Germersheim und Landkreis GER

Gastfamilien gesucht

AFS-Schüleraustausch: Rund 100 internationale Jugendliche kommen im Februar

Landkreis Germersheim – Einer internationalen Schülerin oder einem Schüler ein zweites Zuhause auf Zeit bieten und dabei selbst eine neue Kultur entdecken – das ist gelebte Weltoffenheit und Gastfreundschaft. Die Familien im Landkreis Germersheim haben ab Februar 2020 genau diese Chance. Sie können durch die Aufnahme internationaler Gastschülerinnen und Gastschüler ihr eigenes Familienleben bereichern und die Vorfreude von jungen Menschen weltweit auf ihr Austauschjahr erhöhen.

Im Februar reisen knapp 100 Schülerinnen und Schüler aus aller Welt mit der gemeinnützigen und von Ehrenamtlichen getragenen Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland. Darunter auch Gastschülerin Maria Luisa (18) aus Costa Rica. Die Schülerin ist ein begeisterte Tänzerin und möchte später Architektin werden. Maria Luisa möchte ebenso wie die anderen Jugendlichen für ein ganzes oder aber auch nur ein halbes Schuljahr Deutschland und seine vielfältige Kultur kennenlernen, ihre Sprachkenntnisse verbessern und Teil ihrer Gastfamilie werden.

Die Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. sucht Familien, die einen Jugendlichen wie Maria Luisa von einigen Wochen bis zu einem Jahr bei sich aufnehmen möchten. „Die Familien erleben durch die Aufnahme eines Gastkindes eine andere Kultur hautnah mit und lernen gleichzeitig ihren eigenen Alltag aus einer neuen Perspektive kennen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel zum Gastfamilienprogramm von AFS.

Gastfamilien sind so vielfältig wie die Welt: Ein Gastkind aufnehmen können Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare, Senioren und Alleinstehende. Ein freies Bett, Neugierde auf andere Kulturen und Gastfreundschaft genügen. Die AFS-Geschäftsstelle und auch ein aktives Netzwerk ehrenamtlich Engagierter vor Ort bereiten alle Beteiligten auf den Austausch vor und begleiten während des Aufenthaltes des internationalen Besuchs.

Interessierte, die ein Gastkind ab Februar aufnehmen möchten, können sich direkt an die Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen unter www.afs.de/gastfamilie.

Kreisverwaltung Germersheim
25.01.2020

Bildung und Teilhabe: Übernahme der Mittagessenskosten für Hortkinder nur bei Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort

Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler: Ungleichbehandlung von anspruchsberechtigten Schulkindern – Plädoyer für Abschluss von Kooperationsverträgen

Landkreis Germersheim – Anspruchsberechtigte Familien, deren Kinder nach der Schule in den Hort gehen, können die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) nur dann abrechnen, wenn Schule und Hort einen Kooperationsvertrag schließen, in dem die schulische Verantwortung für die Mittagsverpflegung festgelegt ist. „Bislang bestand zwischen Ganztags-Schulkindern und Schulkindern, die in den Hort gehen, eine Ungleichbehandlung, die so natürlich nicht akzeptabel ist. Hortkinder waren bisher von der Übernahme durch das BuT-Paket ausgeschlossen. Nachdem der Gesetzgeber im letzten Jahr die Möglichkeit geschaffen hat, diese Ungerechtigkeit mittels Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort auszugleichen, setzten wir uns besonders für das Thema ein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. „Wenn das Mittagessen der Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, über Bildung und Teilhabe abgerechnet werden kann, ist es nur folgerichtig, dass dies auch für Schulkinder gilt, die im Hort zu Mittag essen. Wir wollen, dass alle Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit bekommen und unterstützen die Schulen bzw. Schulträger und den Träger der Tageseinrichtung darin, einen Kooperationsvertrag zu schließen.“

Einen beispielhaften Vertragsentwurf hat die Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Schulträger der Grundschulen, die Kita-Träger und die Leitungen von Einrichtungen mit Schulkindern wurden entsprechend informiert. „Einige haben inzwischen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Wir hoffen, dass alle anderen auch im Sinne der anspruchsberechtigten Eltern und Kinder diesem Weg folgen“, berichtet die Leiterin des Sozialamtes, Karin Kaltenbach.

Im Landkreis Germersheim werden rund 700 Schulkindbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Nach Schätzung der Fachleute in der Verwaltung könnten bis zu zehn Prozent der Familien anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabe-Paketes sein. Deshalb plädieren Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler an die Träger, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen: „Damit würden in einer Kita bzw. in einem Hort betreute Schulkinder gegenüber Schulkindern, die in der Schule verpflegt werden, hinsichtlich einer Kostenübernahme durch das BuT-Paket nicht mehr benachteiligt. Für Eltern kann das eine enorme finanzielle Erleichterung bedeuten.“

Ansprechpartner zum Thema Bildung und Teilhabe sind in der Kreisverwaltung Germersheim Ulrike Rödel, Tel: 07274/53-261, E-Mail u.roedel@kreis-germersheim.de, Sigrid Schmitt, Tel. 07274/53-146, E-Mail s.schmitt@kreis-germersheim.de, Bertram Neufeld, Tel. 07274/53-148, E-Mail b.neufeld@kreis-germersheim.de.

Die BuT-Anträge, darunter auch der Antrag zur Mittagsverpflegung, stehen im Downloadcenter auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de, bereit.

Kreisverwaltung Germersheim
25.01.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv006 und 2020kv007

„Einbürgerungstest, Termin 5 am Vormittag und Termin 6 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 09. März 2020, Termin 5 um 10:00 Uhr, Termin 6 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 07. Februar 2020.

