Kommunalpolitik / Stadtratswahlen

Wahlaufruf von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

am Sonntag, den 26. Mai 2019 wird gewählt. Europa-, Kommunal– und Bezirkstagswahlen sind wichtig für die Zukunftsgestaltung unserer Gesellschaft.  

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht besteht in Speyer nun schon mehr als 800 Jahre. Bei den Wahlen zum Speyerer Stadtrat werden insgesamt  44 Sitze vergeben. Mit Ihrer Stimme können Sie aktiv die Politik in Speyer beeinflussen. Denn die künftige Zusammensetzung des Stadtrats und die durch ihn getroffenen Entscheidungen nehmen unmittelbaren Einfluss auf die Stadt und den Alltag jedes Einzelnen.

Bei den Europawahlen nehmen Sie direkt Einfluss auf die Zusammensetzung des Europäischen Parlaments. Es entscheidet über den Haushalt und wichtige Gesetze, die die Europäische Union und damit jede Bürgerin und jeden Bürger betreffen. Darüber hinaus wählt das Europäische Parlament den Präsidenten der Europäischen Kommission. Die Welt ist nicht zuletzt durch die Globalisierung eng zusammengerückt. Nur ein geeintes, menschenfreundliches und von demokratischen Kräften geleitetes Europa, davon bin ich zutiefst überzeugt, kann dabei helfen, die Herausforderungen zu meistern.

Mit ihrer Stimme entscheiden sie darüber, wie Politik vor Ort, in der Region und in Europa in den nächsten fünf Jahren gestaltet wird. Deshalb ist diese Wahl so wichtig!

Die Wahllokale sind am Sonntag, von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet. Alle weiteren Informationen zum Wahlsonntag können sie ihrer Wahlbenachrichtigung entnehmen oder auf der Internetseite der Stadt Speyer nachlesen.

Text: Stefanie Seiler, Oberbürgermeisterin Foto: Speyer 24/7 News, dak
21.05.2019

Interviewfilm des Jugendstadtrates Speyer zu den Kommunalwahlen

Speyer / Jugendstadtrat – Anlässlich der Speyerer Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 hat der Jugendstadtrat ein Projekt gestartet, das zum einem auf die Wahlen aufmerksam machen und zum anderen über jugendpolitische Themen und Positionen der kandidierenden Parteien und Wählergruppen informieren soll.

Der Jugendstadtrat hat sich gefragt wofür die Parteien auf Kommunalebene stehen und was sie für Jugendliche machen wollen. Um das herauszufinden, hat der Jugendstadtrat, zusammen mit dem Offenen Kanal Speyer Interviews mit den KandidatInnen einiger Parteien und Wählergruppen geführt.

Zu allererst wurden über die SozialkundelehrerInnen Fragen der SchülerInnen eingesammelt und daraus Interviewfragen formuliert. Ganz besonders oft tauchte darin die Frage nach sauberen Schultoiletten auf, viele interessierten sich auch für Umweltschutz und gute Busverbindungen. Für das Interview wurden schließlich fünf Fragen zusammengestellt.

Anschließend wurden bei allen Parteien und Wählergruppen, die zur Wahl stehen, Interviewtermine angefragt. Von allen Parteien und Wählergruppen haben letztendlich die CDU, die SPD, Bündnis 90 – Die Grünen, die FDP, die SWG und die Linken an dem Interview teilgenommen. Aus unterschiedlichen Gründen konnten die BGS, die Wählergruppe Schneider und die AfD dem Jugendstadtrat kein Interview geben.

Das Video wurde an die SozialkundelehrerInnen wieder zurückgegeben, damit es im Unterricht gezeigt und die Inhalte mit den SchülerInnen besprochen werden können. Es ist aber auch für alle Speyerer BürgerInnen auf der Internetseite des Jugendstadtrates www.jsr-speyer.de frei zugänglich.

Jugendstadtrat Speyer
21.05.2019

Kommunalpolitik

Knock-Out in der zweiten Runde – WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER obsiegt auch vorm Oberverwaltungsgericht Koblenz

Koblenz / Speyer – Seit Mitte Februar verweigert die Stadt Speyer der Wählergruppe Schneider entgegen einem klaren Rechtsanspruch, der sich aus §14 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz ergibt, die Nutzung von städtischen Räumen für den laufenden Kommunalwahlkampf.

