Schwetzingen

Landtagswahl am 14. März 2021

Verlegung von Wahlbezirken in die Kolpinghalle / Wahlbezirk 02 ist vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt worden

Am Sonntag, 14. März, findet die Landtagswahl statt. Neben der Möglichkeit Briefwahl zu nutzen, können die Wähler/innen am Wahltag aber auch wie gewohnt in insgesamt 16 Urnenwahlbezirken zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben.

Um alle Wahlbezirke barrierefrei zugängig zu gestalten, werden die bisher in der Südstadtschule ansässigen Wahlbezirke 13 und 14 in die Kolpinghalle verlegt. Dorthin werden auch die bisher im GRN Seniorenzentrum ansässigen Wahlbezirke 15 und 16 verlegt, da aufgrund der Corona-Pandemie ein freier Zugang in das Seniorenzentrum zum Schutz der dortigen Bewohner/innen nicht mehr möglich ist. Die übrigen Wahllokale sind an den bisherigen Standorten verblieben. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.

Um in Pandemiezeiten eine sichere Wahl stattfinden zu lassen, erhöht die Stadtverwaltung die Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen.

Alle Wahlhelfer/innen werden mit medizinischen/ FFP2 Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Zur Wahl stehen Einwegkugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Jede/r Wahlberechtigte kann gerne auch einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. In sämtlichen Wahlgebäuden wird Maskenpflicht herrschen und mittels Plakaten/ Aushängen auf die Einhaltung der AHA-Regeln hingewiesen. Es sind in jedem Wahlbezirk ein/e zusätzliche/r Wahlhelfer/in eingeteilt, der/die sich um die Einhaltung der Hygieneregeln kümmern wird.

Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wird repräsentativer Wahlbezirk

Der Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wurde vom Statistischen Landesamt als so genannter Stichprobenwahlbezirk ausgewählt. Dort werden zusätzlich zur Stimmabgabe auch die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler erfasst. Der Wahlbezirk umfasst die Antonistraße, Gustav-Hummel-Straße, Heidelberger Straße, Ludwigstraße, Maximilianstraße, Wilhelmstraße, Augustastraße, Blumenstraße, Gartenstraße, Gutenbergstraße, Leopoldstraße, Luisenstraße, Schulstraße, Schützenstraße und die Viktoriastraße. In diesem Wahllokal werden daher für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel verwendet, auf denen das Geschlecht und das Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind.

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Aus dem Technischen Ausschuss vom 24.2.2021

„Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr

Die Firma Jerg Feuerwehr- & Umwelttechnik GmbH aus Mietingen-Baltringen erhält zum Angebotspreis von 150.234,53 EUR den Auftrag für die Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr. Bei dem Abrollbehälter handelt es sich um einen wechselbaren feuerfesten Aufbau zum Transport und zur Lagerung von feuertechnischem Spezialgerät. Die Stadt hat ihn für das im Jahr 2020 beauftragte Wechselladerfahrzeug beschafft. Durch diese Beschaffung kann auf das Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen-Atemschutz verzichtet werden. Die Verwaltung wird das Fahrzeug gegen Höchstgebot verkaufen. Die Beschaffung des Abrollbehälters wird mit 33.000 EUR vom Land bezuschusst.

Nach Brand im Hotel Atlanta – Endabrechnung für Ausweichunterkunft Hockenheim liegt vor

Durch einen Brand in dem für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Hotel Atlanta im August 2019, war die Unterkunft unbewohnbar geworden. Das Hotel Atlanta wurde bis Mitte Dezember 2020 saniert. In diesem Zeitraum brachte die Stadt die Bewohner in einer Ausweichunterkunft in Hockenheim unter. Die Mietkosten (ohne Nebenkosten) für diese Ausweichunterkunft belaufen sich auf insgesamt 137.200 EUR. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von rund 6.650 EUR für Grundreinigung und 5.350 EUR für die Reparatur von entstandenen Schäden dazu gekommen. Den Gesamtkosten in Höhe von 149.200 EUR für die Ausweichunterkunft in Hockenheim stehen im gleichen Zeitraum Minderausgaben in Höhe von 250.000 EUR durch den Wegfall der Mietkosten für das Hotel Atlanta gegenüber.“

Stadtverwaltung Schwetzingen
01.03.2021

Landau, Kreis LD und Landkreis Südliche Weinstraße

Es kann losgehen: Stadt Landau startet mit Ablassen des Wassers aus dem Schwanenweiher

Trockengelegt: Die Stadt Landau hat damit begonnen, das Wasser aus dem Schwanenweiher in die Kanalisation abzulassen.
Foto: Stadt Landau

Alles muss raus: Die Stadt Landau hat jetzt mit der Sanierung des Schwanenweihers im Ostpark begonnen. In einem ersten Schritt wird das Weiherwasser aktuell wie angekündigt in die Kanalisation abgelassen. Nach einer ausgiebigen Trocknungsphase soll der zurückbleibende Schlamm voraussichtlich zum Jahreswechsel 2021/2022 abgetragen werden. Dann startet der eigentliche Umbau des Weihers – inklusive Vertiefung und Abdichtung des Gewässers.

„In den vergangenen zehn Jahren wurde am Schwanenweiher alles Mögliche unternommen, um die Qualität des Gewässers zu verbessern“, so Umweltdezernent Lukas Hartmann. Vom Besatz mit Hechten bis zum Einleiten von Queichwasser habe dem Weiher aber nichts langfristig helfen können. „Seit den Voruntersuchungen zur jetzigen Sanierung wissen wir, dass der Weiherboden undicht und damit ein wichtiger Faktor für die schlechte Wasserqualität ist“, erklärt Hartmann. „Darum wird es jetzt Zeit für einen echten Neustart für Schwanenweiher und Ostpark.“

Wie sieht das genaue Vorgehen aus? Zunächst lässt die Stadt über die Kanalisation das Wasser aus dem Schwanenweiher ab. Parallel dazu werden von beauftragten Fachfirmen die Fische aus dem Weiher entnommen, heimische Arten in andere Gewässer gebracht und nicht-heimische Arten in Zoos bzw. im Landauer Reptilium verfüttert. Dann muss die etwa 15 Zentimeter hohe Faulschlammschicht auf dem Boden des Weihers, die zur schlechten Wasserqualität entscheidend beiträgt, trockengelegt werden.

„Die Mineralisierung, also die Umwandlung der organischen in mineralische Bestandteile, dauert voraussichtlich mehr als neun Monate“, berichtet Sabine Klein, Leiterin der Grünflächenabteilung des städtischen Umweltamts. „Sobald der Schlamm komplett abgetrocknet ist, wird er dann bei der Abdichtung des Gewässerbodens sowie im Uferbereich als Landzunge verbaut.“ Bis es soweit ist, soll der Schwanenweiher zwar trocken, aber nicht brachliegen: Über die Sommermonate möchte die städtische Grünflächenabteilung den Grund des Weihers durch das Einbringen einer Saatmischung in ein farbenfrohes Blütenmeer verwandeln. Dann sollen dort beispielsweise Klatschmohn und Kornblumen wachsen.

Wichtiger Hinweis: Während der Trocknungszeit suchen sich die Gänse und Enten, die jetzt am Schwanenweiher leben, andere Gewässer als Lebensraum. „Die Parkbesucherinnen und Parkbesucher mag das traurig stimmen, doch das Umweltamt ist froh darüber – denn die Fütterung der Wasservögel lockt immer mehr Vögel an. Durch das Einbringen von Brotresten und schlussendlich auch durch den Vogelkot werden viele zusätzliche Nährstoffe in den Schwanenweiher eingebracht. Das wiederum ist schlecht für die Wasserqualität und die Entwicklung des Gewässers“, erläutert Sabine Klein.

Die Gewässersanierung ist aber nur ein Teil des knapp 3,9 Millionen Euro schweren Maßnahmenpakets zur Neugestaltung des Ostparks. Außerdem werden u.a. die Wege erneuert, die Festungsmauer und die Aussichtskanzel stabilisiert, neue Spiel-, Sport-, Bewegungs- und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen, eine WC-Anlage installiert und die Beleuchtung verbessert. Das Ziel: Begegnungen und Bewegung fördern und so für eine höhere Attraktivität, eine bessere soziale Durchmischung und weniger Angsträume sorgen.

Während der Arbeiten zur Trockenlegung des Schwanenweihers bleiben die Wege im Ostpark für voraussichtlich zwei Wochen gesperrt. In dieser Zeit kann es auch zu einer Geruchsbelästigung durch entweichende Faulgase kommen.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2021

Kulturzentrum Altes Kaufhaus: Ziffernblatt der Uhr des denkmalgeschützten Gebäudes am Landauer Rathausplatz wird restauriert

Das Ziffernblatt der Uhr am Alten Kaufhaus in Landau wird restauriert und wurde dafür jetzt von einer beauftragten Fachfirma abmontiert.
Foto: Stadt Landau

Moment mal, fehlt da nicht etwas? In den kommenden vier bis sechs Wochen müssen die Landauerinnen und Landauer auf die große Uhr am Alten Kaufhaus verzichten. Das Ziffernblatt am denkmalgeschützten Gebäude am Rathausplatz wird restauriert und wurde dafür jetzt von einer beauftragten Fachfirma abmontiert.

Bevor das Ziffernblatt wieder an seinen angestammten Platz zurückkehrt, wird es frisch lackiert und neu vergoldet.
Foto: Stadt Landau

Das rund 100 Kilogramm schwere Stahlgestell ist über die Jahre stark korrodiert, was für die unschönen „Schlieren“ an der Fassade des Gebäudes sorgt. Bevor die Uhr frisch lackiert und mit neuer Vergoldung wieder an ihren angestammten Platz zurückkehren kann, wird daher auch die Fassade gereinigt. Die Kosten der Maßnahme, für die das städtische Gebäudemanagement verantwortlich zeichnet, belaufen sich auf rund 3.000 Euro.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2021

Stadtbibliothek Landau erweitert digitales Angebot: Über OverDrive Rheinland-Pfalz große Auswahl englischsprachiger eMedien für Nutzerinnen und Nutzer verfügbar

Nutzerinnen und Nutzer der Landauer Stadtbibliothek können ab sofort über OverDrive Rheinland Pfalz englischsprachige eBooks und Hörbücher ausleihen.
Foto: OverDrive Rheinland Pfalz

„In English please“: Mit OverDrive Rheinland Pfalz ergänzt die Stadtbibliothek Landau ab sofort zusammen mit rund 50 anderen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz ihr Onleihe-Angebot um eMedien in englischer Sprache. Unter https://rlp.overdrive.com sowie über die zugehörige App Libby erhalten Nutzerinnen und Nutzer der Landauer Einrichtung kostenfreien Zugang zu englischsprachigen eBooks und Hörbüchern.

„Ich freue mich, dass wir die Landauerinnen und Landauer auf diese Weise dabei unterstützen, ihre Englischkenntnisse zu trainieren und auszubauen. Dieses Angebot dürfte vor allem auch für Schülerinnen und Schüler wie auch für Studierende von großem Interesse sein“, erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian Ingenthron und wünscht den Nutzerinnen und Nutzern ganz viel Lese- und Hörspaß.

Und so funktioniert’s: Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer wählen unter rlp.overdrive.com oder über die kostenfreie OverDrive-App Libby ihre Heimatbibliothek aus, loggen sich mit Nutzernummer und persönlichem Passwort ein und können dann im Angebot stöbern. Gewünschte digitale Medien können für einen Zeitraum von sieben bis 21 Tagen entliehen werden.

Mit der Onleihe Rheinland-Pfalz bieten rund 85 Bibliotheken in Rheinland-Pfalz ihren Nutzerinnen und Nutzern schon seit einigen Jahren erfolgreich eBooks und Hörbücher, aber auch Zeitschriften, Zeitungen und eLearning-Angebote zur digitalen Nutzung und Ausleihe an. OverDrive Rheinland-Pfalz ergänzt dieses Angebot nun im englischsprachigen Bereich. Die Angebote werden vom Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) koordiniert und vom Land Rheinland-Pfalz gefördert.

Für weitere Informationen zum Angebot stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Landau telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 sowie per Mail an stadtbibliothek@landau.de zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: OverDrive Rheinland Pfalz
23.02.2021

Landtagswahl in Zeiten von Corona: Bereits rund 7.000 Anträge auf Briefwahl in Landau – Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus ab sofort geöffnet

Landtagswahl 2021: Bei der Stadtverwaltung Landau sind bereits etwa 7.000 Anträge auf Briefwahl eingegangen.
Foto: Stadt Landau

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März laufen auf Hochtouren: Etwa drei Wochen vor dem eigentlichen Wahlsonntag sind bereits knapp 7.000 Anträge auf Briefwahl bei der Stadtverwaltung Landau eingegangen – rund 3.000 mehr als noch am Donnerstag vergangener Woche und bereits in etwa so viele wie bei der Landtagswahl 2016 insgesamt. Vor fünf Jahren hatten sich 7.462 Wählerinnen und Wähler dazu entschieden, ihr Kreuzchen per Brief abzugeben.

Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der in den vergangenen Wochen für die Briefwahl geworben hatte, dankt den Bürgerinnen und Bürgern, die bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und hofft, dass noch zahlreiche weitere dem Beispiel folgen werden. „Die Briefwahl ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit dieser umsichtigen Entscheidung können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“

OB Thomas Hirsch auf Stippvisite im Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus, das ab sofort geöffnet hat.
Foto: Stadt Landau

Neben der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online oder postalisch zu beantragen, hat ab sofort auch das Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus geöffnet. Dort können die Wahlunterlagen persönlich beantragt und auch gleich die Stimme abgegeben werden.

Die Öffnungszeiten sind:

  • Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
  • Montag – Mittwoch: 14 – 16 Uhr
  • Donnerstag: 14 – 18 Uhr
  • Samstag, 27. Februar: 9 – 11 Uhr
  • Samstag, 6. März: 9 – 11Uhr
  • Freitag, 12. März: 14 – 18 Uhr

Beim Besuch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich; die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist allerdings pandemiebedingt begrenzt.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2021

Gemischte Bilanz nach erstem „Frühlingswochenende“: Stadt Landau bittet weiter um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – OB Hirsch: Zoo für Südpfälzerinnen und Südpfälzer öffnen!

OB Hirsch regt an, den Zoo in Landau wieder für Besucherinnen und Besucher zu öffnen.
Foto: Speyer 24/7 News

Das erste richtige „Frühlingswochenende“ bei Temperaturen von bis zu knapp 20 Grad liegt hinter der Südpfalzmetropole Landau – und viele Menschen nutzten die ersten Sonnenstrahlen des Jahres, um einen Ausflug ins Grüne zu unternehmen. Die allermeisten von ihnen hielten sich an die geltenden Abstands- und Hygieneregeln, jedoch kam es immer wieder auch zu Verstößen.

Der Appell von Landaus OB Thomas Hirsch: „Ich habe das größte Verständnis dafür, dass die Menschen nach den vielen Wochen des Lockdowns das Bedürfnis haben, nach draußen zu gehen und Sonne zu tanken. Bitte nehmen Sie aber auch im Freien die Abstands- und Hygieneregeln ernst und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.“ Dies gelte umso mehr mit Blick auf die neue und besonders ansteckende Virus-Mutation, die im Landkreis Germersheim bereits zu einem sprunghaften Anstieg der Fallzahlen beigetragen habe.

Ordnungsdezernent Lukas Hartmann berichtet – auch in Abstimmung mit der Polizei – von einem erhöhten Personenaufkommen am zurückliegenden Wochenende etwa in den städtischen Parks oder auch auf der Kleinen Kalmit. Auch seien viele Hinweise aus der Bevölkerung über mögliche Verstöße eingegangen. Aber: „Die allermeisten haben sich wirklich sehr gut an die Auflagen gehalten. Wenn es zu Verstößen kam, dann meist, weil die Menschen keinen Abstand zueinander hielten oder – als Erwachsene – auf den Spielplätzen keine Maske trugen.“

Mit dem OB ist Hartmann sich einig, dass sich die Stadt in einer schwierigen Situation befände: Dem Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem Erhalt eines Mindestmaßes an gesellschaftlichem Leben. Um die Ausflüglerinnen und Ausflügler weiter zu entzerren, hat OB Hirsch beim Land erneut die Wiedereröffnung des Zoos Landau angeregt – und sei es nur für die Südpfälzerinnen und Südpfälzer, um weitere Reisen innerhalb von Rheinland-Pfalz oder sogar über Landesgrenzen hinweg zu vermeiden.