2020kv139

„Pflegefall – was nun? – Vortrag A“ – Kurs mit Andrea Kalt: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Mittwoch, 12.02.2020, 19:00 – 21:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv186

„Business Make up – für Frauen – Kurs A“ – Kurs mit Lieselotte Herstein: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Montag, 24.02.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 15,00 Euro/Person.

2020kv192

„Coaching mit Pferden – Erlebnisorientierte Persönlichkeitstraining – Kurs A

“ – Kurs mit Rosanna Stemmer, Richard Kessing: Zeiskam, Hauptstr. 41, Reithof. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 13:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv153

„Selbstverteidigung – Selbstbehauptung“ – Kurs mit Sascha Kimling: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./EckeParadeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
25.01.2020

Germersheim & Landkreis GER

Pflegefamilien gesucht! Eine Aufgabe für Sie?

Konzept für Bereitschaftspflegefamilien

Bereitschaftspflegefamilien kennen das: Das Jugendamt ruft an. Ein Kind ist in Not und benötigt rasch einen sicheren Platz, an dem es bleiben kann. Innerhalb weniger Stunden hat die Familie ein Mitglied mehr – zumindest vorübergehend. Einige Tage, Wochen oder Monate. Selten aber länger als ein Jahr. „Leider können wir diese Kinder nicht immer in einer Pflegefamilie unterbringen. Dabei wäre es gerade in Krisensituation wichtig, dass Kinder einen sicheren, herzlichen Platz bekommen. Deshalb suchen wir dringend weitere Pflegefamilien, besonders auch Bereitschaftspflegefamilien“, so der für Kinder und Jugend zuständige Erste Kreisbeigeordnete, Christoph Buttweiler.

„Wer sich bereit erklärt, Bereitschaftspflegefamilie zu sein, muss neben einem Herz vor allem auch maximale Flexibilität mitbringen“, erklärt Denise Hartmann-Mohr, Leiterin des Jugendamtes im Landkreis Germersheim. Deshalb habe man sich entschlossen, das Bereitschaftspflegekonzept für den Landkreis Germersheim zu überarbeiten, der Jugendhilfeausschuss hat es bereits Ende letzten Jahres verabschiedet.

Im Unterschied zu Pflegefamilien, die ein Kind auf unabsehbare Dauer bei sich aufnehmen, muss bei Bereitschaftspflegefamilien ein Elternteil rund um die Uhr zuhause sein, um ein Kind in einer Notsituation spontan aufnehmen und gut begleiten zu können. „Das kann innerhalb weniger Stunden sein“, berichtet Gaby Gauweiler vom Pflegekinderdienst. „Spontanität, Organisationstalent und die Offenheit, sich schnell auf ungewohnte und neue Situationen einzulassen, ist Grundvoraussetzung, damit Bereitschaftspflege gelingt. Eine Person in der Pflegefamilie kann also keinem Beruf nachgehen und steht ständig für den Notfall bereit.“ Dafür erhalten Bereitschaftspflegeeltern seit dem 1. Januar 2020 jeweils ab Aufnahme eines Kindes einen Tagessatz von 54 Euro pro Tag. Damit wurden die bisher deutlich geringeren Sätze den allgemein gültigen Sätzen anderer Kommunen angepasst.

Die Dauer der Bereitschaftspflegeverhältnisse reicht von wenigen Tagen bis zu sechs Monaten. „Manchmal müssen in den Herkunftsfamilien die Verhältnisse geklärt, verbessert und evtl. Hilfen installiert werden, bevor ein Kind wieder rückgeführt werden kann. Manchmal kann ein Kind bereits nach kurzer Zeit wieder nachhause. Manchmal dauert es aber länger, bis klar ist, wie die weitere Hilfeplanung für das Kind aussieht, z.B. wenn Verfahren bei Gericht anhängig sind“, so Gaby Gauweiler weiter. Manchmal muss für ein Kind auch eine andere, längerfristige Lebensperspektive erarbeitet werden.

Derzeit betreut das Kreisjugendamt ca. 100 Pflegekinder. „Leider ist der Bedarf hoch, weshalb wir stets auf der Suche nach neuen Pflegefamilien sind – Bereitschaftspflegefamilien und Pflegefamilien, bei denen das Pflegeverhältnis langfristig angelegt wird“, wirbt Christoph Buttweiler.

Interessierte können sich unverbindlich bei den Mitarbeiterinnen des Pflegekinderdienstes melden. Wer sich ernsthaft vorstellen kann, (Bereitschafts-)Pflegefamilie zu werden, wird dann in einem Seminar auf die Aufgaben vorbereitet. Das nächste Vorbereitungsseminar beginnt am 5. März 2020, sofern sich ausreichend Interessenten melden.

Ansprechpartnerinnen:

Lesen sie hier den Flyer als PDF

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

Betriebserkundungs-Tournee der Wirtschaftsförderung geht 2020 in eine neue Runde

Im Rahmen der Betriebserkundungs-Tournee öffnen auch in 2020 wieder drei Ausbildungsbetriebe im Landkreis Germersheim ihre Türen. Die Veranstaltungen für Lehrer, Berufswahlkoordinatoren, Berufsberater und weitere Fachkräfte der Berufsberatung finden statt am 6. Februar bei der Kreisverwaltung Germersheim, am 10. März bei der Papierfabrik Palm GmbH & Co.KG in Wörth und am 25. März bei der HWI pharmaservices GmbH in Rülzheim.

