Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Generalbundesanwalt: Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds „Islamischer Staat (IS)

Festnahme eines mutmaßlichen Mitglieds der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ und Durchsuchungsmaßnahmen gegen mutmaßliche Unterstützer

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (16. August 2022)

den syrischen Staatsangehörigen Ahmed H. I.

in Berlin von Beamten des Landeskriminalamtes Berlin festnehmen lassen. Zudem wurden die Wohnung und andere Räumlichkeiten des Beschuldigten durchsucht. Weitere Durchsuchungsmaßnahmen betrafen vier Beschuldigte, die Ahmed H. I. unterstützt haben sollen.

Ahmed H. I. ist der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB) in drei Fällen dringend verdächtig. Zudem besteht der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 2a StGB) sowie des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz (§ 22a Abs. 1 Nr. 7 KrWaffKontrG).

Beispielbild Zelle / Verhaftung, dient lediglich der Visualisierung

In dem Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ahmed H. I. reiste mit Hilfe von drei anderen Beschuldigten im April 2019 über Griechenland und die Türkei nach Syrien aus, um sich dort der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ anzuschließen. Er wollte sich zum Kämpfer ausbilden lassen und für die Organisation an Kampfhandlungen oder Anschlägen beteiligen. Da ihm Kampfeinsätze allerdings aufgrund einer Verletzung nicht möglich waren, fungierte er als Ansprechpartner für mindestens zwei weibliche IS-Anhängerinnen, die ihre Flucht aus einem kurdischen Lager planten. Im Oktober 2019 kehrte Ahmed H. I. mit Erlaubnis seines „Emirs“ nach Deutschland zurück. Von hier aus holte er Informationen über Wege zum Transfer finanzieller Zuwendungen an den IS ein. In der Folgezeit bewegte er den vierten Mitbeschuldigten dazu, als Mittelsmann bei der Übermittlung von Geldern an den IS nach Syrien aufzutreten. Zudem erwarb Ahmed H. I. bei zwei Gelegenheiten über Mittelsmänner in Syrien insgesamt drei Sturmgewehre mitsamt passender Magazine und Munition.

Ahmed H. I. wird im Laufe des morgigen Tages dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
16.08.2022