Der OB: „In anderen Bundesländern gibt es Überlegungen, zum 1. März nicht nur die Zoos, sondern auch die Gartenmärkte wieder zu öffnen. Um den «Run» auf die Parks und Supermärkte zu beenden, halte ich das auch für Rheinland-Pfalz für eine sinnvolle Maßnahme.“

Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: Speyer 24/7 News
23.02.2021

Stadt Landau sucht »Bufdis«: Jugendförderung und Abteilung Brand- und Katastrophenschutz benötigen Verstärkung – Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst bis 12. März möglich

Die »Bufdis« der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz dürfen fleißig bei der Freiwilligen Feuerwehr Landau mithelfen.
Foto: Freiwillige Feuerwehr Landau

Wer hat Lust, etwas Neues auszuprobieren und sich für das Gemeinwohl zu engagieren? Denn bei der Stadtverwaltung Landau sind ab dem 1. September 2021 vier Bundesfreiwilligendienst-Stellen zu besetzen. Die BFDler – oder auch „Bufdis“ genannt – kommen bei der Jugendförderung oder bei der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz zum Einsatz. Bewerben können sich junge, engagierte Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren noch bis zum 12. März.

„Ob die Arbeit mit Kindern in den Einrichtungen der Jugendförderung oder die tatkräftige Mithilfe bei unserer Feuerwehr: Die ausgeschriebenen «Bufdi»-Stellen bieten die Möglichkeit, in zwei sehr spannende Bereiche bei der Stadtverwaltung Landau reinzuschnuppern“, ist Oberbürgermeister Thomas Hirsch überzeugt. „Kommen Sie ins Team Stadtverwaltung; wir freuen uns auf Sie!“ ermuntert der Stadtchef junge Leute, sich je nach ihrem Interesse für eine der Stellen zu bewerben.

Im Bereich der Jugendförderung sind gleich drei Stellen zu vergeben, und zwar in den Einrichtungen Mehrgenerationenhaus, Haus der Jugend sowie Jugendtreff Horst. Dort sind die Bundesfreiwilligendienstleistenden u.a. für die Hausaufgabenbetreuung von Kindern sowie für die Begleitung verschiedener Gruppen- und Ferienangebote zuständig. BFDler der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz helfen zum Beispiel bei der Prüfung und Wartung von feuerwehrtechnischem Gerät und unterstützen die ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwarte.

Bewerbungen werden bis zum 12. März entgegengenommen. Wer an einer Bufdi-Stelle interessiert ist, schickt die Bewerbungsunterlagen am besten per E-Mail an bewerbung-personal@landau.de. Alle weiteren Infos sind auf der städtischen Webseite unter www.landau.de/bundesfreiwilligendienst zu finden.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2021

Corona

„Testung für Alle“: Kommunen erhalten kurzfristige Anforderung des Landes – Landaus OB Hirsch: „Noch viele Unklarheiten, aber wir werden unseren Beitrag zum Gelingen leisten“ – „Guter Ansatz für Exit-Strategie aus Lockdown“

Landaus OB Hirsch sieht den Ansatz von bundesweit flächendeckenden Testangeboten grundsätzlich positiv, hätte sich im Vorfeld jedoch mehr Abstimmung gewünscht.
Foto: Stadt Landau

Ein am späten Freitagnachmittag bei den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie Landrätinnen und Landräten eingegangener elektronischer Brief des rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sorgt für etwas Wirbel: In dem Schreiben werden die Stadt- und Kreischefinnen sowie -chefs aufgefordert, Strukturen zu schaffen, damit ab dem 1. März jeder Bürgerin und jedem Bürger ein unbegrenztes Corona-Testangebot gemacht werden kann. Im Rahmen der bundesweiten Teststrategie sollen flächendeckend PoC-Tests für die Bevölkerung angeboten werden; ein positiver PoC-Befund soll mittels PCR-Test bestätigt werden. Dafür sollen neben Angeboten in Praxen, Betrieben und Unternehmen vor allem auch die kommunalen Teststrukturen genutzt werden und sogar Feuerwehrangehörige zum Einsatz kommen.

Landaus OB Thomas Hirsch hat dazu am Sonntag erklärt:

„Es zeichnet die Städte und Landkreise aus, dass uns das Land erneut zutraut, eine zusätzliche Aufgabe so kurzfristig zu übernehmen. Allerdings hätten wir alle mehr Abstimmung und Kooperation im Vorfeld erwartet.“ Auch die kommunalen Spitzenverbände seien nicht richtig eingebunden gewesen, wie Hirsch als stellvertretender Vorsitzender des Städtetags hinterfragt hat.

Grundsätzlich positiv sieht Hirsch den Ansatz von bundesweit flächendeckenden Testangeboten. „Das ist ein guter Einstieg in den Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen“, so Hirsch. Gemeinsam mit den beiden Südpfalz-Landräten Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) hatte sich der Landauer Stadtchef gerade in der zurückliegenden Woche für eine Exit-Strategie ausgesprochen, die in Abhängigkeit von der Infektionslage gefahren werden kann. „Für eine solche Strategie sind diese Testungen eine grundlegende Voraussetzung“, so Hirsch.

Überrascht wurde er ebenso wie seine Kollegen von der kurzfristigen Aufforderung des Landes, das bis bereits diesen Mittwoch eine „bestätigende Rückmeldung“ erwartet, wie Städte und Landkreise entsprechende Ambulanzstrukturen für die Testungen (re)aktivieren. Dies sei angesichts der notwendigen Abklärung mit ehrenamtlichen Kräften vor Ort keine gute Steuerung, kritisiert Hirsch.

Dennoch habe man bereits am Wochenende mit ersten Gesprächen und Vorbereitungen begonnen. Nicht vorgesehen ist in der Stadt Landau der Einsatz von Feuerwehrangehörigen: Hier ist sich der OB mit dem Landauer Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Dirk Hargesheimer einig, dass „unsere freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer wegen ihrer besonderen Bedeutung in der kritischen Sicherheitsinfrastruktur und ihrem ohnehin hohen Einsatzaufkommen für die Testangebote möglichst nicht zum Einsatz gebracht werden sollen. Mit großen Aufwand fahren wir Hygienekonzepte zur Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in der Pandemie, das dürfen wir nicht gefährden.“ 

Hirsch: „Es gibt insgesamt noch viele Unklarheiten und offene Fragen, aber wir werden unseren Beitrag leisten und entsprechende Strukturen zum Testen schaffen.“ Der OB machte am Sonntag deutlich, dass man dabei weiterhin eng mit dem Landkreis Südliche Weinstraße zusammenarbeiten werde und auch südpfalzweit mit dem Landkreis Germersheim in Abstimmung sei.

Stadtverwaltung Landau in der Pfalz
23.02.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Montag (22.02.2021)

Nach aktuellem Stand (22.02.2021, 11:00 Uhr) haben sich seit der letzten Meldung am Freitag, 19.02.2021, 25 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.549 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 3.241 Personen sind gesundet*. Insgesamt sind 132 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen betroffen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 328 Personen (296 davon gesundet, 10 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:527 Personen (482 davon gesundet, 18 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 489 Personen (431 davon gesundet, 20 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 374 Personen (345 davon gesundet, 17 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 265 Personen (244 davon gesundet, 13 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 142 Personen (135 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 309 Personen (273 davon gesundet, 21 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.115 Personen (1.035 davon gesundet, 30 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13 und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise POC-Untersuchung erfolgen.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
23.02.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim

Landkreis erwartet deutlich mehr Finanzmittel bei der Novellierung des derzeit verfassungswidrigen Landesfinanzausgleichs:

„Langfristige Haushaltskonsolidierung muss möglich werden“

„Nach jahrelangen Irrungen des Landes um den für die Kommunen so immanent wichtigen Landesfinanzausgleich, erwartet der Landkreis Germersheim endlich deutliche Verbesserungen bei seiner Finanzausstattung. Dem Grunde nach hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Dezember 2020 eine seit 2007 bestehende massive finanzielle Schieflage bestätigt“, äußert Landrat Dr. Brechtel seinen Unmut über die bereits in 2012 zum ersten Mal und jetzt in 2020 erneut bestätigte Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichs. Dieses Gesetz trifft Aussagen zu wichtigen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Insbesondere werden hohe Zuweisungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise geregelt. Auch das Verfahren um die Kreisumlage ist dort beschrieben.

Dieser verfassungswidrige Zustand besteht seit nun 13 Jahren. Welche Konsequenzen dies auf den Kreishaushalt hat und welche Erwartungen daran geknüpft werden, darauf ging Brechtel auf eine entsprechende Anfrage in der jüngsten Kreisausschusssitzung ein. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesen Tagen mit der Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) zu rechnen ist, erwartet die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr Ausführungen zu den Kreditgenehmigungen.

Insbesondere beim Stellenplan, der 21,5 zusätzliche Stellen für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausweist, aber auch bei den in Höhe von einer halben Million Euro neu eingestellten Mitteln zur Förderung der Schwimmkompetenz, dürfte es seitens der ADD zu Ausführungen kommen.

Landrat Brechtel erwartet als Konsequenz des Urteils vom Land in Folge einen deutlich verbesserten Landesfinanzausgleich. Ziel muss der finanzielle Ausgleich der strukturellen Defizite durch vermehrte Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kreise und Städte sein. Brechtel konkretisiert: „Bei der Jugendhilfe sind beispielsweise Erstattungsleistungen seit Jahren eingefroren. Hier und bei allen gesetzlichen Aufwendungen der Jugend- und Sozialhilfe erwarten die Kreise und Städte eine Übernahme der Kosten. Auch sind dringend Verbesserungen beim allgemeinen Finanzausgleich und dem Zusammenspiel zwischen Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen nötig, um Liquiditätskredite rückführen und den Haushalt konsolidieren zu können. Dann wird es auch wieder möglich sein, freiwillige Leistungen verstärkt wahrzunehmen.“

Der Kreishaushalt steigt jährlich durchschnittlich zwischen vier und sieben Millionen Euro aufgrund des strukturellen Defizits, der Personalkosten und der Irritationen, die sich aus dem nunmehr verfassungswidrigen Finanzausgleich ergeben haben. In dieser Höhe müsste der Landkreis Germersheim mindestens eine Verbesserung durch das Land erfahren, so Brechtel, um weiterhin seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, ohne weitere Schulden anhäufen zu müssen. „Oberstes Ziel muss langfristig das nachhaltige Herstellen der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Landkreis sein“, schloss Landrat Brechtel seine Ausführungen im Rahmen der Kreisausschusssitzung.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Smart Factory wird im März aufgebaut

In der Berufsschule Wörth schreiten die Arbeiten für das europäische INTERREG-Projekt „Smart Factory“ trotz einiger Corona bedingter Verzögerungen gut voran. Das teilten Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel und Erster Kreisbeigeordneter, Christoph Buttweiler, auf Anfrage den Mitgliedern der Kreisausschusssitzung am vergangenen Montag mit. Die Inneneinrichtung, Tische und Stühle werden voraussichtlich noch im Februar geliefert, die beauftragte Anlage soll im März aufgebaut werden. Auch bei der Schulung der deutschen und französischen Lehrkräfte im Umgang mit der Simulationssoftware gibt es deutliche Fortschritte. „Grenzüberschreitend sind die Teams damit beschäftigt, Bildungsangebote zu entwickeln und abzustimmen.“, erklärt Schuldezernent Buttweiler.

„Mit der Smart Factory werden wir schon in Kürze ein in Rheinland-Pfalz einmaliges Angebot vorhalten können, das in der deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem Erlernen digitaler Kompetenzen rund um die Themen Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 Maßstäbe setzen wird“, zeigt sich Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, überzeugt von dem Konzept des grenzüberschreitenden Bildungsnetzwerkes. Im Nachgang zur Sitzung des Kreisausschusses sollen nun mögliche Eröffnungstermine und -szenarien seitens der Verwaltung erörtert werden, um die Öffentlichkeit weiterhin über den Fortgang der Anlage informiert zu halten.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Richtlinie für Schwimmförderung wird für Kreistagssitzung vorbereitet

Die Kreisverwaltung in Germersheim wird bis zur nächsten Kreistagssitzung einen Vorschlag erstellen, wie innerhalb des Landkreises die Verbesserung der Schwimmfähigkeit im Kreis erreicht werden soll. Die Verwaltung wird insoweit den Beschluss aus der Kreistagssitzung vom 7. September 2020 umsetzen. Dazu Schuldezernent Christoph Buttweiler: „Inzwischen liegen erste Rückmeldungen der beteiligten Institutionen und Kommunen vor, so dass der Konzeptvorschlag in Kürze finalisiert werden kann.“

Auch Landrat Dr. Fritz Brechtel äußerte sich im Nachgang der Kreisausschusssitzung von vergangenem Montag zum Thema: „Es ist gut, dass innerhalb des Kreisausschusses die Schwimmförderung nochmals auf die Agenda gehoben wurde, da wir uns vor der nächsten Schwimmsaison auf ein gemeinsames Konzept einigen sollten, um das erklärte Ziel, nämlich die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern, zu erreichen. Eine bereits vorgestellte Studie hat schließlich ergeben, dass dieses schulische Ziel deutlich verfehlt wird. Wir werden dem Kreistag rechtzeitig unsere Ideen vorstellen und dann gemeinsam darüber beraten.“ Bei der Konzeption werden auch die vorliegenden Vorschläge der Kommunen und Fraktionen auf ihre Machbarkeit geprüft und dort wo es möglich und sinnvoll ist entsprechenden Eingang in die zu verabschiedende Richtlinie erhalten.

„Wir bleiben zuversichtlich, dass in diesem Jahr die durch Corona bedingten Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Bädern nicht mehr so streng sein müssen, wie das im letzten Jahr der Fall war. Das ist letztlich die Voraussetzung, um die vorhandenen Defizite auszugleichen und Kindern frühzeitig das Schwimmen zu erlernen“, so Landrat Brechtel. Die nächste Kreistagssitzung findet am Montag, 22. März, statt.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Achtung! Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)

Landrat Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich somit nicht!

Allerdings sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw. Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und verwendet werden.

Das bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute Beantragung ist nicht nötig.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben, werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit dem neuen Stimmzettel zu wählen.

Ansonsten können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden.

Im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen, was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet. Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden. Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

DIE LINKE stellt keinen neuen Kandidaten auf

Wahltermin für Wahlkreis 51 wird neu festgelegt – Stimmzettel müssen neu gedruckt werden

DIE LINKE wird keinen neuen Landtagskandidaten für den Wahlkreis 51 benennen. Das hat die stellvertretende Vertrauensperson der Partei heute gegenüber der Kreisverwaltung zunächst mündlich mitgeteilt. Die entsprechende schriftliche Bestätigung wird folgen.

Diese Entscheidung wurde notwendig, da der Landtagskandidat der Partei, Jürgen Strantz, Anfang der Woche tödlich verunglückt ist.

Stirbt ein im Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber nach der Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor dem Wahltag und ist kein Ersatzbewerber benannt, muss der Wahlleiter die Wahl für diesen Wahlkreis absagen und mitteilen, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Somit ist die Wahl im Wahlkreis 51 abgesagt.

Es wird eine Nachwahl stattfinden. Dieser Termin könnte theoretisch auch am 14. März 2021 sein, spätestens aber sechs Wochen nach dem ursprünglichen Termin. Der Termin für die Nachwahl wird durch den Landeswahlleiter bestimmt und öffentlich bekannt gemacht.

Auf jeden Fall müssen neuen Stimmzettel gedruckt werden. Alle bisher ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind somit ungültig und können nach der Festlegung des neuen Wahltermins neu beantragt werden.

Hintergrund:

Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der Landeswahlordnung (§ 70).

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Corona

Angesichts dynamischer Steigerung der Corona-Fallzahlen appelliert Landrat an Land, dringend weitere Maßnahmen zu entscheiden

„Derzeit befindet sich der Landkreis Germersheim epidemiologisch in einem kritischen Zustand. Die strukturellen Gegebenheiten machen uns leider anfällig für diese Entwicklungen. Aus diesem Grund haben wir das Land darum gebeten, die Präsenzpflicht an unseren Schulen im Kreis zu überdenken und darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie Impfangebote für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, in Betracht zu ziehen.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich besorgt darüber, dass die Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen sprunghaft angestiegen sind. Derzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 106 pro 100.000 Einwohner und damit auf dem doppelten Niveau wie der Landesdurchschnitt. Brechtel hatte sich mit diesem Anliegen bereits am Donnerstagabend an das dafür zuständige Ministerium gewandt. Er appelliert, noch im Laufe des Tages darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es in dieser Lage tatsächlich sinnvoll ist am Montag die Grundschulen im Kreis wieder zu öffnen – oder zumindest die Präsenzpflicht auszusetzen: „Wir haben mündige Eltern, die in dieser Situation selbst entscheiden sollten, wie dringend es ist, die eigenen Kinder wieder in die Schule zu schicken. Oder ob sie es individuell vorziehen diese noch für ein paar Tage im Online-Unterricht zu belassen, bis mehr Klarheit über die derzeitige Entwicklung der Fallzahlen besteht. Selbstverständlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die sich um möglicherweise negative Auswirkungen sorgen, die mit der langen Auszeit der Schulen einhergehen. Wie auch immer – die Entscheidung sollte den Eltern überlassen bleiben.“ Außerdem sollte nach Ansicht des Landrates geprüft werden, ob nicht den Lehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis rasch ein Impfangebot unterbreitet werden sollte, um sie besser zu schützen.

