Verlegung von Wahlbezirken in die Kolpinghalle / Wahlbezirk 02 ist vom Statistischen Landesamt als repräsentativer Wahlbezirk ausgewählt worden
Am Sonntag, 14. März, findet die Landtagswahl statt. Neben der Möglichkeit Briefwahl zu nutzen, können die Wähler/innen am Wahltag aber auch wie gewohnt in insgesamt 16 Urnenwahlbezirken zwischen 8 und 18 Uhr ihre Stimme abgeben.
Um alle Wahlbezirke barrierefrei zugängig zu gestalten, werden die bisher in der Südstadtschule ansässigen Wahlbezirke 13 und 14 in die Kolpinghalle verlegt. Dorthin werden auch die bisher im GRN Seniorenzentrum ansässigen Wahlbezirke 15 und 16 verlegt, da aufgrund der Corona-Pandemie ein freier Zugang in das Seniorenzentrum zum Schutz der dortigen Bewohner/innen nicht mehr möglich ist. Die übrigen Wahllokale sind an den bisherigen Standorten verblieben. Die Anschrift des jeweiligen Wahllokals ist auf der Wahlbenachrichtigung vermerkt.
Um in Pandemiezeiten eine sichere Wahl stattfinden zu lassen, erhöht die Stadtverwaltung die Hygieneregeln am Wahltag in den Wahllokalen.
Alle Wahlhelfer/innen werden mit medizinischen/ FFP2 Masken, Desinfektionsmitteln und Plexiglasschutzwänden ausgerüstet. Zur Wahl stehen Einwegkugelschreiber in ausreichender Menge zur Verfügung. Jede/r Wahlberechtigte kann gerne auch einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. In sämtlichen Wahlgebäuden wird Maskenpflicht herrschen und mittels Plakaten/ Aushängen auf die Einhaltung der AHA-Regeln hingewiesen. Es sind in jedem Wahlbezirk ein/e zusätzliche/r Wahlhelfer/in eingeteilt, der/die sich um die Einhaltung der Hygieneregeln kümmern wird.
Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wird repräsentativer Wahlbezirk
Der Wahlbezirk 02 in der Turnhalle Hildaschule wurde vom Statistischen Landesamt als so genannter Stichprobenwahlbezirk ausgewählt. Dort werden zusätzlich zur Stimmabgabe auch die Geschlechts- und Altersgliederung der Wahlberechtigten sowie die Stimmabgabe für die einzelnen Wahlvorschläge nach Geschlecht und Altersgruppen der Wähler erfasst. Der Wahlbezirk umfasst die Antonistraße, Gustav-Hummel-Straße, Heidelberger Straße, Ludwigstraße, Maximilianstraße, Wilhelmstraße, Augustastraße, Blumenstraße, Gartenstraße, Gutenbergstraße, Leopoldstraße, Luisenstraße, Schulstraße, Schützenstraße und die Viktoriastraße. In diesem Wahllokal werden daher für wahlstatistische Auszählungen ausschließlich und verpflichtend Stimmzettel verwendet, auf denen das Geschlecht und das Geburtsjahr (in 6 Altersgruppen) vermerkt sind.
Stadtverwaltung Schwetzingen 01.03.2021
Aus dem Technischen Ausschuss vom 24.2.2021
„Beschaffung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr
Die Firma Jerg Feuerwehr- & Umwelttechnik GmbH aus Mietingen-Baltringen erhält zum Angebotspreis von 150.234,53 EUR den Auftrag für die Lieferung eines Abrollbehälters Gefahrgut/ Technik für die Freiwillige Feuerwehr. Bei dem Abrollbehälter handelt es sich um einen wechselbaren feuerfesten Aufbau zum Transport und zur Lagerung von feuertechnischem Spezialgerät. Die Stadt hat ihn für das im Jahr 2020 beauftragte Wechselladerfahrzeug beschafft. Durch diese Beschaffung kann auf das Feuerwehrfahrzeug Gerätewagen-Atemschutz verzichtet werden. Die Verwaltung wird das Fahrzeug gegen Höchstgebot verkaufen. Die Beschaffung des Abrollbehälters wird mit 33.000 EUR vom Land bezuschusst.
Nach Brand im Hotel Atlanta – Endabrechnung für Ausweichunterkunft Hockenheim liegt vor
Durch einen Brand in dem für die Unterbringung von Flüchtlingen angemieteten Hotel Atlanta im August 2019, war die Unterkunft unbewohnbar geworden. Das Hotel Atlanta wurde bis Mitte Dezember 2020 saniert. In diesem Zeitraum brachte die Stadt die Bewohner in einer Ausweichunterkunft in Hockenheim unter. Die Mietkosten (ohne Nebenkosten) für diese Ausweichunterkunft belaufen sich auf insgesamt 137.200 EUR. Darüber hinaus sind Kosten in Höhe von rund 6.650 EUR für Grundreinigung und 5.350 EUR für die Reparatur von entstandenen Schäden dazu gekommen. Den Gesamtkosten in Höhe von 149.200 EUR für die Ausweichunterkunft in Hockenheim stehen im gleichen Zeitraum Minderausgaben in Höhe von 250.000 EUR durch den Wegfall der Mietkosten für das Hotel Atlanta gegenüber.“
Es kann losgehen: Stadt Landau startet mit Ablassen des Wassers aus dem Schwanenweiher
Alles muss raus: Die Stadt
Landau hat jetzt mit der Sanierung des Schwanenweihers im Ostpark begonnen. In
einem ersten Schritt wird das Weiherwasser aktuell wie angekündigt in die
Kanalisation abgelassen. Nach einer ausgiebigen Trocknungsphase soll der
zurückbleibende Schlamm voraussichtlich zum Jahreswechsel 2021/2022 abgetragen
werden. Dann startet der eigentliche Umbau des Weihers – inklusive Vertiefung
und Abdichtung des Gewässers.
„In den vergangenen zehn
Jahren wurde am Schwanenweiher alles Mögliche unternommen, um die Qualität des
Gewässers zu verbessern“, so Umweltdezernent Lukas Hartmann. Vom Besatz mit
Hechten bis zum Einleiten von Queichwasser habe dem Weiher aber nichts
langfristig helfen können. „Seit den Voruntersuchungen zur jetzigen Sanierung
wissen wir, dass der Weiherboden undicht und damit ein wichtiger Faktor für die
schlechte Wasserqualität ist“, erklärt Hartmann. „Darum wird es jetzt Zeit für
einen echten Neustart für Schwanenweiher und Ostpark.“
Wie sieht das genaue Vorgehen
aus? Zunächst lässt die Stadt über die Kanalisation das Wasser aus dem
Schwanenweiher ab. Parallel dazu werden von beauftragten Fachfirmen die Fische
aus dem Weiher entnommen, heimische Arten in andere Gewässer gebracht und nicht-heimische
Arten in Zoos bzw. im Landauer Reptilium verfüttert. Dann muss die etwa 15 Zentimeter
hohe Faulschlammschicht auf dem Boden des Weihers, die zur schlechten
Wasserqualität entscheidend beiträgt, trockengelegt werden.
„Die Mineralisierung, also
die Umwandlung der organischen in mineralische Bestandteile, dauert voraussichtlich
mehr als neun Monate“, berichtet Sabine Klein, Leiterin der Grünflächenabteilung
des städtischen Umweltamts. „Sobald der Schlamm komplett abgetrocknet ist, wird
er dann bei der Abdichtung des Gewässerbodens sowie im Uferbereich als
Landzunge verbaut.“ Bis es soweit ist, soll der Schwanenweiher zwar trocken,
aber nicht brachliegen: Über die Sommermonate möchte die städtische
Grünflächenabteilung den Grund des Weihers durch das Einbringen einer
Saatmischung in ein farbenfrohes Blütenmeer verwandeln. Dann sollen dort
beispielsweise Klatschmohn und Kornblumen wachsen.
Wichtiger Hinweis: Während der Trocknungszeit suchen sich die Gänse und Enten, die jetzt am Schwanenweiher leben, andere Gewässer als Lebensraum. „Die Parkbesucherinnen und Parkbesucher mag das traurig stimmen, doch das Umweltamt ist froh darüber – denn die Fütterung der Wasservögel lockt immer mehr Vögel an. Durch das Einbringen von Brotresten und schlussendlich auch durch den Vogelkot werden viele zusätzliche Nährstoffe in den Schwanenweiher eingebracht. Das wiederum ist schlecht für die Wasserqualität und die Entwicklung des Gewässers“, erläutert Sabine Klein.
Die Gewässersanierung ist
aber nur ein Teil des knapp 3,9 Millionen Euro schweren Maßnahmenpakets zur
Neugestaltung des Ostparks. Außerdem werden u.a. die Wege erneuert, die
Festungsmauer und die Aussichtskanzel stabilisiert, neue Spiel-, Sport-, Bewegungs-
und Aufenthaltsmöglichkeiten geschaffen, eine WC-Anlage installiert und die
Beleuchtung verbessert. Das Ziel: Begegnungen und Bewegung fördern und so für
eine höhere Attraktivität, eine bessere soziale Durchmischung und weniger
Angsträume sorgen.
Während der Arbeiten zur Trockenlegung des Schwanenweihers bleiben die Wege im Ostpark für voraussichtlich zwei Wochen gesperrt. In dieser Zeit kann es auch zu einer Geruchsbelästigung durch entweichende Faulgase kommen.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 23.02.2021
Kulturzentrum Altes Kaufhaus: Ziffernblatt der Uhr des denkmalgeschützten Gebäudes am Landauer Rathausplatz wird restauriert
Moment mal, fehlt da nicht etwas? In den kommenden vier bis sechs Wochen müssen die Landauerinnen und Landauer auf die große Uhr am Alten Kaufhaus verzichten. Das Ziffernblatt am denkmalgeschützten Gebäude am Rathausplatz wird restauriert und wurde dafür jetzt von einer beauftragten Fachfirma abmontiert.
Das rund 100 Kilogramm schwere Stahlgestell ist über die Jahre stark korrodiert, was für die unschönen „Schlieren“ an der Fassade des Gebäudes sorgt. Bevor die Uhr frisch lackiert und mit neuer Vergoldung wieder an ihren angestammten Platz zurückkehren kann, wird daher auch die Fassade gereinigt. Die Kosten der Maßnahme, für die das städtische Gebäudemanagement verantwortlich zeichnet, belaufen sich auf rund 3.000 Euro.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 23.02.2021
Stadtbibliothek Landau erweitert digitales Angebot: Über OverDrive Rheinland-Pfalz große Auswahl englischsprachiger eMedien für Nutzerinnen und Nutzer verfügbar
„In English
please“: Mit OverDrive Rheinland Pfalz ergänzt die Stadtbibliothek Landau ab sofort
zusammen mit rund 50 anderen Bibliotheken in Rheinland-Pfalz ihr Onleihe-Angebot
um eMedien in englischer Sprache. Unter https://rlp.overdrive.com sowie über die zugehörige App Libby erhalten
Nutzerinnen und Nutzer der Landauer Einrichtung kostenfreien Zugang zu englischsprachigen
eBooks und Hörbüchern.
„Ich freue
mich, dass wir die Landauerinnen und Landauer auf diese Weise dabei
unterstützen, ihre Englischkenntnisse zu trainieren und auszubauen. Dieses
Angebot dürfte vor allem auch für Schülerinnen und Schüler wie auch für
Studierende von großem Interesse sein“, erklärt Bürgermeister Dr. Maximilian
Ingenthron und wünscht den Nutzerinnen und Nutzern ganz viel Lese- und Hörspaß.
Und so
funktioniert’s: Bibliotheksnutzerinnen und -nutzer wählen unter rlp.overdrive.com oder über die kostenfreie OverDrive-App
Libby ihre Heimatbibliothek aus, loggen sich mit Nutzernummer und persönlichem
Passwort ein und können dann im Angebot stöbern. Gewünschte digitale Medien
können für einen Zeitraum von sieben bis 21 Tagen entliehen werden.
Mit der
Onleihe Rheinland-Pfalz bieten rund 85 Bibliotheken in Rheinland-Pfalz ihren
Nutzerinnen und Nutzern schon seit einigen Jahren erfolgreich eBooks und
Hörbücher, aber auch Zeitschriften, Zeitungen und eLearning-Angebote zur
digitalen Nutzung und Ausleihe an. OverDrive Rheinland-Pfalz ergänzt dieses
Angebot nun im englischsprachigen Bereich. Die Angebote werden vom
Landesbibliothekszentrum Rheinland-Pfalz (LBZ) koordiniert und vom Land
Rheinland-Pfalz gefördert.
Für weitere Informationen zum Angebot stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek Landau telefonisch unter 0 63 41/13 43 20 sowie per Mail an stadtbibliothek@landau.de zur Verfügung.
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: OverDrive Rheinland Pfalz 23.02.2021
Landtagswahl in Zeiten von Corona: Bereits rund 7.000 Anträge auf Briefwahl in Landau – Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus ab sofort geöffnet
Die
Vorbereitungen für die Landtagswahl am 14. März laufen auf Hochtouren: Etwa
drei Wochen vor dem eigentlichen Wahlsonntag sind bereits knapp 7.000 Anträge
auf Briefwahl bei der Stadtverwaltung Landau eingegangen – rund 3.000 mehr als
noch am Donnerstag vergangener Woche und bereits in etwa so viele wie bei der
Landtagswahl 2016 insgesamt. Vor fünf Jahren hatten sich 7.462 Wählerinnen und
Wähler dazu entschieden, ihr Kreuzchen per Brief abzugeben.
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der in den vergangenen Wochen für die Briefwahl geworben hatte, dankt den Bürgerinnen und Bürgern, die bereits von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben und hofft, dass noch zahlreiche weitere dem Beispiel folgen werden. „Die Briefwahl ist ein wichtiger Schritt für die Pandemiebekämpfung. Mit dieser umsichtigen Entscheidung können die Bürgerinnen und Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“
Neben
der Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen online oder postalisch zu beantragen,
hat ab sofort auch das Briefwahlbüro im Alten Kaufhaus geöffnet. Dort können
die Wahlunterlagen persönlich beantragt und auch gleich die Stimme abgegeben
werden.
Die Öffnungszeiten sind:
Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
Montag – Mittwoch: 14 – 16 Uhr
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Samstag, 27. Februar: 9 – 11 Uhr
Samstag, 6. März: 9 – 11Uhr
Freitag, 12. März: 14 – 18 Uhr
Beim
Besuch des Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske
oder FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung
erforderlich; die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist
allerdings pandemiebedingt begrenzt.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 23.02.2021
Gemischte Bilanz nach erstem „Frühlingswochenende“: Stadt Landau bittet weiter um Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – OB Hirsch: Zoo für Südpfälzerinnen und Südpfälzer öffnen!
Das erste
richtige „Frühlingswochenende“ bei Temperaturen von bis zu knapp 20 Grad liegt
hinter der Südpfalzmetropole Landau – und viele Menschen nutzten die ersten
Sonnenstrahlen des Jahres, um einen Ausflug ins Grüne zu unternehmen. Die
allermeisten von ihnen hielten sich an die geltenden Abstands- und
Hygieneregeln, jedoch kam es immer wieder auch zu Verstößen.
Der Appell
von Landaus OB Thomas Hirsch: „Ich habe das größte Verständnis dafür, dass die
Menschen nach den vielen Wochen des Lockdowns das Bedürfnis haben, nach draußen
zu gehen und Sonne zu tanken. Bitte nehmen Sie aber auch im Freien die Abstands-
und Hygieneregeln ernst und achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen.“ Dies
gelte umso mehr mit Blick auf die neue und besonders ansteckende
Virus-Mutation, die im Landkreis Germersheim bereits zu einem sprunghaften
Anstieg der Fallzahlen beigetragen habe.
Ordnungsdezernent
Lukas Hartmann berichtet – auch in Abstimmung mit der Polizei – von einem
erhöhten Personenaufkommen am zurückliegenden Wochenende etwa in den städtischen
Parks oder auch auf der Kleinen Kalmit. Auch seien viele Hinweise aus der
Bevölkerung über mögliche Verstöße eingegangen. Aber: „Die allermeisten haben
sich wirklich sehr gut an die Auflagen gehalten. Wenn es zu Verstößen kam, dann
meist, weil die Menschen keinen Abstand zueinander hielten oder – als
Erwachsene – auf den Spielplätzen keine Maske trugen.“
Mit dem OB
ist Hartmann sich einig, dass sich die Stadt in einer schwierigen Situation befände:
Dem Spagat zwischen dem Schutz der Bevölkerung und dem Erhalt eines
Mindestmaßes an gesellschaftlichem Leben. Um die Ausflüglerinnen und Ausflügler
weiter zu entzerren, hat OB Hirsch beim Land erneut die Wiedereröffnung des
Zoos Landau angeregt – und sei es nur für die Südpfälzerinnen und Südpfälzer,
um weitere Reisen innerhalb von Rheinland-Pfalz oder sogar über Landesgrenzen hinweg
zu vermeiden.
Der OB: „In
anderen Bundesländern gibt es Überlegungen, zum 1. März nicht nur die Zoos,
sondern auch die Gartenmärkte wieder zu öffnen. Um den «Run» auf die Parks und
Supermärkte zu beenden, halte ich das auch für Rheinland-Pfalz für eine
sinnvolle Maßnahme.“
Text: Stadtverwaltung Landau in der Pfalz Foto: Speyer 24/7 News 23.02.2021
Stadt Landau sucht »Bufdis«: Jugendförderung und Abteilung Brand- und Katastrophenschutz benötigen Verstärkung – Bewerbungen für den Bundesfreiwilligendienst bis 12. März möglich
Wer hat Lust, etwas Neues auszuprobieren und sich für das Gemeinwohl zu engagieren? Denn bei der Stadtverwaltung Landau sind ab dem 1. September 2021 vier Bundesfreiwilligendienst-Stellen zu besetzen. Die BFDler – oder auch „Bufdis“ genannt – kommen bei der Jugendförderung oder bei der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz zum Einsatz. Bewerben können sich junge, engagierte Menschen im Alter zwischen 18 und 25 Jahren noch bis zum 12. März.
„Ob die Arbeit mit
Kindern in den Einrichtungen der Jugendförderung oder die tatkräftige Mithilfe
bei unserer Feuerwehr: Die ausgeschriebenen «Bufdi»-Stellen bieten die
Möglichkeit, in zwei sehr spannende Bereiche bei der Stadtverwaltung Landau reinzuschnuppern“,
ist Oberbürgermeister Thomas Hirsch überzeugt. „Kommen Sie ins Team Stadtverwaltung;
wir freuen uns auf Sie!“ ermuntert der Stadtchef junge Leute, sich je nach
ihrem Interesse für eine der Stellen zu bewerben.
Im Bereich der
Jugendförderung sind gleich drei Stellen zu vergeben, und zwar in den
Einrichtungen Mehrgenerationenhaus, Haus der Jugend sowie Jugendtreff Horst.
Dort sind die Bundesfreiwilligendienstleistenden u.a. für die
Hausaufgabenbetreuung von Kindern sowie für die Begleitung verschiedener
Gruppen- und Ferienangebote zuständig. BFDler der Abteilung Brand- und Katastrophenschutz
helfen zum Beispiel bei der Prüfung und Wartung von feuerwehrtechnischem Gerät
und unterstützen die ehrenamtlichen Jugendfeuerwehrwarte.
Bewerbungen werden bis zum 12. März entgegengenommen. Wer an einer Bufdi-Stelle interessiert ist, schickt die Bewerbungsunterlagen am besten per E-Mail an bewerbung-personal@landau.de. Alle weiteren Infos sind auf der städtischen Webseite unter www.landau.de/bundesfreiwilligendienst zu finden.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 23.02.2021
Corona
„Testung für Alle“: Kommunen erhalten kurzfristige Anforderung des Landes – Landaus OB Hirsch: „Noch viele Unklarheiten, aber wir werden unseren Beitrag zum Gelingen leisten“ – „Guter Ansatz für Exit-Strategie aus Lockdown“
Ein am späten
Freitagnachmittag bei den Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeistern sowie
Landrätinnen und Landräten eingegangener elektronischer Brief des
rheinland-pfälzischen Gesundheitsministeriums sorgt für etwas Wirbel: In dem
Schreiben werden die Stadt- und Kreischefinnen sowie -chefs aufgefordert,
Strukturen zu schaffen, damit ab dem 1. März jeder Bürgerin und jedem Bürger
ein unbegrenztes Corona-Testangebot gemacht werden kann. Im Rahmen der
bundesweiten Teststrategie sollen flächendeckend PoC-Tests für die Bevölkerung
angeboten werden; ein positiver PoC-Befund soll mittels PCR-Test bestätigt
werden. Dafür sollen neben Angeboten in Praxen, Betrieben und Unternehmen vor
allem auch die kommunalen Teststrukturen genutzt werden und sogar
Feuerwehrangehörige zum Einsatz kommen.
