Wirtschaft, Finanzen & Rente

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2021

Anhaltende Frühjahrsbelebung reduziert Arbeitslosigkeit

„Durch die Frühjahrsbelebung entwickelt sich der Arbeitsmarkt solide. Die anhaltenden Einschränkungen in vielen Bereichen bremsen die Erholung zwar, führen aber insgesamt zu keinen neuen Belastungen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: -56.000 auf 2.771.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +127.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Im Zuge der anhaltenden Frühjahrsbelebung liegt die Zahl der Arbeitslosen im April 2021 mit 2.771.000 um 56.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt ist sie um 9.000 gestiegen. Die Arbeitslosenquote sank um 0,2 Prozentpunkte auf 6,0 Prozent. Im Vergleich zum April des vorigen Jahres hat sich die Arbeitslosenzahl um 127.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote verzeichnet im Vorjahresvergleich ein Plus von 0,2 Prozentpunkten. Allerdings war der April 2020 bereits massiv von der Corona-Krise betroffen. Deren Folgen belaufen sich auf ein Plus von etwa 500.000 Arbeitslosen bzw. 1,1 Prozentpunkten bei der Arbeitslosenquote. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 4,6 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, lag im April bei 3.562.000 Personen. Das waren 105.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 25. April für 116.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit hat die angezeigte Personenzahl zuletzt wieder deutlich nachgegeben.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Februar 2021 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 3,27 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds hatte nach dem bisherigen Höchststand im April mit knapp 6 Millionen sukzessive abgenommen, seit November steigt sie mit den erneuten Eindämmungsmaßnahmen stetig wieder an.

Erwerbstätigkeit und Beschäftigung

In Folge der Corona-Krise hatten sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, zuletzt stabilisierten sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März 2021 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 16.000 gestiegen. Mit 44,37 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 632.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung, deren Daten nur bis Februar 2021 reichen, nahm in diesem Monat saisonbereinigt um 15.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Februar nach Hochrechnungen der BA um 107.000 auf 33,52 Millionen Beschäftigte gesunken. Stärker von den coronabedingten Maßnahmen ist die geringfügig entlohnte Beschäftigung betroffen. Nach vorläufigen, hochgerechneten Daten der BA gab es im Februar mit 6,86 Millionen um 557.000 weniger geringfügig entlohnte Beschäftigte (insgesamt) als im Vorjahresmonat. Fast die Hälfte des Rückgangs ging auf das Gastgewerbe zurück.

Arbeitskräftenachfrage

Im April waren 629.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 2.000 mehr als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 14.000 erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – stieg im April 2021 um 2 Punkte auf 104 Punkte. Er liegt damit 10 Punkte über dem Wert des bereits von Corona betroffenen Vorjahresmonat April 2020. Gegenüber März 2020, dem letzten Monat vor dem ersten Lockdown, gibt es einen Rückgang von 9 Punkten.

Geldleistungen

988.000 Personen erhielten im April 2021 Arbeitslosengeld, 35.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.911.000. Gegenüber April 2020 war dies ein Rückgang von 43.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2020 bis April 2021 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 345.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle. Das waren 39.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Der Rückgang ist dabei nicht mit einem rückläufigen Interesse von jungen Menschen an der Berufsausbildung gleichzusetzen. Vielmehr unterbleiben Meldungen, weil die gewohnten Zugangswege beeinträchtigt sind und durch digitale Alternativen nicht vollständig ersetzt werden können. 190.000 Bewerberinnen und Bewerber sind noch unversorgt. Gleichzeitig waren 433.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 22.000 weniger als vor einem Jahr. In diesem Rückgang spiegeln sich die Einschränkungen und Unsicherheiten durch die Pandemie sowie die Transformationsprozesse in der Wirtschaft wider. Von den gemeldeten Ausbildungsstellen waren 250.000 im April noch unbesetzt. Der Ausbildungsmarkt ist im April aber noch stark in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Der Corona-Zuschlag soll die Belastungen des mehrmonatigen Lockdowns für Menschen, die Leistungen der Grundsicherung oder Sozialgeld beziehen, abmildern. Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Ein entsprechender Bescheid wird versandt.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-grundsicherung/

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Die Auszahlung erfolgt einige Tage nach der regulären Kindergeldzahlung. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderbonus

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Beschäftigtenqualifizierung weiterhin auf hohem Niveau

Demografischer Wandel, Strukturwandel und Digitalisierung machen die Qualifizierung von Beschäftigten immer wichtiger. Die BA kann die Betriebe dabei durch Qualifizierungsberatung, Zuschüsse zu den Lehrgangskosten sowie zum Arbeitsentgelt fördern.

„Die regelmäßige Weiterbildung von Beschäftigten wird künftig zu einem wesentlichen unternehmerischen Erfolgsfaktor und unabdingbar, wenn es darum geht, die Transformation gut zu meistern. Wer in die Qualifizierung seiner Beschäftigten investiert, investiert also unmittelbar in die Zukunft seines Unternehmens“, so Detlef Scheele, Vorstandsvorsitzender der Bundesagentur für Arbeit (BA). „Als Bundeagentur für Arbeit haben wir inzwischen vielfältige gesetzliche Möglichkeiten, um die Betriebe dabei mit Beratung und verschiedenen Instrumenten noch besser zu unterstützen.“, so Scheele.
Trotz der Pandemie und ihren Auswirkungen haben im letzten Jahr knapp 30.000 Beschäftigte eine geförderte Qualifizierungsmaßnahme begonnen. Im Jahr davor waren es rund 35.000 Beschäftigte. Der Rückgang fällt damit deutlich geringer aus als man hätte erwarten können.
Dass weniger Beschäftigte eine durch die BA geförderte Weiterbildung begonnen haben, erklärt sich durch die Pandemie und ist eine der Folgen der Lockdowns. Denn eine Umstellung auf alternative Durchführungsformen war nicht allen Bildungsanbietern sofort möglich.
16.000 dieser Beschäftigten waren Männer, 13.600 von ihnen Frauen. Sie bildeten sich hauptsächlich zur Fachkraft für Pflege fort, gefolgt von den Fahrzeugführern im Straßenverkehr. Unter dem Begriff „Fachkraft für Pflege“ werden seit der Umstellung auf die generalistische Pflegeausbildung alle Pflegefachkräfte zusammengefasst, z.B. Alten- und Gesundheits- und Krankenpfleger. Zu Pflegefachkräften bildeten sich knapp 8.600 Personen, hauptsächlich Frauen, fort. In der Mehrzahl der Fälle waren es beschäftigte Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehehelfer, die eine solche Weiterbildung begonnen haben.