Aus Sicht des Germersheimer Gesundheitsamtes spielen mehrere Faktoren für den sprunghaften Anstieg eine Rolle. Hierzu Landrat Brechtel: „Wir haben als einer der ersten Landkreise leider Corona-Mutationen des britischen, südafrikanischen und brasilianischen Typs identifiziert. Der Anteil dieser besonders ansteckenden Varianten liegt bei den Neuinfektionen bei etwa 25 Prozent. Allein in den letzten Tagen gab es in zwei Grundschulen sowie einer Realschule vier Ausbrüche und in sechs Kitas insgesamt zwölf Ausbrüche – obwohl die Einrichtungen nur im Notbetrieb gelaufen sind.“

Zu beachten ist dabei, dass in einer Kita vier von sechs Inzidenzen von einer Mutationsvariante betroffen sind. Daraus ist zu schließen, dass die Mutationsvariante eine deutlich höhere Infektionsgefahr aufweist. Bei den Ermittlungen fiel besonders ins Auge, dass die Inkubationszeit deutlich über der Dauer von fünf Tagen lag. Die Gefahr besteht nun darin, dass Kindergarten- oder Schulkinder kaum Symptome zeigen und bei einer Infektion viele Personen lange Zeit unbemerkt anstecken können. Landrat Brechtel ergänzt: „Unser Gesundheitsamt arbeitet sehr intensiv und ermittelt vorbildlich. Die derzeitigen Ermittlungsvorgaben des RKI tragen den langen Inkubationszeiten der Mutationen allerdings nicht ausreichend Rechnung, so dass sich die Ermittlungsarbeit bei uns auf ausgedehntere Zeiten bezieht und damit die Belastung des Gesundheitsamtes deutlich erhöht wird.“

Als weitere Gründe für den sprunghaften Anstieg nennt das Gesundheitsamt in Germersheim eine erhöhte Reisetätigkeit von Menschen, die aus Risikogebieten in den Landkreis kommen. Außerdem wurden in Sammelunterkünften von Arbeitern, die innerhalb des Landkreises liegen, allerdings bei Instandsetzungsarbeiten eines Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt sind, in diesen Tagen 14 Fälle gezählt wurden.

„Wir haben die Sorge, dass der Anstieg weiter dynamisch voranschreitet. Deshalb habe ich mich bereits am Donnerstag an die Landesregierung gewandt, und um dringende Entscheidung gebeten, welche Maßnahmen zu treffen sind“, so Landrat Brechtel abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Forderung nach Impfsonderregelung: Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich

Weil es für Ärztinnen und Ärzte sowie deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert. Jetzt kam die positive Nachricht: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter.

In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal: „Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen sowie das medizinische Personal in den Praxen stellen seit über einem Jahr trotz der Pandemie die Versorgung sicher. Insbesondere der Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist aufgrund der Aerosolbildung in Kombination mit dem geringen Behandlungsabstand ohne Mundschutz besonders gefährdet. Virus-Mutationen erhöhen das Risiko zusätzlich. Wir sind froh, dass für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter jetzt eine Impf-Sonderregelung getroffen wurde und nun dieser Personengruppe, die täglich unausweichlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, eine vorgezogene Impfmöglichkeit geboten wird“, so die Landräte Seefeldt und Brechtel sowie OB Hirsch. Der Personengruppe eine Impfmöglichkeit zu bieten, sei für den beidseitigen Schutz von Patientinnen und Patienten und ärztlichem Personal unerlässlich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich unter https://impftermin.rlp.de für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung registrieren. Über den Link haben auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Möglichkeit der Terminregistrierung.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
19.02.2021

Südpfälzer Verwaltungschefs wollen „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown

Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Menschen brauchen Signal, dass sich Einsatz, Disziplin und Geduld auch lohnen“

Landrat Seefeldt, Landrat Dr. Fritz Brechtel und OB Hirsch (v.l.) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown.
Archivfoto: Kreis Germersheim

Der bundesweite Lockdown wurde noch einmal bis in den März hinein verlängert – doch wie geht es bis dahin und vor allem danach weiter? Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) fordern vom Land Rheinland-Pfalz eine transparente „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown. „Für uns als Verwaltungen vor Ort ist es jetzt wichtig, dass das weitere Vorgehen geklärt wird und alle wissen, wie es weitergehen soll. Außerdem ist wichtig, so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen, insbesondere die Risikogruppen. Denn nur auf dieser Basis entsteht Sicherheit“, erklären die südpfälzischen Verwaltungschefs gemeinsam. 

„Die Inzidenzwerte im Land sinken und gleichzeitig stellt die Impfung ein Zeichen der Hoffnung für eine baldige Rückkehr zur Normalität dar“, ergänzen Hirsch, Seefeldt und Brechtel. „Nur: Die Menschen brauchen ein Signal, dass sich ihr Einsatz, ihre Disziplin und ihre Geduld über Wochen und Monate auch lohnen.“ Die drei Verwaltungschefs zitieren hierzu auch den rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin: Er sieht Lockerungen bei der Unterschreitung einer Inzidenz von 50 als verfassungsrechtlich zwingend geboten.

Gleichzeitig stelle die Ausbreitung der neuen Varianten ein steigendes Risiko dar. Deshalb müssten so rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich geimpft werden, um Sicherheit zu erreichen und erneute Anstiege der Fallzahlen frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.

„Wir müssen weiter vorsichtig sein, Rücksicht nehmen, auf Abstand achten und Masken tragen, aber wir brauchen auch Perspektiven für Wirtschaft und Gesellschaft“, betonen Hirsch, Seefeldt und Brechtel und fordern eine transparente Regelung, welche Fallzahlkriterien welche Folgen nach sich ziehen. Nur so sei es auf lange Sicht für jede und jeden verständlich, warum es lohnenswert sei, sich an bestimmte Maßnahmen zu halten. Das bedeute auch, dass bei einer Verschärfung der Infektionslage wieder Einschränkungen notwendig seien. Der Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes müsse demnach so erweitert werden, dass er in beide Richtungen gelebt werden könne, so die Südpfalz-Vertreter. Damit habe man die Möglichkeit, flexibel und regional oder örtlich abgestimmt auf dynamische Entwicklungen zu reagieren, z. B. im Hinblick auf die Ausbreitung von Mutationen.

Hirsch, Seefeldt und Brechtel weiter: „Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam die Ausbreitung des Corona-Virus nicht verhindert, aber doch so weit verlangsamt, dass unser Gesundheitssystem die Chance hat, die Pandemie zu bewältigen. Eine rasche Impfung, vor allem der Risikogruppen, wird weitere Sicherheit geben. Nun ist es wichtig, Erleichterungen einzuführen, wo immer möglich und in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, aber auch in der Wirtschaft, für Gastronomie und Handel – immer mit Blick auf die Infektionszahlen und die weitere Entwicklung der Pandemie vor allem im Zusammenhang mit den gefährlichen Virus-Mutanten.“ Noch besser wäre, wenn man nicht nur auf Inzidenzzahlen blicken würde, sondern auch auf andere Faktoren, wie die Auslastung der Krankenhäuser.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Kreis Germersheim
19.02.2021

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (19. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 265 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3360 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 29 Fälle).

Neu betroffene Einrichtungen:

Kath. Kita St. Laurentius in Büchelberg: Eine Person wurde positiv getestet. Eine Gruppe ist in Quarantäne.

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 34 2 32 0
  Hagenbach 140 3 122 15
  Neuburg 71 3 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 258 8 232 18
Wörth Maximiliansau 141 4 136 1
  Schaidt 22 7 15 0
  Wörth, Stadt 282 23 255 4
  Büchelberg 26 7 19 0
  Summen 471 41 425 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 31 3 28 0
  Kandel 166 15 148 3
  Minfeld 31 1 30 0
  Steinweiler 47 8 39 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 23 4 18 1
  Summen 308 31 273 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 49 11 38 0
  Jockgrim 154 15 134 5
  Neupotz 29 0 26 3
  Rheinzabern 96 8 86 2
  Summen 328 34 284 10
VG Rülzheim Hördt 75 13 62 0
  Kuhardt 49 2 47 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 174 11 159 4
  Summen 341 26 310 5
VG Bellheim Bellheim 283 15 241 27
  Knittelsheim 26 0 26 0
  Ottersheim 48 4 44 0
  Zeiskam 55 11 44 0
  Summen 412 30 355 27
Germersheim + So   706 65 629 12
  Summen 706 65 629 12
VG Lingenfeld Freisbach 40 3 36 1
  Lingenfeld 184 7 170 7
  Lustadt 73 10 62 1
  Schwegenheim 104 1 103 0
  Weingarten 59 0 58 1
  Westheim 76 9 60 7
  Summen 536 30 489 17
  Endsummen 3360 265 2997 98

Donnerstag (18.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 240 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3331 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 26 Fälle).

Mittwoch (17.02.2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 227 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3305 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 36 Fälle).

Infos zu betroffenen Einrichtungen:

  • Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Zwei weitere Personen wurden positiv getestet. Die Einrichtung bleibt bis mindestens 22. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.
  • Friedenskindergarten in Wörth: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kita Löwenzahn in Westheim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
  • Kath. Kindergarten St. Georg in Hördt: Zwei Personen wurden positiv getestet. Zwei Gruppen sind in Quarantäne.

Kreisverwaltung Germersheim
19.02.2021

Schifferstadt

Landtagswahl am 14. März: So läuft´s in Schifferstadt

„Unsere städtischen Bemühungen um eine ausschließliche Briefwahl sind leider gescheitert“, konstatiert Bürgermeisterin Ilona Volk. Die Position des Landeswahlleiters sei klar, Anträge von einzelnen Wahlkreisen wurden bisher alle abgelehnt. Die Landtagswahl wird deshalb als Urnen- und Briefwahl geplant. Dennoch empfiehlt die Stadt angesichts der Corona-Pandemie den Bürgern im Wahlkreis 39, der neben Schifferstadt die VG Römerberg-Dudenhofen und die Stadt Speyer umfasst, nachdrücklich, die Stimme bevorzugt per Briefwahl abzugeben. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. In Schifferstadt beginnt nun die heiße Phase vor der Landtagswahl. Ab Freitag, 19. Februar, versendet das Rechenzentrum in Mainz die Wahlbenachrichtigungen per Post an die wahlberechtigten Schifferstadterinnen und Schifferstadter. Doch wie geht es anschließend weiter? Hier die wichtigsten Fragen und natürlich Antworten zum Ablauf der Landtageswahl:

Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?

Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:

  1. Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verwaltung geschickt oder am Rathaus eingeworfen werden.
  2. Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. März einfach über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
  3. Wer eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.

Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen Sie Ihre Briefwahlunterlagen dann umgehend per Post zugeschickt.

Kann ich meine Stimme auch vor Ort abgeben?

Ja, ab Montag, 22. Februar können Sie die Briefwahl im Wahlbüro beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.

Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´ rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt Bürgermeisterin Ilona Volk.

Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.

Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.

Aber auch hier rät die Stadt grundsätzlich wegen der Ansteckungsgefahr die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.

Ich habe noch Fragen zum Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?

Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Masken: sicher, lange und mehrfach verwenden

Desinfektionstücher, Mundschutz und Handschuhe: Mit den zahlreichen Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus nimmt auch die Menge des anfallenden Mülls stetig zu. Vor allem die medizinischen Masken, die seit Ende Januar 2021 in Gewerbebetrieben und Verwaltungen getragen werden müssen, „zieren“ bereits viele Straßenränder und Feldwege in Schifferstadt. Da sie virenbelastet sein können, ist die richtige Entsorgung besonders wichtig, damit Mitarbeiter von Müllabfuhr und -sortierung nicht gefährdet werden. Eine sichere Lagerung und verschiedene Möglichkeiten der Wiederverwertung helfen außerdem, die Masken möglichst lange oder sogar mehrfach verwenden zu können.

Steril lagern – sicher (wieder) tragen

Bereits das „richtige“ Tragen der Maske kann diese sicherer und länger tragbar machen. Wichtig dabei ist, dass die Außenseite beim Auf- und Abziehen möglichst nicht berührt wird. Achten Sie darauf, dass das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn bedeckt ist. Zudem sollten die Maskenenden an Nase und Kinn nicht lose sein. Hier kann der eingearbeitete Draht helfen – dieser sollte zurechtgebogen und an das Gesicht angepasst werden. Bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil benennt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine Tragezeit von längstens 75 Minuten. Die Experten empfehlen, anschließend 30 Minuten zu verschnaufen, bevor erneut zur FFP2-Maske gegriffen wird.

Unterwegs bewahren Sie Ihre Masken am besten in einem luftdicht verschlossenen Beutel auf. Zu Hause empfiehlt es sich, getragene Masken an der Luft zu trocknen – am besten im Freien, um Schimmelbildung und die Vermehrung von Keimen im feuchten Milieu zu verhindern. Um die Maske erneut tragen zu können, sollte sie eine Woche lang beiseitegelegt werden. „In dieser Zeit verlieren potenziell auf den Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend eine Wiederverwendung möglich ist“, erklärt Stephan Ludwig, Direktor des Uni-Instituts für Molekulare Virologie in Münster. 

Komplett durchfeuchtet? Wechseln!

Spätestens jedoch, wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, empfiehlt das Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik diese zu entsorgen. Ansonsten bestehe die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen dem Masken-Träger und den ihm begegnenden Personen. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung gelangen. „Es ist bekannt, dass mit zunehmender Feuchte im Material die Schutzwirkung (Filtereffizienz) nachlässt“, erklärt das Institut in einer Pressemitteilung. Klinik- oder Pflegekräfte mit sehr hoher körperlicher Belastung müssten laut Fraunhofer Institut ihre Maske übrigens bis zu fünfmal öfter wechseln als zum Beispiel Beschäftigte in der Verwaltung.

Liegen lassen und wiederverwerten

Sowohl die klinischen als auch die FFP2-Masken sind eigentlich Einwegartikel. Je länger sie getragen werden, desto weniger Schutz bietet die dünne Stoff-Barriere. Zum Schutz der Umwelt und ganz nebenbei auch des eigenen Geldbeutels kann man sie unter bestimmten Bedingungen jedoch mehrfach verwenden.

Ein Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster bewertet die private Mehrfachverwendung inzwischen wissenschaftlich.

Nach bisherigen Erkenntnissen der Forscher „kann die Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Zumal im normalen Alltag weniger Erreger auf die Maske gelangten als etwa bei Verwendung in medizinischen Einrichtungen. Die Experten weisen aber darauf hin, dass die FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden sollte. Erst nach mehreren Tagen verringere sich die Zahl ansteckender Coronaviren auf der Maske. Die Empfehlung der Forscher lautet daher: Verwenden Sie eine FFP2-Maske frühestens am siebten Tag wieder. Legen Sie sich also am besten für jeden Wochentag eine eigene Maske bereit.

Ab in den Restmüll

FFP2-, medizinische Masken und Einmalhandschuhe, die zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus verstärkt im Alltag getragen werden, bestehen zum größten Teil aus Kunststoffen, zählen jedoch nicht zu den Verpackungen und sollten deshalb auch NICHT im gelben Sack entsorgt werden. Auch die Toilette oder die Umwelt sind die falschen Anlaufstellen. Stattdessen gehören die benutzten Schutz- und Hygieneartikel in den Restmüll, wo sie anschließend thermisch verwertet werden.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Vollsperrung eines Teilbereichs der Otto-Ditscher-Straße wegen Baumpflegearbeiten

Ab Mittwoch, 24. Februar führen die Stadtwerke Schifferstadt für voraussichtlich zwei Tage Pflegearbeiten an städtischen Bäumen im Bereich der Otto-Ditscher-Straße durch. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss die Otto-Ditscher-Straße ab Ecke Max-Liebermann-Straße voll gesperrt werden.

Die Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage ist – ebenso wie der Zugang zu den Hausnummern 6, 8 und 10 über die Otto-Ditscher-Straße – zwischen 7:30 und 15:30 nicht möglich. Anwohner werden gebeten über den Fußweg in der Max-Liebermann-Straße auszuweichen.

Die Stadtwerke bitte um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen.

