Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Polizei:

Behörden in Baden-Württemberg üben für den Fall eines bioterroristischen Anschlags

Medieninfo der Pressestelle des Landeskriminalamts Baden-Württemberg

Der Übung liegt folgendes Szenario zugrunde:

(Stuttgart / Mannheim) – Beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg (LKA) ermitteln Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte der Abteilung Staatsschutz gegen eine islamistische Zelle im Großraum Mannheim. Es ist Eile geboten. Kräfte des Spezialeinsatzkommandos (SEK) stürmen zeitgleich die beiden Wohnungen der im Fokus stehenden verdächtigen Personen. In einer Wohnung entdecken sie einen leblosen Körper und stellen sofort fest, dass sie sich mitten in einem improvisierten Labor befinden. Die Verdächtigen experimentierten offensichtlich mit biologischen Kampfstoffen. Zudem stellen die Spezialkräfte eine funktionstüchtige Sprengstoffweste und Waffen fest.

Dieses erfundene Szenario ist Ausgangslage der Großübung am 26. September 2019 in Mannheim. Unter dem Namen „BAO SALUS“ üben rund 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer unter der Leitung des LKA den Einsatz bei einem Biowaffen-Angriff. Der Standort Mannheim hatte sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten auf der Konversionsfläche ergeben.

Das Besondere: Während Polizei, Staatsanwaltschaft, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Öffentlicher Gesundheitsdienst ihr Zusammenwirken proben, sind rund 200 Übungsbeobachter aus dem In- und Ausland anwesend. Dies unterstreicht den hohen Stellenwert dieser landesweiten Pilotübung.

„Die Menschen in unserem Land dürfen sich darauf verlassen, dass unsere Sicherheitsarchitektur im Ernstfall reibungslos und effektiv funktioniert. Es liegt auf der Hand, dass dieses Zusammenspiel regelmäßig geübt werden muss – auch wenn wir alle hoffen, dass der Ernstfall niemals eintritt. Die Dimension dieser Übung zeigt, dass wir auch die Vorbereitung auf einen Ernstfall sehr ernst nehmen und nichts dem Zufall überlassen“, so der Stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Der Präsident des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg, Ralf Michelfelder, betont: „Wir wollen niemandem Angst machen, aber wir müssen auf das Schlimmste vorbereitet sein. Aktuell haben wir keinerlei Erkenntnisse, dass so eine Tat bevorsteht. Der vereitelte Anschlag mit einer Rizin-Biobombe im Juni letzten Jahres in Köln zeigt aber klar, dass wir nicht mehr nur von einer theoretischen Gefahr sprechen. Deshalb ist diese Übung so wichtig und Teil einer professionellen Vorbereitung aller beteiligten Behörden auf derartige Bedrohungen.“

Ein besonderer Fokus liegt bei dieser Übung auf der Feinjustierung der Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure aus den Bereichen der Gefahrenabwehr und Strafverfolgung. Die Einsatzkräfte des LKA übernehmen verantwortlich die Entschärfung der Sprengstoffweste, die Tatortarbeit und die Sicherung von Daten in der kontaminierten Umgebung. Zudem führt das LKA die Ermittlungen zu den Tatverdächtigen und beleuchtet die Hintergründe der Tat. Die Feuerwehr dekontaminiert die Beweismittel, Tatverdächtige, Anwohner und eingesetzte Kräfte. Die Analytische Task Force des Bundes am Standort Mannheim kümmert sich zusammen mit den Einsatzkräften des Kompetenzzentrums Gesundheitsschutz des Landesgesundheitsamtes um die Detektion, Identifikation und Analyse möglicher Kampfstoffe.

Kräfte des örtlichen Gesundheitsamtes kümmern sich um die seuchenhygienischen Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausbreitung der biologischen Gefahren. Hierzu müssen Tatverdächtige, alle Anwohnerinnen und Anwohner sowie alle Einsatzkräfte untersucht werden. Bei Bedarf leiten die Kräfte klinische Behandlungen in die Wege und entscheiden über Quarantänemaßnahmen. Beraten werden sie hierbei durch eine Beratergruppe für Biologische Einsatzlagen des Robert Koch-Instituts. Ansprechpartner für straf- und strafprozessrechtliche Fragestellungen und Entscheidungen ist die Staatsanwaltschaft Mannheim. Das Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin des Universitätsklinikums Heidelberg ist mit mehreren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ebenfalls vor Ort, um für die Spurensicherung relevante Proben zu nehmen und Fragen im Zusammenhang mit der Leichenschau und einer Obduktion zu klären. Während sich der Schwerpunkt der Maßnahmen direkt in der Tatortwohnung und dem näheren Umfeld abspielt, obliegen dem Einsatzstab des Polizeipräsidiums Mannheim und dem Krisenstab der Stadt Mannheim die Gesamteinsatzleitung.

Besonders die Optimierung der Kommunikationswege ist ein wichtiges Ziel der Übung. „Für das Polizeipräsidium Mannheim ist es wichtig, sich mit eigenen Kräften an einem solchen Szenario eng abgestimmt zu beteiligen und das taktische Vorgehen realitätsnah zu üben. Insgesamt ist die reibungslose Kooperation verschiedener Behörden und eine enge und gute Zusammenarbeit mit den Spezialisten vor Ort ein Erfolgsgarant für die Zukunft. Diese Übung leistet einen wichtigen Beitrag dazu, in schwierigen Lagen notwendige Handlungsroutinen auszubilden und ein hohes Qualitätsniveau zu gewährleisten“, so Andreas Stenger, Präsident des Polizeipräsidiums Mannheim.

Übungsteilnehmer:

  • Landeskriminalamt Baden-Württemberg
  • Polizeipräsidium Mannheim
  • Polizeipräsidium Einsatz
  • Staatsanwaltschaft Mannheim
  • Stadt Mannheim
  • Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
  • Universitätsklinikum Heidelberg, Institut für Rechts- und Verkehrsmedizin
  • Robert Koch-Institut

Text: Landeskriminalamt Baden-Württemberg Foto: pixabay
27.09.2019