Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

„Acht nach 8“ mit Joachim Roßhirt

Im Rahmen des beliebten „Buchbesprechungsabend“ von und mit Joachim Roßhirt stellt der Speyerer Buchhändler unter dem Titel „Acht nach 8“ am Donnerstag, 2. Juni 2022 um 20 Uhr acht Neuerscheinungen des Buchmarktes vor.        
Auf der Liste stehen Titel, die auch in den Feuilletons breit diskutiert werden wie der neue Roman „Vernichten“ von Michel Houellebecq sowie „Serge“ von Yasmin Reza.

Karten sind im Vorverkauf für 4 Euro in der Stadtbibliothek oder an der Abendkasse erhältlich.
Die Veranstaltung beginnt um 20 Uhr in der Villa Ecarius, Stadtbibliothek.

Text: Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek Speyer Foto: Bernhard Bumb
25.05.2022

Aufhebung der Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden

Die Stadtverwaltung informiert, dass mit dem Ablaufen der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 25. Mai 2022 die Maskenpflicht in den städtischen Dienstgebäuden aufgehoben wird.

Ab Donnerstag, 26. Mai 2022 ist damit das Tragen einer medizinischen Maske beim Betreten der Verwaltungsgebäude weder für die Mitarbeitenden noch für die Besucher*innen verpflichtend. Allerdings empfiehlt die Stadtverwaltung, auch weiterhin eine Maske in geschlossenen Räumen zu tragen, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

Text: Stadtverwaltung Speyer / Stadtbibliothek Speyer Foto: Speyer 24/7 News, archiv
24.05.2022

Verkehrsnotizen

Verkehrslenkung anlässlich der Energiemesse und des verkaufsoffenen Sonntags

Wegen der Durchführung der Energiemesse auf der Maximilianstraße wird diese von Freitag, 27. Mai bis einschließlich Sonntag, 29. Mai 2022 zwischen Domplatz und Altpörtel für jeglichen Fahrzeugverkehr gesperrt.

Der Busverkehr der Linien 564, 565 und 568 wird an allen drei Tagen umgeleitet. Hierzu bittet die Stadtverwaltung die Aushänge des Busunternehmens zu beachten. Ersatzhaltestellen werden in der Ludwigstraße ausgewiesen.

Der Taxenstand in der Maximilianstraße kann ebenfalls nicht angefahren werden. Eine Ersatzhaltestelle wird unmittelbar hinter dem Altpörtel eingerichtet.

Grundsätzlich sind am verkaufsoffenen Sonntag, 29. Mai 2022 keine weiteren Verkehrsbeschränkungen für den Individualverkehr vorgesehen. Allerdings ist für den Fall, dass das Verkehrsaufkommen im Bereich des Domplatzes das vertretbare Maß übersteigt, eine Teilsperrung des Domplatzes erforderlich. Geregelt wäre diese wie folgt:

Die Zufahrt zu den Gaststätten „Domnapf“ und „Domhof“ bleibt gewährleistet. Der übrige Verkehr wird über die Kleine Pfaffengasse umgeleitet.

Stadtverwaltung Speyer
23.05.2022

Paul-Egell-Straße gesperrt

Aufgrund von Straßenbau- und Markierungsarbeiten wird die Paul-Egell-Straße zwischen Jahnstraße und Closweg in der Zeit vom 7. bis 8. Juni 2022 für den Verkehr komplett gesperrt.

Eine Umleitung über die Matthias-Grünewald-Straße wird eingerichtet.

Fragen beantwortet die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938.

Stadtverwaltung Speyer
20.05.2022

Steinmetzergasse gesperrt

Wegen der Anlieferung eines Gerüsts wird die Steinmetzergasse auf Höhe der Hausnummer 2a am 30. Mai 2022 in der Zeit von 7.30 bis 11 Uhr für den Individualverkehr komplett gesperrt.

Die Einbahnregelung wird aufgehoben und die Gasse beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
19.05.2022

Terminänderung der Sperrung im Buchenweg

Die Stadtverwaltung informiert, dass die bereits angekündigte Straßensperrung aufgrund privater Bauarbeiten im Buchenweg auf Höhe der Hausnummer 28 auf Montag, 30. Mai 2022 vorgezogen wird. Die Straße wird an diesem Tag zwischen 11 und 18 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt sein. Für die Dauer der Maßnahme wird der Buchenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
19.05.2022

Vollsperrung St. Georgen-Gasse

Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der EBS Speyer wird die Kreuzung St.Georgen-Gasse/Fischmarkt ab dem Dienstag, 24. Mai bis voraussichtlich Freitag, 24. Juni 2022 für den fließenden Verkehr komplett gesperrt.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
19.05.2022

Am Mondsee gesperrt

Aufgrund privater Bauarbeiten wird die Straße Am Mondsee auf Höhe der Hausnummer 7 ab Dienstag, 17. Mai bis voraussichtlich Montag, 20. Juni 2022 jeweils zwischen 7 und 18 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt. In dieser Zeit wird die Straße Am Mondsee beidseitig als Sackgasse ausgewiesen und die Einbahnstraßenregelung im Wildentenweg aufgehoben. Außerhalb der genannten Zeiten ist die Straße wie gewohnt befahrbar.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
11.05.2022

Brudergasse gesperrt

Aufgrund von Renovierungsarbeiten und Containerstellung wird die Brudergasse auf Höhe der Hausnummer 3 ab Mittwoch, 11. Mai bis voraussichtlich Mittwoch, 10. August 2022 für den fließenden Verkehr komplett gesperrt. Die Brudergasse wird beidseitig als Sackgasse ausgewiesen.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
10.05.2022

Hagedornsgasse gesperrt

Aufgrund von Arbeiten im Auftrag der Stadtwerke Speyer wird die Hagedornsgasse auf Höhe der Hausnummer 5 ab Montag, 16. Mai bis voraussichtlich Mittwoch, 15. Juni 2022 für den Verkehr komplett gesperrt.

Die Hagedornsgasse wird zwischen Armbruststraße und Kleine Greifengasse beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Eine Umleitung wird eingerichtet.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
06.05.2022

Eichenweg gesperrt

Aufgrund privater Bauarbeiten wird der Eichenweg auf Höhe der Hausnummer 4A am 30. Mai 2022 zwischen 8.00 Uhr und voraussichtlich 16.00 Uhr für den Durchgangsverkehr gesperrt.           
Für die Dauer der Maßnahme wird der Eichenweg beidseitig als Sackgasse ausgewiesen und die Einbahnstraßenregelung aufgehoben.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Rufnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.05.2022

Halbseitige Sperrung der Landwehrstraße

Aufgrund von Leitungsarbeiten wird die Landwehrstraße zwischen der Kreuzung Brunckstraße und der Einfahrt der Firma Thor GmbH von Montag, 16. Mai bis voraussichtlich Sonntag, 3. Juli 2022 für den Durchgangsverkehr halbseitig gesperrt. Die Straße wird als Einbahnstraße in Richtung Speyer Nord ausgewiesen. Während der Arbeiten entfallen folgende Haltestellen der Buslinie 562: Armensünderweg, Alter Postweg, Friedhofshalle, Brucknerstraße, Siemensstraße/Nord-West und der Buslinie 565: Siemensstraße/Nord-West, Felkenweg/Nord-West, Iggelheimer Straße, Baumwollspinnerei.

Für Rückfragen steht die Straßenverkehrsbehörde unter der Telefonnummer 14-2938 zur Verfügung.

Stadtverwaltung Speyer
05.05.2022

Baustellenübersicht der Stadt Speyer

Ab sofort stellt die Stadt Speyer eine neue Baustellenliste zur Verfügung, die die bisherige Kommunikation von laufenden und kommenden Baustellen erweitert und bürgerfreundlicher gestaltet.

Die bisher zur Verfügung gestellte Liste „Alle Baustellen“ führt alle Baustellen, die sich innerhalb des Speyerer Stadtgebiets befinden, stichpunktartig auf. Diese technische Liste gibt auch einen Überblick über die betroffenen Sparten wie Strom, Gas, oder Wasser.

Die nun neu hinzugekommene Liste „Wichtigste Baustellen“ beinhaltet Baustellen, von denen ein bedeutender Teil der Verkehrsteilnehmenden in Speyer signifikant betroffen ist, beispielsweise wegen ihrer lange Dauer und/oder weil wichtige Straßen im Netz betroffen sind. Es werden zusätzlich zu den Baustellen im Speyerer Stadtgebiet auch wichtige Baustellen in der näheren Umgebung aufgeführt, beispielsweise auf der B9 und B39. Darüber hinaus soll auch der in den Jahren 2023 und 2024 geplante Verkehrsversuch zum Postplatz Eingang in diese Auflistung finden. Neben dem voraussichtlichen Zeitraum und der Ursache werden auch die Umleitungen für die verschiedenen Verkehrsarten und bei Bedarf ergänzende Informationen dargestellt. Am Ende der Liste findet sich ferner eine Übersicht zu möglichen Ansprechpartner*innen.

Die neue Baustellenliste ist chronologisch sortiert, sodass die Bürger*innen auf den ersten Blick neu hinzukommende Baustellen erkennen und für ihre nächste Fahrt berücksichtigen können – ohne frustriert erst an der Baustellenabsperrung wenden müssen. Zeit- und nervenschonend für die Bürgerschaft – aber auch gut für die Umwelt, da unnötiger Verkehr vermieden wird. Eine neu in Kalenderwoche 12 hinzukommende Vollsperrung befindet sich in der Alten Schwegenheimer Straße.

Die Übersicht über die Baustellensituation wird immer freitags aktualisiert und ist unter www.speyer.de/baustellen im NEWS-TICKER zu finden.
Des Weiteren gibt es auf der Baustellenseite der Stadt Speyer wie gewohnt detaillierte Informationen zu laufenden und kommenden Großbaustellen.

Stadtverwaltung Speyer
18.03.2022

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Weiteres Vorgehen zur Maskenpflicht

Die Stadtverwaltung informiert, dass die Maskenpflicht in den städtischen Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen ab kommendem Montag, 2. Mai 2022 aufgehoben wird. Bei Gremiensitzungen gilt die Maskenpflicht fortan nur noch bis zur Einnahme eines festen Sitzplatzes. In den städtischen Dienstgebäuden bleibt die Maskenpflicht im Rahmen des Hausrechts sowohl für Mitarbeitende als auch für Besucher*innen bis auf Weiteres bestehen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, dak
29.04.2022

Tierhalter von entlaufener Schildkröte gesucht

Die Stadtverwaltung informiert, dass am Mittwoch, 27. April 2022 in Speyer in der Straße Am Drachenturm nahe des Spielplatzes eine Schildkröte aufgefunden wurde.           
Es handelt sich um eine artgeschützte weibliche Landschildkröte, deren Alter auf etwa drei bis sieben Jahre geschätzt wird. Der oder die Halter*in der Schildkröte wird gebeten, sich umgehend mit der Abteilung Umwelt und Forsten der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen: per E-Mail an umweltundforsten@stadt-speyer.de oder telefonisch unter 06232 14-2749 bzw. 14-2303 oder 14 2785. Für die Herausgabe des Tieres müssen möglichst aktuelle Fotos der Panzers vorgelegt werden.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2022

Bürgerbüros von Softwareupdates betroffen: Kurzfristige Änderung der Öffnungszeiten

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass das Bürgerbüro Maximilianstraße heute außerplanmäßig bereits um 12:15 Uhr schließt, da die Firma KommWis kurzfristig angekündigt hat, ab diesem Zeitpunkt dringende und unaufschiebbare Updates an der Meldesoftware VOIS durchzuführen. Das Bürgerbüro Industriestraße bleibt zwar geöffnet, kann aber wegen der Softwarearbeiten keinerlei Meldevorgänge durchführen. Die KFZ-Zulassungsstelle, die dem Bürgerbüro Industriestraße angegliedert ist, ist vom Update nicht betroffen und kann wie gewohnt bis Dienstende Kundenangelegenheiten bearbeiten.

Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für die Unannehmlichkeiten.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News, mab
29.04.2022

A.d.R.: Diese Nachricht erhielten wir leider erst um 10:36 Uhr am 29.04.22. Da wir, anders als Mitbewerber, quasi „Einzelkämpfer“ sind und uns zu dieser Zeit auf dem Presserundgang des Maimarkt Mannheims befanden, leider erst jetzt, wenn auch verspätet, veröffentlicht.