Organisiert wird die Tournee wie auch in den letzten Jahren durch Wirtschaftsförderin Maria Farrenkopf in ihrer Funktion als Leiterin des Arbeitskreises Schule-Wirtschaft. In den rund zweistündigen Veranstaltungen stellen die Betriebe ihr Unternehmen, ihre Produkte und Produktionsprozesse sowie ihre Ausbildungsberufe vor und führen anschließend durch den Betrieb. Gesprächsrunden mit Personal- und Ausbildungsverantwortlichen runden die Nachmittage ab. Die Teilnehmerzahlen sind begrenzt, eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Informationen und ein Anmeldeformular gibt es unter www.kreis-germersheim.de/wifoe, dort unter „Aktuelles zur Wirtschaftsförderung“, oder unter E-Mail wifoe@kreis-germersheim.de bzw. telefonisch unter 07274/53-218.

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

In den Ruhestand verabschiedet

Werner Stangl wurde nach über 47 Jahren bei der Kreisverwaltung Germersheim zum Jahresende von Landrat Dr. Fritz Brechtel im Rahmen einer kleinen Feierstunde in den Ruhestand verabschiedet.

1972 begann Werner Stangl seine Ausbildung zum Verwaltungsangestellten bei der Kreisverwaltung Germersheim. Im Anschluss daran absolvierte er den Vorbereitungsdienst für die Beamtenlaufbahn des mittleren Dienstes.

Zunächst war er im Fachbereich 41-Ordnung, Kommunalaufsicht tätig, bevor er 1977 zum heutigen Zentralbereich 12 – Finanzen, Kommunale Steuerung wechselte. Dort war er bis jetzt als Vollstreckungsbeamter tätig. Doch der Abschied ist kein kompletter: Werner Stangl steht der Kreisverwaltung auch nach seiner Pensionierung eine Zeitlang einige Wochenstunden als Vollstreckungsbeamter zur Verfügung. Landrat Dr. Fritz Brechtel dankte Werner Stangl für das langjährige, große Engagement und wünschte ihm alles Gute für die Zukunft. Dem Dank und den guten Wünschen schlossen sich der Leiter des Zentralbereichs 12 – Finanzen, Kommunale Steuerung Martin Schnerch, Personalchef Ralph Lehr und der Personalratsvorsitzende Klemens Puderer an.

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

Musikalisches Feuerwerk beim Neujahrskonzert

Zu seinem 23. Neujahrskonzert hatte der „Verein zur Förderung von Kunst und Kultur e.V.“ in die Stadthalle Germersheim eingeladen.

Zum zweiten Mal spielten die PalatinaKlassik Kammerphilharmonie und das PalatinaKlassik Vokalensemble ein musikalisches Feuerwerk. Unter der Leitung des früheren Domkapellmeisters und Domorganisten am Dom zu Speyer, Professor Leo Kraemer, begeisterten Orchester und Chor sowie die Solisten Ekatarina Kuridze (Sopran) und Fabian Kelly (Tenor) das Publikum in der sehr gut besuchten Stadthalle.

Im ersten Teil standen barocke Werke von Georg Friedrich Händel – Auszüge aus dem Oratorium „Der Messias“ und von Felix Mendelssohn – Auszüge aus dem Oratorium „Elias“ auf dem Programm und im zweiten Teil war Musik aus dem 19. und 20. Jahrhundert (Giuseppe Verdi, Johann Strauß Junior und Edward Elgar) zu hören. Der „Radetzky-Marsch“ von Johann Strauß fehlte auch dieses Jahr nicht.

Das Publikum war begeistert und bedankte sich mit „standing ovations“.

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

Gebührenbescheide für die Abfallentsorgung im Kreis Germersheim werden verschickt

Ende Januar verschickt die Kreisverwaltung Germersheim die Bescheide für die Abfallentsorgungsgebühren. Adressaten sind Grundstückseigentümer bzw. Hausverwaltungen.

Der Gebührenbescheid beinhaltet die Endabrechnung des Jahres 2019 und die Höhe der Vorausleistungen für das laufende Jahr. Diese sind jeweils zum 1. März, zum 1. Juli sowie zum 1. November fällig.

Bei zu spät erfolgter Bezahlung fallen Verwaltungsgebühren an, die man bei rechtzeitiger Zahlung der Abfallgebühren umgehen kann. Mit Erteilung einer Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) werden die Gebühren automatisch zum geforderten Termin abgebucht.

Die dazu nötigen Formulare liegen dem Gebührenbescheid bei und werden auch nach telefonischer Anforderung bei der Kreisverwaltung unter der Telefonnummer 07274/53-256 gerne zugesandt.

Im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft ist das Formular für die Einzugsermächtigung (SEPA Mandat) unter der Rubrik Formulare ebenfalls zu finden. Dieses muss mit Unterschrift per Post an die Kreisverwaltung geschickt oder gefaxt werden. Die Kreisverwaltung bittet darum, auf den Überweisungsträgern die Eigentümernummer anzugeben. Zahlungseingänge ohne die Eigentümernummer können nicht zugewiesen und somit nicht ordnungsgemäß verbucht werden.

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

Problemmüllfahrzeug wieder auf Tour

Ab 25. Januar ist das Problemmüllfahrzeug wieder im Kreis Germersheim unterwegs. Dabei werden auch alte und defekte Kleinelektrogeräte als Bürgerservice am Problemmüllfahrzeug angenommen.

Alle Standorte und Termine des Problemmüllfahrzeuges sind im Abfallkalender zu finden oder im Internet unter www.kreis-germersheim.de/abfallwirtschaft unter der Rubrik Problemmüll.

