Speyer aktuell

Oberbürgermeisterin Seiler reagiert auf die von Bund und Ländern verkündeten Eindämmungsmaßnahmen – Solidarität und Augenmaß gefordert

Nach den gestrigen Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder wurde im Rahmen einer Pressekonferenz verkündet, dass es ab Montag, 2. November 2020, deutschlandweit zu einem „Wellenbrecher-Lockdown“ kommen wird, um den inzwischen exponentiellen Anstieg der Corona-Neuinfektionen einzudämmen. In diesem Zusammenhang ist im Laufe dieser Woche eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes zu erwarten, die die von der Stadt Speyer verabschiedete Allgemeinverfügung ersetzen wird.

„Ich hätte mir bei den Maßnahmen eine stärkere Orientierung am tatsächlich stattfindenden Infektionsgeschehen und damit eine bessere Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen gewünscht – es sind kaum Infektionen aus Kinos, Theatern, Restaurants oder Fitnessstudios bekannt. Wir wissen aus den Erfahrungen, die wir mit unserem Abstrichzentrum gesammelt haben, dass die weit überwiegende Zahl der Infektionen in Privatwohnungen, bei Privatfeierlichkeiten und am Arbeitsplatz stattfinden, wahrscheinlich, weil man sich im Kreise der Familie und insbesondere im Büro, in der Werkstatt oder auf der Baustelle in falscher Sicherheit wiegt und eher dazu neigt, im Umgang mit den eigenen Kolleginnen und Kollegen die Beachtung der Corona-Schutzmaßnahmen zu vernachlässigen. Das sind die Orte, an denen wir ansetzen müssten“, ordnet Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler ein. „Dass die Gastronomie und Freizeitbranche, die in der weit überwiegenden Anzahl der Fälle die Hygieneregeln befolgt und die nötigen Vorkehrungen getroffen hat, nun erneut schließen muss, ist für alle trotz der parallel angekündigten Kompensationsmaßnahmen eine sehr bittere Pille“, so Seiler weiter. 

Was die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen angeht, gilt es zunächst die ausformulierte Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz abzuwarten. Angekündigt wurde gestern bereits, dass ab Montag, 2. November 2020, wieder strengere Kontaktbeschränkungen in Kraft treten sollen. Demnach werden Bürger*innen angehalten, Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf das absolut nötige Minimum zu reduzieren und auf nicht notwendige private Reisen und Besuche zu verzichten. In der Öffentlichkeit sind Treffen nur noch mit Personen des eigenen und eines weiteren Hausstandes erlaubt (maximal zehn Personen). Übernachtungsangebote, beispielsweise in Hotels oder Pensionen, soll es nur noch für notwendige, nicht touristische Zwecke geben.

Geschlossen werden sollen Freizeiteinrichtungen wie beispielsweise Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Fitnessstudios, Schwimmbäder sowie Spielhallen und Wettannahmestellen. Untersagt wird außerdem der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Profisportveranstaltungen dürfen dann nur noch ohne Zuschauer*innen stattfinden. 

Weiterhin sollen Gastronomiebetriebe, Bars, Clubs und Kneipen geschlossen werden bzw. geschlossen bleiben – nur Take Away Angebote bleiben erlaubt. Weiterhin sollen Betriebe für Körperpflege wie Kosmetik-, Tattoostudios und Massagepraxen schließen. Friseurbetriebe und medizinische Angebote der Körperpflege (beispielsweise medizinische Fußpflege, Physio-, Logo-, oder Ergotherapie) sollen unter Wahrung der geltenden Hygienevorgaben von den Schließungen ausgenommen werden. Ebenso bleiben Groß- und Einzelhandel unter Auflagen geöffnet. 

Gelten sollen die Einschränkungen bis einschließlich Montag, 30. November 2020.

„Auch, wenn ich mir ein verhältnismäßigeres Maßnahmenpaket gewünscht hätte, müssen wir uns nun alle auf die beschlossenen Maßnahmen einstellen, mit ihnen umgehen und weiterhin solidarisch miteinander sein. Um nicht in eine Endlosspirale aus Lockerungen und Lockdown zu geraten, muss aber auch klar sein, dass im Kampf gegen die Pandemie ein gut aufgestelltes Gesundheitssystem unsere stärkste Waffe ist. Wir müssen dafür sorgen, dass bessere Arbeitsbedingungen im Gesundheitswesen geschaffen werden, um ausreichend Personal in Krankenhäusern, in der Pflege, aber auch in den Gesundheitsämtern zu haben. Wir brauchen eine flächendeckende Versorgung mit niedrigschwelligen Testangeboten und eine funktionierende Kontaktnachverfolgung, um Cluster und Hotspots rechtzeitig zu identifizieren. Das ist die Baustelle, die wir in den Griff bekommen müssen“, resümiert Oberbürgermeisterin Seiler.