Verkehrsverbund Rhein-Neckar bringt die Finanzierung der gestiegenen Personalkosten im linksrheinischen Busverkehr auf den Weg

Die Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH (VRN) hat heute im Namen ihrer rheinland-pfälzischen Verbandsmitglieder einen Antrag auf Auszahlung der Landesförderung zur Finanzierung der überproportionalen Personalkostensteigerungen infolge der letzten beiden Tarifabschlüsse im rheinland-pfälzischen Busgewerbe beim zuständigen Ministerium eingereicht.

Das Land Rheinland-Pfalz hatte bereits im Jahr 2021 die überproportionalen Mehrkosten aus den beiden Tarifabschlüssen von Verdi mit dem Arbeitgeberverband VAV in Höhe von 50 Prozent übernommen. Die Stadt- und Landkreise im VRN haben sich vertraglich gegenüber den Unternehmen verpflichtet, die andere Hälfte zu übernehmen, solange das Land Rheinland-Pfalz weiterhin zu seiner Finanzierungszusage steht.

Eine entsprechende Förderrichtlinie für das laufende Jahr 2022 liegt jedoch noch nicht vor, weshalb die Gewerkschaft Verdi wiederholt zum Streik aufgerufen hat.

Am 27. April hat das Land ein Antragsformular für eine entsprechende Abschlagszahlung bereitgestellt, das vom VRN umgehend genutzt wurde.

Der Streik wird neben dieser Finanzierungsfrage auch damit begründet, dass der Manteltarifvertrag um eine verbesserte Pausenzeitenregelung ergänzt werden soll. Diese Regelung ist jedoch im VRN bereits seit einigen Jahren fester Bestandteil der Verkehrsverträge, sodass auch dies kein ausreichender Streikgrund mehr ist.

Der VRN hat daher die Gewerkschaft Verdi aufgefordert, die laufenden Streikmaßnahmen im rheinlandpfälzischen Verbundverkehr zurückzunehmen, da im VRN eine Finanzierung der Tarifabschlüsse gesichert ist und in Sachen Pausenzeiten kein Handlungsbedarf besteht.

Bei den rheinland-pfälzischen Verbandsmitgliedern handelt es sich um die Landkreise Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Germersheim, Kaiserslautern, Kusel, Südliche Weinstraße, Südwestpfalz, Donnersberg und der Rhein-Pfalz-Kreis, sowie die Städte Frankenthal, Kaiserslautern, Landau, Ludwigshafen, Neustadt a.d.W., Pirmasens, Speyer, Worms und Zweibrücken.

Weitere Informationen zu den Streikmaßnahmen unter: https://www.vrn.de/news/artikel/00612/index.html

Verkehrsverbund Rhein-Neckar GmbH
29.04.2022

Verkehrsnotizen

Parkplatz Stadthalle wieder freigegeben

Die Stadtverwaltung Speyer informiert, dass nach dem Auszug der kommunalen Impfstelle aus der Stadthalle nun wieder der gesamte Parkplatz für den Individualverkehr zur Verfügung steht. Jahresparkscheine für den Parkplatz Stadthalle werden in diesem Jahr nicht verkauft. Monatskarten können direkt am Automaten gelöst werden.

Stadtverwaltung Speyer
29.04.2022

Baustelleneinrichtung zum Neubau der B39-Brücke am Priesterseminar

Anfang Mai starten die Bauarbeiten zum Neubau der Fuß- und Radverkehrsbrücke über die B39 beim Priesterseminar. Hierbei kommt es zu Verkehrsbeeinträchtigungen.

Um die zur Errichtung der Brücke notwendigen Arbeitsräume verkehrssicher einzurichten, wird Anfang Mai die Fahrbahn auf der B39 mittels Betongleitwänden auf jeweils 3,5 m Fahrstreifenbreite eingeengt. Des Weiteren wird der Einfädelungsstreifen an der Anschlussstelle SP-Vogelgesang verkürzt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich von 70 km/h auf 50 km/h reduziert. Infolge dieser, aus Gründen der Arbeits- und Verkehrssicherheit notwendigen Maßnahmen, besteht auf der B39 zu Hauptverkehrszeiten eine erhöhte Staugefahr.

Um die Einengung mittels Betongleitwänden errichten zu können, ist eine halbseitige Sperrung der B39 erforderlich. Der Verkehr in Fahrtrichtung B9 wird an der Anschlussstelle SP-Vogelgesang ausgeleitet, über die Paul-Egell-Straße und die Landauer Straße geführt und an der Anschlussstelle SP-Süd wieder zurück auf die B39 geleitet. In der Paul-Egell-Straße wird entlang der Umleitungsstrecke beidseitig Haltverbot angeordnet. In Fahrtrichtung Salierbrücke besteht keine Sperrung. Die halbseitige Sperrung erfolgt von Montag, 2. Mai bis Mittwoch, 4. Mai 2022 jeweils im Zeitraum von 8 Uhr bis 18 Uhr.

Ferner müssen in der Paul-Egell-Straße und am Priesterseminar die Gehwege jeweils auf der Seite der B39 gesperrt werden. Umleitungen für den Fußverkehr werden ausgewiesen.

Weitere Informationen und Updates zum Neubau der Fuß- und Radverkehrsbrücke über die B39 beim Priesterseminar sind unter www.speyer.de/bruecke-priesterseminar abrufbar. Zudem erfolgen wöchentlich aktualisierte Informationen zu den Baustellen in und um Speyer im News-Ticker auf www.speyer.de/baustellen/

Die Stadt Speyer bittet die Verkehrsteilnehmenden und Anwohnenden um Verständnis für die Beeinträchtigungen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Stadt Speyer
29.04.2022

Baustellenübersicht der Stadt Speyer

Ab sofort stellt die Stadt Speyer eine neue Baustellenliste zur Verfügung, die die bisherige Kommunikation von laufenden und kommenden Baustellen erweitert und bürgerfreundlicher gestaltet.

Die bisher zur Verfügung gestellte Liste „Alle Baustellen“ führt alle Baustellen, die sich innerhalb des Speyerer Stadtgebiets befinden, stichpunktartig auf. Diese technische Liste gibt auch einen Überblick über die betroffenen Sparten wie Strom, Gas, oder Wasser.

Die nun neu hinzugekommene Liste „Wichtigste Baustellen“ beinhaltet Baustellen, von denen ein bedeutender Teil der Verkehrsteilnehmenden in Speyer signifikant betroffen ist, beispielsweise wegen ihrer lange Dauer und/oder weil wichtige Straßen im Netz betroffen sind. Es werden zusätzlich zu den Baustellen im Speyerer Stadtgebiet auch wichtige Baustellen in der näheren Umgebung aufgeführt, beispielsweise auf der B9 und B39. Darüber hinaus soll auch der in den Jahren 2023 und 2024 geplante Verkehrsversuch zum Postplatz Eingang in diese Auflistung finden. Neben dem voraussichtlichen Zeitraum und der Ursache werden auch die Umleitungen für die verschiedenen Verkehrsarten und bei Bedarf ergänzende Informationen dargestellt. Am Ende der Liste findet sich ferner eine Übersicht zu möglichen Ansprechpartner*innen.

Die neue Baustellenliste ist chronologisch sortiert, sodass die Bürger*innen auf den ersten Blick neu hinzukommende Baustellen erkennen und für ihre nächste Fahrt berücksichtigen können – ohne frustriert erst an der Baustellenabsperrung wenden müssen. Zeit- und nervenschonend für die Bürgerschaft – aber auch gut für die Umwelt, da unnötiger Verkehr vermieden wird. Eine neu in Kalenderwoche 12 hinzukommende Vollsperrung befindet sich in der Alten Schwegenheimer Straße.

Die Übersicht über die Baustellensituation wird immer freitags aktualisiert und ist unter www.speyer.de/baustellen im NEWS-TICKER zu finden.
Des Weiteren gibt es auf der Baustellenseite der Stadt Speyer wie gewohnt detaillierte Informationen zu laufenden und kommenden Großbaustellen.

Stadtverwaltung Speyer
18.03.2022

Stadtnotizen Speyer

Maskenpflicht in städtischen Ausstellungs- und Veranstaltungsräumen bleibt bestehen

Die Stadtverwaltung informiert, dass die Maskenpflicht in den städtischen Ausstellungsräumen Purrmann-Haus und Kulturhof Flachsgasse sowie in den städtischen Veranstaltungsräumen Stadthalle, Alter Stadtsaal und Historischer Ratssaal im Rahmen des Hausrechts bis auf Weiteres aufrechterhalten wird. Sobald ein fester Sitzplatz eingenommen wird, entfällt die Maskenpflicht.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Speyer 24/7 News
06.04.2022

Öffnungszeiten zu Ostern im Kulturhof Flachsgasse und im Purrmann-Haus

Über die Osterfeiertage haben die städtischen Kultureinrichtungen wie folgt geöffnet:

Der Kulturhof Flachsgasse hat von Gründonnerstag bis Ostersonntag regulär von 11 bis 18 Uhr geöffnet. Am Ostermontag ist die Galerie geschlossen.        
Zu sehen sind die Ausstellungen Felice Nittolo: Memorie preziose – Kostbare Erinnerungen in der Städtischen Galerie sowie Arvid Boecker – Anne Haring: Silent Field in den Räumen des Kunstvereins.

Das Purrmann-Haus hat am Karfreitag von 11 bis 13 Uhr und am Ostersamstag von 11 bis 16 Uhr geöffnet. Ostersonntag und Ostermontag ist das Museum geschlossen.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Speyer 24/7 News
06.04.2022

Informationen zum Wochenmarkt

Die Stadtverwaltung informiert, dass der Samstagsmarkt auch während der Frühjahrsmesse an den Samstagen 9. April, 16. April und 23. April 2022 am bekannten Standort auf dem Festplatz stattfinden wird. Während der Marktzeiten können die Besucher*innen kostenfrei den Parkplatz am Naturfreundehaus nutzen.

Der Freitagsmarkt auf dem Berliner Platz wird in der Karwoche wegen des Feiertags am Karfreitag von Freitag, 15. April auf Donnerstag, 14. April 2022 vorverlegt.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: © Stadt Speyer
06.04.2022

Stadtnotizen & Verkehrsnotizen aus Speyer

Stadtnotizen

Maskenpflicht in städtischen Dienstgebäuden bleibt bestehen

Die Stadtverwaltung informiert, dass sie die Maskenpflicht in ihren Dienstgebäuden und bei kommunalen Gremiensitzungen im Rahmen ihres Hausrechts sowohl für Mitarbeitende und Gremienmitglieder als auch für Besucher*innen bis auf Weiteres aufrecht erhalten wird. Die Notwendigkeit der Maßnahme wird fortlaufend geprüft und neu bewertet.

Stadtverwaltung Speyer
01.04.2022

Stadtgärtnerei informiert zum richtigen Umgang mit Dünger

Diese Woche wurde Stadtverwaltung darauf aufmerksam gemacht, dass die bepflanzten Baumscheiben in der Allerheiligenstraße, die von Anwohnenden gepflegt werden, offenbar mit Blaukorn gedüngt wurden. Eine Kontrolle vor Ort bestätigte den Verdacht. Da das Düngekorn durch den zwischenzeitlichen Regen bereits aufgeweicht und nicht mehr zu entfernen war, wurde es von einem Mitarbeiter der Abteilung Stadtgrün in den Boden eingearbeitet, sodass nun keine Gefahr mehr davon ausgeht. Auch wenn es sicherlich nur gut gemeint war: Blaukorn ist nicht ungefährlich, da es je nach Menge giftig ist. Es sollte daher nicht im Bereich des öffentlichen Grüns angewendet werden, wo Kinder oder Tiere es aufnehmen könnten.

Was beim Düngen außerdem zu beachten ist, wissen selbstverständlich die Expert*innen der städtischen Abteilung Stadtgrün, die eine ganze Reihe von Tipps zusammengestellt haben. Demnach sollte Dünger nur nach einer vorherigen Bodenprobe gegeben werden, durch die sich erkennen lässt, welche Nährstoffe tatsächlich im Pflanzen- oder Gemüsebeet fehlen. Die richtige Düngezeit ist von März bis Oktober, da die Pflanzen zu dieser Zeit Nährstoffe ausnehmen. Hält man sich daran, wird die Auswaschung ins Grundwasser minimiert. Um Hautreizungen zu vermeiden, sollten schon beim Ausbringen Handschuhe getragen werden. 

Am besten nutzt man für diese Art der Gartenpflege bedecktes Wetter, bevor Regen angesagt ist. Das verhindert zum einen Verbrennungen auf den Pflanzen durch liegengebliebenes Düngerkorn und sorgt zum anderen dafür, dass der Regen die Nährstoffe für die Pflanzen überhaupt nutzbar macht, denn dafür braucht es Wasser. 