Bei der mobilen Problemmüllsammlung werden folgende Abfälle angenommen: Farben, Lacke, Lösungsmittel, Haushaltschemikalien, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, nicht vollständig entleerte Spraydosen sowie Pflanzenschutzmittel.

Aus Gründen der Sicherheit sollten die Problemstoffe keinesfalls einfach am zentralen Sammelort abgestellt, sondern nur persönlich am Schadstoffmobil abgegeben werden. Altöl wird bei der Sammlung nicht angenommen. Verkaufsstellen von Motoren- und Getriebeöl sind verpflichtet das Altöl von ihren Kunden kostenlos zurückzunehmen. Eine zentrale Altölannahmestelle für den Kreis Germersheim befindet sich weiterhin bei der Firma SUEZ Süd GmbH in Rülzheim.

Alte Dispersionsfarben gehören zum Restmüll und können daher bei der Problemmüllsammlung nicht angenommen werden. Sobald sie eingetrocknet sind kann man sie über die graue Tonne entsorgen. Der leere Farbeimer kann im Gelben Sack zur Abholung bereitgestellt werden. Daneben werden Dispersionsfarben (egal ob eingetrocknet, pastös oder flüssig) auch an den drei Wertstoffhöfen des Kreises kostenfrei angenommen.

Neben der mobilen Sammlung kann Problemmüll auch bei der zentralen Sammelstelle des Landkreises in Rülzheim abgegeben werden. Sie befindet sich bei der Firma SUEZ Süd GmbH, Mozartstraße 27. Geöffnet ist sie von Montag bis Freitag von 8-12 und von 12.45-16.15 Uhr sowie samstags von 8-12.45 Uhr.

Gewerbliche Problemabfälle werden bei der mobilen Sammlung nicht angenommen. Sie sind über die SAM (Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH), Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34, 55130 Mainz, Tel. 06131/98298-0 oder -59, zu entsorgen.

Zu den Kleinelektrogeräten, die im Rahmen der Problemmüllsammlung angenommen werden zählen Geräte wie beispielsweise Bügeleisen, Rasierapparate, Tischgrills, Kaffeemaschinen, Staubsauger, Toaster, Mixer, elektrische Zahnbürsten, Elektrowerkzeuge allgemein, aber auch viele Unterhaltungselektronik- und Bürokommunikationsgeräte wie PCs, Videogeräte, Radios oder CD-Player.

Grundsätzlich erfolgt die Abholung aller Elektro-Altgeräte, darunter auch Fernseh- und Kühlgeräte über „Sperrmüll auf Abruf“. Sie werden zudem jederzeit kostenlos an allen Wertstoffhöfen angenommen.

Die einzelnen Halte des Problemmüllfahrzeugs:

Sa. 25.01.2020

  • Hagenbach, Festplatz, 8 – 10 Uhr
  • Wörth, Messplatz (Parkplatz Festhalle), 11 – 13 Uhr

Mo. 27.01.2020

  • Winden, Parkplatz vor dem Spielplatz „Am Sportplatzweg“, 9 – 10 Uhr
  • Minfeld, Parkplatz Grundschulturnhalle,(Raiffeisenstraße), 10.30 – 11.30 Uhr
  • Freckenfeld, Gräfenberghalle (Raiffeisenstraße), 12.30 – 13.30 Uhr
  • Schaidt, An der Sporthalle (Waldstraße), 14 – 15 Uhr
  • Büchelberg, Festplatz (Parkplatz Mehrzweckhalle), 15.30 – 16.30 Uhr

Sa. 01.02.2020

  • Lingenfeld, Alter Kerweplatz, Humboldtstr./Ecke Schillerstr., 8 – 10 Uhr
  • Germersheim, Parkplatz am Ende der Waldstraße, 11 – 13 Uhr

Mo. 03.02.2020

  • Maximiliansau, Parkplatz Friedhof (Goldgrundstraße), 9 – 10.30 Uhr
  • Neuburg, Rathausplatz, 11 – 12 Uhr
  • Berg, Gemeinschaftshalle (Waldstraße), 13 – 14 Uhr
  • Scheibenhardt, Sportplatz (Maxstraße), 14.30 – 15.30 Uhr

Di. 04.02.2020

  • Schwegenheim, Kerweplatz (Jahnstraße), 9 – 10.30 Uhr
  • Freisbach, Am Feuerwehrgerätehaus (Hauptstraße), 11 – 12 Uhr
  • Weingarten, Dorfplatz (Schulstraße), 13 – 14 Uhr
  • Westheim, Am Bürgerhaus (Schulstraße), 14.30 – 15.30 Uhr

Mi. 05.02.2020

  • Zeiskam, Parkplatz Fuchsbachhalle, 9 – 10.30 Uhr
  • Knittelsheim, Dorfgemeinschaftshaus (Ludwigstraße), 11 – 12 Uhr
  • Ottersheim, Kerweplatz (Zufahrt über Waldstr.), 13 – 14 Uhr
  • Hördt, Bauhof (Rheinaue), 14.30 – 15.30 Uhr

Do. 06.02.2020

  • Sondernheim, Bahnhof (Germersheimer Straße), 9 – 10.30 Uhr
  • Neupotz, Parkplatz beim Friedhof (Friedhofstraße), 11 – 12 Uhr
  • Leimersheim, Feuerwehrgerätehaus (Hirtenhäuser),13 – 14 Uhr
  • Kuhardt, Rheinberghalle (Am Rheinberg), 14.30 – 15.30 Uhr