Sobald die Rechtsverordnung des Landes veröffentlicht wird, kann diese unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. 

Bei allen nicht-medizinischen Fragen können sich Bürger*innen von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr unter der 0 62 32 – 14 13 12 an das Bürgertelefon der Stadt Speyer wenden.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
29.10.2020

Schwegenheim – Coronaausbruch

Gute Nachrichten für Menschen im Landkreis Germersheim

Corona-Fall Schwegenheim eingedämmt ++ Lockdown verhindert ++ Rest des Landkreises quasi coronafrei

Eine Woche nach Beginn der Corona-Infektionen rund um eine Glaubensgemeinschaft in der Gemeinde Schwegenheim, zieht Landrat Dr. Fritz Brechtel eine erste vorläufige Bilanz. Nachdem am gestrigen Freitag die noch ausstehenden Testergebnisse vorlagen und allesamt negativ beschieden wurden, zeigt sich Brechtel verhalten zuversichtlich und optimistisch: „Es gibt gute Nachrichten für die Menschen im Landkreis Germersheim. Nach den jetzigen Ergebnissen ist es mit vereinten Kräften durch rasches, umsichtiges und konsequentes Handeln gelungen, die Infektionsketten zu unterbrechen und damit einen drohenden Lockdown für den Kreis zu verhindern.“ Brechtel reagierte damit auf Spekulationen, der Landkreis stünde kurz vor umfassenden Maßnahmen erneuter Einschränkungen.

Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung hat sofort nach Bekanntwerden der ersten positiv getesteten Personen – am vergangenen Donnerstag, 25. Juni – mit seiner Ermittlungsarbeit begonnen und das ganze Wochenende über intensiv fortgesetzt. Sobald sich Hinweise auf Verbindungen zu der Glaubensgemeinschaft, zu Kindergärten oder Schulen ergeben haben, hat die Kreisverwaltung „gründlich und konsequent reagiert, um mögliche Infektionsketten zu unterbinden“, so Brechtel. Zeitnah wurde informiert und mit den relevanten Personen Kontakt aufgenommen. Positiv getestete Personen und deren Kontaktpersonen wurden rasch in Quarantäne gebracht. Kindertagesstätte und Grundschule Schwegenheim sowie die Realschule plus in Lingenfeld, später auch die Grundschule Lingenfeld, wurden als Vorsichtsmaßnahme zur Risikominimierung geschlossen, sobald Verbindungen zu diesen Einrichtungen ermittelt wurden.

Trotz der zunächst dynamischen Entwicklung wurde die Situation früh erkannt und richtig eingeschätzt. Die Lage war zu keinem Zeitpunkt außer Kontrolle. Kritik an der Informationspolitik wies der Kreischef entschieden zurück: „Die Kreisverwaltung hat sehr zeitnah gehandelt und umfassend informiert.“ Dass die Kreisverwaltung eine rechtlich  zulässige Trauung innerhalb des abgeschirmten Geländes der Kirchengemeinde bei erhöhten Hygieneregeln und freiwilligen Tests sämtlicher Gäste am vergangenen Samstag mit den Verantwortlichen verabredete, bewertete Brechtel als kluge Entscheidung. So konnten elf Menschen identifiziert werden, die sich ohne erkennbare Symptome mit dem Coronavirus bereits vorher angesteckt hatten. Diese Personen wurden unmittelbar in Quarantäne geschickt. „Hätten wir sie bei der Hochzeit nicht getestet, würden sie sich heute noch in der Gemeinde frei bewegen. Insoweit war dies eine richtige und wichtige Entscheidung, auch zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger von Schwegenheim“, so Brechtel in seiner Videobotschaft auf der Facebook-Seite „Kreis Germersheim“.