Außerdem sollte der ausgebrachte Dünger nicht auf der Pflanzfläche liegen gelassen, sondern in den Boden eingearbeitet werden, damit er besser an die Wurzeln gelangt. Mineralische Volldünger wie das als „Blaukorn“ bekannte Nitrophoska sollten generell sparsam eingesetzt werden. Sie wirken zwar schnell, werden aber auch schneller ausgewaschen, als organisch gebundene Nährstoffe. Organischer Dünger besteht nämlich aus pflanzlichen und/oder aus tierischen Inhaltstoffen (z.B. Traubenkernschrot, Kakaoschalen, Hornspänen oder Seevogel-Guano). Die Umwandlung der organischen Stoffe in pflanzenverfügbare Nährstoffe ist ein langsamer, natürlicher Vorgang (Mineralisierung), der dafür sorgt, dass die Nährstoffe langsam und über einen längeren Zeitraum hinweg an die Pflanzen abgegeben werden. Dabei wird das Bodenleben aktiviert und die Humusbildung gefördert.

Mit diesen wertvollen Tipps steht prachtvoll gedeihenden Beeten nichts mehr im Wege!

Stadtverwaltung Speyer
31.03.2022

Erweiterung des Schulranzenprojekts von Kiwanis

v.l.: Katja Jewski vom Kiwanis-Club, Bürgermeisterin Monika Kabs, Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler, vom Kiwanis-Club: Kerstin Henze und Marie, Rosi Henrich, Tina Krauß, Nicole Kaminsky
Foto: Stadt Speyer

Seit 2014 ermöglicht der Kiwanis-Club Speyer mit seiner jährlichen Schulranzen-Spende, dass auch Kinder aus Familien mit geringem Einkommen den neuen Lebensabschnitt als ABC-Schützen gut ausgerüstet und voller Vorfreude beginnen können.

In diesem Jahr können 90 hochwertige Schulranzen inklusive Mäppchen und Turnbeuteln sowie 20 Schul-Rucksäcke gespendet werden.
Diese wurden am gestrigen Mittwoch im Foyer bei Straub Catering Artists in Speyer an die Vertreter*innen von Kitas, Kinderhorten, dem Frauenhaus, der Sozial Pädagogische Familienhilfe und dem Spielhaus Sara Lehmann übergeben, die zuvor den Bedarf ermittelt und an Kiwanis gemeldet hatten.

Die Ranzen werden mit dem Erlös aus dem Verkauf des beliebten Kiwanis-Adventskalenders, der Bauch-Henß-Spies-Stiftung und aus privaten Spenden, sowie durch Einnahmen der Benefizveranstaltung „Literatur & Genuss“ finanziert.

Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler und Bürgermeisterin und Bildungsdezernentin Monika Kabs zeigten sich dankbar für die Initiative rund um das Schulranzenprojekt von Kiwanis, welches in diesem Jahr noch erweitert wird:
Geflüchteten ukrainischen Kindern, die künftig in Speyer zur Schule gehen, sollen ebenfalls Schulranzen und Schulbedarf zur Verfügung gestellt werden.

„In den kommenden Wochen wird vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine dem Land und den Kommunen auch im Hinblick auf die Ankunft der Kinder in den Schulen eine große Herausforderung zuteil. Damit ukrainische Kinder und Jugendliche Kitas und Schulen in Speyer besuchen können und dabei behutsam begleitet werden, müssen entsprechende Vorbereitungen getroffen werden, wozu auch die Bereitstellung von Schulmaterialien gehört. Dass diese Aufgabe durch das Engagement der Mitglieder von Kiwanis unterstützt wird, verdient große Anerkennung“, ist sich die Stadtspitze einig.

Ergänzend zur Schulranzenspende an bedürftige Schulanfänger*innen hat der Kiwanis-Club erstmalig in diesem Jahr Schulmaterialkisten sowie Schulranzen, Turnbeutel und Sportmaterial-Bezugsscheine gestiftet und am 17. März an 14 Speyerer Schulen übergeben.

Mithilfe dieser Unterstützung können die jeweiligen Schulsozialarbeiter*innen auch während des Schuljahres im Bedarfsfall für eine ausreichende Schulausstattung sorgen.

Stadtverwaltung Speyer
31.03.2022

Wiederaufnahme der „Konzerte am Nachmittag“ verzögert sich krankheitsbedingt

Nach zweijähriger, pandemiebedingter Pause hätte die beliebte Reihe „Konzerte am Nachmittag“ nun wieder aufgenommen werden sollen. Leider muss das für kommenden Mittwoch, 6. April 2022, geplante Auftakt-Konzert jedoch krankheitsbedingt abgesagt werden. Ein Nachholtermin für das Musette-Konzert im Duo Querflöte und Akkordeon mit Christa Bernardi und Denise Weindel wird mit dem Programm für das zweite Halbjahr bekannt gegeben.

Somit findet das erste „Konzert am Nachmittag“ in diesem Jahr am Mittwoch, 22. Juni 2022, um 15 Uhr im Historischen Ratssaal statt. Unter dem Motto „Zwischen Sonne und Mond“ präsentieren die Speyerer Sängerin Almut-Maie Fingerle und der in Karlsruhe lebende Pianist Dr. Stephan Aufenanger klassische Lieder und mehr.

Die im Jahr 2007 vom Seniorenbüro initiierte Reihe „Konzerte am Nachmittag“ ist fester Bestandteil des kulturellen Lebens in Speyer und wird neuerdings vom städtischen Kulturbüro organisiert. Sie soll Seniorinnen und Senioren weiterhin die Möglichkeit geben, zu einer für sie angemessenen Tageszeit, am kulturellen Leben teilzuhaben und Musik in all ihrer Vielfalt zu genießen.

Stadtverwaltung Speyer
31.03.2022

Verkehrsnotizen

Frühjahrsmesse 2022: Festplatz gesperrt

Aufgrund der im April stattfindenden Frühjahrsmesse kann der Festplatz in der Zeit von Montag, 4. April bis einschließlich Dienstag, 26. April 2022 nicht als Parkfläche genutzt werden.

Parkplatzsuchende werden gebeten, auf den Parkplatz am Naturfreundehaus oder auf dem Gelände des Technik Museums auszuweichen.

Personen, die einen Monats- oder Jahresparkschein besitzen, können den Parkplatz am Naturfreundehaus nutzen.

Stadtverwaltung Speyer
31.03.2022

Speyer / Corona

Kindertagesstätten: Maskenpflicht entfällt im Außenbereich – weitere Lockerungen ab 21. Juni

Ab Montag, 14. Juni 2021 entfällt in den Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer die Maskenpflicht in der pädagogischen Interaktion im Außengelände bzw. wenn im Außengelände der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann.

Das Landesjugendamt (LSJV) hat mit Rundschreiben vom 11. Juni 2021 weitere Lockerungen angekündigt, die zum 21. Juni 2021 in Kraft treten und in der erwarteten 23. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes (CoBeLVO) rechtlich verankert werden sollen. Laut Informationsschreiben sollen die Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz zum 21. Juni 2021 in den Regelbetrieb zurückkehren. Voraussichtlich soll die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen sowie die Maskenpflicht während der pädagogischen Interaktion im Gebäude aufgelöst werden.

Die Stadt Speyer wird den Hygieneplan der Kindertagesstätten in Trägerschaft der Stadt Speyer überarbeiten, sobald die neue CoBeLVO mit den angepassten Regelungen für die Kindertagesstätten veröffentlicht wurde.

Der Hygieneplan der städt. Kindertagesstätten sieht vor, dass die Sieben-Tage-Inzidenz weiter beobachtet und bei Überschreitung eines Schwellenwertes wieder in die Arbeit in festen, voneinander getrennten Gruppen gewechselt wird.

„Wir sind zuversichtlich, dass sich die Betreuungssituation in den Kindertagesstätten durch die Lockerungen entspannen wird, da wir unser Personal wieder gruppenübergreifend einsetzen und auf Personalausfälle reagieren können. Zeitgleich bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir bei Personalausfällen den Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels anwenden müssen, um das Wohl der Kinder sowie die Aufsichtspflicht sicherzustellen. Der Notfallplan bei Unterschreitung des Personalschlüssels ist mit dem LSJV abgestimmt und wurde den Eltern/ Sorgeberechtigten bei Abschluss des Betreuungsvertrages vorgelegt“, führt der zuständige Abteilungsleiter Michael Stöckel aus.

In Abstimmung mit der Stadtspitze wird bis mindestens zu den Sommerferien an der bisherigen Regelung festgehalten, dass die Kinder vor dem Gebäude der Kindertagesstätte abgegeben und abgeholt werden und während der Hol- und Bringsituation eine Maskenpflicht (FFP2-Maske, Maske der Standards KN95/N95 oder medizinische OP-Maske) für jugendliche und erwachsene Personen besteht. Für die Krippenkinder wird die Regelung beibehalten, dass jeweils ein Elternteil die Kindertagesstätte mit einer Maske (s.o.) betreten und das Kind in der Gruppe abgeben und abholen darf

Stadt Speyer
15.06.2021

Leserbrief

Zwischen Pest und Cholera: Die Ärzteschaft in der Corona-Zwickmühle

Die pandemische Lage von nationaler Tragweite rund um das neuartige Virus SARS-CoV-2 verlangt den Menschen vieles ab: beruflich, persönlich, finanziell und auch auf privater Ebene. Familienfeiern gehören der Vergangenheit an. Haushalte dürfen sich nur noch sehr stark eingeschränkt begegnen. Für Kinder wird die Ein-Freundes-Regel eingeführt. Soziale Gefüge werden zerschlagen und jedwede Abhängigkeiten ignoriert. Berufsverbote werden verhängt und auch alteingesessene Betriebe ohne Vorwarnung geschlossen. Schulen und Kindergärten werden ebenfalls geschlossen oder arbeiten nur noch im Notbetrieb. Wer es sich leisten kann, ist dazu aufgefordert, Kinder und Jugendliche zuhause zu lassen oder im Homeschooling zu unterrichten. Viele der Eltern müssen teilweise zu Hause bleiben. Es droht nicht nur der gesellschaftliche, sondern auch finanzielle Kollaps: das große Aus an allen Ecken und Enden in einem Land, „in dem wir gut und gerne leben“.

Die AHA+L-Regeln dominieren den Alltag vieler Menschen. Abstand halten, Hände waschen, Alltagsmasken und regelmäßiges Lüften zur Reduzierung der Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen. Die meisten der regierungsseitigen Imperative kann man als unproblematisch ansehen. Haben wir nicht schon immer an der Kasse Abstand zur Kundschaft vor uns gehalten, weil es die Höflichkeit gebietet? Haben wir nicht schon immer teilweise Stoß- und ausführlich gelüftet? Braucht es hierfür wirklich einen politischen Imperativ? Und viele Menschen Fragen sich zu Recht: Sind wir in 2021, nach mehr als einem Jahr der Pandemie, immer noch beim Hände waschen, oder darf trotz zeitgleich angesetzten Klimazielen nun endlich auch wieder geduscht werden?

Und auch die Masken sind umstritten. Wenn sich der Spitzen-Virologe der Charité, Prof. Christian Drosten, in einem Interview aus 2020 bereits darüber auslässt, dass man „das Virus mit den Masken nicht aufhalten können werde, weil die technischen Daten dafür schlecht seien“ und die Bundesregierung in einem Leitpapier klar definiert, dass die Masken nicht den Träger vor dem Virus, sondern das Umfeld des Trägers vor eventuellen Auswürfen des Trägers schützen kann, aber nicht unbedingt muss: Fragen sich gesunde Menschen, die inzwischen unter Generalverdacht als „symptomlos Erkrankte“ gelten, dann nicht zurecht, ob diese Maßnahmen dann noch Sinn machen?