Der Stadtvorstand, bestehend aus den Bürgermeisterinnen Seiler und Kabs hatte am 21.Februar entschieden,  dass bis Ende Mai 2019, also bis nach Ablauf der Wahlen, keiner politischen Gruppierung städtische Räume zur Verfügung gestellt werden dürfen. Man berief sich dabei  auf das Neutralitätsgebot der Stadt. Offensichtlich ein Vorwand, denn inzwischen liegt eine eidesstattliche Erklärung vor, wonach seitens des Stadtvorstandes geäußert wurde, dass man der Wählergruppe Schneider keine Plattform geben wolle. Es ging in Wahrheit also um das Gegenteil von Neutralität, nämlich um Behinderung der öffentlichen Wahrnehmung und Unterdrückung abweichender Meinungen seitens eines politischen Konkurrenten.

Eine eindeutige Missachtung  grundgesetzlicher Prinzipien, welche Chancengleichheit auch während des Wahlkampfes gewähren.
Für die Wählergruppe Schneider war das nicht nur eine Enttäuschung, sondern auch ein Affront, denn nach ihrer Wahl zur Oberbürgermeisterin hatte das Team vom Bürgerbegehren Frau Seiler schriftlich gratuliert und ihr gleichzeitig angeboten in einen konstruktiven Dialog einzutreten. Immerhin waren die Aktivisten des Bürgerbegehrens  der personelle Vorläufer der Wählergruppe und hatten stolze 3100 Unterschriften von wahlberechtigten Speyerer Bürgern gesammelt. Nachdem die neue Oberbürgermeisterin in ihrer Neujahrsansprache eine neue Debattenkultur angekündigt hatte, wäre zu erwarten gewesen, dass man diesen Speyerer Bürgern, vertreten durch die Wählergruppe Schneider zumindest mit den Geboten der Fairness begegnen würde.

Dies war leider nicht der Fall, so dass  sich die Wählergruppe gezwungen sah zwecks Einforderung ihrer  Rechte einen Eilantrag zu stellen, dem  das Verwaltungsgericht Neustadt mit Beschluss vom 11. April stattgegeben hat, weil die Bürgermeisterinnen mit Ihrer Entscheidung ihre Kompetenzen überschritten hatten.  Für die Änderung der Vergabepraxis wären nicht sie, sondern der Stadtrat zuständig gewesen.

Es sei dahin gestellt, ob Machtarroganz, Inkompetenz oder die Einflussnahme von  Hardlinern aus der  SPD-Basis ausschlaggebend war, jedenfalls versuchte man mit zweierlei Maßnahmen  das Nutzungsverbot  unbedingt aufrecht zu erhalten und juristisch durchzusetzen.
In der Stadtratssitzung vom 16. April wurde die Tagesordnung um diese  Angelegenheit ergänzt  und bei Enthaltung seitens der Mitglieder von Bündnis90/Die Grünen mehrheitlich beschlossen und zwar rückwirkend.
Juristisch ein Unding, denn die ursprüngliche Entscheidung des Stadtvorstandes war nichtig und somit nachträglich nicht genehmigungsfähig.

Außerdem wurde ganz nebenbei erneut die Gemeindeordnung missachtet, diesmal  §34  Abs.3  u. 7, wonach die Tagesordnung nachträglich nur mit 2/3-Zustimmung geändert werden darf und auch nur in Ausnahmefällen, nämlich dann, wenn die Angelegenheit so dringlich ist, dass bei Nichtbehandlung der Gemeinde Nachteile entstehen.

Weder wurde die Änderung der Tagesordnung mit 2/3 Mehrheit beschlossen, noch entsteht der Stadt durch eine Vortragsveranstaltung der Wählergruppe Schneider ein Nachteil. Im Gegenteil durch die bezahlte Miete hat die Stadt sogar bescheidene Einnahmen.

