Coronavirus Speyer / Rheinland-Pfalz

Fallzahlen für die Stadt Speyer vom Wochenende (20.11. & 21.11.2021)

  • Speyer ab Montag (22.11.2021) in Warnstufe 2, Inzidenz auf über 300 gestiegen; nahezu die gesamte Region und das Bundesland Rheinland-Pfalz in Warnstufe 2
  • Seit Sonntagnacht bereits Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Sonntag (21.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.044 ( + 18 )
Davon hospitalisiert: 140 ( unverändert )
Davon bereits genesen: 3.554 ( + 10 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 305,5 ( + 25,6 )

Samstag (20.11.2021)

Anzahl bestätigter Fälle von Coronavirus (SARS-CoV-2)-Infektionen in der Stadt Speyer: 4.026 ( + 23 )
Davon hospitalisiert: 140 ( + 6 )
Davon bereits genesen: 3.544 ( + 15 )
Todesfälle: 95 ( unverändert )
Gemeldete Fälle der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen (Inzidenz gemäß LUA): 279,9 ( – 11,8 )

Stadtverwaltung Speyer
22.11.2021

Leitindikatoren zur Berechnung der Warnstufe

 Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“Anteil COVID-19 an Intensivkapazität (%)
Sonntag, 21.11.2021305,44,46,29
Samstag, 20.11.2021279,84,76,48
Freitag, 19.11.2921291,74,66,54
Donnerstag, 18.11.2021244,33,96,48
Mittwoch, 17.11.2021297,53,35,99
Dienstag, 16.11.2021254,23,35,62
Montag, 15.11.2021236,52,95,86

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Inzidenz“ gibt an, wie schnell sich das Virus verbreitet. Unter „Sieben-Tage-Inzidenz“ wird die Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt verstanden.

Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ zeigt an, wie viele Schwererkrankte innerhalb eines Zeitraums von sieben Tagen neu stationär aufgenommen wurden. Der Leitindikator „Sieben-Tage-Hospitalisierungs-Inzidenz“ misst die Anzahl der neu aufgenommenen Hospitalisierungsfälle mit COVID-19-Erkrankung je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Durchschnitt der letzten sieben Tagen bezogen auf ein Versorgungsgebiet gemäß Krankenhausplan des Landes Rheinland-Pfalz 2019 bis 2025.

Der Leitindikator „Anteil Intensivbetten“ misst die Belastung des Gesundheitswesens. Er bestimmt sich nach dem prozentualen Anteil der mit COVID-19-Erkrankten belegten Intensivbetten an der Intensivbettenkapazität innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz.

Es gilt das 2G+ System: Dieses regelt, wie viele nicht-immunisierte Personen sich gemeinsam im öffentlichen Raum aufhalten, auf Veranstaltungen gehen oder öffentliche Einrichtungen wie Kinos oder Konzerthäuser besuchen dürfen. Für immunisierte Personen wird der Zutritt hingegen nicht reduziert.

Speyer befindet sich aktuell in Warnstufe 2

Robert-Koch-Institut (RKI)
22.11.2021

Regelungen und Beschränkungen bei Warnstufe 2

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Stadt ab Montag in Warnstufe 2

Da in Speyer am Samstag an drei aufeinanderfolgenden Werktagen zwei der drei Leitindikatoren den in der Landesverordnung festgelegten Wertebereich überschritten haben, treten ab dem übernächsten Tag, also ab Montag, 22. November 2021 weitere Schutzmaßnahmen in Kraft.

Das Erreichen der Warnstufe 2 ergibt sich aus dem Überschreiten des Wertebereichs der 7-Tages-Inzidenz sowie des Anteils der Intensivbettenkapazität. 

Ein Überblick über die geltenden Regelungen ist unter speyer.de/corona sowie unter www.corona.rlp.de einzusehen.

Stadt Speyer
22.11.2021

Stadt erlässt Allgemeinverfügung für den Weihnachts- und Neujahrsmarkt

Basierend auf der 27. Corona-Bekämpfungsverordnung (27. CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz vom 4. November 2021 erlässt die Stadt Speyer nach Unterrichtung der zuständigen Landesbehörden eine Allgemeinverfügung, welche die Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrmarktes bildet. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November 2021 in Kraft und gilt bis zum Ablauf des 9. Januar 2022.

„Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen Weihnachtsmarkt ermöglichen, der im Einklang mit den erforderlichen Schutzmaßnahmen steht und den Besucherinnen und Besuchern größtmögliche Sicherheit bietet“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und fügt hinzu: „Über die Regularien hinaus kommt es aber auch auf die Eigenverantwortlichkeit und die Solidarität eines jeden Einzelnen an. Das gilt für den Weihnachtsmarkt, wie auch in allen anderen Lebenslagen. Denn der Winter ist noch lang und Momente wie einen Bummel über den Weihnachtsmarkt können wir nur dann genießen, wenn wir als Gesellschaft an einem Strang ziehen und aufeinander achtgeben.“

Gemäß der Allgemeinverfügung besteht für die Zeit des Weihnachts- und Neujahrsmarktes täglich zwischen 11.00 und 20.00 Uhr die Verpflichtung, in der Fußgängerzone überall dort eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen verschiedener Hausstände nicht eingehalten werden kann. Die Maskenpflicht sowie das Abstandsgebot gelten auch in sämtlichen zum Weihnachtsmarkt gehörenden allseitig geschlossenen Buden oder sonstigen an mindestens drei Seiten geschlossenen Räumen des Weihnachtsmarktes.
Der räumliche Geltungsbereich dieser Regelungen ist dem der Allgemeinverfügung beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Zudem besteht im Bereich der Schlittschuhbahn sowie an den Verzehr- und Verweilplätzen die 3G-Regel. Diese wird in einem ersten Schritt von den Schaustellerbetrieben beim Verkauf von Speisen oder Getränken und im zweiten Schritt stichprobenartig durch den Kommunalen Vollzugsdienst kontrolliert. Möchten sich die Besucher*innen im Bereich der Stände aufhalten und dort essen und trinken, ist der entsprechende Nachweis erforderlich, wobei Schnelltests nicht älter als 24 Stunden und PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden sein dürfen. Selbsttests werden nicht anerkannt. Kinder bis einschließlich elf Jahre sowie Schüler*innen unter 18 Jahre, die im Rahmen ihres Schulbesuches regelmäßigen Testungen unterliegen, sind von der Testpflicht befreit. Schüler*innen sollten einen gültigen Schülerausweis o.Ä. bereithalten.

Der Kauf von Speisen „to go“ ist ohne Impf-, Genesenen- oder Testnachweis möglich.

In zum Weihnachtsmarkt gehörenden Buden und Räumen dürfen nur dann Bewirtungsleistungen erbracht sowie Essen und Getränke verzehrt werden, wenn diese mindestens zu einer Seite hin komplett geöffnet sind.

Verstöße der Weihnachtsmarktbesucher*innen gegen die oben genannten Regelungen werden mit einem Bußgeld in Höhe von 50 Euro geahndet.

Die Stadt behält sich vor, bei Verschärfung der Infektionslage gegebenenfalls weitere Maßnahmen mit den Schaustellerbetrieben abzustimmen und umzusetzen.

Text: Stadt Speyer Foto: Speyer 24/7 News
20.11.2021

Fallzahlen für Rheinland-Pfalz vom Sonntag (21.11.2021)