Landaus OB Thomas
Hirsch hat dazu am Sonntag erklärt:
„Es zeichnet die
Städte und Landkreise aus, dass uns das Land erneut zutraut, eine zusätzliche
Aufgabe so kurzfristig zu übernehmen. Allerdings hätten wir alle mehr
Abstimmung und Kooperation im Vorfeld erwartet.“ Auch die kommunalen
Spitzenverbände seien nicht richtig eingebunden gewesen, wie Hirsch als
stellvertretender Vorsitzender des Städtetags hinterfragt hat.
Grundsätzlich
positiv sieht Hirsch den Ansatz von bundesweit flächendeckenden Testangeboten.
„Das ist ein guter Einstieg in den Ausstieg aus den Corona-Beschränkungen“, so
Hirsch. Gemeinsam mit den beiden Südpfalz-Landräten Dr. Fritz Brechtel
(Germersheim) und Dietmar Seefeldt (Südliche Weinstraße) hatte sich der Landauer
Stadtchef gerade in der zurückliegenden Woche für eine Exit-Strategie
ausgesprochen, die in Abhängigkeit von der Infektionslage gefahren werden kann.
„Für eine solche Strategie sind diese Testungen eine grundlegende
Voraussetzung“, so Hirsch.
Überrascht wurde er
ebenso wie seine Kollegen von der kurzfristigen Aufforderung des Landes, das
bis bereits diesen Mittwoch eine „bestätigende Rückmeldung“ erwartet, wie
Städte und Landkreise entsprechende Ambulanzstrukturen für die Testungen
(re)aktivieren. Dies sei angesichts der notwendigen Abklärung mit
ehrenamtlichen Kräften vor Ort keine gute Steuerung, kritisiert Hirsch.
Dennoch habe man
bereits am Wochenende mit ersten Gesprächen und Vorbereitungen begonnen. Nicht
vorgesehen ist in der Stadt Landau der Einsatz von Feuerwehrangehörigen: Hier
ist sich der OB mit dem Landauer Brand- und Katastrophenschutzinspekteur Dirk
Hargesheimer einig, dass „unsere freiwilligen Feuerwehrfrauen und -männer wegen
ihrer besonderen Bedeutung in der kritischen Sicherheitsinfrastruktur und ihrem
ohnehin hohen Einsatzaufkommen für die Testangebote möglichst nicht zum Einsatz
gebracht werden sollen. Mit großen Aufwand fahren wir Hygienekonzepte zur
Aufrechterhaltung der Einsatzfähigkeit in der Pandemie, das dürfen wir nicht
gefährden.“
Hirsch: „Es gibt
insgesamt noch viele Unklarheiten und offene Fragen, aber wir werden unseren
Beitrag leisten und entsprechende Strukturen zum Testen schaffen.“ Der OB
machte am Sonntag deutlich, dass man dabei weiterhin eng mit dem Landkreis Südliche
Weinstraße zusammenarbeiten werde und auch südpfalzweit mit dem Landkreis
Germersheim in Abstimmung sei.
Stadtverwaltung Landau in der Pfalz 23.02.2021
Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Montag (22.02.2021)
Nach aktuellem Stand (22.02.2021, 11:00 Uhr) haben
sich seit der letzten Meldung am Freitag,
19.02.2021, 25 weitereFälle des Coronavirus (COVID-19) im
Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt. Insgesamt wurden 3.549 Fälle im Zuständigkeitsbereich
des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt
übermittelt. 3.241 Personen sind
gesundet*. Insgesamt sind 132
Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat
Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid
aus.
Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen
betroffen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 328 Personen (296 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:527 Personen (482 davon gesundet, 18 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 489 Personen (431 davon gesundet, 20 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 374 Personen (345 davon gesundet, 17 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 265 Personen (244 davon gesundet, 13 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 142 Personen (135 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 309 Personen (273 davon gesundet, 21 verstorben)
Stadt Landau: 1.115 Personen (1.035 davon gesundet, 30 verstorben).
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 14-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 13
und 14 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Unter gewissen
Voraussetzungen muss am Ende der Isolierung eine erneute PCR- beziehungsweise
POC-Untersuchung erfolgen.
Landkreis erwartet deutlich mehr Finanzmittel bei der Novellierung des derzeit verfassungswidrigen Landesfinanzausgleichs:
„Langfristige Haushaltskonsolidierung muss möglich werden“
„Nach jahrelangen Irrungen des Landes um den für die Kommunen so immanent wichtigen Landesfinanzausgleich, erwartet der Landkreis Germersheim endlich deutliche Verbesserungen bei seiner Finanzausstattung. Dem Grunde nach hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz im Dezember 2020 eine seit 2007 bestehende massive finanzielle Schieflage bestätigt“, äußert Landrat Dr. Brechtel seinen Unmut über die bereits in 2012 zum ersten Mal und jetzt in 2020 erneut bestätigte Verfassungswidrigkeit des Landesfinanzausgleichs. Dieses Gesetz trifft Aussagen zu wichtigen Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Insbesondere werden hohe Zuweisungen für die Städte, Gemeinden und Landkreise geregelt. Auch das Verfahren um die Kreisumlage ist dort beschrieben.
Dieser verfassungswidrige Zustand besteht seit nun 13 Jahren. Welche Konsequenzen dies auf den Kreishaushalt hat und welche Erwartungen daran geknüpft werden, darauf ging Brechtel auf eine entsprechende Anfrage in der jüngsten Kreisausschusssitzung ein. Ungeachtet der Tatsache, dass in diesen Tagen mit der Genehmigung des Haushalts 2021 durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD) zu rechnen ist, erwartet die Kreisverwaltung auch in diesem Jahr Ausführungen zu den Kreditgenehmigungen.
Insbesondere beim Stellenplan, der 21,5 zusätzliche Stellen für die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes ausweist, aber auch bei den in Höhe von einer halben Million Euro neu eingestellten Mitteln zur Förderung der Schwimmkompetenz, dürfte es seitens der ADD zu Ausführungen kommen.
Landrat Brechtel erwartet als Konsequenz des Urteils vom Land in Folge einen deutlich verbesserten Landesfinanzausgleich. Ziel muss der finanzielle Ausgleich der strukturellen Defizite durch vermehrte Finanzzuweisungen des Landes Rheinland-Pfalz an die Kreise und Städte sein. Brechtel konkretisiert: „Bei der Jugendhilfe sind beispielsweise Erstattungsleistungen seit Jahren eingefroren. Hier und bei allen gesetzlichen Aufwendungen der Jugend- und Sozialhilfe erwarten die Kreise und Städte eine Übernahme der Kosten. Auch sind dringend Verbesserungen beim allgemeinen Finanzausgleich und dem Zusammenspiel zwischen Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen nötig, um Liquiditätskredite rückführen und den Haushalt konsolidieren zu können. Dann wird es auch wieder möglich sein, freiwillige Leistungen verstärkt wahrzunehmen.“
Der Kreishaushalt steigt jährlich durchschnittlich zwischen vier und sieben Millionen Euro aufgrund des strukturellen Defizits, der Personalkosten und der Irritationen, die sich aus dem nunmehr verfassungswidrigen Finanzausgleich ergeben haben. In dieser Höhe müsste der Landkreis Germersheim mindestens eine Verbesserung durch das Land erfahren, so Brechtel, um weiterhin seine gesetzlichen Aufgaben erfüllen zu können, ohne weitere Schulden anhäufen zu müssen. „Oberstes Ziel muss langfristig das nachhaltige Herstellen der finanziellen Leistungsfähigkeit für den Landkreis sein“, schloss Landrat Brechtel seine Ausführungen im Rahmen der Kreisausschusssitzung.
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
Smart Factory wird im März aufgebaut
In der Berufsschule Wörth schreiten die Arbeiten für das europäische INTERREG-Projekt „Smart Factory“ trotz einiger Corona bedingter Verzögerungen gut voran. Das teilten Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel und Erster Kreisbeigeordneter, Christoph Buttweiler, auf Anfrage den Mitgliedern der Kreisausschusssitzung am vergangenen Montag mit. Die Inneneinrichtung, Tische und Stühle werden voraussichtlich noch im Februar geliefert, die beauftragte Anlage soll im März aufgebaut werden. Auch bei der Schulung der deutschen und französischen Lehrkräfte im Umgang mit der Simulationssoftware gibt es deutliche Fortschritte. „Grenzüberschreitend sind die Teams damit beschäftigt, Bildungsangebote zu entwickeln und abzustimmen.“, erklärt Schuldezernent Buttweiler.
„Mit der Smart Factory werden wir schon in Kürze ein in Rheinland-Pfalz einmaliges Angebot vorhalten können, das in der deutsch-französischen Zusammenarbeit und dem Erlernen digitaler Kompetenzen rund um die Themen Künstliche Intelligenz und Industrie 4.0 Maßstäbe setzen wird“, zeigt sich Germersheims Landrat, Dr. Fritz Brechtel, überzeugt von dem Konzept des grenzüberschreitenden Bildungsnetzwerkes. Im Nachgang zur Sitzung des Kreisausschusses sollen nun mögliche Eröffnungstermine und -szenarien seitens der Verwaltung erörtert werden, um die Öffentlichkeit weiterhin über den Fortgang der Anlage informiert zu halten.
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
Richtlinie für Schwimmförderung wird für Kreistagssitzung vorbereitet
Die Kreisverwaltung in Germersheim wird bis zur nächsten Kreistagssitzung einen Vorschlag erstellen, wie innerhalb des Landkreises die Verbesserung der Schwimmfähigkeit im Kreis erreicht werden soll. Die Verwaltung wird insoweit den Beschluss aus der Kreistagssitzung vom 7. September 2020 umsetzen. Dazu Schuldezernent Christoph Buttweiler: „Inzwischen liegen erste Rückmeldungen der beteiligten Institutionen und Kommunen vor, so dass der Konzeptvorschlag in Kürze finalisiert werden kann.“
Auch Landrat Dr. Fritz Brechtel äußerte sich im Nachgang der Kreisausschusssitzung von vergangenem Montag zum Thema: „Es ist gut, dass innerhalb des Kreisausschusses die Schwimmförderung nochmals auf die Agenda gehoben wurde, da wir uns vor der nächsten Schwimmsaison auf ein gemeinsames Konzept einigen sollten, um das erklärte Ziel, nämlich die Schwimmfähigkeit von Kindern zu verbessern, zu erreichen. Eine bereits vorgestellte Studie hat schließlich ergeben, dass dieses schulische Ziel deutlich verfehlt wird. Wir werden dem Kreistag rechtzeitig unsere Ideen vorstellen und dann gemeinsam darüber beraten.“ Bei der Konzeption werden auch die vorliegenden Vorschläge der Kommunen und Fraktionen auf ihre Machbarkeit geprüft und dort wo es möglich und sinnvoll ist entsprechenden Eingang in die zu verabschiedende Richtlinie erhalten.
„Wir bleiben zuversichtlich, dass in diesem Jahr die durch Corona bedingten Einschränkungen in Bezug auf die Nutzung von Bädern nicht mehr so streng sein müssen, wie das im letzten Jahr der Fall war. Das ist letztlich die Voraussetzung, um die vorhandenen Defizite auszugleichen und Kindern frühzeitig das Schwimmen zu erlernen“, so Landrat Brechtel. Die nächste Kreistagssitzung findet am Montag, 22. März, statt.
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
Achtung! Wichtige Informationen zur Landtagswahl im Wahlkreis 51 (Germersheim) und im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein)
Landrat
Fritz Brechtel, in seiner Funktion als Kreiswahlleiter, informiert: Im
Wahlkreis 51 (Germersheim), der die Stadt Germersheim, VG Bellheim, VG
Lingenfeld und VG Offenbach an der Queich umfasst, musste aufgrund des
plötzlichen Todes des Wahlkreisbewerbers der Partei DIE LINKE die Wahl zum 18.
Landtag Rheinland-Pfalz abgesagt werden. Eine sog. Nachwahl wurde vom
Landeswahlleiter auf den 14.03.2021 festgesetzt. Der Wahltag ändert sich
somit nicht!
Allerdings
sind die bisher für die Briefwahl bereits ausgegebenen Wahlscheine bzw.
Stimmzettel ungültig. Es müssen neue Stimmzettel gedruckt und
verwendet werden.
Das
bedeutet: Denjenigen Bürgerinnen und Bürgern, die bereits per Briefwahl gewählt
haben oder die schon Briefwahlunterlagen erhalten haben, werden von ihrer
Stadt- bzw. Verbandsgemeindeverwaltung unaufgefordert die neuen
Briefwahlunterlagen mit geändertem Stimmzettel zugesandt. Eine erneute
Beantragung ist nicht nötig.
Bürgerinnen
und Bürger, die bereits mit dem alten Stimmzettel per Briefwahl gewählt haben,
werden gebeten, mit dem neuen Stimmzettel erneut zu wählen.
Bürgerinnen
und Bürger, die die alten Briefwahlunterlagen bereits erhalten, aber noch nicht
weggesandt haben, werden gebeten, die alten Unterlagen zu vernichten und mit
dem neuen Stimmzettel zu wählen.
Ansonsten
können Briefwahlunterlagen weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt
werden.
Im Wahlkreis 52 (Wörth am Rhein), der die Stadt Wörth, VG Hagenbach, VG Jockgrim und VG Rülzheim umfasst, wurde versehentlich der Wohnort des Wahlkreisbewerbers der Freien Demokratischen Partei (FDP) falsch in den Stimmzettel aufgenommen, was erst am 18.02.2021 bemerkt wurde. Nach Rücksprache mit dem Wahlkreisbewerber und dem Landeswahlleiter hat dies jedoch keine Auswirkungen auf die bereits ausgegebenen Briefwahlunterlagen. Diese bleiben gültig und sollen weiterhin verwendet werden. Allerdings werden auch hier korrigierte Stimmzettel gedruckt und ab sofort verwendet. Briefwahlunterlagen können weiterhin in gewohnter Art und Weise beantragt werden. Aufgrund dessen, dass die Stimmzettel neu gedruckt werden, kann es in den Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen bei der Bearbeitung der Briefwahlanträge zu Verzögerungen kommen. Die Verwaltungen bitten deshalb um Verständnis und darum, von Nachfragen abzusehen.
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
DIE LINKE stellt
keinen neuen Kandidaten auf
Wahltermin für Wahlkreis 51 wird neu festgelegt – Stimmzettel müssen neu gedruckt werden
DIE LINKE wird keinen neuen Landtagskandidaten für den
Wahlkreis 51 benennen. Das hat die stellvertretende Vertrauensperson der Partei
heute gegenüber der Kreisverwaltung zunächst mündlich mitgeteilt. Die
entsprechende schriftliche Bestätigung wird folgen.
Diese Entscheidung wurde notwendig, da der Landtagskandidat
der Partei, Jürgen Strantz, Anfang der Woche tödlich verunglückt ist.
Stirbt ein im Wahlkreis vorgeschlagener Bewerber nach der
Zulassung des Wahlvorschlages, aber noch vor dem Wahltag und ist kein
Ersatzbewerber benannt, muss der Wahlleiter die Wahl für diesen Wahlkreis
absagen und mitteilen, dass eine Nachwahl stattfinden wird. Somit ist die Wahl
im Wahlkreis 51 abgesagt.
Es wird eine Nachwahl stattfinden. Dieser Termin könnte
theoretisch auch am 14. März 2021 sein, spätestens aber sechs Wochen nach
dem ursprünglichen Termin. Der Termin für die Nachwahl wird durch den Landeswahlleiter
bestimmt und öffentlich bekannt gemacht.
Auf jeden Fall müssen neuen Stimmzettel gedruckt werden.
Alle bisher ausgegebenen Briefwahlunterlagen sind somit ungültig und können
nach der Festlegung des neuen Wahltermins neu beantragt werden.
Hintergrund:
Landeswahlgesetztes Rheinland-Pfalz (§ 51) und der
Landeswahlordnung (§ 70).
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
Corona
Angesichts dynamischer Steigerung der Corona-Fallzahlen appelliert Landrat an Land, dringend weitere Maßnahmen zu entscheiden
„Derzeit befindet sich der Landkreis Germersheim epidemiologisch in einem kritischen Zustand. Die strukturellen Gegebenheiten machen uns leider anfällig für diese Entwicklungen. Aus diesem Grund haben wir das Land darum gebeten, die Präsenzpflicht an unseren Schulen im Kreis zu überdenken und darüber hinaus weitere Maßnahmen, wie Impfangebote für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher, in Betracht zu ziehen.“ Landrat Dr. Fritz Brechtel zeigt sich besorgt darüber, dass die Corona-Neuinfektionen in den letzten Tagen sprunghaft angestiegen sind. Derzeit liegt die 7-Tages-Inzidenz bei 106 pro 100.000 Einwohner und damit auf dem doppelten Niveau wie der Landesdurchschnitt. Brechtel hatte sich mit diesem Anliegen bereits am Donnerstagabend an das dafür zuständige Ministerium gewandt. Er appelliert, noch im Laufe des Tages darüber zu entscheiden, welche Maßnahmen getroffen werden sollen. Für ihn stellt sich die Frage, ob es in dieser Lage tatsächlich sinnvoll ist am Montag die Grundschulen im Kreis wieder zu öffnen – oder zumindest die Präsenzpflicht auszusetzen: „Wir haben mündige Eltern, die in dieser Situation selbst entscheiden sollten, wie dringend es ist, die eigenen Kinder wieder in die Schule zu schicken. Oder ob sie es individuell vorziehen diese noch für ein paar Tage im Online-Unterricht zu belassen, bis mehr Klarheit über die derzeitige Entwicklung der Fallzahlen besteht. Selbstverständlich habe ich auch Verständnis für alle Eltern, die sich um möglicherweise negative Auswirkungen sorgen, die mit der langen Auszeit der Schulen einhergehen. Wie auch immer – die Entscheidung sollte den Eltern überlassen bleiben.“ Außerdem sollte nach Ansicht des Landrates geprüft werden, ob nicht den Lehrkräften sowie den Erzieherinnen und Erziehern im Landkreis rasch ein Impfangebot unterbreitet werden sollte, um sie besser zu schützen.
Aus Sicht des Germersheimer Gesundheitsamtes spielen mehrere Faktoren für den sprunghaften Anstieg eine Rolle. Hierzu Landrat Brechtel: „Wir haben als einer der ersten Landkreise leider Corona-Mutationen des britischen, südafrikanischen und brasilianischen Typs identifiziert. Der Anteil dieser besonders ansteckenden Varianten liegt bei den Neuinfektionen bei etwa 25 Prozent. Allein in den letzten Tagen gab es in zwei Grundschulen sowie einer Realschule vier Ausbrüche und in sechs Kitas insgesamt zwölf Ausbrüche – obwohl die Einrichtungen nur im Notbetrieb gelaufen sind.“
Zu beachten ist dabei, dass in einer Kita vier von sechs Inzidenzen von einer Mutationsvariante betroffen sind. Daraus ist zu schließen, dass die Mutationsvariante eine deutlich höhere Infektionsgefahr aufweist. Bei den Ermittlungen fiel besonders ins Auge, dass die Inkubationszeit deutlich über der Dauer von fünf Tagen lag. Die Gefahr besteht nun darin, dass Kindergarten- oder Schulkinder kaum Symptome zeigen und bei einer Infektion viele Personen lange Zeit unbemerkt anstecken können. Landrat Brechtel ergänzt: „Unser Gesundheitsamt arbeitet sehr intensiv und ermittelt vorbildlich. Die derzeitigen Ermittlungsvorgaben des RKI tragen den langen Inkubationszeiten der Mutationen allerdings nicht ausreichend Rechnung, so dass sich die Ermittlungsarbeit bei uns auf ausgedehntere Zeiten bezieht und damit die Belastung des Gesundheitsamtes deutlich erhöht wird.“
Als weitere Gründe für den sprunghaften Anstieg nennt das Gesundheitsamt in Germersheim eine erhöhte Reisetätigkeit von Menschen, die aus Risikogebieten in den Landkreis kommen. Außerdem wurden in Sammelunterkünften von Arbeitern, die innerhalb des Landkreises liegen, allerdings bei Instandsetzungsarbeiten eines Unternehmens in Baden-Württemberg eingesetzt sind, in diesen Tagen 14 Fälle gezählt wurden.