Fr. 07.02.2020

  • Rheinzabern, Marktplatz (Bahnhofstaße), 9 – 10.30 Uhr
  • Hatzenbühl, Verbindungsweg zwischen Industriestraße und Feigenberg, 11 – 12 Uhr
  • Erlenbach, Sportplatz, 13 – 14 Uhr
  • Steinweiler, Kerweplatz (Hauptstraße),14.30 – 15.30 Uhr

Sa. 08.02.2020

  • Lustadt, Kerweplatz / Ecke Beethovenstraße, 8 – 10 Uhr
  • Bellheim, Festplatz (Jahnstr.), 11 – 13 Uhr

Sa. 15.02.2020

  • Jockgrim, Bürgerpark (Daimlerstraße), 8 – 10 Uhr
  • Kandel, Stadionvorplatz (Bienwaldstadion Jahnstraße), 11 – 13 Uhr

Kreisverwaltung Germersheim
20.01.20

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv130

„English Refresher Course“ – Kurs mit Dr. Carola Jansen-Jöhnk: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Dienstag, 04.02.2020, 16:15 – 17:45 Uhr. Dauer: 19 Termine, Kosten: 95,00 Euro/Person.

2020kv148

„Yoga – für mehr Leichtigkeit im Alltag“ – Kurs mit Susanne Roedel-De Crescenzo: Germersheim, Jakobstr. 12, Hintereingang Stadtbibliothek, 2. OG. Beginn: Mittwoch, 05.02.2020, 18:00 – 19:30 Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 77,00 Euro/Person.

2020kv149

„Yoga am Abend – für erholsamen Schlaf“ – Kurs mit Susanne Roedel-De Crescenzo: Germersheim, Jakobstr. 12, Hintereingang Stadtbibliothek, 2. OG. Beginn: Mittwoch, 05.02.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 11 Termine, Kosten: 77,00 Euro/Person.

2020kv162

„Immobilienrecht – Erwerb der eigenen vier Wände – Rechtsvortrag“ – Kurs mit Matthias Marz: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, Seminarraum 1 in der KVHS Geschäftsstelle. Beginn: Donnerstag, 06.02.2020, 19:30 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv006 und 2020kv007

„Einbürgerungstest, Termin 1 am Vormittag und Termin 2 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 09. März 2020, Termin 1 um 10:00 Uhr, Termin 2 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 07. Februar 2020.

2020kv154

„Mind Mapping® – Einführung in die Anwendung von Mind Maps“ – Kurs mit Horst Müller: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Samstag, 08.02.2020, 09:30 – 17:30 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 45,00 Euro/Person.

2020kv040

„Das passende Investitionskonzept – nicht nur für Neueinsteiger – Vortrag A“ – Kurs mit Michael Gaab: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Mittwoch, 12.02.2020, 18:45 – 20:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
20.01.20

Germersheim und Landkreis GER:

Finanzierungsvereinbarung für IGS Wörth unterzeichnet

Landrat Dr. Fritz Brechtel (links) und Bürgermeister Dr. Dennis Nitsche

Wörth / IGS – Pünktlich zum Beginn der Sanierungsarbeiten in den Bestandsgebäuden an der IGS Wörth haben Landrat Dr. Fritz Brechtel und Bürgermeister Dr. Dennise Nitsche die öffentlich-rechtliche Vereinbarung für die Sanierung der Bestandsgebäude A + B unterschrieben und besiegeln damit das Zusammenwirken des Landkreises und der Stadt Wörth auf Basis der Schulentwicklungsplanung zur Schaffung einer IGS am Standort Wörth am Rhein. Die Vereinbarung bezieht sich hierbei ausschließlich auf den Übergang der Gebäude der bisherigen Realschule plus und durchzuführende Sanierungsmaßnahmen an diesen Gebäuden. Dies sind der „Hauptbau“ an der Schulstraße, der zur Grundschule Dorschberg gelegene „Mittelbau“ sowie der sich auf dem Schulhof befindliche Pavillon.

Damit trägt die Stadt 80 % der prognostizierten Gesamtkosten i. H. v. 13 Mio. Euro, soweit sie auf die Sekundarstufe 1 entfallen, der Landkreis trägt 20 % dieser Kosten. Die Investitionen, die zur Errichtung des Raumprogramms für die Sek II erforderlich sind, trägt der Landkreis alleine. Daneben beteiligt sich die Stadt an den erforderlichen Übergangsmaßnahmen, da der entstehende Raumbedarf durch das Vorhalten von Containern kompensiert wird. Das Land fördert die Baumaßnahmen mit knapp 4,3 Mio. Euro.

Zudem wurde eine Zusatzvereinbarung zur Vorfinanzierung des Gesamtinvestitionsvolumens (27,2 Mio. Euro) für die IGS Wörth unterzeichnet. Der Landkreis müsste als Schulträger hier in Vorlage treten und dafür Liquiditätskredite für die Zwischenfinanzierung aufnahmen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen zahlt das Land die zugesagte Landesförderung i. H. v. 9,4 Mio. Euro in Teilbeträgen über einen Zeitraum von 8 bis 10 Jahren, bisher wurden lediglich 1,23 Mio. Euro bereitgestellt. Im Gegenzug hat die Stadt Wörth Liquiditätsreserven und müsste wegen der aktuellen Zinsentwicklung so genannte Verwahrentgelte an die Banken entrichten. Das Gesamtpaket sieht vor, dass die Stadt Wörth den Eigenanteil v. 11.9 Mio. Euro vorfinanziert.