Kreis, Stand 21.11.2021Laborbestätigt, seit Beginn der PandemieGemeldet, die letzten 7 TageLandkreis
GesamtDifferenz zum
Vortag
Hospitali-siertVerstor-benGenesenAaktuelle FälleBGesamtInzidenz pro 100.000C
Rheinland-Pfalz+USAFD<20 Jahre20-59 JahreE≥ 60 Jahre
Ahrweiler662535243685980577269206,2206,2325,0197,3156,4Ahrweiler
Altenkirchen6712245031066011595283219,2219,2370,4245,183,8Altenkirchen
Alzey-Worms7313574181436499671362276,9276,9519,1261,1143,3Alzey-Worms
Bad Dürkheim626803921635346759330248,1248,1285,1296,8155,2Bad Dürkheim
Bad Kreuznach8124342151497349626331208,5208,5361,2227,589,8Bad Kreuznach
Bernkastel-Wittlich443831354673994377180159,7157,5254,4178,973,8Bernkastel-Wittlich
Birkenfeld4860143871004338422180222,7215,5352,5224,1150,1Birkenfeld
Bitburg-Prüm453194188344110387217216,9209,7324,2253,579,9Bitburg-Prüm
Cochem-Zell27830173702359354155251,7251,5457,8316,648,9Cochem-Zell
Donnersbergkreis34130230773037299101133,7132,4192,0167,742,9Donnersbergkreis
Germersheim8831047113373611337717555,8555,7754,3573,3388,2Germersheim
Kaiserslautern55540289874900567244229,5196,4362,9229,0142,6Kaiserslautern
Kusel291517231722533310159226,8215,0228,0262,0174,7Kusel
Mainz-Bingen9991155202338942816345163,1163,0229,3175,097,7Mainz-Bingen
Mayen-Koblenz982303761928650981281130,8130,8179,1146,774,2Mayen-Koblenz
Neuwied110831103902029976905425232,1232,1339,3257,1122,6Neuwied
Rhein-Hunsrück5360504161094501750275266,0266,0451,4284,3129,2Rhein-Hunsrück
Rhein-Lahn-Kreis532404061034832389209170,5170,5241,1198,985,1Rhein-Lahn-Kreis
Rhein-Pfalz-Kreis96154229123780241354475306,9306,9494,7317,2174,9Rhein-Pfalz-Kreis
Südliche Weinstr.5650154411234612915339306,0306,0535,8308,2175,3Südliche Weinstr.
Südwestpfalz36560330933034529291306,6302,6547,8334,2155,0Südwestpfalz
Trier-Saarburg6127193171045355668229152,1152,0269,7145,087,6Trier-Saarburg
Vulkaneifel272518211632420242136224,8224,8320,7250,3138,4Vulkaneifel
Westerwaldkreis9856607481758992689311153,3153,3323,7148,152,4Westerwaldkreis
KS Frankenthal32771779582825394150307,7307,7549,3329,8116,4KS Frankenthal
KS Kaiserslautern508303731234559401223223,8209,8370,5209,2161,7KS Kaiserslautern
KS Koblenz592202101655341416139122,6122,6105,6161,756,3KS Koblenz
KS Landau i.d.Pf.271349233462219448214458,4458,4705,3445,1324,8KS Landau i.d.Pf.
KS Ludwigshafen1456677422346129251295510295,6295,5495,9282,7158,2KS Ludwigshafen
KS Mainz134541161422412328902387178,2178,1259,1179,5116,9KS Mainz
KS Neustadt a.d.W.27660165442348374190356,4356,4586,0399,5166,1KS Neustadt a.d.W.
KS Pirmasens1854021061164315069171,7171,7216,3188,1125,2KS Pirmasens
KS Speyer404418140953554395155305,5305,4460,6324,7181,3KS Speyer
KS Trier38661618238351131711099,499,3158,199,060,0KS Trier
KS Worms6049343431035352594294352,3352,3542,2379,8167,6KS Worms
KS Zweibrücken12450929109713993273,5273,4417,4300,4149,5KS Zweibrücken
Rheinland-Pfalz216416857116034215190857 #213449378228,8226,7360,2241,2126,3Rheinland-Pfalz

Anmerkungen zur Tabelle

Dargestellt sind ausschließlich mittels PCR laborbestätigte Meldefälle.

Als „verstorben“ gelten Fälle, die als „an“ und „mit“ COVID-19 verstorben übermittelt wurden.

A Genesen wurde wie folgt definiert:

a) nicht-verstorben, nicht-hospitalisiert und vor mehr als 21 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

b) nicht-verstorben, hospitalisiert gemeldet und vor mehr als 28 Tagen ab Datenstichtag erkrankt

c) nicht-verstorben, Hospitalisierung unbekannt und vor mehr als 28 ab Datenstichtag Tagen erkrankt

Sofern kein Erkrankungsdatum vorliegt, wird das geschätzte Erkrankungsdatum aus Meldedatum minus mittlerem Meldeverzug von derzeit 5 Tagen verwendet.

B Errechnet als Differenz aus Gesamtzahl der laborbestätigten Fälle, Verstorbenen und Genesenen.

C COVID-19 Erkrankungen mit Meldedatum der letzten 7 Tage ab Datenstichtag, pro 100.000 Einwohner. Bitte beachten Sie, dass die Gesamtinzidenz der Meldungen in den letzten 7 Tagen für Rheinland-Pfalz /100.000 Einwohner das mit der Bevölkerungszahl der Gebietseinheit gewichtete Mittel und nicht deren arithmetisches Mittel ist.

D USAF = U.S. Armed Forces; Berechnung der Inzidenz /100.000 unter Berücksichtigung der mit Stand vom 30.6.2020 in der Gebietseinheit stationierten U.S. Streitkräfte

E beinhaltet <1% Fälle ohne Altersangabe

# Die Summe der in Rheinland-Pfalz bereits von COVID-19 Genesenen kann aufgrund eines unterschiedlichen Datenstandes und Bewertungsalgorithmus von der auf dem RKI-Dashboard abweichen.

