Germersheim und Landkreis GER

Orte der Nachhaltigkeit

Landrat Brechtel wirbt für Meldung guter Initiativen

„Bewusst leben, nachhaltig leben und unseren Nachkommen eine lebenswerte Welt hinterlassen, dafür setzen sich viele Menschen mit unterschiedlich großen und kleinen Ideen und Initiativen ein. Diese sichtbar zu machen und dadurch zur Nachahmung anregen, möchte das Landes-Projekt „Orte der Nachhaltigkeit“. Auch im Landkreis Germersheim gibt es solche Initiativen, weshalb ich auf dieses Projekt besonders aufmerksam machen möchte“, sagt Landrat Dr. Fritz Brechtel. Mit einem Schreiben hat er alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister auf „Orte der Nachhaltigkeit“ aufmerksam gemacht und für eine Meldung der lokalen Engagements geworben. Auch Bürgerinnen und Bürger können Vorschläge direkt einreichen.

Orte der Nachhaltigkeit sind Orte, Projekte oder Initiativen, die bewusst ressourcenschonend und mit Blick auf Konsummuster gestaltet sind. Das können Repair-Cafés und Kleidertausch-Angebote sein, genauso wie Refill-Stationen oder Foodsharing-Aktionen sein. Landrat Brechtel ergänzt, dass auch Kommunen oder Bürgerengagements dazu zählen, in denen die Vor-Ort-Vermarktung eine zentrale Rolle spielt, Flächen zum Anbau von Obst und Gemüse zur Verfügung gestellt werden oder besonders das Thema Verschwendung und Vermüllung im Fokus sind. „Es geht darum, Beispiele öffentlich zu machen, in denen schon heute so konsumiert und gelebt wird, dass heutige und künftige Generationen ihre Bedürfnisse erfüllen können und dabei die Belastbarkeitsgrenzen der Erde nicht gefährden“, so Landrat Brechtel. Die eingereichten Vorschläge werden von den kommunalen Spitzenverbänden und dem Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz ausgewertet und in regelmäßigen Abständen ausgezeichnet. Weitere Informationen und den Meldebogen gibt es unter https://landkreistag.rlp.de/homepage/umwelt-klimaschutz-nachhaltigkeit/orte-der-nachhaltigkeit/

Kreisverwaltung Germersheim
14.04.2022

Informationen zur Freigabe der ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)

Beitrag zur Abmilderung der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine

Um die Auswirkungen des Ukrainekrieges auf die Landwirtschaft abzumildern und einen Beitrag zur Futterversorgung zu leisten, wurde auf Ebene des Bundes für das Jahr 2022 folgendes entschieden:

Brachliegende Flächen nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 (Code 062) dürfen ab dem 1. Juli 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

Flächen mit Zwischenfruchtanbau oder Gründecke nach Artikel 46 Absatz 2 Buchstabe in der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 dürfen im Jahr 2022 durch Beweidung mit Tieren oder durch Schnittnutzung zu Futterzwecken genutzt werden.

Macht ein Betrieb hiervon Gebrauch, hat er die betroffenen Flächen der zuständigen Behörde bis zum 15. September 2022 mitzuteilen.

Hinweise:

Die Regelungen zur Anbaudiversifizierung gelten weiterhin. Für die Berechnung der Anteile der verschiedenen Kulturen nach Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013 wird der Zeitraum vom 1. Juni bis 15. Juli berücksichtigt (§ 17 Abs. 1 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung). Erfolgt die Futternutzung der brachliegenden Flächen vor dem 16. Juli, so gelten die Flächen nicht mehr als Brache, sondern als Gras- oder Grünfutterpflanzen.

Für Flächen, welche nach § 32a der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung als für Honigpflanzen genutztes Land angemeldet wurden, ist ab 1. Oktober lediglich eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Eine Ausnahmegenehmigung, die eine Schnittnutzung zur Futtergewinnung dieser Flächen erlaubt, ist rechtlich nicht zulässig.

Nach § 28 Abs. 2 und § 29 Abs. 3 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung ist eine Beweidung oder Schnittnutzung von Pufferstreifen / Feldrändern und Streifen von beihilfefähigen Hektarflächen an Waldrändern außerhalb des Sperrzeitraums nach § 5 Abs. 4 der Agrarzahlungen-Durchführungsverordnung (01.04. – 30.06.) immer erlaubt.

Weitere Informationen und alle wichtigen Termine gibt es auf der Homepage des Landkreises Germersheim unter www.kreis-germersheim.de/agrar.

Kreisverwaltung Germersheim
14.04.2022

Schülerfahrkarten online beantragen

Im Landkreis Germersheim werden auch im Schuljahr 2022/2023 die Schülerbeförderungstickets online beantragt. Für das kommende Schuljahr steht den Eltern, deren Kinder in eine weiterführende Schule im Landkreis Germersheim wechseln, das Eingabeportal auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim zur Verfügung. Ein Infobrief für die Eltern über das genaue Verfahren liegt bei den Schulen bereit und ist auf der Kreishomepage eingestellt.