In der Fahrzeugführung im Straßenverkehr wollten sich knapp 6.000 Personen, hauptsächlich Männer, fortbilden. Der stärker werdende Online-Handel während der Pandemie könnte zu höheren Bedarfen an Fahrzeugführern geführt haben.
Auch im Vorjahr belegten die Pflegeausbildungen einen absoluten Spitzenplatz. Die Pflegefachkräfte lagen mit gut 12.000 Personen vorn, allerdings gefolgt von den Kaufleuten für Verkehr und Logistik.

Damit es attraktiver wird, auch Zeiten der Kurzarbeit für berufliche Weiterbildung zu nutzen, hat der Gesetzgeber Erleichterungen eingeführt. Unter bestimmten Voraussetzungen können nämlich Sozialversicherungsbeiträge sowie Lehrgangskosten bei beruflicher Weiterbildung während der Kurzarbeit erstattet werden.
Die BA empfiehlt deswegen jedem Unternehmen, sich vor Beginn jeder Qualifizierung ihrer Beschäftigten mit dem Arbeitgeberservice ihrer regionalen Arbeitsagentur in Verbindung zu setzen.

Hintergrund:

Mit dem zum 01.01.2019 in Kraft getretenen Qualifizierungschancengesetz (QCG) wurde die Weiterbildungsberatung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Qualifizierungsberatung für Arbeitgeber gestärkt. Darüber hinaus wurde die Weiterbildungsförderung für Beschäftigte erweitert und mit dem Arbeit-von-morgen-Gesetz (verkündet am 28.05.2020) nochmals deutlich gestärkt.

Das Arbeit-von-morgen-Gesetz ermöglicht Arbeitgebern seit 01.01.2021 Sammelanträge zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für mehrere ihrer Beschäftigten mit vergleichbarem Weiterbildungsbedarf zu stellen.

Mit dem Sammelantragsverfahren verbunden ist eine deutliche Vereinfachung des gegenwärtigen komplexen Prozesses zur Umsetzung der Weiterbildungsförderung im Rahmen der Individualförderung bei der Beschäftigtenqualifizierung („ein Antrag – eine Bewilligung“).

Mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz wurde u.a. die Förderung der beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit in § 106a SGB III zum 01.01.2021 neu geregelt und von der bisherigen Förderung von Beschäftigten nach § 82 SGB III entkoppelt. Dies ist neben dem finanziellen Anreiz der hälftigen Erstattung von SV-Beiträgen mit einer nochmaligen Erleichterung des Antragsverfahrens verbunden. Unter den Voraussetzungen des § 106a Abs.2 SGB III werden auch die Lehrgangskosten bezuschusst.

Bundesagentur für Arbeit
03.05.2021

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz

Rentenversicherung schickt Versicherungsnummer zu

Wichtige Post für Berufsstarter

Viele junge Menschen bekommen jetzt zum ersten Mal Post von der Deutschen Rentenversicherung. Denn sie beginnen im Sommer eine Ausbildung oder ein duales Studium.

Versicherungsnummer gilt ein Leben lang

Mit diesem Brief erhalten sie ihren Sozialversicherungsausweis zusammen mit ihrer persönlichen Versicherungsnummer. Diese gilt ein Leben lang. Deshalb ist es wichtig, alle Daten genau zu überprüfen und das Dokument sorgfältig aufzubewahren. Sind die Angaben darin nicht korrekt, muss man dies der Rentenversicherung mitteilen. Auch wer mehrere Versicherungsnummern hat, muss dies melden. Das ist wichtig, denn über die Versicherungsnummer werden alle Beschäftigungszeiten im Rentenkonto festgehalten. Und daraus wird später die Rente berechnet.

Sozialversicherungsausweis kommt automatisch

Den Sozialversicherungsausweis brauchen Berufsanfänger nicht selbst zu beantragen, er wird automatisch zugesandt.

Was tun bei Verlust oder Arbeitgeberwechsel?

Wer den Sozialversicherungsausweis verliert, kann bei seinem Rentenversicherungsträger oder seiner Krankenkasse einen neuen beantragen. Wer den Arbeitgeber wechselt, muss den Sozialversicherungsausweis dem neuen Arbeitgeber vorlegen.

Mehr Tipps zum Start ins Berufsleben gibt es auf www.rentenblicker.de

Weitere Auskünfte gibt es bei der Deutschen Rentenversicherung Rhein-land-Pfalz, über das Servicetelefon unter 0800 1000 480 16 und im Internet unter www.drv-rlp.de

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
03.05.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS-Stiftung: 12.000 Euro für nachhaltige Umweltprojekte

Die Umwelt-Stiftung der SWS fördert Projekte und Bildungsmaßnahmen rund um den Klimaschutz.
Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock

Die Stiftung der Stadtwerke Speyer (SWS) für erneuerbare Energien und Umwelt will auch 2021 Projekte im Sinne des Klima- und Umweltschutzes fördern. Dafür wird ein Geldbetrag in Höhe von 12.000 Euro ausgelobt.

SWS-Geschäftsführer Wolfgang Bühring beschreibt, worauf es dabei ankommt: „Durch die Förderung möchten wir die Menschen in unserem Netzgebiet darin unterstützen, sich über die Nachhaltigkeit im Umgang mit erneuerbaren Energien weiter Gedanken zu machen und diese praktisch umzusetzen.“ Neben Speyer zählen Römerberg, Dudenhofen, Harthausen und Otterstadt zum Netzgebiet der SWS.

Um das Bewusstsein im Umgang mit natürlichen Ressourcen zu schärfen, will die Stiftung mit dem jährlich ausgeschütteten Geld gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen fördern, die sich aktiv für den Klima- und Umweltschutz einsetzen. Das kann durch die Durchführung von Veranstaltungen oder Vortragsreihen sein, durch Bildungsmaßnahmen zum Umweltschutz oder durch Projekte auf den Gebieten erneuerbare Energien, alternative Stromerzeugung, Ressourcenschonung, Umweltbildung oder -technik. „Die Kreativität der lokalen Akteure ist hierbei gefragt“, macht Bühring deutlich. Im Besonderen freut sich der Geschäftsführer, wenn Kinder und Jugendliche von den Angeboten profitieren.

Im vergangenen Jahr wurden einmalig 23.500 Euro ausgeschüttet. 15.000 Euro erhielt der Verein „InSPEYERed“ zur Anschaffung zweier E-Lastenräder zur kostenlosen Ausleihe. 5.000 Euro gingen an den Verein Forschungswerkstatt Natur-Kunst-Technik und 3.500 Euro an den Verein Miteinander.

