Germersheim und Landkreis Germersheim (GER)

Landtagswahl 2021

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 52 – Wörth

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 52 – Wörth am Rhein – hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 66,6 Prozent. Von den 46.184 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 30.771 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Martin Brandl von der CDU mit 12.076 Stimmen (39,9 Prozent).

Dr. Katrin Rehak-Nitsche  SPD, kam auf 8.161 Stimmen (27,0 Prozent). Andreas Wondra, AfD, konnte 3.259 Stimmen (10,8 Prozent), Steffen Weiß, FREIE WÄHLER, 2.636 Stimmen (8,7 Prozent), Pascal Endres, GRÜNE, 2.496 (8,2 Prozent), Christian Dieter Karl Völker, FDP, 1.653 (5,5 Prozent) auf sich vereinen. Von den 30.771 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 490 (1,6 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 10.472 Stimmen (34,5 Prozent) das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 8.913 Wahlberechtigte (29,3 Prozent). Die AfD kam auf 3.362 Stimmen (11,1 Prozent), GRÜNE auf 2.327 (7,7 Prozent), die FDP auf 1.778 Stimmen (5,9 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.496 (4,9 Prozent), DIE LINKE auf 527 (1,7 Prozent ), Tierschutzpartei auf 512 (1,7 Prozent), Die PARTEI auf 284 (0,9 Prozent), Volt auf 242 (0,8 Prozent), Klimaliste auf 177 (0,6 Prozent), ÖDP auf 154 (0,5 Prozent) und PIRATEN auf 144 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 383 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Offizielles Ergebnis im Wahlkreis 51 – Germersheim

Der Wahlausschuss des Landkreises Germersheim für den Wahlkreis 51 „Germersheim“ hat in seiner Sitzung am 18. März 2021 unter dem Vorsitz von Kreiswahlleiter und Landrat Dr. Fritz Brechtel die Ergebnisse zur Landtagswahl offiziell festgestellt. Die Wahlbeteiligung lag bei 61,5 Prozent. Von den 45.085 Stimmberechtigten im Wahlkreis haben 27.719 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht.

Das endgültige Wahlergebnis sieht folgendermaßen aus:

Direkt gewählt wurde Markus Kropfreiter von der SPD mit 7.401 Stimmen (27,2 Prozent).

Tobias Baugärtner CDU, kam auf 7.397 Stimmen (27,2 Prozent). Matthias Joa, AfD, konnte 3.847 Stimmen (14,2 Prozent), Andy Becht, FDP, 3.203 Stimmen (11,8 Prozent), Marc-Andre Pantea, GRÜNE, 2.689 (9,9 Prozent), Volker Hardadt, FREIE WÄHLER, 2.646 (9,7 Prozent) auf sich vereinen. Von den 27.719 abgegebenen Wahlkreisstimmen waren 536 (1,9 Prozent) ungültig.

Bei den Landesstimmen erzielte die SPD mit 9.255 Stimmen (33,8 Prozent) ebenfalls das beste Ergebnis. Für die CDU entschieden sich im Wahlkreis 6.532 Wahlberechtigte (23,9 Prozent). Die AfD kam auf 3.847 Stimmen (14,0 Prozent), GRÜNE auf 2.215 (8,1 Prozent), die FDP auf 1.966 Stimmen (7,2 Prozent), die FREIE WÄHLER auf 1.433 (5,2 Prozent), DIE LINKE auf 555 (2,0 Prozent), Tierschutzpartei auf 532 (1,9 Prozent), Die PARTEI auf 260 (0,9 Prozent), Volt auf 250 (0,9 Prozent), Klimaliste auf 201 (0,7 Prozent), ÖDP auf 194 (0,7 Prozent) und PIRATEN auf 143 (0,5 Prozent).

Bei den Landestimmen gab es 336 (1,2 Prozent) ungültige Stimmen.

Der Kreiswahlausschuss hat festgestellt, dass keine ausreichenden Gründe für eine Nachzählung vorhanden sind und somit wurde das Wahlergebnis für den Wahlkreis 51- Germersheim in der Sitzung festgestellt.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Kfz-Zulassungsstelle: Außenstelle Kandel von 22. März bis Ostern geschlossen, Germersheim regulär geöffnet

Die Kfz-Zulassungsstelle in Kandel bleibt von 22. März bis Ostern aus organisatorischen und personellen Gründen geschlossen. Die Kfz-Zulassungs-und Führerscheinstelle in Germersheim hat in dieser Zeit zu den üblichen Zeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr, Dienstagnachmittag von 13.30 bis 16 Uhr, Donnerstagnachmittag von 13.30 bis 18 Uhr) geöffnet.

Wichtig: Für alle Anliegen müssen zuvor telefonisch Termine mit der Zulassungs- bzw. Führerscheinstelle in Germersheim vereinbart sein. Ohne Terminvereinbarung kann leider keine Bearbeitung erfolgen. Es gelten weiterhin die allgemeinen Hygienevorschriften.

Terminvereinbarungen für die Zulassungsstelle sind unter Tel. 07274/53 329 und 07274/53 326 möglich, für die Führerscheinstelle unter Tel. 07274/53 380 oder 07274/53 189.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronavirus

7-Tage-Inzidenz im Landkreis Germersheim seit drei Tagen über 100

Land ordnet Verschärfung der Maßnahmen an – Neue Allgemeinverfügung

Landrat Brechtel: Das Hin und Her kann nicht der Weg sein. Mit guten Lösungen raus aus dem Lockdown

„Leider müssen wir auf Anordnung des Landes die Maßnahmen zu Eindämmung der Pandemie verschärfen, da der Landkreis Germersheim den dritten Tag hintereinander – und heute voraussichtlich den vierten Tag – eine 7-Tage-Inzidenz von über 100 hat“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich habe mit dem Land darüber diskutiert, die schon geltenden Maßnahmen zunächst wie vorgesehen bis zum 28. März bestehen zu lassen, um die weitere Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls zielgerichtete Maßnahmen zu identifizieren. Allerdings wurde mir mitgeteilt, dass es bei einer Inzidenz von anhaltend über 100 keine Spielräume gibt, sondern verschärfte Maßnahmen ergriffen werden müssen.“

Nach Vorgabe des rheinland-pfälzischen Ministeriums für Gesundheit, des Bildungsministeriums sowie der Dienstaufsichtsbehörde ADD besteht im Landkreis Germersheim weiterhin eine verschärfte Maskenpflicht auf ausgewiesenen Plätzen innerhalb des Kreises, die weiterführenden Schulen bleiben im Fernunterricht, der Präsenz- bzw. Wechselunterricht der Grundschulen bleibt in Verbindung mit dem Angebot der freiwilligen Selbsttestung bestehen.

