Stadtverwaltung
warnt vor unseriösen Angeboten zur Hof- und Pflasterreinigung
Zuletzt
Anfang der Woche hat eine Arbeiterkolonne in der Melm Eigenheimbesitz*innen im
Zuge von Haustürgeschäften angeboten, deren Hofeinfahrten zu reinigen und
anschließend zu versiegeln. Die Stadtverwaltung warnt vor unseriösen Angeboten
dieser Art. Die Vorgehensweise der vermeintlichen Handwerker ist dabei nahezu
immer identisch. Zunächst unterbreiten sie den Kund*innen einen preiswerten
Kostenvoranschlag, aber nach Abschluss der Arbeiten beträgt der verlangte Preis
ein Vielfaches davon. Zudem werden die vereinbarten Leistungen gar nicht oder
nur mangelhaft erbracht. Verweigern die Kund*innen daraufhin die Zahlung, wird
Druck auf sie ausgeübt.
Die
Firma kassiert die verlangten Summen bar und ist nach Abschluss der
minderwertigen Arbeiten für die Kund*innen nicht mehr zu erreichen.
Ausgestellte Rechnungen oder Quittungen sind zudem wertlos. Die Stadtverwaltung
warnt deshalb generell vor Haustürgeschäften.
Bei Rückfragen können sich Bürger*innen an die Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit wenden. Ansprechpartner ist Karl Kullmann, der unter der Telefonnummer 0621 504-3345 und per E-Mail unter karl.kullmann@ludwigshafen.de erreichbar ist.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.04.2021
Digitale
Lösung für Genehmigungsverfahren im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
entwickelt
Unter
Federführung der Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Umwelt, wurde gemeinsam
mit dem Bereich IT-Dienste und IT-Service und der BASF SE in einem
Pilot-Projekt, das Ende Januar 2021 startete, der Grundstein für die
vollständige Verfahrensführung über den Nextcloud-Server der Stadtverwaltung
gelegt. Seit dem 22. Februar 2021 kann der Datenaustausch im Echtbetrieb laufen
und läutet den Beginn für die Ablösung der Verfahrensabwicklung in Papierform
ein.
Über
eine bei der Stadt Ludwigshafen eingerichtete Plattform auf Nextcloud-Basis
kann der digitale Austausch zwischen Antragsteller, Genehmigungsbehörde und den
jeweiligen Fachbehörden gebündelt sowie rechts- und datensicher ausgeführt
werden. Das Projekt findet in Kooperation mit dem Umweltministerium des Landes
Rheinland-Pfalz und der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) statt.
Die Plattform ist zudem flexibel und erweiterbar, sodass sie von anderen
Behörden im Rahmen der Kooperation mitgenutzt werden kann. Regional und
überregional haben zwischenzeitlich weitere Firmen Interesse angemeldet, sich
an der Plattform zu beteiligen. Auch in anderen Bundesländern stößt das Projekt
auf größere Beachtung.
„Dieses
Beispiel zeigt einmal mehr, wie wichtig wir als Stadtverwaltung die
Digitalisierung von Dienstleistungen nehmen. Ich freue mich, dass wir auf dem
Weg der Kooperationen echte Erfolge erzielen“, erläutert Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck. „Dass wir seit ein paar Wochen Genehmigungsverfahren virtuell
und barrierearm abbilden können, ist für uns ein toller Schritt hin zu mehr
Kundenorientiertheit und Effizienz“, ergänzt Umweltdezernent Alexander Thewalt.
Zum Hintergrund
Mit
steigenden Inzidenzwerten während der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 waren
zahlreiche Arbeitnehmer*innen verpflichtet, nach Möglichkeit im Homeoffice zu
arbeiten. Dadurch wurde die Organisation der Genehmigungsverfahren im Rahmen des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes erschwert, denn die hierfür benötigten Akten
mussten zeitaufwändig per Post zwischen Antragsteller, Fachbehörden und der
Verwaltung ausgetauscht werden. Durch die nun entstandene digitale Lösung
werden die Verfahren effektiver in die Wege geleitet und abgewickelt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.04.2021
Onlinekurs „WordPress –
In fünf Minuten zur eigenen Webseite“
Die Stadtbibliothek bietet am Freitag, 9. April 2021, 16 bis 18 Uhr, einen Online-Kurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“ an. Der Online-Kurs unter Leitung von Marco Teufel zeigt in einfachen Schritten den Grundaufbau eines WordPress-Systems und die Erstellung einer eigenen Webseite. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder auf www.ideenw3rk.de, per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.04.2021
Fassade & Fenster energetisch sanieren und
einbruchsicher machen
Kostenloses Web-Seminar der Verbraucherzentrale
Wärmeschutz beim
Eigenheim hilft beim Energiesparen. Der überwiegende Teil der bestehenden
Gebäude wird mit fossilen Brennstoffen beheizt, daher sind Energiesparmaßnahmen
an Wohnhäusern ein wertvoller Baustein für mehr Klimaschutz. Ob sich die
Investitionen am Ende auch finanziell lohnen, hängt vom Einzelfall sowie von
vielen Randbedingungen ab.
„Fassade & Fenster energetisch sanieren und einbruchsicher machen“, so lautet der Titel des Vortrags am Donnerstag, 22. April 2021, von 18 bis 19.30 Uhr. Hier nimmt der Energieexperte Harms Geißler die vier Außenwände sowie die Fenster und Türen in den Fokus. Er erklärt die üblichen Schwachstellen alter Fassaden und Fenster und was bei Außenwanddämmung und Fenstertausch zu beachten ist. Denis Brandt, Kriminaloberkommissar der Präventionsstelle Einbruchschutz Rheinpfalz, erläutert, wie Fenster und Türen durch mechanische und elektronische Ausstattungen sicherer gemacht werden können.
Die kleine
Vortragsreihe wurde von den Klimaschutzmanagerinnen der Städte Frankenthal,
Ludwigshafen, Worms und des Rhein-Pfalz-Kreises initiiert. Am 23. März fand der
erste Vortrag „Wärmedämmung oben und unten – das spricht dafür“ mit
den Schwerpunkten Dämmung des Dachs, der obersten Geschossdecke und der
Kellerdecke statt.
Der Vortrag richtet sich vor allem an Besitzer*innen von Ein- und Zweifamilienhäusern. Die Teilnahme ist kostenlos. Interessierte können sich anmelden unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/webseminare-rlp.
Um teilnehmen zu
können, wird ein Computer mit Internetzugang und Lautsprecher benötigt. Ideal
ist ein Kopfhörer. Als Browser werden Mozilla Firefox oder Google Chrome
empfohlen – bei anderen Browsern ist die Funktionalität im Web-Seminar
eingeschränkt.
Weitere Informationen erteilen: Carmen Strüh, Regionalmanagerin Fachbereich Energie und Bauen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, E-Mail strueh@vz-rlp.de.
Ansprechpartnerin bei der Stadt Ludwigshafen ist Klimaschutzkoordinatorin Ellen Schlomka: Ellen.Schlomka@ludwigshafen.de, Telefon 0621 504-3454.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.04.2021
Corona-Schnelltestzentrum am Rathausplatz wird eröffnet: Umzug von der Friedrich-Ebert-Halle in die Innenstadt
Die Stadtverwaltung Ludwigshafen und das Deutsche Rote Kreuz (DRK) betreiben seit Dienstag, 6. April 2021, ihr Corona-Testzentrum in der Innenstadt. Die Kooperationspartner ziehen mit den bisher in der Friedrich-Ebert-Halle untergebrachten Testkapazitäten in die ehemaligen H&M-Räumlichkeiten am Rathausplatz 17-21 um. Auf der Fläche von 1.000 Quadratmetern im Erdgeschoss bietet das Zentrum den Bürger*innen inmitten der Fußgängerzone die Möglichkeit, sich von montags bis donnerstags im Zeitraum von 10 bis 18 Uhr und freitags von 10 bis 16 Uhr auf Corona-Infektionen testen zu lassen. Die Fläche für das Testzentrum stellt der Eigentümer, der durch die Marienburg Real Estate GmbH vertreten wird und seit 2019 für das operative Asset-Management der Immobilie verantwortlich ist, bis zum 30. Juni 2021 kostenlos zur Verfügung.
„Wir wollten den
Menschen in Ludwigshafen direkt in der Innenstadt unter anderem ein mit dem
ÖPNV leicht erreichbares und barrierefreies Testzentrum anbieten. Dies ist
durch den Umzug an den Rathausplatz verwirklicht worden. Ich danke allen
Beteiligten, die nicht zuletzt diese logistische Herausforderung innerhalb
kürzester Zeit geplant und umgesetzt haben“, sagte Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck. Ihr Dank gelte vor allem der Unterstützung durch Marienburg
Real Estate GmbH, welche bereit war, die Flächen für das Schnelltest-Center zur
Verfügung zu stellen.
„Ein Testzentrum
an einem Ort mit viel Publikumsverkehr kann vielleicht zusätzlich Menschen
motivieren, sich testen zu lassen und so mehr Sicherheit für alle bringen. Mein
Dank gilt ebenso dem Vermieter und unserem Kooperationspartner DRK, die dieses
ermöglichen“, fügte sie hinzu.
