Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern einer islamistischen terroristischen Vereinigung

Karlsruhe (ots) – Die Bundesanwaltschaft hat heute (6. Juli 2023) aufgrund von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs

  • den turkmenischen Staatsangehörigen Ata A.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Mukhammadshujo A.
  • den kirgisischen Staatsangehörigen Abrorjon K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Nuriddin K.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Shamshud N.
  • den tadschikischen Staatsangehörigen Said S.
  • sowie den tadschikischen Staatsangehörigen Raboni Z.

durch Beamte des Bundeskriminalamts, unter Beteiligung des Landeskriminalamts Nordrhein-Westfalen, festnehmen lassen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in Nordrhein-Westfalen. Der Einsatz ging auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz zurück und war zudem eng mit Ermittlungsbehörden in den Niederlanden koordiniert. Dort kam es zeitgleich zur Festnahme von zwei weiteren Personen (vgl. Medienmitteilung der niederländischen Bundesanwaltschaft vom 6. Juli 2023, in Englisch abrufbar unter: https://www.prosecutionservice.nl/latest).

Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, eine terroristische Vereinigung im Inland gegründet und sich an dieser mitgliedschaftlich beteiligt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Zudem wird ihnen die Unterstützung der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (IS) vorgeworfen (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB).

In den Haftbefehlen wird ihnen im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Die sieben vorgenannten Beschuldigten sind seit längerem miteinander bekannt und teilen eine radikal-islamische Einstellung. Kurz nach Beginn des Krieges in der Ukraine im Frühjahr 2022 reisten sie von dort aus nahezu zeitgleich nach Deutschland ein. Ende Juni 2022 schlossen sie sich hier zu einer terroristischen Vereinigung zusammen, mit dem Ziel, in Deutschland öffentlichkeitswirksame Anschläge im Sinne des IS zu verüben. Der Vereinigung gehörte auch der heute in den Niederlanden festgenommene Mann an. Die Gruppierung stand in Kontakt mit im Ausland befindlichen Mitgliedern des regionalen IS-Ablegers „Islamischer Staat Provinz Khorasan“ (ISPK). Zur Umsetzung ihres Vorhabens fassten die Beschuldigten bereits Anschlagsobjekte in Deutschland ins Auge, kundschafteten mögliche Tatorte aus und versuchten, sich Waffen zu beschaffen. Ein konkreter Anschlagsplan bestand allerdings zum Zeitpunkt der heutigen Festnahme noch nicht.

Mit Ausnahme von Abrorjon K. sammelten die in Deutschland festgenommenen Beschuldigten zudem seit April 2022 Geld für den IS und transferierten dieses wiederholt zu der Vereinigung ins Ausland.

Die Beschuldigten werden im Laufe des heutigen Tages sowie morgen dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihnen die Haftbefehle eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
06.07.2023

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof

Anklage wegen geheimdienstlicher Agententätigkeit und Beihilfe zur Freiheitsberaubung erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 12. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Kammergerichts in Berlin Anklage gegen

den vietnamesischen Staatsangehörigen Anh T. L.

erhoben.

Gegen den Angeschuldigten besteht der hinreichende Tatverdacht der geheimdienstlichen Agententätigkeit (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB) sowie der Beihilfe zur Freiheitsberaubung (§ 239 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1, § 27 StGB).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Am 23. Juli 2017 wurde der vietnamesische Staatsangehörige Xuan Thanh Trinh gemeinsam mit seiner Begleiterin im Rahmen einer Operation des vietnamesischen Geheimdienstes auf offener Straße in Berlin gewaltsam in einen Transporter gezerrt und sodann gegen seinen Willen nach Vietnam verbracht. Die Entführung wurde von Mitarbeitern des vietnamesischen Geheimdienstes und Bediensteten der vietnamesischen Botschaft in Berlin sowie mehreren in Europa lebenden vietnamesischen Staatsangehörigen durchgeführt, darunter Anh T. L. Dieser war in die Ausführung der Operation eingebunden, an der Ausspähung der Opfer im Vorfeld beteiligt und fungierte als Fahrer für bei der Operation eingesetzte Kraftfahrzeuge.

Die Bundesanwaltschaft hatte am 10. August 2017 die Ermittlungen wegen der Entführung des Xuan Thanh Trinh und seiner Begleiterin von der Staatsanwaltschaft Berlin übernommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 69 vom 10. August 2017). Der Angeschuldigte wurde am 15. April 2022 in Prag festgenommen und befindet sich seit dem 1. Juni 2022 in Deutschland in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 38 vom 2. Juni 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Anklage gegen ein mutmaßliches Mitglied der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ erhoben

Karlsruhe – Die Bundesanwaltschaft hat am 11. August 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf Anklage gegen

die deutsche Staatsangehörige Emilie R.

erhoben.

Die Angeschuldigte ist hinreichend verdächtig, sich als Jugendliche und als Heranwachsende mitgliedschaftlich in einer terroristischen Vereinigung im Ausland betätigt zu haben (§ 129a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, §§ 1, 3, 105 JGG).