„Wir haben die Sorge, dass der Anstieg weiter dynamisch voranschreitet. Deshalb habe ich mich bereits am Donnerstag an die Landesregierung gewandt, und um dringende Entscheidung gebeten, welche Maßnahmen zu treffen sind“, so Landrat Brechtel abschließend.
Kreisverwaltung Germersheim 19.02.2021
Forderung nach Impfsonderregelung: Terminregistrierung für Ärzte und Praxispersonal ab sofort möglich
Weil es für Ärztinnen und Ärzte sowie
deren Praxispersonal bislang keine Impfregelung gab, haben sich die Landräte
Dietmar Seefeldt (SÜW) und Dr. Fritz Brechtel (GER) sowie Oberbürgermeister
Thomas Hirsch Anfang Februar an das Land gewandt und eine Impfmöglichkeit für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter speziell in Zahnarztpraxen gefordert. Jetzt kam die positive
Nachricht: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und
Zahnärzte haben die Möglichkeit, sich für Termine zur Durchführung einer Erst-
und Zweitimpfung gegen das Coronavirus in einem der Impfzentren in
Rheinland-Pfalz zu registrieren. Diese Impfmöglichkeit gilt auch für Praxismitarbeiterinnen
und –mitarbeiter.
In ihrem Schreiben haben die Kreischefs und der OB die eindringliche Bitte geäußert, für den Personenkreis eine Sonderregelung zu treffen, ähnlich der Impfmöglichkeiten für medizinisches Personal in den Kliniken oder ambulanten Pflegediensten. Die nun getroffene Regelung sei ein „wichtiges und richtiges“ Signal: „Ärztinnen und Ärzte im Allgemeinen sowie das medizinische Personal in den Praxen stellen seit über einem Jahr trotz der Pandemie die Versorgung sicher. Insbesondere der Berufsstand der Zahnärztinnen und Zahnärzte ist aufgrund der Aerosolbildung in Kombination mit dem geringen Behandlungsabstand ohne Mundschutz besonders gefährdet. Virus-Mutationen erhöhen das Risiko zusätzlich. Wir sind froh, dass für Ärztinnen und Ärzte sowie Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter jetzt eine Impf-Sonderregelung getroffen wurde und nun dieser Personengruppe, die täglich unausweichlichen Kontakt zu Patientinnen und Patienten hat, eine vorgezogene Impfmöglichkeit geboten wird“, so die Landräte Seefeldt und Brechtel sowie OB Hirsch. Der Personengruppe eine Impfmöglichkeit zu bieten, sei für den beidseitigen Schutz von Patientinnen und Patienten und ärztlichem Personal unerlässlich. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte können sich unter https://impftermin.rlp.de für Termine zur Durchführung einer Erst- und Zweitimpfung registrieren. Über den Link haben auch für Praxismitarbeiterinnen und –mitarbeiter die Möglichkeit der Terminregistrierung.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 19.02.2021
Südpfälzer Verwaltungschefs wollen „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown
Hirsch, Seefeldt und Brechtel: „Menschen brauchen Signal, dass sich Einsatz, Disziplin und Geduld auch lohnen“
Der bundesweite Lockdown wurde noch einmal bis in den März hinein
verlängert – doch wie geht es bis dahin und vor allem danach weiter?
Oberbürgermeister Thomas Hirsch (Landau), Landrat Dietmar Seefeldt (Südliche
Weinstraße) und Landrat Dr. Fritz Brechtel (Germersheim) fordern vom Land
Rheinland-Pfalz eine transparente „Exit-Strategie“ aus dem Lockdown. „Für uns
als Verwaltungen vor Ort ist es jetzt wichtig, dass das weitere Vorgehen
geklärt wird und alle wissen, wie es weitergehen soll. Außerdem ist wichtig, so
rasch wie möglich so viele Menschen wie möglich zu impfen, insbesondere die
Risikogruppen. Denn nur auf dieser Basis entsteht Sicherheit“, erklären die
südpfälzischen Verwaltungschefs gemeinsam.
„Die Inzidenzwerte im Land sinken und gleichzeitig stellt die
Impfung ein Zeichen der Hoffnung für eine baldige Rückkehr zur Normalität dar“,
ergänzen Hirsch, Seefeldt und Brechtel. „Nur: Die Menschen brauchen ein Signal,
dass sich ihr Einsatz, ihre Disziplin und ihre Geduld über Wochen und Monate
auch lohnen.“ Die drei Verwaltungschefs zitieren hierzu auch den
rheinland-pfälzischen Justizminister Herbert Mertin: Er sieht Lockerungen bei
der Unterschreitung einer Inzidenz von 50 als verfassungsrechtlich zwingend
geboten.
Gleichzeitig stelle die Ausbreitung der neuen Varianten ein
steigendes Risiko dar. Deshalb müssten so rasch wie möglich so viele Menschen
wie möglich geimpft werden, um Sicherheit zu erreichen und erneute Anstiege der
Fallzahlen frühzeitig zu verhindern oder zumindest zu begrenzen.
„Wir müssen weiter vorsichtig sein, Rücksicht nehmen, auf Abstand
achten und Masken tragen, aber wir brauchen auch Perspektiven für Wirtschaft
und Gesellschaft“, betonen Hirsch, Seefeldt und Brechtel und fordern eine
transparente Regelung, welche Fallzahlkriterien welche Folgen nach sich ziehen.
Nur so sei es auf lange Sicht für jede und jeden verständlich, warum es
lohnenswert sei, sich an bestimmte Maßnahmen zu halten. Das bedeute auch, dass
bei einer Verschärfung der Infektionslage wieder Einschränkungen notwendig
seien. Der Corona-Warn- und Aktionsplan des Landes müsse demnach so erweitert
werden, dass er in beide Richtungen gelebt werden könne, so die
Südpfalz-Vertreter. Damit habe man die Möglichkeit, flexibel und regional oder
örtlich abgestimmt auf dynamische Entwicklungen zu reagieren, z. B. im Hinblick
auf die Ausbreitung von Mutationen.
Hirsch, Seefeldt und Brechtel weiter: „Mit der Einhaltung der bisherigen Maßnahmen haben wir alle gemeinsam die Ausbreitung des Corona-Virus nicht verhindert, aber doch so weit verlangsamt, dass unser Gesundheitssystem die Chance hat, die Pandemie zu bewältigen. Eine rasche Impfung, vor allem der Risikogruppen, wird weitere Sicherheit geben. Nun ist es wichtig, Erleichterungen einzuführen, wo immer möglich und in kleinen Schritten, vor allem in Schulen und Kitas, aber auch in der Wirtschaft, für Gastronomie und Handel – immer mit Blick auf die Infektionszahlen und die weitere Entwicklung der Pandemie vor allem im Zusammenhang mit den gefährlichen Virus-Mutanten.“ Noch besser wäre, wenn man nicht nur auf Inzidenzzahlen blicken würde, sondern auch auf andere Faktoren, wie die Auslastung der Krankenhäuser.
Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Kreis Germersheim 19.02.2021
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (19. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 265 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3360 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 29 Fälle).
Neu betroffene
Einrichtungen:
Kath. Kita St. Laurentius in
Büchelberg: Eine Person wurde positiv getestet. Eine Gruppe ist
in Quarantäne.
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
34
2
32
0
Hagenbach
140
3
122
15
Neuburg
71
3
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
258
8
232
18
Wörth
Maximiliansau
141
4
136
1
Schaidt
22
7
15
0
Wörth, Stadt
282
23
255
4
Büchelberg
26
7
19
0
Summen
471
41
425
5
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
31
3
28
0
Kandel
166
15
148
3
Minfeld
31
1
30
0
Steinweiler
47
8
39
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
23
4
18
1
Summen
308
31
273
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
49
11
38
0
Jockgrim
154
15
134
5
Neupotz
29
0
26
3
Rheinzabern
96
8
86
2
Summen
328
34
284
10
VG Rülzheim
Hördt
75
13
62
0
Kuhardt
49
2
47
0
Leimersheim
43
0
42
1
Rülzheim
174
11
159
4
Summen
341
26
310
5
VG Bellheim
Bellheim
283
15
241
27
Knittelsheim
26
0
26
0
Ottersheim
48
4
44
0
Zeiskam
55
11
44
0
Summen
412
30
355
27
Germersheim + So
706
65
629
12
Summen
706
65
629
12
VG Lingenfeld
Freisbach
40
3
36
1
Lingenfeld
184
7
170
7
Lustadt
73
10
62
1
Schwegenheim
104
1
103
0
Weingarten
59
0
58
1
Westheim
76
9
60
7
Summen
536
30
489
17
Endsummen
3360
265
2997
98
Donnerstag (18.02.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 240 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3331 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 26 Fälle).
Mittwoch (17.02.2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 227 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3305 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+ 36 Fälle).
Infos zu
betroffenen Einrichtungen:
Kath. Kita St. Josef in Zeiskam: Zwei weitere Personen wurden positiv getestet. Die Einrichtung bleibt bis mindestens 22. Februar 2021 vorsorglich geschlossen.
Friedenskindergarten in Wörth: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
Kita Löwenzahn in Westheim: Eine Person wurde positiv getestet. Die Ermittlungen dauern an.
Kath. Kindergarten St. Georg in Hördt: Zwei Personen wurden positiv getestet. Zwei Gruppen sind in Quarantäne.
Landtagswahl am 14. März: So läuft´s in Schifferstadt
„Unsere städtischen Bemühungen um eine ausschließliche Briefwahl sind leider gescheitert“, konstatiert Bürgermeisterin Ilona Volk. Die Position des Landeswahlleiters sei klar, Anträge von einzelnen Wahlkreisen wurden bisher alle abgelehnt. Die Landtagswahl wird deshalb als Urnen- und Briefwahl geplant. Dennoch empfiehlt die Stadt angesichts der Corona-Pandemie den Bürgern im Wahlkreis 39, der neben Schifferstadt die VG Römerberg-Dudenhofen und die Stadt Speyer umfasst, nachdrücklich, die Stimme bevorzugt per Briefwahl abzugeben. Jede Briefwahl entlastet die Wahllokale vor Ort und schützt Wähler und Wahlhelfer. In Schifferstadt beginnt nun die heiße Phase vor der Landtagswahl. Ab Freitag, 19. Februar, versendet das Rechenzentrum in Mainz die Wahlbenachrichtigungen per Post an die wahlberechtigten Schifferstadterinnen und Schifferstadter. Doch wie geht es anschließend weiter? Hier die wichtigsten Fragen und natürlich Antworten zum Ablauf der Landtageswahl:
Wie komme ich an meine Briefwahlunterlagen?
Hier haben Sie drei einfache und vor allem kontaktlose Möglichkeiten:
Nutzen Sie die Ihnen postalisch zugesandte Wahlbenachrichtigung mit dem auf der Rückseite aufgedruckten Formular. Dies kann ausgefüllt und unterschrieben per Post an die Verwaltung geschickt oder am Rathaus eingeworfen werden.
Beantragen Sie die Briefwahlunterlagen bis spätestens 9. März einfach über die Homepage der Stadt Schifferstadt www.schifferstadt.de – klicken Sie dort auf „Wahlschein online beantragen“.
Wer eine E-Mail an wahlen@schifferstadt.de sendet, gibt darin Vor- und Familienname, Geburtsdatum, Straße und Hausnummer sowie die Wählerverzeichnis- und Stimmbezirksnummer an. Beide stehen auf der Wahlbenachrichtigung.
Sobald die Stadtverwaltung eine dieser Alternativen erreicht, bekommen
Sie Ihre Briefwahlunterlagen dann umgehend per Post zugeschickt.
Kann ich meine Stimme auch vor
Ort abgeben?
Ja, ab Montag, 22. Februar können Sie die Briefwahl im Wahlbüro
beantragen und dabei auch direkt in einer Wahlkabine die Briefwahl vollziehen
und abgeben. Zum Schutz vor dem Coronavirus wurde das Briefwahlbüro aus dem
Rathaus in das Stadtarchiv im Fraktionshaus, Kirchenstraße 20, verlegt. Geöffnet hat es Montag bis Freitag
von 8:30 bis 12 Uhr, zusätzlich Dienstag und Donnerstag von 14 bis 18 Uhr. Am
Freitag, 12. März, ist das Büro durchgehend von 8 bis 18 Uhr besetzt.
Zur Vermeidung von Kontakten und damit zur Eindämmung des Coronavirus´
rät die Stadtspitze jedoch dringend von dieser Option ab. „Aus Rücksicht auf
die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern ebenso wie von unseren
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, bitten wir darum, nur in Ausnahmefällen
persönlich zur Abgabe der Briefwahlunterlagen zu erscheinen“, sagt
Bürgermeisterin Ilona Volk.
Es muss kein Termin vereinbart werden, Bürger müssen aber „aufgrund der
umfangreichen Hygienemaßnahmen mit Wartezeiten“ rechnen. Sie müssen ihre
Personalien angeben und eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung tragen. In
Stoßzeiten sind Warteschlagen im Freien nicht zu vermeiden.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen für andere abzuholen, ist mit einer
schriftlichen Vollmacht möglich. Der Bevollmächtigte darf das aber für maximal
vier Wahlberechtigte erledigen, muss das der Verwaltung schriftlich versichern
und sich mit Personalausweis identifizieren. Die Vorlage für die Vollmacht ist
auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt.
Aber auch hier rät die Stadt grundsätzlich wegen der Ansteckungsgefahr
die Briefwahl per E-Mail, Post oder Online-Wahlscheinverfahren zu beantragen.
Ich habe noch Fragen zum
Ablauf der Landtagswahl – an wen kann ich mich wenden?
Für Fragen steht Sabine Wegner, Leiterin des Bürgerservice, unter 06235 / 44311 gerne zur Verfügung. Näheres zur Landtagswahl auch auf der Website des Landeswahlleiters: www.wahlen.rlp.de.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.02.2021
Masken: sicher, lange und mehrfach verwenden
Desinfektionstücher, Mundschutz und Handschuhe: Mit den zahlreichen Hygiene-Maßnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus nimmt auch die Menge des anfallenden Mülls stetig zu. Vor allem die medizinischen Masken, die seit Ende Januar 2021 in Gewerbebetrieben und Verwaltungen getragen werden müssen, „zieren“ bereits viele Straßenränder und Feldwege in Schifferstadt. Da sie virenbelastet sein können, ist die richtige Entsorgung besonders wichtig, damit Mitarbeiter von Müllabfuhr und -sortierung nicht gefährdet werden. Eine sichere Lagerung und verschiedene Möglichkeiten der Wiederverwertung helfen außerdem, die Masken möglichst lange oder sogar mehrfach verwenden zu können.
Steril lagern – sicher (wieder) tragen
Bereits
das „richtige“ Tragen der Maske kann diese sicherer und länger tragbar machen.
Wichtig dabei ist, dass die Außenseite beim Auf- und Abziehen möglichst nicht
berührt wird. Achten Sie darauf, dass das Gesicht vom Nasenrücken bis zum Kinn
bedeckt ist. Zudem sollten die Maskenenden an Nase und Kinn nicht lose sein. Hier
kann der eingearbeitete Draht helfen – dieser sollte zurechtgebogen und an das
Gesicht angepasst werden. Bei FFP2-Masken ohne Ausatemventil benennt die
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege eine Tragezeit
von längstens 75 Minuten. Die Experten empfehlen, anschließend 30 Minuten zu verschnaufen,
bevor erneut zur FFP2-Maske gegriffen wird.
Unterwegs
bewahren Sie Ihre Masken am besten in einem luftdicht verschlossenen Beutel
auf. Zu Hause empfiehlt es sich, getragene Masken an der Luft zu trocknen – am
besten im Freien, um Schimmelbildung und die Vermehrung von Keimen im feuchten
Milieu zu verhindern. Um die Maske erneut tragen zu können, sollte sie eine
Woche lang beiseitegelegt werden. „In dieser Zeit verlieren potenziell auf den
Masken befindliche Viren weitestgehend ihre Infektiosität, sodass anschließend
eine Wiederverwendung möglich ist“, erklärt Stephan Ludwig, Direktor des
Uni-Instituts für Molekulare Virologie in Münster.
Komplett durchfeuchtet? Wechseln!
Spätestens
jedoch, wenn die Maske komplett durchfeuchtet ist, empfiehlt das
Fraunhofer-Institut für Techno- und Wirtschaftsmathematik diese zu entsorgen.
Ansonsten bestehe die Gefahr einer Infektionsbrücke zwischen dem Masken-Träger
und den ihm begegnenden Personen. Beim Husten oder Niesen können Tröpfchen von
der Außenfläche der durchfeuchteten Maske in die Umgebung gelangen. „Es ist bekannt,
dass mit zunehmender Feuchte im Material die Schutzwirkung (Filtereffizienz)
nachlässt“, erklärt das Institut in einer Pressemitteilung. Klinik- oder
Pflegekräfte mit sehr hoher körperlicher Belastung müssten laut Fraunhofer Institut
ihre Maske übrigens bis zu fünfmal öfter wechseln als zum Beispiel Beschäftigte
in der Verwaltung.
Liegen lassen und wiederverwerten
Sowohl die
klinischen als auch die FFP2-Masken sind eigentlich Einwegartikel. Je länger
sie getragen werden, desto weniger Schutz bietet die dünne Stoff-Barriere. Zum
Schutz der Umwelt und ganz nebenbei auch des eigenen Geldbeutels kann man sie unter
bestimmten Bedingungen jedoch mehrfach verwenden.
Ein
Forschungsprojekt an der Fachhochschule Münster und der Westfälischen
Wilhelms-Universität Münster bewertet die private Mehrfachverwendung inzwischen
wissenschaftlich.
Nach
bisherigen Erkenntnissen der Forscher „kann die Wiederverwendung von
FFP2-Masken für den Privatgebrauch eine sinnvolle Ergänzung darstellen.“ Zumal
im normalen Alltag weniger Erreger auf die Maske gelangten als etwa bei
Verwendung in medizinischen Einrichtungen. Die Experten weisen aber darauf hin,
dass die FFP2-Maske nicht an aufeinanderfolgenden Tagen getragen werden sollte.
Erst nach mehreren Tagen verringere sich die Zahl ansteckender Coronaviren auf
der Maske. Die Empfehlung der Forscher lautet daher: Verwenden Sie eine
FFP2-Maske frühestens am siebten Tag wieder. Legen Sie sich also am besten für
jeden Wochentag eine eigene Maske bereit.
Ab in den Restmüll
FFP2-, medizinische Masken und Einmalhandschuhe, die zum Schutz vor einer Infektion mit dem Coronavirus verstärkt im Alltag getragen werden, bestehen zum größten Teil aus Kunststoffen, zählen jedoch nicht zu den Verpackungen und sollten deshalb auch NICHT im gelben Sack entsorgt werden. Auch die Toilette oder die Umwelt sind die falschen Anlaufstellen. Stattdessen gehören die benutzten Schutz- und Hygieneartikel in den Restmüll, wo sie anschließend thermisch verwertet werden.
Stadtverwaltung Schifferstadt 19.02.2021
Vollsperrung eines Teilbereichs der Otto-Ditscher-Straße wegen Baumpflegearbeiten
Ab Mittwoch, 24. Februar führen die Stadtwerke Schifferstadt für voraussichtlich zwei Tage Pflegearbeiten an städtischen Bäumen im Bereich der Otto-Ditscher-Straße durch. Damit die Verkehrssicherheit gewährleistet ist, muss die Otto-Ditscher-Straße ab Ecke Max-Liebermann-Straße voll gesperrt werden.
Die Ein- / Ausfahrt zur Tiefgarage ist – ebenso wie der Zugang zu den Hausnummern 6, 8 und 10 über die Otto-Ditscher-Straße – zwischen 7:30 und 15:30 nicht möglich. Anwohner werden gebeten über den Fußweg in der Max-Liebermann-Straße auszuweichen.
Die Stadtwerke bitte um Verständnis für die zu erwartenden Einschränkungen.