„Wir sind uns
unserer sozialen Verantwortung in diesen herausfordernden Zeiten bewusst. Gern
stellen wir der Stadt Ludwigshafen unsere Erdgeschossfläche am Rathausplatz für
ein Testcenter kostenlos zur Verfügung“, erklärte Carsten Schulz-Margeth,
Geschäftsführer der Marienburg Real Estate GmbH. „Wir sind froh, dass wir
so einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten können“, ergänzte er.
In verschiedenen
Schnelltestzentren in Ludwigshafen haben sich seit Anfang März mehrere tausend
Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Neben dem von der
Stadtverwaltung und dem DRK betriebenen Zentrum wird beispielsweise im
DLRG-Testzentrum in Oggersheim, vom Malteser Hilfsdienst in Süd und von der
Johanniter Unfallhilfe in der Pfingstweide kostenlose Schnelltests angeboten.
Im Stadtgebiet bieten
ferner Apotheken und auch private Zentren Testungen auf Corona an. Eine
Aufstellung der Testmöglichkeiten ist auf der Homepage der
rheinland-pfälzischen Landesregierung unter folgendem Link einsehbar:
Marienburg Real Estate
ist ein inhabergeführtes Unternehmen mit Hauptsitz in München, das sich auf
Asset Management von gewerblichen Immobilien konzentriert. Es begleitet
Auftraggeber über die gesamte Haltedauer und Wertschöpfungskette hinweg. Das
Leistungsportfolio beinhaltet Akquisition, Vermietung und Projektentwicklung
sowie die Renovierung und Instandhaltung von Immobilien. Derzeit betreut das
Unternehmen Assets under Management mit einem Marktwert von über 1 Milliarde
Euro in Deutschland.
Neben München ist Marienburg Real Estate in Frankfurt, Düsseldorf und Hamburg vertreten. Seit Gründung im Jahr 2016 wird das Unternehmen von Carsten Schulz-Margeth und Jürgen Drumm geführt.
Text: Patricia Rohde – PR und Kommunikationsberatung Foto: Holger Peters Fotografie 08.04.2021
Verkehrsnotizen
Kanalreinigung Friesenheimer Straße
Der Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) reinigt und erfasst den Zustand des Kanals in der Friesenheimer Straße zwischen Horst-Schork- und Bürgermeister-Trupp-Straße. Hierfür wird von Montag, 12., bis einschließlich Freitag, 16. April 2021, jeweils von 9 bis 15 Uhr, stellenweise ein absolutes Halteverbot eingerichtet. Die Arbeiten erfolgen in Teilabschnitten, wobei die jeweilig eingerichtete Halteverbotszone nach Beendigung aufgehoben wird.
Für Rückfragen steht Hans-Jörg Sobeslavsky, Telefon 0621 504-6831 gerne zur Verfügung“.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.04.2021
Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen
Mit vier Promille in Klinik eingeliefert
Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Mittwochabend, 31. März 2021, eine stark alkoholisierte Frau ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei hatte die Einsatzkräfte gebeten, sich um die 39-Jährige in Friesenheim zu kümmern und Maßnahmen gemäß des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen (PsychKG) zu prüfen. Die KVD-Streife erreichte um 20.15 Uhr die Wohnung der Großeltern der Frau, in welcher sie sich aufhielt. Nach eigenen Angaben hatte sie zuvor einen Streit mit ihrer Mutter gehabt, woraufhin sie zu ihren Großeltern ging, Alkohol konsumierte und Antidepressiva nahm. Begleitet vom KVD wurde die Frau mit dem Rettungsdienst in eine Klinik gefahren. Der dort durchgeführte Alkoholtest ergab bei ihr einen Wert von 3,96 Promille. Es folgte die stationäre Aufnahme der 39-Jährigen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) 08.04.2021
Kreisvolkshochschule (KVHS) Ludwigshafen
Waldbaden im Pfälzerwald und im Maudacher Bruch
Waldbaden (Shinrin Yoku) ist seit Jahren in Japan eine anerkannte Präventionsmethode zur Gesunderhaltung und ist nun auch in Deutschland angekommen. Die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bietet im aktuellen Semester zwei Waldbaden-Kurse an. Der erste führt die Teilnehmenden am Samstag, 24. April 2021, 11 Uhr in den Pfälzerwald. Treffpunkt ist am Parkplatz Forsthaus Lindemannsruhe. Dieser Kurs kostet 35 Euro. Der zweite Kurs findet im Maudacher Bruch statt am Donnerstag, 13. Mai 2021, um 16.30 Uhr und kostet zwölf Euro. Treffpunkt ist der Parkplatz im Friesenheimer Weg. Dozentin Beate von Borcke (die unter anderem Dozentin und Ausbilderin an der Deutschen Akademie für Waldbaden und Gesundheit ist) wird den Teilnehmenden die Grundprinzipien des Waldbadens näherbringen. Dabei schlendert man gemütlich durch den Wald, bleibt auch mal stehen oder sitzen. Sie leitet die Teilnehmenden zu Sinnes- und Atemübungen sowie Meditationseinheiten an. Alles zusammen dient der Gesundheit: Chemische Botenstoffe von Bäumen (Terpene) sollen sich positiv auf das Immunsystem auswirken, den Blutdruck und Blutzuckerspiegel senken. Die wohltuende Atmosphäre des Waldes beruhigt darüber hinaus das vegetative Nervensystem, Stresshormone können abgebaut werden. Anmeldungen nimmt die VHS unter Telefon 0621 504-2238 entgegen oder per E-Mail an info@vhs-lu.de.
„Bewegung für die Seele“ – Walking mit
Entspannungs- und Achtsamkeitselementen
Die Ludwigshafener Initiative gegen Depression und die Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen bieten auch in diesem Frühjahr wieder den Kurs „Bewegung für die Seele“ an. Der Kurs findet auf der Parkinsel statt und besteht aus Bewegung, Entspannung, Achtsamkeitspraxis und Naturerleben. Los geht es am Dienstag, 20. April 2021, um 16.30 Uhr; weitere sieben Treffen folgen. Ziel bei „Bewegung für die Seele“ ist es, Körper und Geist in Einklang zu bringen und so die inneren Widerstandkräfte zu stärken, was letztlich zu mehr Ausgeglichenheit, Wohlbefinden und Lebensfreude führen soll. Das Programm richtet sich an alle, die sich gestresst und angespannt fühlen und etwas für ihre körperliche und seelische Gesundheit tun möchten. Die Dozentinnen Bianka Velte und Beate von Borcke leiten die Teilnehmenden an, zu mehr körperlicher Aktivität zu finden und die Bedeutung regelmäßiger Entspannungszeiten zu erkennen. Entsprechende Übungen kann jeder in den Alltag integrieren. „Bewegung für die Seele“ geht von den wissenschaftlichen Erkenntnissen aus, dass sich Bewegung positiv auf die Stimmung auswirkt, ebenso wie Entspannungstechniken und das achtsame Bewegen im Wald. Weitere Informationen zum Angebot gibt es bei Andrea Hilbert (E-Mail an andrea.hilbert@ludwigshafen.de, Telefon 0621 504-6666) oder bei Juliane Krohn (E-Mail an juliane.krohn@ludwigshafen.de, Telefon 0621 504-2017). Die Kursgebühr beträgt 65 Euro. Anmelden kann man sich an der VHS unter Telefon 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de.
„Powerfrauen“ im Kaiserreich und der Weimarer Republik – Online-Vortrag der VHS
„Von Powerfrauen und Vorbildern. Handlungsspielräume von Ludwigshafener Frauen im Kaiserreich und der Weimarer Republik“ heißt ein Online-Vortrag von Prof. Dr. Brigitte Übel am 8. April 2021 von 19 bis 20.30 Uhr.
Vor 120 Jahren wurde die Volkshochschule Ludwigshafen
gegründet. Prof. Dr. Übel wirft in ihrem Vortrag einen Blick zurück in diese
Zeit des Deutschen Kaiserreichs, das nach 1918 mit dem Ersten Weltkrieg endete
und von der Weimarer Republik abgelöst wurde. Prof. Dr. Übel widmet sich den
„Powerfrauen“ dieser wild bewegten Jahre um 1900 bis in die Weimarer
Zeit, die in ihrem Kampf um gesellschaftliche Handlungsspielräume bis hin zur
politischen Gleichberechtigung und ihrem weitsichtigen sozialen Engagement als
echte Vorbilder gelten können. Ein besonderes Augenmerk gilt hierbei den
Ludwigshafener Verhältnissen und den hier schon fast vergessenen
Frauenpersönlichkeiten. Der Vortrag ist eine Veranstaltung in Kooperation mit
der Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ludwigshafen.
Die Teilnahme ist kostenfrei. Den Zugangslink zum Vortrag erhalten Teilnehmende nach der Anmeldung. Diese ist möglich unter Telefon 0621 504-2238 oder per E-Mail an info@vhs-lu.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kreisvolkshochschule (KVHS) 08.04.2021
Rheinland-pfälzischer Preis für Zivilcourage 2021:
Sozialdezernentin Beate Steeg ruft zum Mitmachen auf
Einzelpersonen auch aus Ludwigshafen
können ab sofort wieder für den Preis für Zivilcourage vorgeschlagen werden.
