wäre bei uns dann frühestens am Freitag, 28. Mai, der Fall. Gerade für die vielen Menschen, die von Musik leben, gäbe es so endlich wieder einen kleinen Hoffnungsschimmer. Außerdem greift ab morgen, 21. Mai, auch die zweite Stufe des rheinland-pfälzischen Perspektivplans. Der sieht vor, dass bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen endlich wieder bis zu 100 Zuschauer teilnehmen dürfen – und das bereits bei einem Inzidenzwert von unter 100. Der wird im Landkreis Germersheim seit Tagen stabil unterschritten.“
Brechtel weiß, wie zerbrechlich diese Entwicklung sein kann und warnt davor leichtsinnig zu werden: „Noch haben wir die Pandemie nicht überwunden und wenn wir keine vierte Welle erleben wollen, sollten wir weiterhin achtsam sein, körperliche Distanz wahren, Hygienestandards einhalten und dort, wo viele Menschen aufeinandertreffen stets eine medizinische Maske tragen.“
Die seit heute veröffentlichte und ab morgen, 21. Mai, in Kraft tretende 21. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz (21. CoBeLVO) sieht außerdem vor, dass beim Unterschreiten des Schwellenwerts von 50 auch wieder die kontaktlose Ausübung von Sport im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen von bis zu elf Personen (inklusive Trainingsleitung) möglich ist. Auch Musik- und Kunstunterricht wäre für zehn Teilnehmende zuzüglich einer Lehrperson im Außenbereich erlaubt. So könnten beispielsweise kleinere Blasorchester oder Chöre in Zehnergruppen im Außenbereich mit Proben beginnen.
„Wenn wir endlich mehr Impfstoff erhalten und so lange bis der Großteil der Bevölkerung geimpft ist weiterhin viele Tests durchführen, um Menschen, die sich mit Corona infiziert haben frühzeitig von anderen abzusondern, scheint mir dies die derzeit vernünftigste Strategie zu sein.“ Brechtel weiter: „Ich glaube, dass die jüngsten Maßnahmen endlich Wirkung zeigen und es jetzt darauf ankommt, viele Menschen zu impfen, damit wir nicht in einigen Wochen wieder vor einer weiteren Coronawelle stehen. Ich bleibe zuversichtlich, dass sich die Disziplin der Menschen in unserem Landkreis nunmehr auszahlen wird. Ich danke allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben.“
Kreisverwaltung Germersheim 22.05.2021
Corona-Update zum Thema Impfen: Auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben gehören der Priorisierungsgruppe 3 an und können sich für einen Impftermin registrieren
Seit 23. April können sich in Rheinland-Pfalz auch Personen, die der Priorisierungsgruppe 3 angehören, für eine Impfung registrieren lassen. Dazu zählen neben den 60- bis 69-Jährigen unter anderem auch Menschen mit Vorerkrankungen wie Demenz, Schlaganfall oder Herzerkrankung, medizinisches Personal etwa aus Laboren, Feuerwehrleute, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Katastrophenschutz und das Personal im Lebensmitteleinzelhandel. Aufgrund vielfacher Nachfragen, die die Stadtverwaltung Landau sowie die Kreisverwaltungen Südliche Weinstraße und Germersheim erhalten haben, können die drei Gebietskörperschaften nach Rücksprache mit dem rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium mitteilen, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben der „Prio 3“ angehören und sich unter https://impftermin.rlp.de/ für einen Impftermin anmelden können.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die beiden Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) begrüßen die Bestätigung des Ministeriums. „Es ist völlig richtig, dass auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Gastronomiebetrieben jetzt zeitnah die Möglichkeit zur Impfung erhalten“, erklären die drei Verwaltungschefs. „Die Fallzahlen sinken und sobald die Außen- und dann hoffentlich bald auch die Innengastronomie wieder öffnen dürfen, ist das Personal natürlich in ständigem Kontakt mit den Besucherinnen und Besuchern und damit einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt.“
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 22.05.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (21.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 146 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5449 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
7
176
16
Neuburg
112
0
107
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
9
347
21
Wörth
Maximiliansau
229
5
220
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
17
508
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
846
24
814
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
3
229
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
12
547
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
3
65
1
Rülzheim
284
8
270
6
Summen
531
15
508
8
VG Bellheim
Bellheim
408
13
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
7
90
0
Summen
645
21
596
28
Germersheim + So
1202
28
1156
18
Summen
1202
28
1156
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
6
241
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
103
3
91
9
Summen
780
21
736
23
Endsummen
5449
146
5178
125
Donnerstag (20.05.2021)
Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 175 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5444 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 6 Fälle seit der gestrigen Meldung).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
50
2
48
0
Hagenbach
199
9
174
16
Neuburg
112
1
106
5
Scheibenhardt
16
0
16
0
Summen
377
12
344
21
Wörth
Maximiliansau
228
7
217
4
Schaidt
57
1
56
0
Wörth, Stadt
529
18
507
4
Büchelberg
31
1
30
0
Summen
845
27
810
8
VG Kandel
Erlenbach
11
0
11
0
Freckenfeld
50
0
50
0
Kandel
283
15
265
3
Minfeld
42
0
42
0
Steinweiler
79
1
77
1
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
29
0
28
1
Summen
495
16
474
5
VG Jockgrim
Hatzenbühl
127
3
121
3
Jockgrim
237
5
227
5
Neupotz
59
2
54
3
Rheinzabern
150
4
143
3
Summen
573
14
545
14
VG Rülzheim
Hördt
109
1
107
1
Kuhardt
69
3
66
0
Leimersheim
69
4
64
1
Rülzheim
284
9
269
6
Summen
531
17
506
8
VG Bellheim
Bellheim
407
12
367
28
Knittelsheim
50
0
50
0
Ottersheim
90
1
89
0
Zeiskam
97
11
86
0
Summen
644
24
592
28
Germersheim + So
1201
45
1138
18
Summen
1201
45
1138
18
VG Lingenfeld
Freisbach
63
1
61
1
Lingenfeld
256
7
240
9
Lustadt
110
2
106
2
Schwegenheim
143
2
140
1
Weingarten
105
7
97
1
Westheim
101
1
91
9
Summen
778
20
735
23
Endsummen
5444
175
5144
125
Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.