Körpernahe Dienstleistungen müssen wieder schließen, wenn das Abstandsgebot der Landesverordnung nicht eingehalten werden kann, bspw. in Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing-Studios und ähnlichen Betrieben. Erlaubt sind Dienstleistungen, die medizinischen oder hygienischen Gründen dienen.

Training und Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Mannschaftsportarten und im Kontaktsport sind untersagt. Die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist nur im Freien und nur alleine, zu zweit oder mit Personen, die dem eigenen Hausstand angehören, zulässig.

„Ich bedaure es sehr, dass wir dieses Hin und Her mitmachen müssen. Ich appelliere an Land und Bund, alles zu unternehmen, um gemeinsam Lösungen finden, die uns zielgerichtet und rasch aus dem Lockdown führen. Wir dürfen nicht dauerhaft allein die Inzidenzzahlen als Maßstab nehmen und die Menschen ständig mit neuen Regelungen verwirren. Impfen, Testen und die vulnerablen Gruppen besonders schützen, striktes Einhalten der AHA-Regeln und Hygienekonzepte in allen Bereichen der Gesellschaft, das sind nach meiner Ansicht die Faktoren, die eine entscheidende Rolle spielen. Natürlich dürfen wir unser Gesundheitssystem, dazu gehören u.a. die Krankenhäuser und die Gesundheitsämter, nicht überlasten, um die Menschen wirkungsvoll zu schützen. Um noch größeren wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Schaden zu verhindern, müssen wir gemeinsam schnell reagieren. Die Mitglieder der Spitzenverbände sind hier bereits im Gespräch. Ich bleibe dabei, dass auch die Lehrkräfte und das sonstige Schulpersonal der weiterführenden Schulen rasch geimpft werden sollte“, betont Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Bis dahin hat der Kreischef die eindringliche Bitte: „Es ist für alle mühsam und viele können es nicht mehr hören, aber zum Selbstschutz und zum Schutz anderer und damit zur Eindämmung der Pandemie müssen wir uns solidarisch an die geltenden Regeln halten. Vielen Dank!“

Die neue Allgemeinverfügung tritt am 20. März 2021 in Kraft und gilt zunächst bis 28. März 2021. Die aktuellen Allgemeinverfügungen, also die geltenden Regelungen für den Landkreis Germersheim, finden Interessierte unter www.kreis-germersheim.de/coronavirus.

Oder lesen sie die Allgemeinverfügung hier im Amtsblatt als pdf:

Diese Änderungen gelten ab Samstag, 20.03.2021 im Rahmen der Allgemeinverfügung des Landkreises Germersheim:

1. Friseure, Optiker, Hörgeräteakustiker, Fußpflege, Podologie, Physio-, Ergo-, und Logotherapie, Reha-Sport und Funktionstraining im Sinne des § 64 Abs. 1 Nr. 3 und 9 SGB IX:

Solche Dienstleistungen sind weiterhin erlaubt. Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung (mindestens OP-Mundschutz oder FFP2-Maske).

Friseure: Das Bartschneiden ist untersagt. Es müssen vorherige Terminvereinbarungen getroffen werden. Kunden ohne Termin dürfen nicht bedient werden.

Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

2. Kosmetikstudios, Wellnessmassagesalons, Tattoo- oder Piercing Studios und ähnliche Einrichtungen:

Verboten sind Dienstleistungen in diesen Bereichen, wenn das Abstandsgebot zwischen den Personen nicht eingehalten werden kann. Erlaubt sind ausschließlich Dienstleistungen zu medizinischen und hygienischen Zwecken. Die Pflicht zur Kontakterfassung besteht weiterhin.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Coronakabinett: Vierter Öffnungsschritt verschoben – Außengastronomie mit negativem Corona-Test möglich

Weiterlesen unter: https://speyer24news.com/?p=34329

Staatskanzlei Rheinland-Pfalz
20.03.2021

Gemeinsam gegen Corona

„Die Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen und die Vermeidung von Menschenansammlungen sind enorm wichtig, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Je weniger persönliche Kontakte bestehen, umso geringe ist das Risiko einer Ansteckung und Übertragung des Virus“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel.

Die christlichen Kirchengemeinden sowie die muslimischen Gemeinden der Stadt Wörth und der Stadt Germersheim haben sich vor diesem Hintergrund entschlossen bis einschließlich 28.03.2021 auf sämtliche Gottesdienste und Freitagsgebete zu verzichten und die Gotteshäuser und Moscheen vorerst geschlossen zu halten. „Bestimmt ist dies den Verantwortlichen der religiösen Gemeinschaften nicht leicht gefallen. Umso mehr freue ich mich über diesen aktiven Einsatz gegen Corona. Nur gemeinsam können wir die Ausbreitung eindämmen und damit hoffentlich bald zu mehr `Normalität´ zurückkehren“, so Brechtel.

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 406 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3962 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 27 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 110.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
           
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 157 11 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 0 15 0
  Summen 285 13 253 19
Wörth Maximiliansau 156 8 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 590 61 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 211 37 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 29 5 23 1
  Summen 378 58 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 59 7 52 0
  Jockgrim 196 29 162 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 122 17 102 3
  Summen 420 66 343 11
VG Rülzheim Hördt 90 10 79 1
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 33 346 8
VG Bellheim Bellheim 296 11 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 457 34 395 28
Germersheim + So   835 91 729 15
  Summen 835 91 729 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 9 45 1
  Lingenfeld 201 16 178 7
  Lustadt 84 8 75 1
  Schwegenheim 124 11 113 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 610 50 541 19
           
  Endsummen 3962 406 3446 110

Donnerstag (18.03.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 390 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3935 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 21 Fälle).