Mannheimer Straße: Quarantäne für Bewohner aufgehoben – Weitere Corona-Tests negativ
Die Quarantäne für die Bewohner der Sammelunterkunft in der Mannheimer Straße ist aufgehoben. Das zuständige Gesundheitsamt hat der Stadtverwaltung per E-Mail am Dienstag, 16. Februar 2021, insgesamt 84 an die Bewohner der Mannheimer Straße adressierte Bescheide übermittelt. Die Bescheide datieren vom Montag, 15. Februar, und ordnen eine Quarantäne jeweils für die Zeit vom 4. bis 11. Februar an. Die Stadtverwaltung hat die Bescheide unmittelbar an die Bewohner übergeben. Alle Einschränkungen sind damit mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Im Zuge der von der Stadtverwaltung veranlassten Corona-Tests für die Bewohner der Sammelunterkunft wurden am Montag, 15. Februar 2021, insgesamt 90 Bewohner und Besucher getestet, alle Tests waren negativ.
„Wir
haben den Menschen in der Mannheimer Straße die Bescheide des Gesundheitsamtes
unverzüglich überbracht. Damit konnten wir auch alle belastenden Maßnahmen
aufheben. Unser Dank geht an alle, die uns in den vergangenen zwei Wochen in
dieser schwierigen Situation unterstützt haben, um die Lage für die Betroffenen
so erträglich wie möglich zu gestalten“, so OB Jutta Steinruck und die
Beigeordneten Andreas Schwarz und Beate Steeg, die am heutigen Nachmittag
nochmals persönlich vor Ort waren.
Zum Hintergrund:
In der
Sammelunterkunft Mannheimer Straße war bei einem Bewohner am 4. Februar die
Infektion mit einer Mutation des Corona-Virus
festgestellt worden. Für die Bewohner wurde Quarantäne angeordnet. Seit diesem
Zeitpunkt wurden die Bewohner regelmäßig auf Corona getestet. Bisher waren bis
auf einen Fall alle Testergebnisse negativ. Bei dem zweiten positiven
Testergebnis lag keine Infektion mit einer Mutation des Virus vor.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Landtagswahl: Stadtverwaltung rechnet mit 35.000 Briefwähler*innen
Auf große Resonanz stößt derzeit die Briefwahl zur Landtagswahl:
Bereits rund eine Woche nach dem Start am 8. Februar haben über 14.000 Menschen
im Ludwigshafener Stadtgebiet Briefwahl beantragt. Das ist bereits mehr als
zwei Drittel der Personen, die sich bei der Landtagswahl 2016 für eine
postalische Abstimmung entschieden hatten. Damals reichten von 65.000
Wähler*innen 19.000 ihre Wahl per Brief ein. Zur Erinnerung: Bei der
diesjährigen Landtagswahl am Sonntag,14. März, werden in Ludwigshafen 101.000 Personen
wahlberechtigt sein. Aktuell geht die Wahlleitung davon aus, dass rund 30.000
bis 35.000 Wähler*innen die Alternative zum Urnengang nutzen werden.
Wer sich für die Briefwahl entscheidet, der muss einen Antrag
dafür stellen. Dies ist mit dem Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
möglich. Wer keine Benachrichtigung bis 1. März erhalten hat, sollte sich beim
Wahlamt im Rathaus melden.
Die Briefwahlunterlagen werden nach dem Eingang des
Antrages beim Briefwahlamt umgehend an die Adresse des/der Wahlberechtigten in
Ludwigshafen oder auf Wunsch auch an eine abweichende Versandanschrift
versendet. Um Missbrauch auszuschließen, erhalten Wahlberechtigte bei einer
abweichenden Versandanschrift zusätzlich ein Informationsschreiben an ihre
hiesige Anschrift.
Es ist außerdem möglich, die Briefwahlunterlagen über die Stadt-Homepage www.ludwigshafen.de oder per E-Mail briefwahl@ludwigshafen.de zu beantragen. Wahlberechtigte können Briefwahlunterlagen aber auch persönlich im Wahlamt abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Die Abholung der Briefwahlunterlagen durch Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person muss mindestens 16 Jahre alt sein und darf insgesamt nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten. Eine Vollmacht befindet sich ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Eine sogenannte Vorsorge- oder Generalvollmacht reicht nicht aus. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.
Wichtig: Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 12. März 2021, um 18 Uhr. Später eingehende Anträge werden nicht mehr berücksichtigt. Der Wahlbrief muss spätestens mit Schließung der Wahllokale am Wahlsonntag, 14. März, um 18 Uhr im Rathaus vorliegen. Wahllokale im Stadtgebiet dürfen keine Briefwahlunterlagen annehmen. Wähler*innen, die nachweislich plötzlich erkrankt sind, können einen Antrag auf Briefwahl auch noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Rathaus im Wahlamt stellen.
Information:
Das Briefwahlamt der Stadt Ludwigshafen im ersten Obergeschoß des Rathauses,
Rathausplatz 20, ist dienstags bis
freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags, dienstags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis
18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, 12. März, ist das Wahlamt auch
nachmittags von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Fragen können per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder
telefonisch unter 0621 504-3830 gestellt werden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Stadtmuseum zeigt virtuelle Ausstellung „Vom Verschwinden“ mit Fotografien von Jellena Lugert
Fotografien von Jellena Lugert zeigt das Stadtmuseum ab sofort in einer virtuellen Ausstellung mit dem Titel „Vom Verschwinden“ auf www.ludwigshafen.de. Für ihr Projekt „Vom Verschwinden“ hat Jellena Lugert den Abriss des C&A Kaufhauses im Jahr 2019 mehrere Monate lang fotografisch begleitet. Mit seiner gekachelten Fassade im Stil der 1960er Jahre war das Warenhaus am Friedrich-Wilhelm-Wagner-Platz ein halbes Jahrhundert lang, von seiner Eröffnung 1968 bis zu seiner endgültigen Standortschließung im Jahr 2018, ein markantes Gebäude in der Innenstadt von Ludwigshafen. Der Ort hatte für die Fotografin auch eine persönliche Bedeutung. Als Kind war sie dort oft mit Mutter und Großmutter zum Einkaufen unterwegs. Während des Projekts offenbarten viele Passant*innen, dass der Abriss sie wehmütig mache, auch wenn eine Filiale der Firma mittlerweile in einem modernen Einkaufszentrum ganz in der Nähe präsent ist. Sie mochten den Charakter des Gebäudes, waren dort Kund*innen oder Angestellte.
Für das Projekt wurden verschiedene Positionen, Wochentage und Uhrzeiten gewählt. Die Fotografien halten zum einen das Vergangene fest, zum anderen zeigen sie den Vorgang des Verschwindens in seinen verschiedenen Stadien. Die alten Tapeten im Erdgeschoss offenbaren Schicht um Schicht den Geschmack und Zeitgeist der zurückliegenden Jahre. Verborgene Details werden sichtbar, eine eigene Ästhetik entsteht. Das verbliebene Inventar erscheint, kurz vor dem endgültigen Abriss, in einer neuen Form. Der Zufall ist ein entscheidendes Gestaltungsmerkmal. Die rote Folie zum Abhängen der Schaufenster taucht den leeren Innenraum, der nur noch durch die Rolltreppe beherrscht wird, in ein neues Licht. Im weiteren Verlauf wird die Folie mit dem C&A Logo aus dem Zusammenhang gelöst, wodurch unter anderem eine abstrakte Bildkomposition entsteht. Die Dynamik einer laufenden Veränderung wird eingefangen. Arbeiter hinterlassen Spuren, nutzen Stühle aus den ehemaligen Umkleidekabinen in ihrer Pause.
Die
Natur erobert sich zwischenzeitlich das Gelände zurück. Es wachsen Büsche auf
Schutthaufen, Vögel nisten in Stelen, bis auch sie wieder verschwinden. Am Ende
sind alle Spuren des C&A Kaufhauses entfernt. Der leere Platz gibt
vorübergehend die Sicht auf die aus dem 19. Jahrhundert stammende Kirche St.
Ludwig frei. Doch der Transformationsprozess geht weiter. Wo früher Kleidung
verkauft wurde, errichten jetzt die Pfalzwerke Ludwigshafen ein neues Gebäude.
Zur Künstlerin
Die
Fotografien von Jellena Lugert bewegen sich im Spannungsfeld zwischen
Dokumentation und künstlerischer Recherche. Ihre Arbeiten befassen sich vor
allem mit Veränderungen im urbanen Raum und der Street Photography.
Durch einen Umzug in frühen Jahren von einem kleinen Weinort in die Stadt Ludwigshafen wurde die Neugier Lugerts auf unterschiedliche Lebensräume geweckt. Sie lebt mittlerweile in Mannheim, hat aber heute noch ihren familiären Bezugspunkt in Ludwigshafen. Die Ästhetik der urbanen Architektur und Industriekultur wurden für sie sichtbar. Mit einer geliehenen Kleinbildkamera begann sie, sich der industriell geprägten Stadt anzunähern. Die Transformation des Stadtbildes ihrer Heimatstadt Ludwigshafen wurde zum wichtigen Impulsgeber.
Zum
Hintergrund:
Das Stadtmuseum Ludwigshafen wollte sich im Jahr 2020
am OFF//FOTO, dem Festival für künstlerische Fotografie in Mannheim,
Ludwigshafen, Heidelberg und der Metropolregion Rhein-Neckar, mit einer
Präsentation von Fotografien von Jellena Lugert beteiligen. Die Corona-Pandemie
machte bisher einen Strich durch die Rechnung. Doch blieb es bei dem Wunsch,
ihre Bilder zeitnah zu zeigen.
Auch wenn das Stadtmuseum
Ludwigshafen – wie derzeit alle Museen in Deutschland – noch nicht wieder für
Besucher*innen geöffnet sein kann, markiert diese Fotografie-Ausstellung den
Start eines abwechslungsreichen Jahresprogramms, dem auch noch weitere
virtuelle Projekte folgen werden. Geplant für dieses Jahr sind jedoch auch „klassische“
Ausstellungsformate sowie gewohnte Angebote wie museumspädagogische
Veranstaltun-gen, Führungen oder Vorträge. Zu gegebener Zeit werden diese
veröffentlicht. Für die Präsentation virtueller Ausstellungen des Stadtmuseums
wurde eine eigene Projektseite entwickelt, die auf den Internetseiten des
Stadtmuseums auf www.ludwigshafen.de/stadtmuseum verlinkt ist.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Tests finden
bereits statt
„Alle Mitarbeitenden in den
Kindertagesstätten der Stadt Ludwigshafen haben bereits seit 4. Februar die
Möglichkeit, sich wöchentlich, freiwillig und kostenlos in der Infektionsambulanz
des Klinikums testen zu lassen. Vorgenommen wird ein Schnelltest unabhängig vom
Auftreten einer Infektion“, so reagierte Bürgermeisterin Prof. Dr.
Cornelia Reifenberg auf die Forderung der FDP-Stadtratsfraktion, den
Infektionsschutz für Erzieher*innen und Lehrkräfte zu verbessern. Die Stadt
Ludwigshafen sei sich ihrer besonderen Verantwortung für die Mitarbeiter*innen
in den Kindertagesstätten und deren erhöhtes Schutzbedürfnis bewusst. Darüber
hinaus können sich auch alle Lehrkräfte an den Schulen testen lassen. Dies zu
organisieren sei allerdings Sache des Landes.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept wird für Dichterquartier erstellt – Online-Beteiligung für Anwohner*innen
Ein Gebiet im
Stadtteil Süd ist mit dem Projektnamen Dichterquartier Ende 2019 in das
Städtebauförderprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen worden.
Im Laufe des Jahres 2021 soll nun zunächst ein sogenanntes Integriertes
Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) erstellt werden. Dieses wird
Maßnahmen enthalten, die im Laufe der Programmlaufzeit umgesetzt werden sollen.
Es wird zukünftige bauliche Maßnahmen enthalten, die
über das Programm förder-und finanzierbar sind, aber auch soziale Projekte, die
unter Einbeziehung vieler anderer Ressourcen in den kommenden Jahren im Rahmen
des Programms „Sozialer Zusammenhalt“ umgesetzt werden sollen.
Auf der Webseite www.dichterquartier.ludwigshafen.de können sich ab sofort in einem ersten Schritt alle Bewohner*innen des Quartiers bis zum 14. März mit ihren Ideen einbringen. In einer Ideenkarte können sie ihre Vorstellungen zur Entwicklung des Quartiers verorten und beschreiben. Mit einem Mausklick auf den entsprechenden Bereich, beispielsweise den Sportpark, öffnet sich ein Textfeld, in das man dann direkt einen Projektvorschlag eingeben kann. Parallel werden Postkarten verteilt. All jene, die über keinen Computer oder Internetzugang verfügen, haben so die Möglichkeit, ihre Vorschläge per Postkarte einzubringen. Bewohner*innen können diese Karten in den Briefkasten des Quartierbüros in der Georg-Herwegh-Straße 41 einwerfen.
Das ISEK umfasst das Wohngebiet zwischen Richard-Dehmel-Straße und
Sudermannstraße im Norden und Stifterstraße im Süden sowie die Freiflächen des
Sportparks Südwest östlich der Saarlandstraße. In dem Gebiet leben und arbeiten
etwa 4.000 Menschen. Die Entwicklung des ISEK dauert voraussichtlich ein Jahr.
Während dieser Zeit bieten Quartiersmanagement und Planungsbüros verschiedene
Beteiligungsformate an. Dabei werden die Bürger*innen vor Ort als Expert*innen
eingebunden, damit sie ihre Ideen und Änderungswünsche einbringen können. Aber
auch die im Stadtteil ansässigen Kindertagesstätten, die Grundschule, Vereine,
Unternehmer, soziale Einrichtungen und Initiativen sind eingeladen, an der
Erarbeitung des Konzepts teilzunehmen.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Drei Personen bei nächtlicher Kontrolle auffällig
Gemeinsam mit der
Polizei hat der Bereich Öffentliche Ordnung, Bekämpfung Schwarzarbeit,
Donnerstagnacht, 11. Februar 2021, in Oppau Kontrollen durchgeführt, bei denen
drei Personen auffielen. Anlässlich eines Hinweises kontrollierten die Einsatzkräfte
in einer Pension das Zimmer einer Frau, die dort illegal der Prostitution
nachgehe. Während der Kontrolle räumte sie ein, als Prostituierte tätig zu
sein. In derselben Nacht stießen die Einsatzkräfte in einem anderen, illegalen
Beherbergungsbetrieb auf zwei Männer, die gefälschte Ausweisdokumente vorlegten
und unter diesen falschen Identitäten erwerbstätig sind. Beide erwartet unter
anderem ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Stadtbibliothek: Photoshop Basics – Webinar für Anfänger*innen
Die Stadtbibliothek bietet am Freitag, 19. Februar 2021, 16 bis 19 Uhr ein Photoshop-Webinar für Einsteiger*innen an. Interessierte erlernen den Umgang mit allen relevanten Werkzeugen, Funktionen, Filtern und erstellen eine erste eigene Bildbearbeitung. Benötigt wird lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Reifenberg: Schulöffnung im Interesse von Kindern und
Jugendlichen
„Die
in den Besprechungen der Bundes- und der Länderregierungen vereinbarte
schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar sind ein gutes Signal für
Familien. Im Interesse einer guten Entwicklung von Kindern und Jugendlichen ist
dieser Schritt unerlässlich“, so Bürgermeisterin Prof. Dr. Cornelia
Reifenberg zu den Beschlussfassungen. So könne verhindert werden, insbesondere Kinder und Jugendliche an den Übergängen in
der Bildungskette wie zum Beispiel Kinder beim Übergang von der Kita in die
Grundschule oder zum Beispiel Jugendliche beim Übergang in Ausbildung oder
Beruf dauerhaft in ihrer Bildungsbiografie zu benachteiligen. Die Erfahrungen
der Fachkräfte in den Jugendbereichen zeige, dass viele Familien extrem
belastet seien und mittlerweile an der Grenze des Erträglichen angekommen
seien.
„Es ist aus meiner Sicht allerdings gleichermaßen wichtig, Lehrkräfte, Erzieher*innen und weitere Beschäftigte in der Kinder- und Jugendhilfe sehr schnell zu impfen, um in absehbarer Zeit zu einem echten Regelbetrieb von Kitas und Schulen zurückzukehren. Deswegen begrüße ich außerordentlich, dass sich Bund und Länder darauf verständigt haben, hierzu einen Weg zu finden“, erklärte Reifenberg.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 17.02.2021
Volkshochschule (VHS)
Rückenyoga online
mit der VHS
Für alle, die sich und ihrem Rücken etwas Gutes tun wollen, beginnt am Mittwoch, 24. Februar 2021, ein Onlinekurs „Rückenyoga“ an der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen. Der Kurs umfasst sechs Termine jeweils von 18 bis 19.30 Uhr und kostet 41 Euro. Diese Form des Yogas hilft, mit gezielten Asanas (Körperhaltungen) Verspannungen zu lösen, Rückenbeschwerden vorzubeugen und zu beseitigen. Rückenyoga stärkt den Rücken, verbessert die Haltung, steigert die Beweglichkeit, unterstützt die Muskulatur und entspannt den Geist. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Nutzung der Cloud erhält man bei der Anmeldung zum Kurs. Die Zahl der Teilnehmenden ist begrenzt, sodass die Dozentin die Möglichkeit hat, auf Einzelne einzugehen. Anmelden kann man sich telefonisch bei der VHS unter 0621 504-2238 oder online unter www.vhs-lu.de.
Wahlbenachrichtigungen werden verschickt, Briefwahlunterlagen beantragen
Am 14. März 2021 wird ein neuer rheinland-pfälzischer Landtag gewählt. Gewählt werden kann am Wahltag per Stimmabgabe im Wahllokal oder vorab per Briefwahl. Die für die Briefwahl notwendigen Unterlagen können ab sofort beantragt werden.
Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl zum 18. Landtag Rheinland-Pfalz werden im Zeitraum vom 15. bis 21. Februar 2021 verschickt. Wer am 22. Februar 2021 noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich schnellstmöglich mit dem Wahlamt der Gemeindeverwaltung Haßloch (06324/935-285) in Verbindung setzen. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal erforderlich. Wer angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie den Weg ins Wahllokal meiden möchte oder am Wahltag keine Zeit hat, kann von der Möglichkeit der Briefwahl Gebrauch machen. Briefwahlunterlagen sind allerdings nur auf Antrag erhältlich. Dieser Antrag kann wie folgt gestellt werden:
schriftlich (hierfür am besten die Rückseite der Wahlbenachrichtigung verwenden)
per QR-Code (befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung)
persönlich ( im Bürgerbüro, Langgasse 64)
In allen Fällen muss dabei Name (alle Vornamen und Familienname), Wohnanschrift, Geburtsdatum sowie die Anschrift, an welche die Briefwahlunterlagen verschickt werden sollen, angegeben werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. Wer den Antrag für einen anderen stellen will, benötigt hierfür eine schriftliche Vollmacht der wahlberechtigten Person. Eine solche befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung. Bei korrekten Angaben (egal ob online oder auf herkömmlichem Wege) werden der Wahlschein und die entsprechenden Briefwahlunterlagen in der Regel bereits wenige Tage nach der Antragstellung entweder mit der Post oder durch einen Boten zugestellt.
Informationen zum Online-Antrag:
Der Antrag für die Briefwahl kann auch online gestellt werden. Beim Aufruf des Links zum Online-Antrag öffnet sich ein entsprechendes Erfassungsformular. Es besteht die Auswahlmöglichkeit sich die Unterlagen entweder nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift (z.B. Urlaubsadresse) senden zu lassen. Die Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten die Antragsdaten nicht mit dem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhält man automatisch einen Hinweis. Bei korrekten Angaben werden der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen dann vom Bürgerbüro der Gemeinde Haßloch per Post an die angegebene Adresse zugestellt oder durch einen Boten überbracht.
Fristen:
Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltermin, 12. März 2021, 18:00 Uhr, und bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Die Beantragung der Unterlagen über den Online-Link endet am 10.03.2021 um 12:00 Uhr.
Rücksendung der Briefwahlunterlagen:
Bitte achten Sie darauf, die Briefwahlunterlagen so schnell wie möglich an die auf dem jeweiligen Wahlbrief angegebene Adresse zurückzuschicken oder dort abzugeben. Wahlbriefe, die am Wahltag nach 18:00 Uhr eingehen, gelten als nicht eingegangen und sind quasi ungültig.
Für Rückfragen:
Bei Fragen zum Antragsverfahren oder zur Wahl selbst steht das Wahlamt der Gemeinde (wahlen@hassloch.de oder 06324/935-285) gerne zur Verfügung.