Zumindest für die Maskenproblematik bieten viele der Landesverordnungen zur Corona-Bekämpfung einen Ausweg – auch in Rheinland-Pfalz. Schon im Eingangsparagraphen bietet die neunzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (19. CoBeLVO) vom 23. April 2021 die Möglichkeit, sich von der Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, ärztlich befreien zu lassen. Dort heißt es im vierten Absatz: „Das Abstandsgebot sowie die Maskenpflicht gelten nicht (…)für Personen, denen dies wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist; dies ist durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen.“

Ausschnitt aus einem Attest zur Maskenbefreiung

Doch welcher Arzt oder welche Ärztin kommt den zum Beispiel chronisch kranken Menschen heute noch – unter den gegebenen Voraussetzungen – freiwillig zu Hilfe? Im Hinblick auf die Ergebnisse der 1. Pressekonferenz des Bündnisses von Ärzten, Anwälten und Psychotherapeuten, die unter https://youtu.be/u68bTWYY2UI zu finden sind, ist das Spannungsfeld, indem sich Medizinerinnen und Mediziner gerade befinden, hinlänglich bekannt:

  • Auf der einen Seite sind die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte dazu aufgefordert, aufgrund ihres hippokratischen Eids jedem Menschen nach bestem Wissen und Gewissen zu helfen und damit zu versuchen, Schaden von ihren Patientinnen und Patienten abzuwenden.
  • Auf der anderen Seite droht vielen Ärztinnen und Ärzten eine strafrechtliche und berufsrechtliche Verfolgung, weil sie staatsanwaltlich wegen der Ausstellung angeblich falscher Atteste unter Anklage gestellt und von den Kammern Rügen und Ordnungsgelder bis hin zu Berufsverboten gegen die Medizinerinnen und Mediziner verhängt werden.

Die Ärztinnen und Ärzte stehen damit vor der Wahl zwischen – im Zweifelsfall – unterlassener Hilfeleistung und Verletzung des hippokratischen Eids auf der einen und rechtlicher Verfolgung einschl. Praxisdurchsuchungen und –schließungen, Geldbußen bis hin zu Freiheitsstrafen auf der anderen Seite. Die berühmte Wahlmöglichkeit zwischen Pest und Cholera. Ein unhaltbarer Zustand.

Im vergangenen Jahr hat die Ärztekammer Hamburg noch dazu aufgerufen, systemkritische Ärztinnen und Ärzte, die an Demonstrationen gegen die Corona-Auflagen teilnehmen, zu melden, um sie berufsrechtlich verfolgen zu können. Inzwischen scheint es die bislang einzige Kammer zu sein, deren Präsident insg. 4 Diagnosegruppen öffentlich genannt hat, die zu einer Attest-Ausstellung berechtigen würden. Glück auf, wer in Hamburg wohnt!

Doch warum ist das in Rheinland-Pfalz nicht möglich?

Anfragen bei zuständigen Ministerien laufen entweder ins Leere oder werden damit abgeschmettert, dass man vor der Umsetzung etwaiger Beschlüsse im Zusammenhang mit der Corona-Bekämpfung in ständigem Austausch mit Experten stünde, um hinreichende Informationen, die dem Schutz der Bevölkerung diesen, erhalten zu können und ein Diagnosenkatalog bzgl. der genaueren Definition der Ausnahmeregelungen des §1 CoBeLVO aufgrund mangelnder Notwendigkeit nicht vorgesehen sei.

Es mehren sich in jüngster Vergangenheit die Meldungen von Betroffenen, die sich schriftlich an die Ärztekammer Rheinland-Pfalz gewandt haben, ihren Fall dort vortrugen und die persönliche Betroffenheit anhand ihrer Befunde nachweisen konnten. Bislang hat die Kammer keinen einzigen Fall in der Art und Weise persönlich anerkannt, sodass es dem Arzt oder der Ärztin kammerseitig explizit genehmigt würde, im betreffenden Fall ein Attest auszustellen. Stattdessen beruft sich die Kammer wiederholend darauf, dass es nicht in deren Ermessen, sondern allein in der Verantwortung des behandelnden Arztes läge, ein Attest auszustellen oder dies dem Betroffenen zu verweigern, zur Erinnerung: mit eventuell berufsrechtlichen und finanziellen Folgen.

Im Fußball ist ein Rückpass zum Torwart inzwischen verboten; in der Medizin aber offensichtlich von den Aufsichtsbehörden gewollt, um sich Maßnahmen gegen eben genau die Berufsgruppe offen halten zu können, die sie eigentlich vertreten und beschützen sollte – zum Leidwesen der Betroffenen.

Name des Verfassers der Redaktion bekannt
08.05.2021

Wilhelma – Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart

Start am Mittwoch zu vergünstigtem Sondertarif mit Online-­Tickets und Maskenpflicht

Wilhelma-Außenbereiche mit negativem Schnelltest wieder offen

Noch sind die Wege leer. Ab Mittwoch füllt sich die Wilhelma wieder.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Mit vorsichtigem Optimismus öffnet die Wilhelma in Stuttgart ab Mittwoch, 28. April, wieder ihre Tore für das Publikum trotz der weiter anhaltenden Pandemie. Das neue Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt die Freigabe der Außenbereiche in Zoos und Botanischen Gärten, soweit zusätzlich zu dem bestehenden Hygienekonzept alle Gäste ab dem sechsten Lebensjahr auch einen negativen Corona-Schnelltest haben, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. „Je vorsichtiger wir sind, desto optimistischer ist die Prognose, dass die Öffnung diesmal von längerer Dauer ist“, sagt Direktor Dr. Kölpin. „Das wäre zu schön, weil die Wilhelma im Frühjahr aufblüht und wir den Menschen das quirlige Tierleben gerne zeigen.“ Im März hatte der Park nur wenige Wochen auf. Wegen der Einschränkungen senkt die Wilhelma ihre Eintrittspreise auf den Wintertarif. Erwachsene zahlen 15 Euro, inklusive eines „Artenschutz-Euros“ für Schutzprojekte, die die Wilhelma in aller Welt unterstützt. Kinderkarten gibt es zu 5,50 Euro. Kinder unter sechs Jahren haben freien Eintritt.

Noch sind die Wege leer. Ab Mittwoch füllt sich die Wilhelma wieder.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Die Besucherinnen und Besucher sollen für ein paar Stunden auf andere Gedanken kommen, aber dürfen natürlich nicht alles um sie herum vergessen. Da auch die Corona-Tests keine absolute Sicherheit bieten, ist vorgeschrieben, dass nur Schnelltests von offizieller Stelle akzeptiert werden – keine Selbsttests. Für den Abgleich ist ein Lichtbildausweis vorzulegen, wie Personalausweis, Reisepass oder Führerschein. Bei Kindern unter 16 reichen Geburtsurkunde oder Versichertenkarte. Für einen sicheren Betrieb für Mensch und Tier gelten zudem die bewährten Vorkehrungen weiter: Maske, Abstand, Online-Ticket. Bei der Mund-Nase-Bedeckung, die auf dem ganzen Gelände nötig ist, sind Masken nach medizinischem Standard oder der FFP2-Norm vorgeschrieben. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen, bei Kindern von sechs bis 14 Jahren genügt eine Alltagsmaske. Damit es am Eingang keine Warteschlangen gibt, muss für jeden Besuch online ein Ticket für ein festes Einlasszeitfenster gebucht werden. Das gilt auch für den kostenlosen Besuch von Jahreskarten-Inhabern und Fördervereinsmitgliedern. Alle Kassen bleiben geschlossen. Nach dem gestaffelten Zutritt dürfen alle bis zur Parkschließung bleiben: im April bis 19.30 Uhr und ab Mai bis 20 Uhr. Für genügend Abstand sorgt dabei das Besucherlimit von 4000 Personen pro Tag auf dem 30 Hektar großen Gelände. Die Tier- und Pflanzenhäuser sind wegen der geringeren Belüftung geschlossen. Die Freiflugvoliere und das Streichelgehege am Schaubauernhof unter freiem Himmel sind dagegen zugänglich.

Selbst bei den Brillenpinguinen scheint sich herumzusprechen, dass der Park öffnet.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Wegen der zusätzlichen Kontrollen ist nur der Haupteingang geöffnet, die Nebeneingänge Pragstraße und Rosensteinpark bleiben geschlossen. Die Schnelltests müssen von einer anerkannten Teststelle, wie einer Apotheke oder einem Testzentrum vorgenommen und bescheinigt werden. Es bietet sich an, dass die Besucherinnen und Besucher entsprechende Möglichkeiten in ihrem Heimatort vor der Anreise nutzen. Es gibt jedoch auch in Bad Cannstatt in fußläufiger Nähe Testzentren: zum Beispiel auf dem Schiff des Neckar-Käpt’ns direkt gegenüber vom Haupteingang der Wilhelma, in der Badstraße vor dem Amtsgericht und auf dem Wasen.

Wilhelma – Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart
27.04.2021

Zahl der Unterstützer in Krisenjahr fast verdoppelt / Erdmännchen sind Spitzenreiter

Wilhelma verzeichnet 1000. Patenschaft für Tiere und Pflanzen

Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin überreichte dem zehnjährigen Anton Hopp die Urkunde über die Erdmännchen-Patenschaft.
Foto: Wilhelma Stuttgart

In der Krise steigt die Solidarität mit der Wilhelma. Seit der Zoologisch-Botanische Garten in Stuttgart wegen der Corona-Beschränkungen nur wenige oder, wie derzeit wieder, gar keine Gäste empfangen darf, schließen immer mehr Menschen eine Patenschaft für Tiere oder Pflanzen ab. Jetzt konnte die Traditionseinrichtung erstmals 1000 Patenschaften innerhalb von zwölf Monaten verzeichnen. Der kleine Jubilar ist ein großer Zoofan: Von seinen Eltern erhielt der zehnjährige Anton Hopp die Patenschaft für ein Erdmännchen zu Ostern geschenkt. Der Viertklässler aus Plüderhausen im Remstal möchte später selbst einmal Tierpfleger werden: „Eigentlich mag ich alle Tiere auf der Welt – außer Schnecken, die sind langweilig“, sagt der Junge.

Wilhelma-Direktor Dr. Thomas Kölpin überreichte dem zehnjährigen Anton Hopp die Urkunde über die Erdmännchen-Patenschaft.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Seit durch die Pandemie auch in den Kassen der Wilhelma Ebbe herrscht, hat sich die Zahl der Patenschaften fast verdoppelt. Den Direktor tröstet diese Entwicklung etwas: „Alle Kolleginnen und Kollegen gehen Tag für Tag unverzagt ihrer Arbeit nach, um die Tiere und Pflanzen über die Runden zu bringen“, sagt Dr. Thomas Kölpin. „Es schmerzt uns alle sehr, dass der Park leer bleibt. Deshalb muntern uns diese Patenschaften auf, mit denen die Menschen zeigen, dass ihr Herz sehr an der Wilhelma hängt.“ Neben der moralischen Stärkung sind diese Spenden auch ein echtes Zubrot – nicht weil sonst die Tiere hungern müssten, sondern weil sie der Wilhelma erlauben, sich trotz wegbrechender Einnahmen weiterzuentwickeln. „Dieses Geld fließt nie in Betriebskosten, sondern immer in konkrete Projekte“, betont Kölpin. Waren das in der Vergangenheit zum Beispiel die Umgestaltung des Flamingoteichs oder der Bau der mediterranen Schildkrötenanlage, so halfen die Patengelder zuletzt das Schneeleoparden-Gehege zu optimieren und das Seelöwenbecken zu sanieren.

Anton Hopp bekam von seinen Eltern die Patenschaft für ein Erdmännchen geschenkt.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Die Vielzahl der meist kleinen Spenden ist für die Wilhelma durchaus ein Faktor: Durch die Schließung des Parks fallen neben den Eintrittsgeldern schließlich auch alle anderen Einnahmen weg, die mit einem Besuch verbunden sind, wie Gastronomie und Angebote wie Führungen, Kindergeburtstage oder Tierbegegnungen. Von Patinnen und Paten kamen in den vergangenen zwölf Monaten rund 220.000 Euro zusammen. „Für diese bemerkenswerte Unterstützung in der für alle schwierigen Zeit danke ich herzlich“, sagt der Direktor.

Anton Hopp bekam von seinen Eltern die Patenschaft für ein Erdmännchen geschenkt.
Foto: Wilhelma Stuttgart

Dass die Jubiläumspatenschaft ausgerechnet für ein Erdmännchen abgeschlossen wurde, ist kein großer Zufall. Zwar kann man eine Patenschaft für jede der fast 1200 Tierarten und 8500 Pflanzenarten und -sorten der Wilhelma übernehmen. Doch die Erfahrung zeigt, dass die Wahl nur auf rund 140 Arten fällt. Und darunter sind die putzigen Erdmännchen einsame Spitzenreiter mit 270 Patinnen und Paten. Mit viel Abstand folgen auf Rang zwei die Brillenpinguine mit 61 und auf Rang drei dann die Schneeeulen mit 52. Den vierten Platz teilen sich derzeit die Totenkopfäffchen und die Zweifingerfaultiere mit je 46.