Weiterer Todesfall

Leider ist eine weitere Person an oder mit Covid-19 verstorben. Insgesamt steigt die Anzahl der Todesfälle damit auf 109.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 35 0 35 0
  Hagenbach 156 10 131 15
  Neuburg 78 2 72 4
  Scheibenhardt 15 1 14 0
  Summen 284 13 252 19
Wörth Maximiliansau 154 6 146 2
  Schaidt 36 8 28 0
  Wörth, Stadt 372 45 323 4
  Büchelberg 26 0 26 0
  Summen 588 59 523 6
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 33 0 33 0
  Kandel 209 35 171 3
  Minfeld 34 2 32 0
  Steinweiler 61 14 47 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 28 4 23 1
  Summen 375 55 316 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 56 7 49 0
  Jockgrim 194 28 161 5
  Neupotz 43 13 27 3
  Rheinzabern 121 16 102 3
  Summen 414 64 339 11
VG Rülzheim Hördt 90 12 78 0
  Kuhardt 52 2 50 0
  Leimersheim 47 2 44 1
  Rülzheim 198 19 173 6
  Summen 387 35 345 7
VG Bellheim Bellheim 294 9 257 28
  Knittelsheim 30 3 27 0
  Ottersheim 68 16 52 0
  Zeiskam 63 4 59 0
  Summen 455 32 395 28
Germersheim + So   825 82 728 15
  Summen 825 82 728 15
VG Lingenfeld Freisbach 55 10 44 1
  Lingenfeld 200 15 178 7
  Lustadt 82 7 74 1
  Schwegenheim 124 12 112 0
  Weingarten 60 1 58 1
  Westheim 86 5 72 9
  Summen 607 50 538 19
  Endsummen 3935 390 3436 109

Kreisverwaltung Germersheim
20.03.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg

Vorläufiges amtliches Ergebnis: Grüne gewinnen klar – CDU so schlecht wie nie zuvor

Die Grünen von Ministerpräsident Winfried Kretschmann haben die Landtagswahl in Baden-Württemberg klar gewonnen. Auf dem zweiten Platz folgte die CDU – mit einem historisch schlechten Ergebnis.

Mit einem Rekordergebnis von 32,6 Prozent der Stimmen haben die Grünen um Ministerpräsident Winfried Kretschmann die Landtagswahl in Baden-Württemberg gewonnen. Auf dem zweiten Platz folgte bei dem Urnengang am Sonntag laut vorläufigem amtlichem Endergebnis die CDU um Spitzenkandidatin Susanne Eisenmann mit einem historischen Tief von 24,1 Prozent. Die SPD holte demnach 11,0 Prozent der Stimmen, die FDP 10,5 Prozent und die AfD 9,7 Prozent. Die Linke kam auf 3,6 Prozent, die Freien Wähler erreichten 3,0 Prozent.

Große Verluste muss die CDU hinnehmen. Im Vergleich zur Landtagswahl 2016 verliert die Partei laut Prognose 2,9 Prozentpunkte. Auch die AfD büßt mit 5,4 Prozentpunkten kräftig ein, die SPD verliert 1,7 Prozentpunkte. Größter Gewinner nach den Freien Wählern (+2,9 Prozentpunkte) sind die Grünen (+2,3) vor der FDP, die im Vergleich zur Wahl vor fünf Jahren 2,2 Prozentpunkte zulegen konnte. Laut aktueller Hochrechnung sank die Wahlbeteiligung von 70,4 Prozent im Jahr 2016 auf nun 63,8 Prozent.

Die grün-schwarze Koalition könnte nun zwar weiterregieren, allerdings haben die Grünen wohl auch die Möglichkeit, mit SPD und FDP ein Ampel-Bündnis zu bilden. Eine Grün-Rote Koalition kommt wohl nicht zustande, da hierfür ein Sitz fehlt. Für den 72 Jahre alten amtierenden Ministerpräsidenten Winfried Kretschmann (Grüne) wäre es schon die dritte Wahlperiode an der Macht. Er hat sich noch nicht festgelegt, mit wem er regieren will.

Kretschmann verstehe das Ergebnis als „Auftrag“, dem Land weiter als Ministerpräsident zu dienen. „Den nehme ich mit großer Dankbarkeit und Demut an“, so der 72-Jährige am Sonntagabend. „In diesen Zeiten einen so klaren Vertrauensbeweis zu bekommen, macht uns dankbar“, so Grünen-Landesvorsitzender Oliver Hildenbrand im SWR.

CDU-Generalsekretär Manuel Hagel sprach von einem „bitteren Abend“. Man sei deutlich hinter dem eigenen Anspruch zurück, so Hagel im SWR. „Das ist – Stand jetzt – unser schlechtestes Wahlergebnis, das wir jemals hatten in diesem Land.“

SPD-Generalsekretär Sascha Binder zeigte sich nicht enttäuscht. „Wir hatten einen schwierigen Wahlkampf aus der Opposition heraus“, so Binder im SWR. Die Corona-Pandemie hat das Ergebnis der Landtagswahl nach Ansicht von SPD-Spitzenkandidat Andreas Stoch deutlich beeinflusst. Das schlechte Abschneiden der CDU zeige aber, dass die Wählerinnen und Wähler keine Fortsetzung der grün-schwarzen Koalition wollten. Der SPD sei es in den vergangenen fünf Jahren jedoch nicht gelungen, „Wind unter die Flügel zu bekommen“, sagte Stoch zum Ergebnis seiner Partei.

Für das relativ schwache Abschneiden der AfD macht Spitzenkandidat Bernd Gögel auch die Corona-Pandemie verantwortlich. „Da versammeln sich die Wähler doch eher hinter den Agierenden und hinter den Regierenden“, sagte Gögel. Das Ziel, drittstärkste Kraft im Landtag zu bleiben, scheine aber erreicht worden zu sein.

Hochzufrieden zeigte sich die FDP. „Wir sind offensichtlich die Partei, die am meisten zugelegt hat bei dieser Wahl“, so Spitzenkandidat Hans-Ulrich Rülke im ZDF. Die FDP habe nach den ersten Zahlen „das beste Wahlergebnis erzielt, das die FDP seit 1968 in Baden-Württemberg erreichen konnte.“ Er sah darin einen Auftrag zum Mitregieren.

Die Co-Vorsitzende der Linken, Janine Wissler, hat sich enttäuscht über das vorläufige Ergebnis ihrer Partei bei der Landtagswahl in Baden-Württemberg gezeigt. „Wir haben unser Ziel, in den Landtag einzuziehen, verpasst“, sagte Wissler. „Wir hätten uns deutlich mehr gewünscht.“ Trotz der Umfragen habe die Partei gehofft, deutlich besser abzuschneiden.

Der Wahlsieg der Grünen und die Schlappe der CDU hatten sich schon vor der Wahl in Umfragen abgezeichnet. Jüngste Umfragen wie der BW-Trend im Auftrag der ARD wenige Tage vor der Landtagswahl hatten die Partei von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) weit vorn gesehen. Aufgrund der Coronavirus-Pandemie war der Anteil der Briefwähler deutlich angestiegen, der Wahlsonntag selbst hatte verhalten begonnen.