Briefwahl kann ab sofort online beantragt werden – Wahlhelfer*innen gesucht
Am Sonntag, 14. März 2021 findet die Wahl zum 18. rheinland-pfälzischen Landtag statt. Bei der Stadtverwaltung Speyer laufen die Vorbereitungen seit Wochen auf Hochtouren. Ab sofort ist eine Online-Beantragung der Briefwahl möglich.
„Die weiter anhaltende Corona-Pandemie stellt uns bei der Vorbereitung dieser Wahl vor eine Vielzahl an Herausforderungen. Auf die klassische Urnenwahl wird – trotz Pandemie-Lage – nicht verzichtet. Ich möchte die Speyerer*innen jedoch dazu aufrufen, in diesem Jahr verstärkt das Mittel der Briefwahl zu nutzen, um die Wahllokale zu entlasten und Wartezeiten vor Ort zu vermeiden, die durch die zwingend nötige Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln entstehen können“, so der Appell von Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler.
Die Online-Beantragung der Briefwahl ist ab sofort unter www.speyer.de/briefwahl unkompliziert möglich – und zwar schon vor Zustellung der offiziellen Wahlbenachrichtigung. „Ich kann die Bürger*innen nur dazu ermutigen, diese Möglichkeit frühzeitig und schon vor der Zustellung der Wahlbenachrichtigung zu nutzen. Denn auch wenn wir mit einer pandemiebedingt ohnehin hohen Nachfrage rechnen und die Bürger*innen auch ausdrücklich zur Briefwahl ermutigen möchten, so wird die Bearbeitung der erwartungsgemäß hohen Anzahl an Anträgen für unser Wahlamt eine Herkulesaufgabe. Mit einer möglichst frühen Beantragung über das Online-Formular helfen Sie uns, diese gut zu bewältigen“, so die Stadtchefin. Eine Teilnahme an der Landtagswahl per Briefwahl dient dem Schutz der Wähler*innen und der Wahlvorstände durch Minimierung der persönlichen Kontakte.
Die Wahlbenachrichtigungen, die wie üblich einen vorformulierten Antrag zur schriftlichen Anforderung der Briefwahlunterlagen enthalten, werden zentral durch das Land versendet und sollten den Wähler*innen bis spätestens 21. Februar 2021 zugehen.
Für diejenigen, die trotz der Corona-Einschränkungen ihre Stimme persönlich in den Wahllokalen abgeben wollen, werden diese am Wahltag von 8 bis 18 Uhr geöffnet sein. In welchem Wahllokal die Wähler*innen ihre Stimme abgeben können, kann der Wahlbenachrichtigung entnommen werden. Pandemiebedingt mussten viele Wahllokale in andere Räumlichkeiten als die bisher bekannten verlegt werden. Es werden besondere Schutzmaßnahmen gelten. Insbesondere ist beim Besuch eines Wahllokals das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder FFP2/KN95) zwingend notwendig. Durch die hohen Auflagen des vom Landeswahlleiter vorgeschriebenen Hygienekonzepts muss mit längeren Wartezeiten außerhalb der Wahllokale gerechnet werden.
Wahlhelfer*innen gesucht
Zur Durchführung der Landtagswahl am Sonntag, 14. März 2021 sucht die Stadt Speyer noch engagierte und zuverlässige Bürger*innen, die bereit sind, ehrenamtlich in den Wahlvorständen der 44 Speyerer Stimmbezirke mitzuwirken. Die Wahlhelfer*innen stellen sicher, dass die Wahl den demokratischen Erfordernissen entspricht. Konkret wird von den Wahlvorständen am Wahltag ganztägig die Stimmabgabe und anschließend die Auszählung der Stimmzettel organisiert. Coronabedingt werden dieses Mal auch die Briefwahlstimmen in den jeweiligen Stimmbezirken ausgezählt.
Jede wahlberechtigte Person kann sich für diese interessante Aufgabe zur Verfügung stellen. Es wird ein Erfrischungsgeld von 50,00 Euro gewährt.
Interessierte Bürger*innen können sich per E-Mail an wahlen@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 0 62 32 – 14 23 54 zum Wahldienst melden.
Ausführliche Informationen zur Landtagswahl können unter www.speyer.de/landtagswahl nachgelesen werden und werden dort fortlaufend aktualisiert.
Entwarnung nach Testergebnissen zu Corona-Mutation: Positives Testergebnis offenbar Einzelfall – Keine weiteren Beschränkungen: Allgemeinverfügung wird vorerst nicht erweitert
Die zwischenzeitlich vorliegenden Ergebnisse der
Corona-Tests bei den Bewohnern einer Sammelunterkunft in Ludwigshafen haben
keine weiteren Infektionen angezeigt. Alle getesteten Personen sind
nachweislich nicht erkrankt. Die Stadt Ludwigshafen wird daher heute darauf
verzichten, die bestehende Allgemeinverfügung zu erweitern und die zunächst aus
Gründen des Gesundheitsschutzes vorgesehene Einschränkung des Bewegungsradius
der Bevölkerung auf 15 Kilometer nicht in Kraft setzen. Das hat
Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck in Abstimmung mit den Fachbehörden am
späten Nachmittag entschieden.
Die Bewohner der Sammelunterkunft müssen dennoch als
Kontaktperson ersten Grades weiter in der Einrichtung bleiben. Mit einer
umfassenden Teststrategie wird die Stadtverwaltung in der kommenden Woche die
Situation begleiten und dann entscheiden, wie lange die Absonderung aufrechterhalten
werden muss.
„Das Ergebnis hat uns überrascht und erleichtert
zugleich. Sehr wahrscheinlich haben wir es mit einem Einzelfall zu tun, so
jedenfalls der momentane Stand der Dinge. Wir können deshalb im Sinne einer
Abwägung der Rechtsgüter zunächst darauf verzichten, die Menschen in
Ludwigshafen mit einer weiteren, schwerwiegenden Einschränkung ihrer
Bewegungsfreiheit zu belasten. Selbstverständlich werden wir aber die Situation
sehr eng und sorgsam begleiten“, so die OB. „Corona zwingt uns immer wieder zu schnellem Handeln, weil wir nur so die
Gesundheit der Menschen schützen und die Ausbreitung des Virus stoppen können.
Deswegen mussten wir gestern alle Schutzmaßnahmen in die Wege leiten. Wir waren
vorbereitet. Ich bin froh, dass wir nun in diesem Fall vorsichtig Entwarnung
geben können“, erklärte Steinruck. Die OB bedankt sich bei allen, die heute vor
Ort die Testaktion unterstützt und begleitet haben.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Ludwigshafen bereitet sich auf Landtagswahl vor: Briefwahl beginnt am 8. Februar
Die Briefwahl zur rheinland-pfälzischen Landtagswahl am 14. März startet in Ludwigshafen am kommenden Montag, 8. Februar 2021. Wahlberechtigte können dann online auf www.ludwigshafen.de, per E-Mail an briefwahl@ludwigshafen.de oder per Post einen entsprechenden Antrag stellen. Wahlberechtigte können Wahlunterlagen auch persönlich im Wahlamt, im ersten Obergeschoß des Rathauses, Rathausplatz 20, abholen oder direkt vor Ort wählen. Hierzu ist die Vorlage der Wahlbenachrichtigung und eines gültigen Ausweis- oder Passdokuments erforderlich. Das Wahlamt ist dienstags bis freitags von 8 bis 12 Uhr, außerdem montags und mittwochs von 13 bis 16 Uhr und donnerstags 13 bis 18 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl, am 12. März 2021, ist das Wahlamt außerdem von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, auf Besuche im Wahlamt möglichst zu verzichten und die kontaktlose Form der Briefwahl zu nutzen.
Die
Wahlbenachrichtigungen werden seit dem heutigen Freitag, 5. Februar 2021,
verteilt. Sie werden bis 21. Februar von Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung
im ganzen Stadtgebiet zugestellt. Auf der Rückseite ist der Antrag zur
Briefwahl abgedruckt. Wer bis 1. März keine Wahlberechtigung erhalten hat, der
sollte sich telefonisch unter 0621 504-3830 oder per Mail
briefwahl@ludwigshafen.de nach deren Verbleib erkundigen. Mögliche Rückläufer
könnten durch schlechtbeschriftete Briefkästen begründet und problemlos
nachgeliefert werden.
Text: Stadt Ludwigshafen am Rhein Foto: Stadt Landau 08.02.2021
Nach Nachweis einer Corona-Mutation verschärft Ludwigshafen die Allgemeinverfügung
Nachdem erstmals eine
Infektion mit einer Coronavirus-Mutation in Ludwigshafen nachgewiesen worden
ist, plant die Stadtverwaltung die bestehende Allgemeinverfügung zur Eindämmung
der Pandemie zu verschärfen. Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck kündigte an,
die Begrenzung eines Bewegungsradius von 15 Kilometer für die Bewohner*innen im
Stadtgebiet einzuführen. Die Einschränkung des Bewegungsradius sei eine
vorsorgliche Gegenmaßnahme, um die potenzielle Ausbreitung einer
hochansteckenden Virusmutation nach Möglichkeit schon von Beginn an zu
unterbinden. Weiterhin soll die Quarantänepflicht für mit Corona-Mutationen Infizierte
erst aufgehoben werden, wenn ein entsprechend negativer Test vorliegt. Für die
verschärfte Allgemeinverfügung befindet sich die Stadtverwaltung noch in
Abstimmung mit der Landesregierung.
Die Virus-Mutation war
bei einem Mann festgestellt worden, der Bewohner einer sozialen Einrichtung
ist. Wegen der entdeckten Infektion wird die gesamte Einrichtung unter
Quarantäne gestellt und jede dort untergebrachte Person auf Corona getestet.
Der Infizierte hatte das Klinikum wegen Beschwerden aufgesucht, die asymptomatisch
für Corona-Infektionen sind. Im Zuge eines Corona-Tests wurde eine Mutante des
Virus nachgewiesen und der Mann stationär aufgenommen. Der Patient war bereits
in der ersten Infektionswelle an Corona erkrankt.
„Wir müssen
weiterhin konsequent handeln, um die Ausbreitung der Infektionen und deren
Mutationen so gut wie möglich zu
unterbinden. Dabei sollen die zusätzlichen Maßnahmen wie beispielsweise die
Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer helfen“, betonte
Steinruck. „Wir machen das nicht gerne, aber es ist notwendig. Ich
appelliere nochmals an alle Bürger*innen die Hygienevorgaben zu beherzigen und
die Regeln zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzuhalten. Nur so können wir
den bestmöglichen Schutz für die Menschen in der Region erreichen“, fügte
die Oberbürgermeisterin hinzu.
Impfzentrum
arbeitet planmäßig – Kurzfristige Störung durch aktivierte Brandschutzwand
behoben
Weil ein Impfling
versehentlich den Schalter zur Brandschutzwand gedrückt hat, musste das
Impfzentrum Ludwigshafen heute Nachmittag für eine knappe halbe Stunde
schließen. Der Alarm konnte schnell wieder deaktiviert und die Brandschutzwand
wieder hochgefahren werden. Die Stadtverwaltung legt Wert auf die Feststellung,
dass der Betrieb im Impfzentrum planmäßig verlief und verläuft und auch
ausreichend Impfstoff vorhanden ist, so dass jede und jeder den vereinbarten
Termin wahrnehmen kann. Alle im Impfzentrum Arbeitenden ist es ein großes
Anliegen, dass der Betrieb störungsfrei verläuft.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Weitere Baulücke in der Innenstadt verschwindet
Die
Abrissarbeiten in der Ludwigstraße 42 signalisieren den Beginn eines
Neubauvorhabens, das eine über Jahrzehnte existierende Baulücke füllen wird:
Die Baugemeinschaft Aydinli und Barisha wird das schmale Grundstück neu
bebauen. Über Kontakte der W.E.G. konnten die Eigentümer das Grundstück
erwerben und in Abstimmung mit der Stadt ein Bebauungskonzept entwickeln, das
sich städtebaulich gut einpasst.
„Beide
Investoren haben bereits in der Zollhofstraße 11 ein ehemaliges Bürogebäude
umgebaut und 2018 das RheinCity Hotel neu eröffnet. Sie haben damit bewiesen,
wie man behutsam schwierige Objekte in der Innenstadt entwickeln kann“,
freut sich Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck über diesen kleinen aber feinen
Baustein der Entwicklung in der Ludwigstraße. Dieser trage dazu bei, neuen
attraktiven Wohnraum in der City zu schaffen. Ziel der Baugemeinschaft ist es,
dass die 12 Wohnungen, darunter eine rollstuhlgerechte Einheit, Ende 2022
bezugsfertig sind. Aydinli und Barisha möchten das Gebäude langfristig in ihrem
Bestand halten.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Wie bunt ist eigentlich Ihr Haus?
Kostenlose Thermografie-Analyse von Häusern in der Gartenstadt mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale
Das Klimaschutzbüro
der Stadt Ludwigshafen lädt zusammen mit der Verbraucherzentrale
Rheinland-Pfalz Hausbesitzer*innen in der Gartenstadt ein, ihre Häuser von
außen mit einer Thermografiekamera fotografieren zu lassen. Diese
Thermografiekamera macht sonst nicht sichtbare Wärmeverluste am Gebäude
erkennbar. Bei einem Online-Treffen am 3. März werden die Bilder der
ausgewählten Wohnhäuser gemeinsam mit den Besitzer*innen besprochen. Dabei erklärt Energieberater Harms Geißler mögliche
Energiesparmaßnahmen im Gebäudebestand und erläutert die Möglichkeiten und
Grenzen der Thermografie.
Teilnehmen können
Eigentümer*innen von ausschließlich ein- und zweigeschossigen Häusern in
folgenden Straßen beziehungsweise Straßenabschnitten in der Gartenstadt
westlich der Leininger Straße und nördlich der Maudacher Straße: Dackenheimer
Straße, Erpolzheimer Straße, Freinsheimer Straße, Friedelsheimer Straße, Königsbacher
Straße, Mußbacher Straße, Ungsteiner Straße und Weisenheimer Straße.
Wer teilnehmen und die Frontansicht seines Hauses mit der Wärmebildkamera fotografieren lassen möchte, muss sich bis zum 15. Februar 2021 bei Klimaschutzkoordinatorin Ellen Schlomka anmelden unter der Telefonnummer 0621 504-3454 oder per E-Mail unter Ellen.Schlomka@ludwigshafen.de. Der Online-Besprechungstermin ist am Mittwoch, 3. März um 18 Uhr und dauert etwa anderthalb Stunden. Für die Online-Besprechung benötigen die Teilnehmenden einen PC /Laptop mit Lautsprecher oder ein Smartphone. Über Mikrophon oder über einen Chat können Fragen gestellt werden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Mit der Anmeldung erhalten die Teilnehmenden alle weiteren Informationen zur Teilnahme. Das ganze Angebot ist kostenlos.
Wer darüber hinaus
mehr über die Energiesparmöglichkeiten in seinem Haus wissen will, kann einen
Termin für die kostenlose telefonische Energieberatung bei der Verbraucherzentrale
Ludwigshafen unter 0800 60 75 600
(kostenlos) vereinbaren. Auch ein Energie-Check zuhause ist möglich, dieser
kostet dank einer Förderung des Ministeriums für Wirtschaft und Energie nur 30
Euro.
Weitere
Informationen zur Energieberatung der Verbraucherzentrale finden sich unter www.energieberatung-rlp.de.
Stadt Ludwigshafen ist Gründungsmitglied der interkommunalen Weiterbildungsplattform
Die
digitale Weiterbildungsplattform KommunalCampus bietet passgenaue
Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen für die kommunalen Beschäftigten
in Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz. Künftig profitieren davon
auch die Mitarbeiter*innen der Stadt Ludwigshafen. Grundlage dafür ist die
Gründungs- und erste Generalversammlung der KommunalCampus e.G., die am 27.
Januar 2021 in Heppenheim stattgefunden hat. Oberbürgermeisterin Jutta
Steinruck zeichnete als Gründungsmitglied für die Stadt Ludwigshafen und wurde
in den Aufsichtsrat gewählt.
„Die
Mitgliedschaft bei KommunalCampus ist eine wichtige Voraussetzung für eine nachhaltige
Personal- und Organisationsentwicklung und somit ein tragender Pfeiler, um die
Herausforderungen des digitalen Wandels auch in der öffentlichen Verwaltung
weiter gut zu bewältigen. In den vergangenen Jahren haben wir bereits einen
Digitalisierungsschub gemeistert, zum Beispiel elektronische Bescheide,
digitale Dienstleistungen und Online-Terminvereinbarungen eingeführt. In der
Plattform werden fortlaufend neue Bedarfe und Anforderungen aus der Praxis
integriert. So entsteht ein bedarfsorientiertes Weiterbildungsanbot, das mit
zur Qualifizierung des Personals beiträgt.
Das ist eine echte Investition in die Zukunftsfähigkeit der Verwaltung“,
erklärt Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck.
Bis
Ende des Jahres erfolgt nun der weitere strategische, organisatorische,
technische und inhaltliche Aufbau der Plattform. Der tatsächliche Startschuss
für den Unterricht mit KommunalCampus
ist für 2022 geplant.
„Wie
wichtig funktionierende medienbruchfreie Prozesse in der digitalen Welt sind,
hat die Corona-Pandemie verdeutlicht. Die rasant fortschreitende
Digitalisierung ist nicht nur technisch ein großer Umbruch für die Gesellschaft,
auch die Arbeitsweisen in den Verwaltungen ändern sich dadurch enorm“,
erläutert Anne Niedecken, Leiterin des Bereichs Organisation und
Verwaltungsentwicklung, und ergänzt: „Zudem legt das Online-Zugangsgesetz
Rahmenbedingungen für die Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung fest.
Bund und Länder haben sich verpflichtet, bis Ende 2022 mehrere hundert
Dienstleistungen digital anzubieten. Dass bisher Bürger*innen noch
Papierformulare ausfüllen müssen, soll sich in den kommenden Jahren zunehmend
ändern. Entsprechend müssen Mitarbeiter*innen geschult werden, um die neuen
Technologien auch im Alltag gewinnbringend für sich und für die Bürger*innen
einsetzen zu können.“
Mit
der Unterzeichnung der Satzung für den KommunalCampus wurde nun die strukturelle
und formale Basis für passgenaue Bildungsangebote rund um digitale Kompetenzen
für die kommunalen Beschäftigten in Baden-Württemberg, Hessen und
Rheinland-Pfalz geschaffen. Zu den Gründungsmitgliedern zählen
neben dem Verband Region Rhein-Neckar, der Metropolregion Rhein-Neckar GmbH
(MRN), dem Kreis Bergstraße auch die Städte Landau, Ludwigshafen am Rhein,
Viernheim und Worms.
Zum
Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde Landrat Christian Engelhardt, Kreis
Bergstraße, gewählt. Stellvertretender Vorsitzender ist Stefan Dallinger, MRN.
Der Vorstand wird durch einen Fachbeirat begleitet, dem die Deutsche
Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer, die Duale Hochschule
Baden-Württemberg in Mannheim sowie die Hochschule für Polizei und Verwaltungen
in Wiesbaden angehören, ebenso die Industrie- und Handelskammern Darmstadt,
Pfalz und Rhein-Neckar.
Der
KommunalCampus ist hinsichtlich seiner Idee und Technik so ausgelegt, dass er
als Modell bundesweit genutzt werden kann. Es gibt zudem Schnittstellen zu den
Plattformen des eGOV-Campus, einem Projekt des IT-Planungsrates. Dadurch werden
Synergien ermöglicht, um standardisierte Lernmodule zu entwickeln. Die
Metropolregion Rhein-Neckar dient beim eGOV-Campus bereits als Innovations- und
Erprobungsraum. Das Land Hessen fördert das länderübergreifende Projekt mit
250.000 Euro.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Stadt initiiert Verteilung von kostenlosen
Masken an Bedürftige
Sozialdezernentin Beate Steeg sagt Danke an Unterstützer und Spender
Auf Initiative von Sozialdezernentin Beate Steeg und mit
Unterstützung von Unternehmen und durch Spendengelder kann die Stadt
Ludwigshafen derzeit erste kostenlose Schutzmasken an bedürftige Menschen
verteilen. „Mit der jüngsten Verordnung der Bundesregierung zum
verschärften Lockdown wurde auch beschlossen, dass in Bus und Bahn, beim
Einkaufen und in öffentlichen Verwaltungsgebäuden ab sofort FFP2 oder OP-Masken
für einen besseren Schutz vor dem Coronavirus getragen werden sollen. Wer keine
medizinische Maske besitzt, kommt nicht weit. Das ist ein Problem für alle, die
sich die Schutzmasken nicht leisten können. Für viele Menschen ist das aktuell
eine riesige Herausforderung. Wir sind deswegen dankbar, dass das Land jetzt
angekündigt hat, den Kommunen Masken zur Verfügung zu stellen. Ich habe bereits
in den zurückliegenden Tagen viele Telefonate geführt, damit wir sofort helfen
können. Auf unsere Initiative hin haben sich Firmen und Personen bereit
erklärt, Bedürftige gemeinsam mit uns zu unterstützen“, berichtet
Sozialdezernentin Beate Steeg, die in den vergangenen Tagen im Einsatz war und
Spender und Einrichtungen zusammengeführt hat mit dem Ziel Schutzmasken
schnellstmöglich auch Bedürftigen zugänglich zu machen.