Der Preis ist eine Auszeichnung des Landes Rheinland-Pfalz, mit der in jedem
Jahr Innenminister Roger Lewentz vorbildliche Held*innen des Alltags ehrt. Das
könnten zum Beispiel aufmerksame Nachbar*innen sein, Nothelfer*innen,
Zeug*innen einer Straftat oder Betreuende während oder nach einer Notsituation.
„Wir unterstützen gerne die
Initiative des Landes, das 2021 erneut den Preis für Zivilcourage ausgelobt
hat. Ich möchte die Ludwigshafener*innen ermutigen, dem Land Personen aus
unserer Stadt zu benennen, die besonderen Mut gezeigt haben, in dem sie in
einer Notsituation nicht weggesehen oder weggehört haben, sondern besonnen
gehandelt und damit Menschen geholfen haben“, so Sozialdezernentin Beate
Steeg, die auch Vorsitzende des rheinland-pfälzischen Landespräventionsrates
ist.
Bis zum 30. September 2021 werden
Vorschläge für die Preisträger*innen mittels eines Vorschlagsformulars unter
www.kriminalpraevention.rlp.de
entgegengenommen. Die Auswahl der auszuzeichnenden Personen erfolgt
durch eine Jury unter dem Vorsitz von Staatsekretärin Nicole Steingaß. Neben
einer Urkunde und einer Skulptur winkt auch ein Geldpreis in Höhe von
mindestens 500 Euro pro Person. Die Verleihung soll am 7. Dezember 2021 durch
Minister Roger Lewentz in Mainz stattfinden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Ludwigshafen verlängert Allgemeinverfügung wegen anhaltend hoher Infektionszahlen – Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar – Testzentrum in Innenstadt geplant
Da die Sieben-Tages-Inzidenz
der Corona-Infektionen in Ludwigshafen weiterhin den Wert von 100
überschreitet, verlängert die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung
bis Mitte April. In Abstimmung mit der Landesregierung Rheinland-Pfalz setzt
Ludwigshafen dabei seine Maßnahmen wie beispielsweise die nächtliche
Ausgangbeschränkung fort, um die Anzahl der Kontakte zu senken und damit die
Pandemie so weit wie möglich einzudämmen. Die Allgemeinverfügung tritt ab
Montag, 29. März 2021, ab 0 Uhr in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich
11. April 2021.
„Mit Blick auf die Zahlen der vergangenen Tage und Wochen ist es zwingend notwendig, die Einschränkungen des öffentlichen Lebens fortzuführen, um die Anzahl an Corona-Infektionen nachhaltig eindämmen zu können. Die sehr dynamische Pandemie-Entwicklung im Zusammenspiel mit Virus-Mutanten lässt uns leider keine Wahl, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und damit die medizinische Versorgung der Bevölkerung so gut wie möglich zu gewährleisten“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Um als eine große Stadtgemeinschaft die Corona-Pandemie gut zu bewältigen und Menschen zu schützen, müssen wir weiterhin aufeinander achten. Halten Sie sich zum eigenen Schutz an die Hygieneregeln und verhaltenden Sie sich in diesen Zeiten rücksichtsvoll gegenüber Ihren Mitmenschen“, betont Steinruck.
Gemäß der Achtzehnten
Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (18. CoBeLVO) bleibt auch die
Öffnung von Gastronomie im Außenbereich untersagt. In Rheinland-Pfalz ist es
Gastronomiebetrieben seit dem 22. März 2021 unter Auflagen erlaubt, im Freien –
in Form der sogenannten Außenbewirtung – Gäste zu bewirten, sofern der
Corona-Inzidenzwert in der betroffenen Kommune unter dem Wert von 100 liegt.
Ludwigshafen überschreitet aktuell diesen Wert, weshalb eine Außenbewirtung im
Stadtgebiet derzeit nicht zulässig ist. Die Stadtverwaltung empfiehlt dennoch
Gastwirt*innen, welche im Lauf dieses Jahres eine Außenbewirtung auf
öffentlicher Fläche planen, bereits jetzt bei der Gaststättenabteilung eine
entsprechende Genehmigung zu beantragen. Wenn die Gastronom*innen frühzeitig
unter der E-Mail-Adresse gaststaetten@ludwigshafen.de dies anzeigen, erlaubt
das der Gaststättenabteilung eine zügige Bearbeitung der jeweiligen Anträge.
Die übrigen Regelungen
der 18. CoBeLVO und die darin enthaltenen Ausführungen zu Hygienekonzepten und
Maßnahmen zur Vermeidung von Corona-Infektionen bleiben davon unberührt.
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und deren Begründung ist auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de nachzulesen. Informationen hierzu erhalten die Bürger*innen der Stadt Ludwigshafen auch unter der Telefonnummer 0621 504-6000. Die Hotline ist montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr geschaltet. Ebenfalls können per E-Mail Fragen an die Adresse infocorona@ludwigshafen.de gerichtet werden.
Schnelltest-Angebot auch an Osterfeiertagen verfügbar –
Testzentrum in Innenstadt geplant
Steinruck kündigte an,
dass in der Innenstadt ein Testzentrum entstehen werde und Ludwigshafen eine
Modellstadt für mögliche Lockerungen in der Corona-Pandemie werden soll.
„Dafür müssen die Sieben-Tages-Inzidenzen dauerhaft unter den Wert von 100
sinken und ein engmaschiges Testangebot bestehen. Ein wichtiger Baustein um
eine solche Modellstadt zu werden, ist unter anderem die Verfügbarkeit eines
Testzentrums im Innenstadtbereich“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.
In verschiedenen
Schnelltestzentren im Stadtgebiet haben sich seit Anfang März bereits mehrere
tausend Menschen auf eine Corona-Infektionen untersuchen lassen. Im zusammen
mit dem Deutschen Roten Kreuz betriebenen Testzentrum in der
Friedrich-Ebert-Halle wurden im Zeitraum vom 8. bis 25. März 2021 insgesamt
3.365 Test durchgeführt, von denen 29 positiv ausfielen. Im DLRG-Testzentrum in
Oggersheim begaben sich in diesem Zeitraum 1.435 Menschen zu einer Testung,
wovon 20 auffällig waren. Beim Malteser Hilfsdienst in Süd ließen sich bisher
196 Menschen testen, wobei es keinen Verdacht auf eine Corona-Infektion gab.
Auch über die
Osterfeiertage sind Testungen möglich. Die Johanniter Unfallhilfe bietet ab
Karfreitag, 2. April – in der Zeit von 13 bis 17 Uhr – in der Pfingstweide eine
weitere Schnellteststation in Ludwigshafen an.
Auch bei den Maltesern sind Testungen am Karfreitag von 10 bis 17 und am
Samstag des Osterwochenendes von 14 bis 17 Uhr möglich. Das DLRG-Testzentrum
öffnet täglich von Karfreitag bis Ostermontag in der Zeit von 10 bis 14 Uhr.
Die Corona-Pandemie und
ihre Begleiterscheinungen in Form von Einschränkungen des öffentlichen Lebens
und anderen Entbehrungen belasten vielen Menschen vor allem psychisch. Vor
diesem Hintergrund weist Beigeordnete Beate Steeg auf die von der
Stadtverwaltung zusammengestellte Hilfsangebote hin. „In der derzeitigen
Pandemie muss jede Einzelne und jeder Einzeln einen eigenen Weg finden, um mit
Herausforderungen wie etwa, Homeoffice, Homeschooling oder der Reduzierung
sozialer Kontakte umzugehen. Individuelle Stragien hierfür sind wichtig, um
seelisch gesund und möglichst unbeschwert Kontaktbeschränkungen zu
meistern“, erklärt Steeg.
Weitere Informationen
und Hilfsangebote finden sich ferner auf den Internetseiten der Landeszentrale
für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. und der Stiftung Deutsche
Depressionshilfe.
Derzeit drei Impfstraßen in
der Walzmühle in Betrieb
Im Impfzentrum
Ludwigshafen Stadtgebiet erfolgen bisher 12.485 Impfungen (Stand 25. März 2021)
gegen Corona. Davon entfielen dort 9.785 auf- Erst- und 2.700 auf
Zweitimpfungen. Bezogen auf die zu impfende Grundgesamtheit in Ludwigshafen von
rund 145.000 erreicht die Stadt bei Erstimpfungen damit eine Quote von rund
10,7 und bei Zweitimpfungen – also abgeschlossene Impfserien – eine Impfquote
von rund 4,9 Prozent. Derzeit sind drei Impfstraßen in Betrieb. Abhängig von
der Verfügbarkeit der Präparate der Hersteller AstraZeneca, BioNTech und
Moderna sind wöchentlich dort annähernd 6.000 Impfungen möglich. Im Impfzentrum
werden auch am Karfreitag Impfungen verabreicht werden.
Das Impfzentrum
unterstützt zudem Arztpraxen im Stadtgebiet dabei, dass deren Ärzt*innen ihren
bettlägerigen Patient*innen das Vakzin gegen Corona-Infektionen verabreichen
können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Stadtverwaltung warnt vor Fehlinformationen zu Impfungen
auf Flyern
In den vergangenen
Tagen sind in Ludwigshafen Handzettel aufgetaucht, die mit fehlerhaften
Informationen vor Impfungen gegen das Corona-Virus warnen. Die Flyer zeigen
unter anderem bereits vorausgefüllte Checklisten, auf denen vermeintliche
Gesundheitsgefahren durch die Impfung aufgelistet sind. Der Checkliste ist
zudem eine fingierte Impfbescheinigung beigelegt.