Text: SWR Foto: infratest dimap / Statistisches Landesamt Baden-Würtemberg
15.03.2021

Landtagswahl Rheinland-Pfalz

Vorläufiges Endergebnis Rheinland-Pfalz

 SPDCDUAfDFDPGRÜNEDIE LINKEFWSonst.
202135,7%27,7%8,3%5,5%9,3%2,5%5,4%5,7%
201636,2%31,8%12,6%6,2%5,3%2,8%2,2%2,8%
+/--0,5%-4,1%-4,3%-0,7%+4,0%-0,3%+3,2%+2,9%

Die SPD bleibt stärkste Kraft in Rheinland-Pfalz. Nach dem vorläufigen amtlichen Endergebnis der Landtagswahl erreichten die Sozialdemokraten 35,7 Prozent der Landesstimmen, das waren 0,5 Prozentpunkte weniger als bei der Wahl 2016. Die CDU erhielt 27,7 Prozent der Stimmen, das ist gegenüber der vorangegangenen Wahl ein Rückgang um 4,1 Prozentpunkte. Drittstärkste Kraft wurden mit 9,3 Prozent der Stimmen Die GRÜNEN, die gegenüber der vorigen Landtagswahl 4,0 Prozentpunkte zulegten. Die AfD erreichte 8,3 Prozent der Stimmen, 4,3 Prozentpunkte weniger als 2016. Die FDP kam auf einen Stimmenanteil von 5,5 Prozent und verlor gegenüber der vorigen Wahl 0,7 Prozentpunkte. Erstmals ziehen die Freien Wähler in den Landtag ein; sie erhielten 5,4 Prozent der Stimmen, das waren 3,2 Prozentpunkte mehr als bei der Wahl vor fünf Jahren.

Dem rheinland-pfälzischen Landtag werden damit erstmals sechs Fraktionen angehören. Sechs Parteien und eine Wählergruppe schafften den Sprung in den Landtag nicht. Davon erhielt DIE LINKE 2,5 Prozent der gültigen Landesstimmen, die Tierschutzpartei vereinigte 1,7 Prozent der Stimmen auf sich, Die PARTEI kam auf 1,1 Prozent, Volt auf 1,0 Prozent, die Klimaliste und die ödp erzielten jeweils 0,7 Prozent, auf die PIRATEN entfielen 0,5 Prozent der Stimmen.

Aufgrund dieser Stimmenergebnisse hat die SPD im neuen Landtag 39 Sitze, die CDU 31 Die GRÜNEN  10, die AfD 9, sowie die die FDP und die Freien Wähler jeweils 6.

Die Wahlbeteiligung lag mit 64,4 Prozent niedriger als bei der Landtagswahl 2016, als 70,4 Prozent der Wahlberechtigten ihre Stimmen abgegeben hatten. Der Anteil der Briefwähler belief sich auf rund 66 Prozent und war damit mehr als doppelt so hoch wie bei der Wahl 2016, als knapp 31 Prozent auf diese Weise abgestimmt hatten.

Landeswahlleiter Marcel Hürter dankt allen, die an der Vorbereitung und Durchführung der Wahl beteiligt waren. Für die Kommunen und vor allem für die mehr als 45.000 ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sei die Wahl unter Pandemiebedingungen eine große Herausforderung gewesen, die alle gemeinsam mit viel Engagement gemeistert hätten.

Lesen sie hier wer für welchen Wahlkreis und welche Partei in den Landtag einzieht

SPD: 39 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Direkt gewählt

Nr.NameWahlkreis
1Horstmann, LanaNeuwied (04)
2Hering, HendrikBad Marienberg (Westerwald) / Westerburg (05)
3Denninghoff, JörgDiez / Nassau (07)
4Lewentz, RogerKoblenz / Lahnstein (08)
5Dr. Köbberling, AnnaKoblenz (09)
6Hoch, ClemensAndernach (11)
7Simon, MichaelBad Kreuznach (17)
8Dr. Alt, DenisKirn / Bad Sobernheim (18)
9Noss, Hans JürgenBirkenfeld (19)
10Steinbach, NicoBitburg-Prüm (21)
11Dreyer, MaluTrier (25)
12Rommelfanger, LotharKonz / Saarburg (26)
13Ahnen, DorisMainz II (28)
14Müller, PatricMainz III (29)
15Hüttner, MichaelBingen am Rhein (30)
16Klinkel, NinaIngelheim am Rhein (31)
17Anklam-Trapp, KathrinRhein-Selz / Wonnegau (32)
18Guth, JensWorms (33)
19Illing, Hans-HeinrichAlzey (34)
20Simon, Anke DianeLudwigshafen am Rhein I (36)
21Scharfenberger, HeikeLudwigshafen am Rhein II (37)
22Rauschkolb, JaquelineDonnersberg (40)
23Dr. Kusch, OliverKusel (41)
24Rahm, AndreasKaiserslautern I (44)
25Wansch, ThomasKaiserslautern II (45)
26Schweitzer, AlexanderSüdliche Weinstraße (49)
27Maier, FlorianLandau in der Pfalz (50)
28Kopfreiter, MarkusGermersheim (51)

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Bätzing-Lichtenthäler, Sabine7
2Haller, Martin8
3Schmitt, Astrid9
4Raab, Heike13
5Fuhr, Alexander14
6Schäffner, Daniel18
7Brück, Bettina19
8Kazungu-Haß, Giorgina21
9Dr. Rehak-Nitsche, Katrin25
10Spies, Christoph28
11Müller, Susanne31

CDU: 31 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Direkt gewählt

Nr.NameWahlkreis
1Wäschenbach, MichaelBetzdorf / Kirchen (Sieg) (01)
2Dr. Reuber, MatthiasAltenkirchen (Westerwald) (02)
3Demuth, EllenLinz am Rhein / Rengsdorf (03)
4Groß, JenniferMontabaur (06)
5Moskopp, PeterBendorf / Weißenthurm (10)
6Welling, TorstenMayen (12)
7Schneider, PetraRemagen / Sinzig (13)
8Gies, HorstBad Neuenahr-Ahrweiler (14)
9Beilstein, AnkeCochem-Zell (15)
10Vogt, TobiasRhein-Hunsrück (16)
11Schnieder, GordonVulkaneifel (20)
12Junk, DennisWittlich (22)
13Wächter, KarinaBernkastel-Kues / Morbach / Kirchberg (Hunsrück) (23)
14Rieger, LarsTrier / Schweich (24)
15Baldauf, ChristianFrankenthal (Pfalz) (35)
16Zehfuß, JohannesMutterstadt (38)
17Wagner, MichaelSpeyer (39)
18Wolf, MarkusBad Dürkheim (42)
19Herber, DirkNeustadt an der Weinstraße (43)
20Klein, MarcusKaiserslautern-Land (46)
21Dr. Gensch, Christoph FriedricZweibrücken (47)
22Reichert, ChristofPirmasens (48)
23Brandl, MartinWörth am Rhein (52)