„Wir freuen uns über eine Geldspende von 5.000 Euro von der
GAG Ludwigshafen. Das Geld ging an die Ludwigshafener Tafel, die Masken direkt
an die Menschen vor Ort ausgibt. Außerdem ging ein Betrag von 2.500 Euro aus einem unserer städtischen
Spendenkonten, das sich vorwiegend aus Spenden der BASF speist, an die
Suppenküche für Bedürftige. Auch dort werden selbstbesorgte Masken an die
Besucher*innen der Suppenküche und der Rohrlachstube ausgegeben. Aus diesem
städtischen Spendenkonto hat das Sozialdezernat weitere Masken besorgt und
verteilt diese aktuell an die Bewohner*innen von Einweisungsgebieten,
Asylunterkünften und an das sleep inn. Weiterhin spendet die Rochus Vital
Apotheke im Globus 1.500 Masken. Davon gehen 500 Stück an das Haus St. Martin,
200 Stück an die Streetdocs und 800 Masken an die Essensausgabe beim Heinrich
Pesch Haus. Ihnen allen einen herzlichen Dank dafür“, so Beate Steeg, die
sich auf diesem Wege sehr für das Engagement aller bedanken möchte.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Corona-Impfung:
Weitere Termine können erst bei Ankündigung der neuen Impfstoff-Lieferung
vereinbart werden
Verwaltung bittet um Geduld
Aufgrund des aktuell knappen Corona-Impfstoffs werden von Seiten
des Landes Rheinland-Pfalz erst dann wieder Impftermine vereinbart, wenn neue
Impflieferungen angekündigt werden. Erst dann erhalten Senior*innen auch wieder
Terminbescheide. Das betrifft auch die Anmeldungen, die Mitarbeiter*innen der
Stadtverwaltung für Senior*innen online vorgenommen haben. Sobald wieder mehr
Impfstoff zur Verfügung steht und das Land entsprechend mehr Termine vergeben
kann, werden die registrierten Bürger*innen kontaktiert. Die Stadtverwaltung
bittet daher um Geduld.
Im Zuge der bundesweiten Impfungen gegen das Corona-Virus hatte
die Stadtverwaltung allen Senior*innen rund vier Wochen lang einen besonderen
Service angeboten. Menschen, die zur priorisierten Impfgruppe (Personen über
80) gehören und die keinen Internetzugang haben, konnten sich telefonisch
melden und von den Verwaltungsmitarbeiter*innen Hilfe bei der Anmeldung zum
Impftermin in Anspruch nehmen. Im Telefonat wurden dann alle Fragen des
Formulars zur Terminanmeldung im Impfzentrum besprochen und die
Mitarbeiter*innen bemühten sich anschließend über die Terminplattform des
Landes um einen Termin im Impfzentrum in der Walzmühle.
Die Stadt Ludwigshafen stellt nun aber diese Termin-Hotline als Service ein. Alle künftigen Termingesuche müssen Betroffene selbst über die Landes-Hotline oder die Internetseite des Landes vereinbaren. Alle Informationen zur zentralen Terminvergabestelle sind unter corona.rlp.de zu finden.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Stadt erstattet Kita-Beiträge
Eltern, deren Kinder wegen des seit 16. Dezember 2020 geltenden
„Regelbetriebes bei dringendem Bedarf“ nicht in einer
Kindertagesstätte betreut wurden, erhalten eine Beitragsrückerstattung von der
Stadt. Dies hat der Stadtvorstand am 21. Januar 2021 beschlossen. Da der Besuch
des Kindergartens in Rheinland-Pfalz beitragsfrei ist, gilt die Regelung für
Eltern, die seit 16. Dezember Beiträge für den Krippe- oder Hortbesuch gezahlt
haben. Die Rückerstattung erfolgt nach Ende der coronabedingten Einschränkungen.
Derzeit ist dies frühestens nach dem 14. Februar 2021. Für den Zeitraum
Dezember 2020 bis Februar 2021 wird die Erstattung deswegen Anfang März
erfolgen. Dies gilt auch dann, wenn die Einschränkungen verlängert werden
sollten. Weitere Erstattungen erfolgen dann nach deren Ende. Die
Stadtverwaltung bittet um Verständnis, dass eine monatliche Erstattung wegen
des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich ist.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Gelbe Säcke behelfsweise beim Entsorgungsbetrieb des WBL erhältlich
Beim Wirtschaftsbetrieb Ludwigshafen (WBL) sind ab sofort am Standort Kaiserwörthdamm Nummer 3/3a Gelbe Säcke erhältlich. Generell ist die Sammlung und Entsorgung von Leichtverpackungsabfall (LVP) Aufgabe der Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH, die von den Dualen Systemen Deutschlands dazu beauftragt wurde. Der verantwortliche Sammelbeauftragte ist auch für die Versorgung der Bürger*innen mit passenden Sammelbehältnissen wie die Gelbe Tonne oder Gelber Sack zuständig. Da die vorgesehenen Ausgabestellen für die Gelben Säcke wie die Ortsvorsteherbüros Nördliche und Südliche Innenstadt weggefallen sind, springt der WBL in die Bresche und stellt vorübergehend seine Infrastruktur zur Verfügung, um die Versorgung der Bürger*innen zu gewährleisten.
Bis
auf Weiteres werden zu den üblichen Geschäftszeiten, Montag bis Donnerstag von
8.30 bis 12 Uhr und von 13.30 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr
für die Einwohner*innen der Stadtteile Mitte und Nord/Hemshof am Empfang des
Entsorgungsbetriebs die Gelben Säcke ausgegeben. Die Ausgabe ist vorerst auf
zwei Rollen pro Haushalt begrenzt. Darüber hinaus sollen die Bürger*innen auf
Wunsch von Knettenbrech+Gurdulic Rhein-Neckar GmbH
ihren Wohnsitz in den bezugsberechtigten Stadtteilen belegen können.
Für alle anderen Belange rund um LVP und die Gelbe Tonne ist allein Knettenbrech+Gurdulic verantwortlich und können vom WBL nicht bearbeitet werden. Dazu hat das Mannheimer Unternehmen neben der E-Mailadresse lvp-lu@knettenbrech-gurdulic.de auch die Rufnummern 0800 101 58 61 und 0621 15041921 eingerichtet.
Der
WBL bittet bei Abholung der gelben Säcke, die aktuellen Abstands- sowie
Hygieneregeln einzuhalten sowie um Verständnis, dass es aufgrund der
Sicherheitsmaßnahmen zu Wartezeiten kommen kann.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Geschäft nach Verstößen gegen Corona-Regeln geschlossen
Der
Kommunale Vollzugsdienst (KVD) hat am Freitagnachmittag, 29. Januar 2021, ein
Einzelhandelsgeschäft in Mitte wegen massiver Verstöße gegen Auflagen zur
Bekämpfung der Corona-Pandemie versiegelt. Während einer Kontrollfahrt
bemerkten die Einsatzkräfte gegen 17.45 Uhr in dem Laden mehr als zehn
Personen, die auf der kleinen Verkaufsfläche auf Stühlen saßen, sich dort
unterhielten und teilweise Alkohol tranken. Im Gespräch mit dem KVD zeigte sich
die Geschäftsinhaberin uneinsichtig und gab unter anderem an, die Corona-Regeln
nicht zu kennen. Angesichts dessen war mit wiederholten Verstößen zu rechnen,
sobald der KVD die Örtlichkeit verlassen würde. Nach Räumung des Geschäfts
verschlossen die Einsatzkräfte die Eingänge und stellten die Schlüssel sicher.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Ludwigshafen führt Allgemeinverfügung weiter
Vor
dem Hintergrund anhaltend hoher Zahlen von Corona-Neuinfektionen schreibt
Ludwigshafen die geltende Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Pandemie unverändert
um zwei weitere Wochen fort. Dies bedeutet, dass die geltenden Regelungen im
Stadtgebiet wie beispielweise das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der
Innenstadt und die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen in der Zeit von 21 bis 5
Uhr bis 14. Februar 2021 einzuhalten sind.
„Wenngleich
die Maßnahmen wie Maskenpflicht im Innenstadtbereich und nächtliche
Ausgangsbeschränkungen mit Blick auf die Sieben-Tage-Inzidenz-Werte anscheinend
Wirkung zeigen, gibt es keinen Grund zur Entwarnung“, betont Oberbürgermeisterin
Jutta Steinruck. „Die positive Entwicklung der vergangenen Tage kann sich
schnell wieder ändern. Nach wie vor ist die Lage in den Ludwigshafener
Krankenhäusern angespannt und auch die Todesfallzahlen sind hoch. Um eine
Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern und die medizinische
Versorgung der Bevölkerung zu gewährleisten, hält die Stadt an den bisherigen
Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie fest. Wir werden nicht fahrlässig
mit Menschenleben umgehen“, fügte Steinruck hinzu. Die zuletzt sinkenden
Inzidenz-Werte könnten sich möglicherweise in zwei bis drei Wochen entlastend
auf die Situation in den Krankenhäusern niederschlagen.
Info-Nummer
0621 504–6000 am kommenden Wochenende geschaltet
Der gesamte Wortlaut der Allgemeinverfügung und die dazugehörige Begründung werden auf der städtischen Homepage unter der Internetadresse www.ludwigshafen.de eingestellt, sobald diese vorliegen. Basis der Regelungen in der Allgemeinverordnung bildet die 15. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15. CoBeLVO).
Anlässlich
der Verlängerung der Allgemeinverfügung wird das Informationstelefon unter der
Rufnummer 0621 504-6000 auch am kommenden Wochenende am Samstag, 30., und
Sonntag, 31. Januar 2021, in der Zeit von 10 bis 18 Uhr erreichbar sein, um
Bürger*innen bei Fragen zu Corona und den geltenden Regelungen weiterzuhelfen.
Danach ist die Hotline wie gewohnt von Montag bis Freitag zwischen 8 und 17 Uhr
geschaltet.
Bisher
rund 2.200 Erstimpfungen in der Walzmühle durchgeführt
In der Walzmühle erhielten bisher zirka 2.200 Menschen die erste Dosis der Impfung gegen das Coronavirus. Aufgrund des derzeitigen Engpasses beim Impfstoff werden erst wieder ab dem 17. Februar Termine für Erstimpfungen vergeben, während alle Zweitimpfungen möglich sind. In der kommenden Woche sind für Zweitimpfungen rund 160 bis 170 Termine pro Tag vergeben worden. In den Senioren- und Pflegeheimen bekamen deren Bewohner*innen und Beschäftigte etwa 2.000 Impfdosen verabreicht.
Stadt Ludwigshafen am Rhein 08.02.2021
Stadtbibliothek / Volkshochschule
Onlinekurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“
Die Stadtbibliothek bietet am Montag, 8. Februar 2021, 16 bis 18 Uhr, einen Online-Kurs „WordPress – In fünf Minuten zur eigenen Webseite“ an. Der Online-Kurs unter Leitung von Marco Teufel zeigt in einfachen Schritten den Grundaufbau eines WordPress-Systems und die Erstellung einer eigenen Webseite. Interessierte benötigen lediglich ein internetfähiges Endgerät. Die Stadtbibliothek empfiehlt dazu entweder Laptop oder PC, gegebenenfalls auch ein Tablet. Von der Teilnahme mit einem Smartphone wird abgeraten, da der gezeigte Bildschirminhalt auf einem kleinen Display womöglich schlecht sichtbar sein könnte. Der Kurs findet als Webex-Videokonferenz statt. Teilnehmende erhalten rechtzeitig vor dem Kurs die Zugangsdaten per E-Mail. Der Kurs ist kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich entweder per E-Mail info@ideenw3rk.de oder Telefon 0621 504-2605.
Onlinekurs der VHS: Macarons selber machen – Valentinstagsedition
Eine Neuauflage des Macaronskurses der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen gibt es am Samstag, 13. Februar 2021. Der Kurs findet online von 15 bis 19 Uhr statt. Dabei erfahren die Teilnehmenden alles Wissenswerte zur Herstellung von Macarons und können am Ende des Kurses erste eigene Ergebnisse vorweisen. Die Dozentin zeigt, wie man das bunte französische Gebäck selbst herstellt und mit verschiedenen Füllungen bestückt. Da am Tag danach Valentinstag ist, wird die Dozentin auch zeigen, wie man Macarons in Herzform backt. Die Dozentin befindet sich zum Kurszeitpunkt – ebenso wie die Teilnehmenden – in ihrer eigenen Küche und überträgt den Kurs von dort. Er findet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Alle Informationen zur Registrierung auf der Lernplattform erhalten die Teilnehmenden mit der Anmeldung. Dort, auf der Lernplattform liegt die Einkaufsliste für die Teilnehmenden bereit. Die Kursgebühr beträgt 20 Euro, zusätzlich fallen die Lebensmittelkosten an. An Technik wird ein Laptop oder Tablet mit guter Internetverbindung und Lautsprechern benötigt. Eine Kamera und ein Mikrofon sind bei diesem Kurs für den Austausch mit der Dozentin und den anderen Teilnehmenden sinnvoll. Anmeldungen nimmt die VHS unter der Telefonnummer 0621 504-2238 entgegen oder online auf www.vhs-lu.de.
Das Wohnzimmer-Workout: Ganzkörperkräftigung mit Hanteln als Onlinekurs der VHS
Sporteln in der eigenen Wohnung. Wer dies alleine, aber trotzdem in Gesellschaft machen möchte, ist richtig beim neuen Online-Kurs der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen, der am Montag, 15. Februar 2021, startet. An sechs Abenden, jeweils von 18 bis 18.45 Uhr, können die Teilnehmenden das eigene Wohnzimmer in ein Fitnessstudio verwandeln. Ziel dieses Kurses ist die Verbesserung von Beweglichkeit, Ausdauer, Koordination, Kräftigung der Muskulatur sowie der Körperwahrnehmung. Die Teilnehmenden lernen gezielte Übungen, um die Muskulatur des gesamten Körpers zu kräftigen und zu mobilisieren und die Ausdauer in Schwung zu bringen. Durch den Einsatz von Hanteln lässt sich die Intensität des Krafteinsatzes individuell gestalten. Anstelle von Hanteln können auch große oder kleine Wasserflaschen genutzt werden. Das gesamte Training ist auch ohne Hanteln machbar. Die Teilnehmenden benötigen eine Gymnastikmatte oder eine andere weiche und rutschfeste Unterlage, sowie ein bisschen Platz: So, dass sie sich mit ausgestreckten Armen um die eigene Achse drehen können. Der Kurs findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Benötigt werden ein Laptop oder ein Tablet mit Internetverbindung und Lautsprecher. Die Gebühr beträgt 28 Euro. Anmeldungen sind online möglich unter der Adresse www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.
VHS: Qualifizierung und Vorbereitung für ehrenamtliche
Betreuer*innen
Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine Ludwigshafen, Frankenthal, Rhein-Pfalz-Kreis bietet in Zusammenarbeit mit der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen eine Qualifizierungsreihe für ehrenamtliche rechtliche Betreuer*innen ab 17. Februar 2021 an. Der Kurs wird in diesem Jahr online angeboten, die Teilnehmer*innen erhalten nach der Anmeldung einen Link zur Videokonferenz.
Wer Interesse an der ehrenamtlichen Übernahme einer
rechtlichen Betreuung hat oder bereits ehrenamtlich (auch im Familienkreis)
eine rechtliche Betreuung übernommen hat wird in dem VHS-Kurs über Aufgaben und
Anforderungen des Betreueramtes grundlegend informiert. Die gesetzliche
Betreuung ist eine anspruchsvolle Aufgabe und erfordert ein hohes Maß an
persönlichem Einsatz und sozialer Kompetenz. Die Schulung, die an sechs
Mittwochabenden jeweils von 17.30 bis 19 Uhr stattfindet, qualifiziert die
Betreuer*innen für die Aufgabe, sich der Belange von Menschen anzunehmen, die
aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr
selbst regeln können. Die Arbeitsgemeinschaft Betreuungsvereine bietet darüber
hinaus den Teilnehmer*innen die Möglichkeit zu Einzelberatung und weiterer
Unterstützung in der konkreten Betreuungs-führung an. Regelmäßig Teilnehmende
erhalten ein Abschlusszertifikat. Anmeldungen nimmt die VHS
telefonisch entgegen unter 0621 504-2238 oder online auf www.vhs-lu.de. Weitere
Informationen erhalten Interessierte bei Maité Steuerwald, Kommunaler
Betreuungsverein der Stadt Ludwigshafen, Mitglied der AG Betreuungsvereine,
Telefon 0621 504-2693, E-Mail an maite.steuerwald@ludwigshafen.de.
Eltern-Kind-Yoga an der VHS
An der Volkshochschule (VHS) Ludwigshafen findet an zwei Samstagen der Kurs „Eltern-Kind-Yoga“ statt. Die zwei Kurstermine sind 13. und 27. Februar 2021, jeweils von 16 bis 17.30 Uhr. Die Gebühr von 25 Euro gilt jeweils für die gesamte Familie. Kinderyoga ist ein ganzheitliches Konzept, bei dem die Kinder gemeinsam mit ihren Eltern durch kreative Yoga- und Bewegungsspiele sowie Entspannungsübungen in Verbindung mit Liedern und Klängen die Yogawelt für sich entdecken können. Kinderyoga fördert Entspannung sowie Ruhe und lehrt die Kinder eine bessere Körperwahrnehmung sowie Körperhaltung. Geeignet ist der Kurs für Kinder ab drei Jahren. Er findet im Internet in einem geschützten virtuellen Seminarraum der Lernplattform „vhs.cloud“ statt. Teilnehmende sollten daher über einen Computer oder ein Tablet mit Internetverbindung verfügen. Sie benötigen dazu ausreichend Platz, damit sich alle Beteiligten bewegen können. Anmelden kann man sich im Internet unter www.vhs-lu.de oder telefonisch unter 0621 504-2238.
Landtagswahl am 14. März 2021: Stadt Landau gibt Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen in Pandemie-Zeiten
Die Vorbereitungen für die
Landtagswahl sind bei der Stadtverwaltung Landau mittlerweile in vollem Gange.
Spätestens bis zum 21. Februar 2021 werden die Wahlbenachrichtigungen durch
einen Versanddienstleister zugestellt. Wer an der Landtagswahl per Briefwahl
teilnehmen möchte, hat ab sofort die Möglichkeit, einen Wahlschein mit
Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Die Beantragung kann
folgendermaßen erfolgen:
Schriftlich durch Ausfüllen des Antrags auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosem Brief an die Stadtverwaltung,
online über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code,
Die Beantragung von
Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich!
Bei der Beantragung sind der
Familienname, die Vornamen, das Geburtsdatum, die vollständige Wohnanschrift
und – nach Möglichkeit – die Wählerverzeichnis- sowie die Wahlbezirksnummer aus
der Wahlbenachrichtigung anzugeben. Die Briefwahlunterlagen werden grundsätzlich
an die Wohnanschrift übersandt. Sofern die Briefwahlunterlagen an eine andere,
abweichende Adresse geschickt werden sollen, wird gebeten, diese abweichende
Anschrift genau anzugeben.
Ab dem 22. Februar 2021 gibt
es die Möglichkeit, während folgender Öffnungszeiten die Briefwahlunterlagen im
Foyer des Alten Kaufhauses, Rathausplatz 9, 76829 Landau, persönlich zu
beantragen:
Montag – Freitag: 8:30 – 12 Uhr
Montag – Mittwoch: 14 – 16 Uhr
Donnerstag: 14 – 18 Uhr
Samstag, 27. Februar: 9 – 11 Uhr
Samstag, 6. März: 9 – 11Uhr
Freitag, 12. März: 14 – 18 Uhr
Dort kann auch unmittelbar
vor Ort die Stimme abgegeben werden.
