Germersheim und Landkreis GER

Gastfamilien gesucht

AFS-Schüleraustausch: Rund 100 internationale Jugendliche kommen im Februar

Landkreis Germersheim – Einer internationalen Schülerin oder einem Schüler ein zweites Zuhause auf Zeit bieten und dabei selbst eine neue Kultur entdecken – das ist gelebte Weltoffenheit und Gastfreundschaft. Die Familien im Landkreis Germersheim haben ab Februar 2020 genau diese Chance. Sie können durch die Aufnahme internationaler Gastschülerinnen und Gastschüler ihr eigenes Familienleben bereichern und die Vorfreude von jungen Menschen weltweit auf ihr Austauschjahr erhöhen.

Im Februar reisen knapp 100 Schülerinnen und Schüler aus aller Welt mit der gemeinnützigen und von Ehrenamtlichen getragenen Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. nach Deutschland. Darunter auch Gastschülerin Maria Luisa (18) aus Costa Rica. Die Schülerin ist ein begeisterte Tänzerin und möchte später Architektin werden. Maria Luisa möchte ebenso wie die anderen Jugendlichen für ein ganzes oder aber auch nur ein halbes Schuljahr Deutschland und seine vielfältige Kultur kennenlernen, ihre Sprachkenntnisse verbessern und Teil ihrer Gastfamilie werden.

Die Austauschorganisation AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. sucht Familien, die einen Jugendlichen wie Maria Luisa von einigen Wochen bis zu einem Jahr bei sich aufnehmen möchten. „Die Familien erleben durch die Aufnahme eines Gastkindes eine andere Kultur hautnah mit und lernen gleichzeitig ihren eigenen Alltag aus einer neuen Perspektive kennen“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel zum Gastfamilienprogramm von AFS.

Gastfamilien sind so vielfältig wie die Welt: Ein Gastkind aufnehmen können Paare mit oder ohne Kinder, Alleinerziehende, gleichgeschlechtliche Paare, Senioren und Alleinstehende. Ein freies Bett, Neugierde auf andere Kulturen und Gastfreundschaft genügen. Die AFS-Geschäftsstelle und auch ein aktives Netzwerk ehrenamtlich Engagierter vor Ort bereiten alle Beteiligten auf den Austausch vor und begleiten während des Aufenthaltes des internationalen Besuchs.

Interessierte, die ein Gastkind ab Februar aufnehmen möchten, können sich direkt an die Austauschorganisation AFS wenden – unter der Telefonnummer 040 399222-90 oder per E-Mail an gastfamilie@afs.de. Weitere Informationen unter www.afs.de/gastfamilie.

Kreisverwaltung Germersheim
25.01.2020

Bildung und Teilhabe: Übernahme der Mittagessenskosten für Hortkinder nur bei Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort

Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler: Ungleichbehandlung von anspruchsberechtigten Schulkindern – Plädoyer für Abschluss von Kooperationsverträgen

Landkreis Germersheim – Anspruchsberechtigte Familien, deren Kinder nach der Schule in den Hort gehen, können die Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabe-Paket (BuT) nur dann abrechnen, wenn Schule und Hort einen Kooperationsvertrag schließen, in dem die schulische Verantwortung für die Mittagsverpflegung festgelegt ist. „Bislang bestand zwischen Ganztags-Schulkindern und Schulkindern, die in den Hort gehen, eine Ungleichbehandlung, die so natürlich nicht akzeptabel ist. Hortkinder waren bisher von der Übernahme durch das BuT-Paket ausgeschlossen. Nachdem der Gesetzgeber im letzten Jahr die Möglichkeit geschaffen hat, diese Ungerechtigkeit mittels Kooperationsvertrag zwischen Schule und Hort auszugleichen, setzten wir uns besonders für das Thema ein“, so Landrat Dr. Fritz Brechtel und der für Jugend und Soziales zuständige Erste Kreisbeigeordnete Christoph Buttweiler. „Wenn das Mittagessen der Kinder, die die Ganztagsschule besuchen, über Bildung und Teilhabe abgerechnet werden kann, ist es nur folgerichtig, dass dies auch für Schulkinder gilt, die im Hort zu Mittag essen. Wir wollen, dass alle Anspruchsberechtigten diese Möglichkeit bekommen und unterstützen die Schulen bzw. Schulträger und den Träger der Tageseinrichtung darin, einen Kooperationsvertrag zu schließen.“

Einen beispielhaften Vertragsentwurf hat die Kreisverwaltung zur Verfügung gestellt. Die Schulträger der Grundschulen, die Kita-Träger und die Leitungen von Einrichtungen mit Schulkindern wurden entsprechend informiert. „Einige haben inzwischen einen Kooperationsvertrag abgeschlossen. Wir hoffen, dass alle anderen auch im Sinne der anspruchsberechtigten Eltern und Kinder diesem Weg folgen“, berichtet die Leiterin des Sozialamtes, Karin Kaltenbach.

