Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den vietnamesischen Staatsangehörigen Anh T. L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Anh T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte wurde am 15. April 2022 in Prag festgenommen und befindet sich seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 2. Juni 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Emilie R.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendliche und als Heranwachsende mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 und Nr. 16 vom 31. März 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Generalbundesanwalt: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds „Islamischer Staat (IS)

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Unterstützer

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. August 2022)

den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H. I.

in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und andere Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H. I. unterstützt haben sollen.

Ahmed H. I. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed H. I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H. I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H. I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.

Ahmed H. I. wird im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
16.08.2022

Polizei / Terrorverdacht

Mutmaßliches Mitglied des „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg festgenommen / Haftbefehl in Kraft gesetzt

Haftbefehl gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Vollzug gesetzt

Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs hat heute den Haftbefehl gegen den deutschen Staatsangehörigen

Aleem N.

in Vollzug gesetzt.

Der Beschuldigte war am 13. Juni 2022 festgenommen und heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt worden.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof
14.06.2022

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ in Römerberg

Die Bundesanwaltschaft hat am Montag (13. Juni 2022) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 1. Juni 2022

den deutschen Staatsangehörigen Aleem N.

in Römerberg durch Beamte des Bundeskriminalamts festnehmen lassen. Der Einsatz erfolgte in Koordination mit Ermittlungsbehörden in der Schweiz. Dort kam es zeitgleich zu Festnahmen und Durchsuchungen gegen drei weitere Beschuldigte durch die Schweizer Bundesanwaltschaft und die Jugendanwaltschaft Winterthur (vgl. Medienmitteilung der Schweizer Bundesanwaltschaft vom 14. Juni 2022, abrufbar unter: Medienmitteilungen (bundesanwaltschaft.ch))

Der Beschuldigte Aleem N. ist der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a i.V.m. § 89a Abs. 1 und 2 Nr. 1 StGB) sowie der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) dringend verdächtig.

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Aleem N. ist seit langem Anhänger jihadistischer und radikalislamischer Ideen. Mitte September 2020 reiste er von Deutschland aus in die Türkei, um von dort weiter nach Syrien zu gelangen. In Syrien wollte der Beschuldigte sich der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS“) anschließen, sich von dieser militärisch ausbilden lassen und sodann an Kampfhandlungen oder terroristischen Anschlägen mitwirken. Hierzu kam es jedoch nicht. Vielmehr kehrte der Beschuldigte Ende Oktober 2020 nach Deutschland zurück.

Spätestens ab April 2021 gliederte sich Aleem N. von Deutschland aus in den IS ein und übte umfangreiche Propagandatätigkeiten für die Vereinigung aus. Seine Aufgabe bestand vor allem darin, offizielle Texte, Videos oder Audiobotschaften des IS aus dem Arabischen ins Deutsche zu übersetzen und auf verschiedenen Kanälen des Messenger-Dienstes Telegram im deutschsprachigen Raum zu verbreiten. Der IS betrachtet derartige Tätigkeiten als gleichwertig mit der unmittelbaren Beteiligung am gewaltsamen Jihad. Daneben unterzog sich Aleem N. wahrscheinlich im Spätherbst 2021 einer telefonischen Befragung durch Verantwortliche des IS. Zweck dieser Befragung war die Überprüfung der Zuverlässigkeit des Beschuldigten, da dieser sich abermals vorgenommen hatte, in Operationsgebiete des IS zu reisen. Ein solcher Versuch scheiterte im Januar 2022 erneut.

Aleem N. wird im Laufe des Dienstages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Text: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof Foto: BKA
14.06.2022