Landesuntersuchungsamt (LUA) Rheinland-Pfalz
22.11.2021

Germersheim & Landkreis Germersheim (GER)

Die Abfallwirtschaft rät zu alternativen Anlieferungszeiten an den Wertstoffhöfen

Die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Germersheim fahren besonders häufig die Wertstoffhöfe an Freitagen und Samstagen an.

Dadurch kommt es aber bedauerlicherweise an diesen Tagen immer wieder zu unangenehmen Wartezeiten bei der Anlieferung. Diese werden durch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie noch zusätzlich verstärkt.

Gerade an den Wochenenden liefern viele Bürger zudem besonders große Abfallmengen an, so dass das Abladen innerhalb der Wertstoffhöfe ebenfalls mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Um hier Abhilfe zu schaffen, bittet die Abfallwirtschaft des Landkreises Germersheim darum, Entsorgungsfahrten, wenn möglich, anders zu terminieren. Wer es zeitlich einrichten kann, sollte die Wertstoffhöfe an den Wochenenden meiden und diese lieber an anderen Wochentagen anfahren. Denn auch von Montag bis Donnerstag sind die drei Wertstoffannahmestellen Bellheim, Rülzheim und Berg von 8 bis 16.15 Uhr geöffnet (Mittagspause 12 bis 12.45).

Die Abfallwirtschaft bittet darum, alle Abfälle bereits vorsortiert nach Fraktionen anzuliefern und große Teile wie z.B. Möbel bereits im Vorfeld in kleinere Teile zu zerlegen. Denn, wenn erst vor Ort sortiert wird, blockiert dies den Ablauf für die nachfolgenden Anlieferer erheblich.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisverwaltung Germersheim plädiert für Radweg entlang der L 545

„Wir benötigen einen verkehrssicheren, ganzjährig befahrbaren Radweg. Dies fordern auch viele Bürgerinnen und Bürger sowie die Bienwaldgemeinden. Deshalb stehe ich voll hinter dem Radweg entlang der L545 und fordere gemeinsam mit meinem Kollegen Landrat Dietmar Seefeldt die zügige Umsetzung des Radwegs“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Aus Sicht der Kreisverwaltung ist der straßenbegleitende Radweg entlang der L 545 zwischen Steinfeld und Scheibenhardt unbedingt erforderlich. „Das wesentliche Argument aus unserer Sicht ist die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer, die diesen Streckenabschnitt nutzen, egal wie sie sich fortbewegen. Nur durch einen baulich von der Straße getrennten Rad- und Fußgängerweg kann die Verkehrssicherheit optimal gewährleistet werden“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel.

„Es geht darum, eine Verbindung für den Radverkehr zu schaffen, die ganzjährig und sicher zu befahren ist. Deshalb ist eine von der Straße unabhängige Führung des Radverkehrs über Forstwirtschaftswege aus unserer Sicht keine adäquate Lösung. Bei witterungsbedingter oder durch die Forstbewirtschaftung verursachter Unbefahrbarkeit der Waldwege müssten die Radfahrer wieder auf die Straße ausweichen. Das kann nicht unser Ziel sein. Deshalb sehen wir die Waldwege nur als Alternative an, die unter guten Voraussetzungen von Naherholungssuchenden und Touristen genutzt werden können“, so Brechtel weiter.

Der straßenbegleitende Radweg dagegen soll neben dem touristischen Zweck auch die Eignung für den Alltagsradverkehr erfüllen. Auch der Aspekt der sozialen Sicherheit spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle und wird durch die durchgehende Einsehbarkeit des Radweges erfüllt. Dies entspricht auch dem immer wieder geäußerten Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger.

Die seit einigen Wochen in den Medien geführte Diskussion zum geplanten straßenbegleitenden Radweg entlang der L 545, insbesondere die Haltung des ADFC, hat die Kreisverwaltung mit Erstaunen zur Kenntnis genommen. Der Vorschlag, die L 545 zu einer Fahrradstraße zu machen, wurde intern diskutiert. Jedoch sieht die Kreisverwaltung in dieser Lösung die Gefahr, dass dem Radfahrer eine Pseudosicherheit suggeriert wird, da die Einhaltung der in diesem Fall gebotenen Verkehrsregeln nur schwer kontrolliert werden kann. Fahrradstraßen kommen zwar im urbanen Umfeld auf untergeordneten Straßen in Betracht und sind dort Teil eines Radwegenetzes.

Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde der Kreisverwaltung Germersheim scheitert die Anordnung einer Fahrradstraße (Verkehrszeichens 244 StVO) im Zuge der L545 aber schon an der gesetzlich normierten Erforderlichkeit. Nachdem die Möglichkeit zur Errichtung eines getrennten Radweges geschaffen wurde, können sowohl die berechtigten Interessen der Radfahrenden, als auch der übrigen Verkehrsteilnehmer, gebührend Berücksichtigung finden. Die Belange des motorisierten als auch des nicht motorisierten Verkehrs sind durch die separate Radwegführung angemessen gewahrt und es entfällt die Notwendigkeit für Kraftfahrzeuge alternative Wegführungen aufzuzeigen.

Nicht zuletzt sollte bei der Bewertung des Projektes auch berücksichtigt werden, dass der Radweg im Rahmen des Beteiligungsprozesses zum Naturschutzgroßprojekt Bienwald von den Gemeinden und den Einwohnern eingefordert wurde. „Diesen Wunsch unterstützen wir“, so Landrat Brechtel, der außerdem betont, „dass der Flächenverbrauch weitaus niedriger ist, als von anderer Seite geäußert wurde. Dass für den Radweg eine 10 Meter tiefe Schneise in den Wald geschlagen werden muss, ist nicht richtig. Wie aus der Planung hervorgeht, werden 6,75 m benötigt, darin enthalten sind neben dem 2,50 m breiten Radweg auch der Sicherheitstrennstreifen zur Straße sowie die zum Waldrand anschließende Versickerungsmulde. Berücksichtigt man den bereits vorhandenen Seitenraum der L 545, so beschränkt sich der tatsächliche Eingriff auf maximal 4 Meter, dies entspricht auf der gesamten Länge von über 10 km zirka 4 ha, die an anderer Stelle als Wald auszugleichen sind. Die Waldfläche wird somit nicht kleiner. Die Schneise selbst ist in Form der Landesstraße bereits vorhanden und wird lediglich etwas verbreitert. Dies ist flächenschonender als wenn man einen eigenen Radweg im Wald anlegen würde.“

Derzeit arbeitet der Landkreis zusammen mit den beteiligten Gemeinden an der Umsetzung des Besucherlenkungskonzeptes Bienwald. Bestehende und neue Radrouten werden nach der Beschilderungsrichtlinie des Landes Rheinland-Pfalz (kurz HBR) neu beschildert. Zuvor erfolgte ein umfangreicher Abstimmungsprozess, an dem die betroffenen Kommunen, Straßenbaulastträger, Forstverwaltung und der ADFC beteiligt waren. Der radtouristisch überregional bedeutsame Dt.-frz. PAMINA Radweg Lautertal wird zwar wie bisher über die L 545 geleitet, genauso wie die beiden neuen Radrouten „Rund um den Bienwald“ und „Bienwald-Bäche Tour“, allerdings werden bis zur Fertigstellung des neuen, straßenbegleitenden Radweges Hinweisschilder angebracht, die auf die verkehrssichere Ausweichstrecke durch den Wald zwischen Scheibenhardt und Bienwaldmühle hinweisen.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden. Weiterhin sind die Hygienemaßnahmen und die Abstandsregelungen einzuhalten.

A3017256KV

„Yoga & Natur – am Vormittag – Veranstaltung im Außenbereich – Kurs B“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis,: Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing“, Beginn: Mo, 07.06.2021, 09:30 – 11:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten: 96,00 Euro/Person.

A5012013KV

„Textverarbeitung mit MS-Word 2016 – Grundkurs “ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mo, 07.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten: 85,00 Euro/Person.

A5014012KV

„Präsentation mit PowerPoint 2016 – Einführung“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Di, 08.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 4 Termine, Kosten: 68,00 Euro/Person.

A5013021KV

„Tabellenkalkulation mit MS-Excel 2016 – Aufbaukurs“ – Kurs mit Gerald Kessing: Germersheim, Geschäftsstelle der KVHS, Seiteneingang der BBS, UG, EDV-Raum, Beginn: Mi, 09.06.2021, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 6 Termine, Kosten:  102,00 Euro/Person.