Bewerbungen für den Umweltpreis 2021 können inklusive einer kurzen Projektbeschreibung bis Dienstag, 23. Februar 2021, abgegeben werden: Stadtwerke Speyer GmbH, Georg-Peter-Süß-Straße 2, 67346 Speyer oder per E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de, Stichwort: „SWS-Stiftung Umwelt“. Die Projekte müssen 2021/22 umgesetzt werden.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Lovelyday12 – Adobe Stock
19.01.2021

Bundesagentur für Arbeit

Kinderbonus an 10 Millionen Familien ausgezahlt

Familienkasse zieht positive Bilanz

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit hat die Auszahlung des Kinderbonus weitestgehend abgeschlossen. Die Bundesregierung hatte im letzten Jahr im Rahmen des Corona-Konjunkturpakets beschlossen, für jedes im Jahr 2020 kindergeldberechtigte Kind 300 € als Unterstützung auszuzahlen.

Der Kinderbonus wurde mit dem zweiten Corona-Steuerhilfegesetz geregelt, um den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie entgegen zu treten. Er sollte die geschwächte Kaufkraft stärken und indirekt Arbeitsplätze sichern. Mit dem Kinderbonus sollten dabei besonders Familien mit geringerem bis mittlerem Einkommen und mehreren Kindern finanziell unterstützt werden.

In den Monaten September und Oktober wurde der Kinderbonus in zwei Raten überwiesen – zunächst für Kinder, für die im Monat September ein laufender Anspruch auf Kindergeld bestand. In den Monaten November und Dezember erfolgte dann die Auszahlung des Kinderbonus für diejenigen Kinder, für die mindestens in einem anderen Monat des Jahres 2020 ein Anspruch auf Kindergeld vorlag.
Obwohl es nur eine kurze Vorlaufzeit gab, hat die Familienkasse damit den Betrag in knapp 10 Millionen Fällen für insgesamt über 16 Millionen Kinder ohne größere Verzögerungen ausgezahlt.

Für Kinder, die noch im Jahr 2020 geboren wurden und für die bislang kein Antrag auf Kindergeld gestellt wurde, kann der Kinderbonus auch im Jahr 2021 nachträglich ausgezahlt werden. Voraussetzung ist, dass für die betroffenen Kinder ein Anspruch auf Kindergeld für mindestens einen Monat des Jahres 2020 entsteht.

Der Antrag auf Kindergeld kann direkt online ausgefüllt werden. Informationen zur Antragstellung gibt es unter www.familienkasse.de.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Weniger Widersprüche und Klagen in der Grundsicherung

  • Zahl der Widersprüche und Klagen im Jahr 2020 erneut gesunken
  • Widerspruchsquote in gemeinsamen Einrichtungen bei 2,3 Prozent

Im Jahr 2020 wurden in der Grundsicherung (Jobcenter) 511.400 Widersprüche und 79.000 Klagen eingereicht. Das waren 65.700 Widersprüche bzw. 16.300 Klagen weniger als 2019, obwohl im letzten Jahr pandemiebedingt die Zahl der Regelleistungsberechtigten stieg.

Für den starken Rückgang gibt es vorrangig zwei Ursachen. (1) Mit dem Lockdown im Frühjahr vereinfachte der Gesetzgeber den Zugang in die Grundsicherung. In den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes werden seitdem die tatsächlichen Kosten der Unterkunft anerkannt, auch wenn diese zu hoch sind. Zudem wird darauf verzichtet, nicht erhebliches Vermögen zu prüfen. Beide Erleichterungen waren in den letzten Jahren häufige Gründe für Widersprüche und Klagen. Durch die vereinfachten Regeln sank die Zahl der Widersprüche und Klagen. (2) Durch die Auswirkungen der Pandemie konnten persönliche Termin kaum stattfinden. Dadurch verringerte sich die Zahl der Sanktionen erheblich, da bereits seit Jahren rund 75 Prozent aller Leistungskürzungen durch versäumte Termine entstanden sind. Muss eine Sanktion nicht ausgesprochen werden, entfällt auch der Widerspruchs- oder Klagegrund.

Widerspruchs- und Klagequoten in Jobcenter mit BA-Beteiligung gering

Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen Einrichtungen – also Jobcenter, die von der BA und dem Landkreis in gemeinsamer Trägerschaft verantwortet werden – ermittelt werden. 2020 haben diese 19,1 Millionen Leistungsbescheide versendet, gegen die 433.310 Widersprüche und 64.010 Klagen eingereicht wurden. Die Widerspruchsquote lag rechnerisch bei 2,3 Prozent, die Klagequote bei 0,3 Prozent.

Erledigte Widersprüche und Klagen

Die Jobcenter haben im letzten Jahr über 544.300 Widersprüche entschieden. Knapp zwei Drittel der erledigten Widersprüche wurden zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Bei 190.300 Widersprüchen wurde die Entscheidung geändert, am häufigsten deswegen, weil fehlende Unterlagen nachgereicht wurden (74.600). Fehlerhafte Rechtsanwendung wurde bei 62.300 Widersprüchen festgestellt.

87.200 Klagen wurden durch die Gerichte abgeschlossen. Davon wurden etwas mehr als 60 Prozent abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, rund 39 Prozent führten zu einer neuen Entscheidung. Die meisten Klagen werden ohne Urteil erledigt – häufig deswegen, weil die Leistungsempfänger bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachreichen.

Bundesagentur für Arbeit
19.01.2021

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e. V. 

Welche Pflichten haben Mieter bei Schönheitsreparaturen?

Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. klärt auf

Rund um das Thema Schönheitsreparaturen bestehen in Mietverhältnissen viele Irrtümer und Unsicherheiten, nicht jede von Vermieterseite im Mietvertrag verankerte Klausel ist zulässig. Der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-Pfalz/Saarland e.V. (kurz: VDIV-RPS) informiert über die Rechtmäßigkeit derartiger Vertragsklauseln und erklärt, wann und in welchem Umfang Mieter Schönheitsreparaturen auch wirklich durchführen müssen.