Die Stadtverwaltung
warnt vor den irreführenden Inhalten auf diesen Flyern, da es sich hierbei
nicht um Informationen von offiziellen Stellen und Fachbehörden handelt. Bei
Fragen zu den Corona-Impfungen werden die Bürger*innen gebeten, unter anderem
das Informationsangebot zur Corona-Pandemie auf der städtischen Internetseite
zu nutzen. Dort sind Kontaktadressen und Telefon-Hotlines aufgeführt, bei denen
Informationen angefordert und nachgefragt werden können.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sprechstunde des Ortsvorstehers
Die Sprechstunde des Ortsvorstehers der Südlichen Innenstadt, Christoph Heller, am Donnerstag, 1. April 2021 findet nicht statt. Die Bürger*innen können sich in der Zeit von 16 bis 18 Uhr telefonisch unter der Nummer 0171 5247720 an den Ortsvorsteher wenden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Ortsvorsteherbüro geschlossen
Das Ortsvorsteherbüro Südliche Innenstadt ist in der Zeit von Mittwoch, 31. März 2021 bis einschließlich Donnerstag, 1. April 2021 geschlossen. Ab Dienstag, 6. April 2021 ist das Ortsvorsteherbüro wieder regelmäßig zu den üblichen Öffnungszeiten besetzt.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Frische Ideen für die City
Vorbereitende Untersuchungen für vorläufiges Stadterneuerungsgebiet Mitte/Innenstadt gestartet
Ludwigshafens
Innenstadt erhält ein neues Gesicht: In den kommenden Jahren sollen die City
und die angrenzenden Quartiere moderner werden und sich für neue und zeitgemäße
Formen des Lebens, Wohnens, Arbeitens und Einkaufens in der Stadt öffnen. Die
Stadtverwaltung kann dabei spezielle Förderprogramme nutzen.
Es
handelt sich um die Landesinitiative „Stärkung der Investitionsfähigkeit
der Oberzentren“ und um das Bund-Länder-Programm „Wachstum und
nachhaltige Entwicklung“. In seiner Sitzung am 14. Dezember 2020 beschloss
der Stadtrat zur Vorbereitung des vorläufigen Stadterneuerungsgebietes
Mitte/Innenstadt aus diesen Stadtumbaumitteln, drei externe Büros mit der
Vorbereitenden Untersuchung (VU), dem Erstellen eines Integrierten
städtebaulichen Entwicklungskonzepts (ISEK) und eines Rahmenplanes zu
beauftragen.
„Ich
freue mich, dass die Untersuchungen nun beginnen und ich bin zuversichtlich,
dass gemeinsam mit den Akteur*innen vor Ort gute Ideen für eine Aufwertung der
Innenstadt entwickelt werden können. Für die Umsetzung der vorgesehenen
Projekte hat das Land Rheinland-Pfalz für die kommenden zwölf Jahre
Fördermittel von bis zu 16 Millionen in Aussicht gestellt, die wir in
Ludwigshafen für die Innenstadt einsetzen werden“, führt
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zum Start der Erarbeitung des ISEK aus.
Bau-
und Umweltdezernent Alexander Thewalt, der in einer Pressekonferenz am
Mittwoch, 24. März, die teilnehmenden Büros und das Verfahren vorstellte,
unterstrich das Ziel, die Innenstadt zu einem zukunftsfähigen und lebenswerten
Stadtviertel zu entwickeln. „Das Fördersystem hat sich bestens bewährt, um
Innenstädte aufzuwerten und sie als Quartier zum Wohnen, Arbeiten, Einkaufen
und für die Freizeit attraktiv zu gestalten. Eine Innenstadt ist zudem
Aushängeschild für die gesamte Stadt. Ich bin Bund und Land dankbar, dass sie uns
als Partner für eine attraktive, bürgernahe und zukunftsorientierte
Stadtentwicklung zur Seite steht“, erläuterte Thewalt.
Lage
des Untersuchungsgebietes
Das vorläufige Stadterneuerungsgebiet
Mitte/Innenstadt ist 126 Hektar groß und umfasst den gesamten Stadtteil Mitte.
Hinzu kommen das Areal entlang des Rheins bis zum Hemshofkreisel sowie Flächen
zwischen der Bürgermeister-Grünzweig-Straße, Welser- und Blücherstraße, der
Jakob-Binder-Straße, ein Teil der Prinzregentenstraße sowie der
Carl-Wurster-Platz. Die genaue räumliche Abgrenzung wird nach dem Abschluss der
Vorbereitenden Untersuchungen vorgenommen.
Reicherthaus kann saniert
und Kinder- und Jugendbibliothek erweitert werden
Bereits während der Sanierung der
Stadtbibliothek wurden innerhalb der Verwaltung aber auch mit dem
Fördermittelgeber beim Land die Überlegungen zur Sanierung des Reicherthauses
und der Erweiterung der Kinder- und Jugendbibliothek vorangetrieben. Die neue Kinder-
und Jugendbibliothek und die Sanierung
des Gebäudes sind das Leuchtturmprojekt, mit dem die anderen Maßnahmen zur
Aufwertung der Innenstadt, die im ISEK erarbeitet werden, unterstützt werden.
Dabei wird das denkmalgeschützte Gebäude bezüglich Heizung und Lüftung auf den
neuesten technischen Stand gebracht und die einfach verglasten Fenster,
insbesondere die Kunstverglasung im Erd- und Obergeschoß des Foyers erneuert
beziehungsweise saniert. Die Kinder- und Jugendbibliothek wird um den alten
Kinosaal erweitert. Durch den Einbau eines Aufzugs wird das Gebäude
barrierefrei erschlossen. Zudem wird der Heinz-Beck-Hof neu gestaltet und
erfährt dadurch unter anderem auch für den Kunstverein eine neue
Aufenthaltsqualität
Die
Zeit zwischen den ersten Überlegungen zum Reicherthaus und dem Antrag auf
Förderung wurde gut genutzt: In mehreren Workshops wurden zusammen mit den
Nutzer*innen der Kinder- und Jugendbibliothek ein modernes Konzept erarbeitet,
das von dem international renommierten Innenarchitekten Aat Vos betreut und
umgesetzt wird. Durch die neu aufgestellte Kinderbibliothek und das ansprechend
umgestaltete Gebäude wird, zusammen mit der Stadtbibliothek, ein attraktiver
Anlaufpunkt für viele Menschen aus der Innenstadt geschaffen.
Das förmliche Verfahren:
Vorbereitende
Untersuchungen
Mit den Vorbereitenden Untersuchungen, die mit einem Auftaktgespräch im Februar begannen und mit einer intensiven Begehung des Plangebiets im April fortgeführt werden, wird dokumentiert, an welchen Stellen eine städtebauliche Sanierungsmaßnahme notwendig ist. Hierzu werden städtebauliche Missstände unter anderem in Bezug auf ihre Bausubstanz, auf ihre Nutzung und ihre Wohn- und Arbeitsverhältnisse erhoben.
Die Stadtverwaltung hat damit die Arbeitsgemeinschaft der Büros Yellow Z, Mahl Gebhard Konzepte und BuroHappold beauftragt. Nach einem intensiven ersten Austausch mit Vertreter*innen der Stadtverwaltung sichtete das Büro die vorhandenen Daten, Konzepte und Strategien der Stadt Ludwigshafen, die als Grundlage dienen. Die Eindrücke der Begehung und erste Ergebnisse der Bestandsaufnahme werden in den Ortsbeiräten Mitte/Süd und Nördliche Innenstadt Mitte April vorgestellt. Noch im Mai werden weitere Schlüsselakteur*innen in den Planungsprozess einbezogen. Dabei handelt es sich um Expert*innen zu den verschiedenen Themen, die in den entsprechenden Bereichen der Stadtverwaltung tätig sind. So soll jedem Themengebiet ausreichend Raum gegeben werden, um zu erörtern inwieweit es für die weitere Arbeit von Bedeutung ist. Vorgesehen ist, dass noch vor Beginn der Sommerferien Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen mit der Öffentlichkeit diskutiert werden.
Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept
Im Anschluss erarbeitet die
Bürogemeinschaft ein Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK),
das ein Leitbild für die weiteren Planungen entwirft, Handlungsempfehlungen
formuliert und bereits konkrete Maßnahmen benennt, die in den kommenden zwölf
Jahren durchgeführt werden sollen. Das ISEK integriert dabei sämtliche Belange
der zukünftigen Entwicklung. Alle Bereiche des Lebens in der Innenstadt wie
Wohnen, Arbeiten, Handel, Erholung und Freizeit
werden miteinbezogen. Damit sollen konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte
Lösungen für das Untersuchungsgebiet erarbeitet werden.
Rahmenplan
Für die Ausweisung eines
Sanierungsgebietes muss letztlich ein Rahmenplan aufgestellt werden. Er
beinhaltet die Bestandsaufnahme, eine so genannte Potenzialermittlung und Zielvorstellungen.