Beim Besuch des
Briefwahlbüros ist das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske oder
FFP2/KN95-Maske) zwingend notwendig. Es ist keine Terminvereinbarung
erforderlich, die maximale Anzahl der anwesenden Wahlberechtigten ist
allerdings pandemiebedingt begrenzt. Dadurch kann es zu Wartezeiten kommen.
Die Wahlberechtigten werden
daher gebeten, auch die vielfältigen schriftlichen und elektronischen Möglichkeiten
für die Beantragung ihrer Briefwahlunterlagen zu nutzen.
Die ausgefüllten
Briefwahlunterlagen können – unfrankiert – in dem adressierten roten Wahlbrief
an die Stadtverwaltung geschickt oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus,
Marktstraße 50, Landau in der Pfalz eingeworfen werden. Der Wahlbrief muss am
Wahltag spätestens um 18 Uhr bei der Stadtverwaltung eingegangen sein. Bei
Nutzung des Postweges wird empfohlen, den Wahlbrief spätestens am 10. März 2021
zu versenden.
Über eventuelle Änderungen
wird die Stadtverwaltung unverzüglich informieren.
Stadt Landau 06.02.2021
Personalnews aus dem Landauer Rathaus: Maik Hauptmann neuer Leiter des Bürgerbüros
Kompetente Hilfe in (fast)
allen Lebenslagen: Wer in Landau ein Führungszeugnis beantragen, Ausweisdokumente
verlängern oder eine Parkplakette erwerben möchte, ist im Bürgerbüro der Südpfalzmetropole
im Erdgeschoss des Rathauses genau richtig. Neuer Leiter dieser dem Ordnungsamt
zugehörigen Abteilung ist ab sofort Verwaltungsfachwirt Maik Hauptmann.
„Das Bürgerbüro ist die zentrale
Anlaufstelle der Landauerinnen und Landauer für ein buntes Portfolio an
Angelegenheiten und somit eine wichtige Visitenkarte unserer Stadt“, sagt
Oberbürgermeister Thomas Hirsch, der jetzt die Ernennungsurkunde an den neuen
Abteilungsleiter übergeben hat. Gemeinsam mit dem zuständigen Dezernenten
Lukas Hartmann wünscht der Stadtchef Maik Hauptmann in der neuen Position alles
Gute.
Maik Hauptmann war zuvor stellvertretender
Leiter der Abteilung Straßenverkehr beim Ordnungsamt. Seit Anfang Februar hat
er nun die Stelle beim Bürgerbüro inne und ist mit seinem engagierten siebenköpfigen
Team für die Bürgerinnen und Bürger da.
Die
Servicezeiten des Bürgerbüros sind montags und mittwochs von 7:30 bis 12:30 Uhr
und von 14 bis 16 Uhr, donnerstags von 8 bis 12:30 Uhr und von 14 bis 18 Uhr,
dienstags und freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr sowie samstags von 9 bis 11 Uhr.
Termine müssen vorab online unter https://termin.landau.de oder telefonisch
über die Behördennummer 115 ausgemacht werden.
Stadt Landau 06.02.2021
Landtagswahl:
Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen
auf Briefwahl hin
Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl
wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen
Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr.
Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die
Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52
(Wörth) abgelehnt.
„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche
Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die
Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich
weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro
auszuschließen.
Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs
gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen.
Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler,
vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der
derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und
gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.
Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf
hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt
für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und
Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den
Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die
Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den
Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten
kommen.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 06.02.2021
Zum Internationalen Frauentag: Gleichstellungsstelle stellt Programm zur Veranstaltungsreihe „Landauer FrauenZimmer“ vor – Start am 4. März mit südpfalzweitem Online-Workshop
Trotz und vor allem auch
wegen Corona am Ball bleiben: Das hat sich die Gleichstellungsbeauftragte der
Stadt Landau, Evi Julier, mit der diesjährigen Veranstaltungsreihe zum
Internationalen Frauentag als Ziel gesetzt. Los geht es am Donnerstag, 4. März,
mit einem pfalzweiten Online-Workshop zum Thema Feminismus. Unter dem Namen
„Landauer FrauenZimmer“ hat die städtische Gleichstellungsstelle gemeinsam mit
zahlreichen Kooperationspartnerinnen und -partnern insgesamt 14 Veranstaltungen
von, für und mit Frauen zusammengestellt. Aber auch Männer sind bei den
Veranstaltungen natürlich herzlich willkommen! Geplant sind Angebote von A wie Autorinnenlesung
bis Z wie Zaubershow – und das zum ersten Mal auch mit südpfalzübergreifenden
Formaten. Interessierte werden Pandemie-bedingt gebeten, sich stets aktuell zu informieren,
ob und in welcher Form die angekündigten Veranstaltungen angeboten werden
können.
„Mit der Veranstaltungsreihe »Landauer FrauenZimmer« wollen wir, speziell auch in diesen besonderen Zeiten, »BegegnungsZimmer« für Frauen in Landau möglich machen – natürlich unter Einhaltung der geltenden Hygienebestimmungen“, so Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „In der Krise zeigt sich einmal mehr die strukturelle Benachteiligung von Frauen. Gut, dass wir in Landau – wie die »FrauenZimmer« zeigen – ein breites Netzwerk von Organisationen, Unternehmen, Vereinen, Institutionen und Privatpersonen haben, die sich gegen diese Ungerechtigkeit wehren. Vielen Dank dafür“, so der Stadtchef.
„Die Pandemie hat die nach
wie vor bestehenden Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern wieder sichtbarer
gemacht“, ist Julier überzeugt. „Darum ist es wichtig, dass wir am Ball bleiben.
Wir gehen keinen Schritt zurück auf dem Weg zu mehr Geschlechtergerechtigkeit“,
sagt die Gleichstellungsbeauftragte. „Bei den »Landauer FrauenZimmern« haben
wir in diesem Jahr Corona-bedingt bewusst auf großformatige Angebote verzichtet.
Aber als gnadenlose Optimistin, für die ich mich als Gleichstellungsbeauftragte
halte, bin ich zuversichtlich, dass viele der geplanten Veranstaltungen
zwischen März und Juni stattfinden können.“
Eine der größeren geplanten
Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Gleichstellungsbeauftragten der
Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße ist das Orgelkonzert zum Thema
„Starke Frauen in der Bibel“ mit der Stifts- und Bezirkskantorin Anna Linß
sowie den Pfarrerinnen Heike Messerschmitt und Angelika Keller. Das Konzert
soll am Sonntag, 7. März, ab 18 Uhr, in der Landauer Stiftskirche den Internationalen
Frauentag einläuten.
Näheres zur Veranstaltungsreihe „Landauer FrauenZimmer“ sowie Informationen zur Anmeldung und Durchführung finden sich unter www.landau.de/frauenzimmer.
Stadt Landau 06.02.2021
Große Freude in der Südpfalzmetropole: Landau hat Top-Platzierung bei bundesweitem ADFC-Fahrradklimatest sicher
Macht Radfahren in deiner
Stadt Spaß oder ist es Stress? Diese Frage stellt der Allgemeine Deutsche
Fahrrad-Club (ADFC) alle zwei Jahre beim bundesweiten Fahrradklimatest. Die
Online-Umfrage unter Radfahrerinnen und Radfahrern fand im Herbst vergangenen
Jahres bereits zum neunten Mal statt – und zum ersten Mal überhaupt steht die
Stadt Landau richtig gut da. Wie gut? Das entscheidet sich am 16. März, wenn
der ADFC und das Bundesverkehrsministerium die Ergebnisse bei einer digitalen
Auszeichnungsveranstaltung vorstellen. Fest steht aber schon jetzt: Landau
gehört in zwei Kategorien zu den Bestplatzierten im Städteranking. Das teilt
der ADFC jetzt in einem Schreiben an Oberbürgermeister Thomas Hirsch mit.
„Die Nominierung als eine der fahrradfreundlichsten Städte 2020 in Deutschland freut uns natürlich sehr und wir sind schon gespannt auf unsere Gesamtplatzierung sowie das Feedback der Radfahrerinnen und Radfahrern in den einzelnen Kategorien“, betont der OB. Die schlechten Platzierungen in der Vergangenheit habe die Stadt Landau stets sehr ernst genommen und kontinuierlich daran gearbeitet, die Voraussetzungen für ein gutes und sicheres Radfahren in Landau weiter zu verbessern, so der Stadtchef.
Besonders groß ist die Freude
bei Verkehrsdezernent Lukas Hartmann, dessen Mobilitätsabteilung und
Ordnungsamt im vergangenen Jahr zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Radinfrastruktur
im Stadtgebiet umgesetzt haben. „Die für den Klimaschutz entscheidende
Verkehrswende in Landau geht voran. Der Weg dorthin ist schwierig und viele
Einzelentscheidungen sind umstritten, aber die gute Platzierung beim
Fahrradklimatest bestätigt uns in unserem Vorgehen: Die Verkehrssicherheit zu
steigern ist zusammen mit dem Klimaschutz für uns das Wichtigste.“
Im Zuge der Neuordnung der
Innenstadtmobilität wurde im vergangenen Jahr u.a. die Königstraße für den
gegenläufigen Radverkehr geöffnet – ein häufiger Kritikpunkt bei früheren
Fahrradklimatests. Außerdem wurden das Leihfahrradsystem VRNnextbike
eingeführt, das STADTRADELN wiederbelebt, mehr als 100 Fahrradbügel
aufgestellt, zwei Radwege in Stadtdörfer erneuert, Aufstellflächen an Ampeln
geschaffen und Vorbereitungen getroffen, um zusätzliche Fahrradstraßen
auszuweisen.
Nach dem Projekt „Neue
Innenstadtmobilität“ beginnen 2021 die Arbeiten am Maßnahmenpaket „Klimaschutz
durch Radverkehr“. In diesem Zuge winken der Stadt Landau mehr als 7 Millionen
Euro Bundesfördermittel. Zu den angestrebten Projekten zählt auch eine neue
Radbrücke zur Anbindung des Schulzentrums Ost und des Horstrings am
Hauptbahnhof, deren Ausgestaltung aktuell verwaltungsintern beraten wird.
Stadt Landau 06.02.2021
Verbesserung der Verkehrssicherheit in der Landauer Eichbornstraße: Digitale Versammlung für Anwohnerinnen und Anwohner am 10. Februar
Die Eichbornstraße in Landau
soll sicherer für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und
Radfahrer gemacht werden – und gleichzeitig weiter ihre Funktion als wichtiger
Zubringer der B10 zur Innenstadt wahrnehmen können. Um diesen Spagat zu meistern,
hat die städtische Mobilitätsabteilung eine Kompromisslösung erarbeitet, die am
Mittwoch, 17. Februar, in den Mobilitätsausschuss eingebracht werden soll. Eine
Woche zuvor, am Mittwoch, 10. Februar, ab 18 Uhr stellen Verkehrsdezernent
Lukas Hartmann und Mobilitätsabteilungsleiter Ralf Bernhard die Planungen den Anwohnerinnen
und Anwohnern bei einer digitalen Versammlung vor.
„Anwohnerinnen und Anwohner
der Eichbornstraße hatten im vergangenen Jahr an die Verwaltung die Bitte
herangetragen, den Verkehr zu beruhigen und einen Fahrradweg auszuweisen – auch
mit Blick auf einen sicheren Schulweg. Da die Straße jedoch als Zubringer zur
Innenstadt sowie als innerstädtischer Parkraum dient, mussten wir einen
Kompromiss zwischen diesen verschiedenen Nutzungen des Straßenraums finden“,
erläutert Beigeordneter Hartmann, der im Herbst vergangenen Jahres bereits
einen Vor-Ort-Termin mit den Anwohnerinnen und Anwohnern hatte und deren
Wünsche aufnahm.
Die Anwohnerinnen und Anwohner werden per Wurfzettel über die digitale Versammlung informiert. Wer ebenfalls teilnehmen möchte, wird gebeten, sich beim Vorzimmer von Verkehrsdezernent Hartmann unter lara.britting@landau.de anzumelden.
Stadt Landau 06.02.2021
Corona
Corona-Krise: Stadt Landau setzt Elternbeiträge für betreuende Grundschulen auch im Februar aus – Beiträge für Stadtholding-Kitas werden teilweise zurückerstattet
#miteinanderinLD: Deutschland
befindet sich nach wie vor im Lockdown und die ursprünglich für 1. Februar
geplante Wiederaufnahme des Unterrichts an rheinland-pfälzischen Grundschulen
wurde verschoben. Aus diesem Grund hat die Stadtverwaltung Landau beschlossen,
die Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung an Grundschulen nicht
nur im Januar, sondern auch für den Monat Februar auszusetzen.
Und auch in den Kitas in
Trägerschaft der städtischen Tochtergesellschaft SH-Jugend & Soziales gGmbH
wird die aktuelle Lage nach wie vor berücksichtigt: Eltern, deren Kinder die
Einrichtung während eines gesamten Monats nicht besuchen, bekommen den
entrichteten Beitrag zurückerstattet.
„Trotz der weiterhin bestehenden Möglichkeit der Notbetreuung stehen Familien mit Kindern durch den Wegfall des regulären Betreuungsangebots vor besonderen Herausforderungen“, betont Oberbürgermeister Thomas Hirsch. „Darum haben wir entschieden, ihnen ähnlich wie im vergangenen Jahr zumindest die finanzielle Last der Elternbeiträge abzunehmen“, so der Stadtchef. Rückblick: Im Jahr 2020 hatte die Stadtverwaltung für den Zeitraum von April bis Juli auf die Elternbeiträge für die außerunterrichtliche Betreuung in den Grundschulen in Höhe von monatlich rund 13.000 Euro und in den Monaten April und Mai auf die kompletten Elternbeiträge für alle Kitas in Höhe von etwa 35.000 Euro monatlich verzichtet.
Stadt Landau 06.02.2021
Wo kann ich mich in SÜW und Landau testen lassen? Kreis und Stadt stellen Übersicht über Corona-Testmöglichkeiten zusammen
Wo kann ich mich auf das Corona-Virus testen lassen? Diese Frage stellen sich viele Bürgerinnen und Bürger. Die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und die Stadt Landau haben auf Anregung von Landrat Dietmar Seefeldt und OB Thomas Hirsch aus diesem Grund die Testmöglichkeiten in der Region zusammengetragen und auf den Internetseiten www.suedliche-weinstrasse.de/de/aktuelles/meldungen/infos_corona_virus.php und www.landau.de/corona als Service für die Bürgerinnen und Bürger veröffentlicht.
Die
Testmöglichkeiten in der Stadt Landau und im Landkreis SÜW im Kurzüberblick:
PCR-Testmöglichkeiten
Das
gemeinsame Diagnosezentrum der Stadt
Landau und des Landkreises Südliche Weinstraße am Standort Landau testet
Personen aus Stadt und Kreis mit Laborüberweisung (Formular 10) von einer
Ärztin bzw. einem Arzt sowie Kontaktpersonen, die durch das Gesundheitsamt an
das Diagnosezentrum gemeldet werden. Die Betriebszeiten sind montags, dienstags
und donnerstags von 13 bis 19 Uhr. Die Zufahrt erfolgt über die
Max-Planck-Straße und ist ausgeschildert.
Hausärztinnen und Hausärzte, die PCR-Testungen durchführen,
finden sich auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung
www.kv-rlp.de/patienten/wegweiser-coronavirus.
Anlaufstellen
für Antigen-Schnelltests für alle Personengruppen
Das
Testzentrum in der
Elmar-Weiller-Festhalle in der Bonifatiusstraße 22 in Herxheim wird privat durch die REHA med Gesundheitspark GmbH
betrieben. Eine Terminvergabe erfolgt ausschließlich online unter
www.coronatest-herxheim.de. Testungen finden jeden Samstag von 9 bis 12 Uhr
statt. Die Kosten betragen 35 Euro.
Die
DLRG Ortsgruppe Landau betreibt ein Corona-Schnelltestzentrum in der
Stettiner Straße 4 in Landau. Aktuell
können sich dort folgende Personengruppen testen lassen:
Besucherinnen
und Besucher, Therapeutinnen und Therapeuten sowie Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter von teilnehmenden Altersheimen, die eine entsprechende Freigabe
durch die Altenpflegeeinrichtungen erhalten haben
Personen,
die einen Berechtigungsschein des Landesamts für Soziales, Jugend und
Versorgung erhalten haben
Privatpersonen
auf eigene Kosten (30 Euro)
Testungen
finden montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr sowie samstags und sonntags von 10
bis 17 Uhr statt. Telefon: 0 63 41/9 28 78 16. E-Mail:
schnelltestzentrum@landau.dlrg.de.
Das
Coronatest Landau Drive in der
Albert-Einstein-Straße 8 in Landau wird privat durch die XG Partners GmbH
betrieben. Testungen finden montags bis samstags von 9 bis 15 Uhr statt. Die
Kosten betragen 34,90 Euro. Telefon: 01 76/64 66 58 77. Internet: www.coronatest-landau.de.
Testungen
unter Vorlage eines Berechtigungsscheins
Verschiedene Testeinrichtungen nehmen bis zum 31. März 2021 auf freiwilliger Basis Schnelltests von Lehrkräften, erzieherischen und sozialpädagogischen Fachkräften sowie sonstigem Personal in Schulen, Kindertagesstätten und (teil)stationären Hilfen zur Erziehung unter Vorlage eines Berechtigungsscheins vor. Bitte beachten: Der Berechtigungsschein wird von der jeweiligen Einrichtungsleitung ausgestellt.
Die Auflistung stellt einen Überblick über die Testmöglichkeiten in Kreis und Stadt dar. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße: Parkplatzkonzept liegt vor
In der Albert-Einstein-Straße 29 in
Landau entsteht aktuell ein weiteres Impfzentrum für die Südpfalz, das
voraussichtlich am Montag, 22. Februar, seinen Betrieb aufnehmen soll. Im
gemeinsamen Impfzentrum Landau/Südliche Weinstraße sollen künftig Menschen aus
der Stadt Landau sowie großen Teilen des Landkreises Südliche Weinstraße ihre
Corona-Schutzimpfungen erhalten. Als zuständige Straßenverkehrsbehörde hat die
Stadtverwaltung in enger Abstimmung mit den Impfkoordinatoren vor Ort und den
zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung ein
Parkplatzkonzept erarbeitet.
Dieses sieht vor, dass gekennzeichnete Parkflächen an der Albert-Einstein-Straße, der Max-Planck-Straße und der Gustav-Hertz-Straße für die Besucherinnen und Besucher des Impfzentrums reserviert werden. Entsprechende Schilder wurden bereits aufgestellt, sind aktuell allerdings noch durchgestrichen und treten voraussichtlich 72 Stunden vor Start des neuen Impfzentrums in Kraft. Die Besucherinnen und Besucher sollen für die Dauer von 2 Stunden mit Parkscheibe auf den reservierten Parkplätzen parken dürfen.
Um eine gute Erreichbarkeit des neuen
Impfzentrums zu garantieren, wird die Stadt zudem inner- und überörtlich
entsprechende Hinweisschilder anbringen.
Das Parkplatzkonzept wird während des Betriebs des Impfzentrums fortwährend evaluiert und bei Bedarf modifiziert, um einen möglichst reibungslosen Impfvorgang, aber auch einen möglichst reibungslosen Verkehr im Gebiet gewährleisten zu können. Die städtische Wirtschaftsförderung hat die Gewerbetreibenden im D9 bereits über die geänderte Parkplatzsituation informiert.
Gemeinsame Pressemitteilung der Kreisverwaltung Südliche Weinstraße und der Stadtverwaltung Landau 06.02.2021
Coronavirus: Fallzahlen im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau
Freitag (05.02.2021)
Nach aktuellem Stand (05.02.2021, 10:18 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 22 weitereFälle des
Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt.
Insgesamt wurden 3.382 Fälle im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt
übermittelt. 2.833 Personen sind
gesundet*.
Leider müssen acht neue Todesfälle verzeichnet werden: Aufgrund von
Unstimmigkeiten in der Meldekette sind dem Gesundheitsamt nachträglich sechs
Todesfälle bekannt geworden, die bereits einige Wochen zurückliegen. Zwei
weitere Todesfälle sind aktuell verstorben. Es handelt sich bei allen
Verstorbenen um ältere Personen, die an oder mit COVID-19 verstorben sind.