Der Eigentümer ist rein formal verpflichtet, für die Instandsetzung- und Instandhaltung seiner Immobilie selbst aufzukommen, das umfasst auch anfallende Schönheitsreparaturen: Er überlässt einem Mieter gegen Mietzahlung sein Eigentum laut § 535 Abs. 1 BGB in einem geeigneten und vertragsgemäßen Zustand und hat dafür zu sorgen, dass dieser auch unter Berücksichtigung von Abnutzungserscheinungen während des gesamten Mietverhältnisses erhalten bleibt. Rechtlich ist es dem Eigentümer gestattet, diese Pflicht über entsprechende Klauseln im Mietvertrag an den Mieter „weiterzugeben“. Dabei darf die Gegenseite aber nicht grundsätzlich für alle Reparaturen verantwortlich gemacht werden. Dr. iur. Oliver Martin, Vorstandsvorsitzender im VDIV-RPS. „Zu Schönheitsreparaturen können das Tapezieren oder Streichen von Wänden, Decken, Heizkörpern, Innentüren, sowie die Beseitigung von Bohrlöchern an den Wänden zählen. Holzfenster und Wohnungseingangstüren wären jedoch nur von innen zu streichen; Schäden, die auf normaler Abnutzung beruhen, etwa Gebrauchsspuren an Laminat und Teppich, müssen von Mieterseite nicht übernommen werden.“

Der Mieter muss für die Behebung nicht zwingend ein Handwerksunternehmen beauftragen, er kann die Arbeiten auch eigenständig durchführen. Ausgeschlossen von Schönheitsreparaturen sind das Streichen von Balkonen oder Außenfenstern, die Erneuerung von Badarmaturen oder Bodenbelägen wie Teppich und Laminat beziehungsweise das Versiegeln von Parkettböden. Derartige Forderungen des Vermieters und Klauseln im Vertragswerk sind unwirksam. Dr. Oliver Martin: „Führt eine vertragliche Klausel Punkte auf, die über die eigentlichen Schönheitsreparaturen hinausgehen, verliert die komplette Klausel ihre Gültigkeit und der Mieter ist zur Übernahme dieser Arbeiten nicht verpflichtet.“

Viele Mietverträgen geben zur Durchführung von Schönheitsreparaturen regelmäßige Zeitintervalle vor. Finden sich im Vertragswerk diesbezüglich keine Angaben, sollten laut Rechtsprechung – je nach Grad der Abnutzung – Küche und Badezimmer alle drei, Flure, Wohn- und Schlafräume alle fünf sowie alle übrigen Zimmer alle sieben Jahre gestrichen werden. Unwirksam sind allerdings Bestimmungen, die einen festen und verbindlichen Renovierungsturnus („Es ist alle drei Jahre zu streichen“) beziehungsweise für die Renovierung die Verwendung bestimmter Streichfarben („Das Wohnzimmer ist weiß zu streichen“) fordern. Sinnvoller ist eine offene, weniger starre Formulierung dieser Punkte, Beispiel: Schönheitsreparaturen sind im Abstand von etwa allen drei Jahren durchzuführen. Für das Streichen der Wände verwenden Sie bitte neutrale Farben.

Hat der Mieter bei Einzug eine unrenovierte Wohnung übernommen, muss er trotz Klausel im unterschriebenen Mietvertrag oder bei Aufforderung seines Vermieters zunächst einmal nicht für anfallende Schönheitsreparaturen aufkommen und dem Vermieter bei Auszug keine renovierte Wohnung hinterlassen. Verschlechtert sich der Zustand der Räumlichkeiten mit der Zeit, kann er laut BGH (Urteile vom 8. Juli 2020 – VIII ZR 163/18 und VIII ZR 270/18) – bei Selbstbeteiligung von regelmäßig der Hälfte aller anfallenden Kosten – von Vermieterseite Instandsetzungsarbeiten und Schönheitsreparaturen fordern. Dr. Oliver Martin: „Den Zustand der Wohnräume bei Vertragsantritt muss deshalb immer klar dokumentiert werden. Nicht selten kommt es im Laufe eines Mietverhältnisses oder bei Auszug zu Konflikten beider Vertragsparteien, wenn keine Übergabevereinbarung, ggfs. ergänzt mit Belegfotos, vorliegt.“

Bezieht der Mieter eine neue oder komplett renovierte Wohnung, darf der Vermieter bei Auszug eine Wohnung ohne Abnutzungsspuren verlangen, wenn dies im Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam definiert ist. Ungültig sind dabei laut Gesetzgeber allerdings sogenannte Endrenovierungsklauseln, die besagen, dass Mieter die Wohnung unabhängig vom Gesamtzustand stets immer in renoviertem Zustand hinterlassen müssen, oder vertragliche Abgeltungsregelungen. Sie fordern bei einem vorzeitigen Auszug eine prozentuale Beteiligung an den anfallenden Schönheitsreparaturen.

Mieter und Vermieter sollten immer detailliert prüfen, in welchem Umfang die jeweiligen Klauseln im Mietvertrag verankert sind und ob sie auch tatsächlich Gültigkeit besitzen. Hält ein Mieter eine bestehende Klausel für fehlerhaft und sieht sich nicht in der Verantwortung, zum Auszug Schönheitsreparaturen zu übernehmen, sollte er dies seinem Vermieter mit der Angabe der Gründe im Vorfeld des Übergabedatums schriftlich mitteilen, um im Nachgang drohenden Ärger zu vermeiden. Beharrt der Vermieter ohne rechtliche Grundlage weiter auf dem Standpunkt, dass der Mieter die Instandsetzungsarbeiten durchzuführen hat, sollte sich dieser unbedingt rechtlichen Rat einholen. Sind die Klauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag allerdings wirksam, ist der Vermieter berechtigt, die entstandenen Renovierungskosten von der Mietkaution abzuziehen.

Bei Fragen zu diesen oder andere Themen steht der Verband der Immobilienverwalter Rheinland-PfalzSaarland e.V. gerne per Mail an office@vdiv-rps.de zur Verfügung. Allgemeine Informationen rund um Immobilien erhalten Interessierte auch im Internet unter www.vdiv-rps.de oder bei www.facebook.com/vdivrps.

Verband der Immobilienverwalter (VDIV) Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
19.01.2021

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

SWS: Speyer Crowd-Plattform geplant

37.000 Euro für Vereine und Initiativen gesammelt

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Speyer – Die aktuell außergewöhnlichen Zeiten voller neuer Herausforderungen bringen gleichzeitig auch Chancen auf Veränderungen mit sich. So haben die Stadtwerke Speyer (SWS) im vergangenen halben Jahr auf Kommunales Crowdfunding als kommunikationsstrategischen Baustein in der Krise gesetzt.

Über die Plattform des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU), die die SWS kostenlos nutzen durften, konnten so in den vergangenen sechs Monaten ca. 37.000 Euro für Vereine und Initiativen mit Speyer-Bezug gesammelt und ausgeschüttet werden. Im Detail wurden unterstützt: Christian Uhl (Projekt: Schöne bunte Welt – Ich male dein Bild), Sandra Heß (Projekt: Amazing Boat, Schiffsanlegestelle), Verkehrsverein Speyer (Projekt: Spenden für Hilfsprojekte Round Table/Sozialfond für Schausteller), Speyerer Karnevalgesellschaft (Projekt: Festwagen), Palzrockretter (Projekt: CD-Produktion), Mareile Martin (Projekt: Kunst für Unterstützer).