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Lammert, Matthias3
2Schreiner, Gerd5
3Schneid, Marion6
4Moesta, Anette8
5Weiner, Thomas9
6Dr. Martin, Helmut14
7Ludwig, Michael18
8Barth, Thomas21

AfD: 9 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Frisch, Michael1
2Dr. Bollinger, Jan2
3Paul, Joachim3
4Joa, Matthias4
5Lohr, Damian5
6Nieland, Iris6
7Schmidt, Martin7
8Stuhlfauth, Peter8
9Schönborn, Ralf9

FDP: 6 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Schmitt, Daniela1
2Mertin, Herbert2
3Willius-Senzer, Cornelia3
4Becht, Andy4
5Weber, Marco5
6Fernis, Philipp6

GRÜNE: 10 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Direkt gewählt

Nr.NameWahlkreis
1Binz, KatharinaMainz I (27)

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Spiegel, Anne1
2Dr. Braun, Bernhard2
3Schellhammer, Pia3
4Hartenfels, Andreas4
5Winkler, Joseph6
6Blatzheim-Roegler, Jutta7
7Ehmann, Fabian8
8Heidbreder, Lea9
9von Heusinger, Carl-Bernhard10

FREIE WÄHLER: 6 gewählte Bewerberinnen und Bewerber

Über Landesliste

Nr.NameListenplatz
1Streit, Joachim1
2Wefelscheid, Stephan2
3Schwab, Helge Olaf3
4Kunz, Patrick4
5Jeckel, Lisa-Marie5
6Dr. Drumm, Herbert6

Landeswahlleiter Rheinland-Pfalz
15.03.2021

Vorläufige Endergebnisse aus Speyer & Wahlkreis 39

Erststimme Speyer

Zweitstimme Speyer

Erststimme Wahlkreis 39

Zweitstimme Wahlkreis 39

Für den Wahlkreis 39 zieht also wieder Michael Wagner (CDU) in den Landtag ein. Dieser erhielt 27,6 % der Stimmen (11.780).

Walter Feiniler (SPD) scheiterte mit 26,2 % der Stimmen (11.187).

Wer sich detailliert einzelne Stimmbezirke anschauen möchte findet diese Daten unter: Wahlen (chamaeleon-hosting.de)

chamaeleon-hosting.de
15.03.2021

Kirche

Ökumenisches Geläut am Weltgebetstag

Evangelische Landeskirche und Bistum laden Kirchengemeinden zum Läuten der Kirchenglocken von 18.45 bis 18.55 Uhr am 5. März ein

Speyer (is/lk) – Anlässlich des Weltgebetstages der Frauen am Freitag, dem 5. März, laden die evangelische Kirche der Pfalz und das Bistum Speyer die Kirchengemeinden dazu ein, von 18.45 Uhr bis 18.55 Uhr die Kirchenglocken zu läuten. Damit soll ein Zeichen der Verbundenheit im gemeinsamen Gebet und der Solidarität von Christinnen und Christen weltweit gesetzt werden. In diesem Jahr stehen unter dem Motto „Worauf bauen wir?“ die Inselbewohnerinnen aus Vanuatu im Fokus des Weltgebetstages. Der Inselstaat im pazifischen Ozean ist besonders von der Klimakrise betroffen.

Auch im Bistum Speyer und in der Evangelischen Landeskirche wird der Gebetstag jährlich mit ökumenischen Gottesdiensten gefeiert. In diesem Jahr können allerdings viele der ursprünglich geplanten Feiern aufgrund der Corona Pandemie nicht stattfinden. Mit dem gemeinsamen ökumenischen Geläut wird deshalb auch auf den zentralen Fernsehgottesdienst zum Weltgebetstag am 5.3. um 19 Uhr auf Bibel TV hingewiesen.

Hintergrund:

Der Weltgebetstag wird traditionell am ersten Freitag im März über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg gefeiert. Nach eigenen Angaben hat sich der Weltgebetstag in den letzten 130 Jahren zur größten Basisbewegung christlicher Frauen entwickelt und wird in über 150 Ländern begangen. Er wird jedes Jahr von christlichen Frauen aus einem anderen Land vorbereitet.

Weitere Informationen: www.weltgebetstag.de

2. März 2021

Den Sterbesegen kennenlernen

Online-Informationsabend für Christen, die Sterbende und ihre Angehörigen begleiten wollen

Speyer – Es ist der Wunsch fast aller Menschen, im Kreis der Familie und begleitet von Angehörigen und Freunden sterben zu können. Doch viele Angehörige fühlen sich ohnmächtig und sprachlos. Um ihnen zu helfen, die Unausweichlichkeit des Todes und den Abschiedsschmerz auszuhalten und dem Sterbenden bis zuletzt nahe zu sein, hat das Bistum Speyer vor einigen Jahren den so genannten „Sterbesegen“ eingeführt. Bei einer Online-Veranstaltung am Montag, 8. März, von 19.30 bis 21 Uhr, haben Interessierte Gelegenheit, den Sterbesegen näher kennenzulernen. Sie bekommen nach ihrer Anmeldung zum Infoabend den Link zur Online-Veranstaltung per Mail mitgeteilt.

Der Sterbesegen stellt eine Ergänzung zur Krankensalbung, Beichte und Krankenkommunion dar und hat das Ziel, die letzte Lebenswende eines Menschen, seinen Übergang vom Leben zum Tod, würdig zu begleiten. Er kann von einem hauptamtlichen Seelsorger, aber auch von Laien geleitet werden. Kraft der Taufe können alle Gläubigen ihren Mitmenschen den Beistand Gottes zusagen. Angehörige und Freunde können zuhause zusammenkommen, aber auch in Krankenhäusern, Altenheimen oder Hospizen.

Anmeldung:

Bischöfliches Ordinariat
Sekretariat der Hospiz- und Trauerseelsorge
Webergasse 11, 67346 Speyer
Telefon: 06232-102 288
E-Mail: hospiz-trauerseelsorge@bistum-speyer.de 

Weitere Informationen zum Sterbesegen: www.sterbesegen.bistum-speyer.de

Bistum Speyer
02.03.2021

Ökumenisches Geläut am Weltgebetstag

Bistum und Evangelische Landeskirche laden Kirchengemeinden zum Läuten der Kirchenglocken am Weltgebetstag der Frauen ein

Speyer (lk/is)Anlässlich des Weltgebetstages der Frauen am Freitag, dem 5. März, laden das Bistum Speyer und die Evangelische Kirche der Pfalz die Kirchengemeinden dazu ein, von 18.45 Uhr bis 18.55 Uhr die Kirchenglocken zu läuten. Damit soll ein Zeichen der Verbundenheit im gemeinsamen Gebet und der Solidarität von Christinnen und Christen weltweit gesetzt werden. In diesem Jahr stehen unter dem Motto „Worauf bauen wir?“ die Inselbewohnerinnen aus Vanuatu im Fokus des Weltgebetstages. Der Inselstaat im pazifischen Ozean ist besonders von der Klimakrise betroffen.