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019

US-Depot Germersheim – Änderung im Verfahren

Keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht für Gefahrstofflager

Germersheim / Kreisverwaltung – Nachdem Verfahrensbeteiligte in der Sitzung des Kreisrechtsausschuss im November 2018 die Genehmigungspflicht des Gefahrstofflagers in Frage gestellt hatten, liegt nun die von der Kreisverwaltung zur Klärung beauftragte juristische Begutachtung vor. Sie kommt zu dem eindeutigen Ergebnis, dass keine immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht besteht. „Die Kreisverwaltung Germersheim hat damit die Verpflichtung, das laufende Genehmigungsverfahren zu beenden. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger werde ich mich selbstverständlich weiterhin einsetzen. Sie ist unabhängig von Zuständigkeiten zu gewährleisten“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Im Jahr 2016 wurde ein Antrag zur Erweiterung des bestehenden Gefahrstofflagers im US-Depot Germersheim eingereicht. Dieser Antrag wurde wie vorangegangene Anträge durch die Kreisverwaltung bearbeitet. Im Zuge der öffentlichen Auslegung der Antragsunterlagen sind das anhängige Genehmigungsverfahren sowie die beiden abgeschlossenen Verfahren verstärkt in die öffentliche Wahrnehmung gerückt. Im Ergebnis hat dies dazu geführt, dass auch die bestehenden Genehmigungen juristisch angegriffen und in der mündlichen Verhandlung vor dem Kreisrechtsausschuss im November 2018 erstmalig durch Verfahrensbeteiligte die grundsätzliche Genehmigungspflicht in Frage gestellt wurde.

„Aufgrund der Bedeutsamkeit der Frage für das laufende sowie zukünftige Verfahren war eine abschließende juristische Klärung unumgänglich“, so Landrat Brechtel, „Um eine neutrale Beurteilung zu erhalten, haben wir externen juristischen Sachverstand eingeholt. Das Ergebnis ist, dass in der Zuständigkeit der Kreisverwaltung Germersheim keine Genehmigung erteilt werden kann. Daher ist der Antrag abzulehnen.“

Da die Zuständigkeit für die baurechtliche Beurteilung militärischer Anlagen bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) angesiedelt ist, wird das Vorhaben in deren Zuständigkeit geprüft und bearbeitet. „Die Sicherheit der Bevölkerung muss unabhängig von Zuständigkeiten jederzeit gewährleistet sein. Dafür werde ich mich weiterhin einsetzen“, so Landrat Dr. Brechtel, „Ich möchte aber auch klar betonen, dass die Gaststreitkräfte die materielle Verpflichtung haben, den Rechtsrahmen des Gastlandes einzuhalten, und dies unserer Kenntnis nach auch tun. Die US-Behörden waren stets bereit, alle im laufenden Verfahren geforderten Unterlagen vorzulegen. Diese auch weiterhin bestehende Kooperationsbereitschaft geht sogar so weit, dass die US-Behörden bereit gewesen wären, sich trotz der neuen Erkenntnisse auch weiterhin dem Genehmigungsverfahren zu unterwerfen.“
Im Laufe des Verfahrens wurden beispielsweise zwei voneinander unabhängige Umweltverträglichkeits-Vorprüfungen in Auftrag gegeben. Beide Fachbüros kamen unabhängig voneinander zu dem Ergebnis, dass von der Anlage keine erhöhte Umweltbeeinträchtigung ausgeht. Bei der militärischen Anlage handelt es sich um die Erweiterung eines Lagers von Betriebsstoffen wie Schmiermittel und Frostschutzmittel, die dort gelagert, nicht aber verarbeitet werden. Im bestehenden Gebäude soll die Lagerkapazität von 70 auf 1.900 Tonnen erweitert werden.

Landrat Brechtel sieht Anpassungsbedarf der gesetzlichen Rahmenbedingungen und fordert: „Militärische Anlagen müssen zukünftig im Genehmigungsverfahren generell wie gewerbliche zivile Anlagen behandelt werden. Eine unterschiedliche Handhabung ist niemandem plausibel zu erklären.“ Er kündigt an, sich diesbezüglich an den Bundesgesetzgeber zu wenden.
In Sachen US-Depot erwartet Brechtel weiterhin eine dauerhafte, regelmäßige und für Verwaltung wie auch für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbare Überwachung des US-Depots Germersheim durch das BAIUD (Bundesamt für Infrastruktur und Dienstleistung): „Die Einhaltung der rechtlichen und technischen Standards in der Bundesrepublik Deutschland muss stets sichergestellt sein.“

Hintergrund:

Die immissionsschutzrechtliche Genehmigungspflicht einer Anlage richtet sich nach den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie nach den Anforderungen der 4. BImSchV.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten gesetzlichen Regelungen fallen nach herrschender Meinung Bundeswehr, Bundespolizei, Polizei und andere hoheitliche Einrichtungen im engeren Sinne. Für die hier vorliegende Anlage der NATO-Streitkräfte kann demnach nichts anderes gelten.

Das Gefahrstofflager dient – wie auch das gesamte US-Depot – als Anlage der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben bzw. jedenfalls entsprechender Hilfs- und Nebentätigkeiten der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und damit überdies mittelbar der Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.