Stadtverwaltung Schifferstadt
19.02.2021

Ludwigshafen

Mannheimer Straße: Quarantäne für Bewohner aufgehoben – Weitere Corona-Tests negativ

Die Quarantäne für die Bewohner der Sammelunterkunft in der Mannheimer Straße ist aufgehoben. Das zuständige Gesundheitsamt hat der Stadtverwaltung per E-Mail am Dienstag, 16. Februar 2021, insgesamt 84 an die Bewohner der Mannheimer Straße adressierte Bescheide übermittelt. Die Bescheide datieren vom Montag, 15. Februar, und ordnen eine Quarantäne jeweils für die Zeit vom 4. bis 11. Februar an. Die Stadtverwaltung hat die Bescheide unmittelbar an die Bewohner übergeben. Alle Einschränkungen sind damit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Im Zuge der von der Stadtverwaltung veranlassten Corona-Tests für die Bewohner der Sammelunterkunft wurden am Montag, 15. Februar 2021, insgesamt 90 Bewohner und Besucher getestet, alle Tests waren negativ.

„Wir haben den Menschen in der Mannheimer Straße die Bescheide des Gesundheitsamtes unverzüglich überbracht. Damit konnten wir auch alle belastenden Maßnahmen aufheben. Unser Dank geht an alle, die uns in den vergangenen zwei Wochen in dieser schwierigen Situation unterstützt haben, um die Lage für die Betroffenen so erträglich wie möglich zu gestalten“, so OB Jutta Steinruck und die Beigeordneten Andreas Schwarz und Beate Steeg, die am heutigen Nachmittag nochmals persönlich vor Ort waren.

Zum Hintergrund:

In der Sammelunterkunft Mannheimer Straße war bei einem Bewohner am 4. Februar die Infektion mit einer Mutation des Corona-Virus festgestellt worden. Für die Bewohner wurde Quarantäne angeordnet. Seit diesem Zeitpunkt wurden die Bewohner regelmäßig auf Corona getestet. Bisher waren bis auf einen Fall alle Testergebnisse negativ. Bei dem zweiten positiven Testergebnis lag keine Infektion mit einer Mutation des Virus vor.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Landtagswahl: Stadtverwaltung rechnet mit 35.000 Briefwähler*innen

Auf große Resonanz stößt derzeit die Briefwahl zur Landtagswahl: Bereits rund eine Woche nach dem Start am 8. Februar haben über 14.000 Menschen im Ludwigshafener Stadtgebiet Briefwahl beantragt. Das ist bereits mehr als zwei Drittel der Personen, die sich bei der Landtagswahl 2016 für eine postalische Abstimmung entschieden hatten. Damals reichten von 65.000 Wähler*innen 19.000 ihre Wahl per Brief ein. Zur Erinnerung: Bei der diesjährigen Landtagswahl am Sonntag,14. März, werden in Ludwigshafen 101.000 Personen wahlberechtigt sein. Aktuell geht die Wahlleitung davon aus, dass rund 30.000 bis 35.000 Wähler*innen die Alternative zum Urnengang nutzen werden.

Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss einen Antrag dafür stellen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Wer keine Benachrichtigung bis 1. März erhalten hat, sollte sich beim Wahlamt im Rathaus melden.

Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre hiesige Anschrift.

Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de oder per E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de zu beantragen. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen aber auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Wichtig: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 14. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.

Information: Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 12. März, ist das Wahlamt auch nachmittags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Fragen können per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder telefonisch unter 0621 504-3830 gestellt werden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Stadtmuseum zeigt virtuelle Ausstellung „Vom Verschwinden“ mit Fotografien von Jellena Lugert

Fotografien von Jellena Lugert zeigt das Stadtmuseum ab sofort in einer virtuellen Ausstellung mit dem Titel „Vom Verschwinden“ auf www.ludwigshafen.de. Für ihr Projekt „Vom Verschwinden“ hat Jellena Lugert den Abriss des C&A Kaufhauses im Jahr 2019 mehrere Monate lang fotografisch begleitet. Mit seiner gekachelten Fassade im Stil der 1960er Jahre war das Warenhaus am Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz ein halbes Jahrhundert lang, von seiner Eröffnung 1968 bis zu seiner endgültigen Standortschließung im Jahr 2018, ein markantes Gebäude in der Innenstadt von Ludwigshafen. Der Ort hatte für die Fotografin auch eine persönliche Bedeutung. Als Kind war sie dort oft mit Mutter und Großmutter zum Einkaufen unterwegs. Während des Projekts offenbarten viele Passant*innen, dass der Abriss sie wehmütig mache, auch wenn eine Filiale der Firma mittlerweile in einem modernen Einkaufszentrum ganz in der Nähe präsent ist. Sie mochten den Charakter des Gebäudes, waren dort Kund*innen oder Angestellte.

Für das Projekt wurden verschiedene Positionen, Wochentage und Uhrzeiten gewählt. Die Fotografien halten zum einen das Vergangene fest, zum anderen zeigen sie den Vorgang des Verschwindens in seinen verschiedenen Stadien. Die alten Tapeten im Erdgeschoss offenbaren Schicht um Schicht den Geschmack und Zeitgeist der zurückliegenden Jahre. Verborgene Details werden sichtbar, eine eigene Ästhetik entsteht. Das verbliebene Inventar erscheint, kurz vor dem endgültigen Abriss, in einer neuen Form. Der Zufall ist ein entscheidendes Gestaltungsmerkmal. Die rote Folie zum Abhängen der Schaufenster taucht den leeren Innenraum, der nur noch durch die Rolltreppe beherrscht wird, in ein neues Licht. Im weiteren Verlauf wird die Folie mit dem C&A Logo aus dem Zusammenhang gelöst, wodurch unter anderem eine abstrakte Bildkomposition entsteht. Die Dynamik einer laufenden Veränderung wird eingefangen. Arbeiter hinterlassen Spuren, nutzen Stühle aus den ehemaligen Umkleidekabinen in ihrer Pause.

Die Natur erobert sich zwischenzeitlich das Gelände zurück. Es wachsen Büsche auf Schutthaufen, Vögel nisten in Stelen, bis auch sie wieder verschwinden. Am Ende sind alle Spuren des C&A Kaufhauses entfernt. Der leere Platz gibt vorübergehend die Sicht auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Kirche St. Ludwig frei. Doch der Transformationsprozess geht weiter. Wo früher Kleidung verkauft wurde, errichten jetzt die Pfalzwerke Ludwigshafen ein neues Gebäude.

Zur Künstlerin

Die Fotografien von Jellena Lugert bewegen sich im Spannungsfeld zwischen Dokumentation und künstlerischer Recherche. Ihre Arbeiten befassen sich vor allem mit Veränderungen im urbanen Raum und der Street Photography.

Durch einen Umzug in frühen Jahren von einem kleinen Weinort in die Stadt Ludwigshafen wurde die Neugier Lugerts auf unterschiedliche Lebensräume geweckt. Sie lebt mittlerweile in Mannheim, hat aber heute noch ihren familiären Bezugspunkt in Ludwigshafen. Die Ästhetik der urbanen Architektur und Industriekultur wurden für sie sichtbar. Mit einer geliehenen Kleinbildkamera begann sie, sich der industriell geprägten Stadt anzunähern. Die Transformation des Stadtbildes ihrer Heimatstadt Ludwigshafen wurde zum wichtigen Impulsgeber.

Zum Hintergrund:

Das Stadtmuseum Ludwigshafen wollte sich im Jahr 2020 am OFF//FOTO, dem Festival für künstlerische Fotografie in Mannheim, Ludwigshafen, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar, mit einer Präsentation von Fotografien von Jellena Lugert beteiligen. Die Corona-Pandemie machte bisher einen Strich durch die Rechnung. Doch blieb es bei dem Wunsch, ihre Bilder zeitnah zu zeigen.

Auch wenn das Stadtmuseum Ludwigshafen – wie derzeit alle Museen in Deutschland – noch nicht wieder für Besucher*innen geöffnet sein kann, markiert diese Fotografie-Ausstellung den Start eines abwechslungsreichen Jahresprogramms, dem auch noch weitere virtuelle Projekte folgen werden. Geplant für dieses Jahr sind jedoch auch „klassische“ Ausstellungsformate sowie gewohnte Angebote wie museumspädagogische Veranstaltun-gen, Führungen oder Vorträge. Zu gegebener Zeit werden diese veröffentlicht. Für die Präsentation virtueller Ausstellungen des Stadtmuseums wurde eine eigene Projektseite entwickelt, die auf den Internetseiten des Stadtmuseums auf www.ludwigshafen.de/stadtmuseum verlinkt ist.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Tests finden bereits statt

„Alle Mitarbeitenden in den Kindertagesstätten der Stadt Ludwigshafen haben bereits seit 4. Februar die Möglichkeit, sich wöchentlich, freiwillig und kostenlos in der Infektionsambulanz des Klinikums testen zu lassen. Vorgenommen wird ein Schnelltest unabhängig vom Auftreten einer Infektion“, so reagierte Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg auf die Forderung der FDP-Stadtratsfraktion, den Infektionsschutz für Erzieher*innen und Lehrkräfte zu verbessern. Die Stadt Ludwigshafen sei sich ihrer besonderen Verantwortung für die Mitarbeiter*innen in den Kindertagesstätten und deren erhöhtes Schutzbedürfnis bewusst. Darüber hinaus können sich auch alle Lehrkräfte an den Schulen testen lassen. Dies zu organisieren sei allerdings Sache des Landes.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept wird für Dichterquartier erstellt – Online-Beteiligung für Anwohner*innen

Ein Gebiet im Stadtteil Süd ist mit dem Projektnamen Dichterquartier Ende 2019 in das Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen worden. Im Laufe des Jahres 2021 soll nun zunächst ein sogenanntes Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt werden. Dieses wird Maßnahmen enthalten, die im Laufe der Programmlaufzeit umgesetzt werden sollen. Es wird zukünftige bauliche Maßnahmen enthalten, die über das Programm förder-und finanzierbar sind, aber auch soziale Projekte, die unter Einbeziehung vieler anderer Ressourcen in den kommenden Jahren im Rahmen des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ umgesetzt werden sollen.

Auf der Webseite www.dichterquartier.ludwigshafen.de können sich ab sofort in einem ersten Schritt alle Bewohner*innen des Quartiers bis zum 14. März mit ihren Ideen einbringen. In einer Ideenkarte können sie ihre Vorstellungen zur Entwicklung des Quartiers verorten und beschreiben. Mit einem Mausklick auf den entsprechenden Bereich, beispielsweise den Sportpark, öffnet sich ein Textfeld, in das man dann direkt einen Projektvorschlag eingeben kann. Parallel werden Postkarten verteilt. All jene, die über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, haben so die Möglichkeit, ihre Vorschläge per Postkarte einzubringen. Bewohner*innen können diese Karten in den Briefkasten des Quartierbüros in der Georg-Herwegh-Straße 41 einwerfen.

Das ISEK umfasst das Wohngebiet zwischen Richard-Dehmel-Straße und Sudermannstraße im Norden und Stifterstraße im Süden sowie die Freiflächen des Sportparks Südwest östlich der Saarlandstraße. In dem Gebiet leben und arbeiten etwa 4.000 Menschen. Die Entwicklung des ISEK dauert voraussichtlich ein Jahr. Während dieser Zeit bieten Quartiersmanagement und Planungsbüros verschiedene Beteiligungsformate an. Dabei werden die Bürger*innen vor Ort als Expert*innen eingebunden, damit sie ihre Ideen und Änderungswünsche einbringen können. Aber auch die im Stadtteil ansässigen Kindertagesstätten, die Grundschule, Vereine, Unternehmer, soziale Einrichtungen und Initiativen sind eingeladen, an der Erarbeitung des Konzepts teilzunehmen.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Drei Personen bei nächtlicher Kontrolle auffällig

Gemeinsam mit der Polizei hat der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit, Donnerstagnacht, 11. Februar 2021, in Oppau Kontrollen durchgeführt, bei denen drei Personen auffielen. Anlässlich eines Hinweises kontrollierten die Einsatzkräfte in einer Pension das Zimmer einer Frau, die dort illegal der Prostitution nachgehe. Während der Kontrolle räumte sie ein, als Prostituierte tätig zu sein. In derselben Nacht stießen die Einsatzkräfte in einem anderen, illegalen Beherbergungsbetrieb auf zwei Männer, die gefälschte Ausweisdokumente vorlegten und unter diesen falschen Identitäten erwerbstätig sind. Beide erwartet unter anderem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Stadtbibliothek: Photoshop Basics  – Webinar für Anfänger*innen

Die Stadtbibliothek bietet am Freitag, 19. Februar 2021, 16 bis 19 Uhr ein Photoshop-Webinar für Einsteiger*innen an. Interessierte erlernen den Umgang mit allen relevanten Werkzeugen, Funktionen, Filtern und erstellen eine erste eigene Bildbearbeitung. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Reifenberg: Schulöffnung im Interesse von Kindern und Jugendlichen

„Die in den Besprechungen der Bundes- und der Länderregierungen vereinbarte schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar sind ein gutes Signal für Familien. Im Interesse einer guten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist dieser Schritt unerlässlich“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia Reifenberg zu den Beschlussfassungen. So könne verhindert werden, insbesondere Kinder und Jugendliche an den Übergängen in der Bildungskette wie zum Beispiel Kinder beim Übergang von der Kita in die Grundschule oder zum Beispiel Jugendliche beim Übergang in Ausbildung oder Beruf dauerhaft in ihrer Bildungsbiografie zu benachteiligen. Die Erfahrungen der Fachkräfte in den Jugendbereichen zeige, dass viele Familien extrem belastet seien und mittlerweile an der Grenze des Erträglichen angekommen seien.

„Es ist aus meiner Sicht allerdings gleichermaßen wichtig, Lehrkräfte, Erzieher*innen und weitere Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe sehr schnell zu impfen, um in absehbarer Zeit zu einem echten Regelbetrieb von Kitas und Schulen zurückzukehren. Deswegen begrüße ich außerordentlich, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, hierzu einen Weg zu finden“, erklärte Reifenberg.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Volkshochschule (VHS)

Rückenyoga online mit der VHS

Für alle, die sich und ihrem Rücken etwas Gutes tun wollen, beginnt am Mittwoch, 24. Februar 2021, ein Onlinekurs „Rückenyoga“ an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Der Kurs umfasst sechs Termine jeweils von 18 bis 19.30 Uhr und kostet 41 Euro. Diese Form des Yogas hilft, mit gezielten Asanas (Körperhaltungen) Verspannungen zu lösen, Rückenbeschwerden vorzubeugen und zu beseitigen. Rückenyoga stärkt den Rücken, verbessert die Haltung, steigert die Beweglichkeit, unterstützt die Muskulatur und entspannt den Geist. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Nutzung der Cloud erhält man bei der Anmeldung zum Kurs. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, sodass die Dozentin die Möglichkeit hat, auf Einzelne einzugehen. Anmelden kann man sich telefonisch bei der VHS unter 0621 504-2238 oder online unter www.vhs-lu.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
17.02.2021

Haßloch

Landtagswahl 2021

Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen beantragen

Am 14. März 2021 wird ein neuer rheinland-pfälzischer Landtag gewählt. Gewählt werden kann am Wahltag per Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz werden im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2021 verschickt. Wer am 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeindeverwaltung Haßloch (06324/935-285) in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal erforderlich. Wer angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie den Weg ins Wahllokal meiden möchte oder am Wahltag keine Zeit hat, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:

  • schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
  • per E-Mail (wahlen@hassloch.de)
  • online (Link über www.hassloch.de abrufbar)
  • per QR-Code (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung)
  • persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)

In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post oder durch einen Boten zugestellt.

Informationen zum Online-Antrag:

Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.

Fristen:

Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 12. März 2021, 18:00 Uhr, und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über den Online-Link endet am 10.03.2021 um 12:00 Uhr.

Rücksendung der Briefwahlunterlagen:

Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.

Für Rückfragen:

Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324/935-285) gerne zur Verfügung.

Gemeindeverwaltung Haßloch
17.02.2021

Speyer / Landtagswahl 2021

Briefwahl kann ab sofort online beantragt werden – Wahlhelfer*innen gesucht

Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. rheinland-pfälzischen Landtag statt. Bei der Stadtverwaltung Speyer laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. Ab sofort ist eine Online-Beantragung der Briefwahl möglich.

„Die weiter anhaltende Corona-Pandemie stellt uns bei der Vorbereitung dieser Wahl vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Auf die klassische Urnenwahl wird –  trotz Pandemie-Lage – nicht verzichtet. Ich möchte die Speyerer*innen jedoch dazu aufrufen, in diesem Jahr verstärkt das Mittel der Briefwahl zu nutzen, um die Wahllokale zu entlasten und Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, die durch die zwingend nötige Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln entstehen können“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.