Die Onlinebeantragung garantiert eine schnelle Bearbeitung und ermöglicht auch das elektronische Beifügen notwendiger Unterlagen, wie z. B. dem Passbild. Falls die Eltern nicht die Möglichkeit haben Anhänge einzuscannen, können diese auch direkt an die Kreisverwaltung Germersheim versendet werden oder an der weiterführenden Schule zur Weitergabe abgegeben werden. Nach erfolgreicher Antragstellung erhält der Nutzer eine Bestätigungsmail. Sollte Ihnen keine Bestätigungsmail zugehen, wurde der Antrag auch nicht erfolgreich übermittelt.

Im Landkreis Germersheim besuchen ca. 9000 Schülerinnen und Schüler die kreiseigenen Schulen. Insgesamt, also mit den Schülerinnen und Schülern der Grundschulen, bestellt bzw. erstellt die Kreisverwaltung jährlich ca. 3.000 Schülerbeförderungstickets.

Den Antrag und viele weitere nützliche Informationen findet man unter www.kreis-germersheim.de im Bereich „Formulare Downloads – Schülerbeförderung“. Für Eltern ohne Internetzugang ist die Antragstellung auch postalisch möglich. Unterlagen erhalten diese über die Kreisverwaltung Germersheim.

Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Germersheim, die keine kreiseigene Schule, sondern weiterführende Schulen im Landkreis Südliche Weinstraße, der Stadt Landau oder Speyer besuchen, müssen sich dort bei den jeweiligen Städten/Kreisen und Schulen registrieren.

Kreisverwaltung Germersheim
13.04.2022

Bisons im Viehstrich

v.L.: Landrat Dr. Fritz Brechtel, Landrat Dietmar Seefeldt und Landwirt Thomas Kieffer bei der Ankunft der zwei Bisons im Viehstrich.
Foto: Kreisverwaltung Germersheim

Fünf Bisons leben inzwischen auf der neu eingerichteten Weidefläche in Kapsweyer, zwei der mächtigen Tiere sind erst am letzten Samstag eingezogen. Die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) haben die Ankunft der beiden Tiere vor Ort verfolgt.

Zusammen mit dem Pächter, Thomas Kieffer aus Schweighofen, realisiert das Naturschutzgroßprojekt damit ein wichtiges Teilziel des Pflege- und Entwicklungsplans. Insgesamt sollen bis voraussichtlich Ende des Jahres 20 bis 30 Bisons auf den Projektflächen leben.

Durch den ganzjährigen Aufenthalt der Bisons auf den Flächen soll ein ökologisch besonders wertvolles und vielfältig strukturiertes Grünland mit integrierten Wald- und Gebüschanteilen sowie krautigen Säumen entwickelt werden. Durch das „wilde“ Verhalten der Tiere werden besondere landschaftsgestaltende Effekte wirksam, von denen durch die entstehende Strukturvielfalt u.a. auch zahlreiche Insekten- und Vogelarten profitieren.

Kreisverwaltung Germersheim
13.04.2022

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

„Deutsch A1.1 – für Anfänger“

  • Kurs mit Evlampiia Korkishko, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.07, Beginn: Montag, 25.04.2022, 18:30 – 20:00 Uhr, Kursdauer: 35 Termine (montags, mittwochs und freitags), kostenlos für geflüchtete Menschen aus der Ukraine.

„Demokratieführerschein – Der Führerschein zum Mitmischen in Deiner Kommune“ – Kurs-Nr.: C1024001KV

  • Kurs mit Etienne Brödel, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.02, Beginn: Freitag, 29.04.2022, 17:00 – 18:30 Uhr, Kursdauer: 7 Termine, Kosten: 15,00 Euro/Person.

„Umgang mit dem Handy – Einsteiger-Schulung Mobile Endgeräte“ – Kurs-Nr.: C5017001KV

  • Kurs mit Hendrik Jonathan, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), UG, Geschäftsstelle der Kvhs, EDV-Raum, Beginn: Freitag, 29.04.2022, 18:00 – 20:15 Uhr, Kursdauer: 4 Termine, Kosten: 55,00 Euro/Person.

„Einbürgerungstest, Termin 11 – am Vormittag“ – Kurs-Nr.: C1021011KV

  • Test mit Karin Träber, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.01, Termin 11: Montag, 13.06.2022,  10:00 – 11:00 Uhr, Testdauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: 13.05.2022.

„Einbürgerungstest, Termin 12“ – Kurs-Nr.: C1021012KV

  • Test mit Karin Träber, Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), EG, Saal E.01, Termin 12: Montag, 13.06.2022, 15:00 – 16:00 Uhr, Testdauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person, Anmeldeschluss: 13.05.2022.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule Germersheim zwingend erforderlich, telefonisch unter 07274-53334 oder -53382, per E-Mail an vhs@kreis-germersheim.de.

Kontaktdaten:

Geschäftsstelle der Kreisvolkshochschule Germersheim,  Ritter-von-Schmauß-Straße/Ecke Paradeplatz 8, Seiteneingang der Berufsbildenden Schule (BBS), UG, 76726 Germersheim, Tel. 07274-53334 oder -53382, E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de.

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr

Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr

Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten. Bitte vorab einen Termin vereinbaren.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule Germersheim
13.04.2022