Mit Ausnahme der elf Personen, die bei der Hochzeit positiv getestet wurden, waren die vielen hundert übrigen Tests negativ. Damit können nun die oben genannten Einrichtungen als quasi coronafrei gelten. Dies gilt auch für eine regionale Firma, in der ein Mitarbeiter positiv getestet war, woraufhin dessen Kontaktpersonen ebenfalls getestet wurden. Dies bewertet die Kreisverwaltung als Indiz dafür, dass die getroffenen Maßnahmen richtig und das disziplinierte Verhalten der Menschen im Landkreis Germersheim vorbildlich sind. „Das Geschehen zeigt, dass die allgemeinen Vorsichtsmaßnahmen greifen und wie wichtig es ist, sie zu beachten. Die Einhaltung der AHA-Regeln bietet einen guten Schutz für uns alle. Ein großes Dankeschön an alle Beteiligten für Ihren Einsatz. Ehrenamtliche und Hauptamtliche haben hervorragend zusammengearbeitet. Für die Kreisbürger bleibt die beruhigende Nachricht, dass die Coronafälle in Schwegenheim eingedämmt und dass Kita, getestete Schulen und alle übrigen Gemeinden im Landkreis aktuell nach heutigem Wissen coronafrei sind.“ So der Kreischef abschließend.

Kreisverwaltung Germersheim
05.07.2020

Wirtschaft & Finanzen

Stadtwerke Speyer (SWS) GmbH

Stadtwerke-Kundenzentrum: Ab 4. Mai wieder geöffnet

Ab Montag, 4. Mai 2020 wieder regulär geöffnet

Speyer / Stadtwerke-Kundenzentrum – Ab Montag, 4. Mai ist das Kundenzentrum der Stadtwerke Speyer (SWS) in der Industriestraße 23 wieder zu den regulären Zeiten geöffnet. Kunden werden weiterhin darum gebeten, den persönlichen Kontakt nur dann zu suchen, wenn es unbedingt erforderlich ist. Folgende Hygienemaßnahmen sind zu beachten: Kunden sollen das Kundenzentrum nur einzeln betreten und den örtlichen Anweisungen folgen. In den Räumlichkeiten dürfen nur zwei Personen bedient werden. Der Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen ist einzuhalten. Vor dem Eintritt sollen die Hände desinfiziert werden, ein entsprechendes Desinfektionsmittel steht zur Verfügung. Ausdrücklich weisen die Stadtwerke auf die Maskenpflicht hin (Mund-Nasen-Bedeckung). Nur mit Maske ist der Zutritt möglich.

Öffnungszeiten:

  • Mo, Di, Mi: 7.30 bis 16.00 Uhr
  • Do: 7.30 bis 18.00 Uhr
  • Fr: 7.30 bis 13.00 Uhr

Telefon: 06232/625-3200
E-Mail: vertrieb@stadtwerke-speyer.de
Kundenportal: www.stadtwerke-speyer.de/kundenportal

Stadtwerke Speyer GmbH
02.05.2020

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt

578 Anträge bis Ende April

Lockdown in Speyer: Mehr als jede dritte Firma in Kurzarbeit

Stühle hoch: Kaum eine Branche ist so stark von den Corona-Einschränkungen betroffen wie die Gastronomie und Hotellerie. Die Gewerkschaft NGG fordert Hygienepläne und Gefährdungsbeurteilungen, bevor Lokale wieder öffnen.

Speyer – Mit Kurzarbeit durch die Krise: In Speyer hat seit Beginn der Coronavirus-Pandemie mehr als ein Drittel aller Unternehmen (36 Prozent) Kurzarbeit angemeldet. Das teilt die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) mit. Die NGG beruft sich hierbei auf neueste Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Danach haben bis Ende April 578 der insgesamt 1.598 Betriebe in der Stadt Kurzarbeitergeld bei der BA beantragt. Zum Vergleich: Zu Beginn der Corona-Krise im März waren es noch 52 Firmen. Holger Winkow, Geschäftsführer der NGG-Region Pfalz, spricht von einer „Erschütterung auf dem heimischen Arbeitsmarkt“.