Auch im Bistum Speyer und in der Evangelischen Landeskirche wird der Gebetstag jährlich mit ökumenischen Gottesdiensten gefeiert. In diesem Jahr können allerdings viele der ursprünglich geplanten Feiern aufgrund der Corona Pandemie nicht stattfinden. Mit dem gemeinsamen ökumenischen Geläut wird deshalb auf den zentralen Fernsehgottesdienst zum Weltgebetstag am 5.3. um 19 Uhr auf Bibel TV hingewiesen.

Hintergrund:

Der Weltgebetstag wird traditionell am ersten Freitag im März über Länder- und Konfessionsgrenzen hinweg gefeiert. Nach eigenen Angaben hat sich der Weltgebetstag in den letzten 130 Jahren zur größten Basisbewegung christlicher Frauen entwickelt und wird in über 150 Ländern begangen. Er wird jedes Jahr von christlichen Frauen aus einem anderen Land vorbereitet.
Weitere Informationen: www.weltgebetstag.de

2. März 2021

Kirchen rufen zur Landtagswahl auf

Die evangelischen und katholischen Kirchen in Rheinland-Pfalz starten einen eindringlichen Appell für politische Beteiligung in der Corona-Krise. Evangelische Jugend mobilisiert Jungwähler.

Speyer (is/lk)Die katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen in Rheinland-Pfalz haben anlässlich der bevorstehenden Landtagswahl am 14. März alle Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. In einem gemeinsamen Appell heißt es, dass die Wahlberechtigten damit zum Ausdruck bringen könnten, „wie wichtig gerade in einer globalen Krise politisches Handeln in unserem Land und für unser Land ist“.

Zugleich baten die Kirchen darum, „bei der Wahlentscheidung zu bedenken, welche Positionen und Kräfte das Gemeinwesen in seiner Vielfalt stärken und unser Zusammenleben fördern“. Sie wiesen auch darauf hin, welch hohe Verantwortung die politisch Handelnden in der aktuellen Corona-Krise trügen: „Die Folgen der Pandemie sind in allen Lebensbereichen deutlich spürbar. Viele Fragen stellen sich ganz neu, es gibt keine Routine im Umgang mit einer solchen Krise.“ (Wortlaut siehe Anhang)

Unterzeichnet ist der Aufruf von dem Kirchenpräsidenten der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau, Volker Jung, der Kirchenpräsidentin der Evangelischen Kirche der Pfalz, Dorothee Wüst, dem Präses der Evangelischen Kirche im Rheinland, Manfred Rekowski, dem Bischof des Bistums Mainz, Peter Kohlgraf, dem Bischof des Bistums Limburg, Georg Bätzing, dem Bischof des Bistums Trier, Stephan Ackermann, dem Bischof des Bistums Speyer, Karl-Heinz Wiesemann, und dem  Bischof des Erzbistums Köln, Rainer Maria Kardinal Woelki.

Wahlaufruf für junge Menschen ab 18 Jahre: Mischt euch ein

Zudem ruft der Vorstand der Evangelischen Landesjugendvertretung (ELJV) junge Menschen ab 18 Jahre dazu auf, zur Landtagswahl zu gehen. „Demokratie ist nicht einfach, es ist aber einfach, Demokratie mitzugestalten, zum Beispiel mit der Teilnahme an der Landtagswahl in Rheinland-Pfalz“, so der Vorstand. Gerade junge Menschen müssten in und vor allem nach der Corona-Pandemie in den Fokus der Politik genommen werden, heißt es im Aufruf.

Landesjugendpfarrer Florian Geith erläutert: „Jugendliche sind sehr verantwortlich mit den Einschränkungen im Rahmen der Pandemie umgegangen und haben sich überwiegend an die Bestimmungen gehalten. Doch sie trugen und tragen noch immer auch eine große Last“, so Geith. Zu den Sorgen um den Klimawandel und die Angriffe auf die Demokratie käme für die junge Generation die Ungewissheit über die Folgen der Pandemie dazu. Sie vermissten ihre Sozialkontakte, hätten auf vieles verzichtet und seien in Sorge um ihre Zukunft. „Wir brauchen eine starke Demokratie für Zusammenhalt, Nachhaltigkeit und Vielfalt. Macht von eurem Recht Gebrauch! Mischt euch ein!“, heißt es in der Kampagne. Mehr Infos auf Instagram unter www.instagram.com/ev_jugend_pfalz

02.März 2021

Gedenken an die Toten der Corona-Pandemie im Dom

Generalvikar Andreas Sturm erinnert an die Opfer von Covid19

Generalvikar Andreas Sturm beim Gedenken an die Toten der Corona-Pandemie am 27. Februar im Dom.
Foto: © Domkapitel Speyer / Klaus Landry

In der Fastenandacht „Halte.Punkt.Kreuz“ im Speyerer Dom am Samstag, den 27. Februar, gedachte Generalvikar Andreas Sturm der Menschen, die in Verbindung mit der Corona-Pandemie verstorben sind. Der Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) hatte dazu aufgerufen, in der Fastenzeit an die Opfer der Corona-Pandemie zu erinnern. Sturm sagte zu Beginn der Andacht im Dom, er „habe die Ehre, dies für die Verstorbenen des Bistums zu tun“. Dabei weitete er jedoch zugleich den Blick auf die insgesamt mehr als zwei Millionen Toten, die im Zusammenhang mit der Pandemie inzwischen weltweit zu beklagen sind.

In seiner Begrüßung nahm der Generalvikar des Bistums Speyer den Titel des Choralvorspiels BWV 641 von Johann Sebastian Bach auf, das zu Beginn des Gottesdienstes erklang: „Wenn wir in höchsten Nöten sein“ sei das passende Stück für diese Andacht. Sturm blickte dabei auf alle Menschen, die derzeit unter der Pandemie leiden, jedoch auch auf die, welche einen „Menschen gehen lassen mussten, ohne ihn dabei begleiten zu können“.