Das Crowdfunding mit dem VKU konnte Ende September erfolgreich abgeschlossen werden. Die SWS wollen mit einer eigenen Speyer Crowd-Plattform ab 1. Dezember 2020 weitermachen. „Mit der Speyer Crowd gehen wir neue Wege – über das klassische Sponsoring hinaus“, informiert Sonja Daum, Teamleiterin Marketing /Kommunikation bei den SWS. Besonders begeistere sie beim Crowdfunding, dass Projektinitiierende gleichermaßen von Mitstreitern und den SWS unterstützt würden. Die SWS seien somit ein wichtiger Partner, aber nicht der alleinige Geldgeber. „Projekte, für die mehrere Leute zu gewinnen sind, sind in der Regel mit starker emotionaler Bindung, Kreativität und Innovation verbunden“, stellt Daum fest. Eigenschaften die auch gut zu den Stadtwerke Speyer passten.

Interessierte aus Speyer können sich jetzt schon mit Projektideen an die SWS wenden, die dann ab Dezember online gehen: Telefon: 06232/625-2180, E-Mail: engagement@stadtwerke-speyer.de.

Text: Stadtwerke Speyer GmbH Foto: Adobe Stock/New Africa
06.10.2020

bademaxx: Hallenbad und Sauna geöffnet seit 28. September

Hallenbad und Sauna des Sport- und Erlebnisbades bademaxx öffneten am Montag, 28. September 2020 unter Corona-Auflagen.

Das bademaxx-Hallenbad freut sich auf Besucher/innen
Foto: Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Die Systematik mit Zeitspannen bei den Öffnungszeiten, vereinfachter Preisgestaltung und Online-Ticket-System muss auch in der Herbst-/Wintersaison beibehalten werden, informiert bademaxx-Betreiber Stadtwerke Speyer. Nur so können Warteschlangen, Abstandsproblematiken und Diskussionen beim Eintritt vermieden sowie die Anforderungen an den Datenschutz erfüllt werden. Der Eintritt ist ausschließlich mit Online-Tickets möglich. Diese sind zu buchen unter: www.bademaxx.de/tickets. Für Bade- und Saunagäste, die keinen Internet-Zugang haben, wurde im Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer in der Industriestraße eine Verkaufsstelle eingerichtet. Dort können Online-Tickets ausschließlich mittels ec-Karte erworben werden. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch: 7.30 bis 16.00 Uhr, Donnerstag: 7.30 bis 18.00 Uhr, Freitag: 7.30 bis 13.00 Uhr.

Das bademaxx-Betriebskonzept sieht täglich eine Öffnung für Hallenbad und Sauna in zwei Zeitspannen vor (Montag bis Samstag: 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:30 Uhr bis 22:00 Uhr; Sonntag: 9:00 Uhr bis 14:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Montags ist die zweite und samstags die erste Zeitspanne den Vereinen und Kursen vorbehalten. Eine dritte Zeitspanne ist für das Frühschwimmen vorgesehen (Dienstag und Donnerstag: 6:30 – 8:00 Uhr). Gleichzeitig dürfen 100 Personen das Hallenbad und 70 Gäste die Sauna nutzen. Im Hallenbad gelten Einheitspreise pro Zeitspanne von 5 Euro (ermäßigt 4 Euro) und in der Sauna von 16 Euro pro Zeitspanne. Aufgrund des Online-Ticket-Systems, das nicht mit dem Kassensystem kompatibel ist, können Wertkarten und Gutscheine weiterhin nicht als Zahlungsmittel eingesetzt werden, behalten aber ihre Gültigkeit.

Weitere Informationen: www.bademaxx.de, Telefon: 06232/625-1500.

Stadtwerke Speyer GmbH
06.10.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

Arm trotz Arbeit: IG BAU kritisiert Lohn-Drückerei

2.900 Vollzeit-Beschäftigte in Speyer arbeiten zum Niedriglohn

Schöner Beruf, aber oft schlecht bezahlt: In der Floristik müssen sich viele Beschäftigte mit Mini-Löhnen begnügen, die bei weitem nicht zum Familienunterhalt reichen, kritisiert die IG BAU.

Speyer – 40 Stunden Arbeit pro Woche und trotzdem bleibt es klamm im Portemonnaie: Aktuell arbeiten in Speyer 17 Prozent aller Vollzeit-Beschäftigten im Niedriglohnsektor. Insgesamt rund 2.900 Menschen erzielen trotz voller Stundenzahl ein Einkommen unterhalb der amtlichen Niedriglohnschwelle von derzeit 2.350 Euro brutto im Monat (Wert für Westdeutschland). Darauf hat die Gewerkschaft IG BAU hingewiesen. Die Zahlen gehen aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken-Fraktion im Bundestag hervor.

„Dass selbst eine Vollzeitstelle häufig nicht ausreicht, um finanziell halbwegs abgesichert zu sein, ist alarmierend“, sagt Rüdiger Wunderlich, Bezirksvorsitzender der IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz. In der Region zählten unter anderem die Landwirtschaft, die Gebäudereinigung und die Floristik zu den Branchen, in denen besonders wenig gezahlt werde. Grund dafür sei auch die schwindende Tarifbindung. „Je mehr Firmen aus Tarifverträgen aussteigen, desto schlechtere Karten haben die Beschäftigten. Es droht eine immer tiefere Spaltung des Arbeitsmarktes“, warnt Wunderlich. Diese werde durch die Corona-Pandemie teils verschärft: Beschäftigte im Handwerk könnten nur selten Homeoffice machen. Wegen hoher Mieten in den Städten müssten sie zudem oft weite Pendelwege in Kauf nehmen.

Der Gewerkschafter ruft die Unternehmen in der Stadt dazu auf, sich zu Mitbestimmung und Tarifautonomie zu bekennen: „Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell, das den Beschäftigten – und den Betrieben – über Jahrzehnte wachsenden Wohlstand beschert hat. Sie darf nicht unter die Räder kommen.“ Nach Untersuchungen der Hans-Böckler-Stiftung profitieren davon auch die Firmen. In tarifgebundenen Unternehmen steige die Produktivität, Mitarbeiter seien motivierter.