Diesem regelwidrigen Stadtratsbeschluss folgte die zweite Maßnahme, indem die Stadt Speyer noch am gleichen Tag Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz einlegte und darzulegen versuchte, dass die zweimalige Vergabe der Räume an Bündnis90/Die Grünen in jüngerer Zeit nur „Ausreißer“ gewesen seien.

Vergeblich: Das Oberverwaltungsgericht wies die Beschwerde am 23. April zurück.

Die Stadt Speyer hat die Kosten des Verfahrens und die Anwaltskosten der Wählergruppe zu tragen. Bei einem festgelegten Streitwert von 5000 Euro ist das für die Stadt eine Lappalie, bei rund 220 Mio. Euro Schulden kommt es darauf nicht mehr an. Aber es wäre bei etwas gutem Willen und Fairness vermeidbar gewesen.

Der Stadtvorstand und eventuelle Hardliner, die im Hintergrund die Strippen ziehen, sollten sich fragen, ob die Rückkehr  zu einem konstruktiven Dialog  sinnvoller wäre und ob man die „neue Debattenkultur“ im nutzlosen Streit oder im positiven Miteinander begehen will.

Für den Wahlkampf dürfte dieser Rechtsstreit und sein eindeutiger Ausgang weder den großen Volksparteien noch den Mehrheitsbeschaffern im  Stadtrat Punkte eingebracht haben.

Im Gegenteil: Das Wahlvolk, der Anteil nehmende Bürger oder der viel beschworene kleine Mann auf der Straße, hat ein sehr feines Gespür für Ungerechtigkeiten. Und wem beim Kampf „David gegen Goliath“ die Sympathien des Publikums zufallen, das ist seit biblischen Zeiten bekannt.

Die Wählergruppe Schneider steigt nach der zweiten Runde als Sieger aus dem Ring.

Matthias Schneider für die WÄHLERGRUPPE SCHNEIDER (Liste 9)
26.04.2019

Wahlausschuss der Stadt Speyer tagte

Alle Bewerberlisten zugelassen – Stimmzettel gehen nun in Druck

Von Daniel Kemmerich

Muster zum Stimmzettel für die Kommunalwahl am 26.05.2019

Speyer / Stadtratsitzungssaal – Am Montag den 15.04.2019 trat der Wahlausschuss der Stadt Speyer zusammen. Unter Leitung von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, welche zudem auch Wahlleiterin ist, waren Vertreter*innen aller Parteien und Wählergruppen zugegen, um die eingereichten Wahlvorschläge zu prüfen und für die Wahl zuzulassen.

Leiter des Wahlamtes ThomasBerger

Der Leiter des Wahlamtes, Herr Berger, berichtete, welche Partei/Gruppierung wann was eingereicht hat.

  • 16.01.2019 Speyer Wählergruppe e.V. SWG, keine Mehrfachbenennungen bei 46 Kandidaten
  • 28.01.2019 Sozialdemokratische Partei Deutschland SPD, keine Mehrfachbenennungen bei 49 Kandidaten
  • 28.01.2019 Wählergruppe Schneider WGS, Mehrfachbenennung (3fach) bei allen Kandidaten, 13 Kandidaten, wobei einer gestrichen werden wollte, tritt mit 12 Kandidaten zur Wahl an
  • 12.02.2019 Christlich Demokratische Union CDU, keine Mehrfachbenennungen bei 50 Kandidaten
  • 04.03.2019 Bündnis 90 / Die Grüne GRÜNE, keine Mehrfachbenennungen bei 50 Kandidaten
  • 26.03.2019 Freie Demokratische Partei FDP, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 1 – 10, 47 Kandidaten ,wobei einer wegen fehlender Wählbarkeitsbescheinigung gestrichen werden musste, tritt mit 46 Kandidaten zur Wahl an
  • 02.04.2019 Die Linke DIE LINKE, Mehrfachbenennungen (3fach) bei Kandidaten 1 – 14, Mehrfachbenennungen (2fach) Kandidat 15
  • 08.04.2019 Bürgergemeinschaft Speyer e.V. BGS, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 1 – 4, tritt mit 41 Kandidaten zur Wahl an
  • 08.04.2019 Alternative für Deutschland AfD, Mehrfachbenennungen (3fach) bei Kandidaten 1 – 10, Mehrfachbenennungen (2fach) bei Kandidaten 11 – 17
Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler (SPD)