Die Online-Beantragung der Briefwahl ist ab sofort unter www.speyer.de/briefwahl unkompliziert möglich – und zwar schon vor Zustellung der offiziellen Wahlbenachrichtigung. „Ich kann die Bürger*innen nur dazu ermutigen, diese Möglichkeit frühzeitig und schon vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Denn auch wenn wir mit einer pandemiebedingt ohnehin hohen Nachfrage rechnen und die Bürger*innen auch ausdrücklich zur Briefwahl ermutigen möchten, so wird die Bearbeitung der erwartungsgemäß hohen Anzahl an Anträgen für unser Wahlamt eine Herkulesaufgabe. Mit einer möglichst frühen Beantragung über das Online-Formular helfen Sie uns, diese gut zu bewältigen“, so die Stadtchefin. Eine Teilnahme an der Landtagswahl per Briefwahl dient dem Schutz der Wähler*innen und der Wahlvorstände durch Minimierung der persönlichen Kontakte.

Die Wahlbenachrichtigungen, die wie üblich einen vorformulierten Antrag zur schriftlichen Anforderung der Briefwahlunterlagen enthalten, werden zentral durch das Land versendet und sollten den Wähler*innen bis spätestens 21. Februar 2021 zugehen.

Für diejenigen, die trotz der Corona-Einschränkungen ihre Stimme persönlich in den Wahllokalen abgeben wollen, werden diese am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. In welchem Wahllokal die Wähler*innen ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Pandemiebedingt mussten viele Wahllokale in andere Räumlichkeiten als die bisher bekannten verlegt werden. Es werden besondere Schutzmaßnahmen gelten. Insbesondere ist beim Besuch eines Wahllokals das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) zwingend notwendig. Durch die hohen Auflagen des vom Landeswahlleiter vorgeschriebenen Hygienekonzepts muss mit längeren Wartezeiten außerhalb der Wahllokale gerechnet werden.

Wahlhelfer*innen gesucht

Zur Durchführung der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 sucht die Stadt Speyer noch engagierte und zuverlässige Bürger*innen, die bereit sind, ehrenamtlich in den Wahlvorständen der 44 Speyerer Stimmbezirke mitzuwirken. Die Wahlhelfer*innen stellen sicher, dass die Wahl den demokratischen Erfordernissen entspricht. Konkret wird von den Wahlvorständen am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und anschließend die Auszählung der Stimmzettel organisiert. Coronabedingt werden dieses Mal auch die Briefwahlstimmen in den jeweiligen Stimmbezirken ausgezählt.

Jede wahlberechtigte Person kann sich für diese interessante Aufgabe zur Verfügung stellen. Es wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro gewährt.

Interessierte Bürger*innen können sich per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 0 62 32 – 14 23 54 zum Wahldienst melden.

Ausführliche Informationen zur Landtagswahl können unter www.speyer.de/landtagswahl nachgelesen werden und werden dort fortlaufend aktualisiert.

Stadt Speyer
10.02.2021

Ludwigshafen

Entwarnung nach Testergebnissen zu Corona-Mutation: Positives Testergebnis offenbar Einzelfall – Keine weiteren Beschränkungen: Allgemeinverfügung wird vorerst nicht erweitert

Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der Corona-Tests bei den Bewohnern einer Sammelunterkunft in Ludwigshafen haben keine weiteren Infektionen angezeigt. Alle getesteten Personen sind nachweislich nicht erkrankt. Die Stadt Ludwigshafen wird daher heute darauf verzichten, die bestehende Allgemeinverfügung zu erweitern und die zunächst aus Gründen des Gesundheitsschutzes vorgesehene Einschränkung des Bewegungsradius der Bevölkerung auf 15 Kilometer nicht in Kraft setzen. Das hat Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck in Abstimmung mit den Fachbehörden am späten Nachmittag entschieden.

Die Bewohner der Sammelunterkunft müssen dennoch als Kontaktperson ersten Grades weiter in der Einrichtung bleiben. Mit einer umfassenden Teststrategie wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die Situation begleiten und dann entscheiden, wie lange die Absonderung aufrechterhalten werden muss.

„Das Ergebnis hat uns überrascht und erleichtert zugleich. Sehr wahrscheinlich haben wir es mit einem Einzelfall zu tun, so jedenfalls der momentane Stand der Dinge. Wir können deshalb im Sinne einer Abwägung der Rechtsgüter zunächst darauf verzichten, die Menschen in Ludwigshafen mit einer weiteren, schwerwiegenden Einschränkung ihrer Bewegungsfreiheit zu belasten. Selbstverständlich werden wir aber die Situation sehr eng und sorgsam begleiten“, so die OB. „Corona zwingt uns immer wieder zu schnellem Handeln, weil wir nur so die Gesundheit der Menschen schützen und die Ausbreitung des Virus stoppen können. Deswegen mussten wir gestern alle Schutzmaßnahmen in die Wege leiten. Wir waren vorbereitet. Ich bin froh, dass wir nun in diesem Fall vorsichtig Entwarnung geben können“, erklärte Steinruck. Die OB bedankt sich bei allen, die heute vor Ort die Testaktion unterstützt und begleitet haben.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen bereitet sich auf Landtagswahl vor: Briefwahl beginnt am 8. Februar

Die Briefwahl zur rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 14. März startet in Ludwigshafen am kommenden Montag, 8. Februar 2021. Wahlberechtigte können dann online auf www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen. Wahlberechtigte können Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Das Wahlamt ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März 2021, ist das Wahlamt außerdem von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden seit dem heutigen Freitag, 5. Februar 2021, verteilt. Sie werden bis 21. Februar von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung im ganzen Stadtgebiet zugestellt. Auf der Rückseite ist der Antrag zur Briefwahl abgedruckt. Wer bis 1. März keine Wahlberechtigung erhalten hat, der sollte sich telefonisch unter 0621 504-3830 oder per Mail briefwahl@ludwigshafen.de nach deren Verbleib erkundigen. Mögliche Rückläufer könnten durch schlechtbeschriftete Briefkästen begründet und problemlos nachgeliefert werden.

Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Stadt Landau
08.02.2021

Nach Nachweis einer Corona-Mutation verschärft Ludwigshafen die Allgemeinverfügung

Nachdem erstmals eine Infektion mit einer Coronavirus-Mutation in Ludwigshafen nachgewiesen worden ist, plant die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung zur Eindämmung der Pandemie zu verschärfen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck kündigte an, die Begrenzung eines Bewegungsradius von 15 Kilometer für die Bewohner*innen im Stadtgebiet einzuführen. Die Einschränkung des Bewegungsradius sei eine vorsorgliche Gegenmaßnahme, um die potenzielle Ausbreitung einer hochansteckenden Virusmutation nach Möglichkeit schon von Beginn an zu unterbinden. Weiterhin soll die Quarantänepflicht für mit Corona-Mutationen Infizierte erst aufgehoben werden, wenn ein entsprechend negativer Test vorliegt. Für die verschärfte Allgemeinverfügung befindet sich die Stadtverwaltung noch in Abstimmung mit der Landesregierung.

Die Virus-Mutation war bei einem Mann festgestellt worden, der Bewohner einer sozialen Einrichtung ist. Wegen der entdeckten Infektion wird die gesamte Einrichtung unter Quarantäne gestellt und jede dort untergebrachte Person auf Corona getestet. Der Infizierte hatte das Klinikum wegen Beschwerden aufgesucht, die asymptomatisch für Corona-Infektionen sind. Im Zuge eines Corona-Tests wurde eine Mutante des Virus nachgewiesen und der Mann stationär aufgenommen. Der Patient war bereits in der ersten Infektionswelle an Corona erkrankt.

„Wir müssen weiterhin konsequent handeln, um die Ausbreitung der Infektionen und deren Mutationen so gut wie möglich zu
unterbinden. Dabei sollen die zusätzlichen Maßnahmen wie beispielsweise die Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer helfen“, betonte Steinruck. „Wir machen das nicht gerne, aber es ist notwendig. Ich appelliere nochmals an alle Bürger*innen die Hygienevorgaben zu beherzigen und die Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten. Nur so können wir den bestmöglichen Schutz für die Menschen in der Region erreichen“, fügte die Oberbürgermeisterin hinzu.

Impfzentrum arbeitet planmäßig – Kurzfristige Störung durch aktivierte Brandschutzwand behoben

Weil ein Impfling versehentlich den Schalter zur Brandschutzwand gedrückt hat, musste das Impfzentrum Ludwigshafen heute Nachmittag für eine knappe halbe Stunde schließen. Der Alarm konnte schnell wieder deaktiviert und die Brandschutzwand wieder hochgefahren werden. Die Stadtverwaltung legt Wert auf die Feststellung, dass der Betrieb im Impfzentrum planmäßig verlief und verläuft und auch ausreichend Impfstoff vorhanden ist, so dass jede und jeder den vereinbarten Termin wahrnehmen kann. Alle im Impfzentrum Arbeitenden ist es ein großes Anliegen, dass der Betrieb störungsfrei verläuft.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Weitere Baulücke in der Innenstadt verschwindet

Die Abrissarbeiten in der Ludwigstraße 42 signalisieren den Beginn eines Neubauvorhabens, das eine über Jahrzehnte existierende Baulücke füllen wird: Die Baugemeinschaft Aydinli und Barisha wird das schmale Grundstück neu bebauen. Über Kontakte der W.E.G. konnten die Eigentümer das Grundstück erwerben und in Abstimmung mit der Stadt ein Bebauungskonzept entwickeln, das sich städtebaulich gut einpasst. 

„Beide Investoren haben bereits in der Zollhofstraße 11 ein ehemaliges Bürogebäude umgebaut und 2018 das RheinCity Hotel neu eröffnet. Sie haben damit bewiesen, wie man behutsam schwierige Objekte in der Innenstadt entwickeln kann“, freut sich Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck über diesen kleinen aber feinen Baustein der Entwicklung in der Ludwigstraße. Dieser trage dazu bei, neuen attraktiven Wohnraum in der City zu schaffen. Ziel der Baugemeinschaft ist es, dass die 12 Wohnungen, darunter eine rollstuhlgerechte Einheit, Ende 2022 bezugsfertig sind. Aydinli und Barisha möchten das Gebäude langfristig in ihrem Bestand halten.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Wie bunt ist eigentlich Ihr Haus?

Kostenlose Thermografie-Analyse von Häusern in der Gartenstadt mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale

Das Klimaschutzbüro der Stadt Ludwigshafen lädt zusammen mit der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Hausbesitzer*innen in der Gartenstadt ein, ihre Häuser von außen mit einer Thermografiekamera fotografieren zu lassen. Diese Thermografiekamera macht sonst nicht sichtbare Wärmeverluste am Gebäude erkennbar. Bei einem Online-Treffen am 3. März werden die Bilder der ausgewählten Wohnhäuser gemeinsam mit den Besitzer*innen besprochen. Dabei erklärt Energieberater Harms Geißler mögliche Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand und erläutert die Möglichkeiten und Grenzen der Thermografie.

Teilnehmen können Eigentümer*innen von ausschließlich ein- und zweigeschossigen Häusern in folgenden Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten in der Gartenstadt westlich der Leininger Straße und nördlich der Maudacher Straße: Dackenheimer Straße, Erpolzheimer Straße, Freinsheimer Straße, Friedelsheimer Straße, Königsbacher Straße, Mußbacher Straße, Ungsteiner Straße und Weisenheimer Straße.

Wer teilnehmen und die Frontansicht seines Hauses mit der Wärmebildkamera fotografieren lassen möchte, muss sich bis zum 15. Februar 2021 bei Klimaschutzkoordinatorin Ellen Schlomka anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-3454 oder per E-Mail unter Ellen.Schlomka@ludwigshafen.de. Der Online-Besprechungstermin ist am Mittwoch, 3. März um 18 Uhr und dauert etwa anderthalb Stunden. Für die Online-Besprechung benötigen die Teilnehmenden einen PC /Laptop mit Lautsprecher oder ein Smartphone. Über Mikrophon oder über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden alle weiteren Informationen zur Teilnahme. Das ganze Angebot ist kostenlos.

Wer darüber hinaus mehr über die Energiesparmöglichkeiten in seinem Haus wissen will, kann einen Termin für die kostenlose telefonische Energieberatung bei der Verbraucherzentrale Ludwigshafen unter 0800  60 75 600 (kostenlos) vereinbaren. Auch ein Energie-Check zuhause ist möglich, dieser kostet dank einer Förderung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie nur 30 Euro.

Weitere Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale finden sich unter www.energieberatung-rlp.de.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Digitalisierung – KommunalCampus qualifiziert künftig kommunale Beschäftigte

Stadt Ludwigshafen ist Gründungsmitglied der interkommunalen Weiterbildungsplattform

Die digitale Weiterbildungsplattform KommunalCampus bietet passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Künftig profitieren davon auch die Mitarbeiter*innen der Stadt Ludwigshafen. Grundlage dafür ist die Gründungs- und erste Generalversammlung der KommunalCampus e.G., die am 27. Januar 2021 in Heppenheim stattgefunden hat. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck zeichnete als Gründungsmitglied für die Stadt Ludwigshafen und wurde in den Aufsichtsrat gewählt.

„Die Mitgliedschaft bei KommunalCampus ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige Personal- und Organisationsentwicklung und somit ein tragender Pfeiler, um die Herausforderungen des digitalen Wandels auch in der öffentlichen Verwaltung weiter gut zu bewältigen. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einen Digitalisierungsschub gemeistert, zum Beispiel elektronische Bescheide, digitale Dienstleistungen und Online-Terminvereinbarungen eingeführt. In der Plattform werden fortlaufend neue Bedarfe und Anforderungen aus der Praxis integriert. So entsteht ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsanbot, das mit zur Qualifizierung des Personals beiträgt. Das ist eine echte Investition in die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung“, erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.

Bis Ende des Jahres erfolgt nun der weitere strategische, organisatorische, technische und inhaltliche Aufbau der Plattform. Der tatsächliche Startschuss für den Unterricht mit KommunalCampus ist für 2022 geplant.

„Wie wichtig funktionierende medienbruchfreie Prozesse in der digitalen Welt sind, hat die Corona-Pandemie verdeutlicht. Die rasant fortschreitende Digitalisierung ist nicht nur technisch ein großer Umbruch für die Gesellschaft, auch die Arbeitsweisen in den Verwaltungen ändern sich dadurch enorm“, erläutert Anne Niedecken, Leiterin des Bereichs Organisation und Verwaltungsentwicklung, und ergänzt: „Zudem legt das Online-Zugangsgesetz Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung fest. Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis Ende 2022 mehrere hundert Dienstleistungen digital anzubieten. Dass bisher Bürger*innen noch Papierformulare ausfüllen müssen, soll sich in den kommenden Jahren zunehmend ändern. Entsprechend müssen Mitarbeiter*innen geschult werden, um die neuen Technologien auch im Alltag gewinnbringend für sich und für die Bürger*innen einsetzen zu können.“

Mit der Unterzeichnung der Satzung für den KommunalCampus wurde nun die strukturelle und formale Basis für passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz geschaffen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen neben dem Verband Region Rhein-Neckar, der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH (MRN), dem Kreis Bergstraße auch die Städte Landau, Ludwigshafen am Rhein, Viernheim und Worms.

Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Landrat Christian Engelhardt, Kreis Bergstraße, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Stefan Dallinger, MRN. Der Vorstand wird durch einen Fachbeirat begleitet, dem die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die Duale Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim sowie die Hochschule für Polizei und Verwaltungen in Wiesbaden angehören, ebenso die Industrie- und Handelskammern Darmstadt, Pfalz und Rhein-Neckar.