Stadt Landau: eine weibliche Person, Verbandsgemeinde Annweiler: eine weibliche
Person, Verbandsgemeinde Bad Bergzabern: eine weibliche und drei männliche
Personen, Verbandsgemeinde Landau-Land: eine männliche Person und Verbandsgemeinde
Edenkoben: eine weibliche Person. Insgesamt
sind 114 Personen verstorben. Den Angehörigen
und Hinterbliebenen sprechen Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister
Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid aus.
Es sind aktuell keine neuen Einrichtungen
betroffen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 301 Personen (252 davon gesundet, 7 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:502 Personen (436 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 466 Personen (367 davon gesundet, 16 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 357 Personen (321 davon gesundet, 16 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 256 Personen (213 davon gesundet, 11 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 140 Personen (119 davon gesundet, 3 verstorben)
Verbandsgemeinde Offenbach: 300 Personen (241 davon gesundet, 18 verstorben)
Stadt Landau: 1.060 Personen (884 davon gesundet, 28 verstorben).
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9
und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei
Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Nach aktuellem Stand (04.02.2021, 11:31 Uhr) haben
sich seit der gestrigen Meldung 24 weitereFälle des
Coronavirus (COVID-19) im Landkreis Südliche Weinstraße und der Stadt Landau bestätigt.
Insgesamt wurden 3.360 Fälle im
Zuständigkeitsbereich des Gesundheitsamts Südliche Weinstraße an das Landesuntersuchungsamt
übermittelt. 2.800 Personen sind
gesundet*. Leider müssen vier neue Todesfälle verzeichnet werden. Es handelt
sich um eine männliche, ältere Person aus der Stadt Landau, eine weibliche,
ältere Person aus der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern und um zwei weibliche,
ältere Personen aus der Verbandsgemeinde Offenbach, die alle mit oder an COVID-19
verstorben sind. Insgesamt sind 106
Personen verstorben. Den Angehörigen und Hinterbliebenen sprechen Landrat
Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch ihr herzliches Beileid
aus.
Folgende Einrichtungen im Landkreis Südliche Weinstraße
und der Stadt Landau sind aktuell neu betroffen:
1
Mitarbeiter wurde positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die
weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Seniorenheim
Ludwigshöhe Edenkoben
2 Mitarbeiter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Römergarten
Residenz Offenbach
2 Mitarbeiter wurden positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Die weiteren Ermittlungen dauern noch an.
Aus Datenschutzgründen wird bei
Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Meldung die
männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe können sich auch auf weibliche
Personen beziehen.
Verbandsgemeinde Annweiler: 297 Personen (251 davon gesundet, 6 verstorben)
Verbandsgemeinde Bad Bergzabern:495 Personen (436 davon gesundet, 11 verstorben)
Verbandsgemeinde Edenkoben: 463 Personen (365 davon gesundet, 15 verstorben)
Verbandsgemeinde Herxheim: 357 Personen (316 davon gesundet, 16 verstorben)
Verbandsgemeinde Landau-Land: 255 Personen (211 davon gesundet, 10 verstorben)
Verbandsgemeinde Maikammer: 139 Personen (118 davon gesundet, 3 verstorben)
Hinweis: Am 2. Februar 2021 wurde eine verstorbene Person in der Verbandsgemeinde Maikammer textlich gemeldet. In der hiesigen Zahlenmeldung wurde sie jedoch fälschlicherweise nicht eingerechnet. Dieser Fehler wurde nun korrigiert.
Verbandsgemeinde Offenbach: 299 Personen (241 davon gesundet, 18 verstorben)
Stadt Landau: 1.055 Personen (862 davon gesundet, 27 verstorben).
*Eine Person gilt als gesundet und wird aus
der 10-tägigen häuslichen Quarantäne entlassen, wenn sie 48 Stunden (an Tag 9
und 10 der häuslichen Quarantäne) symptomfrei war. Ein erneuter Test findet bei
Personen in häuslicher Quarantäne nicht statt.
Landtagswahl:
Landeswahlleiter lehnt reine Briefwahl ab – Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen
auf Briefwahl hin
Für die in sechs Wochen stattfindende Landtagswahl
wird es keine reine Briefwahl geben. Der Landeswahlleiter hat die für die jeweiligen
Wahlkreise gestellten Prüfanträge der Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW), Dr.
Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch für die
Wahlkreise 49 (Südliche Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52
(Wörth) abgelehnt.
„Für eine reine Briefwahl bestehen hohe verfassungsrechtliche
Hürden. Das hat der Landeswahlleiter in seinem Schreiben ausgeführt“, so die
Verwaltungschefs. Die aktuelle Pandemie-Lage und die bis dahin hoffentlich
weiter sinkenden Zahlen rechterfertigten nicht, eine Wahl im Wahlbüro
auszuschließen.
Die Bürgermeister und Ortsvorsteher hatten die Verwaltungschefs
gebeten, die Möglichkeit einer ausschließlichen Briefwahl prüfen zu lassen.
Hintergrund war insbesondere die Ansteckungsgefahr für Wählerinnen und Wähler,
vor allem aber für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. Zudem sei es in der
derzeitigen Pandemielage nicht einfach, genügend Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
zu finden. „Wie werden die Entwicklung der Infektionslage jedoch beobachten und
gegebenfalls nochmals reagieren“, sagen die Kommunalchefs zu.
Seefeldt, Brechtel und Hirsch weisen die Bürgerinnen und Bürger darauf
hin, die Möglichkeit der Briefwahl zu nutzen. „Das ist ein wichtiger Schritt
für die Pandemiebekämpfung. Mit einer Briefwahl können die Bürgerinnen und
Bürger sich selbst und andere, wie auch die Helferinnen und Helfer in den
Wahllokalen, schützen und zudem noch Wartezeiten vermeiden.“ Die
Hygieneauflagen schreiben vor, dass sich nur eine begrenzte Personenzahl in den
Wahllokalen aufhalten darf. So könnte es also auch zu vermehrten Wartezeiten
kommen.
Ab sofort können die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn noch keine Wahlbenachrichtigung zugegangen ist.
Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz 06.02.2020
Starke Frauen – was stärkt Frauen?
Veranstaltungsreihe zum Internationalen Frauentag im Landkreis Germersheim
„Optimismus, Zusammenhalt und Unterstützung, Frauen für und mit Frauen – das ist es, was die Veranstaltungsreihe zum internationalen Frauentag vermitteln soll. Ich denke, es ist für alle was dabei und Frauen und Mädchen werden diese Angebote annehmen und schätzen“, fasst Lisa-Marie Trog, Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Germersheim, zusammen. Sie hat eine Reihe an Veranstaltungen organisiert, die anlässlich des Internationalen Frauentags (8. März) über mehrere Wochen hinweg verteilt stattfinden. „Das ist eine Premiere“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich hoffe, dass uns Corona nicht zu sehr einen Strich durch die Rechnung macht. Denn das Angebot ist vielfältig und mit viel Engagement zusammengestellt. Allen Interessierten und Teilnehmenden wünsche ich schon heute gute Erfahrungen und ein gutes Miteinander.“
Unterstützung bei den kulturellen, abwechslungsreichen und informativen Veranstaltungen hat die Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises Germersheim durch einige Kooperationspartnern*innen, bspw. dem Deutschen Frauenring, der Kreisvolkshochschule und den Gleichstellungsbeauftragten aus SÜW, Landau und der Stadt Germersheim.
„Die Veranstaltungen sollen das Selbstbewusstsein der Frauen stärken, aber auch darauf aufmerksam machen, welche starke Rolle sie in der Gesellschaft spielen. Denn Ungleichheit bzw. Ungleichbehandlung zwischen den Geschlechtern ist in vielen Bereichen immer noch Teil der Realität“, so Trog. Von Natur, Geschichte, Ehrenamt bis Handwerk und Psychologie bieten die Veranstaltungen eine gute Abwechslung.
Die erste Veranstaltung startet am Donnerstag, 4. März 2021, 18 bis 19.30 Uhr. Es ist ein interaktiver Online-Workshop mit dem Titel „Wer braucht Feminismus“ und ersetzt die gleichnamige Ausstellung, die in Speyer geplant und corona-bedingt ausgefallen war.
Dann geht es vom 7. März bis 26. Juni weiter. Die elf Veranstaltungen umfassen Yogakurse, Fachvorträge zum Thema Feminismus oder Resilienz, bieten neben geschichtlichen Informationen, wie bei der Hebammenführung oder der Fahrt auf dem Römerschiff, auch musikalische Besonderheiten bei einem Orgelkonzert oder dem Autor*innen und Musiker*innen-Abend. Aktiv werden heißt es in den beiden Veranstaltungen „Vom Klumpen bis zum gebrannten Stück“ und beim Besuch im Lehrbienenstand in Büchelberg. Aufmerksam auf das Ehrenamt macht die Veranstaltung „25 Jahre Deutscher Frauenring“.
Landrat Brechtel dankt der Gleichstellungsbeauftragten, Lisa-Marie Trog, und ihren Kooperationspartner*innen für die schnelle Realisierung der Reihe und wünscht den Organisatorinnen, dass die „Angebote gut besucht sind und dem Thema damit die notwendige Beachtung geschenkt wird.“
Den Veranstaltungs-Flyer sowie mögliche Programmänderungen und Alternativveranstaltungen finden Interessierte auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim www.kreis-germersheim.de/gleichstellung.
Schulbuchausleihe im Schuljahr 2021/2022:Frist für Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit endet am 15. März 2021
Noch bis zum 15. März
2021 können Anträge auf Gewährung von Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2021/2022
in den Klassenstufen 5 bis 13 an den allgemeinbildenden Schulen, die sich in
Trägerschaft des Landkreises befinden, sowie an der Berufsbildenden Schule
Germersheim/Wörth (bestimmte Bildungsgänge: BF I, BF II, HBF I, HBF II,
Wirtschaftsgymnasium) gestellt werden. Darauf weist die Kreisverwaltung
Germersheim hin.
Die Anträge müssen fristgerecht
und mit den entsprechenden Unterlagen bei den Schulsekretariaten oder direkt
bei der Kreisverwaltung Germersheim eingegangen sein.
Ausführliche
Informationen zum Antragsverfahren gibt es im Internet unter www.LMF-online.rlp.de. Darüber hinaus stehen die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisverwaltung Germersheim für Fragen
unter der Telefonnummer 07274/53-335 zur Verfügung.
Kreisverwaltung Germersheim 06.02.2021
Landtagswahl: Landräte und OB weisen auf die Möglichkeit der Briefwahl hin – Prüfanträge an Landeswahlleiter gestellt
In sechs Wochen findet die Landtagswahl statt und auch wenn die
Fallzahlen langsam sinken, so gibt das aktuelle Corona-Infektionsgeschehen noch
keinen Grund zum Aufatmen: Deshalb weisen die Landräte Dietmar Seefeldt (SÜW),
Dr. Fritz Brechtel (GER) und Landaus Oberbürgermeister Thomas Hirsch die
Bürgerinnen und Bürger auf die Möglichkeit einer Briefwahl hin. Im Einvernehmen
mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sowie Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorstehern haben sie darüber hinaus Prüfanträge beim Landeswahlleiter
gestellt, der beurteilen soll, ob die Landtagswahl in den Wahlkreisen 49 (Südliche
Weinstraße), 50 (Landau), 51 (Germersheim) und 52 (Wörth) verfassungsrechtlich
als reine Briefwahlen durchgeführt werden könnten.
Die Kreischefs und der Stadtchef, die
zugleich Kreiswahlleiter für die jeweiligen Wahlkreise sind, betonen: „Die
Kreisspitzen und die Stadtspitze sowie alle Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister der Verbandsgemeinden und Städte sowie die Ortsvorsteherinnen und
Ortsvorsteher in der Stadt Landau haben sich dafür ausgesprochen, die
Möglichkeit einer reinen Briefwahl prüfen zu lassen. Die Bürgerinnen und Bürger
sollen möglichst wenige Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes haben. Wir
können nicht in die Glaskugel schauen und auch wenn der Inzidenzwert keine
Rolle bei der Bewertung der Coronalage am Wahltag spielen soll, ist es doch
unwahrscheinlich, dass bei der in den Wahlkreisen vorherrschenden
epidemiologischen Lage in rund sechs Wochen ein Inzidenzwert vorliegt, der
unter 50 liegt. Wir denken hier an den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger
und nicht zuletzt an die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer“, so die Landräte
Dietmar Seefeldt, Dr. Fritz Brechtel und OB Thomas Hirsch. Sechs Wochen vor der
Wahl bestehe die Möglichkeit, die Weichen für eine Briefwahl am Wahltag zu
stellen und dies zu genehmigen.
Bei einer angeordneten Briefwahl müssten
die Bürgerinnen und Bürger zur Beantragung der Briefwahl die Verwaltungen nicht
aufsuchen, weil die Wahlberechtigten die Unterlagen direkt nach Haus übersandt
bekämen. Somit würde eine persönliche Vorsprache entfallen und auch die
Wahlmöglichkeit in den Verbandsgemeinden und Städten, die nach dem
Landeswahlgesetz vorgehalten werden muss.
Sollte der Landeswahlleiter zu dem
Ergebnis kommen, dass eine reine Briefwahl verfassungsrechtlich nicht möglich
ist, sehen Seefeldt, Brechtel und Hirsch die Abstimmung per Brief als wichtigen
Schritt zur Pandemiebekämpfung: „Wir sind einhellig der Meinung, dass die
Briefwahl die Möglichkeit bietet, um nichterforderliche Kontakte und weitere
Ansteckungen zu vermeiden und um sich und andere zu schützen.“
Unabhängig vom Ausgang des Prüfantrags können ab sofort die Briefwahlunterlagen bei den jeweils örtlich zuständigen Verbandsgemeinde- und Stadtverwaltungen beantragt werden.
Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Landkreise Germersheim und Südliche Weinstraße und der Stadt Landau in der Pfalz Foto: Stadt Landau 06.02.2020
Vogelgrippevirus H5N8 – Geflügel muss ab sofort im Stall bleiben
Kreisverwaltung erlässt Allgemeinverfügung
Derzeit gibt es im Landkreis Germersheim noch keinen Nachweis des Vogelgrippevirus H5N8. Da er aber bei mehreren verendeten Vögeln in einem Vogelpark im Nachbarlandkreis nachgewiesen wurde, muss entlang der Rheinschiene im Landkreis Germersheim alles Geflügel in gesicherten Vorrichtungen gehalten werden. Die dazu von der Kreisverwaltung erlassene Allgemeinverfügung gilt ab 3. Februar 2021. Von der Aufstallungsanordnung betroffene sind drei Betriebe mit jeweils mehr 1000 Tieren sowie ca. 220 sonstige Geflügelhaltungen, bspw. Hobbytierhaltungen, betroffen.
„Noch gibt es in unserem Landkreis keinen Nachweis des Vogelgrippevirus. Leider gib es kein milderes Mittel al die Aufstallung, um der Gefahr einer Einschleppung der Geflügelpest im Vorfeld Paroli zu bieten“, erläutert Landrat Dr. Fritz Brechtel. „Ich bitte alle betroffenen Geflügelhalter um Verständnis und ihre Mithilfe. Denn die Tierseuche ist hochansteckend und kann ganze Vogelbestände vernichten.“
Da ein direkter oder indirekter Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügel als sehr wahrscheinlich gilt, hat die Kreisverwaltung verfügt, dass sämtliches gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ab sofort in unterm genannten Gebiet ausschließlich in geschlossenen Ställen oder unter einer rundum gesicherten Vorrichtung zu halten ist. Diese Vorrichtung muss nach oben gegen Einträge (z.B. Wildvogelkot) geschützt und mit einer Seitenabgrenzung gesichert sein, die das Eindringen von Wildvögeln verhindert (Schutzvorrichtung, Voliere). Netze oder Gitter zur Abgrenzung nach oben dürfen eine maximale Maschenweite von 25 mm aufweisen.
Durch die geografische Lage des Landkreises Germersheim entlang des Rheins und den vorhandenen vielfältigen Gewässer, Feuchtbiotope und wasserreichen Naturschutzgebieten gibt es eine Vielzahl von Gebieten, die als Sammel-, Rast- und Brutplätze von Wasservögeln genutzt werden und folglich ein Risikogebiet darstellen können. Die Aufstallungsverordnung gilt von der nördliche bis zur südlichen Kreisgrenze, im Osten bildet der Rhein die Grenze. Im Westen verläuft sie entlang der Bahnlinie Wörth-Lauterbourg Richtung Norden, bei Neuburg am Rhein westlich der Bahnlinie einschließlich dem Bereich „Tankgraben“, der Bahnlinie folgend bis zur Schnittstelle mit der Rheinstraße in Hagenbach, fortführend als Friedenstraße, dann der L 540 nach Norden folgend durch Wörth entlang Bahnhofstraße und Ludwigstraße bzw. Luitpoldstraße, fortführend als L 540 nach Norden bis zur Ausfahrt B 9 Jockgrim, Industriegebiet Wörth-Oberwald. Von dieser Schnittstelle folgt die Aufstallungsgrenze der B 9 nach Norden bis zur Kreisgrenze Germersheim. (Vgl. Karte)
Betrachten Sie die Karte der Aufstallungsgrenze hier als pdf:
Die Veterinäre der Kreisverwaltung weisen ausdrücklich darauf hin, dass jeder Geflügelhalter, der sein gehaltenes Geflügel noch nicht gemeldet hat, dies unverzüglich bei der Kreisverwaltung Germersheim, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, anzeigen muss, Tel. 07274 / 53-305, E-Mail: veterinaeramt@kreis-germersheim.de oder mittels Vordruck, der auf der Homepage der Kreisverwaltung Germersheim, www.kreis-germersheim.de/tierhaltung.
Auch ergeht die dringende Bitte, dass tot aufgefundenes wildes Wassergeflügel sowie Greifvögel der Kreisverwaltung, Fachbereich Gesundheit und Verbraucherschutz, gemeldet wird. „Bitte berühren Sie keine Wildvogelkadaver und informieren Sie uns lediglich darüber. All diese Maßnahmen dienen dazu, die Ausbreitung des hochansteckenden Vogelpest-Erregers zu verhindern“, ergänzt Landrat Brechtel.
Die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung (Amtsblatt des Landkreises Germersheim Nr. 5/2021 des Landkreises Germersheim) ist auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de/amtsblaetter, zu finden.
Kreisverwaltung Germersheim 06.02.2021
Corona
Coronavirus – Fallzahlen im Landkreis Germersheim
Freitag (5. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 190 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3132 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+13).
VG / Stadt
Ort
Infizierte seit Beginn der Pandemie
Aktuell infizierte Personen
Gesundete bzw. nicht mehr infizierte Personen
Leider an oder mit Covid-19 verstorbene Personen
VG Hagenbach
Berg
32
3
29
0
Hagenbach
138
2
121
15
Neuburg
69
1
65
3
Scheibenhardt
13
0
13
0
Summen
252
6
228
18
Wörth
Maximiliansau
137
2
134
1
Schaidt
16
2
14
0
Wörth, Stadt
259
7
248
4
Büchelberg
22
3
19
0
Summen
434
14
415
5
VG Kandel
Erlenbach
9
0
9
0
Freckenfeld
28
1
27
0
Kandel
153
7
143
3
Minfeld
30
2
28
0
Steinweiler
40
4
36
0
Vollmersweiler
1
0
1
0
Winden
19
0
18
1
Summen
280
14
262
4
VG Jockgrim
Hatzenbühl
43
10
33
0
Jockgrim
140
9
126
5
Neupotz
29
4
22
3
Rheinzabern
86
11
73
2
Summen
298
34
254
10
VG Rülzheim
Hördt
64
9
55
0
Kuhardt
47
1
46
0
Leimersheim
43
0
42
1
Rülzheim
167
10
153
4
Summen
321
20
296
5
VG Bellheim
Bellheim
270
8
236
26
Knittelsheim
26
1
25
0
Ottersheim
46
6
40
0
Zeiskam
45
1
44
0
Summen
387
16
345
26
Germersheim
+ So
Summen
647
38
599
10
VG Lingenfeld
Freisbach
37
2
34
1
Lingenfeld
180
35
141
4
Lustadt
63
2
60
1
Schwegenheim
103
1
102
0
Weingarten
59
1
57
1
Westheim
71
7
58
6
Summen
513
48
452
13
Endsummen
3132
190
2851
91
Donnerstag (4. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 194 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3119 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+10).
Mittwoch (3. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 198 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3109 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+19).
Dienstag (2. Februar 2021)
Aktuell gibt
es im Landkreis Germersheim 218 bestätigte positive Fälle, die Gesamtzahl beläuft
sich auf 3090 Infizierte seit Beginn der Pandemie (+16).