Wilhelma – Zoologisch-Botanischer Garten Stuttgart
27.04.2021

Corona-Virus Speyer

17. Corona Bekämpfungsverordnung des Landes und überarbeitete Allgemeinverfügung der Stadt veröffentlicht

Am späten Freitagabend hat das Land Rheinland-Pfalz die 17. Corona Bekämpfungsverordnung (17. CoBeLVO) veröffentlicht, die am Montag, 8. März 2021 in Kraft tritt und die in dieser Woche durch Bund und Länder beschlossenen Regelungen in einer Rechtsverordnung umsetzt. Sie ersetzt die 16. CoBeLVO und tritt mit Ablauf des 28. März 2021 außer Kraft. Parallel hat die Stadt Speyer ihre Allgemeinverfügung verlängert und die bestehende Maskenpflicht in der Innenstadt auf die Gilgenstraße und den Berliner Platz ausgeweitet.

„Es handelt sich beim Berliner Platz um einen zentralen, häufig stark frequentierten Platz. Wie der Kommunale Vollzugsdienst  bei seinen Kontrollen in den letzten Wochen feststellen musste, wurden auf dem Platz die Abstandsvorschriften regelmäßig nicht eingehalten bzw. konnten aufgrund des großen Besucheraufkommens auch nicht eingehalten werden. Da sich vor Ort ein Spielplatz befindet, verlassen viele Eltern den Spielplatzbereich, um in unmittelbarer Nähe ohne Maske und zum Teil in Gruppen zu verweilen. 

Hinzu kommt, dass Virusmutanten entscheidend das Infektionsgeschehen in unserer Stadt mitbestimmen. Da die Stadt  auch angesichts der anstehenden Lockerungen seitens des Landes vor große Herausforderungen gestellt wird, müssen wir entsprechende Schutzmaßnahmen beibehalten und ergreifen“, erläutert Oberbürgermeisterin Stefanie Seiler die Entscheidung.

Gemäß der Beschlüsse von Bund und Ländern wird der Lockdown grundsätzlich bis 28. März 2021 verlängert. Gleichzeitig wurden jedoch weitere Lockerungsschritte beschlossen, die eng an die jeweiligen Inzidenzwerte gekoppelt sind und durch einen Notbremsmechanismus abgesichert werden.

Nachdem der erste Öffnungsschritt bereits zum 1. März vollzogen worden ist, können ab Montag, 8. März 2021 Buchhandlungen, Blumengeschäfte und Gartenmärkte bundesweit öffnen, da sie ab sofort den Geschäften des täglichen Bedarf gleichgesetzt werden. Die Kundenzahl muss auf einen Kunden pro zehn Quadratmeter für die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche und ein weiterer für jede weiteren 20 Quadratmeter Verkaufsfläche begrenzt werden. Auch die bisher noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe sowie Fahr- und Flugschulen können wieder öffnen. Können nicht dauerhaft Masken getragen werden, ist ein tagesaktuellen Schnelltest und ein Testkonzept für das Personal erforderlich.

Da Rheinland-Pfalz mit einer Inzidenz von derzeit 47,5 unter der Marke von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner*innen liegt, darf ab Montag auch der Einzelhandel unter Einhaltung der bereits beschriebenen Begrenzung der Kundenanzahl öffnen. Auch die bislang untersagte Warenauslage wird daher wieder in gewohnten Umfang gestattet. Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten können öffnen und kontaktfreier Sport ist in kleinen Gruppen mit bis zu zehn Personen im Freien wieder erlaubt.

Sollte der Inzidenzwert wieder über 50 steigen, aber unter 100 bleiben, darf der Einzelhandel zwar geöffnet bleiben, aber nur noch Termin-Shopping anbieten. Die Regelung sieht vor, dass jeweils ein Kunde pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche nach Anmeldung in einem bestimmten Zeitraum einkaufen darf.

Auch Museen, Galerien, zoologische und botanische Gärten sowie Gedenkstätten dürfen dann nur noch besucht werden, wenn die Gäste vorher einen Termin gebucht haben. Individualsport ist dann nur noch mit maximal fünf Personen aus zwei Haushalten im Freien erlaubt.

Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder über 100, treten die strengen Regeln wieder in Kraft, die bis 7. März 2021 gegolten haben – die sogenannte Notbremse greift.

Verschlechtert sich die Sieben-Tage-Inzidenz nach diesem Öffnungsschritt in dem Land oder der Region 14 Tage lang nicht und bleibt unter 50, dann dürfen auch die Außengastronomie, Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos wieder öffnen. Der kontaktfreie Sport ist dann auch im Innenbereich erlaubt, Kontaktsport im Außenbereich.

Bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 können Besucher*innen sind die beschriebenen Öffnungen und Lockerungen nur möglich, wenn die Besucher*innen bzw. Gäste jeweils einen tagesaktuellen negativen Schnelltest vorweisen können. In der Außengastronomie ist dass außerdem eine vorherige Terminbuchung erforderlich.

Steigt die Inzidenz wieder auf über 100, greift die Notbremse und es gelten wieder die alten Lockdown-Regeln.

Bleibt die Sieben-Tage-Inzidenz weitere zwei Wochen lang stabil unter 50, können wieder Freizeitveranstaltungen mit bis zu 50 Menschen im Außenbereich und Kontaktsport in Hallen durchgeführt werden.

In Regionen mit einer Inzidenz zwischen 50 und 100, in denen der Einzelhandel bisher nur für das Termin-Shopping geöffnet war, kann dieser nun auch mit der bekannten Kundenbegrenzung geöffnet werden. Auch kontaktfreier Sport im Innenbereich und Kontaktsport im Außenbereich ist  dann wieder möglich.

Außerdem sind Montag Treffen mit bis zu fünf Freunden aus zwei verschiedenen Haushalten erlaubt – Kinder bis 14 Jahre zählen nicht für die Personenbegrenzung. In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner kann dies auf maximal zehn Personen und sogar drei Haushalte erweitert werden. Kinder bis 14 Jahre sind hier ebenfalls ausgenommen.

„Ich bin froh, dass die durch den Lockdown hart getroffenen Branchen nun eine Perspektive haben. Umso wichtiger ist es aber, dass wir die geplanten Öffnungsschritte mit einer stringenten und gut durchdachten Schnellteststrategie begleiten und uns weiterhin die AHA-Regeln halten, damit wir nicht in eine Spirale aus ständigen Öffnungen und Schließungen zu geraten. Ich appelliere hier eindringlich an Bund und Länder, das dringend benötigte Konzept so schnell als möglich zu veröffentlichen, um den Menschen und auch den Kommunen und Kreisen die nötige Sicherheit zu geben“, führt die Stadtchefin aus.

Das kostenlose Schnelltestangebot der Stadt Speyer in den Räumen der Jugendförderung wurde inzwischen auf vier Termine pro Woche ausgeweitet:

  • Jeden Dienstag, 17 bis 19 Uhr 
  • Jeden Mittwoch, 18 bis 20 Uhr 
  • Jeden Donnerstag, 17 bis 19 Uhr
  • Jeden Samstag, 11 bis 15 Uhr 

Die 17. CoBeLVO kann im Wortlaut unter www.speyer.de/corona nachgelesen werden. Für alle nicht-medizinischen Fragen steht von Montag bis Freitag von 10 bis 12:30 Uhr und von Montag bis Donnerstag darüber hinaus von 13:30 bis 16 Uhr das Bürgertelefon der Stadt Speyer unter 0 62 32 – 14 13 12 zur Verfügung.

Text: Stadtverwaltung Speyer Foto: Speyer 24/7 News
06.03.2021

Mannheim

338 Aktuelle Meldung zu Corona 04.02.2021

  1. Aktuelle Fallzahlen
  2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen
  3. Impftermine
  4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

1. Aktuelle Fallzahlen – Zahl der nachgewiesenen Corona-Fälle erhöht sich auf 10074/ Vier weitere Todesfälle

Dem Gesundheitsamt wurden bis heute Nachmittag, 03.02.2021, 16 Uhr, 19 weitere Fälle einer nachgewiesenen Coronavirus-Infektion gemeldet. Die Zahl der bestätigten Fälle in Mannheim erhöht sich auf insgesamt 10074 .

Das Gesundheitsamt der Stadt Mannheim bestätigt heute vier weitere Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus in Mannheim. Eine über 80 Jahre alte Frau verstarb in einem Krankenhaus außerhalb Mannheims. Eine über 90 Jahre und eine über 70 Jahre alte Frau sowie ein über 80 Jahre alter Mann verstarben in Mannheimer Pflegeeinrichtungen. Insgesamt hat es in Mannheim seit Beginn der Pandemie 236 Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus gegeben.

Das Gesundheitsamt nimmt Kontakt zu den positiv getesteten Fällen auf, nachdem der Laborbefund im Gesundheitsamt vorliegt. Im ersten Schritt ermittelt das Gesundheitsamt die Kontaktpersonen der nachgewiesen Infizierten, insbesondere im Bereich der sogenannten vulnerablen Gruppen. Diese werden nach Entscheidung und fachlicher Einschätzung durch das Gesundheitsamt auf das Virus getestet.

Alle beteiligten Ärzte, Gesundheitsbehörden sowie das Kompetenzzentrum Gesundheitsschutz am Landesgesundheitsamt arbeiten dabei eng zusammen. Die Mehrheit aller in Mannheim bislang nachgewiesenen Infizierten zeigen nur milde Krankheitsanzeichen und können in häuslicher Quarantäne verbleiben. Bislang gelten in Mannheim 9163 Personen als genesen, die häusliche Quarantäne wurde bei ihnen aufgehoben. Damit gibt es in Mannheim 675 akute Fälle.

Sobald das Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg die Inzidenz für den Stadtkreis Mannheim veröffentlicht, ist sie unter www.mannheim.de/inzidenzzahl einzusehen.

2. Moderna Impfstoff in Mannheim eingetroffen

Heute, am 4. Februar 2021, ist die erste Lieferung des Moderna-Impfstoffs im Mannheimer Impfzentrum eingetroffen. Damit wird das Angebot um einen weiteren Impfstoff ergänzt. Bisher wurde in Mannheim der Biontec/Pfizer-Impfstoff eingesetzt. Ab morgen wird für den zusätzlichen Impfstoff eine eigene Impfstraße auf dem Maimarktgelände geöffnet sein.

Bereits ab heute kann bei der Terminvermittlung ausgewählt werden, welcher der verfügbaren Impfstoffe gewünscht ist. Die Impftermine werden wieder um 17 Uhr eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag.

Sowohl der Biontech/Pfizer als auch der Moderna-Impfstoff sind mRNA-Impfstoffe. Damit ist der Wirkmechanismus gleich. Die Ständige Impfkommission (STIKO) bewertet beide mRNA-Impfstoffe hinsichtlich Sicherheit und Wirksamkeit als gleichwertig. Beide Impfstoffe werden zum Schutz vor einer COVID-19-Erkrankung empfohlen.

Ein Unterschied besteht im Abstand, in dem die Erst- und Zweit-Impfung vorgenommen werden sollte. Sind bei Biontech/Pfizer ein Zeitraum von circa 21 Tagen zwischen den Impfungen empfohlen, liegt dieser bei Moderna bei 28 Tagen. Wichtig zu beachten ist, dass beide Impfungen mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen werden müssen, um die gewünschte Schutzwirkung zu erreichen. Es wird daher dringend empfohlen, bei der Terminanmeldung gleich beide Impftermine zu vereinbaren und diese im selben Impfzentrum wahrzunehmen.

Für die Impftermine, die über die Briefe der Stadt an über 80-jährige Mannheimer*innen vergeben werden, ist, wie geplant, weiterhin der Biontech/Pfizer-Impfstoff vorgesehen.

3. Impftermine

Täglich um 17.00 Uhr werden neue Impftermine eingestellt, auch für den darauffolgenden Tag. Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Anmeldung erfolgt zentral über das Land Baden-Württemberg. Es gibt drei Möglichkeiten, einen Termin zu vereinbaren.

  1. Auf der Homepage www.impfterminservice.de. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse, beziehungsweise die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. Eine Anleitung zur Anmeldung über die Website finden Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung: Impfterminservice – Anleitung für Impflinge
  2. Per Telefon unter 116117
  3. Mit der App „116117“

Bitte buchen Sie unbedingt Termine für die 1. UND die 2. Impfung.

Bitte beachten Sie, dass Impftermine nur nach der vorgegebenen Priorisierung vergeben werden dürfen. Zu den impfberechtigten Personengruppen: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impfzentren/

Wurde trotz fehlende Berechtigung ein Termin gebucht, wird kein Zugang zum Impfzentrum gewährt. Ärztliches und sonstiges medizinisches Personal benötigen eine Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV), dass sie zu den benannten Gruppen der Priorität 1 gehören.