In seinem Impuls nahm Sturm Bezug auf den Text der Lesung des Tages. Darin wird berichtet, wie Jesus zehn Aussätzige heilt, von denen jedoch nur einer kehrt macht, um sich für seine Heilung zu bedanken. Die Aussätzigen hätten sicher nach der langen Zeit des Ausgegrenzt seins eine ungeheure Sehnsucht entwickelt, ihre Isolation zu durchbrechen. Neun von Zehn hätten dann auch gleich die Chance dazu genutzt und seien, so schnell es ging, in ihr altes Leben zurückgekehrt. Bei einem jedoch hätten die Krankheit und ihre Heilung etwas bewirkt.
Auch viele von uns hofften, mit der Aussicht auf eine Impfung unser altes Leben so schnell wie möglich zurück zu bekommen. Dabei wäre es wünschenswert, so Sturm, dass wir der Gemeinschaft mit anderen Menschen, dem Erleben von Kultur, nach der Pandemie mehr Begegnungen Wertschätzung entgegenbringen würden als zuvor.

An diesem Tag des Gedenkens an die Toten „kommen uns Menschen in den Sinn, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstorben sind“, verbunden mit dem Bewusstsein, dass Leben schnell vorbei sein könne. Abermals zitierte Sturm aus einem Werk von Bach, das im Rahmen der Andacht erklang: „Meine Seel auf Rosen geht, wenn ich daran gedenke, in dem Himmel eine Stätt mir deswegen schenke“. Dieses Zitat aus dem Schlusschoral der Kantate „Sehet! Wir geh’n hinauf gen Jerusalem“ mit dem Text von Paul Stockmann nahm Sturm zum Anlass, um an die christliche Hoffnung zu erinnern, „in der wir mit unseren Lieben über den Tod hinaus verbunden bleiben“. Den Schlusspunkt der Andacht bildete ein Gemeinsames Gebet für die Menschen, die durch die Pandemie besonders gefordert sind und für alle an Covid19 Erkrankten.

Den musikalischen Rahmen für die Andacht bildeten neben der genannten Kantate „Sehet, wir geh‘n hinauf gen Jerusalem“ (BWV 159), Teile aus der Kantate „Wer Dank opfert, der preiset mich“ (BWV 17) und zwei Choralvorspiele aus dem „Orgelbüchlein“ von  Johann Sebastian Bach. Die musikalische Ausführung wurde dabei an die aktuellen Corona-Schutzvorschriften angepasst, so dass immer nur eine Gesangsstimme zu hören war und der Solo-Part der Oboe von einer Violine übernommen wurde. Als Gesangssolisten gestalten Sopranistin Anabelle Hund, Altus Matthias Lucht, Tenor Martin Steffan und Bassist Lorenz Miehlich die Andacht. Die Instrumentalstimmen werden von Mitgliedern des Ensembles „L´ arpa festante“ übernommen. Domkantor Joachim Weller leitete von der Truhenorgel aus. An der großen Domorgel spielte Domkapellmeister Markus Melchiori.

Text: Bistum Speyer Foto: © Domkapitel Speyer / Klaus Landry
02.03.2021

Schwetzingen

Landtagswahl am 14. März 2021

Verlegung von Wahlbezirken in die Kolpinghalle / Wahlbezirk 02 ist vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt worden

Am Sonntag, 14. März, findet die Landtagswahl statt. Neben der Möglichkeit Briefwahl zu nutzen, können die Wähler/innen am Wahltag aber auch wie gewohnt in insgesamt 16 Urnenwahlbezirken zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben.

Um alle Wahlbezirke barrierefrei zugängig zu gestalten, werden die bisher in der Südstadtschule ansässigen Wahlbezirke 13 und 14 in die Kolpinghalle verlegt. Dorthin werden auch die bisher im GRN Seniorenzentrum ansässigen Wahlbezirke 15 und 16 verlegt, da aufgrund der Corona-Pandemie ein freier Zugang in das Seniorenzentrum zum Schutz der dortigen Bewohner/innen nicht mehr möglich ist. Die übrigen Wahllokale sind an den bisherigen Standorten verblieben. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Um in Pandemiezeiten eine sichere Wahl stattfinden zu lassen, erhöht die Stadtverwaltung die Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen.

Alle Wahlhelfer/innen werden mit medizinischen/ FFP2 Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Zur Wahl stehen Einwegkugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Jede/r Wahlberechtigte kann gerne auch einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. In sämtlichen Wahlgebäuden wird Maskenpflicht herrschen und mittels Plakaten/ Aushängen auf die Einhaltung der AHA-Regeln hingewiesen. Es sind in jedem Wahlbezirk ein/e zusätzliche/r Wahlhelfer/in eingeteilt, der/die sich um die Einhaltung der Hygieneregeln kümmern wird.

Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wird repräsentativer Wahlbezirk

Der Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wurde vom Statistischen Landesamt als so genannter Stichprobenwahlbezirk ausgewählt. Dort werden zusätzlich zur Stimmabgabe auch die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler erfasst. Der Wahlbezirk umfasst die Antonistraße, Gustav-Hummel-Straße, Heidelberger Straße, Ludwigstraße, Maximilianstraße, Wilhelmstraße, Augustastraße, Blumenstraße, Gartenstraße, Gutenbergstraße, Leopoldstraße, Luisenstraße, Schulstraße, Schützenstraße und die Viktoriastraße. In diesem Wahllokal werden daher für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel verwendet, auf denen das Geschlecht und das Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind.

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Aus dem Technischen Ausschuss vom 24.2.2021

„Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr

Die Firma Jerg Feuerwehr- & Umwelttechnik GmbH aus Mietingen-Baltringen erhält zum Angebotspreis von 150.234,53 EUR den Auftrag für die Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr. Bei dem Abrollbehälter handelt es sich um einen wechselbaren feuerfesten Aufbau zum Transport und zur Lagerung von feuertechnischem Spezialgerät. Die Stadt hat ihn für das im Jahr 2020 beauftragte Wechselladerfahrzeug beschafft. Durch diese Beschaffung kann auf das Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen-Atemschutz verzichtet werden. Die Verwaltung wird das Fahrzeug gegen Höchstgebot verkaufen. Die Beschaffung des Abrollbehälters wird mit 33.000 EUR vom Land bezuschusst.