A1033441KV

„Versicherungsbeiträge sparen für 60+ – Vortrag“ – Vortrag mit Andrea Kalt: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str., Seiteneingang BBS, EG, Saal E.06, Termin: Mi, 09.06.2021, 19:00 – 21:15 Uhr. Kosten: 15,00 Euro/Person.

A3017252KV

„Yoga – Ruhe und Entspannung – für Frauen – Kurs A – am Vormittag“ – Kurs mit Janina-Alisha Michaelis:  Germersheim, Stadtpark Fronte Lamotte, Treffpunkt am Spielplatz, Beginn: Do, 10:15 – 11:00 Uhr. Dauer: 5 Termine, Kosten:  45,00 Euro/Person.

A3011053KV

„Frauen – Auszeit vom Alltag – Kurs C“ – Kurs mit Claudia & Janina Michaelis:  Germersheim, Friedenstr. 13, Praxis „Munay Healing/OMVitalZeit“, Termin: Sa, 12.06.2021, 14:00 – 17:00 Uhr. Kosten: 40,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich (nur nach telefonischer Terminvereinbarung) bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim
29.05.2021

Corona-Virus

Mehr Kulanz für Gastronomen und private Treffen im Kreis Germersheim

Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt

Bei den Einschränkungen für private Zusammenkünfte und bei der Anzahl der Gäste, die an einem Tisch in den Innenbereichen von Restaurants oder Gastwirtschaften zusammensitzen dürfen, werden Geimpfte und Genesene nicht eingerechnet. Einen Tag vor den Lockerungen, die im Landkreis Germersheim aufgrund anhaltend niedriger Inzidenzen ab Freitag (28. Mai) greifen, weist die Kreisverwaltung darauf hin, dass diese Regelung, die in der „Covid-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ festgeschrieben ist, auch über das Maß von maximal fünf Personen aus zwei Haushalten hinaus, ein Zusammentreffen von größeren Gruppen möglich ist. Wer also vor mindestens zwei Wochen eine vollständige Impfung erhalten hat oder wer von einer Covid-19-Erkrankung, die mindestens 28 Tage sowie maximal sechs Monate zurückliegt, genesen ist, darf sich auch mit mehreren Menschen treffen.

Dazu Landrat Dr. Fritz Brechtel: „Wir haben uns mit dem Ordnungsamt und den zuständigen Ministerien in Mainz abgestimmt und freuen uns, dass nunmehr Klarheit herrscht über die tatsächlich zulässige Gesamtgröße einer Gruppe. Wenn also Zusammenkünfte im Familien- oder Bekanntenkreis geplant sind und ein Restaurantbesuch in Betracht gezogen wird, dann sollten auf jeden Fall die entsprechenden Nachweise mitgeführt werden.“  Diese Regelung bezieht sich unter anderem auf die 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz, die allerdings mit Ablauf des 1. Junis endet. Wie es am kommenden Mittwoch, 2. Juni, weitergeht, welche Regeln dann gelten und was der vom Land vorgestellte Perspektivenplan, der ebenfalls ab diesem Zeitpunkt in Kraft tritt, tatsächlich bewirken wird, darüber, so hofft die Verwaltung, wird das Land frühzeitig informieren. Die Ausnahmen, die für Geimpfte und Genesene gelten, treffen auch auf Kinder zu, die das 15. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Sie alle werden bei den Begrenzungen nicht mitgezählt, müssen jedoch eine entsprechende Bescheinigung mit sich führen und vorweisen können.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Inzidenzwert im Kreis Germersheim an fünf Werktagen unter 50: Weitere Lockerungen ab Freitag, 28. Mai

Der für die Maßnahmen zur Bekämpfung der Coronapandemie ausschlaggebende offizielle Inzidenzwert des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist im Kreis Germersheim an fünf Werktagen in Folge unter 50 geblieben. Das bedeutet, dass ab kommenden Freitag (28. Mai) für die Menschen im Landkreis weitere Lockerungen möglich werden. Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich erleichtert über die positive Entwicklung: „Die Entbehrungen in den vergangenen Monaten waren für viele von uns immens. Dass sich die Fallzahlen von Menschen, die sich mit dem Coronavirus infizieren wieder rückläufig sind, das konnte nur gelingen, weil sich die allermeisten Bürgerinnen und Bürger vorbildlich an die Maßnahmen gehalten haben. Dafür bedanke ich mich bei allen, die ihren Teil hierzu beigetragen haben – mahne aber auch zur Vorsicht und bitte darum, jetzt nicht nachlässig zu werden und weiterhin die bekannten AHA-Maßnahmen strikt einzuhalten.“