Ergänzt wird er mit einem Maßnahmenkatalog. Aus diesem geht hervor, wie die
Ziele der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme hin zu einer positiven Entwicklung
der Innenstadt konkret erreicht und langfristig gesichert werden können. Mit
der Fertigstellung des Rahmenplanes ist im Sommer 2022 zu rechnen.
Sollte
dann der Stadtrat der förmlichen Ausweisung eines Sanierungsgebietes per
Satzung zustimmen, können städtebauliche Missstände mit weiteren Fördermitteln
behoben werden. Immobilienbesitzer*innen können Sanierungsmaßnahmen ihres
Gebäudes steuerlich abschreiben unter anderem, um den weiteren Anforderungen
des Klimaschutzes und der Klimaanpassung gerecht zu werden. Dabei sollen neben
den privaten Modernisierungsvorhaben auch Maßnahmen im öffentlichen Raum
erarbeitet werden, die als Auftakt und Verstärker für die
Stadterneuerungsmaßnahme wirken.
Das
Planungsbüro
Das Team zur Bearbeitung des ISEK
Innenstadt Ludwigshafen besteht aus drei Büros, die alle ihre eigenständigen
fachlichen Sichtweisen in die Bearbeitung einbringen.
Die
Federführung liegt bei Yellow Z. Der Schwerpunkt des Büros mit Standorten in
Berlin und Zürich ist, städtebauliche Projekte zu betreuen. Sie bearbeiten
gesamtstädtische Leitbilder genauso wie beispielsweise hier in Ludwigshafen
integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder städtebauliche Master- und
Rahmenplanungen. Dazu kommt ein umfangreiches Portfolio an Wettbewerbsbeiträgen
und Workshopverfahren.
Das
Büro Mahl Gebhard Konzepte aus München entwickelt stadtplanerische
Fragenstellungen aus der Perspektive der Freiraumplanung. Das Büro bearbeitet
eine große Bandbreite an Planungsaufgaben. In flexiblen Teams aufgestellt,
reichen die Projekte von der Objektplanung, über Strukturplanungen bis zur
Bauleitplanung. Auch beratende Tätigkeiten von der Öffentlichkeitsarbeit bis
zur Erstellung von Gutachten gehören zu den Arbeitsgebieten.
Drittes
Büro im Team ist mit BuroHappold Engineering aus Großbritannien mit
Niederlassungen in Berlin und München eines der weltweit führenden
multidisziplinären Ingenieur- und Beratungsbüros. Das so genannte „Cities
Team“ aus Ingenieuren, Stadtplanern, Ökonomen, Verkehrsplanern und
Gutachtern für Nachhaltiges Bauen bringt seine umfangreiche Erfahrung in der
Quartiersentwicklung, Machbarkeitsuntersuchungen, der Umsetzung von
Mobilitätskonzepten und der Nachhaltigkeitsberatung in das Projekt ein.
Herausforderung
Innenstadtentwicklung
Ludwigshafen sieht sich wie alle Städte
aktuellen Trends
und Veränderungen in Bezug auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gegenüber. Auswirkungen zeigen sich beispielsweise im Rückzug des Einzelhandels aus der Innenstadt und der Verlagerung an dezentralere Orte oder Einkaufen im Internet. Durch diese Entwicklungen werden Probleme wie Leerstand, Mindernutzung der Geschäftsimmobilien und der Attraktivitätsverlust der Innenstadt verstärkt. Um diesem Trend entgegenzuwirken, wurden bereits vielfach Konzepte entwickelt, um eine Umnutzung zu erwirken und der Innenstadt Ludwigshafens zu neuer Attraktivität zu verhelfen. Dieser Entwicklung wurde teils durch das Stadtumbaukonzept „Heute für Morgen“, die Neugestaltung des Rheinufers und den Bau der Rhein-Galerie entgegengewirkt, indem eine Verlagerung zum Rhein hin erfolgte. Neues Entwicklungspotential ergibt sich zusätzlich durch das Projekt City West, welches von der LuCityEntwicklungsgesellschaft (LCE) betreut wird, den Neubau des Rathauses und den Neubau eines Teilstückes der Hochstraße Süd.
Zuletzt
informierte das Land Rheinland-Pfalz im Februar dieses Jahres, dass der Stadt
Ludwigshafen aus dem Förderprogramm „Innenstadt-Impulse“ zweimal
250.000 Euro in den kommenden zwei Jahren für individuelle Maßnahmen zur
Verfügung stehen. Die in Aussicht gestellten Fördermittel ermöglichen es,
kurzfristig wichtige und notwendige Impulse in der Innenstadt zu setzen. Für
die Entwicklung des Projekts wurde die Ludwigshafener Kongress- und
Marketing-Gesellschaft (LUKOM) beauftragt. Hierzu wird ein Bündel von Maßnahmen
entwickelt. Angestrebt werden Kooperationen mit Partnern wie lokalen und
regionalen Akteuren, Gewerbetreibenden, Vereinen und Kulturschaffenden sowie
der Stadtverwaltung und städtischen Tochterunternehmen.
Die
LUKOM wird sich im Aktionszeitraum vor allem auf die Verbesserung der
Rahmenbedingungen in der Ludwigstraße konzentrieren. Gestärkt werden sollen
auch angrenzende Räume wie der Ludwigsplatz, der Bürgerhof oder der Berliner
Platz.
Ansprechpartner
für Fragen zum Vorläufigen Stadterneuerungsgebiet ist Michael Bentz,
Stadtverwaltung Ludwigshafen, Bereich Stadtvermessung und Stadterneuerung, michael.bentz@ludwigshafen.de.
Mehr Informationen finden Sie unter www.ludwigshafen.de.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sammlungsverbot gegen „Hilfe für krebskranke Kinder e.V.“ – ADD bittet um Mithilfe
Trier/Rheinland-Pfalz – Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) – landesweite Spendenaufsicht in Rheinland-Pfalz – hatte im Jahr 2017 dem Verein Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW sofort vollziehbar untersagt, Spendensammlungen sowie öffentliche Spendenaufrufe in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Das bestandskräftige Sammlungsverbot beinhaltet auch den Stopp von Förderbeiträgen, die wiederkehrend von den Konten der Spenden abgebucht werden. Zudem sind Spendenaufrufe durch Werbetelefonate untersagt.
Aufgrund einer aktuellen Mitteilung aus dem Landkreis Bernkastel-Wittlich bittet die ADD um sofortige Mitteilung, wenn weiterhin Spendenaufrufe oder Beitragseinzüge in Rheinland-Pfalz im Namen des Vereins Hilfe für krebskranke Kinder e.V. mit Sitz in Bielefeld/NRW erfolgen.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz 29.03.2021
Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis 2021: Teilnahme bis 21.
Mai möglich
Der
Arno-Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird 2021 bereits zum achten Mal an junge
Menschen im Alter von 13 bis 21 Jahren vergeben. Eingereicht werden können
selbstgeschriebene Gedichte und Kurzgeschichten zu dem Thema „Umwelt, Wut
& Wir“. Jede*r, die oder der sich Arno Reinfranks Heimatstadt
Ludwigshafen verbunden fühlt, darf einen Text pro Kategorie in den Wettbewerb
geben. Es gibt Jury- und Publikumspreise für Kurzgeschichten mit einer
maximalen Länge von zehn DIN A4-Seiten sowie für eigene Lyrik.
Der Abgabeschluss ist der 21. Mai 2021, die Preisverleihung findet am Montag, 28. Juni 2021 statt, Arno Reinfranks 20. Todestag.
In diesem Jahr können die eingereichten Texte zum ersten Mal als Insta-Novels auf der Seite der Stadtbibliothek unter www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek veröffentlicht und so einem breiteren Publikum bekannt gemacht werden. Außerdem wird ein Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel vergeben. Eine Insta-Novel ist eine ganz normale Geschichte oder ein Gedicht, die grafisch bearbeitet im Internet veröffentlicht wird. Für die Publikumspreise (Gedicht und Kurzgeschichte) kann auf der städtischen Internetseite per Mail abgestimmt werden. Die Ergebnisse dort fließen in die Ergebnisse der Abstimmung des Publikums am Tag der Preisverleihung ein. Der Sonderpreis für die beste grafische Gestaltung der Insta-Novel wird von einer Jury vergeben. Für das Erstellen einer Insta-Novel bietet die Stadtbibliothek am Freitag, 4. Juni 2021 einen Grafikworkshop an. Die Anmeldung dazu ist über die E-Mailadresse lea.thiel@ludwigshafen.de möglich. Es besteht für die Teilnehmenden keine Verpflichtung, ihren Beitrag als Insta-Novel zu gestalten. Sie nehmen mit ihren Texten auf jeden Fall am Wettbewerb teil.
Wie
in den vergangenen Jahren stiftet die Witwe von Arno Reinfrank, Jeanette
Koch-Reinfrank, die mit je 100 Euro dotierten Jury-Preise für Lyrik und für
Kurzgeschichten sowie die Publikumspreise für die gleichen Kategorien, die mit
je 50 Euro belohnt werden. In diesem Jahr kommt der Sonderpreis für die beste
grafische Gestaltung einer Insta-Novel neu dazu, der mit 50 Euro dotiert ist.
Alle Teilnehmenden erhalten außerdem einen Büchergutschein über 20 Euro, auch
wenn ihre Texte nicht prämiert werden.