Die Stadt Mannheim verschickt zudem seit Anfang Februar nach und nach ein Schreiben an alle Bürger/innen, die über 80 Jahre alt sind und ihren Hauptwohnsitz in Mannheim haben. Die Schreiben erreichen die Bürger/innen sukzessive und sollen denjenigen, die über die Telefonnummer 116117 keinen Termin erhalten haben, die Möglichkeit geben, einen Impftermin zu vereinbaren. Das Schreiben beinhaltet eine spezielle Telefonnummer und eine individualisierte Zugangsnummer, um Missbrauch zu vermeiden. Über dieses Schreiben wird also zusätzlich zur Möglichkeit einer Buchung über die 116117, eine Terminvergabe für den berechtigten Personenkreis gesichert. Je nach Impfstoffverfügbarkeit können die Angeschriebenen in den nachfolgenden Wochen nach und nach geimpft werden.

Weiterhin ist eine schnellere Buchung über die 116117 und www.impfterminservice.de möglich und empfehlenswert. Anrufe vor Erhalt des Schreibens und ohne Zugangsnummer sind nicht zielführend.

4. Jobcenter unterstützt Schüler*innen bei der Anschaffung von Endgeräten

Die Bundesregierung hat zusätzliche Unterstützung für Schüler*innen aus bedürftigen Familien beschlossen: Die Jobcenter übernehmen künftig bis zu 350 Euro der Kosten für die Anschaffung digitaler Endgeräte.

Für Familien mit geringem Einkommen ist die Anschaffung eines Laptops oder Tablets oft eine nicht zu verkraftende finanzielle Belastung. Um allen Schüler*innen die Teilnahme an Fernlernangeboten zu ermöglichen, stellte das Land den Schulen Mittel zur Anschaffung einer begrenzten Anzahl an Leihgeräten zur Verfügung. Wo dieses Kontingent nicht ausreicht, gewährt der Gesetzgeber nun eine Beihilfe für Familien im Sozialleistungsbezug. Voraussetzung ist, dass die digitalen Endgeräte für die Teilnahme am pandemiebedingten Distanzunterricht notwendig sind. Da ein solcher Bedarf nur vor Ort in den Schulen festgestellt werden kann, ist eine Bestätigung durch Schulleitungen oder Lehrkräfte notwendig.

Das Jobcenter und der Fachbereich Bildung der Stadt Mannheim stehen hierzu in enger Abstimmung und haben bereits die Schulen informiert. Für Fragen zu der neuen Unterstützung steht das Jobcenter Mannheim Schulen gerne zur Verfügung.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erhält Städtebauförderungsmittel in Höhe von 6,4 Millionen Euro

Ob auf Spinelli, in Käfertal, in der Innenstadt oder auf der Schönau: Flächendeckend entwickelt sich Mannheim städtebaulich weiter. Für seine Bauvorhaben wird die Stadt vom Land Baden-Württemberg im Programmjahr 2021 mit insgesamt 6,4 Millionen Euro bezuschusst, wie nun das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau im Rahmen seiner Programmverkündung mitgeteilt hat.

„In schwierigen Zeiten, die im vergangenen wie im laufenden Programmjahr durch die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie geprägt sind, ist es umso wichtiger, mit der Städtebauförderung ein Instrument an der Hand zu haben, das den Kommunen Finanzierungs- und Planungssicherheit gibt. Allerdings werden wir auch künftig nicht ohne weitere finanzielle Unterstützungen des Landes aus den verschiedenen Fördertöpfen auskommen, um laufende Projekte fortführen oder neue Projekte beginnen zu können“, bewertet Baubürgermeister Ralf Eisenhauer.

1,7 Millionen Euro fließen in die städtebauliche Entwicklung der ehemaligen „Spinelli Barracks“ und stehen für die Herstellung der Parkschale und den Umbau der U-Halle zur Verfügung. Durch die Erhöhung der Mittel um 1,6 Millionen Euro im Gebiet „Käfertal Zentrum“ können die dringend notwendige Sanierung des denkmalgeschützten Rathauses und die Umgestaltung des Stempelparks angegangen bzw. fortgesetzt werden. Dadurch wird das Ortszentrum von Käfertal nach der Ansiedlung eines Nahversorgers, der umfangreichen Modernisierung des Kulturhauses und der Ertüchtigung der Verkehrswege weiter aufgewertet. Mit zusätzlich 900.000 Euro Städtebauförderungsmittel für die Maßnahme „Innenstadt Planken“ wird die Sanierung der wichtigsten Mannheimer Einkaufsstraße mit der Umgestaltung der Seitenstraßen bezuschusst. Zu guter Letzt kann die Stadt mit den zusätzlichen Förderungsmitteln in Höhe von 2,2 Millionen Euro für das Sanierungsgebiet „Schönau Nordwest“ zum Erhalt preisgünstiger Wohnungen beitragen und die Mannheimer Wohnungsbaugesellschaft (GBG) bei den laufenden Maßnahmen zur Aufwertung des Quartiers mit mehr als 1.700 Wohnungen unterstützen. Auch die Neuordnung des Wohnumfeldes und die Umgestaltung mehrerer städtischer Kinderspielplätze sind durch die Erhöhung der Finanzhilfe finanziell abgesichert. Damit ist es möglich vor Ort zu zeigen, wie die attraktive Gestaltung des Wohnumfeldes auf der Grundlage intensiver Beteiligungsprozesse erfolgreich umgesetzt werden kann.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt plant neue Gemeinschaftsunterkunft auf Spinelli

Nach der temporären Schließung der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in der Industrie-/Pyramidenstraße in Mannheim durch das Land Baden-Württemberg ist die Stadt Mannheim dazu verpflichtet, Geflüchtete aufzunehmen. Das Gebäude 1586 auf dem Konversionsareal Spinelli im Stadtteil Feudenheim soll von der Stadt Mannheim gemietet und als Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete betrieben werden. Dies wurde in der gestrigen Gemeinderatssitzung beschlossen.

Bis 2019 wurde dieses Gebäude vom Land Baden-Württemberg als LEA genutzt. Sowohl der Standort als auch das Gebäude haben sich daher als geeignet zur Unterbringung von geflüchteten Personen erwiesen. Rund 100 Personen können dort untergebracht werden. Die einzelnen Wohneinheiten sind so gestaltet, dass sich kleine und größere Familien sowie Einzelpersonen weitgehend selbstständig versorgen können. Die GBG ist Eigentümerin des Gebäudes und wird es bezugsfertig herrichten.

Das Land Baden-Württemberg hat im Juni 2020 die LEA in der Industrie-/Pyramidenstraße wegen einer notwendigen Sanierung der Immobilie vorübergehend geschlossen und derzeit stehen dem Land keine Ersatzunterkünfte in Mannheim für die Erstaufnahme von Geflüchteten zur Verfügung. Daher ist die Vereinbarung zwischen dem Land und der Stadt Mannheim über die Befreiung der Aufnahme von Flüchtlingen – das so genannte LEA-Privileg – zunächst bis zum Abschluss der Renovierungsarbeiten ausgesetzt. Das heißt, dass die Stadt Mannheim ab Januar 2021 vorübergehend Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung aufnehmen muss. Dafür werden geeignete Unterkünfte benötigt. Wenn die erforderliche Sanierung des Gebäudes in der Industriestraße abgeschlossen ist, plant das Land, diese erneut zur Erstaufnahme von Flüchtlingen in Betrieb zu nehmen.

„Unabhängig vom LEA-Privileg bleibt die Stadt Mannheim immer in einer Unterbringungsverpflichtung, zum Beispiel für Familienangehörige, volljährig gewordene, unbegleitete minderjährige Antragstellerinnen und Antragsteller, Geflüchtete aus Resettlement-Programmen und Personen, die im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden. Deshalb ist eine langfristige Anmietung des Gebäudes erforderlich“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auf der Basis der gegenwärtigen Zugänge geht die Stadtverwaltung davon aus, dass über das Jahr 2021 rund 300 Personen inklusive der Verpflichtung im Rahmen des Bündnisses „Sicherer Hafen“ aufgenommen werden.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg: Wählendenverzeichnisse sind erstellt

Am letzten Wochenende wurden die Wählendenverzeichnisse für die beiden Mannheimer Wahlkreise – Wahlkreis 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und Wahlkreis 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt, und Seckenheim) – erstellt. Es wurden gemeinsam mehr als 196.000 Mannheimerinnen und Mannheimer erfasst, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet waren, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Alle Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 21. Februar 2021 ihre persönliche Wahlbenachrichtigung an die Wohnungsanschrift und werden gebeten darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe auch zugestellt werden können. Die Wahlbenachrichtigung enthält alle wichtigen Informationen zur Wahl.

Briefwahl ab jetzt möglich

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können ganz einfach zum Beispiel online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro per E-Mail an wahlbuero@mannheim.de oder telefonisch unter 293-9566.

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Wahlbüro ist ab 8. Februar 2021 geöffnet

Für alle Fragen zur Wahl steht das Wahlbüro im Rathaus E 5, 68159 Mannheim ab 8. Februar 2021 zur Verfügung:

Öffnungszeiten: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr, in der Woche vor der Wahl täglich bis 18 Uhr
Telefonsammelanschluss: 0621/293-9566
Fax: 293-9590.

Bei persönlicher Abholung von Briefwahlunterlagen hilft eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, Wartezeiten zu verkürzen. Die Abgabe von Wahlbriefen ist auch über den Rathausbriefkasten im Rathaus E 5 möglich.

Die wichtigsten Informationen werden im Internet unter www.mannheim.de/wahlen bereitgestellt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kranzniederlegung zum 25. Todestag des ehemaligen Oberbürgermeisters und Ehrenbürgers Prof. Dr. Ludwig Ratzel

Am 05. Februar 2021 jährt sich der Todestag von Prof. Dr. Ludwig Ratzel, ehemaliger Oberbürgermeister und Ehrenbürger der Stadt Mannheim, zum fünfundzwanzigsten Mal. Aus diesem Grund wird die Stadt Mannheim am Ehrengrab des Verstorbenen auf dem Hauptfriedhof einen Kranz niederlegen.

Prof. Dr. Ludwig Ratzel bekleidete von 1972 bis 1980 das Amt des Mannheimer Oberbürgermeisters. Zuvor war er bereits seit 1959 Erster Bürgermeister seiner Heimatstadt. Er widmete sich den großen Wohnbauprojekten auf der Vogelstang, am Neckarufer-Nord, im Herzogenried und dem Bau des Collini-Centers. Die Gas-Versorgung Süddeutschlands, den Ausbau des Großkraftwerkes und die Fernwärme gehörten ebenfalls zu seinen Schwerpunkten. In seine Amtszeit fiel auch die Ausrichtung der Bundesgartenschau in Mannheim im Jahr 1975.

Die Stadt Mannheim verlieh ihm 1980 die Ehrenbürgerwürde. Im Oktober 1998 wurde ein Teilstück der Otto-Beck-Straße in Ludwig-Ratzel-Straße umbenannt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Stadt will preisgünstigen Wohnraum schaffen: Ausübung des Vorkaufsrechts auf Grundstück in Neuhermsheim

Erstmals will die Stadt ein unbebautes Grundstück mit Mitteln aus dem Mannheimer Bodenfonds erwerben, womit durch den Neubau eines Mehrparteienhauses von insgesamt circa 20 Wohnungen mindestens sechs Wohnungen mit preisgünstigen Mieten geschaffen werden können. Eine entsprechende Vorlage der Stadtverwaltung hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (AUT) am Donnerstag nicht-öffentlich empfohlen, die Stadträte haben das Vorhaben im Gemeinderat nach ausführlicher Beratung mehrheitlich beschlossen.

„Durch den neu eingerichteten Bodenfonds stehen uns Mittel zur Verfügung, mit denen Grundstücke gekauft werden können – und zwar nicht nur dann, wenn sie anlassbezogen benötigt werden, sondern um einen Vorrat zu schaffen, der die städtebauliche Entwicklung langfristig fördert und bezahlbaren Wohnraum möglich macht. Das Grundstück in Neuhermsheim in verkehrsgünstiger Lage kann sofort entwickelt werden und einkommensschwachen Familien ein neues Zuhause bieten und so dazu beitragen, dass Mannheim ein nachhaltiger und lebenswerter Ort bleibt“, bewertet Ralf Eisenhauer, neuer Bürgermeister für Planen, Bauen, Verkehr und Sport, den Vorstoß.