Die Kreisverwaltung wird im Laufe des Tages in einer offiziellen Bekanntmachung auf die neuen Regelungen hinweisen, die sich an den Vorgaben der 21. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz orientieren (21. CoBeLVO) und im Wesentlichen die folgenden Lockerungen beinhalten:

  • Der Probenbetrieb für Chöre oder Orchester ist in kleinen Gruppen bis zu zehn Personen sowie zusätzlich einer leitenden Person im Außenbereich wieder zulässig. Es gilt auch hier das Abstandsgebot.
  • Im Amateur- und Freizeitsport ist die kontaktlose Sportausübung im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen in Gruppen bis maximal zehn Personen (max. 20 Kinder unter 15 Jahren) nebst einer das Training leitenden Person zulässig.
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettvermittlungsstellen und ähnliche Einrichtungen sind unter Auflagen geöffnet. Es gelten Abstandsgebot, Maskenpflicht, die Pflicht zur Kontakterfassung, Reservierungs- und Testpflicht.
  • Öffentliche und gewerbliche Kultureinrichtungen sind auch im Innenbereich geöffnet, Konzertveranstaltungen also wieder möglich (bis zu 100 Personen, Abstandgebot und Sitzzuordnung, Kontakterfassung, Masken- und Testpflicht).
  • Gastronomische Betriebe können ihre Innenbereiche für die Gäste öffnen. Es gelten auch hier Reservierungs- und Testpflicht sowie die Pflicht der Kontakterfassung. Gestattet sind Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstandes oder zusätzlich einer Person eines weiteren Hausstandes (maximal fünf Personen).

„Ich weiß, dass sich viele Menschen fragen, ab wann es denn wieder möglich sein wird, sich mit Freunden oder mehreren Familienmitgliedern zu verabreden. Wann Feste wieder erlaubt sind und beispielsweise für Familienfeiern die gastronomischen Betriebe ihre Restaurants oder Hotelbetriebe ohne Einschränkungen öffnen können. So lange allerdings für das Land die Corona Bekämpfungsverordnung Gültigkeit hat, wird dies alles nicht möglich sein. Wie es schließlich am 2. Juni weiter geht, wenn die derzeit gültige Verordnung außer Kraft tritt, das sollte das Land möglichst frühzeitig kommunizieren“, appelliert Landrat Brechtel in Richtung Mainz. Er unterstützt weiterhin das Ansinnen vieler Bürgermeister- und Landratskollegen für Hüttenbetriebe die Selbstbedienung erneut zu gestatten – bis heute hat Mainz auf diese Forderung nicht reagiert.

Menschen mit einer vollständigen Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt oder einer genesenen Covid19-Erkrankung, sind von der Testpflicht ausgenommen. Und überall dort, wo Kontakte erfasst werden müssen, können Gewerbetreibende inzwischen auch die Luca-App nutzen und anbieten.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Luca-App im Landkreis Germersheim

„Technisch, inhaltlich und personell steht der Einführung der Luca-App im Landkreis Germersheim nichts mehr im Weg. Die Kreisverwaltung ist vorbereitet“, kündigt Landrat Dr. Fritz Brechtel die mögliche Nutzung der Luca-App zur Kontakterfassung im Landkreis Germersheim an. Er führt aus: „In Erwartung von weiteren Lockerungen in Verbindung mit steigenden Impfraten und sinkenden Inzidenzen werden Menschen wieder mehr zusammenkommen. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist neben der Impfung und den AHA-Regeln die Kontaktnachverfolgung zur Unterbrechung von Infektionsketten ganz wesentlich.“

Für eine schnelle Kontakterfassung und eine ebenso schnelle Kontaktnachverfolgung kann ab sofort dieLuca-App eingesetzt werden. Wer per Luca-App z.B. bei einer Außengastronomie eincheckt, dessen Kontaktdaten können direkt dem Gesundheitsamt übermittelt werden, falls er hier unwissentlich Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Die Kontaktnachverfolgung und die Unterbrechung möglicher Infektionsketten durch das Gesundheitsamt können damit ohne Zeitverzug erfolgen.