Besonders betroffen ist das Gastgewerbe. „Die Branche liegt seit Wochen weitgehend brach. Gerade kleinere Hotels und Gaststätten kämpfen ums Überleben. Es ist gut, dass die Bundesregierung ein riesiges Rettungspaket für die Unternehmen geschnürt hat. Aber für die Beschäftigten kommt die beschlossene Erhöhung des Kurzarbeitergeldes zu spät“, sagt Winkow. So steigt das Lohnausfallgeld erst nach sieben Monaten Kurzarbeit auf 80 Prozent (Eltern: 87 Prozent) des Netto-Einkommens. Für Köchinnen, Kellner und Hotelangestellte sei das eine enorme Durststrecke. „Vielen wird nur der Gang zum Sozialamt oder zum Job-Center bleiben“, warnt Winkow. Eine Mitverantwortung für die Lage trage auch der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga): Anders als etwa in der Systemgastronomie (u.a. McDonald’s, Starbucks, Nordsee) weigerten sich die Arbeitgeber bis heute, das Kurzarbeitergeld per Tarifvertrag aufzustocken.

Umso wichtiger sei nun, eine Perspektive für die langsame Wiederbelebung des Gastgewerbes zu finden – „vorausgesetzt, der Gesundheitsschutz für Beschäftigte und Gäste ist sichergestellt“. Bei jedem Restaurant, das in Speyer wieder öffnen wolle, müssten die Behörden kontrollieren, ob die Schutzmaßnahmen für die Gäste ausreichen, so die NGG. „Gaststätten, Cafés und Bars sind eigentlich Orte der Geselligkeit. Jetzt müssen die Gäste darauf vertrauen können, dass sich keiner ansteckt“, macht Geschäftsführer Winkow deutlich.

Um die Beschäftigten optimal vor Infektionen zu schützen, sei eine gründliche Gefährdungsbeurteilung nötig. „Darüber hinaus braucht es ausreichend Personal, das sich neben Küche und Service darum kümmert, dass die Hygiene- und Abstandsregeln wirklich eingehalten werden: Kellnerinnen, die darauf achten, dass Tische und Stühle nicht zusammengeschoben werden. Und ebenso genug Köche in der Küche, damit es keinen Wartestau beim Essen und damit ein zu volles Lokal gibt. Kein Restaurant sollte hier auf Sparflamme kochen, sondern die Wiedereröffnung frühzeitig akribisch planen“, so Winkow.

Doch bis wieder ein „Stück Normalität“ in die Branche einziehe, bleibe der Schaden für Beschäftigte und Betriebe groß. Nach Angaben der Arbeitsagentur haben bis Ende April bundesweit 751.000 Betriebe Kurzarbeit angemeldet – 115.000 davon im Hotel- und Gaststättengewerbe. Das sind 72 Prozent aller Betriebe der Branche.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

450 Beschäftigte in der Baubranche – Mindestlohn zum April gestiegen

Speyer: 12,55 Euro ist neues Lohn-Minimum für Bauarbeiter

Alle Hände voll zu tun: Trotz Corona verzeichnet die Baubranche volle Auftragsbücher und solide Umsätze. Jetzt profitieren auch die Handwerker. Im April ist der Mindestlohn für Maurer & Co. gestiegen.

Speyer – Maurer mit mehr Mindestlohn: Für die rund 450 Bauarbeiter in Speyer gilt eine neue Lohnuntergrenze. Keiner, der in der Branche arbeitet, darf weniger als 12,55 Euro verdienen – 35 Cent mehr als bisher. Das macht ein Plus von rund 60 Euro am Monatsende. Wer als Geselle oder angelernte Kraft fachliches Know-how mitbringt, der hat sogar Anspruch auf 15,40 Euro (plus 20 Cent). Das teilt die IG BAU Rheinhessen-Vorderpfalz mit. Die Gewerkschaft rät den Beschäftigten deshalb, den letzten Lohnzettel zu prüfen. „Das Plus muss bereits mit der April-Abrechnung auf dem Konto sein. Und alle 39 Baufirmen in Speyer müssen dieses Lohn-Minimum zahlen“, sagt Bezirksvorsitzender Rüdiger Wunderlich.

Messlatte für gelernte Betonbauer, Zimmerer und Fliesenleger sei jedoch der Tariflohn, so der Gewerkschafter. Der liegt bei aktuell 20,63 Euro pro Stunde. „Handwerker sind extrem gefragt – sogar in Zeiten von Corona. Bauarbeiter müssen wissen, was ihre Arbeit wert ist. Jeder hat eine anständige Bezahlung verdient. Gerade in Kleinbetrieben wird das vom Chef schon mal gern vergessen“, so Wunderlich. Anspruch auf den Tariflohn haben Gewerkschaftsmitglieder, deren Firma Mitglied im Arbeitgeberverband ist.