Alle
Texte werden vor der Veröffentlichung durch eine professionelle Lektorin
lektoriert. Die Insta-Novels werden nach dem Lektorat und nach dem
Grafik-Workshop am 14. Juni 2021 zur öffentlichen Abstimmung freigegeben.
Alle
Wettbewerbsbeiträge können im PDF- oder Word-Format per E-Mail an lea.thiel@ludwigshafen.de geschickt werden. Es ist auch eine
postalische Einsendung an die Stadtbibliothek, Bismarckstraße 44-48, 67059
Ludwigshafen möglich. Teilnehmer*innen sollten jedoch bedenken, dass rein
postalische Einsendungen nicht für die Insta-Novel in Betracht gezogen werden
können. Handgeschriebene Einsendungen können nicht berücksichtigt werden.
Weitere
Informationen sowie eine Einverständniserklärung für die Veröffentlichung im
Internet finden sich auf der Homepage der Stadtbibliothek Ludwigshafen unter
www.ludwigshafen.de/stadtbibliothek.
Der
Arno Reinfrank-Jugendliteraturpreis wird von Jeanette Koch-Reinfrank, der
Freireligiösen Landesgemeinde Pfalz und der Stadtbibliothek Ludwigshafen
organisiert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Sachlage zum Bebauungsplan Ruchheim-Nordost
Anlässlich
der Diskussion um das geplante GAG-Neubauvorhaben am Erfurter Ring in Ruchheim
hat das Baudezernat den Mitgliedern des Stadtrates am Montag, 22. März 2021,
die planungsrechtliche Grundlage und die städtebaulichen Zielvorstellungen
dargestellt.
Ausgangssituation
und Vorgeschichte
Für das Gebiet gilt der seit 1992
rechtskräftige Bebauungsplan Nummer 348 „Ruchheim Nord-Ost“. Er
basiert auf einem städtebaulichen Konzept, das aus einem städtebaulichen Ideen-
und Realisierungswettbewerbes hervorgegangen ist. Danach waren im nördlichen
Bereich Geschossbauten für den Wohnungsbau mit drei Vollgeschoßen und
ausbaufähigem Dach und im südlichen Bereich zweigeschossige Einzel-, Doppel-
und Reihenhäuser vorgesehen. Im nördlichen Bereich wurde explizit geförderter
Wohnungsbau im Bebauungsplan festgesetzt.
Um
das Ziel der Schaffung geförderten Wohnungsbaus im Norden des Baugebietes
umzusetzen, wurden in einem förmlichen Umlegungsverfahren der GAG die
entsprechenden Baufelder zu diesem Zweck zugeteilt.
Im weiteren Verlauf zeichnete sich Ende der 1990er Jahre ein starker Rückgang der Wohnungsbautätigkeit ab. Der Markt für Geschosswohnungsbau stagnierte und das Gebiet entwickelte sich nur schleppend – eine Entwicklung, die alle neuen Wohnbaugebiete Ludwigshafens in den folgenden zwei Jahrzehnten betraf. In dieser Zeit wurde die städtebauliche Konzeption für einige der ursprünglich für
Geschosswohnungsbau
vorgesehenen Baufelder sowohl in den Neubaugebieten Melm und Neubruch als auch
in Ruchheim Nord-Ost zugunsten einer Einfamilienhausbebauung geändert und durch
entsprechende Bebauungsplanänderungen Baurecht geschaffen. Zeitweise war dies
auch für eines der beiden verbliebenen Baufelder der GAG vorgesehen und es
wurde im Jahr 2012 ein Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des
Bebauungsplanes gefasst. Für die angedachte Reihen- und Doppelhausbebauung
haben die interessierten Bauträger jedoch keine Endabnehmer*innen gefunden,
weshalb eine Realisierung nicht möglich war und die Idee und das Verfahren
nicht weiterverfolgt wurden.
Mittlerweile
hat sich die Situation auf dem Grundstücks- und Wohnungsmarkt deutlich
verändert. Ein Großteil des Baugebietes ist bereits realisiert, auch die
langjährige Bauruine wird derzeit fertiggestellt. Die Fläche der noch freien
Grundstücke beläuft sich einschließlich der GAG-Baufelder auf circa zwei
Hektar. Das entspricht circa 20 Prozent des Baugebietes.
Aufgrund
des hohen Nachfragedrucks nach bezahlbarem Wohnraum hat die Stadt die Aufgabe,
zusammen mit den Wohnungsbaugesellschaften – allen voran die GAG – ein ausgewogenes, sozialverträgliches
Wohnraumangebot zu schaffen.
Im
September 2020 hat der Stadtrat hierzu ein Strategiepapier zu gefördertem
Wohnraum beschlossen, wonach in neuen Baugebieten in der Stadt durchschnittlich
25 Prozent geförderte Wohnungen geschaffen werden sollen. Dies gilt für
Baugebiete, für die vor dem Datum des Ratsbeschlusses noch kein Baurecht vorlag.
Auf Basis dieses Ratsbeschlusses hat die Stadt Ludwigshafen im Rahmen des
ExWoSt-Landesförderprogramms für geförderten Wohnraum mit dem Land eine
Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, nach der für über 500 geförderte
Wohnungen bis Ende 2021 eine Bewilligung der Infrastruktur- und
Investitionsbank des Landes RLP (ISB) für geförderten Wohnraum vorliegen soll.
Baurechtlicher Rahmen
Bebauungsplan Nummer 348 Ruchheim Nord-Ost (Baufelder GAG)
Für
die beiden Baugrundstücke der GAG gelten im Wesentlichen die folgenden
planungsrechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nummer 348:
Allgemeines
Wohngebiet; zulässig sind nur solche Wohngebäude, die mit Mitteln des sozialen
Wohnungsbaus gefördert werden könnten
Zwingend
drei Vollgeschosse
GRZ
0,4, GFZ 1,2 (Die Grundflächenzahl (GRZ) gibt
an, wie viel Prozent eines Grundstücks von Haus, Garage und Terrasse
eingenommen werden dürfen. Die Geschossflächenzahl (GFZ), gibt
das Verhältnis der gesamten Geschossfläche aller Vollgeschosse der baulichen
Anlagen auf einem Grundstück zu der Fläche des Baugrundstücks an.)
Baugrenzen,
die den überbaubaren Bereich definieren
Flächen
für Stellplätze und Garagen
Stellplätze
Die Anzahl der notwendigen Stellplätze im Baugebiet ergibt sich aus Paragraf 47 der Landesbauordnung in Verbindung mit einer konkretisierenden Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Finanzen wonach für Einfamilienhäuser 1 bis 2 Stellplätze und für Mehrfamilienhäuser 1 bis 1,5 Stellplätze pro Wohnung zu fordern sind. Gemäß Förderrichtlinien zum Wohnungsbau gilt jedoch eine andere Vorschrift des Landes, wonach für geförderte Wohnungen nur jeweils 1 Stellplatz herzustellen ist. Für sonstige Wohnbauvorhaben, die dieser Ausnahme nicht unterliegen, schöpft die Bauaufsicht den oben genannten Rahmen in Ruchheim Nord-Ost grundsätzlich voll aus und fordert 1,5 Stellplätze für Häuser mit mehr als einer Wohnung beziehungsweise 2 Stellplätze für Einfamilienhäuser.
Auf
den Baugrundstücken der GAG besteht also, entsprechend der zugrundeliegenden
städtebaulichen Konzeption, grundsätzlich Baurecht für 3-geschossige
Mehrfamilienhäuser mit förderfähigen Wohnungen mit einem Stellplatz je Wohnung.
Konsequenzen
bei Änderung des Baurechts
Wollte man für diese Baufelder die
städtebauliche Zielsetzung gänzlich ändern und abrücken von der
3-Geschossigkeit hin zu beispielsweise 2-geschossigen Einfamilienhäusern müsste
ein Bebauungsplanverfahren durchgeführt werden, um das Baurecht zu ändern. Die
im Wohnungsbauprogramms der GAG eingeplanten rund 150 Wohnungen für sozialen
Wohnungsbau würden entfallen.
Wie Bau- und Umweltdezernent Alexander Thewalt erläuterte, wäre dies insofern für die Wohnungsbaustrategie schmerzhaft, als dies einer der wenigen Standorte in der Stadt ist, der im Besitz der GAG ist und bereits entsprechendes Baurecht besitzt. „Ein zügiger Neubau ist möglich. Einen annähernden Ersatz dafür wird man derzeit an keiner anderen Stelle im Stadtgebiet in absehbarer
Zeit schaffen können, zumal bei Außenentwicklungen die Entwicklungskosten oft
sehr hoch sind und die politischen Diskussionen um Akzeptanz von
Geschosswohnungsbau ebenso geführt werden müssen. Auch ist die Stadt selten im
Besitz von geeigneten Flächen. Im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und
Boden, wäre eine Umplanung planungsrechtlich schwer zu begründen. Insbesondere
bei Flächen mit hervorragendem Zugang zu einem Bahnhaltepunkt. Gleiches gilt
für nachfolgende Neuplanungen im Außenbereich, wenn anstelle der Nutzung des
vorhandenen Potenzials in der aktuellen Bedarfslage am Wohnungsmarkt Flächen
neu entwickelt werden“, so Thewalt und er machte darauf aufmerksam, dass
ein neues Bebauungsplanverfahren mit einer Verfahrensdauer von mindestens einem
Jahr und Kosten für Planung und Verfahrensabwicklung von rund 25.000 Euro
verbunden wären.