Die App gibt es kostenlos für die Betriebssysteme Android und iOS und als Webapp. Wer kein Smartphone nutzt, kann sich einen persönlichen Luca-Schlüsselanhänger, der einmalig personalisiert werden muss, besorgen. Der Kreis stellt Personen ohne Smartphone diese Anhänger kostenfrei zur Verfügung. Bestellt sind die Anhänger bereits. Sobald sie angekommen sind, wird die Kreisverwaltung mitteilen, wo sie kostenfrei erhältlich sind.

Weitere Informationen gibt es unter www.luca-app.de.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 28.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 72 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5468 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28322783
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49524885
VG JockgrimHatzenbühl13251243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen5781055414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim414837828
 Knittelsheim500500
 Ottersheim900900
 Zeiskam970970
 Summen651861528
Germersheim + So 120617117118
 Summen120617117118
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5468725271125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 27.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 75 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5463 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 5 Fälle seit der gestrigen Meldung).

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt53185194
 Büchelberg311300
 Summen848138278
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28342763
 Minfeld420420
 Steinweiler790781
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49544865
VG JockgrimHatzenbühl12811243
 Jockgrim23722305
 Neupotz591553
 Rheinzabern15021453
 Summen574655414
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28652756
 Summen53395168
VG BellheimBellheim4141237428
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam970970
 Summen6511361028
Germersheim + So 120517117018
 Summen120517117018
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11011072
 Schwegenheim14311411
 Weingarten10511031
 Westheim1033919
 Summen7801074723
      
 Endsummen5463755263125

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim vom 26.05.2021

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 94 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 5458 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 4 Fälle seit der gestrigen Meldung).

Hinweis:

Die Kreisverwaltung Germersheim listet keine Einzelfälle mehr auf, die in Schulen, Kindertagesstätten, Senioreneinrichtungen oder sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen auftreten, solange es sich um vereinzelte Fälle bzw. in der Kontaktnachverfolgung kleine Cluster handelt. Sollte ein Hotspot bekannt werden, der unter Umständen absehbar Auswirkungen auf ein größeres Umfeld haben kann, wird dieser – wie bisher – im Rahmen der täglichen Fallmeldung aufgeführt.

VG / StadtOrtInfizierte seit Beginn der PandemieAktuell infizierte PersonenGesundete bzw. nicht mehr infizierte PersonenLeider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
      
VG HagenbachBerg500500
 Hagenbach199318016
 Neuburg11201075
 Scheibenhardt160160
 Summen377335321
WörthMaximiliansau22932224
 Schaidt571560
 Wörth, Stadt531115164
 Büchelberg311300
 Summen848168248
VG KandelErlenbach110110
 Freckenfeld500500
 Kandel28372733
 Minfeld420420
 Steinweiler791771
 Vollmersweiler1010
 Winden290281
 Summen49584825
VG JockgrimHatzenbühl12701243
 Jockgrim23722305
 Neupotz592543
 Rheinzabern15031443
 Summen573755214
VG RülzheimHördt10911071
 Kuhardt692670
 Leimersheim691671
 Rülzheim28682726
 Summen533125138
VG BellheimBellheim4111337028
 Knittelsheim500500
 Ottersheim901890
 Zeiskam971960
 Summen6481560528
Germersheim + So 120418116818
 Summen120418116818
VG LingenfeldFreisbach631611
 Lingenfeld25632449
 Lustadt11021062
 Schwegenheim14311411
 Weingarten1055991
 Westheim1033919
 Summen7801574223
      
 Endsummen5458945239125

Was bedeutet „bestätigter positiver Fall“?
Von einem bestätigten positiven Fall spricht das Gesundheitsamt, wenn zu einer Person ein positives PCR-Testergebnis vorliegt. Ein Selbsttest oder Schnelltest reicht hierfür nicht aus.
Was bedeutet „neuer Fall“?
Ein neuer Fall entsteht, wenn die Person ein positives PCR-Testergebnis hat und nicht bereits als infiziert erfasst wurde. Es wird nur die Person als Fall gezählt! Weitere positive Testergebnisse der gleichen Person im Verlauf ihrer Erkrankung werden nicht dazugerechnet. Die Person ist und bleibt ein einziger Fall in der Statistik!
Was bedeutet „aktuell bestätigte positive Fälle“?
Die Kreisverwaltung veröffentlicht auch die Anzahl der aktuell bestätigten positiven Fälle. Hierunter fallen alle aktuell infizierten Personen, die noch nicht als genesen gelten können. Alle aktuell bestätigten positiven Fälle befinden sich somit noch in Bearbeitung des Gesundheitsamtes.

Kreisverwaltung Germersheim
29.05.2021