Wegweisender Schritt für gutes Wohnen für alle

Bei der knapp 1.400 Quadratmeter großen Freifläche in der Ernst-Barlach-Allee möchte die Stadt von dem bestehenden Vorkaufsrecht Gebrauch machen und die finanziellen Mittel hierfür aus dem Bodenfonds ziehen – jedoch nur, sollte der aktuelle Käufer sich nicht selbst bereit erklären, die 30-Prozent-Quote für bezahlbares Wohnen umzusetzen. Hierzu endet die Frist Mitte Februar. Das Vorkaufsrecht soll auf Basis des mit dem aktuellen Käufer bereits vereinbarten Kaufpreises ausgeübt werden.

Die Stadt plant nach erfolgreichem Erwerb das Objekt nach den Regelungen der Konzeptvergabe weiter zu vermarkten. „Es ist ein wegweisender Schritt für die Zukunft unserer Stadt und ein Signal an all diejenigen, die auf dem angespannten Wohnungsmarkt finanziell durchs Raster fallen. Dafür will die Stadt rund 1,7 Millionen Euro investieren. Nach wie vor begrüßen wir aber auch eine einvernehmliche Lösung mit dem Käufer, so lange unser Ziel des bezahlbaren Geschosswohnungsbaus erfüllt wird“, sagt Eisenhauer.

Der Bodenfonds ergänzt das 2018 beschlossene 12-Punkte-Programm, das unter anderem eine 30-Prozent-Quote an preisgünstigen Mietwohnungen bei Neubauten auf städtischen Grundstücken vorsieht.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Kita-Gebühren für den Januar werden erlassen

Gemeinderat beschließt analoge Regelung zur Erstattung der Betreuungsgebühren wie im vergangenen Jahr

Bereits im vergangenen Frühjahr hatte der Gemeinderat entschieden, Eltern, die während der pandemiebedingten Schließungen keine Notbetreuung in Anspruch genommen hatten, die Betreuungsgebühren für die Monate April, Mai und Juni für Kitas, Kindertagespflege und Schulkindbetreuung zu erlassen. Nun hat der Gemeinderat entschieden, auch mit den Gebühren für den Januar 2021 so zu verfahren. Demnach wird die Stadt Mannheim für den Januar die Elternbeiträge erstatten, wenn der Betreuungs-Platz den gesamten Monat über nicht in Anspruch genommen wurde. Auch die freien Träger werden für diese Fälle wieder eine Erstattung bis zur Höhe der kommunalen Gebühren erhalten.

„Es ist unser Ziel, Eltern in dieser für Familien besonders herausfordernden Zeit zumindest bei den Betreuungsgebühren zu entlasten. Wir begrüßen daher die Entscheidung des Landes, die Kosten für die Gebührenerstattung bis zur Wiedereröffnung der Betreuungseinrichtungen zu 80 Prozent zu übernehmen“, betonte der Mannheimer Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz.

Auch für die Betreuungsangebote im Bereich Kindertagespflege werden wieder für den Monat Januar die kommunalen Kostenbeiträge der Eltern an die Stadt entfallen für Zeiten, in denen keine Notbetreuung in Anspruch genommen wurde. Die privatrechtliche Zuzahlung, die die Eltern an die Kindertagespflegeperson zahlen und mit dieser individuell vereinbaren, ist hiervon nicht tangiert.
Analog den Landesempfehlungen Baden-Württemberg wird Kindertagespflegepersonen für die Monate Dezember 2020 und Januar 2021 die laufende Geldleistung in vollem Umfang gewährt und ab 01.02.2021 für Kinder, die nicht in Notbetreuung sind, eine um die Sachkosten reduzierte laufende Geldleistung wie bereits in den Monaten April bis Juni 2020, damit Kindertagespflegepersonen ihren Lebensunterhalt sicherstellen können.

„Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen leisten in der Notbetreuung einen enormen Einsatz für die Familien, den wir durch die Bereitstellung entsprechender Schutzmaßnahmen wie beispielsweise Schutzmasken für unser Personal unterstützen. Freie Träger und Tagespflegepersonen erhalten hierfür einen Zuschuss der Stadt für die Anschaffung von Hygienemitteln“, ergänzte Familienbürgermeister Dirk Grunert, der den Fachkräften in den Kitas, Horten und der Schulkindbetreuung für ihre Arbeit dankte.

Bei den freien Trägern werden Erstattungen für hygienebedingte Mehrbedarfe bis maximal 1.000 Euro pro Monat und Einrichtung weiterhin auch während der Corona-bedingten Schließung der Kindertageseinrichtungen gewährt. Kindertagespflegepersonen mit Erlaubnis und aktiver Kinderbetreuung wird analog zum Vorjahr ein einmaliger Sachkostenzuschuss in Höhe von 100 Euro für pandemiebedingte Ausgaben wie Reinigungs- und Hygienemaßnahmen oder medizinische Masken gewährt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Neue Plakatierungsrichtlinie erfolgreich umgesetzt

Seit Sonntag hängen im ganzen Mannheimer Stadtgebiet Plakate der Kandidatinnen und Kandidaten für die baden-württembergische Landtagswahl am 14. März. Für das Anbringen der Plakate mussten sich alle politischen Parteien, Wählervereinigungen, Gruppierungen und Einzelkandidaten an die neue Plakatierungsrichtlinie der Stadt Mannheim halten, die Anfang des Jahres in Kraft getreten war. Das erste Fazit der Ordnungsbehörde fällt grundsätzlich positiv aus.

„Wir können beobachten, dass die Richtlinie grundsätzlich beachtet und umgesetzt wurde. So haben wir nicht nur ein geordneteres Stadtbild, sondern es gibt vor allem auch keine verkehrssicherheitsrelevanten Verstöße, beispielsweise durch das unerlaubte Anbringen von Plakaten an Verkehrsschildern“, zieht Erster Bürgermeister und Sicherheitsdezernent Christian Specht ein erstes Fazit. Er hatte in diesem Jahr im Vorfeld der Plakatierungen virtuelle Gespräche mit allen Beteiligten durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung veranlasst, um nochmals über die neue Richtlinie aufzuklären und eventuell offene Fragen zu beantworten. „Das wurde sehr gut angenommen. Sollte es dennoch vorkommen, dass ein Plakat fehlerhaft aufgehängt sein sollte, haben die Parteien zugesagt, dass sie dieses selbst schnellstmöglich beseitigen oder woanders aufhängen werden. Schließlich liegt ein fairer, geordneter Wahlkampf, der in Zeiten von Corona ohnehin nur eingeschränkt möglich ist, im Interesse aller Beteiligten. Daher hoffe ich, dass diese ersten Tage der Wahlkampfplakatierung nicht nur eine Momentaufnahme waren, sondern appelliere an alle, dieses disziplinierte Verhalten auch in den kommenden Wochen beizubehalten. Auch anhand der Reaktionen der Bürgerinnen und Bürger erkennen wir, wie genau die Öffentlichkeit darauf achtet, wer sich an die neuen Regelungen hält.“

Nicht rechtskonform aufgehängte Plakate, die auch von den Parteien nicht korrigiert werden, werden von der Stadtreinigung kostenpflichtig beseitigt. Die novellierte „Richtlinie der Stadt Mannheim über die Werbung im öffentlichen Raum durch Plakate, Banner und Fahnen“ war zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten.

Hintergrund der Novellierung der Plakatierungsrichtlinie waren die übermäßigen Plakatierungen, die 2019 anlässlich der zeitgleichen Gemeinderats- und Europawahl im gesamten Stadtgebiet erfolgten und stellenweise nicht rechtskonform waren. Dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat aufgegriffen und thematisiert. Die Novellierung der Plakatierungsrichtlinie wurde anschließend in einem umfassenden Abstimmungsprozess zwischen dem Gemeinderat und mehreren Bereichen der Verwaltung entwickelt.
Im Ergebnis sind nun in der neuen Richtlinie verschiedene Plätze und Straßenabschnitte aufgeführt, die plakatierungsfrei bleiben müssen. Ebenso ist die Plakatierung an Brückenbauwerken untersagt. Unzulässig ist auch die Anbringung von Plakaten an Verkehrszeichen oder Verkehrseinrichtungen, zum Beispiel an Ampelanlagen oder Parkscheinautomaten, sowie an deren Pfosten.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Sieben Mannheimer Schulen erhalten Unterstützung von „Schule macht stark“

Bund-Länder-Initiative für mehr Bildungsgerechtigkeit mit breiter Berücksichtigung Mannheims

Mit Beginn des Jahres ist die Bund-Länder-Initiative „Schule macht stark“ gestartet. Ziel der mit 125 Millionen Euro dotierten und auf zehn Jahre angelegte gemeinsamen Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) sowie der Kultusministerkonferenz (KMK) ist es, die Bildungschancen von sozial benachteiligten Schüler*innen zu verbessern. Bundesweit sind 200 Schulen für die fünfjährige erste Phase der Initiative zur Unterstützung von Schulen der Primarstufe und Sekundarstufe I in sozial schwierigen Lagen ausgewählt worden – darunter auch sieben Schulen aus Mannheim.

„Wir freuen uns sehr über die breite Einbeziehung so vieler Mannheimer Schulen in das Programm. Bundesweit sind nur in Berlin und Stuttgart mehr Schulen berücksichtigt worden“, betont der Mannheimer Bildungsbürgermeister Dirk Grunert. Die Stadt Mannheim hatte sich im Vorfeld beim Land dafür stark gemacht, dass Mannheim eine breite Unterstützung erfährt. „Gerade die Pandemie hat nochmals deutlich gemacht, dass Schulen mit besonderen Herausforderungen einer speziellen Unterstützung bedürfen, da gerade Schüler*innen, die es aufgrund ihrer familiärer Situation schwerer haben, durch die aktuelle Lage nochmals besonders benachteiligt sind. Daher haben wir stark dafür geworben, dass die Mannheimer Schulen bei diesem Programm Berücksichtigung finden“, hebt Grunert hervor. Es sei als Erfolg zu werten, dass nun sieben Schulen in das Programm aufgenommen wurden. Besonders erfreulich sei, dass alle allgemeinbildenden Schularten berücksichtigt wurden – von der Grundschule über die Gemeinschaftsschule bis zum Gymnasium, so der Bürgermeister.

Teilnehmen werden die Jungbusch-Grundschule, Uhland-Werkrealschule, Humboldt-Werkrealschule, Marie-Curie-Realschule, Johannes-Kepler-Gemeinschaftsschule sowie das Elisabeth-Gymnasium und Johanna-Geissmar-Gymnasium.

Durch die Initiative werden Schulen in sozial schwierigen Lagen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages darin unterstützt, ihren Schüler*innen den ihren Potenzialen entsprechenden bestmöglichen Lern- und Bildungserfolg zu ermöglichen. Die Stadt Mannheim setzt sich bereits seit längerem – unter anderem in ihren strategischen Zielen – für mehr Bildungsgerechtigkeit und Chancengleichheit ein und dafür, allen Kinder und Jugendlichen der Stadt eine gute Schulbildung und qualifizierte Bildungsabschlüsse zu ermöglichen.

Hintergrund:

Die Initiative „Schule macht stark“ richtet sich an alle Schularten und Jahrgangsstufen im Primarbereich und in der Sekundarstufe I. Sie ist auf zehn Jahre angelegt und in zwei Phasen zu je fünf Jahren gegliedert. In der ersten Phase unterstützt ein durch das BMBF finanzierter Forschungsverbund mit praxisnaher Forschung die Schulen dabei, ihre besonderen Herausforderungen zu meistern. Das bedeutet konkret, dass die Wissenschaftler*innen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit den Schulen daran arbeiten werden, Bedarfe in der Schul- und Unterrichtsentwicklung zu identifizieren, vorhandene Potenziale zu erkennen und neue Strategien und Konzepte zu entwickeln. Weitere Arbeitsschwerpunkte sind die Vernetzung der Schulen mit anderen Bildungs- und sozialen Angeboten im Umfeld der Schulen sowie untereinander. Die zweite Phase dient dem Transfer der entwickelten Strategien und Konzepte an andere Schulen, so dass neben den 200 Schulen der ersten Phase möglichst viele weitere von der Initiative profitieren können. Dies wird ebenfalls wissenschaftlich unterstützt.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Landtagswahl Baden-Württemberg am 14. März 2021

Kreiswahlausschuss hat über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden

Am 19. Januar 2021 wurden die Wahlvorschläge für die Landtagswahl von den Kreiswahlausschüssen in den 70 Wahlkreisen des Landes zugelassen – auch für die beiden Mannheimer Wahlkreise 35 Mannheim I (Käfertal, Neckarstadt-West, Neckarstadt-Ost/Wohlgelegen, Sandhofen, Schönau, Waldhof, Vogelstang und Wallstadt) und 36 Mannheim II (Feudenheim, Friedrichsfeld, Innenstadt/Jungbusch, Lindenhof, Neckarau, Neuostheim/Neuhermsheim, Rheinau, Schwetzinger-/Oststadt und Seckenheim). Für den Wahlkreis 35 wurden 14 Wahlvorschläge zugelassen. Für den Wahlkreis 36 wurden 13 Wahlvorschläge zugelassen.