Ferner erklärte Wahlamtsleiter Herr Berger, wie die Reihenfolge auf dem Stimmzettel zustande kam. Demnach richte sich die Positionierung der einzelnen Parteien und Wählergruppen nach den Stimmen, die sie bei der letzten Landtagswahl erzielten. Somit ergibt sich:

Wahlvorschlag 1              SPD

Wahlvorschlag 2              CDU

Wahlvorschlag 3              AfD

Wahlvorschlag 4              FDP

Wahlvorschlag 5              GRÜNE

Die weitere Ordnung ergibt sich danach an den erzielten Stimmen bei der letzten Gemeinderatswahl:

Wahlvorschlag 6              SWG

Wahlvorschlag 7              BGS

Wahlvorschlag 8              DIE LINKE

Wahlvorschlag 9              WGS (da neu gegründet und noch nicht im Gemeinderat vertreten)

Als nächstes standen zwei anonymisierte Emails auf der Tagesordnung, welche Einspruch an Wahllisten äußerten. Dies war einmal „Besorgte Wählergruppenunterstützer“, welche die Rechtmäßigkeit der Aufstellungsversammlung der AfD anzweifelten sowie ein „B.Häuptling“, welcher nachfragte, wieso bei der WGS auf einmal eine andere Person auf Listenplatz 3 auftauche. Im Vorfeld mit dem Landeswahlleiter abgeklärt, sind anonymisierte Mails und Emails generell nicht zulässig als Einspruchsform und somit nichtig.

Der Vertrauensmann Sebastian Frech (Die Linke) sah hingegen die Sachvorwürfe kritisch und meinte, man müsse diesen nachgehen. So sehe auch er beim Wahlvorschlag der AfD „undurchsichtige Verhältnisse“ gegeben. So war nie ersichtlich, wo sich diese zur Aufstellungsversammlung traf, wer bei dieser anwesend war und wie genau gewählt wurde.

Bei der WGS fragte er sich, wieso auf einmal jemand „völlig Neues“ auf Listenplatz 3 auftauche. Dabei übersah er allerdings, dass einfach ALLE Listenplätze, durch das Ausscheiden des ehemaligen Listenplatzes 3, einen Platz vorgerückt sind.

Im Anschluss wurde der Vertrauensmann der AfD, Dieter Rieger, zu den Vorwürfen gehört. Dieser fand es eine „Frechheit“, dass man sich aufgrund irgendwelcher „Schmierfinke“ hier rechtfertigen müsse. Die Aufstellungsversammlung habe ordnungsgemäß stattgefunden und auch die Wahlen bezeugte er ja bereits bei der Versammlung selbst durch seine Unterschrift als ordentlich durchgeführt. Er selbst sei „politischer Laie und möchte wissen, wie es vor 150 Jahren war, als die SPD sich aufstellte“.

Da bei der WGS keine Mängel bestanden und es sich um ein einfaches Aufrücken der hinteren Listenplätze handelte, wurde der Vertrauensmann der Wählergruppe Schneider, Matthias Schneider, nicht mehr gehört.

Beim Wahlvorschlag 4, FDP, wurde Listenplatz 45 Thomas Schwarz wegen fehlender Wählbarkeitsbescheinigung gestrichen. Beim Wahlvorschlag 9, WGS, wurde Listenplatz 3 Tobias Meisel gestrichen da dieser nicht mehr der Wählergruppe Schneider angehört. Beide Beschlüsse erfolgten einstimmig.

Somit gehen nun die Stimmzettel zur Kommunalwahl am 26.05.2019 in Druck und die Wahlbescheinigungen werden in Kürze verschickt werden. Sollten Sie keine erhalten, aber bereits länger als 3 Monate in Speyer gemeldet sein… oder andere Fragen haben… können Sie sich beim Wahlamt der Stadt Speyer melden.

Kontakt

Thomas Berger
Maximilianstraße 100
Tel. (0 62 32) 14 23 53
thomas.berger@stadt-speyer.de16.04.2019

Lektorin: Speyer 24/7 News, ank
16.04.2019