Der KommunalCampus ist hinsichtlich seiner Idee und Technik so ausgelegt, dass er als Modell bundesweit genutzt werden kann. Es gibt zudem Schnittstellen zu den Plattformen des eGOV-Campus, einem Projekt des IT-Planungsrates. Dadurch werden Synergien ermöglicht, um standardisierte Lernmodule zu entwickeln. Die Metropolregion Rhein-Neckar dient beim eGOV-Campus bereits als Innovations- und Erprobungsraum. Das Land Hessen fördert das länderübergreifende Projekt mit 250.000 Euro.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt initiiert Verteilung von kostenlosen Masken an Bedürftige

Sozialdezernentin Beate Steeg sagt Danke an Unterstützer und Spender

Auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg und mit Unterstützung von Unternehmen und durch Spendengelder kann die Stadt Ludwigshafen derzeit erste kostenlose Schutzmasken an bedürftige Menschen verteilen. „Mit der jüngsten Verordnung der Bundesregierung zum verschärften Lockdown wurde auch beschlossen, dass in Bus und Bahn, beim Einkaufen und in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ab sofort FFP2 oder OP-Masken für einen besseren Schutz vor dem Coronavirus getragen werden sollen. Wer keine medizinische Maske besitzt, kommt nicht weit. Das ist ein Problem für alle, die sich die Schutzmasken nicht leisten können. Für viele Menschen ist das aktuell eine riesige Herausforderung. Wir sind deswegen dankbar, dass das Land jetzt angekündigt hat, den Kommunen Masken zur Verfügung zu stellen. Ich habe bereits in den zurückliegenden Tagen viele Telefonate geführt, damit wir sofort helfen können. Auf unsere Initiative hin haben sich Firmen und Personen bereit erklärt, Bedürftige gemeinsam mit uns zu unterstützen“, berichtet Sozialdezernentin Beate Steeg, die in den vergangenen Tagen im Einsatz war und Spender und Einrichtungen zusammengeführt hat mit dem Ziel Schutzmasken schnellstmöglich auch Bedürftigen zugänglich zu machen.

„Wir freuen uns über eine Geldspende von 5.000 Euro von der GAG Ludwigshafen. Das Geld ging an die Ludwigshafener Tafel, die Masken direkt an die Menschen vor Ort ausgibt. Außerdem ging ein Betrag von 2.500 Euro aus einem unserer städtischen Spendenkonten, das sich vorwiegend aus Spenden der BASF speist, an die Suppenküche für Bedürftige. Auch dort werden selbstbesorgte Masken an die Besucher*innen der Suppenküche und der Rohrlachstube ausgegeben. Aus diesem städtischen Spendenkonto hat das Sozialdezernat weitere Masken besorgt und verteilt diese aktuell an die Bewohner*innen von Einweisungsgebieten, Asylunterkünften und an das sleep inn. Weiterhin spendet die Rochus Vital Apotheke im Globus 1.500 Masken. Davon gehen 500 Stück an das Haus St. Martin, 200 Stück an die Streetdocs und 800 Masken an die Essensausgabe beim Heinrich Pesch Haus. Ihnen allen einen herzlichen Dank dafür“, so Beate Steeg, die sich auf diesem Wege sehr für das Engagement aller bedanken möchte.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Corona-Impfung: Weitere Termine können erst bei Ankündigung der neuen Impfstoff-Lieferung vereinbart werden

Verwaltung bittet um Geduld

Aufgrund des aktuell knappen Corona-Impfstoffs werden von Seiten des Landes Rheinland-Pfalz erst dann wieder Impftermine vereinbart, wenn neue Impflieferungen angekündigt werden. Erst dann erhalten Senior*innen auch wieder Terminbescheide. Das betrifft auch die Anmeldungen, die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung für Senior*innen online vorgenommen haben. Sobald wieder mehr Impfstoff zur Verfügung steht und das Land entsprechend mehr Termine vergeben kann, werden die registrierten Bürger*innen kontaktiert. Die Stadtverwaltung bittet daher um Geduld.

Im Zuge der bundesweiten Impfungen gegen das Corona-Virus hatte die Stadtverwaltung allen Senior*innen rund vier Wochen lang einen besonderen Service angeboten. Menschen, die zur priorisierten Impfgruppe (Personen über 80) gehören und die keinen Internetzugang haben, konnten sich telefonisch melden und von den Verwaltungsmitarbeiter*innen Hilfe bei der Anmeldung zum Impftermin in Anspruch nehmen. Im Telefonat wurden dann alle Fragen des Formulars zur Terminanmeldung im Impfzentrum besprochen und die Mitarbeiter*innen bemühten sich anschließend über die Terminplattform des Landes um einen Termin im Impfzentrum in der Walzmühle.

Die Stadt Ludwigshafen stellt nun aber diese Termin-Hotline als Service ein. Alle künftigen Termingesuche müssen Betroffene selbst über die Landes-Hotline oder die Internetseite des Landes vereinbaren. Alle Informationen zur zentralen Terminvergabestelle sind unter corona.rlp.de zu finden.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadt erstattet Kita-Beiträge

Eltern, deren Kinder wegen des seit 16. Dezember 2020 geltenden „Regelbetriebes bei dringendem Bedarf“ nicht in einer Kindertagesstätte betreut wurden, erhalten eine Beitragsrückerstattung von der Stadt. Dies hat der Stadtvorstand am 21. Januar 2021 beschlossen. Da der Besuch des Kindergartens in Rheinland-Pfalz beitragsfrei ist, gilt die Regelung für Eltern, die seit 16. Dezember Beiträge für den Krippe- oder Hortbesuch gezahlt haben. Die Rückerstattung erfolgt nach Ende der coronabedingten Einschränkungen. Derzeit ist dies frühestens nach dem 14. Februar 2021. Für den Zeitraum Dezember 2020 bis Februar 2021 wird die Erstattung deswegen Anfang März erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Einschränkungen verlängert werden sollten. Weitere Erstattungen erfolgen dann nach deren Ende. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass eine monatliche Erstattung wegen des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Gelbe Säcke behelfsweise beim Entsorgungsbetrieb des WBL erhältlich

Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) sind ab sofort am Standort Kaiserwörthdamm Nummer 3/3a Gelbe Säcke erhältlich. Generell ist die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfall (LVP) Aufgabe der Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH, die von den Dualen Systemen Deutschlands dazu beauftragt wurde. Der verantwortliche Sammelbeauftragte ist auch für die Versorgung der Bürger*innen mit passenden Sammelbehältnissen wie die Gelbe Tonne oder Gelber Sack zuständig. Da die vorgesehenen Ausgabestellen für die Gelben Säcke wie die Ortsvorsteherbüros Nördliche und Südliche Innenstadt weggefallen sind, springt der WBL in die Bresche und stellt vorübergehend seine Infrastruktur zur Verfügung, um die Versorgung der Bürger*innen zu gewährleisten.

Bis auf Weiteres werden zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr für die Einwohner*innen der Stadtteile Mitte und Nord/Hemshof am Empfang des Entsorgungsbetriebs die Gelben Säcke ausgegeben. Die Ausgabe ist vorerst auf zwei Rollen pro Haushalt begrenzt. Darüber hinaus sollen die Bürger*innen auf Wunsch von Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH ihren Wohnsitz in den bezugsberechtigten Stadtteilen belegen können.

Für alle anderen Belange rund um LVP und die Gelbe Tonne ist allein Knettenbrech+Gurdulic verantwortlich und können
vom WBL nicht bearbeitet werden. Dazu hat das Mannheimer Unternehmen neben der E-Mailadresse lvp-lu@knettenbrech-gurdulic.de auch die Rufnummern 0800 101 58 61 und 0621 15041921 eingerichtet.

Der WBL bittet bei Abholung der gelben Säcke, die aktuellen Abstands- sowie Hygieneregeln einzuhalten sowie um Verständnis, dass es aufgrund der Sicherheitsmaßnahmen zu Wartezeiten kommen kann.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Geschäft nach Verstößen gegen Corona-Regeln geschlossen

Der Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Freitagnachmittag, 29. Januar 2021, ein Einzelhandelsgeschäft in Mitte wegen massiver Verstöße gegen Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie versiegelt. Während einer Kontrollfahrt bemerkten die Einsatzkräfte gegen 17.45 Uhr in dem Laden mehr als zehn Personen, die auf der kleinen Verkaufsfläche auf Stühlen saßen, sich dort unterhielten und teilweise Alkohol tranken. Im Gespräch mit dem KVD zeigte sich die Geschäftsinhaberin uneinsichtig und gab unter anderem an, die Corona-Regeln nicht zu kennen. Angesichts dessen war mit wiederholten Verstößen zu rechnen, sobald der KVD die Örtlichkeit verlassen würde. Nach Räumung des Geschäfts verschlossen die Einsatzkräfte die Eingänge und stellten die Schlüssel sicher.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Ludwigshafen führt Allgemeinverfügung weiter

Vor dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen schreibt Ludwigshafen die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Pandemie unverändert um zwei weitere Wochen fort. Dies bedeutet, dass die geltenden Regelungen im Stadtgebiet wie beispielweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Innenstadt und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5 Uhr bis 14. Februar 2021 einzuhalten sind.

„Wenngleich die Maßnahmen wie Maskenpflicht im Innenstadtbereich und nächtliche Ausgangsbeschränkungen mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte anscheinend Wirkung zeigen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, betont Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck. „Die positive Entwicklung der vergangenen Tage kann sich schnell wieder ändern. Nach wie vor ist die Lage in den Ludwigshafener Krankenhäusern angespannt und auch die Todesfallzahlen sind hoch. Um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die medizinische Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hält die Stadt an den bisherigen Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest. Wir werden nicht fahrlässig mit Menschenleben umgehen“, fügte Steinruck hinzu. Die zuletzt sinkenden Inzidenz-Werte könnten sich möglicherweise in zwei bis drei Wochen entlastend auf die Situation in den Krankenhäusern niederschlagen.

Info-Nummer 0621 5046000 am kommenden Wochenende geschaltet

Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung werden auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de eingestellt, sobald diese vorliegen. Basis der Regelungen in der Allgemeinverordnung bildet die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO).

Anlässlich der Verlängerung der Allgemeinverfügung wird das Informationstelefon unter der Rufnummer 0621 504-6000 auch am kommenden Wochenende am Samstag, 30., und Sonntag, 31. Januar 2021, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erreichbar sein, um Bürger*innen bei Fragen zu Corona und den geltenden Regelungen weiterzuhelfen. Danach ist die Hotline wie gewohnt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr geschaltet.

Bisher rund 2.200 Erstimpfungen in der Walzmühle durchgeführt

In der Walzmühle erhielten bisher zirka 2.200 Menschen die erste Dosis der Impfung gegen das Coronavirus. Aufgrund des derzeitigen Engpasses beim Impfstoff werden erst wieder ab dem 17. Februar Termine für Erstimpfungen vergeben, während alle Zweitimpfungen möglich sind. In der kommenden Woche sind für Zweitimpfungen rund 160 bis 170 Termine pro Tag vergeben worden. In den Senioren- und Pflegeheimen bekamen deren Bewohner*innen und Beschäftigte etwa 2.000 Impfdosen verabreicht.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Stadtbibliothek / Volkshochschule

Onlinekurs „WordPress In fünf Minuten zur eigenen Webseite“

Die Stadtbibliothek bietet am Montag, 8. Februar 2021, 16 bis 18 Uhr, einen Online-Kurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“ an. Der Online-Kurs unter Leitung von Marco Teufel zeigt in einfachen Schritten den Grundaufbau eines WordPress-Systems und die Erstellung einer eigenen Webseite. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.

Onlinekurs der VHS: Macarons selber machen – Valentinstagsedition

Eine Neuauflage des Macaronskurses der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen gibt es am Samstag, 13. Februar 2021. Der Kurs findet online von 15 bis 19 Uhr statt. Dabei erfahren die Teilnehmenden alles Wissenswerte zur Herstellung von Macarons und können am Ende des Kurses erste eigene Ergebnisse vorweisen. Die Dozentin zeigt, wie man das bunte französische Gebäck selbst herstellt und mit verschiedenen Füllungen bestückt. Da am Tag danach Valentinstag ist, wird die Dozentin auch zeigen, wie man Macarons in Herzform backt. Die Dozentin befindet sich zum Kurszeitpunkt – ebenso wie die Teilnehmenden – in ihrer eigenen Küche und überträgt den Kurs von dort. Er findet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Registrierung auf der Lernplattform erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldung. Dort, auf der Lernplattform liegt die Einkaufsliste für die Teilnehmenden bereit. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro, zusätzlich fallen die Lebensmittelkosten an. An Technik wird ein Laptop oder Tablet mit guter Internetverbindung und Lautsprechern benötigt. Eine Kamera und ein Mikrofon sind bei diesem Kurs für den Austausch mit der Dozentin und den anderen Teilnehmenden sinnvoll. Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 0621 504-2238 entgegen oder online auf www.vhs-lu.de.

Das Wohnzimmer-Workout: Ganzkörperkräftigung mit Hanteln als Onlinekurs der VHS

Sporteln in der eigenen Wohnung. Wer dies alleine, aber trotzdem in Gesellschaft machen möchte, ist richtig beim neuen Online-Kurs der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen, der am Montag, 15. Februar 2021, startet. An sechs Abenden, jeweils von 18 bis 18.45 Uhr, können die Teilnehmenden das eigene Wohnzimmer in ein Fitnessstudio verwandeln. Ziel dieses Kurses ist die Verbesserung von Beweglichkeit, Ausdauer, Koordination, Kräftigung der Muskulatur sowie der Körperwahrnehmung. Die Teilnehmenden lernen gezielte Übungen, um die Muskulatur des gesamten Körpers zu kräftigen und zu mobilisieren und die Ausdauer in Schwung zu bringen. Durch den Einsatz von Hanteln lässt sich die Intensität des Krafteinsatzes individuell gestalten. Anstelle von Hanteln können auch große oder kleine Wasserflaschen genutzt werden. Das gesamte Training ist auch ohne Hanteln machbar. Die Teilnehmenden benötigen eine Gymnastikmatte oder eine andere weiche und rutschfeste Unterlage, sowie ein bisschen Platz: So, dass sie sich mit ausgestreckten Armen um die eigene Achse drehen können. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Benötigt werden ein Laptop oder ein Tablet mit Internetverbindung und Lautsprecher. Die Gebühr beträgt 28 Euro. Anmeldungen sind online möglich unter der Adresse www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

VHS: Qualifizierung und Vorbereitung für ehrenamtliche Betreuer*innen

Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Ludwigshafen, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen eine Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen ab 17. Februar 2021 an. Der Kurs wird in diesem Jahr online angeboten, die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Videokonferenz.

Wer Interesse an der ehrenamtlichen Übernahme einer rechtlichen Betreuung hat oder bereits ehrenamtlich (auch im Familienkreis) eine rechtliche Betreuung übernommen hat wird in dem VHS-Kurs über Aufgaben und Anforderungen des Betreueramtes grundlegend informiert. Die gesetzliche Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert ein hohes Maß an persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. Die Schulung, die an sechs Mittwochabenden jeweils von 17.30 bis 19 Uhr stattfindet, qualifiziert die Betreuer*innen für die Aufgabe, sich der Belange von Menschen anzunehmen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine bietet darüber hinaus den Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Einzelberatung und weiterer Unterstützung in der konkreten Betreuungs-führung an. Regelmäßig Teilnehmende erhalten ein Abschlusszertifikat. Anmeldungen nimmt die VHS telefonisch entgegen unter 0621 504-2238 oder online auf www.vhs-lu.de. Weitere Informationen erhalten Interessierte bei Maité Steuerwald, Kommunaler Betreuungsverein der Stadt Ludwigshafen, Mitglied der AG Betreuungsvereine, Telefon 0621 504-2693, E-Mail an maite.steuerwald@ludwigshafen.de.

Eltern-Kind-Yoga an der VHS

An der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen findet an zwei Samstagen der Kurs „Eltern-Kind-Yoga“ statt. Die zwei Kurstermine sind 13. und 27. Februar 2021, jeweils von 16 bis 17.30 Uhr. Die Gebühr von 25 Euro gilt jeweils für die gesamte Familie. Kinderyoga ist ein ganzheitliches Konzept, bei dem die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern durch kreative Yoga- und Bewegungsspiele sowie Entspannungsübungen in Verbindung mit Liedern und Klängen die Yogawelt für sich entdecken können. Kinderyoga fördert Entspannung sowie Ruhe und lehrt die Kinder eine bessere Körperwahrnehmung sowie Körperhaltung. Geeignet ist der Kurs für Kinder ab drei Jahren. Er findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Teilnehmende sollten daher über einen Computer oder ein Tablet mit Internetverbindung verfügen. Sie benötigen dazu ausreichend Platz, damit sich alle Beteiligten bewegen können. Anmelden kann man sich im Internet unter www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.

Stadt Ludwigshafen am Rhein
08.02.2021

Landau und Kreis LD

Landtagswahl am 14. März 2021: Stadt Landau gibt Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten

Am 14. März wird in Rheinland-Pfalz gewählt.
Foto: Stadt Landau

Die Vorbereitungen für die Landtagswahl sind bei der Stadtverwaltung Landau mittlerweile in vollem Gange. Spätestens bis zum 21. Februar 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen durch einen Versanddienstleister zugestellt. Wer an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen.

Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen:

  1. Schriftlich durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Stadtverwaltung,
  2. online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
  3. online über die Homepage der Stadtverwaltung unter www.landau.de/wahlen,
  4. per Fax an 0 63 41/13 11 09 oder
  5. per Email an wahlen@landau.de.

Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!

Bei der Beantragung sind der Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirksnummer aus der Wahlbenachrichtigung anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich an die Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere, abweichende Adresse geschickt werden sollen, wird gebeten, diese abweichende Anschrift genau anzugeben.

Ab dem 22. Februar 2021 gibt es die Möglichkeit, während folgender Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen im Foyer des Alten Kaufhauses, Rathausplatz 9, 76829 Landau, persönlich zu beantragen:

  • Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
  • Montag – Mittwoch: 14 – 16 Uhr
  • Donnerstag: 14 – 18 Uhr
  • Samstag, 27. Februar: 9 – 11 Uhr
  • Samstag, 6. März: 9 – 11Uhr
  • Freitag, 12. März: 14 – 18 Uhr

Dort kann auch unmittelbar vor Ort die Stimme abgegeben werden.

Beim Besuch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung erforderlich, die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist allerdings pandemiebedingt begrenzt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.

Die Wahlberechtigten werden daher gebeten, auch die vielfältigen schriftlichen und elektronischen Möglichkeiten für die Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen zu nutzen.

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten roten Wahlbrief an die Stadtverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus, Marktstraße 50, Landau in der Pfalz eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss am Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bei Nutzung des Postweges wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens am 10. März 2021 zu versenden.

Über eventuelle Änderungen wird die Stadtverwaltung unverzüglich informieren.

Stadt Landau
06.02.2021

Personalnews aus dem Landauer Rathaus: Maik Hauptmann neuer Leiter des Bürgerbüros

Oberbürgermeister Thomas Hirsch (links) überreicht dem neuen Leiter der Abteilung Bürgerbüro, Maik Hauptmann, die Ernennungsurkunde.
Foto: Stadt Landau

Kompetente Hilfe in (fast) allen Lebenslagen: Wer in Landau ein Führungszeugnis beantragen, Ausweisdokumente verlängern oder eine Parkplakette erwerben möchte, ist im Bürgerbüro der Südpfalzmetropole im Erdgeschoss des Rathauses genau richtig. Neuer Leiter dieser dem Ordnungsamt zugehörigen Abteilung ist ab sofort Verwaltungsfachwirt Maik Hauptmann.

„Das Bürgerbüro ist die zentrale Anlaufstelle der Landauerinnen und Landauer für ein buntes Portfolio an Angelegenheiten und somit eine wichtige Visitenkarte unserer Stadt“, sagt Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der jetzt die Ernennungsurkunde an den neuen Abteilungsleiter übergeben hat.  Gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten Lukas Hartmann wünscht der Stadtchef Maik Hauptmann in der neuen Position alles Gute.

Maik Hauptmann war zuvor stellvertretender Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungsamt. Seit Anfang Februar hat er nun die Stelle beim Bürgerbüro inne und ist mit seinem engagierten siebenköpfigen Team für die Bürgerinnen und Bürger da. Die Servicezeiten des Bürgerbüros sind montags und mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr, dienstags und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie samstags von 9 bis 11 Uhr. Termine müssen vorab online unter https://termin.landau.de oder telefonisch über die Behördennummer 115 ausgemacht werden.

Stadt Landau
06.02.2021

Landtagswahl: Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen auf Briefwahl hin

Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) abgelehnt.

„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro auszuschließen.

Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen. Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler, vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.

Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten kommen.  

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2021

Zum Internationalen Frauentag: Gleichstellungsstelle stellt Programm zur Veranstaltungsreihe „Landauer FrauenZimmer“ vor – Start am 4. März mit südpfalzweitem Online-Workshop

Landaus Gleichstellungsbeauftragte Evi Julier bleibt mit ihrer Veranstaltungsreihe „Landauer FrauenZimmer“ auch während der Corona-Krise am Ball.
Foto: Stadt Landau

Trotz und vor allem auch wegen Corona am Ball bleiben: Das hat sich die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Landau, Evi Julier, mit der diesjährigen Veranstaltungsreihe zum Internationalen Frauentag als Ziel gesetzt. Los geht es am Donnerstag, 4. März, mit einem pfalzweiten Online-Workshop zum Thema Feminismus. Unter dem Namen „Landauer FrauenZimmer“ hat die städtische Gleichstellungsstelle gemeinsam mit zahlreichen Kooperationspartnerinnen und -partnern insgesamt 14 Veranstaltungen von, für und mit Frauen zusammengestellt. Aber auch Männer sind bei den Veranstaltungen natürlich herzlich willkommen! Geplant sind Angebote von A wie Autorinnenlesung bis Z wie Zaubershow – und das zum ersten Mal auch mit südpfalzübergreifenden Formaten. Interessierte werden Pandemie-bedingt gebeten, sich stets aktuell zu informieren, ob und in welcher Form die angekündigten Veranstaltungen angeboten werden können.

„Mit der Veranstaltungsreihe »Landauer FrauenZimmer« wollen wir, speziell auch in diesen besonderen Zeiten, »BegegnungsZimmer« für Frauen in Landau möglich machen – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „In der Krise zeigt sich einmal mehr die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Gut, dass wir in Landau – wie die »FrauenZimmer« zeigen – ein breites Netzwerk von Organisationen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen haben, die sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Vielen Dank dafür“, so der Stadtchef.

„Die Pandemie hat die nach wie vor bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern wieder sichtbarer gemacht“, ist Julier überzeugt. „Darum ist es wichtig, dass wir am Ball bleiben. Wir gehen keinen Schritt zurück auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte. „Bei den »Landauer FrauenZimmern« haben wir in diesem Jahr Corona-bedingt bewusst auf großformatige Angebote verzichtet. Aber als gnadenlose Optimistin, für die ich mich als Gleichstellungsbeauftragte halte, bin ich zuversichtlich, dass viele der geplanten Veranstaltungen zwischen März und Juni stattfinden können.“

Eine der größeren geplanten Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße ist das Orgelkonzert zum Thema „Starke Frauen in der Bibel“ mit der Stifts- und Bezirkskantorin Anna Linß sowie den Pfarrerinnen Heike Messerschmitt und Angelika Keller. Das Konzert soll am Sonntag, 7. März, ab 18 Uhr, in der Landauer Stiftskirche den Internationalen Frauentag einläuten.

Näheres zur Veranstaltungsreihe „Landauer FrauenZimmer“ sowie Informationen zur Anmeldung und Durchführung finden sich unter www.landau.de/frauenzimmer.

Stadt Landau
06.02.2021

Große Freude in der Südpfalzmetropole: Landau hat Top-Platzierung bei bundesweitem ADFC-Fahrradklimatest sicher

Landau ist fahrradfreundlicher geworden – hier Verkehrsdezernent Lukas Hartmann in der Königstraße, die für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet wurde.
Foto: Stadt Landau

Macht Radfahren in deiner Stadt Spaß oder ist es Stress? Diese Frage stellt der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) alle zwei Jahre beim bundesweiten Fahrradklimatest. Die Online-Umfrage unter Radfahrerinnen und Radfahrern fand im Herbst vergangenen Jahres bereits zum neunten Mal statt – und zum ersten Mal überhaupt steht die Stadt Landau richtig gut da. Wie gut? Das entscheidet sich am 16. März, wenn der ADFC und das Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse bei einer digitalen Auszeichnungsveranstaltung vorstellen. Fest steht aber schon jetzt: Landau gehört in zwei Kategorien zu den Bestplatzierten im Städteranking. Das teilt der ADFC jetzt in einem Schreiben an Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.

„Die Nominierung als eine der fahrradfreundlichsten Städte 2020 in Deutschland freut uns natürlich sehr und wir sind schon gespannt auf unsere Gesamtplatzierung sowie das Feedback der Radfahrerinnen und Radfahrern in den einzelnen Kategorien“, betont der OB. Die schlechten Platzierungen in der Vergangenheit habe die Stadt Landau stets sehr ernst genommen und kontinuierlich daran gearbeitet, die Voraussetzungen für ein gutes und sicheres Radfahren in Landau weiter zu verbessern, so der Stadtchef.

Hier fährt es sich gut: Der im vergangenen Jahr sanierte Queichtalradweg in Richtung Godramstein.
Foto: Stadt Landau

Besonders groß ist die Freude bei Verkehrsdezernent Lukas Hartmann, dessen Mobilitätsabteilung und Ordnungsamt im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur im Stadtgebiet umgesetzt haben. „Die für den Klimaschutz entscheidende Verkehrswende in Landau geht voran. Der Weg dorthin ist schwierig und viele Einzelentscheidungen sind umstritten, aber die gute Platzierung beim Fahrradklimatest bestätigt uns in unserem Vorgehen: Die Verkehrssicherheit zu steigern ist zusammen mit dem Klimaschutz für uns das Wichtigste.“

Im Zuge der Neuordnung der Innenstadtmobilität wurde im vergangenen Jahr u.a. die Königstraße für den gegenläufigen Radverkehr geöffnet – ein häufiger Kritikpunkt bei früheren Fahrradklimatests. Außerdem wurden das Leihfahrradsystem VRNnextbike eingeführt, das STADTRADELN wiederbelebt, mehr als 100 Fahrradbügel aufgestellt, zwei Radwege in Stadtdörfer erneuert, Aufstellflächen an Ampeln geschaffen und Vorbereitungen getroffen, um zusätzliche Fahrradstraßen auszuweisen.

Nach dem Projekt „Neue Innenstadtmobilität“ beginnen 2021 die Arbeiten am Maßnahmenpaket „Klimaschutz durch Radverkehr“. In diesem Zuge winken der Stadt Landau mehr als 7 Millionen Euro Bundesfördermittel. Zu den angestrebten Projekten zählt auch eine neue Radbrücke zur Anbindung des Schulzentrums Ost und des Horstrings am Hauptbahnhof, deren Ausgestaltung aktuell verwaltungsintern beraten wird.

Stadt Landau
06.02.2021

Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Landauer Eichbornstraße: Digitale Versammlung für Anwohnerinnen und Anwohner am 10. Februar

Die Eichbornstraße in Landau soll sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer gemacht werden – und gleichzeitig weiter ihre Funktion als wichtiger Zubringer der B10 zur Innenstadt wahrnehmen können.
Foto: Stadt Landau

Die Eichbornstraße in Landau soll sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer gemacht werden – und gleichzeitig weiter ihre Funktion als wichtiger Zubringer der B10 zur Innenstadt wahrnehmen können. Um diesen Spagat zu meistern, hat die städtische Mobilitätsabteilung eine Kompromisslösung erarbeitet, die am Mittwoch, 17. Februar, in den Mobilitätsausschuss eingebracht werden soll. Eine Woche zuvor, am Mittwoch, 10. Februar, ab 18 Uhr stellen Verkehrsdezernent Lukas Hartmann und Mobilitätsabteilungsleiter Ralf Bernhard die Planungen den Anwohnerinnen und Anwohnern bei einer digitalen Versammlung vor.

„Anwohnerinnen und Anwohner der Eichbornstraße hatten im vergangenen Jahr an die Verwaltung die Bitte herangetragen, den Verkehr zu beruhigen und einen Fahrradweg auszuweisen – auch mit Blick auf einen sicheren Schulweg. Da die Straße jedoch als Zubringer zur Innenstadt sowie als innerstädtischer Parkraum dient, mussten wir einen Kompromiss zwischen diesen verschiedenen Nutzungen des Straßenraums finden“, erläutert Beigeordneter Hartmann, der im Herbst vergangenen Jahres bereits einen Vor-Ort-Termin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern hatte und deren Wünsche aufnahm.

Die Anwohnerinnen und Anwohner werden per Wurfzettel über die digitale Versammlung informiert. Wer ebenfalls teilnehmen möchte, wird gebeten, sich beim Vorzimmer von Verkehrsdezernent Hartmann unter lara.britting@landau.de anzumelden.

Stadt Landau
06.02.2021

Corona

Corona-Krise: Stadt Landau setzt Elternbeiträge für betreuende Grundschulen auch im Februar aus – Beiträge für Stadtholding-Kitas werden teilweise zurückerstattet

Corona-Krise: Die Stadt Landau setzt die Elternbeiträge für betreuende Grundschulen auch im Februar aus.
Foto: Stadt Landau

#miteinanderinLD: Deutschland befindet sich nach wie vor im Lockdown und die ursprünglich für 1. Februar geplante Wiederaufnahme des Unterrichts an rheinland-pfälzischen Grundschulen wurde verschoben. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Landau beschlossen, die Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung an Grundschulen nicht nur im Januar, sondern auch für den Monat Februar auszusetzen.

Und auch in den Kitas in Trägerschaft der städtischen Tochtergesellschaft SH-Jugend & Soziales gGmbH wird die aktuelle Lage nach wie vor berücksichtigt: Eltern, deren Kinder die Einrichtung während eines gesamten Monats nicht besuchen, bekommen den entrichteten Beitrag zurückerstattet.

„Trotz der weiterhin bestehenden Möglichkeit der Notbetreuung stehen Familien mit Kindern durch den Wegfall des regulären Betreuungsangebots vor besonderen Herausforderungen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Darum haben wir entschieden, ihnen ähnlich wie im vergangenen Jahr zumindest die finanzielle Last der Elternbeiträge abzunehmen“, so der Stadtchef. Rückblick: Im Jahr 2020 hatte die Stadtverwaltung für den Zeitraum von April bis Juli auf die Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung in den Grundschulen in Höhe von monatlich rund 13.000 Euro und in den Monaten April und Mai auf die kompletten Elternbeiträge für alle Kitas in Höhe von etwa 35.000 Euro monatlich verzichtet.

Stadt Landau
06.02.2021

Wo kann ich mich in SÜW und Landau testen lassen? Kreis und Stadt stellen Übersicht über Corona-Testmöglichkeiten zusammen

Wo kann ich mich bei Verdacht auf eine Corona-Infektion testen lassen? Der Landkreis Südliche Weinstraße und die Stadt Landau haben die Testmöglichkeiten zusammengestellt.
Foto: Stadt Landau

Wo kann ich mich auf das Corona-Virus testen lassen? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Stadt Landau haben auf Anregung von Landrat Dietmar Seefeldt und OB Thomas Hirsch aus diesem Grund die Testmöglichkeiten in der Region zusammengetragen und auf den Internetseiten www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php und www.landau.de/corona als Service für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht.

Die Testmöglichkeiten in der Stadt Landau und im Landkreis SÜW im Kurzüberblick:

PCR-Testmöglichkeiten

Das gemeinsame Diagnosezentrum der Stadt Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße am Standort Landau testet Personen aus Stadt und Kreis mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt an das Diagnosezentrum gemeldet werden. Die Betriebszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 13 bis 19 Uhr. Die Zufahrt erfolgt über die Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.

Hausärztinnen und Hausärzte, die PCR-Testungen durchführen, finden sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus.

Anlaufstellen für Antigen-Schnelltests für alle Personengruppen

Das Testzentrum in der Elmar-Weiller-Festhalle in der Bonifatiusstraße 22 in Herxheim wird privat durch die REHA med Gesundheitspark GmbH betrieben. Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich online unter www.coronatest-herxheim.de. Testungen finden jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr statt. Die Kosten betragen 35 Euro.

Die DLRG Ortsgruppe Landau betreibt ein Corona-Schnelltestzentrum in der Stettiner Straße 4 in Landau. Aktuell können sich dort folgende Personengruppen testen lassen:

  • Besucherinnen und Besucher, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von teilnehmenden Altersheimen, die eine entsprechende Freigabe durch die Altenpflegeeinrichtungen erhalten haben
  • Personen, die einen Berechtigungsschein des Landesamts für Soziales, Jugend und Versorgung erhalten haben
  • Privatpersonen auf eigene Kosten (30 Euro)

Testungen finden montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10 bis 17 Uhr statt. Telefon: 0 63 41/9 28 78 16. E-Mail: schnelltestzentrum@landau.dlrg.de.

Das Coronatest Landau Drive in der Albert-Einstein-Straße 8 in Landau wird privat durch die XG Partners GmbH betrieben. Testungen finden montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr statt. Die Kosten betragen 34,90 Euro. Telefon: 01 76/64 66 58 77. Internet: www.coronatest-landau.de.

Testungen unter Vorlage eines Berechtigungsscheins

Verschiedene Testeinrichtungen nehmen bis zum 31. März 2021 auf freiwilliger Basis Schnelltests von Lehrkräften, erzieherischen und sozialpädagogischen Fachkräften sowie sonstigem Personal in Schulen, Kindertagesstätten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung unter Vorlage eines Berechtigungsscheins vor. Bitte beachten: Der Berechtigungsschein wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung ausgestellt.