„Aber auch die Politik ist am Zug. Sie sollte mehr für die Tarifbindung tun“, erklärt Wunderlich und nennt das Beispiel des Maler- und Lackiererhandwerks: Dort haben Gesellen Anspruch auf einen tariflichen Mindestlohn von 13,50 Euro pro Stunde. Diese Lohnuntergrenze wurde von der Politik für die ganze Branche zur Pflicht gemacht. Zum Vergleich: Der gesetzliche Mindestlohn liegt aktuell bei 9,35 Euro pro Stunde.

„Klar ist aber auch: Je mehr Menschen sich in den Gewerkschaften engagieren, desto mehr lässt sich gegenüber den Arbeitgebern herausholen“, so Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
06.10.2020

Bundesagentur für Arbeit

30 Jahre Deutsche Einheit: Arbeitsmarkt in Ost und West auf Annäherungskurs

Nürnberg / Deutschland – 30 Jahre nach der Wiedervereinigung hat sich viel getan auf dem Arbeitsmarkt. Dieser war in drei bewegten Jahrzehnten geprägt von den Herausforderungen der Wendejahre, der größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte, und steht nun ganz aktuell unter dem Einfluss der Corona-Pandemie.

In den 90er Jahren galt es, die Strukturveränderungen im Osten aufzufangen. Die Arbeitslosenquoten lagen in den späten 90er Jahren im Westen zwischen 8 und 9,5 Prozent, im Osten dagegen kletterten sie auf über 15 Prozent, im Jahr 1998 mit einem vorläufigen Höchststand von 17,8 Prozent.
Seither ist die Arbeitslosigkeit nach einem erneuten Hoch durch die Arbeitsmarktreformen bis 2019 deutlich gesunken und lag nun 6,4 Prozent.

Als die Arbeitsmarktreformen ab 2003 einsetzten, zeigte sich die vorher verborgene Arbeitslosigkeit durch die Zusammenlegung der bisherigen Sozialhilfe mit der Arbeitslosenhilfe in der nun ausgewiesenen Grundsicherung. In der Folge lagen die Arbeitslosenquoten im Osten bis 2005 bei rund um 18 Prozent, in Westen lagen sie bei acht bis neun Prozent.

Die aktuelle Pandemie stellt den Arbeitsmarkt in Ost, West, Nord und Süd vor besondere Herausforderungen. Wie unser Land mit ihnen fertig werden wird, ist vor allem von der weiteren Entwicklung der Virusinfektionen und eventuellen weiteren wirtschaftlichen Einschnitten abhängig.

Abseits der allgemeinen Entwicklung lohnt sich ein besonderer Blick auf die Frauen. Bei der Beschäftigung von Frauen ist Ostdeutschland Spitzenreiter. Die Erwerbsquote von Frauen war in Ostdeutschland traditionell hoch. Hier gleicht sich Westdeutschland langsam an die ostdeutschen Länder an.

Sowohl in westdeutschen Bundesländern als auch in den ostdeutschen hat die Beschäftigungsquote von Frauen über die Jahre zugenommen. Dabei haben die westdeutschen Frauen über die Jahre aufgeholt. Ostdeutsche Frauen haben aber mit einer Quote von 61,5 Prozent immer noch eine höhere Beschäftigungsneigung als westdeutsche mit 56,5 Prozent.
In den Westdeutschen Bundesländern lagen 2019 die Beschäftigungsquoten von Frauen mit Ausnahme von Bayern (60,3 Prozent) zum Teil deutlich unter 60 Prozent. In allen ostdeutschen Bundesländern mit Ausnahme von Berlin (55,3 Prozent) liegen die Beschäftigungsquoten über 60 Prozent.
Spitzenreiter waren die Frauen in Sachsen, von denen 65,2 Prozent einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgingen. In Thüringen waren es 63,3 Prozent, in Brandenburg 63,2 Prozent.
In Westdeutschland liegen die Frauen in Bremen und NRW deutlich zurück, in Bremen gingen 51,3 Prozent der Frauen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach, in NRW waren es 53,3 Prozent.
Grundsätzlich hat sich also die Beschäftigungsneigung von Frauen in Ost und West über die Jahre angeglichen, auch wenn die Quote im Osten immer noch über der im Westen liegt. In den vorherigen Jahren blieb die Differenz aber weitgehend stabil.

Bundesweites Pilotprojekt von BA, BAVC und IG BCE

Gemeinsam für mehr und bessere Qualifizierung

Nürnberg / Deutschland – Bundesagentur für Arbeit (BA), Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE) engagieren sich im Strukturwandel gemeinsam für die Stärkung der Weiterbildung in der chemisch-pharmazeutischen Industrie. Auf Grundlage des Qualifizierungschancengesetzes unterstützt die BA Beschäftigte und Arbeitgeber der Branche gezielt bei der Organisation und Finanzierung der Weiterbildung von Beschäftigten.

Die Chemie-Industrie ist damit die erste Gesamtbranche in Deutschland, die im Rahmen eines übergreifenden sozialpartnerschaftlichen Abkommens gemeinsam mit der BA die Möglichkeiten des Qualifizierungschancengesetzes nutzt. Eine entsprechende Absichtserklärung wurde in Nürnberg unterzeichnet. BAVC und IG BCE setzen damit die im Tarifabschluss 2019 verankerte „Qualifizierungsoffensive Chemie“ um, die die 580.000 Beschäftigten in den 1.900 Unternehmen der Branche für den strukturellen Wandel rüsten soll.

BA-Chef Detlef Scheele: „Ein Gewinn für alle“

„Wir begrüßen die Vereinbarung der Sozialpartner in der Chemiebranche über eine umfassende Strategie der Beschäftigtenqualifizierung sehr. Damit ist sie Vorreiter in Deutschland. Sozialpartnerschaftliche Abkommen sind aus unserer Sicht der beste Weg, um Beschäftigte in den kommenden Jahren im Transformationsprozess zu begleiten und bei der Weiterbildung zu unterstützen. Die Sozialpartner kennen die Rahmenbedingungen des Betriebes und die Qualifizierungsbedarfe der Beschäftigten. Wir können dies mit persönlicher Beratung, finanzieller Förderung und unseren digitalen Angeboten flankieren. Damit gewinnen alle: Die Unternehmen sichern ihre Fachkräfte und die Beschäftigten erhalten berufsbegleitend die notwendigen Qualifikationen für neue Tätigkeiten.“

BAVC-Hauptgeschäftsführer Stiller: „Innovativ und wettbewerbsfähig bleiben“

„Digitalisierung, Klimaschutz und nicht zuletzt die Corona-Pandemie beschleunigen den Strukturwandel der Wirtschaft massiv. Um langfristig innovativ und wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen wir mehr und bessere Weiterbildung, auch und gerade in der Hochtechnologie-Branche Chemie und Pharma“, betont BAVC-Hauptgeschäftsführer Klaus-Peter Stiller. „Unsere Kooperation mit der Bundesagentur für Arbeit und IG BCE ist ein wichtiger Baustein für eine gute Zukunft von Standort und Arbeitsplätzen. Vor allem kann sie dabei helfen, die individuelle Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern und den Fachkräftebedarf der Betriebe zu decken.“