Darüber
hinaus wurden neben Personal- und Verwaltungsaufwand auf Seite der Stadt und
der GAG schon umfangreiche Planungsleistungen mit entsprechenden Ausgaben für
das Bauvorhaben seitens der GAG erbracht beziehungsweise beauftragt.
Bei
einer Bebauung der beiden Grundstücke mit Einfamilienhäusern würden insgesamt
weniger Wohneinheiten realisiert werden können. Zugleich ist der reale
Stellplatzbedarf für Einfamilienhäuser höher als im geförderten Wohnungsbau.
Die Schlussfolgerung, dass sich mit einer Umplanung der Parkdruck automatisch
verringern würde ist darum nicht zwingend. Es könnten maximal zwei Stellplätze
je Wohneinheit gefordert werden. „Seitens der öffentlichen Hand kann nicht
verhindert
werden, dass im Haushalt mehr Fahrzeuge vorhanden sind als Stellplätze auf dem
Grundstück nachgewiesen werden. Auch das Nutzer*innenverhalten spielt hierbei
eine große Rolle, wie sich an den Beispielen anderer Einfamilienhausgebiete
erkennen lässt. Garagen werden zunehmend nicht mehr für das Abstellen von
Kraftfahrzeugen, sondern beispielsweise für Räder und Gartengeräte genutzt.
Dadurch wird der Parkdruck auf öffentlichen Flächen höher“, konstatiert
Thewalt.
Dem
gesamten Wohngebiet, welches entlang des Erfurter Rings entwickelt wurde, kommt
der jetzt in Vorbereitung befindliche Ausbau der zweiten Zufahrt, des Ostastes
der Magdeburger Straße zugute. Die sich im Zustand einer Baustraße befindliche
Straße soll ausgebaut und fehlende Gehwege, Beleuchtung und Stellplätze ergänzt
werden. Sobald es einen Vorentwurf gibt, wird dieser dem Ortsbeirat und dem
Stadtrat zur Diskussion und zum Beschluss vorgelegt. Mit der Kostenermittlung
wird die Verwaltung dieses Vorhaben zum Haushalt anmelden.
Gleiches
gilt für eine bessere fußläufige Anbindung des Gebietes an die Haltestelle
Ruchheim der Rhein-Haardt-Bahn, der Linie 4 der rnv. Die Verwaltung prüft, ob
und zu welchen Kosten ein Fuß- und Radweg auf der Südseite der Gleise gebaut
werden kann.
Die rnv wird in diesem Sommer die Aufenthaltssituation an der Haltestelle selbst verbessern: Die Beleuchtung der Bahnsteige wird zum vorhandenen Parkplatz erweitert. Weiter sollen Angsträume, die durch starke Begrünung entlang der Wege entstanden sind, unter Berücksichtigung des Naturschutzes beseitigt werden. Die bereits vorhandene Fußwegeverbindung über die Grüne Mitte des Erfurter Rings zum Ortszentrum wird um eine sichere Querungsmöglichkeit über den Erfurter Ring verbessert.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Hochstraßen: Grünes Licht für
Süd, mehr Sicherheit für Nord
Stadtverwaltung informiert über Planung für den Ersatzbau der Pilzhochstraße und wie die Hochstraße Nord bis zum Bau der Stadtstraße in Betrieb bleiben kann
Gute Nachrichten rund um die Hochstraßen: Bei den
Planungen für den Ersatzbau der abgerissenen Pilzhochstraße hat die
Stadtverwaltung grünes Licht für ihr angestrebtes und beschleunigtes Verfahren
bekommen. Technisch und rechtlich hat die Planung der Prüfung durch den
Landesbetrieb Mobilität (LBM) Stand gehalten. Die intensiven Vorarbeiten haben
sich gelohnt. Die neue Brücke bleibt so breit wie die alte, wird aber sicherer
und leiser. Auch eine neue Radschnellverbindung wird mitgeplant. Bei der
Hochstraße Nord haben die strengen Sicherheitsmaßnahmen dazu beigetragen, dass
sie voraussichtlich so lange befahrbar bleibt, bis die Stadtstraße gebaut ist.
Gerade für die Pendler*innen und die Wirtschaft in der Region eine wichtige
Nachricht. Dafür wird die Stadtverwaltung im Laufe des Sommers das Bauwerk noch
einmal intensiv untersuchen lassen.
OB
Steinruck: ehrgeizige Planung, verlässliche Kommunikation
„Wir sind mit unseren Hochstraßen absolut im Plan. Unsere Pläne sind dabei ehrgeizig, weil wir bei der Süd-Trasse aufs Tempo drücken und bei der Nord-Trasse Verkehrssicherheit gewährleisten und gleichzeitig die Stadtstraße in verbesserter Lage planen. Aber wir wissen, wie wichtig die Verkehrsverbindungen für viele Menschen in Stadt und Region sind und wie wichtig eine verlässliche und transparente Planung und Kommunikation für alle ist. Daher informieren wir heute den Stadtrat und – über unsere Medien – die Öffentlichkeit. Wir werden in diesem Frühjahr mit dem ersten Bürgerdialog zu den Hochstraßen fortfahren. Und ich darf Ihnen sagen, dass wir einige Bürgerdialoge dieses Jahr planen, weil es mit Blick auf die Hochstraße Süd und die Stadtstraße, das neue Stadtquartier und das Rathaus mit dem Rathaus-Center viele Themen gibt. Wir müssen nur schauen, wie wir dies alles unter möglichen Pandemie-Bedingungen am besten organisieren“, erklärte Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Hochstraße
Süd: Planung für Ersatzbau nimmt ersten Meilenstein
Mehr Sicherheit und weniger Straßenlärm bei gleicher
Brückenbreite: Das vom Bereich Tiefbau der Stadtverwaltung beauftragte
Planungsbüro hat Entwürfe für den Ersatzbau der Pilzhochstraße vorgelegt, die
am 22. März erstmals dem Stadtrat präsentiert wurden. Ziel des Bauvorhabens ist
es, die abgerissene Pilzhochstraße zwischen Weißer Hochstraße und
Konrad-Adenauer-Brücke schnellstmöglich zu ersetzen. Ein neuer Gesetzesrahmen
des Bundes, das so genannte Planungsbeschleunigungsgesetz, schreibt dabei vor,
welche Planungskriterien die Verwaltung zu erfüllen hat.
Damit die Aufsichtsbehörde den Planungen zustimmen
kann, hatten die Ingenieur*innen und Planer*innen bei der Stadtverwaltung in
den vergangenen Wochen und Monaten viel Arbeit im Hintergrund geleistet: Alles
musste so geplant, berechnet und abgestimmt werden, dass es grünes Licht für
eine schnelle Umsetzung gibt. Wichtigster Meilenstein:
Anfang März wurden die Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Mobilität
Rheinland-Pfalz (LBM) erfolgreich abgeschlossen: Technisch und rechtlich steht
das Ludwigshafener Vorhaben auf sicheren Füßen. Dies hat zur Folge, dass für
den Ersatzbau kein Planfeststellungsverfahren nötig ist.
Thewalt:
neue Radschnellverbindung unter der neuen Brücke
„Die
planende Verwaltung und die genehmigenden Behörden stehen in einem
konstruktiven Dialog. Wir freuen uns über das gute Miteinander“, erklärt
Baudezernent Alexander Thewalt, der auf eine rasche Umsetzung unter Einhaltung
aller rechtlichen Auflagen pocht. Nach aktuellem Planungsstand ist es gelungen,
die Hochstraße bei gleicher Breite zu ersetzen. Im Rahmen des Vorhabens wurden
Entwurfs- und Abwägungsgrundsätze aufgestellt und Ausstattungselemente
beschrieben, die in die Weiterentwicklung des Ersatzbaus einfließen können.
Zweistreifige Hauptverkehrsstraßen müssen bei großer Begegnungshäufigkeit des
Bus- oder Lkw-Verkehrs 6,50 Meter breit sein. So künftig auch die Hochstraße
Süd. Dies gewährleistet eine gute und leistungsfähige Verbindung für den
Wirtschaftsstandort Ludwigshafen und der Metropolregion Rhein-Neckar. Dies alles
wurde bei der Planung berücksichtigt. Die Fahrstreifen wurden mit je 3,25 Meter
festgelegt. Der schmale Standstreifen musste einem modernen Sicherheitssystem
weichen: Es entsteht mehr Platz hinter der Schutzplanke, der als sicherer
Rückzugsort im Falle einer Panne dient. Außerdem sehen die Pläne ein neues
Rückhalte-System aus Stahl für Fahrzeuge vor, um im schlimmsten Fall von der
Fahrbahn abkommende
Fahrzeuge aufzuhalten. Lediglich im Bereich Platanenhain muss der
Hochstraßen-Überbau minimal verbreitert werden. Im Bereich des Faktorhauses und
am Bauwerk über die Mundenheimer Straße soll nichts verändert werden. Für die
Anwohner*innen ebenso positiv: Von der neuen Brücke wird weniger Verkehrslärm
ausgehen als von der alten. Dafür sorgen ein lärmmindernder Belag sowie das
Tempolimit von 50 Stundenkilometern. Wert legt Thewalt auch darauf, dass nicht
nur Straßen für Autos und Lkw gebaut werden, sondern auch an die
Fahrradfahrer*innen gedacht wird: „Wenn wir an Verkehr denken, denken wir
an Radverkehr automatisch mit. Daher wird die neue Radschnellverbindung unter
dem neuen Abschnitt der Hochstraße Süd entlangführen. Wir sorgen damit für eine
gute Anbindung von Hautbahnhof und Berliner Platz Richtung Mannheim“,
betont der Bau- und Umweltdezernent.
