Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Polizei / Terrorverdacht

Mutmaßliches Mitglied des „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg festgenommen / Haftbefehl in Kraft gesetzt

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen

Aleem N.

in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte war am 13. Juni 2022 festgenommen und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
14.06.2022

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (13. Juni 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2022

den deutschen Staatsangehörigen Aleem N.

in Römerberg durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Einsatz erfolgte in Koordination mit Ermittlungsbehörden in der Schweiz. Dort kam es zeitgleich zu Festnahmen und Durchsuchungen gegen drei weitere Beschuldigte durch die Schweizer Bundesanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft Winterthur (vgl. Medienmitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft vom 14. Juni 2022, abrufbar unter: Medienmitteilungen (bundesanwaltschaft.ch))

Der Beschuldigte Aleem N. ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Aleem N. ist seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen. Mitte September 2020 reiste er von Deutschland aus in die Türkei, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. In Syrien wollte der Beschuldigte sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS“) anschließen, sich von dieser militärisch ausbilden lassen und sodann an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitwirken. Hierzu kam es jedoch nicht. Vielmehr kehrte der Beschuldigte Ende Oktober 2020 nach Deutschland zurück.

Spätestens ab April 2021 gliederte sich Aleem N. von Deutschland aus in den IS ein und übte umfangreiche Propagandatätigkeiten für die Vereinigung aus. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Der IS betrachtet derartige Tätigkeiten als gleichwertig mit der unmittelbaren Beteiligung am gewaltsamen Jihad. Daneben unterzog sich Aleem N. wahrscheinlich im Spätherbst 2021 einer telefonischen Befragung durch Verantwortliche des IS. Zweck dieser Befragung war die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Beschuldigten, da dieser sich abermals vorgenommen hatte, in Operationsgebiete des IS zu reisen. Ein solcher Versuch scheiterte im Januar 2022 erneut.

Aleem N. wird im Laufe des Dienstages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Text: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Foto: BKA
14.06.2022