IG BCE-Vorstandsmitglied Reinbold-Knape: „In das Know-How der Menschen investieren“

„Weiterbildung ist der Schlüssel zum Erfolg in der industriellen Transformation. Das gilt für Beschäftigte wie für Unternehmen gleichermaßen“, sagt Petra Reinbold-Knape, Mitglied des geschäftsführenden Hauptvorstands der IG BCE. „Vor uns liegt eine große Aufgabe, die nur in einer konzertierten Aktion von Gewerkschaften, Arbeitgebern und Staat geschultert werden kann. Deshalb ist unsere Zusammenarbeit beispielgebend. Digitalisierung und klimagerechte Transformation müssen zur Chance für die Beschäftigten werden. Deshalb ist es nur konsequent, in das Know-how der Menschen zu investieren. Dafür brauchen wir Instrumente und Beratung, die die Betriebsräte und das Management, aber auch jeden einzelnen Beschäftigten unterstützen.“

Start in drei Pilotregionen ab 2021

Kern der Vereinbarung ist die Beteiligung der BA an gemeinsamen Veranstaltungen in den Betrieben sowie das Angebot zeit- und ortsnaher persönlicher Beratungsgespräche für Arbeitgeber und Beschäftigten. Im Fokus der Beratungen und berufsorientierenden Veranstaltungen durch die BA stehen Entwicklungsperspektiven, Fördermöglichkeiten und geeignete Qualifikationsmaßnahmen. Zugleich können Erwerbstätige ab 2021 auf ein Tool zur Selbsteinschätzung zurückgreifen, das bei der individuellen beruflichen Orientierung unterstützt.
BAVC und IG BCE werden ihre Mitglieder über das Beratungsangebot informieren und dafür werben, das Angebot in Anspruch zu nehmen. Zusätzlich stellen BAVC und IG BCE ein Tool für die Analyse des betrieblichen Qualifikationsbedarfs zur Verfügung, das für die Beratung verwendet werden kann. Ziel ist, die Motivation für Weiterbildung zu fördern und so Innovations- und Beschäftigungsfähigkeit zu erhalten. Das Angebot wird im kommenden Jahr zunächst in den Pilotregionen Hessen, Nordost und Nordrhein erprobt und soll im Erfolgsfall bundesweit ausgerollt werden.

Weitere Informationen zur Weiterbildung von Beschäftigten, zum Qualifizierungschancengesetz und zu den Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit finden Sie hier: https://www.arbeitsagentur.de/m/weiterbildung-qualifizierungsoffensive/

Der Arbeitsmarkt im September 2020

Folgen der Corona-Krise weiter deutlich sichtbar, aber leichte Besserung

Nürnberg / Deutschland – „Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Arbeitsmarkt sind nach wie vor deutlich sichtbar. Es zeigen sich aber leichte Zeichen der Besserung.“, sagte der Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit (BA), Daniel Terzenbach, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im September: -108.000 auf 2.847.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +613.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: -0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosigkeit ist aufgrund der einsetzenden Herbstbelebung im September gesunken. Mit 2.847.000 liegt die Zahl der Arbeitslosen 108.000 niedriger als im Vormonat. Saisonbereinigt hat sie sich um 8.000 verringert. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 613.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote sinkt von August auf September um 0,2 Prozentpunkte auf 6,2 Prozent, verzeichnet aber im Vergleich zum September des vorigen Jahres ein Plus von 1,3 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im August auf 4,6 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 26.000 gesunken. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im September 2020 bei 3.613.000 Personen. Das waren 462.000 mehr als vor einem Jahr.

Kurzarbeit

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu geprüften Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 24. September für 85.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt. Damit geht die Zahl der Personen, für die Kurzarbeit angezeigt wird, weiter zurück.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Juli zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit im Juli für 4,24 Millionen Arbeitnehmer konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat die Inanspruchnahme des Kurzarbeitergelds nach dem bisherigen Höchststand im April mit 5,95 Millionen sukzessive weiter abgenommen.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

Mit den wirtschaftlichen Beschränkungen in Folge der Corona-Krise haben sich Erwerbstätigkeit und Beschäftigung deutlich verringert, aktuell stabilisieren sie sich jedoch auf dem niedrigeren Niveau. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im August saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 19.000 erhöht. Mit 44,71 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 597.000 niedriger aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juni auf Juli um 5.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Juli nach Hochrechnungen der BA um 106.000 auf 33,25 Millionen Beschäftigte gesunken.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist zu Beginn der Corona-Krise massiv zurückgegangen, aktuell hat sie sich auf niedrigem Niveau stabilisiert und zeigt sich wenig dynamisch. Im September waren 591.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 197.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 3.000 leicht erhöht. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – blieb im September 2020 unverändert bei 94 Punkten. Er liegt damit 30 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

1.097.000 Personen erhielten im September 2020 Arbeitslosengeld, 378.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im September bei 3.933.000. Gegenüber September 2019 war dies ein Anstieg von 113.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Ministerbesuch in bewegten Zeiten: Hubertus Heil bei der Bundesagentur in Nürnberg

Nürnberg / Deutschland – Arbeitsminister Heil führte Gespräche mit Verwaltungsrat, Vorstand, dem Hautpersonalrat und Beschäftigten, um über die besonderen Herausforderungen in Zeiten der Corona-Pandemie zu sprechen.

Die Corona-Pandemie hat die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt und die Kassenlage der Bundesagentur für Arbeit binnen weniger Monate auf den Kopf gestellt. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil machte sich heute bei einem Besuch in der Nürnberger Zentrale vor Ort ein Bild von der aktuellen Situation. Er diskutierte mit dem Verwaltungsrat und tauschte sich intensiv mit Vorstand und Beschäftigten aus.

Der Minister wörtlich: „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit und der Jobcenter haben in diesem Jahr Außergewöhnliches zur Bewältigung der Krise und zur Aufrechterhaltung des sozialen Friedens geleistet. Dafür möchte ich mich ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig stehen wir weiter vor großen Herausforderungen, die wir gemeinsam meistern müssen.“

Steffen Kampeter, Vorsitzender des Verwaltungsrats betonte im Vorfeld der BA Haushaltsaufstellung: „Ich begrüße ausdrücklich, dass die Politik ihr Wort hält und mit dem Bundeshaushaltsgesetz sichergestellt werden soll, dass die Bundesagentur schuldenfrei in das Jahr 2022 starten kann.“ Die BA und die Arbeitgeber und Beschäftigten hätten einen immensen finanziellen Beitrag zur Bewältigung der Krisenausgaben geleistet. Es sei daher richtig, dass sich auch der Bund jetzt beteilige, so Kampeter weiter.