  • Zahnarztpraxis Dr. Engelien
  • Obere Hauptstraße 13
  • 76863 Herxheim
  • Telefon: 0 72 76/91 92 91
  • Sprechstunde Dr. Ralf Glanz
  • Hauptstraße 8
  • 67489 Kirrweiler
  • Telefon: 0 63 21/9 57 50 oder 0 63 21/95 75 17
  • Sprechstunde Ortwin Bitzer
  • Poststraße 1
  • 76829 Landau
  • Telefon: 0 63 41/8 30 21
  • DRK-Kreisverband Landau e.V.
  • Am alten Güterbahnhof 5
  • 76829 Landau
  • Ansprechpartnerin: Frau Höfer, DRK Sozialdienstkooperation Landau und SÜW

Die Auflistung stellt einen Überblick über die Testmöglichkeiten in Kreis und Stadt dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße: Parkplatzkonzept liegt vor

Im Gewerbepark am Messegelände in Landau entsteht aktuell ein zweites Impfzentrum für die Südpfalz.
Foto: Stadt Landau

In der Albert-Einstein-Straße 29 in Landau entsteht aktuell ein weiteres Impfzentrum für die Südpfalz, das voraussichtlich am Montag, 22. Februar, seinen Betrieb aufnehmen soll. Im gemeinsamen Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße sollen künftig Menschen aus der Stadt Landau sowie großen Teilen des Landkreises Südliche Weinstraße ihre Corona-Schutzimpfungen erhalten. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat die Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den Impfkoordinatoren vor Ort und den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung ein Parkplatzkonzept erarbeitet.

Dieses sieht vor, dass gekennzeichnete Parkflächen an der Albert-Einstein-Straße, der Max-Planck-Straße und der Gustav-Hertz-Straße für die Besucherinnen und Besucher des Impfzentrums reserviert werden. Entsprechende Schilder wurden bereits aufgestellt, sind aktuell allerdings noch durchgestrichen und treten voraussichtlich 72 Stunden vor Start des neuen Impfzentrums in Kraft. Die Besucherinnen und Besucher sollen für die Dauer von 2 Stunden mit Parkscheibe auf den reservierten Parkplätzen parken dürfen.

Das Parkplatzkonzept für das neue Impfzentrum liegt vor.
Foto: Stadt Landau

Um eine gute Erreichbarkeit des neuen Impfzentrums zu garantieren, wird die Stadt zudem inner- und überörtlich entsprechende Hinweisschilder anbringen.

Das Parkplatzkonzept wird während des Betriebs des Impfzentrums fortwährend evaluiert und bei Bedarf modifiziert, um einen möglichst reibungslosen Impfvorgang, aber auch einen möglichst reibungslosen Verkehr im Gebiet gewährleisten zu können. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die Gewerbetreibenden im D9 bereits über die geänderte Parkplatzsituation informiert.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
06.02.2021

Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau

Freitag (05.02.2021)

Nach aktuellem Stand (05.02.2021, 10:18 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 22 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.382 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 2.833 Personen sind gesundet*.
Leider müssen acht neue Todesfälle verzeichnet werden: Aufgrund von Unstimmigkeiten in der Meldekette sind dem Gesundheitsamt nachträglich sechs Todesfälle bekannt geworden, die bereits einige Wochen zurückliegen. Zwei weitere Todesfälle sind aktuell verstorben. Es handelt sich bei allen Verstorbenen um ältere Personen, die an oder mit COVID-19 verstorben sind. Stadt Landau: eine weibliche Person, Verbandsgemeinde Annweiler: eine weibliche Person, Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: eine weibliche und drei männliche Personen, Verbandsgemeinde Landau-Land: eine männliche Person und Verbandsgemeinde Edenkoben: eine weibliche Person.  Insgesamt sind 114 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen betroffen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 301 Personen (252 davon gesundet, 7 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:502 Personen (436 davon gesundet, 15 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 466 Personen (367 davon gesundet, 16 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 357 Personen (321 davon gesundet, 16 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 256 Personen (213 davon gesundet, 11 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 140 Personen (119 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 300 Personen (241 davon gesundet, 18 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.060 Personen (884 davon gesundet, 28 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Donnerstag (04.02.2021)

Nach aktuellem Stand (04.02.2021, 11:31 Uhr) haben sich seit der gestrigen Meldung 24 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.360 Fälle im Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt übermittelt. 2.800 Personen sind gesundet*. Leider müssen vier neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt sich um eine männliche, ältere Person aus der Stadt Landau, eine weibliche, ältere Person aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und um zwei weibliche, ältere Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach, die alle mit oder an COVID-19 verstorben sind. Insgesamt sind 106 Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.

Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:

Klinikum Landau-Südliche Weinstraße, Standort Landau

1 Mitarbeiter wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Seniorenheim Ludwigshöhe Edenkoben

2 Mitarbeiter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Römergarten Residenz Offenbach

2 Mitarbeiter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.

Aus Datenschutzgründen wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche Personen beziehen.

  • Verbandsgemeinde Annweiler: 297 Personen (251 davon gesundet, 6 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:495 Personen (436 davon gesundet, 11 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Edenkoben: 463 Personen (365 davon gesundet, 15 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Herxheim: 357 Personen (316 davon gesundet, 16 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Landau-Land: 255 Personen (211 davon gesundet, 10 verstorben)
  • Verbandsgemeinde Maikammer: 139 Personen (118 davon gesundet, 3 verstorben)
  • Hinweis: Am 2. Februar 2021 wurde eine verstorbene Person in der Verbandsgemeinde Maikammer textlich gemeldet. In der hiesigen Zahlenmeldung wurde sie jedoch fälschlicherweise nicht eingerechnet. Dieser Fehler wurde nun korrigiert.
  • Verbandsgemeinde Offenbach: 299 Personen (241 davon gesundet, 18 verstorben)
  • Stadt Landau: 1.055 Personen (862 davon gesundet, 27 verstorben).

*Eine Person gilt als gesundet und wird aus der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9 und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.

Informationen zum Thema Coronavirus finden Sie auf der Homepage des Landkreises: www.suedliche-weinstrasse.de. Die aktuellen 7-Tage-Inzidenzwerte sind unter www.corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-warn-und-aktionsplan-rlp/ zu finden.

Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau
06.02.2021

Germersheim und Landkreis Germersheim

Landtagswahl: Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen auf Briefwahl hin

Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) abgelehnt.

„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro auszuschließen.

Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen. Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler, vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.

Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten kommen.  

Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.

Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz
06.02.2020

Starke Frauen – was stärkt Frauen?

Veranstaltungsreihe zum Internationalen Frauentag im Landkreis Germersheim

„Optimismus, Zusammenhalt und Unterstützung, Frauen für und mit Frauen – das ist es, was die Veranstaltungsreihe zum internationalen Frauentag vermitteln soll. Ich denke, es ist für alle was dabei und Frauen und Mädchen werden diese Angebote annehmen und schätzen“, fasst Lisa-Marie Trog, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim, zusammen. Sie hat eine Reihe an Veranstaltungen organisiert, die anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) über mehrere Wochen hinweg verteilt stattfinden. „Das ist eine Premiere“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich hoffe, dass uns Corona nicht zu sehr einen Strich durch die Rechnung macht. Denn das Angebot ist vielfältig und mit viel Engagement zusammengestellt. Allen Interessierten und Teilnehmenden wünsche ich schon heute gute Erfahrungen und ein gutes Miteinander.“

Unterstützung bei den kulturellen, abwechslungsreichen und informativen Veranstaltungen hat die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Germersheim durch einige Kooperationspartnern*innen, bspw. dem Deutschen Frauenring, der Kreisvolkshochschule und den Gleichstellungsbeauftragten aus SÜW, Landau und der Stadt Germersheim.

„Die Veranstaltungen sollen das Selbstbewusstsein der Frauen stärken, aber auch darauf aufmerksam machen, welche starke Rolle sie in der Gesellschaft spielen. Denn Ungleichheit bzw. Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern ist in vielen Bereichen immer noch Teil der Realität“, so Trog. Von Natur, Geschichte, Ehrenamt bis Handwerk und Psychologie bieten die Veranstaltungen eine gute Abwechslung.

Die erste Veranstaltung startet am Donnerstag, 4. März 2021, 18 bis 19.30 Uhr. Es ist ein interaktiver Online-Workshop mit dem Titel „Wer braucht Feminismus“ und ersetzt die gleichnamige Ausstellung, die in Speyer geplant und corona-bedingt ausgefallen war.

Dann geht es vom 7. März bis 26. Juni weiter. Die elf Veranstaltungen umfassen Yogakurse, Fachvorträge zum Thema Feminismus oder Resilienz, bieten neben geschichtlichen Informationen, wie bei der Hebammenführung oder der Fahrt auf dem Römerschiff, auch musikalische Besonderheiten bei einem Orgelkonzert oder dem Autor*innen und Musiker*innen-Abend. Aktiv werden heißt es in den beiden Veranstaltungen „Vom Klumpen bis zum gebrannten Stück“ und beim Besuch im Lehrbienenstand in Büchelberg. Aufmerksam auf das Ehrenamt macht die Veranstaltung „25 Jahre Deutscher Frauenring“.

Landrat Brechtel dankt der Gleichstellungsbeauftragten, Lisa-Marie Trog, und ihren Kooperationspartner*innen für die schnelle Realisierung der Reihe und wünscht den Organisatorinnen, dass die „Angebote gut besucht sind und dem Thema damit die notwendige Beachtung geschenkt wird.“

Den Veranstaltungs-Flyer sowie mögliche Programmänderungen und Alternativveranstaltungen finden Interessierte auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/gleichstellung.

Oder lesen sie den Flyer hier als pdf:

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Schulbuchausleihe im Schuljahr 2021/2022: Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2021

Noch bis zum 15. März 2021 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022 in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II, Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung Germersheim hin.

Die Anträge müssen fristgerecht und mit den entsprechenden Unterlagen bei den Schulsekretariaten oder direkt bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein.

Ausführliche Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Landtagswahl: Landräte und OB weisen auf die Möglichkeit der Briefwahl hin – Prüfanträge an Landeswahlleiter gestellt

Die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin.
Foto: Stadt Landau

In sechs Wochen findet die Landtagswahl statt und auch wenn die Fallzahlen langsam sinken, so gibt das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen noch keinen Grund zum Aufatmen: Deshalb weisen die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW),
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch die Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin. Im Einvernehmen mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und Ortsvorstehern haben sie darüber hinaus Prüfanträge beim Landeswahlleiter gestellt, der beurteilen soll, ob die Landtagswahl in den Wahlkreisen 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) verfassungsrechtlich als reine Briefwahlen durchgeführt werden könnten.

Die Kreischefs und der Stadtchef, die zugleich Kreiswahlleiter für die jeweiligen Wahlkreise sind, betonen: „Die Kreisspitzen und die Stadtspitze sowie alle Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Städte sowie die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher in der Stadt Landau haben sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeit einer reinen Briefwahl prüfen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst wenige Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes haben. Wir können nicht in die Glaskugel schauen und auch wenn der Inzidenzwert keine Rolle bei der Bewertung der Coronalage am Wahltag spielen soll, ist es doch unwahrscheinlich, dass bei der in den Wahlkreisen vorherrschenden epidemiologischen Lage in rund sechs Wochen ein Inzidenzwert vorliegt, der unter 50 liegt. Wir denken hier an den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger und nicht zuletzt an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so die Landräte Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und OB Thomas Hirsch. Sechs Wochen vor der Wahl bestehe die Möglichkeit, die Weichen für eine Briefwahl am Wahltag zu stellen und dies zu genehmigen.

Bei einer angeordneten Briefwahl müssten die Bürgerinnen und Bürger zur Beantragung der Briefwahl die Verwaltungen nicht aufsuchen, weil die Wahlberechtigten die Unterlagen direkt nach Haus übersandt bekämen. Somit würde eine persönliche Vorsprache entfallen und auch die Wahlmöglichkeit in den Verbandsgemeinden und Städten, die nach dem Landeswahlgesetz vorgehalten werden muss.

Sollte der Landeswahlleiter zu dem Ergebnis kommen, dass eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich nicht möglich ist, sehen Seefeldt, Brechtel und Hirsch die Abstimmung per Brief als wichtigen Schritt zur Pandemiebekämpfung: „Wir sind einhellig der Meinung, dass die Briefwahl die Möglichkeit bietet, um nichterforderliche Kontakte und weitere Ansteckungen zu vermeiden und um sich und andere zu schützen.“

Unabhängig vom Ausgang des Prüfantrags können ab sofort die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden.

Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau
06.02.2020

Vogelgrippevirus H5N8 – Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben

Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung

Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim noch keinen Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8. Da er aber bei mehreren verendeten Vögeln in einem Vogelpark im Nachbarlandkreis nachgewiesen wurde, muss entlang der Rheinschiene im Landkreis Germersheim alles Geflügel in gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die dazu von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2021. Von der Aufstallungsanordnung betroffene sind drei Betriebe mit jeweils mehr 1000 Tieren sowie ca. 220 sonstige Geflügelhaltungen, bspw. Hobbytierhaltungen, betroffen.

„Noch gibt es in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Leider gib es kein milderes Mittel al die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten“, erläutert Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich bitte alle betroffenen Geflügelhalter um Verständnis und ihre Mithilfe. Denn die Tierseuche ist hochansteckend und kann ganze Vogelbestände vernichten.“

Da ein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel als sehr wahrscheinlich gilt, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort in unterm genannten Gebiet ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge (z.B. Wildvogelkot) geschützt und mit einer Seitenabgrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere). Netze oder Gitter zur Abgrenzung nach oben dürfen eine maximale Maschenweite von 25 mm aufweisen.

Durch die geografische Lage des Landkreises Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebieten gibt es eine Vielzahl von Gebieten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservögeln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen können. Die Aufstallungsverordnung gilt von der nördliche bis zur südlichen Kreisgrenze, im Osten bildet der Rhein die Grenze. Im Westen verläuft sie entlang der Bahnlinie Wörth-Lauterbourg Richtung Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B 9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle folgt die Aufstallungsgrenze der B 9 nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim. (Vgl. Karte)

Betrachten Sie die Karte der Aufstallungsgrenze hier als pdf:

Die Veterinäre der Kreisverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzeigen muss, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.

Auch ergeht die dringende Bitte, dass tot aufgefundenes wildes Wassergeflügel sowie Greifvögel der Kreisverwaltung, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, gemeldet wird. „Bitte berühren Sie keine Wildvogelkadaver und informieren Sie uns lediglich darüber. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des hochansteckenden Vogelpest-Erregers zu verhindern“, ergänzt Landrat Brechtel.

Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 5/2021 des Landkreises Germersheim) ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, zu finden.

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021

Corona

Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim

Freitag (5. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 190 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3132 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+13).

VG / Stadt Ort Infizierte seit Beginn der Pandemie Aktuell infizierte Personen Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach Berg 32 3 29 0
  Hagenbach 138 2 121 15
  Neuburg 69 1 65 3
  Scheibenhardt 13 0 13 0
  Summen 252 6 228 18
Wörth Maximiliansau 137 2 134 1
  Schaidt 16 2 14 0
  Wörth, Stadt 259 7 248 4
  Büchelberg 22 3 19 0
  Summen 434 14 415 5
VG Kandel Erlenbach 9 0 9 0
  Freckenfeld 28 1 27 0
  Kandel 153 7 143 3
  Minfeld 30 2 28 0
  Steinweiler 40 4 36 0
  Vollmersweiler 1 0 1 0
  Winden 19 0 18 1
  Summen 280 14 262 4
VG Jockgrim Hatzenbühl 43 10 33 0
  Jockgrim 140 9 126 5
  Neupotz 29 4 22 3
  Rheinzabern 86 11 73 2
  Summen 298 34 254 10
VG Rülzheim Hördt 64 9 55 0
  Kuhardt 47 1 46 0
  Leimersheim 43 0 42 1
  Rülzheim 167 10 153 4
  Summen 321 20 296 5
VG Bellheim Bellheim 270 8 236 26
  Knittelsheim 26 1 25 0
  Ottersheim 46 6 40 0
  Zeiskam 45 1 44 0
  Summen 387 16 345 26
 Germersheim + So Summen 647 38 599 10
VG Lingenfeld Freisbach 37 2 34 1
  Lingenfeld 180 35 141 4
  Lustadt 63 2 60 1
  Schwegenheim 103 1 102 0
  Weingarten 59 1 57 1
  Westheim 71 7 58 6
  Summen 513 48 452 13
  Endsummen 3132 190 2851 91

Donnerstag (4. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 194 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3119 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+10).

Mittwoch (3. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 198 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3109 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+19).

Dienstag (2. Februar 2021)

Aktuell gibt es im Landkreis Germersheim 218 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft sich auf 3090 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).

Kreisverwaltung Germersheim
06.02.2021