Als Anlage bzw. jedenfalls als Hilfs- bzw. Nebeneinrichtung wird das Gefahrstofflager damit von der Privilegierung der 4. BImSchV erfasst. Da die 4. BImSchV konstitutiv wirkt, sind in der Verordnung nicht aufgeführte Anlagen nicht Genehmigungsbedürftig.
Die mehrfach diskutierte Frage inwieweit die Störfallverordnung anwendbar ist, wurde ebenfalls beleuchtet. Die Störfallverordnung findet übereinstemmend – aufgrund der Tatsache dass es sich vorliegend um eine militärische Anlage handelt – mit der Entscheidung des für uns zuständigen Verwaltungsgerichtes keine Anwendung. Nach § 1 Abs. 3 der Störfallverordnung gilt diese nicht für militärische Einrichtungen, Anlagen oder Lager.

Lesen sie hier die Presseinformation der U.S. Army Garrison Rheinland-Pfalz „Defense Logistics Agency (DLA) Distribution Europe als PDF:

Text: Kreisverwaltung Germersheim Foto: Kein-Gefahrstofflager.jimdo.com
04.07.2019

„In Sorge für die Region“: Stadt Landau, Landkreise SÜW und Germersheim sowie Freundeskreis der Universität Koblenz-Landau besorgt wegen Uni-Reform

v.l.: Landrat Dr. Fritz Brechtel, Uni-Freundeskreis-Vorsitzender Prof. Dr. Ulrich Sarcinelli, Oberbürgermeister Thomas Hirsch und Landrat Dietmar Seefeldt bei der gemeinsamen Pressekonferenz zur geplanten Universitätsreform.

Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat eine Veränderung der Universitätslandschaft eingeleitet. Vorrangig betroffen sind die Universität Koblenz-Landau sowie die Technische Universität Kaiserslautern. Angedacht ist, die Universität Koblenz-Landau aufzuspalten – in einen selbstständigen Universitätsstandort Koblenz sowie den Campus Landau, der mit der TU Kaiserslautern zusammengeführt werden soll.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch sowie die Landräte Dietmar Seefeldt und Fritz Brechtel sehen dabei diese Probleme:

  • Für die Neuordnung von Landau und Kaiserslautern gibt es keine konkrete Vorgabe des Landes, wie das neue „Universitätsgebilde“ in der Wissenschaftslandschaft positioniert werden soll.
  • Der notwendige Prozess der Zusammenführung kommt nur sehr schleppend in Gang.
  • Die zentrale Frage, welche Rechtsnatur die Zusammenführung hat, Fusion oder Integration, ist nicht geklärt.
  • Durch den ungeordneten Start in das Verfahren wurde insbesondere am Standort Landau sehr viel Verunsicherung ausgelöst.
  • Die TU Kaiserslautern sperrt sich gegen eine Zusammenführung, weil man finanzielle Nachteile bei der Ausstattung der Uni befürchtet.
  • Um die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern zu untermauern, wird die wissenschaftliche Qualität in Landau in Frage gestellt.

All diese Faktoren führen nach Ansicht des Stadt- und der Kreischefs dazu, dass der Universitätsstandort Landau und mit ihm die gesamte Region geschwächt wird: Die Trennung der Universität Koblenz-Landau scheint nicht mehr aufzuhalten, die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern scheint ungebrochen – und am Ende droht die Südpfalz der Verlierer dieses „Planspiels ohne Plan“ zu werden, äußern die politischen Spitzen der Region, die Landräte Seefeldt und Dr. Brechtel gemeinsam mit Oberbürgermeister Hirsch, ihre Sorge. Unterstützt werden sie vom Vorsitzenden des Landauer Freundeskreises der Universität, dem früheren Vize-Präsidenten Prof. Dr. Ulrich Sarcinelli.

Die Pressekonferenz, auf der die südpfälzischen Stadt- und Kreischefs ihre Sorge über die Zukunft der Universität am Standort Landau zum Ausdruck brachten, stieß auf reges Medieninteresse.

Gemeinsam erklären sie ihre „Sorge für die Region“ und stellen folgende Forderungen:

  • Die Universität in Landau ist für die gesamte Region als Wissenschaftsstandort, als Standortfaktor für die Kommunen, als Impulsgeber für die Gesellschaft und als Element in der Regionalpolitik ein zentraler Faktor. Diese Strahlkraft der Universität in die Region darf nicht gefährdet werden.
  • Dazu ist sicherzustellen, dass die Lebensfähigkeit der Universität in Landau zu jeder Zeit gewährleistet ist und dass die Universität während des Veränderungsprozesses jederzeit handlungs- und arbeitsfähig bleibt.
  • Es bedarf einer grundsätzlichen Zielvorgabe zur inhaltlichen Ausrichtung einer zusammengeführten Universität Kaiserslautern-Landau.
  • Der Veränderungsprozess muss zügig und auf Augenhöhe gestaltet werden.
  • Eine gute finanzielle Ausstattung ist Grundvoraussetzung für einen gemeinsamen Neustart der beiden Unis.
  • Die derzeitige Unterfinanzierung der Universität in Landau muss unabhängig davon umgehend ausgeglichen werden.
  • Sofern die Verweigerungshaltung in Kaiserslautern bestehen bleibt, benötigt es eine Alternatividee für die Zukunft der Universität am Standort Landau. Gegebenenfalls ist die Eigenständigkeit des Standorts in Betracht zu ziehen.
  • Sowohl in Kaiserslautern wie in Landau sind die Stadt und die Region in den Veränderungsprozess mit einzubeziehen. Dabei geht es nicht um eine Beschränkung der Unabhängigkeit der Hochschulen, sondern darum, der Verwurzelung der Hochschulen in ihrem jeweiligen kommunalen Umfeld Rechnung zu tragen.
Der Campus Landau der Universität Koblenz-Landau. Die rheinland-pfälzische Landesregierung plant, den Standort mit der TU Kaiserslautern zusammenzulegen.