Abriss
der Pilzhochstraße: Schlussrechnung geprüft
Parallel zu den Planungen für den Ersatzbau hat die
Stadtverwaltung den Abriss der Pilzhochstraße technisch und rechnerisch
aufgearbeitet.
Dass es bei der Schlussabrechnung von großen und
komplexen Bauvorhaben zu Konflikten kommen kann, zeigt die Erfahrung. Daher hat
die Stadtverwaltung bereits vor Beginn der Arbeiten Mediationsverfahren
vereinbart und mehrere Verhandlungsgespräche geführt, um eine einvernehmliche
Lösung zu erzielen und ein vertrauensvolles Miteinander zu gewährleisten. Fakt
ist: Die Abrissfirma erhält das Geld, das ihr zusteht. Grundlage dafür sind der
Vertrag und die erbrachten Leistungen. Bei der Prüfung der Schlussrechnung
verhält sich die Stadtverwaltung wie jeder andere Bauherr auch: Wer zuhause baut oder renoviert, prüft die Handwerker-Rechnung, bevor er sie bezahlt und begleicht in Rechnung gestellte Mehrkosten nur dann, wenn der Aufwand vorher vereinbart oder begründet war. Außerdem achtet er darauf, ob alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erfüllt wurden. Ist das nicht der Fall und entstehen dem Bauherren dadurch Kosten, wird er seine Auslagen wiederhaben wollen, da er sie nicht verschuldet hat. Nichts Anderes macht die Stadt Ludwigshafen. Aus ihrer Sicht haben vor allem die erheblichen zeitlichen Verzögerungen zu Beginn der Abrissarbeiten dazu beigetragen, dass die Bauarbeiten länger dauerten. Der Zusammenbau der Holzstützen war nicht gut geplant und musste – auch mit Ingenieursachverstand der Stadtverwaltung – mehrfach optimiert werden, bis die Fertigungszeit für einen Turm von zwei bis drei Wochen auf im Schnitt zweieinhalb Tage sank. Die Verzögerungen verursachten in der Folge Mehrkosten, da unter anderem im Sommer und Spätsommer weitere Bus-Ersatzverkehre organisiert werden mussten. Dies sind Mehrkosten, die die Stadt nicht zu verantworten hat und deshalb auch nicht bezahlt. Auch Anpassungen an die Mehrwertsteuer, die sich aufgrund der Corona-Pandemie ergeben hatten, wurden seitens der Stadt geprüft und diese werden so abgerechnet, wie sie tatsächlich angefallen sind.
Die Stadtverwaltung hat großes Verständnis dafür, dass der Abriss der Pilzhochstraße auch für eine erfahrene Firma eine Herausforderung dargestellt hat. Die Stadt Ludwigshafen hat sich daher bei allen aufgetretenen Problemen öffentlich vor das Unternehmen gestellt. Zudem hat sie ihren Beitrag zur Liquiditätssicherung geleistet und ist mehrmals in finanzielle Vorleistung gegangen. Große Anerkennung zollt die Stadtverwaltung dem reinen Abrissgeschehen. Keiner in Ludwigshafen – und auch nicht die Rechnungshöfe von Land und Bund – hätten aber dafür Verständnis, wenn die Stadt unberechtigte Nachforderungen an private Firmen auszahlen würde, aber es an Geld beispielsweise bei Schulsanierungen, Kita-Neubauten oder Corona-Hilfen fehlt.
Hochstraße
Nord: Monitoring und Instandhaltungsarbeiten gewährleisten sicheres Befahren
Damit die Hochstraße Nord bis zu ihrem planmäßigen Abriss weiter von Autos befahren werden kann, setzt die Stadtverwaltung Ludwigshafen auf ein umfangreiches Prüf- und Sicherungsprogramm. Regelmäßig werden Abschnitte der Hochstraße auf Kleinstschäden untersucht. Alle sechs Jahre ist zudem eine große Kontrollmaßnahme fällig. Sie steht nun im Sommer und Herbst an. Dafür werden dann an Wochenenden und zeitweise auch werktags teilweise spezielle Hubsteiger zur Inspektion aufgebaut. Expert*innen des beauftragten Gutachterbüros schauen dann auch unter die roten Netze, die als Schutzvorkehrung befestigt wurden und mögliche herabfallende Betonbrocken an der maroden Hochstraße Nord auffangen sollen. Kleine Mängel und Betonschäden können dabei durch kosten- und zeitgünstige Arbeiten behoben werden. Im Verlauf dieser Inspektion werden so Betonflächen von mehr als 29.000 Quadratmetern „handnah“ untersucht und schadhafte Stellen insofern notwendig repariert. Dies stellt die Instandhaltung der Hochstraße für den Personenwagenverkehr vorrausichtlich bis zu deren Ersatz sicher. Die Schutzmaßnahmen der vergangenen – 7 – Jahre haben sich hierbei bewährt. „Unser Ziel war es immer, eine große Verkehrsachse des Hochstraßensystems für den Verkehr frei zu halten. Unser vorausschauendes und abgestimmtes Vorgehen hat nun wesentlich dazu beigetragen, dass wir für alle Betroffenen, seien es die Anwohner*innen, Pendler*innen oder die Wirtschaft, größtmögliche Planungssicherheit schaffen können. Ich weiß, dass dies ein großes Anliegen vieler Menschen ist“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Dass wir uns dazu entschieden haben, die Hochstraße für den Lkw-Verkehr zu sperren, hat die Strecke für den Pkw-Verkehr gesichert“, erklärt Baudezernent Alexander Thewalt zuversichtlich, „Auf diese Weise bleibt das Bauwerk auch die kommenden fünf Jahre nutzbar.“ Die Hochstraße Nord ist eine wichtige Verbindung zwischen der Pfalz und Nordbaden. Dass der Verkehr hier weiter fließen kann, zeugt vom Erfolg der Sanierungs-Maßnahme. Die sich unter der Hochstraße befindenden Geh- und Radwege, Gleise der Stadtbahnlinien, Gleistrassen der Deutschen Bahn, Straßen sowie öffentliche und private Parkplätze können nach aktuellem Stand ebenso weiter genutzt werden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 29.03.2021
Kommunaler Vollzudienst (KVD) Ludwigshafen
Übermäßiger Alkoholkonsum endet mit Klinikaufenthalt
Eine stark
alkoholisierte 60-Jährige hat der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) am Abend des
5. März 2021 ins Krankenhaus gebracht. Der Rettungsdienst, welcher die Frau in
ihrer Wohnung in der Gartenstadt betreut hatte, bat den KVD wegen dessen
Zuständigkeit nach dem Landesgesetz für psychisch kranke Personen (PsychKG)
hinzu. Bei Ankunft des KVD gegen 19.30 Uhr lag die Frau zunächst gestikulierend
und schreiend auf einer Couch, um die leere Flaschen alkoholischer Getränke
lagen. Die Einsatzkräfte halfen ihr auf und geleiteten sie zum Krankenwagen, wo
sie sich beruhigte. Ein im Krankenhaus durchgeführter Alkoholtest ergab einen
Wert von 3,16 Promille. Die 60-Jährige willigte ein, stationär aufgenommen zu
werden.
Zwei illegale Beherbergungsbetriebe entdeckt
Im Zuge einer gemeinsamen Kontrolle haben der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, und die Polizei am Montag, 22. März 2021, zwei illegal betriebene Pensionen festgestellt. Die nicht angemeldeten Beherbergungsbetriebe befanden sich in den Stadtteilen Friesenheim und Oppau. In Oppau trafen die Einsatzkräfte eine gefährliche Wohnsituation an, da bis in den Dachgiebel Menschen untergebracht waren. Nach Abschluss der Ermittlungen werden Bußgeldverfahren gegen die Betreiber der illegalen Pensionen eingeleitet.
Stadt Ludwigshafen am Rhein / Kommunaler Vollzugsdienst (KVD) Ludwigshafen 29.03.2021
Radarkontrollen für die Woche vom 29. März bis 4. April 2021
Die Stadt Ludwigshafen
nimmt in folgenden Stadtteilen Radarkontrollen vor.
Montag, 29. März: Ruchheim, West und Edigheim
Dienstag, 30. März: Gartenstadt, Maudach und Friesenheim
Mittwoch, 31. März: Mundenheim, Mitte und Nord
Donnerstag, 1. April: Oggersheim, Oppau und Pfingstweide
Freitag, 2. April: Rheingönheim, Ruchheim und Süd
Samstag, 3. April: West, Friesenheim und Edigheim
Kurzfristige Änderungen behält sich der Bereich Straßenverkehr vor. Kontrollen können auch kurzfristig an anderen Stellen stattfinden.