Inzwischen steht auch die landeseinheitliche Reihenfolge auf dem Stimmzettel fest: Die Landeswahlleiterin hat die Nummerierung mitgeteilt. Die genauen Daten sind in der Öffentlichen Bekanntmachung zu finden.

Das Wählerverzeichnis wird erstellt

Am kommenden Wochenende wird das Wählerverzeichnis für die beiden Mannheimer Wahlkreise erstellt. Automatisch eingetragen werden etwa 200.000 Mannheimerinnen und Mannheimer, die seit mindestens 14. Dezember 2020 in Baden-Württemberg wohnen, am 31. Januar 2021 in Mannheim mit Hauptwohnung gemeldet sind, die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und am Wahltag volljährig sein werden.

Bitte, Briefkasten richtig zu beschriften

Den ins Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten werden bis spätestens 21. Februar 2021 die Wahlbenachrichtigungen an die Wohnungsanschrift zugestellt. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, darauf zu achten, dass ihr Briefkasten richtig beschriftet ist und dass alle für die Wohnung gemeldeten Familiennamen aufgeführt sind, damit die Briefe sie auch erreichen. Wer bis 21. Februar 2021 keine Wahlbenachrichtigung bekommen hat, sollte dies sofort beim Wahlbüro telefonisch unter 0621/293-9566 überprüfen lassen, weil sonst die Gefahr besteht, dass nicht gewählt werden darf.

Wählen in Zeiten von Corona

Die Beantragung der Briefwahl geht schnell und unkompliziert. Die hierfür notwendigen Unterlagen können zum Beispiel ganz einfach online über den auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code beantragt werden. Fragen zur Briefwahl beantwortet das Wahlbüro (E-Mail: wahlbuero@mannheim.de, Telefon: 0621/293-9566). Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, vor Ort im auf der Wahlbenachrichtigung genannten Wahllokal zu wählen. Die Wählerinnen und Wähler werden gebeten, hierzu einen eigenen Stift mitzubringen und die gültigen Hygieneempfehlungen (Maske, Abstand halten, Niesetiquette) zu beachten sowie den Anweisungen vor Ort zu folgen.

Der Briefwahlantrag ist vorgedruckt

Die Wahlbenachrichtigung enthält auf ihrer Rückseite auch einen Briefwahlantrag. Noch bequemer geht es online auf www.mannheim.de/wahlen. Wer ein Smartphone mit entsprechender Software und Internet-Zugang besitzt, bekommt mit dem auf der Wahlbenachrichtigung eingedruckten QR-Code den Briefwahlantrag bereits vorausgefüllt. Mit diesem praktischen Verfahren ist die Beantragung der Briefwahl denkbar einfach und sicher.

Briefwahl – neu organisiert

Um auch in Corona-Zeiten eine sichere und zügige Abwicklung gewährleisten zu können, werden die Briefwahlunterlagen automatisiert bei einem externen Dienstleister verarbeitet. Sichtbar wird dies auch durch den neuen Kombi-Wahlschein. Der rote Wahlbriefumschlag ist nun an den Wahlschein angehängt und wird entlang der Perforationslinie abgetrennt. Nähere Informationen sind in den Briefwahlunterlagen auf dem zugehörigen Merkblatt beschrieben.

Alle Details zur Briefwahl und auch alle sonstigen Wahlinformationen sind im Internet unter www.mannheim.de/wahlen zu finden.

Wahlbüro öffnet am 8. Februar 2021

Das Wahlbüro wird wieder als Lehrbetrieb mit den Verwaltungsauszubildenden der Stadt geführt und hilft bei allen Fragen rund um die Wahl. Nur Wahlempfehlungen gibt es keine! Die Postanschrift lautet: Stadt Mannheim – Wahlbüro, 68119 Mannheim. Telefon: 0621/293-9566.
Die Öffnungszeiten des Wahlbüros im Rathaus E 5 sind: montags bis freitags 8 bis 16 Uhr, donnerstags bis 18 Uhr. Informationen im Internet unter www.mannheim.de/wahlen.

Stadt Mannheim
05.02.2021

Mannheim erlässt neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

Die Stadt Mannheim hat heute (28.01.2021) eine neue Allgemeinverfügung (AV) zur Maskenpflicht erlassen. Demnach gilt im Stadtgebiet Mannheim für den Fußgängerverkehr die Verpflichtung zum Tragen einer nicht medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung montags bis samstags von 9 bis 20 Uhr im Bereich der öffentlichen Straße in den Planken, auf dem Paradeplatz, der Breiten Straße, dem verkehrsberuhigten Bereich G 2 / H 2, auf dem Marktplatz, der Kunststraße, auf den Kapuzinerplanken, der Fressgasse, auf dem Münzplatz, der Marktstraße, der Erbprinzenstraße, den Gehwegen des Kaiserrings zwischen Planken und Willy-Brandt-Platz, im gesamten Bereich der Fußgängerzone am Hauptbahnhof inklusive der Fahrradabstellplätze und dem Taxiplatz, auf der Fußgängerquerung zwischen Wasserturm und Planken sowie im Pausen-Aufenthaltsbereich für Schüler*innen an der Werner-von-Siemens-Schule und Carl-Benz-Schule.

Im gesamten Stadtgebiet besteht zudem im öffentlichen Raum die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung in Warteschlangen vor Gaststätten, Cafés, Eisdielen, sonstigen Verkaufsstellen, Poststellen, Abholdiensten, Ausgabestellen der Tafeln, Dienstleistungs- und Handwerksbetrieben sowie Verwaltungsgebäuden.

An Bahn- und Bussteigen, im Warte- und Zugangsbereich von Einkaufszentren und Einzelhandelsgeschäften sowie auf dem Marktplatz während der Marktzeiten geht die strengere Regelung der CoronaVO vor, die dort das Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Maske oder einer Maske mit vergleichbarem Standard vorschreibt.

Auf öffentlichen Spielplätzen im gesamten Stadtgebiet gilt für Begleitpersonen ab 14 Jahren die Verpflichtung zum Tragen einer nicht-medizinischen Alltagsmaske oder vergleichbaren Mund-Nasen-Bedeckung.

Ausnahmen von der Maskenpflicht bestehen u.a. zum Konsum von Lebensmitteln, jedoch nicht im Gehen, sondern nur stationär unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Eine gesonderte Ausnahme von der Maskenpflicht zum Rauchen besteht in keinem der geregelten Bereiche.
Die Maskenpflicht ist auch mit dem Tragen einer medizinischen Maske oder einer FFP2-Make erfüllt.

Aufgrund der nächtlichen Aufenthaltsbeschränkungen wurde das Alkoholverkaufsverbot der Allgemeinverfügung vom 30.11.2020 nicht in die neue Allgemeinverfügung aufgenommen.

Die Allgemeinverfügung ersetzt die Allgemeinverfügung der Stadt Mannheim zur Maskenpflicht und zum Alkoholverkaufsverbot vom 30.11.2020. Sie ist zunächst bis zum 14.02.2021 befristet. Sie tritt morgen, 29.01.2021 in Kraft. Die AV kann hier eingesehen werden: Allgemeinverfügung Maskenpflicht 280121.pdf (mannheim.de)

Stadt Mannheim
05.02.2021

Im Online-Dialog mit pädagogischen Fachkräften

Live-Diskussion mit Einrichtungsleitungen, pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen

Bund und Länder haben beschlossen, die Maßnahmen des zweiten Lockdowns weiter fortzuführen und zum Teil noch schärfere Maßnahmen vereinbart. Derzeit sind Schulen und Kitas geschlossen, es wird jedoch in allen Kindertagesstäten eine Notbetreuung angeboten.

Um mit pädagogischen Fachkräften in Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen ins Gespräch zu kommen und sich darüber auszutauschen, wie sie die Situation erleben, hatte Bildungsbürgermeister Dirk Grunert diese zu einem Online-Dialog eingeladen. Nachdem bereits im vergangen Jahr im Mai eine ähnliche Online-Diskussion zum Thema Hygiene in Kitas stattgefunden hatte, hatte der Bürgermeister im November und Dezember zu zwei Online-Dialogen mit Eltern von Kita-Kindern und Elternvertretungen sowie Schulleitungen, Eltern- und Schülervertreter*innen eingeladen. Mit der Veranstaltung wurde die Reihe fortgesetzt.

„In dieser schwierigen Situation leisten die Beschäftigten in den Kindertagesstätten und der Kindertagespflege einen wertvollen Beitrag um Kinder und Familien zu unterstützen. Familien erfahren durch ihren Einsatz wichtige Entlastung und Kinder werden weiterhin durch ihre Arbeit in ihrer Entwicklung gefördert. Ich danke den Erzieher*innen und Kindertagespflegepersonen daher herzlich für ihren enormen Einsatz“, wertschätzte Bürgermeister Grunert die Arbeit der Fachkräfte.

Gemeinsam mit dem Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, und der Leiterin des Fachbereichs Tageseinrichtungen für Kinder, Sabine Gaidetzka, wurden in einem Live-Stream die Fragen der Teilnehmer*innen beantwortet.

Zirka 420 Zuschauer*innen beteiligten sich an dem Gesprächsangebot. Fragen der Teilnehmenden gab es insbesondere zu den aktuellen Hygienevorschriften und dem Infektionsgeschehen in Kindertageseinrichtungen, der Maskenpflicht, Testungen, Impfungen, Umsetzung der Notbetreuung und Zusammenarbeit mit den Eltern in den Einrichtungen sowie die Sorge, sich bei der Arbeit mit dem Virus zu infizieren.

Ein großer Frageblock widmete sich den Sorgen der Erzieher*innen vor einer möglichen Ansteckung mit Covid 19. Der Leiter des Fachbereichs Jugendamt und Gesundheitsamt, Dr. Peter Schäfer, erläuterte, dass nach wie vor alle wissenschaftlichen Erkenntnisse dafür sprächen, dass kleine Kinder seltener an dem Virus erkrankten, weniger ansteckend sind und Kindertagesstätten somit keine Treiber der Infektion seien. Durch die Kontaktpersonennachverfolgung konnte ermittelt werden, dass ein Großteil der Infektionen in Kitas bislang nicht von den Kindern ausgegangen sind.

„Die Stadt Mannheim nimmt ihre Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeiter*innen sehr ernst. Es gibt für die Kitas ein umfangreiches Hygienekonzept, das den Schutzhinweisen von Landesgesundheitsamt, KVJS und Unfallkasse Baden-Württemberg entspricht. Dazu gehört die Arbeit in konstanten festen Gruppen. In den städtische Kitas besteht Maskenpflicht, wenn der Sicherheitsabstand zwischen Erwachsenen nicht eingehalten werden kann. Lediglich in der direkten Arbeit mit den Kindern ist es erlaubt, keine Maske zu tragen. Die pädagogischen Fachkräfte erhalten von der Stadt Mannheim medizinische Masken. Für besonders schwierige Spezialsituationen wird den Häusern ein Kontingent an FFP2 Masken zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung dieser Masken erfolgte Anfang der Woche. Auch alle Fachkräfte, die aufgrund einer ärztlichen Bescheinigung eine FFP2 Maske benötigen, ist diese zur Verfügung gestellt ,“ erläuterte Sabine Gaidetzka, die an die Fachkräfte appellierte, die jeweiligen Schutzmöglichkeiten zu nutzen.

Bürgermeister Grunert verwies auf Möglichkeiten freiwilliger Tests für die Beschäftigten. Bis Mitte April besteht weiterhin die Möglichkeit von drei kostenlosen Schnelltests für alle Erzieher/innen und zwar situationsunabhängig. Die Stadt Mannheim setze sich darüber hinaus dafür ein, dass sich Erzieher/innen schnellstmöglich impfen lassen können.

Die Aufzeichnung der Online-Veranstaltung kann hier angesehen werden:

Stadt Mannheim
05.02.2021