Nach Angaben von Bauindustrie und -handwerk verzeichnete die Branche im vergangenen Jahr einen Rekordumsatz von bundesweit knapp 140 Milliarden Euro. Mit einem Plus von vier Prozent gilt die Branche als eine zentrale Säule der Konjunktur – während die gesamte Wirtschaft nur um 0,6 Prozent zulegte. „Hier sollte sich kein Bauarbeiter unter Wert verkaufen“, betont Wunderlich.

Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, Bezirksverband Rheinhessen-Vorderpfalz
02.05.2020

Bundesagentur für Arbeit

Der Arbeitsmarkt im April 2020

Wegen der Corona-Krise stark unter Druck

Nürnberg / Deutschland – „Die Corona-Pandemie dürfte in Deutschland zur schwersten Rezession der Nachkriegszeit führen. Dadurch gerät auch der Arbeitsmarkt stark unter Druck. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung sind erstmals in einem April gestiegen. Die Anzeigen für Kurzarbeit steigen auf ein noch nie dagewesenes Niveau. Und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern ist regelrecht eingebrochen.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, am 30.04.2020 anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

  • Arbeitslosenzahl im April: +308.000 auf 2.644.000
  • Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +415.000
  • Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: +0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent

Arbeitslosigkeit, Unterbeschäftigung und Erwerbslosigkeit

Die Arbeitslosenzahl ist von März auf April infolge der Corona-Krise außerordentlich kräftig um 308.000 auf 2.644.000 gestiegen. Bereinigt um die saisonalen Einflüsse wird für den April ebenfalls ein starker Zuwachs von 373.000 im Vergleich zum Vormonat errechnet. Gegenüber dem Vorjahr hat sich die Arbeitslosenzahl um 415.000 erhöht. Die Arbeitslosenquote steigt um 0,7 Prozentpunkte auf 5,8 Prozent und verzeichnet auch im Vergleich zum April des vorigen Jahres ein Plus von 0,9 Prozentpunkten. Die nach dem ILO-Erwerbskonzept vom Statistischen Bundesamt ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im März auf 3,8 Prozent.
Die Unterbeschäftigung, die auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit berücksichtigt, hat sich saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 244.000 erhöht. Damit wächst die Unterbeschäftigung weniger stark als die Arbeitslosigkeit. Dies liegt zu einem großen Teil daran, dass wegen der Kontaktbeschränkungen Angebote der Arbeitsmarktpolitik nicht zum Einsatz kamen. Insgesamt lag die Unterbeschäftigung im April 2020 bei 3.466.000 Personen. Das waren 271.000 mehr als vor einem Jahr.

In Anzeigen zu Kurzarbeit genannte Personenzahl

Betriebe müssen vor Beginn von Kurzarbeit eine schriftliche Anzeige bei der zuständigen Agentur für Arbeit erstatten; dies hat spätestens bis zum Ende des Monats zu erfolgen, für den erstmalig Leistungen bezogen werden sollen. Im März und bis zum 26. April 2020 wurden bei den Agenturen für Arbeit 751.000 Anzeigen erfasst für insgesamt bis zu 10,1 Millionen Personen. Das heißt aber nicht, dass diese Menschen schlussendlich auch alle kurzarbeiten werden. Nichts desto trotz ist das eine im Vergleich zu den letzten Jahrzehnten nie da gewesene Zahl und übersteigt noch um ein Vielfaches die Zahl der Anzeigen während der Großen Rezession 2008/2009. Im gesamten „Krisenjahr“ 2009 gingen bei den Agenturen für Arbeit Anzeigen für 3,3 Millionen Menschen ein.

Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtige Beschäftigung

In den vorliegenden Daten zur Erwerbstätigkeit und sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung sind die Auswirkungen der Corona-Krise noch nicht abgebildet. Beide Größen sind weiter gestiegen, allerdings mit geringeren Zuwächsen als im vergangenen Jahr. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes hat sich die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im März saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 41.000 verringert. Mit 45,04 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 82.000 höher aus. Das Plus beruht weit überwiegend auf dem Zuwachs der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Diese ist Februar im Vergleich zum Vorjahr um 390.000 gestiegen. Insgesamt waren nach hochgerechneten Angaben der BA 33,59 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Saisonbereinigt ergibt sich von Januar auf Februar ein Anstieg um 11.000.