Anja Piel, stellvertretende Vorsitzende des Gremiums nahm Bezug auf die Arbeitssituation der Beschäftigten. „Die BA-Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben eine enorme Belastung in den letzten Monaten getragen und ein Ende ist noch nicht in Sicht.“ Sie setzte sich daher bei zunehmenden Aufgaben auch für die notwendigen zusätzlichen personellen Ressourcen ein.

Vorstandsvorsitzender Detlef Scheele betonte die vielfältigen Herausforderungen, vor denen die Organisation infolge der Pandemie steht: „Der Vorstand ist sich mit dem Verwaltungsrat einig, dass wir für die anstehenden Herausforderungen auskömmliche finanzielle und personelle Rahmenbedingungen benötigen. Einerseits werden wir noch eine lange Zeit Kurzarbeit in großem Umfang bewilligen, auszahlen und abrechnen müssen. Andererseits kommt der Arbeits- und Ausbildungsmarkt wieder in Bewegung und wir müssen parallel unsere Arbeit wieder verstärkt auf Beratung, Förderung und Vermittlung ausrichten: Für Menschen, die in der Pandemie arbeitslos geworden sind oder wegen der Pandemie ihre Arbeitslosigkeit nicht beenden konnten, für Jugendliche, die unter erschwerten Bedingungen ins Berufsleben starten – und nicht zuletzt für Beschäftigte, in deren Betrieben die Pandemie die Transformationsprozesse massiv beschleunigt hat.“

Bundesminister Heil zog nach seinen Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine positive Bilanz seines Nürnberg-Besuches: „Eine arbeitsreiche Zeit liegt hinter uns und wir haben die Krise auch noch nicht überstanden. Wir werden weiter um jeden Arbeitsplatz kämpfen. Und ich bin mir sicher: Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der BA ist unser Arbeitsmarkt jeden Tag in guten Händen!“

Derzeit arbeiten die Finanzexperten der BA unter Hochdruck an der Aufstellung des Haushalts für 2021, der Anfang November vom Verwaltungsrat festgestellt werden wird.

Bundesagentur für Arbeit gewinnt Digital Leader Award 2020

Fachjury aus unabhängigen Digitalisierungsexperten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Medien kürt Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Siegerin in der Kategorie „Society“ für neue Maßstäbe bei der Digitalisierung

Nürnberg / Deutschland – Mit dem Beitrag „Homeoffice, Hubertus Heil, Hackathon – Die Express-Digitalisierung der Bundesagentur für Arbeit für Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten“ hat die BA den diesjährigen DIGITAL LEADER AWARD in der Kategorie „Society“ gewonnen. Damit wird auch die Leistung der BA-IT und der gesamten BA insbesondere in den letzten Monaten gewürdigt.
Besonders überzeugt hat die Jury, dass die Anliegen der Bürger und Arbeitgeber in Corona-Zeiten bei neuen IT-Entwicklungen immer im Vordergrund standen: Die neue App für Kurzarbeitergeld, Chatbots als Unterstützung bei Beantragung von Grundsicherung und Kurzarbeitergeld, und der Umbau des Online-Portals zu Beginn der Pandemie sind nur einige Beispiele.

Dr. Markus Schmitz, Generalbevollmächtigter und Chief Information Officer (CIO) der BA zur Auszeichnung: „Dieser erste Platz ist eine tolle Wertschätzung in herausfordernden Zeiten. Die Auszeichnung gehört allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer IT, die sich in den letzten „Corona-Monaten“ rund um die Uhr sowohl für den stabilen Betrieb als auch die Neu- und Weiterentwicklung unserer digitalen Angebote ins Zeug gelegt haben, aber auch den Beteiligten aus den anderen Bereichen und aus der Praxis. Dank der Vorarbeit der letzten Jahre konnten wir neue IT-Produkte, die Bürger und Arbeitgeber gerade in Pandemie-Zeiten schnell benötigten, innerhalb kürzester Zeit entwickeln und zur Verfügung stellen.“, so Schmitz.

Der Digital Leader Award ist die führende Auszeichnung für Digital Leadership in Deutschland und wird seit 2016 branchenübergreifend an innovative Projekte sowie die dahinterstehenden Teams und Leader verliehen, die Maßstäbe für die Digitalisierung in Deutschland setzen. In diesem Jahr gab es 83 Bewerbungen mit 24 Finalisten in fünf Kategorien. Weitere Finalisten in verschiedenen Kategorien waren u.a. BMW Group, Deutsche Lufthansa, Fraport, Infineon, Ergo Versicherung und Otto.

Kinderbonus – Familienkasse zieht positive Zwischenbilanz

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 7. September wurde die erste Rate des Kinderbonus in Höhe von 200 Euro für rund 16 Millionen Kinder ausgezahlt. Auch die Auszahlung der zweiten Rate in Höhe von 100 Euro erfolgt ab 7. Oktober wieder automatisch, ohne dass ein Antrag gestellt werden muss. Kindergeld-Fälle, deren Anspruch auf Kindergeld in den Monaten Januar bis August 2020 geendet hat, erhalten den Kinderbonus in den Monaten November und Dezember. Auch hierfür ist eine Antragstellung nicht erforderlich. Die Kinderbonuszahlung erfolgt immer an den Kindergeldberechtigten, der zuletzt für das jeweilige Kind Kindergeld erhalten hat. Um Zahlungsfehlläufer zu vermeiden, sollten Adress- und Kontodatenänderungen bis spätestens 31. Oktober der zuständigen regionalen Familienkasse mitgeteilt werden. Dies ist komfortabel online unter www.familienkasse.de „Veränderungen mitteilen“ möglich.

Der Kinderbonus wird nicht zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt, sondern als eigene Zahlung. Die Auszahlungstermine orientieren sich an den Endziffern der Kindergeldnummer. Sie sind ebenfalls im Internet auf www.familienkasse.de unter „Informationen zum Kinderbonus“ einsehbar. Zwischen der Auszahlung des Kindergeldes und des Kinderbonus können einige Tage liegen, da durch die Familienkasse zwei Auszahlungen angewiesen werden und die Geldinstitute entsprechend zwei Überweisungen verarbeiten müssen.

Bundesagentur für Arbeit
06.10.2020