Nach Brand im Hotel Atlanta – Endabrechnung für Ausweichunterkunft Hockenheim liegt vor

Durch einen Brand in dem für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Hotel Atlanta im August 2019, war die Unterkunft unbewohnbar geworden. Das Hotel Atlanta wurde bis Mitte Dezember 2020 saniert. In diesem Zeitraum brachte die Stadt die Bewohner in einer Ausweichunterkunft in Hockenheim unter. Die Mietkosten (ohne Nebenkosten) für diese Ausweichunterkunft belaufen sich auf insgesamt 137.200 EUR. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von rund 6.650 EUR für Grundreinigung und 5.350 EUR für die Reparatur von entstandenen Schäden dazu gekommen. Den Gesamtkosten in Höhe von 149.200 EUR für die Ausweichunterkunft in Hockenheim stehen im gleichen Zeitraum Minderausgaben in Höhe von 250.000 EUR durch den Wegfall der Mietkosten für das Hotel Atlanta gegenüber.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Schifferstadt

Landtagswahl am 14. März: So läuft´s in Schifferstadt

„Unsere städtischen Bemühungen um eine ausschließliche Briefwahl sind leider gescheitert“, konstatiert Bürgermeisterin Ilona Volk. Die Position des Landeswahlleiters sei klar, Anträge von einzelnen Wahlkreisen wurden bisher alle abgelehnt. Die Landtagswahl wird deshalb als Urnen- und Briefwahl geplant. Dennoch empfiehlt die Stadt angesichts der Corona-Pandemie den Bürgern im Wahlkreis 39, der neben Schifferstadt die VG Römerberg-Dudenhofen und die Stadt Speyer umfasst, nachdrücklich, die Stimme bevorzugt per Briefwahl abzugeben. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. In Schifferstadt beginnt nun die heiße Phase vor der Landtagswahl. Ab Freitag, 19. Februar, versendet das Rechenzentrum in Mainz die Wahlbenachrichtigungen per Post an die wahlberechtigten Schifferstadterinnen und Schifferstadter. Doch wie geht es anschließend weiter? Hier die wichtigsten Fragen und natürlich Antworten zum Ablauf der Landtageswahl:

Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?

Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verwaltung geschickt oder am Rathaus eingeworfen werden.
  2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. März einfach über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
  3. Wer eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen dann umgehend per Post zugeschickt.

Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?

Ja, ab Montag, 22. Februar können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.

Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Aber auch hier rät die Stadt grundsätzlich wegen der Ansteckungsgefahr die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.

Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Masken: sicher, lange und mehrfach verwenden

Desinfektionstücher, Mundschutz und Handschuhe: Mit den zahlreichen Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus nimmt auch die Menge des anfallenden Mülls stetig zu. Vor allem die medizinischen Masken, die seit Ende Januar 2021 in Gewerbebetrieben und Verwaltungen getragen werden müssen, „zieren“ bereits viele Straßenränder und Feldwege in Schifferstadt. Da sie virenbelastet sein können, ist die richtige Entsorgung besonders wichtig, damit Mitarbeiter von Müllabfuhr und -sortierung nicht gefährdet werden. Eine sichere Lagerung und verschiedene Möglichkeiten der Wiederverwertung helfen außerdem, die Masken möglichst lange oder sogar mehrfach verwenden zu können.

Steril lagern – sicher (wieder) tragen

Bereits das „richtige“ Tragen der Maske kann diese sicherer und länger tragbar machen. Wichtig dabei ist, dass die Außenseite beim Auf- und Abziehen möglichst nicht berührt wird. Achten Sie darauf, dass das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn bedeckt ist. Zudem sollten die Maskenenden an Nase und Kinn nicht lose sein. Hier kann der eingearbeitete Draht helfen – dieser sollte zurechtgebogen und an das Gesicht angepasst werden. Bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil benennt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine Tragezeit von längstens 75 Minuten. Die Experten empfehlen, anschließend 30 Minuten zu verschnaufen, bevor erneut zur FFP2-Maske gegriffen wird.

Unterwegs bewahren Sie Ihre Masken am besten in einem luftdicht verschlossenen Beutel auf. Zu Hause empfiehlt es sich, getragene Masken an der Luft zu trocknen – am besten im Freien, um Schimmelbildung und die Vermehrung von Keimen im feuchten Milieu zu verhindern. Um die Maske erneut tragen zu können, sollte sie eine Woche lang beiseitegelegt werden. „In dieser Zeit verlieren potenziell auf den Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend eine Wiederverwendung möglich ist“, erklärt Stephan Ludwig, Direktor des Uni-Instituts für Molekulare Virologie in Münster. 

Komplett durchfeuchtet? Wechseln!

Spätestens jedoch, wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, empfiehlt das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik diese zu entsorgen. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen dem Masken-Träger und den ihm begegnenden Personen. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung gelangen. „Es ist bekannt, dass mit zunehmender Feuchte im Material die Schutzwirkung (Filtereffizienz) nachlässt“, erklärt das Institut in einer Pressemitteilung. Klinik- oder Pflegekräfte mit sehr hoher körperlicher Belastung müssten laut Fraunhofer Institut ihre Maske übrigens bis zu fünfmal öfter wechseln als zum Beispiel Beschäftigte in der Verwaltung.

Liegen lassen und wiederverwerten

Sowohl die klinischen als auch die FFP2-Masken sind eigentlich Einwegartikel. Je länger sie getragen werden, desto weniger Schutz bietet die dünne Stoff-Barriere. Zum Schutz der Umwelt und ganz nebenbei auch des eigenen Geldbeutels kann man sie unter bestimmten Bedingungen jedoch mehrfach verwenden.

Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bewertet die private Mehrfachverwendung inzwischen wissenschaftlich.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Forscher „kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Zumal im normalen Alltag weniger Erreger auf die Maske gelangten als etwa bei Verwendung in medizinischen Einrichtungen. Die Experten weisen aber darauf hin, dass die FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden sollte. Erst nach mehreren Tagen verringere sich die Zahl ansteckender Coronaviren auf der Maske. Die Empfehlung der Forscher lautet daher: Verwenden Sie eine FFP2-Maske frühestens am siebten Tag wieder. Legen Sie sich also am besten für jeden Wochentag eine eigene Maske bereit.

Ab in den Restmüll

FFP2-, medizinische Masken und Einmalhandschuhe, die zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus verstärkt im Alltag getragen werden, bestehen zum größten Teil aus Kunststoffen, zählen jedoch nicht zu den Verpackungen und sollten deshalb auch NICHT im gelben Sack entsorgt werden. Auch die Toilette oder die Umwelt sind die falschen Anlaufstellen. Stattdessen gehören die benutzten Schutz- und Hygieneartikel in den Restmüll, wo sie anschließend thermisch verwertet werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Vollsperrung eines Teilbereichs der Otto-Ditscher-Straße wegen Baumpflegearbeiten

Ab Mittwoch, 24. Februar führen die Stadtwerke Schifferstadt für voraussichtlich zwei Tage Pflegearbeiten an städtischen Bäumen im Bereich der Otto-Ditscher-Straße durch. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss die Otto-Ditscher-Straße ab Ecke Max-Liebermann-Straße voll gesperrt werden.

Die Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage ist – ebenso wie der Zugang zu den Hausnummern 6, 8 und 10 über die Otto-Ditscher-Straße – zwischen 7:30 und 15:30 nicht möglich. Anwohner werden gebeten über den Fußweg in der Max-Liebermann-Straße auszuweichen.

Die Stadtwerke bitte um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021