Im Landkreis Germersheim werden rund 700 Schulkindbetreuungsplätze zur Verfügung gestellt. Nach Schätzung der Fachleute in der Verwaltung könnten bis zu zehn Prozent der Familien anspruchsberechtigt im Sinne des Bildungs- und Teilhabe-Paketes sein. Deshalb plädieren Landrat Brechtel und Sozialdezernent Buttweiler an die Träger, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen: „Damit würden in einer Kita bzw. in einem Hort betreute Schulkinder gegenüber Schulkindern, die in der Schule verpflegt werden, hinsichtlich einer Kostenübernahme durch das BuT-Paket nicht mehr benachteiligt. Für Eltern kann das eine enorme finanzielle Erleichterung bedeuten.“

Ansprechpartner zum Thema Bildung und Teilhabe sind in der Kreisverwaltung Germersheim Ulrike Rödel, Tel: 07274/53-261, E-Mail u.roedel@kreis-germersheim.de, Sigrid Schmitt, Tel. 07274/53-146, E-Mail s.schmitt@kreis-germersheim.de, Bertram Neufeld, Tel. 07274/53-148, E-Mail b.neufeld@kreis-germersheim.de.

Die BuT-Anträge, darunter auch der Antrag zur Mittagsverpflegung, stehen im Downloadcenter auf der Homepage der Kreisverwaltung, www.kreis-germersheim.de, bereit.

Kreisverwaltung Germersheim
25.01.2020

Kreisvolkshochschule (KVHS) Germersheim:

Kurse, Vorträge, Veranstaltungen

Es wird darauf hingewiesen, dass zu allen nachstehend aufgeführten Kursen und Vorträgen eine Anmeldung unbedingt erforderlich ist. Kontaktadressen sind am Ende des Textes zu finden.

2020kv006 und 2020kv007

„Einbürgerungstest, Termin 5 am Vormittag und Termin 6 am Nachmittag-“ – Test mit Karin Träber: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seminarraum 1 der KVHS Geschäftsstelle, am Montag, 09. März 2020, Termin 5 um 10:00 Uhr, Termin 6 um 15:00 Uhr, Dauer: 60 Minuten, Kosten: 25,00 Euro/Person. Anmeldeschluss: Freitag, 07. Februar 2020.

2020kv139

„Pflegefall – was nun? – Vortrag A“ – Kurs mit Andrea Kalt: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, EG, Saal 082. Beginn: Mittwoch, 12.02.2020, 19:00 – 21:15 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 10,00 Euro/Person.

2020kv186

„Business Make up – für Frauen – Kurs A“ – Kurs mit Lieselotte Herstein: Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./Ecke Paradeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, EG, Saal E 06. Beginn: Montag, 24.02.2020, 18:00 – 21:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 15,00 Euro/Person.

2020kv192

„Coaching mit Pferden – Erlebnisorientierte Persönlichkeitstraining – Kurs A

“ – Kurs mit Rosanna Stemmer, Richard Kessing: Zeiskam, Hauptstr. 41, Reithof. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 13:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 70,00 Euro/Person.

2020kv153

„Selbstverteidigung – Selbstbehauptung“ – Kurs mit Sascha Kimling: Germersheim, August-Keiler-Str. 34, Goethe-Gymnasium, Ostbau, 2. OG, Gymnastikhalle. Beginn: Samstag, 29.02.2020, 10:00 – 16:00 Uhr. Dauer: 1 Termin, Kosten: 26,00 Euro/Person.

Eine Anmeldung ist zu allen Veranstaltungen der Kreisvolkshochschule zwingend erforderlich. Persönlich bei der Geschäftsstelle der KVHS in Germersheim, Ritter-von-Schmauß-Str./EckeParadeplatz, Seiteneingang der Berufsbildende Schule, UG, telefonisch 07274-53334 oder -53382, per E-Mail: vhs@kreis-germersheim.de oder online über ein Buchungsformular auf der Homepage unter www.kreis-germersheim.de/kvhs.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag: 13:30 bis 16:00 Uhr, Donnerstag: 13:30 bis 18:00 Uhr,

Annahmeschluss: jeweils 15 Minuten vor Ende der Öffnungszeiten.

Kreisverwaltung Germersheim / Kreisvolkshochschule (KVHS)
25.01.2020