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Emilie R. ist seit 2013 Anhängerin des Salafismus. Im Juni 2014 ging sie nach islamischem Ritus die Ehe mit einem gleichgesinnten Mann ein. Beide reisten im Juli 2014 von Deutschland über die Türkei nach Syrien aus und schlossen sich dort in der Folgezeit der ausländischen terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat (IS)“ an. Während der Ehemann Dienste in verschiedenen Kampfeinheiten der Organisation versah, sorgte die Angeschuldigte für den Haushalt und die gemeinsamen Kinder. Hierfür erhielt die Familie Alimentierungen vom IS. Mit ihrem Ehemann trainierte Emilie R. den Gebrauch von Schusswaffen, um nötigenfalls selbst aktiv für den IS kämpfen zu können. Gegenüber anderen Vereinigungsmitgliedern erklärte sich das Paar bereit, in Deutschland einen Selbstmordanschlag zu begehen. Das Vorhaben wurde aber letztlich nicht weiterverfolgt. Zudem warb Emilie R. im Internet für den IS. Insbesondere bemühte sie sich darum, Mädchen und Frauen in Deutschland zu einer Ausreise nach Syrien zu bewegen. Dazu erteilte die Angeschuldigte Ratschläge, wie eine solche Ausreise sowie eine Heirat mit IS-Kämpfern zu bewerkstelligen sei.

Emilie R. befand sich seit Anfang 2019 in Gefangenschaft bei kurdischen Kräften in Syrien. Im Zuge ihrer Wiedereinreise nach Deutschland wurde sie am 31. März 2022 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr. 15 und Nr. 16 vom 31. März 2022).

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.08.2022

Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) / Terror

Anklage u.a. wegen eines mutmaßlich islamistisch motivierten Messerangriffs in einem Fernzug der Deutschen Bahn erhoben

(Karlsruhe) – Die Bundesanwaltschaft hat am 23. Juni 2022 vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München Anklage gegen

den palästinensischen Volkszugehörigen Abdalrahman A.

erhoben.

Der Angeschuldigte ist des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung in drei Fällen sowie in einem weiteren Fall der gefährlichen Körperverletzung (§ 211 Abs. 2, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nrn. 2 und 5, § 22, 23 Abs. 1 StGB) hinreichend verdächtig. Zusätzlich werden ihm Körperverletzung (§ 223 Abs. 1 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 Abs. 1 StGB) zur Last gelegt.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

  1. Abdalrahman A. weist eine radikal-islamische Gesinnung auf. Spätestens im September 2021 fasste er den Entschluss, einen Beitrag zum weltweiten Jihad durch die wahllose Tötung „ungläubiger“ Nichtmuslime in Deutschland zu leisten. Dazu näherte er sich am Morgen des 6. November 2021 im Fernzug der Deutschen Bahn ICE 928 von Passau nach Nürnberg von hinten dem Sitzplatz eines männlichen Fahrgastes und stach diesem mit einem Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8,5 cm achtmal kräftig in den Kopf-, Hals- und Brustbereich. Sodann versetzte er einem in demselben Wagen sitzenden anderen Fahrgast mit großer Wucht zwei Stiche in den Kopf. Einem dritten zu Hilfe eilenden Mann fügte der Angeschuldigte Schnittverletzungen an der Stirnseite und am rechten Handrücken zu. Anschließend lief Abdalrahman A. in den angrenzenden Wagen und stach dort einem vierten Fahrgast achtmal kraftvoll gegen den Schädel sowie mindestens zweimal in den Brust- und Bauchbereich. Das erste, zweite und vierte Opfer erlitten durch die Angriffe zum Teil schwerwiegende und potentiell lebensgefährliche Verletzungen.
  2. Unmittelbar nach diesem Vorfall bezeichnete sich Abdalrahman A. selbst als psychisch krank. Am 7. November 2021 wurde er auf Grund eines Unterbringungsbefehls des Amtsgerichts Nürnberg in das Bezirksklinikum Regensburg eingewiesen. Dort schlug er am Morgen des 20. Dezember 2021 aus radikal-islamischen Motiven einen Pfleger mit der Hand mindestens einmal schmerzhaft ins Gesicht.
  3. Am Morgen des 3. Januar 2022 stieß Abdalrahman A. in seinem Isolierzimmer im Bezirksklinikum Regensburg einen Fensterflügel solange gegen die Wand, bis die Sicherheitsglasscheibe splitterte und sich zwei Metallstangen lösten. Alsdann hieb er mit einer dieser Metallstangen auf die Schleusentür des Zimmers ein und brachte auch deren Sicherheitsglas zum Zersplittern. Hierdurch entstand ein Schaden in Höhe von etwa 5.000 Euro.

Nach den Ergebnissen einer eingehenden psychiatrischen Untersuchung sowie weiterer Ermittlungen ist davon auszugehen, dass Abdalrahman A. nicht an einer psychischen Erkrankung leidet. Vor diesem Hintergrund befindet er sich seit dem 21. Januar 2022 in Untersuchungshaft, zunächst auf Grund eines Haftbefehls des Amtsgerichts Nürnberg vom 19. Januar 2022, der am 2. Mai 2022 durch einen Haftbefehl des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs ersetzt wurde. Die Bundesanwaltschaft hat die Ermittlungen wegen der besonderen Bedeutung des Falles (§ 120 Abs. 2 Nr. 3 a) GVG) am 11. März 2022 an sich gezogen.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
25.07.2022