Die Repräsentanten der Südpfalz stellen fest, dass Politik und Gesellschaft der Region um Landau hinter „ihrer“ Universität stehen und sich für eine langfristige Sicherung des Wissenschaftsstandorts mit einem eigenständigen Profil einsetzen.

Landtag und Landesregierung werden aufgerufen, die gute Entwicklung der Universität in Landau nicht leichtfertig zu gefährden. Die kommunalen Repräsentanten wollen mit Vertreterinnen und Vertretern aus der Gesellschaft eine Initiative starten, um die Bedeutung der Universität in Landau für die gesamte Südpfalz zu unterstreichen.

Gemeinsame Pressemitteilung der Stadt Landau in der Pfalz sowie der Landkreise Südliche Weinstraße und Germersheim
04.07.2019

Neue Nachwuchskräfte der Kreisverwaltung Germersheim starten Beamtenlaufbahn

v.l.: Die neuen Kreisinspektoranwärterinnen Anna Hick, Monja Völkel, Lara Samtmann und Lena-Marie Werling mit Personalchef Ralph Lehr (links) und dem Personalratsvorsitzenden Clemens Puderer (rechts).

Germersheim / Kreisverwaltung – Anna Hick, Monja Völkel, Lara Samtmann und Lena-Marie Werling wurden zum 1. Juli 2019 zu Kreisinspektoranwärterinnen ernannt und sind damit in ihre Beamtenlaufbahn gestartet. Sie absolvieren nun den drei Jahre dauernden Bachelor-Studiengang „Verwaltung“ an der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz in Mayen (Theorieteil) und in der Kreisverwaltung Germersheim (Praxisteil). Zunächst durchlaufen die vier Nachwuchskräfte nun bis Anfang August tageweise verschiedene Fachbereiche, bevor der Theorieteil in Mayen beginnt.
Die Ernennungsurkunden überreichte Personalchef Ralph Lehr. Er hieß die Nachwuchskräfte herzlich willkommen und wünschte zusammen mit Ausbildungsleiterin Ulla Seiler-Knape und dem Personalratsvorsitzenden Klemens Puderer alles Gute und eine erfolgreiche Ausbildung.

Die Bewerbungsfrist für die Ausbildungsstellen in der Kreisverwaltung Germersheim zum 1. Juli, 1. August und 1. Oktober 2020 laufen noch bis 18. August 2019. Welche Ausbildungen möglich sind sowie weitere Informationen und Ansprechpartner finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/Ausbildungsstellen 2020.

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019

Rheinland-Pfalz-Tag 2019 – Auch die Südpfalz war wieder dabei

Die Hoheiten aus dem Landkreis GER am Stand des Südpfalz Tourismus

Annweiler – Gute Stimmung herrschte trotz der Hitze am Stand des Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. und bei den Hoheiten des Landkreises, die den Landkreis erneut beim Festumzug repräsentieren durften. Der Verein Südpfalz-Tourismus Landkreis Germersheim e.V. informierte die Gäste über die zahlreichen attraktiven Ausflugs- und Freizeitmöglichkeiten in der Region. „Für uns ist der Rheinland-Pfalz Tag ein schöner Pflichttermin und eine gute Gelegenheit, den Gästen aus nah und fern unsere schöne Südpfalz näher zu bringen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. Er bedankt sich bei allen Helferinnen und Helfern, die trotz der hochsommerlichen Temperaturen den Landkreis Germersheim so engagiert vertreten haben.

Brettchen-Weben

Mit am Südpfalz-Stand dabei waren auch zwei Museen aus der Südpfalz – das Haus Leben am Strom aus Neupotz sowie das Terra-Sigillata-Museum aus Rheinzabern. Am Samstag zeigte eine römisch gekleidete Brettchen-Weberin vor Ort ihr Handwerk. Das „Brettchen-Weben“ hat noch vor der Römerzeit seinen Ursprung und wurde bis ins späte Mittelalter benutzt, um z.B. Gürtel oder Trageriemen herzustellen. Mit einem eigenen Stand vertreten war in diesem Jahr der Südpfalz Tourismus Kandel e.V., der gemeinsam mit dem AbenteuerPark Kandel und den Naturführern Pfalz e.V. Mitmachaktionen anbot.

Ein historischer Gesellschaftswagen wird von einem roten Porsche-Schlepper der Oldtimerfreunde Ottersheim e.V. gezogen.

Höhepunkt war auch in diesem Jahr der große Festzug am Sonntag. Die Hoheiten des Landkreises Germersheim, die Zeiskamer Zwiebelkönigin Sandra mit Zwiebelprinzessin Leonie, die Tabakkönigin Ann-Kathrin, Rosenprinzessin Marlene, der Bellheimer Lord Peter, das Knittelsheimer Kätzel Laura, die Druslachelfe Ola sowie das Ottersheimer Bärenkönigspaar Christine und Markus grüßten die Besucherinnen und Besucher von einem historischen Gesellschaftswagen, der von einem roten Porsche-Schlepper der Oldtimerfreunde Ottersheim e.V. gezogen wurde. Das Hoffmann-Hammer-Trio aus Neupotz trat samstags auf der Rheinland-Pfalz-Bühne auf und nutzte die Gelegenheit mit ihrem Lied „Vom Riesling zum Zander“ auch Werbung für ihre Heimat zu machen.

Hammer-Trio aus Neupotz

Kreisverwaltung Germersheim
04.07.2019