Arbeitskräftenachfrage

Die Nachfrage nach neuen Arbeitskräften ist infolge der Corona-Krise regelrecht eingebrochen. Im April waren 626.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 169.000 weniger als vor einem Jahr. Saisonbereinigt hat sich der Bestand der bei der BA gemeldeten Arbeitsstellen um 66.000 verringert. Das Ausbleiben von Stellenneumeldungen schlägt hier vornehmlich zu Buche. Der BA-Stellenindex (BA X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland – sank im April 2020 um 19 auf 94 Punkte. Er liegt damit 37 Punkte unter dem Vorjahreswert.

Geldleistungen

900.000 Personen erhielten im April 2020 Arbeitslosengeld, 180.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im April bei 3.868.000. Gegenüber April 2019 war dies ein Rückgang von 112.000 Personen. 7,1 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Ausbildungsmarkt

Von Oktober 2019 bis April 2020 meldeten sich bei den Agenturen für Arbeit und den Jobcentern 384.000 Bewerberinnen und Bewerber für eine Ausbildungsstelle, 34.000 weniger als im Vorjahreszeitraum. Von diesen waren 241.000 im April noch auf der Suche. Gleichzeitig waren 455.000 Ausbildungsstellen gemeldet, 39.000 weniger mehr als vor einem Jahr. Davon waren im April noch 274.000 Ausbildungsstellen unbesetzt. Am häufigsten wurden Ausbildungsstellen gemeldet für angehende Kaufleute im Einzelhandel (30.000), für Verkäuferinnen und Verkäufer (19.000) sowie für Kaufleute für Büromanagement (17.000). Der Ausgleich auf dem Ausbildungsmarkt hat sich im Zuge der Corona-Krise verlangsamt. Insgesamt ist der Ausbildungsmarkt im April noch sehr in Bewegung. Deshalb ist es für eine fundierte Bewertung zu früh.

Den ausführlichen Monatsbericht finden Sie im Internet unter
https://statistik.arbeitsagentur.de.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020

Jobcenter und Arbeitsagenturen setzen weiter auf Telefon- und Onlinezugang: Gesundheitsschutz bleibt oberste Priorität

Nürnberg / Deutschland – Seit dem 18. März haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter (gemeinsame Einrichtungen) bundesweit die persönlichen Kontakte mit Kundinnen und Kunden in den Dienststellen reduziert und Anliegen telefonisch oder online geklärt.

Kunden können Anliegen weiter online und am Telefon klären

Dieses Vorgehen hat sich auch unter dem Aspekt des Gesundheitsschutzes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Kundinnen und Kunden bewährt. Um gut erreichbar zu sein, wurde Personal aus anderen Bereichen, z.B. aus der Arbeitsvermittlung, in den Service Centern und bei zusätzlichen regionalen Telefonhotlines eingesetzt.

Persönliche Termine in den kommenden Wochen wieder teilweise möglich

In den kommenden Wochen werden die Arbeitsagenturen und Jobcenter im Einzelfall wieder terminierte Gespräche anbieten. Dafür werden in den Dienststellen einige Räumlichkeiten umgebaut und mit zusätzlichen Serviceschaltern, die die hygienischen Standards zum Gesundheitsschutz erfüllen, ausgestattet.

Kunden können aber zunächst weiter so gut wie alle Anliegen telefonisch oder online erledigen. Persönliche Gespräche vor Ort werden in dringenden Fällen jedoch wieder möglich, wenn es rechtlich zwingende Gründe dafür gibt. Wenn dies der Fall sein sollte, vereinbaren die Jobcenter und Arbeitsagenturen mit den Kunden einen Termin.

Ansonsten gilt: Alle Regelungen, die seit dem 18. März gelten, haben weiterhin Bestand. Eine Arbeitslosmeldung kann bis auf weiteres auch telefonisch erfolgen und wird gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt persönlich nachgeholt. Anträge auf Geldleistungen können online unter http://www.arbeitsagentur.de gestellt werden.

Auszahlung von Geldleistungen hat höchste Priorität

Die wichtigste Aufgabe der BA in diesen Zeiten bleibt die zuverlässige Zahlung von Geldleistungen, um Existenzen zu sichern. Dazu gehören neben dem Kurzarbeitergeld, dem Arbeitslosengeld und der Grundsicherung auch alle Leistungen der Familienkasse. Das Geld wird wie gewohnt auf die Konten der Kunden überwiesen. Für dringende Notfälle gibt es in den Dienststellen einen entsprechenden Schalter.

Bundesagentur für Arbeit
02.05.2020